Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle Regionaler Planungsverband Oberlausitz - Niederschlesien Internetfassung Impressum: Der Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle wurde erarbeitet von der Regionalen Planungsstelle beim Staatlichen Umweltfachamt Bautzen, im Auftrag des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien. Anschrift des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien: Flugplatz Bautzen PF 1343 02603 Bautzen Internetfassung Vorwort Mit dem Aufschluß der Braunkohlengrube „Erika“ begann 1913 der großflächige Kohlenabbau zwischen Lauta und Hoyerswerda. Als Tagebau Laubusch entstand hier bis zum Jahre 1937 der damals größte Tagebau in der Lausitz. Die geförderte Kohle diente hauptsächlich der Versorgung der benachbarten Brikettfabrik Laubusch und des Aluminiumwerkes in Lauta sowie weiterer Brikettfabriken, die über das Kohlenbahnnetz mit dem Tagebau Laubusch verbunden waren. 1962 war die Kohlelagerstätte erschöpft und der Tagebau wurde stillgelegt. Eine Sanierung der Betriebsflächen nach heutigen Sicherheitsstandards und Rekultivierungsvorstellungen erfolgte nicht. Die vom Tagebau hinterlassene Landschaft war geprägt durch ausgedehnte Kippenflächen, Tafelberghalden und wenigen kleinen Restlöchern. Eine zusätzliche Beeinträchtigung erfuhr dieses Gebiet durch unkontrollierte Müllverbringungen, die Einspülung von Asche, Kohletrübe und Abwässern in die Restlöcher sowie durch den Grundwasserwiederanstieg und die damit zunehmende Setzungsfließgefahr von Kippenflächen. Auf ausgedehnten Bergbauflächen konnten sich über Jahrzehnte Sukzessionsstadien entwickeln. Sie waren bei der Bestimmung der Folgenutzung zu berücksichtigen. Auf der Grundlage des Sächsischen Landesplanungsgesetzes, faßte der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien am 23.02.1995 den Beschluß über die Aufstellung des Braunkohlenplanes Laubusch/Kortitzmühle. Im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens sollten umfassende und in die Zukunft weisende Konzepte für die räumliche Entwicklung und Ordnung der durch den Braunkohlenbergbau geprägten Region entwickelt werden. Es werden dabei die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung für die vom Bergbau beanspruchte Landschaft festgelegt. Die Entwicklungsabsichten der das Sanierungsgebiet berührenden Gemeinden Laubusch und Elsterheide sowie der Stadt Hoyerswerda und ihre Mitarbeit bei der Aufstellung von regionalplanerischen Zielen bildeten ein wichtiges Element im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens. Durch kommunale Mitwirkung bei der Aufstellung der regionalplanerischen Ziele sind wichtige Gestaltungs- und Entwicklungsimpulse für die Sanierung der vom Bergbau beeinflußten Landschaft gegeben worden. In diesem Zusammenhang ist auch ausdrücklich auf die Beteiligung des Landes Brandenburg, des Braunkohlenausschusses Brandenburg und der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hinzuweisen. Der Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle wurde nach zahlreichen Beratungen und intensiven Abstimmungsgesprächen sowie im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens von der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien am 21.11.1996 durch Satzung festgestellt. Am 30.09.1998 wurde der Braunkohlenplan vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung im Einvernehmen mit den berührten sächsischen Staatsministerien genehmigt. Mit dem Eintritt der Verbindlichkeit des Braunkohlenplanes Laubusch/Kortitzmühle am 10.12.1998 sind die darin enthaltenen Festlegungen in Form von Zielen der Raumordnung und Landesplanung für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich und stellen für alle privaten Entscheidungsträger eine verläßliche Orientierungshilfe dar. Internetfassung Die Ziele des Braunkohlenplanes Laubusch/Kortitzmühle erfüllen den Entwicklungs- und Gestaltungsauftrag, wie er sich aus dem 1994 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan Sachsen ergibt, und fügen sich in das Gesamtkonzept des in Aufstellung befindlichen Regionalplanes für die Region Oberlausitz-Niederschlesien ein und sie entsprechen dem Gebot für eine nachhaltige Landschaftsgestaltung. Mit der Sanierung der stillgelegten Bergbauflächen werden Voraussetzungen geschaffen, daß dieses Gebiet in die benachbarte umgebende Landschaft integriert wird und ein ausgeglichener Wasserhaushalt entstehen kann. Den im Sanierungsgebiet gelegenen Kommunen werden im Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Möglichkeiten für die wirtschaftliche Entwicklung eröffnet, die zu einer Erhöhung der Lebens- und Standortqualität in diesem Raum führen. Der Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle schafft somit auch die landesplanerischen Voraussetzungen, um die seit über einem Jahrhundert durch die monostrukturierte Wirtschaft der Braunkohlenbergbaugebiete geprägte Lausitz durch neue Wirtschaftselemente zu stärken. Die weitere Entwicklung dieses Landschaftsraumes findet in dem vorliegenden Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle nicht ihren Abschluß. Regional- und Braunkohlenpläne müssen den sich wandelnden Anforderungen, räumlich bedeutsamen Entwicklungen und neuen Erkenntnissen entsprechend angepaßt werden. Ich spreche allen, die an der Ausarbeitung des Braunkohlenplanes Laubusch/Kortitzmühle mitgewirkt haben, meinen Dank aus. Dies gilt dem Sanierungsträger, allen beteiligten Behörden und Institutionen, der Regionalen Planungsstelle beim Staatlichen Umweltfachamt Bautzen, den Mitgliedern des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien, dem Braunkohlenausschuß und der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien. Mögen alle, die für das Sanierungsgebiet Verantwortung tragen, ihre Anstrengungen auf eine zügige Verwirklichung der Ziele des Braunkohlenplanes Laubusch/Kortitzmühle richten. Niesky, November 1998 gez. Erich Schulze Landrat Verbandsvorsitzender Internetfassung Předsłowo Ze zahajenjom wudobywanja wuhla w brunicowej jamje „Erika“ započa so w lěće 1913 wulkopřestrjenjowe wudobywanja wuhla mjez Łutami a Wojerecami. Hač do lěta 1937 nasta tu najwjetša brunicowa jama cyłeje Łužicy – brunicowa jama Lubuš. Wudobywane wuhlo słužeše hłownje k zastaranju susodneje briketownje Lubuš a aluminijoweho zawoda kaž tež dalšich briketownjow, kiž běchu přez železnisku syć mjez sobu zwjazani. W lěće 1962 bě skład brunicy wučerpany a jamu zawrěchu. Saněrowanje zawodowych płoninow po dźensnišich wěstotnych měritkach a po předstawach rekultiwowanja njepřewjedźechu. Hórnistwo zawostaji krajinu z wob­šěrnymi nasypnišćami a někotrymi małymi zwostawacymi jamami. Přidatne wobće­žowanje wuchadźeše z njekontrolowaneho dowožowanja smjećow, přez zapławjenje popjeła a wopłóčkow do zbywacych jamow kaž tež přez stupacu dnjowu wodu a z tym zwjazanym strachom, zo so nasypy přez włóžnotu zesuwaja. Na roz­šěrjenych hórnistwowych płoninach móžeše so přiroda přez lětdźesatki swobodnje a spontanje wuwiwać. Tute wšelake wuwićowe stadije mějachu so při rozsudźe wo dalšim wuži­wanju płoninow po hórnistwje wobkedźbować. Na zakładźe sakskeho krajnoplanowanskeho zakonja wobzamkny Regionalny zwjazk planowanja Hornja Łužica - Delnja Šleska dnja 23. februara 1995, brunicowy plan Lubuš/Korticec młyn nastajić. Za krajinu, kotraž je přez hórnistwo wobćežena, mějachu so we wobłuku jednanja wo brunicowy plan wšostronske a do přichoda sahace koncepcije za rumnostne wuwiće a porjad wuwić. Při tym postajeja so zakłady noworjadowanja płoninow hórnistwoweje krajiny. Wuwićowe wotpohlady města Wojerecy kaž tež gmejnow Lubuš a Halštrowska Hola, kotrež leža w tutej saněrowanskej kónčinje, a jich sobudźěło při wudźěłanju regionalnoplanowanskich zaměrow su wažny wobstatk we wobłuku jednanja wo brunicowy plan. Přez komunalne sobudźěło při wudźěłanju regionalnoplanowanskich za­měrow dachu so wažne noworjadowanske a wuwićowe nastorki za saněrowanje hórnistwoweje kónčiny. W tutym zwisku njech je tež wuraznje na wobdźělenje kraja Braniborska, Braniborskeho brunicoweho wuběrka a na Regionalny planowanski zwjazk Łužica – Błóta skedźbnjene. Brunicowy plan Lubuš/Korticec młyn bu po mnohich wuradźowanjach a intensiwnych wothłosowanskich rozmołwach kaž tež jako wuslědk zjawneho wupołoženja a wobdźělenja wot zwjazkoweje zhromadźizny Regionalneho zwjazka planowanja Hornja Łužica - Delnja Šleska dnja 21. nowembra 1996 přez wustawki postajeny. Dnja 30. septembra 1998 schwali Sakske statne ministerstwo za wobswět a krajne wuwiće w přezjednosći z tohorunja potrjechenymi ministerstwami tutón brunicowy plan. Wot 10. decembra 1998 su postajenja brunicoweho plana Lubuš/Korticec młyn zawjazowace. Wšě w nim zapisane postajenja w formje zaměrow rumnostneho po­rjada a krajneho planowanja su za wšěch nošerjow zjawneho planowanja zawjazowace. Runočasnje skiči plan tež za priwatne rozsudy spušćomnu orientacisku pomoc. Zaměry brunicoweho plana Lubuš/Korticec młyn spjelnjeja wuwićowy a noworjadowanski nadawk, kajkiž bu wón w Krajnym wuwićowym planje z lěta 1994 zapisany. Wone zarjaduja so zdobom do cyłkowneje koncepcije regionalneho plana za region Hornja Łužica - Delnja Šleska. Zdobom wotpowěduja wone žadanjam za dołhodob­nym rjadowanjom krajiny. Saněrowanje něhdyšich hórnistwowych płoninow skiči wuměnjenja za integrowanje woneje kónčiny ze swojimi nowymi kajkosćemi do wobstejaceje krajiny a za nastaće wurunaneho wobtoka wody. Internetfassung W saněrowanskej kónčinje ležacym gmejnam skiča so w brunicowym planje Lubuš/Korticec młyn móžnosć hospodarskeho wuwića, kotrež wjedu k zwyšenju ži­wjenskeje a městnostneje kwality w tutej kónčinje. Brunicowy plan Lubuš/Korticec młyn stwori tuž tež krajnoplano-wanske wuměnjenja za to, zo by so Łužica, kiž je w zašłym lětstotku pod monostrukturnym hospodarstwom ćerpjeła, z nowymi hospodarskimi elementami zesylniła. Dalše wuwiće mjenowaneje kónčiny pak njenamaka w předležacym planje swoje zakónčenje. Regionalne a brunicowe plany maja so měnjacym so žadanjam, rumnostnje wažnym wuwićam a nowym dopóznaćam přiměrić. Chcu so wšěm dźakować, kiž su při wudźěłanju brunicoweho plana Lubuš/Korticec młyn sobuskutkowali. To płaći saněrowanskemu předewzaću, wšěm wobdźělenym zarjadnišćam a institucijam, regionalnemu planowanskemu zarjadej při Statnym wobswětowym fachowym zarjedźe, Regionalnemu zwjazkej planowanja Hornja Łužica - Delnja Šleska, brunicowemu wuběrkej a zwjazkowej zhromadźiznje Regionalneho zwjazka planowanja Hornja Łužica Delnja Šleska. Njech so wšitcy, kiž njesu zamołwitosć za saněrowansku kónčinu, za bórzomne zwoprawdźenje zaměrow brunicoweho plana Lubuš/Korticec młyn zasadźuja. Niska, w nowembru 1998 gez. Erich Schulze Krajny rada Zwjazkowy předsyda Internetfassung Inhaltsverzeichnis Inhalt Übersicht über die Verfahrensschritte bis zur Genehmigung des Braunkohlenplanes als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle Satzung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien über die Feststellung des Braunkohlenplanes als Sanierungsrahmenplan Tagebau Laubusch/Kortitzmühle am 21.11.1996 Seite I II Genehmigung des Braunkohlenplanes als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle III Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle VII Internetfassung Internetfassung I Übersicht über die Verfahrensschritte bis zur Genehmigung des Braunkohlenplanes als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle Der Braunkohlenausschuß des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien hat am 23.02.1995 beschlossen, für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle einen Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan aufzustellen. Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien hat am 24.11.1995 durch Beschluß gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 der Satzung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien den Entwurf des Braunkohlenplanes gebilligt und die Einleitung des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens nach § 8 Abs. 5 und § 7 Abs. 4 SächsLPlG beschlossen. Der Entwurf dieses Braunkohlenplanes hat gemäß § 8 Abs. 5 SächsLPlG in den Städten Hoyerswerda und Lauta sowie in den Gemeinden Elsterheide, Laubusch und Schwarzkollm einen Monat ausgelegen. Auf der Grundlage des § 7 Abs. 4 SächsLPlG wurde der Entwurf des Braunkohlenplanes den nach § 7 Abs. 3 zu Beteiligenden zugeleitet. Die Beteiligungsfrist wurde mit Beschluß der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien vom 24.11.1995 auf sechs Wochen festgesetzt. Am 22.08.1996 hat der Braunkohlenausschuß des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien gemäß § 8 Abs. 5 SächsLPlG die Erörterungsverhandlung in Laubusch durchgeführt. Dieser Braunkohlenplan ist gemäß § 7 Abs. 7 SächsLPlG am 21.11.1996 durch Satzung von der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien festgestellt worden. Die Ziele des Braunkohlenplanes wurden am 30.09.1998 gemäß § 9 Abs. 1 SächsLPlG von der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den berührten Staatsministerien durch Genehmigung für verbindlich erklärt. gez. Bautzen, den 12.11.1998Schulze Vorsitzender des Regionalen Planungs verbandes Oberlausitz-Niederschlesien Internetfassung II Satzung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien über die Feststellung des Braunkohlenplanes als Sanierungsrahmenplan Tagebau Laubusch / Kortitzmühle am 21.11.1996 Die Verbandsversammlung hat am 21.11.1996 auf Grund von § 7 Abs. 7 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (SächsLPlG) vom 24. Juni 1992 folgende Satzung beschlossen: § 1 Der Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch / Kortitzmühle in der Fassung vom 07.11.1996 - bestehend aus dem Textteil und 4 Karten (Anlage zu dieser Satzung) - wird festgestellt. § 2 Die Satzung tritt mit Ablauf der Auslegungsfrist entsprechend § 9 Abs. 2 Satz 3 SächsLPlG in Kraft. Niesky, den 21.11.1996 gez. Schulze Verbandsvorsitzender Internetfassung III III Internetfassung IV Internetfassung V Internetfassung Internetfassung Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle Vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 30.09.1998 genehmigt und für verbindlich erklärt. Internetfassung Internetfassung Inhaltsübersicht Punkt Inhalt Seite Inhaltsübersicht Vorbemerkung 3 I Beschreibender Teil 4 1 Allgemeine Angaben 4 1.1 Definition und Inhalt des Braunkohlenplanes 4 1.2 Rechtsgrundlagen, rechtliche Wirkung 5 1.3 Ausgangssituation für die Erarbeitung des Braunkohlenplanes Laubusch/Kortitzmühle 8 1.4 Bergrechtliche Betriebspläne 8 2 Beschreibung des Landschaftszustandes vor Beginn des Tagebaues 9 2.1 Räumliche Lage des Sanierungsgebietes 9 2.2 Naturraumausstattung 9 2.3 Raumnutzung 11 3 Kurzabriß zur bisherigen Tagebauentwicklung 14 4 Darstellung des gegenwärtigen Zustandes 16 4.1 Territoriale Einordnung des Tagebaues 16 4.2 Naturraumausstattung in der Bergbaulandschaft 16 4.3 Vorhandene Nutzung 22 4.4 Vorhandene Umweltbelastungen 23 4.5 Technische Möglichkeiten der Sanierung 27 II Zielteil 31 5 Ziele des Braunkohlenplanes Tagebau Laubusch/Kortitzmühle und deren Begründungen 31 5.1 Bergbau 33 5.2 Wasser 36 5.3 Naturschutz und Landschaftspflege 38 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 1 5.4 Land- und Forstwirtschaft 41 5.5 Staub- und Lärmimmission 43 5.6 Abfallwirtschaft, Deponiewesen und Bodenschutz 44 5.7 Siedlungswesen, Bevölkerung und Infrastruktur 46 6 Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Sanierung 49 III Anhang 50 7 Deutsch - sorbische Bezeichnungen der Siedlungen und Flüsse 50 8 Quellenverzeichnis 50 9 Kartenverzeichnis 54 2 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Vorbemerkung Vorbemerkung Die bergbauliche Tätigkeit im ehemaligen Tagebaugebiet Laubusch begann im Jahre 1913 mit dem Aufschluß des Tagebaues „Erika“. Der Tagebaubetrieb erfolgte bis zum Jahre 1962. Die Veredlungsanlagen Laubusch wurden Ende 1993, früher als geplant, stillgelegt. Sanierungsträger war nach der Privatisierung des Bergbauunternehmens LAUBAG seit dem 01.07.1994 die LBV mbH. Nach deren Verschmelzen mit der Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (MBV mbH) ist seit dem 01.01.1996 die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV mbH) zuständig. Auf der Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien vom 17.02.1994 über die „Konzeption zur Aufstellung von Braunkohlenplänen als Sanierungsrahmenpläne für stillgelegte Tagebaue“ beschloß der Braunkohlenausschuß am 23.02.1995 die Aufstellung des Braunkohlenplanes Laubusch/Kortitzmühle. Der vorliegende Braunkohlenplan enthält in beschreibender und zeichnerischer Form die in § 8 Abs. 2 SächsLPlG vorgegebenen Angaben und enthält darüber hinausgehende Erläuterungen und Inhalte. Der Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle berücksichtigt folgende wesentliche Grundlagen: -ROG und BauROG, - SächsLPlG, -Energieprogramm Sachsen vom 06.04.1993, - LEP Sachsen, - Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien (in Aufstellung). Das Sanierungsgebiet liegt im Landkreis Kamenz auf dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Hoyerswerda, Freistaat Sachsen. Es umfaßt mit Gebietsstand vom 01.01.1996 Teile der Gemeindegebiete Laubusch und der Gemeinde „Elsterheide“ mit den Ortsteilen Tätzschwitz, Geierswalde, Nardt, Neuwiese sowie der kreisfreien Stadt Hoyerswerda mit dem Ortsteil Schwarzkollm und die Stadt Lauta. Der Geltungsbereich des Braunkohlenplanes befindet sich im deutsch-sorbischen Siedlungsgebiet. Um ständige Wiederholungen von Doppelbezeichnungen zu vermeiden, werden die sorbischen Bezeichnungen von Siedlungen und Flüssen im Anhang des Braunkohlenplanes aufgeführt. Das Sanierungsgebiet gehört zum „Problemgebiet Bergbaufolgelandschaft des Braunkohlebergbaues“. Es ist damit gemäß dem Landesentwicklungsplan Sachsen ein Gebiet mit besonderen Entwicklungs-, Sanierungs- und Förderungsaufgaben. Die Hinweise zu geographischen Koordinaten beziehen sich auf das Gauß - Krüger - Meridianstreifensystem (Bessel-Ellipsoid). Die Höhenangaben erfolgen gemäß dem Normalhöhensystem 1976, bezogen auf den Kronstädter Pegel in HN. Die Umrechnung der vom Sanierungsträger verwendeten Angaben im Höhensystem Normal-Null (NN) erfolgt unter Bezugnahme auf die vom Sanierungsträger angewandte grundsätzliche Regelung zur Anpassung des Höhensystems Normal-Null (NN) an das Normalhöhensystem (HN) nach der Beziehung HN = NN - 15 cm. Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 3 Beschreibender Teil I Beschreibender Teil 1 Allgemeine Angaben 1.1 Definition und Inhalt des Braunkohlenplanes Definition des Braunkohlenplanes Der Braunkohlenplan ist Teil des Regionalplanes. Laut § 8 Abs. 1 SächsLPlG ist für jeden Tagebau im Braunkohlenplangebiet ein Braunkohlenplan aufzustellen, bei einem stillgelegten oder stillzulegenden Tagebau als Sanierungsrahmenplan. Er legt Rahmenbedingungen zur Überwindung der bergbaulich bedingten Gegebenheiten durch Gestaltung einer für die jeweilige Landschaft typischen, vielfach nutzbaren und sicheren Bergbaufolge- und Bergbaunachbarlandschaft als Voraussetzung zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie des menschlichen Lebens- und Wirtschaftsraumes fest. Inhalt des Braunkohlenplanes Im § 8 Abs. 2 des SächsLPlG ist der Inhalt des Braunkohlenplanes festgelegt. Braunkohlenpläne enthalten, soweit es für die geordnete Braunkohlenplanung und die räumliche Entwicklung der Bergbaufolgelandschaft im Braunkohlenplangebiet erforderlich ist, in beschreibender oder zeichnerischer Form, insbesondere Angaben und Festlegungen über: - Zielsetzung des Braunkohlenplanes, - Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, - sachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, - Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes sowie den Wiederaufbau von Siedlungen, - Räume, in denen Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art vorzunehmen sind. Der Braunkohlenplan legt somit die Rahmenbedingungen in Form von Zielen der Raumordnung und Landesplanung fest, dabei sind die Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungsplanes Sachsen auszuformen. Die konkrete Ausgestaltung des vorgegebenen Sanierungsrahmens (z. B. parzellenscharfe Abgrenzung der Flächennutzungsarten, Art des Wegebaues, Art der Bepflanzung, Führung der Vorflut) bleibt nachfolgenden Fachplanungen vorbehalten. Im Regionalplan und damit auch im Braunkohlenplan können Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden. Vorranggebiet/-standort ist ein Gebiet oder Standort, in dem aufgrund raumstruktureller Erfordernisse eine bestimmte Aufgabe vorrangig vor anderen Aufgaben zu erfüllen ist und in dem alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der vorrangigen Zweckbe4 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Beschreibender Teil stimmung vereinbar sein müssen. Vorranggebiete sind Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Vorbehaltsgebiet/-standort ist ein Gebiet oder Standort, in dem einem bestimmten, überörtlich bedeutsamen, fachlichen Belang bei der Abwägung mit konkurrierendem Nutzungsanspruch besonderes Gewicht beizumessen ist. Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung. Ziele sind verbindliche Festlegungen zur Ausgestaltung und Verwirklichung der Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung. Sie sind Aussagen, die sachlich und räumlich bestimmt oder bestimmbar und raumbedeutsam sind. Sie sind aufeinander abgestimmt und dürfen sich in ihren Festlegungen nicht widersprechen. Ziele sind bei raumbedeutsamen Planungen von den im § 4 Abs. 5 ROG genannten Stellen - Behörden des Bundes und der Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände, die öffentlichen Planungsträger sowie im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben die bundesunmittelbaren und die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts - zu beachten, d. h., sie sind einer Abwägung nicht mehr zugänglich (§ 5 Abs. 4 ROG). Bei den Zielen ist zwischen „Ist-Zielen“ und „Soll-Zielen“ zu unterscheiden. „Ist-Ziel“ bedeutet, daß die Planaussage absolut zwingend und verbindlich ist; sie kann nur im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens (§ 9 Abs. 3 SächsLPlG) überwunden werden. „Soll-Ziel“ bedeutet, daß die Planaussage zwingend verbindlich ist, aber selbst bereits ein sogenanntes Restermessen enthält, das erlaubt, in atypischen Fällen ohne Zielabweichungsverfahren (§ 9 Abs. 3 SächsLPlG) von der Planaussage abzuweichen. Ein atypischer Fall liegt dann vor, wenn bei objektiver Betrachtung des konkreten Einzelfalles ein Festhalten am Ziel unter Beachtung der Gesamtaussage des Planes nicht gerechtfertigt erscheint. Grundsätze sind Leitvorstellungen zur Ordnung und Entwicklung des Raumes. Sie sind von den in § 4 Abs. 5 ROG genannten Stellen im Rahmen ihres Ermessens bei raumbedeutsamen Planungen gegeneinander und untereinander abzuwägen. Eine Besonderheit des Braunkohlenplanes ist die Abhängigkeit der Umsetzung der formulierten Ziele von bundes- und landespolitischen Entscheidungen zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen. 1.2 Rechtsgrundlagen, rechtliche Wirkung Raumordnungsgesetz Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Raumordnungsgesetzes stellen die Länder für ihr Gebiet übergeordnete und zusammenfassende Programme oder Pläne auf. Die Aufstellung räumlicher und sachlicher Teilprogramme und -pläne ist zulässig. Landesplanung Im SächsLPlG heißt es zu den Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung im § 1 Abs. 2: „Die Landesentwicklung durch Raumordnung und Landesplanung ist Aufgabe des Staates, die Regionalplanung wird den Regionalen Planungsverbänden (§ 19) übertragen.“ Zur Umsetzung der in § 1 Abs. 1 SächsLPlG genannten Aufgaben heißt es im § 1 Abs. 3 SächsLPlG: Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 5 Beschreibender Teil „Der Erfüllung dieser Aufgaben dienen insbesondere die Entwicklungspläne: 1. der Landesentwicklungsplan für den Freistaat Sachsen, 2. die Regionalpläne für die Planungsregionen (§ 19 Abs. 1), die für Braunkohlenplangebiete (§ 8 Abs. 3) die Braunkohlenpläne einschließen, 3. die Fachlichen Entwicklungspläne.“ Regionalplanung Gemäß § 5 Abs. 3 des Raumordnungsgesetzes schaffen die Länder Rechtsgrundlagen für eine Regionalplanung, wenn dies für Teilräume des Landes geboten erscheint. Für den Freistaat Sachsen sind diese Rechtsgrundlagen im SächsLPlG vom 24.06.92 formuliert. Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände (§ 1 Abs. 2, 2. Halbsatz, § 19 Abs. 1 und 2 des SächsLPlG). Zum Inhalt der Regionalpläne wird im § 6 Abs. 1 des SächsLPlG ausgeführt: „In den Regionalplänen sind die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft mit ihrer gewachsenen Siedlungsstruktur aufzustellen für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Teilräume des Freistaates (Planungsregionen), insbesondere in den Bereichen der Ökologie, der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur. In den Regionalplänen werden die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 des Raumordnungsgesetzes sowie die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung der Entwicklungspläne räumlich und sachlich ausgeformt. In den Regionalplan ist zugleich der Landschaftsrahmenplan nach § 5 Bundesnaturschutzgesetz ... einbezogen.“ Gegenwärtig wird für die Region Oberlausitz-Niederschlesien der Regionalplan erarbeitet. Er beinhaltet Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die für die gesamte Planungsregion von Bedeutung sind. Braunkohlenplanung Im § 8 Abs. 6 des SächsLPlG ist ausgeführt, daß der Braunkohlenplan vor Beginn, Fortführung oder Abschluß eines Abbau- oder Sanierungsvorhabens im Braunkohlenplangebiet aufgestellt und verbindlich erklärt sein muß. Die Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet tätigen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind mit dem Braunkohlenplan in Einklang zu bringen. Zuständiges Organ für die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung der Braunkohlenpläne ist nach § 12 Abs. 1 und 2 der Satzung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien der Braunkohlenausschuß. Auf der Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien vom 17.02.1994 über die „Konzeption zur Aufstellung von Braunkohlenplänen als Sanierungsrahmenpläne“ beschloß der Braunkohlenausschuß in seiner 10. Sitzung am 23.02.1995 die Aufstellung des Braunkohlenplanes Tagebau Laubusch/Kortitzmühle. Mit der Ausarbeitung wurde die Regionale Planungsstelle OberlausitzNiederschlesien beauftragt. Der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien obliegt die Billigung des Entwurfes für die öffentliche Auslegung und Beteiligung sowie die Feststellung des Braunkohlenplanes durch Satzung. Verhältnis Regional- und Braunkohlenplanung Die nach § 8 Abs. 1 SächsLPlG für jeden Tagebau bzw. stillgelegten oder stillzulegenden Tagebau im Braunkohlenplangebiet aufzustellenden Braunkohlenpläne bzw. Sanierungsrahmenpläne sind Teile des Regionalplanes. Insoweit sind neben den Grundsätzen und 6 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Beschreibender Teil Zielen des Braunkohlen- bzw. Sanierungsrahmenplanes die Grundsätze des Regionalplanes zu berücksichtigen und dessen Ziele zu beachten. Verbindlicherklärung des Braunkohlenplanes Im § 9 Abs. 1 des SächsLPlG heißt es: „Die Grundsätze und Ziele der Regionalpläne werden von der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den berührten Staatsministerien durch Genehmigung für verbindlich erklärt, soweit der Regionalplan nach diesem Gesetz aufgestellt ist, sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht und sich in die angestrebte Entwicklung des Landes einfügt, wie sie sich aus dem Landesentwicklungsplan Sachsen und fachlichen Entwicklungsplänen sowie staatlichen Planungszielen aufgrund von Entscheidungen des Landtages, der Staatsregierung und der obersten Landesbehörde ergibt.“ Die Ziele des Braunkohlenplanes sind von allen öffentlichen Planungsträgern bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten. Ziele, die die Bauleitplanung betreffen, begründen darüberhinaus eine Anpassungspflicht für die Gemeinden. Dem einzelnen Bürger gegenüber hat der Braunkohlenplan keine unmittelbare Rechtswirkung. Bei Vorhaben des Bundes oder bundesunmittelbarer Planungsträger ist hinsichtlich der Beachtenspflicht der Ziele der Raumordnung und Landesplanung allerdings die Einschränkung des § 6 Raumordnungsgesetz zu beachten (Widerspruchsvorbehalt bei konkurrierenden bundesgesetzlichen Vorhaben). Im § 9 Abs. 3 des SächsLPlG wird ausgeführt: „Die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde kann nach Anhörung des Regionalen Planungsverbandes sowie - soweit sie berührt sein können - der nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände und der anderen Träger öffentlicher Belange im Einzelfall Abweichungen von den Zielen der Raumordnung und Landesentwicklung zulassen, wenn dies wegen Änderung der ihnen zugrundeliegenden Sachlage oder Erkenntnisse erforderlich ist oder die Abweichung raumordnerischen Erfordernissen insgesamt besser entspricht.“ Gemäß § 7 Abs. 1 ROG und § 15 SächsLPlG kann die höhere Raumordnungsbehörde von Behörden oder sonstigen Stellen im Sinne des § 4 Abs. 5 ROG beabsichtigte raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen für eine bestimmte Zeit untersagen, wenn die Aufstellung oder Änderung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung eingeleitet ist und zu befürchten ist, daß die Durchführung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird. Soziale und ökologische Verträglichkeit Das Betreiben eines Tagebaues stellt in jedem Fall einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Auch im Zusammenhang mit der Sanierung des Tagebaues ist es notwendig, daß die soziale und ökologische Verträglichkeit nachgewiesen wird. Im § 8 Abs. 4 des SächsLPlG heißt es: „Der Regionalen Planungsstelle sind vom Bergbautreibenden oder vom Träger der Sanierungsmaßnahme für die Erarbeitung des Braunkohlenplanes alle erforderlichen Angaben zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Abbau- oder Sanierungsvorhabens vorzulegen.“ Durch den Sanierungsträger LMBV mbH wurden „Ökologische Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Laubusch einschließlich Vorschlag zur Bergbaufolgelandschaft“ vom Januar Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle 7 Internetfassung Beschreibender Teil 1995 vorgelegt, deren grundsätzliche Ergebnisse bei der Erarbeitung des Braunkohlenplanes mit eingearbeitet wurden. Ergeben sich bei der Durchführung der Sanierung neue bisher nicht im Braunkohlenplan enthaltene Gesichtspunkte, so sind die fachlichen Belange nach Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden in den Folgeplanungen zu berücksichtigen. Resultiert daraus die Notwendigkeit zu vertieften Untersuchungen, so sind diese durchzuführen. Erforderlichenfalls ist der Braunkohlenplan durch Fortschreibung gemäß § 7 Abs. 8 SächsLPlG den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Negative soziale Folgen, deren Minderung im Rahmen der Braunkohlenplanung möglich und notwendig ist und für die deshalb eine Berücksichtigung bei der Festlegung der Planungsziele erforderlich ist, sind im gegenwärtigen Planungsstadium nicht zu erkennen. Bergschäden Durch bergbauliche Einwirkungen entstehende Bergschäden sind vom davon Betroffenen beim Verursacher anzumelden. Sie werden nach den §§ 110 - 121 des Bundesberggesetzes bewertet und bei Anerkennung geregelt. 1.3 Ausgangssituation für die Erarbeitung des Braunkohlenplanes Laubusch / Kortitzmühle Der von 1914 - 1962 betriebene Tagebau Laubusch führte zu erheblichen Veränderungen in der ursprünglich vorhandenen Landschaft. In der Vergangenheit war die Braunkohleförderung durch das Autarkiestreben in der Energieversorgung geprägt. Sie bildete einerseits die wichtigste Primärenergiegrundlage und war andererseits mit unverantwortbaren Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Ohne angemessene Berücksichtigung ökologischer und sozialer Belange blieb die Rekultivierung der abgebauten Flächen hinter der Inanspruchnahme von Flächen zurück. Im Lausitzer Revier wurden zahlreiche Ortschaften des deutsch-sorbischen Siedlungsgebietes vernichtet. Diese Energiepolitik führte zu Zerstörungen im Lebens- und Wirtschaftsraum, die auf Jahrzehnte große Anstrengungen in der Energie-, Umwelt- und Landesentwicklungspolitik gemeinsam mit der Wirtschaft erfordern. Besondere Schwerpunkte der Sanierungsplanung für den Tagebau Laubusch/Kortitzmühle sind Maßnahmen zur Schaffung eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes, zur naturnahen Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft entsprechend dem Landschaftsbild der Region und die Einbindung der Bergbaufolgelandschaft in das umgebende Territorium. Die Sanierungsplanung muß die beabsichtigte wirtschaftliche Entwicklung in dieser Region unterstützen. 1.4 Bergrechtliche Betriebspläne Die in den Braunkohlenplänen formulierten Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind gemäß § 8 Abs. 6 Satz 2 SächsLPlG, § 5 Abs. 4 ROG und § 48 Abs. 2 Satz 1 Bundesberggesetz (BBergG) nach ihrer Verbindlicherklärung bei der bergbehördlichen Zulassung von Betriebsplänen zu beachten. Nach § 52 Abs. 1 BBergG ist für die Errichtung und Führung des Betriebes ein Hauptbetriebsplan und nach § 53 BBergG für die Einstellung des Betriebes ein Abschlußbetriebsplan aufzustellen. Für das Vorhaben „Sanierung des Restlochkomplexes Laubusch/Kortitzmühle“ liegt als derzeit geltende bergrechtliche Unterlage der 1. Teilabschlußbetriebsplan einschließlich dessen 8 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Beschreibender Teil erster und zweiter Ergänzung, zugelassen vom Sächsischen Bergamt Hoyerswerda am 08.04.1994, 11.05.1994 und 11.08.1994 vor. 2 Beschreibung des Landschaftszustandes vor Beginn des Tagebaues 2.1 Räumliche Lage des Sanierungsgebietes Das Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch liegt im nordostsächsischen Flachland. Es wird dem Naturraum der Königsbrück-Ruhlander Heide zugeordnet. Begrenzt wird dieser Naturraum im Norden vom „Senftenberg-Finsterwalder Becken“, im Osten und Südosten von der „Muskauer Heide“ sowie der „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ und im Westen von der „Elsterwerda-Herzberger-Elsterniederung“. 2.2 Naturraumausstattung Geologie und Boden Das Sanierungsgebiet liegt in der regionalgeologischen Einheit der Lausitzer Antiklinalzone, südwestlich des Lausitzer Hauptabbruches. Das prätertiäre Grundgebirge wird durch Grauwacken des jüngeren Präkambriums geprägt. Darüber folgen ca. 60 - 70 m mächtige tertiäre und quartäre Lockersedimente. Das vom Bergbau abgebaute Braunkohlenfeld Laubusch wurde von teilweise tiefreichenden Rinnen mit quartären Sedimentfüllungen begrenzt. Das Quartär war weitgehend durch Ablagerungen des Lausitzer Urstromtales (Talsandfolgen) als Teil des Breslau-Magdeburger Urstromtales geprägt. Im zu diesem Bereich des Urstromtales gehörenden Teil des Kohlenfeldes bestand das Deckgebirge über dem 6 - 11 m mächtigen 2. Miozänen Flöz fast ausschließlich aus rolligen Bildungen des Urstromtales. Die obere (weichselzeitliche) und untere (saalezeitliche) Talsandfolge wird von älterem Geschiebemergel und elsterkaltzeitlichen Ablagerungen unterlagert. Die quartäre Schichtenfolge lag hier weitgehend direkt auf dem Flöz. Im westlichen Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch stand flächenhaft Geschiebemergel der Grundmoränen mit einer Mächtigkeit von bis zu 18 m an. Außerhalb der Verritzungsgrenzen des Tagebaues ist die Verbreitung des Geschiebemergels auf das Gebiet zwischen Lauta und dem Koschenberg, der Umgebung von Schwarzkollm sowie dem Gebiet zwischen Kolonie Laubusch und Nardt beschränkt. Das Sanierungsgebiet gehört bodengeographisch zur Staugley-, Gley- und Braunerde-Podsol-Leitbodengesellschaft der Niederlausitz. Die Ausgangssubstrate der Bodenbildung waren in diesem Gebiet im wesentlichen durch periglaziale Ablagerungen bestimmt. Sie waren nährstoffarm, überwiegend stark sandig und lokal äolisch geprägt. Die im Sanierungsgebiet ursprünglich großflächig verbreiteten Böden waren wesentlich vom Einfluß des Grundwassers bestimmt. An den ehemals vom Grundwasser geprägten Standorten im Niederungsgebiet der Schwarzen Elster waren vornehmlich Sand-Gleye sowie organische Sand-Gleye vorhanden. In Bereichen der ehemals waldbestockten grundwasserbeeinflußten Standorte des Sanierungsgebietes (zwischen Nardt und Tätzschwitz) waren Sand-Gleypodsole als Hauptbodenform ausgebildet. Geringere Verbreitung hatten die Böden grundwasserferner Standorte Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 9 Beschreibender Teil (Talsandflächen mit humosen Talsandbereichen). Hier kamen als Hauptbodenformen Braunerde-Podsol und Podsol aus Sand vor. Hydrogeologie und Hydrologie Im Bereich des Lausitzer Urstromtales als Teil des Breslau-Magdeburger Urstromtales waren die hydrogeologischen Verhältnisse im Sanierungsgebiet durch ein mächtiges Hangendgrundwasserleiterstockwerk gekennzeichnet. Der Hangendgrundwasserleiter aus ca. 20 bis 30 m mächtigen oberen und unteren Talsanden lag weitgehend dem 2. Miozänen Flöz direkt auf. In den an das Kohlenfeld Laubusch angrenzenden quartären Rinnen erreichen die rolligen Sedimente Mächtigkeiten bis über 50 m und schneiden sich z.T. bis in die tertiäre Schichtenfolge ein. Dadurch sind insgesamt durch die an das Kohlefeld angrenzenden Rinnensysteme hydraulische Verbindungen zu den Liegendgrundwasserleitern gegeben. Die Grundwasserfließrichtung verlief von Süden nach Norden. Aus den Grundwassergleichen vor Bergbaubeginn geht hervor, daß in weiten Teilen ein flurnaher Grundwasserabstand (0 bis 1 m) vorherrschte. Hydrographisch gehört das Sanierungsgebiet dem Flußgebiet der Schwarzen Elster an. Die Schwarze Elster trat von Hoyerswerda kommend, bei Neuwiese in das Sanierungsgebiet ein. Sie teilte sich südwestlich von Seidewinkel in zwei Arme (Schwarze Elster, Altes Fließ) und floß in nordwestlicher Richtung bis Kortitzmühle, wo sich beide Arme wieder vereinigten. Von Kortitzmühle bis Großkoschen lag das Flußbett der Schwarzen Elster in einem Ost - West gerichteten, ca. 1 km breiten, flach in die pleistozäne Talstufe eingesenkten Auenbereich. Das Gefälle der Schwarzen Elster war sehr gering. Südlich des Sanierungsgebietes entsprang eine Vielzahl kleinerer Quellbäche, die über den Schleichgraben östlich von Großkoschen in die Schwarze Elster entwässerten. Bis auf einige künstlich angelegte kleine Fischteiche (Lugteich, Halschinsteich, Der Alte Teich, Helferteich, Steinteich) befanden sich keine weiteren nennenswerten stehenden Gewässer im Sanierungsgebiet. Vor der Umwandlung der Kulturlandschaft durch anthoprogene Einflüsse ab 1850 war der größte Teil des Gebietes durch das Überschwemmungsland der Schwarzen Elster geprägt. Als Tieflandfluß war die Schwarze Elster überreich an Krümmungen, Gabelungen und Totarmen. Bereits vor der Beeinflussung durch den Tagebau kam es zu einschneidenden Veränderungen im damaligen Landschaftsbild durch die Eindeichung und Begradigung der Schwarzen Elster. Sie waren verbunden mit der Umwandlung großer Flächen des ehemaligen Überschwemmungslandes und der Auenwälder in landwirtschaftliche Nutzflächen sowie mit monokulturellen Aufforstungsmaßnahmen. Zurück blieben zahlreiche Totarme der Schwarzen Elster, die noch den ehemaligen mäandrierenden Verlauf erkennen ließen. Das alte Flußbett bestand auch nach der Regulierung weiter, da mehrere Heidebäche einmündeten. Die weniger fruchtbaren Felder auf sandigen Böden zwischen Flußniederung und den Heiderevieren wurden zugunsten der nun nutzbaren humosen Sandböden aufgegeben, verödeten oder wurden aufgeforstet. Insgesamt gesehen wurde der kleinstrukturierte, vielfältige Charakter der Elsterniederung durch die Maßnahmen nicht wesentlich gestört. Die im Sanierungsgebiet vorhandenen Gewässertypen gewährleisteten durch ihren weitestgehend natürlichen Verlauf und ihre vielfältigen Strukturen eine reiche Biotop- und Artenvielfalt. 10 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Beschreibender Teil Die grundwassernahen Bereiche lagen vor der bergbaulichen Inanspruchnahme überwiegend in den Niederungsgebieten entlang der Schwarzen Elster und den Gebieten südlich und südwestlich der Gemeinde Tätzschwitz. Landschaftsbild, Flora und Fauna Im Sanierungsgebiet existierte eine vielflächig strukturierte Landschaft mit artenreichen Feuchtgebieten und einer kleinflächigen, abwechslungsreichen Feld-, Wald- und Wiesenlandschaft. Randbereiche des Sanierungsgebietes grenzten an die höhergelegenen sandigen Ebenen, auf denen das Landschaftsbild von lichten Kiefernwäldern bestimmt wurde. Im Gegensatz zu den Flußniederungen zeichnete sich das Landschaftsbild dieser Forstflächen mit einem dominierenden Kiefernanteil durch seine Monotonie aus, die nur unwesentlich durch wenige Exemplare eingestreuter Sandbirken aufgelockert wurde. Die Flora und Fauna in diesem Bereich war aufgrund der verschiedenen Landschaftstypen auf einem verhältnismäßig nahen Raum äußerst vielfältig. Die Flora wies vor dem Beginn des Bergbaues in diesem Gebiet folgende Biotoptypen auf: - trockene Offenlandbiotope, - Moorbiotope, - Stillgewässerbiotope, - Fließgewässerbiotope, -Grünlandbiotope, - Wald- und Forstbiotope, - sonstige Gehölzbiotope und -Siedlungsbiotope. Die im Sanierungsgebiet gelegenen Heidestandorte verfügten über eine insbesondere an Insekten, Reptilien, Vögeln und Kleinsäugern artenreiche Fauna. Die ab Mitte des 19. Jahrhunderts vorgenommenen anthropogenen Beeinflussungen im Sanierungsgebiet wie: -Urbarmachung der Feucht- und Überschwemmungsgebiete, - Waldwirtschaft mit Monokultur und -Einführung standortfremder Gehölze führten durch den Verlust standortheimischer Vegetation sowie dem Wegfall von ökologischen Nischen zu einem Populationsschwund. 2.3 Raumnutzung Die Landschaft wurde durch die Jahrhunderte währende menschliche Tätigkeit zur Kulturlandschaft. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts war im Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch (Tabelle 1) folgende Flächennutzung vorhanden: Flächenbezeichnung Ackerland Wiesen, Feuchtwiesen und Sumpfland Wald Gewässer Heide und Ödland Siedlungen Hauptwegenetz Summe Gesamtfläche (ha) 820 747 633 31 45 20 20 2316 Flächenanteil [%] 36 32 27 >1 2 <1 <1 100 Tabelle 1: Flächennutzung im Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 11 Beschreibender Teil Die landwirtschaftlich genutzten Bereiche sowie die Forststandorte waren insgesamt durch eine geringe Bodengüte gekennzeichnet. Nach der Regulierung der Schwarzen Elster zwischen 1848 und 1854 wurde das geringwertige Ackerland größtenteils zu Forstland umgewandelt und mit Kiefern bestockt. Der Wasserspiegel der Teiche wurde bereits zu dieser Zeit abgesenkt und viele Teiche wurden im Zuge von Meliorationsmaßnahmen aufgelassen. Nach den Gewässerregulierungen nutzte die Landwirtschaft die trockeneren, teils lehmigen, teils sandigen und humosen Böden der Elsterniederung. Begünstigt durch den großen Flächenanteil an grundwassernahen Standorten wurden künstliche Teiche für die Fischzucht angelegt. Ende des 19. Jahrhunderts war das Erscheinungsbild der forstwirtschaftlichen Flächen durch monotone Kiefernbestände geprägt. So betrug beispielsweise der Anteil der Kiefer im Staatsforst des Kreises Hoyerswerda 96 % des Gesamtbestandes. Die vorbergbauliche Flächennutzung war weiterhin gekennzeichnet durch die Urbarmachung der Feucht- und Überschwemmungsgebiete, wodurch die in diesem Bereich gelegenen Auen- und Bruchwälder verschwanden. Die geringe Siedlungsdichte vor Beginn der bergbaulichen Tätigkeit ist Ausdruck der niedrigen Ertragsfähigkeit der Böden. Außer dem Dorf Laubusch und der Kolonie Neu-Laubusch bestanden nur vereinzelte Ansiedlungen, bestehend aus wenigen Gehöften sowie einigen Mühlen. Noch im Jahre 1909 zählte das Dorf Laubusch nicht mehr als 400 Einwohner. Die Siedlungen waren überwiegend bäuerlich sorbisch geprägt. Vor der Gewässerregulierung gab es in der Region nur wenige befestigte Straßen. Auch die Schwarze Elster, die das Gebiet von Nardt über Laubusch nach Tätzschwitz durchfloß, diente als Verkehrsweg. Eine Darstellung des Landschaftscharakters zum Ende des 19. Jahrhunderts ist aus der Abbildung 1 ersichtlich. 12 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Beschreibender Teil Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 13 Beschreibender Teil 3 Kurzabriß zur bisherigen Tagebauentwicklung Innerhalb der Braunkohlenreviere der Bundesrepublik Deutschland (siehe Abb. 2) befindet sich das Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch im Lausitzer Revier. Der Abbau erstreckte sich auf den Gebieten der ehemaligen Landkreise Hoyerswerda und Senftenberg. Im Sommer 1914 begann die Ilse-Bergbau-AG südlich von Laubusch mit dem Aufschluß des Tagebaues „Erika“. Während des 1. Weltkrieges wurden die Arbeiten bis zum Jahre 1917 unterbrochen. Der Abbau begann im Schwenkbetrieb zwischen Nardt und dem jetzigen Ort Laubusch. Die Förderung erfolgte im Zugbetrieb. Die Außenhalde Nardt sowie drei im Raum Laubusch im Zeitraum von 1917-1919 angelegte Halden dienten zur Aufnahme des Aufschlußabraumes und führten zu prägenden Reliefveränderungen in der Landschaft. Nach 1925 verlagerte sich der Abbau bis zum Jahre 1940 in das nordöstliche Gebiet zwischen Nardt, Neuwiese und dem Dorf Laubusch. Ab 1928 erfolgte der erste Einsatz einer Abraumförderbrücke und bis zum Jahre 1937 entwickelte sich die Grube „Erika“ zum größten Tagebau der Lausitz. Der weitere Abbau des Kohlefeldes nach 1945 wurde im westlichen Teil zwischen Tätzschwitz und Lauta zunächst im Parallelabbau fortgeführt und nach einem Schwenkabbau um einen Drehpunkt nördlich von Lauta im Jahre 1962 beendet. Die im Tagebau gewonnene Kohle diente vorrangig der Versorgung der werkseigenen Brikettfabrik Laubusch und des benachbarten Aluminiumwerkes Lauta. Seit 1947 wurden über die innerbetrieblichen Kohlebahnverbindungen (900 mm Spurweite) zusätzlich die Brikettfabriken Zeißholz und Heide versorgt. Vom Tagebau Laubusch wurden folgende Orte und Siedlungen überbaggert: -Neu Laubusch - Hammermühle - Laubusch - Buschmühle und - Biervoschitz 1924 1924 1940/41 1955 1956 Erforderlich wurden ebenfalls die Verlegung der Schwarzen Elster auf einer Länge von ca. 6 km im Jahre 1921 sowie der Kreisstraße Hoyerswerda–Senftenberg im Jahre 1924 auf einer Länge von ca. 8 km. Im Verlaufe der Tagebauentwicklung des ehemaligen Tagebaues Laubusch konnten einige Bereiche nicht durch die Verkippung geschlossen werden. Hierzu gehören die Restlöcher Tätzschwitz Ost, Tätzschwitz Süd und der Randschlauch Tätzschwitz sowie die Bereiche der ehemaligen Kohlebahnausfahrten. Infolge des Grundwasserwiederanstieges bildete sich ein hoher Anteil setzungsfließgefährdeter Innenkippenbereiche, weiterhin erfolgte eine artfremde Nutzung der entstandenen Restlöcher als Mülldeponien. Das Restloch Laubusch diente in seinem östlichen und südlichen Teil als industrielle Absetzanlage für Asche- und Kohletrübe aus den Veredlungsbetrieben Laubusch und Lauta. Die gesamte vom Tagebau in Anspruch genommene Fläche beträgt ca. 2316 ha, davon 1567 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, 663 ha forstwirtschaftliche Nutzfläche und 116 ha sonstige Nutzung. 14 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Beschreibender Teil Kiel SchleswigHolstein Hamburg MecklenburgVorpommern Schwerin Bremen Brandenburg Niedersachsen Potsdam Berlin Magdeburg Hannover 3 SachsenAnhalt Düsseldorf NordrheinWestfalen 5 4 Dresden 2 Erfurt 1 Sachsen Thüringen Hessen Wiesbaden RheinlandPfalz Mainz Saarbrücken Bayern Saarland Stuttgart BadenWürttemberg München Bodensee Legende Braunkohlenreviere 1 Rheinisches Revier 2 Hessisches Revier 3 Helmstedter Revier 4 Mitteldeutsches Revier 5 Lausitzer Revier Tagebau Laubusch/Kortitzmühle Abb. 2: Braunkohlenreviere in der Bundesrepublik Deutschland (Skizze) Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 15 Beschreibender Teil 4 Darstellung des gegenwärtigen Zustandes 4.1 Territoriale Einordnung des Tagebaues Das Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch befindet sich zum größten Teil auf dem Territorium des Landkreises Kamenz (ehemaliger Landkreis Hoyerswerda), Freistaat Sachsen. Ein kleiner Teil im Westen liegt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Bundesland Brandenburg. Das Sanierungsgebiet ist im Landesentwicklungsplan Sachsen als Problemgebiet Bergbaufolgelandschaft Braunkohlenbergbau dargestellt. Nordwestlich des Sanierungsgebietes liegt die brandenburgische Kreisstadt Senftenberg. Es umfaßt mit Gebietsstand vom 01.07.1995 Teile der Gemeindegebiete Laubusch, Schwarzkollm, der Einheitsgemeinde „Elsterheide“ mit den Orten Tätzschwitz, Geierswalde, Nardt, Neuwiese, der Stadt Lauta und der zum Oberzentralen Städteverbund gehörenden kreisfreien Stadt Hoyerswerda. Die Orte Laubusch und Lauta sind laut LEP Sachsen Ziel II 1.4.12.1 als Unterzentren ausgewiesen; sie bilden ein kooperierendes Zentrum (LEP Sachsen Karte 4). Im Bereich Großkoschen - Senftenberg befindet sich das Erholungsgebiet Senftenberger See. Das Sanierungsgebiet wird von folgenden Landschaftsschutzgebieten umgeben: -Elstergebiet um Neuwiese im Osten und - Lauta - Hoyerswerda - Wittichenau im Süden. Diese Landschaftsschutzgebiete sind im LEP Sachsen (Karte 7.2, Vorbehaltsgebiete) als Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft dargestellt. Die Lage des Sanierungsgebietes ist in der Abbildung 3 dargestellt. 4.2 Naturraumausstattung in der Bergbaulandschaft Geologie und Boden Die hydrogeologischen Verhältnisse werden im Sanierungsgebiet durch das 30 - 40 m mächtige Kippenmassiv des ehemaligen Tagebaues Laubusch und durch die Untere Briesker Folge geprägt. Die Untere Briesker Folge besteht aus vorwiegend feinsandigem bis mittelsandigem Material. Sie stellt mit den Grundwasserleitern 610 und 500 sowie dem Innenkippenmassiv des Tagebaues ein hydraulisches System dar. Das Kippenmassiv stellt einen Mischboden aus den Abraummassen aller Deckgebirgsschichten des ehemaligen Tagebaues Laubusch dar. Es besteht überwiegend aus quartären, schwach kiesigen Sanden sowie untergeordnet tertiären Sanden und Schluffen. Im Westteil der Innenkippe setzt sich das Kippenmassiv zu größeren Anteilen aus dem hier abgesetzten Geschiebemergel zusammen. In diesem Bereich traten bisher keine Setzungsfließrutschungen auf. Der Durchlässigkeitsbeiwert im Kippenmassiv kann mit k = 5 x 10-5m/s angegeben werden. Die Fließrichtung des Grundwassers ist im Sanierungsgebiet weitgehend von Süden bzw. Südwesten nach Norden bzw. Nordosten gerichtet. 16 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Beschreibender Teil GroßDüben Land Brandenburg Niederschlesischer Oberlausitzkreis Schleife Elsterheide Mühlrose Spreetal Laubusch Weißwasser Lauta Boxberg Hoyerswerda Leippe Dörgenhausen Lohsa Bernsdorf Wittichenau Straßgräbchen Oßling Knappensee Uhyst Landkreis Kamenz Klitten Schönteichen ZschornauSchiedel Bernbruch Kamenz Deutschbaselitz Königswartha RalbitzRosenthal Neschwitz Milkel Großdubrau Landkreis Bautzen Umgrenzung des Braunkohlenplangebietes (gemäß SächsLPlG in der Fassung vom 24.06.92) (Auszug) Landesgrenze Kreisgrenze Gemeindegrenze Sanierungsgebietsgrenze des Tagebaues Laubusch/Kortitzmühle Problemgebiet Bergbaufolgelandschaft (Landesentwicklungsplan Sachsen 1994, Zielkarte 5) Grenznahes Gebiet mit besonderem Förderungsbedarf (Landesentwicklungsplan Sachsen 1994, Zielkarte 5) Abb. 3: Lage des Braunkohlenplangebietes und des Sanierungsgebietes Tagebau Laubusch/Kortitzmühle mit der Bezeichnung von Verwaltungseinheiten Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 17 Guttau Beschreibender Teil Entsprechend der Lage des Tagebaues Laubusch am Südrand des Lausitzer Urstromtales, bestanden die verkippten Abraummassen über dem 2. Miozänen Flöz weitgehend aus mächtigen Talsandbildungen. Diese, insgesamt wenig abgestuften rolligen Bildungen mit hoher Setzungsfließgefahr, wurden als Mischsubstrate mit tertiären Anteilen über eine Förderbrücke abgesetzt. Im Südteil des Tagebaues kamen lokal bindige Grundmoränenablagerungen zur Verkippung. Nachfolgend wurden die verstürzten Abraummassen des Brückenbetriebes durch Pflugkippen mit Abraumsubstraten aus den Tagebauen Sedlitz, Skado und Spreetal überzogen. Auch hierbei handelte es sich, wegen der zentralen Lage dieser Tagebaue im Lausitzer Urstromtal, hauptsächlich um sandige Substrate der Oberen und Unteren Talsandfolge, ferner um tertiäre Sande und Schluffe, deren verkippte Mischsubstrate somit das Ausgangsmaterial für nachfolgend einsetzende initiale und insgesamt unter anhydromorphen Verhältnissen ablaufende Bodenbildungsprozesse in diesem Gebiet bildeten. Die genannten überwiegend quartären sandigen Mischsubstrate sind insgesamt durch eine geringe Sorptions- und Wasserkapazität gekennzeichnet und vorwiegend für eine forstwirtschaftliche Nutzung geeignet. Im Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch wurden bereits in der Vergangenheit Maßnahmen zur Bodenaufwertung durchgeführt. Die Aufforstung erfolgte vor allem mit den Baumarten Gemeine Kiefer, Gemeine Birke und Roteiche, die zu diesem Zeitpunkt hauptsächlich in Reinbeständen begründet wurden. Kleinere Flächen wurden mit Roterle, Pappel, Robinie, Europäische Lärche und Gemeine Fichte bestockt. Mit den durchgeführten Maßnahmen wurde die Leistungsfähigkeit der Böden im Zeitraum seit der Verkippung verbessert. Hydrologie Durch den Braunkohlenabbau kam es zu einer entscheidenden Veränderung des ursprünglichen Vorflut- und Gewässersystems. Das Sanierungsgebiet liegt im Einwirkungsbereich der maximalen bergbaulichen Grundwasserabsenkung. Derzeit erfolgt die Grundwasserbeeinflussung noch durch die Wasserhaltungen der nördlich dieses Gebietes gelegenen Tagebaue. Den Hauptvorfluter bildet die Schwarze Elster. Die gegenwärtige wasserwirtschaftliche Situation der Oberflächengewässer im Sanierungsgebiet wird im wesentlichen durch den zum Teil verlegten Flußverlauf der Schwarzen Elster und den Restseekomplex Laubusch bestimmt. Der Restseekomplex gliedert sich in folgende Bereiche: -Restsee Kortitzmühle (ca. 35 ha), -Restsee Laubusch (ca. 205 ha) mit den stillgelegten industriellen Absetzanlagen der Brikettfabrik Laubusch sowie des Kraftwerkes Lauta. Der Schleichgraben bildet auf ca. 1500 m die südliche Grenze des Sanierungsgebietes, er durchfließt den Restsee Laubusch und mündet ca. 1700 m nördlich dieses Gewässers in die Schwarze Elster. Zu den bergbaubedingt angelegten Fließgewässern gehört der Südgraben Bluno, der zur Einleitung von Grubenwässern in den Restseekomplex Laubusch dient. Neben den durchflossenen Gewässerbereichen existieren im Sanierungsgebiet mehrere abflußlose, wassergefüllte kleinere Restlöcher. 18 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Beschreibender Teil Im östlichen Teil des Sanierungsgebietes befindet sich der Lugteichbereich, er untergliedert sich in den ca. 4,2 ha großen Lugteich und eine nördlich davon gelegene Senke mit einer Wasserfläche von ca. 32 ha. Das Lugteichgebiet liegt auf gekipptem Gelände des ehemaligen Tagebaues Laubusch. Landschaftsbild, Flora und Fauna Die Oberflächenstruktur des Sanierungsgebietes ist dadurch gekennzeichnet, daß in verschiedenen Bereichen die Abraummassen nicht planiert wurden, so daß ein typisch rippenförmiges Oberflächenrelief verblieb. Der Waldboden wird daher in diesen Bereichen von einer etwa 0,5 bis 2 m hohen Rippenstruktur geformt. Das Landschaftsbild wird von Tagebaurestlöchern, Halden- und Kippenflächen mit bis zu 60 Jahre alten Aufforstungsbeständen bestimmt. Auf den Kippenböden des ehemaligen Tagebaues sind die typischen natürlichen Biotoptypen nicht mehr vorhanden. Im Sanierungsgebiet und im angrenzenden Landschaftsraum lassen sich im wesentlichen folgende Sekundärbiotopkomplexe zusammenfassen: - Wälder und Forsten, - Standgewässer, - Fließgewässer, - sonstige Gehölzbiotope, Gebüsche, Hecken und Gehölze, - Heiden und Magerrasen, -Ackerland, Gartenbau und Sonderkulturen, -Grünland, - Abbauflächen und Aufschüttungen. Die Aufzählung der Biotope erfolgt entsprechend der Biotoptypenliste des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (Stand 1994). Den weitaus größten Flächenanteil nehmen im Sanierungsgebiet die Wald- und Forstbiotope ein. Der ca. fünfzigjährige Waldbestand stockt fast vollständig auf der Fläche des ehemaligen Braunkohlentagebaues. Altbestände existieren aufgrund des Alters der Kippe (~50 Jahre) noch nicht. Im Gebiet des Lugteiches ist der ehemalige Waldbestand von ca. 45 ha fast vollständig geschädigt. Ein großer Teil der Bäume ist abgestorben, durch Windbruch niedergelegt oder bereits überflutet. Die forstwirtschaftlichen Flächen sind durch junge und mittelalte Bestände mit geringer Baumarten-, Alters- und Raumstruktur charakterisiert. Die bergbaubedingten künstlichen Gewässer bilden einen wichtigen Anteil der Biotoppotentiale als Still- und Fließgewässerbiotope. Den derzeitigen Stillgewässern zuzurechnen sind der Randschlauch Tätzschwitz, das Restloch Tätzschwitz-Süd, die beiden Gewässer im Lugteichbereich, der Restsee Laubusch und der Restsee Kortitzmühle. Der künstlich geprägte Landschaftsraum „Restlochkomplex Laubusch“ ist gekennzeichnet durch einen Wechsel von vielgestaltig entwickelten Räumen und durch Setzungsfließen entstandene steile Böschungsabschnitte. Im Bereich des Restlochsees Laubusch entstanden zahlreiche Feuchtbiotope mit Stillgewässercharakter. An den Uferzonen bildete sich ein dichter Röhrichtbestand aus. Die zahlreichen Inseln bieten ungestörte Bereiche als Brutplätze. Vor allem ist das Gebiet aber ein bevorzugter Ruhebereich und ein Sammel- und Nahrungsgebiet während des Vogelzuges für Sumpf-, Wasser- und Greifvogelarten. Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 19 Beschreibender Teil Zu den wertvollen Landschaftsbestandteilen mit Biotopcharakter, die teilweise geschützte Biotope gemäß § 26 darstellen, gehören im Sanierungsgebiet: - - - - - das Gebiet westlich der Linie Buschmühle - Tätzschwitz, die Vegetation im näheren Umfeld der Kortitzmühle, der ehemaligen Bahndamm nördlich des Restsees Kortitzmühle, die Streuobstwiesen im Siedlungsbereich Weinberg Nardt, der alte Waldbestand mit trockengefallenem Fließsystem westlich von Lauta-Nord auf dem Areal der Bauernmühle und - einzelne verwilderte Obstgärten in den Werksiedlungen. Die humosen Sandböden nördlich des Restsees Kortitzmühle deuten auf die ehemalige sumpfige Elsterniederungslandschaft vor ihrer Begradigung und Eindeichung hin. Durch die bergbauliche Grundwasserabsenkung wurde das Aussehen der damaligen Wiesen vollständig verändert. Die alte Vegetation vertrocknete und verlor vielfach ihren Zusammenhalt mit dem Boden, die Landschaft wurde in Ackerland umgewandelt (Ackerbiotope). Naturnahe Landschaftselemente wie Feldgehölze, Hecken, Wegraine fehlen in dieser ausgeräumten Feldflur weitgehend. Die landwirtschaftlichen Flächen werden von Norden durch einen teilweise mit älterem Baumbestand und Sträuchern bewachsenen Bahndamm unterteilt, der am Restsee endet. Der Kategorie „Sonstiges Gehölzbiotop“ zugeordnet, bildet dieser ehemalige Bahndamm eine Verbindungs- und Wanderungslinie (linearer Biotopkorridor) im Rahmen eines Biotopverbundes zwischen Schwarzer Elster und Restsee Kortitzmühle. Von bergbaubedingten Veränderungen in der angrenzenden Landschaft unbeeinflußt geblieben ist die Ansiedlung Weinberg Nardt. Zwischen den alten Gehöften befinden sich Streuobstwiesen mit älteren Birnbaumbeständen. Hochstämmige Obstwiesen sind um so wertvoller, je älter und je stärker der Totholzanteil und ausfaulende Höhlen vorhanden sind. Solche Wiesen sind Lebensräume für viele Arten, die auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen keine Überlebenschance mehr haben. Eine Reihe von Fließgewässer-Biotopen lag ursprünglich in den Niederungsgebieten der Schwarzen Elster zwischen Tätzschwitz und Neuwiese. Auf dem Areal der Kortitzmühle nördlich des Restsees Kortitzmühle läßt sich noch die ehemalige Kulturlandschaft erkennen. Verwachsene und zum Teil verschüttete Flutungsgräben, das alte Flußbett der Schwarzen Elster sowie ältere Baumbestände an den Grabenrändern vermitteln eine Vorstellung der ehemals vorhandenen Landschaftsausstattung. Auch im Bereich der Bauernmühle westlich von LautaNord ist das Geländerelief durch zahlreiche trockengefallene Gräben geprägt. Diese ehemaligen Fließgewässerbiotope an den beiden Mühlen sind infolge der bergbaulichen Grundwasserabsenkung und der Regulierung der Gewässer trocken gefallen. Für den Bereich des ehemaligen Tagebaues Laubusch wurde eine flächendeckende Biotopkartierung vorgenommen. Sie hat die Erfassung des aktuellen Zustandes der Vegetation, die Erfassung der Rote-Liste-Arten sowie die Bewertung der einzelnen Biotoptypen zum Ziel. Ergänzend zur Biotopkartierung wurde auf sieben Probeflächen eine stichprobenartige entomologische Untersuchung durchgeführt. Als Untersuchungsflächen wurden solche Flächen ausgewählt, die hinsichtlich der zu bearbeitenden Insektengruppen höherwertig erschienen. Hierzu gehören die in diesem Gebiet vorhandenen Sandmagerrasen, Rohbodenstandorte mit tertiären Sanden sowie verschiedene Vorwaldstadien über Sandmagerrasen. Teilweise handelt es sich bei den Probeflächen nur um Kleinbiotope innerhalb eines anderen Biotoptyps, die sich durch ganz spezifische Biotopstrukturen, Ressourcen sowie Mikroklimate auszeichnen. Hierzu zählen u. a. Abbruchkanten und kleinräumig offene Sandflächen. Von den fünf Wertklassen, die zur qualitativen Bewertung eines Biotopes festgelegt wurden, sind lediglich die ersten drei Wertklassen im untersuchten Gebiet vertreten. Dabei kommt Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle 20 Internetfassung Beschreibender Teil die Wertklasse III, die Biotope als naturschutzfachlich von mittlerem Wert eingestuft, relativ selten vor (ca. 1 % der Gesamtfläche des kartierten Gebietes), ca. 60 % der Fläche wird von Biotopen der Wertklasse I eingenommen. Die Wertklasse III wird mehrheitlich durch Sandmagerrasen, Sandmagerrasen-Birken-Kiefern-Vorwald, einem Beerstrauch-Kiefernwald, einem Mischwald sowie kleine Abschnitte des Restsees gekennzeichnet. Aufgrund der entomologischen Befunde ergibt sich speziell für die Biotoptypen Sandmagerrasen in Silbergras-Ausbildung sowie auch für den Sandmagerrasen-Birken-Kiefern-Vorwald eine hohe Wertigkeit. Mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen kommt es zu Veränderungen an den bestehenden Biotopstrukturen. Diese Veränderungen werden durch folgende Faktoren verursacht. -Massenauftrag bzw. -abtrag zur Stabilisierung der Böschungssysteme, -Holzeinschlag für Vorerkundungs- und Sanierungstrassen, -Vernässung bzw. Überflutungen durch den Grundwasserwiederanstieg im Bereich des Lugteiches, -Holzeinschlag und Massenabtrag zur Vorflutregelung für den Lugteich. Durch diese erforderlichen Maßnahmen kommt es in verschiedenen Gebieten zum völligen Verlust der vorhandenen Biotopstruktur. Überwiegend handelt es sich bei den betroffenen Biotoptypen, aus naturschutzfachlicher Sicht gesehen, um artenarme und geringwertig eingestufte Typen der Wertklassen I und II. Diese Biotoptypen sind relativ häufig in der Region vorzufinden und von geringem Natürlichkeitsgrad mit leichter bis mittelschwerer Wiederherstellbarkeit, der Anteil von Biotopen entsprechend § 26 SächsNatSchG ist dabei als gering zu bezeichnen. Klima Das Sanierungsgebiet wird zum „stärker kontinental beeinflußten Binnentiefland“ gerechnet. Die klimatischen Verhältnisse sind im Sanierungsgebiet durch folgende Werte gekennzeichnet: Jahresmitteltemperatur mittlere Januartemperatur mittlere Julitemperatur Temperaturextreme 8,7 °C - 0,9 °C 18,2 °C - 28,0 °C + 38,0 °C mittlere Zahl der Sommertage (Tagesmaximum >+25°C) mittlere Zahl der Frosttage (Tagesminimum <0°C) 40 Sonnenscheindauer Nebeltage Gewittertage mittlerer Niederschlag pro Jahr an der Meßstation Geierswalde 1660 h 61 30 553 mm 92 Die angeführten Daten basieren auf Messungen der Stationen Dresden-Klotzsche und Cottbus in den Jahren von 1951 bis 1980, beim Niederschlag auf Werten der Niederschlagsmeßstation Geierswalde. Innerhalb größerer Gebiete mit einheitlichen klimatischen Verhältnissen können lokalklimatische Abweichungen zu den obigen Angaben auftreten. Diese Abweichungen werden durch unterschiedliche Geländeformen, unterschiedlichen Bewuchs und unterschiedliche Wasserflächen hervorgerufen. Lokalklimatische Besonderheiten zeigen sich beispielsweise in der Temperatur-, Feuchte- und Niederschlagsverteilung sowie in den Wind- und Strahlungsverhältnissen. Für eine regionalklimatische Prognose können folgende Aussagen getroffen werden: Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 21 Beschreibender Teil Im Sanierungsgebiet haben sich die Wasserflächen bereits ausgebildet. Eine Ausnahme bildet die im östlichen Areal durch den Grundwasserwiederanstieg entstehende Wasserfläche des Lugteiches. Die nach dem Abschluß der Sanierungsarbeiten und dem Endzustand des Grundwasserwiederanstieges zu erwartende Bergbaufolgelandschaft wird somit keinen nennenswerten Einfluß auf das lokale Klima haben. 4.3 Vorhandene Nutzung Der Bereich des ehemaligen Tagebaues Laubusch umfaßt eine Fläche von 2316 ha. Diese Fläche wurde durch die bergbauliche Inanspruchnahme ihrer ursprünglichen Nutzung entzogen. Die folgende Tabelle 2 zeigt die derzeitige Flächennutzung im Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch. Flächennutzung Ackerland Wiesen, Feuchtwiesen und Sumpfland Wald Gewässer Heide und Ödland Siedlungen Hauptwegenetz Summe Fläche (ha) 0 0 ca. 1975 ca. 283 ca. 56 0 2 ca. 2316 Flächenanteil (%) 0 0 85 12 2 0 <1 100 Tabelle 2: Flächennutzung (1994) im Bereich des ehemaligen Tagebaues Laubusch Nutzungsbeschränkungen in Form von Sperrflächen sind für die setzungsfließgefährdeten Kippengebiete im Bereich des Restseekomplexes Laubusch ausgewiesen. Durch das Gebiet führen drei Verbindungsstraßen: -Laubusch–Tätzschwitz, Laubusch–Geierswalde und die Verbindungsstraße von Laubusch über Weinberg Nardt nach Nardt und zur B 96. Die im Bereich des Steinberges Schwarzkollm gelegene und in Abbau befindliche Granodioritund Grauwackenlagerstätte ist im LEP Sachsen (Karte 7.1 Vorranggebiete) als Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe (Festgestein) dargestellt. Die das Sanierungsgebiet umgebenden bzw. darin gelegenen Ortschaften - Laubusch, -Neuwiese, -Nardt, -Geierswalde, - Tätzschwitz, -Schwarzkollm, - die Stadt Lauta und - die Stadt Hoyerswerda zeigen noch heute zahlreiche regionaltypische Elemente. Häufig ist im Bereich ihrer historischen Dorfkerne der zentrale Anger, wie beispielsweise in Lauta Dorf, Neuwiese, Geierswalde oder Tätzschwitz erhalten geblieben. Die ursprünglichen Dörfer zeichnen sich durch ihr locker bebautes Ortsbild aus, bestehend aus eingeschossiger, meist traufständiger EinzelBraunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle 22 Internetfassung Beschreibender Teil hausbebauung und freistehenden Gehöften, umgeben von privaten Grünflächen. Die traditionelle Siedlungsstruktur ist heute noch an der Abfolge von Haus, Wirtschaftsgebäude, Garten und Feldflur sehr gut zu erkennen. Im Verlaufe des Braunkohleabbaues wurden viele Dörfer mit Werksiedlungen durchsetzt bzw. neue Bergarbeitersiedlungen geschaffen. Die ersten Siedlungsbereiche sind heute, wie beispielsweise die Siedlung im Stadtteil Lauta, unter Denkmalschutz gestellt. Besonders die Kolonien Lauta, Laubusch und Bergmannsheimstätten zeichnen sich durch solche historische Siedlungen aus. Archäologie und Denkmalpflege Das Gebiet des ehemaligen Tagebaues Laubusch weist keine Bau- und Kulturdenkmale auf, da es auf Kippengelände liegt. 4.4 Vorhandene Umweltbelastungen Altablagerungen/Altstandorte Im Sanierungsgebiet des Tagebaues Laubusch befinden sich die nachfolgend aufgeführten Altablagerungen bzw. Altstandorte: - - - - - - - - - - - - Müllkippe auf der industriellen Absetzanlage Laubusch Müllkippe im Bereich der ehemaligen Kohlebahnausfahrt Laubusch Müllkippe auf der industriellen Absetzanlage Kraftwerk Lauta Mülldeponie Tätzschwitz Ost Mülldeponie Restloch Tätzschwitz Süd Mülldeponie Randschlauch Tätzschwitz Müllkippe Restloch Werkbahn Mülldeponie südwestlich Nardt ehemalige Tankstelle an der ehemaligen Apotheke in Laubusch ehemalige Tankstelle am Kulturhaus in Laubusch alte Mülldeponie in der Siedlung Laubusch Deponie am Segelflugplatz Die Lage dieser Standorte ist in der Karte 1 dargestellt. Hierbei handelt es sich überwiegend um kleinere Deponiestandorte mit einem Ablagerungsvolumen unter 15 000 m³. Einzige Deponie mit einem Ablagerungsvolumen von mehr als 100 000 m³ ist die im Bereich der ehemaligen Grubenbahnausfahrt gelegene. Alle Standorte wurden hinsichtlich ihres Gefährdungspotentiales, auch im Hinblick auf regionale Zusammenhänge, bewertet. Zu den einzelnen Objekten können folgende Aussagen getroffen werden: - Müllkippe auf der industriellen Absetzanlage der Brikettfabrik Laubusch Auf dieser Deponie wurde vor allem Haus- und Siedlungsmüll nicht genehmigt entsorgt und durch das Betreiben der industriellen Absetzanlage teilweise in diese Abprodukte eingespült. Der von der industriellen Absetzanlage überdeckte Müll liegt im Grundwasserbereich, die noch sichtbaren Müllablagerungen liegen im Schwankungsbereich der Wasseroberfläche. Die Müllverbringung auf diesen Standort erfolgte bis zum Jahr 1991. Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 23 Beschreibender Teil - Mülldeponie Randschlauch Tätzschwitz Auf die Deponie wurde bis 1990 überwiegend Haus- und Siedlungsmüll verbracht. Der Hauptbereich der Mülldeponie ist mit Erdstoffen überdeckt, die unteren Bereiche des abgelagerten Mülls befinden sich im Grundwasser. Das Ablagerungsvolumen umfaßt eine Menge von ca. 30 000 m³. - Mülldeponie ehemalige Kohlebahnausfahrt Laubusch Die Mülldeponie besteht aus zwei Bereichen: - Bauschuttdeponie im nordöstlichen Bereich, - Haus- und Siedlungsmülldeponie der Gemeinde Laubusch. Im Zentrum der Deponiefläche befindet sich ein wassergefülltes Restloch, das allseitig von Deponieböschungen begrenzt ist. Die Müllverkippung erfolgte im Zeitraum von 1969 -Ende 1991. Insgesamt wurden mehr als 150 000 m³ Abfallstoffe auf der Deponie abgelagert. Der größte Teil des Deponiekörpers hat seine Aufstandsfläche unmittelbar im Grundwasser. Nach Abschluß des Grundwasserwiederanstiegs wird der Grundwasserspiegel um maximal 4 m über dem derzeitigen liegen. - Müllkippe auf der industriellen Absetzanlage des Kraftwerkes Lauta Die verbrachten Müllmengen wurden vollständig von den Ascheeinspülungen des Kraftwerkes Lauta umschlossen. Eine Müllverbringung, für die keine Genehmigung vorlag, erfolgte im Zeitraum von 1963 - 1991, überwiegend wurde Haus- und Siedlungsmüll entsorgt. - Mülldeponie Tätzschwitz Süd und Tätzschwitz Ost Auf beiden Deponien wurde Haus- und Siedlungsmüll abgelagert. Eine zunächst nicht genehmigte Müllverkippung erfolgte ab 1963, zum 31.12.1993 wurde die Deponie Tätzschwitz Ost für Hausmüllablagerungen geschlossen. Das Volumen des auf die Mülldeponie Tätzschwitz Ost verbrachten Abfalls beträgt ca. 10 000 m³. Größere Teile der Deponiebasis haben unmittelbaren Grundwasserkontakt Auf der Deponie Tätzschwitz Süd liegt die Basis der Müllablagerungen bereits im freien Wasserspiegel des Restloches. Nach dem Grundwasserwiederanstieg wird der Grundwasserstand im Bereich der Deponie Tätzschwitz Ost um ca. 2 m über dem derzeitigen Stand liegen. - Müllkippe Restloch Werkbahn Das Restloch ist zum Teil wassergefüllt, in dessen Ostteil wurden Erdmassen, Bauschutt und Hausmüll eingebracht. Das abgelagerte Müllvolumen beläuft sich auf ca. 15 000 m³. Ein Teil des Mülls gelangte in die offene Wasserfläche des Restloches. Von den abgelagerten Stoffen ist eine Schadstoffmigration in das Grundwasser zu erwarten. -Ehemalige Tankstelle an der ehemaligen Apotheke Laubusch -Ehemalige Tankstelle am Kulturhaus Laubusch Für beide Altstandorte wurde vom Landratsamt Hoyerswerda eine formale Erstbewertung beantragt. - Mülldeponie südwestlich Nardt Für diese Deponie erfolgte im Jahre 1992 eine formale Erstbewertung. In der Deponie wurden überwiegend Siedlungsabfälle abgelagert. Das Volumen beträgt ca. 8000 m³. Die Deponie ist mit Erdaushub abgedeckt. 24 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Beschreibender Teil - alte Mülldeponie in der Siedlung Für diese Mülldeponie liegt eine historische Erkundung aus dem Jahre 1992 vor. In die Deponie wurden Haus- und Sperrmüll sowie Gartenabfälle verbracht. Sie wurde bis zum Jahre 1980 betrieben. Das Volumen der Deponie beträgt ca. 5000 m³. - Deponie am Segelflugplatz Für die Deponie wurde im Jahre 1992 eine formale Erstbewertung durchgeführt. In der Deponie wurden überwiegend Siedlungsabfälle verbracht. Das Volumen beträgt ca. 10.000 m³. Die Deponie wurde 1991 geschlossen, sie ist planiert und mit Erdaushub überdeckt. Eine Zusammenstellung der Altablagerungen/Altstandorte erfolgt in der Tabelle 3. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Bezeichnung Altlastenkennziffer Hochwert Rechtswert Beweisniveau/Jahr Mülldeponie ehemalige Kohlebahnausfahrt Mülldeponie industrielle Absetzanlage Laubusch Mülldeponie industrielle Absetzanlage Lauta Mülldeponie Tätzschwitz Ost Mülldeponie Randschlauch Tätzschwitz Mülldeponie Restloch Werkbahn Mülldeponie südwestlich Nardt ehemalige Tankstelle an der ehemaligen Apotheke Laubusch ehemalige Tankstelle am Kulturhaus Laubusch Mülldeponie Tätzschwitz Süd Deponie am Segelflugplatz alte Mülldeponie in der Siedlung Laubusch 92100052 5704600 5440750 92100048 5705000 5440000 92100051 5704500 5438100 92100105 5705750 5438300 92100106 5706000 5436750 HE1) 08/92 OE2) 04/94 HE und OE 12/93 HE und OE 04/94 HE 07/92 OE 04/94 OE 12/93 92100053 5703350 5440700 92100080 5702450 92200045 maßgebendes Risiko R3) R = 6,3 R = 6,6 R = 4,4 R = 1,9 R = 3,9 R = 5,1 R = 5,6 5443750 HE und OE 04/94 — R = 6,6 — 5702950 5439800 — — 92200046 5704500 5440200 — — 92100107 5705700 5438200 92100081 92100047 5701700 5702250 5444010 5440150 HE 07/92 OE 04/94 HE 05/95 HE R = 4,7 R = 4,7 R = 2,3 R = 2,2 HE1) = historische Erkundung OE2) = orientierende Erkundung R3) = Maß für die von einer Altablagerung bzw. einem Altstandort ausgehenden Gefährdung Tabelle 3:Altablagerungen/Altstandorte im Sanierungsgebiet Laubusch/Kortitzmühle Das in der Tabelle 3 aufgeführte Beweisniveau ist Ausdruck für den derzeitig vorhandenen Kenntnisstand. Der Handlungsbedarf wird auf der Grundlage des ermittelten maßgebenden Risikos und dem erreichten Beweisniveau anhand einer Handlungsmatrix ermittelt. Bestehende Gewässerbelastungen Der Restsee Laubusch sowie der Lugteich wurden bzw. werden für belastetes Wasser sowie Einspülmassen aus den Veredlungstandorten Laubusch und Lauta genutzt. In den Restsee Laubusch erfolgte die Einspülung von Kohletrübe und Asche aus der Brikettfabrik Laubusch sowie von Asche aus dem Kraftwerk Lauta. Über den Ableiter Bluno Südgraben wird in den Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 25 Beschreibender Teil Restsee Kortitzmühle stark saures Grubenwasser aus dem ehemaligen Tagebau Spreetal eingeleitet. Vor der Einleitung in den Restsee Kortitzmühle erfolgt eine Bekalkung des Grubenwassers. Der in den Restsee Laubusch einmündende Schleichgraben enthält ungeklärte kommunale Abwässer aus dem Raum Laubusch/Lauta. Der Schleichgraben nimmt weiterhin über Direkteinleitungen und Drainagewirkungen (Blaue Donau) kontaminiertes Oberflächen/ Grundwasser von Betriebsflächen (Rotschlammhochhalden, Teerteiche) des benachbarten ehemaligen Lautawerkes auf. Eine potentielle Gefährdung, insbesondere des Grundwassers ist auch durch die im Sanierungsgebiet gelegenen bzw. an das Sanierungsgebiet angrenzenden Industrieflächen und Verbringungsorte von Industrieabfällen, wie dem Bereich der Brikettfabrik Laubusch, dem Lautawerk sowie dessen Altablagerungen gegeben. Über den nördlich des Restsees Laubusch sich fortsetzenden Schleichgraben fließt das Wasser der Schwarzen Elster zu. Das Gebiet des Lugteiches wurde bis zum ersten Quartal 1994 zur Abwasserentsorgung der Stadt Hoyerswerda genutzt. Im Rahmen der für das Lugteichgebiet vorliegenden Gefährdungsabschätzungen wurden für den Gewässerschlamm, für den Boden der Teichsohle sowie für das Wasser im Abstrom des Lugteiches die Art und der Umfang des Gefährdungspotentiales bestimmt. Aus diesen Untersuchungen läßt sich einschätzen, daß ein geringes bis mäßiges Gefährdungspotential für das Grundwasser vorliegt. Staub- und Lärmimmissionen Staubimmission Im Sanierungsgebiet existiert seit 1991 ein mit dem Bergamt Hoyerswerda abgestimmtes, von der LAUBAG eingerichtetes Staubniederschlagsmeßnetz. Dieses wurde durch die LBV mbH bis zum 31.12.1994 weitergeführt. In Übereinstimmung mit dem Bergamt Hoyerswerda wurden die Messungen eingestellt. Die Lage der einzelnen Meßpunkte ist in der Karte 1 enthalten. Aus den vorliegenden Meßwerten für die Jahre 1992 - 1994 ist eine deutliche Tendenz des Rückgangs der Staubniederschläge zu erkennen. 1992 wurde das maximale Monatsmittel von 0,65 g/m²d an fast allen Meßpunkten zum Teil deutlich überschritten. Im Jahre 1993 traten keine Überschreitungen mehr auf. Im ersten Halbjahr 1994 ist eine weitere Verringerung der Staubniederschläge zu erkennen. Das max. Monatsmittel schwankt zwischen 0,13 und 0,17 g/ m²d und liegt damit weit unter den gesetzlich festgelegten Werten. Kurzzeitige Überschreitungen der Immissionswerte sind im Bereich der noch nicht überdeckten Aschespülflächen Laubusch und Lauta möglich. Für die Langzeitbelastung durch Staubimmission ist ebenfalls eine rückläufige Tendenz erkennbar. So lag die Belastung im ersten Halbjahr 1994 zwischen 0,10 und 0,11 g/m²d und damit beträchtlich unter dem gesetzlich festgelegten Immissionswert (0,35 g/m²d). Für die Orte Tätzschwitz und Geierswalde liegen keine Staubniederschlagsmessungen vor. Auf Grund der Entfernungen zu den Hauptemittenten - 2000 m bei Tätzschwitz, 3000 m bei Geierswalde - kann davon ausgegangen werden, daß die gegenwärtige Staubbelastung unter den festgelegten Immissionswerten liegt. Im Sanierungsgebiet treten somit gegenwärtig keine Überschreitungen der Immissionswerte für Staub auf. Durch die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen können in den umgebenden Ortschaften kurzzeitig Erhöhungen der Staubbelastung durch Erdstofftransporte eintreten. Lärmimmission Im Sanierungsgebiet werden gegenwärtig drei Lärmmeßstellen betrieben. Die Lage der Meßstellen ist in der Karte 1 enthalten. Aus den Meßwerten für 1993 und 1994 geht hervor, daß die Lärmbelastung seit Anfang 1993 zurückgegangen ist und unter den in den geltenden Rechtsvorschriften geforderten Werten liegt. Diese Aussage kann auch auf die Orte Tätzschwitz, Geierswalde und Lauta-Nord bezogen werden. Es kann daher festgestellt werBraunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle 26 Internetfassung Beschreibender Teil den, daß gegenwärtig im Sanierungsgebiet bzw. in den umliegenden Ortschaften keine unzulässig hohe Lärmbelastung zu verzeichnen ist. Durch die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen können die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte in den umliegenden Ortschaften in unterschiedlichem Maße kurzzeitig überschritten werden. Untertägige Grubenbaue Im Sanierungsgebiet wurden im Verlauf der Tagebauentwicklung bergbauliche Anlagen unter Tage in Form von Strecken und Schächten angelegt. Zu den untertägigen Anlagen gehören des weiteren die während des Zweiten Weltkrieges gebauten Luftschutzanlagen. In einer von der Bergsicherung Frankfurt (Oder) erarbeiteten Bergschadenkundlichen Dokumentation vom April 1994 erfolgt eine Zusammenstellung der noch vorhandenen Grubenbaue und Luftschutzanlagen mit Aussagen zum Stand der Verwahrung der einzelnen Objekte. Es wird auf die Gefahr von Tagesbrüchen beim Zubruchgehen von Strecken hingewiesen, die ihre Ursache im bestehenden Deckgebirgsaufbau des Sanierungsgebietes haben. Auch nach der Verwahrung traten an einzelnen Objekten noch Tagesbrüche auf. Die Lage der untertägigen Grubenbaue und ehemaligen Luftschutzanlagen ist in der Karte 1 enthalten. 4.5 Technische Möglichkeiten der Sanierung Durch das Betreiben des Tagebaues Laubusch kam es zu einschneidenden Veränderungen in der Landschaft. Der Tagebau hinterließ eine Reihe von Restlöchern sowie weitläufige Kippenflächen, die zu einem großen Teil bereits wiederaufgeforstet wurden. Eine Beeinträchtigung der Bergbaufolgelandschaft erfolgte durch Müllverkippungen im Bereich der Restlöcher, Einspülung von Rückständen der Veredlungsanlagen in den Restsee Laubusch sowie durch Einleitung von kommunalen Abwässern. Der Restsee Laubusch hat nach der Stillegung des Tagebaues und der nachfolgenden Flutung ein starkes Gefährdungspotential erlangt. Die Gefährdung geht dabei insbesondere von den den Restsee begrenzenden Kippenböschungen aus, die sich auf eine Länge von ca. 6 km erstrecken und gutachterlich als stark setzungsfließgefährdet eingeschätzt werden. Einhergehend mit dem Grundwasserwiederanstieg traten an den Kippenböschungen zahlreiche Setzungsfließrutschungen auf. Aufgrund dieser bestehenden Gefährdungen, erfolgte an den gekippten Bereichen die Festlegung eines 100 m bis 400 m breiten Sperrstreifens entlang der Uferlinie der Restseen Laubusch und Kortitzmühle. Wichtigste Aufgabe der Sanierung bildet somit die Herstellung und Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit durch den Abbau der bestehenden Gefährdungen im zu sanierenden Gebiet. Als bergbaulich gefährdete Bereiche gelten insbesondere: - Kippenböschungen am Restsee Laubusch und Kortitzmühle, - Restloch Tätzschwitz Süd, - Randschlauch Tätzschwitz, - Restloch Werkbahn, -Restloch der ehemaligen Kohlebahnausfahrt sowie - die Böschungsbereiche des Lugteichgebietes. Die Sanierungskonzeption für die setzungsfließgefährdeten Kippenbereiche beinhaltet im wesentlichen die Technologie der dynamischen Kippenstabilisierung. Für die zu sanierenden Kippenbereiche in Laubusch ist zu beachten, daß die über die Kippen verlaufenden GasleiBraunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle 27 Internetfassung Beschreibender Teil tungstrassen durch die Stabilisierungsarbeiten nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Auf Grund des hohen Rutschungspotentials, das die bis zu 15 m über dem Restseewasserstand befindlichen Kippenhochflächen aufweisen, ist eine tiefgründige Verdichtung notwendig. Zunächst werden in einem Abstand von 100 bis 200 m parallel zur vorhandenen Restseeböschung in der Kippe durch Verdichtungsmaßnahmen etwa 80 m breite Barrieren (sog. versteckte Dämme) geschaffen, an denen Setzungsfließrutschungen zum Stehen kommen. Mit den Arbeiten zur Kippenstabilisierung wird im Bereich des Restsees Kortitzmühle begonnen. Die Trassenbreite beträgt für die zunächst vorgesehenen Sondierungsarbeiten 4 bis 5 m. Nachfolgend ist eine Aufweitung der Trassenbreite für die notwendigen Verdichtungsarbeiten bis auf 80 m vorgesehen. Dadurch werden die uferfernen Bereiche der Kippe gesichert. Für den verbleibenden ungesicherten Bereich zwischen diesen Dämmen und dem Ufer sind anschließend Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Dieser ufernahe Bereich sollte möglichst schmal sein. In diesem Bereich ist ebenfalls die dynamische Kippenstabilisierung vorgesehen. Im westlichen Teil des Kippengebietes besteht das verkippte Material zu einem hohen Anteil aus Geschiebemergel. Aussagen über den Grad der bestehenden Gefährdung sowie den daraus abzuleitenden Sicherungs- und Sanierungsbedarf können erst nach Abschluß der Sondierungsarbeiten in diesem Bereich getroffen werden. Als Voraussetzung für die Durchführung der Sanierungsarbeiten an den gefährdeten Bereichen des Restsees Kortitzmühle wurde das Restloch Tätzschwitz Ost (Karte 1) bereits mit Erdmassen verfüllt. Zu den noch zu sanierenden Restlöchern lassen sich folgende Aussagen treffen: - Randschlauch Tätzschwitz Der Randschlauch liegt ca. 700 m westlich von Tätzschwitz, seine Fläche beträgt gegenwärtig noch 3,8 ha. Der größte Teil der Kippenböschung ist stark setzungsfließgefährdet. Der für die Auffüllung des Randschlauches Tätzschwitz benötigte Erdstoff wird aus dem Innenkippenbereich Laubusch entnommen. - Restloch Tätzschwitz Süd Das wassergefüllte Restloch befindet sich unmittelbar südlich von Tätzschwitz, es besitzt eine Fläche von ca. 10,3 ha. Die das Restloch umgebenden Böschungen - mit Ausnahme der Nordböschung - liegen auf gekipptem Gebiet und stellen setzungsfließgefährdete Bereiche dar. Die Verfüllung ist in einem Wechsel von Trockenverkippung und Einspülung vorgesehen. -Restloch ehemalige Kohlebahnausfahrt Die ehemalige Kohlebahnausfahrt wurde durch eine Absetzerkippe und später durch eine Pflugkippe überzogen. Es blieb eine Mulde zurück, die teilweise mit Müll ausgefüllt wurde. Für dieses unmittelbar an die Kolonie Laubusch angrenzende Restloch wird eine Verfüllung mit Erdstoffen vorgesehen. Der Umfang der Verfüllung richtet sich nach der erforderlichen Sanierung der im Bereich dieses Restloches befindlichen Mülldeponie. - Restloch Werkbahn Die Fläche des wassergefüllten Restloches umfaßt ca. 2,2 ha, die Wassertiefe beträgt 1,5 m. Die Böschungen liegen im gekippten Gebiet und stellen in Verbindung mit dem Grundwasserwiederanstieg stark setzungsfließgefährdete Bereiche dar. Die Verfüllung des Restloches mit Erdstoff ist ab 1998 vorgesehen. An den gewachsenen Böschungen können Gefährdungen infolge zu großer Neigungen auftreten. Als Sanierungsmöglichkeiten kommen Massenabtrag zur Abflachung der Böschungen bzw. ingenieurbiologische Maßnahmen zum Böschungsverbau in Betracht. 28 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Beschreibender Teil Im Zusammenhang mit dem Grundwasserwiederanstieg kann es im Bereich des ehemaligen Tagebaues zur Gefährdung durch Grundbrüche kommen. In den gefährdeten Abschnitten des Sanierungsgebietes wie den verkippten Bereichen sowie den industriellen Absetzanlagen wird deshalb eine nach geotechnischen Vorgaben berechnete Mindestüberdeckung dieser Bereiche zum künftigen Grundwasserstand vorgesehen. - Industrielle Absetzanlagen Für das Einspülen von Kohletrübe sowie von Kraftwerksasche wurden Bereiche des Restsees Laubusch als industrielle Absetzanlage Laubusch und industrielle Absetzanlage Lauta genutzt. Die Fläche der industriellen Absetzanlage Laubusch beträgt 33 ha, die eingespülten Massen belaufen sich auf eine Größenordnung von ca. 1,9 Mio m³. Im Rahmen der seit 1994 laufenden Sanierungsarbeiten ist eine Überdeckung dieses Bereiches mit Erdstoffen aus dem Raum Spreetal vorgesehen. Der Bereich der industriellen Absetzanlage Lauta besteht aus den Aschespülflächen Lauta West (9,4 ha) und Lauta Nord (13 ha). Von der Aschespülfläche Lauta West liegen ca. 60 % zwischen 0,1 m bis 0,3 m und 40 % liegen > 2,5 m über dem Restseewasserspiegel. Im Bereich der Aschespülfläche Lauta Nord liegen ca. 55 % zwischen 0,1 bis 1,0 m und ca. 45 % liegen 3 m über dem Restseewasserspiegel. Die benötigten Erdmassen werden durch den Abtrag des nicht mehr benötigten Kohlebahndammes zwischen der B 96 und dem Anschlußgleis der Brikettfabrik Laubusch gewonnen. - Lugteichgebiet Im Verlauf des Grundwasserwiederanstieges wird sich ohne Vorflutgestaltung der derzeitige Grundwasserstand im Lugteichgebiet von ca. + 105 m HN bis ca. + 107 m HN auf ca. + 109 m HN ± 0,5 m (Nordrand) bis ca. + 111 m HN ± 0,5 m (Südrand) erhöhen. Die Wasserspiegelhöhe des Lugteiches wird sich bei ca. + 110 m HN einstellen. Bei diesem Wasserspiegel vergrößert sich die Wasserfläche des Lugteiches von derzeit ca. 36 ha auf 180 ha, damit gelangen große Teile des in diesem Bereich befindlichen Waldbestandes unter Wasser. Um diesen negativen Folgen des Grundwasserwiederanstieges entgegenwirken zu können, wurden durch den Sanierungsträger folgende Varianten zur Einbindung des Lugteiches in das Vorflutsystem untersucht: •Variante 1 Einbindung des Ableiters in den Südgraben Bluno •Variante 2 Einbindung des Ableiters über eine Dükerung der Schwarzen Elster und Ableitung des Wassers über ein Verteilerbauwerk wahlweise in den Restsee Bluno oder in den Restsee Skado •Variante 3 Einbindung des Ableiters in den Zulaufgraben zum Restsee Kortitzmühle •modifizierte Variante 3 - Zulassung einer Retentionsfläche nördlich des Lugteiches. Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 29 Beschreibender Teil Die Anbindung des Zuleiters zum Lugteich ist im Bereich des Altarmes der Schwarzen Elster bei Neuwiese vorgesehen. Die Wasserfläche des Lugteiches beträgt bei den Varianten 1 und 2 ca. 165 ha, bei Variante 3 sowie der modifizierten Variante 3 ca. 85 ha; die Wasserspiegelhöhen betragen + 110,35 m HN bzw. + 109,35 m HN. Zur Vorbereitung einer Entscheidung über die im Braunkohlenplan zu bearbeitende Variante der Vorflutregelung wurde dem Braunkohlenausschuß die hierfür erarbeitete Informationsvorlage „Vorflutgestaltung im Bereich des Lugteiches“ übergeben. Der Braunkohlenausschuß beschloß in seiner 11. Sitzung am 20.04.1995, daß der Bearbeitung des Braunkohlenplanes Tagebau Laubusch/Kortitzmühle für die Vorflutregelung des Lugteichgebietes die modifizierte Variante 3 zugrunde gelegt wird. Die den Lugteich umgebenden Böschungen ab einer Höhe von 4 m können infolge des Grundwasserwiederanstieges instabil werden. Um die damit einhergehenden Gefährdungen zu beseitigen, werden diese Böschungen bis 1 m unter den zu erwartenden Wasserstand abgetragen und dadurch eine 10 m breite Berme geschaffen. Das abgetragene Material wird anschließend lagenweise vor die Böschung eingebracht und dabei verdichtet. Im Bereich des sich künftig einstellenden Wasserspiegels wird das Ufer von der geschaffenen Berme aus mit Geröll verbaut. 30 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Zielteil II Zielteil 5 Ziele des Braunkohlenplanes Tagebau Laubusch/Kortitzmühle und deren Begründungen Ziel 1 Die Grenze des Sanierungsgebietes ist in Karte 3 ausgewiesen. Das Sanierungsgebiet des Tagebaues Laubusch ist bestimmt durch: - den Abbaubereich des ehemaligen Tagebaues Laubusch bis zur Landesgrenze Sachsen/Brandenburg, - die Tagebaurandbereiche mit noch vorhandenen untertägigen Grubenbauen, - die Haldenflächen des ehemaligen Tagebaues Laubusch, - die vom ehemaligen Tagebau unterbrochenen und verlegten Fließgewässer und Verkehrswege bzw. die im Zusammenhang mit der Tagebauführung errichteten Verkehrstrassen, - die bergbauliche Grundwasserabsenkung. Begründung: Das Sanierungsgebiet umfaßt den Abbaubereich und die Halden des ehemaligen Tagebaues. Im Süden orientiert sich das Sanierungsgebiet an der maximalen bergbaulichen Grundwasserbeeinflussung. Durch die Tagebauführung des im Jahre 1962 stillgelegten Tagebaues Laubusch entstanden die Restlöcher Tätzschwitz Ost und Tätzschwitz Süd sowie der Randschlauch Tätzschwitz. An den Randbereichen sind untertägige Grubenbaue vorhanden. Bedingt durch die Tagebauentwicklung des ehemaligen Tagebaues Laubusch erfolgte die Verlegung von Verkehrstrassen und Fließgewässern wie der Straße Hoyerswerda–Senftenberg und der Schwarzen Elster. Die Koordinaten der Grenze des Sanierungsgebietes sind aus Tabelle 4 sowie der Abbildung 4 ersichtlich. Punkt 1 3 5 8 10 13 16 18 25 29 32 Rechtswert 54 41 746 54 43 877 54 44 381 54 44 317 54 44 827 54 44 604 54 44 777 54 44 814 54 44 185 54 40 722 54 38 905 Hochwert 57 06 755 57 06 276 57 05 772 57 05 090 57 03 883 57 03 352 57 03 276 57 02 781 57 00 435 57 00 522 57 00 910 Punkt 38 42 51 56 60 64 65 69 79 82 Rechtswert 54 38 710 54 39 333 54 37 953 54 37 434 54 35 904 54 35 443 54 36 839 54 38 017 54 40 433 54 41 054 Hochwert 57 03 096 57 03 940 57 04 401 57 03 614 57 03 937 57 04 652 57 07 078 57 06 664 57 06 349 57 06 902 Tabelle 4: Ausgewählte Koordinaten der Grenze des Sanierungsgebietes (Gauß-Krüger-Meridianstreifen-system) Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 31 Zielteil Abbildung 4: Ausgewählte Koordinaten der Grenze des Sanierungsgebietes (Gauß-Krüger-Meridianstreifen-system) 32 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Zielteil Ziel 2 Im Sanierungsgebiet ist eine großflächige Freizeit- und Erholungsnutzung unter Beachtung der Belange der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, der Infrastruktur und der örtlichen Freizeit- und Erholungsnutzung zu ermöglichen. Begründung: Mit Beschluß der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes OberlausitzNiederschlesien vom 29.03.1995 ist bei der Aufstellung der Braunkohlenpläne als Sanierungsrahmenpläne für die Tagebaue Skado und Koschen, Laubusch/Kortitzmühle und Spreetal die großflächige touristische Nutzung der Bergbaufolgelandschaft landesplanerisch zu berücksichtigen. Die Belange der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, der Infrastruktur sowie der örtlichen Freizeit- und Erholungsnutzung werden nicht eingeengt; sie unterstützen diese wirksam. Konkurrierende Nutzungen werden ausgeschlossen. Mit der großflächigen Freizeit- und Erholungsnutzung wird ein Beitrag zur nachhaltigen Belebung der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung der Bergbaufolgelandschaft in der nördlichen Oberlausitz geleistet. 5.1 Bergbau Ziel 3 Die für die Herstellung der öffentlichen Sicherheit im Sanierungsgebiet erforderlichen Sanierungsarbeiten (Karte 2) sind in einer solchen Form durchzuführen, daß die damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft auf das erforderliche Minimum beschränkt werden. Dabei sind die Sanierungsarbeiten entsprechend den künftigen Nutzungsanforderungen vorzunehmen (Karte 3) und frühestmöglich abzuschließen. Begründung: Die im Bereich des ehemaligen Tagebaues Laubusch verkippten Abraummassen bestehen überwiegend aus gleichförmigen, nicht bis schwach bindigen Sanden. Dieses Material stellt im Zusammenwirken mit dem erfolgten Grundwasserwiederanstieg in der Kippe eine starke Gefährdung dar, da es zu Setzungsfließerscheinungen führen kann. Diese Gefährdungen führten zur Sperrung eines 100 - 400 m breiten Bereiches entlang der Uferlinie der Restseen Laubusch und Kortitzmühle. Die gefährdeten Bereiche sind in Karte 1 dargestellt. Die Sanierungsmaßnahmen haben die Gewährleistung bzw. Herstellung der geotechnischen Sicherheit in Form der Dauerstandsicherheit der Böschungssysteme zum Inhalt. Die mit der Sanierung der setzungsfließgefährdeten Bereiche verbundenen Sicherungsmaßnahmen, wie die Maßnahmen zur dynamischen Kippenstabilisierung, führen zu teilweise erheblichen Eingriffen in die in diesen Bereichen vorhandene Landschaft. Es wird deshalb als erforderlich angesehen, daß diese Eingriffe auf den für die Herstellung der öffentlichen Sicherheit notwendigen Umfang reduziert werden. Der zeitliche Ablauf der Sanierungsmaßnahmen muß die vorgesehene großflächige Freizeitund Erholungsnutzung und den Grundwasserwiederanstieg berücksichtigen. Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 33 Zielteil Ziel 4 Die Bereiche der industriellen Absetzanlagen Brikettfabrik Laubusch und der Kraftwerke Lauta und Laubusch (Karte 2) sind mit kulturfreundlichen Erdmassen zu überdecken, um eine schnelle Wiedernutzbarmachung dieser Flächen gewährleisten zu können. Begründung: Durch die Einspülung von Aschen bzw. Kohletrübe aus den Kraftwerken Lauta und Laubusch sowie der Brikettfabrik Laubusch entstanden industrielle Absetzanlagen von insgesamt 55 ha Fläche. Da Teile dieser Flächen nur einen geringen Grundwasserflurabstand aufweisen und eine Quelle für Staubemissionen darstellen, ist eine Sanierung erforderlich. Zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit dieser Bereiche ist eine Überdeckung mit kulturfreundlichen Erdmassen vorgesehen. Die dafür erforderlichen Erdmassen werden zur Minimierung des Transportaufwandes sowie zur Verringerung von Belastungen für die Bevölkerung aus Abschnitten des nicht mehr benötigten Kohlebahndammes der ehemaligen Kohlebahnstrecke Laubusch–Kraftwerk Lauta sowie aus dem ehemaligen Tagebau Spreetal entnommen. Mit der Überdeckung der Einspülflächen verringert sich die Immissionsbelastung der umliegenden Orte und es wird die Voraussetzung dafür geschaffen, daß diese Flächen in die Landschaftsgestaltung einbezogen werden können. Ziel 5 Das Restloch Tätzschwitz Süd, das Restloch Werkbahn, der Randschlauch Tätzschwitz und das Restloch der ehemaligen Kohlebahnausfahrt sollen vorrangig mit Erdmassen aus dem Innenkippenbereich Laubusch verfüllt werden (Karte 2). Begründung: Das Restloch Tätzschwitz Süd, der Randschlauch Tätzschwitz sowie das Restloch Werkbahn entstanden durch die technologisch bedingte Fahrweise der im ehemaligen Tagebau Laubusch eingesetzten Förderbrücke. In Verbindung mit dem Grundwasserwiederanstieg stellen die gekippten Böschungen der Restlöcher stark setzungsfließgefährdete Bereiche dar. Um diese Gefährdungen zu beseitigen, ist es im Rahmen der Sanierung erforderlich, die genannten Restlöcher mit Erdmassen zu verfüllen. Ziel 6 Die durch den ehemaligen Tagebau Laubusch/Kortitzmühle verlaufenden Wege sind an den durch den Grundwasserwiederanstieg gefährdeten Abschnitten (Karte 3) zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit mit Erdmassen aufzufüllen. Begründung: Im verkippten Gebiet des ehemaligen Tagebaues werden mit dem Wiederanstieg des Grundwassers Bereiche entstehen, die nur einen geringen Grundwasserflurabstand aufweisen. Um Grundbrüche auszuschließen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, werden die Wege auf der Grundlage geotechnischer Berechnungen mit Erdmassen aufgefüllt. 34 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Zielteil Ziel 7 Die im Sanierungsgebiet vorhandenen untertägigen Grubenbaue (Karte 2) sind in einer solchen Form zu verwahren, daß Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit unter Berücksichtigung der in Karte 3 ausgewiesenen Folgenutzung ausgeschlossen werden können. Begründung: Im ehemaligen Tagebau Laubusch erfolgte die Entwässerung des Deckgebirges - als Voraussetzung für die Kohlegewinnung - mittels untertägig angelegter Strecken. Nach Auslauf des Tagebaues Laubusch verblieben in dessen Randbereichen eine Reihe von untertägigen Entwässerungsanlagen. Für diese Grubenbaue werden Gefährdungsabschätzungen durchgeführt, auf deren Grundlage der Sanierungsumfang festgelegt wird. Sie werden in die Sanierung einbezogen, so daß die davon ausgehende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nach Abschluß der Sanierungsarbeiten beseitigt ist. Ziel 8 Die im Sanierungsgebiet vorhandenen und nicht mehr benötigten bergbaulichen Anlagen, Bahnstrecken sowie deren Nebenanlagen wie das Anschlußgleis (1435 mm - Spurweite) Laubusch-Schwarzkollm, Teile der Werkbahnanlagen (900 mm - Spurweite) sowie das Wasserwerk am Brandenburger Tor sollen demontiert und zurückgebaut werden. Dabei sollen die im Bereich der ausgewiesenen Vorranggebiete für die großflächige Freizeit- und Erholungsnutzung sowie die im verbleibenden Abschnitt der ehemaligen Kohleverbindungsbahn (900 mm - Spurweite) befindlichen Anlagen vorrangig in den Rückbau eingeordnet werden (Karte 3). Begründung: Im Sanierungsgebiet befinden sich bergbauliche Anlagen sowie Teile des Streckennetzes der Kohleverbindungsbahn (900 mm - Spurweite). Diese Kohleverbindungsbahn war Teil eines ehemals 270 km langen Schmalspurnetzes, das den Veredlungsstandort Laubusch mit den anderen gleichartigen Standorten verband. Teile dieses Streckennetzes sowie seiner Nebenanlagen werden nach Außerbetriebnahme der Veredlungsanlagen nicht mehr benötigt und können zurückgebaut werden. Voraussetzung für die vorgesehene großflächige Freizeit- und Erholungsnutzung ist u. a. der Rückbau und die Demontage von nicht mehr benötigten bergbaulichen Anlagen. Diese Arbeiten sind insbesondere im Bereich der ausgewiesenen Vorranggebiete für die großflächige Freizeit- und Erholungsnutzung sowie entlang des für die künftige Dampfeisenbahn vorgesehenen Abschnittes der ehemaligen Kohleverbindungsbahn erforderlich. Über den Umfang des Rückbaues des für den ehemaligen Tagebau Laubusch angelegten Hochwasserschutzdammes zwischen Nardt und der Anbindung des Zuleiters zum Lugteich können erst auf der Grundlage von weiteren hydrologischen Aussagen in den künftigen wasserwirtschaftlichen Planungen sowie nach Bewertung aus naturschutzfachlicher Sicht konkrete Aussagen getroffen werden. Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 35 Zielteil Ziel 9 In Karte 3 ist ein Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe (Festgestein) ausgewiesen. Begründung: Das Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe (Festgestein) gehört zu der in Abbau befindlichen Granodiorit- und Grauwackenlagerstätte Schwarzkollm. Laut LEP Sachsen Ziel III 8.4.1 soll der Abbau oberflächennaher Rohstoffe in erster Linie in den dafür festgelegten Vorrangund Vorbehaltsgebieten erfolgen. Mit der Ausweisung des Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe wird somit Ziel III.8.4.2 i. V. m. Karte 7.1 LEP entsprochen, wonach die im LEP dargestellten Vorranggebiete für oberflächennahe Rohstoffe zu konkretisieren und als Vorranggebiete in den Regionalplänen auszuweisen sind. Umsetzung der Ziele: Die Umsetzung und Konkretisierung der im Punkt 5.1 genannten Ziele ist insbesondere im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren vorzunehmen. 5.2 Wasser Ziel 10 Der Zuleiter zu den Restseen Laubusch und Kortitzmühle über den Lugteich sowie der Ableiter sind so zu gestalten, daß auch nach der Einstellung der Grubenwassereinleitung eine Wasserspiegelhöhe von + 107,85 m HN gewährleistet ist. Begründung: Der bergbaubedingt entstandene Restraum umfaßt den Restsee Laubusch und den Restsee Kortitzmühle mit einer Wasserfläche von zusammen ca. 240 ha. In den Restsee Laubusch münden der Schleichgraben sowie das Goldgräbchen. Dieser Bereich stellt ein Stillgewässerbiotop dar, der durch den Wechsel von vielgestaltig entwickelten Räumen und durch Setzungsfließen entstandenen steilen Böschungsabschnitten gekennzeichnet ist. Gegenwärtig erfolgt die Einleitung von Grubenwasser in die Restseen, die eine Wasserspiegelhöhe von + 107,85 m HN bewirkt. Bei diesem Wasserstand besteht eine Verbindung vom Restsee Laubusch über den teilweise durch brandenburgisches Territorium verlaufenden Schleichgraben zur Schwarzen Elster. Mit der Einstellung der Grubenwassereinleitung in den Restsee wird der bestehende Landschaftscharakter (Stillgewässer-Biotop) beeinträchtigt und es erfolgt kein Abfluß des Wassers in die Schwarze Elster. Um diese negative Entwicklung zu vermeiden, ist es erforderlich, daß der Wasserspiegel im Restsee Laubusch auch nach Einstellung der Grubenwassereinleitung durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen auf dem derzeitigen Niveau erhalten wird. Ziel 11 Der Lugteich sowie entstehende Vernässungsbereiche sind als Vorranggebiet Gewässer ausgewiesen (Karte 3). Die Wasserspiegelhöhe im Lugteich soll im Endzustand + 109,35 m HN betragen. 36 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Zielteil Begründung: Infolge des Grundwasserwiederanstieges kommt es zur Herausbildung von Wasserflächen im Bereich des Lugteiches sowie von weiteren lokalen Vernässungsbereichen, die zur ökologischen Vielfalt der Landschaft beitragen. Die im Bereich des Lugteiches durch den Grundwasserwiederanstieg zu erwartende Vernässung und Überflutung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen kann durch die Gestaltung einer Vorflut für den Lugteich wesentlich reduziert werden. Gleichzeitig besteht damit die Möglichkeit der Wasserableitung in die Restseen Laubusch und Kortitzmühle. Im Rahmen von weiteren fachspezifischen Untersuchungen sowie nach Vorlage einer bestätigten Wasserbilanz, in der auch der erforderliche Mindestwasserdurchfluß zum Lugteich und den Restseen Laubusch und Kortitzmühle zu berücksichtigen ist, werden diese Aussagen in nachfolgenden Planverfahren konkretisiert. Ziel 12 Die vom ehemaligen Industriestandort Lauta ausgehende Kontaminationsgefahr für das Grundwasser ist durch die Kontrolle der Grundwasserdynamik und -be-schaffenheit mittels eines Überwachungsnetzes als Grundlage für die Einleitung ggf. erforderlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu überwachen. Begründung: Entsprechend LEP Sachsen Ziel III 3.2.2 sollen Grundwasserbelastungen entsprechend ihrem Gefährdungspotential beseitigt werden. Eine potentielle Gefährdung des Grundwassers geht von den südlich des Sanierungsgebietes gelegenen Betriebsflächen des ehemaligen Lautawerkes (Teerteiche, Rotschlammhalden) aus. Durch Messungen im Rahmen von gutachterlichen Untersuchungen zum Industriekomplex Lautawerk wurden südlich des Sanierungsgebietes Laubusch im Grundwasser Schadstoffe nachgewiesen. Der Schleichgraben nimmt über Drainagewirkungen kontaminiertes Wasser aus dem Bereich der Industrieflächen des ehemaligen Lautawerkes auf. Zu den von kontaminierten Teilbereichen beim Großprojekt Lautawerk ausgehenden Gefährdungspotentialen mit raumübergreifenden Auswirkungen im Pfad Grundwasser ist ein Informationsaustausch erforderlich. Durch abgestimmte Meßprogramme sollte die Gewässerbeschaffenheit und die Effektivität von Gefahrenabwehrmaßnahmen überwacht werden. Mit der geplanten Sanierung der genannten Betriebsflächen im Bereich Lauta ist eine Verringerung der Belastungen des Grundwassers im Sanierungsgebiet Laubusch zu erwarten. Erforderlich ist die Errichtung von Meßstellen zur Überprüfung der Grundwasserqualität der aus dem südlichen Bereich anströmenden Wässer. In die Kontrolle der Grundwasserqualität wird auch der Abstrombereich des Lugteiches einbezogen. Ziel 13 Die für eine Vorflutgestaltung notwendigen Zu- und Ableiter (Karte 3) des Lugteiches sowie weitere anzulegende Gräben sollen naturnah gestaltet werden. Die bauliche Ausführung der Zu- und Ableiter ist rechtzeitig vor dem Grundwasserwiederanstieg vorzunehmen. Begründung: Mit der Gestaltung einer Vorflut des Lugteichbereiches kann den negativen Auswirkungen des Grundwasserwiederanstieges wirksam begegnet werden. Wesentlicher Bestandteil der Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle 37 Internetfassung Zielteil Vorflutgestaltung ist der Bau eines Zu- und Ablaufgrabens für das Lugteichgebiet. Bei einer Wasserspiegelhöhe im Lugteich von + 109,35 m HN und einer damit verbundenen Reduzierung der Fläche des Lugteiches auf 85 ha besitzt der Zuleiter eine Länge von ca. 2100 m und der Ableiter von ca. 2700 m. Die Ausbindung des Zuleiters ist am Altlauf der Schwarzen Elster im Bereich von Neuwiese vorgesehen, der Ableiter soll in den Zulauf zum Restsee Kortitzmühle eingebunden werden. Die für einen ausreichenden Abfluß des auf der Grundlage hydrologischer Berechnungen ermittelten Wasserdargebotes erforderliche Dimensionierung des Zuund Ableiters ist Bestandteil der wasserwirtschaftlichen Fachplanungen. Der Zu- und Ableiter verlaufen im Bereich der ehemaligen Elsteraue. Mit der nördlich des Lugteiches vorgesehenen Retentionsfläche (Karte 4) wird die Möglichkeit geschaffen, auftretendes Hochwasser in diese Fläche einzuleiten. Beim Bau der Zu- und Ableiter ist als Besonderheit zu beachten, daß die Trassen auf verkipptem Gebiet liegen und eine Beeinflussung durch den Grundwasserwiederanstieg gegeben ist. Diese Besonderheiten erfordern eine Stabilisierung der künftigen Trassen. Bei der Anlage der Trassen werden auch die Belange des Naturschutzes durch Vermeidung eines Trassenverlaufes durch Biotope der Wertstufe III sowie die naturnahe Ausführung des Zu- und Ableiters entsprechend den Richtlinien für die naturnahe Gestaltung der Fließgewässer in Sachsen ausreichend berücksichtigt. Infolge des Grundwasserwiederanstieges kommt es im Umfeld des Lugteiches zur Bildung von Bereichen, die nicht die laut geotechnischen Berechnungen geforderte Trockenüberdeckung von > 2 m aufweisen sowie zu lokalen Vernässungen (Karte 3). Die Überwachung des Grundwasserwiederanstieges erfolgt im Rahmen des bestehenden und bei Erfordernis zu ergänzenden Grundwassermeßnetzes der LMBV mbH. Der Umfang der zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit notwendigen Überdeckung und die Größe der lokalen Vernässungen werden in Verbindung mit der Anlage von Gräben, die in Richtung Lugteich bzw. dem anzulegenden Zu- und Ableiter entwässern, sowie durch weitere geeignete Maßnahmen in den nachfolgenden Fachplanungen konkretisiert. Umsetzung der Ziele: Die Umsetzung und Konkretisierung der im Punkt 5.2 genannten Ziele ist insbesondere im Verfahren nach dem WHG, dem SächsWG und dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren vorzunehmen. 5.3 Naturschutz und Landschaftspflege Ziel 14 Als Vorranggebiete Natur und Landschaft sind ausgewiesen (Karte 3): -Gebiet des Lugteiches mit der nördlich angrenzenden Retentionsfläche und dem Zuund Ableiter, -Gebiet östlich der Kortitzmühle, -westlicher Teil des Kippen- und Restseebereiches Laubusch, -Restloch Werkbahn und Randbereich der industriellen Absetzanlage Laubusch sowie -Renaturierungsbereich entlang der verlegten Schwarzen Elster. Die im Sanierungsgebiet gelegenen Teile der Landschaftsschutzgebiete „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“ (unter Ausgrenzung des Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe) und „Elstergebiet um Neuwiese“ sind in der Karte 3 als Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft ausgewiesen. 38 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Zielteil Begründung: Diese Gebiete haben sich seit Beendigung des Tagebaues zu wertvollen Lebensräumen für viele vom Aussterben bedrohte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Das Lugteichgebiet wird aufgrund seiner hohen ökologischen Wertigkeit als Vorranggebiet Natur und Landschaft ausgewiesen. Es bildet ein vernetzendes Element zu dem östlich des Sanierungsgebietes gelegenen Landschaftsschutzgebiet „Elstergebiet um Neuwiese“. Für eine wirksame Biotopvernetzung werden die Bereiche des Zu- und Ableiters für den Lugteich beidseitig in einer Breite von ca. 100 m als Vorranggebiet Natur und Landschaft ausgewiesen. Die Sukzessionsbereiche bieten Voraussetzungen für die Entstehung kleinflächiger Biotope und tragen somit zur ökologischen Vielfalt der Landschaft bei. Mit der Ausweisung der Vorranggebiete Natur und Landschaft sowie der Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft wird dem LEP Sachsen Ziel III 2.3.2 und Ziel III 2.1.1 entsprochen. Die Ausweisung eines Renaturierungsbereiches entlang der verlegten Schwarzen Elster bietet die Voraussetzungen zur Schaffung naturnaher Ufer- und Auenbereiche entlang der Elster sowie für die Entwicklung einer artenreichen Fischund Kleintierfauna. Gleichzeitig wird damit auch dem Grundsatz III 3.6 des LEP Sachsen entsprochen, wonach nicht naturnah ausgebaute Gewässer, sofern sie nicht wertvolle Zeugen der Technikgeschichte sind, in einen naturgerechten Zustand zurückgeführt werden sollen. Die Ausweisung von Vorranggebieten Natur und Landschaft schließt im Hinblick auf die großflächige Freizeit- und Erholungsnutzung im Sanierungsgebiet Möglichkeiten des Erlebens und Beobachtens von Flora und Fauna nicht aus. Der Umfang und die Ausgestaltung dieser Möglichkeiten werden im Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde festgelegt. Ziel 15 Die Wiedernutzbarmachung der Restlöcher und Massenentnahmestellen, der industriellen Absetzanlagen, der für die Kippenstabilisierung in Anspruch genommenen Bereiche sowie von gefährdeten Uferböschungen des Lugteiches soll entsprechend der in Karte 3 ausgewiesenen Folgenutzung mit folgenden Zielstellungen erfolgen: -Randschlauch Tätzschwitz: Aufforstung der verfüllten Bereiche mit standortgerechten Laub- und Nadelgehölzen, -Restloch Tätzschwitz Süd: Schaffung von Wald- und Grünflächen mit Anlage eines temporären Feuchtgebietes, -Restloch Tätzschwitz Ost (bereits verfüllt): Aufforstung mit standortgerechten Laubgehölzen, -Restloch Werkbahn: Entwicklung einer Sukzessionsfläche, -Restloch ehemalige Kohlebahnausfahrt: Aufforstung mit standortgerechten Laub- und Nadelgehölzen, -Trassen für die Kippenstabilisierung: Aufforstung mit standortgerechten Gehölzarten mit überwiegendem Laubholzanteil, -Erdstoffentnahmestellen: Aufforstung nach ökologischen Aspekten mit standortgerechten Gehölzarten, Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 39 Zielteil -Lugteich: Anpflanzung von ufertypischer Vegetation bei Verwendung ausschließlich standortgerechter Arten, -industrielle Absetzanlagen: Aufforstung mit standortgerechten Gehölzarten, auf Teilflächen im Uferbereich Initialpflanzungen, die der Sukzession überlassen werden. Bei allen Pflanzungen soll sich die Auswahl der neu auszubringenden Pflanzen (Bäume, Sträucher und Bodenvegetation) an der potentiellen natürlichen Vegetation orientieren. Begründung: Mit den im Ziel vorgesehenen Maßnahmen für diese Bereiche werden die Voraussetzungen geschaffen, daß sie sich nach Abschluß der Sanierung in den umgebenden Landschaftsraum eingliedern. Die Verfüllung des Restloches Tätzschwitz Süd weist als Besonderheit die Schaffung einer Möglichkeit zur Einleitung von Regenwasser aus dem Bereich der Gemeinde Tätzschwitz in das verfüllte Restloch auf. Dadurch sind nach dem Abschluß der Sanierung dieses Restloches die Voraussetzungen gegeben, daß es in diesem Bereich zur Bildung eines temporären Feuchtbiotopes kommt. Die sich an die Röhrichtzone anschließenden Bereiche werden in südlicher Richtung mit Weichholzarten und sich daran anschließenden Hartgehölzen, die den Übergang zu den Kippenforsten bilden, aufgeforstet. Die nördlichen Uferbereiche werden als Grünfläche mit einzelnen Weiden vorgesehen, die einen landschaftlichen Übergang zum Ort Tätzschwitz bilden. Bei der Aufforstung der ehemaligen Kohlebahnausfahrt wird dem Übergangscharakter dieses Bereiches zwischen dem Ort Laubusch und den vorhandenen Kippenforsten Rechnung getragen. Soweit es den geotechnischen Vorgaben zur Herstellung und Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit nicht entgegensteht, werden bei der Gestaltung der Restlöcher die sich herausgebildeten Sekundärbiotope erhalten und von Fremdnutzungen freigehalten. Ziel 16 Die in der Karte 3 ausgewiesenen Vorranggebiete Gewässer mit Ausnahme des Lugteiches sollen als Feuchtbiotope entwickelt werden. Die Entwicklung weiterer Feuchtgebiete im Sanierungsgebiet soll unter Beachtung der bestehenden Nutzungen ermöglicht werden. Begründung: Infolge des Grundwasserwiederanstieges kommt es zur Herausbildung von lokalen Vernässungsbereichen. Diese Bereiche können sich zu Feuchtbiotopen entwickeln, die wertvolle Lebensräume darstellen und somit zur ökologischen Vielfalt der Landschaft beitragen. Ziel 17 Die ökologisch wertvollen Uferbereiche der Restseen Laubusch und Kortitzmühle und des Lugteiches sollen durch die Sanierungsarbeiten nicht mehr als erforderlich beeinträchtigt und naturnah gestaltet werden. 40 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Zielteil Begründung: Im Bereich des Restsees Laubusch und des Restsees Kortitzmühle entstanden seit der Außerbetriebnahme des Tagebaues Laubusch zahlreiche Feuchtbiotope mit Stillgewässercharakter. An den Uferzonen des Gewässers bildete sich ein dichter Röhrichtbestand aus. Diese ökologisch wertvollen Bereiche werden auch nach der Sanierung dem Restsee ihr Gepräge geben. Der Lugteich befindet sich auf verkipptem Gelände des ehemaligen Tagebaues Laubusch. Die vorgesehenen Sanierungsarbeiten mit den damit verbundenen Eingriffen in die vorhandene Naturausstattung erfolgen an den gefährdeten Böschungen im Westen und Norden der nach dem Grundwasserwiederanstieg entstehenden Wasserfläche des Lugteiches. Ziel 18 Die nach Beendigung der Grubenwassereinleitung in den Restsee Kortitzmühle nicht mehr benötigten Abschnitte des Zuleiters „Bluno Südgraben“ sollen unter Beachtung der Belange des Naturschutzes in die Landschaftsgestaltung einbezogen werden. Begründung: Mit der Einstellung der Grubenwassereinleitung in den Restsee Kortitzmühle werden Abschnitte des bisher dafür genutzten Zuleiters „Bluno Südgraben“ nicht mehr benötigt. Da große Bereiche des Grabens bereits eine wertvolle Naturausstattung aufweisen, werden die entsprechenden Abschnitte in ihrem bisherigen Zustand belassen. Umsetzung der Ziele: Die Umsetzung und Konkretisierung der im Punkt 5.3 genannten Ziele ist insbesondere unter Beachtung des BNatSchG, des SächsNatSchG und des SächsWaldG im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren vorzunehmen. 5.4 Land- und Forstwirtschaft Ziel 19 Als Vorranggebiete Wald sind ausgewiesen (Karte 3): -der Innenkippenbereich südlich von Tätzschwitz, -die Bereiche südlich und östlich des Lugteiches, -die Halden südlich von Laubusch sowie -der Bereich östlich von Laubusch. Die Aufforstung und der langfristige Waldumbau sollen mit standortgerechter und naturnaher Bestockung in Anlehnung an die sächsischen Waldbaugrundsätze erfolgen. Bei der Aufforstung soll ein Verhältnis von Laub- zu Nadelbäumen in Anlehnung an die potentiellen natürlichen Waldgesellschaften vorgesehen werden. Bei der Gestaltung der Waldflächen sind die Belange des Brandschutzes zu beachten. Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 41 Zielteil Begründung: Mit der Ausweisung von Vorranggebieten Wald im Sanierungsgebiet ist die Grundlage für eine Bewirtschaftung des Waldes nach ökologischen Grundsätzen entsprechend § 24 Sächsisches Waldgesetz gegeben. Im Bereich der zu verfüllenden Restlöcher und industriellen Absetzanlagen werden auf der Grundlage bodengeologischer Gutachten die für eine Bepflanzung erforderlichen Maßnahmen zur Aufwertung der oberen Bodenschicht durchgeführt. Dabei werden die Bodenverhältnisse entsprechend den künftigen Nutzungsanforderungen gestaltet. Auf Teilen der industriellen Absetzanlagen ist die Schaffung von Nutz- und Erholungswald vorgesehen. Einhergehend mit den Aufforstungsarbeiten ist vorgesehen, vorhandene Waldbestände in standortgerechte Bestockung umzuwandeln. Sofern erforderlich, wird an außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete Natur und Landschaft gelegenen Standorten zur Gewährleistung einer langfristigen Waldentwicklung eine Bodenmelioration vorgesehen. Damit wird den Forderungen des LEP Sachsen (Ziel III 10.2.3 und Ziel III 10.2.2) entsprochen, die Waldfunktionen nachhaltig zu sichern sowie Waldstrukturen, die nicht standortgerecht ausgebildet sind, langfristig im Rahmen der Bewirtschaftung umzubauen. Das Sanierungsgebiet weist die höchste Waldbrandgefahrenklasse auf und erfordert somit auch eine besondere Berücksichtigung des Brandschutzes bei der Anlage und Gestaltung der Waldflächen. Mit der Zielstellung wird erreicht, daß sich die Waldflächen langfristig zu artenreichen Mischwaldbeständen entwickeln können und wieder der historisch gewachsene Charakter der Kulturlandschaft in diesem Gebiet entsteht. Ziel 20 Die Halden des ehemaligen Tagebaues Laubusch sollen als landschaftsprägende Elemente erhalten werden. Dem Fortschreiten von Erosionserscheinungen an den Böschungen soll durch landschaftsgestalterische Maßnahmen vorgebeugt werden. Begründung: Im Verlauf der Tagebauentwicklung wurden Halden aufgeschüttet, die sich zwischen Laubusch Siedlung und Laubusch Kolonie befinden. Eine weitere Halde liegt westlich des Ortes Nardt (Außenhalde Nardt). Alle Haldenflächen werden forstlich bewirtschaftet. So weist die vor ca. 60 Jahren aufgeforstete Außenhalde Nardt die Merkmale eines naturnahen KiefernBirkenwaldes mit einer ausgeprägten Heide-Blaubeer Strauchschicht auf. Einen Einschnitt in das Landschaftsbild stellen die über die Halden westlich und östlich der Siedlung Laubusch verlaufenden Freileitungstrassen dar. Dem Fortschreiten der Erosionserscheinungen an den Böschungen wird durch naturnahe landschaftsgestalterische Maßnahmen begegnet. Ziel 21 Für den Waldbrandschutz sind an geeigneten Uferbereichen der Restseen Laubusch und Kortitzmühle sowie des Lugteiches Löschwasserentnahmestellen in erforderlichem Umfang vorzusehen. 42 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Zielteil Begründung: Das Sanierungsgebiet gehört zur höchsten Waldbrandgefahrenklasse. Die vorgesehenen Löschwasserentnahmestellen an den Restseen Laubusch und Kortitzmühle sowie am Lugteich dienen somit dem vorbeugenden Waldbrandschutz in diesem Gebiet. Die Festlegung der einzelnen Standorte erfolgt in den Fachplanungen. In Vorranggebieten Natur und Landschaft gelegene Standorte werden dabei in Einklang mit den Zielen des SächsNatSchG gebracht. Umsetzung der Ziele: Die Umsetzung und Konkretisierung der im Punkt 5.4 genannten Ziele ist insbesondere im Verfahren nach dem SächsWaldG, dem BNatSchG, dem SächsNatSchG, dem SächsBrandSchG und dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren vorzunehmen. 5.5 Staub- und Lärmimmission Ziel 22 Die angrenzenden Ortslagen sind durch geeignete Maßnahmen vor den durch die Sanierungsarbeiten verursachten Staub- und Lärmimmissionen nach dem Stand der Technik wirksam zu schützen. Begründung: Zum Zeitpunkt der Genemigung des Sanierungsrahmenplanes gelten die Immissionswerte für Schwebstaub nach der 22. BImSchV 150 µg/m³ (Tagesmittelwerte). Nach den Vorschriften des BImSchG sind alle durch die Bergbautätigkeit unmittelbar und mittelbar verursachten schädlichen Einwirkungen auf die Bevölkerung und auf die Umwelt, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, zu verhindern; nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Einwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die notwendigen Immissionschutzmaßnahmen können aktive und passive Maßnahmen umfassen. Zu den Emissionsquellen im Sanierungsgebiet zählen insbesondere die noch mit Erdmassen zu überdeckenden Bereiche der industriellen Absetzanlagen Laubusch und Lauta. Die davon ausgehenden Immissionsbelastungen werden durch die begonnene Überdeckung dieser Flächen schrittweise abgebaut. Um Staubimmissionen zu vermeiden ist es des weiteren erforderlich, daß die verfüllten Restlochbereiche sowie die Bereiche der dafür benötigten Massenentnahme umgehend wieder bepflanzt bzw. aufgeforstet werden. Die zu erwartenden kurzzeitigen Lärmbelastungen werden im wesentlichen durch die Verfahren zur Verdichtung setzungsfließgefährdeter Kippenbereiche sowie durch Erdstofftransporte zur Verfüllung der Restlöcher verursacht. Zur Reduzierung der damit verbundenen Belastungen sind passive Lärmschutzmaßnahmen wie beispielsweise betriebsorganisatorische Maßnahmen und Nutzung einer nicht mehr benötigten Gleistrasse für die Erdstofftransporte vorgesehen. Umsetzung des Zieles: Die Umsetzung und Konkretisierung des im Punkt 5.5 genannten Zieles ist insbesondere im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren nach immissionsschutzrechtlichen Grundsätzen vorzunehmen. Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 43 Zielteil 5.6 Abfallwirtschaft, Deponiewesen und Bodenschutz Ziel 23 Die im Sanierungsgebiet gelegenen Deponien, Altstandorte und Altablagerungen sind entsprechend der Sächsischen Altlastenmethodik rechtzeitig vor dem Grundwasserwiederanstieg zu behandeln. Dabei sind die im Grundwasserwiederanstiegsbereich liegenden Deponien und Altablagerungen -Kohlebahnausfahrt Laubusch, -Tätzschwitz Süd, -Tätzschwitz Ost sowie -Restloch Werkbahn vorrangig zu behandeln (Karte 2). Begründung: Alle im Sanierungsgebiet befindlichen Altablagerungen und Altstandorte wurden hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials untersucht und fachlich bewertet. Für eine abschließende Festlegung von Sanierungsmaßnahmen zur Sicherung und/oder Dekontamination ist für die im Grundwasserwiederanstiegsbereich befindlichen Altablagerungen Kohlebahnausfahrt Laubusch, Tätzschwitz Süd, Tätzschwitz Ost und Restloch Werkbahn weiterer Handlungsbedarf im Sinne der Erkundung/Überwachung zur Schaffung einer repräsentativen Datenbasis erforderlich. Für die restlichen Altablagerungen - Bereich der industriellen Absetzanlage Laubusch, - Bereich der industriellen Absetzanlage Lauta, - Randschlauch Tätzschwitz werden die in den Gefährdungsabschätzungen für eine Behandlung dieser Altablagerungen vorgeschlagenen Maßnahmen als ausreichend für deren Sicherung angesehen. Hierzu gehören die Abdeckung der Deponien mit Erdmassen, um den Eintritt von Niederschlagswasser zu reduzieren sowie die noch notwendige oberflächennahe Beräumung der einzelnen Deponien. Für alle Deponien wird die Grundwasserbeobachtung mittels Pegel im An- und Abstrombereich der Deponien für erforderlich gehalten. Eine abschließende Bewertung der zu den einzelnen Altablagerungen und Altstandorten getroffenen Aussagen hinsichtlich weiter bestehender Gefährdungen und dem daraus resultierenden Untersuchungsbedarf ist erst nach einer gesamträumlichen und die Einzelobjekte übergreifenden Beurteilung der im Raum Lauta vorhandenen Altlasten, insbesondere im Rahmen des ökologischen Großprojektes „Lautawerk“, und der davon ausgehenden Gefährdungen für das Sanierungsgebiet Laubusch möglich. Auf der Grundlage dieser baldmöglichst vorzunehmenden Bewertung werden die Aussagen zum notwendigen Sanierungsaufwand für die Altablagerungen präzisiert und der Sanierungsumfang festgelegt. Weiterhin bekanntwerdende Altlastenverdachtsflächen werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen angezeigt und gemäß der Sächsischen Altlastenmethodik behandelt. Für den Fall, daß bei der Rekultivierung Stoffe eingesetzt werden, deren Verwendung auch in der Klärschlammverordnung geregelt ist, ist zudem die Klärschlammverordnung entsprechend anzuwenden. Die Herstellung einer vielfältig nutzbaren und weitgehend nachsorgefreien Bergbaufolgelandschaft bedeutet, daß bei der Sanierung und Gestaltung der Kippen- und Haldenflächen, 44 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Zielteil insbesondere die Böschungen, sachgerecht so hergestellt werden, daß eine den naturräumlichen Verhältnissen angepaßte Entwicklung, Nutzung und Funktionalität der Böden gewährleistet ist. Die durch die Sanierungsmaßnahmen •Überdeckung der industriellen Absetzanlagen Brikettfabrik Laubusch und Kraftwerk Lauta und Laubusch, •Verfüllung der Restlöcher Tätzschwitz Süd, Werkbahn und ehemalige Kohlebahnausfahrt sowie des Randschlauches Tätzschwitz, •Sicherung der Böschungen an den Restseen Laubusch und Kortitzmühle sowie im Lugteichgebiet entstehenden oder beeinflußten Rohböden weisen gestörte Bodenfunktionen auf. Die sachgerechte Rekultivierung dient dazu, die ökologischen Bodenfunktionen, insbesondere eine belebte, durchwurzelte und pflanzentragende Bodenschicht mit ausgeglichenem Stoff- und Wasserhaushalt, weitestgehend wiederherzustellen und eine standortgerechte Nutzung zu gewährleisten. Sachgerecht bedeutet insbesondere •für die Gestaltung kulturfähige, nicht kontaminierte Substrate zu verwenden, •die Massenbewegung nasser Substrate sowie ein mehrfaches Planieren zu vermeiden, um gravierenden Verdichtungen vorzubeugen, •bereits bestehende Bodenverdichtungen zu beseitigen, •erosionsgefährdete Kippen und Halden umgehend zu begrünen (ggf. temporär), •standortgerechte Folgenutzungen zu planen, sofern nicht konkrete Ziele dies einzelfallweise begründet ausschließen (z. B. Sukzessionsflächen in Vorranggebieten „Natur und Landschaft“). In das Wiedernutzbarmachungsprogramm werden Schutzmaßnahmen gegen Bodenverdichtung, Erosion und stoffliche Bodenbelastung aufgenommen. Dem Zweck des Zieles wird nachgekommen, indem -für die im Sanierungsgebiet befindlichen illegalen Abfallablagerungen unter Beachtung des KrW-/AbfG noch vor Abschluß der Sanierungsarbeiten eine sachgerechte Entsorgung erfolgt und -auf den erfaßten Deponien, sofern nach dem 30.06.1990 noch Abfälle abgelagert wurden und eine förmliche Stillegung nicht erfolgte, diese nach § 36 KrW-/AbfG nachgeholt wird. Umsetzung des Zieles: Die Umsetzung und Konkretisierung des im Punkt 5.6 genannten Zieles ist insbesondere im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, dem KrW-/AbfG sowie dem EGAB vorzunehmen. Desweiteren dienen beim Einsatz von Abfällen im Rahmen der Rekultivierung/Sanierung die Vorgaben der LABO/LAGA-TR „Abfallverwertung auf devastierten Flächen“ und der LAGA-TR „Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen“ sowie die LABOTR „Anforderungen an die Verwertung von kultivierbarem Bodenmaterial“ und die DIN 19731 der Zielumsetzung. Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 45 Zielteil 5.7 Siedlungswesen, Bevölkerung und Infrastruktur Ziel 24 Eine uneingeschränkt nutzbare Ortsverbindung zwischen Tätzschwitz und Laubusch ist unter Beachtung der Belange der großflächigen Freizeit- und Erholungsnutzung wiederherzustellen. Begründung: Die Ortsverbindungsstraße Tätzschwitz–Laubusch wurde durch den Tagebau Laubusch unterbrochen. Nach Beendigung des Tagebaubetriebes erfolgte die Wiederherstellung der Straßenverbindung auf dem verkippten Gelände des ehemaligen Tagebaues Laubusch. Durch eine Rutschung wurde die Straßenverbindung zerstört, die dafür angelegte Ersatzstraße mit einer Beschränkung der Fahrzeuggesamtmasse auf 1,5 t verläuft nördlich des Restsees Kortitzmühle. Eine Verbindung zwischen Laubusch und Tätzschwitz ist somit sowohl über die Straße Laubusch–Geierswalde als auch über die eingeschränkt nutzbare Ersatzstraße möglich. Die Gewährleistung einer uneingeschränkt nutzbaren Ortsverbindung zwischen Tätzschwitz und Laubusch ist auch künftig erforderlich, dabei müssen die Belange der großflächigen Freizeit- und Erholungsnutzung Berücksichtigung finden. Ziel 25 Unter Ausgrenzung bestehender Siedlungsflächen sind in der Karte 3 die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für großflächige Freizeit- und Erholungsnutzung/Fremden-verkehr ausgewiesen. In die Freizeit- und Erholungsnutzung ist auch der durch das Sanierungsgebiet führende Abschnitt der ehemaligen Kohleverbindungsbahn mit einzubeziehen. Vorbehaltsgebiete für die örtliche Freizeit- und Erholungsnutzung sind am Südufer des Restsees Laubusch sowie südlich von Tätzschwitz ausgewiesen (Karte 3). Begründung: Das gesamte Gebiet gehört lt. LEP Sachsen (Karte 8) zu „Gebieten, die aufgrund ihres Landschaftscharakters oder vorhandener kulturhistorischer Sehenswürdigkeiten für eine Entwicklung des Fremdenverkehrs geeignet sind“. Diese Gebiete sollen ausgebaut werden und als Standorte für großflächige Freizeiteinrichtungen mit erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit genutzt werden (LEP Sachsen Ziele III 6.3 und 6.11). Ausgehend von diesen Aussagen des LEP Sachsen ist das ehemals für den Rohstoffabbau genutzte Sanierungsgebiet unter Ausschluß ökologisch wertvoller Gebiete und der bestehenden Siedlungsflächen als Standort für großflächige Freizeiteinrichtungen geeignet. Die Siedlungsflächen umfassen die innerhalb der Gemeindegebiete im Zusammenhang bebauten Ortsteile entsprechend § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch. Der in die großflächige Freizeit- und Erholungsnutzung einzubeziehende und damit zu erhaltende Abschnitt der ehemaligen Kohleverbindungsbahn verläuft in seinem westlichen Bereich von der Kortitzmühle bis zur brandenburgischen Landesgrenze auf einem Damm, der gleichzeitig die Funktion eines Hochwasserschutzdammes der Schwarzen Elster erfüllt. Der Umfang der für diesen Dammabschnitt erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes wird auf der Grundlage von wasserwirtschaftlichen Untersuchungen im Rahmen der Fachplanungen festgelegt. 46 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Zielteil Durch die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes für großflächige Freizeit- und Erholungsnutzung/Fremdenverkehr werden die darin bestehenden Nutzungen wie Land- und Forstwirtschaft nicht eingeschränkt. Mit den ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für eine örtliche Freizeit- und Erholungsnutzung werden nach der Sanierung dieser Bereiche die Voraussetzungen geschaffen, daß diese im Umfeld der Orte Laubusch und Tätzschwitz gelegenen Gebiete in künftige kommunale Planungen zur Freizeit- und Erholungsnutzung einbezogen werden können. Ziel 26 Im Sanierungsgebiet anzulegende Wirtschafts- und Wanderwege sollen sich in das vorhandene Wegesystem einfügen und dieses ergänzen. Die Gestaltung von Wirtschafts- und Wanderwegen richtet sich nach den bereits bestehenden Wegen und wird auf die Einbindung und Ergänzung in dieses System ausgerichtet. Es ist vorgesehen, die Wege nach Tätzschwitz, dem Lugteichgebiet und Nardt unter Einbeziehung vorhandener Forstwirtschaftswege zu gestalten. In die Wanderwegeführung werden auch die Bereiche der Haldenflächen mit dem bereits angelegten Lehrpfad einbezogen. Dabei wird ein Anschluß an die angrenzenden Landschaftsräume vorgesehen. Bei der Anlage der Wege muß den Belangen des Waldbrandschutzes besondere Beachtung beigemessen werden, da das Sanierungsgebiet die höchste Waldbrandgefahrenklasse aufweist. Ziel 27 Die Industriefläche der ehemaligen Brikettfabrik Laubusch soll so saniert werden, daß die Voraussetzungen für eine künftige Nutzung als Industrie- und Gewerbegebiet geschaffen werden. Begründung: Für die im Sanierungsgebiet liegende Industriefläche des ehemaligen Veredlungsstandortes (Brikettfabrik und Kraftwerk) Laubusch liegt ein bergrechtlicher Abschlußbetriebsplan vor. Im Rahmen dieses Planes erfolgt der Rückbau und die Demontage von Anlagen und Gebäuden. Bestandteil des Abschlußbetriebsplanes bildet auch die Sanierung der gesamten Betriebsfläche auf der Grundlage einer für die geplante Folgenutzung hinreichenden Gefährdungsabschätzung. Nach Abschluß der Arbeiten sind die Voraussetzungen zur Ansiedlung von Gewerbe und Industrie gegeben. Im Raum Laubusch entstehen dadurch Möglichkeiten für eine weitere wirtschaftliche Entwicklung. Damit kann dem LEP Sachsen Ziel III 4.4 entsprochen werden, wonach insbesondere Industriebrachen schnellstmöglich beplant und wieder einer Nutzung zugeführt werden sollen. Ziel 28 Die Funktionsfähigkeit der Verkehrstrassen und Versorgungsleitungen ist bei den Sanierungsarbeiten sicherzustellen. Begründung: Durch das Sanierungsgebiet verlaufen Ferngasleitungen sowie Energiefreileitungen bzw. es ist die Verlegung von Elektrokabeln zwischen Laubusch und Tätzschwitz vorgesehen. Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 47 Zielteil Im südlichen Teil des Sanierungsgebietes befinden sich die zwischen Lauta und dem Umspannungswerk Graustein verlaufenden 110 kV-Freileitungen. Die im Sanierungsgebiet gelegenen Ferngasleitungen gehören zum Verbundnetz Gas. Sie führen aus dem Gebiet Senftenberg bzw. Hosena kommend zum Industriestandort Schwarze Pumpe. Bei den Sanierungsarbeiten werden die im Sanierungsgebiet befindlichen Versorgungsleitungen und Verkehrstrassen berücksichtigt. Das gilt insbesondere für Trassenabschnitte, in deren Bereich Sanierungsarbeiten zur Sicherung von gefährdeten Kippenbereichen durchgeführt werden. Umsetzung der Ziele: Die Umsetzung und Konkretisierung der im Punkt 5.7 genannten Ziele ist insbesondere im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, Bauleitplanverfahren, Planfeststellungsverfahren nach dem FStrG sowie dem SächsStrG sowie dem Verfahren nach dem SächsWaldG vorzunehmen. 48 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Zielteil 6 Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Sanierung Durch das Betreiben des Tagebaues Laubusch/Kortitzmühle kam es zu erheblichen Veränderungen in der ursprünglichen Landschaft; es entstanden Restlöcher, Kippenflächen und Halden. Diese Bergbaulandschaft wurde durch Müllverbringung, das Einspülen von Asche und Kohletrübe sowie die Einleitung von Abwässern stark beeinträchtigt. Infolge des Grundwasserwiederanstieges kam es in Verbindung mit dem abgelagerten Kippenmaterial zu Setzungsfließrutschungen, so daß das Gebiet großräumig für die Öffentlichkeit gesperrt werden mußte. Ausgehend von den dargestellten Beeinträchtigungen umfassen die im Braunkohlenplan dargestellten Sanierungsmaßnahmen folgende Schwerpunkte: -Herstellung und Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, -Sicherung des Wasserhaushaltes und -Eingliederung der zu sanierenden Bereiche in die umgebende Landschaft unter Berücksichtigung der Interessen der umliegenden Gemeinden. Im vorliegenden Braunkohlenplan sind die wesentlichsten Maßnahmen zur Sanierung des ehemaligen Tagebaues Laubusch/Kortitzmühle dargestellt. Hierzu gehören insbesondere die Herstellung der öffentlichen Sicherheit auf den gefährdeten Kippenbereichen und an den Restlöchern, die Vorflutregelung für den Lugteich sowie die Sicherung und Sanierung von Altlasten. Mit diesen Maßnahmen werden die Voraussetzungen für die in dem Gebiet geplanten Folgenutzungen geschaffen. Für den Schutz und zur Entwicklung der auf den Flächen des ehemaligen Tagebaues bereits entstandenen ökologisch wertvollen Landschaftsbereiche erfolgt im Braunkohlenplan die Ausweisung von Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie Wald. Das Sanierungsgebiet befindet sich zum größten Teil auf einer ehemals für den Rohstoffabbau genutzten Fläche. Entsprechend dem LEP Sachsen kann ein derartiges Gebiet als Standort für großflächige Freizeiteinrichtungen vorgesehen werden, wobei darin gelegene ökologisch wertvolle Gebiete ausgeklammert werden. Durch die vorgesehene Sanierung wird eine schnelle, ökologisch verträgliche und wirtschaftlich vertretbare Wiedereingliederung der vom Bergbau beeinträchtigten Landschaft in den umgebenden Natur- und Wirtschaftsraum ermöglicht. Zur Anpassung an die weitere Entwicklung wird es als erforderlich erachtet, den Braunkohlenplan entsprechend § 7 Abs. 8 SächsLPlG fortzuschreiben. Damit kann in Anbetracht der langfristigen Planungen ggf. eingetretenen Veränderungen und Erfordernissen für Gewerbe, Infrastruktur und Siedlungsentwicklung Rechnung getragen werden. Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 49 Anhang III Anhang 7 Deutsch - sorbische Bezeichnungen der Siedlungen und Flüsse deutsch sorbisch Elsterheide Geierswalde Hoyerswerda Laubusch Lauta Nardt Neuwiese Seidewinkel Schwarzkollm Tätzschwitz Halštrowska Hola Lejno Wojerecy Lubuš Łuty Narć Nowa Łuka Židžino Čorny Chołmc Ptačecy Schwarze Elster Čorny Halštrow 8 Quellenverzeichnis Verzeichnis der Gesetze und Verordnungen: AEG Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396, ber. 1994 I S. 2439) BauROG Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998) i. d. F. der Bekanntmachung vom 18.08.97 (BGBl. I S. 2081) BBergG Bundesberggesetz vom 13.08.1980 (BGBI. I S. 1310, BGBl. III 750-15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.06.1995 (BGBl. I S. 778) BImschG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionschutzgesetz) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.05.1990 (BGBI. I S. 880), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.07.1996 (BGBl. I S. 1019) BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) i.d.F. der Bekanntmachung vom 12.03.1987 (BGBI.I S. 889), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.08.1993 (BGBl. I S. 1458) EGAB Erstes Gesetz zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen vom 12.08.1991 (SächsGVBl. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.07.1994 (SächsGVBl. S. 1261) FlurbG Flurbereinigungsgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGGl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405) 50 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Anhang FStrG Bundesfernstraßengesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 19. April 1994 (BGBl. I S. 854) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 1997 (BGBl. I S. 1452) KrW-/AbfG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen vom 27.09.1994 (BGBl. I S. 2705) LEP Landesentwicklungsplan Sachsen vom 06.09.1994 ROG Raumordnungsgesetz vom 08.04.1965 i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.04.1993 (BGBl. I S. 630), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.11.1994 (BGBl. I S. 3486) SächsBrandSchG Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren bei Unglücksfällen und Notständen im Freistaat Sachsen vom 2. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 227) zuletzt geändert durch SächsKomZG vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815) SächsDSchG Sächsisches Denkmalschutzgesetz vom 03.03.1993 (SächsGVBl. S. 229) SächsFischG Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen vom 01.02.1993 (SächsGVBl. S. 109) SächsLPIG Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen vom 24.06.1992 (SächsGVBl. S. 259), zuletzt geändert durch Artikel 13 des 1. Kreisgebietsreformände-rungsgesetzes (KGRÄndG) und Artikel 8 des 2. KGRÄndG vom 06.09.1995 (SächsGVBl. S. 281 ff) SächsNatSchG Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz) i. d. F. der Bekanntmachung vom 11.10.1994 (SächsGVBl. S. 1601; ber. 1995 S. 106) SächsStrG Sächsisches Straßengesetz vom 21.01.1993 (SächsGVBl. S. 93) SächsWaldG Waldgesetz für den Freistaat Sachsen vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137) SächsWG Sächsisches Wassergesetz vom 23.02.1993 (SächsGVBl. S. 201), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.07.1994 (SächsGVBl. S. 1261) SVermG Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen vom 20. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 159, ber. S. 345), geändert durch SächsAufbauG vom 4. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1261) TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 16.07.1968 (Beil. BAnz. Nr. 137) TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 27.02.1986 (GMBl. S. 95, ber. S. 202) Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 51 Anhang Verordnung über Immissi- 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsonswerte - 22. BImSchV schutzgesetzes vom 26.10.1993 (BGBl. I, S. 1819) WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes i.d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.1986 (BGBl. I S. 1529) Sonstige Quellen: Bergsicherung und Baugrundsanierung GmbH Frankfurt (Oder) (1994) Bergschadenkundliche Dokumentation vom April 1994. - Frankfurt (Oder) Braunkohlenausschuß des Sanierungsplan Heide vom 25.09.1997. - Cottbus Landes Brandenburg (1997) Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) Anforderungen an die Verwertung von kultivierbarem Bodenmaterial. Empfehlungen zu Technischen Regeln aus der Arbeit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Ergänzendes Handbuch für Maßnahmen und Empfehlungen für Schutz, Pflege und Sanierung von Böden, Landschaft und Grundwasser, 2. Band von 1988, - Berlin. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO/LAGA) Abfallverwertung auf devastierten Flächen, Anforderungen an den Einsatz von Biokompost und Klärschlamm bei der Rekultivierung von langjährig devastierten Flächen in den neuen Bundesländern vom März 1995. Büro für Landschaftsplanung Dr. Böhnert und Dr. Reichhoff (1994) Biotopkartierung für das Untersuchungsgebiet des Tagebaues Laubusch vom November 1994. - Freital Gesellschaft für Umweltbe- Gutachten zur Zustandsanalyse und zur Wassergütebewirtratung und Entsorgung mbH schaftung der Flußkläranlage Laubusch vom 14.06.1994. (UMEX) Dresden (1994) - Dresden Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln - vom 05. September 1995. - Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Nr. 20. Lausitzer Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LBV mbH) (1995) Zuarbeit zum Sanierungsrahmenplan für das Vorhaben Tagebau Laubusch/Kortitzmühle vom 31.01.1995. - Senftenberg Lausitzer Braunkohle AG (LAUBAG) (1993) 1. Teilabschlußbetriebsplan zum Vorhaben „Sanierung des Restlochkomplexes Laubusch/Kortitzmühle“ vom 20.12.1993. - Senftenberg 52 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung Anhang PCE Consultec GmbH Berlin (1994) Sanierung Restlochkomplex Laubusch „Wasserwirtschaftliche Maßnahme Lugteichbereich“ vom 29.04.1994. - Berlin PCE Consultec GmbH Berlin (1994) Sanierung Restlochkomplex Laubusch „Ökologische Studie“ vom 30.04.1994. - Berlin PCE Consultec GmbH Berlin (1993) Angaben zur Altlastengefährdung - orientierende Bewertung der Einzelobjekte - Teil 1 vom 20.12.1993. - Berlin PCE Consultec GmbH Berlin (1994) Angaben zur Altlastengefährdung - orientierende Bewertung der Einzelobjekte - Teil 2 vom 28.02.1994. - Berlin PCE Consultec GmbH Berlin (1994) Angaben zur Altlastengefährdung - Regionale Bewertung der Altlastengefährdung - vom 14.04.1994. - Berlin PCE Consultec GmbH Berlin (1995) „Ökologische Untersuchungen zum Sanierungsgebiet des Tagebaues Laubusch einschließlich Vorschlag zur Bergbaufolgelandschaft“ vom Januar 1995. - Berlin Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (1998) Regionalplanvorentwurf vom 22.05.1997 für die Beteiligung gemäß § 7 Abs. 3 SächsLPlG. - Bautzen Sächsisches Staatsministe- Waldbaugrundsätze für den Staatswald, Erlaß vom 17.02.1992. rium für Landwirtschaft, Er- - Dresden nährung und Forsten (1992) Sächsisches Staatsministe- Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP) vom 06.09.1994. rium für Umwelt und Lan- Dresden desentwicklung (1994) Sächsisches Staatsministe- Richtlinien für die naturnahe Gestaltung der Fließgewässer in rium für Umwelt und LanSachsen vom November 1995. - Dresden desentwicklung (1995) Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (1993) Energieprogramm Sachsen vom 06.04.1993. - Dresden SAFETEC GmbH Berlin (1995) „Erweiterung der ökologischen Untersuchungen zum Sanierungsgebiet des Tagebaues Laubusch einschließlich Vorschlag zur Bergbaufolgelandschaft“ vom 06.10.1995 - Berlin Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung 53 Anhang 9 Kartenverzeichnis Karte 1 Bezeichnung Maßstab Erläuterungskarte zum Braunkohlenplan Tagebau Laubusch/Kortitzmühle 1 : 25 000 Darstellung des gegenwärtigen Zustandes 2 Zielkarte zum Braunkohlenplan Tagebau Laubusch/Kortitzmühle 1 : 25 000 Abbau bestehender Nutzungsbeschränkungen 3 Zielkarte zum Braunkohlenplan Tagebau Laubusch/Kortitzmühle 1 : 25 000 Folgenutzung nach Abschluß der Sanierung 4 Erläuterungskarte zum Braunkohlenplan Tagebau Laubusch/Kortitzmühle 1 : 25 000 Darstellung der Grundwasserflurabstände nach dem Grundwasserwiederanstieg 54 Braunkohlenplan Laubusch/Kortitzmühle Internetfassung