MISSACHTUNG DER HAUSORDNUNG

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MISSACHTUNG DER HAUSORDNUNG
Im Kolpinghaus Ferlach legen wir großen Wert auf Vertrauen, Wertschätzung und
Verantwortung. Wir erwarten respektvolle und höfliche Umgangsformen gegenüber den SchülerInnen und MitarbeiterInnen.
Es bedarf auch bestimmter Spielregeln und Konsequenzen, um ein friedliches
Miteinander zu ermöglichen. Wird gegen die Hausordnung verstoßen ist mit folgenden Vorgehensweisen zu rechnen:

Mündliche Verwarnung und soziale Dienste (Verlängerung der Studierstunde, Reinigungsdienste, etc.)

Elternbrief und Elterngespräch

Ausgeh- und Wochenendverbot

Entlassung (zweiwöchige Frist)

Fristlose (Auszug am selben Tag)
Im Falle von strafrechtlichen Tatbeständen, Körperverletzung, Allgemeingefährdung besteht die Möglichkeit einer fristlosen Entlassung. Das Haus muss sodann
umgehend verlassen werden.
Suizidgefährdete Personen können im Kolpinghaus Ferlach nicht betreut werden
– hierzu stehen professionelle Einrichtungen zur Verfügung. Ein Wohnen bzw.
Verbleib im Haus ist hier nicht möglich.
Stand 09/2016
½ Std:
Unordnung im Zimmer/Bett/Fenster/Müll/Licht
Zu spät zur Studierstunde
Störung der Studierstunde/Nachtruhe
wiederholtes Herumlaufen ohne Schuhe
1 Std:
extremer Lärm
Überziehen des Ausganges
Nichteinhalten der Besuchsregeln
Besitz bzw. Verwendung nicht altersgemäßer Spiele und Filme
Rauchen am Gelände außerhalb der Raucherzonen
Ohne Krankmeldung im Zimmer bleiben
Ohne Abmeldung nach Hause fahren
keine Anmeldung am Anreisetag
1 ½ Std:
Nichterscheinen zum Sozialdienst bzw. zur Studierstunde
2 Std:
Alkoholisiertes Erscheinen im Haus
Lagerung (auch leere Flaschen) bzw. Konsum von Alkohol im
Haus/Zimmer/Gelände
Entschiedenes Widersetzen gegen die Anordnung des Betreuers bzw.
respektloses Verhalten gegenüber einem Kolpingmitarbeiter
Aufenthalt in fremden Zimmern nach 21:30 Uhr
Waffen(teile)lagerung, -besitz, -handel und -gebrauch (Munition, Hiebund Stichwaffen, Softgun, Paintball, etc.– sofern nicht strafrechtlich) im
Zimmer/Haus/Gelände
Werfen von Gegenständen innerhalb des Hauses bzw. aus dem Haus
Besitz bzw. Gebrauch von Wasserpfeifen, E-Zigaretten und Snus
Missbrauch bzw. Weitergabe des anvertrauten Haustürschlüssels →
Abnahme des Schlüssels
Verunreinigung der Gemeinschaftsflächen (Lounge, Studiersaal, Gänge, Gelände, etc.)
Respektloser Umgang mit dem Essen
2 Std. + Elternbrief + Elterngespräch:
Rauchen im Haus / Zimmer
Mutwillige Beschädigung von Einrichtungsgegenständen
Lagerung bzw. Konsum von Alkohol im Haus/ Zimmer/Gelände bei unter 16-jährigen
Alkoholisiertes Erscheinen von unter 16- Jährigen
Ein-/Ausstieg durch Fenster, Fassaden-/ Dachkletterei
Rauchen unter 16 Jahren
Lagerung, Gebrauch und Handel von pyrotechnischen Artikeln, Brandbeschleuniger im Haus/ Zimmer/ Gelände – sofern nicht strafrechtlich
Unangemeldetes Betreten des Hauses (z.B. am Wochenende)
Entlassung:
Bei mehrfachen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung
erfolgt die Entlassung in Absprache mit der Geschäftsführung
vorsätzliches Auslösen eines Alarmes
Offenes Feuer am Gelände bzw. im Gebäude
Manipulation an bzw. Zerstörung von Sicherheitseinrichtung (Rauchmelder, Notfallschlüssel, Feuerlöscher, Sicherheitstüren, ...)
unerlaubtes Fernbleiben – Abgängigkeit
Fristlose:
strafrechtliche Tatbestände (Drogen, Gefährdung der Allgemeinheit,
Körperverletzung, Diebstahl, ...)
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