Bachelorarbeit Das traditionelle Familiengefüge im Islam und sein Einfluss auf die Pflege in Westeuropa. Medizinische Universität Graz Studiengang Gesundheits- und Pflegewissenschaft eingereicht bei: Dr. phil. Stülb Magdalena Lehrveranstaltung: Einführung in den interkulturellen Dialogprozess vorgelegt von: Ruth Kompek 0933076 Graz, am 4. Juni 2012 Ehrenwörtliche Erklärung Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Bachelorarbeit selbstständig, und ohne fremde Hilfe verfasst habe, andere als die angegebenen Quellen nicht verwendet habe und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Weiters erkläre ich, dass ich diese Arbeit in gleicher Weise oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt habe. Graz, am 4. 6. 2012 Kompek Ruth Inhaltsverzeichnis Einleitung ............................................................................................................................. 1 1 Bedeutung der Familie im Islam .................................................................................... 2 1.1 Stellung der Familie in der islamischen Gesellschaft und beeinflussende Faktoren auf das Familienleben ............................................................................................ 2 1.2 Familienstruktur im Islam: die vier Säulen .............................................................. 4 1.2.1 Die erste Säule: Zuhause und Vorbereitung für das spätere Leben ................. 4 1.2.2 Die zweite Säule: Eros und Kinder ................................................................... 5 1.2.3 Die dritte Säule: Tugenden............................................................................... 5 1.2.4 Die vierte Säule: Zuflucht ................................................................................. 5 1.3 Problemfelder und Interaktion mit Angehörigen von muslimischen Patienten- und Patientinnen in der Pflege....................................................................................... 6 1.3.1 Muslimische PatientInnen und ihre besuchenden Angehörigen ....................... 6 1.3.2 Der Umgang mit Angehörigen und Lösungsansätze von Seiten der Pflegepersonen ................................................................................................ 7 2 Die Rolle der Frau im Islam ......................................................................................... 10 2.1 Die Stellung der muslimischen Frau ..................................................................... 10 2.2 Rechte und Pflichten der muslimischen Frau im Rahmen ihrer Funktion als Ehefrau und Mutter ............................................................................................... 11 3 2.3 Die Kleiderordnung für die muslimische Frau ....................................................... 13 2.4 Relevante Entwicklungen in muslimischen Gesellschaften für die Frau ............... 14 2.4.1 Veränderungen bezüglich Bildung und Beruf ................................................. 14 2.4.2 Veränderungen bezüglich Frauen in den Medien ........................................... 15 2.4.3 Vermehrter Entscheidungsspielraum für Frauen in der Familie ..................... 15 Die Rolle des Mannes Im Islam ................................................................................... 16 3.1 Rechte und Pflichten des muslimischen Mannes im Rahmen seiner Funktion als Ehemann .............................................................................................................. 16 3.2 Die Kleiderordnung für den muslimischen Mann .................................................. 17 4 Sexualität und die Geschlechterverhältnisse im Islam ................................................ 18 4.1 Die Ansicht im Islam bezüglich der Sexualität innerhalb und außerhalb der Ehe .................................................................................................................. 18 4.2 5 Die Trennung der Geschlechter ............................................................................ 18 Die Rolle des Kindes im Islam ..................................................................................... 20 5.1 Die Erziehung des Kindes .................................................................................... 20 5.2 Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen im Rahmen der islamischen Erziehung ............................................................................................................. 20 5.3 6 Die sexuelle Aufklärung ........................................................................................ 21 Der Einfluss einzelner Aspekte der Muslimischen Familie auf die Pflege in Westeuropa ............................................................................................................. 22 7 8 6.1 Männliche Muslime als Begleitpersonen ............................................................... 22 6.2 Kinder als Begleitpersonen ................................................................................... 23 6.3 Frauen und Schamhaftigkeit ................................................................................. 24 Konfrontation mit familiärer Gewalt bei Muslimen im Gesundheitssystem .................. 26 7.1 Gewalt aus der Sicht des Islam ............................................................................ 26 7.2 Gewalt in der Familie und Ehe .............................................................................. 27 7.3 Umgang mit Gewalt und Missbrauch .................................................................... 27 Wandel der muslimischen Familie im 21. Jahrhundert ................................................ 29 8.1 Die Großfamilie wird zur Kernfamilie .................................................................... 29 8.2 Die extramurale Pflege gewinnt an Bedeutung- Beispiele für Möglichkeiten und Angebote .............................................................................................................. 29 8.3 9 Der Hausbesuch bei Muslimen ............................................................................. 30 Schlussfolgerung ......................................................................................................... 32 Literaturverzeichnis ............................................................................................................ 33 Einleitung Meine erste Bachelorarbeit im Rahmen des Studiums Gesundheits- und Pflegewissenschaft handelt vom traditionellen Familiengefüge im Islam und sein Einfluss auf die Pflege in Westeuropa. Die Wahl dieses Themas wurde durch meine Ausbildung zur Diplomierten Gesundheitsund Krankenschwester, die ich am Universitätsklinikum Graz absolvierte, beeinflusst. Während dieser Zeit wurde ich in meinen Praktika häufig mit muslimischen PatientInnen unterschiedlicher Herkunft konfrontiert. Vor allem im Rahmen des Praktikums auf der Gynäkologie des Universitätsklinikums in Graz, wo ich eine große Anzahl an muslimischen Frauen betreuen durfte, bemerkte ich, wie präsent die Familien dieser Frauen waren. Allgemein konnte ich feststellen, dass die Verbundenheit zwischen den einzelnen Patientinnen und ihren Familien viel enger war als die von österreichischen Frauen und ihren Familien. Auch die Familienstruktur und die Rollen der einzelnen Familienmitglieder, speziell zwischen Mann und Frau, waren anders. In der Pflege ist es von enormer Wichtigkeit die PatientInnen ganzheitlich zu betreuen, also auch das familiäre Umfeld miteinzubeziehen. Ich empfinde es daher als notwendige Aufgabe der Pflege, sich Wissen über die Bedeutung der Familie im Islam und ihre Mitglieder anzueignen, um muslimische PatientInnen und ihre Angehörige adequat und professionell betreuen zu können. Dies betrifft alle Tätigkeitsfelder der Pflege, den stationären wie auch den extramuralen Bereich in ganz Westeuropa. Daher habe ich folgende Forschungsfragen formuliert: „Wie wird die traditionelle Familie im Islam und ihre Mitglieder in der Literatur beschrieben?“ und „Welche relevanten Aspekte ergeben sich für die Pflege im Rahmen der Interaktion mit muslimischen Familien und ihren einzelnen Mitgliedern?“ Als Forschungsmethode habe ich die Literaturarbeit gewählt. Die Literaturrecherche führte ich über die Datenbanken der Universitätsbibliotheken durch. Im ersten Teil meiner Arbeit gehe ich allgemein auf die Familie im Islam ein. Ich beschreibe die Struktur und Bedeutung der Familie, anschließend greife ich die Rollen der einzelnen Mitglieder, also Mann, Frau und Kinder, deskriptiv auf. Parallel versuche ich eine Verbindung zur Pflege herzustellen, indem ich die Einflüsse der einzelnen Themen auf die Pflege beschreibe. Abschließend gehe ich speziell auf das Thema Gewalt in der Familie und Ehe ein bzw. beschäftige ich mich näher mit dem Wandel der muslimischen Familie im 21. Jahrhundert in Bezug auf die extramurale Pflege. Seite 1 1 1.1 Bedeutung der Familie im Islam Stellung der Familie in der islamischen Gesellschaft und beeinflussende Faktoren auf das Familienleben Grimm (1999) gibt an, dass in der muslimischen Welt der Familienzusammenhalt und die Wertigkeit der Familie viel ausgeprägter sind als in der westlichen Welt. Dies liegt daran, dass das System Familie mit all ihrem Bestandteilen, wie Kernfamilie und andere Familienangehörige, eng mit der Tradition und der Religion verknüpft sind. Der Islam darf aber nicht isoliert als Religion betrachtet werden, sondern stellt die tatsächliche Lebensweise eines Menschen dar (Grimm 1999, S. 26- 27). Die tragende Rolle der Familie in der islamischen Gesellschaft ist sogar Bestandteil in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1981. Ebenso ist sie häufig in den Verfassungen vieler islamischer Länder verankert. Das System Familie wird als Einheit betrachtet, die geschützt werden muss, und jedes Familienmitglied hat die Verantantwortung zu tragen, dass die Familie beständig bleibt und sich auch weiterentwickelt. Das Leben innerhalb einer Familie ist die ideale Lebensform für jeden Menschen, und das Zusammenleben im Familienverband wird auch zunehmend durch das islamische Recht geregelt. Breuer (1999) weist darauf hin, dass der Islam äußerst vielfältig ist, und bei nahezu einer Milliarde Muslime in aller Welt gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen lokalen Traditionen und religiösen Strömungen. Eine Abbildung einer allgemein gültigen familiären Lebensrealität von Muslimen ist daher nicht möglich, auch wenn der Fokus auf das traditionelle Familiengefüge gerichtet ist. Die islamrechtlichen Grundlagen, die das Familienleben vieler Muslime nuancenweise beeinflussen, bieten aber eine gewisse richtungsweisende Orientierung (Breuer 1999, S. 7- 9). Der Islam, bezogen auf das Familienleben, hat zum zentralen Thema, dass die Wünsche der menschlichen Natur akzeptiert werden. Jedes Familienmitglied hat auch die Aufgabe, diesen Wünschen gerecht zu werden (Grimm 1999, S. 27). „Der Wunsch nach einem Partner, mit dem man Liebe, gegenseitiges Vertrauen, Freundlichkeit, Selbstaufopferung und Trost teilen kann; der Wunsch nach Kindern, der Wunsch nach Eltern, Brüdern, Schwestern, Onkeln, Tanten und all den anderen Verwandten, denen man vertrauen kann und die entweder Schutz gewähren oder selbst Schutz benötigen können. Der Wunsch nach einem friedlichen und ermutigenden Zuhause. Der Wunsch nach guter Erziehung; Seite 2 der Wunsch nach Hilfe in einer schweren Stunde und der Wunsch, Gutes zu tun oder Gutes zu empfangen, gerade so wie die Ereignisse es erfordern.“ (Grimm 1999, S. 27) „Bezogen auf Ehe und Familie wie auf viele andere Lebensbereiche beschränken sich die Quellen des Islams nicht auf allgemeine moralische Apelle wie Rücksicht, Liebe und Geduld, sondern regeln in einer Fülle von Details Fragen des Ehe-, Scheidungs- und Erbrechtes, der Rechtsstellung und Mündigkeit des Kindes, des Zusammenlebens der Geschlechter untereinander, der Kleiderordnung und der Rolle des einzelnen in Familie und Gesellschaft.“ (Breuer 1999, S. 10- 11) Bezüglich Fragen anderer Themen des Familienlebens, wie Erziehung von Jungen und Mädchen oder der Berufstätigkeit von Frauen besteht ein hohes Maß an Einigkeit zwischen unterschiedlichen Theologen und Rechtsgelehrten, die die religiösen Quellen des Islams und das islamische Recht auslegen und diese in schriftlicher Form publizieren. Trotz der inner-islamischen Vielfalt, die respektiert werden muss, ist bei diesen Bereichen eine gewisse Hauptlinie erkennbar, die breiten Anklang findet. Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Verhaltensweisen innerhalb des Familienverbandes nur vom Islam und der Religion beeinflusst werden. Viele vorurteilsbehaftete Phänomene, wie zum Beispiel die Verschleierung, gehen nicht auf den Islam zurück. Die wirtschaftlichen und sozialen Lebensumstände der muslimischen Weltbevölkerung spielen ebenfalls eine tragende Rolle. Diese setzt sich zusammen aus einer priviligierten Oberschicht, einer großen Mehrheit an Menschen aus einfachen Verhältnissen und auch Familien, die mit bitterer Armut zu kämpfen haben. Es ist daher gut nachvollziehbar, dass finanziell schlecht situierte Familien, die sehr groß sind, nicht allen Kindern eine angemessene Schulbildung ermöglichen können. Die Söhne werden meistens mit der Begründung ausgewählt, dass sie sich später um die Familie kümmern können. Viele muslimische Familien, die in Westeuropa leben und einen Migrationshintergrund haben, behalten gewisse vertraute Verhaltensweisen natürlich trotzdem bei und geben diese an ihre Nachkommen weiter, auch wenn sich ihre Lebensumstände verändert haben. Die meisten Muslime emfinden es als äußerst bedeutsam, im Rahmen ihrer freien Religionsausübung und über die persönliche Glaubenseinstellung hinaus in einer islamischen Ordnung zu leben (Breuer 1999, S. 11- 13). „Auch wenn sich beispielsweise in Deutschland gläubige Muslime dem Grundgesetz gegenüber loyal verhalten, bleibt es für sie schwierig, ein von Menschen und noch dazu von Nicht-Muslimen gemachtes Gesetz und die daraus resultiertende Ordnung zu akzeptieren.“ (Breuer 1999, S. 13) Dadurch können im Kontext der Familie viele Konfliktfelder entstehen, wie zum Beispiel Seite 3 der unterschiedliche Stellenwert von Mann und Frau oder die Kleiderordnung. Gerade die Familie ist dann dafür verantwortlich, die islamische Ordnung zu bewahren und abweichendes Verhalten zu kontrollieren und diesem entgegen zu treten, gerade dann wenn die Auffassung besteht, dass jeder geborene Muslim eine Verpflichtung gegenüber dem Islam hat. Andere Familien wiederum haben sich in der westlichen Gesellschaft gut eingefunden und sehen die Einhaltung ihrer religiösen Pflichten nicht sehr dogmatisch. Vourteile, Klischeedenken und negative Ansichten gegenüber gewissen Problemfeldern behindern die Wertschätzung und das gegenseitige Verständnis. Bei dieser Thematik ist eine seriöse Betrachtung notwendig, um zwischen Dichtung und Wahrheit unterscheiden zu können (Breuer 1999, S. 13- 14). 1.2 Familienstruktur im Islam: die vier Säulen Das Wertesystem der Familie im Islam beruht auf vier Säulen. Diese haben den Zweck, die Struktur der Familie möglichst beständig zu erhalten. Sie beruhen auf den Koran und auf Überlieferungen des Propheten Muhammad (Grimm 1999, S. 29): „1. Die Familie als Wiege der menschlichen Gesellschaft, die ein sicheres, gesundes und förderndes Zuhause für Eltern und Kinder bietet. 2. Die Familie als Hüterin der natürlichen erotischen Bedürfnisse von Mann und Frau, die diesen starken Trieb in gesunde Bahnen leitet. 3. Die Familie als eigentlicher Ursprung für menschliche Tugenden wie Liebe, Freundlichkeit und Güte. 4. Die Familie als sicherste Stätte der Zuflucht gegen innere und äußere Schwierigkeiten.“ (Grimm 1999, S. 29) In den weiteren Unterkapiteln werde ich noch eine nähere Erläuterung der einzelnen Säulen anführen. 1.2.1 Die erste Säule: Zuhause und Vorbereitung für das spätere Leben Eine wichtige Aufgabe der Familie ist es einen positiven Beitrag für die menschliche Gesellschaft zu leisten. Dieser Beitrag geschieht durch eine gute Erziehung der Kinder, die die Nachkommen der Gesellschaft darstellen. Diese Funktion liegt natürlich primär bei den Eltern, die für ihre Kinder ein Umfeld der Liebe und Geduld schaffen sollen. Grundsätzlich soll das ganze familiäre Umfeld den Kindern soviel Vorteile wie nur möglich bieten. Die Mutter soll die Versorgung ihrer Kinder als oberste Priorität betrachten und nicht nur „halbherzig“ durchführen. Der Vater soll als Autoritätsperson fungieren, die sehr Seite 4 viel Achtung und Anerkennung von seinen Familienmitgliedern erhält. In seiner Verantwortung liegt die Aufrechterhaltung des Glaubens und die Aufrechterhaltung der religiösen Pflichten innerhalb der Familie (Grimm 1999, S. 30). Auf das Thema „Erziehung des Kindes“ wird im Kapitel fünf noch tiefergehender eingegangen. 1.2.2 Die zweite Säule: Eros und Kinder Der Islam empfiehlt die Ehe und die Familie hütet das natürliche Verlangen des Menschen nach dem anderen Geschlecht. Grimm (1999) gibt an, dass der Islam beide Ehepartner symbolisch als Gewänder beschreibt, die sich gegenseitig Schutz bieten und sich bedecken. So sollen beide Erfüllung in ihrer geschlechtlichen Beziehung finden und auch der Wunsch nach Kindern soll erfüllt werden. Ehemann und Ehefrau sollen den gegenseitigen Austausch von Liebe und Zärtlichkeit erfahren. Bezüglich der Ehe ist auch die arrangierte Ehe ein Thema. Wenn Familienmitglieder Ehepartner vorschlagen, dann tun sie dies auf der Basis eines enormen Hintergrundwissens, denn über Erziehung, Vorlieben und Abneigungen des betroffenen Verwandten hat die Familie einen guten Einblick (Grimm 1999, S. 35- 36). Obwohl die Ehe als Teil einer idealen Lebensform gilt, besteht eine Kluft zwischen diesem Ideal und der Realität (Breuer 1999, S. 95). „Nach einem Prophetenwort ist die Scheidung Gott verha[ß]sst und kann nur der letzte Ausweg sein, wenn alles getan wurde, um sie zu verhindern, und es keine Aussicht mehr auf eine Versöhnung der Eheleute gibt.“ (Breuer 1999, S. 95) Die Rollen von Frauen und Männern werden in den Kapiteln zwei und drei ausführlicher bearbeitet. 1.2.3 Die dritte Säule: Tugenden Die Wichtigkeit der gegenseitigen Freundlichkeit und Güte steht im Vordergrund. Der Mensch soll Barmherzigkeit empfangen wenn er Hilfe braucht, und zugleich soll er Schutz und Liebe an seine Familie weitergeben. Wenn diese Tugenden in einem Familienverband vorherrschen, dann agieren die einzelnen Mitglieder auch in der restlichen Gesellschaft außerhalb des Familiensystems tugendhaft (Grimm 1999, S. 39- 40). 1.2.4 Die vierte Säule: Zuflucht Die Familie fungiert als Einrichtung, die Schutz und Zuflucht bietet, vorallem vor äußeren Problemen (Grimm 1999, S. 40). Grimm (1999), die mit einem muslimischen Mann Seite 5 verheiratet ist, beschreibt die islamische Familie folgendermaßen: „Dort können wir entweder einen guten Rat oder ein Stück Brot, eine helfende Hand oder ein Bett bekommen. Dort können wir sicher sein, da[ß]ss wir gegen die Außenwelt verteidigt werden, und wir wissen, da[ß]ss die anderen Familienmitglieder von uns das Beste erwarten und nicht das Schlechteste, und das hilft uns sehr dabei, unsere besten Eigenschaften zu entfalten. Deshalb ist die Familie eine wunderbare Einrichtung für die Bedürftigen, wie auch für die, die in der Lage sind, zu helfen.“ (Grimm 1999, S. 40) In der westlichen Gesellschaft ist es üblich, dass viele Funktionen, die die Familie nicht mehr erfüllen möchte, durch soziale Einrichtungen erfüllt werden. Dies funktioniert aber nur teilweise, weil viele Eigenschaften der Familie eine soziale Einrichtung nicht komplett ersetzen kann (Grimm 1999, S. 40). 1.3 Problemfelder und Interaktion mit Angehörigen von muslimischen Patientenund Patientinnen in der Pflege In den vorherigen Unterpunkten wurde die Bedeutung der Familie im Islam als Einheit beschrieben. Im jetzigen Abschnitt wird erstmals ein Bezug zur Pflege hergestellt. Es geht um muslimische Familienmitglieder und die Interaktion von Pflegepersonen mit diesen in Institutionen im Gesundheitsbereich, in denen Pflege stattfindet. 1.3.1 Muslimische PatientInnen und ihre besuchenden Angehörigen „Der Krankenbesuch stellt im Islam eine wichtige soziale Pflicht dar.“ (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 37) Becker, Wunderer, und Schultz-Gambard (2006), die sich in ihrer Literatur auf türkischstämmige, muslimische Menschen beziehen, geben an, dass das Nicht-Besuchen eines Kranken eine Verletzung dieser Pflicht darstellt, und die Familie somit ihren Angehörigen im Stich lassen würde. Weiteres wird Krankheit als etwas Verbindendes betrachtet. Der Kranke kann auf die Hilfe seiner Mitglieder zählen, er steht im Fokus der Familie und wird nicht alleine gelassen. Die Anwesenheit von Freunden und Verwandten und deren Fürsorge trägt zur Genesung des kranken Familienmitgliedes bei. In islamischen Ländern ist der Familienverband häufig sehr groß und so ist es nicht ungewöhnlich, immer von der Familie umgeben zu sein (Becker, Wunderer et al. 2006, S. 89). „Zu sagen, dass man gerne alleine sein möchte, gilt für viele als unhöflich. In vielen Krankenhäusern in islamischen Ländern können die Angehörigen Tag und Nacht beim Patienten bleiben.“ (Becker, Wunderer et al. 2006, S. 89) Da es in vielen türkischen Seite 6 Krankenhäusern oft nur sehr wenig Pflegepersonal gibt, ist es durchaus notwendig, dass Familien bei ihren kranken Angehörigen pflegerische Tätigkeiten ausüben und auch ihr eigenes Essen mitbringen. Gerade bei muslimischen PatientInnen mit Migrationshintergrund bedeutet die Familie bei einem Klinikaufenthalt eine enorme emotionale Stütze. Da im westeuropäischen Raum die Besuchszeiten eher eingeschränkt sind, fühlen sich muslimische Menschen häufig einsam und hilflos, vor allem dann, wenn es Sprachbarrieren gibt. Weitere klassische Problemfelder können sein, dass entweder dem Patienten/ der Patientin selbst oder den MitpatientInnen der viele Besuch zur Last fällt. Das kranke Familienmitglied hat häufig Hemmungen dies gegenüber der Familie zu äußern, weil das als unhöflich gelten würde. Auch Pflegepersonen müssen sensibel vorgehen, wenn sie Angehörige aus dem Zimmer bitten, da dies häufig gegen deren Verständnis von Gastfreundschaft verstößt, und diese ihrer Verpflichtung der Fürsorge gegenüber des Kranken/ der Kranken nicht mehr nachkommen können. Die Gefahr von möglichen zwischenmenschlichen Auseinandersetzungen, in jeglicher Konstellation, ist also gegeben (Becker, Wunderer et al. 2006, S. 89- 90). Wunn (2006) gibt an, dass ein ganz besonders sensibler Bereich im Klinikum die Wöchnerinnenstation ist. Dort ist die Besucheranzahl enorm hoch (Wunn 2006, S. 162). „Jeder möchte das neue Familienmitglied sehen und möglichst auch im Arm halten. Während in den deutschstämmigen Familien die Freude über den Familienzuwachs und die daraus resultierende, verständliche Neugier durch Rücksichtnahme auf den geschwächten Zustand von Mutter und Kind im Zaume gehalten wird, gelten für Migranten andere Spielregeln. Nichts hält die Familie davon ab, den Neuankömmling willkommen zu heißen und die Mutter zu beglückwünschen.“ (Wunn 2006, S. 162) Ein weiteres Problemfeld ist die ungewohnte Autoritätsstruktur in der muslimischen Familie und die daraus resultierenden Rechte für die einzelnen Mitglieder. Beispiele dafür wären die herausragende Rolle der Großmutter oder die Erziehung der Kinder, die gerade im Vorschulalter über viele Freiheiten verfügen (Wunn 2006, S. 162). 1.3.2 Der Umgang mit Angehörigen und Lösungsansätze von Seiten der Pflegepersonen Wenn sich ein Patient/ eine Patientin mit zu viel Besuch überfordert fühlt, sollten die Pflegepersonen in einem klärenden Gespräch erfragen, welche Familienmitglieder oder Freunde für den Betroffenen/die Betroffene am wichtigsten sind. Die wichtigsten Bezugspersonen sollten auf keinen Fall entzogen werden, da diese auf den Seite 7 Heilungsprozess und für ein Geborgenheitsgefühl nur förderlich einwirken können. Bedeutend ist auch, dass ausreichend Rückzugsräume geschaffen werden. Ein Besuchsverbot für einzelne Familienangehörige ist erforderlich, wenn der Patient es wünscht bzw. dies aus therapeutischen Gründen notwendig ist. Da der Patient/ die Patientin oft Hemmungen hat dieses Verbot selbst auszusprechen, aus Angst die Familie könnte sich gedemütigt fühlen oder beleidigt reagieren, ist es ratsam, wenn diese Aufgabe die Pflegeperson übernimmt. Dadurch wird der Patient/die Patientin entlastet und fühlt sich gut unterstützt. Es ist auch von besonderer Wichtigkeit, dass in diesen Fällen das Pflegepersonal und die Ärztinnen multiprofessionell zusammenarbeiten und sich gegenseitig gut absprechen, vor allem bezüglich der Einschränkungen gegenüber der Familie (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 37). Ein durchaus notwendiges Unterfangen kann auch das Miteinbeziehen der Familienmitglieder in den Therapieprozess sein. Das Miteinbeziehen der Familie ist in gewissen Fällen ratsam, weil das einen positiven Einfluss auf den Therapieverlauf und auf den Verlauf der Erkrankung haben kann. Gerade bei muslimischen Familien, deren einzelne Mitglieder häufig einen größeren Einfluss aufeinander haben, ist das von Bedeutung. Oft hat die Familie Vorbehalte gegenüber der entsprechenden Einrichtung. Beispielsweise im psychiatrischen Fachbereich kann dies sehr schnell der Fall sein. Generell besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen von Muslimen negative Einflüsse auf ihre Partner, Eltern oder Kinder vermuten, weil die Pflegepersonen nicht mit dem islamischen Glauben konform sind. Dies hat eine schlechte Patientencompliance zur Folge oder dass die Familie die Therapien ablehnt oder diese sabotiert. So ist es für alle Beteiligten von Vorteil, wenn Pflege und Ärzteschaft die Familie „mit ins Boot holt“. Die Durchführung einer Therapie ist oft auch nur möglich, wenn ein Bezug zur Religion hergestellt wird bzw. man auf Verhaltensweisen zurückgreift, die die Religion ermöglicht oder sogar fordert. So wird ein Zugang zum Patienten/zur Patientin häufig erst möglich. Das Verständnis und die Akzeptanz der islamischen Lebenswelt von Seiten der Pflege gegenüber Muslimen ist unumgänglich (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 69- 70). „Erst aus dieser Sicherheit heraus können sie ihre Situation kritisch prüfen und eine Bereitschaft zur Veränderung entwickeln. Erst dann heißt die scheinbare Alternative nicht mehr Islam oder Gesundheit.“ (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 71) In den folgenden Kapiteln gehe ich näher auf die einzelnen Familienmitglieder der Kernfamilie ein. Die Frau und der Mann stehen im Fokus, auch in ihrer Funktion als Ehepartner und in ihren geschlechtlichen Unterschieden. Abschließend beschreibe ich Seite 8 noch die Rolle des Kindes, seine Erziehung und auch die Beziehung zu den Eltern im Rahmen der Erziehung. Da diese Rollen unmittelbar miteinander verknüpft sind, gibt es einige Zusammenhänge und Überschneidungen. Daher ist es kaum möglich, diese komplett isoliert voneinander zu beschreiben. Die einzelnen Mitglieder stehen immer im Kontext der gesamten Familie als zusammenhängende Einheit. Seite 9 2 Die Rolle der Frau im Islam „Die Unkenntnis des durchschnittlich gebildeten westlichen Menschen über den Islam schließt fast alle Gebiete ein, aber nirgendwo wurde das Wissensvakuum so wirksam mit Falschinformation gefüllt wie bei der Rolle der Frau im Islam.“ (Lemu 1999, S. 3) Das Bild der muslimischen Frau ist häufig mit vielen Vorurteilen behaftet. Dieses Bild reicht von der „Haremsfrau“ bis zur Ehefrau und Mutter, die gezwungen wird sich zu verhüllen und von ihrem brutalen, eifersüchtigen Ehemann unterdrückt und misshandelt wird. Gerade bei diesem Thema ist eine möglichst objektive Sichtweise notwendig und es ist empfehlenswert, sich an den Quellen des Islams zu orientieren (Lemu 1999, S. 3- 4). 2.1 Die Stellung der muslimischen Frau Bilgin (2007) bezieht sich in ihrer Literatur hauptsächlich auf das türkische Verständnis, mit der Begründung, dass dieses auch von anderen muslimischen Ländern beeinflusst wurde. Sie betont, dass Frauen nach dem Koran. Von der Schöpfung her die selben Rechte haben wie Männer. Für den Westen entsteht häufig der Eindruck, dass eine ungleiche Stellung von Mann und Frau koranisch begründet ist. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Eine Ungleichbehandlung hat ihre Wurzeln in den damaligen Auffassungen des Korans (Bilgin 2007, S. 38- 41). „Die arabische Gesellschaft, in der der Koran herabgesandt wurde, war eine Gesellschaft der Männer. Da die Männer nicht nur das dominierende, sondern auch das einzig anerkannte Bevölkerungselement darstellten, konnten die ausschließlich maskulinen Religionsgelehrten mit der Zeit leicht ihre Augen vor den Rechten verschließen, die der Islam den Frauen gebracht hatte.“ (Bilgin 2007, S. 93) Der Koran wurde auch zu einer Zeit herabgesandt in der es üblich war, dass eine Frau unter der Vormundschaft eines Mannes stand. Zuerst übernahm diese Aufgabe der Vater, später der Ehemann. Hatte eine Frau weder Ehemann noch Vater kam sie in die Obhut eines anderen männlichen Verwandten. Dieser Brauch ist bis heute häufig noch beständig. Von der Schöpfung her haben Frauen und Männer also die selben Rechte, aber gesellschaftlich stehen die Männer, im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit, eine Stufe über der Frau (Bilgin 2007, S. 38- 41). Grimm (1999), interpretiert dies folgendermaßen: „Dadurch werden mir alle Rechte garantiert, nach denen ich strebe – das Recht auf Bildung, auf eigenen Besitz, auf meine Rolle als Hüterin innerhalb des Hauses und das Recht auf Arbeit, wenn die Umstände es erfordern, um nur einige Aspekte zu nennen. Aber am wichtigsten ist mir, da[ß]ss mir damit das Recht eingeräumt wird, mich auf Seite 10 meinen Mann zu verlassen, sei es bezüglich meines Lebensunterhaltes oder jeglicher wichtiger Entscheidung, die für das Wohl der Familie getroffen werden mu[ß]ss.“ (Grimm 1999, S. 38) Das Problem ist, dass diese Aufgabe der Vormundschaft sich leicht zu einer übertriebenen Autorität entwickeln kann und im negativen Sinn gehandhabt wird. Ein Beispiel hierfür ist, dass es vorkommen kann, dass eine Frau, aus vermeintlich religiöser Überzeugung, nicht alleine auf Reisen gehen darf. Viele muslimische Männer interpretieren den Koran auch noch nach einer veralterten Auffassung und fühlen sich in ihrem Mannsein über die Frau gestellt. Es muss aber auch betont werden, dass Gebräuche, Stellungen und Vorrechte permanent dem Wandel der Zeit unterzogen sind und diese zeitlich und örtlich variieren (Bilgin 2007, 38- 41). 2.2 Rechte und Pflichten der muslimischen Frau im Rahmen ihrer Funktion als Ehefrau und Mutter „Um nun die Rolle der Frau in der islamischen Gesellschaft verstehen zu können, müssen wir sowohl ihre Rechte als auch ihre Pflichten betrachten, d.h. das erwartete Verhalten des Mannes gegenüber der Frau und der Frau gegenüber dem Mann.“ (Lemu 1999, S. 8) Die muslimische Frau hat das Recht, von ihrem Ehemann finanziell versorgt zu werden. Dieses Recht ist nicht nur in islamischen Rechtsquellen verankert, sondern kann auch moralisch eingefordert werden. Grundsätzlich soll die Frau von den Mühen und Anstrengungen, den Lebensunterhalt zu verdienen, verschont werden. So kann sie sich verstärkt ihrem Zuhause widmen (Lemu 1999, 9- 10). Breuer (1999), gibt ebenfalls an, dass die Ehefrau erwarten kann, dass der Ehemann berufstätig ist um für den Lebensunterhalt der ganzen Familie aufzukommen (Breuer 1999, S. 35). „Umgekehrt soll die Frau nicht mehr verlangen, als vernünftig und möglich ist, um dem Mann nicht das Gefühl zu geben, seinen ehelichen Pflichten nicht gewachsen zu sein und sein Ehrgefühl nicht zu verletzen.“ (Breuer 1999, S. 35) Ebenfalls kann im Gegenzug von ihr erwartet werden, dass sie sich dem Haushalt und den Kindern widmet. Die Ehefrau hat aber trotzdem auch das Recht berufstätig zu sein, wenn sie es möchte. Wenn es die wirtschaftliche Situation erfordert, kann sie zum Lebensunterhalt der Familie beitragen. Dies wird dann auch akzeptiert. Niemals aber darf sie dazu gezwungen werden einen finanziellen Beitrag zu leisten (Breuer 1999, S. 35). Alles, was die Frau verdient gehört ihr, und sie kann frei über ihr Vermögen verfügen. Es liegt dann in ihrem Ermessen, ob sie das Einkommen für sich selbst verwendet oder sie es der Familie beisteuert (Lemu 1999, S. 9). Karmous Rachedi (2011), betont folgendes: „Was die ehelichen Pflichten der Frau Seite 11 anbelangt, so schreibt der Koran vor, dass der Mann seiner Frau keine Befehle erteilen darf außer in religiösen Belangen. Weiters hat die Frau das Recht den Mann zu tadeln, wenn er eine religiöse Übertretung begeht. Der Mann kann nichts von seiner Frau verlangen, nicht einmal die geringsten Hilfestellungen, außer den Vollzug der Ehe (was natürlich auch für die Frau gilt). Die Frau hat das Recht, sich jene Hilfestellungen, die sie dem Mann gewährt, von diesem bezahlen zu lassen (zum Beispiel das Stillen seiner Kinder).“ (Karmous Rachedi 2011, S.155) Karmous Rachedi, weißt also darauf hin, dass die geleistete Hausarbeit und die Kindererziehung keineswegs unter Zwang erfolgen sollen, sondern dass diese Tätigkeiten einen Akt der Barmherzigkeit gegenüber der Familie darstellen (Karmous Rachesi 2011, S. 155). Lemu (1999) betrachtet als wichtige Aufgabe der Ehefrau, dass sie den Mann als Familienoberhaupt anerkennt. Sie kann jederzeit ihre Ansichten äußern und Vorschläge einbringen, vor allem wenn sie das Gefühl hat, dass die Pflichten des Islam verletzt werden. Trotzdem hat der Ehemann die schlussendliche Verantwortung für die Familie und solange seine Entscheidungen konform mit den Regeln des Islam sind, sollte sie diese akzeptieren, auch wenn diese nicht ihrer Meinung entsprechen (Lemu 1999, S. 9). Obwohl es mehrere Meinungen und Interpretationen gibt bezüglich der Ordnung zwischen Mann und Frau im Islam, bestätigt auch Breuer (1999) diesen Ansatz, dass es einen sehr breiten Konsens dafür gibt, dass eine natürliche Hierarchie zwischen den Geschlechtern festgelegt ist, vor allem was Entscheidungen betrifft. Der Mann übernimmt im Zweifelsfall die Führung, um aufkommendes Chaos zu vermeiden (Breuer 1999, S. 34). „Da[ß]ss diese Führerschaft immer in männlicher Hand liegen mu[ß]ss, wird nicht in Frage gestellt und auf vermeintlich weibliche Eigenarten wie Emotionalität, Subjektivität, leichte Erregbarkeit und dergleichen zurückgeführt.“ (Breuer 1999, S. 34) In ihrer Rolle als Mutter ist die muslimische Frau verantwortlich für die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder (Lemu 1999, S. 10). „Sie bemüht sich, das Familenleben angenehm und freundlich und das Haus zu einem Ort der Geborgenheit und des Friedens zu machen, Dies, zusammen mit der frühen Charakterbildung der Kinder, hat eine anhaltende Auswirkung auf das Verhalten und die Einstellung der nachfolgenden Generation, wenn diese das Jugend- und Erwachsenenalter erreicht.“ (Lemu 1999, S. 10) Die Rolle der Mutter hat im Islam einen hohen Stellenwert. Sie hat das Recht für diese Aufgabe Achtung und Anerkennung zu empfangen. Als Kind die Mutter nicht zu ehren wäre eine Versäumnis der religiösen Pflicht. Sie hat dadurch auch das Recht, im Alter von ihren Kindern versorgt zu werden und Wertschätzung zu erhalten (Lemu 1999, S. 16). Seite 12 2.3 Die Kleiderordnung für die muslimische Frau Laut dem Koran gibt es Schambereiche am Körper der Frau, die verhüllt werden sollten. Nach einer breiten Übereinstimmung, gilt, außer den Händen, den Füßen und dem Gesicht, der ganze Körper und die Haare zu diesen Schambereichen. Diese müssen so verhüllt werden, dass keine Körperkonturen ersichtlich sind und ebenso ist ein Kopftuch zu tragen. Es kann auch vorkommen, dass auch das Gesicht und die Hände geschützt werden müssen. In diesem Fall muss die Frau einen Gesichtsschleier tragen, der nur eine Öffnung für die Augen frei hält bzw. auch Handschuhe. Interessanterweise variiert die Ausführung dieser Kleidervorschrift in der Praxis. Diese wird nämlich je nach geografischer Lage und auch nach sozialer Schicht in islamischen Ländern ganz unterschiedlich befolgt. Oft sind Frauen in Städten, die gut situiert sind, vollständig verschleiert, während Frauen von ärmlicheren, ländlichen Gegenden „lockerer“ gekleidet sind, um zum Beispiel leichter ihre körperlich anspruchsvollen Arbeit nachkommen zu können (Breuer 1999, S. 83- 84). „Je weiter man sich geographisch von der Wiege des Islams entfernt, desto geringer wird der Prozentsatz der Frauen, die die klassischen Kleiderregeln einhalten. Musliminnen in Bangladesh tragen in der Regel den gleichen Sari wie Hindus und Christinnen und zeigen so weit mehr Haut als zulässig. Auch in den Ländern südlich der Sahara ist nur der kleinere Teil der Musliminnen aufgrund ihrer Kleidung als solche zu erkennen.“ (Breuer 1999, S. 84) Westliche Mode wird durchaus auch in Städten getragen, häufig von Frauen die sich bewusst von der Tradition oder Religion abgrenzen wollen. Karmous Rachedi (2011), gibt an, dass das Tragen des Kopftuchs auf keinen Fall als Zwang angesehen werden darf, sondern eher sogar ein moralisches Recht der Frau darstellt. Das Kopftuch ist zwar eine religiöse Pflicht, aber trotzdem darf jede Muslimin für sich selbst entscheiden, ob sie es tragen möchte oder nicht. Entscheidet sie sich dagegen, hat sie laut dem Islam keine irdische Bestrafung zu erwarten. Nur wenn sie das Kopftuch aus voller Überzeugung und aus freien Stücken, also ohne äußeren Zwang durch beispielsweise einem Familienmitglied, trägt, unterstreicht sie damit ihren Glauben (Karmous Rachedi 2011, S. 159). Doch welchen Zweck erfüllen jetzt diese Kleidervorschriften bzw. wann kommen diese zur Geltung? Der Geltungsbereich betrifft beide Geschlechter, den auch der Mann hat eine gewisse Kleiderordnung. In Kraft treten tut diese zu Beginn der Geschlechtsreife, um die Reize der intimen Bereiche zu verdecken. Die Einhaltung der Kleiderordnung ist erforderlich beim Gebet und auch immer im öffentlichen Leben, wenn Mann und Frau Seite 13 aufeinandertreffen können. Im privaten Leben gegenüber dem Ehepartner oder den engen Familienangehörigen ist die Kleiderordnung natürlich nicht von Nöten. Auch nicht an Orten, die nur für ein Geschlecht bestimmt sind, wie zum Beispiel in einem öffentlichen Bad nur für Männer. Ihrem Ehemann gegenüber darf die Frau sehr wohl ihre Reize betonen. Sie darf Schmuck tragen, Parfum benutzen, sich schminken und Kleider aus edlen Stoffen anziehen (Breuer 1999, S. 84- 85). „Was uns als paradox erscheinen mag, ist Spiegel der islamischen Moral, die für das Leben in der Ehe einerseits und in der Öffentlichkeit andererseits grundverschiedene Verhaltensmaßstäbe vorgibt.“ (Breuer 1999, S. 85- 86) „Der Schleier ist ein zentrales Merkmal islamischer Identität und grenzt Musliminnen deutlich und sichtbar von Nicht-Musliminnen ab. Versuche, die islamische Kleidung aus der Öffentlichkeit zu verbannen, wie sie seinerzeit von Atatürk oder dem Schah von Persien sowie heute vereinzelt in europäischen Ländern unternommen werden, sind ein schwerer Angriff auf das muslimische Selbstverständnis.“ (Breuer 1999, S. 86) In vielen islamischen Schriften wird betont, dass der Schleier auf gar keinen Fall ein Zeichen der Unterdrückung der Frau ist. Vielmehr kann er auch als Schutz verstanden werden und als Unterstützung für die Muslimin, um sich freier bewegen zu können (Breuer 1999, S. 86). Der letzte Ansatz kommt durchaus nochmal im Kapitel vier zum Vorschein, in dem auf die Trennung von Mann und Frau noch genauer eingegangen wird. 2.4 Relevante Entwicklungen in muslimischen Gesellschaften für die Frau 2.4.1 Veränderungen bezüglich Bildung und Beruf „Zwar gibt es in muslimischen Ländern kaum ein „Gender-Mainstreaming“, doch erobern sich Frauen zunehmend traditionell „männliche“ Positionen in Wirtschaft und Gesellschaft.“ (Abid 2010, S. 18) Einflussreiche Geschäftsfrauen aus der arabischen Welt erscheinen beispielsweise im Forbes-Arabia-Magazin und werden zu Symbolen eines neuen Frauenbildes. Durch die Trennung der Geschlechter haben sich auch paradoxerweise und unerwartet neue Berufsmöglichkeiten für Frauen herauskristallisiert. Ein Beispiel dafür wären Frauen-Banken, in denen nur weibliches Personal angestellt ist und dieses auch ausschließlich Klientinnen betreut (Abid 2010, S. 18- 19). „Es zeichnen sich Trends ab, wenn z.B. der Frauenanteil bei Studierenden im Iran über 65% liegt und 60% der Hochschulabsolventinnen weiblich sind. Dass heute über 30% der Iranerinnen berufstätig Seite 14 sind, davon ca. 5% im Management, verweist auf einen rapiden gesellschaftlichen Wandel.“ (Abid 2010, S. 18) „Interessant ist auch, dass seit 2002 das Fach Frauen- und Genderstudien oder Familienforschung an den meisten iranischen Universitäten eingeführt wurde – auch viele männliche Studierende belegen diese Fächer.“ (Abid 2010, S. 18) 2.4.2 Veränderungen bezüglich Frauen in den Medien Gewichtige Veränderungen sind auch im Bereich der Medien bemerkbar. Es gibt keine Fernsehanstalt, die nicht ohne Frauen präsent ist. Frauen arbeiten als Moderatorinnen, Redakteurinnen und Regiesseurinnen. Die Kleidung dieser Damen richtet sich häufig nach islamischen Vorschriften, dennoch gibt es in der türkischen Fernsehlandschaft bereits Frauen, die sich nach einem europäischen Erscheinungsbild richten. Es gibt Journalistinnen und Regiesseurinnen, die international bekannt und erfolgreich sind. Ein weiterer auffälliger Trend: typisch westliche Frauenthemem wie Figur, Diäten und Fitness sind durch den Einfluss der Medien ebenfalls bei muslimischen Frauen zu relevanten Themen geworden (Abid 2010, S. 19- 20). 2.4.3 Vermehrter Entscheidungsspielraum für Frauen in der Familie Den Entscheidungsspielraum der Frau innerhalb der Familie zu erweitern ist ein langsamer und schwerer Prozess. Relevante Themen sind zum Beispiel der Abschluss von höheren Ausbildungen, wirtschaftliche Unabhängigkeit oder der Kampf gegen Zwangsheirat. Islamische Organisationen in ganz Europa und Frauenrechtsvereinigungen in muslimischen Ländern arbeiten aktiv gegen die Zwangsheirat und bekennen sich auch öffentlich dagegen. Ein beobachtbarer Trend ist ebenfalls, dass das Heiratsalter in muslimischen Gesellschaften stetig ansteigt. Viele Iranerinnen wählen mittlerweile immer mehr ein Leben als Singlefrau. Der Wunsch nach der Einforderung von mehr Rechten innerhalb der Ehe und der Wunsch nach Individualisierung führen zu einem Anstieg der Scheidungsrate (Abid 2010, S. 20-21). „Frauen sind immer weniger bereit, sich einem traditionellen Verständnis von „Gehorsam“ zu unterwerfen und noch weniger, ein WillkürVerhalten des Ehemannes hinzunehmen.“ (Abid 2010, S. 21) Muslimische Frauenrechtsaktivistinnen vermeiden es trotzdem, im Rahmen ihrer Tätigkeiten, von „Feminismus“ zu sprechen. Dieser Begriff wird zunehmend mit einem westlichen Wertesystem verbunden. Sie gehen davon aus, dass westliche Feministinnen die Männerwelt dominieren wollen. Dies ist nicht ihre Absicht, denn sie wünschen sich faire Beziehungen der Geschlechter zueinander (Abid 2010, S. 23) Seite 15 3 3.1 Die Rolle des Mannes Im Islam Rechte und Pflichten des muslimischen Mannes im Rahmen seiner Funktion als Ehemann Der Ehemann hat die Pflicht, seine Frau und natürlich auch die Kinder im Rahmen seiner möglichen finanziellen Mittel mit allem Notwendigen zu versorgen. Dazu gehört die Grundabsicherung, wie Nahrung, Kleidung, Wohnung, medizinische Versorgung und darüber hinaus sollte der Mann der Frau jenen Standard bieten, den sie von Haus aus gewohnt ist. Dies könnte beispielsweise auch eine Haushaltshilfe sein, wenn die Ehefrau aus einer wohlhabenden Familie stammt (Breuer 1999, S. 35). „Unzufriedenheit scheint vorprogrammiert, wenn eine Frau aus gutsituiertem Elternhaus sich plötzlich stark einschränken mu[ß]ss, und einem wohlhabenden Mann ist es nicht erlaubt, seiner Frau gegenüber allzu sehr zu geizen.“ (Breuer 1999, S. 35) Der muslimische Mann muss die mögliche Berufstätigkeit seiner Gattin akzeptieren. Er hat aber das Recht diese abzulehnen, wenn er in ihr eine Gefährdung der Moral bzw. eine Verletzung der islamischen Ordnung sieht. Schließlich hat er auch die Aufgabe, für die Einhaltung der Moral innerhalb seiner Familie zu sorgen. Daher darf er auch mitentscheiden, ob oder aus welchem Grund die Ehefrau das Haus verlässt (Breuer 1999, S. 36). „Mit gewissen Einschränkungen tendieren konservative Kreise im Hinblick auf das familiäre Gefüge durchweg zu einer eher kritischen Sicht der Erwerbstätigkeit von Frauen. Diese fördere nämlich den Umgang mit Männern und führe schließlich dazu, da[ß]ss die Frau ihre wesentlichen Aufgaben vernachlässige und die Autorität ihres Mannes in Frage stelle, die der Koran ja hauptsächlich mit dessen finanzieller Sorge für die Frau begründet.“ (Breuer 1999, S. 36) Hinsichtlich der Treue und Rücksicht in der muslimischen Ehegemeinschaft kann der Mann erwarten, dass ihm seine Frau treu bleibt und sie achtsam mit seinen finanziellen Mitteln, seiner Ehre und seinem Ruf umgeht. Weiters kann er auch das Recht einfordern, dass seine Ehefrau bemüht ist, mit ihren Schwiegereltern einen wertschätzenden und respektvollen Umgang zu pflegen. Das Prinzip der Rücksicht gilt aber nicht nur für die Frau, denn auch der Ehemann ist verpflichtet, sorgsam mit ihr umzugehen (Breuer 1999, S. 37). „So soll ihr Mann sie liebevoll behandeln, trösten und erheitern und möglichst viel Zeit mit ihr verbringen, anstatt abends grundlos und stundenlang außer Haus zu sein. Er soll Rücksicht auf ihre Gefühle nehmen, sie belehren, wo es not tut, und ihren islamischen Lebenswandel sorgsam und eifersüchtig überwachen.“ (Breuer 1999, S. 37) Seite 16 Problematisch dabei ist, wenn der Mann diesen Pflichten nicht nachkommt und die Frau sich in einer Position befindet, in der sie diese Pflichten kaum einfordern kann. Dies kann geschehen, wenn die Frau beispielsweise über kein Eigenkapital oder über einen weniger guten Bildungsstand verfügt (Breuer 1999, S. 37). Die Rolle des Vaters wird noch im Kapitel fünf, im Rahmen der Erziehung des Kindes, thematisiert werden. 3.2 Die Kleiderordnung für den muslimischen Mann „Die Scham des Mannes beschränkt sich nach Ansicht einiger islamischer Gelehrter auf die Genitalien, andere beziehen sich auf die Zone zwischen Taille und Knien. Dieser Teil des Körpers sollte also beim Gebet sowie in der Öffentlichkeit bedeckt sein. Üblich ist es aber in großen Teilen der islamischen Welt, da[ß]ss Männer Arme und Beine bedecken.“ (Breuer 1999, S. 82) Ein langes, weites Gewand stellt beispielsweise die traditionelle Männerbekleidung im Orient dar. Wie bei der muslimischen Frau ist es wichtig, dass keine Körperkonturen sichtbar sind. In unterschiedlichen Gebieten kann auch eine Kopfbedeckung und das Tragen eines Bartes üblich sein. Dies ist aber keine religiöse Pflicht. Speziell auf der arabischen Halbinsel ist die traditionelle Männerkleidung häufig vertreten. Ein weitere Ordnung ist, dass sich der Mann eher einfach und bescheiden kleiden sollte (Breuer 1999, S. 82- 83). „Das Tragen von Goldschmuck und kostbaren Stoffen, insbesondere Seide, ist ihnen verboten. Angesichts der vielen Verstöße gegen dieses Prinzip in den reichen Ölstaaten und in der Oberschicht vieler Länder wird es auch heute immer wieder thematisiert. Dabei dehnen manche Gelehrte das Verbot auf alle Arten von Schmuck aus, auf Luxusartikel wie Goldfeuerzeuge, wertvolle Uhren und kostspielige Herrenaccessoires, dies mit der Begründung, da[ß]ss all diese Dinge gegen den Geist der Bescheidenheit verstoßen, den besonders Männer in ihrem Äußeren zeigen sollen.“ (Breuer 1999, S. 83) Seite 17 4 4.1 Sexualität und die Geschlechterverhältnisse im Islam Die Ansicht im Islam bezüglich der Sexualität innerhalb und außerhalb der Ehe „Die Triebe des Menschen sind nach islamischer Auffassung von Gott geschaffen und haben ihre wichtige Funktion zur Erhaltung des Einzelnen und der Gattung. Dazu gehört die Sexualität, die als starker Antrieb im Menschen nach Befriedigung und Erfüllung verlangt. Aus islamischer Sicht soll er weder unterdrückt werden noch sich schrankenlos frei entfalten, sondern als Teil der göttlichen Schöpfung in bestimmten Grenzen wirksam werden. Die Sexualität ist dem Menschen auch zum Genuss gegeben und wird im Islam nicht allein oder vorwiegend unter dem Aspekt der Fortpflanzung gesehen.“ (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 105- 106) Bezüglich der ehelichen Sexualität gelten die selben Rechte und Pflichten für beide Partner. Im Rahmen der islamischen Ordnung sollten Mann und Frau sich gegenseitig zur Verfügung stehen und nicht ohne Grund auf ihre Sexualität verzichten. Die Sexualität hat also im Islam einen durchaus positiven Stellenwert. Nur die außereheliche Sexualität, heterosexuell wie auch homosexuell, wird nicht gebilligt und gilt als sündhaft (Breuer 1999, S. 37- 44). Die Ehepartner sollten nur aufgrund von legitimen Ursachen sich ihrer Sexualität enthalten. Diese wären zum Beispiel die Krankheit eines Ehepartners, die Menstruation der Frau oder auch psychische Gründe wie Unwohlsein oder Müdigkeit. Die Verpflichtung zur Sexualität ist auch eine Art Schutzfunktion, um der Gefahr des Ehebruches oder der möglichen Auflösung einer Ehe entgegenzuwirken (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 107). 4.2 Die Trennung der Geschlechter Bezüglich der Interaktion zwischen Mann und Frau außerhalb der Ehe und in der engeren Familie genügt die Einhaltung der Kleiderordnung nicht, um um den islamischen Vorschriften gerecht zu werden. Gegengeschlechtliche Freundschaften und der ungezwungene Umgang zwischen den beiden Geschlechtern sind im Islam aufgrund der möglichen sexuellen Anziehung gefährlich und deshalb grundsätzlich so gut es geht zu vermeiden. Dies beginnt ab der Pubertät, mit der ein unbeobachtetes Zusammensein zwischen Jungen und Mädchen verhindert werden sollte. Dieses Regelment findet man in unterschiedlichen Ausprägungen in den verschiedenen islamischen Ländern und beeinflusst das öffentliche Leben. Dies kann zum Beispiel so aussehen, dass Männer und Frauen bei einer Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel darauf achten müssen, dass Seite 18 sie neben einem gleichgeschlechtlichen Sitznachbarn Platz nehmen können. Einige Religionsgelehrte empfinden die Stimme der Frau auch als Schambereich und fordern dazu auf, dass Frauen in der Gegenwart eines fremden Mannes die Stimme senken. Auch das Einnehmen von Speisen von Seiten der Frau kann von einem Mann als aufreizend empfunden werden und sollte deswegen unbemerkt oder getrennt durchgeführt werden. Ein ebenfalls heikles Thema ist der Blickkontakt zwischen Mann und Frau, der unbedingt durch ein Senken des Kopfes vermieden werden sollte. Durch diese Trennung der Geschlechter wird eine Teilung der Lebenswelten verursacht, welche das alltägliche Leben durchaus erschweren kann. Die Welt der Männer spielt sich eher in der Öffentlichkeit ab, auf der Straße, in Restaurants, in der Arbeitswelt. In diesen Bereichen kann sich eine Frau nur sehr unbeschwert bewegen. Die Welt der Frauen hingegen fungiert eher im Verborgenen. Frauen agieren sehr vertraut miteinander und pflegen engen Kontakt. Männer müssen hier Distanz halten, abhängig von der Beziehung zu den Frauen. Das Prinzip der Geschlechtertrennung kann gerade im medizinischen Bereich zu Problemen führen (Breuer 1999, S. 88). „Durch die weite Definition der zu bedeckenden Scham der Frau ist praktisch keine Untersuchung durch einen männlichen Arzt möglich, denn bereits das Blutdruck- Messen mit aufgekrempeltem Ärmel bedeutet eine Verletzung dieses Intimbereichs. Wenn keine geeignete Ärztin zur Verfügung steht, sollte die Frau zumindest von ihrem Ehemann oder einem engen Verwandten begleitet werden. In Notfällen tritt die Vorschrift zur Geschlechtertrennung außer Kraft, und es dürfen notwendige Behandlung und lebensrettenden Maßnahmen unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit von Arzt und Patient durchgeführt werden.“ (Breuer 1999, S. 88) Seite 19 5 5.1 Die Rolle des Kindes im Islam Die Erziehung des Kindes Das Kind kommt automatisch als Muslim auf die Welt, solange es einen muslimischen Vater hat. Dieser Zustand ist ein ganz natürlicher, der kein besonderes Ritual benötigt. Somit hat das Kind das Recht nach den Regeln und Werten des Islams erzogen zu werden. Für die Eltern ist es eine wichtige Aufgabe, aus dem Kind einen guten Muslim zu machen (Breuer 1999, S. 61- 62). „Der Vater trägt die Verantwortung dafür, da[ß]ss seine Kinder im angemessenen Alter, das heißt eingeschränkt ab etwa sieben und in vollem Umfang ab etwa elf bis fünfzehn Jahren, die rituellen Pflichten versehen, von denen besonders das gemeinsame Gebet und das Fasten, verbunden mit nächtlichen Gebeten und Mahlzeiten, das religiöse Leben innerhalb der Familie prägen.“ (Breuer 1999, S. 62) Solange die Erziehung des Kindes mit den Werten des Islams konform ist, dürfen die Eltern ihre Erziehungsmethoden frei wählen. Das Verhältnis zwischen Kindern und Eltern ist meistens hierarchisch strukturiert. Die Eltern sind verpflichtet ihren Kindern Liebe und Zuwendung zu schenken, und im Gegenzug sind die Kinder verpflichtet ihren Eltern Respekt und Gehorsam zu zollen. Der Vater gibt als Autoritätsperson den Kindern ein gewisses Regelwerk vor, welches diese unbedingt befolgen müssen. Widerspruch oder Auflehnung wird nicht akzeptiert. Der Vater kann seine Anordnungen auch mit sehr viel Strenge durchsetzen. Dies hat nicht zwingend mit dem Islam zu tun, sondern ist eher Teil einer patriarchalischen Gesellschaftsordnung. Die Mutter hat zwar bezüglich der Erziehung einen wichtigen Anteil, hat aber eher die Funktion als Vermittlerin. Ihre Söhne kann sie kaum in die Schranken weisen. Sie übernimmt die alltägliche Betreuung des Kindes. Sollte die Mutter nicht für die Versorgung zu Verfügung stehen, muss diese Aufgabe eine andere weibliche Angehörige übernehmen. Dies wäre in der Regel dann die Großmutter, Tante oder Schwester (Breuer 1999, S. 62- 67). 5.2 Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen im Rahmen der islamischen Erziehung Mädchen und Jungen werden schon sehr früh, angepasst an das jeweilige Geschlecht, unterschiedlich erzogen. Oft werden kleine Babys schon sehr mädchen- oder jungenhaft gekleidet. Ebenfalls sehr früh werden Mädchen und Jungen auf ihre jeweiligen Aufgabenbereiche vorbereitet. Das Mädchen wird oft bereits im Alter von drei Jahren mit häuslichen Tätigkeiten vertraut gemacht. Es muss bereits mit kleinen Handgriffen im Seite 20 Haushalt mithelfen oder muss zum Beispiel ein jüngeres Geschwisterchen auf dem Arm halten. Kindliches Herumalbern wird ihm rechtzeitig abgewöhnt, während der Junge viel mehr Freizeit und Bewegungsspielraum hat (Breuer 1999, S. 64). „Etwa ab dem siebten Lebensjahr sollen Kinder verschiedenen Geschlechts nicht mehr in einem Zimmer untergebracht werden, und es wird deutlich, da[ß]ss die Erziehung der Töchter nunmehr vorrangig Sache der Mutter, die der Söhne Sache des Vaters ist. Beiden obliegt auch die sexuelle Aufklärung ihrer geschlechtlichen Kinder als zentrale Aufgabe mit dem Ziel, ihnen die Grenzen zwischen Erlaubtem und Verbotenem einzuschärfen und die islamische Ordnung aufrechtzuerhalten.“ (Breuer 1999, S. 64- 65) 5.3 Die sexuelle Aufklärung Obwohl die Aufklärung und die Sexualerziehung zu einer guten islamischen Erziehung gehören, werden diese in der Praxis kaum durchgeführt. Über Sexualität zu reden ist in vielen islamischen Familien ein Tabu, und neugierige Fragen der Kinder werden als schamlos angesehen und werden häufig nicht beantwortet. Jugendliche holen sich ihre Informationen eher von den älteren Geschwistern oder aus Filmen oder Zeitschriften. Die Jungfräulichkeit der Frau vor der Ehe wird aber recht regelmäßig thematisiert und ist stark in der Erziehung verankert. Schließlich ist die Jungfräulichkeit vor der Ehe ein Beweis für eine religiös angepasste Lebensweise (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 108109). Nachdem in den vorherigen Kapiteln die einzelnen Familienmitglieder deskriptiv bearbeitet worden sind, werden jetzt im Kapitel sechs die Zusammenhänge und die Problemfelder für die Pflege behandelt. Seite 21 6 Der Einfluss einzelner Aspekte der Muslimischen Familie auf die Pflege in Westeuropa 6.1 Männliche Muslime als Begleitpersonen Das Rollenbild von muslimischen Männern mit Migrationshintergrund kommt sehr deutlich zum Vorschein, wenn sie als Angehörige Familienmitglieder begleiten. Muslimische Männer fühlen sich grundsätzlich verantwortlich für erkrankte Angehörige. Dies erweist sich häufig als Herausforderung, vor allem wenn diese es als Notwendigkeit empfinden, ihre Ehefrauen oder gar Töchter zu begleiten. Sie müssen sich in einer fremden Umgebung orientieren und die Begleitung eines weiblichen Familienmitgliedes, im Setting eines westeuropäischen Kliniksystems, kann oft unverhofft sehr peinlich berührend sein bzw. kann sich der Mann sehr schnell in seiner Ehre gekränkt fühlen. Wenn ein muslimischer Vater mit ansehen muss, wie beispielsweise seine erkrankte Tochter von einem fremden Mann entkleidet wird, kann das eine konfliktreiche Situation darstellen. Der Mann hat in der Regel seinen kulturell geprägten Erfahrungshorizont, aber kein geeignetes Deutungs- oder auch Rollenmuster um eine solche Situation adequat bewältigen zu können. Viele Männer reagieren in diesen Situationen eher verhalten oder lassen sich nichts anmerken, weil sie gewillt sind sich anzupassen oder weil sie Respekt vor männlichen Pflegepersonen oder auch Ärzten haben und diese als Autoritätspersonen wahrnehmen. Es gibt aber auch Männer, die ihren Unmut deutlich zeigen und sich gegen diese Situation der gegengeschlechtlichen Interaktion auflehnen. Viele sind so irritiert und überfordert mit der Situation, dass sich ihre Verunsicherung in aggressivem Verhalten äußert. Ein Bereich, der ein besonders großes Gefahrenpotential aufweist, ist beispielsweise der Kreißsaal. Es ist eine typisch westeuropäische Sitte als Mann die Frau in den Kreißsaal zu begleiten. Dort kann sehr leicht Überforderung entstehen, wenn der Mann mitbekommt, dass die intimen Körperzonen seiner Frau, möglicherweise in Anwesenheit eines fremden Mannes, sichtbar sind. Diese Verunsicherung wird häufig mit einem sehr männlichen Verhalten kompensiert. Aggession ist dann oft die Folge. Das oft mangelnde Verständnis für westeuropäische Rollenbilder, die ausgeprägte Verantwortlichkeit für die Familie, und die hohe Bedeutung der Ehre können bereits im Vorfeld zu einem Problem werden, wenn dadurch ein Gesundheitssystem erst gar nicht aufgesucht wird. Dies mag bei Kindern noch keinen Konflikt darstellen. Wenn aber ein junges Mädchen beispielsweise einen gynäkologischen Fachbereich benötigt, könnte es sein, dass aus Angst vor gegengeschlechtlichen Kontakt, der einen Eingriff in die Seite 22 Intimsphäre bedeuten würde, dieser Bereich gar nicht erst aufgesucht wird (Wunn 2006, S. 138- 139). Laabdallaoui und Rüschoff (2010) beschreiben eine Situation, in der die Problematik der Geschlechtertrennung zum Tragen kommt. Diese spielt sich zwar im psychotherapeutischen Bereich ab, kann aber auch durchaus auf die Pflege übertragen werden. Vor allem hinsichtlich der Lösungsstrategie. Eine junge Muslimin ist aufgrund von Depressionen in therapeutischer Behandlung und soll Therapiestunden mit einem Psychotherapeuten erhalten. Ihr Mann, besteht darauf, während dieser Einheiten anwesend zu bleiben. Der Therapeut lehnt diesen Wunsch ab, weil er den Therapieerfolg seiner Patientin gefährdet sieht. Darauf reagiert der Mann sehr ungehalten und beginnt seine Frau unter Druck zu setzen. Er meint, dass ihr Verhalten mit den islamischen Regeln nicht übereinstimmen würde, und dass sie sich für ihr Verhalten vor Gott Rechenschaft ablegen müsse. Durch dieses Verhalten wird die notwendige Behandlung der Frau massiv beeinträchtigt. Als Lösung bietet sich die Terasse an. Während der Therapiestunden seiner Frau, sitzt er dort, liest ein Buch und kann so die Situation wenigstens aus der Ferne kontrollieren. Die Frau bekommt durch diese Lösung genug Abstand, um ihre Gesprächstherapie erfolgreich durchführen zu können. Nach einiger Zeit hat der Mann gar nicht mehr das Bedürfnis durch die Glaswand anwesend zu sein und setzt sich ins Wartezimmer. Bei der anschließenden Paartherapie verhält er sich sehr konstruktiv und arbeitet gut mit. Im Grunde hat der Therapeut mit dieser Kompromisslösung gezeigt, dass er die islamische Lebensweise anerkennt und in die Therapie miteinbezieht. Der Ehemann hat sich mit der Zeit sicher gefühlt und war fähig, auch ein Stück Veränderung zuzulassen. Viele muslimische Männer haben in solchen typischen Konfliktsituationen das Gefühl, als Bösewichter abgestempelt zu werden und dass das Krankenhauspersonal erst gar nicht versucht, die Sichtweisen des Islam zu verstehen. Vorurteile und Polarisierungen tragen dazu bei, dass ein konstrukives Zusammenarbeiten verhindert wird (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 69- 71). 6.2 Kinder als Begleitpersonen Die Begleitung von erkrankten Familienangehörigen hat häufig nicht nur den Grund der Fürsorge, sondern auch den Grund sich verständigen zu können. Gerade Kinder werden dann häufig als Dolmetscher eingesetzt, da sie durch den Schulbesuch sehr schnell interkulturelle Kompetenzen erwerben und auch oft über bessere Sprachkenntnisse verfügen als ihre Eltern. Die Rolle als Vermittler zwischen den Kulturen ist aber in der Seite 23 Regel nicht altersgemäß und widerspricht auch ihrer üblichen Rolle innerhalb der Familienhierarchie (Wunn 2006, S. 155). „Dadurch können Rollenkonflikte entstehen, die im Extremfall zu einem Verlust der elterlichen Autorität führen. Für das Kind ergeben sich durch die Übernahme solcher Aufgaben enorme Belastungen, vor allem, wenn es durch seine Dolmetscher- oder Vermittlertätigkeit mit Problemen und Wissen konfrontiert wird, denen es psychisch nicht gewachsen ist. So ist es z.B. keine Seltenheit, wenn noch sehr junge Mädchen ihre Mütter zum Gynäkologen begleiten müssen, um dort Fragen nach dem Intimleben ihrer Mutter zu beantworten oder dem Arzt die Beschwerden und Leiden der Mutter zu schildern.“ (Wunn 2006, S. 155) Diese Bereiche sind dann für die Kinder besonders belastend, wenn die Sexualerziehung zu Hause eher ausgeklammert wird. Wirklich problematisch und unzumutbar wird es, wenn das Kind bezüglich schwerer Krankheiten der Eltern übersetzen und vermitteln muss (Wunn 2006, S. 155). 6.3 Frauen und Schamhaftigkeit „Das Thema der vom Islam gebotenen Geschlechtertrennung und Schamhaftigkeit wird sowohl in den Pflegeanleitungen und theologisch- medizinischen Erörterungen als auch im öffentlichen und Gesichtspunkten krankenhausgesehen internen und Diskurs abgehandelt. vorwiegend Konkrete unter normativen Problemfelder in krankenhausinternen Abläufen und in der Kommunikation mit Patienten und deren Angehörigen sind in der bisherigen Diskussion nur wenig thematisiert worden, obwohl sie vermutlich in der täglichen Krankenhausroutine eine große Rolle spielen.“ (Wunn 2006, S. 145) Wunn (2006) beschreibt im Rahmen eines Fallbeispiels, wie leichtfertig und unwissentlich das Schamgefühl muslimischer Frauen verletzt werden kann. Sie beschreibt eine aus der Türkei stammende, deutsche Jugendliche, die in Folge ihrer medizinischen Diagnose unzählige Krankenhausaufenthalte und Operationen zu verzeichnen hat. Das Mädchen ist nach traditionellen islamischen Richtlinien erzogen worden, und ihre Familie hat sich seit der Erkrankung der Tochter noch stärker der Religion zugewendet. Der Vater begleitet seine Tochter zu allen nötigen Untersuchungen, während die Mutter eher zu Hause bleibt um die Geschwister zu versorgen. Der Vater ist sehr besorgt um sein Kind und fühlt sich für es stark verantwortlich. Bei den vielen präoperativen Voruntersuchungen wird das Mädchen immer wieder von männlichen Ärzten untersucht. Dies ist der Jugendlichen immer sehr unangenehm und es fällt ihr schwer, diese Tatsache zu akzeptieren. Bei einer Untersuchung muss das Mädchen ihren Slip hinunterziehen, und der Arzt ist ihr dabei Seite 24 behilflich. Nicht nur, dass der eigene Vater ihren Schambereich sieht, zusätzlich verletzt der Arzt auch noch grob ihre Intimsphäre. Das ist zuviel für das Mädchen, und sie lässt bitten, dass ihr Vater den Raum verlässt. Diese Entscheidung führt aber auch noch zusätzlich zu Schuldgefühlen gegenüber dem Vater, und sie hat das Gefühl unhöflich zu sein. Die Ärzte zeigen wenig Verständnis für ihre Lage und machen Witze über die Umständlichkeiten. Im Rahmen der Interaktion mit den Pflegepersonen ist sie mehreren verletzenden Situationen ausgeliefert. Als Jugendliche, die nicht aus Deutschland stammt, ist ihr vorerst nicht bewusst, dass sie ein männlicher Pfleger betreuen kann. Für sie ist es zwar in Ordnung, wenn ein Pfleger das Essen bringt oder das Bett macht, aber nach einer Operation wird sie von einem Pfleger gewaschen bzw. bringt er ihr die Bettpfanne. Diese Erfahrungen sind für sie sehr beschämend, aber sie traut sich anfangs nicht zu äußern, dass sie damit ein Problem hat. Als sie beginnt, darum zu bitten, dass eine Pflegerin diese Tätigkeiten übernimmt, stößt sie primär auf Ignoranz. Als Argument wird die mangelnde Zeit der Pflegepersonen hervor gebracht. Auch der zwischenmenschliche Umgang eines Pflegers mit ihr löst Unbehagen aus. Dieser spricht mit ihr in einem flapsigen Jugendjargon und äußert häufig grenzüberschreitende Sprüche, die zeigen, dass er sie nicht als Patientin sieht, sondern als Frau, die ihm gefällt. Für das Mädchen ist dieses Verhalten äußerst zudringlich, und sie macht sich Sorgen, dies eventuell sogar unbewusst provoziert zu haben. Aufgrund ihrer Erziehung hat sie kaum Chancen, sich gegen dieses Verhalten zu wehren. Ein ebenfalls sehr verletzendes Erlebnis ist das Waschen ihrer Haare durch einen Pfleger. Die Haare sind für eine Muslima ein sehr intimer Schambereich. Diese Ereignisse, gerade im Bereich der Pflege, führen dazu, dass das Mädchen kaum mehr Hilfe annehmen möchte, obwohl Hilfestellungen eigendlich notwendig wären. Eine weitere schlimme Erfahrung für sie ist, als ein Arzt sie in der Gegenwart des Vaters fragt, ob sie schwanger sei. Diese Frage impliziert für sie die Unterstellung, dass sie vorehelichen Geschlechtsverkehr gehabt haben soll. Dies ist gerade im Beisein ihres Vaters sehr kränkend und demütigend. Diese Ereignisse zeigen, wie wichtig Einfühlungsvermögen gegenüber muslimischen Patientinnen ist und die Pflegepersonen im Gesundheitsbereich von den realistischen Bedürfnissen dieser Frauen Bescheid wissen, um sie wertschätzend betreuen zu können (Wunn 2006, S. 145- 154). Seite 25 7 Konfrontation mit familiärer Gewalt bei Muslimen im Gesundheitssystem 7.1 Gewalt aus der Sicht des Islam Zaidan (2011) gibt an, dass der Begriff der „Gewalt“ nicht klar definiert ist, weder im nationalen noch im internationalen, und weder im sozialen noch im politischen und juristischen Bereich. Es stellt sich dadurch die Frage, ob der Islam ebenso mehrdeutig und unklar mit der Gewalt umgeht und ob diese in den islamischen Quellen begründet ist. In der Öffentlichkeit wird gerne ein muslimisches Feindbild propagiert. Der Islam ist die Verkörperung von Terror, Unfreiheit und Rückschritt. Der Islam plädiert aber grundsätzlich für die Gewaltlosigkeit (Zaidan 2011, S. 56- 57). „Der Islam verbietet Aggression und fordert zu Friedfertigkeit und Friedensstiftung auf. Er gebietet Konflikte mit friedlichen Mitteln zu lösen, Missverständnisse auszuräumen, Spannungen abzubauen, die Schlichtung anzustreben, Kompromisse einzugehen, Friedensangebote anzunehmen, die Aussöhnung zu suchen und Feindschaften zu überwinden.“ (Zaidan 2011, S. 57) Gibt es nun laut islamischer Lehre ein Züchtigungsrecht des Mannes? Es gibt einen Vers, der das Züchtigungsrecht des Ehemannes auf den ersten Blick legitimiert. Problematisch ist, dass in diesem Vers das arabische Wort „Darb“ vorkommt, welches in vielen Übersetzungen mit „schlagen“ oder „Klaps geben“ interpretiert wird. Es ist wichtig diesen Ansatz zu hinterfragen. Die Übersetzung von „Darb“ muss nicht die einzig mögliche sein. Weiters steht die angebliche Legitimation zur Gewalt in Widerspruch mit vielen anderen Quellenaussagen, die für Gewaltfreiheit, Liebe und Barmherzigkeit plädieren. Eine wichtige Frage wäre auch, ob dieser Ansatz als verpflichtender Imperativ zu verstehen ist. Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass der Islam eine milde und gerechte Gesellschaft fordert. Die Züchtigung ist leider häufig eine gesellschaftlich anerkannte Eziehungsmethode. Die ideale Familie im Islam sollte aber gewaltfrei sein (Zaidan 2011, S. 61- 70). „In Österreich hier und heute haben die Muslime, wie in allen anderen Teilen dieser Welt, sowohl die islamische als auch die gesetzliche und die gesellschaftliche Pflicht zu gewaltfreiem Umgang miteinander, in der Familie und in der Gesellschaft.“ (Zaidan 2011, S. 70) Seite 26 7.2 Gewalt in der Familie und Ehe Trotz der gewaltfreien Grundhaltung in islamischen Quellen zeigt die Realität, dass Gewalt auch in muslimischen Familien vorkommt. Erhebungen zeigen, dass zum Beispiel jede dritte bis vierte Frau türkischer Herkunft mindestens einmal in irgendeiner Form Gewalt erlebt hat. In der Regel durch den Ehemann. Häufig sind Gewalthandlungen regelmäßig und schweren Grades. 44 Prozent der türkischen Frauen erleben auch oft Formen der Kontrolle durch den Mann (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 113- 114). „Dieser hohe Anteil weist darauf hin, dass hier traditionelle kulturgebundene Ehrkonzepte wirken, nach denen zu den Aufgaben des Mannes die Sicherstellung eines „ehrbaren“ Verhaltens der Frau gehört.“ (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 114) Laabdallaoui und Rüschoff (2010) geben unterschiedliche Beispiele und Ursachen für Gewalt in der Praxis an: ein jugendliches Mädchen einer marokkanischen Familie wird vom Vater geschlagen, weil sie mit einem Jungen gesehen wurde. Eine junge algerische Frau und Mutter wird von ihrem Mann massiv kontrolliert und psychisch missbraucht, weil dieser Angst hat, sie könnte sich mit anderen Männern treffen. Ein anderer Mann verbietet seiner Frau alleine die Wohnung zu verlassen. Dies darf sie nur im Beisein von seiner Mutter oder Schwester. Sie darf weder ein Handy besitzen, noch darf sie über ihr eigenes Geld verfügen. Kontakte außerhalb der Familie und der Moschee sind für sie verboten (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 91- 92). 7.3 Umgang mit Gewalt und Missbrauch Wenn Pflegepersonen mit PatientInnen konfrontiert werden, die unter häuslicher Gewalt leiden, muss in erster Linie das Opfer geschützt werden. Damit dies wirklich effektiv geschehen kann, sollte eine Analyse der Situation aus verschieden Blickwinkeln erfolgen. Ist dem Täter die Rechtslage hierzulande bekannt? Die Wirkung von gesetzlichen Verboten sollte nicht unterschätzt werden. Weiters sollten Pflegepersonen die Motivation des Täters hinterfagen (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 93). „Handelt es sich um situationsgebundene Gewalt zur Disziplinierung eines Familienmitgliedes, wie sie vielleicht auch in der Herkunftskultur angewendet wurde, oder eher um eine Gewaltspirale, die nichtsituativ und vom Verhalten des Opfers unabhängig, von Wiederholungen in immer kürzeren Abständen und Steigerung der Gewaltintensität geprägt ist?“ (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 93) Die wichtigste Ebene sind die Schutzmöglichkeiten. Häufig rechtfertigt der Täter die Gewalt mit seiner Kulter oder mit den Rechten, die er als Vater oder Ehemann augenscheinlich besitzt. In diesem Fall sollte überprüft werden, ob diese Seite 27 Form der kulturellen Wertehaltung auch wirklich zutrifft. Sucht das Opfer Schutz bei andern Familienmitgliedern, kann man versuchen diese zur Unterstützung zusätzlich zu aktivieren. Wenn die Famile erstmal einbezogen ist, wird die Gewaltsituation öffentlich, und die Möglichkeit der Kommunikation besteht (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 94). „In manchen Konstellationen ist es jedoch denkbar, dass die Frau aufgrund langer Einschüchterungen ihre Situation nicht schildert, die Familie ihr nicht glaubt oder ihre Aufsässigkeit dem Ehemann gegenüber unterstellt, insbesondere wenn es sich um selbstbewusste Frauen handelt, die auf der Einhaltung gleicher Rechte bestehen und damit eventuell gegen eine traditionell geforderte Unterordnung unter den Mann verstoßen. In diesem Fall wird die Familie eher gegen die Frau agieren, sodass die Unterstützung und der Schutz von außen kommen müssen.“ (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 94- 95) Bei schweren Misshandlungen muss auf jeden Fall die Polizei kontaktiert werden bzw. benötigt die Frau eventuell Zuflucht in einem Frauenhaus (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 95). Seite 28 8 8.1 Das Wandel der muslimischen Familie im 21. Jahrhundert Die Großfamilie wird zur Kernfamilie traditionelle Familiengefüge im Islam durchlebt einige Veränderungen. In vergangenen muslimischen Gesellschaften war noch die Großfamilie üblich. Mittlerweile hat diese sich sehr häufig auf einen kleinen Kern reduziert, also bestehend aus Ehemann, Ehefrau und Kinder. Beispielsweise in Marokko beträgt diese Form der Familie bereits 60 Prozent von der Gesamtbevölkerung. Zusätzlich entstehen neue, unübliche Formen der Familie: Geschwister die zusammenleben oder auch alleinerziehende Mütter. Dies ist vorallem in den Städten der Fall. Auch die Rollen der Familienmitglieder ändern sich dadurch (Bourqia 2006, S. 55). „Die Trennlinie zwischen Privatem und Öffentlichem, wobei Frauen lediglich Verantwortung im privaten und Männer im öffentlichen Bereich tragen, gibt es nicht mehr. Viele Frauen sind auf dem Markt beschäftigt oder suchen dort Arbeit und bewegen sich zwischen diesen beiden Bereichen, dem häuslichen und dem öffentlichen.“ (Bourquia 2006, S. 55) Es ist anzunehmen, dass diese Entwicklung auch für muslimische Familien gilt, die in Westeuropa leben. Dadurch, dass die Familie immer kleiner wird und die Frau nicht zwingend primär zu Hause ist, wird die Pflege von kranken Angehörigen kaum oder nur mehr teilweise übernommen werden. Dies hat zur Folge, dass auch bei muslimischen Familien die mobile Pflege an Bedeutung zunehmen wird. 8.2 Die extramurale Pflege gewinnt an Bedeutung- Beispiele für Möglichkeiten und Angebote Lange Zeit war es weit verbreitet, dass beispielsweise die mobile Pflege von muslimischen PatientInnen kein Thema sei, weil diese Zielgruppe aufgrund ihrer familiären Zusammengehörigkeit keinen Bedarf hätte. In großen Familien lässt sich die Pflege zu Hause auch gut verwirklichen. Die Verhältnisse von muslimischen MigrantInnen haben sich aber durch den abzeichnenden Trend zur Reduktion auf die Kernfamilie massiv verändert. Vor allem jüngere Personen leben mittlerweile weit entfernt von ihren Angehörigen und sind ins Arbeitsleben vollzeitig eingegliedert. Die Übernahme der Pflege innerhalb der eigenen Familie scheint unter solchen Bedingungen unmöglich geworden zu sein. Bedarfsgerechte Angebote und eine kultursensible, extramurale Pflege für muslimische Familien sind dringend erforderlich. Speziell in den Niederlanden und Seite 29 Deutschland wurden schon einige Initiativen dafür gestartet. In den Niederlanden gibt es eine große Anzahl ehemaliger „GastarbeiterInnen“, hauptsächlich aus der Türkei und Marokko. Diese befinden sich mittlerweile in der Pension (Seidl, Walter 2010, S. 86- 88). „Ein zwischen 1993 und 2001 in Rotterdam durchgeführtes Forschungsprojekt hatte zum Ziel, Bedeutung und Praxis der Pflege in türkischen Familien zu beschreiben. Zeitgleich wurden, immer wieder auf den theoretischen Erkenntnissen aufbauend, Kurse für türkische pflegende Angehörige entwickelt. Diese Kurse zur Grund- und Weiterbildung stießen bei der Zielgruppe auf großes Interesse. Bereits in den ersten sieben Jahren erhielten mehr als 450 pflegende Frauen ein Zertifikat über die Absolvierung.“ (Seidl, Walter 2010, S. 88). In Deutschland gibt es schon einige Angebote, speziell nur für türkischstämmige Menschen. Zum Beispiel gibt es in Berlin ein türkisches Altenpflegeheim und zusätzlich existieren bereits zehn ambulante Dienste mit türkischstämmigen Personal. Es ist von großer Bedeutung weiterhin Angebote zu entwickeln, die muslimische Familien dabei unterstützt, Familienangehörige zu Hause zu betreuen. Nach dem Vorbild aus den Niederlanden würden sich Schulungen für Angehörige gut anbieten. Dabei ist es wichtig, muslimische ExpertInnen und Verantwortliche aus der betreffenden Bevölkerungsgruppe in die Entwicklung miteinzubeziehen, damit das Angebot auch bedarfsgerecht ist. Damit die Nutzung dieser Angebote auch reibungslos funktionieren kann, ist es von besonderer Bedeutung das Augenmerk auf potentielle Barrieren zu richten. Diese wären zum Beispiel Informationsdefizite, Verständigungsschwierigkeiten, Vorurteile, Klischeedenken, schlechte Erfahrungen, Ängste oder die Tabuisierung bestimmter Themen (Seidl, Walter 2010, S. 88- 116). 8.3 Der Hausbesuch bei Muslimen Für Pflegepersonen gilt es für den Hausbesuch grundsätzlich sensibel zu sein, und die Individualität der Familie zu erkennen und zu respektieren. Trotz einer gewissen ähnlichen Linie ist jede Familie anders. Nicht alle sind streng gläubig. Dabei gilt es Vorsicht zu wahren, denn Pflegepersonen sollten erkennen, ob KlientInnen generell mit Fremden einen lockeren Umgang hegen oder die Betroffenen nur aus Höfflichkeit sich nicht trauen, Grenzen aufzuzeigen. Nach dem Klingeln kann es möglicherweise etwas länger dauern, bis jemand die Tür öffnet. Es kann sein, dass sich die Familie gerade im Gebet befindet oder die Frau die Zeit noch benötigt um sich ein Kopftuch umzulegen (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 80- 82). „Ist der Betreffende allein zu Hause, ist die Situation für einen gegengeschlechtlichen Besucher schwierig, da der Islam das Zusammensein zweier Seite 30 fremder Personen ohne Anwesenheit eines Dritten in einem abgeschlossenen Raum verbietet. Was im Krankenhaus möglich ist, da hier ärztliches und pflegerisches Handeln im Vordergrund stehen, bekommt im Rahmen eines Hausbesuchs einen anderen Charakter, zumal hier Nachbarn oder Bekannte die Situation durch üble Nachrede erheblich verschärfen könnten.“ (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S.82) Pflegepersonen sollten im Vorfeld, vor der Terminvereinbarung, abklären, ob die Anwesenheit einer zusätzlichen Person erwünscht ist. Bei der Begrüßung der muslimischen Familie sollte man zu Beginn abwarten, ob die Familie einem die Hand gibt oder nicht. Wenn der Pflegeperson die Hand nicht gereicht wird, ist das keineswegs ein Zeichen von Unhöflichkeit, sondern viel mehr ein Ausdruck der Wahrung einer respektvollen Distanz. Besonders zwischen fremden Frauen und Männern ist der Handgruß nicht üblich. Vor dem Eintritt in die Wohnung ist es wichtig, seine Schuhe auszuziehen. Dies ist ein Zeichen von Wertschätzung, da somit die Pflegeperson die rituelle Reinheit der Wohnung respektiert, die die Familie zum Beten benötigt. Da muslimische Familien ein tief verwurzeltes Verständnis für Gastfreundschaft haben, ist es durchaus üblich, dass man eine Tasse Tee, Kaffe und Gebäck bekommt. Wichtig ist auch eine Geschlechter getrennte Sitzordnung einzuhalten, wenn diese vorherrscht. Ein zu direkter Blickkontakt mit dem anderen Geschlecht sollte aufgrund der Geschlechtertrennung unbedingt vermieden werden. Dies könnte sonst als unhöfliches Anstarren interpretiert werden. Im Rahmen der Hausbesuche hat die Pflegeperson die Aufgabe, den Alltag der KlientInnen möglichst gut zu strukturieren und sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens zu unterstützen. Dies umfasst viele Bereiche: das Aufstellen, die Überprüfung und das Besprechen von Tagesplänen zum Beispiel. Auch heikle Angelegenheiten wie Gespräche über Intimhygiene können ein Thema sein, daher ist es gleich zu Beginn wichtig, im Zuge der Anamnesegespräche, zu eruieren, ob es diesbezüglich Probleme geben könnte. Eine gleichgeschlechtliche Pflegebeziehung wäre in gewissen Fällen sicher ratsam, um möglichen Problemfeldern vorzubeugen. Ebenfalls wichtig ist, dass die Pflegeperson diskret und respektvoll mit der Privatsphäre der KlientInnen umgeht, schließlich ist das Eindringen in das private Leben bei der Tätigkeit der mobilen Pflege unausweichlich (Laabdallaoui, Rüschoff 2010, S. 82- 84). Seite 31 9 Schlussfolgerung Während meiner Literaturrecherche fiel mir auf, wie vielschichtig und komplex das traditionelle Familiengefüge im Islam beschrieben ist. Es ist kaum möglich eine klare und universell gültige Beschreibung abzugeben, deswegen war es mir wichtig mich mit „beiden Seiten“ auseinanderzusetzen: die Sichtweise des Islam und aber auch die Sichtweise von anderen Außenstehenden. Die Gefahr in Vorurteilen und Klischeebildern zu denken, ist sehr groß. Bezüglich der Pflichten und Wertehaltungen im Islam gibt es meiner Meinung nach kein Gut oder Böse. Vieles hängt davon ab, wie ein Mensch ein gewisses Regelwerk interpretiert und wie dogmatisch oder auch locker er dieses auslebt. Wie ein Mensch etwas auslegt, ist auch häufig von seiner Prägung abhängig. Dieser Ansatz ist auch für die Pflege von enormer Bedeutung: Jeder muslimische Mensch ist ein eigenes Individuum und auch jede Familie ist anders. Eine Pflegeperson sollte daher, trotz dem ganzen Interkulturellen Wissen über welches sie vielleicht verfügt, sich trotzdem die Mühe machen auf die Individualität des Menschen zu achten. Abgesehen davon ist bezüglich der zweiten Forschungsfrage gut ersichtlich, wie wichtig es ist, die Einflüsse und Zusammenhänge einer anderen Kultur auf die Pflege zu erkennen und dafür sensibel und offen zu sein. Nur durch Verständnis und Anerkennung ist es möglich eine partnerschaftliche Beziehung aufzubauen und Kompromisse einzugehen, um so potentielle Problemfelder zu überbrücken. Dies erfordert aber auch eine gewisse Offenheit beider Seiten: der westlichen Gesellschaft und der Menschen, die in der Lebenswelt des Islams leben. Seite 32 Literaturverzeichnis Abid L. (2010) Gender-Agenda und Werte-Debatte im Kontext des Islam. In: Ziebertz H. G. (Hg.) (2010) Gender in Islam und Christentum. Theoretische und empirische Studien. Lit Verlag Dr. W. Hopf, Berlin, S. 7- 28. Becker S. A., Wunderer E., Schultz-Gambard J. (2006) Muslimische Patienten. Ein Leitfaden zur interkulturellen Verständigung in Krankenhaus und Praxis. 3. Auflage, W. Zuckschwerdt Verlag, München, Wien, New York. Bilgin B. (2007) Islam und islamische Religionspädagogik in einer modernen Gesellschaft. Mit einer Einführung von Johannes Lähnemann. In: Feldtkeller A. (Hg.) (2007) Christentum und Islam im Dialog. 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