Vorlage für Landtagskanzlei

Werbung
Nr.
der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)
Dringliche Anfrage
der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder, Steiner-Wieser und Wiedermann an Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler betreffend die 80 km/h-Beschränkung auf
der Stadtautobahn
Wahrscheinlich mit 1. Februar 2014 wird auf der Stadtautobahn zwischen Salzburg-Nord und
dem Knoten Salzburg eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h gelten. Begründet wird
diese Maßnahme mit den erhöhten Schadstoffwerten entlang der Autobahn. Vorerst soll diese
Maßnahme nur auf drei Monate befristet sein. Wie es danach weiter gehen soll, bleibt offen.
Allein die Ankündigung der Landesregierung hat zu massiven Protesten geführt. Auf einer
Facebook-Protestseite gegen die 80 km/h-Beschränkung haben bereits über 34.000 User ihre
Ablehnung signalisiert. Aber auch Interessenvertretungen, wie etwa die Salzburger
Wirtschaftskammer, kritisieren die Landesregierung wegen dieser Beschränkung.
Bemerkenswert ist, dass die Landesregierung bislang von der im Regierungsprogramm
gepriesene Bürgerbeteiligung nichts wissen will, während etwa der Politikwissenschafter Peter
Filzmaier diese Frage als „ideal typisch geeignet“ betrachtet. Echte Mitbestimmung bei heiklen
Themen ist offensichtlich nicht gefragt und wird somit zur leeren Worthülse.
Der Probebetrieb ist auch mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Sowohl die
Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung als auch der Magistrat der Stadt Salzburg
rechnen mit abertausenden Verwaltungsstrafverfahren. Ob die Einnahmen diesen Aufwand
auch nur einigermaßen abdecken, ist zu bezweifeln. Der Bürgermeister der Stadt Salzburg hat
deshalb bereits angekündigt, die Verordnung nicht vollziehen zu wollen und von
verwaltungstechnischem „Wahnsinn“ gesprochen.
Die Dringlichkeit der Beantwortung dieser Anfrage ergibt sich aus dem Inkrafttretensdatum der
Verordnung zu Jahresanfang 2014.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher gemäß § 78 Abs 1 GO-LT folgende
Dringliche Anfrage:
1. Wie hoch beziffern Sie den Aufwand (Personal, Infrastruktur, …) für den dreimonatigen
Probebetrieb und von wem wird dieser getragen?
2. Wem fließen die Einnahmen aus den Strafen zu und welcher Zweckbindung unterliegen
diese Einnahmen?
3. Wie beurteilen Sie die Ankündigung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt, die
Verordnung nicht vollziehen zu wollen?
4. Unter welchen Voraussetzungen beabsichtigen Sie den Probebetrieb zu verlängern?
5. Beabsichtigen Sie vor der Verordnung einer permanenten Geschwindigkeitsbeschränkung
die Meinung der Bürgerinnen und Bürger in Form einer Volksbefragung einzuholen?
Salzburg, 9. Dezember 2013
2
Herunterladen