8 - KLV Wesermarsch

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7. Vorläufe, Endläufe
Bei den Sprintwettbewerben werden Zeit-Endläufe durchgeführt. Die Sieger bzw. Platzierten
werden durch die Rangfolge aller Zeiten ermittelt.
8. Kampfrichter
Von den meldenden Vereinen sind Kampfrichter bzw. Helfer lt. Beschluß des Kreistages zu
stellen. Diese sind zusammen mit der Meldung der Athleten der Meldestelle zu benennen.
So sind von den Vereinen entsprechend den Teilnehmern folgende Kampfrichter / Helfer
zu stellen: ab 3 Teiln. – 1 Person, ab 8 Teiln. – 2 Pers., ab 13 Teiln. – 3 Pers.
Nur in Ausnahmefällen kann mit Zustimmung des Ausrichters davon abgewichen werden.
Stellt ein Verein keinen Kampfrichter bzw. Helfer zur Verfügung, wird ein Strafgeld von
jeweils 20,00 € erhoben.
9. Verhalten der Begleiter / Betreuer / Trainer
Bei Verstößen gegen die Wettkampfordnung, wie z.B. Störung der Kampfrichter oder
unzulässige Unterstützung der Aktiven aus dem Innenraum der Wettkampfanlage durch
Begleiter, Betreuer oder Trainer, kann die Wettkampfleitung mittels gelber und roter Karten
Verwarnungen bzw. Innenraumverbote aussprechen. Wird diesen Anweisungen nicht Folge
geleistet, kann der betreffende Verein mit einer Sperre für die nächste Veranstaltung belegt
werden.
10. Zeitplan
Änderungen im Zeitplan bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Wettbewerbe, für die bis
zum Meldeschluß keine Meldungen eingegangen sind, werden ersatzlos gestrichen.
11. Auszeichnungen
Die Sieger der Meisterschaftswettbewerbe erhalten den Titel „Kreismeister 2017“ bzw.
„Kreismeisterin 2017“. Für die Plätze 1 - 3 eines jeden Wettbewerbs werden Urkunden
ausgegeben.
12. Ergebnislisten
Die Ergebnislisten werden den Vereinen per E-Mail zugesandt und können unter www.klvwesermarsch.net eingesehen werden.
13. Haftung
Veranstalter und Ausrichter der Kreismeisterschaften übernehmen keine Haftung bei Unfällen,
Diebstählen oder Schäden sonstiger Art.
Eckhard Meyer
1. Vorsitzender
Doris Plewka
Kreissportwartin
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