GESETZBLATT FÜR BADEN-WURTTEMBE'RG 1976 E 3235 A Nr.17 Ausgegeben Stuttgart, Freitag, 8. Oktober 1976 Tag INHALT Seite 6.7.76 Verordnung der Landesregierung über die Verbindlichkeitserldärung des Fachlichen Entwicklungsplans » Kraftwerksstandorte «. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 545 Verordnung der Landesregiemng Anlage zur Verordnung der Landesregierung über die fiber die Verbindlichkeits erklärung Verbindlichkeitserklärung des Fachlichen Entwicklungsplans »Kraftwerksstandorte« vom 6. Juli 1976 des Fachlichen Entwieklungsplans » Kraftwerksstandorte « Fachlicher Entwicklungspion » Krafnverksstandorte « des Landes Baden·Württeinberg Vom 6. Juli 1976 Vom 6. Juli 1976 Auf Grund von § 27 Abs. 1 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes in der Fassung vom 25. Juli 1972 (Ges.Bl. S.460), geändert durch Gesetz vom 6. Mai 1975 (Ges.Bt. S. 257), wird verordnet: A. Plansätze 1. Zur Sicherung einer ausreichenden Anzahl möglicher Standorte für Kraftwerke sind die nachstehend bezeichneten Flächen freizuhalten von Nutzungen, die der Verwirklichung von Kraftwerksvorhaben entgegenstehen können. §1 Der Fachliche Entwicldungsplan »Kraftwerksstandorte« des Landes Baden-Württemberg vom 6. Juli 1976 (An- 1.1 Standorte für Kernkraftwerke lage zu dieser Verordnung) wird fUr verbindlich erklärt. 1.1.1 Lichtenau/RheinmÜDSter (Landkreis Rastatt) Gemarkungen: Grauelsbaum, Dirn und Greifern §2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 1985 außer Kraft. STUITGART, den 6. Juli 1976 Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: DR. FILBINGER SCHIESS DR.BENDER GLEICHAUF DR. EBERLE WEISER GRIESINGER AoORNO TEUFEL Gelände am Rhein zwischen Fluß-km 317 und Fluß-km 318,3, das begrenzt wird - im Norden durch die Landesstraße 85 - im Osten durch die gedachte gerade Linie durch den Straßen-km 0,8 der Landesstraße 85 und den (außerhalb gelegenen) Höhenpunkt 126,2 am Hochwasserdamm nordöstlich von Grauelsbaum - im Süden durch die gedachte gerade Linie durch Fluß-km 317 rechtwinklig zum Rhein - im Westen durch den Rheindamm 546 1.1.2 Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 - im ~üden 'durch den' Waldrand von km 1,360 der Kreisstraße 3942 über die Waldsteine Nr. 132 und Nr. 140 bis Nr. 146 der Gemarkung Obrigheim Rheinau (Ortenaukreis) Gemarkungen: .Freistett, Diersheim Rheinbischofsh~im und Gelände am Rhein zwischen Fluß-km 306 und , I ' Fluß.km.308,8, das begrenzt wird -' im Westen durch die gedachte gerade Linie durch den Höhenpunkt 273,2 am Feldweg westlich des Gewanns Goldbuckel und den (außerhalb gelegenen) Höhenpunkt 272,7 am Feldweg westlich des Gewanns Kniel - im Nordwesten durch die neue Rheinstraße - im Osten durch den Hochwasserdamm - im Südosten durch den Hochwasserdamm - im Südwesten durch die gedachte gerade Linie durch Fluß-km 306 und den (außerhalb gelegenen) Höhenpunkt 128,3 nordöstlich von Diers- 1.1.6 Gelände, das begrenzt wird - im Norden durch die gedachte gerade Linie durch den Höhenpunkt 279,3 im Gewann Ob dem Holz in West-Ost-Richtung Meißenheim (Ortenaukreis) Gemarkung: Meißenheim Gelände am Rhein zwischen Fluß-km 274,6 und Fluß-km 275,7, dru; begrenzt wird im Osten durch die gedachte gerade Linie 100 m östlich des Höhenpunktes 287,6 im Gewann Gansäcker in Nord-SÜLl-Richtung - im Norden durch die gedachte gerade Linie durch Fluß-km 275,7 rechtwinklig zum Rhein - im Süden durch die gedachte gerade Linie durch den (außerhalb gelegenen) Höhenpunkt 258,7 an der Landesstraße 1131 in Ost-West-Richtung - im Osten durch den Hochwasserdamm - im Süden durch die gedachte gerade Linie durch Fluß-km 274,6 rechtwinklig zum Rhein im Westen durch die gedachte gerade Linie durch den (außerhalb gelegenen) Höhenpunkt 287,0 am Vic.W. 6 in Süd-Nord-Richtung - im Westen durch den Rheindamm 1.1.4 Schwörstadt (Landkreis Lörrach) Gemarkung: Schwörstadt Gelände am Rhein zwisci1en Fluß-km 142 und Fluß-km 143,2, das begrenzt wird - im Norden durch die Bundesstraße 34 - im Osten durch die gedachte gerade Linie durch Fluß-km 142 in Nord-SÜLl-Richtung - im Süden durch den,Rhein - im Westen durch die Zufahrtstraße zu den Schaltanlagen des Badenwerks und des Kraftwerks Ryburg-Schwörstadt und die östliche Begrenzung der Schal~anlage des Kraftwerks Ryburg-Schwörstadt 1.1.5 Obrigheim (Neckar-Odenwald-Kreis) Gemarkungen: Obrigheim und Mörtelstein Gelände, das begrenzt wird - im Norden durch die gedachte gerade Linie durch den Hohenpunkt 226,0 am Feldweg 2368 inWest-Ost-Richtung - im Osten durch die KreisStraße 3942 Oberriexingen/Sersheim (Landkreis Ludwigsburg) Gemarkungen: Oberriexingen und Sersheim heim 1.1.3 Nr.17 1.1.7 öpfingen/Oberdischingen/Erbach,iEhingen (Donau) (Alb-Donau-Kreis) Gemarkungen: öpfingen, Oberdischingen, Ersingen und Rißtissen Gelände an der Donau, das begrenzt wird im Norden durch die Donau im Osten zunächst durch die gedachte gerade Linie durch Fluß-km 23,6 rechtwinklig zur Donau, sodann durch die 140 m lange Parallele zur Donau in 140 m Abstand sowie durch die gedachte gerade Linie durch Fluß-km 23,74 rechtwinklig zur Donau im Süden durch die gedachte Parallele zur Donau in 650 m Abstand im Westen durch die gedachte gerade Linie durch Fluß-km 24,54 rechtwinklig zur Donau 1.1.8 Erbach (Alb-Donau-Kreis) Gemarkung: Erbach Gelände an der Donau, das begrenzt wird Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 Nr.17 - im Norden durch die gedachte gerade Linie 50 m südlich des Höhenpunktes 384,6 im Wald Gewann Lachenhau in West-Ost-Richtung - im Norden und Nordosten durch die Landesstraße 1240 - im Osten durch die gedachte gerade Linie durch den (außerhalb gelegenen) Bahn-km 102,44 der Bahnlinie Ulm-Biberach und den Punkt an der Donau 250 m in westlicher Richtung von der westlichen Uferseite der Einmündung des Kanals in die Donau - im Osten durch die gedachte Linie durch den Höhenpunkt 384,6 im Wald Gewann Lachenhau in Nord-Süd-Richtung - im Süden durch die gedachte gerade Linie durch den (außerhalb gelegenen) Straßenkilometer 19 an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Oferdingen und der Kreisstraße 6715 bei Mittelstadt in Ost-West-Richtung - im Süden durch die Donau .. , . ' - im Westen durch die gedachte Parallele zur östlichen Begrenzung in 750 m Abstand 1.1.9 - im Westen durch die gedachte gerade Linie Dietenheim/Balzheim (Alb-Donau-Kreis) durch den (außerhalb gelegenen) Höhenpunkt 376,7 an der Kreisstraße 6715 und den (außerhalb gelegenen) Höhenpunkt 377,4 im Gewann Hochbuch südöstlich von Mittelstadt Gemarkungen: Dietenheim und Unterbalzheim Gelände an der Iller, das begrenzt wird - im Norden durch die gedachte gerade Linie durch den Höhenpunkt 517,2 an der Landesstraße 1260 in West-Ost-Richtung 1.3 - im Osten durch den Hochwasserdamm der ILIer Standorte für Kernkraftwerke oder konventionelle Wärmekraftwerke Laufien am Neckar (Landkreis Heilbronn) - im Süden durch die gedachte Parallele zur nördlichen Begrenzung in 850 m Abstand Gemarkung: Laufien am Neckar - im Westen durch die Landesstraße 1260 Gelände am Neckar zwischen Fluß-km 121,3 und Fluß-km 123,65, das begrenzt wird, 1.1.10 Dettingen an der Iller/Kirchdorf an der Iller{Landkreis Biberach) - im Norden durch den Neckar - im Osten durch den Neckar Gemarkungen: Dettingen an der IIler und Kirchdorf an der Iller - im Süden durch den Neckar Gelände in der Nähe der IHer, das begrenzt wird - im Westen durch die gedachte gerade Linie durch die Fluß-km 121,3 und 123,65 - im Norden durch die gedachte gerade Linie durch die (außerhalb gelegene) Kreuzung der neuen Landesstraße 299 mit der Kreisstraße 7578 und den (außerhaFb gelegenen) Fluß-km 36,3 - im Osten durch die Bundesautobahn - im Süden durch die gedachte Parallele zur nördlichen Begrenzung in 750 m Abstand 1.2 547 1.4 Standoute für Kernkraftwerke oder konventionelle Wärmekraftwerke, die zugleich der Wärmeversorgung dienen iiannheim Gemarkung: Kirschgartshausen Gelände am Rhein zwischen Fluß-km 435,7 und Fluß-km 437, das begrenzt wird, - im Westen durch die gedachte Parallele zur östlichen Begrenzung in 750 m Abstand - im Norden durch die Landesgrenze zu Hessen Standoute für Kernkraftwerke, die zugleich der Wärmeversorgung dienen - im Osten durch die gedachte gerade Linie durch die Höhenpunkte 90,3 im Gewann Nachtweide (außerhalb gelegen) und 92,2 an der Verbindungsstraße von der Bundesstraße 44 rum Rhein Reutlingen/Riederich (Landkreis Reutlingen) Gemarkungen: Mittelstadt, Reicheneck und Riederich - im Süden durch die Verbindungsstraße von der Gelände, das begrenzt wird - im Westen durch den Rheindamm Bundesstraße 44 zum Rhein 548 1.5 Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 Standorte für konventionelle Wärmekraftwerke Nr.17 Altdorf (Landkreis Esslingen) stellt hat, daß sie auf den oder die anderen unter derselben Nummer genannten Alternativ-Stand- Gemarkung: Altdorf ort(e) beschränkt wird. Die Feststellung wird im Gelände, das begrenzt wird Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht. - im Norden durch den Feldweg 6 vom Höhenpunkt 338,5 bis zum Höhenpunkt 352,3 3. - im Osten durch die gedachte gerade Linie durch den Höhenpunkt 352,3 in Nord-Süd-Richtung Die Flächensicherung gilt bei den Standorten Meißenheim (1.1.3) Dietenheim/Balzheim (1.1.9) sowie Dettingen an der Iller/Kirchdorf an der IlIer (1.1.10), bis - im Südosten und Süden durch die Markungsgrenze von Großbettlingen 3.1 - im Westen durch die gedachte gerade Linie durch den Höhenpunkt 338,5 in Süd-Nord-Rich- und Umwelt festgestellt hat, daß das in diesen Räumen vorhandene Grundwasser für die über- tung 2. örtliche Trinkwasserversorgung genutzt werden soll und Maßgebend für die Standortgrenzen ist der Beschrieb in den Plansätzen 1.1.1-1.5. 3.2 Die FJächensicherung gilt bei den Standorten 2.1 das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Lichtenau/Rheinmünster (1.1.1), Rheinau (1.1.2) Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung und sowie Meißenheim (1.1.3) dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt festgestellt hat, daß ein Kraftwerk 2.2 2.3 Oberriexingen/Sersheim (1.1.6) sowie Reutlingen/ an dem jeweiligen Standort die Nutzung nach, 3.1 Riederich (1.2) beein trächtigt. öpfingen/Oberdischingen/Erbach/Ehingen(Donau) Die Feststellung nach 3.2 wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich bekanntgemacht. (1.1.7) sowie Erbach (1.1.8) 2.4 Dietenheim/Balzheim (1.1.9) sowie Dettingen an 4. Die FIächensicherung gilt nicht für solche Nut- der. Iller/Kirchdorf an der Iller (1.1.10), zungen, von denen das Ministerium für Wirtschaft, bis das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr im Einvernehmen mit dem Innen- Mittelstand und Verkehr im Einvernehmen mit dem Innenministerium im Einzelfall festgestellt ministerium, dem Ministerium für Arbeit, Gesund- hat, daß sie ein Kraftwerksvorhaben der in Nr. 1 heit und Sozial ordnung und dem Ministerium für für den jeweiligen Standort bezeichneten Art nur geringfügig oder vorübergehend beeinträchtigen. Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt festge- B. Kartenteil Nr.17 549 Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 ) Standort 1.1.1 Lichtenau / RheinmOnster MaBstab 1: 25000 Kartengrundlage: Top. Karte 1:26000 des Landeavermessungsamts Baden-WUrltemberg 550 Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 Nr.I7 1.1.2 Standort Rheinau Maf3stab 1: 25000 Karl~ngrundlage: Top, Kartei: 25 000 des Landesvermessungsamis Baden-WUrttemberg 1/" I II·I ,I,' ·'l- Nr.17 551 Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 Standort 1.1.3 MeiBenheim Maßstab 1: 25000 K~rtengrundlag,,: Top. Karte 1:26000 des LandesvermessungsamIs aadtln-WlIrllarnbarg 552 Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 NT. 17 Siandort 1.1.4 Schwörsiadt MaBstab 1 : 25000 Ka,t"ng,undlage: Top. Ka'tel:25000 des landesvermessungsamis Baden-WO'ttemberg Nr.17 Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 553 Standort 1.1.5 Obrigheim Maßstab 1: 25000 Kar!engruodlage: Top. Karte 1:25000 des Landesvermessungssmls Bad.n-WUrUemberg 554 Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 Nr. J7 Standort 1.1.6 Oberriexingen / Sershei m Maßstab 1: 25000 Karlengrundlage: Top. Karle 1:25000 des ,landesvermessungsamis Baden -Würtismberg Nr.17 555 Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 standort 1.1. 7 Öpfingen / Oberdischingen / Erbach/Ehingen (Donau) MafJstab 1: 25000 Kartengrundlage : Top. Karte 1 I: 25 000 des Landesvermessungsamts Baden-WUrtlemberg 556 Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 Nr.17 Standort 1.1.8 Erbach Mallstab 1; 25000 Karlengrundhige; Top. Karte 1:26000 des Landesvermessungsamts Baden·WOrttemberg Nr.l? Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 557 Standort 1. 1.9 Dletenheim/ Balzhelm MaBstab 1 : 25000 Kartengrundtaga: T"p: Karte 1:25000 de. La.ndesvermaS8ungsamts Baden-WUrtlemberg 558 Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 Nr.17 Standort 1.1.10 Dettingen an der "'er I Kirchdorf an der "'er Maßstab 1: 25000 Kartengrundlage: Top. Karte 1:25000 des Lande.vermessung.amts Baden-WUrttemberg n_ll__1/ / Nr.17 Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 559 Standort 1.2 Reutlingen / Riederich MalJstab 1 : 25000 Karl"ngrundlag": Top. Karte 1:25000 das Landa.,ermassungsamls Badan-WOrttemberQ 560 Nr.17 Gesetzblatt vom 8, Oktober 1976 Standort 1.3 Lauffen am Neckar Maßstab 1: 25000 Kartengrundlage : Top. Kartei: 25 000 des landesvennessungsamts Bade .... WUrtiemberg Nr.17 561 Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 Standort 1.4 Mannheim Maflstab 1 : 25000 K... rtengrundlage; Top. Karte 1;!l.B 000 des LQndesverme&Suogsamis Badan-WUrttemberg 562 Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976 Nr.17 Standort 1.5 Altdorf Maßstab 1: 25000 Kartengruodlage!Top. Kar1el!25000 des La ndesvermessuog samls Bad eo,WIlr1tembarg Herausgegeben vom Staatsministerium. Fort1aufender Bezug nur durch die Post, halbjährlich 1S,- DM. Einzelnummern werden durch die Versands teile des Gesetzblatts 1 Stutlgart 1. Augustenstraße 13 - Tel. 6616 App.2721- gegen Voreinsendung des Preises aufihr Konto Nr.60330·109 beim Postscheckamt Stuttgart abgegeben. Preis dieser Nummer bei freier Lieferung 2,90 DM. Im Bezugspreis ist keine Mebrwertsteuer enthalten Gedruckt in der Buchdruckerei Chr.Scheufele in Stuttgart.