Glossar - IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

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Erfahrungsaustauschgruppe Facility Management
Glossar
Abnutzungsvorrat: Vorrat der möglichen Funktionserfüllung unter festgelegten
Bedingungen, der einer Betrachtungseinheit aufgrund der Herstellung,
Instandsetzung oder Verbesserung innewohnt.
AG: Auftraggeber
AN: Auftragnehmer
Angebotseinholung: Anfordern von Angeboten für eine Leistung oder ein Produkt, dessen Eigenschaften jedoch nicht genau definiert sind. Dies macht eine
größere Anzahl von Bietern möglich, erschwert aber die Vergleichbarkeit. Zu unterscheiden von ->Ausschreibung.
Anlagenkennzeichnungssystematik: Kennzeichnungssystem zur Identifikation der technischen Anlagen eines Gebäudes.
Ausschreibung: Teil eines Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Es werden potentielle Bieter aufgefordert, ein Angebot nach umfassender
und detaillierter Leistungsbeschreibung abzugeben. Zu unterscheiden von der
->Angebotseinholung.
Benchmarking: Methode, die Leistungsvergleiche mit genau definierten Kennzahlen ermöglicht. Dadurch ist die Durchführung von Kennzahlenvergleichen für
externe und interne Objekte möglich.
Betreiberkonzept: Ein ganzheitliches Facility Management-Konzept zur Bewirtschaftung und zum Betrieb eines definierten Gebäudebestandes eines Unternehmens, das sämtliche Gebäude, Anlagen, Objekte und die damit zusammenhängenden Aktivitäten berücksichtigt.
BGF: Bruttogrundfläche (->DIN 277). Die BGF ist die Summe der NettoGrundfläche (->NGF) und der Konstruktionsgundfläche (->KGF) eines Bauwerkes.
BRI: Brutto-Rauminhalt. (->DIN 277). Rauminhalt des Baukörpers ohne Fundament, der von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerks umschlossen wird.
Bürgschaft: Ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des
Dritten einzustehen. Der Gläubiger sichert sich so für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ab.
CAFM-System: Computer Aided Facility Management-System. Ein computergestütztes Gebäudeinformationssystem zur strategischen und operativen Unterstützung aller Dienstleistungen des ->Gebäudemanagements.
CREM: Corporate Real Estate Management. Betrachtung des Immobilienvermögens eines Unternehmens unter Berücksichtigung finanzwirtschaftlicher Fragen.
Glossar Facility Management,
Verfasst von Yannic Schröder, Stadtwerke Bielefeld
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DIN 277: Die Norm dient zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten
von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau. Sie ist insbesondere bei
der Flächenermittlung von Gebäuden mit mehreren Nutzungen anzuwenden.
DIN 31051: Die Norm beschäftigt sich mit der Instandhaltung von technischen
Systemen, Bauelementen, Geräten und Betriebsmitteln. Sie strukturiert die Instandhaltung in vier Maßnahmen: ->Wartung, ->Inspektion, ->Instandsetzung
und ->Verbesserung.
Dokumentation: Die Bereitstellung von Informationen in geeigneter Aufbereitung ist Grundlage für jegliche ->Betreiberkonzepte. Ziele sind eine eindeutige
Identifikationssystematik für alle FM-Objekte, eine transparente ->Anlagenkennzeichnungssystematik, sichere Strukturen für Ablage und Wiederauffinden aller
FM-relevanten Daten, Effektivität bei Informationsbeschaffung und die Aufbereitung bzw. eindeutige Basis für einzusetzende ->CAFM-Systeme.
Drei-Fünfundzwanzig-Regel: Der Auftraggeber hat das Recht, vom
Auftragnehmer jährlich einseitig Änderungen hinsichtlich des Mengengerüsts
rechnerisch bis zu 3% der jeweils aktuellen Jahrespauschale und/oder bis zu
25% der jeweiligen Einzelposition, insbesondere bei Mehrungen und Minderungen
des Objektbestands, zu verlangen.
Energiemanagement: Aufgabe des ->Gebäudemanagements zur Steuerung
des Energieeinsatzes unter Optimierungs- und Einsparungsaspekten.
Entsendegesetz: Gesetz, auf dessen Grundlage in Deutschland in bestimmten
Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt sind.
EP: Einzeltpreis
Ergebnisorientierung: auch ->outputorientierte Beschreibung. Charakterisierung von Leistungen, indem lediglich der Soll-Zustand definiert wird. Einzelne
Tätigkeiten zur Erreichung dieses Zustandes werden nicht genau erläutert. Zu
unterscheiden von der ->Leistungsorientierung.
Exkulpation: Synonym für Schuldbefreiung bzw. Entlastung. Ein vermutetes
Verschulden widerlegen.
Facility Management (FM): Die ganzheitliche strategische Betrachtung, Analyse und Optimierung aller Abläufe und Dienstleistungen zur Unterstützung des
->Kerngeschäftes sowie für gebäudespezifische Objekte des Unternehmens. FM
teilt sich in technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches Facility Management auf. (->Technische FM-Dienstleistungen, ->Infrastrukturelle FMDienstleistungen und ->Kaufmännische FM-Aufgaben)
Facility: Zu deutsch Anlage, bezeichnet ein Objekt, das neben Services für die
Durchführung von Facility-Prozessen benötigt wird.
Flächenmanagement: Aufgabe des ->Gebäudemanagements zur Verwaltung
von Flächen und zur Durchführung von Flächenoptimierung bei Belegschaftsänderungen und Neu- bzw. Umbaumaßnahmen.
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Verfasst von Yannic Schröder, Stadtwerke Bielefeld
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Fürsorgepflicht: In Deutschland ergibt sich eine Fürsorgepflicht nach § 241
Abs. 2, 617-619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber
ist angehalten, Arbeitsschutzbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten
vor Gefahren schützen. Gesetzliche Vorschriften diesbezüglich sind u.a. die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz.
Ganzheitliche Betrachtung: Vollständige Beurteilung
Ganzheitlichkeit: Leistungen im ->Facility Management werden mit ihren
Wechselwirkungen derart geplant und gesteuert, dass sich für den Kunden ein
Gesamtoptimum ergibt und nicht ein Suboptimum einzelner Bereiche zu Lasten
Anderer.
Garantie: Eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte
(freiwillige und frei gestaltbare) Dienstleistung. Zu unterscheiden von
->Gewährleistung.
Gebäudemanagement: Das Gebäudemanagement ist die Gesamtheit aller
Leistungen zum Betreiben und Bewirtschaften von Gebäuden. Es teilt sich in
technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches Gebäudemanagement auf.
GEFMA: German Facility Management Association. Deutscher Verband für Facility Management.
Gewährleistung: Gesetzlich vorgeschriebene, zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs
bereits bestanden. Zu unterscheiden von ->Garantie.
GM: Gebäudeautomation. Siehe auch DIN 19226-5 oder VDI 3814 Teil 2.
GP: Gesamtpreis
Grundreinigung: Sehr gründliches Saubermachen, bei dem auch alle schwer
zugänglichen Stellen wie Ecken oder Nischen geputzt werden. Zu unterscheiden
von der ->Unterhaltsreinigung.
HOAI: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
IGM: Infrastrukturelles Gebäudemanagement
Infrastrukturelle FM-Dienstleistungen: Umfassen u.a. Reinigung, Fahrdienst,
Postdienst, Botendienst, Hausmeisterdienste, Winterdienste, Gärtnerdienst,
Grünpflege, Catering, Reisestelle, Sicherheitsdienst, Schlüsseldienst, Umzüge,
Empfang, Telefonzentrale, Zentralarchiv, Druckerei.
Inputorientierte Beschreibung: ->Leistungsorientierung
Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Betrachtungseinheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung. ->DIN 31051.
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Instandhaltung: Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann. Instandhaltung ist laut DIN 31051 der Oberbegriff für Wartung, Inspektion, Instandsetzung
und Verbesserung. ->DIN 31051.
Instandsetzung: Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den
funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen. ->DIN 31051.
IPV: Integrale Prozess Verantwortung. IPV soll eine optimale Verzahnung des
->Kerngeschäfts mit den FM-Prozessen herstellen. Der FM-Dienstleister soll in
der Lage sein, auf ständig veränderte Rahmenbedingungen des Auftraggebers zu
reagieren.
ISO 9000 ff: Eine Norm, die beschreibt, welchen Anforderungen ein Unternehmen genügen muss, um einem bestimmten Standard bei der Umsetzung des
->Qualitätsmanagements zu entsprechen. Sie kann sowohl informativ für die
Umsetzung innerhalb eines Unternehmens als auch zum Nachweis bestimmter
Standards gegenüber Dritten dienen.
Kaufmännische FM-Aufgaben: Dazu gehören u.a. Vermietung oder Verkauf
von Gebäuden, Zusammenarbeit mit der Versicherung, Durchführung von Ausschreibungen, Beauftragung von Leistungen, Budgetplanung, Controlling, Vertragserstellung etc.
Kerngeschäft: Das Kerngeschäft und die dazugehörigen Kernprozesse bezeichnen das eigentliche, bedeutendste Geschäftsfeld des Unternehmens. Meist stellt
dies den Großteil des Ertrages.
KGF: Konstruktions-Grundfläche (->DIN 277). Die KGF ist die Summe der
Grundrissebenen eines Bauwerks (Wände, Stützen, Pfeiler etc.).
KGM: Kaufmännisches Gebäudemanagement
Kostenmanagement: Ein Teilbereich des ->Betreiberkonzeptes ist die Definition einer verursachungsgerechten Kostenstruktur, die Festlegung der notwendigen Kennzahlen, Umlageschlüssel und Controllinggrößen, die Definition von
->Reports und der Schnittstellen in Abhängigkeit der optimierten Abläufe.
KRI: Konstruktionsrauminhalt (->DIN 277). Differenz zwischen BruttoRauminhalt (->BRI) und Netto-Rauminhalt (->NRI).
Kunden-/Seriveorientierung: Der Facility Manager sowie seine internen und
externen Mitarbeiter sollten ein klares Dienstleistungsverständnis haben und eine
Servicekultur pflegen.
Lebenszyklusmanagement: Die gesamtheitliche wirtschaftliche Betrachtung
aller Kosten eines Gebäudes und der Gebäudetechnik während der gesamten Lebensdauer schon bei der Planung. Dies umfasst die Kosten für die Errichtung, das
Betreiben und den Abriss. Spätere Betriebskosten werden bei der Errichtung zu
ca. 80% festgelegt. Der Anteil der Gesamtkosten für das Betreiben beträgt je
nach Lebensdauer und Ausstattung ca. 80-85%.
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Leistungsorientierung: auch ->Inputorientierte Beschreibung. Im Gegensatz
zur ->Ergebnisorientierung steht bei dieser Betrachtung die Art und Menge der
Leistungserbringung im Vordergrund.
LV: Leistungsverzeichnis. Aufstellung der zu erbringenden Leistungen im Rahmen eines Auftrages, zur Festlegung des Auftragsumfanges und der geforderten
Qualität. Im Regelfall wird ein Leistungsverzeichnis hierarchisch in Gruppenstufen
gegliedert (z. B. Los, Gewerk, Abschnitt, Titel), in denen dann die einzelnen
Positionen aufgeführt sind.
Make-or-Buy: Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der eigenen Dienstleistungserbringung im Vergleich zum externen Zukauf. Entscheidungsfindung bezüglich
Einkaufs externer Dienstleistungen.
Marktorientierung: Auch bei internen Kunden-Dienstleister-Beziehungen bestehen klare Leistungsvereinbarungen mit Service Level Agreements (->SLA)
und Leistungsverrechnungen.
NF: Nutzfläche (->DIN 277). Die NF ist die anteilige Fläche der NettoGrundfläche (->NGF) zur Nutzung des Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung.
NGF: Netto-Grundfläche (->DIN 277). Die NGF ist die Summe der Nutzfläche
(->NF), der Verkehrsfläche (->VF) und der technischen Funktionsfläche (->TF).
NRI: Netto-Rauminhalt (->DIN 277). Summe der Rauminhalte aller Räume, deren Grundflächen zur Netto-Grundfläche (->NGF) gehören.
Outputorientierte Beschreibung: ->Ergebnisorientierung
Outsourcing: Auslagerung, bezeichnet in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensaufgaben an Drittunternehmen.
PPP: Public Private Partnership. Eine öffentlich-private Partnerschaft, die Mobilisierung privaten Kapitals und Fachwissens zur Erfüllung staatlicher Aufgaben bezeichnet. Im weiteren Sinn steht der Begriff auch für andere Arten des kooperativen Zusammenwirkens von Hoheitsträgern mit privaten Wirtschaftssubjekten.
PPP geht in vielen Fällen mit einer Teil-Privatisierung von öffentlichen Aufgaben
einher.
Prozessanalyse: Untersuchung von Verbesserungspotentialen im Prozess.
Qualitätsmanagement: Zielsetzung ist das Erreichen und Halten eines hohen
Qualitätsniveaus. Die Qualitätssicherung besteht aus den Komponenten Qualitätsplanung, -lenkung und -prüfung.
Raumbuch: Darin wird detailliert beschrieben, wie ein Raum im schlüsselfertigen Zustand auszusehen hat. Relevant sind z.B. der Bodenbelag, Fensterart,
Rolladen, Beleuchtung, Heizkörper und die Sanitärausstattung.
REFA: Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung. Eines der Ziele des Verbandes ist es, Unternehmen eine vergleichbare Datenbasis bereitzustellen. (Häufig Zeitwerte)
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Reinigungsmanagement: Aufgaben des ->Gebäudemanagements zur Überwachung und Steuerung der Reinigungsmaßnahmen und zur ->Gewährleistung der
regelmäßigen Reinigung der Gebäude.
Reports: Bereichte, die in regelmäßigen Zyklen (jährlich, vierteljährlich oder
monatlich) der Objektleitung oder dem Management des Unternehmens zur
Verfügung gestellt werden.
Sichtreinigung: Schnelle und oberflächliche Art des Reinigens bei der nur alle
deutlich sichtbaren Verschmutzungen entfernt werden. Gehört zur ->Unterhaltsreinigung.
SLA: Service Level Agreement. Vereinbarung über das zu erreichende Niveau
einer Dienstleistung.
SLS: Service Level Standards. Standards zum Niveau von Dienstleistungen.
Synergieeffekt: Vorteil, der sich aus der Zusammenarbeit zweier oder mehrerer
Organisationen oder Organisationseinheiten ergibt. Meistens sind Kosteneinsparungen das Ziel der Ausnutzung von Synergieeffekten.
Technische FM-Dienstleistungen: Folgende Dienstleistungen werden dem
technischen Facility Management zugeordnet: Wartung, Inspektion; Instandsetzung, Versorgung, Entsorgung, Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Kältetechnik,
Wasser- und Abwassertechnik (Sanitärtechnik), Gebäudetechnik, Gebäudeautomation, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Sicherheitstechnik, Förderanlagen,
Schließanlagen, Bautechnik, Netzwerk-Management etc.
TF: Technische Funktionsfläche (->DIN 277). Die anteilige Fläche der NettoGrundfläche zur Unterbringung zentraler betriebstechnischer Anlagen in einem
Bauwerk.
TGA: Technische Gebäudeausrüstung
TGM: Technisches Gebäudemanagement
Unterhaltsreinigung: Es wird der täglich anfallende Schmutz entfernt. Zur Unterhaltsreinigung gehört auch die ->Sichtreinigung.
VDE: Verband Deutscher Elektroingenieure
VDI: Verband Deutscher Ingenieure
VDMA: Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
Verbesserung: Als Teil der ->Instandhaltung versteht man unter Verbesserung
laut DIN 31051 die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Funktionssicherheit
einer Betrachtungseinheit, ohne die von ihr geforderte Funktion zu ändern.
->DIN 31051.
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Verkehrssicherungspflicht: Eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht, deren
Verletzung zum Schadensersatz nach den §§ 823 ff BGB verpflichtet. Verkehrssicherungspflichten finden im Straßenverkehr, bei Gefahren durch den Zustand
von Grundstücken und anderen Sachen (Gebäude/Wohnungen etc.), bei gefährlichen Veranstaltungen und risikoreichen beruflichen und sonstigen Tätigkeiten
Anwendung. Auch die deliktsrechtliche Produkthaftung beruht auf Verkehrspflichten aufgrund der Herstellung gefährlicher Erzeugnisse. Innerhalb eines Unternehmens treffen die Verkehrssicherungspflichten – und damit die Haftung –
nicht nur den Unternehmensträger, sondern ggf. auch Organe und Arbeitnehmer.
Vermögensschaden: Ein Vermögensschaden ist die Herbeiführung eines geldwerten Nachteils durch Betrugshandlungen und andere Eigentumsdelikte. Er
kann aber auch bewirkt werden mit Verteilung oder Minderung von Wertschöpfung oder Zugewinn, z.B. durch Betriebsstörungen, Produktionsausfälle oder
durch Verwertung geistigen Diebstahls, Urheberrechtsverletzungen, Imitation
von Markenware etc.
VF: Verkehrsfläche (->DIN 277). Die VF ist die anteilige Fläche der NettoGrundfläche (->NGF), die als Zugangsfläche zu den Räumen des Gebäudes dient.
VOB: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Ist ein dreiteiliges Klauselwerk, das Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche
Auftraggeber und für den Inhalt von Bauverträgen enthält. Den neuen Namen
führt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erst seit der Ausgabe
2002. Vor der Umbenennung hieß sie „Verdingungsordnung für Bauleistungen“.
Die Abkürzung „VOB“ blieb unverändert.
VOL: Verdingungsordnung für Leistungen. Regelt die Ausschreibung und die
Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand in Deutschland. Als Verdingung
wird die Vergabe von Arbeiten durch Ausschreibung bezeichnet.
Vollkostenrechnung: Verursachungsgerechte Kostenverteilung im Sinne einer
gesamtheitlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Wartung: Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats. ->DIN 31051.
Zehn-Prozent-Regel: Besagt, dass wenn die vereinbarte Menge um nicht mehr
als 10% abweicht, der vertraglich vereinbarte Einheitspreis gilt. Bei einer Überschreitung der Menge von mehr als 10% ist auf Verlangen ein neuer Preis unter
Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Bei einer Unterschreitung der Menge von mehr als 10% ist auf Verlangen der Einheitspreis für
die tatsächlich ausgeführte Leistung oder Teilleistung zu erhöhen.
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Hinweis: Dieses Glossar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben wurden mit Sorgfalt ermittelt und überprüft. Da sie jedoch ständig Veränderungen unterliegen, kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr
übernommen werden.
Stand: November 2008
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