Bedeutung von Wahlen in einer parlamentarischen Demokratie Demokratie ! ! ! ! Begriff: Volksherrschaft Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen Herrschaft beruft sich auf Willen des Volkes (Regierung ist rechenschaftspflichtig) zentrale Bedeutung: Prinzip der Gleichheit (Beteiligung des gesamten Volkes, Träger der Staatsgewalt) ! Art. 20, Absatz 2 GG: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“ ! parlamentarische D.: größte Macht liegt beim Parlament # Vertretung des Volkes (d.h. ohne Mehrheit im P. keine politischen Entscheidungen)# Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig (Deutscher Bundestag) ! mehrere Möglichkeiten der Teilnahme an polit. Willensbildung (Mitarbeit in Parteien und Interessenverbänden, Demonstrationen, Engagement in Bürgerinitiativen, Wahlen) Wahlen ! allgemeinste/wichtigste Mitwirkungsform (alle Staatsbürger können teilnehmen, es geht um polit. Macht) ! das Medium, durch welches die Selbstregierung des Volkes verwirklicht wird ! durch Stimmabgabe beeinflussen Wähler die Zusammensetzung der Volksvertretung (künftige Ausrichtung der Regierungspolitik) ! in Gemeinden, Kreisen, Ländern, Bund: Recht der Wahl in festen Zeitabständen ! unterschiedliche Ebenen: Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen ! Bundestag: alle 4 Jahre; Landtage: alle 4 Jahre ! Volk wählt also Abgeordnete die in seinem Namen Gesetze im Bundestag beschließen ! Wahlprinzipien allgemeine W: jedem Staatsbürger steht Wahlrecht zu beschränkte W.: bestimmte Personenkreise ausgeschlossen(Frauen, schwaches Eink.) gleiche W.: jede Stimme gleiches Gewicht, gleiche Anz. Stimmen, Chancengleichheit gestufte W.: bestimmten Wählern kommen mehr Stimmen zu als anderen (3-Kl.Wahl) direkten W.: Wahlberechtigte entscheiden direkt über Mandate und Stellen indirekte W.:Zwischeninstanz (Wahlmänner)#2.Wahlgang#Auswahl aus Bewerbern geheime W.: Stimmabgabe erfolgt verdeckt und anonym (Stimmzettel) offene W.: offene Abgabe der Stimme (Handzeichen) freie W.: kein Druck auf Wähler, Freiheit zu wählen ! in der BRD: Art.28/I und Art.38/I: Wahlen erfolgen allgemein, gleich, direkt, geheim, frei ! Chancengleichheit eingeschränkt (5%) ! keine Wahlpflicht, aktives Wahlrecht hat wer 18.LJ vollendet + Staatsangehörigkeit + mind. 3 Monate in Dt. lebt + nicht entmündigt + Verlust des Wahlrechts durch Verurteilung ! passives Wahlrecht wer volljährig ist (Vollendung 18. LJ) + aktives Wahlrecht besitzt Wahlsysteme ! Mehrheitswahl, Verhältniswahl, Mischwahl ! Unterscheidung nach Transformation der Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate Mehrheitswahl ! Gedanke: Wahlgebiet # Wahlkreise; Abgeordneter ist Repräsentant eines Wahlkreises ! ist immer Wahl von Personen, Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet wer Wahl gewonnen hat (absolute: 50% (Stichwahl), relative: Mehrheit der Stimmen) ! Zahl der Sitze # Zahl der von ihren Bewerbern gewonnen Wahlkreisen Verhältniswahl ! nicht Personen sondern Parteien ! Mgl.: kleinere Parteien können Einfluss im Parlament geltend machen ! Anzahl der Abgeordnetensitze # Anteil Stimmen am Wahlergebnis (Proportionalwahl) Mischwahl ! Kombination von beiden (personalisierte Verhältniswahl # Deutscher Bundestag) ! Hälfte von 656 # relative Mehrheitswahl, übrige Hälfte (2.Stimme) # Landeslisten der einzelnen Parteien ! Mgl.: Splitten der Wahl (unterschiedliche Parteien in 1. und 2. Stimme) Vorraussetzungen ! Grundlage: Auswahl zwischen mehreren tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten sachlicher oder personeller Art ! verschiedene miteinander konkurrierende Personen oder Personengruppen (Parteien) ! keine Konkurrenzsituation # keine Wahl ! gleiche Chancen aller um die Gunst des Wählers wetteifernden Personen und Gruppen ! Wahlfreiheit des Wählers: Entscheidung frei, eigenverantwortlich, ohne Druck u. Zwang Bedeutung ! Menschen die gemeinsame Interessen haben brauchen einen Sprecher ! Klassensprecher # Interessen der Schüler, Abgeordnete # Wähler, Regierung # Interessen des Staates ! Wähler bestimmen Männer und Frauen ihres Vertrauens die für sie Staatsgewalt handhaben und in ihrem Auftrag regieren ! Grundvorgang des Verfassungslebens auf dem alles andere aufbaut, verleiht dem Parlament die erforderliche Legitimität ! durch sie wird die Volksvertretung und jeder einzelne Abgeordnete ermächtigt, für die Gemeinschaft zu handeln ! regelmäßige Wahlen beinhalten also das Kernstück jeder demokratischen Verfassungsordnung ! Möglichkeit: veränderte Meinungen von anderen Personen vertreten lassen, Personen nicht wieder zu wählen die ihr Amt nicht im Sinne der Wähler ausgeübt haben ! vor Wahlen # Wahlkämpfe der Parteien, Werbung durch (Plakate, Reden, Versammlungen, Handzetteln) ! Ausgaben # aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Teil aus Steuern ! für Parlaments- und Regierungswahlen: Wahlgesetze in allen Staaten ! Regelung: Wahlrechte der Bürger, Welches Wahlsystem??? Funktionen ! meist genutzte Möglichkeit um an polit. Willensbildung teilzunehmen ! Legitimationsfkt.: Votum des Wählers, Dokumentierung des polit. Willens des Volkesin nicht zu großen regelmäßigen Zeitabständen ! Partizipationsfkt.: Mgl. über personelle und sachliche Alternativen zu entscheiden, Wahl ist Akt der polit. Mitbestimmung ! Kontrollfkt.: Bürger können Amts- oder Mandatsträgern Amt entziehen oder bestätigen ! Integrationsfkt.: geben Gelegenheit zur Integration von Wählern und ihren gewählten Repräsentanten (Wahlbeteiligung > 90 % # gelungene Integration, Anerkennung des repräsentativen Systems in Deutschland) ! weitere: handlungsfähige Regierung, eine die Regierung wirksam kontrollierende Opposition