KANTON REGIERUNGSRAT NIDWALDEN Dorfplatz 2, Postfach 1246, 6371 Stans Telefon 041 618 79 02, www.nw.ch TEILREVISION DES GESETZES ÜBER DIE FÖRDERUNG DER WIRTSCHAFT (WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSGESETZ, WFG), ABSCHNITT REGIONALPOLITIK Ergebnis der externen Vernehmlassung Stans, 2. Juni 2015 Ergebnis der externen Vernehmlassung Titel: Thema: Autor: Ablage/Name: TEILREVISION DES GESETZES ÜBER DIE FÖRDERUNG DER WIRTSCHAFT Typ: (WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSGESETZ, WFG), ABSCHNITT REGIONALPOLITIK Ergebnis der externen Vernehmlassung Klasse: Othmar Filliger Status: Auswertung der Vernehmlassung.docx Bericht vom 2. Juni 2015 Bericht Version: FreigabeDatum: DruckDatum: Registratur: 20.05.15 09.06.15 2014.NWVD.13 2/7 Ergebnis der externen Vernehmlassung Inhalt 1 Abkürzungen...................................................................................................... 4 2 Einleitung ........................................................................................................... 4 3 Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen ...................................... 4 4 Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung.............................. 5 4.1 4.2 4.3 Neuregelung der Kompetenzstufen gemäss Art. 8 Abs. 2 und 3 .......................... 5 Regionalentwicklungsverband Nidwalden & Engelberg ....................................... 5 Bedenken zur Kürzung der Mittel seitens SECO.................................................. 6 5 Bemerkungen der Vernehmlassungsteilnehmenden im Detail ...................... 6 Bericht vom 2. Juni 2015 3/7 Ergebnis der externen Vernehmlassung 1 Abkürzungen Politische Parteien SVP Schweizerische Volkspartei CVP Christlichdemokratische Volkspartei Junge CVP Junge Christlichdemokratische Volkspartei FDP Freisinnig-Demokratische Partei GN Grüne Nidwalden SP Sozialdemokratische Partei Gemeinden / Gemeindepräsidentenkonferenz BEC Beckenried BUO Buochs DAL Dallenwil EMT Emmetten EBÜ Ennetbürgen EMO Ennetmoos HER Hergiswil ODO Oberdorf ST Stans SST Stansstad WOL Wolfenschiessen andere REV SECO 2 Regionalentwicklungsverband Nidwalden & Engelberg Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern Einleitung Im Rahmen des Programms zur Erreichung eines ausgeglichenen Staatshaushalts wurde ebenfalls der Rahmenkredit der Neuen Regionalpolitik des Bundes NRP einer Überprüfung unterzogen. Die Prüfung ergab, dass die bisherigen Rahmenkredite jeweils nicht ausgeschöpft wurden, was unter anderem auf die restriktive Anwendung der NRP-Kriterien bei der Beurteilung von Projektgesuchen zurückzuführen ist. Es ist nun vorgesehen, dass der Rahmenkredit NRP für à fonds perdu Mittel für die nächste Umsetzungsperiode 2016-2019 auf Fr. 500‘000 gekürzt wird (2012-2015 Fr. 1.5 Mio.). Die vorgesehene Kürzung würde es nicht erlauben, die bisherige Praxis bei der Umsetzung der NRP weiterzuführen. Zurzeit wurden jährlich für rund Fr. 220‘000 à fonds perdu Beiträge gesprochen, zukünftig stünden jährlich nur noch maximal Fr. 125‘000 zur Verfügung (alle Zahlen nur kantonal ohne Bundesbeitrag). Die Bewilligungsstrukturen müssten aufgrund des gekürzten Rahmenkredits einer Neubeurteilung unterzogen werden, da sie sonst einen zu hohen Anteil an den zur Verfügung stehenden NRP-Mittel absorbieren würden. 3 Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2014 den Bericht und Entwurf zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Wirtschaft (Wirtschaftsförderungsgesetz, WFG) zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassung dauerte bis am 31. März 2015. Zur Vernehmlassung wurden die politischen Gemeinden und Parteien, das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO sowie der Regionalentwicklungsverband Bericht vom 2. Juni 2015 4/7 Ergebnis der externen Vernehmlassung Nidwalden & Engelberg (REV) eingeladen. Zur Vorlage äusserten sich alle Gemeinden, die eingeladenen politische Parteien und das SECO. Insgesamt sind 18 Stellungnahmen eingegangen. Der REV hat auf eine Stellungnahme verzichtet. Stellungnahmen eingeladener Vernehmlasser Politische Parteien SVP, CVP, FDP, SP, Junge CVP, GN Politische Gemeinden, Gemeindepräsidentenkonferenz BEC, BUO, DAL, EMT, EBÜ, EMO, HER, ODO, ST, SST, WOL Organisationen SECO Spontane Stellungnahmen Verzicht auf Stellungnahme Keine Antwort REV* *Der REV verzichtet auf eine Stellungnahme, da die Präsidentin, Frau Margrit Kopp, bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs mit einbezogen wurde. 4 Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung 4.1 Neuregelung der Kompetenzstufen gemäss Art. 8 Abs. 2 und 3 Grundsätzlich befürworten sowohl die Politischen Gemeinden als auch die Politischen Parteien die Neuregelung der Kompetenzstufen. Dass die Direktion künftig über die Gewährung von Leistungen an Projekten in Form von Beiträgen und/oder Darlehen des Kantons von zusammen höchstens Fr. 50‘000 entscheiden kann, wird begrüsst. Auch die CVP, die SP und Grüne Nidwalden erwarten von der gesetzlichen Änderung, dass die Bürokratie reduziert werden kann und damit die Gesuche zeitlich schneller und effizienter abgewickelt werden können. Die Anpassung der Kompetenzen an der Grössenordnung der umliegenden Kantone wird diesbezüglich begrüsst. 4.2 Regionalentwicklungsverband Nidwalden & Engelberg Sechs Gemeinden (BEC, BUO, DAL, EMT, EMO, HER) und die SVP stellen die Grundsatzfrage, ob es Sinn macht, mit dem REV einen eigenen Verband für die Vorprüfung und Antragstellung zuhanden der Direktion bzw. des Regierungsrates einzusetzen. Diese Lösung wird nicht mehr als zeitgemäss, zielführend, schlank und effizient erachtet. Jedoch wird die Kompetenz des Verbandes mit seinen Vertretern in keiner Weise in Frage gestellt. Der REV prüft die Gesuche in erster Instanz und leitet diese anschliessend mit einem entsprechenden Antrag zuhanden des Regierungsrates an die Fachstelle NRP weiter. Die Fachstelle NRP kann weiter Prüfungshandlungen vornehmen und unterbreitet das Geschäft zusammen mit dem Antrag des REV dem Regierungsrat. Im Rahmen der Vernehmlassung wird die Frage gestellt, ob nicht gleich die Direktion von Anfang an die Gesuche behandeln soll. Diese Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens dränge sich auf, weil künftig weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen werden. Weiter führe dieses neue Verfahren zu einer Einsparung der ohnehin stark beanspruchten personellen Ressourcen. Auch der Gemeinderat Stansstad (SST) findet die heutige Situation suboptimal und kann sich vorstellen, dass die Aufgaben des REV an die NRP-Fachstelle übertragen werden könnten. Der Gemeinderat Wolfenschiessen (WOL) hebt die besondere Rolle des REV als Entwicklungsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Geschäftsstelle hervor. Damit stellen die Gemeinden sicher, dass ihre Anliegen entsprechend berücksichtigt werden und die Gewaltentrennung zwischen Kanton und den Gemeinden sichergestellt ist. Bericht vom 2. Juni 2015 5/7 Ergebnis der externen Vernehmlassung 4.3 Bedenken zur Kürzung der Mittel seitens SECO Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO bedauert die Kürzung des Rahmenkredites für kantonale à fonds perdu Beiträge und gibt zu bedenken, dass durch die Redimensionierung im finanziellen und personellen Bereich Einrichtungen mit Rückgratfunktion (wie beispielsweise Cabriobahn und Bürgenstock Resort) für die regionale Wirtschaftsentwicklung nur noch ungenügend unterstützt werden könnten. Damit riskiere Nidwalden eine Entwicklung in die Gegenrichtung und die NRP drohe bedeutungslos zu werden. 5 Bemerkungen der Vernehmlassungsteilnehmenden im Detail Bemerkungen Wer Stellungnahme des Regierungsrates Der Gemeinderat kann der Neuregelung der Kompetenzstufen zu- BEC, BUO, DAL, z.K. stimmen. Auch der Kompetenzhöhe von Fr. 50‘000 kann zuge- EMT, EBÜ, EMO, stimmt werden. HER, ST, SST, WOL, SECO, SVP, CVP, Junge CVP, SP, FDP, GN Der Gemeinderat ist mit den vorgeschlagenen Anpassungen ein- ODO verstanden und verzichtet auf eine inhaltliche Stellungnahme. z.K. BEC, BUO, DAL, Grundsatzfrage: Macht es Sinn, mit dem REV einen eigenen Verband für die Vor- EMT, EMO, HER prüfung und Antragstellung zuhanden der Direktion bzw. des Re- SVP gierungsrates einzusetzen? Begründung: Gemäss Statistik lagen in den Jahren 2008-2015 insgesamt 35 Gesuche – also knapp 5 Gesuche pro Jahr – zur Behandlung vor. Da die Volkswirtschaftsdirektion ohnehin die Gesuche nochmals zu prüfen und dem Regierungsrat einen Antrag zu unterbreiten hat ist es sinnvoll, diese Gesuche direkt an die Direktion zu richten. Der Verband würde damit obsolet und die Gesuche wären direkt an die Direktion zu richten. Eine Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens drängt sich auf, weil künftig weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Folge: Die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik könnte durch die Wirtschaftsförderung Nidwalden übernommen werden, dies im Sinne einer Vereinfachung der Abläufe und einer Einsparung der ohnehin stark beanspruchten personellen Ressourcen. Eine Effizienzsteigerung muss im vorliegenden Umfeld angestrebt werden. Dazu ist jedoch keine Gesetzesänderung notwendig. Die Steuerung soll über die Leistungsvereinbarung zwischen den Kantonen OW/NW und dem REV Nidwalden & Engelberg erfolgen. Es soll überprüft werden, ob die Aufgaben des REV an die NRP- SST Fachstelle delegiert werden könnten. Bei einer Übertragung stellt sich allerdings die Frage, inwieweit die Gemeinden in das Geschehen und die Entwicklungsarbeit miteinbezogen wären bzw. Einfluss nehmen könnten. Der Regierungsrat erachtet REV Nidwalden & Engelberg als wichtiges Gremium zur politischen Abstützung der Entscheide u.a. in den Gemeinden. Der Regierungsrat hält an der Region Nidwalden & Engelberg fest. Die gesetzliche Änderung bewirkt, dass die Bürokratie reduziert CVP, SP, GN, werden kann. Gemäss Bericht kann die Volkswirtschaftsdirektion rund 18 Gesuche direkt behandeln und bewilligen. Ebenfalls werden die Kompetenzen den umliegenden Kantonen angepasst. Es wird erwartet, dass die Gesuche zeitlich schneller und effizienter abgewickelt werden können. z.K. Grundsätzliches zum Regionalentwicklungsverband Nidwalden & WOL Engelberg REV: Der Gemeinderat hebt die besondere Rolle des REV hervor. Der REV ist ein Entwicklungsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit und einer eigenen Geschäftsstelle. Er fördert die regionale Entwicklung, repräsentiert die Interessen der Region nach aussen und nimmt gleichzeitig eine zentrale Vermittlung zwischen den verschiedenen staatspolitischen Handlungsebenen (Gemeinden, Kan- Der Regierungsrat unterstützt die breite Abstützung der Entscheide des REV im Rahmen der Umsetzung der NRP. Bericht vom 2. Juni 2015 6/7 Ergebnis der externen Vernehmlassung Bemerkungen Wer Stellungnahme des Regierungsrates ton und Bund) und den entsprechenden Interessengruppen ein. Zentrale Aufgabe und Funktion des Regionalmanagements ist es, die Akteurinnen und Akteure so zu unterstützen und zu motivieren, dass sich die Region als Ganzes entwickelt. Mit dem Entwicklungsträger und der Delegiertenversammlung stellen die Gemeinden sicher, dass ihre Anliegen entsprechend berücksichtigt werden und die Gewaltentrennung zwischen Kanton und Gemeinden spielt. SECO Redimensionierung der Ausgaben: Das SECO bedauert die Kürzung des Rahmenkredites für kantonale à fonds perdu Beiträge auf 0.5 Mio. Franken 2016-2019 (1.5 Mio. Franken 2012-2015). Die NRP-Umsetzung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass der Kanton Nidwalden auch als kleiner Kanton über zentrale Infrastrukturen bzw. Projekte und Wertschöpfungssysteme verfügt, die nicht nur für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons selber, sondern für die gesamte Region Zentralschweiz von Bedeutung sind. Beispiele dafür sind die Cabriobahn auf das Stanserhorn, das Wertschöpfungssystem Aviatik um den Flugplatz Stans oder das neu entstehende Resort Burgenstock. Mit der Redimensionierung besteht die Gefahr, dass solche Einrichtungen mit Rückgratfunktion für die regionale Wirtschaftsentwicklung, die zentrale Akteure für eine Förderung über die NRP darstellen, nur ungenügend unterstützt werden können. Die NRP benötigt zu ihrer erfolgreichen und professionellen Umsetzung einerseits Projekte, anderseits personelle Ressourcen von einem gewissen kritischen Umfang. Mit einer Redimensionierung des NRP-Umsetzungsprogramms riskiert der Kanton Nidwalden eine Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung. Die NRP droht in die Bedeutungslosigkeit abzugleiten, was wir angesichts des bestehenden Potenzials bedauern würden. Die Minderausschöpfung der NRP-Bundesbeiträge durch den Kanton Nidwalden in den vergangenen Jahren trotz bestehender Potenziale erachten wir im Gegenteil als Indiz dafür, dass die Generierung von Projekten verstärkt werden könnte. Regierungsrat betont die Möglichkeit, für ausserordentliche Projekte wie seinerzeit die CabriO-Bahn, zusätzliche Mittel beim Bund zu beantragen. Die CabriO-Bahn wurde ihrerseits bereits im Rahmen eines eigenen Programmes (Stabilisierungsmassnahmen des Bundes) abgewickelt. Der Kürzung unterlagen primär die àfonds-perdu Beiträge. Für Darlehen stehen weiterhin ähnlich hohe Beiträge zur Verfügung wie bisher. REGIERUNGSRAT NIDWALDEN Landammann Res Schmid Landschreiber Hugo Murer Bericht vom 2. Juni 2015 7/7