Foto: ©Thinkstock KOSTENLOS holzbrief. Holzbau Ausgabe 3/2015 Der richtige Brandschutz bei Bauten in Holzbauweise Spezialisten brauchen Spezialisten 2 Brandschutz im Holzbau Allgemeines Im Zeitalter des ökologischen und nachhaltigen Denkens gewinnt das Bauen mit Holz immer mehr an Bedeutung. Die Zahl der sogar mehrgeschossigen Holzbauwerke, auch Sonderbauten, nimmt wieder zu. Ermöglicht wird dies rechtlich durch die Einteilung in die Gebäudeklassen 1-5 in der Musterbauordnung (MBO 2002), welche die Holzbauweise bis zu einer Gebäudeklasse 4 und damit u.a. bis zu einer Höhe des obersten Fußbodens mit Aufenthaltsräumen von 13 m gestattet (Abb. 1). In Gebäudeklasse 4 müssen die tragenden, aussteifenden und raumabschließenden Bauteile mindestens hochfeuerhemmend (F60) ausgeführt werden, in den Klassen darunter feuerhemmend (F30). Holz ist ein brennbarer Baustoff, der nach Din 4102-4 normal entflammbar (B2) ist. Seine land-/ Nein forstwirt. Gebäude? Ja Nein unterirdisches Gebäude? Ja OK Fußboden höchster Aufenthaltsraum ≤ 7 m ü. GOK? Ja ≤ 2 NE? Ja Nein Fußbodenhöhe mit AR ≤ 13 m? Nein Ja ∑ NE ≤ 400 m2? Nein NE jew. ≤ 400 m2? Zündtemperatur liegt je nach Holzart ca. zwischen 280 und 340 °C. Der Gedanke an ein potenzielles Risiko bei der Verwendung von Holz als Baustoff liegt nah. Allerdings besitzt das Material eine geringe Wärmeleitfähigkeit sowie die Eigenschaft der Kohleschichtbildung beim Abbrand1, die isolierend wirkt und die Sauerstoffzufuhr verhindert. Die Temperatur im verbleibenden Querschnitt wird dadurch gering gehalten und die Konstruktion bleibt zunächst tragfähig. Die Abbrandgeschwindigkeit wird u.a. durch die Holzart und Dichte sowie Hergang (Dauer und Verlauf) der Brandbeanspruchung und Ausgangsfeuchtegehalt beeinflusst. Das individuelle Brandverhalten eines Stoffes wird mit dem Abbrandfaktor m angegeben. Er ist Bestandteil der Brandlastermittlung nach DIN 18230, wobei wie in Abb. 2 dargestellt zwischen verschiedenen Brandlasten unterschieden wird. Der größte Teil der Brandlasten in einem Gebäude besteht, unabhängig ob Holz- oder Massivbauweise, aus den mobilen Brandlasten wie Möbeln, gelagerten Gütern oder Dekorationen. Die immobilen, bauweisenspezifischen Baulasten aus den tragenden und aussteifenden Konstruktionen machen nur einen sehr geringen Teil aus. So stellt sich das Gefahrenpotenzial durch die bauweisenspezifischen Lasten eines Holzbauwerkes gegenüber eines massiv errichteten Gebäudes als unwesentlich da- vor allem, da die rechtlichen Grundlagen des (Holz-)Baus enge Regelungen für den Schutz der Konstruktionen vorhalten. Die Brandentstehungswahrscheinlichkeit ist zudem vollständig unabhängig von der gewählten Bauweise. Ob es zu einem Schadensereignis kommt oder nicht hängt viel mehr von Faktoren wie der Nutzung des Gebäudes oder der Qualität der technischen Ausstattung ab. Rechtliche Grundlagen Ja Nein Ja Nein freistehend? Ja GKL 1 Nein GKL 2 GKL 3 GKL 4 GKL 5 Abb. 1: Einteilung in die entsprechende Gebäudeklasse nach MBO 2002 1 Bei der Planung und Errichtung von Gebäuden, deren tragende, aussteifende oder raumabschließende Teile aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen (also solche der Gebäudeklasse 4) kann der Planer sich, neben der jeweiligen Landes- und/oder Sonderbauverordnung, an der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR) orientieren. Sie gilt für teilweise vorgefertigte Holzbauweisen wie Fachwerk-, Holzrahmen- und Holztafelbau­ weisen, mit feuerhemmenden Eigenschaften und Der Übergang vom Holz zur Holzkohle, die sogenannte Abbrandgrenze, findet etwa zwischen 200 und 300°C statt. konstruktionsneutrale BL z.B.: Installation, Türen, Fenster, Gebäudetechnik bauweisenspezifische BL z.B.: Trag- und Aussteifungskonstruktion mobile Brandlast z.B.: Möbel, Lagergut, Wandund Deckenbekleidung immobile Brandlast Gesamtbrandlast Abb. 2: Zusammensetzung der Brandlastenanteile in einem Gebäude (nach D. Steinbrecher) Bekleidungen von allen Seiten aus nichtbrennbaren Baustoffen, die vor Brandeinflüssen schützen. Auch die Dämmstoffe müssen nichtbrennbar sein sowie einen Schmelzpunkt ≥ 1000°C aufweisen. Innerhalb der Richtlinie § 2 werden brandschutztechnische Anforderungen gestellt an „• die Baustoffe • die Brandschutzbekleidung • die konstruktive Ausbildung der Wand und Deckenbauteile, Stützen und Träger, einschließlich ihrer Anschlüsse • die Öffnungen für Türen, Fenster und sonstige Einbauten • die Installationsführung.“ So soll grundsätzlich ein Entzünden der Konstruktion sowie im Schadensfall die Übertragung von Feuer und Rauch innerhalb der Bauteile und in andere Bereiche verhindert werden. Ausgeschlossen von der Richtlinie sind alle Holz-Massivbauweisen bis auf Brettstapel­ decken. Arbeiten nach der M-HFHHolzR dürfen lt. § 55 MBO nur durch dafür geeignete Unternehmen durchgeführt werden. Für Wände, Wandscheiben, Decken, Stützen und Träger, die verwendet werden sollen, müssen bauaufsichtliche Prüfzeugnisse als Verwendbarkeitsnachweis vorliegen. Geregelt ist dies in der Bauregelliste A Teil 2. Bei der Herstellung dieser Bauteile ist nach § 24 der MBO als Übereinstimmungsnachweis ein Übereinstimmungszertifikat notwendig. 3 Verwendung von Holzbauteilen nach der M-HFHHolzR Grundsätzlich schreibt die M-HFHHolzR für hochfeuerhemmende Bauteile eine Klassifizierung als REI 60 bzw. EI 60 nach DIN EN 13501-2 vor. Für hochfeuerhemmende Wände anstelle von Brandwänden und für notwendige Treppenräume mit einer Brandschutzbekleidung sind Klassifizierungen als REI-M 60 bzw. EI 60-M nötig. In Tabelle 1 lassen sich die jeweiligen Kürzel ablesen. Klassifikation Brandverhalten von Bauteilen R für Erhalt der Tragfähigkeit und Standsicherheit E für Erhalt des Raumabschlusses I für Einhaltung der Oberflächengrenztemperatur auf der vom Feuer abgewandten Seite Ausführung der Bauteile 1. Wände und Wandscheiben 1.1 allseitige F-60 Brandschutzbekleidung mit Klassifizierung nach K2603 hergestellt 1.2 Umlaufende Rahmenhölzer angebracht 1.3 Hohlraumfüllende Dämmung mit nichtbrennbaren Baustoffen mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C verwendet 1.4 • Fugen von stumpf stoßenden, einlagigen Dämmschichten dicht angeordnet • wenn zweilagige Dämmschicht, dann Stöße versetzt hergestellt 2. Decken 2.1 Unterseite mit hochfeuerhemmender K2603-Brandschutzbekleidung verkleidet 2.2 Wenn Holzrahmen- oder Holztafelbauweise, dann umlaufende Holzprofile (Verblockung, Abb. 3) zwischen Deckenbalken oder Rippen angebracht 2.3 Zwischen Deckenbalken- oder rippen nichtbrennbaren Dämmstoff mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C flankenformschlüssig verlegt 2.4 Schwimmenden Estrich sowie Fußboden oder Trockenestrichelemente mit Anschlussfuge hochfeuerhemmend und K2603 erstellt durch: • mind. 30 mm schwimmender nichtbrennbarer Estrich auf mind. 20 mm nichtbrennbaren Dämmstoffen oder • mehrlagige Trockenestrichelemente aus mind. 25 mm nichtbrennbaren Gipskarton- oder Gipsfaserplatten, wenn umlaufend Randstreifen aus nichtbrennbaren Baustoffen verwendet W für Begrenzung des Wärmestrahlungsdurchtritts M für erhöhte mechanische Festigkeit 3. Stützen und Träger S für Begrenzung des Rauchdurchtritts 3.1 allseitige F-60 Brandschutzbekleidung mit Klassifizierung nach K2603 hergestellt C für selbstschließende Feuerschutzabschlüsse G für Widerstandsfähigkeit gegen Rußbrand K Für Wirksamkeit der Brandschutzverkleidung an Wänden und Decken Tabelle 1: Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauteilen nach der DIN EN 13501-02 Check it! schnell einfach sicher Die folgenden Checklisten (Tab. 2 u. 3) sollen eine Hilfestellung bei der Holzbauausführung und Verwendung der verschiedenen Holzbau­ teile darstellen. Sie orientieren sich an der M-HFHHolzR. Sollen Anschlüsse von Stützen, Trägern, Wandund Deckenbauteilen erstellt werden, kann sich an Tabelle 3 gehalten werden. Tabelle 2: Checkliste Verwendung von Holzbauteilen nach der M-HFHHolzR Anschlüsse von Stützen, Trägern, Wand- und Deckenbauteilen 1. Allgemeines 1.1 Anschlussbereiche an den Brandschutzbekleidungen der Bauteile nach Tab. 2 durch Fugenversatz, Stufenfalz oder Nut- und Federverbindung ohne durchgängige Fugen erstellt (Abb. 4) 1.2 Anschlüsse durch Verbund der Bauteile im Anschlussbereich im Abstand von max. 500 mm so ausgeführt, dass die Brandschutzverkleidung bei Verformung durch Brandeinwirkung nicht aufreißt • mit Schrauben mit Schaftdurchmesser mind. 12 mm u. Einschreibtiefe mind. 70 mm oder • mit Schrauben oder Gewindestangen mit Durchmesser mind. 8 mm, wenn mind. 0,85 kN/lfm Verbindungskraft 1.3 Fugen mit nichtbrennbaren Baustoffen verschlossen (z.B. Verspachtelung o. Deckleisten) 1.4 Wenn Anschluss von Wand oder Decke an Bauteil ˂F60, dann Brandschutzbekleidung nicht unterbrochen erstellt (Abb. 6 u. Abb. 8) 2. Anschluss von Wänden an Wände 2.1 Anschlüsse so ausgebildet, dass Stiele in den Wänden miteinander verschraubt werden können, ggf. zusätzl. Stiele eingebaut 2.2 Stiele der Wandkonstruktion mit max. Abstand von 500 mm kraftschlüssig miteinander verschraubt (Abb. 7) 2.3 Fugenversatz nach Pkt. 1.1 oder in der Fuge ein mind. 20 mm dicker Streifen aus nichtbrennbaren Dämmstoff mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C komprimiert eingebaut (Abb. 7) 3. Anschluss von Wänden und Stützen an Decken 3.1 Deckenbalken und Verblockung mit den umlaufenden Rahmenhölzern der Wände in Abständen max. 500 mm verschraubt, auch bei Anschluss von Decken an vertikal durchlaufende Wände (Spannrichtung der Deckenbalken parallel zum Rahmenholz der Wandkonstruktion / Abb. 3, Abb. 5) 3.2 In vertikalen Fugen einen mind. 20 mm dicken Streifen aus nichtbrennbaren Dämmstoff mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C komprimiert eingebaut Tabelle 3: Checkliste zur Erstellung von Anschlüssen von Stützen, Trägern, Wand- und Deckenbauteilen nach der M-HFHHolzR Bitte lesen Sie weiter auf Seite 6 STEICOsafe. Die kaschierte Unterdeckplatte im Einsatz für erhöhte Regensicherheit. Als die Sanierung des Daches des Gemeindeamtes Oberhofen am Irrsee anstand, kam für die Planer der Zimmerei nur ein Produkt in Frage: die STEICOsafe. Für die Unterdachkonstruktion des flach geneigtem Pultdaches stand bauphysikalische Sicherheit, wirtschaftlicher Verarbeitung und das Arbeiten im System im Vordergrund. Die Unterdeckplatte aus dem Trockenverfahren ist zusätzlich mit einer diffusionsoffnen Unterdeckbahn kaschiert und bietet erhöhte Regensicherheit für Neubau und Sanierungsobjekte. STEICOsafe erleichtert besonders die Verarbeitung vor Ort und punktet in Sachen bauphysikalischer Sicherheit: Die Unterdeckplatte STEICOsafe ist zusätzlich mit einer diffusionsoffenen Unterdeckbahn kaschiert und sorgt für erhöhte Regensicherheit für flach geneigte Dächer > 5° Grad Dachneigung. Im Stoßfugenbereich überlappen die Folien, die mit dem neuen Systemklebstoff STEICOmulti glue einfach und schnell verklebt werden können. 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Vorarbeiten: Vollflächige Verlegung von STEICOtherm dry auf einer Dampfbremsfolie. 2. Die Verlegung der STEICOsafe erfolgt fortlaufend im Verband. Bei jeder folgenden Reihe ist auf einen Versatz von 25 cm im T-Stoßbereich zu achten. 3. Durch einfaches Handling der STEICOsafe lassen sich in kurzer Zeit sehr große Dachflächen realisieren. 4. Nach Verlegung des Daches mit STEICOsafe beginnt das Verkleben der Überlappungsbereiche der Unterdeckbahn mit STEICOmulti glue. 5. Zuerst wird der Folienüberstand auf der schmalen Seite angehoben und eine doppelte Kleberaupe aufgetragen. 6. Dasselbe geschieht auf der Längskante. 7. Im T-Stoßbereich sollen sich die Kleberaupen kreuzen und sich um einige Zentimeter überlappen. 8. Anschließend wird der Folienüberstand unter leichten Druck verklebt und glatt gestrichen. | 58708 Menden Stuckenacker 3 Tel.: 0 23 73 / 68 07 - 0 Fax: 0 23 73 / 68 07 -1 29 | 58093 Hagen Tiegelstraße 5 Tel.: 0 23 31 / 35 95 - 0 Fax: 0 23 31 / 35 95 -99 | 59348 Lüdinghausen Werkstraße 6 Tel.: 0 25 91 / 91 77 - 0 Fax: 0 25 91 / 38 99 | 59872 Meschede Im Schlahbruch 35 Tel.: 02 91 / 99 04 - 0 Fax: 02 91 / 99 04 - 69 Spezialisten brauchen Spezialisten 6 Ausführung von Öffnungen für Türen, Fenster und sonstige Einbauten sowie Installationen Um eine maximale Sicherheit vor Brand- und Rauchausbreitung zu bieten, müssen auch der Einbau von Öffnungen und Installationen korrekt ausgeführt werden. Kabelbündel innerhalb der Bauteile sind beispielsweise grundsätzlich nicht zugelassen. Genaue Hinweise zur Errichtung gibt Tabelle 4. Ausführung von Öffnungen für Türen, Fenster und sonstige Einbauten 1. Allgemeines 1.1 Brandschutzbekleidung in Öffnungsleibungen mit Fugenversatz, Stufenfalz oder Nut- und Federverbindung ausgeführt (Abb. 9) 1.2 wenn Anforderungen an Verschluss der Öffnung, dann entsprechender bauaufsichtlicher Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis für Einbau in Bauteile nach Tab. 2 vorliegend Ausführung von Installationen Abb. 3: Anschluss Decke an tragende und raum­ abschließende Wand mit Brandschutzbekleidung nach der M-HFHHolzR (z.B. Treppenraumwand, Außenwand- Spannrichtung der Deckenbalken senkrecht zur Wand) 1. Allgemeines 1.1 Leitungs- und Lüftungsanlagen nur vor Wänden bzw. unter Decken oder in Schächten und Kanälen geführt (Abb. 10) 1.2 Bei Öffnungen für Schächte, Kanäle und Installationen: • Brandschutzbekleidung in den Öffnungsleibungen mit Fugenversatz, Stufenfalz oder Nut- und Federverbindung ausgeführt • wenn Anforderungen an Verschluss der Öffnung, dann entsprechender bauaufsichtlicher Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis für Einbau in Bauteile nach Tab. 2 vorliegend 2. Abweichungen zu Pkt. 1 für elektrische Leitungen 2.1 Voraussetzungen für Abweichung erfüllt: • einzelne Leitungen oder Hüllrohre aus nichtbrennbaren Baustoffen mit bis zu drei Leitungen zur Versorgung des angrenzenden Raumes innerhalb einer Nutzungseinheit verwendet • keine Verlegung in hochfeuerhemmenden Stützen und Trägern oder Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind dann Verlegung auch innerhalb von Wänden und Decken → wenn nicht, nach Pkt. 1 verfahren! 2.2 Bei Durchführung der Leitungen durch Brandschutzbekleidung verbleibende Hohlräume mit nichtbrennbaren Baustoffen verspachtelt 2.3 Abstand von mind. 150 mm von Hohlwanddosen zum nächsten Holzständer bzw. zur nächsten Holzrippe eingehalten 2.4 Gegenüberliegende Hohlwanddosen gefachversetzt eingebaut (Abb. 11) 2.5 Hohlwanddosen innerhalb des Wandhohlraumes mind. 30 mm (auch gestaucht zulässig) vollständig mit nichtbrennbaren Dämmstoffen mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C umhüllt 2.6 In Treppenräumen nur Leitungen für die Versorgung des Treppenraumes geführt Tabelle 4: Checkliste zur Erstellung von Öffnungen und Installationen in hochfeuerhemmenden Bauteilen nach der M-HFHHolzR Abb. 4: Anschluss tragende und raumabschließende Wand an Decke nach der M-HFHHolzR (Spannrichtung des Deckenbalkens senkrecht zur Wand) Abb. 6: Anschluss einer feuerhemmenden, raumabschließenden, nichttragenden Wand (z.B. Flurwand mit Anforderung feuerhemmend) an eine Decke nach der M-HFHHolzR 7 Abb. 8: Anschluss einer Wand ohne geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit an eine hochfeuer­ hemmende Wand nach der M-HFHHolzR Abb. 10: Installationsführung nach der M-HFHHolzR Abb. 5: Anschluss Decke an durchlaufende raumabschließende Wand nach der M-HFHHolzR (Treppenraumwand, Außenwand, auch nicht­ tragend- Spannrichtung der Deckenbalken senkrecht zur Wand) Abb. 9: Bauteilöffnung mit Brandschutzbekleidung zum Einbau von Türen, Fenstern und sonstigen Einbauten nach der M-HFHHolzR. Darstellung der Ausführung des Fugenversatzes Abb. 11: Einbau einzelner Hohlwanddosen nach der M-HFHHolzR Quellen: 1.Deutsche Gesellschaft für Holzforschung e.V.: Holz Brand schutz Handbuch, Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH und Co.KG., Berlin, 2009. 2. Knaust et al.: Entwicklung eines Verfahrens zur Bestimmung der Verbrennungseffektivität für Brandlastberechnungen. Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben, Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart, 2014. 3. Becker et al.: Theoretische und experimentelle Grundlagenuntersuchungen zum Brandschutz mehrgeschossiger Gebäude in Holzbauweise. Untersuchungsbericht Teil 1 – Theoretische Grundlagenuntersuchungen, Fraunhofer IRB Verlag, O. u., 1997. 4. Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforde rungen an hochfeuer- hemmende Bauteile in Holzbauweise – M-HFHHolzR (Fassung Juli 2004), Bauministerkonferenz IS-Argebau, Deutschland. 5.Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002: Bauministerkonferenz IS-Argebau, Deutschland. Abb. 7: Anschluss von tragenden, raumabschließenden Wänden an durchlaufende Wand mit zusätzl. Stiel zur Sicherung der Verblockung nach der M-HFHHolzR 6.Winter et al.: Brandschutz im Holzbau im Vergleich zu anderen Bauweisen, Artikel zum 10. Internationalen Holzbau-Forum 2004, O. u., 2004. IMPRESSUM: Herausgeber: hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG, Celler Straße 47, 29614 Soltau, der holzbrief erscheint 4 x jährlich, Ausgabe 3/2015 Verantwortlicher Redakteur: Annika Röhrs, Tel. 05191 802-0; Verantwortlich für Anzeigen: Annika Röhrs, Tel. 05191 802-0 Realisation: abeler bollmann werbeagentur GmbH, Hofaue 39, 42103 Wuppertal, Tel. 0202 2996842-0 Alle Angaben ohne Gewähr. Abweichungen/Änderungen der Produkte durch die Lieferanten vorbehalten. © hagebau BAUKING Konstruktionshilfen 2015/2016 • • • • • über 500 Seiten Know-How und Kompetenz Glossar mit über 170 Begriffen über 100 Seiten mit wichtigen Normen und Regeln Produktdaten auf über 200 Seiten über 90 Seiten mit Konstruktionsbeispielen VerWANDeln Sie Ihr Haus. Fassaden-Journal Spektrum an unterschiedlichen Die Industrie bietet Ihnen heute ein breites ausschließlich über den spezialisierProdukt- und Systemlösungen, die Sie garantieren eine mit dem Handwerk ten Fachhandel beziehen können. 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Abweichungen/Änderungen der Produkte durch die Lieferanten vorbehalten. © hagebau | 14770 Brandenburg Caasmannstraße 5 Tel.: 0 33 81 / 36 90 - 0 Fax: 0 33 81 / 36 90 -11 | 15732 Eichwalde Mozartstraße 24 Tel.: 0 30 / 67 52 10 - 0 Fax: 0 30 / 67 52 10 - 30 | 31582 Nienburg Celler Straße 24 Tel.: 0 50 21 / 97 59 - 0 Fax: 0 50 21 / 97 59 - 99 | 38448 Wolfsburg Karl-Ferdinand-Braun-Ring 2 Tel.: 0 53 63 / 80 80 - 0 Fax: 0 53 63 / 80 80 - 60 | 49324 Melle Industriestraße 2 Tel.: 0 54 22 / 94 98 - 0 Fax: 0 54 22 / 29 38 | 58093 Hagen Tiegelstraße 5 Tel.: 0 23 31 / 35 95 - 0 Fax: 0 23 31 / 35 95 -99 | 58708 Menden Stuckenacker 3 Tel.: 0 23 73 / 68 07 - 0 Fax: 0 23 73 / 68 07 -1 29 | 59348 Lüdinghausen Werkstraße 6 Tel.: 0 25 91 / 91 77 - 0 Fax: 0 25 91 / 38 99 | 59872 Meschede Im Schlahbruch 35 Tel.: 02 91 / 99 04 - 0 Fax: 02 91 / 99 04 - 69 Stand: 09/2015 : Mit uns gehen Sie auf Nummer sicher: • Sichere Qualität • Ausreichende Auswahl • Zuverlässige Logistik und Belieferung