Wozu brauchen wir eigentlich Parteien?

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Politische Willensb i l d u n g i n d e r De m o k r at i e
M at e r i a l 1
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Wozu brauchen wir eigentlich Parteien?
Wozu brauchen wir eigentlich Parteien? […]
Selbstverständlich sind sie nicht, sondern
weit eher ein Ärgernis. Sie zanken und strei­
ten, sie flicken einander am Zeug, wie sie
nur können. Sie weisen – oder, mehr noch,
sie zerren in verschiedene Richtungen; im­
mer hört man „Hü!“ und „Hott!“ gleichzeitig.
[…]
Aber muss man nicht noch um einen ent­
scheidenden Schritt weitergehen und sagen:
Parteien sind an und für sich etwas Nega­
tives, nämlich ein Ausdruck dafür, dass die
Einheit, die Harmonie des Ganzen, die es ei­
gentlich geben sollte, zerrissen ist und dass
nicht mehr das Gemeinwohl, sondern der
Egoismus, das Sonderinteresse im Vorder­
grund steht? […] Daher nochmals: Wozu
brauchen wir eigentlich Parteien?
Es bietet sich an, auf diese einfache Frage ei­
ne einfache Antwort zu geben: Parteien mö­
gen ein Notbehelf sein, aber sie sind prak­
tisch unentbehrlich – dann jedenfalls, wenn
nicht bloß die wenigen, sondern die vielen
politisch mitsprechen sollen: Zwar verkün­
det das […] Grundgesetz in Artikel 20 feier­
lich: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Aber das Volk kann nicht regieren; […]. Das
Pro und Contra der komplizierten Sachfra­
gen und ihrer Lösungsmöglichkeiten ebenso
wie die Kandidatenauslese für Führungs­
ämter muss vielmehr organisiert und in
Alter­nativen öffentlich dargestellt werden,
damit die Menschen sich ein Urteil bilden
und dann wählen können.
Genau dies leisten Parteien. Sie sind die
Mittler zwischen der Staatsgewalt, die vom
Volke ausgeht, und der Regierungsmacht,
die sie ausübt. Darum heißt es in Artikel 21
des Grundgesetzes: „Die Parteien wirken bei
der politischen Willensbildung des Volkes
mit.“ Das allerdings ist gelinde gesagt eine
Untertreibung. Die Parteien nehmen eine,
nein: die schlechthin zentrale Stellung ein;
ohne sie gäbe es keine Willensbildung des
Volkes, zumindest keine, die real wirksam
werden könnte. Oder anders ausgedrückt,
zugespitzter: Erst mit und in den Parteien
verdichtet sich der Wille des Volkes zum
wirklich Politischen, über das bloße Meinen
oder das Stammtischgerede entscheidend
hinaus. […]
Freilich, wenn wir uns den Sachverhalt ­etwas
näher ansehen, dann genügt diese erste und
einfache Antwort keineswegs. Ein Einwand
drängt sich sofort und beinahe unwidersteh­
lich auf: Gibt es nicht so etwas wie das Ge­
meinwohl? Jedenfalls: Sollte es das nicht ge­
ben, das Wahre, Gute, Gerechte schlechthin,
in dessen Zeichen alle einig sind oder zumin­
dest dann einig sein müssten, wenn sie ge­
nügend informiert und nicht von egoisti­
schen Sonderinteressen behext, mit einem
– wie es heißt – „falschen Bewusstsein“ ge­
schlagen wären? …
Niemand, kein Prophet oder Führer, keine
Versammlung der Weisen, keine Elite oder
Kaderpartei verfügt über das Ganze, über
die Wahrheit schlechthin … Das Festschrei­
ben des Gemeinwohls, der Monopolanspruch
auf die Wahrheit und das Gute in den Hän­
den eines Führers oder einer Kaderpartei,
unter welchem Vorzeichen auch immer, ent­
mündigt den Menschen und zerstört seine
Würde.
Aus: Christian Graf von Krockow: Wozu brauchen wir eigentlich Parteien?, in: Ders./ Peter Lösche
(Hrsg.): Parteien in der Krise, München 1986, S. 10ff.
1 Erarbeiten Sie aus M 1 die Thesen des Verfassers. Setzen Sie sich mit seinen
Argumenten kritisch auseinander.
Hängt das Heil der Demokratie vom Wahlrecht ab?
Mehrheitswahl oder Verhältniswahl?
M at e r i a l 2
M at e r i a l 3
Ordnen Sie folgende Feststellungen der Mehrheitswahl (MW) bzw. der Verhältniswahl (VW)
zu. Geben Sie jeweils eine Begründung für Ihre Zuordnung.
1. Sie fördert die Bildung stabiler Regierun­
gen.
2. Sie ist gerecht und spiegelt die Meinun­
gen und Interessen innerhalb der Wähler­
schaft im Parlament wider.
3. Sie verhindert ein starres ­Parteiensystem
(Kartell), da sie neue politische Strömun­
gen und Minderheiten berücksichtigt.
4. Sie verhütet Parteienzersplitterung.
5. Sie fördert die Parteienkonzentration in
Richtung eines Zweiparteiensystems.
6. Sie trägt zur politischen Mäßigung bei,
da die größeren Parteien um die Wähler­
schaft in der Mitte kämpfen und ihre Aus­
sagen am Machbaren ausrichten ­müssen.
7. Sie erleichtert radikalen Parteien, Man­
date zu erringen. Extremismus hat mehr
Chancen.
8. Sie führt die Entscheidung über die Regie­
rungsverantwortung durch den Wähler
herbei und nicht erst durch die Parteien
in Koalitionsverhandlungen.
9. Sie schwächt den Einfluss der Parteifüh­
rung bei der Kandidatenaufstellung und
stärkt den Einfluss der Wählerschaft.
10. Sie fördert den Machtwechsel, da gerin­
ge Veränderungen in der Wählerschaft
große Veränderungen in der ­Mandatszahl
auslösen können.
11. Sie trägt zu einem stärkeren Kontakt
zwischen dem Abgeordneten und ­seinem
Wahlkreis bei.
12. Konflikte über den räumlichen Zuschnitt
von Wahlkreisen nach Bevölkerungsver­
änderungen sind ausgeschlossen („ger­
ry­mandering“).
Die Verrechnung von Wählerstimmen in Parlamentsmandate
1 Vergleichen Sie tabellarisch Mehrheitswahl und Verhältniswahl (M 2) unter den
2
Gesichtspunkten: a) der Gerechtigkeit, b) der Verständlichkeit, c) der Beziehung
von Wählern und Abgeordneten, d) der Bildung und Stabilität der Regierung,
e) der Dynamik der Parteienlandschaft und f) der Tendenz zum Extremen.
Vergleichen Sie das Verrechnungsverfahren nach d’Hondt mit dem neuen
Verrechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/ Schepers (M 3). Worin liegt
der wesentliche Unterschied?
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