Bürgermeisteramt - Stadt Kornwestheim

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Vorlage-Nr.:
159/2014
Az.:
FB 6- Herr Koch
Datum:
07.05.2014
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage
Gremium:
Am:
Gemeinderat
05.06.2014
Betreff:
Neubau Hannes-Reiber-Halle – Aufhebung des Sperrvermerks
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der positiven Sportstättenförderbescheinigung des Landes Baden-Württemberg in
Höhe von 730.000 EUR wird für den Neubau der Hannes-Reiber-Halle der Sperrvermerk auf
dem Auftragssachkonto I 11245000 – 7871000 (Errichtung einer Ballsporthalle/
Mehrzweckhalle) in Höhe von 1.070.000 EUR - ohne Berücksichtigung einer optischen
Aufwertung durch Struktur/Material- und/oder Farbgebung - aufgehoben.
Beratungsfolge:
Vorlage an
Gemeinderat
zur
Sitzungsart
Beschlussfassung öffentlich
Sitzungsdatum Beschluss
05.06.2014
Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle Auswirkungen:
HHJ
2014
Sachkonto
7871000
Produkt
I 11245000
Bezeichnung
Bezeichnung
Erläuterung
Aufhebung des Sperrvermerks
aufgrund positivem
Sportstättenförderbescheid in
Höhe von 730.000 EUR
Plan
-
Betrag
1.070.000,00
Deckungsvorschlag:
Entfällt
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Sachdarstellung und Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 10.12.2013 wurde der Neubau
der Hannes-Reiber-Halle im Grundsatz beschlossen. In diesem Zusammenhang wird auf die
Vorlage - Nr. 403a/2013 verwiesen. Entsprechend der Beschlusslage wurden im
Haushaltsplan unter dem Auftragssachkonto I 11245000 – 7871000 (Errichtung einer
Ballsporthalle/ Mehrzweckhalle) 5.600.000 EUR (Ansatz 2014 – 1.500.000 EUR, VE
Folgejahre 4.100.000 EUR) aufgenommen, zzgl. noch zu übertragende Haushaltsmittel
(Planungskosten Machbarkeitstudien, Entwurf etc.) aus dem Haushaltsjahr 2013 als
Ermächtigungsübertragung.
Die Beschlussfassung über den Neubau der Hannes-Reiber-Halle erfolge vorbehaltlich der
verbindlichen Förderzusage (Sportstättenförderung). Aus diesem Grund wurden die
bereitgestellten Mittel im Haushaltplan 2014 mit einem Sperrvermerk versehen.
Unabhängig von der Förderzusage wurden neben der Eingabe des Baugesuchs auch die
Planungen parallel fortgeführt, um bei positiver Förderbescheinigung ohne Zeitverlust im
Oktober 2014 mit der Baumaßnahme beginnen zu können. Hierzu wurden bereits ein Teil
der Sperrvermerks in Höhe 350.000 EUR für Planungskosten aufgehoben. Auf die Vorlage
Nr. 71/2014 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Wie in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 06.05.2014 durch Herrn
EBM Allgaier berichtet, wurde der Antrag der Stadt Kornwestheim auf Sportstättenförderung
für den Bau der Hannes-Reiber-Halle positiv beschieden und das Land fördert den Neubau
mit dem höchstmöglichen Fördersatz in Höhe von 730.000 EUR.
Aus Vorgenannten Gründen kann nun der Sperrvermerk auf dem Auftragssachkonto
I 11245000 – 7871000 (Errichtung einer Ballsporthalle/ Mehrzweckhalle) in Höhe von
1.070.000 EUR aufgehoben werden.
80.000 EUR verbleiben auf dem Auftragssachkonto mit Sperrvermerk, da vom Ausschusses
für Umwelt und Technik in seiner Sitzung am 06.05.2014 die Ausführung der Fassade mit
2-schaligem Sichtbeton und Minderkosten – ohne Berücksichtigung einer optischen
Aufwertung durch Struktur/Material- und/oder Farbgebung - von gegenüber der ursprünglich
kalkulierten Fassade in Höhe von 80.000 EUR beschlossen wurde.
Sollte von Seiten des Gemeinderates eine optische Aufwertung der homogenen
Betonfassade durch Struktur/Material – und/oder Farbgebung gewünscht sein, dann würde
dies variantenabhängige Mehrkosten und eine Reduzierung der Einsparung ergeben, die
letztendlich auch die Aufhebung/ Teilaufhebung der 80.000 EUR bedingen würden. Die
Verwaltung wird hierzu, sofern gewünscht, eine gesonderte Vorlage mit der Vorstellung
verschiedener Möglichkeiten im Ausschuss einbringen.
Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der positiven Sportstättenförderbescheinigung des
Landes Baden-Württemberg in Höhe von 730.000 EUR, für den Neubau der Hannes-ReiberHalle den Sperrvermerk auf dem Auftragssachkonto I 11245000 – 7871000 (Errichtung einer
Ballsporthalle/ Mehrzweckhalle) in Höhe von 1.070.000 EUR - ohne Berücksichtigung einer
optischen Aufwertung durch Struktur/Material- und/oder Farbgebung - aufzuheben.
Sollte von Seiten des Gemeinderates eine optische Aufwertung der homogenen
Betonfassade durch Struktur/Material – und/oder Farbgebung gewünscht sein, müsste für
die variantenabhängige Mehrkosten der Sperrvermerk der restlichen Mitte in Höhe von max.
80.000 EUR ganz/ teilweise aufgehoben werden.
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