Kreis(e): Kommune(n): WETT Büdingen Flächengröße: 70,3 ha Charakteristik der betroffenen Naturräume Der Büdinger Wald bildet die nordwestliche Fortsetzung des Spessart, von dem er durch die Kinzig getrennt wird. Er ist eine NW-SO verlaufende Buntsandsteinscholle, die von 350 m im Norden auf 410 m Höhe im Süden ansteigt. Durch mehrere tief eingeschnittene Bachtäler, die in NO-SW-Richtung verlaufen, wird die Hochfläche in einzelne Rücken aufgelöst. Die Waldflächen der Landschaft bestehen zum größeren Teil aus Laubwäldern. Die Bachtäler sind meist als Grünland genutzt. Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 – 6 m/s (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Genehmigte WEA: Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Die ermittelte Potenzialfläche 448 liegt in Büdingen und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 158,6 ha. Die Potenzialfläche 448 wird im Osten aufgrund der Umfassung des Ortsteils Breitenborn (Gemeinde Gründau) in Verbindung mit den Vorranggebieten 448a, 449, 449b und 449c reduziert. Eine Teilfläche direkt anschließend Richtung Westen sowie die nordwestliche Spitze der Potenzialfläche 448 entfallen aufgrund der dortigen Basaltvorkommen, die als Vorbehaltsgebiete oberflächennaher Lagerstätten im RPS/RegFNP 2010 festgelegt sind. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Artenschutzbewertung wird die Potenzialfläche 448 im Westen erweitert. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-448 dargestellt und auf 70,3 ha reduziert. Direkt südöstlich des Vorranggebietes 2-448 schließt aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz die neue Potenzialfläche 2-901 mit einer Größe von 179,8 ha an. Dadurch entsteht ein zusammenhängendes Vorranggebiet mit einer Größe von 250,1 ha. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Bodenschutz Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Vorsorgender Bodenschutz Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden Bodenschutzes ergeben sich hier strengere Anforderungen. Bodendenkmäler Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Lage im Anlagenschutzbereich um FSA 29,2 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im Genehmigungsverfahren abschließend zu klären. Wasserschutz Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Sonstige Belange Das Vorranggebiet liegt in der Nähe zu einem bergrechtlich zugelassenen Betrieb. 195 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Maßstab Legende 196 Nr. 2-449 1:75.000 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Maßstab Legende 208 Nr. 2-475a 1:50.000 Kreis(e): Kommune(n): WETT Büdingen Flächengröße: 62,2 ha Charakteristik der betroffenen Naturräume Das Büdingen-Meerholzer Hügelland wird von der Niederung der Kinzig durchzogen. Der Erlebnis- und Erholungswert wird durch die Verkehrstrassen im Kinzigtal sowie Freileitungen beeinträchtigt. Die Landschaft wird einerseits von Ackerflächen ohne nennenswerte Strukturelemente geprägt, andererseits von kleinteiligen Ackerflächen und Streuobstbeständen in Hanglagen in Verrbindung mit Wäldern auf den Höhenrücken. Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 – 6 m/s (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Genehmigte WEA: Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Die ermittelte Potenzialfläche 475a liegt in Büdingen und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 81 ha. Die ermittelte Potenzialfläche 475a wird aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung am östlichen Rand reduziert. Daran anschließend in westlicher Richtung entfällt eine Teilfläche aufgrund des dortigen Basaltvorkommens, das als Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten im RPS/RegFNP 2010 festgelegt ist.Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz kann die ermittelte Potenzialfläche an der nordwestlichen Spitze geringfügig vergrößert werden. Beeinträchtigungen von Landschaftsbild und damit auch der Kulturlandschaft sowie der Erholungsfunktion sind aufgrund der Zielsetzung Vorranggebiete im Umfang von zwei Prozent der Landesfläche auszuweisen nicht grundsätzlich zu vermeiden. Daher wird trotz der Bedenken hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes aufgrund der erheblichen Reduzierung der Flächenkulisse gegenüber dem Entwurf 2013 und um der Windenergienutzung substanziell Raum zur Verfügung zu stellen, an dieser Fläche festgehalten. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-475a dargestellt und auf 62,2 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Bodenschutz Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Vorsorgender Bodenschutz Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden Bodenschutzes ergeben sich hier strengere Anforderungen. Bodendenkmäler Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Lage im Anlagenschutzbereich um FSA 62,2 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im Genehmigungsverfahren abschließend zu klären. Wasserschutz Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Sonstige Belange Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 209 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Maßstab Legende 236 Nr. 2-901 1:75.000 Kreis(e): Kommune(n): WETT Büdingen Flächengröße: 179,8 ha Charakteristik der betroffenen Naturräume Der Büdinger Wald bildet die nordwestliche Fortsetzung des Spessart, von dem er durch die Kinzig getrennt wird. Er ist eine NW-SO verlaufende Buntsandsteinscholle, die von 350 m im Norden auf 410 m Höhe im Süden ansteigt. Durch mehrere tief eingeschnittene Bachtäler, die in NO-SW-Richtung verlaufen, wird die Hochfläche in einzelne Rücken aufgelöst. Die Waldflächen der Landschaft bestehen zum größeren Teil aus Laubwäldern. Die Bachtäler sind meist als Grünland genutzt. Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 – 6 m/s (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Genehmigte WEA: Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Die neu entstandene Potenzialfläche 901 liegt in Büdingen und hat eine Größe von 179,8 ha. Die artenschutzrechtliche Neubewertung ermöglicht eine Flächenerweiterung/Flächenneuausweisung. Die Fläche wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergien 2-901 festgelegt. Die artenschutzrechtliche Bewertung für den Entwurf des Teilplans 2013 basiert auf den landesweiten Artgutachten für Vögel und Fledermäuse (PNL/ITN 2012) sowie der Suchraumbewertung für Südhessen durch PGNU 2013. Aufgrund der Erkenntnisse aus den Stellungnahmen im ersten Beteiligungsverfahren sowie aus Standortgutachten zu aktuellen Genehmigungsverfahren hat sich die Datenlage zu einzelnen Arten teilweise deutlich verbessert. Dadurch konnten die artenschutzrechtlichen Bewertungen aktualisiert werden. Die Methodik der Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange wird im überarbeiteten Textentwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien im Kapitel „Weiche Tabukriterien - Besonderer Artenschutz“ (siehe Text Kap. 3.1.3.3.8 f) erläutert. Die neuen Vorranggebiete sind hinsichtlich der übrigen Kriterien des schlüssigen Plankonzeptes überprüft. Das Vorranggebiet 2-901 liegt im direkten Anschluss an das Vorranggebiet 2-448, so dass ein Gebiet von insgesamt 250,1 ha entsteht. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Bodenschutz Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Vorsorgender Bodenschutz Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden Bodenschutzes ergeben sich hier strengere Anforderungen. Bodendenkmäler Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Lage im Anlagenschutzbereich um FSA 1,1 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im Genehmigungsverfahren abschließend zu klären. Wasserschutz Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Sonstige Belange Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 237