Auslobungstext - Competitionline

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Staatliches Bauamt Regensburg
Bereich Hochschulbau
KUNST UND BAUEN
Auslobung eines Kunstwettbewerbes
anlässlich der Neuerrichtung der Forschungsgebäude D3/A2 und D4
am Universitätsklinikum Regensburg
Auslober:
Freistaat Bayern
vertreten durch
das Staatliche Bauamt Regensburg
Auslobungstext
Diese Auslobung umfasst 21 Seiten
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Bereich Hochschulbau
Herausgeber und Wettbewerbsdurchführung
Staatliches Bauamt Regensburg
Bereich Hochschulbau
Hausanschrift
Bajuwarenstraße 2d
93053 Regensburg
Postanschrift
Postfach 10 10 41
93010 Regensburg
Dienstgebäude Hochschulbau
Universitätsstraße 82
93053 Regensburg
Telefon
0941/69856-01
(Vermittlung)
Telefax
0941/69856-299
(Zentrale)
e-Mail
[email protected]
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Offener mehrstufiger Kunstwettbewerb
ZUM ANLASS DER FORSCHUNGSNEUBAUTEN D3 / D4
UND DES EINGANGS- UND HÖRSAALGEBÄUDES A2
AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM REGENSBURG
Auslobung
Regensburg, Juni 2013
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INHALTSVERZEICHNIS
ANLASS DES WETTBEWERBES
5
DAS UNIVERSITÄTSKLINIKUM REGENSBURG
6
ZWISCHEN KRANKENBETT UND FORSCHUNGSLABOR
7
WETTBEWERBSAUFGABE TEIL A
8
Anlagen
8
Wettbewerbsbereiche
8
RAHMENBEDINGUNGEN TEIL B
9
Architektur, Außenraumgestaltung und Wettbewerbsbereiche
9
1. Städtebauliche Situation und Nutzung
9
2. Architekturkonzept
12
3. Außenraumgestaltung
13
WETTBEWERBSVERFAHREN TEIL C
14
1.
Wettbewerbsart- und Verfahren
14
2.
Auslober
14
3.
Grundsätze und Richtlinien
14
4.
Teilnahmeberechtigung und Zulassungsbereich
14
5.
Auswahlgremium und Jury
15
6.
Verfügbare Mittel
16
7.
Wettbewerbsunterlagen
16
8.
Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung
16
9.
Ortsbesichtigung, Rückfragen und Kolloquium
18
10. Vergütung und weitere Bearbeitung
18
11. Urheberrecht
19
12. Abgabetermin
19
13. Haftung und Rückgabe
19
14. Zulassung der Arbeit, Voraussetzung
20
15. Preisgerichtsverfahren
20
16. Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung
20
17. Terminübersicht
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ANLASS DES WETTBEWERBES
Am Universitätsklinikum Regensburg wurde mit der Errichtung der Forschungsgebäude D3 und D4 und des Eingangsgebäudes mit Hörsälen A2 der Forschungskomplex der D Bauten in Richtung Westen vorläufig fertig gestellt.
Nachdem die Bauarbeiten abgeschlossen sind soll nun durch die künstlerische
Mitgestaltung des Umfeldes bzw. der Bauten selbst, die Maßnahme zu einem Gesamtabschluss gebracht werden.
Als Budget für den Kunstwettbewerb stehen 170.000,- Euro zur Verfügung.
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DAS UNIVERSITÄTSKLINIKUM REGENSBURG
ist eines der modernsten Klinika der Bundesrepublik Deutschland. Mit seinen drei
Kernkompetenzen widmet sich das Klinikum
-
der Versorgung von Patienten durch Ärzte und Pflegekräfte auf höchstem
medizinischem Niveau,
-
der Weiterentwicklung der Medizin durch international renommierte Forscher
sowie
-
der Ausbildung von Ärzten und medizinisch - wissenschaftlichem Nachwuchs
von morgen.
Um den Anspruch eines Krankenhauses der Maximalversorgungsstufe gerecht zu
werden, engagieren sich täglich mehr als 3.600 Mitarbeiter, darunter 635 Ärzte,
1375 Pflegekräfte sowie zahlreichen Mitarbeiter aus den Bereichen Technik, Verwaltung und allgemeiner Patientenservice. Aber auch der Forschungs- und Lehrbereich des Klinikums mit seinen rd. 250 Mitarbeitern trägt täglich dazu bei, dass
Regensburg sich als Zentrum innovativer Medizin weiterentwickelt und neue Behandlungsverfahren noch erfolgreicher werden.
Mit den neuerrichteten Forschungsbauten D3 und D4 wurde der junge Wissenschaftsstandort Regensburg um einige neue Institute erweitert, welche zugleich
wichtige Pfeiler der Fakultät für Medizin sind und die Forschungslandschaft der
Universität in vielfältiger Weise ergänzen.
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ZWISCHEN KRANKENBETT UND FORSCHUNGSLABOR
„Mit den neuen Forschungsbauten wird die Struktur der Wissenschaft am Universitätsklinikum immer engmaschiger. In den erst vor kurzem eingerichteten Laborund Versuchsräumen forschen bereits Wissenschaftler wie emsige Bienen an neuen Grundlagen und Ansätze für Diagnostik und Therapie.
Ihnen gegenüber in unmittelbarer Nachbarschaft, erwachsen die medizinischen
Versorgungsstätten. Bettenhaus an Bettenhaus, verbunden durch lichtdurchflutete
Adern in denen minütlich alles Lebenswichtige transportiert wird, beherbergen sie
die unterschiedlichsten Patienten. Alte und junge, schwerst- und leicht erkrankte,
neue und bereits dagewesene Patienten. Die Gemeinsamkeit aller liegt in ihrem
Inneren, ihren Ängsten, die von Ungewissheit genährt wird.
Im Spannungsfeld dieser beiden Wirkungsstätten befindet sich der zentrale Eingangs- und Hörsaalneubau A2.
Als offenes und transparentes Eingangsportal von den Architekten konzipiert, besitzt er eine doppeldeutige Verbindung. Zum einen verbindet er baulich die beiden Orte Wissenschaft und medizinische Versorgung, zum anderen schafft er einen Raum für Kommunikation und Bildung.“
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WETTBEWERBSAUFGABE TEIL A
Ziel des Wettbewerbes ist die Erlangung von Kunstentwürfen für die in der Auslobung spezifizierten Orte des Klinikums.
Seit Erstellung des Universitätsklinikums entwickeln Künstler in enger Zusammenarbeit mit den Architekten Kunstwerke, die in Beziehung zu den Gebäuden und deren Funktion stehen. Zahlreiche Werke sind seitdem entstanden. Die Bandbreite
reicht von Wandgestaltungen und Gemälden, über Lichtinstallationen und Fotografien bis hin zu Großskulpturen. Dabei ist Kunst mehr als ein Blickfang für das Auge. Sie ist Aufenthaltsqualität, sie inspiriert, regt zum Nachdenken oder auch zur
Diskussion an.
Die neue Kunst soll die bereits vorhandene Kunstlandschaft am Standort eigenständig fortführen. Sie soll eine für den Ort adäquate und zugleich einfühlsame
Gestaltung finden, die der Aufgabe des Universitätsklinikum als Krankenhaus, als
Forschungszentrum aber auch als Lehrinstitution gerecht wird.
Dem Künstler steht es dabei frei, einen oder beide der vorgegebenen Bereiche zu
bearbeiten. Für jeden Bereich ist jedoch nur ein Entwurf zulässig.
Grundsätzlich nicht erwünscht ist eine Wasserkunst oder ein Kunstwerk mit motorischem Antrieb, da die regelmäßigen Wartungen für die gesamte Gebäudetechnik des Klinikums bereits sehr personal- und kostenintensiv sind. Als Budget für den
Kunstwettbewerb sind 170.000,- Euro veranschlagt, von denen 100.000,- Euro für
den Außenbereich und 70.000,- Euro für den Innenbereich zur Verfügung stehen.
Anlagen
Folgende Unterlagen werden vom Auslober zu Verfügung gestellt:
1 Auslobungstext
1 Vordruck Teilnehmererklärung
1 Lageplan Klinikum M 1: 1000
1 Luftbild des Klinikums
1 Ansicht Bauteil A2/D3 von Osten
1 Ansicht Bauteil A2/D3 von Norden
1 Ansicht Flurspange C0 von Norden
1 Außenanlagenplan M 1: 500 mit Eintragung des
Wettbewerbsbereiches (möglicher Kunststandort)
1 Teilgrundriss Bauteil A2 Ebene 3 (EG) , Eingangshalle und eine
1 Fotodokumentation der als mögliche Kunststandorte
ausgewählten Bereiche und den daran anschließenden Gebäuden
Wettbewerbsbereiche
Die seitens des Auslobers für Kunst vorgesehen Standorte befinden sich sowohl im
Innen- als auch im Außenbereich. Die möglichen Standorte sind dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Es ist den Teilnehmern freigestellt, einen oder beide
der vorgeschlagenen Orte für ihre Entwürfe zu wählen. Dabei sind auch Lösungen,
die beide Orte zu einer einheitlichen Gestaltungsidee zusammenfassen, denkbar.
Für jeden Ort ist jeweils nur eine Lösung zugelassen.
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Zur Verdeutlichung der einzelnen Situationen liegen entsprechende Planauszüge
in der Anlage bei.
Bereich außerhalb der Gebäude:
Vorplatz östlich des Bauteils A2
Die Freifläche vor dem Eingang zum Bauteil A2 ist mit Betonwerksteinplatten gepflastert. Ein Teilbereich dieser Fläche wird im Sommer als Freifläche für die KUNOCafeteria genutzt. Daran östlich angrenzend befindet sich eine Grünfläche mit einer Größe von ca. 6 x 22 m, als Fortführung der Patientenpromenade östlich der
an diese Fläche angrenzenden Physiotherapie. Die Höhenlage entspricht dem Niveau der Ebene 3 (Eingangsebene) des Klinikums.
Bereiche innerhalb der Gebäude:
Die ca. 260 m2 große rechteckige Eingangshalle des Bauteils A2 mit einer Ausdehnung von ca. 9 m x 28 m, erstreckt sich in ihrer lichten inneren Höhe teilweise
über drei Vollgeschoße. Über die Halle werden auch der Hörsaal, die Seminarräume und CIP-Pools des Bauteils A2, sowie die Forschungsgebäude D3 und D4
und die Kinderklinik(Bauteil C5) erschlossen. Im Südbereich der Eingangshalle befindet sich in der Eingangsebene das Cafe KUNO, eine Cafeteria für Patienten,
Besucher und Personal mit Sitzplätzen und Stehtischen.
Die beiden Obergeschosse der Halle sind in Form eines Kubus mit einer zweiten
Fassade als sogenannte Seminarbox in die Außenhülle eingehängt.
Die äußere Ostfassade der Halle ist eine über drei Geschoße reichende Glasfassade, die etwas zurückversetzte Fassade der Seminarbox ist ebenfalls verglast, die
Seitenwände der Seminarbox wurden als weiß gestrichene Gipskartonwände
ausgeführt; ein außenliegender Sonnenschutz ist nicht vorhanden. Der Bodenbelag besteht aus grauem Granit, die Wände sind weiß gestrichen, die Metallbekleidung der KUNO- Cafeteria ist rot lackiert.
Die Höhenlage entspricht dem Niveau der Ebene 3 des Klinikums.
Die Halle steht in ihrer Gesamtheit für eine künstlerische Gestaltung zur Verfügung,
eine Aufstellmöglichkeit für Kunstobjekte besteht jedoch nicht, da die gesamte
Fläche sowohl als möblierter Sitzbereich für die KUNO- Cafeteria, als auch als Veranstaltungsfläche für häufig stattfindende medizinische Kongresse dient.
Unterkonstruktionen für hängende Objekte sind nicht vorhanden, die westliche Innenwand der Halle besteht ebenso wie die Decke im nördlichen Bereich aus
Stahlbeton, die nördliche Innenwand und die Decke unterhalb des in die Halle
eingehängten Kubus mit den Kursräumen bestehen aus Gipskarton.
Bei Abhängekonstruktionen von der Decke oder notwendigen Wandbefestigungen muss vorher eine statische Überprüfung erfolgen, welche in die Gesamtkosten
mit einzurechnen ist.
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RAHMENBEDINGUNGEN TEIL B
Architektur u. Außenraumgestaltung
1.
Städtebauliche Situation und Nutzung
Mit der Fertigstellung der neuen Forschungsbauten D3 und D4 und des Hörsaalgebäudes A2 wird die seit 35 Jahren andauernde Baugeschichte des Universitätsklinikums am südlichen Stadtrand Regensburgs um einen weiteren Schritt fortgeführt.
Basis für die städtebauliche Planung war das Ergebnis eines 1990 durchgeführten
Architektenwettbewerbes. Funktional setzen die beiden Forschungsbauten D3 und
D4 die Spange der Forschungsgebäude D1 und D2 nördlich der Haupterschließungsachse des Klinikums nach Westen fort.
Forschung
Medizinische Versorgung
Neubauten
Übersichtsplan UKR
Im Bauteil D3 sind vier Institute (Klinische Chemie, Epidemiologie, Immunologie, Humangenetik) mit Laborflächen, und die bis dahin im Bauteil D2 untergebrachten
Apotheke realisiert. Des Weiteren enthält der Bauteil D3 Räume für die Seelsorge
und für die ärztliche Direktion.
Der Hörsaaltrakt A2 bildet am Ende dieser Hauptachse, die sich, ausgehend vom
Haupteingang A1 des Klinikums, entlang der Bettenhäuser C1 bis C4 erstreckt, einen
vorläufigen Schlusspunkt.
Südlich von A2 und auch aus diesem Bauteil erschlossen, situiert sich die Kinderklinik
(KUNO – Bauteil C5). Als Pendant zum Haupteingang A1 entstand mit A2 eine weitere Eingangssituation mit einer Cafeteria und einem Hörsaal für 300 Personen. Außerdem befinden sich in A2 auch ein bei Bedarf durch Holzschiebewände in Einzelräume abtrennbarer Kursraum, Seminarräume und CIP-Pools.
Der Bauteil D4 ist als reines Labor- und Forschungsgebäude konzipiert.
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Das Gebäude D3 gliedert sich wie folgt:
Ebene 1 – 2. UG
Technik und Sonderflächen Forschung
Ebene 2 – 1.UG
Apotheke, Eingangsbereich Ost
Ebene 3 – EG
Klinische Chemie, Epidemiologie
Ebene 4 – 1. OG Epidemiologie, Immunologie
Ebene 5 – 2. OG Humangenetik
Ebene 6 – 3 .OG Technik – Lüftungszentrale
Gebäude D3 von Westen
Mit dem Raumprogramm des Gebäudes D4 ist der Schwerpunkt der Maßnahme
definiert: flexibel nutzbare Forschungs- und Versuchsbereiche
Das Gebäude D4 gliedert sich wie folgt:
Ebene 1 – 2. UG
Technik
Ebene 2 – 1. UG
Labor- und Forschungsflächen, Eingangsebene
Ebene 3 – EG
Labor- und Forschungsflächen
Ebene 4 - 1. OG
Labor- und Forschungsflächen
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Gebäude D4 von Süden
Das Gebäude A2 gliedert sich wie folgt:
Ebene 1 – 2. UG
Technik
Ebene 2 – 1.UG
Lager Apotheke, unterer Bereich Hörsaal
Ebene 3 – EG
Eingangsbereich Klinikum, Cafeteria, oberer Bereich
Hörsaal
Ebene 4 – 1. OG Kursräume, CIP-Pools
Ebene 5 – 2. OG Seminarräume
Gebäude A2 von Osten (Eingangsseite)
2.
Architekturkonzept
In ihrer Höhenentwicklung, in ihrem Bauvolumen, aber auch mit der Fassade nehmen die Neubauten die Architektursprache der bestehenden Klinikbauten auf.
Deshalb wurde auch das in der Architektur des Klinikums vorherrschende Material
„Ziegel“ wieder eingesetzt. Dennoch wurde diesmal mit horizontal gegliederten Fassaden und langen Fensterbändern ein formal-gestalterischer Unterschied zu den
bestehenden Bettenhäusern gemacht. Nach außen hin zeigt sich damit deutlich
der Unterschied zwischen den „Lochfassaden“ der Bettenhäuser, in denen jedes
Zimmer durch ein eigenes Fenster gekennzeichnet ist und den neuen Forschungsbauten mit Labornutzung, bei denen lange Fensterfronten mit viel natürlicher Belichtung von Vorteil sind. Das Gebäuderaster beträgt 7.20 m x 7.20 m. Gewählt wurde
für die oberirdischen Laborebenen des Bauteils D3 eine Gebäudeerschließung mit
zwei innen liegenden Fluren und einem dazwischen liegenden unbelichteten Bereich mit Nebenräumen, beim Bauteil D4 auf Grund der um ein Gebäuderaster geringeren Gebäudebreite mit einem innen liegenden Flur. Die Flure sind im Bauteil D3
am nördlichen Ende und im Bauteil D4 jeweils an den Stirnseiten natürlich belichtet.
Auf der Südseite des Bauteils D3 erfolgt die Belichtung über die Eingangshalle des
Bauteils A2. Großer Wert wurde in der Laborplanung auf eine klare Trennung der
Labore (Raumtiefe 6,90 m) zu den Büro- und Nebenräumen (Raumtiefe 4,70 m) und
auf eine Zusammenlegung gleich gearteter Labornutzungen (S2- und S3-Bereich)
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gelegt. Über eine 28 m lange Stahl- Glas- Brücke in der Ebene 3 sind die Gebäude
D3 und D4 verbunden. Die Fassaden sind in den Ebenen 3 und 4 als Elementfassade
mit vorgehängten Ziegelelementen im 1,20m-Raster ausgeführt. Die geschlossenen
Wandflächen sind ebenfalls mit diesen vorgehängten naturroten Ziegelelementen
versehen. Die Fassade der Ebene 2 ist eine Lochfassademit hinterlüfteten Fertigteilelementen. Die Fensterkonstruktionen sind in Aluminiumbauweise ausgeführt. Die
Längsseiten des Bauteils D3 erhielten Wartungsstege zur Fensterreinigung. Die Stege
nehmen die Sonnenschutzanlage in Form von seilgeführten Alu-Lamellenjalousien
auf.
Beim Bauteil D4 wurde auf die Wartungsstege verzichtet, der Alu- Lamellensonnenschutz konnte deshalb unmittelbar vor der Fassade mit einer Schienenführung angebracht werden.
Davon etwas abgesetzt stellt sich der Hörsaal des Bauteils A2 als monolithischer Kubus dar. Die Ostfassade der an den Hörsaal angrenzenden Eingangshalle des Bauteils ist als offene Glasfassade über drei Geschosse gestaltet, und wendet sich über
das Gebäude der Physiotherapie weg der Magistrale des Klinikums in Richtung
Haupteingang Gebäudes A1 zu.
3.
Außenraumgestaltung
Der sich durch die Gebäudeanordnung von D3 und D4 ergebende Hof bildet den
zentralen Wirtschaftshof für D4 und D3/ A2, d.h. Anlieferung sowie Ver- und Entsorgung erfolgen für alle 3 Gebäude über diesen Hof; ebenso befinden sich hier 5 PkwParkplätze sowie 1 Behindertenstellplatz.
Die Erschließung des Wirtschaftshofes erfolgt über eine Abzweigung von der ca. 4.20
m höher liegenden Zufahrt zum Haupteingang und zum Klinik-Besucherparkplatz.
Die als Rampe ausgebildete Wirtschaftshofzufahrt hat ein Gefälle von ca. 8.7%.
Eine in Verlängerung der westlichen Gebäudekante nach Norden gerichtete ca. 16
m lange und bis zu 4 m hohe Stützmauer, gleicht die Höhendifferenz zwischen Ebene 2 und Ebene 3 im Nordbereich des Gebäudes D3 aus.
Beim Gebäude D4 wurde der Höhenunterschied durch eine entsprechend angepasste Geländeausbildung und zusätzlich an der Nord- Ost- Ecke mit ca. 1 m hohen
Gabionen und im südlichen Bereich der Gebäude- Westseite durch eine ca. 1,2 m
hohe Stützwand ausgeglichen.
Die Zufahrt zur Feuerwehraufstellfläche, sowie zur Aufstellfläche des für den Zeitraum
der Wartung des Notstromdiesels erforderlichen mobilen Notstromaggregates des
Technikbereiches im Westen des Bauteils A2, erfolgt über eine Anbindung von Süden.
Westlich der beiden oberen Geschosse von D4 befindet sich auf dem Dach der
Ebene 2 eine Feuerwehrzufahrt. Ihre Lage berücksichtigt eine mögliche zukünftige
Aufstockung des Bauteils D4 im westlichen derzeit nur zweigeschossigen Bereich.
Das Dach auf Ebene 2 sowie des Müllentsorgungsbereiches im Norden auf gleicher
Ebene, ist mit einer halbintensiven Wiesen- und Staudenbegrünung versehen.
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WETTBEWERBSVERFAHREN TEIL C
1.
Wettbewerbsart – und Verfahren
Der Kunstwettbewerb wird als offener Ideenwettbewerb in 2 Stufen öffentlich bekannt gemacht. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Das Verfahren in der ersten
Stufe ist anonym. Das Verfahren in der zweiten Stufe bleibt anonym.
Die Teilnehmer haben in der ersten Stufe eine Konzeption bzw. eine Gestaltungsabsicht für mindestens einen der beschriebenen Bereiche (siehe Lagenplan) zu erstellen. In der zweiten Stufe sind die jeweiligen Ideen und Konzeptionen der ersten Stufe
von den ausgewählten Teilnehmern anhand von detaillierten Unterlagen und Modellen zu präzisieren. Es ist beabsichtigt, die zweite Stufe des Wettbewerbes mit ca.
15 Arbeiten durchzuführen. Das Preisgericht behält sich jedoch vor, den finanziellen
Umfang sowie die Anzahl der Arbeiten für die zweite Wettbewerbsstufe zu ändern.
Im Teil B der Auslobung „Rahmenbedingungen“ werden die Bereiche für die Kunst
am Bau dargestellt.
2.
Auslober
Auslober ist der Freistaat Bayern, das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst, letztlich vertreten durch das Staatliche Bauamt Regensburg,
Bereich Hochschulbau.
3.
Grundsätze und Richtlinien
Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Berater, Vorprüfer erklärt sich durch seine Beteiligung
bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des
Verfahrens einschließlich der Veröffentlichung der Ergebnisse dürfen nur über den
Auslober abgegeben werden.
4.
Teilnahmeberechtigung, Zulassungsbereich
Die Teilnahme steht allen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen freischaffenden Künstlern offen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und
teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten
als ein Teilnehmer. Bei Juristischen Personen muss der Name und die berufliche Qualifikation des für die Ausführung Verantwortlichen angegeben werden. Im Falle einer
aus dem Wettbewerbsverfahren resultierenden Beauftragung verpflichten sich die
Partner der Arbeitsgemeinschaften zu deren Aufrechterhaltung bis zur Abwicklung
des Verfahrens. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Preisrichter, deren Stellvertreter, Assistenten und Schüler, unmittelbar Unterstellte sowie Studierende, deren
Hochschullehrer als Preisrichter oder Vorprüfer am Wettbewerbsverfahren beteiligt
sind.
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5.
Auswahlgremium und Jury etc.
Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr MR Florian Albert
Bayerisches Wissenschaftsministerium
Vertreter Herr MR Dr. Christoph Gößwein
Herr MR Thomas Wolf
Oberste Baubehörde München
Vertreter Herr BD Philipp Wiedemann
Herr BD Karl Stock
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Vertreter wird noch benannt
Herr KD Klaus Fischer
Universitätsklinikum Regensburg
Vertreter HerrJohann Götz
Herr Prof. Dr. Kölbl
Ärztlicher Direktor
Universitätsklinikum Regensburg
Vertreter wird noch benannt
Herr Prof. Dr. Weber
Forschungsdekan
Universitätsklinikum Regensburg
Vertreter Frau Dr. Diana Pauly
Herr Klaus von Gaffron
Vorsitzender des Berufsverbandes bildender Künstler Bayern e. V.
Vertreter wird noch benannt
Herr Nikolaus Koliusis
Freischaffender Künstler, Stuttgart
Vertreter wird noch benannt
Herr Josef Mittlmeier
Lehrstuhl für Kunsterziehung Universität Regensburg
Vertreter wird noch benannt
Herr Ernst Geserer
Freischaffender Künstler, Schönhofen
Vertreter wird noch benannt
Herr Roland Schmidt
Architekt,Schuster Pechtold Schmidt Architekten GmbH, München
Vertreter Herr Hanns Nierlich, Architekt
Bei Verhinderung eines Jurymitgliedes wird dessen Aufgabe von dem durch das Jurymitglied bestimmten Stellvertreter wahrgenommen. Die Entscheidung der Jury ist
unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Vorprüfung
Die Vorprüfung und die technische Abwicklung wird durch das Staatliche Bauamt
Regensburg, Bereich Hochschulbau erbracht.
6.
Verfügbare Mittel
Für die Ausarbeitung und Ausführung der künstlerischen Gestaltung stehen insgesamt 170.000,-€ inkl. Mwst. zur Verfügung. In diesem Kostenrahmen sind alle Kosten,
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wie Honorar, Material, Lohn, Transport, Aufstellung, Herstellung des Kunstwerks einschließlich erforderlicher Unterkonstruktion usw. einzurechnen. Kosten die durch Eingriffe für das Kunstwerk in die baulichen Gegebenheiten des Kunststandortes entstehen, wie zusätzliche Fundamente, statische Berechnungen, zusätzliche oder geänderte bauliche und technische Leistungen, baurechtliche Verfahren usw. sind
ebenfalls einzurechnen, bzw. vom Künstler in seiner Kostenschätzung (zweite Stufe)
zu berücksichtigen.
Für die erste Wettbewerbsphase wird kein Honorar gezahlt. In der zweiten Wettbewerbsphase erhalten die Teilnehmer ein Bearbeitungshonorar von je 2.000,- EUR
(brutto), die im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
7.
Wettbewerbsunterlagen
Den Teilnehmern für die erste Stufe werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
1 Auslobungstext
1 Vordruck Teilnehmererklärung
1 Lageplan Klinikum M 1: 1000
1 Luftbild des Klinikums
1 Ansicht Bauteil A2 von Osten
1 Ansicht Bauteil D3 von Norden
1 Ansicht Flurspange C0 von Norden
1 Außenanlagenplan M 1:500 mit Eintragung des
Wettbewerbsbereiches (mögliche Kunststandorte)
1 Teilgrundriss Bauteil A2 Ebene 3 (EG) , Eingangshalle
1 Fotodokumentation der als mögliche Kunststandorte
ausgewählten Bereiche
Die Wettbewerbsunterlagen können vom 17.06.2013 bis 14.07.2013 von unserer Internetseite ( www.stbar.bayern.de )heruntergeladen werden.
8.
Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung
8.1
Nachfolgende Unterlagen sind für die erste Stufe vom Künstler einzureichen:
I.
Für die erste Stufe der Auslobung ist vom Künstler eine Konzeption bzw. eine
Gestaltungsabsicht für einen oder beide Bereiche zu erstellen. Es steht den
Künstlern frei, nur einen oder beide Bereiche zu bearbeiten. Jeder Teilnehmer
darf jedoch pro Bereich nur eine Arbeit ohne Varianteneinreichen.
Unabhängig davon ob nur ein Bereich oder beide Bereiche bearbeitet werden, steht jedem Künstler nur ein DIN A3 Blatt zur Verfügung auf dem sowohl
die künstlerische Idee als auch die zugehörige Beschreibung unterzubringen
sind. Teilnehmer die diesen genannten Umfang überschreiten werden bei der
Bewertung nicht berücksichtigt. Auf dem Blatt sind vom Künstler der bearbeitete Bereich sowie seine sechsstellige Kennzahl auf der rechten oberen Seite anzugeben.
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II.
Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung mit seiner Anschrift in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit der gleichen Kennzahl abzugeben, mit der er seine Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet hat. Daneben ist in diesem Umschlag eine Vita und eine Liste der bisherigen künstlerischen
Arbeiten beizufügen (max. 2 Seiten DIN A4)
Hinweis:
Der Wettbewerb ist anonym. Sollten die eingereichten Unterlagen außerhalb des
verschlossenen Umschlags Hinweise auf die Identität des Verfassers geben, wird die
Arbeit ausgeschlossen. Bei Nichtwahrung der Anonymität kann die Arbeit nicht zur
Bewertung zugelassen werden. Fotografien oder andere Abbildungen von existierenden Kunstwerken, die im öffentlichen Raum oder in Ausstellungen gezeigt wurden, dürfen deshalb auch nicht zur Verdeutlichung von künstlerischer Idee oder Arbeitsweise benutzt werden. Der Künstler verpflichtet sich eine eigens für diesen
Wettbewerb gefertigte Arbeit einzureichen.
8.2
Nachfolgende Unterlagen sind für die zweite Stufe vom Künstler einzureichen:
I.
Darstellung des Bereiches und der künstlerischen Konzeption im Lage-, Grundriss- und Ansichtsplan in geeignetem und aussagekräftigem Maßstab; maximal
zwei DIN A1 Blätter im Querformat
II.
Ein Modell im Maßstab 1:10
III.
Knappe Erläuterung und Begründung des Entwurfskonzeptes (max. eine SeiteDIN A4);
IV.
Beschreibung der zur Verwendung vorgeschlagenen Materialien, Abmessungen, Oberflächen, ggf. Gewicht und sonstige für eine Beurteilung des Kunstwerkes maßgeblichen Angaben (max. eine Seite DIN A4);
V.
Darstellung von Konstruktion und Befestigungen des Kunstwerkes im freien
Maßstab mit Vermassung
VI.
Zeitplan mit Angaben zur benötigten Ausführungszeit
VII.
Kostenaufstellung für die Ausführung des Wettbewerbsvorschlages, gegliedert
in Honorarkosten und Herstellungskosten.
VIII. Unterzeichnete Verfassererklärung;
IX.
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen;
X.
Verkleinerungen aller Pläne auf DIN A3 (reproduktionsfähig für Protokoll bzw.
Veröffentlichungen).
Hinweis:
Sämtliche Unterlagen und Modelle sind mit dem Namen des Verfassers zu kennzeichnen.
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9.
Ortsbesichtigung, Rückfragen und Kolloquium
In der ersten und zweiten Stufe können Rückfragen zur Auslobung schriftlich gestellt
werden. Sie müssen für die erste Stufe bis zum 02.08.2013 bis 13:00 Uhr unter dem
Kennwort "Kunstwettbewerb Universitätsklinikum Regensburg“ bei folgender E-MailAdresse eingegangen sein:
[email protected]
Ein Kolloquium für die zweite Stufe wird vom Auslober nur veranstaltet wenn mehr als
fünfzig Prozent der Wettbewerbsteilnehmer dies bis zum 26.07.2013 schriftlich beantragen. Als vorläufiger Termin wird die 32.KW 2013 vereinbart. Nähere Informationen
werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
Sofern kein Kolloquium stattfindet werden Rückfragen bis zum 09.08.2013 beantwortet. Die Antworten werden allen am Verfahren beteiligten und dem BBK zugesandt.
Sie werden Bestandteil der Auslobung.
Da die Wettbewerbsbereiche frei zugänglich sind findet eine gemeinsame Ortsbesichtigung nicht statt.
10. Vergütung und weitere Bearbeitung
Für die erste Wettbewerbsphase wird kein Honorar gezahlt. In der zweiten Wettbewerbsphase erhalten die Teilnehmer ein Bearbeitungshonorar von je 2.000,- EUR
(brutto), die im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Der Auslober verpflichtet sich, bei Realisierung der Aufgabe, der Empfehlung der Jury zu folgen und einen oder mehrere Preisträger mit der Durchführung der Wettbewerbsarbeiten zu beauftragen. Die Beauftragung für die weitere Planung zur Umsetzung des Entwurfs erfolgt unmittelbar. Der Zeitpunkt der Realisierung hängt von den
zugewiesenen Haushaltsmitteln ab. Ein Anspruch des Preisträgers auf eine unmittelbare Realisierung des Wettbewerbsentwurfes besteht nicht.
Die Teilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober
die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Bei der weiteren Bearbeitung und Realisierung des Kunstbeitrages behält sich der Auslober die technische und geschäftliche Mitwirkung vor. Der Künstler und sein Rechtsnachfolger gestattet Änderungen innerhalb des § 14 Urheberrechtsgesetz. Dies gilt sowohl für die
Wettbewerbsarbeit als auch für das ausgeführte Werk.
Vor einer wesentlichen Änderung des ausgeführten Werkes ist der Künstler zu hören.
Seine Vorschläge sind zu berücksichtigen, soweit ihnen nicht wirtschaftlich, funktionell oder konstruktiv bedingte Bedenken entgegenstehen, die ihm vom Auslober
mitzuteilen sind. Der Verfasser ist dem Auslober gegenüber zur Wahrung der künstlerischen Merkmale des Entwurfes bei der Übertragung in das Original verantwortlich.
11. Urheberrecht
Die eingereichten Entwürfe bleiben geistiges Eigentum des Verfassers. Die Teilnehmer versichern mit der Abgabe der Wettbewerbsarbeit, dass sie Urheber der eingereichten Arbeit sind, den eingereichten Entwurf noch nirgends realisiert haben und
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im Falle des Auftrags diesen Entwurf nicht noch einmal an anderer Stelle realisieren
werden.
Die realisierten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auftraggebers um. Der Auftraggeber darf das fertige Werk für den im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Er
darf es bei Bedarf auch an einem anderen Standort auf dem Baugrundstück oder
auf einem anderen Grundstück aufstellen. Wenn der Aufstellort in das künstlerische
Konzept einbezogen war, darf er nur mit Einverständnis des Auftragnehmers verändert werden. Bei Gefahr im Verzug darf der Auftraggeber das Werk auch ohne Einverständnis des Auftragnehmers den Erfordernissen der Verkehrssicherheit anpassen.
Beeinträchtigungen, die sich durch Einwirkung Dritter ergeben, wird der Auftraggeber im Rahmen des ihm wirtschaftlich Zumutbaren beheben.
Der Auftraggeber darf das vertragsgegenständliche Werk des Auftragnehmers im
Rahmen von Berichten und Veröffentlichungen über die Baumaßnahme oder das
fertige Gebäude veröffentlichen.
12. Abgabetermin
Einlieferungstermin für die Wettbewerbsbeiträge der ersten Stufe ist der 16.08.2013,
13:00 Uhr. Spätestens dann „MUSS“ der Wettbewerbsbeitrag beim Auslober eingegangen sein. Es gilt „NICHT“ das Datum des Poststempels. Später eingehende Arbeiten werden nicht berücksichtigt. Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. Die Einsendung muss für den Empfänger porto- und zustellungsfrei sein. Zur Wahrung der
Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen. Die Arbeiten
sind mit dem Kennwort „Kunstwettbewerb Universitätsklinikum Regensburg“ zu versehen.
Abgabe im
Staatlichen Bauamt Regensburg
Bajuwarenstraße 2d
93053 Regensburg
Poststelle am Haupteingang
Die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 2. Stufe ist voraussichtlich am 29.11.2013. Die
Terminangabe für die Abgabe der 2. Stufe ist noch vorläufig und wird ebenso wie
der Ort und die Modalitäten der Abgabe rechtzeitig festgelegt und bekannt gegeben.
13. Haftung und Rückgabe
Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens.
Die nicht prämierten Arbeiten von Teilnehmern können zu einem Zeitpunkt, der
ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, beim Staatlichen Bauamt Regensburg abgeholt
werden. Sind diese Arbeiten, trotz einer Erinnerung sechs Wochen nach dem genannten Termin nicht abgeholt worden, so geht der Auslober davon aus, dass die
betreffenden Teilnehmer das Eigentum an ihren Arbeiten aufgegeben haben. Der
Auslober wird dann mit diesen Arbeiten nach seinem Belieben verfahren.
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Bereich Hochschulbau
14. Zulassung der Arbeit, Voraussetzung
Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die die Wettbewerbsanforderungen erfüllen
-
den formalen Bedingungen entsprechen;
-
termingerecht eingegangen sind;
-
keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen; die
Wettbewerbsaufgabe erfüllen
-
den Bereich und die vorgegebenen Standorte einhalten
-
die Entwurfsidee und den Leitgedanken aufzeigen
-
künstlerische, gestalterische und räumliche Qualität in Proportion, Maßstab,
Materialität und Farbgebung einhalten
-
Auskömmlichkeit der Kostenschätzung und Einhaltung des Kostenrahmens
-
Verträglichkeit mit den spezifischen Anforderungen, insbesondere:
-
Geringe Empfindlichkeit gegen Zerstörung (Graffiti, Demontage von Teilen)
-
Geringe Folgekosten, bzw. Unterhaltungs- und Pflegekosten.
-
Standsicherheit und Verkehrssicherheit
Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
15. Preisgerichtsverfahren
Das Preisgericht hat in der ersten Stufe die Aufgabe, über die Zulassung der Wettbewerbsarbeiten zu entscheiden, die zugelassenen Arbeiten zu beurteilen und diejenigen für die zweite Stufe auszuwählen, die die Anforderungen der Auslobung am
besten erfüllen. Das Preisgericht gibt in der zweiten Stufe eine Empfehlung für die
Realisierung der ausgewählten Entwürfe. Die Teilnehmer werden nach Abschluss der
jeweiligen Stufe über den Verfahrensstand informiert.
Preisgelder werden nicht bezahlt.
16. Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung
Die eingereichten Wettbewerbsunterlagen der ersten Stufe werden nicht veröffentlicht. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung) den Teilnehmern, deren Arbeit mit einem Preis oder einer Anerkennung ausgezeichnet wird, unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts
mitgeteilt, allen anderen durch Übersendung des Preisgerichtsprotokolls. Der Öffentlichkeit wird das Ergebnis über die Presse bekanntgegeben.
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den Namen der
Verfasser, den Preisen und Anerkennungen, der Aufnahme in die engere Wahl und
dem Preisgerichtsprotokoll öffentlich ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse rechtzeitig bekanntgegeben.
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Bereich Hochschulbau
17. Terminübersicht
Veröffentlichung
23.KW 2013
Herunterladen der Unterlagen bis Ende
28.KW 2013
Schriftliche Rückfragen für erste Stufe
31.KW 2013
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Stufe
33.KW 2013
Preisgericht erste Stufe
41.KW 2013
Schriftliche Rückfragen für die zweite Stufe
45.KW 2013
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 2. Stufe
48.KW 2013
Preisgericht zweite Stufe
02.KW 2014
Ausstellung nach Verfahrensabschluss voraussichtlich
03.KW 2013
Beauftragung der Künstler voraussichtlich
04.KW 2013
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