holzbrief.

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holzbrief.
Holzbau
Ausgabe 3/2015
Der richtige
Brandschutz
bei Bauten in Holzbauweise
Spezialisten
brauchen
Spezialisten
2
Brandschutz im Holzbau
Allgemeines
Im Zeitalter des ökologischen und nachhaltigen
Denkens gewinnt das Bauen mit Holz immer
mehr an Bedeutung. Die Zahl der sogar mehrgeschossigen Holzbauwerke, auch Sonderbauten,
nimmt wieder zu.
Ermöglicht wird dies rechtlich durch die Einteilung
in die Gebäudeklassen 1-5 in der Musterbauordnung (MBO 2002), welche die Holzbauweise
bis zu einer Gebäudeklasse 4 und damit u.a.
bis zu einer Höhe des obersten Fußbodens mit
Aufenthaltsräumen von 13 m gestattet (Abb. 1).
In Gebäudeklasse 4 müssen die tragenden, aussteifenden und raumabschließenden Bauteile
mindestens hochfeuerhemmend (F60) ausgeführt werden, in den Klassen darunter feuerhemmend (F30).
Holz ist ein brennbarer Baustoff, der nach Din
4102-4 normal entflammbar (B2) ist. Seine
land-/
Nein
forstwirt.
Gebäude?
Ja
Nein
unterirdisches
Gebäude?
Ja
OK Fußboden
höchster
Aufenthaltsraum
≤ 7 m ü. GOK?
Ja
≤ 2 NE?
Ja
Nein
Fußbodenhöhe mit
AR ≤ 13 m?
Nein
Ja
∑ NE
≤ 400 m2?
Nein
NE jew.
≤ 400 m2?
Zündtemperatur liegt je nach Holzart ca. zwischen 280 und 340 °C. Der Gedanke an ein potenzielles Risiko bei der Verwendung von Holz
als Baustoff liegt nah.
Allerdings besitzt das Material eine geringe Wärmeleitfähigkeit sowie die Eigenschaft der Kohleschichtbildung beim Abbrand1, die isolierend
wirkt und die Sauerstoffzufuhr verhindert. Die
Temperatur im verbleibenden Querschnitt wird
dadurch gering gehalten und die Konstruktion
bleibt zunächst tragfähig.
Die Abbrandgeschwindigkeit wird u.a. durch
die Holzart und Dichte sowie Hergang (Dauer
und Verlauf) der Brandbeanspruchung und Ausgangsfeuchtegehalt beeinflusst. Das individuelle
Brandverhalten eines Stoffes wird mit dem Abbrandfaktor m angegeben. Er ist Bestandteil der
Brandlastermittlung nach DIN 18230, wobei wie
in Abb. 2 dargestellt zwischen verschiedenen
Brandlasten unterschieden wird.
Der größte Teil der Brandlasten in einem Gebäude besteht, unabhängig ob Holz- oder Massivbauweise, aus den mobilen Brandlasten wie Möbeln, gelagerten Gütern oder Dekorationen. Die
immobilen, bauweisenspezifischen Baulasten
aus den tragenden und aussteifenden Konstruktionen machen nur einen sehr geringen Teil aus.
So stellt sich das Gefahrenpotenzial durch die
bauweisenspezifischen Lasten eines Holzbauwerkes gegenüber eines massiv errichteten Gebäudes als unwesentlich da- vor allem, da die
rechtlichen Grundlagen des (Holz-)Baus enge
Regelungen für den Schutz der Konstruktionen
vorhalten. Die Brandentstehungswahrscheinlichkeit ist zudem vollständig unabhängig von der
gewählten Bauweise. Ob es zu einem Schadensereignis kommt oder nicht hängt viel mehr von
Faktoren wie der Nutzung des Gebäudes oder
der Qualität der technischen Ausstattung ab.
Rechtliche Grundlagen
Ja
Nein
Ja Nein
freistehend?
Ja
GKL 1
Nein
GKL 2
GKL 3
GKL 4
GKL 5
Abb. 1: Einteilung in die entsprechende Gebäudeklasse nach MBO 2002
1
Bei der Planung und Errichtung von Gebäuden,
deren tragende, aussteifende oder raumabschließende Teile aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen (also solche der Gebäudeklasse
4) kann der Planer sich, neben der jeweiligen
Landes- und/oder Sonderbauverordnung, an der
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile
in Holzbauweise (M-HFHHolzR) orientieren. Sie
gilt für teilweise vorgefertigte Holzbauweisen
wie Fachwerk-, Holzrahmen- und Holztafelbau­
weisen, mit feuerhemmenden Eigenschaften und
Der Übergang vom Holz zur Holzkohle, die sogenannte Abbrandgrenze, findet etwa zwischen 200 und 300°C statt.
konstruktionsneutrale BL
z.B.: Installation, Türen,
Fenster, Gebäudetechnik
bauweisenspezifische BL
z.B.: Trag- und Aussteifungskonstruktion
mobile Brandlast
z.B.: Möbel, Lagergut, Wandund Deckenbekleidung
immobile Brandlast
Gesamtbrandlast
Abb. 2: Zusammensetzung der Brandlastenanteile
in einem Gebäude (nach D. Steinbrecher)
Bekleidungen von allen Seiten aus nichtbrennbaren Baustoffen, die vor Brandeinflüssen schützen. Auch die Dämmstoffe müssen nichtbrennbar sein sowie einen Schmelzpunkt ≥ 1000°C
aufweisen.
Innerhalb der Richtlinie § 2 werden brandschutztechnische Anforderungen gestellt an
„• die Baustoffe
• die Brandschutzbekleidung
• die konstruktive Ausbildung der Wand und Deckenbauteile, Stützen und Träger,
einschließlich ihrer Anschlüsse
• die Öffnungen für Türen, Fenster und
sonstige Einbauten
• die Installationsführung.“
So soll grundsätzlich ein Entzünden der Konstruktion sowie im Schadensfall die Übertragung
von Feuer und Rauch innerhalb der Bauteile und
in andere Bereiche verhindert werden.
Ausgeschlossen von der Richtlinie sind alle
Holz-Massivbauweisen bis auf Brettstapel­
decken.
Arbeiten nach der M-HFHHolzR dürfen lt. § 55
MBO nur durch dafür geeignete Unternehmen
durchgeführt werden.
Für Wände, Wandscheiben, Decken, Stützen und
Träger, die verwendet werden sollen, müssen
bauaufsichtliche Prüfzeugnisse als Verwendbarkeitsnachweis vorliegen. Geregelt ist dies in der
Bauregelliste A Teil 2. Bei der Herstellung dieser
Bauteile ist nach § 24 der MBO als Übereinstimmungsnachweis ein Übereinstimmungszertifikat
notwendig.
3
Verwendung von Holzbauteilen
nach der M-HFHHolzR
Grundsätzlich schreibt die M-HFHHolzR für
hochfeuerhemmende Bauteile eine Klassifizierung als REI 60 bzw. EI 60 nach DIN EN 13501-2
vor. Für hochfeuerhemmende Wände anstelle
von Brandwänden und für notwendige Treppenräume mit einer Brandschutzbekleidung sind
Klassifizierungen als REI-M 60 bzw. EI 60-M
nötig. In Tabelle 1 lassen sich die jeweiligen
Kürzel ablesen.
Klassifikation
Brandverhalten von Bauteilen
R
für Erhalt der Tragfähigkeit
und Standsicherheit
E
für Erhalt des Raumabschlusses
I
für Einhaltung der Oberflächengrenztemperatur auf der vom
Feuer abgewandten Seite
Ausführung der Bauteile
1.
Wände und Wandscheiben
1.1
allseitige F-60 Brandschutzbekleidung mit Klassifizierung nach K2603 hergestellt
1.2
Umlaufende Rahmenhölzer angebracht
1.3
Hohlraumfüllende Dämmung mit nichtbrennbaren Baustoffen mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C verwendet
1.4
• Fugen von stumpf stoßenden, einlagigen Dämmschichten dicht angeordnet
• wenn zweilagige Dämmschicht, dann Stöße versetzt hergestellt
2.
Decken
2.1
Unterseite mit hochfeuerhemmender K2603-Brandschutzbekleidung verkleidet
2.2
Wenn Holzrahmen- oder Holztafelbauweise, dann umlaufende Holzprofile (Verblockung, Abb. 3)
zwischen Deckenbalken oder Rippen angebracht
2.3
Zwischen Deckenbalken- oder rippen nichtbrennbaren Dämmstoff mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C
flankenformschlüssig verlegt
2.4
Schwimmenden Estrich sowie Fußboden oder Trockenestrichelemente
mit Anschlussfuge hochfeuerhemmend und K2603 erstellt durch:
• mind. 30 mm schwimmender nichtbrennbarer Estrich auf
mind. 20 mm nichtbrennbaren Dämmstoffen
oder
• mehrlagige Trockenestrichelemente aus mind. 25 mm nichtbrennbaren Gipskarton- oder
Gipsfaserplatten, wenn umlaufend Randstreifen aus nichtbrennbaren Baustoffen verwendet
W
für Begrenzung des
Wärmestrahlungsdurchtritts
M
für erhöhte mechanische
Festigkeit
3.
Stützen und Träger
S
für Begrenzung des
Rauchdurchtritts
3.1
allseitige F-60 Brandschutzbekleidung mit Klassifizierung nach K2603 hergestellt
C
für selbstschließende
Feuerschutzabschlüsse
G
für Widerstandsfähigkeit
gegen Rußbrand
K
Für Wirksamkeit der Brandschutzverkleidung an
Wänden und Decken
Tabelle 1: Klassifizierung des Brandverhaltens
von Bauteilen nach der DIN EN 13501-02
Check it!
schnell
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sicher
Die folgenden Checklisten (Tab. 2 u. 3) sollen
eine Hilfestellung bei der Holzbauausführung
und Verwendung der verschiedenen Holzbau­
teile darstellen. Sie orientieren sich an der
M-HFHHolzR.
Sollen Anschlüsse von Stützen, Trägern, Wandund Deckenbauteilen erstellt werden, kann sich
an Tabelle 3 gehalten werden.
Tabelle 2: Checkliste Verwendung von Holzbauteilen nach der M-HFHHolzR
Anschlüsse von Stützen, Trägern, Wand- und Deckenbauteilen
1.
Allgemeines
1.1
Anschlussbereiche an den Brandschutzbekleidungen der Bauteile nach Tab. 2 durch Fugenversatz,
Stufenfalz oder Nut- und Federverbindung ohne durchgängige Fugen erstellt (Abb. 4)
1.2
Anschlüsse durch Verbund der Bauteile im Anschlussbereich im Abstand von max. 500 mm so ausgeführt, dass die Brandschutzverkleidung bei Verformung durch Brandeinwirkung nicht aufreißt
• mit Schrauben mit Schaftdurchmesser mind. 12 mm u. Einschreibtiefe mind. 70 mm
oder
• mit Schrauben oder Gewindestangen mit Durchmesser mind. 8 mm, wenn mind. 0,85 kN/lfm
Verbindungskraft
1.3
Fugen mit nichtbrennbaren Baustoffen verschlossen (z.B. Verspachtelung o. Deckleisten)
1.4
Wenn Anschluss von Wand oder Decke an Bauteil ˂F60, dann Brandschutzbekleidung nicht
unterbrochen erstellt (Abb. 6 u. Abb. 8)
2.
Anschluss von Wänden an Wände
2.1
Anschlüsse so ausgebildet, dass Stiele in den Wänden miteinander verschraubt werden können,
ggf. zusätzl. Stiele eingebaut
2.2
Stiele der Wandkonstruktion mit max. Abstand von 500 mm kraftschlüssig miteinander verschraubt
(Abb. 7)
2.3
Fugenversatz nach Pkt. 1.1 oder in der Fuge ein mind. 20 mm dicker Streifen aus nichtbrennbaren
Dämmstoff mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C komprimiert eingebaut (Abb. 7)
3.
Anschluss von Wänden und Stützen an Decken
3.1
Deckenbalken und Verblockung mit den umlaufenden Rahmenhölzern der Wände in Abständen
max. 500 mm verschraubt, auch bei Anschluss von Decken an vertikal durchlaufende Wände
(Spannrichtung der Deckenbalken parallel zum Rahmenholz der Wandkonstruktion / Abb. 3, Abb. 5)
3.2
In vertikalen Fugen einen mind. 20 mm dicken Streifen aus nichtbrennbaren Dämmstoff mit
Schmelzpunkt ≥ 1000°C komprimiert eingebaut
Tabelle 3: Checkliste zur Erstellung von Anschlüssen von Stützen,
Trägern, Wand- und Deckenbauteilen nach der M-HFHHolzR
Bitte lesen Sie weiter auf Seite 6
STEICOsafe.
Die kaschierte Unterdeckplatte im Einsatz für erhöhte Regensicherheit.
Als die Sanierung des Daches des Gemeindeamtes
Oberhofen am Irrsee anstand, kam für die Planer
der Zimmerei nur ein Produkt in Frage: die STEICOsafe. Für die Unterdachkonstruktion des flach
geneigtem Pultdaches stand bauphysikalische
Sicherheit, wirtschaftlicher Verarbeitung und das
Arbeiten im System im Vordergrund. Die Unterdeckplatte aus dem Trockenverfahren ist zusätzlich mit einer diffusionsoffnen Unterdeckbahn
kaschiert und bietet erhöhte Regensicherheit für
Neubau und Sanierungsobjekte.
STEICOsafe erleichtert besonders die Verarbeitung vor Ort und punktet in Sachen bauphysikalischer Sicherheit: Die Unterdeckplatte STEICOsafe
ist zusätzlich mit einer diffusionsoffenen Unterdeckbahn kaschiert und sorgt für erhöhte Regensicherheit für flach geneigte Dächer > 5° Grad
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die Folien, die mit dem neuen Systemklebstoff
STEICOmulti glue einfach und schnell verklebt
werden können. Der Einsatz zur erhöhten Regensicherheit wurde von der Holzforschung Austria
geprüft.
Dank der Kaschierung und den abgestimmten
Produkten aus dem STEICO Bausystem erfüllt die
STEICOsafe gleich drei Funktionen mit nur wenigen Handgriffen: Dämmung, Wasserführung und
Fugenverklebung. Damit ermöglicht sie eine deutliche Zeitersparnis vor Ort.
Die stabile und leichte Holzfaser-Dämmplatte
bietet mit 60 bis 240 mm Dicke eine große Bandbreite verfügbarer Stärken. Die im Trockenverfahren hergestellte Platte zeichnet sich durch geringes Gewicht bei gleichzeitig hoher Stabilität aus.
Durch ihr Gewicht von 140 kg/m3 bietet STEICOsafe eine gute Rohdichte mit einem Lamda-Wert
von 0,040. Damit sind die hochdämmenden leichten Holzfaser-Unterdeckplatten optimal für die
Erstellung wärmebrückenfreier Konstruktionen
geeignet.
Der neue Systemklebstoff STEICOmulti glue erlaubt zudem den sicheren Anschluss der Unterdeckfolie an begrenzende Bauteile.
1. Vorarbeiten: Vollflächige Verlegung von STEICOtherm dry auf
einer Dampfbremsfolie.
2. Die Verlegung der STEICOsafe erfolgt fortlaufend im Verband.
Bei jeder folgenden Reihe ist auf einen Versatz von 25 cm
im T-Stoßbereich zu achten.
3. Durch einfaches Handling der STEICOsafe lassen sich in kurzer
Zeit sehr große Dachflächen realisieren.
4. Nach Verlegung des Daches mit STEICOsafe beginnt das
Verkleben der Überlappungsbereiche der Unterdeckbahn
mit STEICOmulti glue.
5. Zuerst wird der Folienüberstand auf der schmalen Seite
angehoben und eine doppelte Kleberaupe aufgetragen.
6. Dasselbe geschieht auf der Längskante.
7. Im T-Stoßbereich sollen sich die Kleberaupen kreuzen und sich
um einige Zentimeter überlappen.
8. Anschließend wird der Folienüberstand unter leichten Druck
verklebt und glatt gestrichen.
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6
Ausführung von Öffnungen für Türen, Fenster
und sonstige Einbauten sowie Installationen
Um eine maximale Sicherheit vor Brand- und
Rauchausbreitung zu bieten, müssen auch der
Einbau von Öffnungen und Installationen korrekt
ausgeführt werden. Kabelbündel innerhalb der
Bauteile sind beispielsweise grundsätzlich nicht
zugelassen. Genaue Hinweise zur Errichtung
gibt Tabelle 4.
Ausführung von Öffnungen für Türen, Fenster und sonstige Einbauten
1.
Allgemeines
1.1
Brandschutzbekleidung in Öffnungsleibungen mit Fugenversatz, Stufenfalz oder Nut- und
Federverbindung ausgeführt (Abb. 9)
1.2
wenn Anforderungen an Verschluss der Öffnung, dann entsprechender bauaufsichtlicher
Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis für Einbau in Bauteile nach Tab. 2 vorliegend
Ausführung von Installationen
Abb. 3: Anschluss Decke an tragende und raum­
abschließende Wand mit Brandschutzbekleidung
nach der M-HFHHolzR (z.B. Treppenraumwand,
Außenwand- Spannrichtung der Deckenbalken
senkrecht zur Wand)
1.
Allgemeines
1.1
Leitungs- und Lüftungsanlagen nur vor Wänden bzw. unter Decken oder in Schächten und
Kanälen geführt (Abb. 10)
1.2
Bei Öffnungen für Schächte, Kanäle und Installationen:
• Brandschutzbekleidung in den Öffnungsleibungen mit Fugenversatz, Stufenfalz oder
Nut- und Federverbindung ausgeführt
• wenn Anforderungen an Verschluss der Öffnung, dann entsprechender bauaufsichtlicher
Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis für Einbau in Bauteile nach Tab. 2 vorliegend
2.
Abweichungen zu Pkt. 1 für elektrische Leitungen
2.1
Voraussetzungen für Abweichung erfüllt:
• einzelne Leitungen oder Hüllrohre aus nichtbrennbaren Baustoffen mit bis zu drei Leitungen
zur Versorgung des angrenzenden Raumes innerhalb einer Nutzungseinheit verwendet
• keine Verlegung in hochfeuerhemmenden Stützen und Trägern oder Wänden, die anstelle
von Brandwänden zulässig sind
dann Verlegung auch innerhalb von Wänden und Decken
→ wenn nicht, nach Pkt. 1 verfahren!
2.2
Bei Durchführung der Leitungen durch Brandschutzbekleidung verbleibende Hohlräume
mit nichtbrennbaren Baustoffen verspachtelt
2.3
Abstand von mind. 150 mm von Hohlwanddosen zum nächsten Holzständer bzw. zur nächsten
Holzrippe eingehalten
2.4
Gegenüberliegende Hohlwanddosen gefachversetzt eingebaut (Abb. 11)
2.5
Hohlwanddosen innerhalb des Wandhohlraumes mind. 30 mm (auch gestaucht zulässig)
vollständig mit nichtbrennbaren Dämmstoffen mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C umhüllt
2.6
In Treppenräumen nur Leitungen für die Versorgung des Treppenraumes geführt
Tabelle 4: Checkliste zur Erstellung von Öffnungen und Installationen
in hochfeuerhemmenden Bauteilen nach der M-HFHHolzR
Abb. 4: Anschluss tragende und raumabschließende Wand an Decke nach der M-HFHHolzR
(Spannrichtung des Deckenbalkens senkrecht
zur Wand)
Abb. 6: Anschluss einer feuerhemmenden,
raumabschließenden, nichttragenden Wand
(z.B. Flurwand mit Anforderung feuerhemmend)
an eine Decke nach der M-HFHHolzR
7
Abb. 8: Anschluss einer Wand ohne geforderte
Feuerwiderstandsfähigkeit an eine hochfeuer­
hemmende Wand nach der M-HFHHolzR
Abb. 10: Installationsführung nach der M-HFHHolzR
Abb. 5: Anschluss Decke an durchlaufende
raumabschließende Wand nach der M-HFHHolzR
(Treppenraumwand, Außenwand, auch nicht­
tragend- Spannrichtung der Deckenbalken
senkrecht zur Wand)
Abb. 9: Bauteilöffnung mit Brandschutzbekleidung
zum Einbau von Türen, Fenstern und sonstigen
Einbauten nach der M-HFHHolzR. Darstellung
der Ausführung des Fugenversatzes
Abb. 11: Einbau einzelner Hohlwanddosen nach
der M-HFHHolzR
Quellen:
1.Deutsche Gesellschaft für Holzforschung e.V.: Holz Brand schutz Handbuch, Ernst & Sohn Verlag für Architektur und
technische Wissenschaften GmbH und Co.KG., Berlin, 2009.
2. Knaust et al.: Entwicklung eines Verfahrens zur Bestimmung
der Verbrennungseffektivität für Brandlastberechnungen.
Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben, Fraunhofer IRB
Verlag, Stuttgart, 2014.
3. Becker et al.: Theoretische und experimentelle Grundlagenuntersuchungen zum Brandschutz mehrgeschossiger
Gebäude in Holzbauweise. Untersuchungsbericht Teil 1 –
Theoretische Grundlagenuntersuchungen, Fraunhofer IRB
Verlag, O. u., 1997.
4.
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforde rungen an hochfeuer- hemmende Bauteile in Holzbauweise
– M-HFHHolzR (Fassung Juli 2004), Bauministerkonferenz
IS-Argebau, Deutschland.
5.Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002:
Bauministerkonferenz IS-Argebau, Deutschland.
Abb. 7: Anschluss von tragenden, raumabschließenden Wänden an durchlaufende Wand mit
zusätzl. Stiel zur Sicherung der Verblockung nach
der M-HFHHolzR
6.Winter et al.: Brandschutz im Holzbau im Vergleich zu
anderen Bauweisen, Artikel zum 10. Internationalen
Holzbau-Forum 2004, O. u., 2004.
IMPRESSUM:
Herausgeber: hagebau Handelsgesellschaft für
Baustoffe mbH & Co. KG, Celler Straße 47, 29614 Soltau,
der holzbrief erscheint 4 x jährlich, Ausgabe 3/2015
Verantwortlicher Redakteur: Annika Röhrs, Tel. 05191 802-0;
Verantwortlich für Anzeigen: Annika Röhrs, Tel. 05191 802-0
Realisation: abeler bollmann werbeagentur GmbH,
Hofaue 39, 42103 Wuppertal, Tel. 0202 2996842-0
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Verantwortliche Redakteurin: Annika Röhrs, Tel. 0 51 91- 8 02 -0; Verantwortlich für Anzeigen: Annika Röhrs, Tel. 0 51 91- 8 02- 0
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Stand: 09/2015
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