INTERNETFASSUNG – TEXTTEIL Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 11. Mai 2017 mit 12. Juni 2017 Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/31 und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2119 Fauststraße (südlich), östlich des Schanderlweges (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1209, Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 600) Bitte beachten Sie die Hinweise zur Internetfassung unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan Planungskonzept, Entwurfsidee Mit der Planung soll ein zeitgemäßer, stadtplanerisch wie landschaftsplanerisch verträglicher Wohnstandort entwickelt werden. Der Entwurf reagiert auf die örtlichen Gegebenheiten und integriert das Vorhaben angemessen in sein Umfeld. Durch die vorgeschlagenen Baukörper und die Beschränkung auf den westlichen Teil des Planungsgebietes kann im östlichen Teil eine angemessen dimensionierte Grünverbindung zur naturräumlichen Vernetzung des Truderinger Waldes gesichert und entwickelt werden. Die privaten Freiflächen grenzen sich deutlich von der Grünverbindung ab. Dadurch kann der Schutz dieses Landschaftsbereichs in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem modernen und nachhaltigen Wohnquartier dauerhaft gewährleistet werden. des neuen Quartiers. Die Grün- und Freiflächen sind in den Grünzug mit öffentlicher Grün- und Ausgleichsfläche, Waldflächen sowie private Freiflächen und den kleinen Quartiersplatz mit Wegeverbindungen untergliedert. Die kleinteilige Bebauung ist drei- bis viergeschossig geplant und integriert sich in ihrer Maßstäblichkeit in die Umgebung. So ist es möglich die Gebäudeoberkante deutlich unter der bestehenden Baumsilhouette zu halten. Im Übergang zwischen der Wohnbebauung und dem Grünzug ist deshalb eine öffentliche Grünfläche mit einem naturnahen Spielplatz geplant. Die privaten Freiflächen dienen der Versorgung der Bewohner mit ausreichenden, vielfältig nutzbaren Flächen. Für das neue Quartier wird ein Angebot an unterschiedlichen Wohntypologien in verschiedenen Anteilen vorgeschlagen. Laden- und Einzelhandelsflächen sowie soziale Infrastruktureinrichtungen sind nicht geplant, da dieser Standort nicht für die Einrichtung solcher Infrastrukturen geeignet ist. Die ausgelösten notwendigen Plätze in sozialen Infrastruktureinrichtungen können im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 2090 Friedrich-Creutzer-Straße/Alexisweg, beziehungsweise in der zuständigen Sprengelgrundschule in der Markgrafenstraße 33 gewährleistet werden. Der kleine interne ‚Quartiersplatz‘ bildet ein zentrales Element und schafft einen Raum für ein soziales Miteinander im Planungsgebiet und fördert damit die informelle nachbarschaftliche Begegnung. Die landschaftlichen Vorzüge der Lage am Truderinger Wald werden zum Charakteristikum des neuen Wohnquartiers. Der angrenzende Wald, der bestehende Baumbestand sowie wertgebende Vegetationsstrukturen sind maßgebende Bestandteile Der öffentliche Grünzug dient dazu, die Waldflächen nördlich und südlich des Planungsgebietes zu verbinden sowie vorrangig die landschafts- und naturschutzfachlichen Belange zu berücksichtigen. Damit kann die naturräumliche Vernetzung des Landschaftsraumes verbessert werden. Die Nutzung des Grünzuges zur Naherholung ist aufgrund seiner Ausrichtung für naturschutzfachliche Ziele nur in einem sehr eingeschränkten Maß möglich: insofern sind gesondert Erholungsangebote für die geplante Wohnbebauung vorzusehen. Den Wohnungen im Erdgeschoss ist ein jeweils privater beziehungsweise gemeinschaftlich nutzbarer Freiraum einschließlich Kinderspielplatz zugeordnet. Die Privatsphäre der Wohnungen, Terrassen und Gärten im Erdgeschoss wird durch einen Gebäudesockel sowie durch Heckenpflanzungen gewährleistet. Auswirkungen der Planung • durch die städtebauliche Struktur und die moderate Höhenentwicklung sowie den Erhalt der umgebenden Kulisse aus Großbäumen kann ein harmonischer Übergang zur Bestandsbebauung und zum Landschaftsraum geschaffen werden • durch die Freihaltung und naturnahe Gestaltung des Landschafts-Korridors im Osten wird die Verbindung der südlich und nördlich anschließenden Waldflächen verbessert und über die anstehende Bauleitplanung langfristig gesichert. • durch die entstehende Wohnbebauung entsteht zusätzlicher Nutzungs- druck auf das Landschaftsschutzgebiet, der durch Erholungsangebote wie einen öffentlichen Spielplatzgemindert und durch ökologische Aufwertungsmaßnahmen wie naturnahen Waldumbau und ergänzende Waldpflanzungen kompensiert wird • durch die Erschließung der Tiefgarage von der Fauststraße aus, kann das ganze Planungsgebiet autofrei gehalten werden und eine zusammenhängende, verkehrsfreie innere Durchwegung geschaffen werden Verfahren Mit diesem Informationsblatt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB in der Zeit vom 11. Mai 2017 mit 12. Juni 2017 durchgeführt. Auskünfte sowie Anregungen können während dieses Zeitraums in der Zeit von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr auch unter nachfolgender Adresse eingeholt beziehungsweise abgegeben werden: Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung II, Blumenstraße 28b, 80331 München, Tel.: 089 233-22825, Fax: 089 233-24215 Grundsätzliche Aussagen zum Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung erhalten Sie im Referat für Stadtplanung und Bauordnung: Hauptabteilung I, Blumenstraße 31 (Eingang Angertorstraße), Tel.: 089 23322830, Fax: 089 233-98922830 Allgemeine Informationen zum Ablauf eines Bauleitplanverfahrens finden Sie im Internet. Bildnachweis: Planungskonzept mgk, Landschaftsarchitekten, München Steidle Architekten, München Impressum Herausgeberin: Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Blumenstraße 28 b, 80331 München www.muenchen.de/plan E-Mail: [email protected] Stand: April 2017 Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/31 und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2119 Fauststraße (südlich), östlich des Schanderlweges (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1209, Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 600) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)vom 11. Mai 2017 mit 12. Juni 2017 Anlass und Zweck der Planung Auf der Grundlage des Antrages Nr. 14-20 / A 00045 vom 6.Juni 2014 sollen seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordnung die erforderlichen Maßnahmen zur Entwicklung der Grundstücke eingeleitet werden. Auf dem bisher mit einer Freizeitanlage der „Neuen Heimat Bayern“ bebauten Grundstück,Flurstücke Nrn. 2253/0, 2251/1, 2253/60 Gemarkung Perlach, soll ein Wohnquartier mit zirka 80 Wohnungen entwickelt werden. Lageplan mit Planungsumgriff, maßstabslos Beschlusslage Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 12. Oktober 2016 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 06719) wurden die Durchführung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung und die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Entwicklung von Wohnbebauung im Bereich der Fauststraße (südlich), östlich des Schanderlweges beschlossen. Lage und Umgriff der Planung Das Planungsgebiet befindet sich im 15. Stadtbezirk Trudering-Riem und 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach am südöstlichsten Stadtrand im Truderinger Wald, der als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Der Umgriff hat eine Gesamtfläche von etwa 24.325 Quadratmetern wovon zirka 2.268 Quadratmeter im Eigentum der Landeshauptstadt München und zirka 22.057 Quadratmeter in Privateigentum der Optima Aegidius Firmengruppe sind. Das Gebiet wird im Norden von der Fauststraße und im Süden von Bannwald begrenzt. Im Westen grenzen die Grundstücke entlang des Schanderlweges an und im Osten geht die Fauststraße in die Schwedensteinstraße über. Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung Der derzeit geltende Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung stellt die Fläche überwiegend als Sportanlage dar. Die westlich und östlich angrenzenden Siedlungsbereiche an der Schwedensteinstraße beziehungsweise dem Schanderlweg sind als Reine Wohngebiete, die Bereiche nördlich und südlich davon als Waldflächen dargestellt. Als nachrichtliche Übernahme ist im Bereich dieser Waldflächen „Bannwald“ sowie im Bereich des Planungsgebietes „Landschaftsschutzgebiet“ dargestellt. Der gesamte Planungsbereich liegt innerhalb des „Regionalen Grünzugs“, der ebenfalls als nachrichtliche Übernahme dargestellt ist Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung Geplantes Vorgehen Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, den Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung zu ändern und einen Bebauungsplan mit Grünordnung für das Planungsgebiet aufzustellen. Die dazu erforderlichen Bauleitplanverfahren werden in einem Parallelverfah- ren zeitgleich durchgeführt. Planungsziele Städtebauliche Ziele: • Schaffung eines städtebaulich qualitätsvollen Wohnquartiers für unterschiedliche Einkommensgruppen • Einbindung der neuen Siedlung in die umgebenen Strukturen • 3-4 geschossige Bebauung um die Gebäudeoberkante unter der bestehenden Baumsilhouette zu halten • Schaffung flexibler Gebäudestrukturen die unterschiedliche Wohnformen ermöglichen • Flächensparende Erschließung des Planungsgebietes über Tiefgaragen und Besucherstellplätze • Verträgliche Einbindung des Neuverkehrs in das bestehende Straßennetz • Entwicklung des Konzepts im Sinne der Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz Landschaftsplanerische Ziele: • Sicherstellung der landschaftlichen und ökologischen Funktionen im Landschaftsraum durch die naturräumliche Vernetzung der nördlich und südlich gelegenen Waldgebiete • Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und Landschaftsbildes durch Sicherung und Herstellungeiner Nord-Süd gerichteten Grünverbindung • Wahrung des baumbestandenen Charakters durch Erhalt des Gehölzgürtels an der westlichen Grundstücksgrenze, sowie durch weitestgehenden Schutz des sonstigen Baumbestandes; größt möglicher Erhalt der ökologisch bedeutsamen Vegetationsstrukturen • vollständige Berücksichtigung der Grenzen des umgebenden Bannwaldes sowie langfristige Sicherung einer leistungsfähigen Grünverbindung • Ausweisung und Errichtung einer öffentlich Grünfläche mit einem naturnahen Spielplatz Luftbild mit Umgriff, maßstabslos Planungskonzept (Stand März 2017), maßstabslos Daten zum Bebauungsplan • Fläche Bebauungsplan mit Grünordnung zirka 24.000 Quadratmeter • Geschossfläche zirka 7.900 Quadratmeter • Nettobauland zirka 11.855 Quadratmeter • Straßenflächen zirka 1.840 Quadratmeter • Grünzug zirka 12.470 Quadratmeter Konzeption zur Siedlungsentwicklung und naturräumlichen Vernetzung