Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, in der Nebenstelle Lette sowie bei den örtlichen Banken und Sparkassen erhältlich Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1 €, kostenfrei über die Stadtseite: http://www.coesfeld.de/amtsblatt Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst, Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-40 00, Email: [email protected] Jahrgang 2008 Ausgegeben am 4. Dezember 2008 Nummer 18 Inhalt dieser Ausgabe: 91/2008 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120/1 "Gewerbepark Flamschen", Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120/2 "Gewerbepark Flamschen", 64. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Bebauungspläne 120/1 und 120/2, Aufstellungs- Änderungsbeschluss, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 119 92/2008 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Neuordnung der Innenstadt" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) / Bekanntmachung Änderungsbeschluss / Öffentlichkeitsbeteiligung / Öffentliche Auslegung 122 Nummer 18/2008 91/2008 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 119 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120/1 "Gewerbepark Flamschen", Aufstellung des Be-bauungsplanes Nr. 120/2 "Gewerbepark Flamschen", 64. Änderung des Flächennutzungspla-nes für den Bereich der Bebauungspläne 120/1 und 120/2, Aufstellungs- Änderungsbeschluss, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Öffentliche Bekanntmachung A) 64. Änderung des Flächennutzungsplanes Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 28/8/2008 beschlossen, die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld für den Bereich der Bebauungspläne 120/1 und 120/2 „Gewerbepark Flamschen“ durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst den östlichen und südöstlichen Teilbereich (ehem. Technischer Bereich) des Kasernengeländes in Coesfeld Flamschen und wird wie folgt umgrenzt: Im Norden und Osten durch den „Markenweg“, im Süden durch die Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie, im Westen durch die ehemalige „Schießanlage“ bzw. durch Teile der Forstflächen des Standortübungsgeländes und durch eine Linie die in einem Abstand von ca. 120 bis 200 m parallel zum „Markenweg“ verläuft. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan. Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung ortsüblich bekannt gemacht. B) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120/1 „Gewerbepark Flamschen“ Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 28/8/2008 beschlossen, gemäß § 2 des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 120/1 „Gewerbepark Flamschen“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst den östlichen und südöstlichen Teilbereich (ehem. „Technischer Bereich“) des Kasernengeländes und wird wie folgt umgrenzt: Nummer 18/2008 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 120 Im Norden und Osten durch den „Markenweg“, im Süden durch die „rückwärtige Kasernenzufahrt zum ehem. Technischen Bereich“ und im Westen durch eine Linie die in einem Abstand von ca. 120 m parallel zum „Markenweg“ verläuft. Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung ortsüblich bekannt gemacht. C) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120/2 „Gewerbepark Flamschen“ Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 20/11/2008 beschlossen, gemäß § 2 des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 120/2 „Gewerbepark Flamschen“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst den südlichen Teilbereich des Kasernengeländes und wird wie folgt umgrenzt: Im Norden durch die „rückwärtige Kasernenzufahrt zum ehem. Technischen Bereich“, im Osten durch den „Markenweg“, im Süden durch die ehem. Bauschuttdeponie und im Westen durch die angrenzenden Forstflächen und die Standortschießanlage. Nummer 18/2008 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 121 Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung ortsüblich bekannt gemacht. D) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die Verfahren -Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 120/1 und 120/2 „Gewerbepark Flamschen“ und 64. Änderung des FlächennutzungsplanesDie militärische Nutzung der „Freiherr-vom-Stein-Kaserne“ in Coesfeld Flamschen wird zum Jahreswechsel aufgegeben. Somit stehen die Flächen für eine zivile Nachfolgenutzung zur Verfügung. Für einen Teil des insgesamt 69 ha großen Areals gibt es bereits konkrete Anfragen von Gewerbetreibenden. Dementsprechend sollen die Flächen im Geltungsbereich der Bauleitpläne als gewerbliche Bauflächen -Industriegebiet- entwickelt werden. Zur Realisierung dieses Vorhabens sind die Bebauungspläne 120/1 und 120/2 „Gewerbepark Flamschen“ aufzustellen. Weiterhin ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese wird im Parallelverfahren betrieben. Der Rat der Stadt Coesfeld hat in den Sitzungen am 28/8/2008 und 20/11/2008 beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 des BauGB frühzeitig zu beteiligen. Unter Hinweis auf § 3 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung lade ich zu einem öffentlichen Darlegungs- und Anhörungstermin ein. Nummer 18/2008 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 122 Die Veranstaltung findet am 15/12/2008 um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal (1. Obergeschoss) des Rathauses der Stadt Coesfeld, Markt 8, statt. Die Planungen werden anhand von Entwurfsplänen erläutert. Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planungsabsichten. Coesfeld 1/12/2008 Der Bürgermeister In Vertretung Thomas Backes 92/2008 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Neuordnung der Innenstadt" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) / Bekanntmachung Änderungsbeschluss / Öffentlichkeitsbeteiligung / Öffentliche Auslegung Öffentliche Bekanntmachung A) Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Neuordnung der Innenstadt“ Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 20/11/2008 beschlossen, gemäß § 2 i. V. mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Neuordnung der Innenstadt“ im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Der Änderungsbereich wird wie folgt umgrenzt: - im Norden durch die Fassaden des Gebäudes Markt 17/18, - im Osten durch die Fassaden der Lambertikirche und des Rathauses (Markt 8), - im Süden durch eine Linie gebildet durch Rathaus, Südfassaden der Häuser Markt 12 und 23, sowie die Nordfassade des Hauses Markt 6- - im Westen durch die Ostfassaden der Häuser Markt 4 und 5 sowie durch eine Linie gebildet durch die Westfassaden der Häuser Markt 1, 2, 3. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan. Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Hinweis auf § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Wesentliche Ziele der Planung sind: -Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung -Einziehung der Arkaden an der südlichen Seite der Marktplatzbebauung. Wesentliche Auswirkungen der Planung sind: -Veränderung der baulichen Gestaltung der Marktplatzbebauung -Erweiterung der Verkaufsflächen der betroffenen Gebäude. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des BauGB. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des BauGB durchgeführt. B) Öffentliche Auslegung / 2. Änderung des Bebauunsplanes Nr. 2 „Neuordnung der Innenstadt“ Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 20/11/2008 beschlossen, den Entwurf des Planes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Neuordnung der Innenstadt“ sowie die dazugehörige Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen. Die betroffene Öffentlichkeit erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb dieser Frist. Nummer 18/2008 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 123 Der Änderungsbereich wird wie folgt umgrenzt: - im Norden durch die Fassaden des Gebäudes Markt 17/18, - im Osten durch die Fassaden der Lambertikirche und des Rathauses (Markt 8), - im Süden durch eine Linie gebildet durch Rathaus, Südfassaden der Häuser Markt 12 und 23, sowie die Nordfassade des Hauses Markt 6- - im Westen durch die Ostfassaden der Häuser Markt 4 und 5 sowie durch eine Linie gebildet durch die Westfassaden der Häuser Markt 1, 2, 3. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des BauGB. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des BauGB durchgeführt. Wesentliche Ziele der Planung sind: -Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung -Einziehung der Arkaden an der südlichen Seite der Marktplatzbebauung. Wesentliche Auswirkungen der Planung sind: -Veränderung der baulichen Gestaltung der Marktplatzbebauung -Erweiterung der Verkaufsflächen der betroffenen Gebäude. Die oben genannten Unterlagen, können in der Zeit vom 22.12.2008 bis einschließlich 23.01.2009 bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, Fachbereich 30 – Bürgerbüro, Zimmer 1 während der Dienststunden montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen sind derzeit nicht verfügbar. Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nummer 18/2008 Coesfeld 1/12/2008 Der Bürgermeister In Vertretung Thomas Backes Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 124