Photovoltaik Ritze

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Begründung zur 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes Chüden
„Photovoltaik Ritze“
Projekt-Nr.:
1434-00-W
Auftraggeber:
Enerparc AG
Projekt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13
„Photovoltaik Ritze“
Gegenstand:
Begründung zur 1. Änderung des FNP
Datum:
April 2015
planungsbüro schumacher 04/2015
PN 1434-00-W
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Begründung zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Chüden
„Photovoltaik Ritze“
Inhaltsverzeichnis
1.
Planungsanlass und städtebauliches Erfordernis
1
2.
Verfahren
2
2.1
Planverfahren
2
2.2
Rechtsgrundlagen
2
2.3
Plangrundlagen
3
3.
Übergeordnete Planung
3
3.1
Landesentwicklungsplan
3
3.2
Regionalplan
4
4.
Lage und Abgrenzung
4
5.
Bestandsaufnahme
4
5.1
Beschreibung des Plangebiets
4
5.2
Schutzgebietsausweisungen
5
6.
Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes
5
7.
Geplante Änderung im Zuge der 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes Chüden
6
8.
Städtebauliche Daten
6
9.
Kosten
7
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Begründung zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Chüden
„Photovoltaik Ritze“
1.
-1-
Planungsanlass und städtebauliches Erfordernis
In der Ortschaft Chüden der Hansestadt Salzwedel befinden sich im Ortsteil Ritze die Reste
einer ehemaligen Stallanlage der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (T) Pretzier.
Das Gelände dieser Anlage ist ca. 6,2 ha groß und liegt im Norden des Ortsteiles Ritze, westlich der K 1002. An diese ist das Gelände mit einem ca. 3 m breiten Wirtschaftsweg angebunden.
Das Gelände liegt seit vielen Jahren brach. Auf ihm befinden sich maßgeblich abgerissene,
teils weitgehend verfallene oder stark beschädigte Gebäude der ehemaligen Stallungen. Zusätzlich finden sich, insbesondere in den Gebäuden aber auch angrenzend in den Randbereichen, wilde Müllablagerungen.
Das Gelände wurde bis 2008 gewerblich (als Lagerfläche) genutzt. Auf dem Gelände wurden
von einer insolvent gegangenen Firma Materialien, unter anderem aus der Bremsenherstellung, gelagert. Hier kam es zu einem Brand, dessen Wirkungen durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen des Altmarkkreises behoben werden mussten. Zur Durchführung dieser
Sanierungsmaßnahmen ist der Altmarkkreis mit erheblichen finanziellen Mitteln in Vorleistung gegangen.
Aufgrund der Struktur und Vorgeschichte der Fläche ist dieser Standort für die Umwidmung
in eine Freiflächen-Photovoltaikanlage, auch im Vergleich zu vielen anderen potenziell geeigneten Standorten im Stadtgebiet von Salzwedel besonders geeignet. Sie entspricht gemäß
§ 51 EEG Abs. 3 „solare Strahlungsenergie“ den Voraussetzungen von Konversionsflächen
aus wirtschaftlicher Nutzung.
Zur Realisierung einer Photovoltaikanlagen muss ein Bebauungsplan die planungsrechtliche
Absicherung dieses Vorhabens gewährleisten. Da es sich in dem ca. 6,2 ha großen Gelände
um ein einziges definierbares Vorhaben handelt, ist das bauleitplanerische Instrument zur
Sicherung des Vorhabens der vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.
Da der gegenwärtige Flächennutzungsplan in diesem Bereich gewerbliche Bauflächen darstellt, wird er gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geändert.
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Zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes gehört gemäß § 2a BauGB auch die Begründung. In ihr sind mit zunehmendem Planfortschritt jeweils die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung zu erläutert. Ferner findet eine Umweltprüfung nach den
Regelungen des § 2 Abs. 4 BauGB statt, deren Dokumentation im Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung dezidiert dargestellt wird.
Nach Vorprüfung, ob die Fläche wirtschaftlich geeignet ist, hat die Enerparc AG am
15.09.2014 den Antrag auf Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Chüden „Photovoltaik Ritze“ gestellt.
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat am 10.12.2014 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Vom 13.02.2015 bis 27.02.2015 erfolgte dessen öffentliche Bekanntmachung.
Zwischenzeitlich wurde ein städtebaulicher Vorvertrag (05.03.2015) zwischen Enerparc AG
und der Hansestadt Salzwedel geschlossen, auf dessen Basis nun das folgende Bauleitplanverfahren, hier die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB, erfolgen kann.
2.
Verfahren
2.1
Planverfahren
1.
15.09.2014 Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
2.
10.12.2014 Beschluss des Stadtrates der Hansestadt Salzwedel zur Aufstellung der
1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Chüden „Photovoltaik Ritze“.
3.
2.2
13.02.2015 bis 27.02.2015 öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
Rechtsgrundlagen
Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Photovoltaik Ritze“ auf dem Gelände der Stallungen der ehemaligen LPG (T) Pretzier liegen folgende maßgebliche Rechtsgrundlagen zugrunde:
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BauGB (2011): Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014
(BGBl. I S. 1748) geändert worden ist.
BauNVO (1993): Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I
S. 1548) geändert worden ist.
Kommunalrechtsreformgesetz (2014): Gesetz zur Reform des Kommunalverfassungsrechts
des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17. Juni 2014.
BNatSchG (2012): Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt
durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist.
Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2010.
Aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe vom 09.03.2015.
Planzeichenverordnung (2011): (PlanZV 90) – Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und Darstellung des Planinhaltes vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 S. 58), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist.
2.3
Plangrundlagen
Als planerische Grundlage dienen die Kartenauszüge der Liegenschaftskarte GeoBasisDE/LVermGeo LSA sowie die örtliche Vermessung der Firma epeg-Energieplanung aus Brandis.
3.
Übergeordnete Planung
3.1
Landesentwicklungsplan
Der Landesentwicklungsplan stellt die Hansestadt Salzwedel als Mittelzentrum dar. Hier verläuft die Bahnlinie Stendal - Salzwedel als überregionale Schienenverbindung. Die B 71,
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B 190 und B 248 stellen überregional bedeutsame Hauptverkehrsstraßen dar. Um Chüden
sind keine Darstellungen vorhanden.
Nördlich stellt der LEP Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, nordwestlich landesbedeutende Industrie- und Gewerbeflächen dar.
3.2
Regionalplan
Der regionale Entwicklungsplan stellt die Hansestadt Salzwedel als Mittelzentrum dar.
Hier verläuft die Bahnstrecke Stendal – Salzwedel als Schienenverbindung für den Fernverkehr, die Strecke Arendsee – Salzwedel als Strecke mit Landesbedeutung, die B 248 als
Hauptverkehrsstraße mit Landesbedeutung, die B 71 als Straße mit regionaler Bedeutung.
Ferner verläuft hier ein Radfernwanderweg.
Um das Plangebiet befinden sich keine Darstellungen. Westlich der K 1002 sind Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft dargestellt. Nördlich von Kleinchüden sind Vorbehaltsflächen
für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems dargestellt.
4.
Lage und Abgrenzung
Das Plangebiet umfasst eine Größe von 6,4 ha und liegt in der Gemarkung Ritze, Flur 2, Flurstück 107, 108, 103 (tlw.), 161/73 (tlw.), 154/64 (tlw. und 151/47 (tlw.). Es wird im Westen der
K 1002, im Süden von einem Wirtschaftsweg und einer Lagerhalle, im Osten von von landwirtschaftlichen Nutzflächen und im Norden von Wiesen-/Bracheflächen sowie einem weiteren
Gebäudebestand mit Bracheflächen begrenzt.
5.
Bestandsaufnahme
5.1
Beschreibung des Plangebiets
Das Gelände mit den ehemaligen Viehstallungen ist weitgehend eben. Der niedrigste Punkt
liegt im Südwesten auf 23,93 m NHN, der höchste Punkt im Nordosten auf 27,90 m NHN. Die
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Distanz zwischen diesen Punkten beträgt 347 m. Vom Westen bis zur K 1002 reichen die Höhendifferenzen von 23,93 m auf 26,77 m NHN. Die Distanz beträgt 246 m.
Die Fläche kann bezüglich ihrer Nutzung in zwei Einheiten gegliedert werden. Im südlichen
Bereich dominieren die Flächen der ehemaligen Rinderstallanlage. Es handelt sich um 11
verfallene Gebäude von 5 m bis 6 m Höhe. Drei dieser Gebäude weisen keine Dächer auf, die
anderen sind stark marode.
In der Anlage finden sich ferner noch Fahrsilos und Klärbecken sowie einzelne Bereiche mit
Betonplatten. Die Anlagen sind von Ruderalfluren und großen Landreitgrasbeständen umgeben und unterliegen einer zunehmenden Verbuschung.
In den Gebäuden befinden sich wilde Müllablagerungen, teils sind auch Bauschutt- und Müllablagerungen, zum Teil auch aus gewerblicher Nutzung, im Außenbereich vorzufinden.
Nach Westen zum Acker ist die Anlage durch einen Zaun abgegrenzt, an dem anschließend
eine Wiesenflur bis zum angrenzenden Acker die Nutzung prägt. Auch hier finden sich Ablagerungen von zum Teil nicht definierbaren Materialien.
Der nördliche Bereich ist ohne Gebäudebestand. Hier dominieren Wiesenbestände, in denen
aber auch einzelne Erd- und Schuttablagerungen anzutreffen sind. In den Wiesenbeständen
haben sich Büsche eingestellt, Einzelbäume sind hier ebenfalls anzutreffen.
5.2
Schutzgebietsausweisungen
Für das Plangebiet liegen keine Schutzgebietsausweisungen vor.
6.
Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes
Der gültige Teilflächennutzungsplan Chüden stellt im und um den Bereich des Standortes
gewerbliche Bauflächen dar. Im Südwesten des Plangebietes befindet sich ein archäologischer Fundplatz. Den westlichen und nördlichen Randbereich um dieses Gewerbegebiet bildet eine Grünfläche mit der Funktion Schutzpflanzung. Daran schließt nach Norden ein
Schutzwald an die gewerblichen Bauflächen an. Die Ostgrenze bildet die K 1002, die als
überörtliche Straßenverkehrsfläche dargestellt wird. Im Süden grenzen an die gewerbliche
Baufläche Grünflächen als private Wiesenflächen und Flächen für die Landwirtschaft an. Fer-
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ner finden sich in der Peripherie zahlreiche Leitungen, östlich des Plangebietes Wasser-,
Gas- und Elektroleitungen mit einem Standort für Elektrizität, im Süden eine Wasser- und
eine Gasleitung. An die K 1002 grenzen im Osten Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
an. Südlich des Plangebietes liegt der eigentliche Siedlungskörper von Ritze. Hier befinden
sich Mischgebietsflächen, die von privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung Nutzgarten ummantelt werden.
Diese Darstellungen entsprechen nicht den avisierten Planungszielen Photovoltaik, sodass
hier gemäß § 8 Abs. 3 BauGB eine Anpassung der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Chüden -„Photovoltaik Ritze“ im Parallelverfahren erfolgt.
7.
Geplante Änderung im Zuge der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Chüden
Der Änderungsbereich umfasst die Bereiche der geplanten Photovoltaikanlage, die gänzlich
auf den Konversionsflächen zu liegen kommt. Hier wird ein Sondergebiet Photovoltaik dargestellt.
Im Norden und Westen des SO Photovoltaik grenzen Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft an. Sie sollen insbesondere
der Unterbringung eventuell erforderlicher Maßnahmen für den besonderen Artenschutz dienen.
Auf Basis des § 8 Abs. 3 BauGB können somit im Parallelverfahren die Änderungen des Flächennutzungsplanes und die Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik Ritze“ der Hansestadt Salzwedel realisiert werden.
Die dazugehörige Umweltprüfung ist dem beiliegenden Umweltbericht, der Teil dieser Begründung ist, zu entnehmen.
8.
Städtebauliche Daten
Größe Gesamtgebiet
7,34 ha
Größe Photovoltaik - Sondergebiet
6,15 ha
Größe Ausgleichsfläche
1,19 ha
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Kosten
Alle Kosten der Planung werden von der Enerparc AG übernommen.
Aufgestellt:
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