Bebauungsplan 2119: Fauststraße - Textteil (PDF, 1

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INTERNETFASSUNG – TEXTTEIL
Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB)
vom 11. Mai 2017 mit 12. Juni 2017
Änderung des Flächennutzungsplans mit
integrierter Landschaftsplanung für den Bereich
VI/31
und
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2119
Fauststraße (südlich),
östlich des Schanderlweges
(Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1209,
Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 600)
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Internetfassung
unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan
Planungskonzept, Entwurfsidee
Mit der Planung soll ein zeitgemäßer,
stadtplanerisch wie landschaftsplanerisch verträglicher Wohnstandort entwickelt werden. Der Entwurf reagiert
auf die örtlichen Gegebenheiten und
integriert das Vorhaben angemessen in
sein Umfeld. Durch die vorgeschlagenen Baukörper und die Beschränkung
auf den westlichen Teil des Planungsgebietes kann im östlichen Teil eine
angemessen dimensionierte Grünverbindung zur naturräumlichen Vernetzung des Truderinger Waldes gesichert
und entwickelt werden. Die privaten
Freiflächen grenzen sich deutlich von
der Grünverbindung ab. Dadurch kann
der Schutz dieses Landschaftsbereichs
in unmittelbarer Nachbarschaft zu
einem modernen und nachhaltigen
Wohnquartier dauerhaft gewährleistet
werden.
des neuen Quartiers. Die Grün- und
Freiflächen sind in den Grünzug mit öffentlicher Grün- und Ausgleichsfläche,
Waldflächen sowie private Freiflächen
und den kleinen Quartiersplatz mit
Wegeverbindungen untergliedert.
Die kleinteilige Bebauung ist drei- bis
viergeschossig geplant und integriert
sich in ihrer Maßstäblichkeit in die Umgebung. So ist es möglich die Gebäudeoberkante deutlich unter der bestehenden Baumsilhouette zu halten.
Im Übergang zwischen der Wohnbebauung und dem Grünzug ist deshalb
eine öffentliche Grünfläche mit einem
naturnahen Spielplatz geplant. Die
privaten Freiflächen dienen der Versorgung der Bewohner mit ausreichenden, vielfältig nutzbaren Flächen.
Für das neue Quartier wird ein Angebot
an unterschiedlichen Wohntypologien in
verschiedenen Anteilen vorgeschlagen.
Laden- und Einzelhandelsflächen sowie
soziale Infrastruktureinrichtungen
sind nicht geplant, da dieser Standort
nicht für die Einrichtung solcher
Infrastrukturen geeignet ist. Die ausgelösten notwendigen Plätze in sozialen
Infrastruktureinrichtungen können im
Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 2090
Friedrich-Creutzer-Straße/Alexisweg,
beziehungsweise in der zuständigen
Sprengelgrundschule in der Markgrafenstraße 33 gewährleistet werden.
Der kleine interne ‚Quartiersplatz‘ bildet ein zentrales Element und schafft
einen Raum für ein soziales Miteinander im Planungsgebiet und fördert damit die informelle nachbarschaftliche
Begegnung. Die landschaftlichen
Vorzüge der Lage am Truderinger Wald
werden zum Charakteristikum des
neuen Wohnquartiers. Der angrenzende
Wald, der bestehende Baumbestand
sowie wertgebende Vegetationsstrukturen sind maßgebende Bestandteile
Der öffentliche Grünzug dient dazu,
die Waldflächen nördlich und südlich
des Planungsgebietes zu verbinden
sowie vorrangig die landschafts- und
naturschutzfachlichen Belange zu
berücksichtigen. Damit kann die
naturräumliche Vernetzung des Landschaftsraumes verbessert werden.
Die Nutzung des Grünzuges zur Naherholung ist aufgrund seiner Ausrichtung für naturschutzfachliche Ziele
nur in einem sehr eingeschränkten
Maß möglich: insofern sind gesondert
Erholungsangebote für die geplante
Wohnbebauung vorzusehen.
Den Wohnungen im Erdgeschoss ist
ein jeweils privater beziehungsweise
gemeinschaftlich nutzbarer Freiraum
einschließlich Kinderspielplatz zugeordnet. Die Privatsphäre der Wohnungen,
Terrassen und Gärten im Erdgeschoss
wird durch einen Gebäudesockel sowie
durch Heckenpflanzungen gewährleistet.
Auswirkungen der Planung
• durch die städtebauliche Struktur
und die moderate Höhenentwicklung sowie den Erhalt der umgebenden Kulisse aus Großbäumen kann
ein harmonischer Übergang zur
Bestandsbebauung und zum Landschaftsraum geschaffen werden
• durch die Freihaltung und naturnahe
Gestaltung des Landschafts-Korridors im Osten wird die Verbindung
der südlich und nördlich anschließenden Waldflächen verbessert und
über die anstehende Bauleitplanung
langfristig gesichert.
• durch die entstehende Wohnbebauung entsteht zusätzlicher Nutzungs-
druck auf das Landschaftsschutzgebiet, der durch Erholungsangebote
wie einen öffentlichen Spielplatzgemindert und durch ökologische
Aufwertungsmaßnahmen wie naturnahen Waldumbau und ergänzende
Waldpflanzungen kompensiert wird
• durch die Erschließung der Tiefgarage von der Fauststraße aus, kann
das ganze Planungsgebiet autofrei
gehalten werden und eine zusammenhängende, verkehrsfreie innere
Durchwegung geschaffen werden
Verfahren
Mit diesem Informationsblatt wird die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB in der Zeit
vom 11. Mai 2017 mit 12. Juni 2017
durchgeführt.
Auskünfte sowie Anregungen können
während dieses Zeitraums in der Zeit
von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr auch unter
nachfolgender Adresse eingeholt
beziehungsweise abgegeben werden:
Landeshauptstadt München Referat
für Stadtplanung und Bauordnung,
Hauptabteilung II, Blumenstraße 28b,
80331 München, Tel.: 089 233-22825,
Fax: 089 233-24215
Grundsätzliche Aussagen zum Flächennutzungsplan mit integrierter
Landschaftsplanung erhalten Sie im Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Hauptabteilung I, Blumenstraße 31
(Eingang Angertorstraße), Tel.: 089 23322830, Fax: 089 233-98922830
Allgemeine Informationen zum Ablauf
eines Bauleitplanverfahrens finden Sie
im Internet.
Bildnachweis:
Planungskonzept mgk, Landschaftsarchitekten, München
Steidle Architekten, München
Impressum
Herausgeberin:
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und
Bauordnung
Blumenstraße 28 b, 80331 München
www.muenchen.de/plan
E-Mail: [email protected]
Stand: April 2017
Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/31 und
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2119
Fauststraße (südlich), östlich des Schanderlweges (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1209,
Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 600)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)vom 11. Mai 2017 mit 12. Juni 2017
Anlass und Zweck der Planung
Auf der Grundlage des Antrages Nr.
14-20 / A 00045 vom 6.Juni 2014 sollen
seitens des Referates für Stadtplanung
und Bauordnung die erforderlichen
Maßnahmen zur Entwicklung der
Grundstücke eingeleitet werden. Auf
dem bisher mit einer Freizeitanlage
der „Neuen Heimat Bayern“ bebauten
Grundstück,Flurstücke Nrn. 2253/0,
2251/1, 2253/60 Gemarkung Perlach,
soll ein Wohnquartier mit zirka 80 Wohnungen entwickelt werden.
Lageplan mit Planungsumgriff, maßstabslos
Beschlusslage
Mit Beschluss der Vollversammlung
des Stadtrates der Landeshauptstadt
München vom 12. Oktober 2016
(Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 06719)
wurden die Durchführung eines
Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung und die Aufstellung
eines Bebauungsplans zur Entwicklung
von Wohnbebauung im Bereich der
Fauststraße (südlich), östlich des
Schanderlweges beschlossen.
Lage und Umgriff der Planung
Das Planungsgebiet befindet sich im
15. Stadtbezirk Trudering-Riem und
16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach am
südöstlichsten Stadtrand im Truderinger
Wald, der als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen ist. Der Umgriff hat
eine Gesamtfläche von etwa 24.325
Quadratmetern wovon zirka 2.268
Quadratmeter im Eigentum der Landeshauptstadt München und zirka 22.057
Quadratmeter in Privateigentum der
Optima Aegidius Firmengruppe sind.
Das Gebiet wird im Norden von der
Fauststraße und im Süden von Bannwald begrenzt. Im Westen grenzen die
Grundstücke entlang des Schanderlweges an und im Osten geht die Fauststraße in die Schwedensteinstraße
über.
Flächennutzungsplan mit integrierter
Landschaftsplanung
Der derzeit geltende Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung stellt die Fläche überwiegend
als Sportanlage dar. Die westlich und
östlich angrenzenden Siedlungsbereiche an der Schwedensteinstraße
beziehungsweise dem Schanderlweg
sind als Reine Wohngebiete, die Bereiche nördlich und südlich davon als
Waldflächen dargestellt. Als nachrichtliche Übernahme ist im Bereich dieser
Waldflächen „Bannwald“ sowie im
Bereich des Planungsgebietes „Landschaftsschutzgebiet“ dargestellt. Der
gesamte Planungsbereich liegt innerhalb des „Regionalen Grünzugs“, der
ebenfalls als nachrichtliche Übernahme
dargestellt ist
Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung
Geplantes Vorgehen
Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, den
Flächennutzungsplan mit integrierter
Landschaftsplanung zu ändern und
einen Bebauungsplan mit Grünordnung
für das Planungsgebiet aufzustellen.
Die dazu erforderlichen Bauleitplanverfahren werden in einem Parallelverfah-
ren zeitgleich durchgeführt.
Planungsziele
Städtebauliche Ziele:
• Schaffung eines städtebaulich qualitätsvollen Wohnquartiers für unterschiedliche Einkommensgruppen
• Einbindung der neuen Siedlung in
die umgebenen Strukturen
• 3-4 geschossige Bebauung um die
Gebäudeoberkante unter der bestehenden Baumsilhouette zu halten
• Schaffung flexibler Gebäudestrukturen die unterschiedliche Wohnformen ermöglichen
• Flächensparende Erschließung des
Planungsgebietes über Tiefgaragen
und Besucherstellplätze
• Verträgliche Einbindung des Neuverkehrs in das bestehende Straßennetz
• Entwicklung des Konzepts im Sinne
der Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz
Landschaftsplanerische Ziele:
• Sicherstellung der landschaftlichen
und ökologischen Funktionen im
Landschaftsraum durch die naturräumliche Vernetzung der nördlich
und südlich gelegenen Waldgebiete
• Berücksichtigung der Belange des
Naturschutzes und Landschaftsbildes durch Sicherung und Herstellungeiner Nord-Süd gerichteten
Grünverbindung
• Wahrung des baumbestandenen
Charakters durch Erhalt des
Gehölzgürtels an der westlichen
Grundstücksgrenze, sowie durch
weitestgehenden Schutz des
sonstigen Baumbestandes; größt
möglicher Erhalt der ökologisch
bedeutsamen Vegetationsstrukturen
• vollständige Berücksichtigung
der Grenzen des umgebenden
Bannwaldes sowie langfristige
Sicherung einer leistungsfähigen
Grünverbindung
• Ausweisung und Errichtung einer
öffentlich Grünfläche mit einem
naturnahen Spielplatz
Luftbild mit Umgriff, maßstabslos
Planungskonzept (Stand März 2017), maßstabslos
Daten zum Bebauungsplan
• Fläche Bebauungsplan mit Grünordnung zirka 24.000 Quadratmeter
• Geschossfläche zirka 7.900 Quadratmeter
• Nettobauland zirka 11.855 Quadratmeter
• Straßenflächen zirka 1.840 Quadratmeter
• Grünzug zirka 12.470 Quadratmeter
Konzeption zur Siedlungsentwicklung und naturräumlichen Vernetzung
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