Gymnasium Fränkische Schweiz

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Grundwissen: Interessenverbände
Gymnasium Fränkische Schweiz
Grundkurs Sozialkunde gk sk 1
Thema: Interessenverbände
Kursleiterin: Frau Behlert
Referentin: Nina Fiedler
Schuljahr 2006/ 07
Datum: 08.02.2007
Interessenverbände in Deutschland
(„Lobby“ „Pressure Groups“)
1. Definition:
Zusammenschluss von Personen oder Personengruppen mit gleichen Interessen, zu festen
Organisationen. Ziel: Beeinflussung von Parteien/ staatl. Einrichtungen mit Umsetzung der
eigenen Interessen
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jeder Bürger kann sich IV anschließen/ einen Neuen gründen
finanzieren sich durch Mitgliederbeiträge
viele IV => Merkmal für pluralistische Gesellschaft => Voraussetzung für moderne
und freiheitliche Demokratie
IV müssen bei Bundestag/ Bundesrat mitwirken => Sachverstand wird regelmäßig in
Anspruch genommen => Gesetze weniger fehlerhaft oder unvollständig
Verbände (mit polit. Interessen) sind in Liste eingetragen, diese liegt
Bundestagspräsident vor
2.Funktionen:
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Interessenartikulation:
o machen entscheidungsfähigen Gruppenwillen
o beeinflussen staatl. Entscheidungen
Interessenaggregation:
o festes Programm => Interessen werden gefiltert => Entscheidungsträger
werden entlastet => Entscheidungsdruck auf polit. System nimmt ab
Interessenselektion
o bestimmen mit, welche Fragen in polit. Öffentlichkeit und Parlament diskutiert
werden (Lobbyismus)
Interessenintegration
o keine Vernachlässigung oder Ausgrenzung (im polit. der Gruppeninteressen
(im polit. Prozess)
politische Partizipation:
o sichern Kommunikation zwischen Bürgern und Repräsentanten des polit.
Systems => Bürger haben Einflussmöglichkeiten auf staatl. Entscheidungen
auch außerhalb von Wahlen
3.Adressaten der Einflussnahme:
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Öffentlichkeit
Parteien
Parlamente
Regierung und Bürokratie
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© Nina Fiedler
Grundwissen: Interessenverbände
4.Arten von Interessenverbänden:
Buch S.115/ M 8
5.Kritik an Interessenverbänden:
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kleinerer Interessengruppen haben nur geringe Einflussmöglichkeiten auf Politik
=> ungleich gewichtete Macht der IV => Erfolg hängt von Machtmitteln ab
einige IV zu mächtig => haben Vetoposition gegen polit. Entscheidungen für
Gemeinwohl
Mitwirkung der Mitglieder unzureichend, da Entscheidungen nur von mächtigen
Funktionären getroffen werden
6.Unterschiede zu Parteien:
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bringen Forderungen und Ziele indirekt ein
dürfen spezialisierte Meinung vertreten
werden juristisch eher wie Vereine behandelt (u.a. keine Parteiprogrammpflicht)
7.Wesentliche Elemente des Pluralismus:
notwendig für Funktionieren des politischen Gesamtsystems => Klammern zwischen
politischen Institutionen und Bürgern
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Grundwissen: Interessenverbände
Quellen:
www.bund.de
www.bpb.de
gk sk Schulbuch „Das politische System der Bundesrepublik Deutschland“
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