Pflanzenschutzinformation Pflanzengesundheitskontrolle 12/2011 Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg Müllroser Chaussee 54 15236 Frankfurt (Oder) Tel.: (0335) 5602102 Fax: (0331) 275483577 Bearbeiter: Herr Enderlein 29.04.2011 Der Pechkrebs der Kiefer - Gibberella circinata Im Jahr 2004 wurde in Spanien erstmalig eine neue Pilzart für Europa nachgewiesen, die eine große Gefahr für Pflanzen der Gattung Pinus (Kiefer) und die Art Pseudotsuga menziesii (Douglasie) darstellt. Da eine direkte Bekämpfung dieser Pflanzenkrankheit nicht möglich ist, wurde von der EUKommission eine Entscheidung hinsichtlich Maßnahmen gegen die Einschleppung und Verbreitung dieses Pilzes sowie dessen Tilgung getroffen. Das Schadpotential dieses Pilzes scheint beträchtlich zu sein. Der Schadorganismus Hauptfruchtform: Gibberella circinata (Nirenberg & O'Donnell), Nebenfruchtform: Fusarium circinatum (Nirenberg & O’Donnell) Synonym: Fusarium subglutinans f.sp. pini (Hepting), Fusarium lateritium f.sp. pini (Hepting) Taxonomie: Abteilung: Ascomycota (Schlauchpilze), Ordnung: Hypocreales, Familie: Hypocreaceae Deutsche Bezeichnung: Pechkrebs der Kiefer, Gibberella-Krebs Englische Bezeichnung: pitch canker of pine Herkunft und Verbreitung Herkunft und Verbreitung von Gibberella circinata liegen im Dunkeln. Wahrscheinlich ist das natürliche Verbreitungsgebiet in Nordamerika zu suchen, wobei einige Staaten der USA sowie Mexiko dennoch über seine Einschleppung berichten. Weiterhin gibt es Nachweise über die Einführung dieses Pilzes aus Japan und Südafrika. Im Jahr 2005 wird erstmalig über das Auftreten des Gibberella-Krebses im Norden Spaniens berichtet. Wirtspflanzen Gibberella circinata befällt fast nur Kiefernarten. Die Hauptwirtsarten Nordamerikas sind Pinus palustris (Sumpfkiefer), Pinus patula (Mexikanische Kiefer), Pinus radiata (Montereykiefer), Pinus taeda (Weihrauchkiefer), Pinus virginiana (Virginiakiefer). Daneben kann dieser Schaderreger an über 30 weiteren Kiefernarten auftreten, einschließlich der in Europa heimischen Pinus sylvestris (Gemeine Kiefer) und den Arten Pinus halepensis (Seekiefer) und Pinus pinaster (Strandkiefer), die im Mittelmeerraum verbreitet sind. Verschiedene Nordamerikanische Arten werden in Europa angepflanzt, z.B. Pinus contorta (Drehkiefer) und Pinus strobus (Weymouthskiefer), außerdem die Asiatische Arten wie Pinus densiflora (Japanische Rotkiefer) und Pinus thunbergii (Japanische Schwarzkiefer). Ohne Zustimmung ist die Weitergabe an Dritte –auszugsweise oder im Original- nicht gestattet. Seite 1 von 2 2 An Pseudotsuga menziesii (Douglasien) tritt dieser Pilz symptomlos auf. Biologie und Schadbild Der Pilz wird hauptsächlich mit Sporen der Nebenfruchtform (Fusarium circinatum) durch Wind und rindenbrütende Insekten (z.B. Borkenkäfer, Rüsselkäfer) übertragen. Er verursacht an Ästen im Kronenbreich einen Rindenkrebs, der sich oberhalb der Infektionsstelle bildet. Die Nadeln beginnen zu welken, vergilben und verbräunen schließlich, kleine Äste sterben ab. Befallene Äste verlieren ihre Nadeln. Die Infektion verursacht einen starken Harzfluss am Stamm und an den Ästen. Bei wiederholter Infektion beginnt die Krone abzusterben. Massiver Befall führt zum Absterben des Baumes. Das Holz befallener Äste ist infolge der starken Harzproduktion mit Harz durchsetzt. Der Erreger kann ein Jahr im Holz überdauern. Da Gibberella circinata auch die Samen infiziert und durch Saatgutaufbereitungsprozesse und Lagerung nicht abgetötet wird, ist eine Infektion von Sämlingen möglich. Sämlinge zeigen unspezifische Symptome einer Umfallkrankheit. Es ist davon auszugehen, dass die interkontinentale Verbreitung durch infiziertes Saatgut geschieht. Deshalb ist auch erstmalig Baumsaatgut von phytosanitären Regelungen betroffen. Der Befall kann auch von kontaminierten Pflanzenresten im Boden ausgehen. Der eindeutige Nachweis von Gibberella circinata / Fusarium circinatum ist nur mit Hilfe von Laboruntersuchungen möglich. Phytosanitäre Maßnamen Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen der Arten Pinus spp. (Kiefer) und Pseudotsuga menziesii (Douglasie) sowie deren Saatgut dürfen nur in die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden, wenn sie den Einfuhrvorschriften gemäß Nummer 1 des Anhangs I der Entscheidung 2007/433/EG entsprechen und bei der Einfuhr vom zuständigen Pflanzenschutzdienst kontrolliert und keine Anzeichen des Schadorganismus gefunden wurden. Anfällige Pflanzen, die aus der Gemeinschaft stammen oder in die Gemeinschaft eingeführt wurden, dürfen nur dann verbracht werden, wenn die Bedingungen gemäß Nummer 2 des Anhangs I der Entscheidung 2007/433/EG erfüllt sind. Bei Befall oder Befallsverdacht ist der zuständige Pflanzenschutzdienst zu informieren. (Meldepflicht nach § 1a der Pflanzenbeschauverordnung). Die Entscheidung 2007/433/EG ist im Internet unter folgendem Link abrufbar: http://eur-lex.europa.eu