Code of Conduct

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Code of Conduct
Sicherheit, Orientierung und Vertrauen
Dienstag, 7 April 2015
Dokumentenhistorie
Version
Datum
Autor
Anmerkungen
1.0
2015-01-01
André Stein
Initiales Dokument
Ansprechpartner
André Stein
Chief Compliance Officer
Tel.: +4955278483606
E-Mail: [email protected]
Herausgeber
Otto Bock Holding GmbH & Co. KG
Max-Näder-Str. 15
37115 Duderstadt, Deutschland
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Compliance | Ottobock
Inhaltsverzeichnis
Vorwort der Geschäftsführung
1. Die Marke Ottobock ist ein Qualitätsversprechen ............................................... 4
2. Respekt und Vertrauen grenzen niemanden aus ................................................ 4
3. Das Eigentum wird geschützt ................................................................................. 5
4. Das Wertesystem verbietet jede Art von Korruption ............................................ 5
5. Privatinteressen sind von Unternehmensinteressen zu trennen –
keine Interessenkonflikte .......................................................................................... 5
6. Ein fairer Wettbewerb ist unverzichtbar ............................................................. 6
7. Sensible Informationen sind diskret zu behandeln ............................................. 6
8. Ökonomie und Ökologie gehören zusammen ...................................................... 7
9. Die Gesundheit der Mitarbeiter ist zu fördern .................................................... 7
10. Soziales Engagement zeichnet unser Unternehmen aus .................................. 7
Geltungsbereich
Dieser Code of Conduct gilt weltweit für alle Mitarbeiter bzw. jedes Unternehmen der Firmengruppe
Ottobock sowie für alle Unternehmen, an denen Ottobock Gesellschaften direkt oder indirekt einen
Kapitalanteil von mehr als 50% halten.
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Compliance | Ottobock
Vorwort der Geschäftsführung
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
ethische Grundsätze gelten kategorisch und universell. Jede Freiheit, auch die unternehmerische,
basiert auf solchen ethischen Grundsätzen sowie verbindlichen Regeln. Ohne sie gäbe es keine
verlässlichen Rahmenbedingungen für das verantwortungsbewusste wirtschaftliche Agieren.
Sie stecken den Handlungsrahmen ab, der Sicherheit, Orientierung und Vertrauen schafft. In
unserer Unternehmensgeschichte, die 1919 in Berlin begann, hat es immer wieder markante
Wendepunkte gegeben. Das Einvernehmen über den richtigen Kurs in die Zukunft war in diesen
Situationen nur möglich, weil es ein Einvernehmen über Regeln, Grundsätze und Werte gab, die
uns wie ein Kompass in schwerer See geholfen haben. Damit waren wir erfolgreich und werden es
auch in Zukunft bleiben.
Wegen dieses nachhaltigen Effekts haben wir übergeordnete und allgemein gültige
Verhaltensgrundsätze formuliert. Sie stellen die verbindliche Richtschnur für alle Unternehmen der
Otto Bock Firmengruppe dar. HealthCare, Kunststoff, Technogel, Sycor und Baltic Yachts haben
diese generellen Wegweisungen soweit zu konkretisieren, dass alle Mitarbeiter für ihr tägliches
Handeln eine unmissverständliche Handreichung besitzen.
Die Firmengruppe ist ein weltweites Netzwerk und umfasst somit unterschiedliche Kulturen,
Traditionen und Marktbedingungen. In welchem Land auch immer ein Mitarbeiter für Ottobock
tätig ist, weiß er, dass gemeinsame feste Grundsätze für ihn wie für alle anderen Mitglieder der
Ottobock Family gelten.
Unsere Verhaltensgrundsätze werden im Folgenden näher ausgeführt. Diesem Werte-Kanon in der
täglichen Arbeit gerecht zu werden, ist ein wesentlicher Teil der Erfolgsgeschichte der Otto Bock
Firmengruppe. Darauf dürfen wir stolz sein. Wir setzen diesen Weg fort, indem wir die Bedeutung
der Ethik in der Ökonomie für unsere Unternehmen durch verbindliche Verhaltensgrundsätze
festschreiben.
Professor Hans Georg Näder
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Compliance | Ottobock
Grundsätzlich übernimmt jeder Mitarbeiter der Otto Bock Firmengruppe Verantwortung für sein
eigenes Handeln und seine Verhaltensweisen. Dabei sind die Werte und Verhaltensgrundsätze der
Otto Bock Firmengruppe stets nach bestem Wissen und Gewissen zu berücksichtigen. Durch
unseren vertrauensvollen, fairen sowie respektvollen Umgang miteinander festigen wir die Basis für
Integrität und Ehrlichkeit.
Bei der Beachtung von internationalen Standards zu Menschenrechten, Arbeitsnormen,
Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung orientiert sich Ottobock mit seinem Code of Conduct
an den universell anerkannten Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen.
www.unglobalcompact.org
Darüber hinaus gelten die folgenden zehn Verhaltensgrundsätze:
1 Die Marke Ottobock ist ein Qualitätsversprechen
Weltweit stehen die Unternehmen der Otto Bock Firmengruppe für qualitativ hochwertige und
technologisch herausragende Produkte und Dienstleistungen. Mit diesem Qualitätsversprechen
übernehmen wir bewusst eine hohe Verantwortung von der Forschung und Entwicklung über
Produktion und Prüfwesen bis hin zu Vertrieb und Kundenservice.
In Übereinstimmung mit der Maxime unseres Firmengründers Otto Bock, dass der wichtigste
Qualitätsmaßstab der positive Effekt für den Nutzer unserer Produkte ist, stehen dessen Bedürfnisse
auch heute unverändert im Mittelpunkt unseres Qualitätsmanagements.
Um dem beschleunigten technischen Fortschritt gerecht zu werden, investieren wir kontinuierlich
in die Aus- und Weiterbildung aller Fachkräfte. Das Handeln der Mitarbeiter bestimmt der
Grundsatz, das Qualitätsversprechen jederzeit verlässlich einzulösen.
2 Respekt und Vertrauen grenzen niemanden aus
Als international aufgestellter Arbeitgeber legen wir besonderen Wert auf eine von Respekt und
Vertrauen getragene multikulturelle Interaktion. Wir erleben Diversität in den Teams als Vorzug
und bringen Menschen mit individuell unterschiedlichen Erfahrungen, Überzeugungen und
Blickrichtungen zusammen.
Um Chancengleichheit zu gewährleisten und unsere Internationalität sozial zu gestalten, dulden
wir keine Diskriminierung von Mitarbeitern, insbesondere nicht aufgrund ihres Alters, Geschlechts,
ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität, Behinderung oder sozialer
Herkunft.
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3 Das Eigentum wird geschützt
Die Mitarbeiter achten auf die materiellen Werte des Unternehmens und gehen mit dem Eigentum
des Unternehmens ausschließlich zu dienstlichen Zwecken sowie sachgerecht und schonend um.
Unternehmenseigentum darf ohne ausdrückliche Erlaubnis weder verkauft, noch verliehen oder für
betriebsfremde Zwecke verwendet werden, ungeachtet seines Zustandes oder Wertes.
4 Das Wertesystem verbietet jede Art von Korruption
Unser Unternehmen verdankt seine hervorragende Stellung auf dem internationalen Markt
innovativen Produkten, Problemlösungskompetenz und exzellenten produktbegleitenden
Dienstleistungen. Unser auf Technik und Qualität basierender Wettbewerbsvorteil macht einen
Rückgriff auf Korruption nicht nur unnötig, korrupte Praktiken stehen auch im Widerspruch zum
selbst gesetzten Anspruch eines fairen und rein leistungsorientierten Wettbewerbs.
Die Stellung unseres Unternehmens lässt sich nur aufrechterhalten und gegen den Wettbewerb
verteidigen, wenn man die Bereitschaft hat, fortlaufend Innovationen zu entwickeln und diese in
marktfähige Produkte umzuwandeln – Korruption ist daher kontraproduktiv und verhindert eine
realistische Einschätzung zur Konkurrenzfähigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen.
Detaillierte Regelungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption sind in der Richtlinie
„Anti-Korruption & Verhalten im Geschäftsverkehr“ festgehalten. Interne Kontrollsysteme
dokumentieren die Geschäftsprozesse und stellen Transparenz von Entscheidungsfindungen sicher.
5 Privatinteressen sind von Unternehmensinteressen zu trennen –
keine Interessenkonflikte
Alle Mitarbeiter müssen stets ihre privaten Interessen und diejenigen des Unternehmens trennen.
Alle Situationen oder auch nur deren Anschein, in denen ein Mitarbeiter in Ausübung seiner
dienstlichen Tätigkeit in Konflikt mit seinen privaten Interessen geraten könnte, sind zu vermeiden.
Falls geschäftliche Kontakte bestehen, die das Risiko eines solchen Interessenkonflikts bergen, ist
dies uneingeschränkt offenzulegen.
Wesentliche Beteiligungen, auch enger Familienangehöriger, an einem Wettbewerber, Kunden oder
Lieferanten sind dem Vorgesetzten schriftlich anzuzeigen.
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6 Ein fairer Wettbewerb ist unverzichtbar
Unverfälschter Wettbewerb ist nicht nur ein Ziel unseres Unternehmens sondern liegt auch im
Interesse der Allgemeinheit und schafft verlässliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche
Entwicklung. Das Wettbewerbs- und Kartellrecht ist die gesetzliche Grundlage für
Chancengleichheit und fairen Wettbewerb, zu deren Einhaltung sich jeder Mitarbeiter verpflichtet.
Insbesondere besteht die Verpflichtung zur Einhaltung des Verbotes von Preis- und
Kapazitätsabsprachen, Absprachen zur Aufteilung von Kunden, Gebieten oder Märkten mit
Wettbewerbern, Abgaben von Scheinangeboten, Wettbewerbsverzichten sowie der unsachgemäßen
Bevorzugung oder Benachteiligung von Geschäftspartnern.
7 Sensible Informationen sind diskret zu behandeln
Der Schutz vertraulicher, geheimer und personenbezogener Daten gehört zu den Grundsätzen in
allen Beziehungen zu Kollegen (auch ehemaligen) sowie deren Angehörigen, Bewerbern, Kunden,
Lieferanten und sonstigen Personenkreisen.
Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für klar
definierte und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Unser Unternehmen stellt sicher, dass die
Verwendung der Daten für die Betroffenen transparent ist und ihre Rechte auf Auskunft und
Berichtigung gewahrt werden.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die gesetzlichen
und betrieblichen Regelungen zur Informationssicherheit einzuhalten und die unserem
Unternehmen anvertrauten Daten vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Unser
Unternehmen verpflichtet sich, einen angemessenen Standard bei der Absicherung der
Informationsverarbeitung zu gewährleisten. Alle Komponenten der Informationsverarbeitung
müssen so sicher sein, dass die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Nachweisbarkeit der
schützenswerten Informationen gegeben und eine unbefugte interne oder externe Nutzung
verhindert wird.
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind streng vertraulich. Dieser Grundsatz ist auch für den
Schutz der Informationen unserer Geschäftspartner zu beachten. Über Arbeits- und Geschäftsvorgänge im Unternehmen, die für unser Unternehmen oder Geschäftspartner sensibel sind, ist Stillschweigen zu bewahren. Die direkte oder indirekte Nutzung nicht öffentlicher
Geschäftsinformationen zum persönlichen Vorteil, zum Vorteil Dritter oder zum Nachteil unseres
Unternehmens ist untersagt.
Die Verpflichtung zur Einhaltung aller zuvor genannten Punkte gilt über die Dauer des aktiven
Beschäftigungsverhältnisses hinaus.
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8 Ökonomie und Ökologie gehören zusammen
Unser Unternehmen stellt sich aktiv seiner Mitverantwortung für den nachhaltigen Schutz natürlicher Ressourcen. In den Produktionsprozessen der Unternehmen prüft das Energiemanagement
kontinuierlich die Integration weiterer verbrauchsreduzierender Technologien. Auch das Recycling
von Wertstoffen und der verantwortungsbewusste Umgang mit Schadstoffen sind elementarer
Bestandteil unseres Handelns und ein bewusster Beitrag zu einem Mehr an Umweltschutz. Eine
ökologische Produktion ist für uns ein wesentlicher Teil nachhaltigen Unternehmenserfolges.
9 Die Gesundheit der Mitarbeiter ist zu fördern
Als Ausdruck von Wertschätzung und Fairness gegenüber unseren Mitarbeitern stellt sich unser
Unternehmen seiner Verantwortung, Erkrankungen vorzubeugen und nach Ausfallzeiten die
Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern. Darüber hinaus werden präventive Maßnahmen zum
Wohle der Mitarbeiter gefördert. Alle Vorschriften für die Gesundheits-, Arbeitsschutz- und
Arbeitszeitgestaltung sind strikt einzuhalten. Da auch ein gutes Arbeitsklima maßgeblich zur
Vorbeugung von berufsbedingten Erkrankungen beitragen kann, sind Führungskräfte angehalten,
eine konstruktive Atmosphäre zu pflegen.
10 Soziales Engagement zeichnet unser Unternehmen aus
Unser Unternehmen tritt als Sponsor und Förderer in Erscheinung und verkörpert damit den
Grundsatz, über seine Rolle als Wirtschaftsfaktor hinaus gesellschaftliche Mitverantwortung zu
tragen. Die zu unterstützenden Projekte können von Initiativen zugunsten der Standort-Attraktivität
bis hin zu internationalen Kooperationen reichen.
Gleichstellungshinweis
Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
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