Arbeitsblatt: Text in ein Schaubild umwandeln

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Arbeitsblatt
Wahlanalyse und Wahlprognose
Text in ein Schaubild umwandeln
Ausführliche Texte sind nicht unbedingt der beste und schnellste Weg, Informationen
übersichtlich zu präsentieren. Durch die Umwandlung eines Textes in ein Schaubild mittels
Pfeilen, Gegenüberstellungen und anderen Symbolen wird ein Text leichter verständlich. Ein
weiterer Vorteil ist, dass du dir den Inhalt so viel besser merken kannst. (Optimale
Klausurvorbereitung!) Auch für Referate bietet sich eine Overheadfolie mit einer grafisch
gestalteten Struktur deines Themas an. Mit dieser Übung kannst du das Umwandeln eines
Textes in ein Schaubild trainieren.
Arbeitsauftrag:
1. Lies den folgenden Text.
2. Erstelle ein Schaubild, in dem deutlich wird, wie jeweils beim Verhältniswahlrecht und beim
Mehrheitswahlrecht aus den Stimmen Mandate werden. Ergänze dies durch die Vorteile der
beiden Wahlsysteme.
M 04.04
Wahlsysteme
In der politischen Praxis und in der Politikwissenschaft unterscheidet man generell zwei Grundtypen von
Wahlsystemen: die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl. Sie unterscheiden sich in der Art, wie jeweils
Wählerstimmen in Mandate umgerechnet werden.
Die Mehrheitswahl
Beim Grundtyp der Mehrheitswahl wird das gesamte Wahlgebiet in der Regel in eine Anzahl von
Wahlkreisen eingeteilt, die der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Bei der absoluten
Mehrheitswahl in Frankreich erhält der Kandidat/ die Kandidatin in einem Wahlkreis dann das Mandat,
wenn er/sie im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich
vereinigt. Gelingt dies im ersten Wahlgang keinem der Bewerber/innen, so findet eine Woche später ein
zweiter Wahlgang statt, an dem alle Bewerber/innen teilnehmen können, die im ersten Wahlgang
mindestens 12,5% der Stimmen erhielten. In der Regel beteiligen sich am zweiten Wahlgang nur zwei
Bewerber, z.B. wegen Wahlabsprachen zwischen den Parteien.
In Großbritannien hingegen wird seit über 100 Jahren nach dem Prinzip der relativen Mehrheitswahl
votiert. In den 650 Wahlkreisen ist gewählt, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt.
Die Stimmen der unterlegenen Bewerber werden sowohl bei der relativen als auch bei der absoluten
Mehrheitswahl nicht berücksichtigt (Papierkorbstimmen).
Der Mehrheitswahl liegt vorrangig die Zielsetzung zugrunde, klare Parlamentsmehrheiten zu schaffen.
Tatsächlich führt dieses Wahlsystem aufgrund der Verzerrungen von Stimmen- und Mandatsanteil zu
den gewünschten Verstärkereffekten für die größte Partei. In Extremfällen ist sogar eine Umkehrung der
Stimmen-Mandate-Relation möglich, d.h. dass eine Partei zwar die Mehrheit der Stimmen, aber nicht
auch die Mehrheit der Mandate erzielt. Zwingend notwendig ist bei der Mehrheitswahl die ungefähr
gleiche Größe der Wahlkreise; in Großbritannien sind deswegen zwecks möglicher Änderung der
Wahlkreiseinteilung überparteiliche boundary commissions gebildet worden.
Die Verhältniswahl
Bei der Verhältniswahl erhält jede Partei so viele Mandate, wie dies ihrem prozentualen Anteil an den
Wählerstimmen insgesamt entspricht, also bei 40% der Stimmen 40% der Mandate. Der Verhältniswahl
liegt die Vorstellung zugrunde, im Parlament ein getreues Abbild der in der Wählerschaft bestehenden
gesellschaftlichen Kräfte entstehen zu lassen. In diesem Wahlsystem gibt es daher prinzipiell keine
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Wahlanalyse und Wahlprognose
Stimmen, die als Papierkorbstimmen unberücksichtigt bleiben. Nur unterhalb einer gesetzten
Sperrklausel (in Deutschland: 5%), die eine zu starke Zersplitterung des Parteiensystems verhindern soll,
fallen einige wenige Reststimmen an. In der Regel hat der Wähler bei der Verhältniswahl eine
Entscheidung zwischen verschiedenen Listen zu treffen, die von den Parteien aufgestellt worden sind.
Diese Listen enthalten den Namen der politischen Parteien und die Namen derjenigen Kandidaten, die
die Attraktivität der Parteien unterstreichen und die vorrangig im Parlament Mandate übernehmen
sollen. Der Wähler/ die Wählerin selbst hat keinen Einfluss auf die Nominierung der Listenkandidaten,
es sei denn, er/ sie ist selbst Mitglied einer Partei.
Für die Mandatszuteilung bei der Verhältniswahl gibt es verschiedene Berechnungsverfahren. Bei den
Wahlen zum Deutschen Bundestag wurde bis 1985 das Verrechnungsverfahren nach d’HONDT
angewandt, seitdem wird nach dem Verfahren von HARE/ NIEMEYER vorgegangen.
(eigener Text)
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