Abschrift REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Regierungspräsidium Tübingen · Postfach 26 66 · 72016 Tübingen S-Mail Tübingen 04.04.2014 Name Eva Schöpf Herrn Günther SperrXYZ Adolf Damaschkestr. 25/94 72770 Reutlingen Durchwahl 07071 757-3413 Aktenzeichen 46-1/3851.5-6-012/LAP RT / Eingabe Sperr (Bitte bei Antwort angeben) Lärmbelästigung und Geschwindigkeitsbeschräkung auf der B 28 zwischen Reutlingen- Betzingen und dem Knoten Carl-Zeiss-Str./Allmendstr. Ihre Eingabe an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur vom 03.03.2014 Sehr geehrter Herr SperrXYZ, Sie hatten sich mit Schreiben vom 03.03.2014 an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur gewandt mit der Frage, ob auf der B 28 zwischen Reutlingen - Betzingen und dem Knoten Carl-Zeiss-Str./Allmendstraße nicht ebenso wie an anderen Strecken in Reutlingen und zwischen Köngen und Plochingen die Geschwindigkeit auf 80 km/h, reduziert werden könne. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Verkehrsbehörde gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten. Auf dem Streckenabschnitt der B28 zwischen dem Knoten Allmendstraße (Mittelknoten) und dem Knoten Betzingen ist die Geschwindigkeit bereits auf 120 km/h bzw. im Anfahrtsbereich auf den Knoten Betzingen auf 100 km/h begrenzt. Im Abschnitt zwischen Betzinger Knoten und Hohbuchknoten ist die Geschwindigkeit durchgängig auf 100 km/h begrenzt. Verkehrszeichen dürfen nach § 45 Abs.9 Straßenverkehrsordnung generell nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs, also z.B. Dienstgebäude Konrad-Adenauer-Str. 20 · 72072 Tübingen · Telefon 07071 757-0 · Telefax 07071 757-3190 [email protected] · www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de Buslinie 2 · Haltestelle „Regierungspräsidium“ -2- Geschwindigkeitsbeschränkungen, dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs.9 Straßenverkehrsordnung). In Bezug auf Lärm wird von einer solchen überdurchschnittlichen Gefahrenlage ausgegangen, wenn der Dauerschallpegel 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschreitet. Erst dann ist eine Ermessensentscheidung möglich, in die unter anderem die Verkehrsbedeutung der Straße und die Zahl der von diesen Pegelüberschreitung Betroffenen einzufließen hat. Die Stadt Reutlingen hat mitgeteilt, dass nach ihrer Lärmkartierung, die im Rahmen des Lärmaktionsplans durchgeführt wurde, die Lärmpegel an den Gebäuden in der Wildermuthsiedlung unter den vorgenannten Lärmrichtwerten liegen. Folglich liegen die Voraussetzungen für eine lärmbedingte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 28 dort nicht vor. An den Straßen, auf denen vor kurzem aus Lärmschutzgründen die Geschwindigkeit beschränkt wurde, sind dagegen die Dauerschallpegel an vielen Gebäuden überschritten. Insofern sind Sie in der Wildermuth-Siedlung nicht andere Menschen, sondern Sie sind einer geringeren Lärmbelastung ausgesetzt. Ungleiches kann nicht gleich behandelt werden. Die Lärmwerte können im übrigen auf der Rasterlärmkarte auf der Homepage der Stadt Reutlingen angesehen werden. Zur Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen Köngen und Plochingen kann ich keine Auskunft geben, da dieser Bereich zum Regierungsbezirk Stuttgart gehört. Darüber hinaus hat die Stadt Reutlingen die Verkehrsdaten aus den bundesweiten Verkehrszählungen 2005 und 2010 sowie aus dem Verkehrsmonitoring des Landes 2010 bis 2012 geprüft. Danach hat die Verkehrsbelastung in den letzten Jahren auf der B 28 in diesem Abschnitt nicht zugenommen. Sicher wird ortsauswärts am Ortsschild schon immer beschleunigt, was naturgemäß lauter ist als der Verkehrslärm von gleichmäßig fahrenden Fahrzeugen. Allerdings liegen die Dauerschallpegel so weit unter den Richtwerten, dass hier weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen wie dargelegt nicht möglich sind. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen gez. Eva Schöpf -3- Leiterin des Referats Verkehr