Bebauungsplan als pdf

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INTERNETFASSUNG – PLAN- UND TEXTTEIL
Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB)
vom 14. März 2016 mit 14. April 2016
Änderung des Flächennutzungsplanes mit
integrierter Landschaftsplanung und
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2107
Lochhausener Straße (nördlich),
Osterangerstraße (westlich),
Langwieder Hauptstraße (südlich),
Hufschmiedstraße (östlich)
Wohnen am Osteranger
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Internetfassung
unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan
Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung und
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2107 - „Wohnen am Osteranger“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - Planungsdarlegung
In einer Entfernung von rund 750 m
befindet sich das Ortszentrum von
Lochhausen mit Versorgungs- und
Gemeinbedarfseinrichtungen am SBahnhof Lochhausen.
Ziele der Planung und Eckdaten
Mit der Planung werden insbesondere
folgende Einzelziele verfolgt:
Änderung des Flächennutzungsplans
mit integrierter Landschaftsplanung:
- Schaffung von Wohnbauflächen, mit
sozialer Infrastruktur und Sicherung
bzw. Qualifizierung des Landschaftsraumes.
Bebauungsplan mit Grünordnung:
- Schaffung von bis zu 400 Wohneinheiten zur Entwicklung eines
qualitativ hochwertigen Wohnstandortes in Stadtrandlage einschließlich
eines 30 %-Anteils geförderten
Wohnungsbaus
- Entwicklung eines differenzierten und
bedarfsgerechten Wohnangebots mit
vielfältigen Gebäudetypologien in einer
kompakten und flächensparenden
Bauweise im Sinne einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung mit einem Anteil
von Reihenhausstrukturen von
möglichst 30 % der Geschossfläche
- Bereitstellung der für die Versorgung
des Gebiets erforderlichen sozialen
Infrastruktur (Kindertageseinrichtungen) und soweit erforderlich
von schulischer Infrastruktur
(außerhalb des Planungsgebietes)
- Sicherung eines attraktiven und gut
nutzbaren Grün- und Freiflächensystems zur Durchgrünung, Einbindung in den Landschaftsraum und
Freiflächenversorgung
- Entwicklung eines flächensparenden
Straßen- und Wegesystems und
Ertüchtigung der Anbindung an den
Ortskern von Lochhausen und den SBahnhof für Fuß- und Radverkehr.
- Prüfung der Verlegung der 110-kVBahnstrom-Freileitung bzw. alternativ
Optimierung des Planungskonzeptes
Wesentliche Planungsaspekte
Das Planungskonzept für den BP Nr.
2107 (vgl. Innenseite) sieht die
Entwicklung von insgesamt vier
ähnlich aufgebauten Hofgruppen vor,
die sich um eine gemeinsame Quartiersmitte gruppieren. Eine Hofgruppe
besteht jeweils aus den Typologien
„Mehrspänner, Reihenhäuser und
sechsgeschossiger Akzent“, die sich
um einen gemeinsamen Hof gruppieren. Die Höhenentwicklung reicht
von zwei bis sechs Geschosse, wobei
die Bebauung zur Mitte hin ansteigt
und zu den Siedlungsrändern hin
abfällt. Eine großzügige öffentliche
Grünfläche soll auf der Seite zum
bestehenden Ortskern von Lochhausen entwickelt werden. Eine
Kindertagesstätte soll in immissionsgeschützter und gut erreichbarer Lage in
unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung im Planungsgebiet untergebracht werden. Das Planungskonzept
ermöglicht hierfür einen großen Spielraum für die genaue Positionierung.
Das zu erwartende Verkehrsaufkommen wird wohnverträglich außerhalb der Wohnhöfe und außerhalb der
Bestandsbebauung an der Osterangerstraße abgewickelt. Der ruhende
Verkehr soll flächendeckend in
Gemeinschaftstiefgaragen untergebracht werden, um autofreie Höfe
sicher zu stellen. Im Zuge der Planung
wird die bestehende Erschließung für
den Fuß- und Radverkehr, insbesondere zum Ortskern von Lochhausen im
Bereich des Bebauungsplanes beidseitig ausgebaut werden. Durch die
kompakte Siedlungsform werden die
Flächen westlich der 110-kV-BahnFreileitung bis auf eine Kindertagesstätte von Bebauung frei gehalten und
zu einer vielfältig nutzbaren öffentlichen Grünfläche entwickelt. Zum
Schutz der Wohnbebauung und der
sozialen Infrastruktur vor Lärmimmissionen sieht das Planungskonzept die Errichtung eines begrünten
Lärmschutzwalles im Süden und
Westen vor. Die Trasse samt
Bauschutzbereich sowie die gesetzlichen Grenzwerte der 110-kVBahnstrom-Freileitung werden von
Bebauung frei- bzw. eingehalten.
Weiteres Vorgehen
Der Stadtrat hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung am
25.02.2016 beauftragt, die Bauleitplanung zu starten. Ziel ist, den Bebauungsplan bis Mitte 2017 abzuschließen.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/36
Langwieder Hauptstraße (südlich),
Langwieder Bach (westlich),
Lochhausener Straße (beidseits),
Langwieder Hauptstraße (östlich)
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
findet vom 14.03.2016 mit 14.04.2016
statt. Nähere Auskünfte sowie Anregungen können während dieses Zeitraums im Referat für Stadtplanung und
Bauordnung, Blumenstraße 28b, 4.
Stock, Zimmer 420 (Tel. 233-25529)
eingeholt bzw. gegeben werden.
Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis
12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Erörterungsveranstaltung
Es wird eine Erörterungsveranstaltung
mit Beteiligungsworkshop am
21.03.2016 um 18.00 Uhr im „Bayerischen Schnitzel- und Hendlhaus“
(Limesstr. 63, 81243 München) durchgeführt, bei der die Planung näher
vorgestellt, Sie Rückfragen stellen und
aktiv an der Weiterentwicklung der
Planung mitwirken können. Alle Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich
eingeladen.
Sollten Sie noch Fragen haben,
wenden Sie sich bitte an:
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Planungsbezirk West
Blumenstraße 28b
80331 München
Tel.: 089 233-22466
Fax: 089 233-24217
E-Mail: [email protected]
Grundsätzliche Aussagen zum
Flächennutzungsplan erhalten Sie
unter Telefon Nr. 089 233-22830,
Blumenstraße 31 (Eingang Angertorstraße), Zimmer 323.
Am 29.02.2016
gez.
S. Ritter
Stadtdirektorin
Umgriff Änderungsbereich
Bebauungsplan mit Grünordnung
Nr. 2107
Lochhausener Straße (nördlich),
Osterangerstraße (westlich),
Langwieder Hauptstraße (südlich),
Hufschmiedstraße (östlich)
die möglichen städtebaulichen Potentiale unter Beachtung der örtlichen
Rahmenbedingungen untersucht. Dabei wurden die zuständigen Fachreferate der Landeshauptstadt München
und der Bezirksausschuss 22 eingebunden. Ergebnis ist ein Strukturkonzept - als informelles verwaltungsinternes Instrument - für die künftige Gesamtentwicklung von Lochhausen. Die
Änderung des Flächennutzungsplanes
soll auf Basis des Strukturkonzeptes
durchgeführt werden und die Grundlage für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung schaffen.
Die Eigentümerin der Flächen an der
Osterangerstraße (BP Nr. 2107) hat im
Jahr 2014 einen Planungsworkshop
mit insgesamt drei Planungsteams
durchgeführt. Ziel des Planungsworkshops war es, die bisherige KleinSiedlung zu ergänzen und auch im
Hinblick auf die Erweiterungspotentiale im Bereich der Keltenafferstraße
einen neuen Ortsrand auszubilden. Da
sich das Ergebnis des Planungsworkshops im Einklang mit dem Strukturkonzept Lochhausen befindet, soll
nunmehr zur Umsetzung der Planung
ein Bebauungsplanverfahren für den
Bereich Lochhausener Straße nördlich/Osterangerstraße durchgeführt
werden.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes geht über den des
Bebauungsplanes Nr. 2107 hinaus
und soll auf Basis des Strukturkonzeptes die Grundlage für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung schaffen.
Umgriff Aufstellungsbeschluss
Anlass der Planung
Vor dem Hintergrund mehrerer Entwicklungsflächen im Bereich Lochhausen wurde im Jahr 2011 eine Untersuchung erarbeitet, die die wesentlichen
städtebaulichen, verkehrlichen und
landschaftsplanerischen Auswirkungen der geplanten Siedlungsmaßnahmen in dem bislang dörflich geprägtem Ortsteil zusammenfasst. Im Rahmen der Untersuchung wurden u. a.
Bisherige Planungsschritte
Am 25.02.2016 hat der Stadtrat der
Entwicklung eines Wohngebiets mit
rund 400 Wohneinheiten mit Kindertagesstätte zugestimmt und die Änderung des Flächennutzungsplans mit
integrierter Landschaftsplanung und
die Aufstellung des Bebauungsplans
mit Grünordnung Nr. 2107 für den
Bereich an der Lochhausener Straße/
Osterangerstraße beschlossen.
Grundlage für die aktuellen Planungen
im Bereich der Osterangerstraße ist
das o. g. Ergebnis des Planungswork-
shops aus dem Jahr 2014, das in
enger Zusammenarbeit mit dem
Referat für Stadtplanung und Bauordnung weiterentwickelt wurde (vgl.
Innenseite).
Luftbild
Lage und Umgriff des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2107
Der Umgriff mit einer Fläche von rund
6,2 ha liegt im 22. Stadtbezirk, Stadtteil Lochhausen, im Bereich nördlich
der Lochhausener Straße, westlich der
Osterangerstraße, südlich der Langwieder Hauptstraße und östlich der
Hufschmiedstraße. Das Planungsgebiet liegt stadträumlich in Insellage
zwischen dem Ortsteil Lochhausen im
Osten und der Autobahn A 99 im
Osten. Die Flächen innerhalb des
Planungsumgriffs sind überwiegend
unbebaut. Die Flächen werden im
Norden als landwirtschaftliche
Flächen, im zentralen Bereich als Ziergärten und entlang der Lochhausener
Straße im Süden als gewerbliche
Flächen mit Lagerhaltung genutzt.
Zahlreiche Grundstücke im Süden
entlang der Lochhausener Straße
liegen brach. An der Osterangerstraße
befinden sich zwei bestehende Grundstücke mit Wohnnutzung. Im Westen
verläuft eine 110-kV-BahnstromFreileitung. Im Osten, angrenzend zum
Planungsumgriff, schließt eine lockere
Wohnbebauung mit maximal zwei Vollgeschossen an. Südlich der Lochhausener Straße finden sich gewerblich
genutzte Grundstücke, jedoch überwiegend ohne Bebauung.
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