WETT Büdingen Flächengröße: 70,3 ha

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Kreis(e):
Kommune(n):
WETT
Büdingen
Flächengröße:
70,3 ha
Charakteristik der
betroffenen
Naturräume
Der Büdinger Wald bildet die nordwestliche Fortsetzung des Spessart, von dem er durch die Kinzig getrennt wird. Er
ist eine NW-SO verlaufende Buntsandsteinscholle, die von 350 m im Norden auf 410 m Höhe im Süden ansteigt.
Durch mehrere tief eingeschnittene Bachtäler, die in NO-SW-Richtung verlaufen, wird die Hochfläche in einzelne
Rücken aufgelöst. Die Waldflächen der Landschaft bestehen zum größeren Teil aus Laubwäldern. Die Bachtäler sind
meist als Grünland genutzt.
Windhöffigkeit ( TÜV-Süd):
5,75 – 6 m/s
(Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988)
Genehmigte
WEA:
Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden.
Flächenänderung
gegenüber
Entwurf 2013
Die ermittelte Potenzialfläche 448 liegt in Büdingen und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 158,6 ha.
Die Potenzialfläche 448 wird im Osten aufgrund der Umfassung des Ortsteils Breitenborn (Gemeinde Gründau) in
Verbindung mit den Vorranggebieten 448a, 449, 449b und 449c reduziert.
Eine Teilfläche direkt anschließend Richtung Westen sowie die nordwestliche Spitze der Potenzialfläche 448 entfallen
aufgrund der dortigen Basaltvorkommen, die als Vorbehaltsgebiete oberflächennaher Lagerstätten im RPS/RegFNP
2010 festgelegt sind.
Aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Artenschutzbewertung wird die Potenzialfläche 448 im Westen erweitert.
Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-448 dargestellt und auf 70,3 ha reduziert.
Direkt südöstlich des Vorranggebietes 2-448 schließt aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz die neue
Potenzialfläche 2-901 mit einer Größe von 179,8 ha an. Dadurch entsteht ein zusammenhängendes Vorranggebiet mit
einer Größe von 250,1 ha.
Hinweise für die Genehmigungsplanung:
Nachsorgender
Bodenschutz
Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor.
Vorsorgender
Bodenschutz
Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor.
Bezüglich des vorsorgenden Bodenschutzes ergeben sich hier strengere Anforderungen.
Bodendenkmäler
Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor.
Lage im Anlagenschutzbereich um
FSA
29,2 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im
Genehmigungsverfahren abschließend zu klären.
Wasserschutz
Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen.
Sonstige Belange
Das Vorranggebiet liegt in der Nähe zu einem bergrechtlich zugelassenen Betrieb.
195
Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie
Maßstab
Legende
196
Nr. 2-449
1:75.000
Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie
Maßstab
Legende
208
Nr. 2-475a
1:50.000
Kreis(e):
Kommune(n):
WETT
Büdingen
Flächengröße:
62,2 ha
Charakteristik der
betroffenen
Naturräume
Das Büdingen-Meerholzer Hügelland wird von der Niederung der Kinzig durchzogen. Der Erlebnis- und Erholungswert
wird durch die Verkehrstrassen im Kinzigtal sowie Freileitungen beeinträchtigt.
Die Landschaft wird einerseits von Ackerflächen ohne nennenswerte Strukturelemente geprägt, andererseits von
kleinteiligen Ackerflächen und Streuobstbeständen in Hanglagen in Verrbindung mit Wäldern auf den Höhenrücken.
Windhöffigkeit ( TÜV-Süd):
5,75 – 6 m/s
(Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988)
Genehmigte
WEA:
Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden.
Flächenänderung
gegenüber
Entwurf 2013
Die ermittelte Potenzialfläche 475a liegt in Büdingen und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 81 ha.
Die ermittelte Potenzialfläche 475a wird aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung am
östlichen Rand reduziert.
Daran anschließend in westlicher Richtung entfällt eine Teilfläche aufgrund des dortigen Basaltvorkommens, das als
Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten im RPS/RegFNP 2010 festgelegt ist.Aufgrund der Aktualisierung der
Daten zum Artenschutz kann die ermittelte Potenzialfläche an der nordwestlichen Spitze geringfügig vergrößert
werden.
Beeinträchtigungen von Landschaftsbild und damit auch der Kulturlandschaft sowie der Erholungsfunktion sind
aufgrund der Zielsetzung Vorranggebiete im Umfang von zwei Prozent der Landesfläche auszuweisen nicht
grundsätzlich zu vermeiden. Daher wird trotz der Bedenken hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
aufgrund der erheblichen Reduzierung der Flächenkulisse gegenüber dem Entwurf 2013 und um der
Windenergienutzung substanziell Raum zur Verfügung zu stellen, an dieser Fläche festgehalten.
Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-475a dargestellt und auf 62,2 ha
reduziert.
Hinweise für die Genehmigungsplanung:
Nachsorgender
Bodenschutz
Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor.
Vorsorgender
Bodenschutz
Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor.
Bezüglich des vorsorgenden Bodenschutzes ergeben sich hier strengere Anforderungen.
Bodendenkmäler
Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor.
Lage im Anlagenschutzbereich um
FSA
62,2 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im
Genehmigungsverfahren abschließend zu klären.
Wasserschutz
Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische
Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden.
Sonstige Belange
Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor.
209
Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie
Maßstab
Legende
236
Nr. 2-901
1:75.000
Kreis(e):
Kommune(n):
WETT
Büdingen
Flächengröße:
179,8 ha
Charakteristik der
betroffenen
Naturräume
Der Büdinger Wald bildet die nordwestliche Fortsetzung des Spessart, von dem er durch die Kinzig getrennt wird. Er
ist eine NW-SO verlaufende Buntsandsteinscholle, die von 350 m im Norden auf 410 m Höhe im Süden ansteigt.
Durch mehrere tief eingeschnittene Bachtäler, die in NO-SW-Richtung verlaufen, wird die Hochfläche in einzelne
Rücken aufgelöst. Die Waldflächen der Landschaft bestehen zum größeren Teil aus Laubwäldern. Die Bachtäler sind
meist als Grünland genutzt.
Windhöffigkeit ( TÜV-Süd):
5,75 – 6 m/s
(Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988)
Genehmigte
WEA:
Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden.
Flächenänderung
gegenüber
Entwurf 2013
Die neu entstandene Potenzialfläche 901 liegt in Büdingen und hat eine Größe von 179,8 ha. Die
artenschutzrechtliche Neubewertung ermöglicht eine Flächenerweiterung/Flächenneuausweisung. Die Fläche wird als
Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergien 2-901 festgelegt.
Die artenschutzrechtliche Bewertung für den Entwurf des Teilplans 2013 basiert auf den landesweiten Artgutachten für
Vögel und Fledermäuse (PNL/ITN 2012) sowie der Suchraumbewertung für Südhessen durch PGNU 2013. Aufgrund
der Erkenntnisse aus den Stellungnahmen im ersten Beteiligungsverfahren sowie aus Standortgutachten zu aktuellen
Genehmigungsverfahren hat sich die Datenlage zu einzelnen Arten teilweise deutlich verbessert.
Dadurch konnten die artenschutzrechtlichen Bewertungen aktualisiert werden. Die Methodik der Behandlung der
artenschutzrechtlichen Belange wird im überarbeiteten Textentwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien im
Kapitel „Weiche Tabukriterien - Besonderer Artenschutz“ (siehe Text Kap. 3.1.3.3.8 f) erläutert. Die neuen
Vorranggebiete sind hinsichtlich der übrigen Kriterien des schlüssigen Plankonzeptes überprüft.
Das Vorranggebiet 2-901 liegt im direkten Anschluss an das Vorranggebiet 2-448, so dass ein Gebiet von insgesamt
250,1 ha entsteht.
Hinweise für die Genehmigungsplanung:
Nachsorgender
Bodenschutz
Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor.
Vorsorgender
Bodenschutz
Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor.
Bezüglich des vorsorgenden Bodenschutzes ergeben sich hier strengere Anforderungen.
Bodendenkmäler
Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor.
Lage im Anlagenschutzbereich um
FSA
1,1 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im
Genehmigungsverfahren abschließend zu klären.
Wasserschutz
Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen.
Sonstige Belange
Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor.
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