Code of Conduct Sicherheit, Orientierung und Vertrauen Dienstag, 7 April 2015 Dokumentenhistorie Version Datum Autor Anmerkungen 1.0 2015-01-01 André Stein Initiales Dokument Ansprechpartner André Stein Chief Compliance Officer Tel.: +4955278483606 E-Mail: [email protected] Herausgeber Otto Bock Holding GmbH & Co. KG Max-Näder-Str. 15 37115 Duderstadt, Deutschland 1/7 Compliance | Ottobock Inhaltsverzeichnis Vorwort der Geschäftsführung 1. Die Marke Ottobock ist ein Qualitätsversprechen ............................................... 4 2. Respekt und Vertrauen grenzen niemanden aus ................................................ 4 3. Das Eigentum wird geschützt ................................................................................. 5 4. Das Wertesystem verbietet jede Art von Korruption ............................................ 5 5. Privatinteressen sind von Unternehmensinteressen zu trennen – keine Interessenkonflikte .......................................................................................... 5 6. Ein fairer Wettbewerb ist unverzichtbar ............................................................. 6 7. Sensible Informationen sind diskret zu behandeln ............................................. 6 8. Ökonomie und Ökologie gehören zusammen ...................................................... 7 9. Die Gesundheit der Mitarbeiter ist zu fördern .................................................... 7 10. Soziales Engagement zeichnet unser Unternehmen aus .................................. 7 Geltungsbereich Dieser Code of Conduct gilt weltweit für alle Mitarbeiter bzw. jedes Unternehmen der Firmengruppe Ottobock sowie für alle Unternehmen, an denen Ottobock Gesellschaften direkt oder indirekt einen Kapitalanteil von mehr als 50% halten. 2/7 Compliance | Ottobock Vorwort der Geschäftsführung Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ethische Grundsätze gelten kategorisch und universell. Jede Freiheit, auch die unternehmerische, basiert auf solchen ethischen Grundsätzen sowie verbindlichen Regeln. Ohne sie gäbe es keine verlässlichen Rahmenbedingungen für das verantwortungsbewusste wirtschaftliche Agieren. Sie stecken den Handlungsrahmen ab, der Sicherheit, Orientierung und Vertrauen schafft. In unserer Unternehmensgeschichte, die 1919 in Berlin begann, hat es immer wieder markante Wendepunkte gegeben. Das Einvernehmen über den richtigen Kurs in die Zukunft war in diesen Situationen nur möglich, weil es ein Einvernehmen über Regeln, Grundsätze und Werte gab, die uns wie ein Kompass in schwerer See geholfen haben. Damit waren wir erfolgreich und werden es auch in Zukunft bleiben. Wegen dieses nachhaltigen Effekts haben wir übergeordnete und allgemein gültige Verhaltensgrundsätze formuliert. Sie stellen die verbindliche Richtschnur für alle Unternehmen der Otto Bock Firmengruppe dar. HealthCare, Kunststoff, Technogel, Sycor und Baltic Yachts haben diese generellen Wegweisungen soweit zu konkretisieren, dass alle Mitarbeiter für ihr tägliches Handeln eine unmissverständliche Handreichung besitzen. Die Firmengruppe ist ein weltweites Netzwerk und umfasst somit unterschiedliche Kulturen, Traditionen und Marktbedingungen. In welchem Land auch immer ein Mitarbeiter für Ottobock tätig ist, weiß er, dass gemeinsame feste Grundsätze für ihn wie für alle anderen Mitglieder der Ottobock Family gelten. Unsere Verhaltensgrundsätze werden im Folgenden näher ausgeführt. Diesem Werte-Kanon in der täglichen Arbeit gerecht zu werden, ist ein wesentlicher Teil der Erfolgsgeschichte der Otto Bock Firmengruppe. Darauf dürfen wir stolz sein. Wir setzen diesen Weg fort, indem wir die Bedeutung der Ethik in der Ökonomie für unsere Unternehmen durch verbindliche Verhaltensgrundsätze festschreiben. Professor Hans Georg Näder 3/7 Compliance | Ottobock Grundsätzlich übernimmt jeder Mitarbeiter der Otto Bock Firmengruppe Verantwortung für sein eigenes Handeln und seine Verhaltensweisen. Dabei sind die Werte und Verhaltensgrundsätze der Otto Bock Firmengruppe stets nach bestem Wissen und Gewissen zu berücksichtigen. Durch unseren vertrauensvollen, fairen sowie respektvollen Umgang miteinander festigen wir die Basis für Integrität und Ehrlichkeit. Bei der Beachtung von internationalen Standards zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung orientiert sich Ottobock mit seinem Code of Conduct an den universell anerkannten Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen. www.unglobalcompact.org Darüber hinaus gelten die folgenden zehn Verhaltensgrundsätze: 1 Die Marke Ottobock ist ein Qualitätsversprechen Weltweit stehen die Unternehmen der Otto Bock Firmengruppe für qualitativ hochwertige und technologisch herausragende Produkte und Dienstleistungen. Mit diesem Qualitätsversprechen übernehmen wir bewusst eine hohe Verantwortung von der Forschung und Entwicklung über Produktion und Prüfwesen bis hin zu Vertrieb und Kundenservice. In Übereinstimmung mit der Maxime unseres Firmengründers Otto Bock, dass der wichtigste Qualitätsmaßstab der positive Effekt für den Nutzer unserer Produkte ist, stehen dessen Bedürfnisse auch heute unverändert im Mittelpunkt unseres Qualitätsmanagements. Um dem beschleunigten technischen Fortschritt gerecht zu werden, investieren wir kontinuierlich in die Aus- und Weiterbildung aller Fachkräfte. Das Handeln der Mitarbeiter bestimmt der Grundsatz, das Qualitätsversprechen jederzeit verlässlich einzulösen. 2 Respekt und Vertrauen grenzen niemanden aus Als international aufgestellter Arbeitgeber legen wir besonderen Wert auf eine von Respekt und Vertrauen getragene multikulturelle Interaktion. Wir erleben Diversität in den Teams als Vorzug und bringen Menschen mit individuell unterschiedlichen Erfahrungen, Überzeugungen und Blickrichtungen zusammen. Um Chancengleichheit zu gewährleisten und unsere Internationalität sozial zu gestalten, dulden wir keine Diskriminierung von Mitarbeitern, insbesondere nicht aufgrund ihres Alters, Geschlechts, ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität, Behinderung oder sozialer Herkunft. 4/7 Compliance | Ottobock 3 Das Eigentum wird geschützt Die Mitarbeiter achten auf die materiellen Werte des Unternehmens und gehen mit dem Eigentum des Unternehmens ausschließlich zu dienstlichen Zwecken sowie sachgerecht und schonend um. Unternehmenseigentum darf ohne ausdrückliche Erlaubnis weder verkauft, noch verliehen oder für betriebsfremde Zwecke verwendet werden, ungeachtet seines Zustandes oder Wertes. 4 Das Wertesystem verbietet jede Art von Korruption Unser Unternehmen verdankt seine hervorragende Stellung auf dem internationalen Markt innovativen Produkten, Problemlösungskompetenz und exzellenten produktbegleitenden Dienstleistungen. Unser auf Technik und Qualität basierender Wettbewerbsvorteil macht einen Rückgriff auf Korruption nicht nur unnötig, korrupte Praktiken stehen auch im Widerspruch zum selbst gesetzten Anspruch eines fairen und rein leistungsorientierten Wettbewerbs. Die Stellung unseres Unternehmens lässt sich nur aufrechterhalten und gegen den Wettbewerb verteidigen, wenn man die Bereitschaft hat, fortlaufend Innovationen zu entwickeln und diese in marktfähige Produkte umzuwandeln – Korruption ist daher kontraproduktiv und verhindert eine realistische Einschätzung zur Konkurrenzfähigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen. Detaillierte Regelungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption sind in der Richtlinie „Anti-Korruption & Verhalten im Geschäftsverkehr“ festgehalten. Interne Kontrollsysteme dokumentieren die Geschäftsprozesse und stellen Transparenz von Entscheidungsfindungen sicher. 5 Privatinteressen sind von Unternehmensinteressen zu trennen – keine Interessenkonflikte Alle Mitarbeiter müssen stets ihre privaten Interessen und diejenigen des Unternehmens trennen. Alle Situationen oder auch nur deren Anschein, in denen ein Mitarbeiter in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit in Konflikt mit seinen privaten Interessen geraten könnte, sind zu vermeiden. Falls geschäftliche Kontakte bestehen, die das Risiko eines solchen Interessenkonflikts bergen, ist dies uneingeschränkt offenzulegen. Wesentliche Beteiligungen, auch enger Familienangehöriger, an einem Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten sind dem Vorgesetzten schriftlich anzuzeigen. 5/7 Compliance | Ottobock 6 Ein fairer Wettbewerb ist unverzichtbar Unverfälschter Wettbewerb ist nicht nur ein Ziel unseres Unternehmens sondern liegt auch im Interesse der Allgemeinheit und schafft verlässliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung. Das Wettbewerbs- und Kartellrecht ist die gesetzliche Grundlage für Chancengleichheit und fairen Wettbewerb, zu deren Einhaltung sich jeder Mitarbeiter verpflichtet. Insbesondere besteht die Verpflichtung zur Einhaltung des Verbotes von Preis- und Kapazitätsabsprachen, Absprachen zur Aufteilung von Kunden, Gebieten oder Märkten mit Wettbewerbern, Abgaben von Scheinangeboten, Wettbewerbsverzichten sowie der unsachgemäßen Bevorzugung oder Benachteiligung von Geschäftspartnern. 7 Sensible Informationen sind diskret zu behandeln Der Schutz vertraulicher, geheimer und personenbezogener Daten gehört zu den Grundsätzen in allen Beziehungen zu Kollegen (auch ehemaligen) sowie deren Angehörigen, Bewerbern, Kunden, Lieferanten und sonstigen Personenkreisen. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für klar definierte und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Unser Unternehmen stellt sicher, dass die Verwendung der Daten für die Betroffenen transparent ist und ihre Rechte auf Auskunft und Berichtigung gewahrt werden. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die gesetzlichen und betrieblichen Regelungen zur Informationssicherheit einzuhalten und die unserem Unternehmen anvertrauten Daten vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Unser Unternehmen verpflichtet sich, einen angemessenen Standard bei der Absicherung der Informationsverarbeitung zu gewährleisten. Alle Komponenten der Informationsverarbeitung müssen so sicher sein, dass die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Nachweisbarkeit der schützenswerten Informationen gegeben und eine unbefugte interne oder externe Nutzung verhindert wird. Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind streng vertraulich. Dieser Grundsatz ist auch für den Schutz der Informationen unserer Geschäftspartner zu beachten. Über Arbeits- und Geschäftsvorgänge im Unternehmen, die für unser Unternehmen oder Geschäftspartner sensibel sind, ist Stillschweigen zu bewahren. Die direkte oder indirekte Nutzung nicht öffentlicher Geschäftsinformationen zum persönlichen Vorteil, zum Vorteil Dritter oder zum Nachteil unseres Unternehmens ist untersagt. Die Verpflichtung zur Einhaltung aller zuvor genannten Punkte gilt über die Dauer des aktiven Beschäftigungsverhältnisses hinaus. 6/7 Compliance | Ottobock 8 Ökonomie und Ökologie gehören zusammen Unser Unternehmen stellt sich aktiv seiner Mitverantwortung für den nachhaltigen Schutz natürlicher Ressourcen. In den Produktionsprozessen der Unternehmen prüft das Energiemanagement kontinuierlich die Integration weiterer verbrauchsreduzierender Technologien. Auch das Recycling von Wertstoffen und der verantwortungsbewusste Umgang mit Schadstoffen sind elementarer Bestandteil unseres Handelns und ein bewusster Beitrag zu einem Mehr an Umweltschutz. Eine ökologische Produktion ist für uns ein wesentlicher Teil nachhaltigen Unternehmenserfolges. 9 Die Gesundheit der Mitarbeiter ist zu fördern Als Ausdruck von Wertschätzung und Fairness gegenüber unseren Mitarbeitern stellt sich unser Unternehmen seiner Verantwortung, Erkrankungen vorzubeugen und nach Ausfallzeiten die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern. Darüber hinaus werden präventive Maßnahmen zum Wohle der Mitarbeiter gefördert. Alle Vorschriften für die Gesundheits-, Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgestaltung sind strikt einzuhalten. Da auch ein gutes Arbeitsklima maßgeblich zur Vorbeugung von berufsbedingten Erkrankungen beitragen kann, sind Führungskräfte angehalten, eine konstruktive Atmosphäre zu pflegen. 10 Soziales Engagement zeichnet unser Unternehmen aus Unser Unternehmen tritt als Sponsor und Förderer in Erscheinung und verkörpert damit den Grundsatz, über seine Rolle als Wirtschaftsfaktor hinaus gesellschaftliche Mitverantwortung zu tragen. Die zu unterstützenden Projekte können von Initiativen zugunsten der Standort-Attraktivität bis hin zu internationalen Kooperationen reichen. Gleichstellungshinweis Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 7/7 Compliance | Ottobock