Ausführungsbestimmungen für den Final der Schweizer Grup

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Ausführungsbestimmungen für den Final der Schweizer Gruppenmeisterschaft Auflageschiessen Gewehr 10m (SGMA G-10)
Ausgabe 2017 - Seite 1
Reg.-Nr. 2.50.12 d
Die Abteilung Gewehr 10/50m erlässt für den Final der Schweizer Gruppenmeisterschaft (SGM
G-10) folgende Ausführungsbestimmungen (AFB):
1.
Grundlagen
1.1
Reglement für die Schweizer Gruppenmeisterschaft Auflageschiessen Gewehr 10m
(SGMA G-10)
1.2
Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS) des Schweizer Schiesssportverbandes (SSV)
1.3
Regeln der International Shooting Sport Federation (ISSF)
2.
Datum und Ort
Datum:
Freitag, 3. März 2017
Ort:
Bern, Mehrzweckhalle des Waffenplatzes in Bern (Autobahnausfahrt Wankdorf)
3.
Teilnahmeberechtigung
Auf Grund der eingegangenen Anmeldungen werden die Altersstufen zusammengelegt.
Am Final teilnahmeberechtigt sind die 20 bestrangierten Gruppen der gemeinsamen Rangliste,
welche an allen drei Hauptrunden teilgenommen haben.
Die teilnahmeberechtigten Gruppen erhalten eine schriftliche / Mail-Einladung.
3.1
Ausländischer Staatsangehöriger
Pro Gruppe darf nur ein ausländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Ausland eingesetzt
werden. Um am Final der SGMA G-10 zugelassen zu werden, muss der ausländische Staatsangehörige mindestens zwei Hauptrunden absolviert haben.
3.2
Verhinderungen
Am Final nicht teilnehmende Gruppen haben sich bis Mittwoch, 22. Februar 2017,
18.00 Uhr, schriftlich oder per E-Mail, beim Ressortleiter (RL) SGMA G-10 abzumelden:
Ignaz Juon, Baselstrasse 74; 4500 Solothurn
Mobile: 079 463 30 68
E-Mail: [email protected]
Den teilnahmeberechtigten Gruppen, welche sich nicht oder verspätet abmelden und am Final
nicht teilnehmen, wird das Startgeld in Rechnung gestellt.
3.3
Lizenz
Alle Gruppenmitglieder müssen im Besitz einer gültigen Auflageschiessen Gewehr 10m Lizenz
ihres Vereins sein. Die Vereine sind für die vollständige Erfassung ihrer Mitglieder in der Vereins- und Verbandsadministration (VVA) SSV verantwortlich.
Reg.-Nr. 2.50.12 d
Ausgabe 2017 - Seite 2
4.
Wettkampfablauf
4.1
Materialabgabe
Ab 12.00 Uhr für alle Altersstufe
4.2
Gruppenzusammensetzung und Schiessprogramm
3 Gruppenschützen schiessen je 30 Schuss nach RSpS.
4.3
Schiesszeiten
Gewehr
Instruktion Grup-
Standbezug
penchef für Final
Gruppe
4.4
17:30
18.10
Wettkampf inkl.
Probe
von
bis
18:15
19:05
Siegerehrungen
19:30
Scheibenzuteilung
Gemäss Anschlag. Jede Gruppe erhält 3 Scheiben.
4.5
Mutationen
Mutationen können am Wettkampftag bis 30 Minuten vor Schiessbeginn erfolgen.
Pro Mutation wird eine Gebühr von Fr. 5.- erhoben.
4.6
Proteste
Gemäss RSpS.
Proteste sind bis spätestens 10 Minuten nach der Publikation der Rangliste bei der Wettkampfjury einzureichen.
4.7
Jury
Die verschiedenen Jurys bestehen aus je drei Personen.
4.8
Auswertung
Elektronische Trefferanzeige.
4.9
Ausrüstung
Es gelten die RSpS-Regeln.
4.10 Rangordnung
Bei Punktgleichheit der Gruppe entscheiden:
-
höhere Anzahl Innenzehner (Mouchen) der Gruppe
-
höhere Passen in umgekehrter Reihenfolge (letzte Passe, zweitletzte Passe, etc.) der
Gruppe
-
Anzahl 10er, 9er, 8er, etc. der Gruppe
5.
Dopingkontrollen
Am Final der SGMA G-10 können Dopingkontrollen durchgeführt werden.
Ausgabe 2017 - Seite 3
6.
Teilnahmegebühren
Alle Altersstufen:
7.
Reg.-Nr. 2.50.12 d
Fr. 60.- (inkl. Sport- und Ausbildungsbeitrag) pro Gruppe
Auszeichnungen
Drei Gold-, Silber- oder Bronzemedaillen an die ersten drei Gruppen.
Die Gruppen der Ränge eins bis acht erhalten je 3 Kranzkarten à CHF 15.-.
Die Gruppen der Ränge vier bis acht erhalten ein Diplom.
Die Gruppen der Ränge neun bis zwanzig erhalten je 3 Kranzkarten à CHF 10.-.
8.
Schlussbestimmungen
Diese AFB
-
wurden von der Abteilung SM am 2. Dezember 2016 genehmigt.
-
treten sofort in Kraft.
Schweizer Schiesssportverband
Heinz Küffer
Leiter Breitensport
Ignaz Juon
Ressortleiter SGMA G-10
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