Anlage 1

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Abschrift
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN
Regierungspräsidium Tübingen · Postfach 26 66 · 72016 Tübingen
S-Mail
Tübingen 04.04.2014
Name Eva Schöpf
Herrn
Günther SperrXYZ
Adolf Damaschkestr. 25/94
72770 Reutlingen
Durchwahl 07071 757-3413
Aktenzeichen 46-1/3851.5-6-012/LAP RT /
Eingabe Sperr
(Bitte bei Antwort angeben)
Lärmbelästigung und Geschwindigkeitsbeschräkung auf der B 28 zwischen
Reutlingen- Betzingen und dem Knoten Carl-Zeiss-Str./Allmendstr.
Ihre Eingabe an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur vom 03.03.2014
Sehr geehrter Herr SperrXYZ,
Sie hatten sich mit Schreiben vom 03.03.2014 an das Ministerium für Verkehr und
Infrastruktur gewandt mit der Frage, ob auf der B 28 zwischen Reutlingen - Betzingen
und dem Knoten Carl-Zeiss-Str./Allmendstraße nicht ebenso wie an anderen
Strecken in Reutlingen und zwischen Köngen und Plochingen die Geschwindigkeit
auf
80
km/h,
reduziert
werden
könne.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat das Regierungspräsidium Tübingen
als höhere Verkehrsbehörde gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten.
Auf dem Streckenabschnitt der B28 zwischen dem Knoten Allmendstraße
(Mittelknoten) und dem Knoten Betzingen ist die Geschwindigkeit bereits auf 120
km/h bzw. im Anfahrtsbereich auf den Knoten Betzingen auf 100 km/h begrenzt. Im
Abschnitt zwischen Betzinger Knoten und Hohbuchknoten ist die Geschwindigkeit
durchgängig auf 100 km/h begrenzt.
Verkehrszeichen dürfen nach § 45 Abs.9 Straßenverkehrsordnung generell nur dort
angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten
ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs, also z.B.
Dienstgebäude Konrad-Adenauer-Str. 20 · 72072 Tübingen · Telefon 07071 757-0 · Telefax 07071 757-3190
[email protected] · www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de
Buslinie 2 · Haltestelle „Regierungspräsidium“
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Geschwindigkeitsbeschränkungen, dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund
der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine
Risiko
einer
Beeinträchtigung
erheblich
übersteigt
(§
45
Abs.9
Straßenverkehrsordnung). In Bezug auf Lärm wird von einer solchen
überdurchschnittlichen Gefahrenlage ausgegangen, wenn der Dauerschallpegel 70
dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschreitet. Erst dann ist eine
Ermessensentscheidung möglich, in die unter anderem die Verkehrsbedeutung der
Straße und die Zahl der von diesen Pegelüberschreitung Betroffenen einzufließen
hat.
Die Stadt Reutlingen hat mitgeteilt, dass nach ihrer Lärmkartierung, die im Rahmen
des Lärmaktionsplans durchgeführt wurde, die Lärmpegel an den Gebäuden in der
Wildermuthsiedlung unter den vorgenannten Lärmrichtwerten liegen. Folglich liegen
die Voraussetzungen für eine lärmbedingte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der
B 28 dort nicht vor. An den Straßen, auf denen vor kurzem aus Lärmschutzgründen
die Geschwindigkeit beschränkt wurde, sind dagegen die Dauerschallpegel an vielen
Gebäuden überschritten. Insofern sind Sie in der Wildermuth-Siedlung nicht andere
Menschen, sondern Sie sind einer geringeren Lärmbelastung ausgesetzt. Ungleiches
kann nicht gleich behandelt werden. Die Lärmwerte können im übrigen auf der
Rasterlärmkarte auf der Homepage der Stadt Reutlingen angesehen werden.
Zur Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen Köngen und Plochingen kann ich keine
Auskunft geben, da dieser Bereich zum Regierungsbezirk Stuttgart gehört.
Darüber hinaus hat die Stadt Reutlingen die Verkehrsdaten aus den bundesweiten
Verkehrszählungen 2005 und 2010 sowie aus dem Verkehrsmonitoring des Landes
2010 bis 2012 geprüft. Danach hat die Verkehrsbelastung in den letzten Jahren auf
der B 28 in diesem Abschnitt nicht zugenommen. Sicher wird ortsauswärts am
Ortsschild schon immer beschleunigt, was naturgemäß lauter ist als der Verkehrslärm
von gleichmäßig fahrenden Fahrzeugen. Allerdings liegen die Dauerschallpegel so
weit unter den Richtwerten, dass hier weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen wie
dargelegt nicht möglich sind.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Eva Schöpf
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Leiterin des Referats Verkehr
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