6. Europäischer Kongress EBH 2013 Aussenwände und Fassaden in Holz | H. Kolb Aussenwände und Fassaden in Holz bei mehrgeschossigen Bauten Hanspeter Kolb Berner Fachhochschule Architektur, Holz und Bau Dozent für Holzbau und Bauphysik Stv. Leiter F&E, Holz- Holz und Verbundbau CH-Biel 1 6. Europäischer Kongress EBH 2013 2 Aussenwände und Fassaden in Holz | H. Kolb 6. Europäischer Kongress EBH 2013 Aussenwände und Fassaden in Holz | H. Kolb Aussenwände und Fassaden in Holz bei mehrgeschossigen Bauten 1. Einführung Aussenwände als Bestandteil der Gebäudehülle müssen die unterschiedlichsten Anforderungen erfüllen. Ein optimales Verhalten in Bezug auf den Wärmeschutz (im Winter und im Sommer) wird ebenso erwartet wie eine lange Lebensdauer und eine hohe Sicherheit. Selbstverständlich soll dabei eine möglichst grossen Gestaltungsfreiheit erhalten bleiben. Beim Thema Sicherheit steht bei Aussenwänden unter anderen Aspekten der Brandschutz im Mittelpunkt. Angesprochen sind einerseits der Funkenflug (bei einem Brand in der Umgebung des Gebäudes) und andererseits die Brandausbreitung über die Fassade auf andere Gebäudeteile bei einem Brand unmittelbar an der Aussenwand bzw. im Gebäude selber. Unterschiedliche Gesetze und Bautraditionen (im Umgang mit dem brennbaren Baustoff Holz) haben in der Vergangenheit zu verschiedenen Anforderungen und dadurch zu unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten von Holz geführt. So wurde im Bereich der Fassade der Einsatz von Holz je nach Region oder Land stark eingeschränkt. In der Schweiz war es bis 2004 im Regelfall nicht mehr möglich, Holz als Aussenwandbekleidung bei Gebäuden mit mehr als 2 Geschossen einzusetzen. Erst mit der im Jahre 2005 in Kraft gesetzten Normengeneration konnte diese Einschränkung eliminiert werden. Unter Einhaltung gewisser Rahmenbedingen ist heute ein Einsatz von Holz bis zur Hochhausgrenze möglich. Brennbare Bekleidungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie die Brandausbreitung über mehrere Geschosse nicht begünstigen. Im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde sind entsprechende Massnahmen zu treffen. 2. Brandvorschriften / Schutzziele Ein Vergleich der Brandschutzvorschriften von Deutschland und der Schweiz ist schwierig, da einerseits die Gebäude unterschiedlich klassifiziert werden (D: Nach Gebäudeklassen; CH: Nach Nutzung und Anzahl Geschosse). Andererseits werden auch die Baumaterialien unterschiedlich klassiert (D: Europäische Klassierung gemäss EN 13501-1; CH: Klassierung gemäss Brandkennziffer VKF). Generell kann jedoch gesagt werden, dass eine Holzanwendung in der Fassade bis zur Gebäudeklasse 3 (D), bez. bei Gebäuden mit nicht mehr als 3 Geschossen (CH) in der Regel möglich ist. Ausnahmen bilden lediglich Gebäude mit besonderer Nutzung (z.B Spitäler) oder wenn minimale Gebäudeabstände nicht eingehalten werden. In den Gebäudeklassen 4 und 5 (D) bzw. bei Gebäuden mit 4 bis 8 Geschossen (CH) ist ein Holzeinsatz nur unter Einhaltung bestimmter Auflagen möglich. In beiden Ländern gleich ist die obere Grenze für die Anwendung von Holz bei Fassaden. Sie wird definiert durch die Hochhausgrenze, welche in der Regel bei 22 m liegt (Fussbodenoberkannte des obersten Geschoss). Ab hier werden generell nicht brennbare Baustoffe verlangt. Vergleichbar ist auch das generelle Schutzziel, welches zwar etwas unterschiedlich formuliert ist, sich aber durchaus wie folgt zusammenfassen lässt: Bei einem Brand an der Gebäudeaussenwand darf es (vor dem Löschangriff der Feuerwehr) nicht zu einer Brandausbreitung über mehr als zwei Geschosse oberhalb der Brandetage kommen (Abbildung 1). Zudem darf keine Gefährdung von Personen (insbesondere der Rettungsmannschaften) durch das Herabfallen grösserer Teile bestehen. 3 6. Europäischer Kongress EBH 2013 4 Aussenwände und Fassaden in Holz | H. Kolb Abbildung 1: Maximal zulässige vertikale Brandausbreitung oberhalb der Brandetage; Quelle [1] Daraus lassen sich folgende Grundsätze ableiten: Durch das Anbringen von Fassadenbekleidung aus Holz und Holzwerkstoffen und damit das zusätzliche Aufbringen von Brandlast auf die raumabschliessende Aussenwand darf das oben genannte Schutzziel nicht unterlaufen werden. Aussenwandbekleidungen aus Holz dürfen nur an Gebäudebereichen montiert werden, bei denen ein äusserer Löschangriff durch die Feuerwehr möglich ist. Eine Anwendung bei Hochhäusern ist ausgeschlossen. Weitere brandschutztechnische Anforderungen (z.B. bei Brandmauern, Fluchtwege, usw.) sind gemäss den Brandschutzvorschriften einzuhalten. Innerhalb der vorgegebenen Zeiten darf es nicht zu einer Beschleunigung des Brandgeschehens über die akzeptierte Brennstrecke (2 Geschosse) hinaus kommen. Aus experimentellen Ergebnissen ist bekannt, dass sich die seitliche Ausbreitung des Brandes (links und rechts der Brandausbruchstelle) langsamer vollzieht als in vertikaler Richtung (Faktor ca. 1:10). Bei Bauten und Anlagen mit nicht mehr als drei Geschossen (bzw. der Gebäudeklassen 1 - 3) kann Holz ohne Einschränkungen und besondere Massnahmen verwendet werden. Ausgenommen davon sind Bauten mit spezieller Nutzung (Krankenhäuser, Altersund Pflegeheime, Strafanstalten, usw.) und bei ungenügenden Gebäudeabständen (CH: Schutzabstände). Bei Bauten und Anlagen mit vier und mehr Geschossen (bzw. der Gebäudeklassen 4 und 5) bis zur Hochhausgrenze sind brennbare Bekleidungen zulässig, wenn sie die Brandausbreitung über mehrere Geschosse nicht begünstigen. Im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde sind entsprechende Massnahmen zu treffen (z.B. öffnungslose Fassade, feuerwiderstandsfähige Aussenwand, Begrenzung der Holzfläche, Sprinklervollschutz, Massnahmen im Hinterlüftungsbereich, Schürzen, usw.). 6. Europäischer Kongress EBH 2013 Aussenwände und Fassaden in Holz | H. Kolb 3. Holzfassaden bei mehrgeschossigen Bauten Es muss nachgewiesen werden, dass das oben erwähnte Schutzziel erreicht wird. Dies kann zwar grundsätzlich über den Nachweis der einzelnen Schichten erfolgen (Brandverhalten der Materialien: Brandkennziffer gemäss VKF bzw. Klassierung nach EN 13501-1). Die Brandausbreitung und insbesondere deren Verhinderung lassen sich jedoch nicht auf das Material reduzieren, da diverse Einflüssen wie Konstruktion und Detailausbildung der Aussenwandbekleidung eine ebenso wichtige Rolle spielen. Deshalb wurden in den letzten Jahren verschiedene, zum Teil internationale Forschungsvorhaben durchgeführt, um die Eignung von Holzfassaden bei mehrgeschossigen Bauten zu prüfen. Die Resultate dieser Versuche wurden ausreichend publiziert und mündeten in der Schweiz in der Ausarbeitung der Lignum-Dokumentation Brandschutz „Aussenwände - Konstruktion und Bekleidung“ [1]. Diese ist von der Behörde (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen: VKF) als sogenanntes „Stand-der-Technik-Papier“ anerkannt und erhält dadurch einen verbindlichen Charakter. Sie ist somit in der Schweiz massgebend für die Umsetzung der Brandschutzvorschriften und für die Planung und Ausführung von Aussenwänden in Holzbauweise. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Brandschutznormen und -richtlinien der Schweiz und die Lignum-Dokumentation Brandschutz „Aussenwände - Konstruktion und Bekleidung“ [1]. 3.1. Brandschutzmassnahmen Brandschutzmassnahmen im Bereich der Aussenwandbekleidung gewährleisten die Brandsicherheit gemäss dem brandschutztechnischen Schutzziel an der Aussenwand. Sie haben das Ziel, die Brandausbreitung zu verzögern und zu verhindern, dass durch den Einsatz einer Holzbekleidung die Brandausbreitung über mehrere Geschosse begünstigt wird. Die Brandausbreitung ist von folgenden Einflussfaktoren abhängig: Fassadentyp (Lochfassade, Fensterband, Balkonband usw.) Hinterlüftung (ja / nein, Tiefe der Hinterlüftung, keine Hinterlüftung usw.) Unterkonstruktion (Lattung vertikal / horizontal, Kreuzlattung usw.) Bekleidungsart (Schalung offen / formschlüssig, Plattenwerkstoffe usw.) Bekleidungsmaterial (Holzart, Brennbarkeit usw.) Geometrische Ausbildung (Aussenecke, Innenecke usw.) Brandschutzmassnahme (Schürze, horizontale oder vertikale Unterbrechung der Hinterlüftung usw.) Die Abbildungen 2 und 3 zeigen die Auswirkungen der oben erwähnten Einflussfaktoren auf das Brandverhalten der Holzaussenwand bzw. der Aussenwandbekleidung. Es wird deutlich, dass bereits mit der allgemeinen Gestaltung des Gebäudes und der Fassade im Speziellen die Grundlage für ein erfolgreiches Verhindern der Brandausbreitung über die Aussenwand(bekleidung) gelegt werden kann. 5 6. Europäischer Kongress EBH 2013 6 Aussenwände und Fassaden in Holz | H. Kolb Abbildung 2: Beurteilung des Brandverhaltens für die Einflussparameter „Fassadentyp“ und „Art der Bekleidung“; Quelle [1] Abbildung 3: Beurteilung des Brandverhaltens für die Einflussparameter „Anordnung der Bekleidung“; „Unterkonstruktion“ und „Balkon“; Quelle [1] 6. Europäischer Kongress EBH 2013 Aussenwände und Fassaden in Holz | H. Kolb 3.2. Vorgaben zum Wandaufbau In Abbildung 4 sind die generellen Bestimmungen zum Wandaufbau bei der Anwendung von Holz-Aussenwandbekleidungen gemäss [1] dargestellt. Grundlegende Anforderungen bei Gebäuden mit mehr als 4 Geschossen bis zur Hochhausgrenze sind: Feuerwiderstand der Aussenwand ≥ EI 30 Dämmschutzschicht mindestens BKZ 6q.3 (nicht brennbar, Plattenwerkstoff mit minimaler Stärke von 10 mm) Brandschutzmassnahme pro Geschoss bei Aussenschicht in Holz Wärmedämmschichten bei Gebäuden mit brennbaren Tragwerken generell nicht brennbar Abbildung 4: Wandaufbau bei Aussenwänden (nichttragend) mit brennbarer äusserster Schicht bei Bauten mit 4 und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze; links: ohne Aussendämmung; rechts: mit Aussendämmung; Quelle [1] 3.3. Horizontale Brandschutzmassnahme Die horizontale Brandschutzmassnahme ist eine der wichtigsten Komponenten bei der Verhinderung der Brandausbreitung über mehrere Geschosse. Nachfolgend sind die wesentlichen Ausführungsbestimmungen gemäss [1] aufgeführt: Pro Geschoss ist eine über die gesamte Fassadenbreite durchgehende Brandschutzmassnahme auszuführen. Die Position der Brandschutzmassnahme kann frei gewählt werden. Die Anordnung im Bereich der Geschossdecken ist sinnvoll. Die Brandschutzmassnahmen müssen ihre Funktion während der Brandeinwirkung erfüllen. Die Brandschutzmassnahme muss dicht an die Aussenwand angeschlossen werden. Die Ausgestaltung der Fensterleibung wird in der brandschutztechnischen Beurteilung nicht berücksichtigt und kann daher frei gewählt werden. Wird die Brandschutzmassnahme im Bereich des Fenstersturzes oder der Fensterbank angeordnet, sind die Angaben gemäss Kapitel 4.1 [1] sinngemäss anzuwenden. Bei einer Anordnung der Fenster im Bereich der Innenecke ist Kapitel 4.3.2 [1] zu beachten. Die Massangabe einer Auskragung über die Bekleidung gilt als Minimalmass. Bautoleranzen sind entsprechend zu berücksichtigen. In Abbildung 5 sind die möglichen horizontalen Brandschutzmassnahmen gemäss [1] abgebildet: 7 6. Europäischer Kongress EBH 2013 8 Aussenwände und Fassaden in Holz | H. Kolb Unterbrechung mit Schürze Obere Abschottung der Hinterlüftung Konstruktion ohne Hinterlüftung Massivholzwand Kompakte Fassade Kammerung Abbildung 5: Konstruktive horizontale Brandschutzmassnahme gemäss [1] 3.4. Vorgehen bei Planung und Ausführung Folgende Schritte sind zur Festlegung der Brandschutzmassnahmen erforderlich: Gestaltung der Fassade / Fassadenplan (Vorgabe der Architektur) Bestimmung des Fassadentyps gemäss Kapitel 3.2 [1] (Lochfassade, Fensterband, Einzelbalkone usw.) Festlegung der erforderlichen Brandschutzmassnahme gemäss Kapitel 3.3 [1] (siehe Abbildung 6) Ausbildung der Details und Anschlüsse gemäss den Kapiteln 4 - 6 [1] Ausführung und Umsetzung gemäss Kapitel 8 [1] (→ Qualitätssicherung) Ausgangslage: Fassadentyp: Lochfassade Bekleidung: Formschlüssige Schalung mit Nut und Feder Hinterlüftung: 40 mm (≤ 50 mm) Holzart: Lärche (Werkstoffklasse 1) Schürze: Pro Geschoss: Stahlblech Auskragung ≥ 10 mm oder Holz Auskragung ≥ 20 mm Abbildung 6: Bestimmung der horizontalen Brandschutzmassnahme gemäss [1] 6. Europäischer Kongress EBH 2013 Aussenwände und Fassaden in Holz | H. Kolb 3.5. Schürzenausführung Horizontale Brandschutzmassnahmen können mit Schürzen in folgenden Materialien ausgeführt werden (Abbildung 7): Stahlblech Mineralisch gebundene Holzwerkstoffe Holz oder Holzwerkstoffe Schürze aus Stahlblech Schürze aus mineralisch gebundener Platte Schürze aus Holz oder Holzwerkstoff Abbildung 7: Ausführung von Schürzen gemäss [1] Obere Abschottungen und Konstruktionen ohne Hinterlüftung können gemäss Abbildung 8 ausgeführt werden. Die bauphysikalische bzw. holzschutztechnische Eignung dieser Konstruktionen muss im Einzelfall nachgewiesen werden (Dampfdiffusion, Wasserabfluss, Austrocknungsverhalten der Unterkonstruktion und der Bekleidung). 1 2 3 4 Holzlatte mit Stahlblech Holzlatte mit Winkelfalz Holzlatte mit Beplankung verleimt Mineralwolle 1 Holzlatte 2 Mineralwolle Obere Abschottung der Hinterlüftung Abschottung der Hinterlüftung (Kammerung) Abbildung 8: Obere Abschottung bzw. Unterbrechung der Hinterlüftung gemäss [1] 9 6. Europäischer Kongress EBH 2013 10 Aussenwände und Fassaden in Holz | H. Kolb 4. Beispiele Überbauung Areal Künzli, Davos Holzschalung kraftschlüssig, überfälzt, horizontal Unterkonstruktion Vertikallattung Holzschürze pro Geschoss mit 100 mm Auskragung 4 Gebäude total ca. 2‘200 m2 Abbildung 9: Schürze aus Holz Wohnüberbauung Gütschhöhe, Luzern Holzschalung kraftschlüssig, Nut und Kamm, vertikal Unterkonstruktion Kreuzlattung Stahlblechschürze pro Geschoss mit 10 mm Auskragung ca. 6‘100 m² Abbildung 10: Schürze aus Blech 10 mm 6. Europäischer Kongress EBH 2013 Aussenwände und Fassaden in Holz | H. Kolb “Monolith“, Cham Holzschalung kraftschlüssig, Nut und Kamm, horizontal Unterkonstruktion Vertikallattung Abschottung pro Geschoss mittels Mineralwolle Ca. 2‘540 m² Abbildung 11: Abschottung (Kammerung) der Hinterlüftung Wohnüberbauung Heiligkreuz, Chur Mineralische Trägerplatte verputzt Unterkonstruktion Vertikallattung Abschottung pro Geschoss bei nichtbrennbarer Aussenwandbekleidung nicht erforderlich Abbildung 12: Hinterlüftete, nichtbrennbare Aussenwandbekleidung, verputzt 11 6. Europäischer Kongress EBH 2013 12 Aussenwände und Fassaden in Holz | H. Kolb 5. Zusammenfassung Die durchgeführten Versuche mit Holz-Aussenwandbekleidungen zeigen deutlich, dass die Brennbarkeit (Entflammbarkeit) als Baustoffeigenschaft nicht das massgebende Kriterium bezüglich des Brandverhaltens von Holz an der Aussenwand ist. Der grösste Einfluss bezüglich einer möglichen Brandweiterleitung an der Aussenwand resultiert aus der Konstruktion der Aussenwand bzw. der Aussenwandbekleidung. Richtig konstruierte Holz-Aussenwandbekleidungen (Holzfassaden) können die festgelegten Schutzziele erreichen oder gar übertreffen. Es liegt an der Holzbranche, die Möglichkeiten auf dem neuesten Stand der Technik verantwortungsbewusst zu nutzen. Entsprechende Planungsinstrumente ([1],[2]) wurden zumindest in der Schweiz und Österreich erarbeitet und unterstützen sowohl Planende wie auch Ausführenden bei der Umsetzung. Für die Holzwirtschaft entsteht dadurch ein riesiges Potential bei Aussenwänden und Fassaden. Allerdings birgt die (grossflächige) Verwendung von Holz im Aussenbereich auch Gefahren - und dies nicht nur beim Brandschutz. Bauphysik, Holzschutz und Materialqualität sind Themen, welche ebenfalls zu berücksichtigen sind. Materialtechnisch ist zudem eine Öffnung des Holzbaus notwendig und sinnvoll. Nicht überall wo Holz drin ist, muss auch Holz drauf sein. Nichtbrennbare Aussenwandbekleidungen dürften gerade im urbanen Umfeld und bei grossvolumigen Bauten in Zukunft eine wichtige Rolle spielen (Abbildungen 12 und 13) Unerlässlich ist bei allen Varianten eine funktionierende Qualitätssicherung vor, während und nach dem eigentlichen Bauprozess. Abbildung 13: Mehrgeschossige Holzbauten im urbanen Umfeld mit nichtbrennbaren Aussenwandbekleidungen Standort aller Objekte: Stadtzentrum Zürich; Nutzung: Wohnen, Büro 6. Literatur [1] Lignum-Dokumentation Brandschutz: 7.1 Aussenwände – Konstruktion und Bekleidung, Zürich, Lignum 2009 [2] K. P. Schober et al.: Fassaden aus Holz, Wien: proHolz Austria, 2010