zu behindern versuchen, und fordert alle Beteiligten auf, den Einsatz von Gewalt zu unterlassen; Resolution 1206 (1998) vom 12. November 1998 Der Sicherheitsrat, 3. fordert die Parteien auf, energische Anstrengungen zu unternehmen, um das Allgemeine Abkommen über die Herbeiführung des Friedens und der nationalen Eintracht in Tadschikistan224, einschließlich des Protokolls über militärische Fragen225, vollinhaltlich umzusetzen und die Bedingungen für die Abhaltung von Wahlen zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Jahr 1999 zu schaffen; unter Hinweis auf alle seine einschlägigen Resolutionen sowie die Erklärungen seines Präsidenten, nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs vom 3. November 1998 über die Situation in Tadschikistan236, in Bekräftigung seines Eintretens für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Republik Tadschikistan und die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen, 4. nimmt mit Dank Kenntnis von der Arbeit des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs, würdigt die Anstrengungen des gesamten Personals der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Tadschikistan und ermutigt sie, den Parteien auch weiterhin bei der Umsetzung des Allgemeinen Abkommens behilflich zu sein; mit Genugtuung über die Fortschritte bei der Umsetzung des Allgemeinen Abkommens über die Herbeiführung des Friedens und der nationalen Eintracht in Tadschikistan224 und über die wirksame Aufrechterhaltung der Waffenruhe zwischen der Regierung Tadschikistans und der Vereinigten Tadschikischen Opposition sowie feststellend, daß in dieser Hinsicht noch Schwierigkeiten zu lösen sind, 5. begrüßt den Beitrag, den die gemeinsamen Friedenstruppen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten nach wie vor leisten, wenn es darum geht, den Parteien bei der Umsetzung des Allgemeinen Abkommens in Abstimmung mit allen Beteiligten behilflich zu sein; sowie mit Genugtuung über die Intensivierung der regelmäßigen Kontakte zwischen den führenden Mitgliedern der Regierung Tadschikistans und den Führern der Vereinigten Tadschikischen Opposition, die dazu beigetragen hat, die Krisen in dem vom Bericht des Generalsekretärs erfaßten Zeitraum einzudämmen, die die Verpflichtung beider Parteien auf den Friedensprozeß bestätigt hat und die zur Umsetzung des Allgemeinen Abkommens beigetragen hat, 6. verurteilt nachdrücklich die Ermordung von vier Mitarbeitern der Mission, erkennt an, daß der Abschluß der Ermittlungen in dieser Sache für die Wiederaufnahme der Feldtätigkeit der Mission wichtig ist, fordert die Regierung Tadschikistans nachdrücklich auf, die Ermittlungen rasch zum Abschluß zu bringen und alle Personen, die dieses Verbrechens für verantwortlich befunden werden, vor Gericht zu stellen, und fordert außerdem die Führer der Vereinigten Tadschikischen Opposition nachdrücklich auf, bei diesen Anstrengungen auch weiterhin uneingeschränkt zu kooperieren; ferner mit Genugtuung darüber, daß die Beobachtermission der Vereinten Nationen in Tadschikistan enge Kontakte zu den Parteien wahrt und mit den gemeinsamen Friedenstruppen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, den russischen Grenztruppen und der Mission in Tadschikistan der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zusammenarbeitet und Verbindung hält, 7. anerkennt die Anstrengungen, die die Regierung Tadschikistans unternimmt, um den Schutz des internationalen Personals zu verstärken, und fordert die Parteien auf, weiter zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit und Bewegungsfreiheit des Personals der Vereinten Nationen, der gemeinsamen Friedenstruppen und des sonstigen internationalen Personals zu gewährleisten; mit Genugtuung über den Beitrag der Kontaktgruppe der Garantiestaaten und der internationalen Organisationen zum Friedensprozeß, mit dem Ausdruck seiner Besorgnis über die prekäre Sicherheitslage in einigen Teilen Tadschikistans, 8. nimmt mit Genugtuung Kenntnis von dem am 20. Mai 1998 von der Weltbank abgehaltenen Treffen der Beratungsgruppe und fordert die Mitgliedstaaten und sonstigen Beteiligten auf, auf den im März 1998 in Genf erlassenen konsolidierten Beitragsappell zugunsten Tadschikistans für 1998 rasch und großzügig zu reagieren; tief besorgt darüber, daß bei der Ermittlung aller erheblichen Tatsachen im Zusammenhang mit der Ermordung von vier Mitarbeitern der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Tadschikistan im Juli 1998 bisher keine ausreichenden Fortschritte erzielt worden sind, 9. erkennt an, daß umfassende internationale Unterstützung für die Intensivierung des Friedensprozesses in Tadschikistan auch weiterhin wesentlich sein wird, und erinnert beide Parteien daran, daß es von der Sicherheit des Personals der Mission und der internationalen Organisationen sowie der humanitären Helfer abhängt, ob die internationale Gemeinschaft Hilfe für Tadschikistan mobilisieren und auch künftig gewähren kann; 1. begrüßt den Bericht des Generalsekretärs vom 3. November 1998236; 2. verurteilt nachdrücklich die jüngsten Kampfhandlungen im Gebiet von Leninabad, die von bewaffneten Kräften ausgehen, welche den Friedensprozeß in Tadschikistan 236 Ebd., Dokument S/1998/1029. 78 10. beschließt, das Mandat der Mission um einen Zeitraum von sechs Monaten bis zum 15. Mai 1999 zu verlängern; ersucht ihn außerdem, innerhalb von drei Monaten nach Verabschiedung dieser Resolution über ihre Durchführung Bericht zu erstatten; 11. ersucht den Generalsekretär, den Rat über alle bedeutsamen Entwicklungen unterrichtet zu halten, insbesondere was die Sicherheitslage und die zur Erhöhung der Sicherheit der Mission getroffenen Maßnahmen betrifft, und 12. beschließt, mit der Angelegenheit aktiv befaßt zu bleiben. Auf der 3943. Sitzung einstimmig verabschiedet. DIE SITUATION IN SIERRA LEONE [Resolutionen beziehungsweise Beschlüsse zu dieser Frage wurden vom Sicherheitsrat jedes Jahr seit 1995 verabschiedet.] genannten Resolution festgelegten Bedingungen erfüllt worden sind. Beschlüsse Auf seiner 3857. Sitzung am 26. Februar 1998 beschloß der Sicherheitsrat, den Vertreter Sierra Leones einzuladen, ohne Stimmrecht an der Erörterung des Punktes "Die Situation in Sierra Leone" teilzunehmen. Der Rat würdigt die bedeutsame Rolle, die die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten bei der friedlichen Beilegung dieser Krise weiter wahrgenommen hat. Der Rat ermutigt die Überwachungsgruppe der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten, ihre Anstrengungen zur Förderung von Frieden und Stabilität in Sierra Leone im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen fortzusetzen. Er unterstreicht die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen der rechtmäßigen Regierung Sierra Leones, der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten und insbesondere ihrem Ausschuß der fünf Außenminister zu Sierra Leone, den Kommandeuren der Überwachungsgruppe, dem Sonderbotschafter des Generalsekretärs und seinen Mitarbeitern, den Organisationen der Vereinten Nationen und den zuständigen internationalen Organisationen bei ihrer Tätigkeit und besonders bei der Erstellung eines Plans für die Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung aller Kombattanten in Sierra Leone ins Zivilleben. In diesem Zusammenhang unterstützt er die Absicht des Generalsekretärs, nach Maßgabe der Sicherheitslage vor Ort rasch Schritte zur Wiederöffnung des Verbindungsbüros der Vereinten Nationen in Freetown zu unternehmen, um die Tätigkeit seines Sonderbotschafters zu unterstützen und insbesondere die nationale Aussöhnung und den politischen Dialog zu erleichtern. Auf derselben Sitzung gab der Präsident im Anschluß an Konsultationen unter den Mitgliedern des Sicherheitsrats im Namen des Rates die folgende Erklärung ab237: "Der Sicherheitsrat verweist auf seine Resolution 1132 (1997) vom 8. Oktober 1997 sowie auf die Erklärungen seines Präsidenten vom 27. Mai238, 11. Juli239 und 6. August 1997240 in Antwort auf den Militärputsch in Sierra Leone am 25. Mai 1997. Er bekundet sein tiefes Bedauern über die Gewalttätigkeit, die Verluste an Menschenleben und die Sachschäden sowie das unermeßliche Leid, das die Bevölkerung Sierra Leones seit dem Putsch hat erdulden müssen. Er ist nach wie vor tief besorgt über die fortdauernde Gewalt in dem Land und fordert die umgehende Einstellung der Kampfhandlungen. Der Rat begrüßt es, daß der Herrschaft der Militärjunta ein Ende gesetzt wurde, und betont die unbedingte Notwendigkeit der sofortigen Wiedereinsetzung der demokratisch gewählten Regierung Präsident Ahmad Tejan Kabbahs und der Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung, im Einklang mit Ziffer 1 seiner Resolution 1132 (1997). Der Rat ermutigt Präsident Kabbah, so bald wie möglich nach Freetown zurückzukehren, und sieht der Wiedereinsetzung einer funktionsfähigen und autonomen Regierung in dem Land durch ihn mit Interesse entgegen. Der Rat ist der Auffassung, daß das Abkommen von Conakry241 und das Abkommen von Abidjan242 als wichtige Teilstücke zu einem Rahmen für Frieden, Stabilität und nationale Aussöhnung in Sierra Leone beitragen. Er fordert alle Parteien in Sierra Leone auf, mit friedlichen Mitteln und im Wege des politischen Dialogs auf diese Ziele hinzuarbeiten. In diesem Zusammenhang verurteilt er alle in Vergeltung begangenen Tötungen und Der Rat bekundet seine Bereitschaft, die mit den Ziffern 5 und 6 seiner Resolution 1132 (1997) verhängten Maßnahmen einzustellen, sobald die in Ziffer 1 der 237 S/PRST/1998/5. S/PRST/1997/29. 239 S/PRST/1997/36. 240 S/PRST/1997/42. 241 Official Records of the Security Council, Fifty-second Year, Supplement for October, November and December 1997, S/1997/824, Anlagen I und II. 242 Ebd., Fifty-first Year, Supplement for October, November and December 1996, Dokument S/1996/1034, Anlage. 238 79