Wahlen in Deutschland Formen der politischen Beteiligung • Unterschriftenaktionen • Versammlungen, Demonstrationen • Schreiben von Leserbriefen/E-Mails an Massenmedien • Eingaben beim Bundespräsidenten, an Parlamente • Einreichen von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht • Petitionen an Petitionsausschüsse • Mitgliedschaft in Bürgerinitativen, Verbänden, Parteien • Wahlen Wahlen Funktion: • sie entscheiden über die zukünftige Machtverteilung • sie bestimmen die politische Führung • sie legen den politischen Kurs der nächsten Legislaturperiode fest • sie sind das wirksamste Instrument demokratischer Kontrolle • sie legitimieren politische Herrschaft nur auf begrenzte Zeit Demokratiegebot in Artikel 20 GG • Artikel 20 GG: (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Volkssouveränität → Herrschaft mit Zustimmung des Volkes durch gewählte Repräsentanten (K.R Korte, 2010) Grundfunktionen und Merkmale demokratischer Wahlen 1. Repräsentation des Volkes 2. Legitimation und Kontrolle von politischer Herrschaft 3. Integration der Meinungen Wahlrechtsgrundsätze • aktives Wahlrecht ( wahlberechtigt sein) • passives Wahlrecht (wählbar sein) • das Grundgesetz, das Bundeswahlgesetz • Artikel 38 GG: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. Wahlsysteme 2 Grundtypen: Mehrheitswahl • relative Mehrheitswahl → • absolute Mehrheitswahl → englischsprachiger Raum Frankreich Verhältniswahl • das am weitesten verbreitete Wahlsystem Relative Mehrheitswahl Bei der relativen Mehrheitswahl wird das Wahlgebiet in so viele Wahlkreise unterteilt, wie Abgeordnete zu wählen sind. Jeder Wahlkreis wählt einen Abgeordneten. Man spricht daher von Einpersonenwahlkreisen. Der Wähler bzw. die Wählerin hat eine Stimme pro Kandidat oder Kandidatin. Wer von ihnen mehr Stimmen als jede/r andere der Mitbewer ber/innen (das heißt die relative Mehrheit) auf sich vereinigt, zieht ins Parlament ein. Die Stimmen für die unterlegenen Kandidaten/Kandidatinnen gehen verloren ("The winner takes it all"Prinzip). Die Zusammensetzung des Parlaments ist leicht durchschaubar, da sich in der Regel klare Mehrheiten bilden. Die relative Mehrheitswahl hat einen "mehrheitsbildenden Effekt". Absolute Mehrheitswahl Bei der absoluten Mehrheitswahl wird wie bei der relativen Mehrheitswahl in Einpersonenwahlkreisen gewählt. Ein Kandidat oder eine Kandidatin schafft im ersten Wahlgang den Einzug ins Parlament nur, wenn er oder sie die absolute Mehrheit (also mehr als 50 Prozent der Stimmen) erringt. Da dies selten gelingt, fällt gewöhnlich ein zweiter Wahlgang an. In ihm ist die relative Mehrheit der Stimmen ausreichend. Verhältniswahl Grundvorstellung Vertretung aller gesellschaftlichen Gruppen gemäß ihrem Anteil an Wählerstimmen Die Anzahl der Sitze, die jede Partei erhält, verhält sich proportional zu der Anzahl ihrer Stimmen. Stimmenverrechnung • Verfahren nach d´Hondt • Verfahren nach Hare/Niemeyer • Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers Wahlen zum Deutschen Bundestag • Wahlsystem: personalisierte Verhältniswahl mit Fünfprozentsperrklausel Der Deutsche Bundestag: • seit 2002 → 598 Abgeordnete • Legislaturperiode → 4 Jahre • Wahltermin: bestimmt Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers • die letzten Bundestagswahlen→ 22. September 2013 Wahlen zum Deutschen Bundestag • Bundestagswahlen entscheiden über: • Regierung und Opposition im Bund, • bundespolitische Vorhaben (zum Beispiel Einsätze der Bundeswehr, Einkommens- und Lohnsteuersätze), • die Entwicklung der Parteien auf Bundesebene, • die politische und persönliche Zukunft von Spitzenpolitikern und Bundestagsabgeordneten, • die Zusammensetzung der Bundesversammlung, • innerparteiliche Stärkeverhältnisse. Das personalisierte Verhältniswahlrecht Erststimme • Wahl der Kandidaten einer Partei im Wahlkreis (relative Mehrheitswahl) → Direktmandate • „personalisierter Teil“ Zweitstimme • Wahl der Liste einer Partei (Verhältniswahl) • Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages: 1. Ausschuss kleiner Parteien durch die Fünfprozentklausel 2. Feststellung der Mandatszahl jeder Partei 3. Aufteilung der Sitze auf Landeslisten 4. Berücksichtigung der Direktmandate Wahlen zum Deutschen Bundestag • Überhangmandate: • Erhöhung der Gesamtzahl der Bundestagssitze • zusätzliche Sitze für eine Partei, die mehr Wahlkreissieger in einem Bundesland hat, als ihr dort Bundestagssitze zustehen. • Wahlrecht: Wahlberechtigt → deutsche Staatsangehörige Aufenthalt: mindestens 3 Monate 18 Jahre kein Verlust des Wahlrechts durch einen Richterspruch wählbar → seit einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit hat 18 Jahre Besitz des Wahlrechts Quellenverzeichnis • 1. K.R. KORTE: Wahlen in Deutschland. Bonn, 2010. Bundeszentrale für politische Bildung. • 2. H. PÖTZSCH: Die deutsche Demokratie. Bonn, 2009. Bundeszentrale für politische Bildung. • 3. http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-undfakten/bundestagswahlen/205638/verteilung-der-zweitstimmen • 4. http://www.bpb.de/izpb/158680/wahlen-2013 • 5. W. WOYKE: Wahlen 2013. Bundeszentrale für politische Bildung.