Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Dringliche Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder, Steiner-Wieser und Wiedermann an Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler betreffend die 80 km/h-Beschränkung auf der Stadtautobahn Wahrscheinlich mit 1. Februar 2014 wird auf der Stadtautobahn zwischen Salzburg-Nord und dem Knoten Salzburg eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h gelten. Begründet wird diese Maßnahme mit den erhöhten Schadstoffwerten entlang der Autobahn. Vorerst soll diese Maßnahme nur auf drei Monate befristet sein. Wie es danach weiter gehen soll, bleibt offen. Allein die Ankündigung der Landesregierung hat zu massiven Protesten geführt. Auf einer Facebook-Protestseite gegen die 80 km/h-Beschränkung haben bereits über 34.000 User ihre Ablehnung signalisiert. Aber auch Interessenvertretungen, wie etwa die Salzburger Wirtschaftskammer, kritisieren die Landesregierung wegen dieser Beschränkung. Bemerkenswert ist, dass die Landesregierung bislang von der im Regierungsprogramm gepriesene Bürgerbeteiligung nichts wissen will, während etwa der Politikwissenschafter Peter Filzmaier diese Frage als „ideal typisch geeignet“ betrachtet. Echte Mitbestimmung bei heiklen Themen ist offensichtlich nicht gefragt und wird somit zur leeren Worthülse. Der Probebetrieb ist auch mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Sowohl die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung als auch der Magistrat der Stadt Salzburg rechnen mit abertausenden Verwaltungsstrafverfahren. Ob die Einnahmen diesen Aufwand auch nur einigermaßen abdecken, ist zu bezweifeln. Der Bürgermeister der Stadt Salzburg hat deshalb bereits angekündigt, die Verordnung nicht vollziehen zu wollen und von verwaltungstechnischem „Wahnsinn“ gesprochen. Die Dringlichkeit der Beantwortung dieser Anfrage ergibt sich aus dem Inkrafttretensdatum der Verordnung zu Jahresanfang 2014. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher gemäß § 78 Abs 1 GO-LT folgende Dringliche Anfrage: 1. Wie hoch beziffern Sie den Aufwand (Personal, Infrastruktur, …) für den dreimonatigen Probebetrieb und von wem wird dieser getragen? 2. Wem fließen die Einnahmen aus den Strafen zu und welcher Zweckbindung unterliegen diese Einnahmen? 3. Wie beurteilen Sie die Ankündigung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt, die Verordnung nicht vollziehen zu wollen? 4. Unter welchen Voraussetzungen beabsichtigen Sie den Probebetrieb zu verlängern? 5. Beabsichtigen Sie vor der Verordnung einer permanenten Geschwindigkeitsbeschränkung die Meinung der Bürgerinnen und Bürger in Form einer Volksbefragung einzuholen? Salzburg, 9. Dezember 2013 2