Hochwasserleitf Hochwasserleitfaden für

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Hochwasserleitfa
Hochwasserleitfaden
für Oberwesel
22.03.2010
Impressum
Auftraggeber
Land RheinlandRheinland-Pfalz,
Pfalz vertreten durch die
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz
Kurfürstenstraße 12-14
56068 Koblenz
Auftragnehmer und Projektleitung
zuständig für Wasserwirtschaft:
Ingenieurbüro Francke + Knittel GmbH
Krokusweg 45
55126 Mainz-Finthen
zuständig für Stadtplanung:
Bachtler Böhme + Partner
Stadtplanung - Landschaftsplanung
Bruchstraße 5
67655 Kaiserslautern
zuständig für konzeptionelle Bearbeitung:
Technische Universität Kaiserslautern
Lehrstuhl für Wasserbau und Wasserwirtschaft
Professor Dr. rer. nat. Robert Jüpner
Paul-Erich-Straße 14
67663 Kaiserslautern
ruck
Druckerei _______, _______,
Mainz-Finthen | Kaiserslautern, März 2010
2
Inhalt
Inhalt
Veranlassung, Zielsetzung und rechtliche Grundlagen
Hochwassergefahr und Hochwasserschutz
Oberwesel
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
Tipps zur Finanzierung | Förderantragstellung
Beispiel für die Inanspruchnahme von Fördermitteln
Weitere Informationen und Hinweise zum Hochwasserschutz
Noch Fragen? Adressen und Ansprechpartner
Anhang
3
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Veranlassung, Zielsetzung und rechtliche Grundlagen
Veranlassung, Zielsetzung
In den vergangenen Jahren wurde Europa von mehreren verheerenden Hochwasserereignissen
heimgesucht, die Menschenleben kosteten und zum Teil immense Schäden anrichteten. Die
Hochwasserereignisse haben zudem gezeigt, dass neben dem technischen Hochwasserschutz die
Hochwasservorsorge im Sinne des Objektschutzes eine immer größere Rolle spielt.
Ebenfalls ersichtlich wurde, in welch hohem Maß ein wirksamer Hochwasserschutz von der
zielgerichteten und effektiven Vorbereitung jeder einzelnen betroffenen Kommune abhängt. Dabei
beruht der Hochwasserschutz auf dem Zusammenwirken dreier Komponenten:
der Hochwasservorsorge,
dem Hochwasserflächenmanagement und
dem bautechnischen Hochwasserschutz.
Das Mittelrheintal ist durch seine Lage und Siedlungsentwicklung in besonderem Maße vom
Hochwasser betroffen. Zusätzlich ist zu beobachten, dass in den vom Hochwasser bedrohten
Bereichen (Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten) eine ständig
zunehmende Anhäufung materieller Werte, wie Industrie- und Infrastrukturanlagen, sowie
hochwertiger Bebauung zu verzeichnen ist. Damit wächst das Hochwasserrisiko, welches als Produkt
von Vulnerabilität und Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadensereignisses (Gefährdung) beschrieben
werden kann.
Den Kommunen kommt daher eine besondere Rolle im Hochwasserschutz zu. Sie müssen
insbesondere bei der Siedlungsentwicklung aber auch bei Sanierungsvorhaben die potenzielle
Hochwassergefährdung in angemessenem Umfang berücksichtigen. Das Land Rheinland-Pfalz bietet
dazu zahlreiche unterstützende Maßnahmen an.
In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen des Projektes „Pilotvorhaben Hochwasservorsorge und
Stadtsanierung Oberwesel“ der vorliegende Leitfaden für eine angepasste und auf Hochwasser
ausgerichtete Bauweise am Beispiel der hochwassergefährdeten Ortslage Oberwesel erstellt, der den
Betroffenen konkrete Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen sowie zahlreiche weitergehende
Informationen anbietet.
Oberwesel
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz, Sekretariat für das Welterbe in
Rheinland-Pfalz (Hrsg.) unter www.welterbe-mittelrheintal.de (Fotonachweis: Landesamt für Denkmalpflege RheinlandPfalz), 2009
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Veranlassung, Zielsetzung und rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Für den Bereich Hochwasserschutz existieren verschiedene gesetzliche Regelungen von denen nachfolgend auf zwei wesentliche und aktuelle Gesetzestexte detaillierter eingegangen werden soll.
Gesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz
Nach dem verheerenden Jahrhunderthochwasser im Einzugsgebiet der Elbe 2002 hat die
Bundesregierung ein ganzes Maßnahmenbündel zum vorbeugenden Hochwasserschutz
beschlossen. Den Kern der ergriffenen Initiativen der Bundesregierung bildet das „Gesetz zur
Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes“. Das Gesetz änderte mehrere
bundesrechtliche Vorschriften, u. a. das Wasserhaushaltsgesetz, das Baugesetzbuch und das
Raumordnungsgesetz. Wesentliches Ziel ist die Stärkung der gesetzlichen Instrumentarien des
vorbeugenden Hochwasserschutzes.
EUEU-Hochwasserrichtlinie
Die am 26.11.2007 in Kraft getretene „Europäische Richtlinie über die Bewertung und das
Management von Hochwasser“ zielt primär auf die Minderung des Hochwasserrisikos ab. Mit ihrer
Hilfe wird ein europäischer Rahmen für das Hochwasserrisikomanagement geschaffen, der die
Verringerung und die Bewältigung von hochwasserbedingten Risiken für Menschen, Umwelt,
Wirtschaft, Infrastruktur und Kulturerbe optimieren soll. Sie verfolgt einen dreistufigen Ansatz, der sich
in die folgenden Phasen unterteilt:
Phase I:
Bewertung des HWHW-Risikos (Art. 4), zu erarbeiten bis 22.11.2011
Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf der Grundlage vorhandener oder leicht
abzuleitender Informationen
Ziel: Ausweisung der Gebiete mit einem potentiell signifikanten Hochwasserrisiko
Bewertung potenziell nachteiliger Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das
Kulturerbe sowie wirtschaftliche Tätigkeiten
In Rheinland-Pfalz wurde die vorläufige Bewertung im Jahr 2009 fertig gestellt und umfasst ca.
2.000 Gewässerkilometer, die Daten können unter www.geoportalwww.geoportal-wasser.rlp.de abgerufen
werden.
Phase II:
Kartenerstellung für Gebiete mit potentiell signifikantem Risiko basierend auf Szenarien für:
-
Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit / Extremereignisse
-
Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (Eintrittswahrscheindlichkeit ≥ 100 Jahre)
-
Hochwasser hoher Wahrscheinlichkeit (optional)
wesentliche Szenario-Ergebnisse:
-
räumliche Ausdehnung
-
Wassertiefen
-
Fließgeschwindigkeiten (optional)
Phase III:
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Aufstellung von
von HWHW-Gefahrenkarten und HWHW-Risikokarten (Art. 6), zu erstellen bis
22.11.2013
Hochwasserrisikomanagementpläne (Art. 7),
7), zu erstellen bis 2.11.2015
Erstellung koordinierter HW-Risikomanagementpläne auf der erarbeiteten Kartengrundlage
Ziel: Vermeidung bzw. Verringerung nachteiliger Auswirkungen des Hochwassers für die
menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe sowie die wirtschaftliche Tätigkeiten
Hauptaufgaben:
Veranlassung, Zielsetzung und rechtliche Grundlagen
-
Festlegung von angemessenen Zielen
-
Festlegung von Maßnahmen zur Zielerreichung
Handlungsfelder:
-
Flächenvorsorge
-
Natürlicher Wasserrückhalt
-
Technischer Hochwasserschutz
-
Bauvorsorge
-
Risikovorsorge
-
Informationsvorsorge
-
Verhaltensvorsorge
-
Vorbereitung auf die Abwehr von Hochwassergefahren
Die Auswirkungen des Klimawandels sind zu berücksichtigen; eine Überprüfung bzw.
Fortschreibung soll dann alle sechs Jahre erfolgen.
Für die Umsetzung in Deutschland wurde von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser
(LAWA) ein „Strategiepapier zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in
Deutschland“ erarbeitet.
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Hochwassergefahr und Hochwasserschutz
Hochwassergefahr und Hochwasserschutz
Hochwasservorhersage | Hochwasserfrühwarnung
Für das Land Rheinland-Pfalz existiert für die größeren Fließgewässer - von denen die hauptsächliche
Hochwassergefahr ausgeht - ein fundiertes und langjährig betriebenes System der
Hochwasservorhersage. Der Hochwassermeldedienst informiert bei Hochwassergefahr tagesaktuell
über:
Wasserstände
Vorhersagen
Höchststände und
Lageberichte
Die Zuständigkeiten sind regional gegliedert:
Hochwassermeldezentrum Rhein (Oberrhein, Mittelrhein, Niederrhein)
Hochwassermeldezentrum Mosel (Mosel, Saar, Sauer)
Hochwassermeldezentrum Nahe/Lahn/Sieg
Die Information der Öffentlichkeit erfolgt über verschiedene Medien, die umfassendste Darstellung ist
unter www.hochwasserwww.hochwasser-rlp.de verfügbar.
Neben der Hochwasservorhersage ist seit wenigen Monaten ein flächendeckendes Hochwasserfrühwarnsystem für Rheinland-Pfalz in Betrieb. Es basiert auf regionalen Niederschlag-Abfluss-Modellen,
die mit meteorologischen Modellen gekoppelt sind und Hochwasserwarnungen für Einzugsgebiete
kleiner 500 qkm ermöglichen. Die Frühwarnkarte des Landes Rheinland-Pfalz wird dazu mindestens
einmal täglich aktualisiert und ist unter www.fruehwarnung.hochwasser
www.fruehwarnung.hochwasserruehwarnung.hochwasser-rlp.de verfügbar. Für den Nutzer sind Warnklassen sichtbar, die zwischen mittlerer, hoher und sehr hoher Hochwassergefährdung
unterscheiden.
HochwassergefahrenHochwassergefahren- und -risikokarten | Hochwasserrisikomanagement
Hochwasserrisikomanagement pläne
Die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL) fordert bis 2011 in den
Mitgliedsstaaten zunächst eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, auf deren Grundlage
dann für die ermittelten Gebiete mit „potentiell signifikantem Hochwasserrisiko“ dieses Risiko in Form
von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bis 2013 darzustellen ist.
In Rheinland-Pfalz wurden im Rahmen der von der EU geförderten Projekte „TIMIS - Transnational
Internet Map Information System“ und „Gefahrenatlas Mosel“ bereits Hochwassergefahrenkarten für
rund 2.000 Gewässerkilometer erstellt, die im Wesentlichen den Anforderungen der EU-HWRM-RL
genügen. Die Gefahrenkarten enthalten dabei folgende wesentliche Informationen:
räumliche Ausdehnung des Hochwassers durch Darstellung der Überschwemmungsgebiete bei
verschiedenen Szenarien (HQ10, HQ100, HQextrem)
Gefährdung durch diese Überflutungen durch Darstellung der Gefährdungsstufen (geringe, mittlere und erhebliche Gefährdung sowie Restgefährdung)
Lage der Hochwasserschutzeinrichtungen (z.B. Deichlinien)
Die Gefahrenkarten sind für jedermann im Internet frei zugänglich unter www.geoportalwww.geoportal-wasser.rlp.de.
wasser.rlp.de
Eine ausführliche, erläuternde Broschüre ist 2008 durch das Ministerium für Umwelt, Forsten und
Verbraucherschutz veröffentlicht worden (MUFV, 2008).
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Hochwassergefahr und Hochwasserschutz
Die Hochwasserrisikokarten bilden die Grundlage für die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne. Sie enthalten neben den Angaben über die Hochwassergefährdung Informationen über
die Anzahl potentiell betroffener Einwohner, die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit im potentiell betroffenen Gebiet sowie Informationen über wassergefährdende Anlagen nach IVU-Richtlinie (Richtlinie
96/61/EG des Rates vom 24.09.1996 über die „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“) und Schutzgebiete gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Für Rheinland-Pfalz ist die
Erstellung der Hochwasserrisikokarten für das Jahr 2010 geplant.
Wichtigstes Instrument der EG-HWRM-RL werden die Hochwasserrisikomanagementpläne sein, die
als „Aktionsprogramme“ zu interpretieren sind, da sie
angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement festlegen,
Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele zur Reduzierung der Hochwassergefährdung sowie deren Priorisierung darstellen,
Methoden zur Überwachung der Maßnahmenumsetzung beinhalten.
In Rheinland-Pfalz ist an der Sieg ein Pilotvorhaben zur Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementplans durchgeführt worden. Bundesweit werden derzeit auf dieser Grundlage die Empfehlungen
der LAWA zur Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet.
Einwirken von Hochwasser auf Gebäude | Schutzmaßnahmen
Detaillierte Beschreibungen der Gefährdung von Gebäuden durch Hochwasser sowie mögliche
Schutzmaßnahmen sind u.a. in den Broschüren „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums für
www.bmvbs.
„Was Sie über vorsorgenden
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (www.
www.bmvbs.de
bmvbs.de),
de
Hochwasserschutz wissen sollten“ des Umweltbundesamtes (www.
www.umweltbundesamt.de
www.umweltbundesamt.de)
umweltbundesamt.de und „Land
unter“ des Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (www.mufv.rlp.de
www.mufv.rlp.de)
www.mufv.rlp.de
zusammen gestellt und können über die Internetseiten dieser Stellen heruntergeladen bzw. bezogen
werden.
Im Folgenden sollen verschiedene Einwirkungen auf die Bausubstanz, die in den o.g. Broschüren
detailliert dargestellt sind, kurz vorgestellt werden:
Wasserdruck und Auftrieb
Wasserdruck und Auftrieb entstehen durch
aufsteigendes Grundwasser und anstehendes
Oberflächenwasser. Dabei ist der Wasserdruck
abhängig von der Aufstauhöhe und dem damit
verdrängten Wasservolumen. Ist die Auftriebskraft
größer als die Gewichtskraft des Gebäudes, kann
eine mögliche Folge Aufschwimmen sein. Ein
weiteres
Risiko
stellen
die
zusätzlichen
Beanspruchungen aus dem Wasserdruck auf die
Gründungssohle und die Seitenwände dar. Bei
Hochwasser können die Seitenwände eingedrückt
und/oder die Sohle beschädigt werden.
Gefahr des Aufschwimmens
Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin,
2006, S. 6
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Hochwassergefahr und Hochwasserschutz
Schutzmaßnahmen:
ausreichende Gebäudelasten, Wand-/Sohlendimensionierung:
Es sollte eine statische Überprüfung des Gesamtgebäudes und einzelner Gebäudeteile, die
gefährdet sind, erfolgen. Im Allgemeinen sind Kellerwände und Gründungssohlen in Stahlbeton
auszuführen. Zusätzlich muss die Gründungssohle durch ausreichende Verankerungen gegen
Aufbrechen und Aufschwimmen gesichert werden.
Flutung:
Wird die Gebäudestandsicherheit durch
Auftrieb oder Wasserdruck gefährdet, ist eine
wirkungsvolle
Gegenmaßnahme,
das
Gebäude teilweise oder auch vollständig zu
fluten. Dabei wird die Gebäudelast um das
Gewicht des Wassers erhöht und somit die
resultierende Belastung auf das Gebäude
reduziert. Diese Vorgehensweise bietet sich
meist bei älteren Bauwerken an, deren
Kellerkonstruktion nicht dazu ausgelegt ist,
den hohen Wasserdrücken bei einem
Hochwasser standzuhalten. Eventuell kann mit
Trink- oder Brunnenwasser geflutet werden,
um den Schaden durch den Einstau von
verschmutztem Wasser zu vermeiden.
Flutung eines
eines Gebäudes
Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 7
Eindringen von Oberflächenwasser
Oberflächenwasser kann über verschiedene Wege,
z.B. Lichtschächte, Kellerfenster, Durchsickerung
der Außenwand, Tür- / Fensteröffnungen in
Gebäude eindringen.
Das Eindringen des Wassers führt im Allgemeinen
nicht zu einer Gefährdung der Standsicherheit,
jedoch zu nachhaltigen Schäden am Gebäude.
Wassereintritt
Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 7
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Hochwassergefahr und Hochwasserschutz
Schutzmaßnahmen:
Hochwasserschutzanlagen:
Mit Ausnahme des mobilen Hochwasserschutzes mittels Dammbalken, werden aufwändige
stationäre oder teilmobile Systeme wegen der hohen Investitionskosten überwiegend im Rahmen
der öffentlichen oder industriellen Hochwassersicherung eingesetzt.
Stationäre Hochwasserschutzanlagen, wie
z.B. Erddämme, Mauern oder Spundwände, stellen eigenständige Hochwasserschutzbauwerke dar. Sie sind speziell für
ihren Anwendungsbereich auszulegen und
zu planen.
Hochwasserschutzwall mit aufgesetzter HochHochwasserschutzmauer
Quelle: www.steb-koeln.de, Stand 06/2008
Zu teilmobilen Hochwasserschutzwänden
zählen im Allgemeinen „mobile“ Dammbalkensysteme in Kombination mit einer
ortsfesten Halterungskonstruktion, z.B. eingelassene Fundamente zur Verankerung
der Hochwasserschutzwand oder fest
installierte Stützen mit Führungsschienen
zur Aufnahme der Dammbalken. Der
Hochwasserschutz kann jedoch nur
wirksam sein, wenn keine Umströmung
(Oberflächenwasser oder ansteigendes
Grundwasser) und kein Rückstau aus dem
Kanalnetz stattfinden.
Hochwasserschutz mit teilmobilen SchutzSchutzelementen
Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtent-wicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel,
Berlin, 2006, S. 10
Mobile
Hochwasserschutzwände sind
transportable Schutzelemente, die aus statischen Gründen nur bis zu einer maximalen Höhe von ca. 3,00 m aufgestellt werden
sollten.
Mobiler Hochwasserschutz mittels Dammbalken
Dammbalken
Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtent-wicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel,
Berlin, 2006, S. 30
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Hochwassergefahr und Hochwasserschutz
Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen am Gebäude:
Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen am Gebäude selbst sind im Allgemeinen einfacher zu
realisieren. Die Kosten sind hier meist günstiger als bei Maßnahmen im Außenbereich, wirken
sich aber auch nur auf ein Objekt aus und nicht auf eine größere Gruppe von Objekten.
Zur Verhinderung des Eindringens von Wasser durch Tür- oder Fensteröffnungen bestehen
folgende Sicherungsmöglichkeiten:
-
geringe Wasserstände: Sandsäcke
-
höhere Wasserstände: Dammbalkensysteme unmittelbar vor Eingangsbereichen
-
andere Abdichtungssysteme wie z.B. so genannte Schotts mit Profildichtungen
Auf dem Markt werden verschiedene erprobte Systeme angeboten, mit denen Wandöffnungen
wirkungsvoll und wasserdicht verschlossen werden können. Es handelt sich hier um Einbauteile
aus Edelstahl oder Aluminium mit ausgefeilten Dichtungselementen, die im Bedarfsfall ohne
großen Aufwand eingebaut werden können. Bei der Wahl dieser mobilen
Hochwasserschutzelemente sollte jedoch darauf geachtet werden, dass Lagerung, Transport,
Montage und Pflege auch von ungelerntem Personal durchgeführt werden kann. Weiterhin sollte
das System aus möglichst wenigen unterschiedlichen Einbauteilen bestehen, damit bei der
Montage die Verwechslungsmöglichkeit gering ist.
Damit kein Wasser durch die Außenwände sickern kann, sollte das Gebäude abgedichtet werden. Als Abdichtung ist die Verkleidung der Außenhaut u.a. mit einem Sperrputz zu empfehlen.
Eindringen von Grundwasser:
Bei Bodenarten, die gut wasserdurchlässig sind, steigt im Hochwasserfall der Grundwasserspiegel
an. In Flussnähe kann vereinfacht davon ausgegangen werden, dass der Hochwasserstand ungefähr
dem Grundwasserstand entspricht. Aufgrund des Anstiegs des Grundwasserspiegels über die
Gründungssohle entstehen zusätzliche Beanspruchungen der Bauwerksohle und -wände. Die
Abdichtung der Kellerwände gegen drückendes Wasser ist nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig ein
ausreichender Schutz gegenüber dem Eindringen von Grundwasser und Rückstauwasser aus der
Kanalisation besteht und wenn Wanddurchdringungen z.B. für die Strom- und Gasversorgung
wirkungsvoll abgedichtet sind. Hierzu werden auf dem Markt erprobte und wirkungsvolle
Wanddurchführungssysteme angeboten, die auch
nachträglich noch eingebaut werden können.
Die Gebäudeabdichtung ist in der Regel an der
Außenseite der Außenwände anzuordnen. Sie muss
eine geschlossene Wanne bilden oder das
Bauwerk allseitig umschließen. Als Grundtypen der
Gebäudeabdichtung werden die „Schwarze
Wanne“ und die „Weiße Wanne“ unterschieden.
Als „Schwarze Wanne“ wird eine Abdichtung bezeichnet, bei der die betroffenen Gebäudebereiche
durch Bitumen- oder Kunststoffbahnen allseitig
umschlossen werden
„Schwarze Wanne“ - Variante Außendichtung
Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 12
12
Hochwassergefahr und Hochwasserschutz
Diese Abdichtung wird im Regelfall als Außendichtung ausgeführt; d.h., dass die Dichtungsbahnen
auf der Gebäudeaußenseite angeordnet werden und damit in günstiger Weise gegen die Gebäudewände oder -sohle angedrückt werden.
Technisch weitaus schwieriger und teurer ist es, eine solche Dichtung (nachträglich) auf den Innenseiten des Gebäudes anzubringen (Innendichtung).
Hier wird ein zusätzlicher Innentrog erforderlich, um
die auf die Dichtung wirkenden Wasserdrücke statisch abzufangen.
Eine Innendichtung gegen drückendes Wasser sollte daher nur in Einzelfällen bei nachträglichen Ertüchtigungen von Altbauten zur Anwendung kommen.
„Schwarze Wanne“ - Variante Innendichtung
Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 13
Unter einer „Weißen Wanne“ versteht man die
Ausbildung der Außenwände und der Betonplatte
als geschlossene Wanne aus wasserundurchlässigem Beton. Zusätzliche Dichtungsbahnen sind
nicht erforderlich. Bei der Bauausführung muss auf
eine sorgfältige Ausführung der Arbeits- und
Dehnungsfugen geachtet werden.
„Weiße Wanne“
Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 13
Eindringen
Eindringen von Kanalisationswasser
Im Hochwasserfall steigt der Wasserspiegel im Kanalnetz oft an, weil die Kanäle bei Überlastung
durch große Regen- und Grundwassermengen oder durch hohen Wasserstand des Vorfluters zurückgestaut werden. Bestehen keine Sicherungseinrichtungen, wie z.B. Rückstauklappen, Absperrschieber oder Abwasserhebeanlagen, kann der Wasserspiegel im Leitungsnetz des betreffenden Gebäudes bis zur Höhe des Wasserspiegels im Kanalnetz ansteigen. Dies kann zu Wasseraustritten aus den
Abflüssen der Sanitäranlagen o.ä. führen.
In hochwassergefährdeten Gebieten mit langen Einstauzeiten und entsprechenden Vorwarnzeiten bieten Absperrschieber gegenüber Rückstauklappen eine größere Sicherheit.
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Hochwassergefahr und Hochwasserschutz
Gebäudeentwässerung im Hochwasserfall
Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 14
Bauliche Vorsorge
Bereits in der Planungsphase ist der Bauvorsorge eine große Bedeutung zuzuweisen.
Hochwasserangepasstes Bauen kann grundsätzlich vor erheblichen Schäden schützen. In
hochwassergefährdeten Gebieten sollte auf Kellergeschosse verzichtet werden. Die Wahl einer
Erdgeschosshöhe auf höherem Niveau oder der Bau auf Stelzen können verhindern, dass im
Hochwasserfall Wohnräume betroffen werden. Besteht die Gefahr des Auftriebs, ist für eine
ausreichende Auftriebssicherheit zu sorgen.
Da es viele technische Möglichkeiten der baulichen Hochwasserschutzvorsorge gibt, muss der
sinnvolle Einsatz der möglichen Maßnahmen für jede örtliche Situation im Einzelfall abgeklärt werden.
Im Folgenden werden einige Maßnahmen beispielhaft aufgeführt.
Heizung und Installation
Heizungsanlagen sind ebenso wie elektrische Installationen, zum Beispiel Stromverteilerkästen,
in den Obergeschossen hochwassersicher zu installieren. In von Hochwasser betroffenen
Bereichen (Keller, Erdgeschoss) sollten auch untergeordnete elektrische Installationen
vermieden oder hoch über dem Fußboden angebracht werden. Die betreffenden Stromkreisläufe
müssen getrennt abschaltbar bzw. gesichert sein.
Sicherung der Heizöltanks vor Aufschwimmen / Auftrieb
Das Auslaufen von Öl aufgrund undichter Stellen im Heizungssystem oder am Heizöltank kann
zu Beschädigungen am Gebäude und zu Verunreinigungen ober- und unterirdischer Gewässer
führen.
In hochwassergefährdeten Gebieten sollte daher auf Ölheizungsanlagen verzichtet werden. Ist
eine Umstellung auf andere Energieträger nicht möglich, ist der Tank so abzusichern, dass von
außen kein Wasser eindringen kann. Weiterhin ist der Tank durch geeignete Halterungen gegen
Aufschwimmen zu sichern.
14
Hochwassergefahr und Hochwasserschutz
Beispiel für eine Auftriebssicherung
Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel,
Berlin, 2006, S. 16
Lagerung und Umgang mit sonstigen wassergefährdenden Stoffen
Während eines Hochwassers müssen gesundheits-, wasser- und umweltgefährdende Stoffe aus
dem Gefahrenbereich verlagert werden. Es muss vorher festgelegt werden, welche Stoffe wohin
evakuiert werden können.
Geeignete Baustoffe/ -materialien (wasserbeständige Materialien)
Die auf dem Markt verfügbaren Baustoffe weisen unterschiedliche Eigenschaften in Bezug auf
ihre Einsatzfähigkeit in hochwassergefährdeten Gebieten auf. Im Hinblick auf
hochwasserangepasstes Bauen ist die Wahl geeigneter Baustoffe jedoch ein wichtiger
Gesichtspunkt. So sollte im Keller oder im Erdgeschoss in hochwassergefährdeten Gebieten
prinzipiell auf Holzbaustoffe verzichtet werden.
Nachfolgend erfolgt eine grundsätzliche Bewertung der marktüblichen Baustoffe für den Innenausbau sowie für die Gebäudekonstruktion.
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich
Baustoffe
nicht wasserbestän
wasserbeständig
wasserbeständig
Außenwandbekleidungen
Holzplatten-ThermohautVerbundsysteme
mineralische Putze auf Basis von
Zement bzw. hydraulischen Kalken,
Kunstharzputze, Faserzementplatten
Wände
Gipsplatten, Holzwände, Gefache
Beton / Leichtbeton, herkömmliche
Stein- auf Stein-Bauweise, Gasbeton,
Glasbausteine
Fenster / Türen
Holz (unversiegelt)
Holz (versiegelt), Kunststoff, Aluminium
Innenwandbekleidungen
Gipsputz, Gipskartonplatten, Tapeten,
Holzbekleidungen, Korkbekleidungen
mineralische Putze auf Basis von
Zement bzw. hydraulischen Kalken,
Wandfliesen, Klinker
Bodenbeläge
Parkett, textile Beläge, Linoleum, Kork,
Holzpflaster
Beton, Estrich, Fliesen, Gussasphalt
Baustoffe für den Innenausbau
Quelle: eigene Darstellung
15
Hochwassergefahr und Hochwasserschutz
Baustoff
Beispiel
Baustoffe auf
Gipsbasis
Eignungsgrad
Anwendungsbereich
generell ungeeignet
Innenausbau
generell gut geeignet
Innenausbau
Hintermauerung
Sichtmauerwerk
Baustoffe auf
Kalkbasis
Mörtel
Putz
Kalksandsteine
Baustoffe auf
Zementbasis
Mörtel, Putz
Beton
Mauersteine
Pflaster
Estrich
generell gut geeignet
Sperrputz, Mauermörtel
Wand- und Deckenkonstruktion
Wandkonstruktion
Flächenbelag
Innenausbau
Bodenbelag
gebrannte
Baustoffe
Ziegelsteine
Klinker
Steinzeugwaren
Steingutwaren
gut geeignet
gut geeignet
gut geeignet
mäßig geeignet
Hintermauerung
Sichtmauerwerk
Bodenbeläge
Wandverkleidung
Baustoffe aus
Holz
Balken
Bretter
Spanplatten
Holzwolleleichtbauplatten
Parkett
geeignet
ungeeignet
ungeeignet
ungeeignet
ungeeignet
Tragkonstruktion
Baustoffe aus
Bitumen
Dichtungsbahnen
Anstriche
generell gut geeignet
Sperrbeläge (drückendes Wasser)
Bautenschutz im Erdreich
Baustoffe aus
Metall
Stahlträger
Kupfer- und Zinkbleche
Bleischürzen
generell gut geeignet
Tragkonstruktionen
Dachrinnen
Wandverkleidungen
Anbindungen Mauerwerk / Dach
Baustoffe aus
Kunststoff
Plastomere (z.B. Polyethylen, Polystyrol)
Duromere (z.B. Polyester,
Epoxidharz)
Elastomere (z.B. NitrilKautschuk)
Eignung ist abhängig von der Verarbeitung
allgemein sehr breiter Anwendungsbereich für Dichtungsbahnen, Bodenbeläge, Dämmstoffe
oder als Holzersatz (z.B. Türen,
Fenster etc.)
Baustoffe
Baustoffe für die Gebäudekonstruktion
Quelle: eigene Darstellung
HochwasserHochwasser-Risikovorsorge
Neben der Bauvorsorge spielt zudem die private Risikovorsorge eine wichtige Rolle, da es keinen
100%-Schutz vor Hochwasser geben kann. Daher ist es vorteilhaft, sich als Betroffener finanziell
gegen Schäden abzusichern.
In Deutschland besteht seit 1994 die Option Privathaushalte bzw. Unternehmen gegen
Hochwasserschäden zu versichern.
Als Zusatz zur Gewerbe-, Wohngebäude- oder Hausratversicherung kann eine Elementarversicherung
abgeschlossen werden, die Sachschäden infolge von Naturereignissen wie z.B. Überschwemmungen
abdeckt. Der Tarif richtet sich nach der Gefährdungsklasse, welche wie folgt, zoniert wird:
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Gefährdungsklasse 4:
für stark hochwassergefährdete Flächen mit einer Hochwasserwahrscheinlichkeit von statistisch
einmal in 10 Jahren
Hochwassergefahr und Hochwasserschutz
Gefährdungsklasse 3:
für mittel hochwassergefährdete Flächen, d.h. in denen ein Schadensereignis von statistisch
einmal in 10 bis 50 Jahren zu erwarten ist
Gefährdungsklasse 2:
für schwach hochwassergefährdete Flächen, d.h. die
Hochwasserereignis beträgt statistisch einmal in 50-200 Jahren
Wahrscheinlichkeit
für
ein
Gefährdungsklasse 1:
für alle übrigen Gebiete
Grundlage zur Einstufung in ein Risikogebiet sind die Elementarzonen, welche sich nach dem ZÜRS
(Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) in Deutschland einheitlich
unterteilen. Mit Hilfe von ZÜRS lassen sich über 90 % aller Gebäude bundesweit den verschiedenen
Gefährdungsklassen zuordnen. In der Zone 2 liegen bundesweit etwa 10 bis 12 Prozent der Gebäude.
Etwa 3 Prozent der Gebäude liegen in den Zonen 3 und 4.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft legt die besonderen Bedingungen für die
Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung (BEH) bzw. in der
Wohngebäudeversicherung (BEW) fest.
Weiterführende Informationen zu der Zonierung in Oberwesel müssen bei den Versicherungen erfragt
werden.
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Oberwesel
Oberwesel
Hochwasserrisiko für Oberwesel ...
Oberwesel liegt zwischen den Ortschaften Kaub und St. Goar zwischen Fluss-km 551 und 548 am
linksseitigen Ufer des Mittelrheins.
Übersichtskarte Oberwesel
Quelle: Geobasisinformationen der Vermessungs-und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (www.naturschutz.rlp.de), 2009
Die in dem engen Kerbtal des Rheins gelegene Ortschaft wird durch einen Bahndamm mit
zahlreichen Durchlässen und der Bundesstraße B9 vom Rhein getrennt. Bei einem stärkeren
Hochwasser dringt das Wasser daher über die Kanalisation und über diese Durchlässe in die
Ortslage ein. Aus diesem Grund wird das Stadtgebiet zunächst nicht als Ganzes und flächendeckend
überflutet. Bei einem Wasserstand von 580 cm am Pegel Kaub, was einer statistischen Jährlichkeit
von weniger als 5 Jahren entspricht, kommt es zur Überschwemmung der B9 und der tiefer
gelegenen Straßen im Stadtgebiet. Betroffen sind vor allem die ufernahen Gebiete - insbesondere die
Unterstraße, die Rheinstraße und die Wernerstraße einschließlich der jeweiligen Seitenstraßen.
Bahndamm entlang
Unterführung Schaarplatz
entlang der B9
Quelle: Technische Universität Kaiserslautern, Lehrstuhl für Wasserbau und Wasserwirtschaft, 2009
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Oberwesel
Die Ortslage selbst wird daneben von zwei Bächen
durchflossen, die bei Oberwesel in den Rhein
münden. Während der Engehöller Bach im Süden
verrohrt durch den Ort geleitet wird, durchfließt der
Niederbach im Norden die Ortslage weitgehend als
offenes Gewässer. Durch Rückstaueffekte an
diesen Gewässern kann es bei einem
Rheinhochwasser ebenfalls zu
Überschwemmungen in der Ortslage kommen.
Mündung des Engehöller Bachs
Bachs in den Rhein
Quelle: Technische Universität Kaiserslautern, Lehrstuhl für
Wasserbau und Wasserwirtschaft, 2009
Im Umfeld des Engehöller Baches kommt es bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis zu einer
Überflutung der Kuppe an der Kreuzung Rathausstraße / Schaarplatz. Dann werden auch die dahinter
wieder tiefer liegenden Gebiete entlang der Chablis-Straße überschwemmt, so dass dann auch
zahlreiche öffentliche Gebäude (u.a. Rathaus, Krankenhaus und Seniorenheim) hochwassergefährdet
sind.
Bei den letzten großen Hochwasserereignissen in den Jahren 1970, 1988, 1993 und 1995 wurden
weite Teile der Ortslage von Oberwesel überschwemmt. Die gemessenen Hochwasserstände und
Abflüsse am Pegel Kaub, der ca. 4 km von Oberwesel entfernt ist (Rhein-km 546,3) betrugen:
Datum
Wasserstand [cm]
Abfluss [m³/s]
27.02.1970
793
6110
29.03.1988
819
7200
23.12.1993
766
6490
29.01.1995
780
6670
Historische Hochwasserstände in der Rheinstraße
Quelle: Technische Universität Kaiserslautern, Lehrstuhl für
Wasserbau und Wasserwirtschaft, 2009
Die Detailkarten der Ortslage von Oberwesel sind in der Anlage zusammengestellt mit der Darstellung
der bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis überschwemmten Flächen.
19
Oberwesel
... und bisheriger
bisheriger Hochwasserschutz in Oberwesel
Das Ingenieurbüro Ruiz Rodriguez-Zeisler-Blank hat im Jahr 1998 eine digitale Auswertung der
Schadenpotenziale an Mosel und Mittelrhein durchgeführt, mit dem Ziel eine Entscheidungsgrundlage
für die Prioritätenbildung zur Verwendung von Finanzmitteln des Landes Rheinland-Pfalz für den
Hochwasserschutz zu schaffen. Ergebnis dieser Untersuchung war, dass ein überörtlicher
Hochwasserschutz für die Ortschaft Oberwesel unwirtschaftlich ist und somit eine Finanzierung durch
das Land ausscheidet. Um von Hochwasser betroffene Gebäude dennoch zu schützen, wird den
Eigentümern der Objektschutz empfohlen.
Unter Objektschutz versteht man den baulichen Hochwasserschutz
Infrastrukturanlagen und sonstigen Einrichtungen mit hohem Schadenpotenzial.
von
Gebäuden,
Für Oberwesel besteht die Notwendigkeit des Objektschutzes speziell darin, Wohngebäude und
öffentliche Einrichtungen sowie Kleingewerbe wie zum Beispiel Gastronomie und Geschäfte zu
schützen, da hier das größte Schadenpotenzial zu erwarten ist. An Straßen, Kanälen und sonstigen
Infrastrukturanlagen sind in der Regel keine größeren Schäden zu erwarten, da die Ortslage nicht vom
Hochwasser durchströmt wird und somit nicht die Gefahr einer Unterspülung der Anlagen besteht.
Die hier entstehenden Kosten ergeben sich überwiegend aus der Reinigung dieser Anlagen von
angesammeltem Treibgut und Schlamm nach dem Hochwasserereigniss und sind somit als
verhältnismäßig gering einzuschätzen.
Abschätzung des Schadenspotenzials
Definition von Gebäudetypen
Gebäudetypen
Um das Schadenpotential der bestehenden Bebauung im historischen Stadtkernberreich von
Oberwesel abschätzen und geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen treffen zu können, wurden
zunächst verschiedene auf den Stadtkern von Oberwesel zutreffende Gebäudetypen definiert:
1.
Wohngebäude
1.1
Wohngebäude, erhöhtes Erdgeschoss, unterkellert
1.2
Wohngebäude, im Erdgeschoss sonstige Nutzungen, wie Neben- und Lagerräume, Garagen
etc., keine Kellerräume
2.
GeschäftsGeschäfts- und Bürogebäude
Bürogebäude (Handel, Dienstleistung und Gastronomie)
Gastronomie)
2.1
Ladengeschäft im Erdgeschoss, im Obergeschoss Wohnnutzung, unterkellert
2.2
Gastronomiebetrieb im Erdgeschoss, erhöhtes Erdgeschoss, Obergeschoss mit Wohnnutzung,
unterkellert
2.3
Dienstleistungsbetrieb im Erdgeschoss, Obergeschoss mit Wohnnutzung, unterkellert
(Tiefgarage)
3.
Handwerk und Gewerbe
3.1
Betriebsstätte sowie Neben- und Lagerräume im erhöhten Erdgeschoss, unterkellert
3.2
gewerblich genutztes Gebäude, Erdgeschoss mit Garage und Lagernutzung, unterkellert
20
Oberwesel
Definition von Wasserstandshöhen
Wasserstandshöhen
Abhängig von der Lage des Gebäudes und der Intensität des Hochwasserereignisses, können sich
an jedem Gebäude unterschiedliche Hochwasserstände einstellen, welche wiederum, abhängig von
der Nutzungsintensität, zu unterschiedlich hohen Schäden an den Gebäuden und der
Inneneinrichtung führen können. Die Wahl dreier verschiedener Hochwasserstände soll die mögliche
Hochwassergefährdung der Gebäude und das daraus resultierende Schadenpotenzial
veranschaulichen.
Zur Ableitung des Schadenpotentials
Wasserstandshöhen definiert:
niedriger Hochwasserstand (H)
mittlerer Hochwasserstand
hoher Hochwasserstand
werden
für
die
weiteren
Betrachtungen
folgende
H < 020 cm
20 cm < H < 100 cm
H > 100 cm
Definition von Nutzungsintensitätsstufen
Die Abstufung der Nutzungsintensität erfolgt ebenfalls in drei Kategorien:
geringe Nutzungsintensität:
z.B.: Lagerräume, Vorratsräume, Weinkeller etc.
mittlere Nutzungsintensität:
z.B.: Werkräume, Badezimmer, Waschräume etc.
hohe Nutzungsintensität:
z.B.: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer sowie sonstige Räume mit entsprechend
aufwendiger Ausstattung
Zusammenführung der Kriterien in einer Schadenpotenzialmatrix
Um die Schadenpotenziale für jeden Gebäudetyp abschätzen zu können, werden zunächst die
einzelnen Parameter, die das Schadenpotenzial beeinflussen in einer Matrix miteinander verschnitten.
Dabei werden die drei oben definierten Wasserstände für jedes betroffene Stockwerk in den Zeilen
und die Nutzungsintensitäten in den Spalten der Matrix eingetragen. Als nächstes wird für jede durch
die Verschneidung entstehende Situation eine Abschätzung des Schadenpotenzials vorgenommen,
welche wiederum in drei Kategorien unterteilt wird. Ist ein Stockwerk bei einem bestimmten
Wasserstand nicht betroffen, so ist das Schadenpotential in dieser Zeile gleich Null.
keine Schäden
mittleres Schadenspotenzial
geringes Schadenspotenzial
großes Schadenspotenzial
Bewertungsmatrix „Schadenspotenzial“
Für den Gebäudetyp „Reines Wohngebäude, erhöhtes Erdgeschoss, keine Kellerräume“ sähe das
Schadenpotenzial daher wie folgt aus:
Hochwasserstand
geringe
Nutzungsintensität
mittlere
Nutzungsintensität
hohe
Nutzungsintensität
niedrig
Erdgeschoss
mittel1
hoch
1
Schadenspotenzial abhängig von der Lage des Erdgeschosses über dem Straßenniveau
21
Oberwesel
Im Folgenden werden die einzelnen Gebäudetypen detailliert beschrieben und mit einer
Schadenpotenzialmatrix versehen.
Darstellung des Schadenspotenzials an ausgewählten Gebäudetpen
Wohngebäude | Gebäudetyp 1.1
Wohngebäude, erhöhtes Erdgeschoss, unterkellert
Auswirkungen des Hochwassers:
niedriger Hochwasserstand: Überflutung der Kellerräume
mittlerer Hochwasserstand: eventuelles Eindringen des Wassers in das Erdgeschoss
hoher Hochwasserstand:
Überflutung der Wohnräume im Erdgeschoss
Für den Gebäudetyp 1.1 sieht das Schadenpotenzial wie folgt aus:
Hochwasserstand
geringe
Nutzungsintensität
mittlere
Nutzungsintensität
niedrig
Untergeschoss
mittel
hoch
niedrig
Erdgeschoss
mittel1
hoch
1
Schadenspotenzial abhängig von der Lage des Erdgeschosses über dem Straßenniveau
22
hohe
Nutzungsintensität
Oberwesel
Wohngebäude | Gebäudetyp 1.2
Wohngebäude, im Erdgeschoss sonstige Nutzungen, wie Neben- und Lagerräume, Garagen etc.
Auswirkungen des Hochwassers:
niedriger bis hoher Hochwasserstand:
Überflutung des Erdgeschosses
Für den Gebäudetyp 1.2 sieht das Schadenpotenzial wie folgt aus:
Hochwasserstand
geringe
Nutzungsintensität
mittlere
Nutzungsintensität
hohe
Nutzungsintensität
niedrig
Erdgeschoss
mittel
hoch
23
Oberwesel
GeschäftsGeschäfts- und Bürogebäude
Bürogebäude | Gebäudetyp 2.1
Ladengeschäft im Erdgeschoss, im Obergeschoss Wohnnutzung, unterkellert
Auswirkungen des Hochwassers:
niedriger bis hoher Hochwasserstand:
Überflutung der Kellerräume sowie des Erdgeschosses
Für den Gebäudetyp 2.1 besteht folgendes Schadenpotenzial:
Hochwasserstand
niedrig
Untergeschoss
mittel
hoch
niedrig
Erdgeschoss
mittel
hoch
24
geringe
Nutzungsintensität
mittlere
Nutzungsintensität
hohe
Nutzungsintensität
Oberwesel
GeschäftsGeschäfts- und Bürogebäude
Bürogebäude | Gebäudetyp 2.2
Gastronomiebetrieb im Erdgeschoss, erhöhtes Erdgeschoss, Obergeschoss mit Wohnnutzung,
unterkellert
Auswirkungen des Hochwassers:
niedriger Hochwasserstand: Überflutung der Kellerräume
mittlerer Hochwasserstand: eventuelles Eindringen des Wassers in das Erdgeschoss
hoher Hochwasserstand:
Überflutung der Geschäftsräume
Für den Gebäudetyp 2.2 sieht das Schadenpotenzial wie folgt aus:
Hochwasserstand
geringe
Nutzungsintensität
mittlere
Nutzungsintensität
hohe
Nutzungsintensität
niedrig
Untergeschoss
mittel
hoch
niedrig
Erdgeschoss
mittel1
hoch
1
Schadenspotenzial abhängig von der Lage des Erdgeschosses über dem Straßenniveau
25
Oberwesel
GeschäftsGeschäfts- und Bürogebäude
Bürogebäude | Gebäudetyp 2.3
Dienstleistungsbetrieb im erhöhten Erdgeschoss, Obergeschoss mit Wohnnutzung, unterkellert
(Tiefgarage)
Auswirkungen des Hochwassers:
niedriger Hochwasserstand: Überflutung der Tiefgarage
mittlerer Hochwasserstand: eventuelles Eindringen des Wassers in das Erdgeschoss
hoher Hochwasserstand:
Überflutung der Geschäftsräume
Für den Gebäudetyp 2.3 sieht das Schadenpotenzial wie folgt aus:
Hochwasserstand
geringe
Nutzungsintensität
mittlere
Nutzungsintensität
niedrig
Untergeschoss
mittel
hoch
niedrig
Erdgeschoss
mittel1
hoch
1
Schadenspotenzial abhängig von der Lage des Erdgeschosses über dem Straßenniveau
26
hohe
Nutzungsintensität
Oberwesel
Handwerk und Gewerbe | Gebäudetyp 3.1
Betriebsstätte sowie Neben- und Lagerräume im erhöhten Erdgeschoss, unterkellert
Betriebsräume
Betriebsräume
Betriebsräume
Lager
Auswirkungen des Hochwassers:
niedriger Hochwasserstand: Überflutung der Kellerräume
mittlerer Hochwasserstand: eventuelles Eindringen des Wassers in das Erdgeschoss
hoher Hochwasserstand:
Überflutung der Betriebsstätte sowie der Neben- und Lagerräume
Für den Gebäudetyp 3.1 stellt sich das Schadenpotential wie folgt dar:
Hochwasserstand
geringe
Nutzungsintensität
mittlere
Nutzungsintensität
hohe
Nutzungsintensität
niedrig
Untergeschoss
mittel
hoch
niedrig
Erdgeschoss
mittel1
hoch
1
Schadenspotenzial abhängig von der Lage des Erdgeschosses über dem Straßenniveau
27
Oberwesel
Handwerk und Gewerbe | Gebäudetyp 3.2
gewerblich genutztes Gebäude, Erdgeschoss mit Garage und Lagernutzung, unterkellert
Betriebsräume
Betriebsräume
Garage
Auswirkungen des Hochwassers:
niedriger bis hoher Hochwasserstand:
Überflutung der Kellerräume sowie des Erdgeschosses
Für den Gebäudetyp 3.2 sieht das Schadenpotential wie folgt aus:
Hochwasserstand
niedrig
Untergeschoss
mittel
hoch
niedrig
Erdgeschoss
mittel
hoch
28
geringe
Nutzungsintensität
mittlere
Nutzungsintensität
hohe
Nutzungsintensität
Oberwesel
Möglichkeiten
Möglichkeiten des Hochwasserschutzes am Beispiel ausgewählter Gebäude
- unter besonderer Berücksichtigung des Oberwesel spezifischen Handlungsbedarfs Zu Veranschaulichung der unterschiedlichen Möglichkeiten zum Schutz gegen Schäden durch Hochwasser wird nachfolgend für verschiedene Beispielobjekte der unterschiedlichen Gebäudetypen aufgezeigt, welche technisch wirksamen Schutzmöglichkeiten sinnvoll eingesetzt und welche Gestaltungsgrundsätze umgesetzt werden können.
Auf dem nachfolgenden Lageplan sind die untersuchten Gebäude verortet.
Lageplan
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2010
Gebäudetyp 1.1
Rheinstraße 10
Gebäudetyp 2.2
Schönauergasse 4
Gebäudetyp 1.2
Rheinstraße 4a
Gebäudetyp 2.3
Marktplatz 3-5
Gebäudetyp 2.1
Liebfrauenstraße 38
Gebäudetyp 3.1
Liebfrauenstraße 52
Gebäudetyp 2.2
Marktplatz 4
29
Oberwesel
Gebäudetyp 1.1 - Rheinstraße 10
Wohnhaus mit Keller, leicht erhöhtes Erdgeschoss
Lage im Stadtkern
Objektbeschreibung
Das rund 300 Jahre alte Wohngebäude mit leicht erhöhtem Erdgeschoss verfügt über einen Keller,
der nur untergeordnet genutzt wird und somit ein geringes Schadenspotenzial aufweist. Das Erdgeschoss hingegen wird intensiv genutzt und leidet unter periodischen Überschwemmungen von bis zu
80 cm über Fertigfußboden.
Die bisherigen Schutzvorrichtungen bestehen aus Sandsäcken, Mauersteinen, und provisorischen
Dammbalken, die bei Bedarf eingesetzt werden. Durch den Einsatz einer kleinen Pumpe wird das
Hochwasser leicht abgesenkt, ab ca. 20 cm über Fertigfußboden kann ein weiter steigender Wasserstand jedoch nicht mehr bekämpft werden.
Erdgeschoss leicht erhöht
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
Die Fassade des Gebäudes besteht aus Grobputz in grau-beige gehaltener Farbe, wahrscheinlich mit
dahinterliegendem Fachwerk. Durch die Fenster- und Türöffnungen ist die Fassade horizontal geglie-
30
Oberwesel
dert. Der Anbau mit Garagen- und Terrassennutzung wirkt sich leicht störend auf das Gesamterscheinungsbild aus. Die Nutzungen im Erdgeschoss werden bestimmt durch drei Zimmer, ein Bad und eine Garage. Der Keller wird kaum genutzt. Die Garage wurde vor zwei Jahren durch den Umbau von
zwei Räumen errichtet. Die Fenster wurden in den letzten zehn Jahren erneuert.
Kellernutzung untergeordnet
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
StromStrom- und Gasinstallation erhöht angelegt
Maßnahmenempfehlung aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Stadtsanierung
Die Verteidigung des Kellers ist nicht möglich, da Kellerwände und Kellerboden stark wasserdurchlässig sind. Vor allem ist es zu vermeiden, den Keller bei hohem Grundwasserstand leer zu pumpen,
da bei leerem Keller Boden und Wände durch den Wasseraußendruck stark beschädigen werden
können. Deshalb soll der Wasserspiegel im Keller bis auf ca. 10 cm unter Oberkante Fußboden des
Erdgeschosses ansteigen dürfen, bevor abgepumpt wird. Das maximal mögliche Schutzniveau (=
Einbauhöhe der Dammbalken) muss von einem Tragwerksplaner ermittelt werden, das sich aus der
rechnerisch maximal möglichen Wasserspiegeldifferenz zwischen dem abgesenkten Wasserspiegel
im Keller und dem Wasserspiegel außerhalb der Hausmauern ergibt. Ab einer bestimmten Wasserspiegeldifferenz wird die Statik des Gebäudes überlastet und das Aufbrechen des Kellerbodens oder
Einbrechen der Kellerwände wäre zu befürchten. Bis zur ermittelten maximalen WasserspiegelDifferenz allerdings kann z.B. durch den Einbau von Dammbalken das Schutzniveau voll ausgebaut
werden.
Nach erfolgreicher Installation der Schutzmaßnahmen kann über den Abschluss einer Versicherung
gegen Hochwasserschäden nachgedacht werden. Dabei wirken sich die durchgeführten Vorsorgemaßnahmen kostendämpfend auf die von der Versicherung festgelegten Versicherungsprämien aus.
Das Gebäude bedarf im Rahmen der Stadtsanierung sowie vor dem Hintergrund der Hochwassergefährdung eines Umbaus des Erdgeschosses. Die bestehenden, hochwassergefährdeten Nutzungen
des Erdgeschosses sind nach Möglichkeit auf die oberen Stockwerke zu verteilen. Von außen ist kein
direkter Handlungsbedarf zu erkennen, dennoch sollte bei einem Umbau auch die Fassadengestaltung mit einbezogen werden.
31
Oberwesel
Gebäudeteil
Empfohlene Vorgehensweise
Jetziger Zustand
Keller
Nutzung aufgeben, bzw. nur untergeordnet nutzen
entspricht Empfehlung
Kanalisation
Keine Anschlüsse im Keller, Rückschlagklappe einbauRückschlagklappe fehlt
en
Heizung
Gasheizung verwenden, alle Bauteile hochlegen
E-Versorgung
Stromverteilung, Sicherungskasten und Steckdosen
ist erfüllt
ausreichend hoch anordnen
Anschluss
kation
Ausreichend hoch über dem maximalen WSP anordnen
ist erfüllt
Material für Fußböden
Fußböden im EG überflutungssicher ausführen
EG ist gefliest
Material für Wände
Material muss unempfindlich gegen Wasser sein, Bo- nicht erfüllt (Tapeten
denleisten und Boden sollten gefliest sein
und Holzleisten)
Außenputz
Wasserdichten/-abweisenden Putz verwenden
Möblierung
Die Art der Möblierung des EG sollte eine schnelle Evazum Teil erfüllt
kuierung z. B. in das OG ermöglichen
Gebäudeteil
Empfohlene Vorgehensweise
Passiver Schutz
Telekommuni-
ist erfüllt
nicht erfüllt
Jetziger Zustand
Aktiver Schutz
Abdichtung
Einsatz von Dammbalken mit Gummidichtungen , damit
nicht erfüllt
Wasser nicht in das EG eindringt
Pumpe
Im Kellerraum starke Pumpe einsetzen, damit der WSP
im Keller nur bis maximal 10 cm unter Fertigfußboden nicht erfüllt
des EG ansteigen kann
Notstromaggregat
Ein für die Pumpe ausreichend großes Aggregat mit Be- nicht erfüllt
triebsstoffen bereit halten
Standsicherungsnachweis
Nachweis der Standsicherheit der Kellerwände und erfüllt
-böden ist nicht erforderlich, da kein Pumpeneinsatz
Notfallplan / Bereitschaft
Es sollte ein schriftlicher Notfallplan ausgearbeitet werden, damit bei einem HW-Ereignis auch für einen unbeteiligten Dritten die notwendigen Schritte bekannt sind. nicht erfüllt
Das erforderliche Material für die Schutzvorkehrungen
muss ständig bereit gehalten und leicht erreichbar sein.
Gebäudeteil
Empfohlene Vorgehensweise
Jetziger Zustand
Fassade
Putz
Herstellung des historischen Erscheinungsbildes durch
verputzt
Freilegung des Fachwerks im OG (Option)
Anbringung eines neuen, wasserdichten Außenputzes
Grobputz beige/ grau
im EG mit neuer Farbgestaltung
Fenster
Einbau neuer liegender Fensterformate mit Sprossen
bzw. im T-Format
teilweise erfüllt
Eingangstür
Ersatz der Eingangstür
alte Holztür
Empfohlene Vorgehensweise
Jetziger Zustand
Kellergeschoss
geringfügige Nutzung
erfüllt
Erdgeschoss
Verlagerung der regelmäßig genutzten Wohnräume ins
teilweise erfüllt
OG
Nutzung
Sanierung und Umbau des EG
32
nicht erfüllt
Oberwesel
Kostenschätzung
Maßnahme
Menge
Einheit
Preis je Einheit in EUR
Gesamtosten in EUR
1
Stück
400,00
400,00
Bodenleisten aus Stein
100
lfdm
12,00
1.200,00
Wasserfester Außenputz
50
m²
25,00
1.250,00
Dammbalkenverschlüsse
5
m²
850,00
4.250,00
Rückschlagklappe Kanal
Tauchmotorpumpe
1
Stück
800,00
800,00
Notstromaggregat
1
Stück
1.250,00
1.250,00
Neue Hauseingangstür
1
Stück
1.500,00
1.500,00
Umbaumaßnahmen
1
pauschal
20.000,00
20.000,00
Freilegen Fachwerk
1
pauschal
9.000,00
Option
Nettosumme
30.650,00
+ 19 % MwSt.
5.823,50
Bruttosumme
36.473,50
Gebäudetyp 1.2 - Rheinstraße 4a
Wohnhaus ohne Keller, im Erdgeschoss nur Neben- und Lagerräume sowie ein PKW-Stellplatz,
Wohnnutzung nur im Obergeschoss
Lage im Stadtkern
Objektbeschreibung
Bei diesem alten Fachwerkwohnhaus wird das auf Straßenniveau befindliche Erdgeschoss nur als Garage genutzt, sämtliche Installationen sind in leicht erhöht angeordneten Kellerräumen in ausreichender Höhe über dem bisher bekannten höchsten Hochwasserspiegel angeordnet. Da es im Erdgeschoss keine tief angeordneten Anschlüsse an die Kanalisation gibt, kann auf eine Rückschlagklappe
33
Oberwesel
gegen eindringendes Wasser aus der Kanalisation verzichtet werden. Das verwendete Baumaterial ist
auf gelegentliche Überflutung durch Hochwasser ausgelegt.
Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein Mietshaus älteren Baujahrs. Im Erdgeschoss befinden
sich kleinere Kellerräume mit geringfügiger Nutzung. Die Innenräume wurden vor fünf Jahren aufwendig renoviert. Die Fassade soll in den nächsten Jahren saniert werden.
keine Wohnnutzung auf Straßenniveau
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
erhöhter Eingangsbereich
Maßnahmenempfehlung aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Stadtsanierung
Die Gasheizung und alle anderen Versorgungsanschlüsse sind ausreichend hoch angeordnet. Dieses
Gebäude ist baulich ausreichend an die Bedingungen in einem Überschwemmungsgebiet angepasst.
Bei der Sanierung der Fassade sind die Fliesen durch einen wasserdichten Außenputz in angepasster
farblicher Gestaltung zu ersetzen. Ansonsten entspricht das Gebäude in seiner Außenwirkung den
Ansprüchen der Stadtbildpflege und der Stadtsanierung.
Gebäudeteil
Empfohlene Vorgehensweise
Jetziger Zustand
Entfernung der Fliesen im EG
gefliest
Fassade
Putz
Anbringung eines neuen, wasserdichten Außenputzes gefliest
im EG mit neuer Farbgestaltung
Eingangstür
Ersatz der Eingangstür
alte Holztür
Kostenschätzung
Maßnahme
Menge
Einheit
Preis je Einheit in EUR
Gesamtosten in EUR
Wegnahme der Fliesen
20
qm
20,00
400,00
Wasserfester Außenputz
20
Qm
25,00
500,00
Neue Hauseingangstür
1
Stück
1.500,00
1.500,00
Nettosumme
2.400,00
+ 19 % MwSt.
456,00
Bruttosumme
2.856,00
34
Oberwesel
Gebäudetyp 2.1 - Liebfrauenstraß
Liebfrauenstraße
aße 38
Unterkellertes Geschäftshaus, mit Wohnnutzung im Obergeschoss
Lage im Stadtkern
Objektbeschreibung
Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein Fahrrad- und Elektrohandel mit Mietwohnungen in den
Obergeschossen. Der Betrieb wurde vor rund 50 Jahren erweitert und komplett umgebaut, die Mietwohnungen wurden in den letzten zehn Jahren modernisiert. Da kein Nachfolger bzw. Interessent für
den Betrieb zu finden ist, wird bereits über einen Verkauf des Gebäudes nachgedacht. Der zur Unterstraße hin ausgerichtete Gebäudeteil wird nur noch als Lagerraum genutzt. Die Kellerräume bestehen
überwiegend aus Natursteingewölbe mit gepflastertem Kellerboden. Das Grundwasser kann über die
Mauerwerksfugen eindringen.
Einfahrttore von der Unterstraße
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
Garage
Der Keller steht bei Hochwasser ca. 1,20 m unter Wasser. Der Öltank im Keller ist auftriebsgefährdet
und nur provisorisch gesichert. Bei Hochwasser steht das Erdgeschoss dieses Gebäudeteils ca. 15
bis 20 cm unter Wasser. Da dieses Gebäude keine hochwertige Nutzung hat, ist das Schadenspoten-
35
Oberwesel
zial sehr niedrig. Es gibt jedoch keine wirkungsvollen Schutzvorrichtungen gegen Hochwasser. Die
Elektroinstallation ist hochgelegt, es gibt keine tief gelegenen Kanalanschlüsse.
provisorische
provisorische Sicherung der Öltanks
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
Lagerraum hochwassergefährdet
Heizung hochwassergefährdet
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
Maßnahmenempfehlung aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Stadtsanierung
Das Anwesen besteht aus einem Vorderhaus in der Liebfrauenstraße als Wohn- und Geschäftshaus
und einem Gewerbehinterhaus zur Kirchhausener Straße. Aus Sicht der Stadtsanierung ist es wichtig,
das Gebäude in der Liebfrauenstraße zeitgemäß zu erneuern und dauerhaft zu erhalten. Für das Hintergebäude bestehen mehrere Möglichkeiten:
Durchgreifende Sanierung für Gewerbezwecke
Umbau- und Umnutzung für Wohnzwecke
Niederlegung gesamt oder ab dem Kellergeschoss zur Verbesserung der Wohnverhältnisse im
Vorderhaus.
Bei Erhalt und Weiternutzung des Gebäudes muss die Frage nach angemessenen Funktion nachdrücklich gestellt werden. Zur nachhaltigen Entwicklung des historischen Stadtquartiers ist eine
Wohnnutzung in Verbindung mit einer Ordnungsmaßnahme als Zielsetzung denkbar.
36
Oberwesel
Gebäudeteil
Gebäudeteil
Empfohlene Vorgehens
Vorgehensweise
Jetziger Zu
Zustand
Passiver Schutz
Kanalisation
Rückschlagklappe
Keine Anschlüsse im Keller, Rückschlagklappe einbau- nicht vorhanden, die
en
Anschlüsse sind alle
hochgelegt.
Heizung
Gasheizung verwenden, keine Bauteile im Keller anord- nicht erfüllt, die Ölheinen
zung ist im Keller
E-Versorgung
Stromverteilung und Sicherungskasten nicht im Keller
ist erfüllt
anordnen, Steckdosen ausreichend hoch anordnen
Anschluss
kation
Ausreichend hoch über dem maximalen WSP anordnen
Telekommuni-
ist erfüllt
Kellernutzung
ist erfüllt, das gelagerte
Die Keller sollten nicht genutzt werden, es sollten wasMaterial kann schnell
serunempfindliche Güter eingelagert werden
gesichert werden
Empfindliche Geräte
Wasserempfindliche Geräte sollten nicht im Keller aufnicht erfüllt. Ölheizung
gestellt werden oder sie müssen leicht entfernt werden
im Keller
können
Material des Fußbodens
Der Fußboden im EG sollte aus überflutbarem Material ist erfüllt, Estrichböden
wie Stein, Marmor, Fliesen hergestellt werden.
im Keller und EG
Tragwerksplanung
Da keine wirkungsstarken Pumpen eingesetzt werden,
ist erfüllt
ist das Tragwerk nicht gefährdet
Gebäudeteil
Empfohlene Vorgehensweise
Jetziger Zustand
Aktiver Schutz
Abdichtung
Einsatz von Dammbalken mit Gummidichtungen, damit wird zur Zeit als nicht
Wasser nicht in das EG eindringt
notwendig erachtet
Pumpe
Nicht erforderlich, da Keller nicht leer gepumpt wird
Notstromaggregat
Nicht erforderlich, da keine Pumpen in Betrieb genom- erfüllt
men werden
erfüllt
Notfallplan / Bereitschaft
Es sollte ein schriftlicher Notfallplan ausgearbeitet werden, damit bei einem HW-Ereignis auch für einen unbeteiligten Dritten die notwendigen Schritte bekannt sind. nicht erfüllt
Das erforderliche Material für die Schutzvorkehrungen
muss ständig bereit gehalten und leicht erreichbar sein.
Gebäudeteil
Empfohlene Vorgehensweise
Jetziger Zustand
Fassade
Putz
Herstellung des historischen Erscheinungsbildes durch verputzt
Erneuerung des Fassadenanstrichs
Fenster
Einbau neuer liegender Fensterformate im Bereich des nicht erfüllt
Ladenlokals; Erneuerung der Fenster und Türen in Richtung Unterstraße
Empfohlene Vorgehensweise
Jetziger Zustand
Kellergeschoss
geringfügige Lagernutzung
teilweise erfüllt; z.T. jedoch
ungeordnete,
nutzungsintensivere
Lagerung
Erdgeschoss
Sanierung und Umbau des EG
nicht erfüllt
Nutzung
37
Oberwesel
Kostenschätzung
Maßnahme
Umstellung auf Gasheizung
Menge
Einheit
1
pauschal
Preis je Einheit in EUR
Gesamtosten in EUR
15.000,00
15.000,00
850,00
4.250,00
Dammbalkenverschlüsse
7,5
qm
Abbruch Hintergebäude
EG/OG
1
pauschal
35.000,00
35.000,00
Abbruchfolgekosten
1
pauschal
15.000,00
15.000,00
Durchgreifende Erneuerung
Vorderhaus
1
pauschal
50.000,00
50.000,00
Nettosumme
119.250,00
+ 19 % MwSt.
22.657,50
Bruttosumme
141.
141.907,50
907,50
Gebäudetyp 2.2 - Marktplatz 4
Gastronomiebetrieb im erhöhten Erdgeschoss sowie Hotel im Obergeschoss und intensiv genutzten
Kellerräumen
Lage im Ort
Objektbeschreibung
Dieses ca. 450 Jahre alte Haus liegt in der Denkmalzone von Oberwesel und wurde in diesem Zusammenhang als Gebäude mit sehr hoher Priorität eingestuft. Optisch befindet es sich in einem guten
Zustand, allerdings ist die Fassade bautechnisch stark sanierungsbedürftig. Das Gebäude ist ab dem
Erdgeschoss hochwasserfrei, der alte Gewölbekeller wird als Lager- und Kühlraum für den
Gastronomiebetrieb intensiv genutzt. Im Keller befindet sich ein alter Brunnen mit direktem Kontakt
zum Grundwasser, Boden und Wände sind aus wasserdurchlässigen Natursteinen hergestellt.
38
Oberwesel
Außenansicht mit Blick zum Rhein
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
erhöhtes Erdgeschoss (hier insgesamt acht Stufen)
Der Besitzer hat die Kellerfenster wasserdicht verschlossen und kann den Zugang zum Keller mit
Dammbalken verschließen. Das bei einem Hochwasser eindringende Grundwasser wird von ständig
bereitgehaltenen Pumpen abgepumpt und auf einem Niveau von ca. 20 cm über Oberkante Fußboden gehalten. Alle wasserempfindlichen Gegenstände sind auf ca. 30 cm hohen Podesten aufgeständert. Bisher hat der Besitzer alle Hochwasserereignisse mit den hier beschriebenen Einrichtungen
beherrschen können, ohne die Bausubstanz durch zu hohen Wasserdruck zu beschädigen.
Kühlgerät erhöht angeordnet
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
Material für Schutzmaßnahmen liegt bereit
Maßnahmenempfehlung aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Stadtsanierung
Durch die intensive Nutzung des Gebäudes stößt der Gastronomiebetrieb an die räumlichen Grenzen
des Objektes und ist gezwungen, auch ungeeignete, hochwassergefährdete Kellerräume intensiv zu
nutzen.
Der Objektbesitzer hat bereits viel Erfahrung mit der bisher erfolgreichen Bekämpfung des Hochwassers, kennt aber die Belastungsgrenzen des Gebäudes nicht. Es empfiehlt sich, eine Analyse der Belastungsfähigkeit der Kellerkonstruktion erstellen zu lassen. Zudem wäre es hilfreich, z.B. durch Kauf
und Integration von Nachbargebäuden neue, hoch gelegene Lagerräume für wasserempfindliches
Lagergut zu schaffen.
Es wird empfohlen, eine Bewertung durch einen Tragwerksplaner durchführen zu lassen, um die maximal zulässige Wasserspiegeldifferenz zwischen dem Hochwasserspiegel und dem Wasserspiegel
im Keller zu bestimmen. Diese Kenntnis ist wichtig, damit bei einem Hochwasserereignis die Standfestigkeit der Kellerwände und -böden nicht überschritten wird.
39
Oberwesel
Kellerfenster wasserdicht verdämmt
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
Lenzpumpen fest installiert
Städtebaulich betrachtet, ist die Fassade des historischen Gebäudes sanierungsbedürftig. Ansonsten
befindet sich das gesamte Gebäude in einem guten Zustand. Die Gast- und Serviceräume entsprechen dem heutigen Standard und hinterlassen einen positiven Eindruck.
Die Erneuerung der Fassade bedarf einer engen Zusammenarbeit der Denkmalpflege und der Stadtsanierung mit dem Eigentümer.
Gebäudeteil
Empfohlene Vorgehenswei
Vorgehensweise
Jetziger Zu
Zustand
Passiver Schutz
Kanalisation
Keine Anschlüsse im Keller, Rückschlagklappe einbau- Rückschlagklappe voren
handen
Heizung
Gasheizung verwenden, alle Bauteile hochlegen
E-Versorgung
Stromverteilung, Sicherungskasten und Steckdosen ist erfüllt
ausreichend hoch anordnen
Anschluss
kation
Telekommuni- Ausreichend hoch über dem maximalen WSP anordnen
ist erfüllt
ist erfüllt
Lagerhaltung
Es sollte nur wasserunempfindliches Lagergut eingela- nur teilweise erfüllt
gert werden. Empfindliche Güter müssen schnell und
leicht evakuiert werden können
Empfindliche Geräte
Wasserempfindliche Geräte sollten nicht im Keller auf- nicht erfüllt
gestellt werden oder sie müssen leicht entfernt werden
können
Tragwerksplanung
Die Standfestigkeit des Kellerbodens und der Wände ist nicht erfüllt
auf den maximal zulässigen Wasserdruck zu untersuchen
Gebäudeteil
Empfohlene Vorgehensweise
Jetziger Zustand
Abdichtung
Einsatz von Dammbalken mit Gummidichtungen , damit
Wasser nicht in den Keller eindringt
erfüllt
Pumpe
Im Kellerraum starken Pumpensatz vorhalten, damit der
WSP im Keller nur bis maximal 20 cm über OK Fußboden ansteigen kann
erfüllt
Notstromaggregat
Ein für die Pumpe ausreichend großes Aggregat mit Betriebsstoffen bereit halten
nicht erfüllt
Notfallplan / Bereitschaft
Es sollte ein schriftlicher Notfallplan ausgearbeitet werden, damit bei einem HW-Ereignis auch für einen unbeteiligten Dritten die notwendigen Schritte bekannt sind.
Das erforderliche Material für die Schutzvorkehrungen
muss ständig bereit gehalten und leicht erreichbar sein.
nicht erfüllt
Aktiver Schutz
40
erfüllt
Oberwesel
Gebäudeteil
Empfohlene Vorgehensweise
Jetziger Zustand
Fassade
Putz
Sanierung der historischen Fassade
geplant
Abstimmungstermin mit Denkmalpflege und Stadtsanierung
gewünscht
Empfohlene Vorgehensweise
Jetziger Zustand
Nutzung
Kellergeschoss
geringfügige Nutzung des Kellers durch Teilverlagerung nicht erfüllt
des Betriebs in Nachbargebäude
Kostenschätzung
Maßnahme
Menge
Einheit
Preis je Einheit in EUR
Gesamtosten in EUR
Notstromaggregat
1
Stück
1.250,00
1.250,00
Standsicherheitsnachweis
1
pauschal
3.500,00
3.500,00
Erneuerungsmaßnahmen im
Gebäude
1
pauschal
25.000,00
25.000,00
Fassadenerneuerung
1
pauschal
40.000,00
40.000,00
pauschal
10.000,00
10.000,.00
Neugestaltung Freisitz
Nettosumme
79.750,00
+ 19 % MwSt.
15.152,50
Bruttosumme
94.
94.902,50
902,50
Gebäudetyp 2.2 - Schönauergasse 4
Gastronomiebetrieb mit Wohnnutzung im Oberschoss, unterkellert mit leicht erhöhtem Erdgeschoss
Lage im Ort
41
Oberwesel
Objektbeschreibung
Außenansicht
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
Eingang zur Gaststätte im Erdgeschoss
Dieses Gebäude aus dem Jahr 1850 wird genutzt als Wein-Kellereibetrieb im Keller, Gaststätte im
Erdgeschoss und als Wohnraum im Obergeschoss. Trotz der akuten Hochwassergefahr werden auch
die Kellerräume intensiv gewerblich genutzt. Das Schadenspotential ist dort entsprechend hoch und
damit steigt die Bereitschaft, den Keller auch bei sehr hohen Wasserständen zu verteidigen mit der
Gefahr, die Bausubstanz durch zu hohe Wasserdrücke zu gefährden. Beim Hochwasser 1988 lag der
Wasserspiegel ca. 10 cm über Oberkante Fußboden des Erdgeschosses. Durch das Abdichten der
Kellerfenster, Zumauern von Türen und den Einsatz von Pumpen konnte der Wasserspiegel im Keller
auf ca. 30 cm über OK Kellerfußboden gehalten werden. Alle Installationen im Keller sind ausreichend
hoch angeordnet, um bei diesem Wasserstand keinen Schaden zu nehmen. Bisher konnten die
Hochwasser der letzten Jahre mit nur geringem Schaden an Gebäude und Einrichtung abgewehrt
werden.
Kellereibetrieb im Keller
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
Lagerräume im Keller
Das Gebäude wurde Ende des 19 Jahrhunderts von einer Schmiedewerkstatt zu einer Gaststätte mit
Zimmervermietung umgebaut und ca. 1950 komplett renoviert. Einzelne Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen folgten, wie der Kellerausbau 1984 und die Fassade vor ca. fünf Jahren.
42
Oberwesel
WeinWein-Lager im Keller
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
Fasslager im Keller
Keller
Maßnahmenempfehlung aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Stadtsanierung
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen städtebaulich wichtigen Teilbereich des Straßenensembles in der historisch geprägten Unterstraße. Das Gebäude und die Fassaden sind traditionell ausgeformt. Bei den Fenstern und im Sockelbereich sind jedoch stadtbildstörende Elemente verwendet
worden.
Die Fassade des Gebäudes wurde bereits vor fünf Jahren saniert, die Innenräume zeigen teilweise jedoch einen bestehenden Sanierungsbedarf auf. Insbesondere die Toilettenanlagen und die Arbeitsräume entsprechen nicht dem heutigen Stand und sollten erneuert werden.
Im Falle einer Erneuerungsmaßnahme zur Stadtsanierung sind die einzelnen Maßnahmen zu ermitteln
und zusammenzustellen.
Gebäudetyp 2.3 - Marktplatz 33-5
Gewerbeobjekt mit Wohnnutzung, Tiefgarage und erhöhtes Obergeschoss
Lage im Ort
43
Oberwesel
Objektbeschreibung
Das einige hundert Jahre alte Gebäude wurde im Jahre 1981 komplett renoviert und auf den neuesten
Stand der Technik gebracht. Das erhöhte OG ist hochwasserfrei, der Keller wurde als Tiefgarage umgebaut, die bei Hochwasser geräumt wird und auf drückendes Wasser statisch ausgelegt wurde. Die
Zugänge zur Garage werden mit Dammbalken am Eingangstor und Schotten vor den Fenstern verschlossen. Der Kanalanschluss ist mit Rückschlagventil ausgerüstet. Bei Hochwasser wird eindringendes Wasser durch eine bereitgehaltene Pumpe kontrolliert abgepumpt. Gasheizung und Stromverteilung sind im DG untergebracht. Das verwendete Baumaterial für den überflutungsgefährdeten
Bereich ist an die mögliche Belastung durch Hochwasser angepasst. Für den Hochwasserfall liegt ein
Außenansicht
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
Zufahrt zur Tiefgarage
Einsatzplan vor, der Hausmeister ist mit den vorhandenen technischen Einrichtungen vertraut und hält
das notwendige Material ständig einsatzbereit.
In näherer Zukunft ist die Anschaffung neuer Fenster geplant. Ansonsten sind keine weiteren Maßnahmen beabsichtigt. Die oberen Stockwerke sind derzeit ungenutzt.
Kanal Hochwasser frei
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
Pumpen und Schotte im Lager gestapelt
Maßnahmenempfehlung aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Stadtsanierung
Das Gebäude befindet sich an einer städtebaulich dominanten Stelle am Marktplatz. Die 1981 durchgeführte Sanierung stellt einen positiven Beitrag im Rahmen der Stadterneuerung im historisch geprägten Stadtzentrum dar. Funktion, Architektur und Außenerscheinung stehen im Einklang mit den
Zielen der Stadtsanierung.
Die an den Überflutungsfall angepasste Bauweise, die geringe Nutzungsintensität der überflutungsgefährdeten Räume und die ständige Bereitschaft, um für den Fall eines Hochwassers gewappnet zu
44
Oberwesel
sein, können als vorbildlich bezeichnet werden. Allerdings ist bei der Nutzung der Tiefgarage sicherzustellen, dass bei einem drohenden Hochwasser jederzeit die dort abgestellten Fahrzeuge kurzfristig
entfernt werden können.
Zudem sind nach Möglichkeit neue Nutzungen für die oberen Stockwerke in Betracht zu ziehen, Beispiele könnten die Vermietung von Wohnräumen oder Arbeitsräumen sein.
Kostenschätzung
Maßnahme
Erneuerungsmaßnahmen
im Rahmen von Nutzungsänderungen
Menge
Einheit
1
pauschal
Preis je Einheit in EUR
Gesamtosten in EUR
35.000,00
35.000,00
Nettosumme
35.000,00
+ 19 % MwSt
6.650,00
Bruttosumme
41.
41.650,00
650,00
Gebäudetyp 3.1 - Liebfrauenstraße 52
z.T. leerstehender Gewerbebetrieb
Lage im Ort
Objektbeschreibung
Das aus dem Jahre 1875 stammende Gebäudeensemble reicht von der Liebfrauenstraße bis zur Unterstraße. Es wurde als Schreinerei-Werkstatt genutzt und steht bereits seit einigen Jahren leer. Seit
über 30 Jahren befindet sich das Haus in seinem derzeitigen Zustand. Aufgrund der familiären Situation sind auch keine Umbauten oder Renovierungen beabsichtigt. Die aus Natursteinmauerwerk bestehenden Keller werden periodisch von Grund- oder Hochwasser überflutet und werden daher nicht
genutzt.
45
Oberwesel
Ansichten von der Unterstraße
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
Die zur Straße hin gelegenen Räume liegen ca. 60 cm über Straßenniveau und werden bis zu 70 cm
Höhe überflutet. Gasheizung, Wasseranschluss und Stromverteilung liegen ausreichend hoch über
dem höchsten gemessenen Wasserspiegel. Die Räume des Erdgeschosses liegen auf mehreren
treppenförmig abgestuften Höhenlagen, wobei der tiefste Raum straßengleich ist und zukünftig nur
als Garage genutzt werden sollte. Darüber liegt ein Raum, der periodisch vom Hochwasser überflutet
wird, dieser Raum kann bei angepasster Bauweise einer untergeordneten Nutzung zugeführt werden.
Alle anderen Räume sind hochwasserfrei.
viele unterschiedliche Höhenebenen
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008
Kellerräume
Maßnahmenempfehlung aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Stadtsanierung
Durch die fehlenden Instandsetzungsmaßnahmen in den vielen Jahren und den anhaltenden Leerstand befindet sich das Haus in einem schlechten baulichen Zustand. Manche Räume sind aufgrund
dessen bereits nicht mehr bewohnbar.
Aus Sicht der Sanierungsplanung ist von großer Bedeutung, dass das Gebäude in der Liebfrauenstraße erhalten bleibt und einer nachhaltigen Nutzung (Gewerbe/Wohnen) zugeführt wird. Hier sind
umfangsreiche Erneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Der Gebäudeteil in der Unterstraße kann
niedergelegt werden (z.B. bis auf Höhe des Kellergeschosses) um dem Vorderhaus mehr Nutz- und
Wohnqualität zu verschaffen.
Die bei einem Umbau geplanten, hochwassergefährdeten Nutzungen des Erdgeschosses sind nach
Möglichkeit auf die oberen Stockwerke zu verteilen.
46
Oberwesel
Gebäudeteil
Empfohlene Vorgehenswei
Vorgehensweise
Jetziger Zu
Zustand
Passiver Schutz
Kanalisation
Keine Anschlüsse im Keller, Rückschlagklappe einbau- Rückschlagklappe
en
nicht vorhanden, die
Anschlüsse sind alle
hochgelegt.
Heizung
Gasheizung verwenden, keine Bauteile im Keller anord- ist erfüllt
nen
E-Versorgung
Stromverteilung und Sicherungskasten nicht im Keller ist erfüllt
anordnen, Steckdosen ausreichend hoch anordnen
Anschluss
kation
Telekommuni- Ausreichend hoch über dem maximalen WSP anordnen
Ist erfüllt
Kellernutzung
Die Keller sollten nicht genutzt werden, es sollten was- ist erfüllt
serunempfindliche Güter eingelagert werden
Empfindliche Geräte
Wasserempfindliche Geräte sollten nicht im Keller auf- ist erfüllt
gestellt werden oder sie müssen leicht entfernt werden
können
Material des Fußbodens
Der Fußboden im EG sollte aus überflutbarem Material wird bei Renovierung
wie Stein, Marmor, Fliesen hergestellt werden.
beachtet
Tragwerksplanung
Die Standfestigkeit des Kellerbodens und der Wände ist nicht erfüllt
auf den maximal zulässigen Wasserdruck zu untersuchen
Gebäudeteil
Empfohlene Vorgehensweise
Jetziger Zustand
Einsatz von Dammbalken mit Gummidichtungen, damit
Wasser nicht in das EG eindringt
wird bei Renovierung
beachtet
Pumpe
Nicht erforderlich, da Keller nicht leergepumpt wird
erfüllt
Notstromaggregat
Nicht erforderlich, da keine Pumpen in Betrieb genommen werden
erfüllt
Notfallplan / Bereitschaft
Es sollte ein schriftlicher Notfallplan ausgearbeitet werden, damit bei einem HW-Ereignis auch für einen unbeteiligten Dritten die notwendigen Schritte bekannt sind.
Das erforderliche Material für die Schutzvorkehrungen
muss ständig bereit gehalten und leicht erreichbar sein.
nicht erfüllt
Gebäudeteil
Empfohlene Vorgehensweise
Vorgehensweise
Jetziger Zustand
Herstellung des historischen Erscheinungsbildes
verputzt
Anbringung eines neuen, wasserdichten Außenputzes
im EG mit neuer Farbgestaltung
nicht erfüllt
Fenster
Einbau neuer liegender Fensterformate mit Sprossen
bzw. im T-Format
teilweise erfüllt
Eingangstür
Ersatz der Eingangstür
Glas-Alu-Tür
Empfohlene Vorgehensweise
Jetziger Zustand
geringfügige Nutzung
Leerstand
Sanierung und kompletter Umbau
Leerstand
Verlagerung der Wohnräume ins OG
Leerstand
Sanierung und kompletter Umbau
Leerstand
Aktiver Schutz
Abdichtung
Fassade
Putz
Nutzung
Kellergeschoss
Erdgeschoss
47
Oberwesel
Kostenschätzung
Maßnahme
Menge
Einheit
Preis je Einheit in EUR
Gesamtosten in EUR
Fußböden gefliest
125
qm
45,00
5.625,00
Wasserfester Außenputz
50
qm
15,00
750,00
Dammbalkenverschlüsse
10
qm
850,00
8.500,00
Erneuerungsmaßnahmen im
Vorderhaus Liebfrauenstraße
1
pauschal
150.000,00
150.000,00
Niederlegung Hinterhaus
1
pauschall
25.000,00
25.000,00
Abbruchfolgekosten
1
pauschal
10.000,00
10.000,00
Nettosumme
199.875,00
+ 19 % MwSt.
37.976,25
Bruttosumme
237.
237.851,25
Die Höhe der erforderlichen Investitionskosten übersteigt zurzeit den Nutzwert des Gebäudes. Größere Investitionen werden nur im Rahmen eines ganzheitlichen Sanierungs- und Nutzungskonzept für
den gesamten Gebäudetrakt finanzierbar sein
Sonderkategorie
Neben den vorgestellten Gebäudetypen gibt es eine weitere Sonderkategorie, die im Rahmen der Untersuchung ermittelt wurde. Hierbei handelt es sich um Gebäude, die in ihrem Alter, Erscheinungsbild,
Nutzen und Bauzustand, nicht mehr den heutigen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entsprechen. Meist treffen hier alle negativen Rahmenbedingungen, wie
maroder Bauzustand,
jahrelanger Leerstand,
eingeschränkte Nutzbarkeit aufgrund der historischen Nutzung sowie der Hochwassergefährdung
des Gebäudes
sowie eine schlechte Lage bzw. Grundstückszuschnitte etc.
aufeinander. Dabei kann es sich um ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Nebengebäude oder
auch einen ehemaligen Gewerbebetrieb handeln.
Für diese Gebäude ist eine Sanierung mit enormen Zeit- sowie Arbeitsaufwand verbunden und somit
unwirtschaftlich, sodass auch andere, weitergehende Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollten.
Folgende Maßnahmen sind dann anzudenken:
Abriss
Neuordnung
Umfassender Um- bzw. Neubau
Hierdurch kann nicht nur eine Aufwertung des Grundstücks, sondern auch eine Aufwertung des gesamtstädtischen Umfeldes erfolgen, sowie neuer, moderner Wohn- oder Arbeitsraum geschaffen
werden.
48
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
Sowohl bauliche, als auch energetische Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen am Haus
können hochwasserbedingte schädliche Einwirkungen reduzieren, bringen eine Verbesserung der
Wohnqualität, eine Wertsteigerung des Hauses und entlasten zudem Umwelt und Geldbeutel. Sie sind
aber auch mit Investitionskosten verbunden.
Um hierzu finanzielle Anreize zu schaffen, existieren auf Bundes- und Landesebene, aber auch auf
regionaler Ebene zahlreiche Förderprogramme.
Die Förderung geschieht auf zwei Wegen: entweder durch zinsvergünstigte Kredite oder durch Barzuschüsse. Bei fast allen Programmen muss vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag gestellt werden. Mit
der Maßnahme darf in der Regel erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Eine
rückwirkende Förderung findet meist nicht statt. Bei allen Förderprogrammen gibt es grundsätzlich
keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
Grundsätzlich empfehlenswert ist, vor Beginn einer Maßnahme die Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung St. Goar - Oberwesel bzw. mit dem mit der Sanierungsberatung beauftragtem Büro Bachtler Böhme + Partner (Ansprechpartner siehe Kapitel: Noch Fragen?).
Im Folgenden haben wir für Sie versucht einen aktuellen Überblick über Förderprogramme zu schaffen, die insbesondere für Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen vom Hochwasser gefährdeten Bereich des historischen Stadtkerns von Oberwesel in Anspruch genommen werden können; einige der aufgeführten Förderprogramme können auch miteinander kombiniert werden.
Eine umfangreiche Fördermitteldatenbank mit aktuellen Förderungen der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes für alle Vorhaben im Bereich Bauen, Sanieren und Energiesparen finden Sie im Internet unter www.foerderdata.de.
www.foerderdata.de. Mit Hilfe des Onlineservices erhalten Sie eine Zusammenstellung der für Sie in Frage kommenden Förderprogramme.
Weltkulturerbe „Oberes Mittelrheintal“
Mittelrheintal“
Anlässlich der Aufnahmeentscheidung im Jahr 2002 würdigte die UNESCO das Obere Mittelrheintal
als eine Kulturlandschaft von großer Vielfalt und Schönheit. Seine besondere Erscheinung verdankt
die Welterbestätte einerseits der natürlichen Ausformung der Flusslandschaft, andererseits der Gestaltung durch den Menschen. Darüber hinaus wurde auch die Bedeutung des Rheins gewürdigt, der
seit zwei Jahrtausenden einen der wichtigsten Verkehrswege für den kulturellen Austausch zwischen
der Mittelmeerregion und dem Norden Europas darstellt.
Da das Obere Mittelrheintal der prominenteste Abschnitt des Stromverlaufs ist, wurde es stellvertretend für den ganzen Rhein in die Liste des Welterbes aufgenommen.
Um das „Welterbe - Oberes Mittelrheintal“ im Einklang mit den Richtlinien der UNESCO und zum
Wohle der einheimischen Bevölkerung zukunftsfähig weiterzuentwickeln wurde seitens der Länder
Rheinland-Pfalz und Hessen ein Managementplan erarbeitet, mit dem das das Leitbild „Eine Region
besinnt sich auf gemeinsame Stärken: Der Mittelrhein - Ein Stück Weltkultur“ umgesetzt werden soll.
Der Managementplan untergliedert sich in drei Hauptaktionsfelder: Erstens die Stärkung der regionalen Identität und der Abbau von Kooperationsblockaden, zweitens der Erhalt und die Entwicklung der
raumprägenden Kulturlandschaft und drittens die Sicherung eines multifunktionalen Lebens- und Erholungsraumes.
49
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
Die Hauptaktionsfelder untergliedern sich in eine Reihe von „Zielbereichen“ mit konkret benannten
Projekten. Darunter sind zum Beispiel genannt:
Sicherung des Weinbaus
Ausbau des touristischen Profils
Erhalt und Burgen, Ortsbildern und Denkmälern
Lärmbekämpfung und integriertes Verkehrskonzept
Sicherung der Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung
Optimierung von Organisationsstrukturen
Imageverbesserung und Stärkung der regionalen Identität
Die Umsetzung des Managementplans wurde seitens des Landes Rheinland-Pfalz der Struktur- und
Genehmigungsdirektion (SGD) Nord übertragen, da diese bereits in den wichtigen Bereichen Gewerbeaufsicht, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Raumordnung, Naturschutz und Bauwesen die angemessene Weiterentwicklung der Welterbestätte begleitet. Zudem koordiniert die SGD
Nord im Auftrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz alle im Managementplan festgelegten Projekte,
die nicht unmittelbar in die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion fallen. Zur Unterstützung dieser Aufgabe wurde bei der SGD Nord die Projektgruppe Welterbe eingerichtet.
Fördermöglichkeiten
Um die Umsetzung des Managementplans auf kommunaler Ebene vornehmen zu können, haben sich
die Kommunen im Welterbegebiet zum Zweckverband „Welterbe Oberes Mittelrheintal“ zusammengeschlossen.
Um das Welterbegebiet in seiner wirtschaftlichen, kulturellen, ökologischen und sozialen Funktion zu
sichern und weiterzuentwickeln fördert der Zweckverband derzeit folgende Maßnahmen:
Kleinprojekte
dienen dem Erhalt, der Pflege und der Weiterentwicklung des Welterbes Oberes Mittelrheintal und
sind über den örtlichen Bereich hinaus innerhalb des Welterbegebietes von Bedeutung und können mit einer Zuwendung bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden
(Festbetragsfinanzierung). Die Förderhöchstgrenze ist auf 10.000 EUR begrenzt
Projekte mit modellhaftem Charakter
müssen darüber hinaus Pilotfunktion für das gesamte Welterbegebiet besitzen. Zur Feststellung
des modellhaften Charakters bedarf es der vorherigen positiven Empfehlung des Fachbeirats des
Zweckverbands. Projekte mit modellhaftem Charakter können mit einer Zuwendung bis zu 50 v.H.
der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden (Festbetragsfinanzierung). Die Förderhöchstgrenze ist auf 30.000 EUR begrenzt.
Förderanträge können von öffentlichen und privaten Trägern vor Beginn des Projektes gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Maßnahme ausführungsreif sein. Das Projekt darf vor
der Erteilung des Bewilligungsbescheides nicht begonnen werden (Ausnahme: bei Genehmigung des
vorzeitigen Maßnahmebeginns). Förderanträge sind formlos an die Geschäftsstelle des Zweckverbandes in St. Goarshausen zu richten und sind nicht an Fristen gebunden.
Die geplante Maßnahme ist im Förderantrag umfassend zu erläutern, wobei die Bedeutung über den
örtlichen Bereich hinaus darzustellen ist. Soweit für das Projekt behördliche Genehmigungen erforderlich sind, sind diese dem Förderantrag beizufügen. Eine Kostenübersicht sowie ein Finanzierungsplan
sind ebenfalls beizufügen. Bei baulichen Maßnahmen ist eine Entwurfsplanung bzw. eine Skizze vorzulegen.
50
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
„Werte erhalten - Zukunft gestalten“ - Förderung durch die „Initiative Baukultur“
siehe auch: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord www.sgdnord.rlp.de
Unter dem Leitmotiv „Werte erhalten - Zukunft gestalten“ widmet sich die „Initiative Baukultur“, mit den
Projektpartnern Ministerium der Finanzen, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, dem
Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal sowie der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, dem
Teilaspekt der baulichen Gestaltung. Ziel ist es, die regionalen Werte, d.h. die typischen Siedlungsund Baustrukturen zu bewahren, unter Berücksichtigung gewandelter Nutzungsansprüche
weiterzuentwickeln und Wege für neues Bauen in alter Umgebung aufzuzeigen, um das touristische
Profil und die Attraktivität des Welterbegebietes zu stärken.
Den Beitrag, den die Baukulturinitiative in diesem Kontext leisten kann, ist die Förderung des
regionaltypischen und landschaftsgerechten Bauens, unter dem Leitgedanken der Nachhaltigkeit
sowie die Erarbeitung von innovativen und kostengünstigen Lösungsansätzen für das Bauen in
historischer Umgebung.
Ein Baustein in der Verwirklichung der vorgenannten Zielsetzungen ist die Initiierung von
Architekturwettbewerben, die in ihrer Umsetzung als „Best Practice“ Beispiele Modellcharakter für
vergleichbare Vorhaben im Oberen Mittelrheintal haben und als Handlungsempfehlungen dienen
sollen. Gefördert werden in erster Linie private Vorhaben, insbesondere im Bereich des innerörtlichen
Wohnungsbaus, der touristischen Infrastruktur sowie gewerblicher Vorhaben.
Die Förderung der Wettbewerbe wird als Anteilsfinanzierung zur Projektförderung der
Gesamtmaßnahme gewährt und trägt die Kosten des Wettbewerbsverfahrens in der Regel zu 100 %.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die konkrete Realisierungsabsicht für das Vorhaben. Die
Finanzierung der Maßnahme muss sichergestellt sein.
Bei Interesse erfolgt die Betreuung des Vorhabens durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion
Nord.
Denkmalzone „Historischer Stadtkern und Schönburg Oberwesel"
siehe auch: GDKE Rheinland-Pfalz – Landesdenkmalpflege www.gdkewww.gdke-rlp.de
Innerhalb der Denkmalzone „Historischer Stadtkern und Schönburg Oberwesel" sind grundsätzlich die
Bauwerke und sonstige historische Anlagen förderungsfähig, die Kulturdenkmäler (Baudenkmäler) im
Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind. Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen ohne eigene
Denkmalqualität, die aber innerhalb der vom Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmalzone
stehen, können diejenigen Maßnahmen anerkannt werden, die mit Rücksicht auf das schützenswerte
Erscheinungsbild der Gesamtheit getätigt werden. Damit kommen bei diesen Bauten in aller Regel
Aufwendungen auf das äußere Bild in Betracht; das Innere ist vom Denkmalschutz nicht betroffen, da
ohne Auswirkung auf die Ensemblewirkung der Denkmalzone.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Einschränkungen sind prinzipiell jede Bau- oder
Instandsetzungs-, Restaurierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen, die mit den denkmalbegründenden
Teilen des Objektes zusammenhägen und den üblichen Aufwand bei vergleichbaren, nicht
denkmalwerten Objekten übersteigen. Vor allem sind dies regelmäßig Arbeiten an der Außenhaut des
Gebäudes, doch können auch denkmalwerte Details des Gebäudeinneren gefördert werden (z.B. die
Restaurierung historischer Treppen, Vertäfelungen, Wandmalereien oder Stuckierungen).
Die Maßnahme muss in ihrer Ausführung selbstverständlich denkmalpflegerisch richtig und nach den
fachlichen Angaben der Landesdenkmalpflege realisiert werden, damit der gesetzliche Zweck der
Zuschussgelder gewährleistet bleibt. Dies wird durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der
51
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
Denkmalfachbehörde sichergestellt. Dort wird der jeweils zuständige Konservator bzw. die
Konservatorin eingeschaltet, die für die notwendige Beratung an Ort und Stelle zur Verfügung stehen.
Nicht zuschussfähig in diesem Sinne sind Aufwendungen, die rein nutzungsbedingt sind und in einem
nicht denkmalgeschützten Gebäude so oder vergleichbar auch anfallen würden. Hierzu kann
allerdings unter Umständen eine steuerliche Förderung in Anspruch genommen werden.
Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte, auch Mieter/Pächter mit schriftlicher
Zustimmung des Eigentümers. Bei besonderen historischen Bauten und Denkmälern (wie z.B. de
Stadtmauer in Oberwesel) können auch (eingetragene) Idealvereine engagierter Bürger als
Maßnahmeträger auftreten (siehe: Bauverein Historische Stadt Oberwesel e.V.); sie können gleichfalls
mit Zustimmung des rechtlichen Eigentümers Zuschüsse beantragen.
Vor dem Zusammenstellen der Antragsunterlagen sollte der Kontakt mit dem zuständigen
Gebietskonservator hergestellt sein. Dies kann direkt über die GDKE (Generaldirektion Kulturelles
Erbe) / Landesdenkmalpflege, aber auch durch die Vermittlung der zuständigen unteren
Denkmalschutzbehörde (Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis) erfolgen. Der Konservator kann bei
den maßgeblichen Vorfragen klärend mithelfen, vor allem hinsichtlich der Denkmaleigenschaft des
Gebäudes, und die Darstellung der anstehenden Arbeiten sowie durch Angabe eines
Orientierungsanhalts für eine realistische Antragshöhe.
Besuch und Beratung durch den Gebietskonservator von der Landesdenkmalpflege sind für den
Bürger frei von besonderen Verwaltungsgebühren. Dies gilt in diesem Bereich übrigens auch für die
Leistungen der Kreis- und Stadtverwaltungen.
Die Landesdenkmalpflege gewährt ausschließlich Zuschüsse, keine Darlehen. Dabei handelt es sich
um verlorene Zuschüsse, d.h. bei zweckrichtiger Verwendung brauchen die Mittel vom Empfänger
nicht zurückgezahlt zu werden. Bei besonders hoher Förderung kommt eine dingliche Sicherung
(Eintragung in das Grundbuch) zur Wahrung des Subventionszweckes in Betracht.
Zuschüsse der Denkmalpflege dürfen im Gegensatz zu den meisten anderen öffentlichen
Fördermitteln prinzipiell „kumuliert“, d.h. mit anderen Zuschüssen gleichzeitig in Anspruch genommen
werden. Daher ist es durchaus zulässig, sich zugleich um Unterstützung aus Mitteln der
Stadtsanierung, des Wohnungsbaues oder ähnlicher Programme zu bemühen. Auch vergeben
manche Gebietskörperschaften (Landkreise, Städte) Gelder im Rahmen eigener Denkmalpflege- oder
Ortsbildpflegeprogramme. Auskünfte zu solchen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrer
Verbandsgemeindeverwaltung sowie Kreisverwaltung.
Neben den Zuschüssen können Steuerzahler einkommensteuerliche Vergünstigungen in Anspruch
nehmen. Die Steuervergünstigungen für Denkmaleigentümer nach dem Einkommensteuerrecht
richten sich nach den Paragraphen (§§) 7 i, 10 f, 10 g und 11 b Einkommensteuergesetz (EStG).
Die GDKE Rheinland-Pfalz – Landesdenkmalpflege hat in diesem Zusammenhang das Merkblatt
„Steuererleichterungen für Denkmaleigentümer“ herausgegeben, welches umfänglich zu den
gesetzlichen Bestimmungen und praktischen Fragen ihrer Anwendung informiert (siehe: www.gdkewww.gdkerlp.de).
rlp.de
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Landesdenkmalpflege, zur steuerlichen Behandlung allgemein das
Finanzamt oder Ihr Steuerberater.
52
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
Sanierungsgebiet „Kernstadt
„Kernstadt Oberwesel“ gem. §§ 136 ff BauGB
siehe auch: Verbandsgemeindeverwaltung St. Goar - Oberwesel www.st.goarwww.st.goar-oberwesel.de
Abgrenzung Sanierungsgebiet
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2009
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Kernstadt Oberwesel“ können insbesondere folgende
bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung des jeweiligen
Haushaltsansatzes der Stadt Oberwesel, gefördert werden:
Abriss von Gebäuden oder Teilen davon (Ordnungsmaßnahmen)
Aus- und Umbau ungenutzter Räumlichkeiten,
Neueindeckung von Dächern,
Einbau und Veränderung von Fenstern und Türen,
Neuanstrich, Verkleidung, Verputzen oder zusätzliche Isolierung von Fassaden,
Neueinbau, Umbau, Verbesserung von Heizungen,
Neubau / Umbau von sanitären Anlagen,
wesentliche Investitionen im Innenausbau.
Wichtig: Maßnahmen, die ausschließlich der Verschönerung des Gebäudes dienen (z.B. Erneuerung
der Tapeten oder Anstrich der Fassaden ohne begleitende Maßnahmen) können jedoch nicht gefördert werden! Der Einsatz von Fördermitteln ist immer auf eine durchgreifende Gesamtsanierung und
eine dauerhafte Sicherung der Gebäudesubstanz ausgerichtet.
Einzelheiten der Förderung von privaten Maßnahmen regelt die von der Stadt Oberwesel erlassene
Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- / Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden
innerhalb des Sanierungsgebiets „Kernstadt Oberwesel“. Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Sankt Goar-Oberwesel.
Die öffentliche Förderung kann bis zu 25 %, maximal jedoch 25.000 EUR der anerkannten Baukosten
betragen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Förderung.
Aufgrund der Tatsache, dass der Stadtkern von Oberwesel gemäß Rechtsverordnung vom 06.05.1993
als Denkmalschutzzone „Historischer Stadtkern von Oberwesel und Schönburg“ bestimmt wurde,
sind ergänzend zu den aufgeführten Restriktionen, die Auflagen des Denkmalschutzes zu beachten,
falls sich das zu sanierende Objekt in dieser Zone befindet.
53
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
Vor Durchführung von ModernisierungsModernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,
Instandsetzungsmaßnahmen, die gefördert werden solsollen, ist eine Abstimmung mit der Stadt Oberwesel zwingend erfor
erforderlich.
Die geplanten Maßnahmen sind verbindlich zu verein
vereinbaren.
baren.
Alternativ bzw. zusätzlich können besondere Steuervergünstigungen nach § 7 h EStG in Anspruch
genommen werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen hierzu die Verbandsgemeindeverwaltung, zur
steuerlichen Behandlung allgemein das Finanzamt oder Ihr Steuerberater.
Förderprogramme der Landestreuh
Landestreuhandstelle RheinlandRheinland-Pfalz (LTH)
siehe auch: Finanzministerium www.fm.rlp.de
Landestreuhandstelle www.lth.de
Förderung von selbst genutztem Wohnraum (Stand 03/20
03/2010
/2010)
10)
Das rheinland-pfälzische Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz (LTH), fördert Bauherren oder Käufer von selbst genutzten Wohneigentum, wenn diese bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, mit einem zinsverbilligten Darlehen.
Die Höhe des Darlehens ist abhängig vom Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Bei Neubau und Ersterwerb beträgt die Höhe der Darlehen nicht mehr als 20%, bei
kinderreichen Haushalten nicht mehr als 30% der Gesamtkosten. Bei Erwerb, Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs- und Erweiterungsmaßnahmen beträgt die Höhe der Darlehen nicht mehr als 25%, bei
kinderreichen Haushalten nicht mehr als 30% der Gesamtkosten.
Wichtig: Um ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen zu erhalten, benötigen Sie vorab eine Bestätigung für die Inanspruchnahme einer Zinsgarantie, die Ihnen die für den Bau- oder Kaufort zuständige
Kreisverwaltung ausstellt. Den Förderantrag selbst stellen Sie über die Hausbank. Nachdem der Antrag der LTH vorliegt, schließen Hausbank und LTH eine Vereinbarung über die Zinsgarantie ab. Sie
erhalten von der LTH eine schriftliche Zusage über die Zinsverbilligung des Hausbankendarlehens.
Abschließend schließt ihre Hausbank mit Ihnen einen Darlehensvertrag ab.
Weitere Informationen zur Förderung von selbst genutztem Wohnraum sind auf der Homepage des
Finanzministeriums www.fm.rlp.de bzw. der Homepage der Landestreuhandstelle www.lth.de
www.lth.de nachzulesen.
Förderung des Baus von Mietwohnungen (Stand 03/20
03/2010
/2010)
10)
Auf der Grundlage des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) und der Förderbedingungen des Landes unterstützt die Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz (LTH) den Bau sowie den
Umbau, die Umwandlung, den Ausbau und die Erweiterung von Mietwohnungen.
Die Förderung erfolgt in den Programmen:
Neubau von Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und für Haushalte über der Einkommensgrenze
Neubau von Wohnungen des Betreuten Wohnens.
Der Neubau von Mietwohnungen wird mit niedrig verzinslichen Baudarlehen (der anfängliche Zinssatz
beträgt derzeit 1% jährlich) und Zusatzdarlehen, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Die Baukosten (Gesamtkosten ohne Grundstücks- und Erschließungskosten) dürfen EUR 1.400
je qm Wohnfläche nicht übersteigen.
Bei Umwandlung, Umbau-, Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen wird in der Regel vorhandene
Bausubstanz verwendet. Daher kann der für Neubaumaßnahmen bestimmte Fördersatz nur anteilig
54
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
gewährt werden. Die Förderhöhe ist begrenzt auf die Hälfte des beabsichtigten Bauaufwandes. Zusatzdarlehen können unter bestimmten Voraussetzungen bereitgestellt werden.
Bei Ausbau von Gebäudeteilen, die hierfür bereits vorbereitet sind, z.B. Dachgeschoss, in dem
die Ver- und Entsorgungsleitungen schon verlegt sind, beträgt die Förderung bis zu 50% des
Fördersatzes für neu zu schaffende Mietwohnungen.
Bei der Umwandlung von Räumen, die zuvor nicht zum Wohnen genutzt wurden, beträgt die Förderung bis zu 70% des Fördersatzes für neu zu schaffende Mietwohnungen. Hierzu gehören z. B.
der Ausbau einer alten Scheune oder der Umbau von Räumen, die den heutigen Ansprüchen für
das Wohnen nicht mehr genügen, oder auch der Umbau eines Bauernhauses aus dem 19. Jahrhundert
Beim Anbau (Erweiterung) an ein bestehendes Gebäude beträgt die Förderung bis zu 90% des
Fördersatzes für neu zu schaffende Mietwohnungen.
Weitere Informationen zur Förderung des Baus von Mietwohnungen können Sie auf der Homepage
des Finanzministeriums www.fm.rlp.de bzw. der Homepage der Landestreuhandstelle www.lth.de
www.lth.de
nachlesen.
Förderung der Modernisierung
von selbstgenutzten Wohneigentum
Wohneigentum sowie Mietwohnungen (Stand 03/20
03/2010
/2010)
10)
Das rheinland-pfälzische Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz (LTH), fördert eine sanierungsgebietsunabhängige Modernisierung von selbst genutztem
Wohneigentum und von Mietwohnungen im Rahmen des Förderprogramms „Modernisierung“.
Das Förderangebot richtet sich an Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Ebenfalls können Mietwohnungen von Eigentümern, die
preiswerte Mietwohnungen nach Durchführung der Modernisierung zur Verfügung stellen, gefördert
werden.
Insbesondere für folgende Maßnahmen werden Modernisierungsmittel bereitgestellt:
für bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern und / oder die Einsparung von Energie oder
Wasser bewirken;
für energiesparende Maßnahmen, wenn die baulichen Maßnahmen die nachhaltige Einsparung
von Heizenergie bewirken. Dieses wird im allgemeinen erreicht, wenn der Wärmedurchgangswert
oder der Energiebedarf um mindestens 20 % geringer sein wird; hierbei sind immer die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) einzuhalten;
für Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien;
für vorbereitende Arbeiten wie Beratungs- und Planungskosten der Antragsteller, die Grundlage
für die spätere Antragstellung und für die baulichen Maßnahmen sind. Auch werden Kosten mitgerechnet, die für die Abnahme einer baulichen Anlage erforderlich werden.
Zur Förderung stehen zwei unterschiedliche Fördervarianten zur Verfügung:
Kleinere Maßnahmen bei der Modernisierung von Wohnungen - die Investitionskosten liegen bei
maximal 10.000 EUR je Wohneinheit - werden durch einen Investitionszuschuss von 25 % der
förderfähigen Kosten, maximal 2.500 EUR je Wohnung, gefördert.
Voraussetzung für diesen Zuschuss ist bei Eigennutzung der Wohnung die Höhe Ihres Haushaltseinkommens bzw. bei Vermietung, dass nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten der
Wohnraum preisgünstig zur Verfügung gestellt wird. Weiterhin müssen in diesem Zusammenhang bestimmte Mietobergrenzen eingehalten werden.
55
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
Wichtig: Anträge auf Förderung sind vor Beginn der Modernisierungsarbeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet das Wohngebäude liegt, zu stellen. Dort erfolgt auch eine
eingehende Beratung.
Bauliche Maßnahmen an Wohnungen, deren Kosten über 10.000 EUR liegen, werden durch ein
zinsverbilligten Darlehen unterstützt.
Wichtig: Den Förderantrag stellen Sie über die Hausbank. Bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums benötigen Sie zudem eine Bestätigung für die Inanspruchnahme einer Zinsgarantie, erhältlich bei der zuständigen Kreisverwaltung.
Weitere Informationen zum Modernisierungsprogramm sind auf der Homepage des Finanzministeriums www.fm.rlp.de bzw. der Homepage der Landestreuhandstelle www.lth.
www.lth.de nachzulesen. Eine eingehende Beratung erhalten Sie des Weiteren in der Verbandsgemeindeverwaltung.
Wohnen in OrtsOrts- und Stadtkernen (Stand 03/2010)
03/2010)
Das Land Rheinland-Pfalz fördert vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und sich verändernder Nachfragestrukturen auf dem Wohnungsmarkt die Stärkung der Innenstädte und Bestandsgebiete in Innenstädten und Innerortslagen.
Gefördert werden Bauprojekte in innerstädtischen Lagen von Kommunen, die in der Regionalplanung
die Zuweisung der besonderen Funktion „Wohnen“ erhalten haben. Als Bauprojekte zählen insbesondere Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand sowie Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung auf der im Eigentum des Antragstellers stehenden Wohnanlage. Das zu fördernde Vorhaben muss mindestens vier in sich abgeschlossene Wohneinheiten umfassen. Gefördert wird mit einem Zuschuss bis zu 250 EUR pro qm Wohnfläche, höchstens jedoch 40 % der förderfähigen Kosten.
Wichtig: Anträge auf Förderung sind vom Bauherrn vor Beginn der Bauarbeiten beim Ministerium der
Finanzen zu stellen. Die Förderung wird nur gewährt, wenn die Kosten nicht bereits im Rahmen der
Städtebauförderung oder der sozialen Wohnraumförderung bzw. im Rahmen des Mietwohnungsprogramms des Landes Rheinland-Pfalz berücksichtigt wurden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ finden Sie auf der
Homepage des Finanzministeriums www.fm.rlp.de sowie der Homepage der Landestreuhandstelle
www.lthwww.lth-rlp.de.
rlp.de
Förderprogramme der rheinlandrheinland-pfälzischen Energieagentur (EOR)
siehe auch: Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz www.mufv.rlp.de
EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR) e.V. www.eor.de
Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz fördert seit September 2008 energieeffizientes Bauen und Sanieren in Rheinland-Pfalz. Das Förderprogramm zielt u.a.
darauf ab, Eigentümer von Neubau- und Bestandsimmobilien in Rheinland-Pfalz in einem anspruchsvollen Pilotvorhaben dauerhaft von steigenden Energiepreisen zu entkoppeln. Dabei geht es jeweils
um die Verbindung von hocheffizientem Wärmestandard mit dem Einsatz erneuerbarer Energien.
56
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
Die Projektförderung erfolgt durch die Gewährung von Zuschüssen für:
Wohngebäude als neu errichtete Energiegewinn- oder Passivhäuser (KfW-Effizienzhaus 55):
-
Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser werden mit 50 EUR je
qm Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert, maximal 5.000 EUR je Objekt
-
Mehrfamilienhäuser werden mit 25 EUR je qm Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert,
maximal 2.500 EUR je Wohnung und höchstens 25.000 EUR pro Objekt.
Niedrigenergiehäuser im Bestand (KfW-Effizienzhaus 85):
-
freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser werden mit
50 EUR je qm Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert, maximal 5.000 EUR je Objekt.
-
Mehrfamilienhäuser werden mit 25 EUR je qm Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert,
maximal 2.500 EUR je Wohnung und höchstens 25.000 EUR pro Objekt.
Niedrigenergiehäuser im Bestand (KfW-Effizienzhaus 70):
-
freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser werden mit
80 EUR je qm Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert, maximal 8.000 EUR je Objekt.
-
Mehrfamilienhäuser werden mit 40 EUR je qm Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert
maximal 4.000 EUR je Wohnung und höchstens 40.000 EUR pro Objekt.
Nichtwohngebäude
Die Anforderungen und die Förderhöhe für Nichtwohngebäude werden nach einer Einzelfallprüfung durch die Bewilligungsbehörde (Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz)
festgelegt.
Innovative Lösungen
Bei besonders innovativen Konzepten für Wohngebäude auch auf Basis heute verfügbarer aber
noch wenig verbreiteter Technik können auf Antrag von der Bewilligungsbehörde Zuschläge zu
der Grundförderung gewährt werden. Die maximale Förderung einschließlich der Grundförderung
beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern bis zu 10.000
Euro pro Objekt, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 5.000 Euro pro Wohnung und höchstens 50.000
Euro pro Objekt.
Wichtig: Anträge auf Förderung sind vor Beginn der Bauarbeiten bei der EffizienzOffensive Energie
Rheinland-Pfalz (EOR) e.V. einzureichen.
Weitere Informationen, die Förderrichtlinie sowie die Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage
der rheinland-pfälzischen Energieagentur unter www.eor.de.
www.eor.de
Förderprogramme der KfWKfW-Bankengruppe (KfW)
(KfW)
siehe auch: KfW-Bankengruppe www.kfw.de
Die KfW-Bankengruppe (KfW) bietet derzeit zahlreiche Kredite und Zuschüsse für Hausbesitzer und
Wohnungseigentümer an.
Bitte beachten Sie: Sind bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen oder sind die Baumaßnahmen mit dem Ziel des Erhalts sonstiger besonders erhaltenswerter
Bausubstanz nur eingeschränkt durchführbar, kann unter folgenden Voraussetzungen eine abweichende Entscheidung bezüglich der technischen Anforderungen beantragt werden.
Mit Antragstellung bei der KfW ist ein Antrag auf Ausnahme bei einem regionalen Partner der
Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Prüfung einzureichen.
57
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ist in der „Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Sanieren“ zu nennen.
Der Bescheid/die Stellungnahme des Denkmalamtes bzw. die Bauvoranfragen / Baugenehmigungsunterlagen, aus denen der Umfang der Auflagen hervorgeht, sind vom Kreditnehmer aufzubewahren und der KfW auf Rückfrage vorzulegen. Steht ein aus städtebaulichen oder architektonischen Gründen besonders erhaltenswertes Gebäude nicht unter Denkmalschutz, so ist ersatzweise die Bestätigung der zuständigen Baubehörde vorzuhalten, aus der die konkret durch
die Behörde bezeichneten erforderlichen Ausnahmen hervorgehen.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema sind unter www.kfw.de oder unter www.zukunftwww.zukunfthaus.info (Suchworte: Leitfaden Denkmalschutz-Ausnahmen, Checklisten DenkmalschutzAusnahmen) erhältlich.
KfWKfW-Wohneigentumsprogramm (Programmnummern
Programmnummern 124, 134) (Stand 03/20
03/2010
/2010)
10)
Das KfW-Wohneigentumsprogramm eignet sich für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder
kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird
gefördert.
Sie können mit diesem Programm bis zu 30 % der Gesamtkosten finanzieren. Genossenschaftsanteile
können bis zu 100 % finanziert werden. Der Höchstbetrag des Kredits beläuft sich auf 100.000 Euro.
Wichtig: KfW-Kredite müssen grundsätzlich über die Hausbank beantragt werden.
Wohnraum Modernisieren - Standard (Programmnummer 141) (Stand
(Stand 03/2010)
03/2010)
Im Rahmen dieses Programms werden bis 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 Euro
pro Wohneinheit, als Kredit alle Maßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von
Wohngebäuden gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten kann auch die Verbesserung der Außenanlagen gefördert werden.
Wohnraum Modernisieren - Altersgerecht
Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 155
155)
55) (Stand 11/2009)
Barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand werden durch Bundesmittel besonders gefördert. Die förderfähigen Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen orientieren sich an der DIN E
18040, Teil 2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen). Diese legt die Anforderungen an den Neubau fest. Da Maßnahmen im Gebäudebestand aufgrund der baulichen Gegebenheiten häufig nicht vollständig umgesetzt werden können, werden für Bestandsanpassungen Förderbausteine definiert. Diese sollen eine der Mobilitätseinschränkung der Nutzer entsprechende
Barrierereduzierung gewährleisten. Ziel ist es, insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest
jedoch barrierereduzierte Nutzung zu ermöglichen.
Sie können mit diesem Programm bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro pro
Wohneinheit finanzieren.
Wichtig: KfW-Kredite müssen grundsätzlich über die Hausbank beantragt werden.
58
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
Energieeffizient Bauen (Programmnummern 153, 154)
154) (Stand 03/2010)
03/2010)
Wichtig: Gefördert werden nur Gebäude, deren Energiebedarf deutlich niedriger ist, als der in der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert.
Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen Finanzierung der Errichtung, der Herstellung oder des
Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern. Gefördert wird in diesem Zusammenhang:
die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Altenund Pflegeheime,
die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten,
die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude in Wohngebäude.
Finanziert werden bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000
Euro pro Wohneinheit.
Wichtig: KfW-Kredite müssen grundsätzlich über die Hausbank beantragt werden.
Geförderte KfW-Effizienzhäuser müssen eines der nachfolgend erläuterten energetischen Niveaus erreichen. Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009)
KfW-Effizienzhäuser 85 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 85 % und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 100 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle
1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten.
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009)
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1
der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten.
Passivhaus
Gefördert werden auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und JahresHeizwärmebedarf Qh nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der JahresPrimärenergiebedarf Qp nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN und der
Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche
betragen.
Energieeffizient Sanieren (Programmnummern 151,
151, 152
152 (Kreditvariante) und 430 (Zuschussvariante)
(Zuschussvariante)
(Stand 03/2010)
03/2010)
Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung
und zur Minderung des CO2-Ausstoßes i.V.m. der Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei bestehenden Wohngebäuden. Gefördert werden der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes bzw. einer Eigentumswohnung; alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfWEffizienzhauses beitragen sowie Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die
den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Es werden auf Grundlage der ab 01.10.2009 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vier
unterschiedliche Standards gefördert:
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009)
KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009)
KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009)
59
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV 2009)
Erläuterungen und technische Anforderungen zu den KfW-Effizienzhäusern erhalten Sie unter
www.kfw.de
www.kfw.de.
kfw.de.
In der Kreditvariante (Programmnummern 151, 152) stehen Ihnen dafür zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder
Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen.
Zur Umsetzung der Maßnahmen können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z.B. Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit
bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen bei der KfW als Kredit aufgenommen werden.
Zusätzlich zu den zinsreduzierten Krediten wird bei der Sanierung eines Gebäudes zu einem KfWEffizienzhaus ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen. Die geplante energetische
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist von einem Sachverständigen zu bestätigen. Folgende Tilgungszuschüsse werden derzeit bei Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus gewährt:
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009)
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 85 wird ein Tilgungszuschuss
von 15 % des Zusagebetrages gewährt.
KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009)
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 100 wird ein Tilgungszuschuss von 12,5 % des Zusagebetrages gewährt.
KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009)
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 115 wird ein Tilgungszuschuss von 7,5 % des Zusagebetrages gewährt.
KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV2009)
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 130 wird ein Tilgungszuschuss von 5 % des Zusagebetrages gewährt.
Wichtig: KfW-Kredite müssen grundsätzlich über die Hausbank beantragt werden.
Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“
aufnehmen, steht alternativ die Zuschussvariante (Programmnummer 430) zur Verfügung.
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (EnEV 2009) und die Durchführung von Einzelmaßnahmen
werden folgende Investitionszuschüsse gewährt. Bei der Sanierung von Gebäuden, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind, bemessen sich die förderfähigen Kosten für den Einzeleigentümer nach der
Höhe seines Miteigentumsanteils.
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009)
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 85 wird ein Zuschuss von 20
% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit gewährt.
KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009)
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 100 wird ein Zuschuss von
17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit gewährt.
KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009)
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 115 wird ein Zuschuss von
12,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit gewährt.
60
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV 2009)
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 130 wird ein Zuschuss von
10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit gewährt.
Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
Für Einzelmaßnahmen wird ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal
2.500 Euro pro Wohneinheit gewährt.
Weitergehende ausführliche Informationen erhalten Sie bei der KfW im Internet unter www.kfw.de beziehungsweise www.kfwwww.kfw-foerderbank.de oder beim Beratungszentrum in Berlin (Tel.: 030/ 202 645050)
Sonstige Förderprogramme
Lokale Energieberatung
durch die Verbraucherzentrale
Verbraucherzentrale RheinlandRheinland-Pfalz
In der Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Standort Koblenz sowie den Energieberatungsstellen in Simmern und Bad Ems können Sie eine erste Energieberatung erhalten. Die
Energieberatung ist kostenlos und beinhaltet:
Information über Energieeinsparmöglichkeiten durch den Einsatz von Solartechnik sowie durch
Wärmedämmung am Altbau (CO2-Minderungsmaßnahmen),
Ermittlung des Heizenergieverbrauch ihres Wohngebäudes,
Beratung bei CO2-Minderungsmaßnahmen am Haus über Fördermöglichkeiten.
Nähere Informationen können auf der Homepage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
www.verbraucherzentralewww.verbraucherzentrale-rlp.de sowie unter www.energieberatungwww.energieberatung-rlp.de nachgelesen bzw. bei der
Verbandsgemeindeverwaltung St. Goar - Oberwesel, Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt in Oberwesel eingeholt werden.
Energiesparberatung
„Vor--Ort„Vor
Ort-Beratung“
Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Wenn Sie eine umfangreiche Energieberatung wünschen, beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater oder einen Architekten mit der Durchführung einer „Energieberatung-vor-Ort“.
Diese ermöglicht eine genaue und auf die vorhandene Gebäudesubstanz eingehende energetische
Bestandsanalyse Ihres Wohngebäudes. Nach einer genauen Datenaufnahme des Gebäudes vor Ort,
erhalten Sie einen umfangreichen Beratungsbericht über:
Modernisierungsempfehlungen zur Energie- und Heizkostenersparnis mit Kostenschätzungen,
Vorstellung dieser Modernisierungsvarianten mit Umsetzungsmöglichkeiten,
Hinweis auf öffentliche Förderprogramme und die
Berücksichtigung Ihrer speziellen Fragen.
Dies alles wird Ihnen dann Ihr Architekt / Energieberater in einem persönlichen Beratungsgespräch erläutern.
61
Wofür gibt es Geld von Land und Bund?
Der Beratungsbericht eignet sich auch als Berechnungsgrundlage, um später bei der KfWFörderbank zinsgünstige Kredite für die Modernisierungsmaßnahmen Ihres Gebäudes zu beantragen.
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vertreten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt bei einer Energieeinsparberatung für Wohngebäude eine
Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Wichtig:
Wichtig Die Antragstellung zur Förderung sowie die geförderte Vor-Ort-Beratung dürfen nur durch
vom BAFA anerkannte Energieberater erfolgen.
Nähere Informationen zur Förderung sowie die Liste der vom BAFA anerkannten Energieberater sind
auf der Homepage www.bafa.de nachzulesen.
Eine Liste zertifizierter Energieberater finden Sie des Weiteren im Internet unter
www.diearchitekten.org im Kapitel „für-bauherren“ in der Architektenliste. Auskünfte erhalten Sie zudem auch bei der Handwerkskammer Pfalz und der Schornsteinfegerinnung.
Architektenkammer RheinlandRheinland-Pfalz
Unter www.diearchitekten.org finden Sie eine Übersicht von erfahrenen Architekten, die Ihnen bei Ihren geplanten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Der von Ihnen beauftragte Architekt kann beispielsweise, aufbauend auf einer eingehenden Bestandsanalyse Ihres Wohngebäudes und Ihrer Modernisierungs- und Instandsetzungswünsche, erste
Modernisierungsempfehlungen mit Kostenschätzungen vornehmen.
Außerdem kann der von Ihnen beauftragte Architekt schon im Vorfeld Arbeit abnehmen, zum Beispiel
im Umgang mit Behörden. Zudem steht er Ihnen bei Finanzierungsfragen und der Beantragung von
Fördergeldern sowie der Planung, Genehmigung und Ausschreibung bis hin zur Überwachung der
Bauausführung und Abnahme des Bauvorhabens gerne beratend und begleitend zur Verfügung.
Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören die Errichtung und Erweiterung von:
Solarkollektoranlagen,
Biomasseanlagen,
Wärmepumpen.
Nähere Informationen zur Förderung können auf der Homepage www.bafa.de nachgelesen werden.
62
Tipps zur Finanzierung | Förderantragstellung
Tipps zur Finanzierung
Wie wird gefördert?
Es gibt verschiedene Formen der öffentlichen Zuwendungen.
Zuschüsse zu den Investitionskosten, die in der Regel nach Fertigstellung ausgezahlt werden.
Zinsgünstige Darlehen, die in der Regel über die Hausbank ausgereicht werden.
Wer wird gefördert?
Beachten Sie bitte, je nach Förderinstitutionen und Förderprogramm werden unterschiedliche Anforderungen an den Zuschuss- / Darlehensempfänger gestellt. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Einkommensgrenzen bzw. die jeweilige Eigentumssituation (Eigennutzer, Vermieter, Mieter)
zu berücksichtigen. Erkundigen Sie sich daher vorab bei der jeweiligen Förderinstitution, ob bestimmte Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind.
Auswahl des Förderprogramms
Förderinstitutionen verfügen in der Regel nur über Informationen zu ihren eigenen Programmen Prüfen
Sie daher alle für Ihr Vorhaben relevanten Programme. Welches Programm bietet Ihnen die höchsten
Fördersätze? Sind die Programme möglicherweise kombinierbar?
Kumulation
Die Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme für ein Vorhaben wird als Kumulation bezeichnet. Es gibt Förderprogramme, die eine Kumulation völlig ausschließen oder nur bis zu bestimmten Förderhöchstgrenzen zulassen. Werden diese Höchstgrenzen überschritten, wird die Förderung
entsprechend gekürzt. Geben Sie im Antrag immer die Kumulation an. In der Regel können Darlehens- und Zuschussprogramme kombiniert werden.
Antragstellung und Beginn der Maßnahme
Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde, werden in der Regel nicht mehr gefördert. Stellen Sie deshalb immer erst den Antrag. Prüfen Sie sorgfältig die Programmrichtlinien, um zu
klären, mit welchen Maßnahmen Sie schon nach der Antragstellung beginnen dürfen.
Zinskonditionen prüfen
Die Zinskonditionen orientieren sich am Kapitalmarkt und sind damit häufigen Änderungen unterworfen. Informieren Sie sich vor der Antragstellung nach den aktuellen Konditionen. Bei einigen Programmen gilt der Zinssatz, der bei Bewilligung des Antrages maßgeblich war.
Bewilligungen
Bewilligungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt werden.
Somit kann es vorkommen, dass es ein Förderprogramm gibt, wegen fehlender Haushaltsmittel aber
keine Bewilligung möglich ist.
Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht, Ausnahmen sind die Einspeisevergütungen
über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.
63
Tipps zur Finanzierung | Förderantragstellung
Beratungsförderung
Eine fachkundige Beratung bei einer Modernisierung des Gebäudes kann sehr hilfreich sein, um eine
effektive Sanierung durchführen zu lassen. Diese Beratung wird u.a. vom Bund und dem Land Rheinland-Pfalz gefördert.
Beispiel für den Ablauf einer Förderantragstellung
Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde, werden in der Regel nicht mehr gefördert. Stellen Sie deshalb immer erst den entsprechenden Förderantrag bei den jeweiligen Förderinstitutionen. Da jedes Antragsverfahren einer eigenen Verfahrensweise unterliegt, informieren Sie sich bitte immer frühzeitig über das jeweilige Antragsverfahren.
Wenn Sie die Absicht haben, in Ihr bestehendes Gebäude zu investieren und dieses gegebenenfalls
zu modernisieren, stellt sich, um eine Bezuschussung von Städtebaufördermitteln zu erhalten, der
formale Ablauf wie folgt dar:
1. Sie teilen der Verbandsgemeindeverwaltung mit, dass Sie Ihr Anwesen modernisieren wollen. Dabei sollten Sie zur Vermeidung unnötiger Kosten zu diesem Zeitpunkt noch keine Bauvoranfrage
oder Bauantrag ausarbeiten lassen.
2.
Bei einem ersten Erörterungsgespräch schildern Sie Art und Umfang der beabsichtigten Modernisierung. Die Verbandsgemeindeverwaltung beziehungsweise ein von der Verbandsgemeinde beauftragter Sanierungsberater prüft die Förderfähigkeit und die Einfügung der geplanten Maßnahmen in das städtebauliche Rahmenkonzept der Stadt Oberwesel.
3.
Jetzt kann ggf. ein Architekt Ihrer Wahl den Vorentwurf für die Modernisierung Ihres Hauses erstellen. Dabei schätzt der Architekt die voraussichtlichen Investitionskosten ab. Sollte für die geplante
Maßnahme keine Architektenleistung notwendig sein, können auch Handwerkerangebote und
Bestandspläne als Antragsunterlagen eingereicht werden.
4.
Die Pläne und Kostenaufstellung werden durch die Verbandsgemeindeverwaltung geprüft. Falls
erforderlich werden noch weitere Abstimmungsgespräche geführt.
5.
Auf der Grundlage dieses Entwurfs ermittelt die Verbandsgemeindeverwaltung die mögliche finanzielle Förderung und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Falls erforderlich, bereitet der Architekt Ihrer
Wahl den Bauantrag vor und reicht ihn bei der Verwaltung ein. Die Verbandsgemeindeverwaltung
prüft den Bauantrag und formuliert eine Stellungnahme.
6.
Der städtischen Gremien der Stadt Oberwesel entscheiden über die städtebauliche Stellungnahme und die finanzielle Förderung.
7.
Die Verbandsgemeindeverwaltung schließt, nach positiver Stellungnahme der städtischen Gremien der Stadt Oberwesel, anschließend mit Ihnen einen Modernisierungsvertrag ab, der sowohl die
finanzielle Förderung als auch den Umfang der beabsichtigten Maßnahme festlegt.
8.
Nach Erteilung der Baugenehmigung beginnen Sie Ihre Modernisierung.
64
Beispiel für die Inanspruchnahme von Fördermitteln
Beispiel für die Inanspruchnahme von Fördermitteln zur UmsetUmsetzung von baulichen, hochwasserschutztechnischen
hochwasserschutztechnischen und enerenergetischen ModernisierungsModernisierungs- und Instandsetzungsmaß
Instandsetzungsmaßnahmen
Um Ihnen eine Hilfestellung für eine optimale Inanspruchnahme von Fördermitteln zu geben, möchten
wir Ihnen anhand eines Beispiels eine erste Entscheidungshilfe zur Umsetzung von baulichen, hochwasserschutztechnischen und energetischen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an
die Hand gegeben.
Bitte beachten Sie!
Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der Beispielrechnung um eine stark
vereinfachte Darstellung handelt, die beispielhaft darlegen sollen, wie Sie die für die Kernstadt von
Oberwesel vorhandenen Förderprogramme für Ihr Vorhaben nutzen und wo möglich, auch kombinieren können, um eine optimale Förderung auszuschöpfen.
Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass zur Ermittlung der förderfähigen Kosten von Modernisierungsmaßnahmen, bei Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Förderprogramm „Städtebauliche Erneuerung“ bei dem dargestellten Beispiel grundsätzlich eine pauschalisierte Kostenermittlung
vorgenommen wurde und nicht eine „Ermittlung des Kostenerstattungsbetrags über den jährlichen
Gesamtertrag“ gemäß Anlage 8.7 der Arbeitshilfe zur Modernisierung / Instandsetzung privater Gebäude im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, herausgegeben vom Ministerium des
Innern und für Sport Rheinland-Pfalz / Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Um konkret für Ihr Gebäude zu prüfen, ob eine Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist und aus welchen Fördertöpfen eine Förderung letztendlich erfolgen kann, bitten wir Sie Kontakt mit der Verbandsgemeindeverwaltung St. Goar - Oberwesel, Fachbereich Bauen und Umwelt aufzunehmen.
Beispiel für die Inanspruchnahme von Fördermitteln
Hauseigentümer Y besitzt im Stadtkern von Oberwesel ein unterkellertes denkmalgeschütztes Gebäude, mit einer Wohnfläche von insgesamt 110 Quadratmetern, die sich bislang auf zwei Wohneinheiten verteilen. Das Erdgeschoss liegt rund 1,5 Meter über dem Straßenniveau, so dass es auch,
trotz Lage im Hochwassergebiet, als Wohnraum genutzt werden kann.
Beispielobjekt
65
Beispiel für die Inanspruchnahme von Fördermitteln
Geplante Maßnahmen
Hauseigentümer Y entscheidet sich seine Immobilie umfassend zu modernisieren und auch auf den
energetisch neusten Stand zu bringen. Parallel hierzu soll auch der Hochwasserschutz des Gebäudes
optimiert werden.
Daher möchte Hauseigentümer Y im Rahmen der Modernisierung den Grundriss des Hauses so verändern, dass die beiden bisher vorhandenen relativ kleinen Wohneinheiten zu einer Einheit zusammengefasst werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die Installationen erneuert werden. Des
Weiteren plant er das Dach auszubauen, in diesem Zusammenhang neu einzudecken und eine Außensparrendämmung aufzubringen.
Abschließend hat Hauseigentümer Y vor, Fenster und Außentüren zu erneuern, die Fassade zu dämmen und die vorhandenen Öleinzelöfen durch eine zentrale Heizanlage zu ersetzen.
Durch das Abdichten der Kellerfenster und den Einsatz von Pumpen möchte Hauseigentümer Y zukünftig den Wasserspiegel im Keller auf maximal ca. 50 cm über OK Kellerfußboden beschränken. Parallel hierzu werden alle Installationen im Keller im Rahmen der Modernisierung ausreichend hoch angeordnet, um bei diesem Wasserstand keinen Schaden zu nehmen. Hauseigentümer Y erhofft sich
durch diese Maßnahmen auch zukünftige Hochwasser mit nur geringem Schaden an Gebäude und
Einrichtung abwehren zu können.
Kosten
Die von Hauseigentümer Y eingeholten Kostenvoranschläge zur Umsetzung der oben geschilderten
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie der hochwassertechnischen Schutzmaßnahmen belaufen sich auf insgesamt 160.000 EUR.
Förder- / Finanzierungsmöglichkeiten
Die von Hausbesitzer Y geplanten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erfüllen die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen im Sanierungsgebiet „Kernstadt Oberwesel“, so dass Hausbesitzer Y die im Programm „Städtebauliche Sanierung“ zur Verfügung stehende Fördermittel in Anspruch nehmen kann. Alternativ bzw. zusätzlich besteht die Möglichkeit einkommensteuerliche
Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Steuervergünstigungen richten sich nach dem
Einkommensteuerrecht (siehe hierzu § 7 h Einkommensteuergesetz (EStG). Weitere Auskünfte erteilt
Ihnen hierzu die Verbandsgemeindeverwaltung, zur steuerlichen Behandlung allgemein das
Finanzamt oder Ihr Steuerberater.
Zum anderen können, unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderrichtlinien, diverse weitere Zuschüsse und/oder zinsvergünstigte Darlehen in Anspruch genommen werden:
So fördert das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz energieeffizientes Bauen und Sanieren im Bestand, wenn eine Verbindung von hocheffizientem Wärmestandard
mit dem Einsatz erneuerbarer Energien erfolgt. Bei entsprechenden Fördervoraussetzungen könnte
Hauseigentümer Y im vorliegenden Fall sein Projekt mit bis zu 50 EUR je Quadratmeter Wohnfläche,
maximal 5.000 EUR, zusätzlich fördern lassen.
Innerhalb der Denkmalzone „Historischer Stadtkern und Schönburg Oberwesel" sind zudem
grundsätzlich Bauwerke förderungsfähig, die Kulturdenkmäler (Baudenkmäler) im Sinne des
Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind. Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen ohne eigene
Denkmalqualität, die aber innerhalb der vom geschützten Denkmalzone stehen, können diejenigen
Maßnahmen anerkannt werden, die mit Rücksicht auf das schützenswerte Erscheinungsbild der
Gesamtheit getätigt werden. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkung sind prinzipiell jede Bauoder
Instandsetzungs-,
Restaurierungsoder
Erhaltungsmaßnahmen,
die
mit
den
66
Beispiel für die Inanspruchnahme von Fördermitteln
denkmalbegründenden Teilen des Objektes zusammenhägen und den üblichen Aufwand bei
vergleichbaren, nicht denkmalwerten Objekten übersteigen, zuschusswürdig.
Neben den Zuschüssen der Denkmalpflege können Steuerzahler einkommensteuerliche
Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Steuervergünstigungen für Denkmaleigentümer nach dem
Einkommensteuerrecht richten sich nach den Paragraphen (§§) 7 i, 10 f, 10 g und 11 b
Einkommensteuergesetz (EStG). Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Landesdenkmalpflege, zur
steuerlichen Behandlung allgemein das Finanzamt oder Ihr Steuerberater.
Durch die von Hausbesitzer Y geplanten Maßnahmen werden zudem die Anforderungen des KfWProgrammes „Energieeffizient Sanieren - Kredit, Programmvariante KfW-Effizienzhaus 115“ (Programm-Nr. 151/152) erreicht, so dass Hausbesitzer Y einen Sanierungskredit über seine Hausbank
bei der KfW beantragen kann und mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 % der aufgenommenen Darlehenssumme erhalten kann. Dieser ist jedoch bei
Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Kosten gemäß den Städtebauförderrichtlinien anzurechnen.
Aufstellung einer möglichen Finanzierung
Betrag in Euro
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
160.000
Summe
160.000
Förderung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme gemäß der Modernisierungsrichtlinie für das Gebiet „Kernstadt Oberwesel“
- für unterlassene Instandsetzung wird ein Pauschalbetrag von 10 % der anerkannten Kosten
abgezogen (es sei denn, dass der Eigentümer die unterlassene Instandsetzung nachweislich
nicht zu vertreten hat)
- 16.000
berücksichtigungsfähige Kosten
144.000
Förderung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme gemäß der Modernisierungsrichtlinie für das Gebiet „Kernstadt Oberwesel“
- der Kostenerstattungsbetrag beträgt höchstens 25 % der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, jedoch höchstens 25.000 EUR
- die Höhe der Förderung ist maximal auf den Kostenanteil beschränkt, den die Stadt Oberwesel
den Eigentümern nach § 177 Abs. 4 BauGB zu erstatten hat (Kostenerstattungsbetrag).
- Dem Eigentümer sind die Kosten der Modernisierungs-/ Instandsetzungsmaßnahmen insoweit
zu erstatten, als er sie nicht durch eigene oder fremde Mittel oder Zuschüsse anderer Stellen
decken und die sich daraus ergebenden Kapitalkosten sowie die zusätzlich entstehenden Bewirtschaftungskosten nicht aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen des Gebäudes aufbringen
kann.
- 25.000
durch eigene oder fremde Mittel aufzubringen
119.000
119.000
KfW-Programm
„Energieeffizient Sanieren - Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115
(Kreditbetrag Konditionen: maximal 75.000 Euro Kredit pro Wohneinheit (Bemessungsgrundlage
ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung) bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus / Tilgungszuschuss 7,5 % der Darlehenssumme bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115)
maximal möglicher
Kreditrahmen:
150.000
maximal möglicher Tilgungszuschuss
8.925
Hinweis: gemäß den Städtebauförderrichtlinien mindert der Tilgungszuschuss der KfW-Bank die
berücksichtigungsfähigen Kosten der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme.
D.h. im vorliegenden Falle reduzieren sich die berücksichtigungsfähigen Kosten auf 135.075
EUR, der pauschalierte Kostenerstattungsbetrag entsprechend; im vorliegenden Fall hat dies jedoch keine Auswirkung auf die Höhe des Kostenerstattungsbetrag, da dieser höchstens 25 % der
berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 25.000 EUR beträgt
insgesamt durch eigene oder sonstige fremde Mittel aufzubringen
bei ergänzender Inanspruchnahme
Inanspruchnahme des KfWKfW-Förderprogramm
„Energieeffizient Sanieren - Sanie
Sanierung zum KfWKfW-Effizienzhaus 115“
110.075
67
Weitere Informationen und Hinweise zum Hochwasserschutz
Weitere Informationen und Hinweise zum Hochwasserschutz
Broschüren,
Broschüren, Richtlinien, Leitfäden
Hochwasserschutz am rheinland
rheinland-pfälzischen Oberrhein:
Ziele | Maßnahmen | Standorte
Standorte
Ministerium für Umwelt und Forsten, Mainz, 1998
Land unter
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, 2008
www.mufv.rlp.de (Stichwort: Service > Pressemeldungen > Hochwasserbroschüre)
Hochwasser in RheinlandRheinland-Pfalz
Internetplattform des Ministeriums für Umwelt und Forsten, Mainz
www.wasser.rlp.de (Stichwort: Hochwasser)
Hochwasserschutzinformation (Polder, Deichrück
Deichrückverlegungen)
Struktur- und Gemehmigungsdirektion Süd
Themen: Hochwassergefahr am Oberrhein | Hochwasserschutz am Oberrhein:
Ziele und Lösungen | Europäischer Hochwasserschutz an Rhein und Maas
www.sgdsued.rlp.de (Stichwort: Wasserwirtschaft > Hochwasserschutz)
Hochwassermerkblatt für die Verbandsgemeinde Diez
Feuerwehr Balduinstein
www.feuerwehr-balduinstein.de (Stichwort: Bürger Infos & Sicherheitstipps)
68
Weitere Informationen und Hinweise zum Hochwasserschutz
Hochwasser
Hochwasserser-Handbuch: Auswirkungen und Schutz
Springer-Verlag, 2001
ISBN: 978-3-540-67737-6
www.springer.com
Lessons learned: Hochwasservorsorge
Hochwasservorsorge in Deutschland
Lernen aus der Katastrophe 2002 im Elbe
Elbegebiet
Deutsches Komitee für Katastrophenvorsorge e.V. (DKKV), 2003
ISBN: 3-933181-32-1
www.dkkv.org (Stichwort: Veröffentlichungen)
Hochwasservorsorge: Maßnahmen und ihre Wirksamkeit
Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), 2002
ISBN: 3-935324-44-8
wwwwww.iksr.org (Stichwort: Dokumente/Archiv > Hochwasservorsorge)
Hochwasser - Naturereignis oder Menschenwerk?
Vereinigung Deutscher Gewässerschutz e.V. (VDG), 2002
www.vdg-online.de (Stichwort: Medien-Shop > Info-Broschüren)
Faltblatt: Hochwassergefahr Vorbeugen - Schäden vermeiden
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, 1996
www.lawa.de (Stichwort: Publikationen > Veröffentlichungen nach Sachgebieten >
Hochwasser und Niedrigwasser)
69
Weitere Informationen und Hinweise zum Hochwasserschutz
Gebie
eten
Hochwasserfibel. Bauvorsorge in hochwassergefährdeten Gebi
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen, 1999
www.umwelt.nrw.de
Informationsquellen zur potenziellen HochwasserHochwasser-Gefahr
Hochwassergefahrenkarten
Land Rheinland-Pfalz
www.geoportal-wasser.rlp.de (Stichwort: Hochwassergefahrenkarten)
Hochwasserhandbuch
Hochwasserhandbuch
Leben, Wohnen und Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten
Ministerium für Umwelt und Forsten, Mainz, 1998
www.sgdsued.rlp.de (Stichwort: Downloadbereich > Wasserwirtschaft, Abfallwirt
schaft, Bodenschutz > Hochwasserhandbuch)
Hochwasservor
Hochwasservorsorge
chwasservorsorgesorge-Eigenvorsorge:
„Gefährdung darstellen“ | „Schäden vermeiden“
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
www.luwg.rlp.de de (Stichwort: Service)
Schäden
häden bei
Atlas der Überschwemmungsgefährdung und möglichen Sc
Extremhochwasser
Extremhochwasser am Rhein
Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), 2001
www.iksr.org (Stichwort: Dokumente/Archiv > Rhein-Atlas)
70
Weitere Informationen und Hinweise zum Hochwasserschutz
Informationsquellen zur akuten HochwasserHochwasser-Gefahr
Hochwasservorsorgeochwasservorsorge-Eigenvorsorge: „Hochwassermeldedienst und Frühwarnung“
Frühwarnung“
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
www.luwg.rlp.de (Stichwort: Service)
Hochwassermeldedienst und Hochwasserfrühwarnung
Internetplattform des Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und
Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
www.hochwasser-rlp.de
71
Noch Fragen?
Noch Fragen?
Adressen und Ansprechpartner
Adressen und Ansprechpartner
Sollten sie weitere Fragen bezüglich der Förderungsmöglichkeiten im historischen Stadtkernbereich
von Oberwesel haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenden Sie sich an eine der unten aufgeführten Einrichtungen oder kommen Sie direkt zu uns in die
Verwaltung.
Verbandsgemeindeverwaltung St. Goar - Oberwesel
Anschrift: Verbandsgemeindeverwaltung St. Goar - Oberwesel
Rathausstraße 6
55430 Oberwesel
Telefon:
06744 911-0
Telefax:
06744 911-15
E-Mail:
[email protected]
Verbandsgemeinde St. Goar - Oberwesel - Fachbereich Bauen und Umwelt Telefon:
06744 911-30
Telefax:
06744 911-65
E-Mail:
[email protected]
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück - Untere Denkmalpflegebehörde / Untere Wasserbehörde Telefon:
06761 82-0
Telefax:
06761 82-111
E-Mail:
[email protected]
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Koblenz (Obere Wasserbehörde)
Telefon:
0261 120-0
Telefax:
0261 120-2955
E-Mail:
[email protected]
Informationen zum Hochwasserschutz:
Ingenieurbüro Francke + Knittel GmbH
Telefon:
06131 4720-02
Telefax:
06131 4720-06
E-Mail:
[email protected]
Informationen zu städtebaulichen Aspekten sowie Sanierungsberatung:
Bachtler Böhme + Partner
Telefon:
72
0631 36158-0
Telefax:
0631 36158-24
E-Mail:
[email protected]
Anhang
Anhang
Auszug aus dem IKSR-Altlas 2001
Übersichtskarte: Überschwemmungsgebiet des Rheins bei Oberwesel
Detailkarten des Überschwemmungsgebiets des Rheins bei Oberwesel
-
Detailkarte Flusskilometer 550,5
-
Detailkarte Flusskilometer 550,1
-
Detailkarte Flusskilometer 549,7
-
Detailkarte Flusskilometer 549,3
-
Detailkarte Flusskilometer 549,0
-
Detailkarte Flusskilometer 548,5
-
Detailkarte Flusskilometer 548,2
-
Detailkarte Flusskilometer 548,0
Stadtplan von Oberwesel
Übersichtsplan des Sanierungsgebietes von Oberwesel einschließlich Darstellung des HQ 100 Linie
73
Anhang
Auszug aus dem IKSRIKSR-Altlas 2001
Mögliche Schäden - Auszug aus dem IKSR Atlas unmaßstäblich
unmaßstäblich
Quelle: Internationale Kommission zum Schutz des Rheins, IKSR Atlas, 2001
Legende:
Schäden auf landwirtschaftliche Nutzflächen kleiner als 1 Euro pro qm
Schäden in Siedlungsgebieten größer als 50 Euro pro qm
Gewässer
bei einem Hochwasser mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 1 x in 100 Jahren
mögliche Überschwemmungstiefe ≤ 0,5 m
mögliche Überschwemmungstiefe > 0,5 m bis ≤ 2,0 m
74
Anhang
Übersichtskarte: Überschwemmungsgebiet des Rheins bei Oberwesel
Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel
Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005
75
Anhang
Detailkarten des Überschwemmungsgebiets des Rheins bei Oberwesel
Detailkarte Flusskilometer 550,5
Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel
Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005
76
Anhang
Detailkarte Flusskilometer 550,1
Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel
Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005
77
Anhang
Detailkarte Flusskilometer 549,7
Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel
Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005
78
Anhang
Detailkarte Flusskilometer 549,3
Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel
Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005
79
Anhang
Detailkarte Flusskilometer 549,0
Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel
Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005
80
Anhang
Detailkarte Flusskilometer 548,5
Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel
Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005
81
Anhang
Detailkarte Flusskilometer 548,2
Überschwemmungsgebiet
Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel
Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005
82
Anhang
Detailkarte Flusskilometer 548,0
Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel
Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005
83
Anhang
Stadtplan Oberwesel
Stadtplan Oberwesel
Quelle: www.oberwesel.de, 2009
84
Anhang
Übersichtsplan des Sanierungsgebietes von Oberwesel einschließlich
Darstellung der HQ 100 Linie
Übersichtsplan des Sanierungsgebietes von Oberwesel einschließlich Darstellung der HQ 100 Linie
Quelle: Bachtler Böhme + Partner, Kaiserslautern / Francke + Knittel, Mainz-Finthen, 2008
85
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