Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1532 15. Wahlperiode 30. 03. 2012 Antrag der Abg. Dr. Marianne Engeser u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Verschreibungspraxis von Methylphenidat in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1.wie sich die Diagnosestellung „Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)“ in den letzten zehn Jahren differenziert nach Jungen und Mädchen in Baden-Württemberg entwickelt hat und wie sich die Zahlen im Bundesvergleich darstellen; 2.wie sich die Verordnung von Methylphenidat in den letzten zehn Jahren in Baden-Württemberg entwickelt hat; 3.wie sie den Anstieg des Einsatzes von Methylphenidat zur Behandlung von ADHS bei Kindern bewertet; 4.ob es außer der Therapie mit Methylphenidat noch andere (z. B. psychologische, pädagogische oder soziale) Behandlungsmöglichkeiten für ADHS gibt und ob diese Therapien auch ohne medikamentöse Begleitung erfolgversprechend erscheinen; 5.welche Hilfestellungen es für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit der Diagnosestellung ADHS in Baden-Württemberg gibt; 1 Eingegangen: 30. 03. 2012 / Ausgegeben: 15. 05. 2012 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1532 6.welche Konzepte den Erzieherinnen und Erziehern bzw. Lehrerinnen und Lehrern im Land zum Umgang mit einschlägig verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen vom Kultusministerium bzw. vom Sozialministerium an die Hand gegeben werden und ob sie hier (weiteren) Handlungsbedarf sieht. 29. 03. 2012 Dr. Engeser, Klenk, Brunnemer, Kunzmann, Raab, Rüeck, Schreiner, Teufel CDU Begründung Die Diagnosestellung „Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)“ hat sich in den letzten Jahren sprunghaft entwickelt. Mittlerweile wird jeder vierte Junge durch jugendpsychatrische Diagnostik mit der Diagnose ADHS belegt. Therapiert wird in erster Linie medikamentös mit Methylphenidat, das nicht nur einen starken Eingriff in die persönliche Entwicklung der Kinder und jungen Menschen darstellt, sondern auch zahlreiche Nebenwirkungen hat, wie zum Beispiel Schlafund Essstörungen, Bluthochdruck oder vermindertes Wachstum. Nach Ansicht vieler Experten verlangt die Thematik nach anderen Lösungen als der alleinigen Pharmakotherapie. Verhalten und Persönlichkeitsmuster, die scheinbar nicht in das Schema unserer Leistungsgesellschaft passen, brauchen Aufmerksamkeit und Verständnis und dürfen nicht vorschnell durch Medikamente passgerecht gemacht werden. S t e l l u n g n a h m e *) Mit Schreiben vom 8. Mai 2012 Nr. 51–0141.5/15/1532 nimmt das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1.wie sich die Diagnosestellung „Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)“ in den letzten zehn Jahren differenziert nach Jungen und Mädchen in Baden-Württemberg entwickelt hat und wie sich die Zahlen im Bundesvergleich darstellen; Für Baden-Württemberg liegen für die Altersgruppe der vier- bis sechsjährigen Kinder (mittleres Alter 60 Monate) Ergebnisse der neu konzipierten Einschulungsuntersuchung vor (Einschulungsjahrgang 2011, Untersuchungszeitraum Schuljahr 2009/2010, Stand 4. April 2012). Danach ergaben sich bei 3,5 % der Kinder (bei 4,9 % der Jungen und bei 2,1 % der Mädchen) im Beobachtungsbogen für Erzieherinnen und Erzieher Hinweise auf Hyperaktivität. Bei der Interpretation dieser Daten ist zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse aus der Einschulungsuntersuchung nicht auf Diagnosen, sondern auf Beurteilungen der Erzieher und Erzieherinnen beruhen und deshalb nicht unmittelbar beispielsweise mit den Ergebnissen der Erhebungen im Rahmen des Kinder- und Jugend*) 2 Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1532 gesundheitssurveys des RKI vergleichbar sind (siehe auch Antwort auf den Antrag der Abgeordneten Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP, Drucksache 15/15). Aus vollstationärer Behandlung einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung in Baden-Württemberg mit mehr als 100 Betten wurden in den Jahren 2009 bzw. 2010 (1.036 bzw. 899 Patientinnen und Patienten) etwa doppelt so viele Menschen mit der Hauptdiagnose „Hyperkinetische Störung“ (ICD-10, F90) entlassen wie 2003 (490). Auch in den Krankenhäusern Baden-Württembergs stieg die Zahl der Menschen, die mit der Hauptdiagnose „Hyperkinetische Störung“ behandelt wurden, zwischen 2000 und 2010 auf mehr als das Doppelte an (2000: 4 von 100.000 Einwohnern [21 von 100.000 Einwohnern unter 15 Jahren], 2010: 9 von 100.000 Einwohnern, [44 von 100.000 Einwohnern unter 15 Jahren]). Der Anteil weiblicher Patienten stieg innerhalb dieses Zeitraums insgesamt an und lag zwischen 12 und 24 Prozent. Diagnosedaten zeigen eine entsprechende Entwicklung auch in Deutschland insgesamt: Die Zahl der Menschen, die mit der Hauptdiagnose „Hyperkinetische Störung“ in einem Krankenhaus behandelt wurden, stieg zwischen 2000 und 2010 von 5 auf 10 von 100.000 Einwohnern an (von 26 auf 54 von 100.000 Einwohnern unter 15 Jahren). Der Anteil von Patientinnen an der Zahl vollstationärer Patienten mit der Diagnose „Hyperkinetische Störung“ stieg auch in Deutschland insgesamt an und lag hier im genannten Zeitraum zwischen 14 und 19 Prozent. Auswertungen der Abrechnungsdaten der KV Baden-Württemberg zeigen, dass die Anzahl medikamentös versorgter ADHS-Patienten in Baden-Württemberg vom 1. Quartal 2009 bis zum 3. Quartal 2011 im Großen und Ganzen konstant blieb. Zum 1. Dezember 2010 wurde die Arzneimittel-Richtlinie zur Diagnose und ärztlichen Fachkenntnis bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen geändert, welche festlegt, dass die Verordnung von Methylphenidat gegen ADHS nur noch durch den Spezialisten erfolgen darf, wobei die Therapie regelmäßig unterbrochen werden muss, um ihre Auswirkungen auf das Befinden des Kindes beurteilen zu können. Im Quartal 2/2010 wurden nach Mitteilung der KV Baden-Württemberg im ambulanten Sektor (ohne Hochschulambulanzen und Psychiatrische Institutsambulanzen) in Baden-Württemberg 23.976 ADHS-Patienten medikamentös mit Methylphenidat behandelt, im Quartal 2/2011 22.228 ADHS-Patienten. 2.wie sich die Verordnung von Methylphenidat in den letzten zehn Jahren in Baden-Württemberg entwickelt hat; Nach Mitteilung der KVBW steht ihr eine Datengrundlage hinsichtlich der Verordnungsentwicklung vor 2007 nicht mehr zur Verfügung. Über 2007 und 2008 stieg die Anzahl verordneter Packungen stark an, hält sich aber seit 2009 auf einem relativ konstanten Niveau. Dieselbe Entwicklung findet sich parallel auch bundesweit. Dies korreliert mit der bereits angeführten relativ konstanten Größenordnung der Patientenzahl mit Arzneimittelversorgung. Einer Stellungnahme des zentralen adhs-netzes (http://www.zentrales-adhs-netz. de) am Universitätsklinikum Köln vom 19. März 2012 ist zu entnehmen, dass ein Anstieg der Behandlungsprävalenz bei Erwachsenen mit ADHS zu erwarten ist, da bei dieser Patientengruppe jetzt erstmals ein retardiertes Methylphenidat zur Behandlung zugelassen wurde. 3.wie sie den Anstieg des Einsatzes von Methylphenidat zur Behandlung von ADHS bei Kindern bewertet; Auf die diesbezügliche Antwort der Landesregierung zum Antrag der Abgeordneten Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP, Drucksache 15/15 wird verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1532 4.ob es außer der Therapie mit Methylphenidat noch andere (z. B. psychologische, pädagogische oder soziale) Behandlungsmöglichkeiten für ADHS gibt und ob diese Therapien auch ohne medikamentöse Begleitung erfolgversprechend erscheinen; Die Therapie von ADHS sollte grundsätzlich multimodal erfolgen (Quellen: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften [AWMF], zentrales adhs-netz, Bundesärztekammer). Die AWMF-Leitlinie wird derzeit überarbeitet, es ist jedoch nicht zu erwarten, dass der Medikation zukünftig ein höherer Stellenwert eingeräumt werden wird als in der bisherigen Fassung. Die Pharmakotherapie ist nicht bei allen Patienten indiziert, kann aber ein wesentlicher Behandlungsbaustein sein. Zur Klärung der Abfolge der Therapieschritte empfiehlt sich ein Entscheidungs-Algorithmus. Unabdingbar ist in jedem Falle eine ausführliche Aufklärung und Beratung der Eltern – und altersgerecht auch des Kindes – über das Störungsbild und seine Behandlungsmöglichkeiten. Ist die Symptomatik stark und situationsübergreifend ausgeprägt und kommt es zu krisenhaften Zuständen, sollte – wenn keine Kontraindikation vorliegt – nach wissenschaftlichem Konsens eine Pharmakotherapie (in der Regel erst ab dem 6. Lebensjahr) erfolgen. Bei weniger starker Funktionseinschränkung sollte eine Pharmakotherapie erst nach psychoedukativen und verhaltenstherapeutischen Maßnahmen in Erwägung gezogen werden. Bei jenen Kindern und Jugendlichen, die schulische Auffälligkeiten aufweisen, stehen schulbezogene Interventionen im Vordergrund. Sollte die Hyperkinese trotz nicht-medikamentöser Therapien weiterhin ausgeprägt sein, sollten die Interventionen mit einer Pharmakotherapie kombiniert werden. Bei Auffälligkeiten in der Familie sollten ein Elterntraining und familiäre Interventionen erfolgen. Auch hier sollte bei persistenter Hyperkinese die Kombination mit einer Pharmakotherapie erwogen werden. Im Bereich der nicht-medikamentösen Interventionen sind drei Bereiche zu unterscheiden: • F amilieninterventionen (je jünger die Kinder sind, desto wichtiger ist die Elternarbeit, z. B. auch in Form eines gezielten Elterntrainings. Bei älteren Kindern und Jugendlichen ist die Einbeziehung des Patienten von entscheidender Bedeutung für einen Therapieerfolg), • S chulinterventionen (möglichst in Absprache mit Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten) und • p atientenbezogene Interventionen (beispielsweise Selbstinstruktions- oder Konzentrationstraining). Patientenbezogene Interventionen werden selten isoliert durchgeführt, da sich andere Verfahren wie Schulinterventionen und Familieninterventionen bislang besser bewährt haben. Sie können jedoch einen wichtigen Baustein innerhalb eines multimodalen Therapieprogramms darstellen. Es kann sinnvoll sein, psycho- und pharmakotherapeutische Therapien und pädagogische Maßnahmen durch Moto- und Ergotherapie zu ergänzen. Die Wirksamkeit alleiniger Anwendung dieser Verfahren ist allerdings nicht belegt. Ebenfalls empirisch nicht ausreichend belegt ist die alleinige spezifische Wirksamkeit entspannungstherapeutischer, nondirektiver und tiefenpsychologischer Interventionen. Komorbide Störungen (z. B. Tic-Störung, Depression) erfordern ggf. zusätzliche – nach Möglichkeit leitliniengerechte – Interventionen. 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1532 5.welche Hilfestellungen es für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit der Diagnosestellung ADHS in Baden-Württemberg gibt; Hier ist vorrangig das Vertragskonzept zur qualitätsgesicherten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS/ADS (AD[H]S-Vertrag) zu nennen, das gemäß § 73 c SGB V zwischen der KBV, der KVBW und der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg geschlossen wurde sowie inhaltsgleiche Verträge mit GWQ Serviceplus AG, DAK Gesundheit und weiteren Krankenkassen. Der AD(H)S-Vertrag wurde von der KBV-Vertragswerkstatt zusammen mit dem Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, dem Berufsverband der Kinderund Jugendärzte und der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung entwickelt. Beratend standen zudem die Selbsthilfeverbände AD(H)S Deutschland, der Bundesverband Aufmerksamkeitsstörung und der Bundesverband Selbständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen sowie Eltern betroffener Kinder zur Seite. Ziel dieser Verträge ist es, flächendeckend Versorgungsstrukturen anzubieten, die eine qualitativ hochwertige, leitlinienbasierte Diagnostik und Therapie in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung sicherstellen. Eine koordinierte Behandlung (klare Behandlungswege und feste Ansprechpartner) soll, wie bereits in der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Antrag der Abgeordneten Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP, Drucksache 15/15 ausgeführt, durch Bildung regionaler interdisziplinärer A(D)HS-Teams sichergestellt werden. Wie ebenfalls in obengenannter Stellungnahme dargestellt, kommt auch Selbsthilfegruppen bei der Hilfe für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit ADHS große Bedeutung zu. Die Landesärztekammer verweist bezüglich der Hilfestellungen für Eltern auf den Fragen-Antworten-Katalog/Stellungnahme zu ADHS der Bundesärztekammer (Stand: 26. August 2005). Hier finden sich unter anderem Antworten auf die Fragen, wie Eltern ihre Kinder am besten unterstützen können, welches die wichtigsten Regeln im Umgang mit betroffenen Kindern sind und was Eltern für sich selber tun können. 6.welche Konzepte den Erzieherinnen und Erziehern bzw. Lehrerinnen und Lehrern im Land zum Umgang mit einschlägig verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen vom Kultusministerium bzw. vom Sozialministerium an die Hand gegeben werden und ob sie hier (weiteren) Handlungsbedarf sieht. Bereits im Orientierungsplan für Kindertagesstätten sind gezielte Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung verankert. In der Grundschule wird dies fortgeführt. Aufbauend auf die Lernausgangslage des einzelnen Kindes und der Beobachtung der Lernentwicklung werden individuelle Förderpläne entwickelt. Im Fokus stehen die Fähigkeiten des Kindes, an die angeknüpft werden soll. Die Zusammenarbeit mit den Eltern bezüglich der Förderung spielt eine wichtige Rolle. In der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern umfasst das Lernfeld „Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen im körperlichen, geistigen und sozial-emotionalen Entwicklungsbereich begleiten“ 120 Unterrichtsstunden. Unterschiedliche Behinderungen und Verhaltensauffälligkeiten werden hier thematisiert. Erscheinungsformen, Symptome und mögliche Ursachen ausgewählter Verhaltensauffälligkeiten werden vor dem Hintergrund medizinischer, psychologischer und soziologischer Erklärungsansätze thematisiert. Ausgehend vom Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Dezember 2004 zu den Anforderungen beruflichen Handelns im Lehramt werden in den aktuellen Ausbildungsverordnungen Standards in der Lehrerbildung bezüglich der Bildungswissenschaften formuliert. Diese Standards bilden seither eine maßgebliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge einschließlich der praktischen Ausbildungsteile und des Vorbereitungsdienstes. Dies schlägt sich in den Prüfungsordnungen in den zu erwerbenden Kompetenzen im Bereich der Bildungswissenschaften wie folgt nieder: 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1532 Prüfungsordnung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen (GPO I/ WHRPO I): • „ sie (die Lehrkräfte) kennen schulrelevante Konzepte und Methoden zur Prävention, Intervention und Rehabilitation“; • „ sie (die Lehrkräfte) erkennen Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen und können im Rahmen der Intervention geeignete Maßnahmen einleiten“; • „ sie (die Lehrkräfte) können ihre diagnostische Kompetenz mit dem Ziel einer individuellen Lernbegleitung und Lernförderung nutzen“. Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I): • „ Grundlagen der pädagogisch-psychologischen Diagnostik, Grundlagen der Lernentwicklung und Lernförderung“. Lehrkräftefortbildung Das Thema „AD(H)S in der Schule“ wird in der zentralen Lehrkräftefortbildung regelmäßig aufgegriffen. In jedem Jahr finden 2 bis 3 schulartübergreifende Lehrgänge dazu statt. Neben grundlegenden Informationen steht dabei der Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die AD(H)S-Symptome zeigen, im Mittelpunkt. In den Staatlichen Schulämtern gibt es AD(H)S-Ansprechpartner/-innen, die Lehrkräften bei Bedarf beratend zur Seite stehen. Die Ansprechpartner/-innen führen auf regionaler Ebene Lehrkräftefortbildungen durch. In den letzten Jahren fanden in Kooperation mit außerschulischen Partnern AD(H)SKongresse statt. Es ist beabsichtigt, dies im Jahr 2013 wieder aufzunehmen. In der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderung“ vom 22. August 2008 ist der Förderanspruch aller Schülerinnen und Schüler verankert. Das Landesinstitut hat hierzu unterschiedliche Handreichungen erstellt. Eine davon widmet sich dem Bereich „besondere Schwierigkeiten im Verhalten und in der Aufmerksamkeit“ und ist derzeit in Arbeit. Der Schwerpunkt der Handreichung liegt auf dem Verstehen von Verhalten und dem Umgang mit Auffälligkeiten im Verhalten. Als Unterstützung für Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräfte stehen ferner Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte, die Arbeitsstellen Kooperation sowie die Kooperationslehrkräfte im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes zur Verfügung. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren 6