INTERNETFASSUNG – PLAN- UND TEXTTEIL Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 14. März 2016 mit 14. April 2016 Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2107 Lochhausener Straße (nördlich), Osterangerstraße (westlich), Langwieder Hauptstraße (südlich), Hufschmiedstraße (östlich) Wohnen am Osteranger Bitte beachten Sie die Hinweise zur Internetfassung unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2107 - „Wohnen am Osteranger“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - Planungsdarlegung In einer Entfernung von rund 750 m befindet sich das Ortszentrum von Lochhausen mit Versorgungs- und Gemeinbedarfseinrichtungen am SBahnhof Lochhausen. Ziele der Planung und Eckdaten Mit der Planung werden insbesondere folgende Einzelziele verfolgt: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung: - Schaffung von Wohnbauflächen, mit sozialer Infrastruktur und Sicherung bzw. Qualifizierung des Landschaftsraumes. Bebauungsplan mit Grünordnung: - Schaffung von bis zu 400 Wohneinheiten zur Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Wohnstandortes in Stadtrandlage einschließlich eines 30 %-Anteils geförderten Wohnungsbaus - Entwicklung eines differenzierten und bedarfsgerechten Wohnangebots mit vielfältigen Gebäudetypologien in einer kompakten und flächensparenden Bauweise im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung mit einem Anteil von Reihenhausstrukturen von möglichst 30 % der Geschossfläche - Bereitstellung der für die Versorgung des Gebiets erforderlichen sozialen Infrastruktur (Kindertageseinrichtungen) und soweit erforderlich von schulischer Infrastruktur (außerhalb des Planungsgebietes) - Sicherung eines attraktiven und gut nutzbaren Grün- und Freiflächensystems zur Durchgrünung, Einbindung in den Landschaftsraum und Freiflächenversorgung - Entwicklung eines flächensparenden Straßen- und Wegesystems und Ertüchtigung der Anbindung an den Ortskern von Lochhausen und den SBahnhof für Fuß- und Radverkehr. - Prüfung der Verlegung der 110-kVBahnstrom-Freileitung bzw. alternativ Optimierung des Planungskonzeptes Wesentliche Planungsaspekte Das Planungskonzept für den BP Nr. 2107 (vgl. Innenseite) sieht die Entwicklung von insgesamt vier ähnlich aufgebauten Hofgruppen vor, die sich um eine gemeinsame Quartiersmitte gruppieren. Eine Hofgruppe besteht jeweils aus den Typologien „Mehrspänner, Reihenhäuser und sechsgeschossiger Akzent“, die sich um einen gemeinsamen Hof gruppieren. Die Höhenentwicklung reicht von zwei bis sechs Geschosse, wobei die Bebauung zur Mitte hin ansteigt und zu den Siedlungsrändern hin abfällt. Eine großzügige öffentliche Grünfläche soll auf der Seite zum bestehenden Ortskern von Lochhausen entwickelt werden. Eine Kindertagesstätte soll in immissionsgeschützter und gut erreichbarer Lage in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung im Planungsgebiet untergebracht werden. Das Planungskonzept ermöglicht hierfür einen großen Spielraum für die genaue Positionierung. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen wird wohnverträglich außerhalb der Wohnhöfe und außerhalb der Bestandsbebauung an der Osterangerstraße abgewickelt. Der ruhende Verkehr soll flächendeckend in Gemeinschaftstiefgaragen untergebracht werden, um autofreie Höfe sicher zu stellen. Im Zuge der Planung wird die bestehende Erschließung für den Fuß- und Radverkehr, insbesondere zum Ortskern von Lochhausen im Bereich des Bebauungsplanes beidseitig ausgebaut werden. Durch die kompakte Siedlungsform werden die Flächen westlich der 110-kV-BahnFreileitung bis auf eine Kindertagesstätte von Bebauung frei gehalten und zu einer vielfältig nutzbaren öffentlichen Grünfläche entwickelt. Zum Schutz der Wohnbebauung und der sozialen Infrastruktur vor Lärmimmissionen sieht das Planungskonzept die Errichtung eines begrünten Lärmschutzwalles im Süden und Westen vor. Die Trasse samt Bauschutzbereich sowie die gesetzlichen Grenzwerte der 110-kVBahnstrom-Freileitung werden von Bebauung frei- bzw. eingehalten. Weiteres Vorgehen Der Stadtrat hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung am 25.02.2016 beauftragt, die Bauleitplanung zu starten. Ziel ist, den Bebauungsplan bis Mitte 2017 abzuschließen. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/36 Langwieder Hauptstraße (südlich), Langwieder Bach (westlich), Lochhausener Straße (beidseits), Langwieder Hauptstraße (östlich) Beteiligung der Öffentlichkeit Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch findet vom 14.03.2016 mit 14.04.2016 statt. Nähere Auskünfte sowie Anregungen können während dieses Zeitraums im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, 4. Stock, Zimmer 420 (Tel. 233-25529) eingeholt bzw. gegeben werden. Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Erörterungsveranstaltung Es wird eine Erörterungsveranstaltung mit Beteiligungsworkshop am 21.03.2016 um 18.00 Uhr im „Bayerischen Schnitzel- und Hendlhaus“ (Limesstr. 63, 81243 München) durchgeführt, bei der die Planung näher vorgestellt, Sie Rückfragen stellen und aktiv an der Weiterentwicklung der Planung mitwirken können. Alle Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Planungsbezirk West Blumenstraße 28b 80331 München Tel.: 089 233-22466 Fax: 089 233-24217 E-Mail: [email protected] Grundsätzliche Aussagen zum Flächennutzungsplan erhalten Sie unter Telefon Nr. 089 233-22830, Blumenstraße 31 (Eingang Angertorstraße), Zimmer 323. Am 29.02.2016 gez. S. Ritter Stadtdirektorin Umgriff Änderungsbereich Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2107 Lochhausener Straße (nördlich), Osterangerstraße (westlich), Langwieder Hauptstraße (südlich), Hufschmiedstraße (östlich) die möglichen städtebaulichen Potentiale unter Beachtung der örtlichen Rahmenbedingungen untersucht. Dabei wurden die zuständigen Fachreferate der Landeshauptstadt München und der Bezirksausschuss 22 eingebunden. Ergebnis ist ein Strukturkonzept - als informelles verwaltungsinternes Instrument - für die künftige Gesamtentwicklung von Lochhausen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll auf Basis des Strukturkonzeptes durchgeführt werden und die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung schaffen. Die Eigentümerin der Flächen an der Osterangerstraße (BP Nr. 2107) hat im Jahr 2014 einen Planungsworkshop mit insgesamt drei Planungsteams durchgeführt. Ziel des Planungsworkshops war es, die bisherige KleinSiedlung zu ergänzen und auch im Hinblick auf die Erweiterungspotentiale im Bereich der Keltenafferstraße einen neuen Ortsrand auszubilden. Da sich das Ergebnis des Planungsworkshops im Einklang mit dem Strukturkonzept Lochhausen befindet, soll nunmehr zur Umsetzung der Planung ein Bebauungsplanverfahren für den Bereich Lochhausener Straße nördlich/Osterangerstraße durchgeführt werden. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes geht über den des Bebauungsplanes Nr. 2107 hinaus und soll auf Basis des Strukturkonzeptes die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung schaffen. Umgriff Aufstellungsbeschluss Anlass der Planung Vor dem Hintergrund mehrerer Entwicklungsflächen im Bereich Lochhausen wurde im Jahr 2011 eine Untersuchung erarbeitet, die die wesentlichen städtebaulichen, verkehrlichen und landschaftsplanerischen Auswirkungen der geplanten Siedlungsmaßnahmen in dem bislang dörflich geprägtem Ortsteil zusammenfasst. Im Rahmen der Untersuchung wurden u. a. Bisherige Planungsschritte Am 25.02.2016 hat der Stadtrat der Entwicklung eines Wohngebiets mit rund 400 Wohneinheiten mit Kindertagesstätte zugestimmt und die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung und die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2107 für den Bereich an der Lochhausener Straße/ Osterangerstraße beschlossen. Grundlage für die aktuellen Planungen im Bereich der Osterangerstraße ist das o. g. Ergebnis des Planungswork- shops aus dem Jahr 2014, das in enger Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung weiterentwickelt wurde (vgl. Innenseite). Luftbild Lage und Umgriff des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2107 Der Umgriff mit einer Fläche von rund 6,2 ha liegt im 22. Stadtbezirk, Stadtteil Lochhausen, im Bereich nördlich der Lochhausener Straße, westlich der Osterangerstraße, südlich der Langwieder Hauptstraße und östlich der Hufschmiedstraße. Das Planungsgebiet liegt stadträumlich in Insellage zwischen dem Ortsteil Lochhausen im Osten und der Autobahn A 99 im Osten. Die Flächen innerhalb des Planungsumgriffs sind überwiegend unbebaut. Die Flächen werden im Norden als landwirtschaftliche Flächen, im zentralen Bereich als Ziergärten und entlang der Lochhausener Straße im Süden als gewerbliche Flächen mit Lagerhaltung genutzt. Zahlreiche Grundstücke im Süden entlang der Lochhausener Straße liegen brach. An der Osterangerstraße befinden sich zwei bestehende Grundstücke mit Wohnnutzung. Im Westen verläuft eine 110-kV-BahnstromFreileitung. Im Osten, angrenzend zum Planungsumgriff, schließt eine lockere Wohnbebauung mit maximal zwei Vollgeschossen an. Südlich der Lochhausener Straße finden sich gewerblich genutzte Grundstücke, jedoch überwiegend ohne Bebauung. Fortsetzung Text auf letzter Seite →