gesetzblatt - Landtag Baden Württemberg

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GESETZBLATT
FÜR BADEN-WURTTEMBE'RG
1976
E 3235 A
Nr.17
Ausgegeben Stuttgart, Freitag, 8. Oktober 1976
Tag
INHALT
Seite
6.7.76 Verordnung der Landesregierung über die Verbindlichkeitserldärung des Fachlichen Entwicklungsplans
» Kraftwerksstandorte «. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
545
Verordnung der Landesregiemng
Anlage zur Verordnung der Landesregierung über die
fiber die Verbindlichkeits erklärung
Verbindlichkeitserklärung des Fachlichen Entwicklungsplans »Kraftwerksstandorte« vom 6. Juli 1976
des Fachlichen Entwieklungsplans
» Kraftwerksstandorte «
Fachlicher Entwicklungspion » Krafnverksstandorte «
des Landes Baden·Württeinberg
Vom 6. Juli 1976
Vom 6. Juli 1976
Auf Grund von § 27 Abs. 1 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes in der Fassung vom 25. Juli 1972 (Ges.Bl. S.460),
geändert durch Gesetz vom 6. Mai 1975 (Ges.Bt. S. 257),
wird verordnet:
A. Plansätze
1.
Zur Sicherung einer ausreichenden Anzahl möglicher Standorte für Kraftwerke sind die nachstehend bezeichneten Flächen freizuhalten von Nutzungen, die der Verwirklichung von Kraftwerksvorhaben entgegenstehen können.
§1
Der Fachliche Entwicldungsplan »Kraftwerksstandorte«
des Landes Baden-Württemberg vom 6. Juli 1976 (An-
1.1
Standorte für Kernkraftwerke
lage zu dieser Verordnung) wird fUr verbindlich erklärt.
1.1.1
Lichtenau/RheinmÜDSter (Landkreis Rastatt)
Gemarkungen: Grauelsbaum, Dirn und Greifern
§2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 1985 außer Kraft.
STUITGART,
den 6. Juli 1976
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
DR. FILBINGER
SCHIESS
DR.BENDER
GLEICHAUF
DR. EBERLE
WEISER
GRIESINGER
AoORNO
TEUFEL
Gelände am Rhein zwischen Fluß-km 317 und
Fluß-km 318,3, das begrenzt wird
- im Norden durch die Landesstraße 85
- im Osten durch die gedachte gerade Linie durch
den Straßen-km 0,8 der Landesstraße 85 und
den (außerhalb gelegenen) Höhenpunkt 126,2
am Hochwasserdamm nordöstlich von Grauelsbaum
- im Süden durch die gedachte gerade Linie durch
Fluß-km 317 rechtwinklig zum Rhein
- im Westen durch den Rheindamm
546
1.1.2
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
- im ~üden 'durch den' Waldrand von km 1,360
der Kreisstraße 3942 über die Waldsteine Nr.
132 und Nr. 140 bis Nr. 146 der Gemarkung
Obrigheim
Rheinau (Ortenaukreis)
Gemarkungen: .Freistett,
Diersheim
Rheinbischofsh~im
und
Gelände am Rhein zwischen Fluß-km 306 und
,
I '
Fluß.km.308,8, das begrenzt wird
-' im Westen durch die gedachte gerade Linie
durch den Höhenpunkt 273,2 am Feldweg westlich des Gewanns Goldbuckel und den (außerhalb gelegenen) Höhenpunkt 272,7 am Feldweg westlich des Gewanns Kniel
- im Nordwesten durch die neue Rheinstraße
- im Osten durch den Hochwasserdamm
- im Südosten durch den Hochwasserdamm
- im Südwesten durch die gedachte gerade Linie
durch Fluß-km 306 und den (außerhalb gelegenen) Höhenpunkt 128,3 nordöstlich von Diers-
1.1.6
Gelände, das begrenzt wird
- im Norden durch die gedachte gerade Linie
durch den Höhenpunkt 279,3 im Gewann Ob
dem Holz in West-Ost-Richtung
Meißenheim (Ortenaukreis)
Gemarkung: Meißenheim
Gelände am Rhein zwischen Fluß-km 274,6 und
Fluß-km 275,7, dru; begrenzt wird
im Osten durch die gedachte gerade Linie 100 m
östlich des Höhenpunktes 287,6 im Gewann
Gansäcker in Nord-SÜLl-Richtung
- im Norden durch die gedachte gerade Linie
durch Fluß-km 275,7 rechtwinklig zum Rhein
- im Süden durch die gedachte gerade Linie durch
den (außerhalb gelegenen) Höhenpunkt 258,7
an der Landesstraße 1131 in Ost-West-Richtung
- im Osten durch den Hochwasserdamm
- im Süden durch die gedachte gerade Linie durch
Fluß-km 274,6 rechtwinklig zum Rhein
im Westen durch die gedachte gerade Linie
durch den (außerhalb gelegenen) Höhenpunkt
287,0 am Vic.W. 6 in Süd-Nord-Richtung
- im Westen durch den Rheindamm
1.1.4 Schwörstadt (Landkreis Lörrach)
Gemarkung: Schwörstadt
Gelände am Rhein zwisci1en Fluß-km 142 und
Fluß-km 143,2, das begrenzt wird
- im Norden durch die Bundesstraße 34
- im Osten durch die gedachte gerade Linie durch
Fluß-km 142 in Nord-SÜLl-Richtung
- im Süden durch den,Rhein
- im Westen durch die Zufahrtstraße zu den
Schaltanlagen des Badenwerks und des Kraftwerks Ryburg-Schwörstadt und die östliche Begrenzung der Schal~anlage des Kraftwerks Ryburg-Schwörstadt
1.1.5
Obrigheim (Neckar-Odenwald-Kreis)
Gemarkungen: Obrigheim und Mörtelstein
Gelände, das begrenzt wird
- im Norden durch die gedachte gerade Linie
durch den Hohenpunkt 226,0 am Feldweg 2368
inWest-Ost-Richtung
- im Osten durch die KreisStraße 3942
Oberriexingen/Sersheim (Landkreis Ludwigsburg)
Gemarkungen: Oberriexingen und Sersheim
heim
1.1.3
Nr.17
1.1.7
öpfingen/Oberdischingen/Erbach,iEhingen (Donau)
(Alb-Donau-Kreis)
Gemarkungen: öpfingen, Oberdischingen, Ersingen und Rißtissen
Gelände an der Donau, das begrenzt wird
im Norden durch die Donau
im Osten zunächst durch die gedachte gerade
Linie durch Fluß-km 23,6 rechtwinklig zur Donau, sodann durch die 140 m lange Parallele
zur Donau in 140 m Abstand sowie durch die
gedachte gerade Linie durch Fluß-km 23,74
rechtwinklig zur Donau
im Süden durch die gedachte Parallele zur Donau
in 650 m Abstand
im Westen durch die gedachte gerade Linie
durch Fluß-km 24,54 rechtwinklig zur Donau
1.1.8 Erbach (Alb-Donau-Kreis)
Gemarkung: Erbach
Gelände an der Donau, das begrenzt wird
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
Nr.17
- im Norden durch die gedachte gerade Linie
50 m südlich des Höhenpunktes 384,6 im Wald
Gewann Lachenhau in West-Ost-Richtung
- im Norden und Nordosten durch die Landesstraße 1240
- im Osten durch die gedachte gerade Linie durch
den (außerhalb gelegenen) Bahn-km 102,44 der
Bahnlinie Ulm-Biberach und den Punkt an der
Donau 250 m in westlicher Richtung von der
westlichen Uferseite der Einmündung des Kanals in die Donau
- im Osten durch die gedachte Linie durch den
Höhenpunkt 384,6 im Wald Gewann Lachenhau in Nord-Süd-Richtung
- im Süden durch die gedachte gerade Linie durch
den (außerhalb gelegenen) Straßenkilometer 19
an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen
Oferdingen und der Kreisstraße 6715 bei Mittelstadt in Ost-West-Richtung
- im Süden durch die Donau
.. , . '
- im Westen durch die gedachte Parallele zur östlichen Begrenzung in 750 m Abstand
1.1.9
- im Westen durch die gedachte gerade Linie
Dietenheim/Balzheim (Alb-Donau-Kreis)
durch den (außerhalb gelegenen) Höhenpunkt
376,7 an der Kreisstraße 6715 und den (außerhalb gelegenen) Höhenpunkt 377,4 im Gewann
Hochbuch südöstlich von Mittelstadt
Gemarkungen: Dietenheim und Unterbalzheim
Gelände an der Iller, das begrenzt wird
- im Norden durch die gedachte gerade Linie
durch den Höhenpunkt 517,2 an der Landesstraße 1260 in West-Ost-Richtung
1.3
- im Osten durch den Hochwasserdamm der ILIer
Standorte für Kernkraftwerke oder konventionelle
Wärmekraftwerke
Laufien am Neckar (Landkreis Heilbronn)
- im Süden durch die gedachte Parallele zur nördlichen Begrenzung in 850 m Abstand
Gemarkung: Laufien am Neckar
- im Westen durch die Landesstraße 1260
Gelände am Neckar zwischen Fluß-km 121,3 und
Fluß-km 123,65, das begrenzt wird,
1.1.10 Dettingen an der Iller/Kirchdorf an der Iller{Landkreis Biberach)
- im Norden durch den Neckar
- im Osten durch den Neckar
Gemarkungen: Dettingen an der IIler und Kirchdorf an der Iller
- im Süden durch den Neckar
Gelände in der Nähe der IHer, das begrenzt wird
- im Westen durch die gedachte gerade Linie
durch die Fluß-km 121,3 und 123,65
- im Norden durch die gedachte gerade Linie
durch die (außerhalb gelegene) Kreuzung der
neuen Landesstraße 299 mit der Kreisstraße
7578 und den (außerhaFb gelegenen) Fluß-km
36,3
- im Osten durch die Bundesautobahn
- im Süden durch die gedachte Parallele zur nördlichen Begrenzung in 750 m Abstand
1.2
547
1.4
Standoute für Kernkraftwerke oder konventionelle
Wärmekraftwerke, die zugleich der Wärmeversorgung dienen
iiannheim
Gemarkung: Kirschgartshausen
Gelände am Rhein zwischen Fluß-km 435,7 und
Fluß-km 437, das begrenzt wird,
- im Westen durch die gedachte Parallele zur östlichen Begrenzung in 750 m Abstand
- im Norden durch die Landesgrenze zu Hessen
Standoute für Kernkraftwerke, die zugleich der
Wärmeversorgung dienen
- im Osten durch die gedachte gerade Linie durch
die Höhenpunkte 90,3 im Gewann Nachtweide
(außerhalb gelegen) und 92,2 an der Verbindungsstraße von der Bundesstraße 44 rum Rhein
Reutlingen/Riederich (Landkreis Reutlingen)
Gemarkungen: Mittelstadt, Reicheneck und Riederich
- im Süden durch die Verbindungsstraße von der
Gelände, das begrenzt wird
- im Westen durch den Rheindamm
Bundesstraße 44 zum Rhein
548
1.5
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
Standorte für konventionelle Wärmekraftwerke
Nr.17
Altdorf (Landkreis Esslingen)
stellt hat, daß sie auf den oder die anderen unter
derselben Nummer genannten Alternativ-Stand-
Gemarkung: Altdorf
ort(e) beschränkt wird. Die Feststellung wird im
Gelände, das begrenzt wird
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich
bekannt gemacht.
- im Norden durch den Feldweg 6 vom Höhenpunkt 338,5 bis zum Höhenpunkt 352,3
3.
- im Osten durch die gedachte gerade Linie durch
den Höhenpunkt 352,3 in Nord-Süd-Richtung
Die Flächensicherung gilt bei den Standorten Meißenheim (1.1.3) Dietenheim/Balzheim (1.1.9) sowie Dettingen an der Iller/Kirchdorf an der IlIer
(1.1.10), bis
- im Südosten und Süden durch die Markungsgrenze von Großbettlingen
3.1
- im Westen durch die gedachte gerade Linie
durch den Höhenpunkt 338,5 in Süd-Nord-Rich-
und Umwelt festgestellt hat, daß das in diesen
Räumen vorhandene Grundwasser für die über-
tung
2.
örtliche Trinkwasserversorgung genutzt werden
soll und
Maßgebend für die Standortgrenzen ist der Beschrieb in den Plansätzen 1.1.1-1.5.
3.2
Die FJächensicherung gilt bei den Standorten
2.1
das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft
das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und
Lichtenau/Rheinmünster (1.1.1), Rheinau (1.1.2)
Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung und
sowie Meißenheim (1.1.3)
dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Umwelt festgestellt hat, daß ein Kraftwerk
2.2
2.3
Oberriexingen/Sersheim (1.1.6) sowie Reutlingen/
an dem jeweiligen Standort die Nutzung nach, 3.1
Riederich (1.2)
beein trächtigt.
öpfingen/Oberdischingen/Erbach/Ehingen(Donau)
Die Feststellung nach 3.2 wird im Staatsanzeiger
für Baden-Württemberg öffentlich bekanntgemacht.
(1.1.7) sowie Erbach (1.1.8)
2.4
Dietenheim/Balzheim (1.1.9) sowie Dettingen an
4.
Die FIächensicherung gilt nicht für solche Nut-
der. Iller/Kirchdorf an der Iller (1.1.10),
zungen, von denen das Ministerium für Wirtschaft,
bis das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand
und Verkehr im Einvernehmen mit dem Innen-
Mittelstand und Verkehr im Einvernehmen mit
dem Innenministerium im Einzelfall festgestellt
ministerium, dem Ministerium für Arbeit, Gesund-
hat, daß sie ein Kraftwerksvorhaben der in Nr. 1
heit und Sozial ordnung und dem Ministerium für
für den jeweiligen Standort bezeichneten Art nur
geringfügig oder vorübergehend beeinträchtigen.
Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt festge-
B. Kartenteil
Nr.17
549
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
)
Standort
1.1.1
Lichtenau / RheinmOnster
MaBstab 1: 25000
Kartengrundlage: Top. Karte 1:26000 des
Landeavermessungsamts Baden-WUrltemberg
550
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
Nr.I7
1.1.2
Standort
Rheinau
Maf3stab 1: 25000
Karl~ngrundlage: Top, Kartei: 25 000 des
Landesvermessungsamis Baden-WUrttemberg
1/" I
II·I
,I,' ·'l-
Nr.17
551
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
Standort
1.1.3
MeiBenheim
Maßstab 1: 25000
K~rtengrundlag,,:
Top. Karte 1:26000 des
LandesvermessungsamIs aadtln-WlIrllarnbarg
552
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
NT. 17
Siandort
1.1.4
Schwörsiadt
MaBstab 1 : 25000
Ka,t"ng,undlage: Top. Ka'tel:25000 des
landesvermessungsamis Baden-WO'ttemberg
Nr.17
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
553
Standort
1.1.5
Obrigheim
Maßstab 1: 25000
Kar!engruodlage: Top. Karte 1:25000 des
Landesvermessungssmls Bad.n-WUrUemberg
554
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
Nr. J7
Standort
1.1.6
Oberriexingen / Sershei m
Maßstab 1: 25000
Karlengrundlage: Top. Karle 1:25000 des
,landesvermessungsamis Baden -Würtismberg
Nr.17
555
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
standort
1.1. 7
Öpfingen / Oberdischingen /
Erbach/Ehingen (Donau)
MafJstab 1: 25000
Kartengrundlage : Top. Karte 1 I: 25 000 des
Landesvermessungsamts Baden-WUrtlemberg
556
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
Nr.17
Standort
1.1.8
Erbach
Mallstab 1; 25000
Karlengrundhige; Top. Karte 1:26000 des
Landesvermessungsamts Baden·WOrttemberg
Nr.l?
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
557
Standort
1. 1.9
Dletenheim/ Balzhelm
MaBstab 1 : 25000
Kartengrundtaga: T"p: Karte 1:25000 de.
La.ndesvermaS8ungsamts Baden-WUrtlemberg
558
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
Nr.17
Standort
1.1.10
Dettingen an der "'er I
Kirchdorf an der "'er
Maßstab 1: 25000
Kartengrundlage: Top. Karte 1:25000 des
Lande.vermessung.amts Baden-WUrttemberg
n_ll__1/
/
Nr.17
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559
Standort
1.2
Reutlingen / Riederich
MalJstab 1 : 25000
Karl"ngrundlag": Top. Karte 1:25000 das
Landa.,ermassungsamls Badan-WOrttemberQ
560
Nr.17
Gesetzblatt vom 8, Oktober 1976
Standort
1.3
Lauffen am Neckar
Maßstab 1: 25000
Kartengrundlage : Top. Kartei: 25 000 des
landesvennessungsamts Bade .... WUrtiemberg
Nr.17
561
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
Standort
1.4
Mannheim
Maflstab 1 : 25000
K... rtengrundlage; Top. Karte 1;!l.B 000 des
LQndesverme&Suogsamis Badan-WUrttemberg
562
Gesetzblatt vom 8. Oktober 1976
Nr.17
Standort
1.5
Altdorf
Maßstab 1: 25000
Kartengruodlage!Top. Kar1el!25000 des
La ndesvermessuog samls Bad eo,WIlr1tembarg
Herausgegeben vom Staatsministerium. Fort1aufender Bezug nur durch die Post, halbjährlich 1S,- DM. Einzelnummern werden durch die Versands teile des Gesetzblatts 1 Stutlgart 1. Augustenstraße 13 - Tel. 6616 App.2721- gegen Voreinsendung des Preises aufihr Konto Nr.60330·109
beim Postscheckamt Stuttgart abgegeben. Preis dieser Nummer bei freier Lieferung 2,90 DM. Im Bezugspreis ist keine Mebrwertsteuer enthalten
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr.Scheufele in Stuttgart.
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