Der Pechkrebs der Kiefer - Gibberella circinata

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Pflanzenschutzinformation
Pflanzengesundheitskontrolle 12/2011
Pflanzenschutzdienst
des Landes Brandenburg
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: (0335) 5602102
Fax: (0331) 275483577
Bearbeiter: Herr Enderlein
29.04.2011
Der Pechkrebs der Kiefer - Gibberella circinata
Im Jahr 2004 wurde in Spanien erstmalig eine neue Pilzart für Europa nachgewiesen, die eine große
Gefahr für Pflanzen der Gattung Pinus (Kiefer) und die Art Pseudotsuga menziesii (Douglasie)
darstellt. Da eine direkte Bekämpfung dieser Pflanzenkrankheit nicht möglich ist, wurde von der EUKommission eine Entscheidung hinsichtlich Maßnahmen gegen die Einschleppung und Verbreitung
dieses Pilzes sowie dessen Tilgung getroffen. Das Schadpotential dieses Pilzes scheint beträchtlich
zu sein.
Der Schadorganismus
Hauptfruchtform: Gibberella circinata (Nirenberg & O'Donnell),
Nebenfruchtform: Fusarium circinatum (Nirenberg & O’Donnell)
Synonym: Fusarium subglutinans f.sp. pini (Hepting), Fusarium lateritium f.sp. pini (Hepting)
Taxonomie: Abteilung: Ascomycota (Schlauchpilze), Ordnung: Hypocreales, Familie: Hypocreaceae
Deutsche Bezeichnung: Pechkrebs der Kiefer, Gibberella-Krebs
Englische Bezeichnung: pitch canker of pine
Herkunft und Verbreitung
Herkunft und Verbreitung von Gibberella circinata liegen im Dunkeln. Wahrscheinlich ist das natürliche
Verbreitungsgebiet in Nordamerika zu suchen, wobei einige Staaten der USA sowie Mexiko dennoch
über seine Einschleppung berichten. Weiterhin gibt es Nachweise über die Einführung dieses Pilzes
aus Japan und Südafrika. Im Jahr 2005 wird erstmalig über das Auftreten des Gibberella-Krebses im
Norden Spaniens berichtet.
Wirtspflanzen
Gibberella circinata befällt fast nur Kiefernarten. Die Hauptwirtsarten Nordamerikas sind Pinus
palustris (Sumpfkiefer), Pinus patula (Mexikanische Kiefer), Pinus radiata (Montereykiefer), Pinus
taeda (Weihrauchkiefer), Pinus virginiana (Virginiakiefer). Daneben kann dieser Schaderreger an über
30 weiteren Kiefernarten auftreten, einschließlich der in Europa heimischen Pinus sylvestris (Gemeine
Kiefer) und den Arten Pinus halepensis (Seekiefer) und Pinus pinaster (Strandkiefer), die im
Mittelmeerraum verbreitet sind. Verschiedene Nordamerikanische Arten werden in Europa
angepflanzt, z.B. Pinus contorta (Drehkiefer) und Pinus strobus (Weymouthskiefer), außerdem die
Asiatische Arten wie Pinus densiflora (Japanische Rotkiefer) und Pinus thunbergii (Japanische
Schwarzkiefer).
Ohne Zustimmung ist die Weitergabe an Dritte –auszugsweise oder im Original- nicht gestattet.
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An Pseudotsuga menziesii (Douglasien) tritt dieser Pilz symptomlos auf.
Biologie und Schadbild
Der Pilz wird hauptsächlich mit Sporen der Nebenfruchtform
(Fusarium circinatum) durch Wind und rindenbrütende Insekten
(z.B. Borkenkäfer, Rüsselkäfer) übertragen. Er verursacht an
Ästen im Kronenbreich einen Rindenkrebs, der sich oberhalb der
Infektionsstelle bildet. Die Nadeln beginnen zu welken, vergilben
und verbräunen schließlich, kleine Äste sterben ab. Befallene
Äste verlieren ihre Nadeln. Die Infektion verursacht einen starken
Harzfluss am Stamm und an den Ästen. Bei wiederholter Infektion
beginnt die Krone abzusterben. Massiver Befall führt zum
Absterben des Baumes. Das Holz befallener Äste ist infolge der
starken Harzproduktion mit Harz durchsetzt. Der Erreger kann ein
Jahr im Holz überdauern.
Da Gibberella circinata auch die Samen infiziert und durch
Saatgutaufbereitungsprozesse und Lagerung nicht abgetötet wird,
ist eine Infektion von Sämlingen möglich. Sämlinge zeigen
unspezifische Symptome einer Umfallkrankheit. Es ist davon
auszugehen, dass die interkontinentale Verbreitung durch
infiziertes Saatgut geschieht. Deshalb ist auch erstmalig
Baumsaatgut von phytosanitären Regelungen betroffen.
Der Befall kann auch von kontaminierten Pflanzenresten im Boden ausgehen.
Der eindeutige Nachweis von Gibberella circinata / Fusarium circinatum ist nur mit Hilfe von
Laboruntersuchungen möglich.
Phytosanitäre Maßnamen
Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen der Arten Pinus spp. (Kiefer) und Pseudotsuga menziesii
(Douglasie) sowie deren Saatgut dürfen nur in die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden,
wenn sie den Einfuhrvorschriften gemäß Nummer 1 des Anhangs I der Entscheidung 2007/433/EG
entsprechen und bei der Einfuhr vom zuständigen Pflanzenschutzdienst kontrolliert und keine
Anzeichen des Schadorganismus gefunden wurden.
Anfällige Pflanzen, die aus der Gemeinschaft stammen oder in die Gemeinschaft eingeführt wurden,
dürfen nur dann verbracht werden, wenn die Bedingungen gemäß Nummer 2 des Anhangs I der
Entscheidung 2007/433/EG erfüllt sind.
Bei Befall oder Befallsverdacht ist der zuständige Pflanzenschutzdienst zu informieren.
(Meldepflicht nach § 1a der Pflanzenbeschauverordnung).
Die Entscheidung 2007/433/EG ist im Internet unter folgendem Link abrufbar:
http://eur-lex.europa.eu
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