08. Sitzung, 23. Oktober 2012 - Landkreis Straubing

Werbung
Der Kreisausschuss des Landkreises Straubing-Bogen
fasste in der Sitzung am 23. Oktober 2012 folgende Beschlüsse:
Nr.
TOP und Beschluss-Text
417 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialfläche:
Das geplante Vorranggebiet Nr. 20 in der Gemeinde Konzell umfasst eine Fläche von
ca. 0,3 km². Kuppenlagen wurden ausgegrenzt. Es handelt sich um eine kleinräumige,
mosaikartige Landschaft mit sehr bewegtem Relief. Sie ist vielgestaltig strukturiert durch
Hecken, Hintergruber Bach sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland und
Wald). Es handelt sich um eine ästhetisch sehr ansprechende Landschaft. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Qualität des Landschaftsbildes und dem Mangel an Vorbelastungen sollte dieser Bereich für eine Freigabe für Windenergie zurückgestellt werden, das
Vorranggebiet damit herausgenommen werden.
418 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialfläche:
Das Vorranggebiet Nr. 18 in der Gemeinde Wiesenfelden umfasst in großem Umfang
Naturschutzgrundstücke, die im Eigentum des Landkreises Straubing-Bogen stehen. Zudem wurden andere biotopkartierte, gesetzlich geschützte Biotope außerhalb des Waldes
einbezogen. Die Gebietsabgrenzung von Nordwesten und Norden her ist daher in südöstlicher und südlicher Richtung bis an den Waldrand heran zurückzunehmen und damit
die realistisch für Windkraft nutzbare Fläche abzubilden.
419 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialfläche:
Im Vorbehaltsgebiet Nr. 75 in der Gemeinde Wiesenfelden befindet sich im nordöstlichen Teil eine besondere Anhäufung biotopkartierter und gesetzlich geschützter Biotopflächen. Zudem wird die ungestörte optische Erlebbarkeit des unmittelbar östlich angrenzenden einzigartigen Naturschutzgebietes Brandmoos in erheblichem Maße gefährdet.
Das Vorbehaltsgebiet sollte daher im Nordosten an die Gemeindeverbindungsstraße
Schiederhof - Kreisstraße SR 46 randlich zurückgenommen werden.
420 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialfläche:
Das Vorranggebiet Nr. 28 liegt teilweise im Einzugsgebiet einer öffentlichen Wasserversorgung. Ein Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Irlbachgruppe ist eingeleitet
worden. Nach dem Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung liegt das Gebiet in den
Zonen III A und III B. Die Errichtung von Windkraftanlagen wäre gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 2.1 sowie Ziffer 6.1 grundsätzlich verboten und bedürfte daher einer Befreiung von
den Festsetzungen der Verordnung. Eine solche ist jeweils im Einzelfall zu erteilen, so
dass das Vorranggebiet zum Vorbehaltsgebiet abzustufen ist.
421 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialflächen:
Die Vorranggebiete Nr. 22, 23 und 24 liegen ganz oder teilweise im Wasserschutzgebiet, Zone III A, für die Wasserversorgung der Stadt Straubing. Gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer
2.1 sowie Ziffer 6.1 ist die Errichtung von Windkraftanlagen im Wasserschutzgebiet
grundsätzlich verboten und bedürfte daher einer Befreiung von den Festsetzungen der
Verordnung. Eine solche ist jeweils im Einzelfall zu erteilen, so dass die genannten Vorranggebiete zu Vorbehaltsgebieten abzustufen sind.
422 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialfläche:
Das Vorranggebiet Nr. 12 liegt, wie auch der Umweltbericht feststellt, teilweise im
Überschwemmungsgebiet der Kleinen Laber, das derzeit vorläufig gesichert ist und bedürfte daher einer Ausnahmegenehmigung. Da sich nur ein sehr kleiner Teil des Vorranggebiets im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet befindet, sollte die Potentialfläche insofern zurückgenommen oder aber zumindest zum Vorbehaltsgebiet abgestuft werden.
423 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialflächen:
Die Gemeindegebiete Ascha, Falkenfels und Steinach werden im Regionalplan nur
randlich durch das Vorranggebiet Nr. 16 tangiert. Im Vorentwurf zum Teilflächennutzungsplan ist der Eignungsbereich Nr. 9 in diesen Gemeindegebieten als Konzentrationszone vorgesehen. Diese Zone ist größer als das im Regionalplanentwurf dargestellte
Vorranggebiet. Der Regionalplanentwurf stellt innerhalb der im Flächennutzungsplan
vorgesehenen Konzentrationsfläche im Wesentlichen weiße Flächen dar, da die zugrunde
gelegte Windgeschwindigkeit nach bayer. Windatlas unter der Schwelle der Regionalplanung liegt. Grundlage für die gemeindliche Planung hingegen ist eine im Zuge der Erstellung der gemeindlichen Planunterlagen angefertigte Windpotentialstudie zur Ermittlung
der Windgeschwindigkeit und Windenergiedichte.
Es wird gefordert, die gesamte grün dargestellte Fläche mit Ausnahme der Teilflächen, die als Ausschlussgebiet beinhaltet sind, als Vorranggebiet im Regionalplanentwurf zu berücksichtigen.
424 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialfläche:
Der methodische Ansatz für die Teilflächennutzungsplanung der Gemeinde Feldkirchen
berücksichtigt eine im Vorfeld für das gesamte Gemeindegebiet der beteiligten Kommunen durchgeführte Windpotenzialflächenstudie, welche hinsichtlich der Windgeschwindigkeit zu einem anderen Ergebnis als der in der Regionalplanung zugrunde gelegte bayer. Windatlas kommt. Die Vorbehaltsfläche Nr. 72 liegt gemäß diesem Teilflächennutzungsplan nicht in ausreichend windhöffiger Lage und wird deshalb im Flächennutzungsplankonzept nicht weiter als Eignungsfläche berücksichtigt.
Es wird daher gefordert, die Vorbehaltsfläche Nr. 72 im Regionalplanentwurf zu
streichen.
425 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialfläche:
Um eine Einkesselung von Kleinpönning und dem Anwesen nördlich von Kleinpönning
zu vermeiden, verfolgt die Gemeinde Feldkirchen im Flächennutzungsplan das Ziel, die
Vorbehaltsfläche Nr. 68 nicht als Eignungsfläche darzustellen.
Die Vorbehaltsfläche Nr. 68 ist daher aus dem Regionalplanentwurf zu streichen.
426 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialfläche:
Teilbereiche der Vorbehaltsfläche Nr. 71 liegen im Bereich des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplanes der Gemeinde Feldkirchen für das Gewerbe- und Industriegebiet
„An der SR 11“.
Unter Anwendung der Abstandskriterien und Berücksichtigung dieser rechtskräftigen Bauleitplanung ist der Regionalplanentwurf hinsichtlich der Vorbehaltsfläche
Nr. 71 entsprechend dem Fachkonzept zum Flächennutzungsplan anzupassen.
427 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialfläche:
Im Planungsentwurf des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald sind für das Gebiet
der Gemeinde Kirchroth keine Vorrang- oder Vorbehaltsflächen für Windkraftanlagen
vorgesehen. Das gesamte Gemeindegebiet soll als „Ausschlussgebiet für Windenergie“
ausgewiesen werden.
Im Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Zonen für die
Windkraftnutzung der Gemeinde Kirchroth ist nach den derzeitigen Ausschlusskriterien
des Büros Trummer-Bartsch jedoch eine Eignungsfläche für Windkraft ermittelt worden.
Diese Fläche befindet sich nördlich zwischen Pondorf und Niederachdorf (Eignungsfläche Nr. 12 im Entwurf des Büros Trummer-Bartsch).
Es wird gefordert, die vom Büro Trummer-Bartsch ermittelte Eignungsfläche Nr.
12 als Potentialfläche für Windkraft in den Regionalplan-Entwurf aufzunehmen.
Eignungsfläche Nr. 12
428 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialfläche:
Im Flächennutzungsplanverfahren der Gemeinde Leiblfing werden Eignungsgebiete für
Windkraft unter 220 W/m² Windenergiedichte nur dann berücksichtigt, wenn durch Einzelgutachten nachgewiesen wird, dass eine ausreichende Windhöffigkeit vorliegt. Für den
Bereich der Gemeinde Leiblfing liegt dies nur für den geplanten Standort südlich von
Metting vor.
Es wird daher gefordert, nur die TFNP-Eignungsfläche Nr. 5 südlich von Metting
sowie die am nördlichen und östlichen Gemeindegebiet geplante Fläche Nr. 4 als regionalplanerisches Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet beizubehalten, die Flächen Nrn. 6,
70, 10, 9, 8, 11 und 7 hingegen zu streichen.
429 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialfläche:
Der sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Wiesenfelden sieht unter Nr. 3 westlich von Edenhof eine Fläche von ca. 11 ha vor und liegt laut den Regionalplanunterlagen im Ausschlussgebiet, wobei ein Ausschlussgrund mit Ausnahme des
Landschaftsschutzgebietes nicht erkennbar ist.
Es wird gefordert, die vorgenannte Fläche in den Regionalplan als Potentialfläche
bzw. als sog. „weiße Fläche“ aufzunehmen.
Nr. 3 (kleine Fläche rechts oben)
430 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialflächen:
Im Vorentwurf zum Teilflächennutzungsplan ist der Eignungsbereich Nr. 6 südwestlich
Wiesenfelden durch die Gemeinde Wiesenfelden als Konzentrationszone vorgesehen.
Diese Zone ist im südlichen Teil etwas größer als das im Regionalplanentwurf dargestellte Vorranggebiet Nr. 75.
Es wird daher gefordert, das vorgesehene Vorranggebiet Nr. 75 entsprechend anzupassen.
Vorranggebiet Nr. 75 bzw. FNP Nr. 3 und FNP Nr. 6
431 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialflächen:
Im Gemeindegebiet Aiterhofen sind im Regionalplan 10 Vorranggebiete enthalten. Die
Gebiete verteilen sich im gesamten Gemeindegebiet. Städtebauliches Ziel der Gemeinde
im Rahmen der Teilflächennutzungsplanung ist es, eine städtebaulichlandschaftsplanerisch ungünstige Verteilung vieler Einzelstandorte für Windkraftanlagen
im Gemeindegebiet zu vermeiden. Hierzu erfolgt eine sachliche Teilflächennutzungsplanung im Verbund mit den Landkreisgemeinden.
Es wird gefordert, folgende Änderungen im Regionalplanentwurf vorzunehmen:
-
-
-
aufgrund zu geringer Windhöffigkeit entfallen die Vorranggebiete Nr. 21, 22, 29
und 30.
wegen der vorhandenen öffentlichen Grünfläche mit Freizeitnutzung entfällt das
Vorranggebiet Nr. 24.
wegen der optisch bedrängenden Wirkung auf mehrere Wohnnutzungen nah städtebaulicher Zielvorstellung der Gemeinde und wegen der Abstandsflächen zur klassifizierten Straße SR 11 entfällt das Vorranggebiet Nr. 25.
das Vorranggebiet Nr. 27 ist mit unter 10 ha Flächengröße für eine Konzentration
zu klein und soll entfallen.
das Vorranggebiet Nr. 28 liegt zum Teil in nicht ausreichend windhöffiger Lage.
Die Fläche ist nach Entwurf zur Teilflächennutzungsplanung im nördlichen Teil zu
reduzieren und dem Teilflächennutzungsplan wie folgt anzupassen:
432 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialflächen:
Die Gemeinde Rattiszell liegt nach der vorliegenden Planung im Ausschlussgebiet zur
Nutzung von raumbedeutenden Windkraftanlagen. Der sachliche Teilflächennutzungsplan der Gemeinde sieht jedoch zwei Flächen zur Windkraftnutzung vor.
Es wird gefordert, die im „Teilflächennutzungsplan Windenergieanlagen“ der Gemeinde Rattiszell ermittelten Konzentrationsflächen in den Regionalplan als Potentialflächen aufzunehmen.
433 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialflächen:
Die Fläche Nr. 11 im „Teilflächennutzungsplan Windenergieanlagen“ des Marktes
Mitterfels zwischen Englberg und Einfürst liegt im Ausschlussgebiet. Nach den Regionalplanunterlagen ist für den Markt kein Ausschlussgrund erkennbar. Im Vorentwurf des
Teilflächennutzungsplanes des Marktes Mitterfels umfasst die Fläche ca. 3,9 ha.
Es wird gefordert, diese Fläche auch im Regionalplan zu berücksichtigen oder als
weiße Fläche darzustellen.
434 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialflächen:
Das Fachkonzept zum Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Straßkirchen berücksichtigt Schutzabstände zu den klassifizierten Kreisstraßen SR 31 und SR 5.
Die Eignungsfläche teilt sich somit in die Bereiche Nummer 36.1 und Nummer 37.
Es wird gefordert, die Vorrangfläche Nr. 28 zu den vorgesehenen Konzentrationszonen Nr. 36.1 und 37 im Fachkonzept anzupassen.
435 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialflächen:
Das Fachkonzept zum Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Straßkirchen berücksichtigt Schutzabstände zu der klassifizierten Kreisstraße SR 7.
Es wird gefordert, die Vorbehaltsfläche den vorgesehenen Konzentrationszonen im
Fachkonzept zum Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Straßkirchen anzupassen.
436 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Es wird gefordert, eine Öffnungsklausel für kommunale Bauleitplanung für Flächen unter
10 ha in den Regionalplan aufzunehmen.
437 Fortschreibung des Regionalplans - Anhörungsverfahren;
Aufstellung des Kapitels B III Energie
Der Landkreis Straubing-Bogen fordert die Änderung hinsichtlich folgender Potentialflächen:
Es wird gefordert, die Fläche bei Ochsenberg in den Regionalplan als Potentialfläche
oder „weiße Fläche“ aufzunehmen.
438 Änderung der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“;
Bestimmung von Flächen zur Windenergienutzung - Anhörungsverfahren
Die in Karte 1 dargestellten Gebiete (Vorranggebiet Nr. 18 und Vorbehaltsgebiet Nr.
75) in der Gemeinde Wiesenfelden beinhalten in den rot markierten Bereichen eine besondere Anhäufung biotopkartierter und gesetzlich geschützter Biotopflächen.
Die Gebiete sollen daher randlich um den rot markierten Bereich zurückgenommen
werden.
Karte 1 mit Änderungsvorschlag (rot markiert)
439 Änderung der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“;
Bestimmung von Flächen zur Windenergienutzung - Anhörungsverfahren
Das in Karte 4 dargestellte, geplante Vorranggebiet Nr. 20 in der Gemeinde Konzell
umfasst eine Fläche von ca. 0,3 km². Kuppenlagen wurden ausgegrenzt. Es handelt sich
um eine kleinräumige, mosaikartige Landschaft mit sehr bewegtem Relief. Sie ist vielgestaltig strukturiert durch Hecken, Hintergruber Bach sowie landwirtschaftlich genutzte
Flächen (Grünland und Wald). Es handelt sich um eine ästhetisch sehr ansprechende
Landschaft. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Qualität des Landschaftsbildes und
dem Mangel an Vorbelastung sollte dieser Bereich für eine Freigabe für Windenergie
zurückgestellt werden, das Vorranggebiet damit herausgenommen werden.
440 Änderung der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“;
Bestimmung von Flächen zur Windenergienutzung - Anhörungsverfahren
Die Gemeindegebiete Ascha, Falkenfels und Steinach werden im Regionalplanentwurf
nur randlich durch das Vorranggebiet Nr. 16 tangiert. Im Vorentwurf zum Teilflächennutzungsplan ist der Eignungsbereich Nr. 9 in diesen Gemeindegebieten als Konzentrationszone vorgesehen. Diese Zone ist größer als das im Regionalplanentwurf dargestellte
Vorranggebiet. Der Regionalplanentwurf stellt innerhalb der im Flächennutzungsplan
vorgesehenen Konzentrationsfläche im Wesentlichen weiße Flächen dar, da die zugrunde
gelegte Windgeschwindigkeit nach bayer. Windatlas unter der Schwelle der Regionalplanung liegt. Grundlage für die gemeindliche Planung hingegen ist eine im Zuge der Erstellung der gemeindlichen Planunterlagen angefertigte Windpotentialstudie zur Ermittlung
der Windgeschwindigkeit und Windenergiedichte.
Grün: vorgesehene Konzentrationsfläche
Es wird beantragt, die gesamte grün dargestellte Fläche mit Ausnahme der Teilflächen, die im Regionalplanentwurf als Ausschlussgebiet beinhaltet sind, als Fläche für
Windenergienutzung im Zonierungskonzept zu berücksichtigen.
Aufgrund der genaueren Daten der Planungsebene Flächennutzungsplan ist eine kommunale Bauleitplanung innerhalb der regionalplanerisch vorgesehenen, weißen Fläche sinnvoll und möglich. Das Ziel der räumlichen Konzentration auf geeignete Standorte kann
hier sehr gut erreicht werden. Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzziele des
LSG durch eine (begründete) Vergrößerung der im Entwurf vorgesehenen Zonierungsfläche werden von der Gemeinde nicht wesentlich größer eingestuft.
441 Änderung der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“;
Bestimmung von Flächen zur Windenergienutzung - Anhörungsverfahren
Der sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Wiesenfelden sieht unter Nr. 3 westlich von Edenhof eine Fläche von ca. 11 ha vor und liegt lt. den Regionalplanunterlagen im Ausschlussgebiet, wobei ein Ausschlussgrund für die Gemeinde nicht
erkennbar ist.
Es wird beantragt, die vorgenannte Fläche für Windkraft zu zonieren.
Edenhof FNP Nr. 3 (kleine Fläche rechts oben)
442 Änderung der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“;
Bestimmung von Flächen zur Windenergienutzung - Anhörungsverfahren
Im Vorentwurf zum Teilflächennutzungsplan ist der Eignungsbereich Nr. 6 südwestlich
von Wiesenfelden durch die Gemeinde Wiesenfelden als Konzentrationszone vorgesehen.
Diese Zone ist im nordwestlichen/südlichen Teil etwas größer als das im Regionalplan
dargestellte Vorranggebiet Nr. 75.
Es wird beantragt, die vorgesehene Zonierung des Vorranggebietes Nr. 75 entsprechend anzupassen.
Vorranggebiet Nr. 75 bzw. FNP Nr. 6
443 Änderung der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“;
Bestimm
Die Gemeinde Wiesenfelden beantragt, im Regionalplanfortschreibungsverfahren die auf
der Karte dargestellte Fläche am Ochsenberg südlich von Hötzelsdorf, welche im Regionalplan als Ausschlussfläche, im Teilflächennutzungsplan der Gemeinde aber als Eignungsfläche für Windkraft ausgewiesen werden soll, als weiße Fläche darzustellen.
Es wird beantragt, diese Fläche auch im Zonierungskonzept des LSG für Windkraftnutzung freizugeben.
Beantragte Zonierung am Ochsenberg
444 Änderung der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“;
Bestimmung von Flächen zur Windenergienutzung - Anhörungsverfahren
Der Markt Mitterfels beantragt, im Regionalplanfortschreibungsverfahren die auf der
Karte dargestellte Fläche zwischen Einfürst und Englberg, welche im Regionalplan als
Ausschlussfläche, im Teilflächennutzungsplan der Gemeinde aber als Eignungsfläche für
Windkraft ausgewiesen werden soll, als weiße Fläche darzustellen.
Es wird beantragt, diese Fläche auch im Zonierungskonzept des LSG für Windkraftnutzung freizugeben.
445 Änderung der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“;
Bestimmung von Flächen zur Windenergienutzung - Anhörungsverfahren
Die Gemeinde Rattiszell beantragt, die auf der Karte dargestellte Fläche östlich von Euersdorf, welche im Regionalplan als weiße Fläche, im Teilflächennutzungsplan der Gemeinde als Eignungsfläche für Windkraft ausgewiesen werden soll, auch in das Zonierungskonzept zu übernehmen.
Es wird beantragt, diese Fläche auch im Zonierungskonzept des LSG für Windkraftnutzung freizugeben.
Herunterladen