Telefon: 0 233-22487 23195 25566 Telefax: 0 233-24217 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HA II/42 P PLAN-HA II/542 PLAN-HA II/42 V A) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/33 Kleiberweg (südlich), Henschelstraße (südwestlich), Federseestraße (südlich und nördlich), Ziegeleistraße (östlich) und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2084 Kleiberweg (südlich), Henschelstraße (südwestlich), Federseestraße (westlich und nördlich) - Aufstellungsbeschluss B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes - Eckdatenbeschluss C) Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 ff Baugesetzbuch (BauGB) für den Untersuchungsbereich Henschelstraße (südlich), Federseestraße (beiderseits), Ziegeleistraße (östlich) -Überprüfung des Einleitungsbeschlusses vom 18.02.1998 Stadtbezirk 22 Aubing–Lochhausen-Langwied Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 12928 Anlagen: 1. Übersichtsplan M=1 : 10.000 2. Übersichtsplan M=1 : 5.000 3. Lageplan 22 Stadtbezirk 4. Übersichtsplan Wettbewerbsgebiet 5. Übersichtsplan M=1 : 5.000 Umgriff Einleitungsbeschluss vom 18.02.1989 6. Auszug städtebauliche Untersuchung Lochhausen 7. Stellungnahme des Bezirksausschusses 22 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 25.09.2013 (VB) Öffentliche Sitzung Seite 2 I. Vortrag der Referentin A) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung 1. Anlass der Planung Bereits ab 1999 wurde versucht, im Bereich südöstlich des Planungsgebietes, zwischen Ziegelei- und Henschel- bzw. Altostraße, durch ein Bebauungsplanverfahren Wohnraum zu schaffen. Grundlage bildete seinerzeit das Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbes EUROPAN 5. Nach langjährigen Verhandlungen mit den privaten Grundeigentümern an der Henschel- und Federseestraße konnte jedoch keine Einigung bzw. Mitwirkungsbereitschaft erzielt werden, eine Weiterführung des Verfahrens war nicht mehr möglich. Deshalb wurden u.a. in der städtebaulichen Untersuchung für das Gesamtgebiet von Lochhausen grundsätzliche Überlegungen für diesen Teilbereich von Lochhausen angestellt (siehe Anlage 6). Im Ergebnis soll das Areal zwischen Kleiberweg und Federseestraße einer baulichen Nutzung für Wohnungsbau zugeführt werden, da dies eine Lücke in der Ortsrandbebauung in Lochhausen darstellt und sich hinsichtlich Lage und sonstigen Rahmenbedingungen gut für eine bauliche Entwicklung eignet. Im Planungsgebiet besteht somit die Möglichkeit, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Das bestehende Siedlungsgebiet Lochhausen kann dabei sinnvoll ergänzt werden. Aus diesem Grund ist nun die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung und die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für eine bauliche Weiterentwicklung nördlich der Federseestraße und eine landschaftsplanerische Aufwertung südlich der Federseestraße erforderlich. Der sich mit dem Planumgriff flächenmäßig überschneidende, am 18.02.1998 gefasste Einleitungsbeschluss für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB soll aufgehoben werden, da die Ziele und Zwecke der Maßnahme auch ohne den Erlass einer städtebaulichen Entwicklungssatzung erreicht werden können. 2. Ausgangssituation 2.1. Lage im Stadtgebiet Das Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk 22, Stadtteil Lochhausen, südlich des Kleiberweges, südwestlich der Henschelstraße, sowie westlich und nördlich der Federseestraße, in der Nähe des S-Bahn-Haltepunktes Lochhausen. Das gesamte Planungsgebiet umfasst ca.7 ha, davon befinden sich ca. 4,8 ha im Eigentum der Landeshauptstadt München. Die restlichen Flächen befinden sich in Privateigentum. Im Planungsverfahren wird die DEMOS Wohnbau GmbH diese Flächen als Vertragspartner verantwortlich begleiten, um sie künftig zu entwickeln. Seite 3 2.2. Planungsrechtliche Ausgangslage Der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung stellt im westlichen Bereich eine Allgemeine Grünfläche und im nordöstlichen Bereich Allgemeines Wohnund Mischgebiet dar. Beide Bereiche werden überlagert durch die Darstellung „Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“. Auch im nördlichen Randbereich ist teilweise Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Entlang der Bahntrasse verläuft eine übergeordnete Grünbeziehung. Die beabsichtigten Nutzungen erfordern die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung. Das Areal ist zum weitaus überwiegenden Teil dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Lediglich drei Grundstücke im Nordwestbereich sind noch einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuzurechnen. 2.3. Städtebauliche Situation im Planungsgebiet sowie im Umfeld Das gesamte Planungsgebiet ist weitgehend unbebaut. Am Kleiberweg befinden sich mehrere Einfamilien- sowie Doppelhäuser. An der Henschelstraße liegt ein Bürohaus, es steht gegenwärtig jedoch leer. Die städtischen Flächen nordwestlich der Federseestraße werden derzeit als Grün- und Erholungsflächen genutzt, die Privatgrundstücke an der Federseestraße liegen brach. Gegenüber der Einmündung der Ziegeleistraße befindet sich ein Trafohäuschen. Umgeben ist das Planungsgebiet im Norden und Westen von Ein- und Zweifamilienhausbebauung, im Südosten besteht Geschosswohnungsbau aus jüngerer Zeit. Im Nordosten verläuft die Bahnlinie München-Augsburg und die S-Bahntrasse. 2.4. Städtebauliche Untersuchung Lochhausen Vor dem Hintergrund mehrerer Entwicklungsflächen im Bereich Lochhausen wurde 2012 eine Untersuchung vorgelegt, um die städtebaulichen, landschaftsplanerischen sowie soziologischen Auswirkungen dieser Siedlungsmaßnahmen mit dem entsprechenden Bevölkerungszuwachs einschätzen zu können (s. Anlage 6). Diese Untersuchung schlägt für den Planungsbereich ebenfalls jeweils die Arrondierung der Wohnbauflächen nördlich der Federseestraße sowie der Grünflächen südlich der Federseestraße vor. 2.5. Verkehrliche Erschließung Das Planungsgebiet liegt im zu Fuß gut erreichbaren Einzugsbereich der S-Bahnstation Lochhausen (ca. 600 m Radius). Eine Buslinie, die entlang der Federseestraße führt, verbindet den Ortsteil Lochhausen mit dem benachbarten Stadtteil Aubing. Das Planungsgebiet ist über die Henschel-, Federseestraße und in geringerem Umfang über den Kleiberweg erschlossen. Übergeordnet wird das Gebiet über die Lochhausener Straße von Nordwesten und Osten sowie über die Altostraße von Süden Seite 4 angebunden. Die verkehrliche Situation in Lochhausen – insbesondere entlang der Lochhausener Straße - weist derzeit erhebliche Defizite hinsichtlich der Verkehrsbelastung auf. Insbesondere hat der Knotenpunkt Sumpfmeisenweg / Lochhausener Straße ein Leistungsfähigkeitsdefizit. Eine erste orientierende Verkehrsuntersuchung kommt aber zum Ergebnis, dass vor diesem Hintergrund eine Entwicklung, wie hier vorgesehen, im Verhältnis zur bereits bestehenden Bebauung noch bewältigbar ist. 2.6. Infrastruktur Nördlich der Bahnlinie befinden sich im alten Ortskern Lochhausens wenige kleinere Einzelhandelsnutzungen und eine Gaststätte. Größere Läden befinden sich im südlich gelegenen Ortskern Aubing und in der westlich angrenzenden Gemeinde Gröbenzell. Beide liegen außerhalb der fußläufigen Erreichbarkeit. Insgesamt ist die Versorgungslage in diesem Ortsteil, u.a auch aufgrund der geringen Bevölkerungszahl und dem damit verbundenen geringen Nachfragepotenzial, als eher schlecht anzusehen. In der Umgebung ist keine ausreichende soziale Infrastruktur vorhanden, die die Bedarfe aus dem Planungsgebiet decken kann. Der Bedarf an Grundschulplätzen kann voraussichtlich an der Schule am Schubinweg in Verbindung mit organisatorischen Maßnahmen (z.B. Umsprenglung) gedeckt werden. 2.7. Vorbelastungen 2.7.1. Immissionen, Erschütterungen, Elektrosmog Das Planungsgebiet ist der Lärmbelastung der S-Bahnstrecke, der Bahntrasse München-Augsburg sowie dem Straßenverkehr der Henschel- und Federseestraße sowie teilweise auch der Lochhausener Straße ausgesetzt. Weitere Schallquellen bilden die an das Planungsgebiet angrenzenden Sportanlagen (Tennisplätze). Das Gebiet ist zudem Erschütterungen der angrenzenden Bahnstrecke ausgesetzt. Entlang der Bahntrasse entstehen durch den in der Oberleitung fließenden Strom elektromagnetische Felder. 2.7.2. Altlasten Die städtischen Flächen zwischen Kleiberweg und Federseestraße wurden ehemals als Betriebsgelände einer Ziegelei genutzt. In der Fläche deuten flache Mulden auf Abgrabungen bzw. Anschüttungen hin. Bei der im April 2010 durchgeführten Altlastenerkundung auf den betroffenen Grundstücken wurden in den Bereichen der ehemaligen Gebäudeunterkellerungen Verfüllungen aus höher belastetem Material gefunden. Bei Umsetzung der geplanten baulichen Maßnahmen ist ein überwachter Aushub und eine geregelte Verwertung des Aushubmaterials erforderlich. Seite 5 2.8. Grünplanerische Bestandaufnahme 2.8.1. Topografie, Boden, Grundwasser, Klima Das Planungsgebiet liegt im Übergangsbereich zwischen dem Höhenrücken des Aubinger Riedels, einem lehmüberdeckten Hügel tertiären Ursprungs, und der umgebenden Menzinger Schotterterrasse. Diese Erhebung, bestanden mit einem Wald der Aubinger Lohe, stellt in der ansonsten überwiegend flachen Münchner Schotterebene eine geologische Besonderheit dar. Die Versiegelung im nahezu ebenen Planungsgebiet ist sehr gering. Das Grundwasser steht ca. 6-8 m unter der Geländeoberkante. Die freien Wiesenflächen übernehmen im Zusammenhang mit dem Waldgebiet der Aubinger Lohe eine klimaökologische Ausgleichsfunktion. 2.8.2. Biotope, Flora, Fauna, Vegetation Im nordwestlichen Teil des Planungsgebietes liegt das kartierte, lokal bedeutsame Biotop S 91.10, eine strukturreiche Fläche aus mageren Wiesenelementen, dichten Beständen aus Siedlungsgehölzen mit eingestreuten Pionierflächen sowie Feldgehölzen, Hecken und hohen Solitärbäumen, von welchen zwei als Höhlenbäume kartiert wurden. Die Strukturvielfalt der Fläche bietet Lebensraum für geschützte Tier- und Pflanzenarten. Nach Nordwesten verbindet der Grünzug der ehemaligen Landbecktrasse das Gebiet mit der freien Landschaft des Dachauer Mooses. Im Planungsgebiet sind ferner auf den Biotopteilflächen S 90.01 und S 90.03 Gehölzbestände aus großen, alten Laubbäumen mit bis zu 20 m hohen Baumschichten vorhanden. 2.8.3. Landschaftsbild Das Planungsgebiet bietet mit großen Einzelbäumen und Baumgruppen auf offenen Wiesenflächen ein parkartiges Bild. 2.8.4. Erholungsflächenversorgung Im Planungsgebiet selbst sind derzeit keine ausgewiesenen Erholungsflächen vorhanden. Faktisch wird es jedoch zur Erholung genutzt. Ferner bieten die Waldflächen der Aubinger Lohe, die öffentliche Grünfläche mit ihren Spiel- und Sporteinrichtungen im Bereich der ehemaligen Lehmgrube und umgebende extensive Wiesenflächen eine hohe Erlebnis- und Aufenthaltsqualität für die Erholungssuchenden. Insbesondere bietet die Vernetzung dieser unterschiedlichsten Freiflächen ideale Möglichkeiten zur Erholungsnutzung. Seite 6 3. Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung 3.1. Planungsziele und Eckdaten Mit der Bebauungsplanung werden folgende Ziele verfolgt: • • • • • • • • • • • • 3.2. Schaffung von Wohnraum mit mindestens 450 Wohnungen Schaffung von Wohnraum mit einem Wohnungsangebot für unterschiedliche Einkommensgruppen, einschließlich der üblichen Anteile im geförderten Wohnungsbau (30% auf privatem Grund, 50% auf städtischen Flächen) Attraktivitätssteigerung des Ortsteils durch Erhöhung des Nachfragepotenzials durch wachsende Bevölkerungszahl Beitrag zur Verbesserung der derzeit noch schlechten Versorgungslage des Ortsteils Schaffung eines Wohnquartiers mit hoher städtebaulicher und ökologischer Qualität und mit eigener Identität Freiflächen mit hoher Aufenthaltsqualität Verknüpfung mit vorhandenen landschaftlichen Erholungsräumen Weitgehende Berücksichtigung des bestehenden Baumbestandes Attraktive Durchwegungen bzw. Anschluss an das umgebende Straßensystem Bewältigung der von der Bahnlinie, den umgebenden Straßen sowie den bestehenden Sportflächen ausgehenden Emissionen Schaffung der erforderlichen sozialen Infrastruktur Ermöglichung von Versorgungseinrichtungen an der Henschelstraße bzw. dem nordwärts gerichteten Teilstück der Federseestraße Umgriff Der Planungsumgriff umfasst die gesamten Flächen zwischen der Federseestraße im Süden und dem Kleiberweg im Norden. Dabei werden auch die bebauten und bewohnten Grundstücke am Kleiberweg mit einbezogen, für die nur teilweise planungsrechtliche Festsetzungen vorliegen. Inwieweit hier konkret Planungen erforderlich sind, ist noch im weiteren Verfahren zu klären. Außerdem wurden die angrenzenden Teile des Kleiberweges, der Henschelstraße sowie der Federseestraße mit einbezogen, da hier teilweise planungsrechtliche Festsetzungen fehlen und Änderungsbedarf besteht. Für die beiden Grundstücke im Nordostbereich des Planungsgebietes ist ebenfalls noch im Rahmen des Verfahrens zu klären, ob sie in die konkreten Planungen mit einzubeziehen sind. Insbesondere ist hier zu prüfen, ob aus Lärmschutzgründen planerische Vorgaben zu machen sind sowie inwieweit hier eine weitere Zugangsmöglichkeit zum Planungsgebiet zu schaffen ist. Des weiteren sind u.U. auch planerische Festsetzungen zu Verkehrsflächen erforderlich. 3.3. Art und Maß der Nutzung Entsprechend der Wohnbebauung in der Umgebung und aufgrund der günstigen Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll im Planungsgebiet größtenteils Wohnnutzung einschließlich sozialer Infrastruktur realisiert werden. An der Henschelstraße bzw. am nordwärts gerichteten Teilstück der Federseestraße Seite 7 ist auch in untergeordnetem Umfang eine gewerbliche Nutzung (beispielsweise Einzelhandel) denkbar. Insgesamt sollen im Planungsgebiet mindestens 450 Wohnungen errichtet werden. Das optimale Nutzungsmaß, wie auch größere Bauhöhen zur Lärmabschirmung, sollen aus diesen Gründen unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen im Zuge eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs ermittelt werden. Im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie auf energetische Belange ist Wert auf eine dichte, kompakte Bauweise zu legen. Die im Südwesten des Planungsgebietes befindliche, als Allgemeine Grünfläche festgesetzte ehemalige „Landbecktrasse“ steht für eine Wohnbebauung nicht zur Verfügung und soll als Grünverbindung ausgebaut werden. 3.4. Soziale Infrastrukur Es ist ein Bedarf von ca. 4 Kindergarten-, 4 Krippen- und 2 Hortgruppen in mindestens zwei Einrichtungen gegeben. Neben der sozialen Infrastruktur ist für die Bewohner des Neubaugebietes sowie des Umfeldes ein Nachbarschaftstreff mit einzuplanen. Eine abschließende Bedarfsaussage zur sozialen Infrastruktur ist erst nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses und eines Bebauungsplanentwurfes mit konkreten Nutzungsmaßen möglich. 3.5. Stadtgestalt/Höhenentwicklung Auf den zu überplanenden Flächen soll ein Quartier mit eigenständigem Charakter entstehen. Im östlichen und südlichen Teilbereich an der Federseestraße sind geschlossene Strukturen mit bis zu vier Vollgeschossen denkbar, im Quartiersinnenbereich ist auch verdichtete Einfamilienhausbebauung vorstellbar. 3.6. Verkehrsplanung Das künftige Quartier soll so erschlossen werden, dass der Verkehr verträglich in das bestehende Netz eingebunden wird. Intern soll das Planungsgebiet über ein möglichst flächensparendes Straßen- und Wegesystem verkehrlich erschlossen werden. Generell sind die Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätte, Einzelhandel) so zu planen, dass die Erschließung hierfür möglichst wenig Verkehr in das Innere des Planungsgebietes zieht. Aufgrund der dichteren Bauweise ist die Errichtung von Tiefgaragen vorzusehen, zusätzlich sind Besucherstellplätze im öffentlichen Straßenraum einzuplanen. Die angrenzenden Straßen (Henschel-, Federseestraße und Kleiberweg) sind auf ihre verkehrliche Funktion zu untersuchen und ggf. hinsichtlich Fahrbahnbreiten, Parkstreifen, Geh- und Radwegen an den heute üblichen Ausbauzustand anzupassen. Das zu entwickelnde Erschließungs- und Wegesystem soll eine gute Anbindung und Erreichbarkeit des S-Bahnhaltepunktes für die Bewohnerinnen und Bewohner des künftigen aber auch der bestehenden Wohngebiete gewährleisten, nicht zuletzt um auch Anreize für einen weitgehenden Verzicht auf PKW zu bieten. Zur besseren Vernetzung mit der Umgebung / Erholungsflächen im Süden ist auf eine gute Durchlässigkeit in alle Richtungen zu achten. Seite 8 Im Planungsgebiet sind gemäß der Fahrradabstellplatzsatzung der Landeshauptstadt München ausreichend Stellplätze für Fahrräder vorzusehen. 3.7. Grünplanung Das Potential der künftigen Baufläche mit ihrem grünen, parkartigen Gebietscharakter soll genutzt werden. Dazu soll der prägende Baumbestand möglichst erhalten bleiben. Ein abgestuftes Freiraumsystem mit einem differenzierten Angebot an Erholungsmöglichkeiten soll mit den vorhandenen landschaftlichen Erholungsräumen verknüpft werden. Für die nicht vermeidbaren Eingriffe in die naturschutzfachlich wertvollen Flächen ist ein entsprechender Ausgleich vorgesehen. Geeignete Ausgleichsflächen bieten sich auf den landwirtschaftlichen Flächen südlich des Planungsgebietes in unmittelbarer Nähe an. Hier sollen im Zusammenhang mit dem bereits vorhandenen Feuchtbiotop S 92.01, dem Lochhauser Fischbach und den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen Niedermoorlebensräume entwickelt werden, die eine wirksame Ergänzung des Biotopkomplexes im Vorfeld der Aubinger Lohe darstellen. 4. Sozialgerechte Bodennutzung Die Grundzustimmung des privaten Planungsbegünstigten (Privatgrundstücke im Südostbereich an der Henschel- und Federseestraße) wurde am 07.02.2013 unterzeichnet. Die Arbeitsgruppe „Sozialgerechte Bodennutzung“ hat sich zuletzt am 13.03.2013 mit der Angelegenheit befasst und der Vorlage des Aufstellungsbeschlusses zugestimmt. In diesem Rahmen hat auch das Kommunalreferat als Eigentümerin der übrigen Flächen seine Grundzustimmung erklärt. B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbs Aufgrund der Größe bzw. komplexen Lage und Topografie des Planungsgebietes sollen in einem beschränkten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerb Bebauungsvorschläge erarbeitet werden. Die in Gutachten ermittelten erforderlichen Rahmenbedingungen werden noch konkretisiert und in die Auslobung zum Wettbewerb integriert. Inwieweit die Drittgrundstücke Flurstück Nr. 651/89 und 651/91 in das Bebauungsplanverfahren einbezogen werden können, bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten. Im Rahmen des Wettbewerbes sind daher Alternativlösungen vorzuschlagen, die auch eine sinnvolle Bebauung ohne Inanspruchnahme dieser Flächen ermöglichen. Die Landeshauptstadt München lobt als die Grundeigentümerin mit dem größeren Flächenanteil ein entsprechendes Wettbewerbsverfahren mit beschränktem Teilnehmerkreis aus. Das Kommunalreferat und die DEMOS Wohnbau GmbH haben sich zur Übernahme der Kosten bereit erklärt. Die anteilsmäßige Aufteilung der Kosten wird in einer Vereinbarung zwischen dem Kommunalreferat und der DEMOS Wohnbau GmbH geregelt. Seite 9 Über das Ergebnis des Wettbewerbs soll dem Stadtrat berichtet und im Anschluss daran auf dieser Grundlage die Bauleitplanung durchgeführt werden. C) Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB für den Untersuchungsbereich Henschelstraße (südlich), Federseestraße (beiderseits), Ziegeleistraße (östlich) – Überprüfung des Einleitungsbeschlusses vom 18.02.1998 Der Stadtrat hat am 18.02.1998 die Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB für den Untersuchungsbereich Henschelstraße (südlich), Federseestraße (beiderseits) und Ziegeleistraße (östlich) beschlossen (siehe Umgriff in Anlage 5). Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde darin beauftragt, die für den Erlass einer städtebaulichen Entwicklungssatzung notwendigen Voruntersuchungen mit der erforderlichen Beteiligung der Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern durchzuführen. Mit der städtebaulichen Untersuchung Lochhausen, der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes und der städtebaulichen Ziele, ergeben sich veränderte Rahmenbedingungen. Der Beschluss über die Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vom 18.02.1998 ist daher in analoger Anwendung der §§ 169 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. 162 Abs. 1 BauGB (Aufhebung der Entwicklungssatzung) auf seine Notwendigkeit zu überprüfen. Beteiligung des Bezirksausschusses 22 Der Vorsitzende des Bezirksausschusses des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied hat aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme am 28.08.2013 ohne vorherige Befassung des Bezirksausschusses anliegende Stellungnahme abgegeben (s. Anlage 7). Stellungnahme: Es ist eines der Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses, an der Henschelstraße bzw. einem Teilstück der Federseestraße Versorgungseinrichtungen zu ermöglichen. Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen hierfür werden im Bebauungsplanverfahren noch im Detail geprüft. Eine erste orientierende verkehrliche Untersuchung kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass die bauliche Entwicklung mit dem umgebenden Straßennetz, auch bei bereits teilweise vorliegenden Defiziten, grundsätzlich noch bewältigbar ist. Die weitere Konkretisierung der Planung nach Wettbewerbsergebnis sowie Bebauungsplanung wird im Rahmen der Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung auch auf seine Auswirkungen und Bewältigbarkeit geprüft werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Stellplätze im öffentlichen Raum weiter untersucht werden. Das Kommunalreferat hat der Beschlussvorlage am 08.08.2013 zugestimmt. Seite 10 Der Bezirksausschuss des 22. Stadtbezirks hat Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und den zuständigen Verwaltungsbeiräten, Frau Stadträtin Tausend und Herrn Stadtrat Bickelbacher, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 18.06.2013, M 1:10.000 umrandete Gebiet Kleiberweg (südlich), Henschelstraße (südwestlich), Federseestraße (südlich und nördlich) und Ziegeleistraße (östlich) ist der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung in Teilbereichen zu ändern. Der Übersichtsplan (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 12.06.2013, M 1:5.000 schwarz umrandete Gebiet Kleiberweg (südlich), Henschelstraße (südwestlich) und Federseestraße (westlich und nördlich) ist ein Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan (Anlage 2) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 3. Den unter Punkt 3.1 dargelegten Eckdaten und Planungszielen wird zugestimmt. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für den im Übersichtsplan (Anlage 4) dargestellten Bereich im Auftrag des Kommunalreferates einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb auszuloben. Die Landeshauptstadt München ist im Sach- und Fachpreisrichterkollegium und bei den Sachverständigen zu beteiligen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll im Fachpreisgericht durch Frau Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk vertreten sein; Mitglieder der Stadtratsfraktionen und der Vorsitzende des Bezirksausschusses 22 sollen als Sachpreisrichter vertreten sein. Dem Stadtrat ist über das Ergebnis zu berichten. 5. Die Notwendigkeit der Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (Beschluss vom 18.02.1989) für den Untersuchungsbereich Henschelstraße (südlich), Federseestraße (beiderseits), Ziegeleistraße (östlich) wird überprüft (Umgriff s. Anlage 5). 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Seite 11 III. Beschluss nach Antrag Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Dr.(I) Merk Stadtbaurätin IV. Abdruck von I. - III. Über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. Seite 12 V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/42V zur weiteren Veranlassung. Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss 22 3. An das Kommunalreferat – RV 4. An das Kommunalreferat – IS – KD – GV 5. An das Baureferat VV EO 6. An das Baureferat 7. An das Kreisverwaltungsreferat 8. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 9. An das Referat für Bildung und Sport 10. An das Sozialreferat 11. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3 12. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA I 13. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/01 14. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA III 15. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV mit der Bitte um Kenntnisnahme. Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/42V