Drucksache 2010-102-0872 Fachdienst/Eigenbetrieb: Eigenbetrieb Stadtentwicklung Datum: 01.02.10 Betreff: Städtebauliches Initiativkonzept; hier: Planerische Festlegung der Stadtzentrumsentwicklung für die Teilbereiche Rathaus, Rathausplatz, angrenzende Freiflächen, Stellplätze und umgebende Bestandsgebäude Anlagen: Lageplan Stadtzentrum, Perspektive, Planentwürfe Finanzielle Auswirkungen Eigenbetrieb Stadtentwicklung Betriebszweig: Kontobezeichnung Erfolgsplan: Maßnahmenbezeichnung Vermögensplan: Planansatz im lfd. Geschäftsjahr: € Bereits verausgabt bzw. beauftragt: € Übertrag aus Vorjahr: € Noch fällig werdende Ausgaben (einschl. dieser Vorlage): € Planansatz insgesamt: € € Noch vorhanden: Überschreitung Planansatz: € Beschlussvorschlag: 1. Der städtebauliche Masterplan für den im Betreff angegebenen Bereich wird in Form eines Grundsatzbeschlusses gebilligt und die Verwaltung mit der Detaillierung der Planung beauftragt. 2. Im Hinblick auf die Erkenntnisse zur Wirtschaftlichkeit eines Rathausneubaus mit zentralem Sitzungssaal wird dem empfohlenen Realisierungszeitpunkt die Zustimmung erteilt. Beratungsfolge Datum zur Kenntnis genommen genehmigt abgelehnt zurückgestellt zurückgezogen Stadtverordnetenversammlung Haupt- und Finanzausschuss Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Jugend-, Sport-, Sozial- und Kulturausschuss Betriebskommission Magistrat Thomas Jühe Bürgermeister Scherer/Fiebig Schriftführerin Seite 1/21 Drucksache 2010-102-0872 Bisherige Vorgänge: STV 14/540 vom 16.05.2006 STV 15/065 vom 25.01.2007 E 117/05-1103 Städtebauliches Initiativkonzept (SIK) 25.01.2005 STV 14/314 18.09.2003, STV 14/437 09.09.2004 E 124/05-1150 Bebauungskonzepte der SIK / GWP-Flächen 11.04.2005 E 128/05-1181 23.05.2005 Städtebauliches Initiativkonzept Bau eines neuen Parkplatzes vor dem Tegut-Markt am Stadtzentrum E 128/05-1185 Städtebauliches Initiativkonzept Bau einer Spiellandschaft mit Wegeverbindungen am Stadtzentrum 17.05.2005 E 129/05-1193 31.05.2005 Städtebauliches Initiativkonzept (SIK) hier: Fortschreibung des Gesamtprojektplanes (GPP) zur Steuerung von SIK und GWP E 132/05-1226 Städtebauliches Initiativkonzept (SIK): Bau einer stationären Pflegeeinrichtung im Baugebiet „An der Lache“ 05.07.2005 STV 15/065 25.01.2007 Städtebauliches Initiativkonzept (SIK) hier: Gesamtprojektplan (GPP) 10/06 STV vom 26.03.2009 Prioritätenliste zur Finanzierung von Maßnahmen gem. Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (15/333) STV vom 09.09.2004 Verkehrsprojekt Umlenkung vermeidbarer Innenstadtverkehre (14/427) Begründung: Bisherige Vorgehensweise: Im Rahmen des Städtebaulichen Initiativkonzeptes (SIK) haben sich Stadtverwaltung, Magistrat und Stadtverordnetenversammlung intensiv mit der Vervollständigung der Stadtzentrumsentwicklung befasst und hierzu über Grundsatzbeschlüsse sowie ein zur Rechtskraft geführtes Bebauungsplanverfahren die Elemente für eine gewünschte Entwicklung bestimmt. Die Konkretisierung der Planungsgrundlage enthielt u. a. die Elemente Rathausneubau, Bürgersaal, Rathausplatz und bauliche Umgestaltung des sog. „Defo-Gebäudes“ (Gebäude in dem gegenwärtig der KIK-Markt untergebracht ist) sowie Brückenpark mit Spielplatz und Brücke zum Wohngebiet ‚An der Lache’. Der Realisierung eines städtischen Infrastruktur-Zentrums kommt auch im Hinblick auf die mittlerweile abgeschlossene Wohnbauflächenentwicklung (Stadtteil ‚An der Lache’) in der geografischen Mitte der Stadt eine besondere Bedeutung zu. Dabei geht es nicht nur um die Zentralisierung der Dienstleistungen der Stadtverwaltung. Gleichfalls erreicht werden sollen u. a.: • • • Die Bündelung von Vereinsaktivitäten über die Bereitstellung von Räumlichkeiten; Die Schaffung geeigneter räumlicher Voraussetzungen für die Erweiterung des kulturellen und sozialen Angebotes; Die Zentralisierung und Stärkung kommunaler Informationsangebote; Seite 2/21 Drucksache 2010-102-0872 • • • • • • Eine optimierte, kundenorientierte Bereitstellung städtischer Dienstleistungen durch Einrichtung eines Bürgerbüros; Stärkung des Nahversorgungsangebotes in der Stadtmitte durch Erhöhung der Publikums-/Nutzerfrequenz und attraktivierende Aufwertung der städtebaulichen Situation; Optimierung/Aufwertung der Wohnumfeldsituation angrenzender Stadtteile durch Vervollständigung/Attraktivierung der bislang teilweise brach liegenden Stadtzentrumsfläche Erhöhung der des Identifikationsgrades der Wohnbevölkerung mit „ihrer“ erkennbar dynamischen und aufstrebenden Stadt; Herstellen einer Zusammenhang schaffenden räumlichen Verbindung zu den bislang „eingestreut“ wirkenden Infrastruktureinrichtungen im Umfeld des Stadtzentrums (Pestalozzischule, Philipp-Melanchthon-Gemeinde) Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs Auf der Basis der bisherigen Beschlüsse zum Städtebaulichen Initiativkonzeptes konnte das Stadtzentrum bereits eine erhebliche Aufwertung erfahren. Insbesondere die neue Seniorenwohnanlage, der tegut-Markt, die angrenzende Seniorenresidenz, der Brückenpark mit Spielplatz und die Pylonbrücke haben dem bis dahin gänzlich unattraktiven Stadtzentrumsbereich eines neues, äußerst attraktives Gesicht gegeben. Die zügig und konsequent umgesetzte bauliche Entwicklung der Fläche, auch gegen den Widerstand einzelner Gruppen, hat in der Raunheimer Wohnbevölkerung den Glauben in die Entwicklungsfähigkeit der Stadt als Ganzes erheblich gestärkt. In diesen Kontext ist auch die über einen breiten Beteiligungsprozess erreichte Bestimmung des neuen Logos der Stadt Raunheim zu stellen. Ausgerechnet die neue Pylonbrücke am Stadtzentrum soll Raunheim nach Meinung der Repräsentanten relevanter Gruppen nach außen repräsentieren. Begleitet wurde die Stadtzentrumsentwicklung in den vergangenen Jahren durch eine besonders erfolgreich verlaufene Aufwertung des Stadtteils Ringstraße über das Programm ‚Soziale Stadt’. Die hohen Investitionen sowohl in die Modernisierung und Renovierung der Häuser als auch in die Freiflächen, Spielplätze, Abfallsammelplätze, Wege etc. haben maßgeblich eine Umkehr der zuvor problematischen Entwicklung der Siedlung bewirkt. Dementsprechend engagieren sich jetzt auch nachhaltig die relevanten Wohnungsbaugesellschaften im Gebiet. Hinzu kommt, dass im Jahr 2005/06 die angrenzenden Schulgebäude der Pestalozzischule durch den Schulträger umfangreich saniert wurden. Zugleich wurde das pädagogische Angebot durch eine städtisch initiierte und organisierte Ganztagsbetreuung ergänzt. Eine Abrundung erfuhren diese Aufwertungen noch durch die hochwertige Neugestaltung der Schulhöfe im Jahr 2007. Eine weitere Attraktivierung ist dem Engagement der Philipp-Melanchthon-Gemeinde zu verdanken. Die Erweiterung und Neugestaltung des Kindergartenangebotes sowie die umfangreichen Umbau- und Modernisierungsarbeiten an dem gesamten Gebäudekomplex unterstützen die städtischen Bemühungen zur Aufwertung des Stadtzentrumsbereiches nachhaltig. So wurde z. B. das neue Gemeindebüro und der umgebaute Gottesdienstssaal bewusst zum neuen Stadtzentrum hin ausgerichtet. Seite 3/21 Drucksache 2010-102-0872 Zusätzlich wurde mittlerweile mit Hilfe der Mittel des Konjunkturpaketes II gemäß Beschluss der STV vom 26.03.2009 (15/333) die bestehenden Gebäude des kommunalen Schwimmbades und der Turnhalle im angrenzenden Umfeld der Stadtzentrumsfläche saniert und deutlich aufgewertet. Durch Beschluss der STV 14/427 aus dem Jahr 2004 wurde durch eine künftige Realisierung der Anschlüsse Ost und West an die B43 auch die Optimierung der verkehrlichen Erschließung des Stadtzentrums konkretisiert. Aufgrund der eingerichteten Stadtbuslinie wurde die ÖPNV Anbindung des Gebietes deutlich verbessert. Auch die Neukonzeption des Bahnhofsumfeldes und Überarbeitung der fußläufigen Anbindung zum Bahnhof wird diese noch zusätzlich stärken. Übersichtsplan Bestand Stadtzentrum Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den letzten Jahren engagiert und erfolgreich an der Aufwertung des Stadtzentrumsbereiches gearbeitet wurde. Die neue Stadtmitte scheint damit nach Jahrzehnten der Stagnation endlich zum Ort des pulsierenden Gemeindelebens werden zu können. Um dies vollständig zu gewährleisten, ist der vorläufige Abschluss der Entwicklung nun planerisch festzulegen und baulich zu vollziehen. Seite 4/21 Drucksache 2010-102-0872 Die Bestandsgebäude am Stadtzentrum: Das Gelände des Stadtzentrums wird derzeit durch einen Baukörper geprägt, der als erster Bauabschnitt eines neuen Rathauskomplexes 1980 errichtet wurde. Dieser zeigt das für die 70er Jahre typische Erscheinungsbild. Als prägnanteste Merkmale des Flachdachbaukörpers erscheinen hier einerseits die vielen Versprünge in der Geschossigkeit, als auch die vielen Vor- und Rücksprünge in der Fassade. Das Gebäude wurde als Stahlbetonkonstruktion in Skelettbauweise ausgeführt hat eine Fassade aus Faserzementplatten, sowie blau lackierte Aluminiumfenster. Der Baukörper ist durch Stahlbetonschotten in drei unabhängige Brandabschnitte unterteilt. Durch die bedrohliche Finanzsituation der Stadt Mitte der 80er Jahre wurde das Gebäude an verschiedene Personen/Gesellschaften im Rahmen einer WEG-Teilung (Wohneigentumsgesetz) verkauft. Durch den Rückkauf einzelner Abschnitte in den vergangenen Jahren besitzt die Stadt derzeit wieder einen Gebäudeanteil von ca. 85% oder ca. 4.800m². Bestand: Bauabschnitt Stadtzentrumsgebäude Aufgrund von ständig steigenden Kosten in der Gebäudeunterhaltung, sowie infolge vermehrt auftretender Beschwerden von Mietern, hat die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr ein Gutachten zur Instandsetzung und nachhaltigen Sanierung des Gebäudes mit seinen insgesamt ca. 5.600m² Geschossfläche bei dem Gutachterbüro Winkel und Partner in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass bei einer umfassenden Sanierung inkl. einer Sanierung der Fassade, sowie einer Optimierung des Energieverbrauches des Seite 5/21 Drucksache 2010-102-0872 Gebäudes ca. 5,6 Mio. € an Instandsetzungen aufzuwenden wären. In diesen Kosten ist eine Sanierung des Sondereigentums der Stadt und der restlichen Eigentümer bereits enthalten. Aufgrund der sehr hoch erscheinenden Sanierungs- und Aufwertungskosten wurde ein weiteres Gutachten bei dem Gutachterbüro Wokan und Partner in Auftrag geben. Dieses Gutachten sollte den minimalen Sanierungsaufwand einschätzen der notwendig erscheint, um das Gebäude in seinem derzeitigen Erscheinungsbild und ohne eine Sanierung des Sondereigentums (Räumlichkeiten der Stadt verbleiben wie sie sind) zu erhalten und weiter betreiben zu dürfen. Das Gutachterbüro kommt zu dem Schluss, dass hierfür ca. 1,6 Mio. Euro für die notwendige Instandsetzung aufzuwenden wären. Diese Kosten umfassen eine dringend erforderliche Sanierung zur Sicherstellung des baulichen Brandschutzes, eine Sanierung der Heizungsanlage, sowie einen Austausch der Fensterverglasung und der Gummilippen unter Erhalt der bestehenden Aluminiumfensterrahmen. Aufgrund fehlender Leitungspläne konnte das Büro Wokan und Partner leider die erforderliche Sanierung der Lüftungsanlage nicht berechnen. Das Büro schätzt den Sanierungsaufwand der Lüftung auf ca. 600.000,00 €. Eine energetische Sanierung des Gebäudes sieht der gegenwärtige Sanierungsplan nicht vor. Der Sanierungsaufwand beläuft sich folglich also ca. auf 2,2 Mio. €. Der Instandsetzungsaufwand verteilt sich gem. einem beigefügten Maßnahmenplan auf ca. 10 Jahre. Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Kostenanteil der Stadt von ca. 180.000,00 €. Diese Kosten werden derzeit größtenteils durch die Vermietungserlöse gedeckt. Alternativen zur Sanierung des Gebäudes sind gegenwärtig nicht erkennbar. Investorenlösungen setzen voraus, dass eine wirtschaftliche Verwertung des Objektes bzw. des Grundstückes möglich ist. Unter den gegenwärtigen Voraussetzungen insbesondere im Hinblick auf die eigentumsrechtliche Ausgangslage kann eine Wirtschaftlichkeit alternativer Verwertungsperspektiven derzeit nicht aufgezeigt werden. Da – wie aufgezeigt - von einer mittel- bis langfristigen Nutzung des Stadtzentrumsgebäudes (Bestand) auszugehen ist, wurde konzeptionell daran gearbeitet, möglichst wirtschaftlich eine Zentralisierung möglichst vieler städtischer Angebote im Stadtgebiet zu erreichen. Die durch Umzug der Stadtverwaltung in den Rathausneubau frei werdenden Räumlichkeiten im Stadtzentrumsgebäude sollen z. B. die Jugendbetreuung aus der Perla aufnehmen, aber auch Raunheimer Vereinen als „Haus der Vereine“ dienen. Die Angebote der Musikschule könnten hier ebenso zentral integriert werden, wie die Kulturangebote z. B. der freien Künstlergruppe oder der Theatergruppe „Ramsch“. Verzichtbar wäre damit der Ankauf des ehemaligen „Brumme-Gebäudes“. Zugleich könnten bisherige Liegenschaften der Stadt veräußert werden, z. B. die „Perla“ oder die Rathausgebäude I, Schulstraße 2 sowie das „Alte Rathaus“ in der Frankfurter Straße. Die Erweiterung der Kleinkinderbetreuung lässt sich mittel- bis langfristig auf den großzügig vorhandenen Flächen an der Oderstraße in Neubauten darstellen. Seite 6/21 Drucksache 2010-102-0872 Diesbezügliche Planungen, die auch den Abriss der nicht mehr wirtschaftlich sanierungsfähigen Kita „Sterntaucher“ umfassen, werden gerade durch den Fachbereich III erarbeitet. Neues Rathaus: Erläuterungen zur städtebaulichen und architektonischen Entwurfsplanung: Bei der Ausarbeitung von verschiedenen Planvarianten wurden in allen Planansätzen neben dem Raumbedarf auch die angestrebten Nutzungen und die voraussichtlichen Baukosten einer intensiven Prüfung unterzogen. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, das vorgesehene Konferenzzentrum mit Bürgersaal aus folgenden Gründen, abweichend von den bisherigen Planüberlegungen, nicht auf der Stadtzentrumsfläche zu realisieren: • • • • Erfahrungswerte von etablierten Konferenzstandorten zeigen, dass die Mehrzahl der Konferenzteilnehmer trotz vorhandener Verkehrsmittelalternativen mit dem eigenen PKW anreist. Im Hinblick auf die vorgesehene Veranstaltungsdichte wäre daher mit einer hohen Verkehrsfrequenz im sensiblen Stadtmittebereich zu rechnen. Die hohe Zahl an Konferenz veranlasstem PKW-Verkehr würde einen zusätzlichen Stellplatzbedarf auslösen (ca. 500 Stellplätze), dem nur mit teurem Tiefgaragen- oder flächenverzehrenden Parkhausbau entsprochen werden könnte. Die nachhaltig angelegte Vermarktbarkeit eines Konferenzstandortes wird erheblich dadurch verbessert, dass der Standort unmittelbar im Zufahrtsbereich eines Autobahnnetzes zu finden ist. Jegliche Erschwernis in navigatorischer Hinsicht wirkt sich mindernd auf die Attraktivität eines Konferenzzentrums aus. Unter dieser Voraussetzung ist der Konferenzstandort innerhalb Raunheims auf dem Resart-Ihm-Gelände deutlich optimaler positioniert als in der Stadtmitte. Ein Konferenzzentrum auf dem Resart-Ihm-Gelände an exponierter Stelle am zentralen Platz stärkt die Qualität des Standortes zusätzlich und verbessert zudem die Ansiedlungsperspektiven, da Unternehmen in direkter Nachbarschaft unternehmensorientierte Tagungen/Meetings organisieren können. Auch bezogen auf die gewünschte Ansiedlung eines Hotelbetriebes stellen sich die Voraussetzungen durch die Etablierung eines Tagungs/Kongressstandortes auf dem Resart-Ihm-Gelände optimiert dar. Diese Überlegungen führten dazu, die ursprüngliche „Bürgersaalidee“ zu modifizieren. In den Rathausneubau am Stadtzentrum soll daher ein zentraler Sitzungssaal integriert werden, der eine Vielzahl der ursprünglich vorgesehenen Nutzungsanforderungen erfüllen kann. Allein Großveranstaltungen, Kongresse, Tagungen mit erweitertem Teilnehmerkreis und Veranstaltungen mit komplexer Bühnentechnik wären über den nunmehr geplanten zentralen Sitzungssaal nicht zu bewältigen. Das Konferenz- und Tagungszentrum, welches auch den multifunktionalen Bürgersaal für Großveranstaltungen aufnehmen soll, ist nun im Bereich des zentralen Platzes auf dem Resart-Ihm Areal geplant. Hier bestehen optimale Seite 7/21 Drucksache 2010-102-0872 Voraussetzungen im Hinblick auf die Vermeidung von unnötigen Innenstadtverkehren, der Bereitstellung geeigneter Parkmöglichkeiten sowie dem Anziehen von Kongressen und Großtagungen. Darüber hinaus trägt die Verlagerung des Kongresszentrums auf das Resart-IhmGelände zu einer Frequenzerhöhung und Belebung des zentralen Platzes auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der dortigen Gewerbebetriebe bei. Insbesondere die vorgesehene Ladenstruktur sowie die auf den Abendzeitraum ausgerichtete Gastronomie werden hiervon nachhaltig profitieren. Durch die Reduzierung von Baukörpergröße auf der Stadtzentrumsfläche lässt sich nunmehr ein sehr großzügiger, qualitativ hochwertig gestalteter zentraler Rathausplatz planerisch darstellen. Dieser ermöglicht alle Nutzungen, die sinnvoller Weise einer solch zentral gelegenen Fläche zugeordnet werden können. Beispielhaft sei hier erwähnt: • • • • • • • Gastronomische Außenbewirtschaftung mit geeigneter Beschattungsmöglichkeit Weihnachtsmarkt Stadtfeste (z. B. Fest der Kulturen, Jugendfestival, Rathaussturm, Vereinsfeste, Sommerfeste der Parteien) Open-Air-Kino-Veranstaltungen Open-Air-Konzerte Wochenmarkt Antik-/Flohmärkte Die Höhen der Gebäude orientieren sich konsequent an dem vorhandenen Umfeld und fügen sich damit städtebaulich optimal ein. Gleichzeitig markieren sie den Rathausplatz und geben diesem angemessene Proportionen. Geplant ist ein 4-geschossiger Baukörper zur Aufnahme der Verwaltungsfunktionen, des Bürgerbüros und der Sitzungsräume für die Fraktionen. Die Volumina und die Fassade des neuen Rathauses und des Gremiensaals stellen sich in einer zeitlosen Architektursprache dar. Durch die größtenteils verglaste Fassade wird die Arbeit von Verwaltung und Gremien im umliegenden Straßenraum präsent und transparent. Im Erdgeschoss des neuen Rathauses befindet sich der offen gestaltete Bereich des Bürgerbüros, der Aufgang zu den Verwaltungseinheiten, die städtische Bibliothek, sowie ein kleiner Gastronomie- und Geschäftsbereich. In den darüber liegenden Geschossen sind die Büroräume der Verwaltung geplant, sowie die Sitzungsräume für die Fraktionen. Die Teilweise unterkellerten Gebäudeabschnitte werden das Stadtarchiv und die Gebäudetechnik beherbergen. Seite 8/21 Drucksache 2010-102-0872 Konstruktion der Baukörper: Konstruktion: Die statische Primärkonstruktion des neuen Rathauses und des zentralen Sitzungssaals besteht aus Stahlbetonstützen und Stahlbetonflachdecken die unterzugslos gespannt werden. Die Außenfassade wird aufgrund der anspruchsvollen energetischen Zielsetzungen als Doppelfassade konstruiert. Die äußere Fassadenebene (Regenschutz) besteht aus einer feststehenden Glaskonstruktion. Zwischen der inneren Fassadenebene und der äußeren Glaskonstruktion befindet sich ein ca. 50 cm breiter Luftraum (Kastenfensterprinzip). Dieser Luftraum übernimmt folgende Funktionen: Aufnahme und Schutz des Sonnenschutzes, bestehend aus Vertikallamellen, sowie natürliche Belüftung der Räume die an die Fassade grenzen, durch regulierbare Öffnungen in der Fassadenkonstruktion. Die Doppelfassade bietet darüber hinaus den optimalen Lärmschutz für die dahinter liegenden Büroeinheiten. Die innere Fassadenebene begrenzt die thermische Hülle des Gebäudes. Sie besteht aus einer raumhohen Riegel-Pfosten-Konstruktion, die wahlweise aus einer Aluminium- oder einer Holzkonstruktion bestehen kann. Horizontal wird die Fassade jeweils in den Geschossebenen durch die vorstehende Geschossdecke unterteilt. Im Erdgeschoss springt die Fassade um Fußwegbreite zurück. Dieser Fassadenbereich besteht aus einer Aluminium-Riegel-Pfosten-Konstruktion als einschalige Konstruktion. Die gesamte Fassade wird in den Obergeschossen durch 2-geschossige Innenhöfe unterbrochen. Diese dienen in den jeweiligen Geschossen als Austrittsfläche und tragen zu einer besseren natürlichen Belichtung der Innenflure bei. Hierdurch wird eine Reduzierung der notwendigen künstlichen Belichtungsdauer erreicht. Perspektive Entwurf Rathausneubau mit zentralem Sitzungssaal Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetonflachdecke mit einer unbelüfteten Dacheindichtung mit Gründachaufschüttung. Seite 9/21 Drucksache 2010-102-0872 Alle nicht tragenden Wände werden als demontierbare Wandkonstruktionen errichtet, ausgenommen sind Wände von WC-Anlagen und ähnlichen Räumen. Die oben benannten Wände stehen auf einem Hohlraumboden. Im Inneren des Hohlraumbodens werden sämtliche Medienleitungen für Elektro, EDV und auch Heizungsleitungen horizontal verteilt. Dadurch ist gewährleistet, dass an jedem Punkt Andockstationen an die Verteilleitungen angeschlossen werden können. Zum Flurbereich werden die nicht tragenden Wände in großen Teilen als transparente Wände ausgeführt. Dies trägt dazu bei, dass die Erschließungsflure im Inneren nahezu komplett mit Tageslicht versorgt werden. Die Decken der Flure und Arbeitsräume werden als abgehängte Akustikdecken konstruiert. In deren Hohlraum befinden sich Verteilleitungen für die Haustechnik. Der zentrale Sitzungssaal folgt dem Konstruktions- und Gestaltungsprinzip des Rathausneubaus. Der Saal ist ausgelegt für ca. 150 Personen in einer Reihenbestuhlung mit mobiler Bühne. Zur Veranschaulichung der Bestuhlung im Gremiensaal sind in der Anlage verschiedene Bestuhlungsvarianten aufgezeigt. Gebäudetechnik: Alle Arbeitsplätze und Veranstaltungsräume werden über eine Betonkerntemperierung gekühlt und mechanisch belüftet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Arbeitsräume über die Klimafassade natürlich zu belüften. Die Energieversorgung für Kühlung, Heizung und Lüftung wird im Wesentlichen über regenerative Energien abgedeckt. Durch die effiziente Nutzung von Tageslicht wird eine deutliche Einsparung des Stromverbrauchs erzielt. Das Gebäude, die Gebäudehülle und die Anlagentechnik entsprechen dem DGNB- Gold Standard (Green Building-Standard), d.h. der Primärenergieverbrauch des Gebäudes ist zukunftsweisend und liegt deutlich unter den gesetzlichen Anforderungen. Dies wird zertifiziert durch die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB). Verbindende, übergreifende Gestaltung des Außenbereichs: Um die Funktionseinheiten und Infrastruktureinrichtungen im Umfeld des Stadtzentrums im Sinne einer echten, wahrnehmbaren Stadtmitte miteinander zu verbinden, ist es notwendig, die Gesamtsituation an der Forsthausstraße und an der Ringstraße von der Kreuzung Starkenburger Straße bis zur Kreuzung Neckarstraße gestalterisch zusammen zu führen. Hierbei wurde besonderer Wert auf die Einbeziehung der folgenden Aufgabenstellungen geachtet: • • Gestalterische, wahrnehmbare Verbindung der verschiedenen Nutzungseinheiten am Stadtzentrum Berücksichtigung der Belange des fließenden Verkehr im Bereich Ringstraße und Ludwig-Buxbaum Allee Seite 10/21 Drucksache 2010-102-0872 • • • • • Neukonzeption für den ruhenden Verkehr im Bereich des bestehenden Stadtzentrumsgebäudes, der Philipp-Melanchthon Gemeinde und des Lehrerparkplatzes der Pestalozzischule Konzept zur Parkraumbewirtschaftung Optimierung des bestehenden Stadtbushaltepunktes Sichere Führung von Fußgängern und Schulkindern Konzeption eines gestalterisch verbindenden Platzbereiches zwischen PhilippMelanchthon-Gemeinde und Rathausplatz Masterplan „Entwicklung Stadtzentrumsbereich Raunheim“ Entlang des Straßenzuges der Ringstraße / Forsthausstraße bilden torartige Gruppen aus flach geschnittenen Platanen wiederkehrende Erkennungsmerkmale, die zu dem einheitlich gestalteten inneren Bereich des neuen Stadtzentrums mit Rathausneubau und zentralem Sitzungssaal, dem Stadtzentrums-Bestandsgebäude sowie dem Neubau im Bereich des gegenwärtigen „Defo-Gebäude“ führen. Der äußere Platzbereich ist als „Teppich“ aus einem einheitlichen Bodenbelag zu verstehen, der alle wichtigen Gebäude und Infrastrukturangebote wahrnehmbar zu einem neuen Zentrum zusammenfügt: Das neue Rathaus, das bestehende Stadtzentrumsgebäude, der Neubau im Bereich des bestehenden Defo-Gebäudes, die Pestalozzischule, die Turnhalle, das Hallenbad und das Philipp-MelanchthonGemeindezentrum. Seite 11/21 Drucksache 2010-102-0872 Die starke Verbindung der Platzbereiche westlich und östlich der Ringstraße wird durch den auch über die Straße verlaufende Platzbelag, durch die flach geschnittenen Platanen, durch Lichtlinien und einheitliche Wasserobjekte (Trinkbrunnen, Wassertisch) verdeutlicht. Bsp. Platanenbaumdach Stammhöhe 4.50 m Hier ist insbesondere auf die gute Befahrbarkeit und klare Definition von Straßenbereich und Gehweg zu achten. Die Verbindung zum tegut-Markt wird durch die Fortsetzung der Baumhaselreihe als Baumplatz zwischen neuem Rathaus und dem Neubau Defo-Gebäude geprägt. Dieser Baumplatz dient zugleich als schattiger Freisitz für gastronomische Nutzungen auf dem neuen Rathausplatz. Das Herz des neuen multifunktionalen Platzes spannt sich zwischen der Reihe aus flach geschnittenen Platanen flankierend zum bestehenden Stadtzentrumsgebäude und diesem Baumplatz aus der bestehenden Baumhasel auf. Den Mittelpunkt dieses Platzes bildet ein überfahrbares Wasserspiel mit Fontänenfeld. Der Platz ist für vielfältige Nutzungen mit unterschiedlichster Möblierung freigehalten. Eine Ausnahme bilden die festen Bänke unter der Platanenreihe und die Leuchtenmaste. Bei der Beleuchtung des Platzbereiches wurde die multifunktionale Nutzung des Platzes berücksichtigt. Durch die modular aufgebauten Leuchten sind verschiedene Beleuchtungsszenarien generierbar, wie bspw. Flächenhafte Beleuchtung, Spotbeleuchtung und gedämpftes Licht. Das Fontänenfeld aus robusten Materialien kann vollständig mit Möblierung überstellt werden. Fest eingebaute Bodenhülsen dienen zur Aufnahme einer Seite 12/21 Drucksache 2010-102-0872 textilen Überdachung aus modularen Elementen, unter denen dann für Stadtfeste und Märkte möbliert werden kann. Der Weihnachtsmarkt und andere Märkte können auf dem gesamten Platz und bevorzugt unter den Platanen, deren Abstand entsprechend geplant wurde, eingerichtet werden. In den Belag eingelassene SenkElektranten, Anschlüsse für Strom, Starkstrom und gegebenenfalls auch Wasser und Abwasser bieten für Marktstände und Veranstaltungen entsprechende Anschlüsse, verschwinden bei Nichtgebrauch aber vollständig im Boden. Für die Platzbeleuchtung wird neben den Lichtlinien ein Leuchtentyp in zwei unterschiedlichen Höhen vorgeschlagen: niedrige Lichtstelen unter den Platanen bis zur Höhe der Baumstämme und drei höhere Lichtstelen mit aufgesetzten Modulen zur Ausleuchtung des Platzes, zur Fassadenanstrahlung, zur Baumausleuchtung und zur Erzeugung von besonderen Lichtstimmungen bei Veranstaltungen, Festen und Märkten. Zur besseren Lenkung und Verteilung des Verkehrs ist ein Kreisverkehr an der Kreuzung Ringstrasse/ Ludwig-Buxbaum-Allee vorgesehen. Der Kreisverkehrsplatz hat einen Durchmesser von 26 m und ist vollständig überfahrbar. Dem Kreisverkehr wird durch die Umpflanzung mit Säuleneichen ein hoher Erkennungswert gegeben. Das Hallenbad erhält einen neuen Vorplatz, der einen behindertengerechten Zugang ermöglicht. Auch dort zeigen flach geschnittene Platanen und ein Bodenbelag wie auf dem Platz die enge Verbindung zum Stadtzentrum. Der vorliegende raumgestalterische Entwurf ist als Vorkonzept zu verstehen, um alle planerischen Rahmenbedingungen frühzeitig zu erkennen. Die einzelnen Bausteine eines solchen Vorkonzeptes • • • • • • Platzgestaltung Grünanpflanzung Verkehrslenkung Rathaus mit zentralem Sitzungssaal Neubaukonzept Defo-Gebäude Sanierung Bestand „Altes Stadtzentrumsgebäude“ sind zeitlich unabhängig zu realisieren und werden Gegenstand detailorientierter Ausarbeitungen und Beschlussfassungen sein. Seite 13/21 Drucksache 2010-102-0872 Verwaltungsempfehlungen zum Realisierungszeitpunkt Rathausneubau: Im Zusammenhang mit der 2009 eingetretenen Finanz- und Wirtschaftskrise musste der „Fahrplan“ zur Erweiterung, Optimierung und Modernisierung der städtischen Infrastruktur als Aufgabenfeld des Eigenbetriebes Stadtentwicklung einer kritischen Überprüfung unterzogen werden. Priorität bei der Umsetzung sollten die Maßnahmen genießen, die reinvestiven Charakter haben, d. h. die nach Herstellung zu zusätzlichen Einnahmen durch Verkaufserlöse bzw. Grund- und Gewerbesteuer führen. Unabhängig wurde die Wirtschaftlichkeit auch anderer Maßnahmen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes geprüft. Die Prüfparameter im Hinblick auf die Vervollständigung der Stadtzentrumsentwicklung gestalteten sich wie folgt: • • • • • • • • • Eigenmittel der Stadt Raunheim / bzw. des Eigenbetriebs Stadtentwicklung Finanzierungsbedingungen, Kreditkosten, Laufzeiten Fördermittelvoraussetzungen, Fördermittelhöhe Kosten des Neubaus Unterhaltungskosten des Neubaus Unterhaltungskosten der bislang genutzten Bestandsgebäude Instandsetzungskosten der Bestandsgebäude Verwertbarkeit/Nutzungsperspektiven der „Alt-Standorte“ sonstige Rahmenbedingen wie Baukostenentwicklung, Personaleinsparung, Zinsrisiko Eigenmittel: Der Eigenbetrieb Stadtentwicklung sieht den Beginn des Rathausneubaus derzeit im Jahr 2012 vor. Hierfür wurden im Projektplan des EBSE 12.500.000 € bereitgestellt und durch die Entwicklung von Gewerbegebieten und den Verkauf von Wohngrundstücken in einem Zeitraum von 10 Jahren gegenfinanziert. Unabhängig von der dargestellten Gegenfinanzierung, stellt eine Realisierung des Rathausneubaus vor Realisierung der Gegenfinanzierung bereits eine Kreditaufnahme, also eine Vorfinanzierung dar. Wird der Baubeginn für das Rathaus vorgezogen, entsteht hierdurch folglich eine höhere Zinsbelastung für den Wirtschaftsplan des EB SE. Finanzierungsbedingungen, Kreditkosten, Laufzeiten: Die Finanzierungskosten sind derzeit auf einem historischen Tiefstand. Derzeit ist es möglich, mit sicheren 4,0% Darlehen zu finanzieren. Unabhängig von den allgemeinen Schwankungen der Wirtschaft, die normalerweise eine 7-Jahres-Kurve beschreibt, ist nicht zu erwarten, dass innerhalb der kommenden 10 Jahre des Wirtschaftsplanes des EB Stadtentwicklung erneut ein Tiefststand von 4,0% Darlehensverzinsung erreicht werden wird. Falls der Rathausneubau in 5 Jahren realisiert werden sollte, dann wären die wahrscheinlich deutlich höheren Zinsen für weitere 5 Jahre bis zur Tilgung zu tragen. Seite 14/21 Drucksache 2010-102-0872 Falls der Rathausbau sofort erfolgen würde, dann wäre mit bis zu 10 Jahren Zinsbelastung zu den aktuellen Zinskonditionen zu rechnen. Fallbeispiel Zinsrisiko: Realisierung Rathausneubau 2010 Finanzierungsvolumen: Laufzeit: Zins: Finanzierungskosten : 10.500.000,00 € 10 Jahre 4,0% ~ 5.000.000,00 € Realisierung Rathausneubau 2015 Finanzierungsvolumen: Laufzeit: Angenommener Zins nach Zinserhöhung: Finanzierungskosten : 10.500.000,00 € 5 Jahre 7,0% ~ 4.200.000,00 € Im direktem Vergleich wird also deutlich, dass unabhängig von anderen beeinflussenden Rahmenbedingen, die Vorfinanzierungskosten sich nicht maßgeblich ändern bzw. halbieren, wenn die Zeitspanne bis zum Realisierungszeitpunkt verdoppelt wird. In der dargestellten beispielhaften Berechnung, wäre von einer jährlichen Mehrbelastung von ca. 160.000,00 € auszugehen (800 t.€ Diff. / 5 Jahre). Fördermittel: Für das Projekt Rathausneubau mit zentralem Sitzungssaal konnte der Fachbereich IV über das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ überraschenderweise Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 2.500.000,00 € einwerben. Diese Fördermittel setzen einen Bauabschluss (Schlussrechnung der Unternehmen) bis Ende 2012 voraus. Ausgehend von einem Entwicklungszeitraum von 1,5 Jahren von Beginn der Ausführungsplanungen bis zum Vorliegen der Schlussrechnungen, sollte mit den Ausführungsplanungen spätestens Mitte diesen Jahres begonnen werden, um die Fördermittel nicht zu verlieren. Aktuelle Baukostenschätzung: Für den vorgelegten Entwurf liegt eine erste Kostenkalkulation nach DIN 276 vor. Hiernach sind für den Rathausneubau mit zentralem Sitzungssaal brutto rund 10.500.000,00 € aufzuwenden. Diese Kosten beinhalten den hochwertigen GreenBuilding-Standard der gegenüber der bisherigen gebäudlichen Organisation der Verwaltung zu deutlichen Einsparungen bei den Betriebskosten führen wird. Seite 15/21 Drucksache 2010-102-0872 Neben der wirtschaftlich relevanten Verminderung des Energiebedarfs werden auch noch ökologisch bedeutsame Zielsetzungen erreicht. So sinken die CO2-Immissionen um ca. 300 Tonnen pro Jahr. Unterhaltungskosten des Neubaus: Wie in dieser Vorlage umfänglich dargestellt, ist der Neubau des Rathausgebäudes zur Zentralisierung der Verwaltung als energie- und ressourcensparender GreenBuilding-Standard geplant. Es ist davon auszugehen, dass die Unterhaltungskosten inklusive der sonstigen Nebenkosten bei maximal 3,00 €/qm und Monat liegen. Dies entspricht dem oberen Kostenkennwert von aktuellen Büroneubauten. Hieraus ergibt sich eine jährlichen Belastung von ca. 168.500,00 €. Zusätzlich müssen hier noch die Hausmeisterkosten angesetzt werden. Diese betragen für den Neubau ca. 170.000,00 €. Unterhaltungskosten / Instandsetzungskosten der Bestandsstandorte: Die aktuellen Verwaltungsstandorte Schulstraße, Mainzer Straße, Frankfurter Straße und Ringstraße weisen ein hohes Instandsetzungsdefizit auf. Insbesondere im Bereich der Gebäudetechnik, der energetischen Bilanz und im Bereich des Brandschutzes (Arbeitsplatzsicherheit) wurde in den vergangenen Jahren deutlich weniger Instandhaltung betrieben als notwendig gewesen wäre. Das Ringstraßengebäude bildet hierbei eine Ausnahme in der Finanzierung und Trägerschaft der zu erwartenden Aufwendungen. Hier besitzt die Stadt Raunheim nur Anteile am Gebäude. Die Instandhaltung wird über eine Hausverwaltung und über eine jährliche Rückstellung finanziert. Der in Folge der unzureichenden Instandhaltung der letzten Jahrzehnte erhöhte Aufwand in der Rückstellung wird durch die Vermietungserlöse derzeit ausgeglichen. Da sich dieses Objekt unabhängig von einem Rathausneubau über die Vermietungserlöse selbst refinanziert, wurde es aus der Betrachtung der Unterhaltungskosten und Instandsetzungsaufwendungen als kostenneutral bewertet . Die drei Verwaltungsstandorte verursachen nach dem Stand der Mittelanmeldung für den Haushalt 2010 folgende Fixkosten: Strom / Heizung: Wasser / Abwasser: Unterhaltung: Reinigung: Hausmeister / Bauhof: 101.000,00 € 30.000,00 € 125.000,00 € 62.000,00 € 220.000,00 € Gesamtaufwand pro Jahr: 538.500,00 € Da die bestehenden Verwaltungsstandorte mit Erdöl beheizt werden, ist mit einer weiteren relevanten Kostensteigerung über die kommenden Jahre zu rechnen. Der Instandsetzungsaufwand der drei Verwaltungsgebäude wird innerhalb der kommenden fünf Jahre, bezogen auf die notwendigsten Maßnahmen, ca. 800.000,00 € betragen. Hierin ist die teilw. Modernisierung der Haustechnik (insbesondere Seite 16/21 Drucksache 2010-102-0872 Strom, Wasser, Abwasser) und die Anpassung des baulichen Brandschutzes enthalten. Eine energetische Sanierung (neue Fenster, Fassadendämmung) sowie ein Austausch der Heizungsanlagen erscheint auch für einen kalkulatorischen Zeitraum von 10 Jahren wegen des erheblichen Investitionsvolumens unwirtschaftlich. Bei der umfänglichen, notwendigen Sanierung der Bestandsgebäude ist zusätzlich mit Kosten für provisorische Räumlichkeiten der einzelnen betroffenen Verwaltungseinheiten zu rechnen. Verwertung / Verwertbarkeit der Bestandsstandorte: Die Rathäuser Schulstraße, Mainzer Straße und Frankfurter Straße sind klassische Verwaltungsbauten / Schulbauten mit großzügigen Raumaufteilungen und verhältnismäßig wenigen tragenden Wänden. Eine Nachnutzung, z. B. für Wohnungsbau, Gewerbebüros oder Gastronomie, ist unproblematisch denkbar. Die tragende Gebäudesubstanz ist in einem guten Erhaltungszustand, die äußere Hülle (Fenster, Türen, Dach, Außenputz) ist insbesondere aus energetischen aber auch kosmetischen Gesichtspunkten zu ersetzen. Die Gebäudetechnik ist vollständig auszutauschen. Die Gebäude sollen aufgrund der historischen Bedeutung für die Stadtentwicklung keinesfalls abgerissen oder in ihrem äußeren Erscheinungsbild relevant verändert werden dürfen. Dies ist bei Verkauf im Kaufvertrag zwingend festzuschreiben. Für den Standort Mainzer Straße sind verschiedene Optionen zu prüfen. Verkauf, Verpachtung, Vermietung sind denkbar unter der Voraussetzung, dass passende Nutzungen vereinbart werden können und der Platz der Verschwisterung in seiner öffentlichen Nutzung nicht beeinträchtigt wird. Nach Rücksprache mit mehreren gemeinnützigen Wohnungsbauträgern ist ein Verkaufserlös zur späteren Wohnnutzung von mindestens 1.000.000,00 € für die bestehenden Verwaltungsstandorte zu erzielen. Das bestehende Stadtzentrumsgebäude nimmt derzeit mehrere städtische Funktionen auf. Im Bestandsgebäude wird in jedem Fall der Kindergarten und das kommunale Kino weiterhin genutzt werden. Alle anderen Flächen stehen für eine Vermietung oder gegebenenfalls auch für erweiterte Jugendbetreuung alternativ zum Perla-Areal sowie für kulturelle und Vereinsnutzung (Haus der Vereine) zur Verfügung. Neben einer Umnutzung der derzeitigen städtischen Räumlichkeiten zu einer attraktiven Wohnnutzung (Kleinwohnungen insbesondere für Flughafenpersonal) besteht auch die Möglichkeit ein Ärztezentrum im alten Stadtzentrumsgebäude zu etablieren. Es ist davon auszugehen, dass die Umbau – und Vermarktungskosten durch die Mieteinnahmen sowie Einsparungen durch Aufgabe anderer Standorte (Perla) nachhaltig gedeckt werden können. Sonstige Rahmenbedingungen: Neben den aufgeführten Kennzahlen und Rahmenbedingungen die in eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einzubeziehen sind, gibt es auch Aspekte die Seite 17/21 Drucksache 2010-102-0872 aufgrund ihrer unzureichenden Datenlage bzw. der begrenzten Einschätzbarkeit in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht berücksichtigt wurden. Sofern Erkenntnisse hierzu erreicht werden können, z. B. durch den Fachbereich I, werden diese noch in eine Gesamt-Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingebracht. Hierunter fallen: • • • • • • Einsparungen in den Personalkosten durch Zentralisierung der Verwaltung Risiko der Baukostensteigerung innerhalb der kommenden 5 Jahre / 10 Jahre Risiko der inflationären Entwicklung am Finanzmarkt (Zinssatz, Kapitalwert) Steigende Heiz- und Energiekosten Sonstige Struktureffekte durch Attraktivierung des Stadtzentrums Vermarktungsrisiko der Bestandsstandorte Wirtschaftlichkeitsanalyse auf Grundlage der dargestellten Fakten: Die tatsächlichen Aufwendungen des Rathausneubaus sind abhängig vom Realisierungszeitpunkt des Bauvorhabens. Je nach Zeitspanne zwischen dem Ist-Zustand und dem Umzug in ein neues Gebäude sind entsprechende Unterhaltungs-, Betriebs- und Instandsetzungskosten für die Altstandorte oder Vorfinanzierungskosten für den Neubau zu tragen. Um die Unterschiede deutlich zu machen, wurde verglichen, welche Aufwendungsunterschiede entstehen, wenn der Neubau im Jahr 2010 oder im Jahr 2020 gebaut wird. Zur Berechnung der unterschiedlichen Unterhaltungskosten wurden die Kennzahlen der alten Verwaltungsstandorte und des Neubaus gegenübergestellt: Kostenart Bisher Neubau Einsparung Strom / Heizung 101.000 € 50.000 € - 51.000 € Wasser / Abwasser 30.500 € 30.500 € 0€ Instandhaltung 125.000 € 38.000 € - 87.000 € Reinigung 62.000 € 50.000 € - 12.000 € Hausmeister / Bauhof 220.000 € 170.000 € - 50.000 € Summe / Ersparnis 538.500 € 338.500 € - 200.000 € Nach den derzeitigen Kosten der Verwaltungsstandorte ist von einer jährlichen Einsparung bei Realisierung eines Neubaus von ca. 200.000,00 € auszugehen. Unberücksichtigt bleiben die zu erwartenden Kostensteigerungen bei den eingesetzten Energieträgern. Zur Kalkulation wurden folgende weiteren Kennzahlen herangezogen: • • • • • • Baukosten inkl. Planungskosten 10.500.000,00 € (ohne Baukostensteigerung) Derzeitige Kreditverzinsung zur Vorfinanzierung von 4% Fördermittel „Soziale Stadt“ 2.500.000,00 € (nur noch 1,5 Jahre) Jährliche Einsparung in der Unterhaltung der alten Verwaltungsstandorte 200.000,00 € Verkauf der Rathäuser (minimal angesetzt) 1.000.000,00 € Kapitalverzinsung aus Verkauf von 4% Seite 18/21 Drucksache 2010-102-0872 • Einsparung der Instandsetzung der alten Verwaltungsstandorte 800.000,00 € Rathausbau 2010 10.500.000,00 € Rathausbau 2020 10.500.000,00 € Kosten für Rathaus und Saal inkl. Planungskosten Zwischensumme - 2.500.000,00 € Fördermittel „Soziale Stadt“ 8.000.000,00 € 0,00 € 8.000.000,00 € 0,00 € 8.000.000,00 € - 1.000.000,00 € - 400.000,00 € 10.500.000,00 € 10.500.000,00 € 0,00 € Zwischensumme 10.500.000,00 € Längere Unterhaltungskosten der Altstandorte zzgl. der Unterhaltung des Neubaus 200.000 € p. a. auf 10 Jahre Zwischensumme +2.000.000,00 € Aufzuwendende Instandsetzung der bestehenden Verwaltungsstandorte Zwischensumme 12.500.000,00 € 800.000,00 € 13.300.000,00 € Verkaufserlös Rathäuser (+ Kapitalverzinsung, da Verkauf auch nach 10 Jahren) 1,0 Mio.€ x 4% bei 10 Jahren Zwischensumme - 1.000.000,00 € + 5.000.000,00 € Vorfinanzierungskosten von 10,5 Mio. € bei derzeit 4% Kreditzins bei 10 Jahren, ohne Tilgung ! 0,00 € 11.600.000,00 € tatsächliche Realisierungskosten 6.600.000,00 € 12.300.000,00 € 12.300.000,00 € Fazit der Wirtschaftlichkeitsanalyse / Handlungsempfehlung: Wie aus der vorangestellten Berechnung ersichtlich wird, entsteht der Stadt Raunheim, unabhängig von der Betrachtung von Zins- und Baukostensteigerungen, ein Mehraufwand von ca. 700.000,00 € bei einer Realisierung des Rathausneubau im Jahr 2020. Dieser resultiert hauptsächlich durch die Kosten der Bestandsobjekte, durch den Verlust der Fördermittel und durch den späteren Verkauf der Bestandsobjekte. Geht man von einer Realisierung des Rathausneubaus im Jahr 2015 aus, vervielfältigt sich der Mehraufwand aufgrund der minimierten Einsparungen in den Vorfinanzierungskosten (Zinsen). Bei Realisierung des Rathausneubaus ist mit Mehrkosten im Vergleich zum sofortigen Baubeginn von 3.700.000,00 € zu rechnen: Seite 19/21 Drucksache 2010-102-0872 Rathausbau 2010 10.500.000,00 € Rathausbau 2015 10.500.000,00 € Kosten für Rathaus und Saal inkl. Planungskosten Zwischensumme - 2.500.000,00 € Fördermittel „Soziale Stadt“ 8.000.000,00 € 0,00 € 8.000.000,00 € 0,00 € 8.000.000,00 € - 1.000.000,00 € - 200.000,00 € 6.800.000,00 € + 5.000.000,00 € 0,00 € 11.800.000,00 € 10.500.000,00 € 10.500.000,00 € 0,00 € Zwischensumme 10.500.000,00 € Längere Unterhaltungskosten der Altstandorte zzgl. der Unterhaltung des Neubau 200.000 € p. a. auf 5 Jahre Zwischensumme 1.000.000,00 € Aufzuwendende Instandsetzung der bestehenden Verwaltungsstandorte Zwischensumme 11.500.000,00 € 800.000,00 € 12.300.000,00 € Verkaufserlös Rathäuser (+ Kapitalverzinsung, da Verkauf auch nach 5 Jahren) 1,0 Mio.€ x 4% bei 10 Jahren Zwischensumme - 1.000.000,00 € Vorfinanzierungskosten von 10,5 Mio. € bei derzeit 4% Kreditzins bei 10 Jahren, BJ 2010 bis zur Tilgung Vorfinanzierungskosten von 10,5 Mio. € bei derzeit 7% Kreditzins bei 5 Jahren, BJ 2015 bis zur Tilgung tatsächliche Realisierungskosten 0,00 € 11.300.000,00 € + 4.200.000,00 € 15.500.000,00 € Auf der Basis dieser Erkenntnisse ist es aus wirtschaftlicher Sicht empfehlenswert, den Rathausneubau innerhalb der kommenden zwei Jahre zu realisieren. Seite 20/21 Drucksache 2010-102-0872 Sachstand Einnahmen aus SIK / GWP: Im Jahr 2004 bis 2009 wurden insgesamt Grundstücke im Wert von 4.410.000 € verkauft. Ausgehend von den Gesamtverkaufspotential des SIK / GWP (13.2Mio €) entspricht dies einem derzeitigem Verkaufsstatus von ca. 33 %. Planeinnahmen SIK/GWP bisherige Einnahmen 13.200.000,00 € 100 % 4.410.000,00 € 4.410.000,00 € 33 % Förderung „Soziale Stadt“ Verkauf Alt-athäuser Eingesparte Instandsetzung 2.500.000,00 € 6.910.000,00 € 52 % 1.000.000,00 € 800.000,00 € 7.910.000,00 € 8.710.000,00 € 60 % 66 % Im Hinblick auf die Förderung aus dem Programm „Soziale Stadt“ (2.500.000 €), der ersparten Instandsetzungsaufwendungen (800.000 €) und dem Verkaufserlös für die Rathausbestandsgebäude (1.000.000 €) ergeben sich analoge Einnahmen / Einsparungen in Höhe von 66 % bezogen die Planeinnahmen aus SIK und GWP. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, den Sachstandsbericht zum städtebaulichen Masterplan zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit detaillierteren Ausarbeitung auf dieser Plangrundlage zu beauftragen. Es wird weiterhin empfohlen, der architektonischen und funktionalen Neukonzeption des Rathausneubaus mit zentralem Sitzungssaal die Zustimmung zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung der bisherigen Rathausstandorte in der Schulstraße sowie der Frankfurter Straße unter den in der Begründung genannten Voraussetzungen zu betreiben. Nach Vorliegen protokollierungsfähiger Verträge soll der Bau des Rathauses mit zentralem Sitzungssaal zeitlich unmittelbar erfolgen. Thomas Jühe Jan Laubscheer Bürgermeister Betriebsleitung EBSE / FBL III Seite 21/21