Vorlage-Nr.: 159/2014 Az.: FB 6- Herr Koch Datum: 07.05.2014 Bürgermeisteramt Sitzungsvorlage Gremium: Am: Gemeinderat 05.06.2014 Betreff: Neubau Hannes-Reiber-Halle – Aufhebung des Sperrvermerks Anlage(n): Mitzeichnung Beschlussvorschlag: Aufgrund der positiven Sportstättenförderbescheinigung des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 730.000 EUR wird für den Neubau der Hannes-Reiber-Halle der Sperrvermerk auf dem Auftragssachkonto I 11245000 – 7871000 (Errichtung einer Ballsporthalle/ Mehrzweckhalle) in Höhe von 1.070.000 EUR - ohne Berücksichtigung einer optischen Aufwertung durch Struktur/Material- und/oder Farbgebung - aufgehoben. Beratungsfolge: Vorlage an Gemeinderat zur Sitzungsart Beschlussfassung öffentlich Sitzungsdatum Beschluss 05.06.2014 Haushaltsrechtliche Deckung Finanzielle Auswirkungen: HHJ 2014 Sachkonto 7871000 Produkt I 11245000 Bezeichnung Bezeichnung Erläuterung Aufhebung des Sperrvermerks aufgrund positivem Sportstättenförderbescheid in Höhe von 730.000 EUR Plan - Betrag 1.070.000,00 Deckungsvorschlag: Entfällt Seite 1 von 2 Sachdarstellung und Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 10.12.2013 wurde der Neubau der Hannes-Reiber-Halle im Grundsatz beschlossen. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage - Nr. 403a/2013 verwiesen. Entsprechend der Beschlusslage wurden im Haushaltsplan unter dem Auftragssachkonto I 11245000 – 7871000 (Errichtung einer Ballsporthalle/ Mehrzweckhalle) 5.600.000 EUR (Ansatz 2014 – 1.500.000 EUR, VE Folgejahre 4.100.000 EUR) aufgenommen, zzgl. noch zu übertragende Haushaltsmittel (Planungskosten Machbarkeitstudien, Entwurf etc.) aus dem Haushaltsjahr 2013 als Ermächtigungsübertragung. Die Beschlussfassung über den Neubau der Hannes-Reiber-Halle erfolge vorbehaltlich der verbindlichen Förderzusage (Sportstättenförderung). Aus diesem Grund wurden die bereitgestellten Mittel im Haushaltplan 2014 mit einem Sperrvermerk versehen. Unabhängig von der Förderzusage wurden neben der Eingabe des Baugesuchs auch die Planungen parallel fortgeführt, um bei positiver Förderbescheinigung ohne Zeitverlust im Oktober 2014 mit der Baumaßnahme beginnen zu können. Hierzu wurden bereits ein Teil der Sperrvermerks in Höhe 350.000 EUR für Planungskosten aufgehoben. Auf die Vorlage Nr. 71/2014 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Wie in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 06.05.2014 durch Herrn EBM Allgaier berichtet, wurde der Antrag der Stadt Kornwestheim auf Sportstättenförderung für den Bau der Hannes-Reiber-Halle positiv beschieden und das Land fördert den Neubau mit dem höchstmöglichen Fördersatz in Höhe von 730.000 EUR. Aus Vorgenannten Gründen kann nun der Sperrvermerk auf dem Auftragssachkonto I 11245000 – 7871000 (Errichtung einer Ballsporthalle/ Mehrzweckhalle) in Höhe von 1.070.000 EUR aufgehoben werden. 80.000 EUR verbleiben auf dem Auftragssachkonto mit Sperrvermerk, da vom Ausschusses für Umwelt und Technik in seiner Sitzung am 06.05.2014 die Ausführung der Fassade mit 2-schaligem Sichtbeton und Minderkosten – ohne Berücksichtigung einer optischen Aufwertung durch Struktur/Material- und/oder Farbgebung - von gegenüber der ursprünglich kalkulierten Fassade in Höhe von 80.000 EUR beschlossen wurde. Sollte von Seiten des Gemeinderates eine optische Aufwertung der homogenen Betonfassade durch Struktur/Material – und/oder Farbgebung gewünscht sein, dann würde dies variantenabhängige Mehrkosten und eine Reduzierung der Einsparung ergeben, die letztendlich auch die Aufhebung/ Teilaufhebung der 80.000 EUR bedingen würden. Die Verwaltung wird hierzu, sofern gewünscht, eine gesonderte Vorlage mit der Vorstellung verschiedener Möglichkeiten im Ausschuss einbringen. Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der positiven Sportstättenförderbescheinigung des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 730.000 EUR, für den Neubau der Hannes-ReiberHalle den Sperrvermerk auf dem Auftragssachkonto I 11245000 – 7871000 (Errichtung einer Ballsporthalle/ Mehrzweckhalle) in Höhe von 1.070.000 EUR - ohne Berücksichtigung einer optischen Aufwertung durch Struktur/Material- und/oder Farbgebung - aufzuheben. Sollte von Seiten des Gemeinderates eine optische Aufwertung der homogenen Betonfassade durch Struktur/Material – und/oder Farbgebung gewünscht sein, müsste für die variantenabhängige Mehrkosten der Sperrvermerk der restlichen Mitte in Höhe von max. 80.000 EUR ganz/ teilweise aufgehoben werden. Seite 2 von 2