Leitfaden öffentliche Sicherheit

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öffentliche Sicherheit
05.10.2016 war
Personen mit auffälligem
Verhalten
Version 0.2
01.09.01
7 Merkblatt
Umgang mit Personen mit auffälligem Verhalten
Bei strafrechtlich relevanten Handlungen
Bei akut gefährlichen Situationen bzw. strafrechtlich relevanten Delikten (Gewalt, akute Bedrohung,
Diebstahl, starke Ruhestörung, Sachbeschädigung, Drogenhandel) ist in jedem Fall die Polizei
beizuziehen.
Telefon 117
oder
Polizeiposten Altnau Tel. +41 (0)71 221 42 60
Bei Störung der öffentlichen Ordnung
Bei Störungen der öffentlichen Ordnung (Urinieren in der Öffentlichkeit, Entblössen, Beleidigungen,
alkoholisiertes Verhalten usw…) informieren Sie bitte eine der zuständige Stelle. Falls Sie die Person
nicht einer Stelle zuordnen können, versuchen Sie den Namen oder den Aufenthaltsort in Erfahrung
zu bringen oder machen Sie ein Foto. Beachten Sie dabei die Grundsätze des Datenschutzes und
behandeln Sie die Informationen vertraulich.
Ohne eindeutige Signalisation wird die wirksame Bearbeitung des Vorfalls durch die zuständigen
Stellen schwierig.
Zuständige Stellen, wenn die Person zugeordnet werden kann:
Bei Vorfällen welche Personen der Stiftung Maniso
betreffen:
Bei Vorfällen welche Personen der Psychiatrischen
Dienste Thurgau betreffen:
Lutz Goldbecker
Heimleiter Mansio Schilfluggä
[email protected]
Tel. +41 (0)71 686 45 20
Andrew Bay
Bereichsleitung Pflege Akutpsychiatrie
[email protected]
Tel. +41 (0)71 686 42 03
Koordinationsstelle, wenn Personen nicht zugeordnet werden können:
Bei Vorfällen in denen Personen nicht zugeordnet
werden können
Gemeindepräsident
René Walther
[email protected]
Tel. +41 (0)71 686 85 45
•
Im Zweifelsfall ist der Kontakt mit der Polizei nicht falsch.
•
Rückmeldungen erhalten Sie unter Berücksichtigung des Daten- und Persönlichkeitsschutzs
von der avisierten Stelle.
Helfen Sie mit die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erhalten. Danke!
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