für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum“

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für das Sanierungsgebiet
„Stadtzentrum“
Änderung
des
Satzungsbeschlusses
über
Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1, 3 und 4 BauGB
eine
städtebauliche
§ 1 - Änderung der Satzung
Die Satzung der Stadt Guben über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
"Stadtzentrum" vom 01.06.1994 wird wie folgt geändert:
Änderung der Rechtsgrundlagen
Aufgrund des § 142 Abs.1 und 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
01.01.1998 in der gültigen Fassung und des § 5 der Gemeindeordnung für das Land
Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl I S. 230) in der jeweils gültigen Fassung hat die
Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 13.12.2000 folgende Änderung der
Satzung beschlossen:
§ 1 - Festlegung des Sanierungsgebietes
Der § 1 wird wie folgt geändert:
Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor.
Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert
und umgestaltet werden. Das insgesamt 41,1 ha umfassende Gebiet wird hiermit als
Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung
"Stadtzentrum".
Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
Ausgehend vom Einmündungspunkt Egelneiße/Alte Poststraße (Kugelbrücke) verläuft
die Grenze des Sanierungsgebietes an der nördlichen Uferlinie der Egelneiße in östliche
Richtung bis zur Einbindung in die Neiße. Sie wird weitergeführt in der westlichen
Uferlinie nach Süden und nimmt dann einen Verlauf in Richtung Westen (Höhe
Kleingärten) entlang der südlichen Flurstücksgrenzen Nr.353, 351, 372/4 bis zur
Egelneiße. Das Sanierungsgebiet wird weiterhin durch die südliche Betriebsgrenze der
EVG begrenzt.
Von der Wilkestraße aus verläuft die Gebietsgrenze entlang der südlichen
Straßengrenze der Gasstraße in Richtung Westen bis zur Einmündung Feldstraße. Die
westliche Sanierungsgebietsgrenze verläuft entlang der Feldstraße bis zur
Straupitzstraße und von dort in Richtung Osten in Richtung Berliner Straße. Die
Gebietsgrenze beinhaltet beide Straßenräume.
Die weitere westliche Begrenzung des Gebietes verläuft parallel zwischen Mittelstraße
und Berliner Straße und von dort entlang in Richtung Norden über den
Verkehrsknotenpunkt Berliner- / Cottbuser- und Uferstraße bis zum Ausgangspunkt
Kugelbrücke.
Das erweiterte Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile
innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche.
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Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzungsänderung und als Anlage beigefügt.
§ 2 - Durchführung
Die Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme erfolgt im umfassenden
Verfahren, d.h. der dritte Abschnitt des besonderen Städtebaurechts §§ 152 - 156a
BauGB kommt zur Anwendung.
§ 3 - Inkrafttreten
Die Satzung wird gemäß §143(1) BauGB mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Stadt Guben rechtsverbindlich.
Guben, den 2001-02-07
G. Hain
Bürgermeister
Guben
Siegel
H. Gehmert
Vorsitzender
der
SVV
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende - Satzung der Stadt Guben für das Sanierungsgebiet "Stadtzentrum" -,
beschlossen am 13.12.2000 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf verwiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,
die in der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO Bbg.) enthalten und aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, beim Zustandekommen der Satzung unbeachtlich ist, wenn nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung
der Satzung gegenüber der Stadt Guben unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift
und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind.
Guben, den 07.02.2001
Der Bürgermeister
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