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Amtsblatt
Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld
Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf
Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, in der Nebenstelle Lette sowie
bei den örtlichen Banken und Sparkassen erhältlich
Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1 €, kostenfrei über
die Stadtseite: http://www.coesfeld.de/amtsblatt
Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,
Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04,
Fax: (0 25 41) 9 39-40 00, Email: [email protected]
Jahrgang 2008
Ausgegeben am 4. Dezember 2008
Nummer 18
Inhalt dieser Ausgabe:
91/2008
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120/1 "Gewerbepark Flamschen", Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 120/2 "Gewerbepark Flamschen", 64. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Bereich der Bebauungspläne 120/1 und 120/2,
Aufstellungs- Änderungsbeschluss, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
119
92/2008
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Neuordnung der Innenstadt" im beschleunigten
Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) / Bekanntmachung Änderungsbeschluss /
Öffentlichkeitsbeteiligung / Öffentliche Auslegung
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Nummer 18/2008
91/2008
Amtsblatt der Stadt Coesfeld
Seite 119
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120/1 "Gewerbepark Flamschen", Aufstellung
des Be-bauungsplanes Nr. 120/2 "Gewerbepark Flamschen", 64. Änderung des
Flächennutzungspla-nes für den Bereich der Bebauungspläne 120/1 und 120/2,
Aufstellungs- Änderungsbeschluss, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Öffentliche Bekanntmachung
A) 64. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 28/8/2008 beschlossen, die 64. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld für den Bereich der Bebauungspläne 120/1 und 120/2
„Gewerbepark Flamschen“ durchzuführen.
Der Geltungsbereich umfasst den östlichen und südöstlichen Teilbereich (ehem. Technischer Bereich)
des Kasernengeländes in Coesfeld Flamschen und wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden und Osten durch den „Markenweg“, im Süden durch die Flächen der ehemaligen
Bauschuttdeponie, im Westen durch die ehemalige „Schießanlage“ bzw. durch Teile der Forstflächen
des Standortübungsgeländes und durch eine Linie die in einem Abstand von ca. 120 bis 200 m
parallel zum „Markenweg“ verläuft.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit
geltenden Fassung ortsüblich bekannt gemacht.
B) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120/1 „Gewerbepark Flamschen“
Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 28/8/2008 beschlossen, gemäß § 2 des BauGB in
der zurzeit geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 120/1 „Gewerbepark Flamschen“ aufzustellen.
Das Plangebiet umfasst den östlichen und südöstlichen Teilbereich (ehem. „Technischer Bereich“) des
Kasernengeländes und wird wie folgt umgrenzt:
Nummer 18/2008
Amtsblatt der Stadt Coesfeld
Seite 120
Im Norden und Osten durch den „Markenweg“, im Süden durch die „rückwärtige Kasernenzufahrt zum
ehem. Technischen Bereich“ und im Westen durch eine Linie die in einem Abstand von ca. 120 m
parallel zum „Markenweg“ verläuft.
Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit
geltenden Fassung ortsüblich bekannt gemacht.
C) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120/2 „Gewerbepark Flamschen“
Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 20/11/2008 beschlossen, gemäß § 2 des BauGB
in der zurzeit geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 120/2 „Gewerbepark Flamschen“
aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst den südlichen Teilbereich des Kasernengeländes und wird wie folgt
umgrenzt:
Im Norden durch die „rückwärtige Kasernenzufahrt zum ehem. Technischen Bereich“, im Osten durch
den „Markenweg“, im Süden durch die ehem. Bauschuttdeponie und im Westen durch die
angrenzenden Forstflächen und die Standortschießanlage.
Nummer 18/2008
Amtsblatt der Stadt Coesfeld
Seite 121
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit
geltenden Fassung ortsüblich bekannt gemacht.
D) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die Verfahren -Aufstellung der
Bebauungspläne Nr. 120/1 und 120/2 „Gewerbepark Flamschen“ und 64. Änderung des
FlächennutzungsplanesDie militärische Nutzung der „Freiherr-vom-Stein-Kaserne“ in Coesfeld Flamschen wird zum
Jahreswechsel aufgegeben. Somit stehen die Flächen für eine zivile Nachfolgenutzung zur Verfügung.
Für einen Teil des insgesamt 69 ha großen Areals gibt es bereits konkrete Anfragen von
Gewerbetreibenden. Dementsprechend sollen die Flächen im Geltungsbereich der Bauleitpläne als
gewerbliche Bauflächen -Industriegebiet- entwickelt werden.
Zur Realisierung dieses Vorhabens sind die Bebauungspläne 120/1 und 120/2 „Gewerbepark
Flamschen“ aufzustellen.
Weiterhin ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese wird im Parallelverfahren
betrieben.
Der Rat der Stadt Coesfeld hat in den Sitzungen am 28/8/2008 und 20/11/2008 beschlossen, die
Öffentlichkeit gemäß § 3 des BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Unter Hinweis auf § 3 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung lade ich zu einem öffentlichen
Darlegungs- und Anhörungstermin ein.
Nummer 18/2008
Amtsblatt der Stadt Coesfeld
Seite 122
Die Veranstaltung findet am 15/12/2008 um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal (1. Obergeschoss)
des Rathauses der Stadt Coesfeld, Markt 8, statt.
Die Planungen werden anhand von Entwurfsplänen erläutert.
Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planungsabsichten.
Coesfeld 1/12/2008
Der Bürgermeister
In Vertretung
Thomas Backes
92/2008
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Neuordnung der Innenstadt" im
beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) / Bekanntmachung
Änderungsbeschluss / Öffentlichkeitsbeteiligung / Öffentliche Auslegung
Öffentliche Bekanntmachung
A) Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Neuordnung der Innenstadt“
Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 20/11/2008 beschlossen, gemäß § 2 i. V. mit §
13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung die zweite Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 2 „Neuordnung der Innenstadt“ im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Der Änderungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
-
im Norden durch die Fassaden des Gebäudes Markt 17/18,
-
im Osten durch die Fassaden der Lambertikirche und des Rathauses (Markt 8),
-
im Süden durch eine Linie gebildet durch Rathaus, Südfassaden der Häuser Markt 12 und
23, sowie die Nordfassade des Hauses Markt 6-
-
im Westen durch die Ostfassaden der Häuser Markt 4 und 5 sowie durch eine Linie
gebildet durch die Westfassaden der Häuser Markt 1, 2, 3.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Hinweis auf § 13a Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt gemacht.
Wesentliche Ziele der Planung sind:
-Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung
-Einziehung der Arkaden an der südlichen Seite der Marktplatzbebauung.
Wesentliche Auswirkungen der Planung sind:
-Veränderung der baulichen Gestaltung der Marktplatzbebauung
-Erweiterung der Verkaufsflächen der betroffenen Gebäude.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des BauGB.
Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des BauGB durchgeführt.
B) Öffentliche Auslegung / 2. Änderung des Bebauunsplanes Nr. 2 „Neuordnung der
Innenstadt“
Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 20/11/2008 beschlossen, den Entwurf des Planes
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Neuordnung der Innenstadt“ sowie die dazugehörige
Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen. Die
betroffene Öffentlichkeit erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb dieser Frist.
Nummer 18/2008
Amtsblatt der Stadt Coesfeld
Seite 123
Der Änderungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
-
im Norden durch die Fassaden des Gebäudes Markt 17/18,
-
im Osten durch die Fassaden der Lambertikirche und des Rathauses (Markt 8),
-
im Süden durch eine Linie gebildet durch Rathaus, Südfassaden der Häuser Markt 12 und
23, sowie die Nordfassade des Hauses Markt 6-
-
im Westen durch die Ostfassaden der Häuser Markt 4 und 5 sowie durch eine Linie
gebildet durch die Westfassaden der Häuser Markt 1, 2, 3.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des BauGB.
Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des BauGB durchgeführt.
Wesentliche Ziele der Planung sind:
-Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung
-Einziehung der Arkaden an der südlichen Seite der Marktplatzbebauung.
Wesentliche Auswirkungen der Planung sind:
-Veränderung der baulichen Gestaltung der Marktplatzbebauung
-Erweiterung der Verkaufsflächen der betroffenen Gebäude.
Die oben genannten Unterlagen, können in der Zeit vom 22.12.2008 bis einschließlich 23.01.2009
bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, Fachbereich 30 – Bürgerbüro, Zimmer 1 während der
Dienststunden
montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Umweltbezogene Informationen sind derzeit nicht verfügbar.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Sie werden im Rahmen
der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren
ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Nummer 18/2008
Coesfeld 1/12/2008
Der Bürgermeister
In Vertretung
Thomas Backes
Amtsblatt der Stadt Coesfeld
Seite 124
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