Grundwissen: Interessenverbände Gymnasium Fränkische Schweiz Grundkurs Sozialkunde gk sk 1 Thema: Interessenverbände Kursleiterin: Frau Behlert Referentin: Nina Fiedler Schuljahr 2006/ 07 Datum: 08.02.2007 Interessenverbände in Deutschland („Lobby“ „Pressure Groups“) 1. Definition: Zusammenschluss von Personen oder Personengruppen mit gleichen Interessen, zu festen Organisationen. Ziel: Beeinflussung von Parteien/ staatl. Einrichtungen mit Umsetzung der eigenen Interessen jeder Bürger kann sich IV anschließen/ einen Neuen gründen finanzieren sich durch Mitgliederbeiträge viele IV => Merkmal für pluralistische Gesellschaft => Voraussetzung für moderne und freiheitliche Demokratie IV müssen bei Bundestag/ Bundesrat mitwirken => Sachverstand wird regelmäßig in Anspruch genommen => Gesetze weniger fehlerhaft oder unvollständig Verbände (mit polit. Interessen) sind in Liste eingetragen, diese liegt Bundestagspräsident vor 2.Funktionen: Interessenartikulation: o machen entscheidungsfähigen Gruppenwillen o beeinflussen staatl. Entscheidungen Interessenaggregation: o festes Programm => Interessen werden gefiltert => Entscheidungsträger werden entlastet => Entscheidungsdruck auf polit. System nimmt ab Interessenselektion o bestimmen mit, welche Fragen in polit. Öffentlichkeit und Parlament diskutiert werden (Lobbyismus) Interessenintegration o keine Vernachlässigung oder Ausgrenzung (im polit. der Gruppeninteressen (im polit. Prozess) politische Partizipation: o sichern Kommunikation zwischen Bürgern und Repräsentanten des polit. Systems => Bürger haben Einflussmöglichkeiten auf staatl. Entscheidungen auch außerhalb von Wahlen 3.Adressaten der Einflussnahme: Öffentlichkeit Parteien Parlamente Regierung und Bürokratie www.sozialkunde.digitale-schule-bayern.de © Nina Fiedler Grundwissen: Interessenverbände 4.Arten von Interessenverbänden: Buch S.115/ M 8 5.Kritik an Interessenverbänden: kleinerer Interessengruppen haben nur geringe Einflussmöglichkeiten auf Politik => ungleich gewichtete Macht der IV => Erfolg hängt von Machtmitteln ab einige IV zu mächtig => haben Vetoposition gegen polit. Entscheidungen für Gemeinwohl Mitwirkung der Mitglieder unzureichend, da Entscheidungen nur von mächtigen Funktionären getroffen werden 6.Unterschiede zu Parteien: bringen Forderungen und Ziele indirekt ein dürfen spezialisierte Meinung vertreten werden juristisch eher wie Vereine behandelt (u.a. keine Parteiprogrammpflicht) 7.Wesentliche Elemente des Pluralismus: notwendig für Funktionieren des politischen Gesamtsystems => Klammern zwischen politischen Institutionen und Bürgern ________________________________________________________________ www.sozialkunde.digitale-schule-bayern.de © Nina Fiedler Grundwissen: Interessenverbände Quellen: www.bund.de www.bpb.de gk sk Schulbuch „Das politische System der Bundesrepublik Deutschland“ www.sozialkunde.digitale-schule-bayern.de © Nina Fiedler