Bedeutung von Wahlen in einer parlamentarischen

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Bedeutung von Wahlen in einer parlamentarischen Demokratie
Demokratie
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Begriff: Volksherrschaft
Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen
Herrschaft beruft sich auf Willen des Volkes (Regierung ist rechenschaftspflichtig)
zentrale Bedeutung: Prinzip der Gleichheit (Beteiligung des gesamten Volkes, Träger der
Staatsgewalt)
! Art. 20, Absatz 2 GG: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“
! parlamentarische D.: größte Macht liegt beim Parlament # Vertretung des Volkes (d.h.
ohne Mehrheit im P. keine politischen Entscheidungen)# Regierung vom Vertrauen des
Parlaments abhängig (Deutscher Bundestag)
! mehrere Möglichkeiten der Teilnahme an polit. Willensbildung (Mitarbeit in Parteien und
Interessenverbänden, Demonstrationen, Engagement in Bürgerinitiativen, Wahlen)
Wahlen
! allgemeinste/wichtigste Mitwirkungsform (alle Staatsbürger können teilnehmen, es geht
um polit. Macht)
! das Medium, durch welches die Selbstregierung des Volkes verwirklicht wird
! durch Stimmabgabe beeinflussen Wähler die Zusammensetzung der Volksvertretung
(künftige Ausrichtung der Regierungspolitik)
! in Gemeinden, Kreisen, Ländern, Bund: Recht der Wahl in festen Zeitabständen
! unterschiedliche Ebenen: Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen
! Bundestag: alle 4 Jahre; Landtage: alle 4 Jahre
! Volk wählt also Abgeordnete die in seinem Namen Gesetze im Bundestag beschließen
! Wahlprinzipien
allgemeine W: jedem Staatsbürger steht Wahlrecht zu
beschränkte W.: bestimmte Personenkreise ausgeschlossen(Frauen, schwaches Eink.)
gleiche W.: jede Stimme gleiches Gewicht, gleiche Anz. Stimmen, Chancengleichheit
gestufte W.: bestimmten Wählern kommen mehr Stimmen zu als anderen (3-Kl.Wahl)
direkten W.: Wahlberechtigte entscheiden direkt über Mandate und Stellen
indirekte W.:Zwischeninstanz (Wahlmänner)#2.Wahlgang#Auswahl aus Bewerbern
geheime W.: Stimmabgabe erfolgt verdeckt und anonym (Stimmzettel)
offene W.: offene Abgabe der Stimme (Handzeichen)
freie W.: kein Druck auf Wähler, Freiheit zu wählen
! in der BRD: Art.28/I und Art.38/I: Wahlen erfolgen allgemein, gleich, direkt, geheim, frei
! Chancengleichheit eingeschränkt (5%)
! keine Wahlpflicht, aktives Wahlrecht hat wer 18.LJ vollendet + Staatsangehörigkeit +
mind. 3 Monate in Dt. lebt + nicht entmündigt + Verlust des Wahlrechts durch
Verurteilung
! passives Wahlrecht wer volljährig ist (Vollendung 18. LJ) + aktives Wahlrecht besitzt
Wahlsysteme
! Mehrheitswahl, Verhältniswahl, Mischwahl
! Unterscheidung nach Transformation der Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate
Mehrheitswahl
! Gedanke: Wahlgebiet # Wahlkreise; Abgeordneter ist Repräsentant eines Wahlkreises
! ist immer Wahl von Personen, Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet wer Wahl
gewonnen hat (absolute: 50% (Stichwahl), relative: Mehrheit der Stimmen)
! Zahl der Sitze # Zahl der von ihren Bewerbern gewonnen Wahlkreisen
Verhältniswahl
! nicht Personen sondern Parteien
! Mgl.: kleinere Parteien können Einfluss im Parlament geltend machen
! Anzahl der Abgeordnetensitze # Anteil Stimmen am Wahlergebnis (Proportionalwahl)
Mischwahl
! Kombination von beiden (personalisierte Verhältniswahl # Deutscher Bundestag)
! Hälfte von 656 # relative Mehrheitswahl, übrige Hälfte (2.Stimme) # Landeslisten der
einzelnen Parteien
! Mgl.: Splitten der Wahl (unterschiedliche Parteien in 1. und 2. Stimme)
Vorraussetzungen
! Grundlage: Auswahl zwischen mehreren tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten
sachlicher oder personeller Art
! verschiedene miteinander konkurrierende Personen oder Personengruppen (Parteien)
! keine Konkurrenzsituation # keine Wahl
! gleiche Chancen aller um die Gunst des Wählers wetteifernden Personen und Gruppen
! Wahlfreiheit des Wählers: Entscheidung frei, eigenverantwortlich, ohne Druck u. Zwang
Bedeutung
! Menschen die gemeinsame Interessen haben brauchen einen Sprecher
! Klassensprecher # Interessen der Schüler, Abgeordnete # Wähler, Regierung #
Interessen des Staates
! Wähler bestimmen Männer und Frauen ihres Vertrauens die für sie Staatsgewalt
handhaben und in ihrem Auftrag regieren
! Grundvorgang des Verfassungslebens auf dem alles andere aufbaut, verleiht dem
Parlament die erforderliche Legitimität
! durch sie wird die Volksvertretung und jeder einzelne Abgeordnete ermächtigt, für die
Gemeinschaft zu handeln
! regelmäßige Wahlen beinhalten also das Kernstück jeder demokratischen
Verfassungsordnung
! Möglichkeit: veränderte Meinungen von anderen Personen vertreten lassen, Personen
nicht wieder zu wählen die ihr Amt nicht im Sinne der Wähler ausgeübt haben
! vor Wahlen # Wahlkämpfe der Parteien, Werbung durch (Plakate, Reden,
Versammlungen, Handzetteln)
! Ausgaben # aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Teil aus Steuern
! für Parlaments- und Regierungswahlen: Wahlgesetze in allen Staaten
! Regelung: Wahlrechte der Bürger, Welches Wahlsystem???
Funktionen
! meist genutzte Möglichkeit um an polit. Willensbildung teilzunehmen
! Legitimationsfkt.: Votum des Wählers, Dokumentierung des polit. Willens des Volkesin
nicht zu großen regelmäßigen Zeitabständen
! Partizipationsfkt.: Mgl. über personelle und sachliche Alternativen zu entscheiden, Wahl
ist Akt der polit. Mitbestimmung
! Kontrollfkt.: Bürger können Amts- oder Mandatsträgern Amt entziehen oder bestätigen
! Integrationsfkt.: geben Gelegenheit zur Integration von Wählern und ihren gewählten
Repräsentanten (Wahlbeteiligung > 90 % # gelungene Integration, Anerkennung des
repräsentativen Systems in Deutschland)
! weitere: handlungsfähige Regierung, eine die Regierung wirksam kontrollierende
Opposition
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