Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten

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Braunkohlenplan
als Sanierungsrahmenplan
für den stillgelegten Tagebau
Laubusch/Kortitzmühle
Regionaler Planungsverband
Oberlausitz - Niederschlesien
Internetfassung
Impressum:
Der Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle wurde erarbeitet von der Regionalen Planungsstelle beim Staatlichen Umweltfachamt Bautzen, im Auftrag des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien.
Anschrift des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien:
Flugplatz Bautzen
PF 1343
02603 Bautzen
Internetfassung
Vorwort
Mit dem Aufschluß der Braunkohlengrube „Erika“ begann 1913
der großflächige Kohlenabbau zwischen Lauta und Hoyerswerda. Als Tagebau Laubusch entstand hier bis zum Jahre 1937
der damals größte Tagebau in der Lausitz. Die geförderte Kohle diente hauptsächlich der Versorgung der benachbarten Brikettfabrik Laubusch und des Aluminiumwerkes in Lauta sowie
weiterer Brikettfabriken, die über das Kohlenbahnnetz mit dem
Tagebau Laubusch verbunden waren. 1962 war die Kohlelagerstätte erschöpft und der Tagebau wurde stillgelegt.
Eine Sanierung der Betriebsflächen nach heutigen Sicherheitsstandards und Rekultivierungsvorstellungen erfolgte nicht. Die
vom Tagebau hinterlassene Landschaft war geprägt durch ausgedehnte Kippenflächen, Tafelberghalden und wenigen kleinen Restlöchern. Eine zusätzliche Beeinträchtigung erfuhr dieses
Gebiet durch unkontrollierte Müllverbringungen, die Einspülung von Asche, Kohletrübe und
Abwässern in die Restlöcher sowie durch den Grundwasserwiederanstieg und die damit zunehmende Setzungsfließgefahr von Kippenflächen. Auf ausgedehnten Bergbauflächen konnten sich über Jahrzehnte Sukzessionsstadien entwickeln. Sie waren bei der Bestimmung der
Folgenutzung zu berücksichtigen.
Auf der Grundlage des Sächsischen Landesplanungsgesetzes, faßte der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien am 23.02.1995 den Beschluß über die Aufstellung
des Braunkohlenplanes Laubusch/Kortitzmühle. Im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens
sollten umfassende und in die Zukunft weisende Konzepte für die räumliche Entwicklung und
Ordnung der durch den Braunkohlenbergbau geprägten Region entwickelt werden. Es werden dabei die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung für die vom
Bergbau beanspruchte Landschaft festgelegt.
Die Entwicklungsabsichten der das Sanierungsgebiet berührenden Gemeinden Laubusch und
Elsterheide sowie der Stadt Hoyerswerda und ihre Mitarbeit bei der Aufstellung von regionalplanerischen Zielen bildeten ein wichtiges Element im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens. Durch kommunale Mitwirkung bei der Aufstellung der regionalplanerischen Ziele sind
wichtige Gestaltungs- und Entwicklungsimpulse für die Sanierung der vom Bergbau beeinflußten Landschaft gegeben worden. In diesem Zusammenhang ist auch ausdrücklich auf die
Beteiligung des Landes Brandenburg, des Braunkohlenausschusses Brandenburg und der
Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hinzuweisen.
Der Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle wurde nach zahlreichen Beratungen und intensiven Abstimmungsgesprächen sowie im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens von der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien am
21.11.1996 durch Satzung festgestellt.
Am 30.09.1998 wurde der Braunkohlenplan vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt
und Landesentwicklung im Einvernehmen mit den berührten sächsischen Staatsministerien
genehmigt. Mit dem Eintritt der Verbindlichkeit des Braunkohlenplanes Laubusch/Kortitzmühle
am 10.12.1998 sind die darin enthaltenen Festlegungen in Form von Zielen der Raumordnung
und Landesplanung für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich und stellen für alle privaten
Entscheidungsträger eine verläßliche Orientierungshilfe dar.
Internetfassung
Die Ziele des Braunkohlenplanes Laubusch/Kortitzmühle erfüllen den Entwicklungs- und Gestaltungsauftrag, wie er sich aus dem 1994 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan Sachsen ergibt, und fügen sich in das Gesamtkonzept des in Aufstellung befindlichen Regionalplanes für die Region Oberlausitz-Niederschlesien ein und sie entsprechen dem Gebot für eine
nachhaltige Landschaftsgestaltung.
Mit der Sanierung der stillgelegten Bergbauflächen werden Voraussetzungen geschaffen, daß
dieses Gebiet in die benachbarte umgebende Landschaft integriert wird und ein ausgeglichener Wasserhaushalt entstehen kann.
Den im Sanierungsgebiet gelegenen Kommunen werden im Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Möglichkeiten für die wirtschaftliche Entwicklung eröffnet, die zu einer Erhöhung der
Lebens- und Standortqualität in diesem Raum führen. Der Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle schafft somit auch die landesplanerischen Voraussetzungen, um die seit über einem
Jahrhundert durch die monostrukturierte Wirtschaft der Braunkohlenbergbaugebiete geprägte
Lausitz durch neue Wirtschaftselemente zu stärken.
Die weitere Entwicklung dieses Landschaftsraumes findet in dem vorliegenden Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle nicht ihren Abschluß. Regional- und Braunkohlenpläne müssen
den sich wandelnden Anforderungen, räumlich bedeutsamen Entwicklungen und neuen Erkenntnissen entsprechend angepaßt werden.
Ich spreche allen, die an der Ausarbeitung des Braunkohlenplanes Laubusch/Kortitzmühle
mitgewirkt haben, meinen Dank aus. Dies gilt dem Sanierungsträger, allen beteiligten Behörden und Institutionen, der Regionalen Planungsstelle beim Staatlichen Umweltfachamt Bautzen, den Mitgliedern des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien, dem
Braunkohlenausschuß und der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes
Oberlausitz-Niederschlesien.
Mögen alle, die für das Sanierungsgebiet Verantwortung tragen, ihre Anstrengungen auf eine
zügige Verwirklichung der Ziele des Braunkohlenplanes Laubusch/Kortitzmühle richten.
Niesky, November 1998
gez.
Erich Schulze
Landrat
Verbandsvorsitzender
Internetfassung
Předsłowo
Ze zahajenjom wudobywanja wuhla w brunicowej jamje „Erika“ započa so w lěće 1913
wulkopřestrjenjowe wudobywanja wuhla mjez Łutami a Wojerecami. Hač do lěta 1937 nasta tu
najwjetša brunicowa jama cyłeje Łužicy – brunicowa jama Lubuš. Wudobywane wuhlo słužeše
hłownje k zastaranju susodneje briketownje Lubuš a aluminijoweho zawoda kaž tež dalšich
briketownjow, kiž běchu přez železnisku syć mjez sobu zwjazani. W lěće 1962 bě skład brunicy wučerpany a jamu zawrěchu.
Saněrowanje zawodowych płoninow po dźensnišich wěstotnych měritkach a po předstawach
rekultiwowanja njepřewjedźechu. Hórnistwo zawostaji krajinu z wob­šěrnymi nasypnišćami a
někotrymi małymi zwostawacymi jamami. Přidatne wobće­žowanje wuchadźeše z njekontrolowaneho dowožowanja smjećow, přez zapławjenje popjeła a wopłóčkow do zbywacych jamow
kaž tež přez stupacu dnjowu wodu a z tym zwjazanym strachom, zo so nasypy přez włóžnotu
zesuwaja. Na roz­šěrjenych hórnistwowych płoninach móžeše so přiroda přez lětdźesatki swobodnje a spontanje wuwiwać. Tute wšelake wuwićowe stadije mějachu so při rozsudźe wo
dalšim wuži­wanju płoninow po hórnistwje wobkedźbować.
Na zakładźe sakskeho krajnoplanowanskeho zakonja wobzamkny Regionalny zwjazk planowanja Hornja Łužica - Delnja Šleska dnja 23. februara 1995, brunicowy plan Lubuš/Korticec
młyn nastajić. Za krajinu, kotraž je přez hórnistwo wobćežena, mějachu so we wobłuku jednanja wo brunicowy plan wšostronske a do přichoda sahace koncepcije za rumnostne wuwiće a
porjad wuwić. Při tym postajeja so zakłady noworjadowanja płoninow hórnistwoweje krajiny.
Wuwićowe wotpohlady města Wojerecy kaž tež gmejnow Lubuš a Halštrowska Hola, kotrež
leža w tutej saněrowanskej kónčinje, a jich sobudźěło při wudźěłanju regionalnoplanowanskich zaměrow su wažny wobstatk we wobłuku jednanja wo brunicowy plan. Přez komunalne sobudźěło při wudźěłanju regionalnoplanowanskich za­měrow dachu so wažne noworjadowanske a wuwićowe nastorki za saněrowanje hórnistwoweje kónčiny. W tutym zwisku
njech je tež wuraznje na wobdźělenje kraja Braniborska, Braniborskeho brunicoweho wuběrka
a na Regionalny planowanski zwjazk Łužica – Błóta skedźbnjene.
Brunicowy plan Lubuš/Korticec młyn bu po mnohich wuradźowanjach a intensiwnych
wothłosowanskich rozmołwach kaž tež jako wuslědk zjawneho wupołoženja a wobdźělenja
wot zwjazkoweje zhromadźizny Regionalneho zwjazka planowanja Hornja Łužica - Delnja
Šleska dnja 21. nowembra 1996 přez wustawki postajeny.
Dnja 30. septembra 1998 schwali Sakske statne ministerstwo za wobswět a krajne wuwiće
w přezjednosći z tohorunja potrjechenymi ministerstwami tutón brunicowy plan. Wot 10. decembra 1998 su postajenja brunicoweho plana Lubuš/Korticec młyn zawjazowace. Wšě w nim
zapisane postajenja w formje zaměrow rumnostneho po­rjada a krajneho planowanja su za
wšěch nošerjow zjawneho planowanja zawjazowace. Runočasnje skiči plan tež za priwatne
rozsudy spušćomnu orientacisku pomoc.
Zaměry brunicoweho plana Lubuš/Korticec młyn spjelnjeja wuwićowy a noworjadowanski nadawk, kajkiž bu wón w Krajnym wuwićowym planje z lěta 1994 zapisany. Wone zarjaduja so
zdobom do cyłkowneje koncepcije regionalneho plana za region Hornja Łužica - Delnja Šleska.
Zdobom wotpowěduja wone žadanjam za dołhodob­nym rjadowanjom krajiny.
Saněrowanje něhdyšich hórnistwowych płoninow skiči wuměnjenja za integrowanje woneje
kónčiny ze swojimi nowymi kajkosćemi do wobstejaceje krajiny a za nastaće wurunaneho
wobtoka wody.
Internetfassung
W saněrowanskej kónčinje ležacym gmejnam skiča so w brunicowym planje Lubuš/Korticec
młyn móžnosć hospodarskeho wuwića, kotrež wjedu k zwyšenju ži­wjenskeje a městnostneje
kwality w tutej kónčinje. Brunicowy plan Lubuš/Korticec młyn stwori tuž tež krajnoplano-wanske wuměnjenja za to, zo by so Łužica, kiž je w zašłym lětstotku pod monostrukturnym hospodarstwom ćerpjeła, z nowymi hospodarskimi elementami zesylniła.
Dalše wuwiće mjenowaneje kónčiny pak njenamaka w předležacym planje swoje zakónčenje.
Regionalne a brunicowe plany maja so měnjacym so žadanjam, rumnostnje wažnym wuwićam
a nowym dopóznaćam přiměrić.
Chcu so wšěm dźakować, kiž su při wudźěłanju brunicoweho plana Lubuš/Korticec młyn sobuskutkowali. To płaći saněrowanskemu předewzaću, wšěm wobdźělenym zarjadnišćam a
institucijam, regionalnemu planowanskemu zarjadej při Statnym wobswětowym fachowym
zarjedźe, Regionalnemu zwjazkej planowanja Hornja Łužica - Delnja Šleska, brunicowemu
wuběrkej a zwjazkowej zhromadźiznje Regionalneho zwjazka planowanja Hornja Łužica Delnja Šleska.
Njech so wšitcy, kiž njesu zamołwitosć za saněrowansku kónčinu, za bórzomne zwoprawdźenje
zaměrow brunicoweho plana Lubuš/Korticec młyn zasadźuja.
Niska, w nowembru 1998
gez.
Erich Schulze
Krajny rada
Zwjazkowy předsyda
Internetfassung
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Übersicht über die Verfahrensschritte bis zur Genehmigung des
Braunkohlenplanes als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten
Tagebau Laubusch/Kortitzmühle
Satzung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien über die Feststellung des Braunkohlenplanes als Sanierungsrahmenplan Tagebau Laubusch/Kortitzmühle am 21.11.1996
Seite
I
II
Genehmigung des Braunkohlenplanes als Sanierungsrahmenplan für
den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle
III
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle
VII
Internetfassung
Internetfassung
I
Übersicht über die Verfahrensschritte bis zur Genehmigung des Braunkohlenplanes als
Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle
Der Braunkohlenausschuß des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien
hat am 23.02.1995 beschlossen, für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle einen
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan aufzustellen.
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien
hat am 24.11.1995 durch Beschluß gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 der Satzung des Regionalen
Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien den Entwurf des Braunkohlenplanes gebilligt und die Einleitung des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens nach § 8 Abs. 5 und § 7
Abs. 4 SächsLPlG beschlossen.
Der Entwurf dieses Braunkohlenplanes hat gemäß § 8 Abs. 5 SächsLPlG in den Städten Hoyerswerda und Lauta sowie in den Gemeinden Elsterheide, Laubusch und Schwarzkollm einen
Monat ausgelegen.
Auf der Grundlage des § 7 Abs. 4 SächsLPlG wurde der Entwurf des Braunkohlenplanes den
nach § 7 Abs. 3 zu Beteiligenden zugeleitet. Die Beteiligungsfrist wurde mit Beschluß der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien vom
24.11.1995 auf sechs Wochen festgesetzt.
Am 22.08.1996 hat der Braunkohlenausschuß des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien gemäß § 8 Abs. 5 SächsLPlG die Erörterungsverhandlung in Laubusch
durchgeführt.
Dieser Braunkohlenplan ist gemäß § 7 Abs. 7 SächsLPlG am 21.11.1996 durch Satzung von
der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien
festgestellt worden.
Die Ziele des Braunkohlenplanes wurden am 30.09.1998 gemäß § 9 Abs. 1 SächsLPlG von
der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den berührten Staatsministerien durch Genehmigung für verbindlich erklärt.
gez.
Bautzen, den 12.11.1998Schulze
Vorsitzender des Regionalen Planungs
verbandes Oberlausitz-Niederschlesien
Internetfassung
II
Satzung
des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien über die Feststellung
des Braunkohlenplanes als Sanierungsrahmenplan Tagebau Laubusch / Kortitzmühle
am 21.11.1996
Die Verbandsversammlung hat am 21.11.1996 auf Grund von § 7 Abs. 7 des Gesetzes zur
Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (SächsLPlG) vom 24. Juni 1992
folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Der Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch /
Kortitzmühle in der Fassung vom 07.11.1996 - bestehend aus dem Textteil und 4 Karten (Anlage zu dieser Satzung) - wird festgestellt.
§ 2
Die Satzung tritt mit Ablauf der Auslegungsfrist entsprechend § 9 Abs. 2 Satz 3 SächsLPlG in
Kraft.
Niesky, den 21.11.1996
gez.
Schulze
Verbandsvorsitzender
Internetfassung
III
III
Internetfassung
IV
Internetfassung
V
Internetfassung
Internetfassung
Braunkohlenplan
als Sanierungsrahmenplan
für den stillgelegten
Tagebau Laubusch/Kortitzmühle
Vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und
Landesentwicklung am 30.09.1998 genehmigt und für
verbindlich erklärt.
Internetfassung
Internetfassung
Inhaltsübersicht
Punkt
Inhalt
Seite
Inhaltsübersicht
Vorbemerkung
3
I
Beschreibender Teil
4
1
Allgemeine Angaben
4
1.1
Definition und Inhalt des Braunkohlenplanes
4
1.2
Rechtsgrundlagen, rechtliche Wirkung
5
1.3
Ausgangssituation für die Erarbeitung des Braunkohlenplanes Laubusch/Kortitzmühle
8
1.4
Bergrechtliche Betriebspläne
8
2
Beschreibung des Landschaftszustandes vor Beginn
des Tagebaues
9
2.1
Räumliche Lage des Sanierungsgebietes
9
2.2
Naturraumausstattung
9
2.3
Raumnutzung
11
3
Kurzabriß zur bisherigen Tagebauentwicklung
14
4
Darstellung des gegenwärtigen Zustandes
16
4.1
Territoriale Einordnung des Tagebaues
16
4.2
Naturraumausstattung in der Bergbaulandschaft
16
4.3
Vorhandene Nutzung
22
4.4
Vorhandene Umweltbelastungen
23
4.5
Technische Möglichkeiten der Sanierung
27
II
Zielteil
31
5
Ziele des Braunkohlenplanes Tagebau Laubusch/Kortitzmühle und deren Begründungen
31
5.1
Bergbau
33
5.2
Wasser
36
5.3
Naturschutz und Landschaftspflege
38
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
1
5.4
Land- und Forstwirtschaft
41
5.5
Staub- und Lärmimmission
43
5.6
Abfallwirtschaft, Deponiewesen und Bodenschutz
44
5.7
Siedlungswesen, Bevölkerung und Infrastruktur
46
6
Zusammenfassende Darstellung und Bewertung
der Sanierung
49
III
Anhang
50
7
Deutsch - sorbische Bezeichnungen der Siedlungen
und Flüsse
50
8
Quellenverzeichnis
50
9
Kartenverzeichnis
54
2
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Vorbemerkung
Vorbemerkung
Die bergbauliche Tätigkeit im ehemaligen Tagebaugebiet Laubusch begann im Jahre 1913 mit
dem Aufschluß des Tagebaues „Erika“. Der Tagebaubetrieb erfolgte bis zum Jahre 1962. Die
Veredlungsanlagen Laubusch wurden Ende 1993, früher als geplant, stillgelegt. Sanierungsträger war nach der Privatisierung des Bergbauunternehmens LAUBAG seit dem 01.07.1994
die LBV mbH. Nach deren Verschmelzen mit der Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (MBV mbH) ist seit dem 01.01.1996 die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV mbH) zuständig.
Auf der Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien vom 17.02.1994 über die „Konzeption zur Aufstellung
von Braunkohlenplänen als Sanierungsrahmenpläne für stillgelegte Tagebaue“ beschloß der
Braunkohlenausschuß am 23.02.1995 die Aufstellung des Braunkohlenplanes Laubusch/Kortitzmühle.
Der vorliegende Braunkohlenplan enthält in beschreibender und zeichnerischer Form die in
§ 8 Abs. 2 SächsLPlG vorgegebenen Angaben und enthält darüber hinausgehende Erläuterungen und Inhalte.
Der Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle berücksichtigt folgende wesentliche Grundlagen:
-ROG und BauROG,
- SächsLPlG,
-Energieprogramm Sachsen vom 06.04.1993,
- LEP Sachsen,
- Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien (in Aufstellung).
Das Sanierungsgebiet liegt im Landkreis Kamenz auf dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Hoyerswerda, Freistaat Sachsen. Es umfaßt mit Gebietsstand vom 01.01.1996 Teile der
Gemeindegebiete Laubusch und der Gemeinde „Elsterheide“ mit den Ortsteilen Tätzschwitz,
Geierswalde, Nardt, Neuwiese sowie der kreisfreien Stadt Hoyerswerda mit dem Ortsteil
Schwarzkollm und die Stadt Lauta.
Der Geltungsbereich des Braunkohlenplanes befindet sich im deutsch-sorbischen Siedlungsgebiet. Um ständige Wiederholungen von Doppelbezeichnungen zu vermeiden, werden die
sorbischen Bezeichnungen von Siedlungen und Flüssen im Anhang des Braunkohlenplanes
aufgeführt.
Das Sanierungsgebiet gehört zum „Problemgebiet Bergbaufolgelandschaft des Braunkohlebergbaues“. Es ist damit gemäß dem Landesentwicklungsplan Sachsen ein Gebiet mit besonderen Entwicklungs-, Sanierungs- und Förderungsaufgaben.
Die Hinweise zu geographischen Koordinaten beziehen sich auf das Gauß - Krüger - Meridianstreifensystem (Bessel-Ellipsoid). Die Höhenangaben erfolgen gemäß dem Normalhöhensystem 1976, bezogen auf den Kronstädter Pegel in HN. Die Umrechnung der vom Sanierungsträger verwendeten Angaben im Höhensystem Normal-Null (NN) erfolgt unter Bezugnahme auf die vom Sanierungsträger angewandte grundsätzliche Regelung zur Anpassung
des Höhensystems Normal-Null (NN) an das Normalhöhensystem (HN) nach der Beziehung
HN = NN - 15 cm.
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
3
Beschreibender Teil
I
Beschreibender Teil
1
Allgemeine Angaben
1.1 Definition und Inhalt des Braunkohlenplanes
Definition des Braunkohlenplanes
Der Braunkohlenplan ist Teil des Regionalplanes. Laut § 8 Abs. 1 SächsLPlG ist für jeden
Tagebau im Braunkohlenplangebiet ein Braunkohlenplan aufzustellen, bei einem stillgelegten
oder stillzulegenden Tagebau als Sanierungsrahmenplan.
Er legt Rahmenbedingungen zur Überwindung der bergbaulich bedingten Gegebenheiten
durch Gestaltung einer für die jeweilige Landschaft typischen, vielfach nutzbaren und sicheren
Bergbaufolge- und Bergbaunachbarlandschaft als Voraussetzung zur Wiederherstellung der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie des menschlichen Lebens- und Wirtschaftsraumes fest.
Inhalt des Braunkohlenplanes
Im § 8 Abs. 2 des SächsLPlG ist der Inhalt des Braunkohlenplanes festgelegt.
Braunkohlenpläne enthalten, soweit es für die geordnete Braunkohlenplanung und die räumliche Entwicklung der Bergbaufolgelandschaft im Braunkohlenplangebiet erforderlich ist, in
beschreibender oder zeichnerischer Form, insbesondere Angaben und Festlegungen über:
- Zielsetzung des Braunkohlenplanes,
- Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Grenzen der Grundwasserbeeinflussung,
Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
- sachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben,
- Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes sowie den Wiederaufbau von Siedlungen,
- Räume, in denen Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller
Art vorzunehmen sind.
Der Braunkohlenplan legt somit die Rahmenbedingungen in Form von Zielen der Raumordnung und Landesplanung fest, dabei sind die Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungsplanes Sachsen auszuformen.
Die konkrete Ausgestaltung des vorgegebenen Sanierungsrahmens (z. B. parzellenscharfe
Abgrenzung der Flächennutzungsarten, Art des Wegebaues, Art der Bepflanzung, Führung
der Vorflut) bleibt nachfolgenden Fachplanungen vorbehalten.
Im Regionalplan und damit auch im Braunkohlenplan können Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
ausgewiesen werden.
Vorranggebiet/-standort ist ein Gebiet oder Standort, in dem aufgrund raumstruktureller Erfordernisse eine bestimmte Aufgabe vorrangig vor anderen Aufgaben zu erfüllen ist und in
dem alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der vorrangigen Zweckbe4
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Beschreibender Teil
stimmung vereinbar sein müssen. Vorranggebiete sind Ziele der Raumordnung und Landesplanung.
Vorbehaltsgebiet/-standort ist ein Gebiet oder Standort, in dem einem bestimmten, überörtlich
bedeutsamen, fachlichen Belang bei der Abwägung mit konkurrierendem Nutzungsanspruch
besonderes Gewicht beizumessen ist. Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze der Raumordnung
und Landesplanung.
Ziele sind verbindliche Festlegungen zur Ausgestaltung und Verwirklichung der Grundsätze
der Raumordnung und Landesplanung. Sie sind Aussagen, die sachlich und räumlich bestimmt oder bestimmbar und raumbedeutsam sind. Sie sind aufeinander abgestimmt und dürfen sich in ihren Festlegungen nicht widersprechen. Ziele sind bei raumbedeutsamen Planungen von den im § 4 Abs. 5 ROG genannten Stellen - Behörden des Bundes und der Länder, die
Gemeinden und Gemeindeverbände, die öffentlichen Planungsträger sowie im Rahmen der
ihnen obliegenden Aufgaben die bundesunmittelbaren und die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts - zu beachten, d.
h., sie sind einer Abwägung nicht mehr zugänglich (§ 5 Abs. 4 ROG).
Bei den Zielen ist zwischen „Ist-Zielen“ und „Soll-Zielen“ zu unterscheiden. „Ist-Ziel“ bedeutet,
daß die Planaussage absolut zwingend und verbindlich ist; sie kann nur im Rahmen eines
Zielabweichungsverfahrens (§ 9 Abs. 3 SächsLPlG) überwunden werden. „Soll-Ziel“ bedeutet,
daß die Planaussage zwingend verbindlich ist, aber selbst bereits ein sogenanntes Restermessen enthält, das erlaubt, in atypischen Fällen ohne Zielabweichungsverfahren (§ 9 Abs. 3
SächsLPlG) von der Planaussage abzuweichen. Ein atypischer Fall liegt dann vor, wenn bei
objektiver Betrachtung des konkreten Einzelfalles ein Festhalten am Ziel unter Beachtung der
Gesamtaussage des Planes nicht gerechtfertigt erscheint.
Grundsätze sind Leitvorstellungen zur Ordnung und Entwicklung des Raumes. Sie sind von
den in § 4 Abs. 5 ROG genannten Stellen im Rahmen ihres Ermessens bei raumbedeutsamen
Planungen gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Eine Besonderheit des Braunkohlenplanes ist die Abhängigkeit der Umsetzung der formulierten Ziele von bundes- und landespolitischen Entscheidungen zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen.
1.2 Rechtsgrundlagen, rechtliche Wirkung
Raumordnungsgesetz
Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Raumordnungsgesetzes stellen die Länder für ihr Gebiet übergeordnete und zusammenfassende Programme oder Pläne auf. Die Aufstellung räumlicher und
sachlicher Teilprogramme und -pläne ist zulässig.
Landesplanung
Im SächsLPlG heißt es zu den Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung im
§ 1 Abs. 2:
„Die Landesentwicklung durch Raumordnung und Landesplanung ist Aufgabe des Staates, die
Regionalplanung wird den Regionalen Planungsverbänden (§ 19) übertragen.“
Zur Umsetzung der in § 1 Abs. 1 SächsLPlG genannten Aufgaben heißt es im § 1 Abs. 3
SächsLPlG:
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
5
Beschreibender Teil
„Der Erfüllung dieser Aufgaben dienen insbesondere die Entwicklungspläne:
1. der Landesentwicklungsplan für den Freistaat Sachsen,
2. die Regionalpläne für die Planungsregionen (§ 19 Abs. 1), die für Braunkohlenplangebiete
(§ 8 Abs. 3) die Braunkohlenpläne einschließen,
3. die Fachlichen Entwicklungspläne.“
Regionalplanung
Gemäß § 5 Abs. 3 des Raumordnungsgesetzes schaffen die Länder Rechtsgrundlagen für
eine Regionalplanung, wenn dies für Teilräume des Landes geboten erscheint. Für den Freistaat Sachsen sind diese Rechtsgrundlagen im SächsLPlG vom 24.06.92 formuliert. Träger
der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände (§ 1 Abs. 2, 2. Halbsatz, § 19
Abs. 1 und 2 des SächsLPlG).
Zum Inhalt der Regionalpläne wird im § 6 Abs. 1 des SächsLPlG ausgeführt:
„In den Regionalplänen sind die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft mit ihrer
gewachsenen Siedlungsstruktur aufzustellen für die räumliche Ordnung und Entwicklung der
Teilräume des Freistaates (Planungsregionen), insbesondere in den Bereichen der Ökologie,
der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur. In den Regionalplänen werden die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 des Raumordnungsgesetzes sowie die Grundsätze und
Ziele der Raumordnung und Landesplanung der Entwicklungspläne räumlich und sachlich
ausgeformt. In den Regionalplan ist zugleich der Landschaftsrahmenplan nach § 5 Bundesnaturschutzgesetz ... einbezogen.“
Gegenwärtig wird für die Region Oberlausitz-Niederschlesien der Regionalplan erarbeitet. Er
beinhaltet Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die für die gesamte
Planungsregion von Bedeutung sind.
Braunkohlenplanung
Im § 8 Abs. 6 des SächsLPlG ist ausgeführt, daß der Braunkohlenplan vor Beginn, Fortführung oder Abschluß eines Abbau- oder Sanierungsvorhabens im Braunkohlenplangebiet aufgestellt und verbindlich erklärt sein muß. Die Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet
tätigen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind mit dem Braunkohlenplan in
Einklang zu bringen.
Zuständiges Organ für die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung der Braunkohlenpläne ist nach § 12 Abs. 1 und 2 der Satzung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien der Braunkohlenausschuß.
Auf der Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien vom 17.02.1994 über die „Konzeption zur Aufstellung
von Braunkohlenplänen als Sanierungsrahmenpläne“ beschloß der Braunkohlenausschuß
in seiner 10. Sitzung am 23.02.1995 die Aufstellung des Braunkohlenplanes Tagebau Laubusch/Kortitzmühle. Mit der Ausarbeitung wurde die Regionale Planungsstelle OberlausitzNiederschlesien beauftragt. Der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes
Oberlausitz-Niederschlesien obliegt die Billigung des Entwurfes für die öffentliche Auslegung
und Beteiligung sowie die Feststellung des Braunkohlenplanes durch Satzung.
Verhältnis Regional- und Braunkohlenplanung
Die nach § 8 Abs. 1 SächsLPlG für jeden Tagebau bzw. stillgelegten oder stillzulegenden
Tagebau im Braunkohlenplangebiet aufzustellenden Braunkohlenpläne bzw. Sanierungsrahmenpläne sind Teile des Regionalplanes. Insoweit sind neben den Grundsätzen und
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Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Beschreibender Teil
Zielen des Braunkohlen- bzw. Sanierungsrahmenplanes die Grundsätze des Regionalplanes
zu berücksichtigen und dessen Ziele zu beachten.
Verbindlicherklärung des Braunkohlenplanes
Im § 9 Abs. 1 des SächsLPlG heißt es:
„Die Grundsätze und Ziele der Regionalpläne werden von der obersten Raumordnungs- und
Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den berührten Staatsministerien durch Genehmigung für verbindlich erklärt, soweit der Regionalplan nach diesem Gesetz aufgestellt ist,
sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht und sich in die angestrebte Entwicklung des
Landes einfügt, wie sie sich aus dem Landesentwicklungsplan Sachsen und fachlichen Entwicklungsplänen sowie staatlichen Planungszielen aufgrund von Entscheidungen des Landtages, der Staatsregierung und der obersten Landesbehörde ergibt.“
Die Ziele des Braunkohlenplanes sind von allen öffentlichen Planungsträgern bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten. Ziele, die die Bauleitplanung betreffen, begründen darüberhinaus eine Anpassungspflicht für die
Gemeinden. Dem einzelnen Bürger gegenüber hat der Braunkohlenplan keine unmittelbare
Rechtswirkung. Bei Vorhaben des Bundes oder bundesunmittelbarer Planungsträger ist hinsichtlich der Beachtenspflicht der Ziele der Raumordnung und Landesplanung allerdings die
Einschränkung des § 6 Raumordnungsgesetz zu beachten (Widerspruchsvorbehalt bei konkurrierenden bundesgesetzlichen Vorhaben).
Im § 9 Abs. 3 des SächsLPlG wird ausgeführt:
„Die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde kann nach Anhörung des Regionalen Planungsverbandes sowie - soweit sie berührt sein können - der nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände und der anderen Träger öffentlicher Belange im
Einzelfall Abweichungen von den Zielen der Raumordnung und Landesentwicklung zulassen,
wenn dies wegen Änderung der ihnen zugrundeliegenden Sachlage oder Erkenntnisse erforderlich ist oder die Abweichung raumordnerischen Erfordernissen insgesamt besser entspricht.“
Gemäß § 7 Abs. 1 ROG und § 15 SächsLPlG kann die höhere Raumordnungsbehörde von Behörden oder sonstigen Stellen im Sinne des § 4 Abs. 5 ROG beabsichtigte raumbedeutsame
Planungen und Maßnahmen für eine bestimmte Zeit untersagen, wenn die Aufstellung oder
Änderung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung eingeleitet ist und zu befürchten
ist, daß die Durchführung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung unmöglich gemacht
oder wesentlich erschwert wird.
Soziale und ökologische Verträglichkeit
Das Betreiben eines Tagebaues stellt in jedem Fall einen erheblichen Eingriff in Natur und
Landschaft dar. Auch im Zusammenhang mit der Sanierung des Tagebaues ist es notwendig,
daß die soziale und ökologische Verträglichkeit nachgewiesen wird.
Im § 8 Abs. 4 des SächsLPlG heißt es:
„Der Regionalen Planungsstelle sind vom Bergbautreibenden oder vom Träger der Sanierungsmaßnahme für die Erarbeitung des Braunkohlenplanes alle erforderlichen Angaben zur
Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Abbau- oder Sanierungsvorhabens vorzulegen.“
Durch den Sanierungsträger LMBV mbH wurden „Ökologische Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Laubusch einschließlich Vorschlag zur Bergbaufolgelandschaft“ vom Januar
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
7
Internetfassung
Beschreibender Teil
1995 vorgelegt, deren grundsätzliche Ergebnisse bei der Erarbeitung des Braunkohlenplanes
mit eingearbeitet wurden.
Ergeben sich bei der Durchführung der Sanierung neue bisher nicht im Braunkohlenplan enthaltene Gesichtspunkte, so sind die fachlichen Belange nach Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden in den Folgeplanungen zu berücksichtigen. Resultiert daraus die Notwendigkeit zu vertieften Untersuchungen, so sind diese durchzuführen.
Erforderlichenfalls ist der Braunkohlenplan durch Fortschreibung gemäß § 7 Abs. 8 SächsLPlG den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Negative soziale Folgen, deren Minderung im Rahmen der Braunkohlenplanung möglich und
notwendig ist und für die deshalb eine Berücksichtigung bei der Festlegung der Planungsziele
erforderlich ist, sind im gegenwärtigen Planungsstadium nicht zu erkennen.
Bergschäden
Durch bergbauliche Einwirkungen entstehende Bergschäden sind vom davon Betroffenen
beim Verursacher anzumelden. Sie werden nach den §§ 110 - 121 des Bundesberggesetzes
bewertet und bei Anerkennung geregelt.
1.3 Ausgangssituation für die Erarbeitung des Braunkohlenplanes Laubusch / Kortitzmühle
Der von 1914 - 1962 betriebene Tagebau Laubusch führte zu erheblichen Veränderungen in
der ursprünglich vorhandenen Landschaft.
In der Vergangenheit war die Braunkohleförderung durch das Autarkiestreben in der Energieversorgung geprägt. Sie bildete einerseits die wichtigste Primärenergiegrundlage und war
andererseits mit unverantwortbaren Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Ohne angemessene Berücksichtigung ökologischer und sozialer Belange blieb die Rekultivierung der
abgebauten Flächen hinter der Inanspruchnahme von Flächen zurück. Im Lausitzer Revier
wurden zahlreiche Ortschaften des deutsch-sorbischen Siedlungsgebietes vernichtet.
Diese Energiepolitik führte zu Zerstörungen im Lebens- und Wirtschaftsraum, die auf Jahrzehnte große Anstrengungen in der Energie-, Umwelt- und Landesentwicklungspolitik gemeinsam mit der Wirtschaft erfordern.
Besondere Schwerpunkte der Sanierungsplanung für den Tagebau Laubusch/Kortitzmühle
sind Maßnahmen zur Schaffung eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes, zur naturnahen
Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft entsprechend dem Landschaftsbild der Region und
die Einbindung der Bergbaufolgelandschaft in das umgebende Territorium. Die Sanierungsplanung muß die beabsichtigte wirtschaftliche Entwicklung in dieser Region unterstützen.
1.4 Bergrechtliche Betriebspläne
Die in den Braunkohlenplänen formulierten Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind
gemäß § 8 Abs. 6 Satz 2 SächsLPlG, § 5 Abs. 4 ROG und § 48 Abs. 2 Satz 1 Bundesberggesetz (BBergG) nach ihrer Verbindlicherklärung bei der bergbehördlichen Zulassung von Betriebsplänen zu beachten. Nach § 52 Abs. 1 BBergG ist für die Errichtung und Führung des
Betriebes ein Hauptbetriebsplan und nach § 53 BBergG für die Einstellung des Betriebes ein
Abschlußbetriebsplan aufzustellen.
Für das Vorhaben „Sanierung des Restlochkomplexes Laubusch/Kortitzmühle“ liegt als derzeit geltende bergrechtliche Unterlage der 1. Teilabschlußbetriebsplan einschließlich dessen
8
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
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Beschreibender Teil
erster und zweiter Ergänzung, zugelassen vom Sächsischen Bergamt Hoyerswerda am
08.04.1994, 11.05.1994 und 11.08.1994 vor.
2
Beschreibung des Landschaftszustandes vor Beginn des Tagebaues
2.1 Räumliche Lage des Sanierungsgebietes
Das Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch liegt im nordostsächsischen Flachland. Es
wird dem Naturraum der Königsbrück-Ruhlander Heide zugeordnet. Begrenzt wird dieser Naturraum im Norden vom „Senftenberg-Finsterwalder Becken“, im Osten und Südosten von der
„Muskauer Heide“ sowie der „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ und im Westen von
der „Elsterwerda-Herzberger-Elsterniederung“.
2.2 Naturraumausstattung
Geologie und Boden
Das Sanierungsgebiet liegt in der regionalgeologischen Einheit der Lausitzer Antiklinalzone,
südwestlich des Lausitzer Hauptabbruches. Das prätertiäre Grundgebirge wird durch Grauwacken des jüngeren Präkambriums geprägt. Darüber folgen ca. 60 - 70 m mächtige tertiäre
und quartäre Lockersedimente.
Das vom Bergbau abgebaute Braunkohlenfeld Laubusch wurde von teilweise tiefreichenden
Rinnen mit quartären Sedimentfüllungen begrenzt.
Das Quartär war weitgehend durch Ablagerungen des Lausitzer Urstromtales (Talsandfolgen)
als Teil des Breslau-Magdeburger Urstromtales geprägt.
Im zu diesem Bereich des Urstromtales gehörenden Teil des Kohlenfeldes bestand das Deckgebirge über dem 6 - 11 m mächtigen 2. Miozänen Flöz fast ausschließlich aus rolligen Bildungen des Urstromtales. Die obere (weichselzeitliche) und untere (saalezeitliche) Talsandfolge wird von älterem Geschiebemergel und elsterkaltzeitlichen Ablagerungen unterlagert. Die
quartäre Schichtenfolge lag hier weitgehend direkt auf dem Flöz. Im westlichen Gebiet des
ehemaligen Tagebaues Laubusch stand flächenhaft Geschiebemergel der Grundmoränen mit
einer Mächtigkeit von bis zu 18 m an.
Außerhalb der Verritzungsgrenzen des Tagebaues ist die Verbreitung des Geschiebemergels
auf das Gebiet zwischen Lauta und dem Koschenberg, der Umgebung von Schwarzkollm sowie dem Gebiet zwischen Kolonie Laubusch und Nardt beschränkt.
Das Sanierungsgebiet gehört bodengeographisch zur Staugley-, Gley- und Braunerde-Podsol-Leitbodengesellschaft der Niederlausitz. Die Ausgangssubstrate der Bodenbildung waren
in diesem Gebiet im wesentlichen durch periglaziale Ablagerungen bestimmt. Sie waren nährstoffarm, überwiegend stark sandig und lokal äolisch geprägt.
Die im Sanierungsgebiet ursprünglich großflächig verbreiteten Böden waren wesentlich vom
Einfluß des Grundwassers bestimmt. An den ehemals vom Grundwasser geprägten Standorten im Niederungsgebiet der Schwarzen Elster waren vornehmlich Sand-Gleye sowie organische Sand-Gleye vorhanden.
In Bereichen der ehemals waldbestockten grundwasserbeeinflußten Standorte des Sanierungsgebietes (zwischen Nardt und Tätzschwitz) waren Sand-Gleypodsole als Hauptbodenform ausgebildet. Geringere Verbreitung hatten die Böden grundwasserferner Standorte
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
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9
Beschreibender Teil
(Talsandflächen mit humosen Talsandbereichen). Hier kamen als Hauptbodenformen Braunerde-Podsol und Podsol aus Sand vor.
Hydrogeologie und Hydrologie
Im Bereich des Lausitzer Urstromtales als Teil des Breslau-Magdeburger Urstromtales waren
die hydrogeologischen Verhältnisse im Sanierungsgebiet durch ein mächtiges Hangendgrundwasserleiterstockwerk gekennzeichnet. Der Hangendgrundwasserleiter aus ca. 20 bis 30 m
mächtigen oberen und unteren Talsanden lag weitgehend dem 2. Miozänen Flöz direkt auf.
In den an das Kohlenfeld Laubusch angrenzenden quartären Rinnen erreichen die rolligen
Sedimente Mächtigkeiten bis über 50 m und schneiden sich z.T. bis in die tertiäre Schichtenfolge ein. Dadurch sind insgesamt durch die an das Kohlefeld angrenzenden Rinnensysteme
hydraulische Verbindungen zu den Liegendgrundwasserleitern gegeben.
Die Grundwasserfließrichtung verlief von Süden nach Norden. Aus den Grundwassergleichen
vor Bergbaubeginn geht hervor, daß in weiten Teilen ein flurnaher Grundwasserabstand (0 bis
1 m) vorherrschte.
Hydrographisch gehört das Sanierungsgebiet dem Flußgebiet der Schwarzen Elster an. Die
Schwarze Elster trat von Hoyerswerda kommend, bei Neuwiese in das Sanierungsgebiet ein.
Sie teilte sich südwestlich von Seidewinkel in zwei Arme (Schwarze Elster, Altes Fließ) und
floß in nordwestlicher Richtung bis Kortitzmühle, wo sich beide Arme wieder vereinigten. Von
Kortitzmühle bis Großkoschen lag das Flußbett der Schwarzen Elster in einem Ost - West
gerichteten, ca. 1 km breiten, flach in die pleistozäne Talstufe eingesenkten Auenbereich. Das
Gefälle der Schwarzen Elster war sehr gering. Südlich des Sanierungsgebietes entsprang
eine Vielzahl kleinerer Quellbäche, die über den Schleichgraben östlich von Großkoschen
in die Schwarze Elster entwässerten. Bis auf einige künstlich angelegte kleine Fischteiche
(Lugteich, Halschinsteich, Der Alte Teich, Helferteich, Steinteich) befanden sich keine weiteren
nennenswerten stehenden Gewässer im Sanierungsgebiet.
Vor der Umwandlung der Kulturlandschaft durch anthoprogene Einflüsse ab 1850 war der
größte Teil des Gebietes durch das Überschwemmungsland der Schwarzen Elster geprägt.
Als Tieflandfluß war die Schwarze Elster überreich an Krümmungen, Gabelungen und Totarmen.
Bereits vor der Beeinflussung durch den Tagebau kam es zu einschneidenden Veränderungen
im damaligen Landschaftsbild durch die Eindeichung und Begradigung der Schwarzen Elster.
Sie waren verbunden mit der Umwandlung großer Flächen des ehemaligen Überschwemmungslandes und der Auenwälder in landwirtschaftliche Nutzflächen sowie mit monokulturellen Aufforstungsmaßnahmen.
Zurück blieben zahlreiche Totarme der Schwarzen Elster, die noch den ehemaligen mäandrierenden Verlauf erkennen ließen. Das alte Flußbett bestand auch nach der Regulierung
weiter, da mehrere Heidebäche einmündeten. Die weniger fruchtbaren Felder auf sandigen
Böden zwischen Flußniederung und den Heiderevieren wurden zugunsten der nun nutzbaren
humosen Sandböden aufgegeben, verödeten oder wurden aufgeforstet. Insgesamt gesehen
wurde der kleinstrukturierte, vielfältige Charakter der Elsterniederung durch die Maßnahmen
nicht wesentlich gestört.
Die im Sanierungsgebiet vorhandenen Gewässertypen gewährleisteten durch ihren weitestgehend natürlichen Verlauf und ihre vielfältigen Strukturen eine reiche Biotop- und Artenvielfalt.
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Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
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Beschreibender Teil
Die grundwassernahen Bereiche lagen vor der bergbaulichen Inanspruchnahme überwiegend
in den Niederungsgebieten entlang der Schwarzen Elster und den Gebieten südlich und südwestlich der Gemeinde Tätzschwitz.
Landschaftsbild, Flora und Fauna
Im Sanierungsgebiet existierte eine vielflächig strukturierte Landschaft mit artenreichen Feuchtgebieten und einer kleinflächigen, abwechslungsreichen Feld-, Wald- und Wiesenlandschaft.
Randbereiche des Sanierungsgebietes grenzten an die höhergelegenen sandigen Ebenen,
auf denen das Landschaftsbild von lichten Kiefernwäldern bestimmt wurde. Im Gegensatz
zu den Flußniederungen zeichnete sich das Landschaftsbild dieser Forstflächen mit einem
dominierenden Kiefernanteil durch seine Monotonie aus, die nur unwesentlich durch wenige
Exemplare eingestreuter Sandbirken aufgelockert wurde. Die Flora und Fauna in diesem Bereich war aufgrund der verschiedenen Landschaftstypen auf einem verhältnismäßig nahen
Raum äußerst vielfältig.
Die Flora wies vor dem Beginn des Bergbaues in diesem Gebiet folgende Biotoptypen auf:
- trockene Offenlandbiotope,
- Moorbiotope,
- Stillgewässerbiotope,
- Fließgewässerbiotope,
-Grünlandbiotope,
- Wald- und Forstbiotope,
- sonstige Gehölzbiotope und
-Siedlungsbiotope.
Die im Sanierungsgebiet gelegenen Heidestandorte verfügten über eine insbesondere an Insekten, Reptilien, Vögeln und Kleinsäugern artenreiche Fauna.
Die ab Mitte des 19. Jahrhunderts vorgenommenen anthropogenen Beeinflussungen im Sanierungsgebiet wie:
-Urbarmachung der Feucht- und Überschwemmungsgebiete,
- Waldwirtschaft mit Monokultur und
-Einführung standortfremder Gehölze
führten durch den Verlust standortheimischer Vegetation sowie dem Wegfall von ökologischen
Nischen zu einem Populationsschwund.
2.3 Raumnutzung
Die Landschaft wurde durch die Jahrhunderte währende menschliche Tätigkeit zur Kulturlandschaft. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts war im Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch (Tabelle 1) folgende Flächennutzung vorhanden:
Flächenbezeichnung
Ackerland
Wiesen, Feuchtwiesen und Sumpfland
Wald
Gewässer
Heide und Ödland
Siedlungen
Hauptwegenetz
Summe
Gesamtfläche (ha)
820
747
633
31
45
20
20
2316
Flächenanteil [%]
36
32
27
>1
2
<1
<1
100
Tabelle 1: Flächennutzung im Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
11
Beschreibender Teil
Die landwirtschaftlich genutzten Bereiche sowie die Forststandorte waren insgesamt durch
eine geringe Bodengüte gekennzeichnet.
Nach der Regulierung der Schwarzen Elster zwischen 1848 und 1854 wurde das geringwertige
Ackerland größtenteils zu Forstland umgewandelt und mit Kiefern bestockt. Der Wasserspiegel
der Teiche wurde bereits zu dieser Zeit abgesenkt und viele Teiche wurden im Zuge von Meliorationsmaßnahmen aufgelassen. Nach den Gewässerregulierungen nutzte die Landwirtschaft
die trockeneren, teils lehmigen, teils sandigen und humosen Böden der Elsterniederung.
Begünstigt durch den großen Flächenanteil an grundwassernahen Standorten wurden künstliche Teiche für die Fischzucht angelegt.
Ende des 19. Jahrhunderts war das Erscheinungsbild der forstwirtschaftlichen Flächen durch
monotone Kiefernbestände geprägt. So betrug beispielsweise der Anteil der Kiefer im Staatsforst des Kreises Hoyerswerda 96 % des Gesamtbestandes. Die vorbergbauliche Flächennutzung war weiterhin gekennzeichnet durch die Urbarmachung der Feucht- und Überschwemmungsgebiete, wodurch die in diesem Bereich gelegenen Auen- und Bruchwälder verschwanden.
Die geringe Siedlungsdichte vor Beginn der bergbaulichen Tätigkeit ist Ausdruck der niedrigen
Ertragsfähigkeit der Böden. Außer dem Dorf Laubusch und der Kolonie Neu-Laubusch bestanden nur vereinzelte Ansiedlungen, bestehend aus wenigen Gehöften sowie einigen Mühlen.
Noch im Jahre 1909 zählte das Dorf Laubusch nicht mehr als 400 Einwohner. Die Siedlungen
waren überwiegend bäuerlich sorbisch geprägt.
Vor der Gewässerregulierung gab es in der Region nur wenige befestigte Straßen. Auch die
Schwarze Elster, die das Gebiet von Nardt über Laubusch nach Tätzschwitz durchfloß, diente
als Verkehrsweg. Eine Darstellung des Landschaftscharakters zum Ende des 19. Jahrhunderts ist aus der Abbildung 1 ersichtlich.
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Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
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Beschreibender Teil
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
13
Beschreibender Teil
3
Kurzabriß zur bisherigen Tagebauentwicklung
Innerhalb der Braunkohlenreviere der Bundesrepublik Deutschland (siehe Abb. 2) befindet
sich das Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch im Lausitzer Revier.
Der Abbau erstreckte sich auf den Gebieten der ehemaligen Landkreise Hoyerswerda und
Senftenberg.
Im Sommer 1914 begann die Ilse-Bergbau-AG südlich von Laubusch mit dem Aufschluß des
Tagebaues „Erika“. Während des 1. Weltkrieges wurden die Arbeiten bis zum Jahre 1917
unterbrochen. Der Abbau begann im Schwenkbetrieb zwischen Nardt und dem jetzigen Ort
Laubusch. Die Förderung erfolgte im Zugbetrieb. Die Außenhalde Nardt sowie drei im Raum
Laubusch im Zeitraum von 1917-1919 angelegte Halden dienten zur Aufnahme des Aufschlußabraumes und führten zu prägenden Reliefveränderungen in der Landschaft. Nach 1925 verlagerte sich der Abbau bis zum Jahre 1940 in das nordöstliche Gebiet zwischen Nardt, Neuwiese und dem Dorf Laubusch. Ab 1928 erfolgte der erste Einsatz einer Abraumförderbrücke und
bis zum Jahre 1937 entwickelte sich die Grube „Erika“ zum größten Tagebau der Lausitz.
Der weitere Abbau des Kohlefeldes nach 1945 wurde im westlichen Teil zwischen Tätzschwitz
und Lauta zunächst im Parallelabbau fortgeführt und nach einem Schwenkabbau um einen
Drehpunkt nördlich von Lauta im Jahre 1962 beendet.
Die im Tagebau gewonnene Kohle diente vorrangig der Versorgung der werkseigenen Brikettfabrik Laubusch und des benachbarten Aluminiumwerkes Lauta. Seit 1947 wurden über die
innerbetrieblichen Kohlebahnverbindungen (900 mm Spurweite) zusätzlich die Brikettfabriken
Zeißholz und Heide versorgt.
Vom Tagebau Laubusch wurden folgende Orte und Siedlungen überbaggert:
-Neu Laubusch
- Hammermühle
- Laubusch
- Buschmühle und
- Biervoschitz
1924
1924
1940/41
1955
1956
Erforderlich wurden ebenfalls die Verlegung der Schwarzen Elster auf einer Länge von ca. 6 km
im Jahre 1921 sowie der Kreisstraße Hoyerswerda–Senftenberg im Jahre 1924 auf einer Länge von ca. 8 km.
Im Verlaufe der Tagebauentwicklung des ehemaligen Tagebaues Laubusch konnten einige
Bereiche nicht durch die Verkippung geschlossen werden. Hierzu gehören die Restlöcher
Tätzschwitz Ost, Tätzschwitz Süd und der Randschlauch Tätzschwitz sowie die Bereiche der
ehemaligen Kohlebahnausfahrten.
Infolge des Grundwasserwiederanstieges bildete sich ein hoher Anteil setzungsfließgefährdeter Innenkippenbereiche, weiterhin erfolgte eine artfremde Nutzung der entstandenen Restlöcher als Mülldeponien. Das Restloch Laubusch diente in seinem östlichen und südlichen Teil
als industrielle Absetzanlage für Asche- und Kohletrübe aus den Veredlungsbetrieben Laubusch und Lauta.
Die gesamte vom Tagebau in Anspruch genommene Fläche beträgt ca. 2316 ha, davon
1567 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, 663 ha forstwirtschaftliche Nutzfläche und 116 ha sonstige Nutzung.
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Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
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Beschreibender Teil
Kiel
SchleswigHolstein
Hamburg
MecklenburgVorpommern
Schwerin
Bremen
Brandenburg
Niedersachsen
Potsdam
Berlin
Magdeburg
Hannover
3
SachsenAnhalt
Düsseldorf
NordrheinWestfalen
5
4
Dresden
2
Erfurt
1
Sachsen
Thüringen
Hessen
Wiesbaden
RheinlandPfalz
Mainz
Saarbrücken
Bayern
Saarland
Stuttgart
BadenWürttemberg
München
Bodensee
Legende
Braunkohlenreviere
1
Rheinisches Revier
2
Hessisches Revier
3
Helmstedter Revier
4
Mitteldeutsches Revier
5
Lausitzer Revier
Tagebau Laubusch/Kortitzmühle
Abb. 2: Braunkohlenreviere in der Bundesrepublik Deutschland (Skizze)
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
15
Beschreibender Teil
4
Darstellung des gegenwärtigen Zustandes
4.1 Territoriale Einordnung des Tagebaues
Das Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch befindet sich zum größten Teil auf dem Territorium des Landkreises Kamenz (ehemaliger Landkreis Hoyerswerda), Freistaat Sachsen.
Ein kleiner Teil im Westen liegt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Bundesland Brandenburg.
Das Sanierungsgebiet ist im Landesentwicklungsplan Sachsen als Problemgebiet Bergbaufolgelandschaft Braunkohlenbergbau dargestellt.
Nordwestlich des Sanierungsgebietes liegt die brandenburgische Kreisstadt Senftenberg. Es
umfaßt mit Gebietsstand vom 01.07.1995 Teile der Gemeindegebiete Laubusch, Schwarzkollm, der Einheitsgemeinde „Elsterheide“ mit den Orten Tätzschwitz, Geierswalde, Nardt,
Neuwiese, der Stadt Lauta und der zum Oberzentralen Städteverbund gehörenden kreisfreien
Stadt Hoyerswerda. Die Orte Laubusch und Lauta sind laut LEP Sachsen Ziel II 1.4.12.1 als
Unterzentren ausgewiesen; sie bilden ein kooperierendes Zentrum (LEP Sachsen Karte 4). Im
Bereich Großkoschen - Senftenberg befindet sich das Erholungsgebiet Senftenberger See.
Das Sanierungsgebiet wird von folgenden Landschaftsschutzgebieten umgeben:
-Elstergebiet um Neuwiese im Osten und
- Lauta - Hoyerswerda - Wittichenau im Süden.
Diese Landschaftsschutzgebiete sind im LEP Sachsen (Karte 7.2, Vorbehaltsgebiete) als Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft dargestellt.
Die Lage des Sanierungsgebietes ist in der Abbildung 3 dargestellt.
4.2
Naturraumausstattung in der Bergbaulandschaft
Geologie und Boden
Die hydrogeologischen Verhältnisse werden im Sanierungsgebiet durch das 30 - 40 m mächtige Kippenmassiv des ehemaligen Tagebaues Laubusch und durch die Untere Briesker Folge
geprägt. Die Untere Briesker Folge besteht aus vorwiegend feinsandigem bis mittelsandigem
Material. Sie stellt mit den Grundwasserleitern 610 und 500 sowie dem Innenkippenmassiv
des Tagebaues ein hydraulisches System dar.
Das Kippenmassiv stellt einen Mischboden aus den Abraummassen aller Deckgebirgsschichten des ehemaligen Tagebaues Laubusch dar. Es besteht überwiegend aus quartären,
schwach kiesigen Sanden sowie untergeordnet tertiären Sanden und Schluffen. Im Westteil
der Innenkippe setzt sich das Kippenmassiv zu größeren Anteilen aus dem hier abgesetzten
Geschiebemergel zusammen. In diesem Bereich traten bisher keine Setzungsfließrutschungen auf. Der Durchlässigkeitsbeiwert im Kippenmassiv kann mit k = 5 x 10-5m/s angegeben
werden. Die Fließrichtung des Grundwassers ist im Sanierungsgebiet weitgehend von Süden
bzw. Südwesten nach Norden bzw. Nordosten gerichtet.
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Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Beschreibender Teil
GroßDüben
Land Brandenburg
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Schleife
Elsterheide
Mühlrose
Spreetal
Laubusch
Weißwasser
Lauta
Boxberg
Hoyerswerda
Leippe
Dörgenhausen
Lohsa
Bernsdorf
Wittichenau
Straßgräbchen
Oßling
Knappensee
Uhyst
Landkreis
Kamenz
Klitten
Schönteichen
ZschornauSchiedel
Bernbruch
Kamenz
Deutschbaselitz
Königswartha
RalbitzRosenthal
Neschwitz
Milkel
Großdubrau
Landkreis Bautzen
Umgrenzung des Braunkohlenplangebietes (gemäß SächsLPlG in der Fassung vom 24.06.92)
(Auszug)
Landesgrenze
Kreisgrenze
Gemeindegrenze
Sanierungsgebietsgrenze des Tagebaues Laubusch/Kortitzmühle
Problemgebiet Bergbaufolgelandschaft (Landesentwicklungsplan Sachsen 1994, Zielkarte 5)
Grenznahes Gebiet mit besonderem Förderungsbedarf
(Landesentwicklungsplan Sachsen 1994, Zielkarte 5)
Abb. 3:
Lage des Braunkohlenplangebietes und des Sanierungsgebietes Tagebau Laubusch/Kortitzmühle mit
der Bezeichnung von Verwaltungseinheiten
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
17
Guttau
Beschreibender Teil
Entsprechend der Lage des Tagebaues Laubusch am Südrand des Lausitzer Urstromtales,
bestanden die verkippten Abraummassen über dem 2. Miozänen Flöz weitgehend aus mächtigen Talsandbildungen. Diese, insgesamt wenig abgestuften rolligen Bildungen mit hoher Setzungsfließgefahr, wurden als Mischsubstrate mit tertiären Anteilen über eine Förderbrücke
abgesetzt. Im Südteil des Tagebaues kamen lokal bindige Grundmoränenablagerungen zur
Verkippung.
Nachfolgend wurden die verstürzten Abraummassen des Brückenbetriebes durch Pflugkippen mit Abraumsubstraten aus den Tagebauen Sedlitz, Skado und Spreetal überzogen. Auch
hierbei handelte es sich, wegen der zentralen Lage dieser Tagebaue im Lausitzer Urstromtal,
hauptsächlich um sandige Substrate der Oberen und Unteren Talsandfolge, ferner um tertiäre
Sande und Schluffe, deren verkippte Mischsubstrate somit das Ausgangsmaterial für nachfolgend einsetzende initiale und insgesamt unter anhydromorphen Verhältnissen ablaufende
Bodenbildungsprozesse in diesem Gebiet bildeten.
Die genannten überwiegend quartären sandigen Mischsubstrate sind insgesamt durch eine
geringe Sorptions- und Wasserkapazität gekennzeichnet und vorwiegend für eine forstwirtschaftliche Nutzung geeignet.
Im Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch wurden bereits in der Vergangenheit Maßnahmen zur Bodenaufwertung durchgeführt.
Die Aufforstung erfolgte vor allem mit den Baumarten Gemeine Kiefer, Gemeine Birke und
Roteiche, die zu diesem Zeitpunkt hauptsächlich in Reinbeständen begründet wurden. Kleinere Flächen wurden mit Roterle, Pappel, Robinie, Europäische Lärche und Gemeine Fichte
bestockt. Mit den durchgeführten Maßnahmen wurde die Leistungsfähigkeit der Böden im
Zeitraum seit der Verkippung verbessert.
Hydrologie
Durch den Braunkohlenabbau kam es zu einer entscheidenden Veränderung des ursprünglichen Vorflut- und Gewässersystems. Das Sanierungsgebiet liegt im Einwirkungsbereich der
maximalen bergbaulichen Grundwasserabsenkung. Derzeit erfolgt die Grundwasserbeeinflussung noch durch die Wasserhaltungen der nördlich dieses Gebietes gelegenen Tagebaue.
Den Hauptvorfluter bildet die Schwarze Elster.
Die gegenwärtige wasserwirtschaftliche Situation der Oberflächengewässer im Sanierungsgebiet wird im wesentlichen durch den zum Teil verlegten Flußverlauf der Schwarzen Elster
und den Restseekomplex Laubusch bestimmt. Der Restseekomplex gliedert sich in folgende
Bereiche:
-Restsee Kortitzmühle (ca. 35 ha),
-Restsee Laubusch (ca. 205 ha) mit den stillgelegten industriellen Absetzanlagen der Brikettfabrik Laubusch sowie des Kraftwerkes Lauta.
Der Schleichgraben bildet auf ca. 1500 m die südliche Grenze des Sanierungsgebietes, er
durchfließt den Restsee Laubusch und mündet ca. 1700 m nördlich dieses Gewässers in die
Schwarze Elster. Zu den bergbaubedingt angelegten Fließgewässern gehört der Südgraben
Bluno, der zur Einleitung von Grubenwässern in den Restseekomplex Laubusch dient.
Neben den durchflossenen Gewässerbereichen existieren im Sanierungsgebiet mehrere abflußlose, wassergefüllte kleinere Restlöcher.
18
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Beschreibender Teil
Im östlichen Teil des Sanierungsgebietes befindet sich der Lugteichbereich, er untergliedert
sich in den ca. 4,2 ha großen Lugteich und eine nördlich davon gelegene Senke mit einer
Wasserfläche von ca. 32 ha. Das Lugteichgebiet liegt auf gekipptem Gelände des ehemaligen
Tagebaues Laubusch.
Landschaftsbild, Flora und Fauna
Die Oberflächenstruktur des Sanierungsgebietes ist dadurch gekennzeichnet, daß in verschiedenen Bereichen die Abraummassen nicht planiert wurden, so daß ein typisch rippenförmiges
Oberflächenrelief verblieb. Der Waldboden wird daher in diesen Bereichen von einer etwa
0,5 bis 2 m hohen Rippenstruktur geformt. Das Landschaftsbild wird von Tagebaurestlöchern,
Halden- und Kippenflächen mit bis zu 60 Jahre alten Aufforstungsbeständen bestimmt.
Auf den Kippenböden des ehemaligen Tagebaues sind die typischen natürlichen Biotoptypen
nicht mehr vorhanden. Im Sanierungsgebiet und im angrenzenden Landschaftsraum lassen
sich im wesentlichen folgende Sekundärbiotopkomplexe zusammenfassen:
- Wälder und Forsten,
- Standgewässer,
- Fließgewässer,
- sonstige Gehölzbiotope, Gebüsche, Hecken und Gehölze,
- Heiden und Magerrasen,
-Ackerland, Gartenbau und Sonderkulturen,
-Grünland,
- Abbauflächen und Aufschüttungen.
Die Aufzählung der Biotope erfolgt entsprechend der Biotoptypenliste des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (Stand 1994).
Den weitaus größten Flächenanteil nehmen im Sanierungsgebiet die Wald- und Forstbiotope
ein. Der ca. fünfzigjährige Waldbestand stockt fast vollständig auf der Fläche des ehemaligen
Braunkohlentagebaues. Altbestände existieren aufgrund des Alters der Kippe (~50 Jahre) noch
nicht. Im Gebiet des Lugteiches ist der ehemalige Waldbestand von ca. 45 ha fast vollständig
geschädigt. Ein großer Teil der Bäume ist abgestorben, durch Windbruch niedergelegt oder
bereits überflutet. Die forstwirtschaftlichen Flächen sind durch junge und mittelalte Bestände
mit geringer Baumarten-, Alters- und Raumstruktur charakterisiert.
Die bergbaubedingten künstlichen Gewässer bilden einen wichtigen Anteil der Biotoppotentiale als Still- und Fließgewässerbiotope. Den derzeitigen Stillgewässern zuzurechnen sind der
Randschlauch Tätzschwitz, das Restloch Tätzschwitz-Süd, die beiden Gewässer im Lugteichbereich, der Restsee Laubusch und der Restsee Kortitzmühle.
Der künstlich geprägte Landschaftsraum „Restlochkomplex Laubusch“ ist gekennzeichnet
durch einen Wechsel von vielgestaltig entwickelten Räumen und durch Setzungsfließen entstandene steile Böschungsabschnitte. Im Bereich des Restlochsees Laubusch entstanden
zahlreiche Feuchtbiotope mit Stillgewässercharakter. An den Uferzonen bildete sich ein dichter Röhrichtbestand aus. Die zahlreichen Inseln bieten ungestörte Bereiche als Brutplätze. Vor
allem ist das Gebiet aber ein bevorzugter Ruhebereich und ein Sammel- und Nahrungsgebiet
während des Vogelzuges für Sumpf-, Wasser- und Greifvogelarten.
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
19
Beschreibender Teil
Zu den wertvollen Landschaftsbestandteilen mit Biotopcharakter, die teilweise geschützte Biotope gemäß § 26 darstellen, gehören im Sanierungsgebiet:
-
-
-
-
-
das Gebiet westlich der Linie Buschmühle - Tätzschwitz,
die Vegetation im näheren Umfeld der Kortitzmühle,
der ehemaligen Bahndamm nördlich des Restsees Kortitzmühle,
die Streuobstwiesen im Siedlungsbereich Weinberg Nardt,
der alte Waldbestand mit trockengefallenem Fließsystem westlich von Lauta-Nord auf dem
Areal der Bauernmühle und
- einzelne verwilderte Obstgärten in den Werksiedlungen.
Die humosen Sandböden nördlich des Restsees Kortitzmühle deuten auf die ehemalige sumpfige Elsterniederungslandschaft vor ihrer Begradigung und Eindeichung hin. Durch die bergbauliche Grundwasserabsenkung wurde das Aussehen der damaligen Wiesen vollständig
verändert. Die alte Vegetation vertrocknete und verlor vielfach ihren Zusammenhalt mit dem
Boden, die Landschaft wurde in Ackerland umgewandelt (Ackerbiotope). Naturnahe Landschaftselemente wie Feldgehölze, Hecken, Wegraine fehlen in dieser ausgeräumten Feldflur
weitgehend.
Die landwirtschaftlichen Flächen werden von Norden durch einen teilweise mit älterem Baumbestand und Sträuchern bewachsenen Bahndamm unterteilt, der am Restsee endet. Der Kategorie „Sonstiges Gehölzbiotop“ zugeordnet, bildet dieser ehemalige Bahndamm eine Verbindungs- und Wanderungslinie (linearer Biotopkorridor) im Rahmen eines Biotopverbundes
zwischen Schwarzer Elster und Restsee Kortitzmühle. Von bergbaubedingten Veränderungen
in der angrenzenden Landschaft unbeeinflußt geblieben ist die Ansiedlung Weinberg Nardt.
Zwischen den alten Gehöften befinden sich Streuobstwiesen mit älteren Birnbaumbeständen.
Hochstämmige Obstwiesen sind um so wertvoller, je älter und je stärker der Totholzanteil und
ausfaulende Höhlen vorhanden sind. Solche Wiesen sind Lebensräume für viele Arten, die auf
intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen keine Überlebenschance mehr haben.
Eine Reihe von Fließgewässer-Biotopen lag ursprünglich in den Niederungsgebieten der
Schwarzen Elster zwischen Tätzschwitz und Neuwiese. Auf dem Areal der Kortitzmühle nördlich des Restsees Kortitzmühle läßt sich noch die ehemalige Kulturlandschaft erkennen. Verwachsene und zum Teil verschüttete Flutungsgräben, das alte Flußbett der Schwarzen Elster
sowie ältere Baumbestände an den Grabenrändern vermitteln eine Vorstellung der ehemals
vorhandenen Landschaftsausstattung. Auch im Bereich der Bauernmühle westlich von LautaNord ist das Geländerelief durch zahlreiche trockengefallene Gräben geprägt. Diese ehemaligen Fließgewässerbiotope an den beiden Mühlen sind infolge der bergbaulichen Grundwasserabsenkung und der Regulierung der Gewässer trocken gefallen.
Für den Bereich des ehemaligen Tagebaues Laubusch wurde eine flächendeckende Biotopkartierung vorgenommen. Sie hat die Erfassung des aktuellen Zustandes der Vegetation, die
Erfassung der Rote-Liste-Arten sowie die Bewertung der einzelnen Biotoptypen zum Ziel.
Ergänzend zur Biotopkartierung wurde auf sieben Probeflächen eine stichprobenartige entomologische Untersuchung durchgeführt. Als Untersuchungsflächen wurden solche Flächen
ausgewählt, die hinsichtlich der zu bearbeitenden Insektengruppen höherwertig erschienen.
Hierzu gehören die in diesem Gebiet vorhandenen Sandmagerrasen, Rohbodenstandorte mit
tertiären Sanden sowie verschiedene Vorwaldstadien über Sandmagerrasen. Teilweise handelt es sich bei den Probeflächen nur um Kleinbiotope innerhalb eines anderen Biotoptyps, die
sich durch ganz spezifische Biotopstrukturen, Ressourcen sowie Mikroklimate auszeichnen.
Hierzu zählen u. a. Abbruchkanten und kleinräumig offene Sandflächen.
Von den fünf Wertklassen, die zur qualitativen Bewertung eines Biotopes festgelegt wurden,
sind lediglich die ersten drei Wertklassen im untersuchten Gebiet vertreten. Dabei kommt
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
20
Internetfassung
Beschreibender Teil
die Wertklasse III, die Biotope als naturschutzfachlich von mittlerem Wert eingestuft, relativ
selten vor (ca. 1 % der Gesamtfläche des kartierten Gebietes), ca. 60 % der Fläche wird von
Biotopen der Wertklasse I eingenommen. Die Wertklasse III wird mehrheitlich durch Sandmagerrasen, Sandmagerrasen-Birken-Kiefern-Vorwald, einem Beerstrauch-Kiefernwald, einem
Mischwald sowie kleine Abschnitte des Restsees gekennzeichnet.
Aufgrund der entomologischen Befunde ergibt sich speziell für die Biotoptypen Sandmagerrasen in Silbergras-Ausbildung sowie auch für den Sandmagerrasen-Birken-Kiefern-Vorwald
eine hohe Wertigkeit.
Mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen kommt es zu Veränderungen an den bestehenden
Biotopstrukturen. Diese Veränderungen werden durch folgende Faktoren verursacht.
-Massenauftrag bzw. -abtrag zur Stabilisierung der Böschungssysteme,
-Holzeinschlag für Vorerkundungs- und Sanierungstrassen,
-Vernässung bzw. Überflutungen durch den Grundwasserwiederanstieg im Bereich des Lugteiches,
-Holzeinschlag und Massenabtrag zur Vorflutregelung für den Lugteich.
Durch diese erforderlichen Maßnahmen kommt es in verschiedenen Gebieten zum völligen
Verlust der vorhandenen Biotopstruktur. Überwiegend handelt es sich bei den betroffenen
Biotoptypen, aus naturschutzfachlicher Sicht gesehen, um artenarme und geringwertig eingestufte Typen der Wertklassen I und II. Diese Biotoptypen sind relativ häufig in der Region
vorzufinden und von geringem Natürlichkeitsgrad mit leichter bis mittelschwerer Wiederherstellbarkeit, der Anteil von Biotopen entsprechend § 26 SächsNatSchG ist dabei als gering zu
bezeichnen.
Klima
Das Sanierungsgebiet wird zum „stärker kontinental beeinflußten Binnentiefland“ gerechnet.
Die klimatischen Verhältnisse sind im Sanierungsgebiet durch folgende Werte gekennzeichnet:
Jahresmitteltemperatur
mittlere Januartemperatur
mittlere Julitemperatur
Temperaturextreme
8,7 °C
- 0,9 °C
18,2 °C
- 28,0 °C
+ 38,0 °C
mittlere Zahl der Sommertage
(Tagesmaximum >+25°C)
mittlere Zahl der Frosttage (Tagesminimum <0°C)
40
Sonnenscheindauer
Nebeltage
Gewittertage
mittlerer Niederschlag pro
Jahr an der Meßstation
Geierswalde
1660 h
61
30
553 mm
92
Die angeführten Daten basieren auf Messungen der Stationen Dresden-Klotzsche und Cottbus in den Jahren von 1951 bis 1980, beim Niederschlag auf Werten der Niederschlagsmeßstation Geierswalde.
Innerhalb größerer Gebiete mit einheitlichen klimatischen Verhältnissen können lokalklimatische Abweichungen zu den obigen Angaben auftreten. Diese Abweichungen werden durch
unterschiedliche Geländeformen, unterschiedlichen Bewuchs und unterschiedliche Wasserflächen hervorgerufen. Lokalklimatische Besonderheiten zeigen sich beispielsweise in der
Temperatur-, Feuchte- und Niederschlagsverteilung sowie in den Wind- und Strahlungsverhältnissen.
Für eine regionalklimatische Prognose können folgende Aussagen getroffen werden:
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
21
Beschreibender Teil
Im Sanierungsgebiet haben sich die Wasserflächen bereits ausgebildet. Eine Ausnahme bildet
die im östlichen Areal durch den Grundwasserwiederanstieg entstehende Wasserfläche des
Lugteiches.
Die nach dem Abschluß der Sanierungsarbeiten und dem Endzustand des Grundwasserwiederanstieges zu erwartende Bergbaufolgelandschaft wird somit keinen nennenswerten Einfluß
auf das lokale Klima haben.
4.3
Vorhandene Nutzung
Der Bereich des ehemaligen Tagebaues Laubusch umfaßt eine Fläche von 2316 ha. Diese
Fläche wurde durch die bergbauliche Inanspruchnahme ihrer ursprünglichen Nutzung entzogen.
Die folgende Tabelle 2 zeigt die derzeitige Flächennutzung im Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch.
Flächennutzung
Ackerland
Wiesen, Feuchtwiesen und Sumpfland
Wald
Gewässer
Heide und Ödland
Siedlungen
Hauptwegenetz
Summe
Fläche (ha)
0
0
ca. 1975
ca. 283
ca. 56
0
2
ca. 2316
Flächenanteil (%)
0
0
85
12
2
0
<1
100
Tabelle 2: Flächennutzung (1994) im Bereich des ehemaligen Tagebaues Laubusch
Nutzungsbeschränkungen in Form von Sperrflächen sind für die setzungsfließgefährdeten
Kippengebiete im Bereich des Restseekomplexes Laubusch ausgewiesen.
Durch das Gebiet führen drei Verbindungsstraßen:
-Laubusch–Tätzschwitz, Laubusch–Geierswalde und die Verbindungsstraße von Laubusch
über Weinberg Nardt nach Nardt und zur B 96.
Die im Bereich des Steinberges Schwarzkollm gelegene und in Abbau befindliche Granodioritund Grauwackenlagerstätte ist im LEP Sachsen (Karte 7.1 Vorranggebiete) als Vorranggebiet
oberflächennahe Rohstoffe (Festgestein) dargestellt.
Die das Sanierungsgebiet umgebenden bzw. darin gelegenen Ortschaften
- Laubusch,
-Neuwiese,
-Nardt,
-Geierswalde,
- Tätzschwitz,
-Schwarzkollm,
- die Stadt Lauta und
- die Stadt Hoyerswerda
zeigen noch heute zahlreiche regionaltypische Elemente. Häufig ist im Bereich ihrer historischen Dorfkerne der zentrale Anger, wie beispielsweise in Lauta Dorf, Neuwiese, Geierswalde oder Tätzschwitz erhalten geblieben. Die ursprünglichen Dörfer zeichnen sich durch ihr
locker bebautes Ortsbild aus, bestehend aus eingeschossiger, meist traufständiger EinzelBraunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
22
Internetfassung
Beschreibender Teil
hausbebauung und freistehenden Gehöften, umgeben von privaten Grünflächen. Die traditionelle Siedlungsstruktur ist heute noch an der Abfolge von Haus, Wirtschaftsgebäude, Garten
und Feldflur sehr gut zu erkennen.
Im Verlaufe des Braunkohleabbaues wurden viele Dörfer mit Werksiedlungen durchsetzt bzw.
neue Bergarbeitersiedlungen geschaffen. Die ersten Siedlungsbereiche sind heute, wie beispielsweise die Siedlung im Stadtteil Lauta, unter Denkmalschutz gestellt. Besonders die Kolonien Lauta, Laubusch und Bergmannsheimstätten zeichnen sich durch solche historische
Siedlungen aus.
Archäologie und Denkmalpflege
Das Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch weist keine Bau- und Kulturdenkmale auf,
da es auf Kippengelände liegt.
4.4
Vorhandene Umweltbelastungen
Altablagerungen/Altstandorte
Im Sanierungsgebiet des Tagebaues Laubusch befinden sich die nachfolgend aufgeführten
Altablagerungen bzw. Altstandorte:
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Müllkippe auf der industriellen Absetzanlage Laubusch
Müllkippe im Bereich der ehemaligen Kohlebahnausfahrt Laubusch
Müllkippe auf der industriellen Absetzanlage Kraftwerk Lauta
Mülldeponie Tätzschwitz Ost
Mülldeponie Restloch Tätzschwitz Süd
Mülldeponie Randschlauch Tätzschwitz
Müllkippe Restloch Werkbahn
Mülldeponie südwestlich Nardt
ehemalige Tankstelle an der ehemaligen Apotheke in Laubusch
ehemalige Tankstelle am Kulturhaus in Laubusch
alte Mülldeponie in der Siedlung Laubusch
Deponie am Segelflugplatz
Die Lage dieser Standorte ist in der Karte 1 dargestellt.
Hierbei handelt es sich überwiegend um kleinere Deponiestandorte mit einem Ablagerungsvolumen unter 15 000 m³. Einzige Deponie mit einem Ablagerungsvolumen von mehr als
100 000 m³ ist die im Bereich der ehemaligen Grubenbahnausfahrt gelegene. Alle Standorte
wurden hinsichtlich ihres Gefährdungspotentiales, auch im Hinblick auf regionale Zusammenhänge, bewertet.
Zu den einzelnen Objekten können folgende Aussagen getroffen werden:
- Müllkippe auf der industriellen Absetzanlage der Brikettfabrik Laubusch
Auf dieser Deponie wurde vor allem Haus- und Siedlungsmüll nicht genehmigt entsorgt und
durch das Betreiben der industriellen Absetzanlage teilweise in diese Abprodukte eingespült. Der von der industriellen Absetzanlage überdeckte Müll liegt im Grundwasserbereich,
die noch sichtbaren Müllablagerungen liegen im Schwankungsbereich der Wasseroberfläche. Die Müllverbringung auf diesen Standort erfolgte bis zum Jahr 1991.
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
23
Beschreibender Teil
- Mülldeponie Randschlauch Tätzschwitz
Auf die Deponie wurde bis 1990 überwiegend Haus- und Siedlungsmüll verbracht. Der
Hauptbereich der Mülldeponie ist mit Erdstoffen überdeckt, die unteren Bereiche des abgelagerten Mülls befinden sich im Grundwasser. Das Ablagerungsvolumen umfaßt eine
Menge von ca. 30 000 m³.
- Mülldeponie ehemalige Kohlebahnausfahrt Laubusch
Die Mülldeponie besteht aus zwei Bereichen:
- Bauschuttdeponie im nordöstlichen Bereich,
- Haus- und Siedlungsmülldeponie der Gemeinde Laubusch.
Im Zentrum der Deponiefläche befindet sich ein wassergefülltes Restloch, das allseitig von
Deponieböschungen begrenzt ist. Die Müllverkippung erfolgte im Zeitraum von 1969 -Ende
1991. Insgesamt wurden mehr als 150 000 m³ Abfallstoffe auf der Deponie abgelagert. Der
größte Teil des Deponiekörpers hat seine Aufstandsfläche unmittelbar im Grundwasser.
Nach Abschluß des Grundwasserwiederanstiegs wird der Grundwasserspiegel um maximal 4 m über dem derzeitigen liegen.
- Müllkippe auf der industriellen Absetzanlage des Kraftwerkes Lauta
Die verbrachten Müllmengen wurden vollständig von den Ascheeinspülungen des Kraftwerkes Lauta umschlossen. Eine Müllverbringung, für die keine Genehmigung vorlag, erfolgte
im Zeitraum von 1963 - 1991, überwiegend wurde Haus- und Siedlungsmüll entsorgt.
- Mülldeponie Tätzschwitz Süd und Tätzschwitz Ost
Auf beiden Deponien wurde Haus- und Siedlungsmüll abgelagert. Eine zunächst nicht genehmigte Müllverkippung erfolgte ab 1963, zum 31.12.1993 wurde die Deponie Tätzschwitz
Ost für Hausmüllablagerungen geschlossen. Das Volumen des auf die Mülldeponie Tätzschwitz Ost verbrachten Abfalls beträgt ca. 10 000 m³. Größere Teile der Deponiebasis
haben unmittelbaren Grundwasserkontakt
Auf der Deponie Tätzschwitz Süd liegt die Basis der Müllablagerungen bereits im freien
Wasserspiegel des Restloches. Nach dem Grundwasserwiederanstieg wird der Grundwasserstand im Bereich der Deponie Tätzschwitz Ost um ca. 2 m über dem derzeitigen Stand
liegen.
- Müllkippe Restloch Werkbahn
Das Restloch ist zum Teil wassergefüllt, in dessen Ostteil wurden Erdmassen, Bauschutt
und Hausmüll eingebracht. Das abgelagerte Müllvolumen beläuft sich auf ca. 15 000 m³.
Ein Teil des Mülls gelangte in die offene Wasserfläche des Restloches. Von den abgelagerten Stoffen ist eine Schadstoffmigration in das Grundwasser zu erwarten.
-Ehemalige Tankstelle an der ehemaligen Apotheke Laubusch
-Ehemalige Tankstelle am Kulturhaus Laubusch
Für beide Altstandorte wurde vom Landratsamt Hoyerswerda eine formale Erstbewertung
beantragt.
- Mülldeponie südwestlich Nardt
Für diese Deponie erfolgte im Jahre 1992 eine formale Erstbewertung. In der Deponie
wurden überwiegend Siedlungsabfälle abgelagert. Das Volumen beträgt ca. 8000 m³. Die
Deponie ist mit Erdaushub abgedeckt.
24
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Beschreibender Teil
- alte Mülldeponie in der Siedlung
Für diese Mülldeponie liegt eine historische Erkundung aus dem Jahre 1992 vor. In die Deponie wurden Haus- und Sperrmüll sowie Gartenabfälle verbracht. Sie wurde bis zum Jahre
1980 betrieben. Das Volumen der Deponie beträgt ca. 5000 m³.
- Deponie am Segelflugplatz
Für die Deponie wurde im Jahre 1992 eine formale Erstbewertung durchgeführt. In der Deponie wurden überwiegend Siedlungsabfälle verbracht. Das Volumen beträgt ca. 10.000 m³.
Die Deponie wurde 1991 geschlossen, sie ist planiert und mit Erdaushub überdeckt.
Eine Zusammenstellung der Altablagerungen/Altstandorte erfolgt in der Tabelle 3.
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Bezeichnung
Altlastenkennziffer
Hochwert
Rechtswert
Beweisniveau/Jahr
Mülldeponie ehemalige
Kohlebahnausfahrt
Mülldeponie industrielle
Absetzanlage Laubusch
Mülldeponie industrielle
Absetzanlage Lauta
Mülldeponie Tätzschwitz
Ost
Mülldeponie Randschlauch
Tätzschwitz
Mülldeponie Restloch
Werkbahn
Mülldeponie südwestlich
Nardt
ehemalige Tankstelle an
der ehemaligen Apotheke
Laubusch
ehemalige Tankstelle am
Kulturhaus Laubusch
Mülldeponie Tätzschwitz
Süd
Deponie am Segelflugplatz
alte Mülldeponie in der
Siedlung Laubusch
92100052
5704600
5440750
92100048
5705000
5440000
92100051
5704500
5438100
92100105
5705750
5438300
92100106
5706000
5436750
HE1) 08/92
OE2) 04/94
HE und
OE 12/93
HE und
OE 04/94
HE 07/92
OE 04/94
OE 12/93
92100053
5703350
5440700
92100080
5702450
92200045
maßgebendes Risiko
R3)
R = 6,3
R = 6,6
R = 4,4
R = 1,9
R = 3,9
R = 5,1
R = 5,6
5443750
HE und
OE 04/94
—
R = 6,6
—
5702950
5439800
—
—
92200046
5704500
5440200
—
—
92100107
5705700
5438200
92100081
92100047
5701700
5702250
5444010
5440150
HE 07/92
OE 04/94
HE 05/95
HE
R = 4,7
R = 4,7
R = 2,3
R = 2,2
HE1) = historische Erkundung
OE2) = orientierende Erkundung
R3) = Maß für die von einer Altablagerung bzw. einem Altstandort ausgehenden Gefährdung
Tabelle 3:Altablagerungen/Altstandorte im Sanierungsgebiet Laubusch/Kortitzmühle
Das in der Tabelle 3 aufgeführte Beweisniveau ist Ausdruck für den derzeitig vorhandenen
Kenntnisstand. Der Handlungsbedarf wird auf der Grundlage des ermittelten maßgebenden
Risikos und dem erreichten Beweisniveau anhand einer Handlungsmatrix ermittelt.
Bestehende Gewässerbelastungen
Der Restsee Laubusch sowie der Lugteich wurden bzw. werden für belastetes Wasser sowie
Einspülmassen aus den Veredlungstandorten Laubusch und Lauta genutzt. In den Restsee
Laubusch erfolgte die Einspülung von Kohletrübe und Asche aus der Brikettfabrik Laubusch
sowie von Asche aus dem Kraftwerk Lauta. Über den Ableiter Bluno Südgraben wird in den
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
25
Beschreibender Teil
Restsee Kortitzmühle stark saures Grubenwasser aus dem ehemaligen Tagebau Spreetal
eingeleitet. Vor der Einleitung in den Restsee Kortitzmühle erfolgt eine Bekalkung des Grubenwassers. Der in den Restsee Laubusch einmündende Schleichgraben enthält ungeklärte
kommunale Abwässer aus dem Raum Laubusch/Lauta. Der Schleichgraben nimmt weiterhin
über Direkteinleitungen und Drainagewirkungen (Blaue Donau) kontaminiertes Oberflächen/
Grundwasser von Betriebsflächen (Rotschlammhochhalden, Teerteiche) des benachbarten
ehemaligen Lautawerkes auf. Eine potentielle Gefährdung, insbesondere des Grundwassers
ist auch durch die im Sanierungsgebiet gelegenen bzw. an das Sanierungsgebiet angrenzenden Industrieflächen und Verbringungsorte von Industrieabfällen, wie dem Bereich der Brikettfabrik Laubusch, dem Lautawerk sowie dessen Altablagerungen gegeben. Über den nördlich
des Restsees Laubusch sich fortsetzenden Schleichgraben fließt das Wasser der Schwarzen
Elster zu.
Das Gebiet des Lugteiches wurde bis zum ersten Quartal 1994 zur Abwasserentsorgung der
Stadt Hoyerswerda genutzt. Im Rahmen der für das Lugteichgebiet vorliegenden Gefährdungsabschätzungen wurden für den Gewässerschlamm, für den Boden der Teichsohle sowie für
das Wasser im Abstrom des Lugteiches die Art und der Umfang des Gefährdungspotentiales
bestimmt. Aus diesen Untersuchungen läßt sich einschätzen, daß ein geringes bis mäßiges
Gefährdungspotential für das Grundwasser vorliegt.
Staub- und Lärmimmissionen
Staubimmission
Im Sanierungsgebiet existiert seit 1991 ein mit dem Bergamt Hoyerswerda abgestimmtes, von
der LAUBAG eingerichtetes Staubniederschlagsmeßnetz. Dieses wurde durch die LBV mbH
bis zum 31.12.1994 weitergeführt. In Übereinstimmung mit dem Bergamt Hoyerswerda wurden die Messungen eingestellt. Die Lage der einzelnen Meßpunkte ist in der Karte 1 enthalten.
Aus den vorliegenden Meßwerten für die Jahre 1992 - 1994 ist eine deutliche Tendenz des
Rückgangs der Staubniederschläge zu erkennen. 1992 wurde das maximale Monatsmittel
von 0,65 g/m²d an fast allen Meßpunkten zum Teil deutlich überschritten. Im Jahre 1993 traten
keine Überschreitungen mehr auf. Im ersten Halbjahr 1994 ist eine weitere Verringerung der
Staubniederschläge zu erkennen. Das max. Monatsmittel schwankt zwischen 0,13 und 0,17 g/
m²d und liegt damit weit unter den gesetzlich festgelegten Werten.
Kurzzeitige Überschreitungen der Immissionswerte sind im Bereich der noch nicht überdeckten Aschespülflächen Laubusch und Lauta möglich. Für die Langzeitbelastung durch Staubimmission ist ebenfalls eine rückläufige Tendenz erkennbar. So lag die Belastung im ersten
Halbjahr 1994 zwischen 0,10 und 0,11 g/m²d und damit beträchtlich unter dem gesetzlich
festgelegten Immissionswert (0,35 g/m²d).
Für die Orte Tätzschwitz und Geierswalde liegen keine Staubniederschlagsmessungen vor.
Auf Grund der Entfernungen zu den Hauptemittenten - 2000 m bei Tätzschwitz, 3000 m bei
Geierswalde - kann davon ausgegangen werden, daß die gegenwärtige Staubbelastung unter
den festgelegten Immissionswerten liegt. Im Sanierungsgebiet treten somit gegenwärtig keine
Überschreitungen der Immissionswerte für Staub auf.
Durch die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen können in den umgebenden Ortschaften
kurzzeitig Erhöhungen der Staubbelastung durch Erdstofftransporte eintreten.
Lärmimmission
Im Sanierungsgebiet werden gegenwärtig drei Lärmmeßstellen betrieben. Die Lage der
Meßstellen ist in der Karte 1 enthalten. Aus den Meßwerten für 1993 und 1994 geht hervor, daß die Lärmbelastung seit Anfang 1993 zurückgegangen ist und unter den in den geltenden Rechtsvorschriften geforderten Werten liegt. Diese Aussage kann auch auf die Orte
Tätzschwitz, Geierswalde und Lauta-Nord bezogen werden. Es kann daher festgestellt werBraunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
26
Internetfassung
Beschreibender Teil
den, daß gegenwärtig im Sanierungsgebiet bzw. in den umliegenden Ortschaften keine unzulässig hohe Lärmbelastung zu verzeichnen ist.
Durch die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen können die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte in den umliegenden Ortschaften in unterschiedlichem Maße kurzzeitig überschritten
werden.
Untertägige Grubenbaue
Im Sanierungsgebiet wurden im Verlauf der Tagebauentwicklung bergbauliche Anlagen unter
Tage in Form von Strecken und Schächten angelegt. Zu den untertägigen Anlagen gehören
des weiteren die während des Zweiten Weltkrieges gebauten Luftschutzanlagen.
In einer von der Bergsicherung Frankfurt (Oder) erarbeiteten Bergschadenkundlichen Dokumentation vom April 1994 erfolgt eine Zusammenstellung der noch vorhandenen Grubenbaue
und Luftschutzanlagen mit Aussagen zum Stand der Verwahrung der einzelnen Objekte. Es
wird auf die Gefahr von Tagesbrüchen beim Zubruchgehen von Strecken hingewiesen, die ihre
Ursache im bestehenden Deckgebirgsaufbau des Sanierungsgebietes haben. Auch nach der
Verwahrung traten an einzelnen Objekten noch Tagesbrüche auf.
Die Lage der untertägigen Grubenbaue und ehemaligen Luftschutzanlagen ist in der Karte 1
enthalten.
4.5 Technische Möglichkeiten der Sanierung
Durch das Betreiben des Tagebaues Laubusch kam es zu einschneidenden Veränderungen
in der Landschaft. Der Tagebau hinterließ eine Reihe von Restlöchern sowie weitläufige Kippenflächen, die zu einem großen Teil bereits wiederaufgeforstet wurden. Eine Beeinträchtigung der Bergbaufolgelandschaft erfolgte durch Müllverkippungen im Bereich der Restlöcher,
Einspülung von Rückständen der Veredlungsanlagen in den Restsee Laubusch sowie durch
Einleitung von kommunalen Abwässern. Der Restsee Laubusch hat nach der Stillegung des
Tagebaues und der nachfolgenden Flutung ein starkes Gefährdungspotential erlangt. Die Gefährdung geht dabei insbesondere von den den Restsee begrenzenden Kippenböschungen
aus, die sich auf eine Länge von ca. 6 km erstrecken und gutachterlich als stark setzungsfließgefährdet eingeschätzt werden. Einhergehend mit dem Grundwasserwiederanstieg traten
an den Kippenböschungen zahlreiche Setzungsfließrutschungen auf. Aufgrund dieser bestehenden Gefährdungen, erfolgte an den gekippten Bereichen die Festlegung eines 100 m bis
400 m breiten Sperrstreifens entlang der Uferlinie der Restseen Laubusch und Kortitzmühle.
Wichtigste Aufgabe der Sanierung bildet somit die Herstellung und Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit durch den Abbau der bestehenden Gefährdungen im zu sanierenden Gebiet.
Als bergbaulich gefährdete Bereiche gelten insbesondere:
- Kippenböschungen am Restsee Laubusch und Kortitzmühle,
- Restloch Tätzschwitz Süd,
- Randschlauch Tätzschwitz,
- Restloch Werkbahn,
-Restloch der ehemaligen Kohlebahnausfahrt sowie
- die Böschungsbereiche des Lugteichgebietes.
Die Sanierungskonzeption für die setzungsfließgefährdeten Kippenbereiche beinhaltet im
wesentlichen die Technologie der dynamischen Kippenstabilisierung. Für die zu sanierenden
Kippenbereiche in Laubusch ist zu beachten, daß die über die Kippen verlaufenden GasleiBraunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
27
Internetfassung
Beschreibender Teil
tungstrassen durch die Stabilisierungsarbeiten nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Auf Grund des hohen Rutschungspotentials, das die bis zu 15 m über dem Restseewasserstand befindlichen Kippenhochflächen aufweisen, ist eine tiefgründige Verdichtung notwendig.
Zunächst werden in einem Abstand von 100 bis 200 m parallel zur vorhandenen Restseeböschung in der Kippe durch Verdichtungsmaßnahmen etwa 80 m breite Barrieren (sog. versteckte Dämme) geschaffen, an denen Setzungsfließrutschungen zum Stehen kommen. Mit den
Arbeiten zur Kippenstabilisierung wird im Bereich des Restsees Kortitzmühle begonnen. Die
Trassenbreite beträgt für die zunächst vorgesehenen Sondierungsarbeiten 4 bis 5 m. Nachfolgend ist eine Aufweitung der Trassenbreite für die notwendigen Verdichtungsarbeiten bis auf
80 m vorgesehen. Dadurch werden die uferfernen Bereiche der Kippe gesichert. Für den verbleibenden ungesicherten Bereich zwischen diesen Dämmen und dem Ufer sind anschließend
Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Dieser ufernahe Bereich sollte möglichst schmal sein.
In diesem Bereich ist ebenfalls die dynamische Kippenstabilisierung vorgesehen.
Im westlichen Teil des Kippengebietes besteht das verkippte Material zu einem hohen Anteil
aus Geschiebemergel. Aussagen über den Grad der bestehenden Gefährdung sowie den daraus abzuleitenden Sicherungs- und Sanierungsbedarf können erst nach Abschluß der Sondierungsarbeiten in diesem Bereich getroffen werden. Als Voraussetzung für die Durchführung
der Sanierungsarbeiten an den gefährdeten Bereichen des Restsees Kortitzmühle wurde das
Restloch Tätzschwitz Ost (Karte 1) bereits mit Erdmassen verfüllt. Zu den noch zu sanierenden Restlöchern lassen sich folgende Aussagen treffen:
- Randschlauch Tätzschwitz
Der Randschlauch liegt ca. 700 m westlich von Tätzschwitz, seine Fläche beträgt gegenwärtig
noch 3,8 ha. Der größte Teil der Kippenböschung ist stark setzungsfließgefährdet. Der für die
Auffüllung des Randschlauches Tätzschwitz benötigte Erdstoff wird aus dem Innenkippenbereich Laubusch entnommen.
- Restloch Tätzschwitz Süd
Das wassergefüllte Restloch befindet sich unmittelbar südlich von Tätzschwitz, es besitzt eine
Fläche von ca. 10,3 ha. Die das Restloch umgebenden Böschungen - mit Ausnahme der Nordböschung - liegen auf gekipptem Gebiet und stellen setzungsfließgefährdete Bereiche dar. Die
Verfüllung ist in einem Wechsel von Trockenverkippung und Einspülung vorgesehen.
-Restloch ehemalige Kohlebahnausfahrt
Die ehemalige Kohlebahnausfahrt wurde durch eine Absetzerkippe und später durch eine
Pflugkippe überzogen. Es blieb eine Mulde zurück, die teilweise mit Müll ausgefüllt wurde. Für
dieses unmittelbar an die Kolonie Laubusch angrenzende Restloch wird eine Verfüllung mit
Erdstoffen vorgesehen. Der Umfang der Verfüllung richtet sich nach der erforderlichen Sanierung der im Bereich dieses Restloches befindlichen Mülldeponie.
- Restloch Werkbahn
Die Fläche des wassergefüllten Restloches umfaßt ca. 2,2 ha, die Wassertiefe beträgt 1,5 m.
Die Böschungen liegen im gekippten Gebiet und stellen in Verbindung mit dem Grundwasserwiederanstieg stark setzungsfließgefährdete Bereiche dar. Die Verfüllung des Restloches mit
Erdstoff ist ab 1998 vorgesehen.
An den gewachsenen Böschungen können Gefährdungen infolge zu großer Neigungen auftreten. Als Sanierungsmöglichkeiten kommen Massenabtrag zur Abflachung der Böschungen
bzw. ingenieurbiologische Maßnahmen zum Böschungsverbau in Betracht.
28
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Beschreibender Teil
Im Zusammenhang mit dem Grundwasserwiederanstieg kann es im Bereich des ehemaligen
Tagebaues zur Gefährdung durch Grundbrüche kommen. In den gefährdeten Abschnitten des
Sanierungsgebietes wie den verkippten Bereichen sowie den industriellen Absetzanlagen wird
deshalb eine nach geotechnischen Vorgaben berechnete Mindestüberdeckung dieser Bereiche zum künftigen Grundwasserstand vorgesehen.
- Industrielle Absetzanlagen
Für das Einspülen von Kohletrübe sowie von Kraftwerksasche wurden Bereiche des Restsees Laubusch als industrielle Absetzanlage Laubusch und industrielle Absetzanlage Lauta
genutzt.
Die Fläche der industriellen Absetzanlage Laubusch beträgt 33 ha, die eingespülten Massen
belaufen sich auf eine Größenordnung von ca. 1,9 Mio m³. Im Rahmen der seit 1994 laufenden Sanierungsarbeiten ist eine Überdeckung dieses Bereiches mit Erdstoffen aus dem Raum
Spreetal vorgesehen.
Der Bereich der industriellen Absetzanlage Lauta besteht aus den Aschespülflächen Lauta
West (9,4 ha) und Lauta Nord (13 ha). Von der Aschespülfläche Lauta West liegen ca. 60 %
zwischen 0,1 m bis 0,3 m und 40 % liegen > 2,5 m über dem Restseewasserspiegel. Im Bereich der Aschespülfläche Lauta Nord liegen ca. 55 % zwischen 0,1 bis 1,0 m und ca. 45 %
liegen 3 m über dem Restseewasserspiegel. Die benötigten Erdmassen werden durch den Abtrag des nicht mehr benötigten Kohlebahndammes zwischen der B 96 und dem Anschlußgleis
der Brikettfabrik Laubusch gewonnen.
- Lugteichgebiet
Im Verlauf des Grundwasserwiederanstieges wird sich ohne Vorflutgestaltung der derzeitige
Grundwasserstand im Lugteichgebiet von ca. + 105 m HN bis ca. + 107 m HN auf ca. + 109 m HN
± 0,5 m (Nordrand) bis ca. + 111 m HN ± 0,5 m (Südrand) erhöhen. Die Wasserspiegelhöhe
des Lugteiches wird sich bei ca. + 110 m HN einstellen. Bei diesem Wasserspiegel vergrößert
sich die Wasserfläche des Lugteiches von derzeit ca. 36 ha auf 180 ha, damit gelangen große
Teile des in diesem Bereich befindlichen Waldbestandes unter Wasser.
Um diesen negativen Folgen des Grundwasserwiederanstieges entgegenwirken zu können,
wurden durch den Sanierungsträger folgende Varianten zur Einbindung des Lugteiches in das
Vorflutsystem untersucht:
•Variante 1
Einbindung des Ableiters in den Südgraben Bluno
•Variante 2
Einbindung des Ableiters über eine Dükerung der Schwarzen Elster und Ableitung des
Wassers über ein Verteilerbauwerk wahlweise in den Restsee Bluno oder in den Restsee Skado
•Variante 3
Einbindung des Ableiters in den Zulaufgraben zum Restsee Kortitzmühle
•modifizierte Variante 3
- Zulassung einer Retentionsfläche nördlich des Lugteiches.
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
29
Beschreibender Teil
Die Anbindung des Zuleiters zum Lugteich ist im Bereich des Altarmes der Schwarzen Elster
bei Neuwiese vorgesehen.
Die Wasserfläche des Lugteiches beträgt bei den Varianten 1 und 2 ca. 165 ha, bei Variante 3
sowie der modifizierten Variante 3 ca. 85 ha; die Wasserspiegelhöhen betragen + 110,35 m HN
bzw. + 109,35 m HN.
Zur Vorbereitung einer Entscheidung über die im Braunkohlenplan zu bearbeitende Variante der Vorflutregelung wurde dem Braunkohlenausschuß die hierfür erarbeitete Informationsvorlage „Vorflutgestaltung im Bereich des Lugteiches“ übergeben. Der Braunkohlenausschuß
beschloß in seiner 11. Sitzung am 20.04.1995, daß der Bearbeitung des Braunkohlenplanes
Tagebau Laubusch/Kortitzmühle für die Vorflutregelung des Lugteichgebietes die modifizierte
Variante 3 zugrunde gelegt wird.
Die den Lugteich umgebenden Böschungen ab einer Höhe von 4 m können infolge des
Grundwasserwiederanstieges instabil werden. Um die damit einhergehenden Gefährdungen
zu beseitigen, werden diese Böschungen bis 1 m unter den zu erwartenden Wasserstand
abgetragen und dadurch eine 10 m breite Berme geschaffen. Das abgetragene Material wird
anschließend lagenweise vor die Böschung eingebracht und dabei verdichtet. Im Bereich des
sich künftig einstellenden Wasserspiegels wird das Ufer von der geschaffenen Berme aus mit
Geröll verbaut.
30
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Zielteil
II
Zielteil
5
Ziele des Braunkohlenplanes Tagebau Laubusch/Kortitzmühle und deren
Begründungen
Ziel 1
Die Grenze des Sanierungsgebietes ist in Karte 3 ausgewiesen.
Das Sanierungsgebiet des Tagebaues Laubusch ist bestimmt durch:
- den Abbaubereich des ehemaligen Tagebaues Laubusch bis zur Landesgrenze Sachsen/Brandenburg,
- die Tagebaurandbereiche mit noch vorhandenen untertägigen Grubenbauen,
- die Haldenflächen des ehemaligen Tagebaues Laubusch,
- die vom ehemaligen Tagebau unterbrochenen und verlegten Fließgewässer und
Verkehrswege bzw. die im Zusammenhang mit der Tagebauführung errichteten Verkehrstrassen,
- die bergbauliche Grundwasserabsenkung.
Begründung:
Das Sanierungsgebiet umfaßt den Abbaubereich und die Halden des ehemaligen Tagebaues.
Im Süden orientiert sich das Sanierungsgebiet an der maximalen bergbaulichen Grundwasserbeeinflussung.
Durch die Tagebauführung des im Jahre 1962 stillgelegten Tagebaues Laubusch entstanden
die Restlöcher Tätzschwitz Ost und Tätzschwitz Süd sowie der Randschlauch Tätzschwitz.
An den Randbereichen sind untertägige Grubenbaue vorhanden. Bedingt durch die Tagebauentwicklung des ehemaligen Tagebaues Laubusch erfolgte die Verlegung von Verkehrstrassen
und Fließgewässern wie der Straße Hoyerswerda–Senftenberg und der Schwarzen Elster.
Die Koordinaten der Grenze des Sanierungsgebietes sind aus Tabelle 4 sowie der Abbildung 4
ersichtlich.
Punkt
1
3
5
8
10
13
16
18
25
29
32
Rechtswert
54 41 746
54 43 877
54 44 381
54 44 317
54 44 827
54 44 604
54 44 777
54 44 814
54 44 185
54 40 722
54 38 905
Hochwert
57 06 755
57 06 276
57 05 772
57 05 090
57 03 883
57 03 352
57 03 276
57 02 781
57 00 435
57 00 522
57 00 910
Punkt
38
42
51
56
60
64
65
69
79
82
Rechtswert
54 38 710
54 39 333
54 37 953
54 37 434
54 35 904
54 35 443
54 36 839
54 38 017
54 40 433
54 41 054
Hochwert
57 03 096
57 03 940
57 04 401
57 03 614
57 03 937
57 04 652
57 07 078
57 06 664
57 06 349
57 06 902
Tabelle 4: Ausgewählte Koordinaten der Grenze des Sanierungsgebietes (Gauß-Krüger-Meridianstreifen-system)
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
31
Zielteil
Abbildung 4: Ausgewählte Koordinaten der Grenze des Sanierungsgebietes (Gauß-Krüger-Meridianstreifen-system)
32
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Zielteil
Ziel 2
Im Sanierungsgebiet ist eine großflächige Freizeit- und Erholungsnutzung unter Beachtung der Belange der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, der Infrastruktur und der örtlichen Freizeit- und Erholungsnutzung zu ermöglichen.
Begründung:
Mit Beschluß der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes OberlausitzNiederschlesien vom 29.03.1995 ist bei der Aufstellung der Braunkohlenpläne als Sanierungsrahmenpläne für die Tagebaue Skado und Koschen, Laubusch/Kortitzmühle und Spreetal die
großflächige touristische Nutzung der Bergbaufolgelandschaft landesplanerisch zu berücksichtigen.
Die Belange der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, der Infrastruktur sowie der örtlichen Freizeit- und Erholungsnutzung werden nicht eingeengt; sie
unterstützen diese wirksam. Konkurrierende Nutzungen werden ausgeschlossen. Mit der
großflächigen Freizeit- und Erholungsnutzung wird ein Beitrag zur nachhaltigen Belebung
der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung der Bergbaufolgelandschaft in der nördlichen
Oberlausitz geleistet.
5.1
Bergbau
Ziel 3
Die für die Herstellung der öffentlichen Sicherheit im Sanierungsgebiet erforderlichen
Sanierungsarbeiten (Karte 2) sind in einer solchen Form durchzuführen, daß die damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft auf das erforderliche Minimum beschränkt werden. Dabei sind die Sanierungsarbeiten entsprechend den künftigen Nutzungsanforderungen vorzunehmen (Karte 3) und frühestmöglich abzuschließen.
Begründung:
Die im Bereich des ehemaligen Tagebaues Laubusch verkippten Abraummassen bestehen
überwiegend aus gleichförmigen, nicht bis schwach bindigen Sanden. Dieses Material stellt
im Zusammenwirken mit dem erfolgten Grundwasserwiederanstieg in der Kippe eine starke Gefährdung dar, da es zu Setzungsfließerscheinungen führen kann. Diese Gefährdungen
führten zur Sperrung eines 100 - 400 m breiten Bereiches entlang der Uferlinie der Restseen
Laubusch und Kortitzmühle. Die gefährdeten Bereiche sind in Karte 1 dargestellt.
Die Sanierungsmaßnahmen haben die Gewährleistung bzw. Herstellung der geotechnischen
Sicherheit in Form der Dauerstandsicherheit der Böschungssysteme zum Inhalt.
Die mit der Sanierung der setzungsfließgefährdeten Bereiche verbundenen Sicherungsmaßnahmen, wie die Maßnahmen zur dynamischen Kippenstabilisierung, führen zu teilweise erheblichen Eingriffen in die in diesen Bereichen vorhandene Landschaft. Es wird deshalb als
erforderlich angesehen, daß diese Eingriffe auf den für die Herstellung der öffentlichen Sicherheit notwendigen Umfang reduziert werden.
Der zeitliche Ablauf der Sanierungsmaßnahmen muß die vorgesehene großflächige Freizeitund Erholungsnutzung und den Grundwasserwiederanstieg berücksichtigen.
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
33
Zielteil
Ziel 4
Die Bereiche der industriellen Absetzanlagen Brikettfabrik Laubusch und der Kraftwerke Lauta und Laubusch (Karte 2) sind mit kulturfreundlichen Erdmassen zu überdecken,
um eine schnelle Wiedernutzbarmachung dieser Flächen gewährleisten zu können.
Begründung:
Durch die Einspülung von Aschen bzw. Kohletrübe aus den Kraftwerken Lauta und Laubusch
sowie der Brikettfabrik Laubusch entstanden industrielle Absetzanlagen von insgesamt 55 ha
Fläche. Da Teile dieser Flächen nur einen geringen Grundwasserflurabstand aufweisen und
eine Quelle für Staubemissionen darstellen, ist eine Sanierung erforderlich.
Zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit dieser Bereiche ist eine Überdeckung mit kulturfreundlichen Erdmassen vorgesehen. Die dafür erforderlichen Erdmassen werden zur Minimierung des Transportaufwandes sowie zur Verringerung von Belastungen für die Bevölkerung aus
Abschnitten des nicht mehr benötigten Kohlebahndammes der ehemaligen Kohlebahnstrecke
Laubusch–Kraftwerk Lauta sowie aus dem ehemaligen Tagebau Spreetal entnommen.
Mit der Überdeckung der Einspülflächen verringert sich die Immissionsbelastung der umliegenden Orte und es wird die Voraussetzung dafür geschaffen, daß diese Flächen in die Landschaftsgestaltung einbezogen werden können.
Ziel 5
Das Restloch Tätzschwitz Süd, das Restloch Werkbahn, der Randschlauch Tätzschwitz
und das Restloch der ehemaligen Kohlebahnausfahrt sollen vorrangig mit Erdmassen
aus dem Innenkippenbereich Laubusch verfüllt werden (Karte 2).
Begründung:
Das Restloch Tätzschwitz Süd, der Randschlauch Tätzschwitz sowie das Restloch Werkbahn
entstanden durch die technologisch bedingte Fahrweise der im ehemaligen Tagebau Laubusch eingesetzten Förderbrücke. In Verbindung mit dem Grundwasserwiederanstieg stellen
die gekippten Böschungen der Restlöcher stark setzungsfließgefährdete Bereiche dar. Um
diese Gefährdungen zu beseitigen, ist es im Rahmen der Sanierung erforderlich, die genannten Restlöcher mit Erdmassen zu verfüllen.
Ziel 6
Die durch den ehemaligen Tagebau Laubusch/Kortitzmühle verlaufenden Wege sind an
den durch den Grundwasserwiederanstieg gefährdeten Abschnitten (Karte 3) zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit mit Erdmassen aufzufüllen.
Begründung:
Im verkippten Gebiet des ehemaligen Tagebaues werden mit dem Wiederanstieg des Grundwassers Bereiche entstehen, die nur einen geringen Grundwasserflurabstand aufweisen. Um
Grundbrüche auszuschließen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, werden die
Wege auf der Grundlage geotechnischer Berechnungen mit Erdmassen aufgefüllt.
34
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Zielteil
Ziel 7
Die im Sanierungsgebiet vorhandenen untertägigen Grubenbaue (Karte 2) sind in einer
solchen Form zu verwahren, daß Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit unter Berücksichtigung der in Karte 3 ausgewiesenen Folgenutzung ausgeschlossen werden
können.
Begründung:
Im ehemaligen Tagebau Laubusch erfolgte die Entwässerung des Deckgebirges - als Voraussetzung für die Kohlegewinnung - mittels untertägig angelegter Strecken. Nach Auslauf
des Tagebaues Laubusch verblieben in dessen Randbereichen eine Reihe von untertägigen
Entwässerungsanlagen. Für diese Grubenbaue werden Gefährdungsabschätzungen durchgeführt, auf deren Grundlage der Sanierungsumfang festgelegt wird. Sie werden in die Sanierung einbezogen, so daß die davon ausgehende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nach
Abschluß der Sanierungsarbeiten beseitigt ist.
Ziel 8
Die im Sanierungsgebiet vorhandenen und nicht mehr benötigten bergbaulichen Anlagen, Bahnstrecken sowie deren Nebenanlagen wie das Anschlußgleis (1435 mm - Spurweite) Laubusch-Schwarzkollm, Teile der Werkbahnanlagen (900 mm - Spurweite) sowie
das Wasserwerk am Brandenburger Tor sollen demontiert und zurückgebaut werden.
Dabei sollen die im Bereich der ausgewiesenen Vorranggebiete für die großflächige
Freizeit- und Erholungsnutzung sowie die im verbleibenden Abschnitt der ehemaligen
Kohleverbindungsbahn (900 mm - Spurweite) befindlichen Anlagen vorrangig in den
Rückbau eingeordnet werden (Karte 3).
Begründung:
Im Sanierungsgebiet befinden sich bergbauliche Anlagen sowie Teile des Streckennetzes der
Kohleverbindungsbahn (900 mm - Spurweite). Diese Kohleverbindungsbahn war Teil eines
ehemals 270 km langen Schmalspurnetzes, das den Veredlungsstandort Laubusch mit den
anderen gleichartigen Standorten verband. Teile dieses Streckennetzes sowie seiner Nebenanlagen werden nach Außerbetriebnahme der Veredlungsanlagen nicht mehr benötigt und
können zurückgebaut werden.
Voraussetzung für die vorgesehene großflächige Freizeit- und Erholungsnutzung ist u. a. der
Rückbau und die Demontage von nicht mehr benötigten bergbaulichen Anlagen. Diese Arbeiten sind insbesondere im Bereich der ausgewiesenen Vorranggebiete für die großflächige
Freizeit- und Erholungsnutzung sowie entlang des für die künftige Dampfeisenbahn vorgesehenen Abschnittes der ehemaligen Kohleverbindungsbahn erforderlich.
Über den Umfang des Rückbaues des für den ehemaligen Tagebau Laubusch angelegten
Hochwasserschutzdammes zwischen Nardt und der Anbindung des Zuleiters zum Lugteich
können erst auf der Grundlage von weiteren hydrologischen Aussagen in den künftigen wasserwirtschaftlichen Planungen sowie nach Bewertung aus naturschutzfachlicher Sicht konkrete Aussagen getroffen werden.
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
35
Zielteil
Ziel 9
In Karte 3 ist ein Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe (Festgestein) ausgewiesen.
Begründung:
Das Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe (Festgestein) gehört zu der in Abbau befindlichen Granodiorit- und Grauwackenlagerstätte Schwarzkollm. Laut LEP Sachsen Ziel III 8.4.1
soll der Abbau oberflächennaher Rohstoffe in erster Linie in den dafür festgelegten Vorrangund Vorbehaltsgebieten erfolgen. Mit der Ausweisung des Vorranggebietes oberflächennahe
Rohstoffe wird somit Ziel III.8.4.2 i. V. m. Karte 7.1 LEP entsprochen, wonach die im LEP dargestellten Vorranggebiete für oberflächennahe Rohstoffe zu konkretisieren und als Vorranggebiete in den Regionalplänen auszuweisen sind.
Umsetzung der Ziele:
Die Umsetzung und Konkretisierung der im Punkt 5.1 genannten Ziele ist insbesondere im
bergrechtlichen Betriebsplanverfahren vorzunehmen.
5.2
Wasser
Ziel 10
Der Zuleiter zu den Restseen Laubusch und Kortitzmühle über den Lugteich sowie der
Ableiter sind so zu gestalten, daß auch nach der Einstellung der Grubenwassereinleitung eine Wasserspiegelhöhe von + 107,85 m HN gewährleistet ist.
Begründung:
Der bergbaubedingt entstandene Restraum umfaßt den Restsee Laubusch und den Restsee
Kortitzmühle mit einer Wasserfläche von zusammen ca. 240 ha. In den Restsee Laubusch
münden der Schleichgraben sowie das Goldgräbchen. Dieser Bereich stellt ein Stillgewässerbiotop dar, der durch den Wechsel von vielgestaltig entwickelten Räumen und durch Setzungsfließen entstandenen steilen Böschungsabschnitten gekennzeichnet ist. Gegenwärtig
erfolgt die Einleitung von Grubenwasser in die Restseen, die eine Wasserspiegelhöhe von
+ 107,85 m HN bewirkt. Bei diesem Wasserstand besteht eine Verbindung vom Restsee Laubusch über den teilweise durch brandenburgisches Territorium verlaufenden Schleichgraben
zur Schwarzen Elster. Mit der Einstellung der Grubenwassereinleitung in den Restsee wird
der bestehende Landschaftscharakter (Stillgewässer-Biotop) beeinträchtigt und es erfolgt kein
Abfluß des Wassers in die Schwarze Elster. Um diese negative Entwicklung zu vermeiden, ist
es erforderlich, daß der Wasserspiegel im Restsee Laubusch auch nach Einstellung der Grubenwassereinleitung durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen auf dem derzeitigen
Niveau erhalten wird.
Ziel 11
Der Lugteich sowie entstehende Vernässungsbereiche sind als Vorranggebiet Gewässer ausgewiesen (Karte 3). Die Wasserspiegelhöhe im Lugteich soll im Endzustand
+ 109,35 m HN betragen.
36
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Zielteil
Begründung:
Infolge des Grundwasserwiederanstieges kommt es zur Herausbildung von Wasserflächen im
Bereich des Lugteiches sowie von weiteren lokalen Vernässungsbereichen, die zur ökologischen Vielfalt der Landschaft beitragen.
Die im Bereich des Lugteiches durch den Grundwasserwiederanstieg zu erwartende Vernässung und Überflutung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen kann durch die Gestaltung
einer Vorflut für den Lugteich wesentlich reduziert werden. Gleichzeitig besteht damit die Möglichkeit der Wasserableitung in die Restseen Laubusch und Kortitzmühle. Im Rahmen von
weiteren fachspezifischen Untersuchungen sowie nach Vorlage einer bestätigten Wasserbilanz, in der auch der erforderliche Mindestwasserdurchfluß zum Lugteich und den Restseen
Laubusch und Kortitzmühle zu berücksichtigen ist, werden diese Aussagen in nachfolgenden
Planverfahren konkretisiert.
Ziel 12
Die vom ehemaligen Industriestandort Lauta ausgehende Kontaminationsgefahr für das
Grundwasser ist durch die Kontrolle der Grundwasserdynamik und -be-schaffenheit
mittels eines Überwachungsnetzes als Grundlage für die Einleitung ggf. erforderlicher
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu überwachen.
Begründung:
Entsprechend LEP Sachsen Ziel III 3.2.2 sollen Grundwasserbelastungen entsprechend ihrem
Gefährdungspotential beseitigt werden. Eine potentielle Gefährdung des Grundwassers geht
von den südlich des Sanierungsgebietes gelegenen Betriebsflächen des ehemaligen Lautawerkes (Teerteiche, Rotschlammhalden) aus. Durch Messungen im Rahmen von gutachterlichen Untersuchungen zum Industriekomplex Lautawerk wurden südlich des Sanierungsgebietes Laubusch im Grundwasser Schadstoffe nachgewiesen. Der Schleichgraben nimmt
über Drainagewirkungen kontaminiertes Wasser aus dem Bereich der Industrieflächen des
ehemaligen Lautawerkes auf.
Zu den von kontaminierten Teilbereichen beim Großprojekt Lautawerk ausgehenden Gefährdungspotentialen mit raumübergreifenden Auswirkungen im Pfad Grundwasser ist ein Informationsaustausch erforderlich. Durch abgestimmte Meßprogramme sollte die Gewässerbeschaffenheit und die Effektivität von Gefahrenabwehrmaßnahmen überwacht werden.
Mit der geplanten Sanierung der genannten Betriebsflächen im Bereich Lauta ist eine Verringerung der Belastungen des Grundwassers im Sanierungsgebiet Laubusch zu erwarten. Erforderlich ist die Errichtung von Meßstellen zur Überprüfung der Grundwasserqualität der aus
dem südlichen Bereich anströmenden Wässer. In die Kontrolle der Grundwasserqualität wird
auch der Abstrombereich des Lugteiches einbezogen.
Ziel 13
Die für eine Vorflutgestaltung notwendigen Zu- und Ableiter (Karte 3) des Lugteiches
sowie weitere anzulegende Gräben sollen naturnah gestaltet werden. Die bauliche Ausführung der Zu- und Ableiter ist rechtzeitig vor dem Grundwasserwiederanstieg vorzunehmen.
Begründung:
Mit der Gestaltung einer Vorflut des Lugteichbereiches kann den negativen Auswirkungen
des Grundwasserwiederanstieges wirksam begegnet werden. Wesentlicher Bestandteil der
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
37
Internetfassung
Zielteil
Vorflutgestaltung ist der Bau eines Zu- und Ablaufgrabens für das Lugteichgebiet. Bei einer
Wasserspiegelhöhe im Lugteich von + 109,35 m HN und einer damit verbundenen Reduzierung der Fläche des Lugteiches auf 85 ha besitzt der Zuleiter eine Länge von ca. 2100 m und
der Ableiter von ca. 2700 m. Die Ausbindung des Zuleiters ist am Altlauf der Schwarzen Elster
im Bereich von Neuwiese vorgesehen, der Ableiter soll in den Zulauf zum Restsee Kortitzmühle eingebunden werden. Die für einen ausreichenden Abfluß des auf der Grundlage hydrologischer Berechnungen ermittelten Wasserdargebotes erforderliche Dimensionierung des Zuund Ableiters ist Bestandteil der wasserwirtschaftlichen Fachplanungen. Der Zu- und Ableiter
verlaufen im Bereich der ehemaligen Elsteraue. Mit der nördlich des Lugteiches vorgesehenen
Retentionsfläche (Karte 4) wird die Möglichkeit geschaffen, auftretendes Hochwasser in diese
Fläche einzuleiten.
Beim Bau der Zu- und Ableiter ist als Besonderheit zu beachten, daß die Trassen auf verkipptem Gebiet liegen und eine Beeinflussung durch den Grundwasserwiederanstieg gegeben ist.
Diese Besonderheiten erfordern eine Stabilisierung der künftigen Trassen. Bei der Anlage der
Trassen werden auch die Belange des Naturschutzes durch Vermeidung eines Trassenverlaufes durch Biotope der Wertstufe III sowie die naturnahe Ausführung des Zu- und Ableiters
entsprechend den Richtlinien für die naturnahe Gestaltung der Fließgewässer in Sachsen
ausreichend berücksichtigt.
Infolge des Grundwasserwiederanstieges kommt es im Umfeld des Lugteiches zur Bildung
von Bereichen, die nicht die laut geotechnischen Berechnungen geforderte Trockenüberdeckung von > 2 m aufweisen sowie zu lokalen Vernässungen (Karte 3). Die Überwachung des
Grundwasserwiederanstieges erfolgt im Rahmen des bestehenden und bei Erfordernis zu ergänzenden Grundwassermeßnetzes der LMBV mbH. Der Umfang der zur Herstellung der
öffentlichen Sicherheit notwendigen Überdeckung und die Größe der lokalen Vernässungen
werden in Verbindung mit der Anlage von Gräben, die in Richtung Lugteich bzw. dem anzulegenden Zu- und Ableiter entwässern, sowie durch weitere geeignete Maßnahmen in den
nachfolgenden Fachplanungen konkretisiert.
Umsetzung der Ziele:
Die Umsetzung und Konkretisierung der im Punkt 5.2 genannten Ziele ist insbesondere im
Verfahren nach dem WHG, dem SächsWG und dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren
vorzunehmen.
5.3
Naturschutz und Landschaftspflege
Ziel 14
Als Vorranggebiete Natur und Landschaft sind ausgewiesen (Karte 3):
-Gebiet des Lugteiches mit der nördlich angrenzenden Retentionsfläche und dem Zuund Ableiter,
-Gebiet östlich der Kortitzmühle,
-westlicher Teil des Kippen- und Restseebereiches Laubusch,
-Restloch Werkbahn und Randbereich der industriellen Absetzanlage Laubusch sowie
-Renaturierungsbereich entlang der verlegten Schwarzen Elster.
Die im Sanierungsgebiet gelegenen Teile der Landschaftsschutzgebiete „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“ (unter Ausgrenzung des Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe) und „Elstergebiet um Neuwiese“ sind in der Karte 3 als Vorbehaltsgebiet Natur
und Landschaft ausgewiesen.
38
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Zielteil
Begründung:
Diese Gebiete haben sich seit Beendigung des Tagebaues zu wertvollen Lebensräumen für
viele vom Aussterben bedrohte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Das Lugteichgebiet wird aufgrund seiner hohen ökologischen Wertigkeit als Vorranggebiet Natur und
Landschaft ausgewiesen. Es bildet ein vernetzendes Element zu dem östlich des Sanierungsgebietes gelegenen Landschaftsschutzgebiet „Elstergebiet um Neuwiese“. Für eine wirksame
Biotopvernetzung werden die Bereiche des Zu- und Ableiters für den Lugteich beidseitig in
einer Breite von ca. 100 m als Vorranggebiet Natur und Landschaft ausgewiesen. Die Sukzessionsbereiche bieten Voraussetzungen für die Entstehung kleinflächiger Biotope und tragen
somit zur ökologischen Vielfalt der Landschaft bei. Mit der Ausweisung der Vorranggebiete Natur und Landschaft sowie der Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft wird dem LEP Sachsen
Ziel III 2.3.2 und Ziel III 2.1.1 entsprochen. Die Ausweisung eines Renaturierungsbereiches
entlang der verlegten Schwarzen Elster bietet die Voraussetzungen zur Schaffung naturnaher
Ufer- und Auenbereiche entlang der Elster sowie für die Entwicklung einer artenreichen Fischund Kleintierfauna. Gleichzeitig wird damit auch dem Grundsatz III 3.6 des LEP Sachsen entsprochen, wonach nicht naturnah ausgebaute Gewässer, sofern sie nicht wertvolle Zeugen
der Technikgeschichte sind, in einen naturgerechten Zustand zurückgeführt werden sollen.
Die Ausweisung von Vorranggebieten Natur und Landschaft schließt im Hinblick auf die großflächige Freizeit- und Erholungsnutzung im Sanierungsgebiet Möglichkeiten des Erlebens und
Beobachtens von Flora und Fauna nicht aus. Der Umfang und die Ausgestaltung dieser Möglichkeiten werden im Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde festgelegt.
Ziel 15
Die Wiedernutzbarmachung der Restlöcher und Massenentnahmestellen, der industriellen Absetzanlagen, der für die Kippenstabilisierung in Anspruch genommenen Bereiche sowie von gefährdeten Uferböschungen des Lugteiches soll entsprechend der in
Karte 3 ausgewiesenen Folgenutzung mit folgenden Zielstellungen erfolgen:
-Randschlauch Tätzschwitz:
Aufforstung der verfüllten Bereiche mit standortgerechten Laub- und Nadelgehölzen,
-Restloch Tätzschwitz Süd:
Schaffung von Wald- und Grünflächen mit Anlage eines temporären Feuchtgebietes,
-Restloch Tätzschwitz Ost (bereits verfüllt):
Aufforstung mit standortgerechten Laubgehölzen,
-Restloch Werkbahn:
Entwicklung einer Sukzessionsfläche,
-Restloch ehemalige Kohlebahnausfahrt:
Aufforstung mit standortgerechten Laub- und Nadelgehölzen,
-Trassen für die Kippenstabilisierung:
Aufforstung mit standortgerechten Gehölzarten mit überwiegendem Laubholzanteil,
-Erdstoffentnahmestellen:
Aufforstung nach ökologischen Aspekten mit standortgerechten Gehölzarten,
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
39
Zielteil
-Lugteich:
Anpflanzung von ufertypischer Vegetation bei Verwendung ausschließlich standortgerechter Arten,
-industrielle Absetzanlagen:
Aufforstung mit standortgerechten Gehölzarten, auf Teilflächen im Uferbereich Initialpflanzungen, die der Sukzession überlassen werden.
Bei allen Pflanzungen soll sich die Auswahl der neu auszubringenden Pflanzen (Bäume, Sträucher und Bodenvegetation) an der potentiellen natürlichen Vegetation orientieren.
Begründung:
Mit den im Ziel vorgesehenen Maßnahmen für diese Bereiche werden die Voraussetzungen
geschaffen, daß sie sich nach Abschluß der Sanierung in den umgebenden Landschaftsraum
eingliedern.
Die Verfüllung des Restloches Tätzschwitz Süd weist als Besonderheit die Schaffung einer
Möglichkeit zur Einleitung von Regenwasser aus dem Bereich der Gemeinde Tätzschwitz in
das verfüllte Restloch auf. Dadurch sind nach dem Abschluß der Sanierung dieses Restloches die Voraussetzungen gegeben, daß es in diesem Bereich zur Bildung eines temporären
Feuchtbiotopes kommt. Die sich an die Röhrichtzone anschließenden Bereiche werden in
südlicher Richtung mit Weichholzarten und sich daran anschließenden Hartgehölzen, die den
Übergang zu den Kippenforsten bilden, aufgeforstet. Die nördlichen Uferbereiche werden als
Grünfläche mit einzelnen Weiden vorgesehen, die einen landschaftlichen Übergang zum Ort
Tätzschwitz bilden.
Bei der Aufforstung der ehemaligen Kohlebahnausfahrt wird dem Übergangscharakter dieses Bereiches zwischen dem Ort Laubusch und den vorhandenen Kippenforsten Rechnung
getragen. Soweit es den geotechnischen Vorgaben zur Herstellung und Gewährleistung der
öffentlichen Sicherheit nicht entgegensteht, werden bei der Gestaltung der Restlöcher die sich
herausgebildeten Sekundärbiotope erhalten und von Fremdnutzungen freigehalten.
Ziel 16
Die in der Karte 3 ausgewiesenen Vorranggebiete Gewässer mit Ausnahme des Lugteiches sollen als Feuchtbiotope entwickelt werden. Die Entwicklung weiterer Feuchtgebiete im Sanierungsgebiet soll unter Beachtung der bestehenden Nutzungen ermöglicht werden.
Begründung:
Infolge des Grundwasserwiederanstieges kommt es zur Herausbildung von lokalen Vernässungsbereichen. Diese Bereiche können sich zu Feuchtbiotopen entwickeln, die wertvolle Lebensräume darstellen und somit zur ökologischen Vielfalt der Landschaft beitragen.
Ziel 17
Die ökologisch wertvollen Uferbereiche der Restseen Laubusch und Kortitzmühle und
des Lugteiches sollen durch die Sanierungsarbeiten nicht mehr als erforderlich beeinträchtigt und naturnah gestaltet werden.
40
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Zielteil
Begründung:
Im Bereich des Restsees Laubusch und des Restsees Kortitzmühle entstanden seit der Außerbetriebnahme des Tagebaues Laubusch zahlreiche Feuchtbiotope mit Stillgewässercharakter. An den Uferzonen des Gewässers bildete sich ein dichter Röhrichtbestand aus. Diese
ökologisch wertvollen Bereiche werden auch nach der Sanierung dem Restsee ihr Gepräge
geben.
Der Lugteich befindet sich auf verkipptem Gelände des ehemaligen Tagebaues Laubusch. Die
vorgesehenen Sanierungsarbeiten mit den damit verbundenen Eingriffen in die vorhandene
Naturausstattung erfolgen an den gefährdeten Böschungen im Westen und Norden der nach
dem Grundwasserwiederanstieg entstehenden Wasserfläche des Lugteiches.
Ziel 18
Die nach Beendigung der Grubenwassereinleitung in den Restsee Kortitzmühle nicht
mehr benötigten Abschnitte des Zuleiters „Bluno Südgraben“ sollen unter Beachtung
der Belange des Naturschutzes in die Landschaftsgestaltung einbezogen werden.
Begründung:
Mit der Einstellung der Grubenwassereinleitung in den Restsee Kortitzmühle werden Abschnitte des bisher dafür genutzten Zuleiters „Bluno Südgraben“ nicht mehr benötigt. Da große
Bereiche des Grabens bereits eine wertvolle Naturausstattung aufweisen, werden die entsprechenden Abschnitte in ihrem bisherigen Zustand belassen.
Umsetzung der Ziele:
Die Umsetzung und Konkretisierung der im Punkt 5.3 genannten Ziele ist insbesondere unter
Beachtung des BNatSchG, des SächsNatSchG und des SächsWaldG im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren vorzunehmen.
5.4
Land- und Forstwirtschaft
Ziel 19
Als Vorranggebiete Wald sind ausgewiesen (Karte 3):
-der Innenkippenbereich südlich von Tätzschwitz,
-die Bereiche südlich und östlich des Lugteiches,
-die Halden südlich von Laubusch sowie
-der Bereich östlich von Laubusch.
Die Aufforstung und der langfristige Waldumbau sollen mit standortgerechter und naturnaher Bestockung in Anlehnung an die sächsischen Waldbaugrundsätze erfolgen.
Bei der Aufforstung soll ein Verhältnis von Laub- zu Nadelbäumen in Anlehnung an die
potentiellen natürlichen Waldgesellschaften vorgesehen werden. Bei der Gestaltung
der Waldflächen sind die Belange des Brandschutzes zu beachten.
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
41
Zielteil
Begründung:
Mit der Ausweisung von Vorranggebieten Wald im Sanierungsgebiet ist die Grundlage für eine
Bewirtschaftung des Waldes nach ökologischen Grundsätzen entsprechend § 24 Sächsisches
Waldgesetz gegeben.
Im Bereich der zu verfüllenden Restlöcher und industriellen Absetzanlagen werden auf der
Grundlage bodengeologischer Gutachten die für eine Bepflanzung erforderlichen Maßnahmen
zur Aufwertung der oberen Bodenschicht durchgeführt. Dabei werden die Bodenverhältnisse
entsprechend den künftigen Nutzungsanforderungen gestaltet. Auf Teilen der industriellen Absetzanlagen ist die Schaffung von Nutz- und Erholungswald vorgesehen. Einhergehend mit
den Aufforstungsarbeiten ist vorgesehen, vorhandene Waldbestände in standortgerechte Bestockung umzuwandeln. Sofern erforderlich, wird an außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete Natur und Landschaft gelegenen Standorten zur Gewährleistung einer langfristigen
Waldentwicklung eine Bodenmelioration vorgesehen. Damit wird den Forderungen des LEP
Sachsen (Ziel III 10.2.3 und Ziel III 10.2.2) entsprochen, die Waldfunktionen nachhaltig zu sichern sowie Waldstrukturen, die nicht standortgerecht ausgebildet sind, langfristig im Rahmen
der Bewirtschaftung umzubauen.
Das Sanierungsgebiet weist die höchste Waldbrandgefahrenklasse auf und erfordert somit
auch eine besondere Berücksichtigung des Brandschutzes bei der Anlage und Gestaltung der
Waldflächen.
Mit der Zielstellung wird erreicht, daß sich die Waldflächen langfristig zu artenreichen Mischwaldbeständen entwickeln können und wieder der historisch gewachsene Charakter der Kulturlandschaft in diesem Gebiet entsteht.
Ziel 20
Die Halden des ehemaligen Tagebaues Laubusch sollen als landschaftsprägende Elemente erhalten werden. Dem Fortschreiten von Erosionserscheinungen an den Böschungen soll durch landschaftsgestalterische Maßnahmen vorgebeugt werden.
Begründung:
Im Verlauf der Tagebauentwicklung wurden Halden aufgeschüttet, die sich zwischen Laubusch Siedlung und Laubusch Kolonie befinden. Eine weitere Halde liegt westlich des Ortes
Nardt (Außenhalde Nardt). Alle Haldenflächen werden forstlich bewirtschaftet. So weist die
vor ca. 60 Jahren aufgeforstete Außenhalde Nardt die Merkmale eines naturnahen KiefernBirkenwaldes mit einer ausgeprägten Heide-Blaubeer Strauchschicht auf.
Einen Einschnitt in das Landschaftsbild stellen die über die Halden westlich und östlich der
Siedlung Laubusch verlaufenden Freileitungstrassen dar. Dem Fortschreiten der Erosionserscheinungen an den Böschungen wird durch naturnahe landschaftsgestalterische Maßnahmen begegnet.
Ziel 21
Für den Waldbrandschutz sind an geeigneten Uferbereichen der Restseen Laubusch
und Kortitzmühle sowie des Lugteiches Löschwasserentnahmestellen in erforderlichem Umfang vorzusehen.
42
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Zielteil
Begründung:
Das Sanierungsgebiet gehört zur höchsten Waldbrandgefahrenklasse. Die vorgesehenen
Löschwasserentnahmestellen an den Restseen Laubusch und Kortitzmühle sowie am Lugteich dienen somit dem vorbeugenden Waldbrandschutz in diesem Gebiet.
Die Festlegung der einzelnen Standorte erfolgt in den Fachplanungen. In Vorranggebieten
Natur und Landschaft gelegene Standorte werden dabei in Einklang mit den Zielen des SächsNatSchG gebracht.
Umsetzung der Ziele:
Die Umsetzung und Konkretisierung der im Punkt 5.4 genannten Ziele ist insbesondere im Verfahren nach dem SächsWaldG, dem BNatSchG, dem SächsNatSchG, dem SächsBrandSchG
und dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren vorzunehmen.
5.5
Staub- und Lärmimmission
Ziel 22
Die angrenzenden Ortslagen sind durch geeignete Maßnahmen vor den durch die Sanierungsarbeiten verursachten Staub- und Lärmimmissionen nach dem Stand der Technik wirksam zu schützen.
Begründung:
Zum Zeitpunkt der Genemigung des Sanierungsrahmenplanes gelten die Immissionswerte für
Schwebstaub nach der 22. BImSchV 150 µg/m³ (Tagesmittelwerte). Nach den Vorschriften des
BImSchG sind alle durch die Bergbautätigkeit unmittelbar und mittelbar verursachten schädlichen Einwirkungen auf die Bevölkerung und auf die Umwelt, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, zu verhindern; nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche
Einwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die notwendigen Immissionschutzmaßnahmen können aktive und passive Maßnahmen umfassen. Zu den Emissionsquellen im
Sanierungsgebiet zählen insbesondere die noch mit Erdmassen zu überdeckenden Bereiche
der industriellen Absetzanlagen Laubusch und Lauta. Die davon ausgehenden Immissionsbelastungen werden durch die begonnene Überdeckung dieser Flächen schrittweise abgebaut.
Um Staubimmissionen zu vermeiden ist es des weiteren erforderlich, daß die verfüllten Restlochbereiche sowie die Bereiche der dafür benötigten Massenentnahme umgehend wieder bepflanzt bzw. aufgeforstet werden. Die zu erwartenden kurzzeitigen Lärmbelastungen werden
im wesentlichen durch die Verfahren zur Verdichtung setzungsfließgefährdeter Kippenbereiche sowie durch Erdstofftransporte zur Verfüllung der Restlöcher verursacht. Zur Reduzierung
der damit verbundenen Belastungen sind passive Lärmschutzmaßnahmen wie beispielsweise
betriebsorganisatorische Maßnahmen und Nutzung einer nicht mehr benötigten Gleistrasse
für die Erdstofftransporte vorgesehen.
Umsetzung des Zieles:
Die Umsetzung und Konkretisierung des im Punkt 5.5 genannten Zieles ist insbesondere im
bergrechtlichen Betriebsplanverfahren nach immissionsschutzrechtlichen Grundsätzen vorzunehmen.
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
43
Zielteil
5.6
Abfallwirtschaft, Deponiewesen und Bodenschutz
Ziel 23
Die im Sanierungsgebiet gelegenen Deponien, Altstandorte und Altablagerungen sind
entsprechend der Sächsischen Altlastenmethodik rechtzeitig vor dem Grundwasserwiederanstieg zu behandeln. Dabei sind die im Grundwasserwiederanstiegsbereich liegenden Deponien und Altablagerungen
-Kohlebahnausfahrt Laubusch,
-Tätzschwitz Süd,
-Tätzschwitz Ost sowie
-Restloch Werkbahn
vorrangig zu behandeln (Karte 2).
Begründung:
Alle im Sanierungsgebiet befindlichen Altablagerungen und Altstandorte wurden hinsichtlich
ihres Gefährdungspotentials untersucht und fachlich bewertet. Für eine abschließende Festlegung von Sanierungsmaßnahmen zur Sicherung und/oder Dekontamination ist für die im
Grundwasserwiederanstiegsbereich befindlichen Altablagerungen Kohlebahnausfahrt Laubusch, Tätzschwitz Süd, Tätzschwitz Ost und Restloch Werkbahn weiterer Handlungsbedarf
im Sinne der Erkundung/Überwachung zur Schaffung einer repräsentativen Datenbasis erforderlich.
Für die restlichen Altablagerungen
- Bereich der industriellen Absetzanlage Laubusch,
- Bereich der industriellen Absetzanlage Lauta,
- Randschlauch Tätzschwitz
werden die in den Gefährdungsabschätzungen für eine Behandlung dieser Altablagerungen
vorgeschlagenen Maßnahmen als ausreichend für deren Sicherung angesehen. Hierzu gehören die Abdeckung der Deponien mit Erdmassen, um den Eintritt von Niederschlagswasser zu
reduzieren sowie die noch notwendige oberflächennahe Beräumung der einzelnen Deponien.
Für alle Deponien wird die Grundwasserbeobachtung mittels Pegel im An- und Abstrombereich der Deponien für erforderlich gehalten.
Eine abschließende Bewertung der zu den einzelnen Altablagerungen und Altstandorten getroffenen Aussagen hinsichtlich weiter bestehender Gefährdungen und dem daraus resultierenden Untersuchungsbedarf ist erst nach einer gesamträumlichen und die Einzelobjekte
übergreifenden Beurteilung der im Raum Lauta vorhandenen Altlasten, insbesondere im Rahmen des ökologischen Großprojektes „Lautawerk“, und der davon ausgehenden Gefährdungen für das Sanierungsgebiet Laubusch möglich. Auf der Grundlage dieser baldmöglichst vorzunehmenden Bewertung werden die Aussagen zum notwendigen Sanierungsaufwand für die
Altablagerungen präzisiert und der Sanierungsumfang festgelegt. Weiterhin bekanntwerdende
Altlastenverdachtsflächen werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen angezeigt und
gemäß der Sächsischen Altlastenmethodik behandelt.
Für den Fall, daß bei der Rekultivierung Stoffe eingesetzt werden, deren Verwendung auch in
der Klärschlammverordnung geregelt ist, ist zudem die Klärschlammverordnung entsprechend
anzuwenden.
Die Herstellung einer vielfältig nutzbaren und weitgehend nachsorgefreien Bergbaufolgelandschaft bedeutet, daß bei der Sanierung und Gestaltung der Kippen- und Haldenflächen,
44
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Zielteil
insbesondere die Böschungen, sachgerecht so hergestellt werden, daß eine den naturräumlichen Verhältnissen angepaßte Entwicklung, Nutzung und Funktionalität der Böden gewährleistet ist. Die durch die Sanierungsmaßnahmen
•Überdeckung der industriellen Absetzanlagen Brikettfabrik Laubusch und Kraftwerk Lauta
und Laubusch,
•Verfüllung der Restlöcher Tätzschwitz Süd, Werkbahn und ehemalige Kohlebahnausfahrt
sowie des Randschlauches Tätzschwitz,
•Sicherung der Böschungen an den Restseen Laubusch und Kortitzmühle sowie im Lugteichgebiet
entstehenden oder beeinflußten Rohböden weisen gestörte Bodenfunktionen auf. Die sachgerechte Rekultivierung dient dazu, die ökologischen Bodenfunktionen, insbesondere eine
belebte, durchwurzelte und pflanzentragende Bodenschicht mit ausgeglichenem Stoff- und
Wasserhaushalt, weitestgehend wiederherzustellen und eine standortgerechte Nutzung zu
gewährleisten.
Sachgerecht bedeutet insbesondere
•für die Gestaltung kulturfähige, nicht kontaminierte Substrate zu verwenden,
•die Massenbewegung nasser Substrate sowie ein mehrfaches Planieren zu vermeiden, um
gravierenden Verdichtungen vorzubeugen,
•bereits bestehende Bodenverdichtungen zu beseitigen,
•erosionsgefährdete Kippen und Halden umgehend zu begrünen (ggf. temporär),
•standortgerechte Folgenutzungen zu planen,
sofern nicht konkrete Ziele dies einzelfallweise begründet ausschließen (z. B. Sukzessionsflächen in Vorranggebieten „Natur und Landschaft“). In das Wiedernutzbarmachungsprogramm
werden Schutzmaßnahmen gegen Bodenverdichtung, Erosion und stoffliche Bodenbelastung
aufgenommen.
Dem Zweck des Zieles wird nachgekommen, indem
-für die im Sanierungsgebiet befindlichen illegalen Abfallablagerungen unter Beachtung des
KrW-/AbfG noch vor Abschluß der Sanierungsarbeiten eine sachgerechte Entsorgung erfolgt
und
-auf den erfaßten Deponien, sofern nach dem 30.06.1990 noch Abfälle abgelagert wurden
und eine förmliche Stillegung nicht erfolgte, diese nach § 36 KrW-/AbfG nachgeholt wird.
Umsetzung des Zieles:
Die Umsetzung und Konkretisierung des im Punkt 5.6 genannten Zieles ist insbesondere im
bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, dem KrW-/AbfG sowie dem EGAB vorzunehmen.
Desweiteren dienen beim Einsatz von Abfällen im Rahmen der Rekultivierung/Sanierung die
Vorgaben der LABO/LAGA-TR „Abfallverwertung auf devastierten Flächen“ und der LAGA-TR
„Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen“ sowie die LABOTR „Anforderungen an die Verwertung von kultivierbarem Bodenmaterial“ und die DIN 19731
der Zielumsetzung.
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
45
Zielteil
5.7
Siedlungswesen, Bevölkerung und Infrastruktur
Ziel 24
Eine uneingeschränkt nutzbare Ortsverbindung zwischen Tätzschwitz und Laubusch
ist unter Beachtung der Belange der großflächigen Freizeit- und Erholungsnutzung wiederherzustellen.
Begründung:
Die Ortsverbindungsstraße Tätzschwitz–Laubusch wurde durch den Tagebau Laubusch unterbrochen. Nach Beendigung des Tagebaubetriebes erfolgte die Wiederherstellung der Straßenverbindung auf dem verkippten Gelände des ehemaligen Tagebaues Laubusch. Durch
eine Rutschung wurde die Straßenverbindung zerstört, die dafür angelegte Ersatzstraße mit
einer Beschränkung der Fahrzeuggesamtmasse auf 1,5 t verläuft nördlich des Restsees Kortitzmühle.
Eine Verbindung zwischen Laubusch und Tätzschwitz ist somit sowohl über die Straße Laubusch–Geierswalde als auch über die eingeschränkt nutzbare Ersatzstraße möglich.
Die Gewährleistung einer uneingeschränkt nutzbaren Ortsverbindung zwischen Tätzschwitz
und Laubusch ist auch künftig erforderlich, dabei müssen die Belange der großflächigen Freizeit- und Erholungsnutzung Berücksichtigung finden.
Ziel 25
Unter Ausgrenzung bestehender Siedlungsflächen sind in der Karte 3 die Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete für großflächige Freizeit- und Erholungsnutzung/Fremden-verkehr
ausgewiesen. In die Freizeit- und Erholungsnutzung ist auch der durch das Sanierungsgebiet führende Abschnitt der ehemaligen Kohleverbindungsbahn mit einzubeziehen.
Vorbehaltsgebiete für die örtliche Freizeit- und Erholungsnutzung sind am Südufer des
Restsees Laubusch sowie südlich von Tätzschwitz ausgewiesen (Karte 3).
Begründung:
Das gesamte Gebiet gehört lt. LEP Sachsen (Karte 8) zu „Gebieten, die aufgrund ihres Landschaftscharakters oder vorhandener kulturhistorischer Sehenswürdigkeiten für eine Entwicklung des Fremdenverkehrs geeignet sind“. Diese Gebiete sollen ausgebaut werden und als
Standorte für großflächige Freizeiteinrichtungen mit erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit genutzt werden (LEP Sachsen Ziele III 6.3 und 6.11). Ausgehend von diesen Aussagen des LEP Sachsen ist das ehemals für den Rohstoffabbau genutzte Sanierungsgebiet unter
Ausschluß ökologisch wertvoller Gebiete und der bestehenden Siedlungsflächen als Standort
für großflächige Freizeiteinrichtungen geeignet. Die Siedlungsflächen umfassen die innerhalb
der Gemeindegebiete im Zusammenhang bebauten Ortsteile entsprechend § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Der in die großflächige Freizeit- und Erholungsnutzung einzubeziehende und damit zu erhaltende Abschnitt der ehemaligen Kohleverbindungsbahn verläuft in seinem westlichen Bereich
von der Kortitzmühle bis zur brandenburgischen Landesgrenze auf einem Damm, der gleichzeitig die Funktion eines Hochwasserschutzdammes der Schwarzen Elster erfüllt. Der Umfang
der für diesen Dammabschnitt erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes wird auf der Grundlage von wasserwirtschaftlichen Untersuchungen im Rahmen
der Fachplanungen festgelegt.
46
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Zielteil
Durch die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes für großflächige Freizeit- und Erholungsnutzung/Fremdenverkehr werden die darin bestehenden Nutzungen wie Land- und Forstwirtschaft nicht eingeschränkt.
Mit den ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für eine örtliche Freizeit- und Erholungsnutzung
werden nach der Sanierung dieser Bereiche die Voraussetzungen geschaffen, daß diese im
Umfeld der Orte Laubusch und Tätzschwitz gelegenen Gebiete in künftige kommunale Planungen zur Freizeit- und Erholungsnutzung einbezogen werden können.
Ziel 26
Im Sanierungsgebiet anzulegende Wirtschafts- und Wanderwege sollen sich in das vorhandene Wegesystem einfügen und dieses ergänzen.
Die Gestaltung von Wirtschafts- und Wanderwegen richtet sich nach den bereits bestehenden
Wegen und wird auf die Einbindung und Ergänzung in dieses System ausgerichtet. Es ist
vorgesehen, die Wege nach Tätzschwitz, dem Lugteichgebiet und Nardt unter Einbeziehung
vorhandener Forstwirtschaftswege zu gestalten. In die Wanderwegeführung werden auch die
Bereiche der Haldenflächen mit dem bereits angelegten Lehrpfad einbezogen. Dabei wird ein
Anschluß an die angrenzenden Landschaftsräume vorgesehen. Bei der Anlage der Wege muß
den Belangen des Waldbrandschutzes besondere Beachtung beigemessen werden, da das
Sanierungsgebiet die höchste Waldbrandgefahrenklasse aufweist.
Ziel 27
Die Industriefläche der ehemaligen Brikettfabrik Laubusch soll so saniert werden, daß
die Voraussetzungen für eine künftige Nutzung als Industrie- und Gewerbegebiet geschaffen werden.
Begründung:
Für die im Sanierungsgebiet liegende Industriefläche des ehemaligen Veredlungsstandortes
(Brikettfabrik und Kraftwerk) Laubusch liegt ein bergrechtlicher Abschlußbetriebsplan vor. Im
Rahmen dieses Planes erfolgt der Rückbau und die Demontage von Anlagen und Gebäuden.
Bestandteil des Abschlußbetriebsplanes bildet auch die Sanierung der gesamten Betriebsfläche auf der Grundlage einer für die geplante Folgenutzung hinreichenden Gefährdungsabschätzung. Nach Abschluß der Arbeiten sind die Voraussetzungen zur Ansiedlung von Gewerbe und Industrie gegeben. Im Raum Laubusch entstehen dadurch Möglichkeiten für eine
weitere wirtschaftliche Entwicklung. Damit kann dem LEP Sachsen Ziel III 4.4 entsprochen
werden, wonach insbesondere Industriebrachen schnellstmöglich beplant und wieder einer
Nutzung zugeführt werden sollen.
Ziel 28
Die Funktionsfähigkeit der Verkehrstrassen und Versorgungsleitungen ist bei den Sanierungsarbeiten sicherzustellen.
Begründung:
Durch das Sanierungsgebiet verlaufen Ferngasleitungen sowie Energiefreileitungen bzw. es
ist die Verlegung von Elektrokabeln zwischen Laubusch und Tätzschwitz vorgesehen.
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
47
Zielteil
Im südlichen Teil des Sanierungsgebietes befinden sich die zwischen Lauta und dem Umspannungswerk Graustein verlaufenden 110 kV-Freileitungen. Die im Sanierungsgebiet gelegenen
Ferngasleitungen gehören zum Verbundnetz Gas. Sie führen aus dem Gebiet Senftenberg
bzw. Hosena kommend zum Industriestandort Schwarze Pumpe.
Bei den Sanierungsarbeiten werden die im Sanierungsgebiet befindlichen Versorgungsleitungen und Verkehrstrassen berücksichtigt. Das gilt insbesondere für Trassenabschnitte, in deren
Bereich Sanierungsarbeiten zur Sicherung von gefährdeten Kippenbereichen durchgeführt
werden.
Umsetzung der Ziele:
Die Umsetzung und Konkretisierung der im Punkt 5.7 genannten Ziele ist insbesondere im
bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, Bauleitplanverfahren, Planfeststellungsverfahren nach
dem FStrG sowie dem SächsStrG sowie dem Verfahren nach dem SächsWaldG vorzunehmen.
48
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Zielteil
6
Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Sanierung
Durch das Betreiben des Tagebaues Laubusch/Kortitzmühle kam es zu erheblichen Veränderungen in der ursprünglichen Landschaft; es entstanden Restlöcher, Kippenflächen und Halden. Diese Bergbaulandschaft wurde durch Müllverbringung, das Einspülen von Asche und
Kohletrübe sowie die Einleitung von Abwässern stark beeinträchtigt. Infolge des Grundwasserwiederanstieges kam es in Verbindung mit dem abgelagerten Kippenmaterial zu Setzungsfließrutschungen, so daß das Gebiet großräumig für die Öffentlichkeit gesperrt werden mußte.
Ausgehend von den dargestellten Beeinträchtigungen umfassen die im Braunkohlenplan dargestellten Sanierungsmaßnahmen folgende Schwerpunkte:
-Herstellung und Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit,
-Sicherung des Wasserhaushaltes und
-Eingliederung der zu sanierenden Bereiche in die umgebende Landschaft unter Berücksichtigung der Interessen der umliegenden Gemeinden.
Im vorliegenden Braunkohlenplan sind die wesentlichsten Maßnahmen zur Sanierung des
ehemaligen Tagebaues Laubusch/Kortitzmühle dargestellt. Hierzu gehören insbesondere
die Herstellung der öffentlichen Sicherheit auf den gefährdeten Kippenbereichen und an den
Restlöchern, die Vorflutregelung für den Lugteich sowie die Sicherung und Sanierung von Altlasten. Mit diesen Maßnahmen werden die Voraussetzungen für die in dem Gebiet geplanten
Folgenutzungen geschaffen.
Für den Schutz und zur Entwicklung der auf den Flächen des ehemaligen Tagebaues bereits entstandenen ökologisch wertvollen Landschaftsbereiche erfolgt im Braunkohlenplan die
Ausweisung von Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie Wald. Das Sanierungsgebiet
befindet sich zum größten Teil auf einer ehemals für den Rohstoffabbau genutzten Fläche.
Entsprechend dem LEP Sachsen kann ein derartiges Gebiet als Standort für großflächige
Freizeiteinrichtungen vorgesehen werden, wobei darin gelegene ökologisch wertvolle Gebiete
ausgeklammert werden. Durch die vorgesehene Sanierung wird eine schnelle, ökologisch verträgliche und wirtschaftlich vertretbare Wiedereingliederung der vom Bergbau beeinträchtigten
Landschaft in den umgebenden Natur- und Wirtschaftsraum ermöglicht.
Zur Anpassung an die weitere Entwicklung wird es als erforderlich erachtet, den Braunkohlenplan entsprechend § 7 Abs. 8 SächsLPlG fortzuschreiben. Damit kann in Anbetracht der
langfristigen Planungen ggf. eingetretenen Veränderungen und Erfordernissen für Gewerbe,
Infrastruktur und Siedlungsentwicklung Rechnung getragen werden.
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
49
Anhang
III
Anhang
7
Deutsch - sorbische Bezeichnungen der Siedlungen und Flüsse
deutsch
sorbisch
Elsterheide
Geierswalde
Hoyerswerda
Laubusch
Lauta
Nardt
Neuwiese
Seidewinkel
Schwarzkollm
Tätzschwitz
Halštrowska Hola
Lejno
Wojerecy
Lubuš
Łuty
Narć
Nowa Łuka
Židžino
Čorny Chołmc
Ptačecy
Schwarze Elster
Čorny Halštrow
8
Quellenverzeichnis
Verzeichnis der Gesetze und Verordnungen:
AEG
Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl.
I S. 2378, 2396, ber. 1994 I S. 2439)
BauROG
Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998) i. d. F. der Bekanntmachung vom 18.08.97 (BGBl.
I S. 2081)
BBergG
Bundesberggesetz vom 13.08.1980 (BGBI. I S. 1310, BGBl. III
750-15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.06.1995 (BGBl.
I S. 778)
BImschG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionschutzgesetz) i.d.F. der
Bekanntmachung vom 14.05.1990 (BGBI. I S. 880), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.07.1996 (BGBl. I S. 1019)
BNatSchG
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) i.d.F. der Bekanntmachung vom 12.03.1987
(BGBI.I S. 889), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.08.1993
(BGBl. I S. 1458)
EGAB
Erstes Gesetz zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im
Freistaat Sachsen vom 12.08.1991 (SächsGVBl. 306), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 04.07.1994 (SächsGVBl. S. 1261)
FlurbG
Flurbereinigungsgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom
16.03.1976 (BGGl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405)
50
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Anhang
FStrG
Bundesfernstraßengesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 19.
April 1994 (BGBl. I S. 854) zuletzt geändert durch Gesetz vom
18. Juni 1997 (BGBl. I S. 1452)
KrW-/AbfG
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen vom 27.09.1994
(BGBl. I S. 2705)
LEP
Landesentwicklungsplan Sachsen vom 06.09.1994
ROG
Raumordnungsgesetz vom 08.04.1965 i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.04.1993 (BGBl. I S. 630), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 23.11.1994 (BGBl. I S. 3486)
SächsBrandSchG
Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren bei Unglücksfällen und Notständen im Freistaat Sachsen vom 2. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 227) zuletzt geändert durch
SächsKomZG vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815)
SächsDSchG
Sächsisches Denkmalschutzgesetz vom 03.03.1993 (SächsGVBl. S. 229)
SächsFischG
Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen vom 01.02.1993
(SächsGVBl. S. 109)
SächsLPIG
Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates
Sachsen vom 24.06.1992 (SächsGVBl. S. 259), zuletzt geändert
durch Artikel 13 des 1. Kreisgebietsreformände-rungsgesetzes
(KGRÄndG) und Artikel 8 des 2. KGRÄndG vom 06.09.1995
(SächsGVBl. S. 281 ff)
SächsNatSchG
Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
(Sächsisches Naturschutzgesetz) i. d. F. der Bekanntmachung
vom 11.10.1994 (SächsGVBl. S. 1601; ber. 1995 S. 106)
SächsStrG
Sächsisches Straßengesetz vom 21.01.1993 (SächsGVBl.
S. 93)
SächsWaldG
Waldgesetz für den Freistaat Sachsen vom 10. April 1992
(SächsGVBl. S. 137)
SächsWG
Sächsisches Wassergesetz vom 23.02.1993 (SächsGVBl. S.
201), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.07.1994 (SächsGVBl. S. 1261)
SVermG
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen vom 20. Juli 1991 (SächsGVBl. S.
159, ber. S. 345), geändert durch SächsAufbauG vom 4. Juli
1994 (SächsGVBl. S. 1261)
TA Lärm
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 16.07.1968
(Beil. BAnz. Nr. 137)
TA Luft
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 27.02.1986
(GMBl. S. 95, ber. S. 202)
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
51
Anhang
Verordnung über Immissi- 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsonswerte - 22. BImSchV
schutzgesetzes vom 26.10.1993 (BGBl. I, S. 1819)
WHG
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes i.d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.1986 (BGBl. I S. 1529)
Sonstige Quellen:
Bergsicherung und Baugrundsanierung GmbH
Frankfurt (Oder) (1994)
Bergschadenkundliche Dokumentation vom April 1994.
- Frankfurt (Oder)
Braunkohlenausschuß des Sanierungsplan Heide vom 25.09.1997. - Cottbus
Landes Brandenburg (1997)
Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz
(LABO)
Anforderungen an die Verwertung von kultivierbarem Bodenmaterial. Empfehlungen zu Technischen Regeln aus der Arbeit
der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Ergänzendes Handbuch für Maßnahmen und Empfehlungen
für Schutz, Pflege und Sanierung von Böden, Landschaft und
Grundwasser, 2. Band von 1988, - Berlin.
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz
(LABO/LAGA)
Abfallverwertung auf devastierten Flächen, Anforderungen an
den Einsatz von Biokompost und Klärschlamm bei der Rekultivierung von langjährig devastierten Flächen in den neuen Bundesländern vom März 1995.
Büro für Landschaftsplanung Dr. Böhnert und Dr.
Reichhoff (1994)
Biotopkartierung für das Untersuchungsgebiet des Tagebaues
Laubusch vom November 1994. - Freital
Gesellschaft für Umweltbe- Gutachten zur Zustandsanalyse und zur Wassergütebewirtratung und Entsorgung mbH schaftung der Flußkläranlage Laubusch vom 14.06.1994. (UMEX) Dresden (1994)
- Dresden
Länderarbeitsgemeinschaft
Abfall (LAGA)
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen
Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln - vom 05. September 1995. - Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall
(LAGA), Nr. 20.
Lausitzer Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
(LBV mbH) (1995)
Zuarbeit zum Sanierungsrahmenplan für das Vorhaben Tagebau Laubusch/Kortitzmühle vom 31.01.1995. - Senftenberg
Lausitzer Braunkohle AG
(LAUBAG) (1993)
1. Teilabschlußbetriebsplan zum Vorhaben „Sanierung des
Restlochkomplexes Laubusch/Kortitzmühle“ vom 20.12.1993.
- Senftenberg
52
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
Anhang
PCE Consultec
GmbH Berlin (1994)
Sanierung Restlochkomplex Laubusch „Wasserwirtschaftliche
Maßnahme Lugteichbereich“ vom 29.04.1994. - Berlin
PCE Consultec
GmbH Berlin (1994)
Sanierung Restlochkomplex Laubusch „Ökologische Studie“
vom 30.04.1994. - Berlin
PCE Consultec
GmbH Berlin (1993)
Angaben zur Altlastengefährdung - orientierende Bewertung
der Einzelobjekte - Teil 1 vom 20.12.1993. - Berlin
PCE Consultec
GmbH Berlin (1994)
Angaben zur Altlastengefährdung - orientierende Bewertung
der Einzelobjekte - Teil 2 vom 28.02.1994. - Berlin
PCE Consultec
GmbH Berlin (1994)
Angaben zur Altlastengefährdung - Regionale Bewertung der
Altlastengefährdung - vom 14.04.1994. - Berlin
PCE Consultec
GmbH Berlin (1995)
„Ökologische Untersuchungen zum Sanierungsgebiet des Tagebaues Laubusch einschließlich Vorschlag zur Bergbaufolgelandschaft“ vom Januar 1995. - Berlin
Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (1998)
Regionalplanvorentwurf vom 22.05.1997 für die Beteiligung gemäß § 7 Abs. 3 SächsLPlG. - Bautzen
Sächsisches Staatsministe- Waldbaugrundsätze für den Staatswald, Erlaß vom 17.02.1992.
rium für Landwirtschaft, Er- - Dresden
nährung und Forsten (1992)
Sächsisches Staatsministe- Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP) vom 06.09.1994.
rium für Umwelt und Lan- Dresden
desentwicklung (1994)
Sächsisches Staatsministe- Richtlinien für die naturnahe Gestaltung der Fließgewässer in
rium für Umwelt und LanSachsen vom November 1995. - Dresden
desentwicklung (1995)
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und
Arbeit (1993)
Energieprogramm Sachsen vom 06.04.1993. - Dresden
SAFETEC GmbH
Berlin (1995)
„Erweiterung der ökologischen Untersuchungen zum Sanierungsgebiet des Tagebaues Laubusch einschließlich Vorschlag
zur Bergbaufolgelandschaft“ vom 06.10.1995 - Berlin
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
53
Anhang
9
Kartenverzeichnis
Karte
1
Bezeichnung
Maßstab
Erläuterungskarte zum Braunkohlenplan
Tagebau Laubusch/Kortitzmühle
1 : 25 000
Darstellung des gegenwärtigen Zustandes
2
Zielkarte zum Braunkohlenplan Tagebau
Laubusch/Kortitzmühle
1 : 25 000
Abbau bestehender Nutzungsbeschränkungen
3
Zielkarte zum Braunkohlenplan Tagebau
Laubusch/Kortitzmühle
1 : 25 000
Folgenutzung nach Abschluß der Sanierung
4
Erläuterungskarte zum Braunkohlenplan
Tagebau Laubusch/Kortitzmühle
1 : 25 000
Darstellung der Grundwasserflurabstände
nach dem Grundwasserwiederanstieg
54
Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle
Internetfassung
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