öffentliche Sicherheit 05.10.2016 war Personen mit auffälligem Verhalten Version 0.2 01.09.01 7 Merkblatt Umgang mit Personen mit auffälligem Verhalten Bei strafrechtlich relevanten Handlungen Bei akut gefährlichen Situationen bzw. strafrechtlich relevanten Delikten (Gewalt, akute Bedrohung, Diebstahl, starke Ruhestörung, Sachbeschädigung, Drogenhandel) ist in jedem Fall die Polizei beizuziehen. Telefon 117 oder Polizeiposten Altnau Tel. +41 (0)71 221 42 60 Bei Störung der öffentlichen Ordnung Bei Störungen der öffentlichen Ordnung (Urinieren in der Öffentlichkeit, Entblössen, Beleidigungen, alkoholisiertes Verhalten usw…) informieren Sie bitte eine der zuständige Stelle. Falls Sie die Person nicht einer Stelle zuordnen können, versuchen Sie den Namen oder den Aufenthaltsort in Erfahrung zu bringen oder machen Sie ein Foto. Beachten Sie dabei die Grundsätze des Datenschutzes und behandeln Sie die Informationen vertraulich. Ohne eindeutige Signalisation wird die wirksame Bearbeitung des Vorfalls durch die zuständigen Stellen schwierig. Zuständige Stellen, wenn die Person zugeordnet werden kann: Bei Vorfällen welche Personen der Stiftung Maniso betreffen: Bei Vorfällen welche Personen der Psychiatrischen Dienste Thurgau betreffen: Lutz Goldbecker Heimleiter Mansio Schilfluggä [email protected] Tel. +41 (0)71 686 45 20 Andrew Bay Bereichsleitung Pflege Akutpsychiatrie [email protected] Tel. +41 (0)71 686 42 03 Koordinationsstelle, wenn Personen nicht zugeordnet werden können: Bei Vorfällen in denen Personen nicht zugeordnet werden können Gemeindepräsident René Walther [email protected] Tel. +41 (0)71 686 85 45 • Im Zweifelsfall ist der Kontakt mit der Polizei nicht falsch. • Rückmeldungen erhalten Sie unter Berücksichtigung des Daten- und Persönlichkeitsschutzs von der avisierten Stelle. Helfen Sie mit die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erhalten. Danke! 5/5