Hochwasserleitfa Hochwasserleitfaden für Oberwesel 22.03.2010 Impressum Auftraggeber Land RheinlandRheinland-Pfalz, Pfalz vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz Kurfürstenstraße 12-14 56068 Koblenz Auftragnehmer und Projektleitung zuständig für Wasserwirtschaft: Ingenieurbüro Francke + Knittel GmbH Krokusweg 45 55126 Mainz-Finthen zuständig für Stadtplanung: Bachtler Böhme + Partner Stadtplanung - Landschaftsplanung Bruchstraße 5 67655 Kaiserslautern zuständig für konzeptionelle Bearbeitung: Technische Universität Kaiserslautern Lehrstuhl für Wasserbau und Wasserwirtschaft Professor Dr. rer. nat. Robert Jüpner Paul-Erich-Straße 14 67663 Kaiserslautern ruck Druckerei _______, _______, Mainz-Finthen | Kaiserslautern, März 2010 2 Inhalt Inhalt Veranlassung, Zielsetzung und rechtliche Grundlagen Hochwassergefahr und Hochwasserschutz Oberwesel Wofür gibt es Geld von Land und Bund? Tipps zur Finanzierung | Förderantragstellung Beispiel für die Inanspruchnahme von Fördermitteln Weitere Informationen und Hinweise zum Hochwasserschutz Noch Fragen? Adressen und Ansprechpartner Anhang 3 4 Veranlassung, Zielsetzung und rechtliche Grundlagen Veranlassung, Zielsetzung In den vergangenen Jahren wurde Europa von mehreren verheerenden Hochwasserereignissen heimgesucht, die Menschenleben kosteten und zum Teil immense Schäden anrichteten. Die Hochwasserereignisse haben zudem gezeigt, dass neben dem technischen Hochwasserschutz die Hochwasservorsorge im Sinne des Objektschutzes eine immer größere Rolle spielt. Ebenfalls ersichtlich wurde, in welch hohem Maß ein wirksamer Hochwasserschutz von der zielgerichteten und effektiven Vorbereitung jeder einzelnen betroffenen Kommune abhängt. Dabei beruht der Hochwasserschutz auf dem Zusammenwirken dreier Komponenten: der Hochwasservorsorge, dem Hochwasserflächenmanagement und dem bautechnischen Hochwasserschutz. Das Mittelrheintal ist durch seine Lage und Siedlungsentwicklung in besonderem Maße vom Hochwasser betroffen. Zusätzlich ist zu beobachten, dass in den vom Hochwasser bedrohten Bereichen (Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten) eine ständig zunehmende Anhäufung materieller Werte, wie Industrie- und Infrastrukturanlagen, sowie hochwertiger Bebauung zu verzeichnen ist. Damit wächst das Hochwasserrisiko, welches als Produkt von Vulnerabilität und Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadensereignisses (Gefährdung) beschrieben werden kann. Den Kommunen kommt daher eine besondere Rolle im Hochwasserschutz zu. Sie müssen insbesondere bei der Siedlungsentwicklung aber auch bei Sanierungsvorhaben die potenzielle Hochwassergefährdung in angemessenem Umfang berücksichtigen. Das Land Rheinland-Pfalz bietet dazu zahlreiche unterstützende Maßnahmen an. In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen des Projektes „Pilotvorhaben Hochwasservorsorge und Stadtsanierung Oberwesel“ der vorliegende Leitfaden für eine angepasste und auf Hochwasser ausgerichtete Bauweise am Beispiel der hochwassergefährdeten Ortslage Oberwesel erstellt, der den Betroffenen konkrete Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen sowie zahlreiche weitergehende Informationen anbietet. Oberwesel Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz, Sekretariat für das Welterbe in Rheinland-Pfalz (Hrsg.) unter www.welterbe-mittelrheintal.de (Fotonachweis: Landesamt für Denkmalpflege RheinlandPfalz), 2009 5 Veranlassung, Zielsetzung und rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Für den Bereich Hochwasserschutz existieren verschiedene gesetzliche Regelungen von denen nachfolgend auf zwei wesentliche und aktuelle Gesetzestexte detaillierter eingegangen werden soll. Gesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz Nach dem verheerenden Jahrhunderthochwasser im Einzugsgebiet der Elbe 2002 hat die Bundesregierung ein ganzes Maßnahmenbündel zum vorbeugenden Hochwasserschutz beschlossen. Den Kern der ergriffenen Initiativen der Bundesregierung bildet das „Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes“. Das Gesetz änderte mehrere bundesrechtliche Vorschriften, u. a. das Wasserhaushaltsgesetz, das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz. Wesentliches Ziel ist die Stärkung der gesetzlichen Instrumentarien des vorbeugenden Hochwasserschutzes. EUEU-Hochwasserrichtlinie Die am 26.11.2007 in Kraft getretene „Europäische Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasser“ zielt primär auf die Minderung des Hochwasserrisikos ab. Mit ihrer Hilfe wird ein europäischer Rahmen für das Hochwasserrisikomanagement geschaffen, der die Verringerung und die Bewältigung von hochwasserbedingten Risiken für Menschen, Umwelt, Wirtschaft, Infrastruktur und Kulturerbe optimieren soll. Sie verfolgt einen dreistufigen Ansatz, der sich in die folgenden Phasen unterteilt: Phase I: Bewertung des HWHW-Risikos (Art. 4), zu erarbeiten bis 22.11.2011 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf der Grundlage vorhandener oder leicht abzuleitender Informationen Ziel: Ausweisung der Gebiete mit einem potentiell signifikanten Hochwasserrisiko Bewertung potenziell nachteiliger Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe sowie wirtschaftliche Tätigkeiten In Rheinland-Pfalz wurde die vorläufige Bewertung im Jahr 2009 fertig gestellt und umfasst ca. 2.000 Gewässerkilometer, die Daten können unter www.geoportalwww.geoportal-wasser.rlp.de abgerufen werden. Phase II: Kartenerstellung für Gebiete mit potentiell signifikantem Risiko basierend auf Szenarien für: - Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit / Extremereignisse - Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (Eintrittswahrscheindlichkeit ≥ 100 Jahre) - Hochwasser hoher Wahrscheinlichkeit (optional) wesentliche Szenario-Ergebnisse: - räumliche Ausdehnung - Wassertiefen - Fließgeschwindigkeiten (optional) Phase III: 6 Aufstellung von von HWHW-Gefahrenkarten und HWHW-Risikokarten (Art. 6), zu erstellen bis 22.11.2013 Hochwasserrisikomanagementpläne (Art. 7), 7), zu erstellen bis 2.11.2015 Erstellung koordinierter HW-Risikomanagementpläne auf der erarbeiteten Kartengrundlage Ziel: Vermeidung bzw. Verringerung nachteiliger Auswirkungen des Hochwassers für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe sowie die wirtschaftliche Tätigkeiten Hauptaufgaben: Veranlassung, Zielsetzung und rechtliche Grundlagen - Festlegung von angemessenen Zielen - Festlegung von Maßnahmen zur Zielerreichung Handlungsfelder: - Flächenvorsorge - Natürlicher Wasserrückhalt - Technischer Hochwasserschutz - Bauvorsorge - Risikovorsorge - Informationsvorsorge - Verhaltensvorsorge - Vorbereitung auf die Abwehr von Hochwassergefahren Die Auswirkungen des Klimawandels sind zu berücksichtigen; eine Überprüfung bzw. Fortschreibung soll dann alle sechs Jahre erfolgen. Für die Umsetzung in Deutschland wurde von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ein „Strategiepapier zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland“ erarbeitet. 7 Hochwassergefahr und Hochwasserschutz Hochwassergefahr und Hochwasserschutz Hochwasservorhersage | Hochwasserfrühwarnung Für das Land Rheinland-Pfalz existiert für die größeren Fließgewässer - von denen die hauptsächliche Hochwassergefahr ausgeht - ein fundiertes und langjährig betriebenes System der Hochwasservorhersage. Der Hochwassermeldedienst informiert bei Hochwassergefahr tagesaktuell über: Wasserstände Vorhersagen Höchststände und Lageberichte Die Zuständigkeiten sind regional gegliedert: Hochwassermeldezentrum Rhein (Oberrhein, Mittelrhein, Niederrhein) Hochwassermeldezentrum Mosel (Mosel, Saar, Sauer) Hochwassermeldezentrum Nahe/Lahn/Sieg Die Information der Öffentlichkeit erfolgt über verschiedene Medien, die umfassendste Darstellung ist unter www.hochwasserwww.hochwasser-rlp.de verfügbar. Neben der Hochwasservorhersage ist seit wenigen Monaten ein flächendeckendes Hochwasserfrühwarnsystem für Rheinland-Pfalz in Betrieb. Es basiert auf regionalen Niederschlag-Abfluss-Modellen, die mit meteorologischen Modellen gekoppelt sind und Hochwasserwarnungen für Einzugsgebiete kleiner 500 qkm ermöglichen. Die Frühwarnkarte des Landes Rheinland-Pfalz wird dazu mindestens einmal täglich aktualisiert und ist unter www.fruehwarnung.hochwasser www.fruehwarnung.hochwasserruehwarnung.hochwasser-rlp.de verfügbar. Für den Nutzer sind Warnklassen sichtbar, die zwischen mittlerer, hoher und sehr hoher Hochwassergefährdung unterscheiden. HochwassergefahrenHochwassergefahren- und -risikokarten | Hochwasserrisikomanagement Hochwasserrisikomanagement pläne Die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL) fordert bis 2011 in den Mitgliedsstaaten zunächst eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, auf deren Grundlage dann für die ermittelten Gebiete mit „potentiell signifikantem Hochwasserrisiko“ dieses Risiko in Form von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bis 2013 darzustellen ist. In Rheinland-Pfalz wurden im Rahmen der von der EU geförderten Projekte „TIMIS - Transnational Internet Map Information System“ und „Gefahrenatlas Mosel“ bereits Hochwassergefahrenkarten für rund 2.000 Gewässerkilometer erstellt, die im Wesentlichen den Anforderungen der EU-HWRM-RL genügen. Die Gefahrenkarten enthalten dabei folgende wesentliche Informationen: räumliche Ausdehnung des Hochwassers durch Darstellung der Überschwemmungsgebiete bei verschiedenen Szenarien (HQ10, HQ100, HQextrem) Gefährdung durch diese Überflutungen durch Darstellung der Gefährdungsstufen (geringe, mittlere und erhebliche Gefährdung sowie Restgefährdung) Lage der Hochwasserschutzeinrichtungen (z.B. Deichlinien) Die Gefahrenkarten sind für jedermann im Internet frei zugänglich unter www.geoportalwww.geoportal-wasser.rlp.de. wasser.rlp.de Eine ausführliche, erläuternde Broschüre ist 2008 durch das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz veröffentlicht worden (MUFV, 2008). 8 Hochwassergefahr und Hochwasserschutz Die Hochwasserrisikokarten bilden die Grundlage für die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne. Sie enthalten neben den Angaben über die Hochwassergefährdung Informationen über die Anzahl potentiell betroffener Einwohner, die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit im potentiell betroffenen Gebiet sowie Informationen über wassergefährdende Anlagen nach IVU-Richtlinie (Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24.09.1996 über die „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“) und Schutzgebiete gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Für Rheinland-Pfalz ist die Erstellung der Hochwasserrisikokarten für das Jahr 2010 geplant. Wichtigstes Instrument der EG-HWRM-RL werden die Hochwasserrisikomanagementpläne sein, die als „Aktionsprogramme“ zu interpretieren sind, da sie angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement festlegen, Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele zur Reduzierung der Hochwassergefährdung sowie deren Priorisierung darstellen, Methoden zur Überwachung der Maßnahmenumsetzung beinhalten. In Rheinland-Pfalz ist an der Sieg ein Pilotvorhaben zur Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementplans durchgeführt worden. Bundesweit werden derzeit auf dieser Grundlage die Empfehlungen der LAWA zur Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Einwirken von Hochwasser auf Gebäude | Schutzmaßnahmen Detaillierte Beschreibungen der Gefährdung von Gebäuden durch Hochwasser sowie mögliche Schutzmaßnahmen sind u.a. in den Broschüren „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums für www.bmvbs. „Was Sie über vorsorgenden Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (www. www.bmvbs.de bmvbs.de), de Hochwasserschutz wissen sollten“ des Umweltbundesamtes (www. www.umweltbundesamt.de www.umweltbundesamt.de) umweltbundesamt.de und „Land unter“ des Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (www.mufv.rlp.de www.mufv.rlp.de) www.mufv.rlp.de zusammen gestellt und können über die Internetseiten dieser Stellen heruntergeladen bzw. bezogen werden. Im Folgenden sollen verschiedene Einwirkungen auf die Bausubstanz, die in den o.g. Broschüren detailliert dargestellt sind, kurz vorgestellt werden: Wasserdruck und Auftrieb Wasserdruck und Auftrieb entstehen durch aufsteigendes Grundwasser und anstehendes Oberflächenwasser. Dabei ist der Wasserdruck abhängig von der Aufstauhöhe und dem damit verdrängten Wasservolumen. Ist die Auftriebskraft größer als die Gewichtskraft des Gebäudes, kann eine mögliche Folge Aufschwimmen sein. Ein weiteres Risiko stellen die zusätzlichen Beanspruchungen aus dem Wasserdruck auf die Gründungssohle und die Seitenwände dar. Bei Hochwasser können die Seitenwände eingedrückt und/oder die Sohle beschädigt werden. Gefahr des Aufschwimmens Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 6 9 Hochwassergefahr und Hochwasserschutz Schutzmaßnahmen: ausreichende Gebäudelasten, Wand-/Sohlendimensionierung: Es sollte eine statische Überprüfung des Gesamtgebäudes und einzelner Gebäudeteile, die gefährdet sind, erfolgen. Im Allgemeinen sind Kellerwände und Gründungssohlen in Stahlbeton auszuführen. Zusätzlich muss die Gründungssohle durch ausreichende Verankerungen gegen Aufbrechen und Aufschwimmen gesichert werden. Flutung: Wird die Gebäudestandsicherheit durch Auftrieb oder Wasserdruck gefährdet, ist eine wirkungsvolle Gegenmaßnahme, das Gebäude teilweise oder auch vollständig zu fluten. Dabei wird die Gebäudelast um das Gewicht des Wassers erhöht und somit die resultierende Belastung auf das Gebäude reduziert. Diese Vorgehensweise bietet sich meist bei älteren Bauwerken an, deren Kellerkonstruktion nicht dazu ausgelegt ist, den hohen Wasserdrücken bei einem Hochwasser standzuhalten. Eventuell kann mit Trink- oder Brunnenwasser geflutet werden, um den Schaden durch den Einstau von verschmutztem Wasser zu vermeiden. Flutung eines eines Gebäudes Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 7 Eindringen von Oberflächenwasser Oberflächenwasser kann über verschiedene Wege, z.B. Lichtschächte, Kellerfenster, Durchsickerung der Außenwand, Tür- / Fensteröffnungen in Gebäude eindringen. Das Eindringen des Wassers führt im Allgemeinen nicht zu einer Gefährdung der Standsicherheit, jedoch zu nachhaltigen Schäden am Gebäude. Wassereintritt Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 7 10 Hochwassergefahr und Hochwasserschutz Schutzmaßnahmen: Hochwasserschutzanlagen: Mit Ausnahme des mobilen Hochwasserschutzes mittels Dammbalken, werden aufwändige stationäre oder teilmobile Systeme wegen der hohen Investitionskosten überwiegend im Rahmen der öffentlichen oder industriellen Hochwassersicherung eingesetzt. Stationäre Hochwasserschutzanlagen, wie z.B. Erddämme, Mauern oder Spundwände, stellen eigenständige Hochwasserschutzbauwerke dar. Sie sind speziell für ihren Anwendungsbereich auszulegen und zu planen. Hochwasserschutzwall mit aufgesetzter HochHochwasserschutzmauer Quelle: www.steb-koeln.de, Stand 06/2008 Zu teilmobilen Hochwasserschutzwänden zählen im Allgemeinen „mobile“ Dammbalkensysteme in Kombination mit einer ortsfesten Halterungskonstruktion, z.B. eingelassene Fundamente zur Verankerung der Hochwasserschutzwand oder fest installierte Stützen mit Führungsschienen zur Aufnahme der Dammbalken. Der Hochwasserschutz kann jedoch nur wirksam sein, wenn keine Umströmung (Oberflächenwasser oder ansteigendes Grundwasser) und kein Rückstau aus dem Kanalnetz stattfinden. Hochwasserschutz mit teilmobilen SchutzSchutzelementen Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 10 Mobile Hochwasserschutzwände sind transportable Schutzelemente, die aus statischen Gründen nur bis zu einer maximalen Höhe von ca. 3,00 m aufgestellt werden sollten. Mobiler Hochwasserschutz mittels Dammbalken Dammbalken Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 30 11 Hochwassergefahr und Hochwasserschutz Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen am Gebäude: Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen am Gebäude selbst sind im Allgemeinen einfacher zu realisieren. Die Kosten sind hier meist günstiger als bei Maßnahmen im Außenbereich, wirken sich aber auch nur auf ein Objekt aus und nicht auf eine größere Gruppe von Objekten. Zur Verhinderung des Eindringens von Wasser durch Tür- oder Fensteröffnungen bestehen folgende Sicherungsmöglichkeiten: - geringe Wasserstände: Sandsäcke - höhere Wasserstände: Dammbalkensysteme unmittelbar vor Eingangsbereichen - andere Abdichtungssysteme wie z.B. so genannte Schotts mit Profildichtungen Auf dem Markt werden verschiedene erprobte Systeme angeboten, mit denen Wandöffnungen wirkungsvoll und wasserdicht verschlossen werden können. Es handelt sich hier um Einbauteile aus Edelstahl oder Aluminium mit ausgefeilten Dichtungselementen, die im Bedarfsfall ohne großen Aufwand eingebaut werden können. Bei der Wahl dieser mobilen Hochwasserschutzelemente sollte jedoch darauf geachtet werden, dass Lagerung, Transport, Montage und Pflege auch von ungelerntem Personal durchgeführt werden kann. Weiterhin sollte das System aus möglichst wenigen unterschiedlichen Einbauteilen bestehen, damit bei der Montage die Verwechslungsmöglichkeit gering ist. Damit kein Wasser durch die Außenwände sickern kann, sollte das Gebäude abgedichtet werden. Als Abdichtung ist die Verkleidung der Außenhaut u.a. mit einem Sperrputz zu empfehlen. Eindringen von Grundwasser: Bei Bodenarten, die gut wasserdurchlässig sind, steigt im Hochwasserfall der Grundwasserspiegel an. In Flussnähe kann vereinfacht davon ausgegangen werden, dass der Hochwasserstand ungefähr dem Grundwasserstand entspricht. Aufgrund des Anstiegs des Grundwasserspiegels über die Gründungssohle entstehen zusätzliche Beanspruchungen der Bauwerksohle und -wände. Die Abdichtung der Kellerwände gegen drückendes Wasser ist nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig ein ausreichender Schutz gegenüber dem Eindringen von Grundwasser und Rückstauwasser aus der Kanalisation besteht und wenn Wanddurchdringungen z.B. für die Strom- und Gasversorgung wirkungsvoll abgedichtet sind. Hierzu werden auf dem Markt erprobte und wirkungsvolle Wanddurchführungssysteme angeboten, die auch nachträglich noch eingebaut werden können. Die Gebäudeabdichtung ist in der Regel an der Außenseite der Außenwände anzuordnen. Sie muss eine geschlossene Wanne bilden oder das Bauwerk allseitig umschließen. Als Grundtypen der Gebäudeabdichtung werden die „Schwarze Wanne“ und die „Weiße Wanne“ unterschieden. Als „Schwarze Wanne“ wird eine Abdichtung bezeichnet, bei der die betroffenen Gebäudebereiche durch Bitumen- oder Kunststoffbahnen allseitig umschlossen werden „Schwarze Wanne“ - Variante Außendichtung Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 12 12 Hochwassergefahr und Hochwasserschutz Diese Abdichtung wird im Regelfall als Außendichtung ausgeführt; d.h., dass die Dichtungsbahnen auf der Gebäudeaußenseite angeordnet werden und damit in günstiger Weise gegen die Gebäudewände oder -sohle angedrückt werden. Technisch weitaus schwieriger und teurer ist es, eine solche Dichtung (nachträglich) auf den Innenseiten des Gebäudes anzubringen (Innendichtung). Hier wird ein zusätzlicher Innentrog erforderlich, um die auf die Dichtung wirkenden Wasserdrücke statisch abzufangen. Eine Innendichtung gegen drückendes Wasser sollte daher nur in Einzelfällen bei nachträglichen Ertüchtigungen von Altbauten zur Anwendung kommen. „Schwarze Wanne“ - Variante Innendichtung Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 13 Unter einer „Weißen Wanne“ versteht man die Ausbildung der Außenwände und der Betonplatte als geschlossene Wanne aus wasserundurchlässigem Beton. Zusätzliche Dichtungsbahnen sind nicht erforderlich. Bei der Bauausführung muss auf eine sorgfältige Ausführung der Arbeits- und Dehnungsfugen geachtet werden. „Weiße Wanne“ Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 13 Eindringen Eindringen von Kanalisationswasser Im Hochwasserfall steigt der Wasserspiegel im Kanalnetz oft an, weil die Kanäle bei Überlastung durch große Regen- und Grundwassermengen oder durch hohen Wasserstand des Vorfluters zurückgestaut werden. Bestehen keine Sicherungseinrichtungen, wie z.B. Rückstauklappen, Absperrschieber oder Abwasserhebeanlagen, kann der Wasserspiegel im Leitungsnetz des betreffenden Gebäudes bis zur Höhe des Wasserspiegels im Kanalnetz ansteigen. Dies kann zu Wasseraustritten aus den Abflüssen der Sanitäranlagen o.ä. führen. In hochwassergefährdeten Gebieten mit langen Einstauzeiten und entsprechenden Vorwarnzeiten bieten Absperrschieber gegenüber Rückstauklappen eine größere Sicherheit. 13 Hochwassergefahr und Hochwasserschutz Gebäudeentwässerung im Hochwasserfall Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 14 Bauliche Vorsorge Bereits in der Planungsphase ist der Bauvorsorge eine große Bedeutung zuzuweisen. Hochwasserangepasstes Bauen kann grundsätzlich vor erheblichen Schäden schützen. In hochwassergefährdeten Gebieten sollte auf Kellergeschosse verzichtet werden. Die Wahl einer Erdgeschosshöhe auf höherem Niveau oder der Bau auf Stelzen können verhindern, dass im Hochwasserfall Wohnräume betroffen werden. Besteht die Gefahr des Auftriebs, ist für eine ausreichende Auftriebssicherheit zu sorgen. Da es viele technische Möglichkeiten der baulichen Hochwasserschutzvorsorge gibt, muss der sinnvolle Einsatz der möglichen Maßnahmen für jede örtliche Situation im Einzelfall abgeklärt werden. Im Folgenden werden einige Maßnahmen beispielhaft aufgeführt. Heizung und Installation Heizungsanlagen sind ebenso wie elektrische Installationen, zum Beispiel Stromverteilerkästen, in den Obergeschossen hochwassersicher zu installieren. In von Hochwasser betroffenen Bereichen (Keller, Erdgeschoss) sollten auch untergeordnete elektrische Installationen vermieden oder hoch über dem Fußboden angebracht werden. Die betreffenden Stromkreisläufe müssen getrennt abschaltbar bzw. gesichert sein. Sicherung der Heizöltanks vor Aufschwimmen / Auftrieb Das Auslaufen von Öl aufgrund undichter Stellen im Heizungssystem oder am Heizöltank kann zu Beschädigungen am Gebäude und zu Verunreinigungen ober- und unterirdischer Gewässer führen. In hochwassergefährdeten Gebieten sollte daher auf Ölheizungsanlagen verzichtet werden. Ist eine Umstellung auf andere Energieträger nicht möglich, ist der Tank so abzusichern, dass von außen kein Wasser eindringen kann. Weiterhin ist der Tank durch geeignete Halterungen gegen Aufschwimmen zu sichern. 14 Hochwassergefahr und Hochwasserschutz Beispiel für eine Auftriebssicherung Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Hochwasserschutzfibel, Berlin, 2006, S. 16 Lagerung und Umgang mit sonstigen wassergefährdenden Stoffen Während eines Hochwassers müssen gesundheits-, wasser- und umweltgefährdende Stoffe aus dem Gefahrenbereich verlagert werden. Es muss vorher festgelegt werden, welche Stoffe wohin evakuiert werden können. Geeignete Baustoffe/ -materialien (wasserbeständige Materialien) Die auf dem Markt verfügbaren Baustoffe weisen unterschiedliche Eigenschaften in Bezug auf ihre Einsatzfähigkeit in hochwassergefährdeten Gebieten auf. Im Hinblick auf hochwasserangepasstes Bauen ist die Wahl geeigneter Baustoffe jedoch ein wichtiger Gesichtspunkt. So sollte im Keller oder im Erdgeschoss in hochwassergefährdeten Gebieten prinzipiell auf Holzbaustoffe verzichtet werden. Nachfolgend erfolgt eine grundsätzliche Bewertung der marktüblichen Baustoffe für den Innenausbau sowie für die Gebäudekonstruktion. Anwendungsbereich Anwendungsbereich Baustoffe nicht wasserbestän wasserbeständig wasserbeständig Außenwandbekleidungen Holzplatten-ThermohautVerbundsysteme mineralische Putze auf Basis von Zement bzw. hydraulischen Kalken, Kunstharzputze, Faserzementplatten Wände Gipsplatten, Holzwände, Gefache Beton / Leichtbeton, herkömmliche Stein- auf Stein-Bauweise, Gasbeton, Glasbausteine Fenster / Türen Holz (unversiegelt) Holz (versiegelt), Kunststoff, Aluminium Innenwandbekleidungen Gipsputz, Gipskartonplatten, Tapeten, Holzbekleidungen, Korkbekleidungen mineralische Putze auf Basis von Zement bzw. hydraulischen Kalken, Wandfliesen, Klinker Bodenbeläge Parkett, textile Beläge, Linoleum, Kork, Holzpflaster Beton, Estrich, Fliesen, Gussasphalt Baustoffe für den Innenausbau Quelle: eigene Darstellung 15 Hochwassergefahr und Hochwasserschutz Baustoff Beispiel Baustoffe auf Gipsbasis Eignungsgrad Anwendungsbereich generell ungeeignet Innenausbau generell gut geeignet Innenausbau Hintermauerung Sichtmauerwerk Baustoffe auf Kalkbasis Mörtel Putz Kalksandsteine Baustoffe auf Zementbasis Mörtel, Putz Beton Mauersteine Pflaster Estrich generell gut geeignet Sperrputz, Mauermörtel Wand- und Deckenkonstruktion Wandkonstruktion Flächenbelag Innenausbau Bodenbelag gebrannte Baustoffe Ziegelsteine Klinker Steinzeugwaren Steingutwaren gut geeignet gut geeignet gut geeignet mäßig geeignet Hintermauerung Sichtmauerwerk Bodenbeläge Wandverkleidung Baustoffe aus Holz Balken Bretter Spanplatten Holzwolleleichtbauplatten Parkett geeignet ungeeignet ungeeignet ungeeignet ungeeignet Tragkonstruktion Baustoffe aus Bitumen Dichtungsbahnen Anstriche generell gut geeignet Sperrbeläge (drückendes Wasser) Bautenschutz im Erdreich Baustoffe aus Metall Stahlträger Kupfer- und Zinkbleche Bleischürzen generell gut geeignet Tragkonstruktionen Dachrinnen Wandverkleidungen Anbindungen Mauerwerk / Dach Baustoffe aus Kunststoff Plastomere (z.B. Polyethylen, Polystyrol) Duromere (z.B. Polyester, Epoxidharz) Elastomere (z.B. NitrilKautschuk) Eignung ist abhängig von der Verarbeitung allgemein sehr breiter Anwendungsbereich für Dichtungsbahnen, Bodenbeläge, Dämmstoffe oder als Holzersatz (z.B. Türen, Fenster etc.) Baustoffe Baustoffe für die Gebäudekonstruktion Quelle: eigene Darstellung HochwasserHochwasser-Risikovorsorge Neben der Bauvorsorge spielt zudem die private Risikovorsorge eine wichtige Rolle, da es keinen 100%-Schutz vor Hochwasser geben kann. Daher ist es vorteilhaft, sich als Betroffener finanziell gegen Schäden abzusichern. In Deutschland besteht seit 1994 die Option Privathaushalte bzw. Unternehmen gegen Hochwasserschäden zu versichern. Als Zusatz zur Gewerbe-, Wohngebäude- oder Hausratversicherung kann eine Elementarversicherung abgeschlossen werden, die Sachschäden infolge von Naturereignissen wie z.B. Überschwemmungen abdeckt. Der Tarif richtet sich nach der Gefährdungsklasse, welche wie folgt, zoniert wird: 16 Gefährdungsklasse 4: für stark hochwassergefährdete Flächen mit einer Hochwasserwahrscheinlichkeit von statistisch einmal in 10 Jahren Hochwassergefahr und Hochwasserschutz Gefährdungsklasse 3: für mittel hochwassergefährdete Flächen, d.h. in denen ein Schadensereignis von statistisch einmal in 10 bis 50 Jahren zu erwarten ist Gefährdungsklasse 2: für schwach hochwassergefährdete Flächen, d.h. die Hochwasserereignis beträgt statistisch einmal in 50-200 Jahren Wahrscheinlichkeit für ein Gefährdungsklasse 1: für alle übrigen Gebiete Grundlage zur Einstufung in ein Risikogebiet sind die Elementarzonen, welche sich nach dem ZÜRS (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) in Deutschland einheitlich unterteilen. Mit Hilfe von ZÜRS lassen sich über 90 % aller Gebäude bundesweit den verschiedenen Gefährdungsklassen zuordnen. In der Zone 2 liegen bundesweit etwa 10 bis 12 Prozent der Gebäude. Etwa 3 Prozent der Gebäude liegen in den Zonen 3 und 4. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft legt die besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung (BEH) bzw. in der Wohngebäudeversicherung (BEW) fest. Weiterführende Informationen zu der Zonierung in Oberwesel müssen bei den Versicherungen erfragt werden. 17 Oberwesel Oberwesel Hochwasserrisiko für Oberwesel ... Oberwesel liegt zwischen den Ortschaften Kaub und St. Goar zwischen Fluss-km 551 und 548 am linksseitigen Ufer des Mittelrheins. Übersichtskarte Oberwesel Quelle: Geobasisinformationen der Vermessungs-und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (www.naturschutz.rlp.de), 2009 Die in dem engen Kerbtal des Rheins gelegene Ortschaft wird durch einen Bahndamm mit zahlreichen Durchlässen und der Bundesstraße B9 vom Rhein getrennt. Bei einem stärkeren Hochwasser dringt das Wasser daher über die Kanalisation und über diese Durchlässe in die Ortslage ein. Aus diesem Grund wird das Stadtgebiet zunächst nicht als Ganzes und flächendeckend überflutet. Bei einem Wasserstand von 580 cm am Pegel Kaub, was einer statistischen Jährlichkeit von weniger als 5 Jahren entspricht, kommt es zur Überschwemmung der B9 und der tiefer gelegenen Straßen im Stadtgebiet. Betroffen sind vor allem die ufernahen Gebiete - insbesondere die Unterstraße, die Rheinstraße und die Wernerstraße einschließlich der jeweiligen Seitenstraßen. Bahndamm entlang Unterführung Schaarplatz entlang der B9 Quelle: Technische Universität Kaiserslautern, Lehrstuhl für Wasserbau und Wasserwirtschaft, 2009 18 Oberwesel Die Ortslage selbst wird daneben von zwei Bächen durchflossen, die bei Oberwesel in den Rhein münden. Während der Engehöller Bach im Süden verrohrt durch den Ort geleitet wird, durchfließt der Niederbach im Norden die Ortslage weitgehend als offenes Gewässer. Durch Rückstaueffekte an diesen Gewässern kann es bei einem Rheinhochwasser ebenfalls zu Überschwemmungen in der Ortslage kommen. Mündung des Engehöller Bachs Bachs in den Rhein Quelle: Technische Universität Kaiserslautern, Lehrstuhl für Wasserbau und Wasserwirtschaft, 2009 Im Umfeld des Engehöller Baches kommt es bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis zu einer Überflutung der Kuppe an der Kreuzung Rathausstraße / Schaarplatz. Dann werden auch die dahinter wieder tiefer liegenden Gebiete entlang der Chablis-Straße überschwemmt, so dass dann auch zahlreiche öffentliche Gebäude (u.a. Rathaus, Krankenhaus und Seniorenheim) hochwassergefährdet sind. Bei den letzten großen Hochwasserereignissen in den Jahren 1970, 1988, 1993 und 1995 wurden weite Teile der Ortslage von Oberwesel überschwemmt. Die gemessenen Hochwasserstände und Abflüsse am Pegel Kaub, der ca. 4 km von Oberwesel entfernt ist (Rhein-km 546,3) betrugen: Datum Wasserstand [cm] Abfluss [m³/s] 27.02.1970 793 6110 29.03.1988 819 7200 23.12.1993 766 6490 29.01.1995 780 6670 Historische Hochwasserstände in der Rheinstraße Quelle: Technische Universität Kaiserslautern, Lehrstuhl für Wasserbau und Wasserwirtschaft, 2009 Die Detailkarten der Ortslage von Oberwesel sind in der Anlage zusammengestellt mit der Darstellung der bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis überschwemmten Flächen. 19 Oberwesel ... und bisheriger bisheriger Hochwasserschutz in Oberwesel Das Ingenieurbüro Ruiz Rodriguez-Zeisler-Blank hat im Jahr 1998 eine digitale Auswertung der Schadenpotenziale an Mosel und Mittelrhein durchgeführt, mit dem Ziel eine Entscheidungsgrundlage für die Prioritätenbildung zur Verwendung von Finanzmitteln des Landes Rheinland-Pfalz für den Hochwasserschutz zu schaffen. Ergebnis dieser Untersuchung war, dass ein überörtlicher Hochwasserschutz für die Ortschaft Oberwesel unwirtschaftlich ist und somit eine Finanzierung durch das Land ausscheidet. Um von Hochwasser betroffene Gebäude dennoch zu schützen, wird den Eigentümern der Objektschutz empfohlen. Unter Objektschutz versteht man den baulichen Hochwasserschutz Infrastrukturanlagen und sonstigen Einrichtungen mit hohem Schadenpotenzial. von Gebäuden, Für Oberwesel besteht die Notwendigkeit des Objektschutzes speziell darin, Wohngebäude und öffentliche Einrichtungen sowie Kleingewerbe wie zum Beispiel Gastronomie und Geschäfte zu schützen, da hier das größte Schadenpotenzial zu erwarten ist. An Straßen, Kanälen und sonstigen Infrastrukturanlagen sind in der Regel keine größeren Schäden zu erwarten, da die Ortslage nicht vom Hochwasser durchströmt wird und somit nicht die Gefahr einer Unterspülung der Anlagen besteht. Die hier entstehenden Kosten ergeben sich überwiegend aus der Reinigung dieser Anlagen von angesammeltem Treibgut und Schlamm nach dem Hochwasserereigniss und sind somit als verhältnismäßig gering einzuschätzen. Abschätzung des Schadenspotenzials Definition von Gebäudetypen Gebäudetypen Um das Schadenpotential der bestehenden Bebauung im historischen Stadtkernberreich von Oberwesel abschätzen und geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen treffen zu können, wurden zunächst verschiedene auf den Stadtkern von Oberwesel zutreffende Gebäudetypen definiert: 1. Wohngebäude 1.1 Wohngebäude, erhöhtes Erdgeschoss, unterkellert 1.2 Wohngebäude, im Erdgeschoss sonstige Nutzungen, wie Neben- und Lagerräume, Garagen etc., keine Kellerräume 2. GeschäftsGeschäfts- und Bürogebäude Bürogebäude (Handel, Dienstleistung und Gastronomie) Gastronomie) 2.1 Ladengeschäft im Erdgeschoss, im Obergeschoss Wohnnutzung, unterkellert 2.2 Gastronomiebetrieb im Erdgeschoss, erhöhtes Erdgeschoss, Obergeschoss mit Wohnnutzung, unterkellert 2.3 Dienstleistungsbetrieb im Erdgeschoss, Obergeschoss mit Wohnnutzung, unterkellert (Tiefgarage) 3. Handwerk und Gewerbe 3.1 Betriebsstätte sowie Neben- und Lagerräume im erhöhten Erdgeschoss, unterkellert 3.2 gewerblich genutztes Gebäude, Erdgeschoss mit Garage und Lagernutzung, unterkellert 20 Oberwesel Definition von Wasserstandshöhen Wasserstandshöhen Abhängig von der Lage des Gebäudes und der Intensität des Hochwasserereignisses, können sich an jedem Gebäude unterschiedliche Hochwasserstände einstellen, welche wiederum, abhängig von der Nutzungsintensität, zu unterschiedlich hohen Schäden an den Gebäuden und der Inneneinrichtung führen können. Die Wahl dreier verschiedener Hochwasserstände soll die mögliche Hochwassergefährdung der Gebäude und das daraus resultierende Schadenpotenzial veranschaulichen. Zur Ableitung des Schadenpotentials Wasserstandshöhen definiert: niedriger Hochwasserstand (H) mittlerer Hochwasserstand hoher Hochwasserstand werden für die weiteren Betrachtungen folgende H < 020 cm 20 cm < H < 100 cm H > 100 cm Definition von Nutzungsintensitätsstufen Die Abstufung der Nutzungsintensität erfolgt ebenfalls in drei Kategorien: geringe Nutzungsintensität: z.B.: Lagerräume, Vorratsräume, Weinkeller etc. mittlere Nutzungsintensität: z.B.: Werkräume, Badezimmer, Waschräume etc. hohe Nutzungsintensität: z.B.: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer sowie sonstige Räume mit entsprechend aufwendiger Ausstattung Zusammenführung der Kriterien in einer Schadenpotenzialmatrix Um die Schadenpotenziale für jeden Gebäudetyp abschätzen zu können, werden zunächst die einzelnen Parameter, die das Schadenpotenzial beeinflussen in einer Matrix miteinander verschnitten. Dabei werden die drei oben definierten Wasserstände für jedes betroffene Stockwerk in den Zeilen und die Nutzungsintensitäten in den Spalten der Matrix eingetragen. Als nächstes wird für jede durch die Verschneidung entstehende Situation eine Abschätzung des Schadenpotenzials vorgenommen, welche wiederum in drei Kategorien unterteilt wird. Ist ein Stockwerk bei einem bestimmten Wasserstand nicht betroffen, so ist das Schadenpotential in dieser Zeile gleich Null. keine Schäden mittleres Schadenspotenzial geringes Schadenspotenzial großes Schadenspotenzial Bewertungsmatrix „Schadenspotenzial“ Für den Gebäudetyp „Reines Wohngebäude, erhöhtes Erdgeschoss, keine Kellerräume“ sähe das Schadenpotenzial daher wie folgt aus: Hochwasserstand geringe Nutzungsintensität mittlere Nutzungsintensität hohe Nutzungsintensität niedrig Erdgeschoss mittel1 hoch 1 Schadenspotenzial abhängig von der Lage des Erdgeschosses über dem Straßenniveau 21 Oberwesel Im Folgenden werden die einzelnen Gebäudetypen detailliert beschrieben und mit einer Schadenpotenzialmatrix versehen. Darstellung des Schadenspotenzials an ausgewählten Gebäudetpen Wohngebäude | Gebäudetyp 1.1 Wohngebäude, erhöhtes Erdgeschoss, unterkellert Auswirkungen des Hochwassers: niedriger Hochwasserstand: Überflutung der Kellerräume mittlerer Hochwasserstand: eventuelles Eindringen des Wassers in das Erdgeschoss hoher Hochwasserstand: Überflutung der Wohnräume im Erdgeschoss Für den Gebäudetyp 1.1 sieht das Schadenpotenzial wie folgt aus: Hochwasserstand geringe Nutzungsintensität mittlere Nutzungsintensität niedrig Untergeschoss mittel hoch niedrig Erdgeschoss mittel1 hoch 1 Schadenspotenzial abhängig von der Lage des Erdgeschosses über dem Straßenniveau 22 hohe Nutzungsintensität Oberwesel Wohngebäude | Gebäudetyp 1.2 Wohngebäude, im Erdgeschoss sonstige Nutzungen, wie Neben- und Lagerräume, Garagen etc. Auswirkungen des Hochwassers: niedriger bis hoher Hochwasserstand: Überflutung des Erdgeschosses Für den Gebäudetyp 1.2 sieht das Schadenpotenzial wie folgt aus: Hochwasserstand geringe Nutzungsintensität mittlere Nutzungsintensität hohe Nutzungsintensität niedrig Erdgeschoss mittel hoch 23 Oberwesel GeschäftsGeschäfts- und Bürogebäude Bürogebäude | Gebäudetyp 2.1 Ladengeschäft im Erdgeschoss, im Obergeschoss Wohnnutzung, unterkellert Auswirkungen des Hochwassers: niedriger bis hoher Hochwasserstand: Überflutung der Kellerräume sowie des Erdgeschosses Für den Gebäudetyp 2.1 besteht folgendes Schadenpotenzial: Hochwasserstand niedrig Untergeschoss mittel hoch niedrig Erdgeschoss mittel hoch 24 geringe Nutzungsintensität mittlere Nutzungsintensität hohe Nutzungsintensität Oberwesel GeschäftsGeschäfts- und Bürogebäude Bürogebäude | Gebäudetyp 2.2 Gastronomiebetrieb im Erdgeschoss, erhöhtes Erdgeschoss, Obergeschoss mit Wohnnutzung, unterkellert Auswirkungen des Hochwassers: niedriger Hochwasserstand: Überflutung der Kellerräume mittlerer Hochwasserstand: eventuelles Eindringen des Wassers in das Erdgeschoss hoher Hochwasserstand: Überflutung der Geschäftsräume Für den Gebäudetyp 2.2 sieht das Schadenpotenzial wie folgt aus: Hochwasserstand geringe Nutzungsintensität mittlere Nutzungsintensität hohe Nutzungsintensität niedrig Untergeschoss mittel hoch niedrig Erdgeschoss mittel1 hoch 1 Schadenspotenzial abhängig von der Lage des Erdgeschosses über dem Straßenniveau 25 Oberwesel GeschäftsGeschäfts- und Bürogebäude Bürogebäude | Gebäudetyp 2.3 Dienstleistungsbetrieb im erhöhten Erdgeschoss, Obergeschoss mit Wohnnutzung, unterkellert (Tiefgarage) Auswirkungen des Hochwassers: niedriger Hochwasserstand: Überflutung der Tiefgarage mittlerer Hochwasserstand: eventuelles Eindringen des Wassers in das Erdgeschoss hoher Hochwasserstand: Überflutung der Geschäftsräume Für den Gebäudetyp 2.3 sieht das Schadenpotenzial wie folgt aus: Hochwasserstand geringe Nutzungsintensität mittlere Nutzungsintensität niedrig Untergeschoss mittel hoch niedrig Erdgeschoss mittel1 hoch 1 Schadenspotenzial abhängig von der Lage des Erdgeschosses über dem Straßenniveau 26 hohe Nutzungsintensität Oberwesel Handwerk und Gewerbe | Gebäudetyp 3.1 Betriebsstätte sowie Neben- und Lagerräume im erhöhten Erdgeschoss, unterkellert Betriebsräume Betriebsräume Betriebsräume Lager Auswirkungen des Hochwassers: niedriger Hochwasserstand: Überflutung der Kellerräume mittlerer Hochwasserstand: eventuelles Eindringen des Wassers in das Erdgeschoss hoher Hochwasserstand: Überflutung der Betriebsstätte sowie der Neben- und Lagerräume Für den Gebäudetyp 3.1 stellt sich das Schadenpotential wie folgt dar: Hochwasserstand geringe Nutzungsintensität mittlere Nutzungsintensität hohe Nutzungsintensität niedrig Untergeschoss mittel hoch niedrig Erdgeschoss mittel1 hoch 1 Schadenspotenzial abhängig von der Lage des Erdgeschosses über dem Straßenniveau 27 Oberwesel Handwerk und Gewerbe | Gebäudetyp 3.2 gewerblich genutztes Gebäude, Erdgeschoss mit Garage und Lagernutzung, unterkellert Betriebsräume Betriebsräume Garage Auswirkungen des Hochwassers: niedriger bis hoher Hochwasserstand: Überflutung der Kellerräume sowie des Erdgeschosses Für den Gebäudetyp 3.2 sieht das Schadenpotential wie folgt aus: Hochwasserstand niedrig Untergeschoss mittel hoch niedrig Erdgeschoss mittel hoch 28 geringe Nutzungsintensität mittlere Nutzungsintensität hohe Nutzungsintensität Oberwesel Möglichkeiten Möglichkeiten des Hochwasserschutzes am Beispiel ausgewählter Gebäude - unter besonderer Berücksichtigung des Oberwesel spezifischen Handlungsbedarfs Zu Veranschaulichung der unterschiedlichen Möglichkeiten zum Schutz gegen Schäden durch Hochwasser wird nachfolgend für verschiedene Beispielobjekte der unterschiedlichen Gebäudetypen aufgezeigt, welche technisch wirksamen Schutzmöglichkeiten sinnvoll eingesetzt und welche Gestaltungsgrundsätze umgesetzt werden können. Auf dem nachfolgenden Lageplan sind die untersuchten Gebäude verortet. Lageplan Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2010 Gebäudetyp 1.1 Rheinstraße 10 Gebäudetyp 2.2 Schönauergasse 4 Gebäudetyp 1.2 Rheinstraße 4a Gebäudetyp 2.3 Marktplatz 3-5 Gebäudetyp 2.1 Liebfrauenstraße 38 Gebäudetyp 3.1 Liebfrauenstraße 52 Gebäudetyp 2.2 Marktplatz 4 29 Oberwesel Gebäudetyp 1.1 - Rheinstraße 10 Wohnhaus mit Keller, leicht erhöhtes Erdgeschoss Lage im Stadtkern Objektbeschreibung Das rund 300 Jahre alte Wohngebäude mit leicht erhöhtem Erdgeschoss verfügt über einen Keller, der nur untergeordnet genutzt wird und somit ein geringes Schadenspotenzial aufweist. Das Erdgeschoss hingegen wird intensiv genutzt und leidet unter periodischen Überschwemmungen von bis zu 80 cm über Fertigfußboden. Die bisherigen Schutzvorrichtungen bestehen aus Sandsäcken, Mauersteinen, und provisorischen Dammbalken, die bei Bedarf eingesetzt werden. Durch den Einsatz einer kleinen Pumpe wird das Hochwasser leicht abgesenkt, ab ca. 20 cm über Fertigfußboden kann ein weiter steigender Wasserstand jedoch nicht mehr bekämpft werden. Erdgeschoss leicht erhöht Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 Die Fassade des Gebäudes besteht aus Grobputz in grau-beige gehaltener Farbe, wahrscheinlich mit dahinterliegendem Fachwerk. Durch die Fenster- und Türöffnungen ist die Fassade horizontal geglie- 30 Oberwesel dert. Der Anbau mit Garagen- und Terrassennutzung wirkt sich leicht störend auf das Gesamterscheinungsbild aus. Die Nutzungen im Erdgeschoss werden bestimmt durch drei Zimmer, ein Bad und eine Garage. Der Keller wird kaum genutzt. Die Garage wurde vor zwei Jahren durch den Umbau von zwei Räumen errichtet. Die Fenster wurden in den letzten zehn Jahren erneuert. Kellernutzung untergeordnet Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 StromStrom- und Gasinstallation erhöht angelegt Maßnahmenempfehlung aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Stadtsanierung Die Verteidigung des Kellers ist nicht möglich, da Kellerwände und Kellerboden stark wasserdurchlässig sind. Vor allem ist es zu vermeiden, den Keller bei hohem Grundwasserstand leer zu pumpen, da bei leerem Keller Boden und Wände durch den Wasseraußendruck stark beschädigen werden können. Deshalb soll der Wasserspiegel im Keller bis auf ca. 10 cm unter Oberkante Fußboden des Erdgeschosses ansteigen dürfen, bevor abgepumpt wird. Das maximal mögliche Schutzniveau (= Einbauhöhe der Dammbalken) muss von einem Tragwerksplaner ermittelt werden, das sich aus der rechnerisch maximal möglichen Wasserspiegeldifferenz zwischen dem abgesenkten Wasserspiegel im Keller und dem Wasserspiegel außerhalb der Hausmauern ergibt. Ab einer bestimmten Wasserspiegeldifferenz wird die Statik des Gebäudes überlastet und das Aufbrechen des Kellerbodens oder Einbrechen der Kellerwände wäre zu befürchten. Bis zur ermittelten maximalen WasserspiegelDifferenz allerdings kann z.B. durch den Einbau von Dammbalken das Schutzniveau voll ausgebaut werden. Nach erfolgreicher Installation der Schutzmaßnahmen kann über den Abschluss einer Versicherung gegen Hochwasserschäden nachgedacht werden. Dabei wirken sich die durchgeführten Vorsorgemaßnahmen kostendämpfend auf die von der Versicherung festgelegten Versicherungsprämien aus. Das Gebäude bedarf im Rahmen der Stadtsanierung sowie vor dem Hintergrund der Hochwassergefährdung eines Umbaus des Erdgeschosses. Die bestehenden, hochwassergefährdeten Nutzungen des Erdgeschosses sind nach Möglichkeit auf die oberen Stockwerke zu verteilen. Von außen ist kein direkter Handlungsbedarf zu erkennen, dennoch sollte bei einem Umbau auch die Fassadengestaltung mit einbezogen werden. 31 Oberwesel Gebäudeteil Empfohlene Vorgehensweise Jetziger Zustand Keller Nutzung aufgeben, bzw. nur untergeordnet nutzen entspricht Empfehlung Kanalisation Keine Anschlüsse im Keller, Rückschlagklappe einbauRückschlagklappe fehlt en Heizung Gasheizung verwenden, alle Bauteile hochlegen E-Versorgung Stromverteilung, Sicherungskasten und Steckdosen ist erfüllt ausreichend hoch anordnen Anschluss kation Ausreichend hoch über dem maximalen WSP anordnen ist erfüllt Material für Fußböden Fußböden im EG überflutungssicher ausführen EG ist gefliest Material für Wände Material muss unempfindlich gegen Wasser sein, Bo- nicht erfüllt (Tapeten denleisten und Boden sollten gefliest sein und Holzleisten) Außenputz Wasserdichten/-abweisenden Putz verwenden Möblierung Die Art der Möblierung des EG sollte eine schnelle Evazum Teil erfüllt kuierung z. B. in das OG ermöglichen Gebäudeteil Empfohlene Vorgehensweise Passiver Schutz Telekommuni- ist erfüllt nicht erfüllt Jetziger Zustand Aktiver Schutz Abdichtung Einsatz von Dammbalken mit Gummidichtungen , damit nicht erfüllt Wasser nicht in das EG eindringt Pumpe Im Kellerraum starke Pumpe einsetzen, damit der WSP im Keller nur bis maximal 10 cm unter Fertigfußboden nicht erfüllt des EG ansteigen kann Notstromaggregat Ein für die Pumpe ausreichend großes Aggregat mit Be- nicht erfüllt triebsstoffen bereit halten Standsicherungsnachweis Nachweis der Standsicherheit der Kellerwände und erfüllt -böden ist nicht erforderlich, da kein Pumpeneinsatz Notfallplan / Bereitschaft Es sollte ein schriftlicher Notfallplan ausgearbeitet werden, damit bei einem HW-Ereignis auch für einen unbeteiligten Dritten die notwendigen Schritte bekannt sind. nicht erfüllt Das erforderliche Material für die Schutzvorkehrungen muss ständig bereit gehalten und leicht erreichbar sein. Gebäudeteil Empfohlene Vorgehensweise Jetziger Zustand Fassade Putz Herstellung des historischen Erscheinungsbildes durch verputzt Freilegung des Fachwerks im OG (Option) Anbringung eines neuen, wasserdichten Außenputzes Grobputz beige/ grau im EG mit neuer Farbgestaltung Fenster Einbau neuer liegender Fensterformate mit Sprossen bzw. im T-Format teilweise erfüllt Eingangstür Ersatz der Eingangstür alte Holztür Empfohlene Vorgehensweise Jetziger Zustand Kellergeschoss geringfügige Nutzung erfüllt Erdgeschoss Verlagerung der regelmäßig genutzten Wohnräume ins teilweise erfüllt OG Nutzung Sanierung und Umbau des EG 32 nicht erfüllt Oberwesel Kostenschätzung Maßnahme Menge Einheit Preis je Einheit in EUR Gesamtosten in EUR 1 Stück 400,00 400,00 Bodenleisten aus Stein 100 lfdm 12,00 1.200,00 Wasserfester Außenputz 50 m² 25,00 1.250,00 Dammbalkenverschlüsse 5 m² 850,00 4.250,00 Rückschlagklappe Kanal Tauchmotorpumpe 1 Stück 800,00 800,00 Notstromaggregat 1 Stück 1.250,00 1.250,00 Neue Hauseingangstür 1 Stück 1.500,00 1.500,00 Umbaumaßnahmen 1 pauschal 20.000,00 20.000,00 Freilegen Fachwerk 1 pauschal 9.000,00 Option Nettosumme 30.650,00 + 19 % MwSt. 5.823,50 Bruttosumme 36.473,50 Gebäudetyp 1.2 - Rheinstraße 4a Wohnhaus ohne Keller, im Erdgeschoss nur Neben- und Lagerräume sowie ein PKW-Stellplatz, Wohnnutzung nur im Obergeschoss Lage im Stadtkern Objektbeschreibung Bei diesem alten Fachwerkwohnhaus wird das auf Straßenniveau befindliche Erdgeschoss nur als Garage genutzt, sämtliche Installationen sind in leicht erhöht angeordneten Kellerräumen in ausreichender Höhe über dem bisher bekannten höchsten Hochwasserspiegel angeordnet. Da es im Erdgeschoss keine tief angeordneten Anschlüsse an die Kanalisation gibt, kann auf eine Rückschlagklappe 33 Oberwesel gegen eindringendes Wasser aus der Kanalisation verzichtet werden. Das verwendete Baumaterial ist auf gelegentliche Überflutung durch Hochwasser ausgelegt. Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein Mietshaus älteren Baujahrs. Im Erdgeschoss befinden sich kleinere Kellerräume mit geringfügiger Nutzung. Die Innenräume wurden vor fünf Jahren aufwendig renoviert. Die Fassade soll in den nächsten Jahren saniert werden. keine Wohnnutzung auf Straßenniveau Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 erhöhter Eingangsbereich Maßnahmenempfehlung aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Stadtsanierung Die Gasheizung und alle anderen Versorgungsanschlüsse sind ausreichend hoch angeordnet. Dieses Gebäude ist baulich ausreichend an die Bedingungen in einem Überschwemmungsgebiet angepasst. Bei der Sanierung der Fassade sind die Fliesen durch einen wasserdichten Außenputz in angepasster farblicher Gestaltung zu ersetzen. Ansonsten entspricht das Gebäude in seiner Außenwirkung den Ansprüchen der Stadtbildpflege und der Stadtsanierung. Gebäudeteil Empfohlene Vorgehensweise Jetziger Zustand Entfernung der Fliesen im EG gefliest Fassade Putz Anbringung eines neuen, wasserdichten Außenputzes gefliest im EG mit neuer Farbgestaltung Eingangstür Ersatz der Eingangstür alte Holztür Kostenschätzung Maßnahme Menge Einheit Preis je Einheit in EUR Gesamtosten in EUR Wegnahme der Fliesen 20 qm 20,00 400,00 Wasserfester Außenputz 20 Qm 25,00 500,00 Neue Hauseingangstür 1 Stück 1.500,00 1.500,00 Nettosumme 2.400,00 + 19 % MwSt. 456,00 Bruttosumme 2.856,00 34 Oberwesel Gebäudetyp 2.1 - Liebfrauenstraß Liebfrauenstraße aße 38 Unterkellertes Geschäftshaus, mit Wohnnutzung im Obergeschoss Lage im Stadtkern Objektbeschreibung Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein Fahrrad- und Elektrohandel mit Mietwohnungen in den Obergeschossen. Der Betrieb wurde vor rund 50 Jahren erweitert und komplett umgebaut, die Mietwohnungen wurden in den letzten zehn Jahren modernisiert. Da kein Nachfolger bzw. Interessent für den Betrieb zu finden ist, wird bereits über einen Verkauf des Gebäudes nachgedacht. Der zur Unterstraße hin ausgerichtete Gebäudeteil wird nur noch als Lagerraum genutzt. Die Kellerräume bestehen überwiegend aus Natursteingewölbe mit gepflastertem Kellerboden. Das Grundwasser kann über die Mauerwerksfugen eindringen. Einfahrttore von der Unterstraße Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 Garage Der Keller steht bei Hochwasser ca. 1,20 m unter Wasser. Der Öltank im Keller ist auftriebsgefährdet und nur provisorisch gesichert. Bei Hochwasser steht das Erdgeschoss dieses Gebäudeteils ca. 15 bis 20 cm unter Wasser. Da dieses Gebäude keine hochwertige Nutzung hat, ist das Schadenspoten- 35 Oberwesel zial sehr niedrig. Es gibt jedoch keine wirkungsvollen Schutzvorrichtungen gegen Hochwasser. Die Elektroinstallation ist hochgelegt, es gibt keine tief gelegenen Kanalanschlüsse. provisorische provisorische Sicherung der Öltanks Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 Lagerraum hochwassergefährdet Heizung hochwassergefährdet Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 Maßnahmenempfehlung aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Stadtsanierung Das Anwesen besteht aus einem Vorderhaus in der Liebfrauenstraße als Wohn- und Geschäftshaus und einem Gewerbehinterhaus zur Kirchhausener Straße. Aus Sicht der Stadtsanierung ist es wichtig, das Gebäude in der Liebfrauenstraße zeitgemäß zu erneuern und dauerhaft zu erhalten. Für das Hintergebäude bestehen mehrere Möglichkeiten: Durchgreifende Sanierung für Gewerbezwecke Umbau- und Umnutzung für Wohnzwecke Niederlegung gesamt oder ab dem Kellergeschoss zur Verbesserung der Wohnverhältnisse im Vorderhaus. Bei Erhalt und Weiternutzung des Gebäudes muss die Frage nach angemessenen Funktion nachdrücklich gestellt werden. Zur nachhaltigen Entwicklung des historischen Stadtquartiers ist eine Wohnnutzung in Verbindung mit einer Ordnungsmaßnahme als Zielsetzung denkbar. 36 Oberwesel Gebäudeteil Gebäudeteil Empfohlene Vorgehens Vorgehensweise Jetziger Zu Zustand Passiver Schutz Kanalisation Rückschlagklappe Keine Anschlüsse im Keller, Rückschlagklappe einbau- nicht vorhanden, die en Anschlüsse sind alle hochgelegt. Heizung Gasheizung verwenden, keine Bauteile im Keller anord- nicht erfüllt, die Ölheinen zung ist im Keller E-Versorgung Stromverteilung und Sicherungskasten nicht im Keller ist erfüllt anordnen, Steckdosen ausreichend hoch anordnen Anschluss kation Ausreichend hoch über dem maximalen WSP anordnen Telekommuni- ist erfüllt Kellernutzung ist erfüllt, das gelagerte Die Keller sollten nicht genutzt werden, es sollten wasMaterial kann schnell serunempfindliche Güter eingelagert werden gesichert werden Empfindliche Geräte Wasserempfindliche Geräte sollten nicht im Keller aufnicht erfüllt. Ölheizung gestellt werden oder sie müssen leicht entfernt werden im Keller können Material des Fußbodens Der Fußboden im EG sollte aus überflutbarem Material ist erfüllt, Estrichböden wie Stein, Marmor, Fliesen hergestellt werden. im Keller und EG Tragwerksplanung Da keine wirkungsstarken Pumpen eingesetzt werden, ist erfüllt ist das Tragwerk nicht gefährdet Gebäudeteil Empfohlene Vorgehensweise Jetziger Zustand Aktiver Schutz Abdichtung Einsatz von Dammbalken mit Gummidichtungen, damit wird zur Zeit als nicht Wasser nicht in das EG eindringt notwendig erachtet Pumpe Nicht erforderlich, da Keller nicht leer gepumpt wird Notstromaggregat Nicht erforderlich, da keine Pumpen in Betrieb genom- erfüllt men werden erfüllt Notfallplan / Bereitschaft Es sollte ein schriftlicher Notfallplan ausgearbeitet werden, damit bei einem HW-Ereignis auch für einen unbeteiligten Dritten die notwendigen Schritte bekannt sind. nicht erfüllt Das erforderliche Material für die Schutzvorkehrungen muss ständig bereit gehalten und leicht erreichbar sein. Gebäudeteil Empfohlene Vorgehensweise Jetziger Zustand Fassade Putz Herstellung des historischen Erscheinungsbildes durch verputzt Erneuerung des Fassadenanstrichs Fenster Einbau neuer liegender Fensterformate im Bereich des nicht erfüllt Ladenlokals; Erneuerung der Fenster und Türen in Richtung Unterstraße Empfohlene Vorgehensweise Jetziger Zustand Kellergeschoss geringfügige Lagernutzung teilweise erfüllt; z.T. jedoch ungeordnete, nutzungsintensivere Lagerung Erdgeschoss Sanierung und Umbau des EG nicht erfüllt Nutzung 37 Oberwesel Kostenschätzung Maßnahme Umstellung auf Gasheizung Menge Einheit 1 pauschal Preis je Einheit in EUR Gesamtosten in EUR 15.000,00 15.000,00 850,00 4.250,00 Dammbalkenverschlüsse 7,5 qm Abbruch Hintergebäude EG/OG 1 pauschal 35.000,00 35.000,00 Abbruchfolgekosten 1 pauschal 15.000,00 15.000,00 Durchgreifende Erneuerung Vorderhaus 1 pauschal 50.000,00 50.000,00 Nettosumme 119.250,00 + 19 % MwSt. 22.657,50 Bruttosumme 141. 141.907,50 907,50 Gebäudetyp 2.2 - Marktplatz 4 Gastronomiebetrieb im erhöhten Erdgeschoss sowie Hotel im Obergeschoss und intensiv genutzten Kellerräumen Lage im Ort Objektbeschreibung Dieses ca. 450 Jahre alte Haus liegt in der Denkmalzone von Oberwesel und wurde in diesem Zusammenhang als Gebäude mit sehr hoher Priorität eingestuft. Optisch befindet es sich in einem guten Zustand, allerdings ist die Fassade bautechnisch stark sanierungsbedürftig. Das Gebäude ist ab dem Erdgeschoss hochwasserfrei, der alte Gewölbekeller wird als Lager- und Kühlraum für den Gastronomiebetrieb intensiv genutzt. Im Keller befindet sich ein alter Brunnen mit direktem Kontakt zum Grundwasser, Boden und Wände sind aus wasserdurchlässigen Natursteinen hergestellt. 38 Oberwesel Außenansicht mit Blick zum Rhein Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 erhöhtes Erdgeschoss (hier insgesamt acht Stufen) Der Besitzer hat die Kellerfenster wasserdicht verschlossen und kann den Zugang zum Keller mit Dammbalken verschließen. Das bei einem Hochwasser eindringende Grundwasser wird von ständig bereitgehaltenen Pumpen abgepumpt und auf einem Niveau von ca. 20 cm über Oberkante Fußboden gehalten. Alle wasserempfindlichen Gegenstände sind auf ca. 30 cm hohen Podesten aufgeständert. Bisher hat der Besitzer alle Hochwasserereignisse mit den hier beschriebenen Einrichtungen beherrschen können, ohne die Bausubstanz durch zu hohen Wasserdruck zu beschädigen. Kühlgerät erhöht angeordnet Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 Material für Schutzmaßnahmen liegt bereit Maßnahmenempfehlung aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Stadtsanierung Durch die intensive Nutzung des Gebäudes stößt der Gastronomiebetrieb an die räumlichen Grenzen des Objektes und ist gezwungen, auch ungeeignete, hochwassergefährdete Kellerräume intensiv zu nutzen. Der Objektbesitzer hat bereits viel Erfahrung mit der bisher erfolgreichen Bekämpfung des Hochwassers, kennt aber die Belastungsgrenzen des Gebäudes nicht. Es empfiehlt sich, eine Analyse der Belastungsfähigkeit der Kellerkonstruktion erstellen zu lassen. Zudem wäre es hilfreich, z.B. durch Kauf und Integration von Nachbargebäuden neue, hoch gelegene Lagerräume für wasserempfindliches Lagergut zu schaffen. Es wird empfohlen, eine Bewertung durch einen Tragwerksplaner durchführen zu lassen, um die maximal zulässige Wasserspiegeldifferenz zwischen dem Hochwasserspiegel und dem Wasserspiegel im Keller zu bestimmen. Diese Kenntnis ist wichtig, damit bei einem Hochwasserereignis die Standfestigkeit der Kellerwände und -böden nicht überschritten wird. 39 Oberwesel Kellerfenster wasserdicht verdämmt Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 Lenzpumpen fest installiert Städtebaulich betrachtet, ist die Fassade des historischen Gebäudes sanierungsbedürftig. Ansonsten befindet sich das gesamte Gebäude in einem guten Zustand. Die Gast- und Serviceräume entsprechen dem heutigen Standard und hinterlassen einen positiven Eindruck. Die Erneuerung der Fassade bedarf einer engen Zusammenarbeit der Denkmalpflege und der Stadtsanierung mit dem Eigentümer. Gebäudeteil Empfohlene Vorgehenswei Vorgehensweise Jetziger Zu Zustand Passiver Schutz Kanalisation Keine Anschlüsse im Keller, Rückschlagklappe einbau- Rückschlagklappe voren handen Heizung Gasheizung verwenden, alle Bauteile hochlegen E-Versorgung Stromverteilung, Sicherungskasten und Steckdosen ist erfüllt ausreichend hoch anordnen Anschluss kation Telekommuni- Ausreichend hoch über dem maximalen WSP anordnen ist erfüllt ist erfüllt Lagerhaltung Es sollte nur wasserunempfindliches Lagergut eingela- nur teilweise erfüllt gert werden. Empfindliche Güter müssen schnell und leicht evakuiert werden können Empfindliche Geräte Wasserempfindliche Geräte sollten nicht im Keller auf- nicht erfüllt gestellt werden oder sie müssen leicht entfernt werden können Tragwerksplanung Die Standfestigkeit des Kellerbodens und der Wände ist nicht erfüllt auf den maximal zulässigen Wasserdruck zu untersuchen Gebäudeteil Empfohlene Vorgehensweise Jetziger Zustand Abdichtung Einsatz von Dammbalken mit Gummidichtungen , damit Wasser nicht in den Keller eindringt erfüllt Pumpe Im Kellerraum starken Pumpensatz vorhalten, damit der WSP im Keller nur bis maximal 20 cm über OK Fußboden ansteigen kann erfüllt Notstromaggregat Ein für die Pumpe ausreichend großes Aggregat mit Betriebsstoffen bereit halten nicht erfüllt Notfallplan / Bereitschaft Es sollte ein schriftlicher Notfallplan ausgearbeitet werden, damit bei einem HW-Ereignis auch für einen unbeteiligten Dritten die notwendigen Schritte bekannt sind. Das erforderliche Material für die Schutzvorkehrungen muss ständig bereit gehalten und leicht erreichbar sein. nicht erfüllt Aktiver Schutz 40 erfüllt Oberwesel Gebäudeteil Empfohlene Vorgehensweise Jetziger Zustand Fassade Putz Sanierung der historischen Fassade geplant Abstimmungstermin mit Denkmalpflege und Stadtsanierung gewünscht Empfohlene Vorgehensweise Jetziger Zustand Nutzung Kellergeschoss geringfügige Nutzung des Kellers durch Teilverlagerung nicht erfüllt des Betriebs in Nachbargebäude Kostenschätzung Maßnahme Menge Einheit Preis je Einheit in EUR Gesamtosten in EUR Notstromaggregat 1 Stück 1.250,00 1.250,00 Standsicherheitsnachweis 1 pauschal 3.500,00 3.500,00 Erneuerungsmaßnahmen im Gebäude 1 pauschal 25.000,00 25.000,00 Fassadenerneuerung 1 pauschal 40.000,00 40.000,00 pauschal 10.000,00 10.000,.00 Neugestaltung Freisitz Nettosumme 79.750,00 + 19 % MwSt. 15.152,50 Bruttosumme 94. 94.902,50 902,50 Gebäudetyp 2.2 - Schönauergasse 4 Gastronomiebetrieb mit Wohnnutzung im Oberschoss, unterkellert mit leicht erhöhtem Erdgeschoss Lage im Ort 41 Oberwesel Objektbeschreibung Außenansicht Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 Eingang zur Gaststätte im Erdgeschoss Dieses Gebäude aus dem Jahr 1850 wird genutzt als Wein-Kellereibetrieb im Keller, Gaststätte im Erdgeschoss und als Wohnraum im Obergeschoss. Trotz der akuten Hochwassergefahr werden auch die Kellerräume intensiv gewerblich genutzt. Das Schadenspotential ist dort entsprechend hoch und damit steigt die Bereitschaft, den Keller auch bei sehr hohen Wasserständen zu verteidigen mit der Gefahr, die Bausubstanz durch zu hohe Wasserdrücke zu gefährden. Beim Hochwasser 1988 lag der Wasserspiegel ca. 10 cm über Oberkante Fußboden des Erdgeschosses. Durch das Abdichten der Kellerfenster, Zumauern von Türen und den Einsatz von Pumpen konnte der Wasserspiegel im Keller auf ca. 30 cm über OK Kellerfußboden gehalten werden. Alle Installationen im Keller sind ausreichend hoch angeordnet, um bei diesem Wasserstand keinen Schaden zu nehmen. Bisher konnten die Hochwasser der letzten Jahre mit nur geringem Schaden an Gebäude und Einrichtung abgewehrt werden. Kellereibetrieb im Keller Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 Lagerräume im Keller Das Gebäude wurde Ende des 19 Jahrhunderts von einer Schmiedewerkstatt zu einer Gaststätte mit Zimmervermietung umgebaut und ca. 1950 komplett renoviert. Einzelne Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen folgten, wie der Kellerausbau 1984 und die Fassade vor ca. fünf Jahren. 42 Oberwesel WeinWein-Lager im Keller Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 Fasslager im Keller Keller Maßnahmenempfehlung aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Stadtsanierung Bei dem Gebäude handelt es sich um einen städtebaulich wichtigen Teilbereich des Straßenensembles in der historisch geprägten Unterstraße. Das Gebäude und die Fassaden sind traditionell ausgeformt. Bei den Fenstern und im Sockelbereich sind jedoch stadtbildstörende Elemente verwendet worden. Die Fassade des Gebäudes wurde bereits vor fünf Jahren saniert, die Innenräume zeigen teilweise jedoch einen bestehenden Sanierungsbedarf auf. Insbesondere die Toilettenanlagen und die Arbeitsräume entsprechen nicht dem heutigen Stand und sollten erneuert werden. Im Falle einer Erneuerungsmaßnahme zur Stadtsanierung sind die einzelnen Maßnahmen zu ermitteln und zusammenzustellen. Gebäudetyp 2.3 - Marktplatz 33-5 Gewerbeobjekt mit Wohnnutzung, Tiefgarage und erhöhtes Obergeschoss Lage im Ort 43 Oberwesel Objektbeschreibung Das einige hundert Jahre alte Gebäude wurde im Jahre 1981 komplett renoviert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Das erhöhte OG ist hochwasserfrei, der Keller wurde als Tiefgarage umgebaut, die bei Hochwasser geräumt wird und auf drückendes Wasser statisch ausgelegt wurde. Die Zugänge zur Garage werden mit Dammbalken am Eingangstor und Schotten vor den Fenstern verschlossen. Der Kanalanschluss ist mit Rückschlagventil ausgerüstet. Bei Hochwasser wird eindringendes Wasser durch eine bereitgehaltene Pumpe kontrolliert abgepumpt. Gasheizung und Stromverteilung sind im DG untergebracht. Das verwendete Baumaterial für den überflutungsgefährdeten Bereich ist an die mögliche Belastung durch Hochwasser angepasst. Für den Hochwasserfall liegt ein Außenansicht Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 Zufahrt zur Tiefgarage Einsatzplan vor, der Hausmeister ist mit den vorhandenen technischen Einrichtungen vertraut und hält das notwendige Material ständig einsatzbereit. In näherer Zukunft ist die Anschaffung neuer Fenster geplant. Ansonsten sind keine weiteren Maßnahmen beabsichtigt. Die oberen Stockwerke sind derzeit ungenutzt. Kanal Hochwasser frei Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 Pumpen und Schotte im Lager gestapelt Maßnahmenempfehlung aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Stadtsanierung Das Gebäude befindet sich an einer städtebaulich dominanten Stelle am Marktplatz. Die 1981 durchgeführte Sanierung stellt einen positiven Beitrag im Rahmen der Stadterneuerung im historisch geprägten Stadtzentrum dar. Funktion, Architektur und Außenerscheinung stehen im Einklang mit den Zielen der Stadtsanierung. Die an den Überflutungsfall angepasste Bauweise, die geringe Nutzungsintensität der überflutungsgefährdeten Räume und die ständige Bereitschaft, um für den Fall eines Hochwassers gewappnet zu 44 Oberwesel sein, können als vorbildlich bezeichnet werden. Allerdings ist bei der Nutzung der Tiefgarage sicherzustellen, dass bei einem drohenden Hochwasser jederzeit die dort abgestellten Fahrzeuge kurzfristig entfernt werden können. Zudem sind nach Möglichkeit neue Nutzungen für die oberen Stockwerke in Betracht zu ziehen, Beispiele könnten die Vermietung von Wohnräumen oder Arbeitsräumen sein. Kostenschätzung Maßnahme Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen von Nutzungsänderungen Menge Einheit 1 pauschal Preis je Einheit in EUR Gesamtosten in EUR 35.000,00 35.000,00 Nettosumme 35.000,00 + 19 % MwSt 6.650,00 Bruttosumme 41. 41.650,00 650,00 Gebäudetyp 3.1 - Liebfrauenstraße 52 z.T. leerstehender Gewerbebetrieb Lage im Ort Objektbeschreibung Das aus dem Jahre 1875 stammende Gebäudeensemble reicht von der Liebfrauenstraße bis zur Unterstraße. Es wurde als Schreinerei-Werkstatt genutzt und steht bereits seit einigen Jahren leer. Seit über 30 Jahren befindet sich das Haus in seinem derzeitigen Zustand. Aufgrund der familiären Situation sind auch keine Umbauten oder Renovierungen beabsichtigt. Die aus Natursteinmauerwerk bestehenden Keller werden periodisch von Grund- oder Hochwasser überflutet und werden daher nicht genutzt. 45 Oberwesel Ansichten von der Unterstraße Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 Die zur Straße hin gelegenen Räume liegen ca. 60 cm über Straßenniveau und werden bis zu 70 cm Höhe überflutet. Gasheizung, Wasseranschluss und Stromverteilung liegen ausreichend hoch über dem höchsten gemessenen Wasserspiegel. Die Räume des Erdgeschosses liegen auf mehreren treppenförmig abgestuften Höhenlagen, wobei der tiefste Raum straßengleich ist und zukünftig nur als Garage genutzt werden sollte. Darüber liegt ein Raum, der periodisch vom Hochwasser überflutet wird, dieser Raum kann bei angepasster Bauweise einer untergeordneten Nutzung zugeführt werden. Alle anderen Räume sind hochwasserfrei. viele unterschiedliche Höhenebenen Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2008 Kellerräume Maßnahmenempfehlung aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Stadtsanierung Durch die fehlenden Instandsetzungsmaßnahmen in den vielen Jahren und den anhaltenden Leerstand befindet sich das Haus in einem schlechten baulichen Zustand. Manche Räume sind aufgrund dessen bereits nicht mehr bewohnbar. Aus Sicht der Sanierungsplanung ist von großer Bedeutung, dass das Gebäude in der Liebfrauenstraße erhalten bleibt und einer nachhaltigen Nutzung (Gewerbe/Wohnen) zugeführt wird. Hier sind umfangsreiche Erneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Der Gebäudeteil in der Unterstraße kann niedergelegt werden (z.B. bis auf Höhe des Kellergeschosses) um dem Vorderhaus mehr Nutz- und Wohnqualität zu verschaffen. Die bei einem Umbau geplanten, hochwassergefährdeten Nutzungen des Erdgeschosses sind nach Möglichkeit auf die oberen Stockwerke zu verteilen. 46 Oberwesel Gebäudeteil Empfohlene Vorgehenswei Vorgehensweise Jetziger Zu Zustand Passiver Schutz Kanalisation Keine Anschlüsse im Keller, Rückschlagklappe einbau- Rückschlagklappe en nicht vorhanden, die Anschlüsse sind alle hochgelegt. Heizung Gasheizung verwenden, keine Bauteile im Keller anord- ist erfüllt nen E-Versorgung Stromverteilung und Sicherungskasten nicht im Keller ist erfüllt anordnen, Steckdosen ausreichend hoch anordnen Anschluss kation Telekommuni- Ausreichend hoch über dem maximalen WSP anordnen Ist erfüllt Kellernutzung Die Keller sollten nicht genutzt werden, es sollten was- ist erfüllt serunempfindliche Güter eingelagert werden Empfindliche Geräte Wasserempfindliche Geräte sollten nicht im Keller auf- ist erfüllt gestellt werden oder sie müssen leicht entfernt werden können Material des Fußbodens Der Fußboden im EG sollte aus überflutbarem Material wird bei Renovierung wie Stein, Marmor, Fliesen hergestellt werden. beachtet Tragwerksplanung Die Standfestigkeit des Kellerbodens und der Wände ist nicht erfüllt auf den maximal zulässigen Wasserdruck zu untersuchen Gebäudeteil Empfohlene Vorgehensweise Jetziger Zustand Einsatz von Dammbalken mit Gummidichtungen, damit Wasser nicht in das EG eindringt wird bei Renovierung beachtet Pumpe Nicht erforderlich, da Keller nicht leergepumpt wird erfüllt Notstromaggregat Nicht erforderlich, da keine Pumpen in Betrieb genommen werden erfüllt Notfallplan / Bereitschaft Es sollte ein schriftlicher Notfallplan ausgearbeitet werden, damit bei einem HW-Ereignis auch für einen unbeteiligten Dritten die notwendigen Schritte bekannt sind. Das erforderliche Material für die Schutzvorkehrungen muss ständig bereit gehalten und leicht erreichbar sein. nicht erfüllt Gebäudeteil Empfohlene Vorgehensweise Vorgehensweise Jetziger Zustand Herstellung des historischen Erscheinungsbildes verputzt Anbringung eines neuen, wasserdichten Außenputzes im EG mit neuer Farbgestaltung nicht erfüllt Fenster Einbau neuer liegender Fensterformate mit Sprossen bzw. im T-Format teilweise erfüllt Eingangstür Ersatz der Eingangstür Glas-Alu-Tür Empfohlene Vorgehensweise Jetziger Zustand geringfügige Nutzung Leerstand Sanierung und kompletter Umbau Leerstand Verlagerung der Wohnräume ins OG Leerstand Sanierung und kompletter Umbau Leerstand Aktiver Schutz Abdichtung Fassade Putz Nutzung Kellergeschoss Erdgeschoss 47 Oberwesel Kostenschätzung Maßnahme Menge Einheit Preis je Einheit in EUR Gesamtosten in EUR Fußböden gefliest 125 qm 45,00 5.625,00 Wasserfester Außenputz 50 qm 15,00 750,00 Dammbalkenverschlüsse 10 qm 850,00 8.500,00 Erneuerungsmaßnahmen im Vorderhaus Liebfrauenstraße 1 pauschal 150.000,00 150.000,00 Niederlegung Hinterhaus 1 pauschall 25.000,00 25.000,00 Abbruchfolgekosten 1 pauschal 10.000,00 10.000,00 Nettosumme 199.875,00 + 19 % MwSt. 37.976,25 Bruttosumme 237. 237.851,25 Die Höhe der erforderlichen Investitionskosten übersteigt zurzeit den Nutzwert des Gebäudes. Größere Investitionen werden nur im Rahmen eines ganzheitlichen Sanierungs- und Nutzungskonzept für den gesamten Gebäudetrakt finanzierbar sein Sonderkategorie Neben den vorgestellten Gebäudetypen gibt es eine weitere Sonderkategorie, die im Rahmen der Untersuchung ermittelt wurde. Hierbei handelt es sich um Gebäude, die in ihrem Alter, Erscheinungsbild, Nutzen und Bauzustand, nicht mehr den heutigen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entsprechen. Meist treffen hier alle negativen Rahmenbedingungen, wie maroder Bauzustand, jahrelanger Leerstand, eingeschränkte Nutzbarkeit aufgrund der historischen Nutzung sowie der Hochwassergefährdung des Gebäudes sowie eine schlechte Lage bzw. Grundstückszuschnitte etc. aufeinander. Dabei kann es sich um ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Nebengebäude oder auch einen ehemaligen Gewerbebetrieb handeln. Für diese Gebäude ist eine Sanierung mit enormen Zeit- sowie Arbeitsaufwand verbunden und somit unwirtschaftlich, sodass auch andere, weitergehende Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollten. Folgende Maßnahmen sind dann anzudenken: Abriss Neuordnung Umfassender Um- bzw. Neubau Hierdurch kann nicht nur eine Aufwertung des Grundstücks, sondern auch eine Aufwertung des gesamtstädtischen Umfeldes erfolgen, sowie neuer, moderner Wohn- oder Arbeitsraum geschaffen werden. 48 Wofür gibt es Geld von Land und Bund? Wofür gibt es Geld von Land und Bund? Sowohl bauliche, als auch energetische Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen am Haus können hochwasserbedingte schädliche Einwirkungen reduzieren, bringen eine Verbesserung der Wohnqualität, eine Wertsteigerung des Hauses und entlasten zudem Umwelt und Geldbeutel. Sie sind aber auch mit Investitionskosten verbunden. Um hierzu finanzielle Anreize zu schaffen, existieren auf Bundes- und Landesebene, aber auch auf regionaler Ebene zahlreiche Förderprogramme. Die Förderung geschieht auf zwei Wegen: entweder durch zinsvergünstigte Kredite oder durch Barzuschüsse. Bei fast allen Programmen muss vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag gestellt werden. Mit der Maßnahme darf in der Regel erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung findet meist nicht statt. Bei allen Förderprogrammen gibt es grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Grundsätzlich empfehlenswert ist, vor Beginn einer Maßnahme die Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung St. Goar - Oberwesel bzw. mit dem mit der Sanierungsberatung beauftragtem Büro Bachtler Böhme + Partner (Ansprechpartner siehe Kapitel: Noch Fragen?). Im Folgenden haben wir für Sie versucht einen aktuellen Überblick über Förderprogramme zu schaffen, die insbesondere für Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen vom Hochwasser gefährdeten Bereich des historischen Stadtkerns von Oberwesel in Anspruch genommen werden können; einige der aufgeführten Förderprogramme können auch miteinander kombiniert werden. Eine umfangreiche Fördermitteldatenbank mit aktuellen Förderungen der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes für alle Vorhaben im Bereich Bauen, Sanieren und Energiesparen finden Sie im Internet unter www.foerderdata.de. www.foerderdata.de. Mit Hilfe des Onlineservices erhalten Sie eine Zusammenstellung der für Sie in Frage kommenden Förderprogramme. Weltkulturerbe „Oberes Mittelrheintal“ Mittelrheintal“ Anlässlich der Aufnahmeentscheidung im Jahr 2002 würdigte die UNESCO das Obere Mittelrheintal als eine Kulturlandschaft von großer Vielfalt und Schönheit. Seine besondere Erscheinung verdankt die Welterbestätte einerseits der natürlichen Ausformung der Flusslandschaft, andererseits der Gestaltung durch den Menschen. Darüber hinaus wurde auch die Bedeutung des Rheins gewürdigt, der seit zwei Jahrtausenden einen der wichtigsten Verkehrswege für den kulturellen Austausch zwischen der Mittelmeerregion und dem Norden Europas darstellt. Da das Obere Mittelrheintal der prominenteste Abschnitt des Stromverlaufs ist, wurde es stellvertretend für den ganzen Rhein in die Liste des Welterbes aufgenommen. Um das „Welterbe - Oberes Mittelrheintal“ im Einklang mit den Richtlinien der UNESCO und zum Wohle der einheimischen Bevölkerung zukunftsfähig weiterzuentwickeln wurde seitens der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen ein Managementplan erarbeitet, mit dem das das Leitbild „Eine Region besinnt sich auf gemeinsame Stärken: Der Mittelrhein - Ein Stück Weltkultur“ umgesetzt werden soll. Der Managementplan untergliedert sich in drei Hauptaktionsfelder: Erstens die Stärkung der regionalen Identität und der Abbau von Kooperationsblockaden, zweitens der Erhalt und die Entwicklung der raumprägenden Kulturlandschaft und drittens die Sicherung eines multifunktionalen Lebens- und Erholungsraumes. 49 Wofür gibt es Geld von Land und Bund? Die Hauptaktionsfelder untergliedern sich in eine Reihe von „Zielbereichen“ mit konkret benannten Projekten. Darunter sind zum Beispiel genannt: Sicherung des Weinbaus Ausbau des touristischen Profils Erhalt und Burgen, Ortsbildern und Denkmälern Lärmbekämpfung und integriertes Verkehrskonzept Sicherung der Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung Optimierung von Organisationsstrukturen Imageverbesserung und Stärkung der regionalen Identität Die Umsetzung des Managementplans wurde seitens des Landes Rheinland-Pfalz der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord übertragen, da diese bereits in den wichtigen Bereichen Gewerbeaufsicht, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Raumordnung, Naturschutz und Bauwesen die angemessene Weiterentwicklung der Welterbestätte begleitet. Zudem koordiniert die SGD Nord im Auftrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz alle im Managementplan festgelegten Projekte, die nicht unmittelbar in die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion fallen. Zur Unterstützung dieser Aufgabe wurde bei der SGD Nord die Projektgruppe Welterbe eingerichtet. Fördermöglichkeiten Um die Umsetzung des Managementplans auf kommunaler Ebene vornehmen zu können, haben sich die Kommunen im Welterbegebiet zum Zweckverband „Welterbe Oberes Mittelrheintal“ zusammengeschlossen. Um das Welterbegebiet in seiner wirtschaftlichen, kulturellen, ökologischen und sozialen Funktion zu sichern und weiterzuentwickeln fördert der Zweckverband derzeit folgende Maßnahmen: Kleinprojekte dienen dem Erhalt, der Pflege und der Weiterentwicklung des Welterbes Oberes Mittelrheintal und sind über den örtlichen Bereich hinaus innerhalb des Welterbegebietes von Bedeutung und können mit einer Zuwendung bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden (Festbetragsfinanzierung). Die Förderhöchstgrenze ist auf 10.000 EUR begrenzt Projekte mit modellhaftem Charakter müssen darüber hinaus Pilotfunktion für das gesamte Welterbegebiet besitzen. Zur Feststellung des modellhaften Charakters bedarf es der vorherigen positiven Empfehlung des Fachbeirats des Zweckverbands. Projekte mit modellhaftem Charakter können mit einer Zuwendung bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden (Festbetragsfinanzierung). Die Förderhöchstgrenze ist auf 30.000 EUR begrenzt. Förderanträge können von öffentlichen und privaten Trägern vor Beginn des Projektes gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Maßnahme ausführungsreif sein. Das Projekt darf vor der Erteilung des Bewilligungsbescheides nicht begonnen werden (Ausnahme: bei Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns). Förderanträge sind formlos an die Geschäftsstelle des Zweckverbandes in St. Goarshausen zu richten und sind nicht an Fristen gebunden. Die geplante Maßnahme ist im Förderantrag umfassend zu erläutern, wobei die Bedeutung über den örtlichen Bereich hinaus darzustellen ist. Soweit für das Projekt behördliche Genehmigungen erforderlich sind, sind diese dem Förderantrag beizufügen. Eine Kostenübersicht sowie ein Finanzierungsplan sind ebenfalls beizufügen. Bei baulichen Maßnahmen ist eine Entwurfsplanung bzw. eine Skizze vorzulegen. 50 Wofür gibt es Geld von Land und Bund? „Werte erhalten - Zukunft gestalten“ - Förderung durch die „Initiative Baukultur“ siehe auch: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord www.sgdnord.rlp.de Unter dem Leitmotiv „Werte erhalten - Zukunft gestalten“ widmet sich die „Initiative Baukultur“, mit den Projektpartnern Ministerium der Finanzen, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, dem Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal sowie der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, dem Teilaspekt der baulichen Gestaltung. Ziel ist es, die regionalen Werte, d.h. die typischen Siedlungsund Baustrukturen zu bewahren, unter Berücksichtigung gewandelter Nutzungsansprüche weiterzuentwickeln und Wege für neues Bauen in alter Umgebung aufzuzeigen, um das touristische Profil und die Attraktivität des Welterbegebietes zu stärken. Den Beitrag, den die Baukulturinitiative in diesem Kontext leisten kann, ist die Förderung des regionaltypischen und landschaftsgerechten Bauens, unter dem Leitgedanken der Nachhaltigkeit sowie die Erarbeitung von innovativen und kostengünstigen Lösungsansätzen für das Bauen in historischer Umgebung. Ein Baustein in der Verwirklichung der vorgenannten Zielsetzungen ist die Initiierung von Architekturwettbewerben, die in ihrer Umsetzung als „Best Practice“ Beispiele Modellcharakter für vergleichbare Vorhaben im Oberen Mittelrheintal haben und als Handlungsempfehlungen dienen sollen. Gefördert werden in erster Linie private Vorhaben, insbesondere im Bereich des innerörtlichen Wohnungsbaus, der touristischen Infrastruktur sowie gewerblicher Vorhaben. Die Förderung der Wettbewerbe wird als Anteilsfinanzierung zur Projektförderung der Gesamtmaßnahme gewährt und trägt die Kosten des Wettbewerbsverfahrens in der Regel zu 100 %. Voraussetzung für die Teilnahme ist die konkrete Realisierungsabsicht für das Vorhaben. Die Finanzierung der Maßnahme muss sichergestellt sein. Bei Interesse erfolgt die Betreuung des Vorhabens durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Denkmalzone „Historischer Stadtkern und Schönburg Oberwesel" siehe auch: GDKE Rheinland-Pfalz – Landesdenkmalpflege www.gdkewww.gdke-rlp.de Innerhalb der Denkmalzone „Historischer Stadtkern und Schönburg Oberwesel" sind grundsätzlich die Bauwerke und sonstige historische Anlagen förderungsfähig, die Kulturdenkmäler (Baudenkmäler) im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind. Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen ohne eigene Denkmalqualität, die aber innerhalb der vom Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmalzone stehen, können diejenigen Maßnahmen anerkannt werden, die mit Rücksicht auf das schützenswerte Erscheinungsbild der Gesamtheit getätigt werden. Damit kommen bei diesen Bauten in aller Regel Aufwendungen auf das äußere Bild in Betracht; das Innere ist vom Denkmalschutz nicht betroffen, da ohne Auswirkung auf die Ensemblewirkung der Denkmalzone. Unter Berücksichtigung der oben genannten Einschränkungen sind prinzipiell jede Bau- oder Instandsetzungs-, Restaurierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen, die mit den denkmalbegründenden Teilen des Objektes zusammenhägen und den üblichen Aufwand bei vergleichbaren, nicht denkmalwerten Objekten übersteigen. Vor allem sind dies regelmäßig Arbeiten an der Außenhaut des Gebäudes, doch können auch denkmalwerte Details des Gebäudeinneren gefördert werden (z.B. die Restaurierung historischer Treppen, Vertäfelungen, Wandmalereien oder Stuckierungen). Die Maßnahme muss in ihrer Ausführung selbstverständlich denkmalpflegerisch richtig und nach den fachlichen Angaben der Landesdenkmalpflege realisiert werden, damit der gesetzliche Zweck der Zuschussgelder gewährleistet bleibt. Dies wird durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der 51 Wofür gibt es Geld von Land und Bund? Denkmalfachbehörde sichergestellt. Dort wird der jeweils zuständige Konservator bzw. die Konservatorin eingeschaltet, die für die notwendige Beratung an Ort und Stelle zur Verfügung stehen. Nicht zuschussfähig in diesem Sinne sind Aufwendungen, die rein nutzungsbedingt sind und in einem nicht denkmalgeschützten Gebäude so oder vergleichbar auch anfallen würden. Hierzu kann allerdings unter Umständen eine steuerliche Förderung in Anspruch genommen werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte, auch Mieter/Pächter mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers. Bei besonderen historischen Bauten und Denkmälern (wie z.B. de Stadtmauer in Oberwesel) können auch (eingetragene) Idealvereine engagierter Bürger als Maßnahmeträger auftreten (siehe: Bauverein Historische Stadt Oberwesel e.V.); sie können gleichfalls mit Zustimmung des rechtlichen Eigentümers Zuschüsse beantragen. Vor dem Zusammenstellen der Antragsunterlagen sollte der Kontakt mit dem zuständigen Gebietskonservator hergestellt sein. Dies kann direkt über die GDKE (Generaldirektion Kulturelles Erbe) / Landesdenkmalpflege, aber auch durch die Vermittlung der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde (Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis) erfolgen. Der Konservator kann bei den maßgeblichen Vorfragen klärend mithelfen, vor allem hinsichtlich der Denkmaleigenschaft des Gebäudes, und die Darstellung der anstehenden Arbeiten sowie durch Angabe eines Orientierungsanhalts für eine realistische Antragshöhe. Besuch und Beratung durch den Gebietskonservator von der Landesdenkmalpflege sind für den Bürger frei von besonderen Verwaltungsgebühren. Dies gilt in diesem Bereich übrigens auch für die Leistungen der Kreis- und Stadtverwaltungen. Die Landesdenkmalpflege gewährt ausschließlich Zuschüsse, keine Darlehen. Dabei handelt es sich um verlorene Zuschüsse, d.h. bei zweckrichtiger Verwendung brauchen die Mittel vom Empfänger nicht zurückgezahlt zu werden. Bei besonders hoher Förderung kommt eine dingliche Sicherung (Eintragung in das Grundbuch) zur Wahrung des Subventionszweckes in Betracht. Zuschüsse der Denkmalpflege dürfen im Gegensatz zu den meisten anderen öffentlichen Fördermitteln prinzipiell „kumuliert“, d.h. mit anderen Zuschüssen gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Daher ist es durchaus zulässig, sich zugleich um Unterstützung aus Mitteln der Stadtsanierung, des Wohnungsbaues oder ähnlicher Programme zu bemühen. Auch vergeben manche Gebietskörperschaften (Landkreise, Städte) Gelder im Rahmen eigener Denkmalpflege- oder Ortsbildpflegeprogramme. Auskünfte zu solchen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung sowie Kreisverwaltung. Neben den Zuschüssen können Steuerzahler einkommensteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Steuervergünstigungen für Denkmaleigentümer nach dem Einkommensteuerrecht richten sich nach den Paragraphen (§§) 7 i, 10 f, 10 g und 11 b Einkommensteuergesetz (EStG). Die GDKE Rheinland-Pfalz – Landesdenkmalpflege hat in diesem Zusammenhang das Merkblatt „Steuererleichterungen für Denkmaleigentümer“ herausgegeben, welches umfänglich zu den gesetzlichen Bestimmungen und praktischen Fragen ihrer Anwendung informiert (siehe: www.gdkewww.gdkerlp.de). rlp.de Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Landesdenkmalpflege, zur steuerlichen Behandlung allgemein das Finanzamt oder Ihr Steuerberater. 52 Wofür gibt es Geld von Land und Bund? Sanierungsgebiet „Kernstadt „Kernstadt Oberwesel“ gem. §§ 136 ff BauGB siehe auch: Verbandsgemeindeverwaltung St. Goar - Oberwesel www.st.goarwww.st.goar-oberwesel.de Abgrenzung Sanierungsgebiet Quelle: Bachtler Böhme + Partner, 2009 Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Kernstadt Oberwesel“ können insbesondere folgende bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Haushaltsansatzes der Stadt Oberwesel, gefördert werden: Abriss von Gebäuden oder Teilen davon (Ordnungsmaßnahmen) Aus- und Umbau ungenutzter Räumlichkeiten, Neueindeckung von Dächern, Einbau und Veränderung von Fenstern und Türen, Neuanstrich, Verkleidung, Verputzen oder zusätzliche Isolierung von Fassaden, Neueinbau, Umbau, Verbesserung von Heizungen, Neubau / Umbau von sanitären Anlagen, wesentliche Investitionen im Innenausbau. Wichtig: Maßnahmen, die ausschließlich der Verschönerung des Gebäudes dienen (z.B. Erneuerung der Tapeten oder Anstrich der Fassaden ohne begleitende Maßnahmen) können jedoch nicht gefördert werden! Der Einsatz von Fördermitteln ist immer auf eine durchgreifende Gesamtsanierung und eine dauerhafte Sicherung der Gebäudesubstanz ausgerichtet. Einzelheiten der Förderung von privaten Maßnahmen regelt die von der Stadt Oberwesel erlassene Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- / Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Sanierungsgebiets „Kernstadt Oberwesel“. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sankt Goar-Oberwesel. Die öffentliche Förderung kann bis zu 25 %, maximal jedoch 25.000 EUR der anerkannten Baukosten betragen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Förderung. Aufgrund der Tatsache, dass der Stadtkern von Oberwesel gemäß Rechtsverordnung vom 06.05.1993 als Denkmalschutzzone „Historischer Stadtkern von Oberwesel und Schönburg“ bestimmt wurde, sind ergänzend zu den aufgeführten Restriktionen, die Auflagen des Denkmalschutzes zu beachten, falls sich das zu sanierende Objekt in dieser Zone befindet. 53 Wofür gibt es Geld von Land und Bund? Vor Durchführung von ModernisierungsModernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Instandsetzungsmaßnahmen, die gefördert werden solsollen, ist eine Abstimmung mit der Stadt Oberwesel zwingend erfor erforderlich. Die geplanten Maßnahmen sind verbindlich zu verein vereinbaren. baren. Alternativ bzw. zusätzlich können besondere Steuervergünstigungen nach § 7 h EStG in Anspruch genommen werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen hierzu die Verbandsgemeindeverwaltung, zur steuerlichen Behandlung allgemein das Finanzamt oder Ihr Steuerberater. Förderprogramme der Landestreuh Landestreuhandstelle RheinlandRheinland-Pfalz (LTH) siehe auch: Finanzministerium www.fm.rlp.de Landestreuhandstelle www.lth.de Förderung von selbst genutztem Wohnraum (Stand 03/20 03/2010 /2010) 10) Das rheinland-pfälzische Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz (LTH), fördert Bauherren oder Käufer von selbst genutzten Wohneigentum, wenn diese bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, mit einem zinsverbilligten Darlehen. Die Höhe des Darlehens ist abhängig vom Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Bei Neubau und Ersterwerb beträgt die Höhe der Darlehen nicht mehr als 20%, bei kinderreichen Haushalten nicht mehr als 30% der Gesamtkosten. Bei Erwerb, Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs- und Erweiterungsmaßnahmen beträgt die Höhe der Darlehen nicht mehr als 25%, bei kinderreichen Haushalten nicht mehr als 30% der Gesamtkosten. Wichtig: Um ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen zu erhalten, benötigen Sie vorab eine Bestätigung für die Inanspruchnahme einer Zinsgarantie, die Ihnen die für den Bau- oder Kaufort zuständige Kreisverwaltung ausstellt. Den Förderantrag selbst stellen Sie über die Hausbank. Nachdem der Antrag der LTH vorliegt, schließen Hausbank und LTH eine Vereinbarung über die Zinsgarantie ab. Sie erhalten von der LTH eine schriftliche Zusage über die Zinsverbilligung des Hausbankendarlehens. Abschließend schließt ihre Hausbank mit Ihnen einen Darlehensvertrag ab. Weitere Informationen zur Förderung von selbst genutztem Wohnraum sind auf der Homepage des Finanzministeriums www.fm.rlp.de bzw. der Homepage der Landestreuhandstelle www.lth.de www.lth.de nachzulesen. Förderung des Baus von Mietwohnungen (Stand 03/20 03/2010 /2010) 10) Auf der Grundlage des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) und der Förderbedingungen des Landes unterstützt die Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz (LTH) den Bau sowie den Umbau, die Umwandlung, den Ausbau und die Erweiterung von Mietwohnungen. Die Förderung erfolgt in den Programmen: Neubau von Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und für Haushalte über der Einkommensgrenze Neubau von Wohnungen des Betreuten Wohnens. Der Neubau von Mietwohnungen wird mit niedrig verzinslichen Baudarlehen (der anfängliche Zinssatz beträgt derzeit 1% jährlich) und Zusatzdarlehen, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Die Baukosten (Gesamtkosten ohne Grundstücks- und Erschließungskosten) dürfen EUR 1.400 je qm Wohnfläche nicht übersteigen. Bei Umwandlung, Umbau-, Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen wird in der Regel vorhandene Bausubstanz verwendet. Daher kann der für Neubaumaßnahmen bestimmte Fördersatz nur anteilig 54 Wofür gibt es Geld von Land und Bund? gewährt werden. Die Förderhöhe ist begrenzt auf die Hälfte des beabsichtigten Bauaufwandes. Zusatzdarlehen können unter bestimmten Voraussetzungen bereitgestellt werden. Bei Ausbau von Gebäudeteilen, die hierfür bereits vorbereitet sind, z.B. Dachgeschoss, in dem die Ver- und Entsorgungsleitungen schon verlegt sind, beträgt die Förderung bis zu 50% des Fördersatzes für neu zu schaffende Mietwohnungen. Bei der Umwandlung von Räumen, die zuvor nicht zum Wohnen genutzt wurden, beträgt die Förderung bis zu 70% des Fördersatzes für neu zu schaffende Mietwohnungen. Hierzu gehören z. B. der Ausbau einer alten Scheune oder der Umbau von Räumen, die den heutigen Ansprüchen für das Wohnen nicht mehr genügen, oder auch der Umbau eines Bauernhauses aus dem 19. Jahrhundert Beim Anbau (Erweiterung) an ein bestehendes Gebäude beträgt die Förderung bis zu 90% des Fördersatzes für neu zu schaffende Mietwohnungen. Weitere Informationen zur Förderung des Baus von Mietwohnungen können Sie auf der Homepage des Finanzministeriums www.fm.rlp.de bzw. der Homepage der Landestreuhandstelle www.lth.de www.lth.de nachlesen. Förderung der Modernisierung von selbstgenutzten Wohneigentum Wohneigentum sowie Mietwohnungen (Stand 03/20 03/2010 /2010) 10) Das rheinland-pfälzische Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz (LTH), fördert eine sanierungsgebietsunabhängige Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum und von Mietwohnungen im Rahmen des Förderprogramms „Modernisierung“. Das Förderangebot richtet sich an Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Ebenfalls können Mietwohnungen von Eigentümern, die preiswerte Mietwohnungen nach Durchführung der Modernisierung zur Verfügung stellen, gefördert werden. Insbesondere für folgende Maßnahmen werden Modernisierungsmittel bereitgestellt: für bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern und / oder die Einsparung von Energie oder Wasser bewirken; für energiesparende Maßnahmen, wenn die baulichen Maßnahmen die nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirken. Dieses wird im allgemeinen erreicht, wenn der Wärmedurchgangswert oder der Energiebedarf um mindestens 20 % geringer sein wird; hierbei sind immer die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) einzuhalten; für Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien; für vorbereitende Arbeiten wie Beratungs- und Planungskosten der Antragsteller, die Grundlage für die spätere Antragstellung und für die baulichen Maßnahmen sind. Auch werden Kosten mitgerechnet, die für die Abnahme einer baulichen Anlage erforderlich werden. Zur Förderung stehen zwei unterschiedliche Fördervarianten zur Verfügung: Kleinere Maßnahmen bei der Modernisierung von Wohnungen - die Investitionskosten liegen bei maximal 10.000 EUR je Wohneinheit - werden durch einen Investitionszuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 EUR je Wohnung, gefördert. Voraussetzung für diesen Zuschuss ist bei Eigennutzung der Wohnung die Höhe Ihres Haushaltseinkommens bzw. bei Vermietung, dass nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten der Wohnraum preisgünstig zur Verfügung gestellt wird. Weiterhin müssen in diesem Zusammenhang bestimmte Mietobergrenzen eingehalten werden. 55 Wofür gibt es Geld von Land und Bund? Wichtig: Anträge auf Förderung sind vor Beginn der Modernisierungsarbeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet das Wohngebäude liegt, zu stellen. Dort erfolgt auch eine eingehende Beratung. Bauliche Maßnahmen an Wohnungen, deren Kosten über 10.000 EUR liegen, werden durch ein zinsverbilligten Darlehen unterstützt. Wichtig: Den Förderantrag stellen Sie über die Hausbank. Bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums benötigen Sie zudem eine Bestätigung für die Inanspruchnahme einer Zinsgarantie, erhältlich bei der zuständigen Kreisverwaltung. Weitere Informationen zum Modernisierungsprogramm sind auf der Homepage des Finanzministeriums www.fm.rlp.de bzw. der Homepage der Landestreuhandstelle www.lth. www.lth.de nachzulesen. Eine eingehende Beratung erhalten Sie des Weiteren in der Verbandsgemeindeverwaltung. Wohnen in OrtsOrts- und Stadtkernen (Stand 03/2010) 03/2010) Das Land Rheinland-Pfalz fördert vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und sich verändernder Nachfragestrukturen auf dem Wohnungsmarkt die Stärkung der Innenstädte und Bestandsgebiete in Innenstädten und Innerortslagen. Gefördert werden Bauprojekte in innerstädtischen Lagen von Kommunen, die in der Regionalplanung die Zuweisung der besonderen Funktion „Wohnen“ erhalten haben. Als Bauprojekte zählen insbesondere Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand sowie Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung auf der im Eigentum des Antragstellers stehenden Wohnanlage. Das zu fördernde Vorhaben muss mindestens vier in sich abgeschlossene Wohneinheiten umfassen. Gefördert wird mit einem Zuschuss bis zu 250 EUR pro qm Wohnfläche, höchstens jedoch 40 % der förderfähigen Kosten. Wichtig: Anträge auf Förderung sind vom Bauherrn vor Beginn der Bauarbeiten beim Ministerium der Finanzen zu stellen. Die Förderung wird nur gewährt, wenn die Kosten nicht bereits im Rahmen der Städtebauförderung oder der sozialen Wohnraumförderung bzw. im Rahmen des Mietwohnungsprogramms des Landes Rheinland-Pfalz berücksichtigt wurden. Weitere Informationen zum Förderprogramm „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums www.fm.rlp.de sowie der Homepage der Landestreuhandstelle www.lthwww.lth-rlp.de. rlp.de Förderprogramme der rheinlandrheinland-pfälzischen Energieagentur (EOR) siehe auch: Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz www.mufv.rlp.de EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR) e.V. www.eor.de Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz fördert seit September 2008 energieeffizientes Bauen und Sanieren in Rheinland-Pfalz. Das Förderprogramm zielt u.a. darauf ab, Eigentümer von Neubau- und Bestandsimmobilien in Rheinland-Pfalz in einem anspruchsvollen Pilotvorhaben dauerhaft von steigenden Energiepreisen zu entkoppeln. Dabei geht es jeweils um die Verbindung von hocheffizientem Wärmestandard mit dem Einsatz erneuerbarer Energien. 56 Wofür gibt es Geld von Land und Bund? Die Projektförderung erfolgt durch die Gewährung von Zuschüssen für: Wohngebäude als neu errichtete Energiegewinn- oder Passivhäuser (KfW-Effizienzhaus 55): - Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser werden mit 50 EUR je qm Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert, maximal 5.000 EUR je Objekt - Mehrfamilienhäuser werden mit 25 EUR je qm Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert, maximal 2.500 EUR je Wohnung und höchstens 25.000 EUR pro Objekt. Niedrigenergiehäuser im Bestand (KfW-Effizienzhaus 85): - freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser werden mit 50 EUR je qm Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert, maximal 5.000 EUR je Objekt. - Mehrfamilienhäuser werden mit 25 EUR je qm Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert, maximal 2.500 EUR je Wohnung und höchstens 25.000 EUR pro Objekt. Niedrigenergiehäuser im Bestand (KfW-Effizienzhaus 70): - freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser werden mit 80 EUR je qm Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert, maximal 8.000 EUR je Objekt. - Mehrfamilienhäuser werden mit 40 EUR je qm Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert maximal 4.000 EUR je Wohnung und höchstens 40.000 EUR pro Objekt. Nichtwohngebäude Die Anforderungen und die Förderhöhe für Nichtwohngebäude werden nach einer Einzelfallprüfung durch die Bewilligungsbehörde (Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz) festgelegt. Innovative Lösungen Bei besonders innovativen Konzepten für Wohngebäude auch auf Basis heute verfügbarer aber noch wenig verbreiteter Technik können auf Antrag von der Bewilligungsbehörde Zuschläge zu der Grundförderung gewährt werden. Die maximale Förderung einschließlich der Grundförderung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern bis zu 10.000 Euro pro Objekt, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 5.000 Euro pro Wohnung und höchstens 50.000 Euro pro Objekt. Wichtig: Anträge auf Förderung sind vor Beginn der Bauarbeiten bei der EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR) e.V. einzureichen. Weitere Informationen, die Förderrichtlinie sowie die Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage der rheinland-pfälzischen Energieagentur unter www.eor.de. www.eor.de Förderprogramme der KfWKfW-Bankengruppe (KfW) (KfW) siehe auch: KfW-Bankengruppe www.kfw.de Die KfW-Bankengruppe (KfW) bietet derzeit zahlreiche Kredite und Zuschüsse für Hausbesitzer und Wohnungseigentümer an. Bitte beachten Sie: Sind bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen oder sind die Baumaßnahmen mit dem Ziel des Erhalts sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur eingeschränkt durchführbar, kann unter folgenden Voraussetzungen eine abweichende Entscheidung bezüglich der technischen Anforderungen beantragt werden. Mit Antragstellung bei der KfW ist ein Antrag auf Ausnahme bei einem regionalen Partner der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Prüfung einzureichen. 57 Wofür gibt es Geld von Land und Bund? Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ist in der „Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Sanieren“ zu nennen. Der Bescheid/die Stellungnahme des Denkmalamtes bzw. die Bauvoranfragen / Baugenehmigungsunterlagen, aus denen der Umfang der Auflagen hervorgeht, sind vom Kreditnehmer aufzubewahren und der KfW auf Rückfrage vorzulegen. Steht ein aus städtebaulichen oder architektonischen Gründen besonders erhaltenswertes Gebäude nicht unter Denkmalschutz, so ist ersatzweise die Bestätigung der zuständigen Baubehörde vorzuhalten, aus der die konkret durch die Behörde bezeichneten erforderlichen Ausnahmen hervorgehen. Weitergehende Informationen zu diesem Thema sind unter www.kfw.de oder unter www.zukunftwww.zukunfthaus.info (Suchworte: Leitfaden Denkmalschutz-Ausnahmen, Checklisten DenkmalschutzAusnahmen) erhältlich. KfWKfW-Wohneigentumsprogramm (Programmnummern Programmnummern 124, 134) (Stand 03/20 03/2010 /2010) 10) Das KfW-Wohneigentumsprogramm eignet sich für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert. Sie können mit diesem Programm bis zu 30 % der Gesamtkosten finanzieren. Genossenschaftsanteile können bis zu 100 % finanziert werden. Der Höchstbetrag des Kredits beläuft sich auf 100.000 Euro. Wichtig: KfW-Kredite müssen grundsätzlich über die Hausbank beantragt werden. Wohnraum Modernisieren - Standard (Programmnummer 141) (Stand (Stand 03/2010) 03/2010) Im Rahmen dieses Programms werden bis 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit, als Kredit alle Maßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten kann auch die Verbesserung der Außenanlagen gefördert werden. Wohnraum Modernisieren - Altersgerecht Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 155 155) 55) (Stand 11/2009) Barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand werden durch Bundesmittel besonders gefördert. Die förderfähigen Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen orientieren sich an der DIN E 18040, Teil 2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen). Diese legt die Anforderungen an den Neubau fest. Da Maßnahmen im Gebäudebestand aufgrund der baulichen Gegebenheiten häufig nicht vollständig umgesetzt werden können, werden für Bestandsanpassungen Förderbausteine definiert. Diese sollen eine der Mobilitätseinschränkung der Nutzer entsprechende Barrierereduzierung gewährleisten. Ziel ist es, insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung zu ermöglichen. Sie können mit diesem Programm bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit finanzieren. Wichtig: KfW-Kredite müssen grundsätzlich über die Hausbank beantragt werden. 58 Wofür gibt es Geld von Land und Bund? Energieeffizient Bauen (Programmnummern 153, 154) 154) (Stand 03/2010) 03/2010) Wichtig: Gefördert werden nur Gebäude, deren Energiebedarf deutlich niedriger ist, als der in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert. Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen Finanzierung der Errichtung, der Herstellung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern. Gefördert wird in diesem Zusammenhang: die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Altenund Pflegeheime, die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten, die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude in Wohngebäude. Finanziert werden bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wichtig: KfW-Kredite müssen grundsätzlich über die Hausbank beantragt werden. Geförderte KfW-Effizienzhäuser müssen eines der nachfolgend erläuterten energetischen Niveaus erreichen. Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen. KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) KfW-Effizienzhäuser 85 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 85 % und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 100 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. Passivhaus Gefördert werden auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und JahresHeizwärmebedarf Qh nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der JahresPrimärenergiebedarf Qp nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Energieeffizient Sanieren (Programmnummern 151, 151, 152 152 (Kreditvariante) und 430 (Zuschussvariante) (Zuschussvariante) (Stand 03/2010) 03/2010) Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes i.V.m. der Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei bestehenden Wohngebäuden. Gefördert werden der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes bzw. einer Eigentumswohnung; alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfWEffizienzhauses beitragen sowie Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Es werden auf Grundlage der ab 01.10.2009 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vier unterschiedliche Standards gefördert: KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009) KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009) 59 Wofür gibt es Geld von Land und Bund? KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV 2009) Erläuterungen und technische Anforderungen zu den KfW-Effizienzhäusern erhalten Sie unter www.kfw.de www.kfw.de. kfw.de. In der Kreditvariante (Programmnummern 151, 152) stehen Ihnen dafür zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen. Zur Umsetzung der Maßnahmen können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z.B. Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen bei der KfW als Kredit aufgenommen werden. Zusätzlich zu den zinsreduzierten Krediten wird bei der Sanierung eines Gebäudes zu einem KfWEffizienzhaus ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen. Die geplante energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist von einem Sachverständigen zu bestätigen. Folgende Tilgungszuschüsse werden derzeit bei Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus gewährt: KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009) Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 85 wird ein Tilgungszuschuss von 15 % des Zusagebetrages gewährt. KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009) Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 100 wird ein Tilgungszuschuss von 12,5 % des Zusagebetrages gewährt. KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009) Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 115 wird ein Tilgungszuschuss von 7,5 % des Zusagebetrages gewährt. KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV2009) Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 130 wird ein Tilgungszuschuss von 5 % des Zusagebetrages gewährt. Wichtig: KfW-Kredite müssen grundsätzlich über die Hausbank beantragt werden. Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ aufnehmen, steht alternativ die Zuschussvariante (Programmnummer 430) zur Verfügung. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (EnEV 2009) und die Durchführung von Einzelmaßnahmen werden folgende Investitionszuschüsse gewährt. Bei der Sanierung von Gebäuden, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind, bemessen sich die förderfähigen Kosten für den Einzeleigentümer nach der Höhe seines Miteigentumsanteils. KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 85 wird ein Zuschuss von 20 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009) Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 100 wird ein Zuschuss von 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit gewährt. KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009) Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 115 wird ein Zuschuss von 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit gewährt. 60 Wofür gibt es Geld von Land und Bund? KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV 2009) Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 130 wird ein Zuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit gewährt. Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Für Einzelmaßnahmen wird ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit gewährt. Weitergehende ausführliche Informationen erhalten Sie bei der KfW im Internet unter www.kfw.de beziehungsweise www.kfwwww.kfw-foerderbank.de oder beim Beratungszentrum in Berlin (Tel.: 030/ 202 645050) Sonstige Förderprogramme Lokale Energieberatung durch die Verbraucherzentrale Verbraucherzentrale RheinlandRheinland-Pfalz In der Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Standort Koblenz sowie den Energieberatungsstellen in Simmern und Bad Ems können Sie eine erste Energieberatung erhalten. Die Energieberatung ist kostenlos und beinhaltet: Information über Energieeinsparmöglichkeiten durch den Einsatz von Solartechnik sowie durch Wärmedämmung am Altbau (CO2-Minderungsmaßnahmen), Ermittlung des Heizenergieverbrauch ihres Wohngebäudes, Beratung bei CO2-Minderungsmaßnahmen am Haus über Fördermöglichkeiten. Nähere Informationen können auf der Homepage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz www.verbraucherzentralewww.verbraucherzentrale-rlp.de sowie unter www.energieberatungwww.energieberatung-rlp.de nachgelesen bzw. bei der Verbandsgemeindeverwaltung St. Goar - Oberwesel, Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt in Oberwesel eingeholt werden. Energiesparberatung „Vor--Ort„Vor Ort-Beratung“ Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Wenn Sie eine umfangreiche Energieberatung wünschen, beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater oder einen Architekten mit der Durchführung einer „Energieberatung-vor-Ort“. Diese ermöglicht eine genaue und auf die vorhandene Gebäudesubstanz eingehende energetische Bestandsanalyse Ihres Wohngebäudes. Nach einer genauen Datenaufnahme des Gebäudes vor Ort, erhalten Sie einen umfangreichen Beratungsbericht über: Modernisierungsempfehlungen zur Energie- und Heizkostenersparnis mit Kostenschätzungen, Vorstellung dieser Modernisierungsvarianten mit Umsetzungsmöglichkeiten, Hinweis auf öffentliche Förderprogramme und die Berücksichtigung Ihrer speziellen Fragen. Dies alles wird Ihnen dann Ihr Architekt / Energieberater in einem persönlichen Beratungsgespräch erläutern. 61 Wofür gibt es Geld von Land und Bund? Der Beratungsbericht eignet sich auch als Berechnungsgrundlage, um später bei der KfWFörderbank zinsgünstige Kredite für die Modernisierungsmaßnahmen Ihres Gebäudes zu beantragen. Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vertreten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt bei einer Energieeinsparberatung für Wohngebäude eine Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten. Wichtig: Wichtig Die Antragstellung zur Förderung sowie die geförderte Vor-Ort-Beratung dürfen nur durch vom BAFA anerkannte Energieberater erfolgen. Nähere Informationen zur Förderung sowie die Liste der vom BAFA anerkannten Energieberater sind auf der Homepage www.bafa.de nachzulesen. Eine Liste zertifizierter Energieberater finden Sie des Weiteren im Internet unter www.diearchitekten.org im Kapitel „für-bauherren“ in der Architektenliste. Auskünfte erhalten Sie zudem auch bei der Handwerkskammer Pfalz und der Schornsteinfegerinnung. Architektenkammer RheinlandRheinland-Pfalz Unter www.diearchitekten.org finden Sie eine Übersicht von erfahrenen Architekten, die Ihnen bei Ihren geplanten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Der von Ihnen beauftragte Architekt kann beispielsweise, aufbauend auf einer eingehenden Bestandsanalyse Ihres Wohngebäudes und Ihrer Modernisierungs- und Instandsetzungswünsche, erste Modernisierungsempfehlungen mit Kostenschätzungen vornehmen. Außerdem kann der von Ihnen beauftragte Architekt schon im Vorfeld Arbeit abnehmen, zum Beispiel im Umgang mit Behörden. Zudem steht er Ihnen bei Finanzierungsfragen und der Beantragung von Fördergeldern sowie der Planung, Genehmigung und Ausschreibung bis hin zur Überwachung der Bauausführung und Abnahme des Bauvorhabens gerne beratend und begleitend zur Verfügung. Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören die Errichtung und Erweiterung von: Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen. Nähere Informationen zur Förderung können auf der Homepage www.bafa.de nachgelesen werden. 62 Tipps zur Finanzierung | Förderantragstellung Tipps zur Finanzierung Wie wird gefördert? Es gibt verschiedene Formen der öffentlichen Zuwendungen. Zuschüsse zu den Investitionskosten, die in der Regel nach Fertigstellung ausgezahlt werden. Zinsgünstige Darlehen, die in der Regel über die Hausbank ausgereicht werden. Wer wird gefördert? Beachten Sie bitte, je nach Förderinstitutionen und Förderprogramm werden unterschiedliche Anforderungen an den Zuschuss- / Darlehensempfänger gestellt. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Einkommensgrenzen bzw. die jeweilige Eigentumssituation (Eigennutzer, Vermieter, Mieter) zu berücksichtigen. Erkundigen Sie sich daher vorab bei der jeweiligen Förderinstitution, ob bestimmte Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Auswahl des Förderprogramms Förderinstitutionen verfügen in der Regel nur über Informationen zu ihren eigenen Programmen Prüfen Sie daher alle für Ihr Vorhaben relevanten Programme. Welches Programm bietet Ihnen die höchsten Fördersätze? Sind die Programme möglicherweise kombinierbar? Kumulation Die Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme für ein Vorhaben wird als Kumulation bezeichnet. Es gibt Förderprogramme, die eine Kumulation völlig ausschließen oder nur bis zu bestimmten Förderhöchstgrenzen zulassen. Werden diese Höchstgrenzen überschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Geben Sie im Antrag immer die Kumulation an. In der Regel können Darlehens- und Zuschussprogramme kombiniert werden. Antragstellung und Beginn der Maßnahme Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde, werden in der Regel nicht mehr gefördert. Stellen Sie deshalb immer erst den Antrag. Prüfen Sie sorgfältig die Programmrichtlinien, um zu klären, mit welchen Maßnahmen Sie schon nach der Antragstellung beginnen dürfen. Zinskonditionen prüfen Die Zinskonditionen orientieren sich am Kapitalmarkt und sind damit häufigen Änderungen unterworfen. Informieren Sie sich vor der Antragstellung nach den aktuellen Konditionen. Bei einigen Programmen gilt der Zinssatz, der bei Bewilligung des Antrages maßgeblich war. Bewilligungen Bewilligungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt werden. Somit kann es vorkommen, dass es ein Förderprogramm gibt, wegen fehlender Haushaltsmittel aber keine Bewilligung möglich ist. Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht, Ausnahmen sind die Einspeisevergütungen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. 63 Tipps zur Finanzierung | Förderantragstellung Beratungsförderung Eine fachkundige Beratung bei einer Modernisierung des Gebäudes kann sehr hilfreich sein, um eine effektive Sanierung durchführen zu lassen. Diese Beratung wird u.a. vom Bund und dem Land Rheinland-Pfalz gefördert. Beispiel für den Ablauf einer Förderantragstellung Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde, werden in der Regel nicht mehr gefördert. Stellen Sie deshalb immer erst den entsprechenden Förderantrag bei den jeweiligen Förderinstitutionen. Da jedes Antragsverfahren einer eigenen Verfahrensweise unterliegt, informieren Sie sich bitte immer frühzeitig über das jeweilige Antragsverfahren. Wenn Sie die Absicht haben, in Ihr bestehendes Gebäude zu investieren und dieses gegebenenfalls zu modernisieren, stellt sich, um eine Bezuschussung von Städtebaufördermitteln zu erhalten, der formale Ablauf wie folgt dar: 1. Sie teilen der Verbandsgemeindeverwaltung mit, dass Sie Ihr Anwesen modernisieren wollen. Dabei sollten Sie zur Vermeidung unnötiger Kosten zu diesem Zeitpunkt noch keine Bauvoranfrage oder Bauantrag ausarbeiten lassen. 2. Bei einem ersten Erörterungsgespräch schildern Sie Art und Umfang der beabsichtigten Modernisierung. Die Verbandsgemeindeverwaltung beziehungsweise ein von der Verbandsgemeinde beauftragter Sanierungsberater prüft die Förderfähigkeit und die Einfügung der geplanten Maßnahmen in das städtebauliche Rahmenkonzept der Stadt Oberwesel. 3. Jetzt kann ggf. ein Architekt Ihrer Wahl den Vorentwurf für die Modernisierung Ihres Hauses erstellen. Dabei schätzt der Architekt die voraussichtlichen Investitionskosten ab. Sollte für die geplante Maßnahme keine Architektenleistung notwendig sein, können auch Handwerkerangebote und Bestandspläne als Antragsunterlagen eingereicht werden. 4. Die Pläne und Kostenaufstellung werden durch die Verbandsgemeindeverwaltung geprüft. Falls erforderlich werden noch weitere Abstimmungsgespräche geführt. 5. Auf der Grundlage dieses Entwurfs ermittelt die Verbandsgemeindeverwaltung die mögliche finanzielle Förderung und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Falls erforderlich, bereitet der Architekt Ihrer Wahl den Bauantrag vor und reicht ihn bei der Verwaltung ein. Die Verbandsgemeindeverwaltung prüft den Bauantrag und formuliert eine Stellungnahme. 6. Der städtischen Gremien der Stadt Oberwesel entscheiden über die städtebauliche Stellungnahme und die finanzielle Förderung. 7. Die Verbandsgemeindeverwaltung schließt, nach positiver Stellungnahme der städtischen Gremien der Stadt Oberwesel, anschließend mit Ihnen einen Modernisierungsvertrag ab, der sowohl die finanzielle Förderung als auch den Umfang der beabsichtigten Maßnahme festlegt. 8. Nach Erteilung der Baugenehmigung beginnen Sie Ihre Modernisierung. 64 Beispiel für die Inanspruchnahme von Fördermitteln Beispiel für die Inanspruchnahme von Fördermitteln zur UmsetUmsetzung von baulichen, hochwasserschutztechnischen hochwasserschutztechnischen und enerenergetischen ModernisierungsModernisierungs- und Instandsetzungsmaß Instandsetzungsmaßnahmen Um Ihnen eine Hilfestellung für eine optimale Inanspruchnahme von Fördermitteln zu geben, möchten wir Ihnen anhand eines Beispiels eine erste Entscheidungshilfe zur Umsetzung von baulichen, hochwasserschutztechnischen und energetischen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an die Hand gegeben. Bitte beachten Sie! Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der Beispielrechnung um eine stark vereinfachte Darstellung handelt, die beispielhaft darlegen sollen, wie Sie die für die Kernstadt von Oberwesel vorhandenen Förderprogramme für Ihr Vorhaben nutzen und wo möglich, auch kombinieren können, um eine optimale Förderung auszuschöpfen. Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass zur Ermittlung der förderfähigen Kosten von Modernisierungsmaßnahmen, bei Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Förderprogramm „Städtebauliche Erneuerung“ bei dem dargestellten Beispiel grundsätzlich eine pauschalisierte Kostenermittlung vorgenommen wurde und nicht eine „Ermittlung des Kostenerstattungsbetrags über den jährlichen Gesamtertrag“ gemäß Anlage 8.7 der Arbeitshilfe zur Modernisierung / Instandsetzung privater Gebäude im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, herausgegeben vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz / Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier Um konkret für Ihr Gebäude zu prüfen, ob eine Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist und aus welchen Fördertöpfen eine Förderung letztendlich erfolgen kann, bitten wir Sie Kontakt mit der Verbandsgemeindeverwaltung St. Goar - Oberwesel, Fachbereich Bauen und Umwelt aufzunehmen. Beispiel für die Inanspruchnahme von Fördermitteln Hauseigentümer Y besitzt im Stadtkern von Oberwesel ein unterkellertes denkmalgeschütztes Gebäude, mit einer Wohnfläche von insgesamt 110 Quadratmetern, die sich bislang auf zwei Wohneinheiten verteilen. Das Erdgeschoss liegt rund 1,5 Meter über dem Straßenniveau, so dass es auch, trotz Lage im Hochwassergebiet, als Wohnraum genutzt werden kann. Beispielobjekt 65 Beispiel für die Inanspruchnahme von Fördermitteln Geplante Maßnahmen Hauseigentümer Y entscheidet sich seine Immobilie umfassend zu modernisieren und auch auf den energetisch neusten Stand zu bringen. Parallel hierzu soll auch der Hochwasserschutz des Gebäudes optimiert werden. Daher möchte Hauseigentümer Y im Rahmen der Modernisierung den Grundriss des Hauses so verändern, dass die beiden bisher vorhandenen relativ kleinen Wohneinheiten zu einer Einheit zusammengefasst werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die Installationen erneuert werden. Des Weiteren plant er das Dach auszubauen, in diesem Zusammenhang neu einzudecken und eine Außensparrendämmung aufzubringen. Abschließend hat Hauseigentümer Y vor, Fenster und Außentüren zu erneuern, die Fassade zu dämmen und die vorhandenen Öleinzelöfen durch eine zentrale Heizanlage zu ersetzen. Durch das Abdichten der Kellerfenster und den Einsatz von Pumpen möchte Hauseigentümer Y zukünftig den Wasserspiegel im Keller auf maximal ca. 50 cm über OK Kellerfußboden beschränken. Parallel hierzu werden alle Installationen im Keller im Rahmen der Modernisierung ausreichend hoch angeordnet, um bei diesem Wasserstand keinen Schaden zu nehmen. Hauseigentümer Y erhofft sich durch diese Maßnahmen auch zukünftige Hochwasser mit nur geringem Schaden an Gebäude und Einrichtung abwehren zu können. Kosten Die von Hauseigentümer Y eingeholten Kostenvoranschläge zur Umsetzung der oben geschilderten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie der hochwassertechnischen Schutzmaßnahmen belaufen sich auf insgesamt 160.000 EUR. Förder- / Finanzierungsmöglichkeiten Die von Hausbesitzer Y geplanten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erfüllen die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen im Sanierungsgebiet „Kernstadt Oberwesel“, so dass Hausbesitzer Y die im Programm „Städtebauliche Sanierung“ zur Verfügung stehende Fördermittel in Anspruch nehmen kann. Alternativ bzw. zusätzlich besteht die Möglichkeit einkommensteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Steuervergünstigungen richten sich nach dem Einkommensteuerrecht (siehe hierzu § 7 h Einkommensteuergesetz (EStG). Weitere Auskünfte erteilt Ihnen hierzu die Verbandsgemeindeverwaltung, zur steuerlichen Behandlung allgemein das Finanzamt oder Ihr Steuerberater. Zum anderen können, unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderrichtlinien, diverse weitere Zuschüsse und/oder zinsvergünstigte Darlehen in Anspruch genommen werden: So fördert das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz energieeffizientes Bauen und Sanieren im Bestand, wenn eine Verbindung von hocheffizientem Wärmestandard mit dem Einsatz erneuerbarer Energien erfolgt. Bei entsprechenden Fördervoraussetzungen könnte Hauseigentümer Y im vorliegenden Fall sein Projekt mit bis zu 50 EUR je Quadratmeter Wohnfläche, maximal 5.000 EUR, zusätzlich fördern lassen. Innerhalb der Denkmalzone „Historischer Stadtkern und Schönburg Oberwesel" sind zudem grundsätzlich Bauwerke förderungsfähig, die Kulturdenkmäler (Baudenkmäler) im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind. Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen ohne eigene Denkmalqualität, die aber innerhalb der vom geschützten Denkmalzone stehen, können diejenigen Maßnahmen anerkannt werden, die mit Rücksicht auf das schützenswerte Erscheinungsbild der Gesamtheit getätigt werden. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkung sind prinzipiell jede Bauoder Instandsetzungs-, Restaurierungsoder Erhaltungsmaßnahmen, die mit den 66 Beispiel für die Inanspruchnahme von Fördermitteln denkmalbegründenden Teilen des Objektes zusammenhägen und den üblichen Aufwand bei vergleichbaren, nicht denkmalwerten Objekten übersteigen, zuschusswürdig. Neben den Zuschüssen der Denkmalpflege können Steuerzahler einkommensteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Steuervergünstigungen für Denkmaleigentümer nach dem Einkommensteuerrecht richten sich nach den Paragraphen (§§) 7 i, 10 f, 10 g und 11 b Einkommensteuergesetz (EStG). Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Landesdenkmalpflege, zur steuerlichen Behandlung allgemein das Finanzamt oder Ihr Steuerberater. Durch die von Hausbesitzer Y geplanten Maßnahmen werden zudem die Anforderungen des KfWProgrammes „Energieeffizient Sanieren - Kredit, Programmvariante KfW-Effizienzhaus 115“ (Programm-Nr. 151/152) erreicht, so dass Hausbesitzer Y einen Sanierungskredit über seine Hausbank bei der KfW beantragen kann und mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 % der aufgenommenen Darlehenssumme erhalten kann. Dieser ist jedoch bei Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Kosten gemäß den Städtebauförderrichtlinien anzurechnen. Aufstellung einer möglichen Finanzierung Betrag in Euro Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen 160.000 Summe 160.000 Förderung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme gemäß der Modernisierungsrichtlinie für das Gebiet „Kernstadt Oberwesel“ - für unterlassene Instandsetzung wird ein Pauschalbetrag von 10 % der anerkannten Kosten abgezogen (es sei denn, dass der Eigentümer die unterlassene Instandsetzung nachweislich nicht zu vertreten hat) - 16.000 berücksichtigungsfähige Kosten 144.000 Förderung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme gemäß der Modernisierungsrichtlinie für das Gebiet „Kernstadt Oberwesel“ - der Kostenerstattungsbetrag beträgt höchstens 25 % der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, jedoch höchstens 25.000 EUR - die Höhe der Förderung ist maximal auf den Kostenanteil beschränkt, den die Stadt Oberwesel den Eigentümern nach § 177 Abs. 4 BauGB zu erstatten hat (Kostenerstattungsbetrag). - Dem Eigentümer sind die Kosten der Modernisierungs-/ Instandsetzungsmaßnahmen insoweit zu erstatten, als er sie nicht durch eigene oder fremde Mittel oder Zuschüsse anderer Stellen decken und die sich daraus ergebenden Kapitalkosten sowie die zusätzlich entstehenden Bewirtschaftungskosten nicht aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen des Gebäudes aufbringen kann. - 25.000 durch eigene oder fremde Mittel aufzubringen 119.000 119.000 KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren - Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115 (Kreditbetrag Konditionen: maximal 75.000 Euro Kredit pro Wohneinheit (Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung) bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus / Tilgungszuschuss 7,5 % der Darlehenssumme bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115) maximal möglicher Kreditrahmen: 150.000 maximal möglicher Tilgungszuschuss 8.925 Hinweis: gemäß den Städtebauförderrichtlinien mindert der Tilgungszuschuss der KfW-Bank die berücksichtigungsfähigen Kosten der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme. D.h. im vorliegenden Falle reduzieren sich die berücksichtigungsfähigen Kosten auf 135.075 EUR, der pauschalierte Kostenerstattungsbetrag entsprechend; im vorliegenden Fall hat dies jedoch keine Auswirkung auf die Höhe des Kostenerstattungsbetrag, da dieser höchstens 25 % der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 25.000 EUR beträgt insgesamt durch eigene oder sonstige fremde Mittel aufzubringen bei ergänzender Inanspruchnahme Inanspruchnahme des KfWKfW-Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren - Sanie Sanierung zum KfWKfW-Effizienzhaus 115“ 110.075 67 Weitere Informationen und Hinweise zum Hochwasserschutz Weitere Informationen und Hinweise zum Hochwasserschutz Broschüren, Broschüren, Richtlinien, Leitfäden Hochwasserschutz am rheinland rheinland-pfälzischen Oberrhein: Ziele | Maßnahmen | Standorte Standorte Ministerium für Umwelt und Forsten, Mainz, 1998 Land unter Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, 2008 www.mufv.rlp.de (Stichwort: Service > Pressemeldungen > Hochwasserbroschüre) Hochwasser in RheinlandRheinland-Pfalz Internetplattform des Ministeriums für Umwelt und Forsten, Mainz www.wasser.rlp.de (Stichwort: Hochwasser) Hochwasserschutzinformation (Polder, Deichrück Deichrückverlegungen) Struktur- und Gemehmigungsdirektion Süd Themen: Hochwassergefahr am Oberrhein | Hochwasserschutz am Oberrhein: Ziele und Lösungen | Europäischer Hochwasserschutz an Rhein und Maas www.sgdsued.rlp.de (Stichwort: Wasserwirtschaft > Hochwasserschutz) Hochwassermerkblatt für die Verbandsgemeinde Diez Feuerwehr Balduinstein www.feuerwehr-balduinstein.de (Stichwort: Bürger Infos & Sicherheitstipps) 68 Weitere Informationen und Hinweise zum Hochwasserschutz Hochwasser Hochwasserser-Handbuch: Auswirkungen und Schutz Springer-Verlag, 2001 ISBN: 978-3-540-67737-6 www.springer.com Lessons learned: Hochwasservorsorge Hochwasservorsorge in Deutschland Lernen aus der Katastrophe 2002 im Elbe Elbegebiet Deutsches Komitee für Katastrophenvorsorge e.V. (DKKV), 2003 ISBN: 3-933181-32-1 www.dkkv.org (Stichwort: Veröffentlichungen) Hochwasservorsorge: Maßnahmen und ihre Wirksamkeit Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), 2002 ISBN: 3-935324-44-8 wwwwww.iksr.org (Stichwort: Dokumente/Archiv > Hochwasservorsorge) Hochwasser - Naturereignis oder Menschenwerk? Vereinigung Deutscher Gewässerschutz e.V. (VDG), 2002 www.vdg-online.de (Stichwort: Medien-Shop > Info-Broschüren) Faltblatt: Hochwassergefahr Vorbeugen - Schäden vermeiden Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, 1996 www.lawa.de (Stichwort: Publikationen > Veröffentlichungen nach Sachgebieten > Hochwasser und Niedrigwasser) 69 Weitere Informationen und Hinweise zum Hochwasserschutz Gebie eten Hochwasserfibel. Bauvorsorge in hochwassergefährdeten Gebi Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, 1999 www.umwelt.nrw.de Informationsquellen zur potenziellen HochwasserHochwasser-Gefahr Hochwassergefahrenkarten Land Rheinland-Pfalz www.geoportal-wasser.rlp.de (Stichwort: Hochwassergefahrenkarten) Hochwasserhandbuch Hochwasserhandbuch Leben, Wohnen und Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten Ministerium für Umwelt und Forsten, Mainz, 1998 www.sgdsued.rlp.de (Stichwort: Downloadbereich > Wasserwirtschaft, Abfallwirt schaft, Bodenschutz > Hochwasserhandbuch) Hochwasservor Hochwasservorsorge chwasservorsorgesorge-Eigenvorsorge: „Gefährdung darstellen“ | „Schäden vermeiden“ Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz www.luwg.rlp.de de (Stichwort: Service) Schäden häden bei Atlas der Überschwemmungsgefährdung und möglichen Sc Extremhochwasser Extremhochwasser am Rhein Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), 2001 www.iksr.org (Stichwort: Dokumente/Archiv > Rhein-Atlas) 70 Weitere Informationen und Hinweise zum Hochwasserschutz Informationsquellen zur akuten HochwasserHochwasser-Gefahr Hochwasservorsorgeochwasservorsorge-Eigenvorsorge: „Hochwassermeldedienst und Frühwarnung“ Frühwarnung“ Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz www.luwg.rlp.de (Stichwort: Service) Hochwassermeldedienst und Hochwasserfrühwarnung Internetplattform des Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz www.hochwasser-rlp.de 71 Noch Fragen? Noch Fragen? Adressen und Ansprechpartner Adressen und Ansprechpartner Sollten sie weitere Fragen bezüglich der Förderungsmöglichkeiten im historischen Stadtkernbereich von Oberwesel haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich an eine der unten aufgeführten Einrichtungen oder kommen Sie direkt zu uns in die Verwaltung. Verbandsgemeindeverwaltung St. Goar - Oberwesel Anschrift: Verbandsgemeindeverwaltung St. Goar - Oberwesel Rathausstraße 6 55430 Oberwesel Telefon: 06744 911-0 Telefax: 06744 911-15 E-Mail: [email protected] Verbandsgemeinde St. Goar - Oberwesel - Fachbereich Bauen und Umwelt Telefon: 06744 911-30 Telefax: 06744 911-65 E-Mail: [email protected] Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück - Untere Denkmalpflegebehörde / Untere Wasserbehörde Telefon: 06761 82-0 Telefax: 06761 82-111 E-Mail: [email protected] Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Koblenz (Obere Wasserbehörde) Telefon: 0261 120-0 Telefax: 0261 120-2955 E-Mail: [email protected] Informationen zum Hochwasserschutz: Ingenieurbüro Francke + Knittel GmbH Telefon: 06131 4720-02 Telefax: 06131 4720-06 E-Mail: [email protected] Informationen zu städtebaulichen Aspekten sowie Sanierungsberatung: Bachtler Böhme + Partner Telefon: 72 0631 36158-0 Telefax: 0631 36158-24 E-Mail: [email protected] Anhang Anhang Auszug aus dem IKSR-Altlas 2001 Übersichtskarte: Überschwemmungsgebiet des Rheins bei Oberwesel Detailkarten des Überschwemmungsgebiets des Rheins bei Oberwesel - Detailkarte Flusskilometer 550,5 - Detailkarte Flusskilometer 550,1 - Detailkarte Flusskilometer 549,7 - Detailkarte Flusskilometer 549,3 - Detailkarte Flusskilometer 549,0 - Detailkarte Flusskilometer 548,5 - Detailkarte Flusskilometer 548,2 - Detailkarte Flusskilometer 548,0 Stadtplan von Oberwesel Übersichtsplan des Sanierungsgebietes von Oberwesel einschließlich Darstellung des HQ 100 Linie 73 Anhang Auszug aus dem IKSRIKSR-Altlas 2001 Mögliche Schäden - Auszug aus dem IKSR Atlas unmaßstäblich unmaßstäblich Quelle: Internationale Kommission zum Schutz des Rheins, IKSR Atlas, 2001 Legende: Schäden auf landwirtschaftliche Nutzflächen kleiner als 1 Euro pro qm Schäden in Siedlungsgebieten größer als 50 Euro pro qm Gewässer bei einem Hochwasser mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 1 x in 100 Jahren mögliche Überschwemmungstiefe ≤ 0,5 m mögliche Überschwemmungstiefe > 0,5 m bis ≤ 2,0 m 74 Anhang Übersichtskarte: Überschwemmungsgebiet des Rheins bei Oberwesel Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005 75 Anhang Detailkarten des Überschwemmungsgebiets des Rheins bei Oberwesel Detailkarte Flusskilometer 550,5 Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005 76 Anhang Detailkarte Flusskilometer 550,1 Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005 77 Anhang Detailkarte Flusskilometer 549,7 Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005 78 Anhang Detailkarte Flusskilometer 549,3 Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005 79 Anhang Detailkarte Flusskilometer 549,0 Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005 80 Anhang Detailkarte Flusskilometer 548,5 Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005 81 Anhang Detailkarte Flusskilometer 548,2 Überschwemmungsgebiet Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005 82 Anhang Detailkarte Flusskilometer 548,0 Überschwemmungsgebiet des Rheins im Bereich Oberwesel Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 2005 83 Anhang Stadtplan Oberwesel Stadtplan Oberwesel Quelle: www.oberwesel.de, 2009 84 Anhang Übersichtsplan des Sanierungsgebietes von Oberwesel einschließlich Darstellung der HQ 100 Linie Übersichtsplan des Sanierungsgebietes von Oberwesel einschließlich Darstellung der HQ 100 Linie Quelle: Bachtler Böhme + Partner, Kaiserslautern / Francke + Knittel, Mainz-Finthen, 2008 85