Heizungsanlage

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Heizungsanlagen in Gemeindegebäuden
– Mängel und Schwachstellen
Handlungsmöglichkeiten für Energiebeauftragte
Armin Themeßl
Energieverbrauch eines Gebäudes
Gebäudehülle
Heizungsanlage
Für Energieverbrauch
entscheidend:
• U-Wert der
Umhüllungsflächen
• Lüftungsverhalten, anlage
• Klima
Effizienz der Anlage:
• Wärmeerzeugung
• Wärmeverteilung, Hydraulik
• Wärmeabgabe
• Regelung
• Nutzerverhalten
Qualität zeigt sich im
Heizwärmebedarf
Eher einfach zu
durchschauen
Qualität zeigt sich in einzelnen
Komponenten und deren
Zusammenspiel
Eher komplex
Herangehensweisen an die
Heizungsanlage
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Bilden von Benchmarks
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konsequenter Betrieb der Heizanlage
Überprüfungen und Wartungsarbeiten beauftragen, Informationen
zusammentragen und aufbewahren (Heizungsanlagenbuch)
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Funktionsweise selber überprüfen
Versorgungslage (Raumtemperaturen) des Gebäudes überprüfen
Anlagenteile auf Effizienz überprüfen
Gesetzliche Überprüfungen
Heizungsanlagen unterliegen der NÖ Bauordnung.
§ 34 NÖ Bauordnung:
Zentralheizungsanlagen mit Feuerstätten mit einer
Nennwärmeleistung von mehr als 11 kW sind periodisch
überprüfen zu lassen.
Gesetzliche Überprüfungen
§ 188 NÖ Bautechnikverordnung („Abgasmessung“):
Überprüfung der Feuerungsanlage (wenn > 11 kW) von
Zentralheizungsanlagen auf:
• Einwandfreie Funktion
• Emissionen
• Wirkungsgrad
in folgenden Intervallen:
Nennwärmeleistung
gasförmig
fest und flüssig
11 - 50 kW
3 Jahre
2 Jahre
über 50 kW
jährlich
jährlich
Gesetzliche Überprüfungen
§ 189 NÖ Bautechnikverordnung (Überprüfung der Zentralheizungsanlage):
auf:
•Dimensionierung des Heizkessels im Verhältnis zur Heizlast des Gebäudes
•Einwandfreie Wärmeverteilung
- Regelung der Wärmeverteil- und Abgabesysteme
- Wärmedämmung von Rohrleitungen, Boiler, Puffer
- Warmwasserbereitung
- Energieeffizienz der Umwälzpumpe
Überprüfungsintervalle:
Nennwärmeleistung
gasförmig
fest und flüssig
11-100 kW
9 Jahre
6 Jahre
Anhang D der ÖNORM M7510-1
über 100 kW
4 Jahre
2 Jahre
Anhang E der ÖNORM M 7510-1
Jahresnutzungsgrad
Gesetzliche Überprüfungen
§ 189 NÖ Bautechnikverordnung (Überprüfung der Zentralheizungsanlage):
Überprüfung der Heizungsanlage auf:
• Dimensionierung des Heizkessels im Verhältnis zur Heizlast des
Gebäudes
• Einwandfreie Wärmeverteilung
- Regelung der Wärmeverteil- und Abgabesysteme
- Wärmedämmung von Rohrleitungen, Boiler, Puffer
- Warmwasserbereitung
- Energieeffizienz der Umwälzpumpe
Überprüfungsintervalle:
Nennwärmeleistung
gasförmig
fest und flüssig
11-100 kW
9 Jahre
6 Jahre
Anhang D der ÖNORM M7510-1
über 100 kW
4 Jahre
2 Jahre
Anhang E der ÖNORM M 7510-1
Versorgungslage überprüfen
Ist die Wärme räumlich und zeitlich dort, wo sie sein
soll
Am Wochenende, od. nachts inspizieren
Verbrauchsablesungen über Nacht, übers Wochenende
Temperaturmessungen machen (Datenlogger)
Versorgungslage überprüfen
Ist die Wärme räumlich und zeitlich dort, wo sie sein
soll?
Räumlich: gibt es ständig unter- oder überversorgte Räume? Wird
Wärme weggelüftet? Werden unterversorgte Räume mit
Elektroheizlüftern versorgt?
Werden Räume in der Aufheizphase unterschiedlich schnell warm?
Zeitliche Wärmeversorgung
Organisatorisch: (Nutzerverhalten)
Betrieb des Gebäudes außerhalb der normalen Nutzungszeit
(abends) möglichst in einen Gebäudeteil zusammenlegen, der
getrennt vom restlichen Gebäude versorgt werden kann.
Wird wirklich nur dieser Gebäudeteil versorgt?
Wartungsarbeiten
Wartung des Kessels,
z. B. Reinigen der Wärmetauscherflächen,
Putzen/Erneuern der Öldüse, Brennereinstellung,….
Wartung der Lüftungsanlage:
z. B. Erneuern von Filtern,
Überprüfen der Funktion
entsprechend den Wartungsangaben der Hersteller
Fehlende Wartungsarbeiten
Gebläsekonvektor gibt
keine Wärme ab:
Filter seit 15 Jahren nicht
getauscht, komplett
luftundurchlässig
Filtertausch
Heizungsanlage dokumentieren
Das Heizungsanlagenbuch
Die ÖNORM M 7510-1 bietet eine Grundlage für die
Dokumentation der Heizungsanlage.
In den Anhängen A B C gibt es Vordrucke für Datenblätter,
welche die Objekt, Hydraulik und Wärmeerzeuger erfassen
Anhang D und E sind Protokolle für die Überprüfung der
Zentralheizungsanlage (geeignet für §189 NÖ BTV)
Heizungsanlage dokumentieren
Das Heizungsanlagenbuch soll folgendes beinhalten:
1) Datenblatt Objektbeschreibung (gemäß Anhang A der Norm),
2) Datenblatt Heizungsanlage (gemäß Anhang B der Norm),
3) Datenblatt Feuerungsanlage (gemäß Anhang C der Norm),
4) Technische Unterlagen zu Schornstein und Nebenlufteinrichtungen (Zugbegrenzer)
5) Nachweis der Typenprüfung (z. B. Prüfbericht, Kurzbericht) der Feuerungsanlage
6) Prüfbericht der Erst- oder Abnahmemessung der Feuerungsanlage
7) Technische Dokumentation zur Bedienung und Wartung der Feuerungsanlage
8) Hydraulik-Schema der Heizungsanlage, ev. Strangschema
9) Dokumentation der Regelung
10) Überprüfungsberichte nach §188 NÖ BTVO (Abgasmessung)
11) Überprüfungsberichte nach §189 NÖ BTVO (Überprüfung der Heizungsanlage)
12) Wartungsberichte Heizungsanlage
13) Wartungsberichte Lüftungsanlage
Wärmeversorgung
Fehlfunktion kann verschiedene Ursachen haben
(Einzelne Stränge werden nicht genügend versorgt, Anlage
hydraulisch nicht einreguliert, Regler nicht richtig eingestellt,
Heizkurven nicht richtig eingestellt, Ventil hängt, ein unbekanntes
Thermostatventil wirkt,…)
Wichtig ist das Bemerken und Dokumentieren von
Fehlfunktionen
Für die Behebung ev. Fachperson hinzuziehen
Museumsstücke in allen Farben
Überalterte Anlagen
Wartung/Funktionskontrolle:
Stecken gebliebene Ventile
Wärmedämmung (Rohre, Armaturen,..)
Ungedämmte Leitungen, aber Dämmschalen für Armaturen
Wärmeverlust durch „Frostfreihaltung“
des Lüftungsregisters
Ist die Temperatur, mit der der Wärmetauscher beaufschlagt wird
verlustträchtig hoch?
Wärmedämmung (Rohre,
Armaturen,..)
Wärmedämmung (Rohre,
Armaturen,..)
Warmwasserbereitung
Neue, überdimensionierte Warmwasserversorgung
Alte, ineffiziente Versorgung
Heizraum ist keine Rumpelkammer,…
unübersichtliche Installation und
fehlende Beschriftungen erschweren
das Zurechtfinden
Saubere Installation,
beschriftete Hydraulik und Regler
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