Einführung in die Sonderpädagogik

Werbung
Einführung in die
Sonderpädagogik
Ethische Fragen der
Sonderpädagogik
Ethische Fragen der Sonderpädagogik
Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ im
Nationalsozialismus
Singer- Diskussion
Humangenetische Beratung
Früheuthanasie und Alterseuthanasie
Frühgeburten
Pränatale Diagnostik
Präimplantationsdiagnostik
Sterbehilfe
Lebensunwertes Leben im
Nationalsozialismus (vgl. Schmuhl 1992)
 Sterilisierungsgesetzgebung als Kernstück der
Rassenhygiene 14.7.1933
 Krankheiten im Sinne des Gesetzes:
„angeborener Schwachsinn“
Schizophrenie
Manisch-Depressives Irresein
Erbliche Fallsucht
Erbliche Blindheit
Erbliche Taubheit
Körperliche Missbildungen
Schwerer Alkoholismus
Vernichtung lebensunwerten Lebens im
Nationalsozialismus
 Binding und Hoche 1920: „Ballastexistenzen“,
„geistig Toten“, „Lebensunwertes Leben“
 14.Juli 1933 GzVeN
 Sterilisation konnte beantragt werden von:
Sterilisanden selbst
Gesetzlichem Vertreter oder Betreuer
Amts- oder Gerichtsärzten
Leitern von Heil-, Pflege-, Kranken- und Strafanstalten
 Erbgesundheitsgerichte entschieden
 Konnte mit Zwang durchgesetzt werden
 Ca. 400 000 Sterilisationen
 Ca. 5-6000 Frauen und 600 Männer starben
Kindereuthanasie und Aktion T4
 Die Kindereuthanasie (Fall Knauer)
Ermächtigung Brandts und Bouhlers durch
Hitler, Zielgruppe: Kinder im Elternhaus
 Erlaß vom August 1939 Meldepflicht behinderter
Kinder für Hebammen, Ärzte etc. , Mind. 5000
ermordet
 Die Aktion T4 Gnadentod für unheilbar Kranke ,
Geheim-Erlaß Oktober 1939
Verschleppung von Anstaltsbewohnern (auch
Erwachsene), Meldebögen, mind. 70000
ermordet
Ende: Bischof van Galens Rede 3.8.1941
Singer- Thesen ( vgl. Singer 1984)
 Utilitaristische Position: Eine Handlung ist richtig, wenn
sie Zuwachs an Glück für die Betroffenen produziert
 Präferenz-Utilitarismus: Präferenzen der Personen
müssen abgewogen werden
 Die Tötung eines behinderten Säuglings, Neugeborenen
oder Fötus ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der
Tötung einer Person.
 Nur Personen stehen unter dem Schutz des Lebens. Der
Mensch wird erst zur Person
 Personen: Rationalität, Selbstbewusstsein, Bewusstsein,
Autonomie, Lust- und Schmerzempfindung, können
Beziehungen knüpfen, Kommunikationsfähigkeit,
Zukunftsempfinden
Singer Thesen Zitate
 „Der Kern einer Sache ist freilich klar: Die Tötung eines
behinderten Säuglings ist nicht moralisch
gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft
ist sie überhaupt kein Unrecht! “ (Singer, Praktische
Ethik, 1984, 188)
 „Sofern der Tod eines geschädigten Säuglings zur
Geburt eines anderen Säuglings mit besseren
Aussichten auf ein glückliches Leben führt, dann ist die
Gesamtsumme des Glücks größer, wenn der behinderte
Säugling getötet wird. Der Verlust eines glücklichen
Lebens für den ersten Säugling wird durch den Gewinn
eines glücklicheren Lebens für den zweiten aufgewogen“
(ebd., 183)
Humangenetische Beratung
(vgl. Antor/Bleidick, 2000)
 Seit 1972; 2000 gab es 50 Beratungsstellen
 Zwei Aufgaben: Familienanamnese und
molekularbiologische Tests, Pränatal-Diagnostik
 Negative (Verhinderung kranker Erbanlagen) und
positive Eugenik
 1,5% aller Behinderungen durch genetisch bedingte
Erbkrankheiten
 Einbezug von Sonderpädagogen in ein interdisziplinäres
Team wird gefordert
Früh- und Alterseuthanasie
(vgl. Antor/Bleidick, 2000)
 Grenzen der Behandlungspflicht bei
schwerstgeschädigten Säuglingen (Einbecker
Empfehlungen). Einzelfallentscheidung gegenüber
allgemeingültiger Regel (Ärzte, Pflegepersonal, Eltern).
Gefordert: Einbezug der Sonderpädagogik
 Sogenanntes Liegenlassen von Neugeborenen
 Steigende Pflegebedürftigkeit alter Menschen durch
medizintechnischen Fortschritt
 Frühgeburten
 Tötung auf Verlagen gilt als aktive Euthanasie §216
 Beihilfe zur Selbsttötung straflos
 Indirekte Euthanasie (Schmerzmittel mit Todesfolge)
PID










Verhinderung schwerer Erkrankung
Behandlung eines Geschwisterkindes
Nur 14% der Paare werden Eltern
Mehrlingsschwangerschaften und Frühgeburten erhöht
Problem der Selektion bei künstlicher Befruchtung
Dammbruchargument
42% wird zusätzlich PND durchgeführt
Embryonenschutzgesetz
Familienplanung und neue Verantwortlichkeit
Diagnosen als Wahrscheinlichkeitsaussagen
Pränataldiagnostik
 Invasiv:
Amniozentese
(Fruchtwasser)
Chorionzottenbiopsie
Blutentnahme beim
Fötus
Fetoskopie
 Nicht Invasiv:
Ultraschall
 Risiken Invasiv:
Fehlgeburten,
Verletzung, Infektion
etc.
§218 ohne Begrenzung
bei schwerwiegender
Beeinträchtigung des
körperlichen oder
seelischen
Gesundheitszustandes
der schwangeren Frau
PND
Bei fehlerhafter Beratung der Ärzte (Kind
als Schaden) Schadenersatzpflicht
Unterstützung bei Entscheidungsfindung
SAFE: Unterstützung bei Ängsten nach
PND
PND in Indien (Abtreibung von Mädchen)
Veränderungen der Schwangerschaft
Erhöhte Ängste der Schwangeren
Die Zahl der Kaiserschnitte stieg von
24,1% im Jahr 2000 auf 34,4% im Jahr
2009 (FR vom 6./7.11.2010)
Schwangerschaft auf Probe
Bindungsstörungen
Frühgeburten
9% aller in BRD geborenen Kinder (2012)
Geburten vor der 38.Woche, untere Grenze bei
22.Schwangerschaftswoche
Ca. 1/3 schwere, 1/3 leichte Behinderungen
Frage der Bindungsstörungen
Leben auf der Intensivstation (NIDCAP)
Sonderpädagogische Konzepte: Känguruhen,
Gebärmutter-Räume, Gesprächs-Angebote an Eltern
Hausfrühförderung
Sterben und Tod
 Veränderung der Pflegebedürftigkeit durch
Medizintechnik
 Längere Aufenthalte im Pflegeheim
 Entscheidungen über Tod und Leben durch Angehörige
 Abhängigkeit von Medizintechnik
 Hospizbewegung
 Sterbehilfe
 Dörner: Kritik am autonomen Willen, sterben zu wollen.
Frage der Verinnerlichung gesellschaftlicher Haltung
Aktive und passive Sterbehilfe
BRD
Schweiz
Niederlande
Aktive
Sterbehilfe
Strafbar Totschlag nach
§212 StGB, Mord §211
StGB oder Tötung auf
Verlangen § 216 StGB
Strafbar, Totschlag,
vorsätzliche Tötung,
oder Tötung auf
Verlangen
Seit 2002 gesetzlich
erlaubt, wenn
Sorgfaltskriterien
eingehalten werden,
ansonsten Mord
oder Totschlag
Passive
Sterbehilfe
Lange Zeit strafbar als
unterlassene Hilfeleistung
§323c StGB oder vorsätzl.
bzw. fahrlässige Tötung
Nicht gesetzlich
geregelt, wird als
erlaubt angesehen
Erlaubt, gilt als
natürlicher Tod
Indirekte
Sterbehilfe
Nicht strafbar unter den
Bedingungen der
Schmerzbehandlung mit
Todesfolge
Nicht gesetzlich
geregelt, gilt als
erlaubt
Erlaubt, gilt als
natürlicher Tod
Beihilfe
zum
Selbstmord
Nicht strafbar, aber enge
Rechtsprechung, ob nicht
Tatbestand Tötung auf
Verlangen erfüllt
Beihilfe und
Verleitung nur
strafbar, wenn aus
selbstsüchtigen
erlaubt
Herunterladen