Wahlen in Deutschland

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Wahlen in Deutschland
Formen der politischen Beteiligung
• Unterschriftenaktionen
• Versammlungen, Demonstrationen
• Schreiben von Leserbriefen/E-Mails an Massenmedien
• Eingaben beim Bundespräsidenten, an Parlamente
• Einreichen von Verfassungsbeschwerden beim
Bundesverfassungsgericht
• Petitionen an Petitionsausschüsse
• Mitgliedschaft in Bürgerinitativen, Verbänden, Parteien
• Wahlen
Wahlen
Funktion:
• sie entscheiden über die zukünftige Machtverteilung
• sie bestimmen die politische Führung
• sie legen den politischen Kurs der nächsten Legislaturperiode fest
• sie sind das wirksamste Instrument demokratischer Kontrolle
• sie legitimieren politische Herrschaft nur auf begrenzte Zeit
Demokratiegebot in Artikel 20 GG
• Artikel 20 GG:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen
und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Volkssouveränität → Herrschaft mit Zustimmung des Volkes durch
gewählte Repräsentanten (K.R Korte, 2010)
Grundfunktionen und Merkmale
demokratischer Wahlen
1. Repräsentation des Volkes
2. Legitimation und Kontrolle von politischer Herrschaft
3. Integration der Meinungen
Wahlrechtsgrundsätze
• aktives Wahlrecht
( wahlberechtigt sein)
• passives Wahlrecht
(wählbar sein)
• das Grundgesetz, das Bundeswahlgesetz
• Artikel 38 GG:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind
Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden
und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat;
wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
Wahlsysteme
2 Grundtypen:
Mehrheitswahl
• relative Mehrheitswahl →
• absolute Mehrheitswahl →
englischsprachiger Raum
Frankreich
Verhältniswahl
• das am weitesten verbreitete Wahlsystem
Relative
Mehrheitswahl
Bei der relativen Mehrheitswahl wird das
Wahlgebiet in so viele Wahlkreise unterteilt,
wie Abgeordnete zu wählen sind. Jeder
Wahlkreis wählt einen Abgeordneten. Man
spricht daher von Einpersonenwahlkreisen.
Der Wähler bzw. die Wählerin hat eine
Stimme pro Kandidat oder Kandidatin. Wer
von ihnen mehr Stimmen als jede/r andere
der Mitbewer ber/innen (das heißt die
relative Mehrheit) auf sich vereinigt, zieht ins
Parlament ein. Die Stimmen für die
unterlegenen Kandidaten/Kandidatinnen
gehen verloren ("The winner takes it all"Prinzip). Die Zusammensetzung des
Parlaments ist leicht durchschaubar, da sich
in der Regel klare Mehrheiten bilden. Die
relative Mehrheitswahl hat einen
"mehrheitsbildenden Effekt".
Absolute
Mehrheitswahl
Bei der absoluten Mehrheitswahl wird wie
bei der relativen Mehrheitswahl in
Einpersonenwahlkreisen gewählt. Ein
Kandidat oder eine Kandidatin schafft im
ersten Wahlgang den Einzug ins Parlament
nur, wenn er oder sie die absolute Mehrheit
(also mehr als 50 Prozent der Stimmen)
erringt. Da dies selten gelingt, fällt
gewöhnlich ein zweiter Wahlgang an. In ihm
ist die relative Mehrheit der Stimmen
ausreichend.
Verhältniswahl
Grundvorstellung
Vertretung aller gesellschaftlichen Gruppen gemäß ihrem Anteil an
Wählerstimmen
Die Anzahl der Sitze, die jede Partei erhält, verhält sich proportional zu
der Anzahl ihrer Stimmen.
Stimmenverrechnung
• Verfahren nach d´Hondt
• Verfahren nach Hare/Niemeyer
• Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers
Wahlen zum Deutschen Bundestag
• Wahlsystem: personalisierte Verhältniswahl mit
Fünfprozentsperrklausel
Der Deutsche Bundestag:
• seit 2002 → 598 Abgeordnete
• Legislaturperiode → 4 Jahre
• Wahltermin: bestimmt Bundespräsident auf Vorschlag des
Bundeskanzlers
• die letzten Bundestagswahlen→ 22. September 2013
Wahlen zum Deutschen Bundestag
• Bundestagswahlen entscheiden über:
• Regierung und Opposition im Bund,
• bundespolitische Vorhaben (zum Beispiel Einsätze der Bundeswehr,
Einkommens- und Lohnsteuersätze),
• die Entwicklung der Parteien auf Bundesebene,
• die politische und persönliche Zukunft von Spitzenpolitikern und
Bundestagsabgeordneten,
• die Zusammensetzung der Bundesversammlung,
• innerparteiliche Stärkeverhältnisse.
Das personalisierte Verhältniswahlrecht
Erststimme
• Wahl der Kandidaten einer
Partei im Wahlkreis (relative
Mehrheitswahl) →
Direktmandate
• „personalisierter Teil“
Zweitstimme
• Wahl der Liste einer Partei
(Verhältniswahl)
• Zweitstimme entscheidet über die
Zusammensetzung des Bundestages:
1. Ausschuss kleiner Parteien durch die
Fünfprozentklausel
2. Feststellung der Mandatszahl jeder
Partei
3. Aufteilung der Sitze auf Landeslisten
4. Berücksichtigung der Direktmandate
Wahlen zum Deutschen Bundestag
• Überhangmandate:
• Erhöhung der Gesamtzahl der Bundestagssitze
• zusätzliche Sitze für eine Partei, die mehr Wahlkreissieger in einem Bundesland hat, als
ihr dort Bundestagssitze zustehen.
• Wahlrecht:
Wahlberechtigt → deutsche Staatsangehörige
Aufenthalt: mindestens 3 Monate
18 Jahre
kein Verlust des Wahlrechts durch einen Richterspruch
wählbar
→
seit einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit hat
18 Jahre
Besitz des Wahlrechts
Quellenverzeichnis
• 1. K.R. KORTE: Wahlen in Deutschland. Bonn, 2010. Bundeszentrale
für politische Bildung.
• 2. H. PÖTZSCH: Die deutsche Demokratie. Bonn, 2009. Bundeszentrale
für politische Bildung.
• 3. http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-undfakten/bundestagswahlen/205638/verteilung-der-zweitstimmen
• 4. http://www.bpb.de/izpb/158680/wahlen-2013
• 5. W. WOYKE: Wahlen 2013. Bundeszentrale für politische Bildung.
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