MISSACHTUNG DER HAUSORDNUNG Im Kolpinghaus Ferlach legen wir großen Wert auf Vertrauen, Wertschätzung und Verantwortung. Wir erwarten respektvolle und höfliche Umgangsformen gegenüber den SchülerInnen und MitarbeiterInnen. Es bedarf auch bestimmter Spielregeln und Konsequenzen, um ein friedliches Miteinander zu ermöglichen. Wird gegen die Hausordnung verstoßen ist mit folgenden Vorgehensweisen zu rechnen: Mündliche Verwarnung und soziale Dienste (Verlängerung der Studierstunde, Reinigungsdienste, etc.) Elternbrief und Elterngespräch Ausgeh- und Wochenendverbot Entlassung (zweiwöchige Frist) Fristlose (Auszug am selben Tag) Im Falle von strafrechtlichen Tatbeständen, Körperverletzung, Allgemeingefährdung besteht die Möglichkeit einer fristlosen Entlassung. Das Haus muss sodann umgehend verlassen werden. Suizidgefährdete Personen können im Kolpinghaus Ferlach nicht betreut werden – hierzu stehen professionelle Einrichtungen zur Verfügung. Ein Wohnen bzw. Verbleib im Haus ist hier nicht möglich. Stand 09/2016 ½ Std: Unordnung im Zimmer/Bett/Fenster/Müll/Licht Zu spät zur Studierstunde Störung der Studierstunde/Nachtruhe wiederholtes Herumlaufen ohne Schuhe 1 Std: extremer Lärm Überziehen des Ausganges Nichteinhalten der Besuchsregeln Besitz bzw. Verwendung nicht altersgemäßer Spiele und Filme Rauchen am Gelände außerhalb der Raucherzonen Ohne Krankmeldung im Zimmer bleiben Ohne Abmeldung nach Hause fahren keine Anmeldung am Anreisetag 1 ½ Std: Nichterscheinen zum Sozialdienst bzw. zur Studierstunde 2 Std: Alkoholisiertes Erscheinen im Haus Lagerung (auch leere Flaschen) bzw. Konsum von Alkohol im Haus/Zimmer/Gelände Entschiedenes Widersetzen gegen die Anordnung des Betreuers bzw. respektloses Verhalten gegenüber einem Kolpingmitarbeiter Aufenthalt in fremden Zimmern nach 21:30 Uhr Waffen(teile)lagerung, -besitz, -handel und -gebrauch (Munition, Hiebund Stichwaffen, Softgun, Paintball, etc.– sofern nicht strafrechtlich) im Zimmer/Haus/Gelände Werfen von Gegenständen innerhalb des Hauses bzw. aus dem Haus Besitz bzw. Gebrauch von Wasserpfeifen, E-Zigaretten und Snus Missbrauch bzw. Weitergabe des anvertrauten Haustürschlüssels → Abnahme des Schlüssels Verunreinigung der Gemeinschaftsflächen (Lounge, Studiersaal, Gänge, Gelände, etc.) Respektloser Umgang mit dem Essen 2 Std. + Elternbrief + Elterngespräch: Rauchen im Haus / Zimmer Mutwillige Beschädigung von Einrichtungsgegenständen Lagerung bzw. Konsum von Alkohol im Haus/ Zimmer/Gelände bei unter 16-jährigen Alkoholisiertes Erscheinen von unter 16- Jährigen Ein-/Ausstieg durch Fenster, Fassaden-/ Dachkletterei Rauchen unter 16 Jahren Lagerung, Gebrauch und Handel von pyrotechnischen Artikeln, Brandbeschleuniger im Haus/ Zimmer/ Gelände – sofern nicht strafrechtlich Unangemeldetes Betreten des Hauses (z.B. am Wochenende) Entlassung: Bei mehrfachen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt die Entlassung in Absprache mit der Geschäftsführung vorsätzliches Auslösen eines Alarmes Offenes Feuer am Gelände bzw. im Gebäude Manipulation an bzw. Zerstörung von Sicherheitseinrichtung (Rauchmelder, Notfallschlüssel, Feuerlöscher, Sicherheitstüren, ...) unerlaubtes Fernbleiben – Abgängigkeit Fristlose: strafrechtliche Tatbestände (Drogen, Gefährdung der Allgemeinheit, Körperverletzung, Diebstahl, ...)