für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum“ Änderung des Satzungsbeschlusses über Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1, 3 und 4 BauGB eine städtebauliche § 1 - Änderung der Satzung Die Satzung der Stadt Guben über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadtzentrum" vom 01.06.1994 wird wie folgt geändert: Änderung der Rechtsgrundlagen Aufgrund des § 142 Abs.1 und 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.1998 in der gültigen Fassung und des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl I S. 230) in der jeweils gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 13.12.2000 folgende Änderung der Satzung beschlossen: § 1 - Festlegung des Sanierungsgebietes Der § 1 wird wie folgt geändert: Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt 41,1 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung "Stadtzentrum". Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt: Ausgehend vom Einmündungspunkt Egelneiße/Alte Poststraße (Kugelbrücke) verläuft die Grenze des Sanierungsgebietes an der nördlichen Uferlinie der Egelneiße in östliche Richtung bis zur Einbindung in die Neiße. Sie wird weitergeführt in der westlichen Uferlinie nach Süden und nimmt dann einen Verlauf in Richtung Westen (Höhe Kleingärten) entlang der südlichen Flurstücksgrenzen Nr.353, 351, 372/4 bis zur Egelneiße. Das Sanierungsgebiet wird weiterhin durch die südliche Betriebsgrenze der EVG begrenzt. Von der Wilkestraße aus verläuft die Gebietsgrenze entlang der südlichen Straßengrenze der Gasstraße in Richtung Westen bis zur Einmündung Feldstraße. Die westliche Sanierungsgebietsgrenze verläuft entlang der Feldstraße bis zur Straupitzstraße und von dort in Richtung Osten in Richtung Berliner Straße. Die Gebietsgrenze beinhaltet beide Straßenräume. Die weitere westliche Begrenzung des Gebietes verläuft parallel zwischen Mittelstraße und Berliner Straße und von dort entlang in Richtung Norden über den Verkehrsknotenpunkt Berliner- / Cottbuser- und Uferstraße bis zum Ausgangspunkt Kugelbrücke. Das erweiterte Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche. -2- Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzungsänderung und als Anlage beigefügt. § 2 - Durchführung Die Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme erfolgt im umfassenden Verfahren, d.h. der dritte Abschnitt des besonderen Städtebaurechts §§ 152 - 156a BauGB kommt zur Anwendung. § 3 - Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß §143(1) BauGB mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Guben rechtsverbindlich. Guben, den 2001-02-07 G. Hain Bürgermeister Guben Siegel H. Gehmert Vorsitzender der SVV Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende - Satzung der Stadt Guben für das Sanierungsgebiet "Stadtzentrum" -, beschlossen am 13.12.2000 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf verwiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO Bbg.) enthalten und aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, beim Zustandekommen der Satzung unbeachtlich ist, wenn nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Guben unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Guben, den 07.02.2001 Der Bürgermeister