ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gebäude Hinweise zu den

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ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV), Stand: Referentenentwurf vom 16.11.2006
1
Gültig bis: 29.12.2009
Gebäude
Gebäudetyp
freistehendes Einfamilienhaus
Adresse
Musterstraße, 11111 Musterstadt
Gebäudeteil
Muster
Baujahr Gebäude
1900
Baujahr Anlagentechnik
1985
Anzahl Wohnungen
1
Gebäudenutzfläche (AN)
215
Anlass der Ausstellung
Neubau
Modernisierung
des Energieausweises
Vermietung / Verkauf
(Änderung / Erweiterung)
Sonstiges (freiwillig)
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfes unter standardisierten
Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die
energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben
unterscheidet. Die angegebenen Vergleichswerte sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen siehe Seite 4).
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse
sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig.
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt.
Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch
Eigentümer
Aussteller
Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).
Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das
gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht,
einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.
Aussteller:
Unterschrift des Ausstellers
30.12.1999
Datum
Unterschrift
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV), Stand: Referentenentwurf vom 16.11.2006
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Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
Energiebedarf
0
50
100
150
200
250
300
350
400
>400
CO2-Emissionen *
kg/(m²a)
Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte)
Primärenergiebedarf
Energetische Qualität der Gebäudehülle
Gebäude Ist-Wert
kWh/(m²a)
Gebäude Ist-Wert HT'
W/(m²K)
EnEV-Anforderungs-Wert
kWh/(m²a)
EnEV-Anforderungs-Wert HT'
W/(m²K)
Endenergiebedarf "Normverbrauch"
Energieträger
Erneuerbare Energien
Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m²a) für
Heizung
Warmwasser
Hilfsgeräte
Gesamt in kWh/(m²a)
Vergleichswerte Endenergiebedarf
Einsetzbarkeit alternativer
Energieversorgungssysteme nach § 5 EnEV vor
Baubeginn berücksichtigt
Erneuerbare Energieträger werden genutzt für:
Heizung
Warmwasser
Lüftung
Lüftungskonzept
Die Lüftung erfolgt durch:
Fensterlüftung
Schachtlüftung
Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegeben Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN).
* freiwillige Angabe ** EFH-Einfamilienhäuser, MFH-Mehrfamilienhäuser
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV), Stand: Referentenentwurf vom 16.11.2006
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Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes
Energieverbrauchskennwert
Dieses Gebäude:
0 kWh/(m²a)
0
50
100
150
200
250
Warmwasserverbrauch:
300
350
400
>400
enthalten
nicht enthalten
Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser
Abrechnungszeitraum
Energieträger
Brennstoff-
Anteil
Warm-
Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²a)
(zeitlich bereinigt, klimabereinigt)
von
bis
menge
[kWh]
wasser
[kWh]
Klimafaktor
Heizung
Warmwasser
Kennwert
Erdgas H
30.12.99
30.12.99
0
0
0,00
0,0
0,0
0,0
Erdgas H
30.12.99
30.12.99
0
0
0,00
0,0
0,0
0,0
Erdgas H
30.12.99
30.12.99
0
0
0,00
0,0
0,0
0,0
Durchschnitt
0
Vergleichswerte Endenergiebedarf
Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich
auf Gebäude, in denen Wärme für Heizung und
Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird.
Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden,
der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten,
dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20-40 kWh/(m²a) entfallen können.
Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder
Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist
zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15-30 %
geringerer
Energieverbrauch
als
bei
vergleichbaren
Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist.
Erläuterungen zum Verfahren
Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N) nach Energieeinsparverordnung. Der tatsächlich gemessene Verbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen
Energieverbrauchskennwert ab.
* EFH-Einfamilienhäuser, MFH-Mehrfamilienhäuser
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für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV), Stand: Referentenentwurf vom 16.11.2006
Erläuterungen
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Energiebedarf – Seite 2
Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte sind auf der Grundlage
der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen
(z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet worden. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegenstandardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.
Primärenergiebedarf – Seite 2
Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette" (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren
einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und Ressourcen und Umwelt schonende Energienutzung. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig
angegeben werden.
Endenergiebedarf – Seite 2
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung,
Lüftung und Warmwasserbereitung an ("Normverbrauch"). Er wird unter Standardklima und -nutzungsbedingungen
errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf
und damit eine hohe Energieeffizienz.
Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Vergleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche angegeben, in denen die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien liegen. Im Einzelfall können diese Werte auch
außerhalb der angegebenen Bereiche liegen.
Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2
Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (Formelzeichen in der EnEV: HT'). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz.
Energieverbrauchskennwert – Seite 3
Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und
ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich
der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So führen beispielsweise
hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der
Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage.
Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten
stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten
abhängen.
Gemischt genutzte Gebäude
Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorgaben. Danach sind - je nach Fallgestaltung - entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder für
Wohnungen und für die übrigen Nutzungen zwei getrennte Energieausweise auszustellen; dies ist auf Seite 1 der
Ausweise erkennbar.
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