Einführung in die Sonderpädagogik Ethische Fragen der Sonderpädagogik Ethische Fragen der Sonderpädagogik Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ im Nationalsozialismus Singer- Diskussion Humangenetische Beratung Früheuthanasie und Alterseuthanasie Frühgeburten Pränatale Diagnostik Präimplantationsdiagnostik Sterbehilfe Lebensunwertes Leben im Nationalsozialismus (vgl. Schmuhl 1992) Sterilisierungsgesetzgebung als Kernstück der Rassenhygiene 14.7.1933 Krankheiten im Sinne des Gesetzes: „angeborener Schwachsinn“ Schizophrenie Manisch-Depressives Irresein Erbliche Fallsucht Erbliche Blindheit Erbliche Taubheit Körperliche Missbildungen Schwerer Alkoholismus Vernichtung lebensunwerten Lebens im Nationalsozialismus Binding und Hoche 1920: „Ballastexistenzen“, „geistig Toten“, „Lebensunwertes Leben“ 14.Juli 1933 GzVeN Sterilisation konnte beantragt werden von: Sterilisanden selbst Gesetzlichem Vertreter oder Betreuer Amts- oder Gerichtsärzten Leitern von Heil-, Pflege-, Kranken- und Strafanstalten Erbgesundheitsgerichte entschieden Konnte mit Zwang durchgesetzt werden Ca. 400 000 Sterilisationen Ca. 5-6000 Frauen und 600 Männer starben Kindereuthanasie und Aktion T4 Die Kindereuthanasie (Fall Knauer) Ermächtigung Brandts und Bouhlers durch Hitler, Zielgruppe: Kinder im Elternhaus Erlaß vom August 1939 Meldepflicht behinderter Kinder für Hebammen, Ärzte etc. , Mind. 5000 ermordet Die Aktion T4 Gnadentod für unheilbar Kranke , Geheim-Erlaß Oktober 1939 Verschleppung von Anstaltsbewohnern (auch Erwachsene), Meldebögen, mind. 70000 ermordet Ende: Bischof van Galens Rede 3.8.1941 Singer- Thesen ( vgl. Singer 1984) Utilitaristische Position: Eine Handlung ist richtig, wenn sie Zuwachs an Glück für die Betroffenen produziert Präferenz-Utilitarismus: Präferenzen der Personen müssen abgewogen werden Die Tötung eines behinderten Säuglings, Neugeborenen oder Fötus ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Nur Personen stehen unter dem Schutz des Lebens. Der Mensch wird erst zur Person Personen: Rationalität, Selbstbewusstsein, Bewusstsein, Autonomie, Lust- und Schmerzempfindung, können Beziehungen knüpfen, Kommunikationsfähigkeit, Zukunftsempfinden Singer Thesen Zitate „Der Kern einer Sache ist freilich klar: Die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht! “ (Singer, Praktische Ethik, 1984, 188) „Sofern der Tod eines geschädigten Säuglings zur Geburt eines anderen Säuglings mit besseren Aussichten auf ein glückliches Leben führt, dann ist die Gesamtsumme des Glücks größer, wenn der behinderte Säugling getötet wird. Der Verlust eines glücklichen Lebens für den ersten Säugling wird durch den Gewinn eines glücklicheren Lebens für den zweiten aufgewogen“ (ebd., 183) Humangenetische Beratung (vgl. Antor/Bleidick, 2000) Seit 1972; 2000 gab es 50 Beratungsstellen Zwei Aufgaben: Familienanamnese und molekularbiologische Tests, Pränatal-Diagnostik Negative (Verhinderung kranker Erbanlagen) und positive Eugenik 1,5% aller Behinderungen durch genetisch bedingte Erbkrankheiten Einbezug von Sonderpädagogen in ein interdisziplinäres Team wird gefordert Früh- und Alterseuthanasie (vgl. Antor/Bleidick, 2000) Grenzen der Behandlungspflicht bei schwerstgeschädigten Säuglingen (Einbecker Empfehlungen). Einzelfallentscheidung gegenüber allgemeingültiger Regel (Ärzte, Pflegepersonal, Eltern). Gefordert: Einbezug der Sonderpädagogik Sogenanntes Liegenlassen von Neugeborenen Steigende Pflegebedürftigkeit alter Menschen durch medizintechnischen Fortschritt Frühgeburten Tötung auf Verlagen gilt als aktive Euthanasie §216 Beihilfe zur Selbsttötung straflos Indirekte Euthanasie (Schmerzmittel mit Todesfolge) PID Verhinderung schwerer Erkrankung Behandlung eines Geschwisterkindes Nur 14% der Paare werden Eltern Mehrlingsschwangerschaften und Frühgeburten erhöht Problem der Selektion bei künstlicher Befruchtung Dammbruchargument 42% wird zusätzlich PND durchgeführt Embryonenschutzgesetz Familienplanung und neue Verantwortlichkeit Diagnosen als Wahrscheinlichkeitsaussagen Pränataldiagnostik Invasiv: Amniozentese (Fruchtwasser) Chorionzottenbiopsie Blutentnahme beim Fötus Fetoskopie Nicht Invasiv: Ultraschall Risiken Invasiv: Fehlgeburten, Verletzung, Infektion etc. §218 ohne Begrenzung bei schwerwiegender Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der schwangeren Frau PND Bei fehlerhafter Beratung der Ärzte (Kind als Schaden) Schadenersatzpflicht Unterstützung bei Entscheidungsfindung SAFE: Unterstützung bei Ängsten nach PND PND in Indien (Abtreibung von Mädchen) Veränderungen der Schwangerschaft Erhöhte Ängste der Schwangeren Die Zahl der Kaiserschnitte stieg von 24,1% im Jahr 2000 auf 34,4% im Jahr 2009 (FR vom 6./7.11.2010) Schwangerschaft auf Probe Bindungsstörungen Frühgeburten 9% aller in BRD geborenen Kinder (2012) Geburten vor der 38.Woche, untere Grenze bei 22.Schwangerschaftswoche Ca. 1/3 schwere, 1/3 leichte Behinderungen Frage der Bindungsstörungen Leben auf der Intensivstation (NIDCAP) Sonderpädagogische Konzepte: Känguruhen, Gebärmutter-Räume, Gesprächs-Angebote an Eltern Hausfrühförderung Sterben und Tod Veränderung der Pflegebedürftigkeit durch Medizintechnik Längere Aufenthalte im Pflegeheim Entscheidungen über Tod und Leben durch Angehörige Abhängigkeit von Medizintechnik Hospizbewegung Sterbehilfe Dörner: Kritik am autonomen Willen, sterben zu wollen. Frage der Verinnerlichung gesellschaftlicher Haltung Aktive und passive Sterbehilfe BRD Schweiz Niederlande Aktive Sterbehilfe Strafbar Totschlag nach §212 StGB, Mord §211 StGB oder Tötung auf Verlangen § 216 StGB Strafbar, Totschlag, vorsätzliche Tötung, oder Tötung auf Verlangen Seit 2002 gesetzlich erlaubt, wenn Sorgfaltskriterien eingehalten werden, ansonsten Mord oder Totschlag Passive Sterbehilfe Lange Zeit strafbar als unterlassene Hilfeleistung §323c StGB oder vorsätzl. bzw. fahrlässige Tötung Nicht gesetzlich geregelt, wird als erlaubt angesehen Erlaubt, gilt als natürlicher Tod Indirekte Sterbehilfe Nicht strafbar unter den Bedingungen der Schmerzbehandlung mit Todesfolge Nicht gesetzlich geregelt, gilt als erlaubt Erlaubt, gilt als natürlicher Tod Beihilfe zum Selbstmord Nicht strafbar, aber enge Rechtsprechung, ob nicht Tatbestand Tötung auf Verlangen erfüllt Beihilfe und Verleitung nur strafbar, wenn aus selbstsüchtigen erlaubt