Gemeinderat Breitenhofstr. 30 Postfach 373 8630 RütiZH Telefon Telefax E-Mail lnternet GEMEII\DE RUTI ZIl 055 251 32 60 0552513264 [email protected] www.rueti.ch Protokoll vom 11. Juli 2017 Beschluss B1 81.3 81.3.2 Bauplanung, Natur- und He¡matschutz 2017-147 Natur- und He¡matschutz, Denkmalpflege Einzelne Schutzgebiete, Objekte und Aktionen Gemcop AG, Zürich - lnventar Nr. 5 Wohn- und Geschäftshaus beim Amthof, Vers. Nr. 1154, Kat. Nr. 270, Werner Weber-Strasse 5 - Provokationsbegehren - Entlassung aus dem kommunalen lnventar Ausgangslage Das Wohn- und Geschäftshaus beim Amthof, Vers. Nr. 1154, Kat. Nr. 270, Werner WeberStrasse 5, Baujahr 1854, ist im kommunalen lnventar der schützenswerten Bauten der Gemeinde Rüti als lnventarobjekt Nr. 5 aufgeführt. Das Gebäude befindet sich in der Kernzone Kl. Die Fassade zur Werner Weber-Strasse liegt innerhalb des Perimeters des überkommunalen Ortsbildes. Das Wohn- und Geschäftshaus ist heute im Eigentum der Gemcop AG, vertreten durch Markus Wigger und Ellen Peitz. Mit finanzieller Hilfe der Gemcop AG und einem Gründerteam aus Privatpersonen wurde die Genossenschaft Wohnraum Rüti gegründet, um das Gebäude einem privaten Eigentümer abzukaufen und durch die Renovation des Gebäudes bezahlbare Wohnungen in Rüti zu erhalten. Wie sich jedoch nach dem Kauf herausgestellt hat, ist die Bausubstanz nicht so gut wie angenommen und die Sanierung wäre mit hohem Aufwand verbunden. Deshalb enrvägt die Eigentümerschaft einen Ersatzneubau, mit dem zeitgemässe Wohnungen und gleichzeitig auch eine höhere Ausnützung des Grundstücks erreicht werden kann. Mit Schreiben vom 30. November 2016 hat die Eigentümerschaft ein Provokationsbegehren eingereicht. Die Gemeinde Rüti möchte sich für ihre Entscheidung bezüglich lnventarentlassung oder Unterschutzstellung auf ein Fachgutachten der Denkmalpflegekommission des Kantons Zürich (KDK) stützen. Die Fragestellung lautet: lst das betreffende Wohn- und Geschäftshaus ein Schutzobjekt gemäss S 203 Abs.1 lit. c PBG? Sandra Risch von der Denkmalpflegekommission des Kantons Zürich (KDK) führte am 27. Februar 2017 im Beisein von Christoph Zihlmann (Architektur Atelier Christoph Zihlmann, Zürich) und Sven Hegi (Bereichsleiter Hochbau und Liegenschaften, Rüti) einen Augenschein durch. Anlässlich der Sitzung vom 2.Mai2017 hat die KDK das Gutachten nach eingehender Prüfung der Sachlage genehmigt. Gemeinderat Auszug aus dem Gutachten Das 1854 erbaute Wohn- und Geschäftshaus an der Werner Weber-Strasse 5 in Rüti ist in einer seit dem frühen 20. Jahrhundert fast unverändert erhaltenen baulichen Umgebung eingebettet. Als erster Ersatzbau ist das Gebäude ein Zeuge der baulichen Erneuerung und gewerblichen Umnutzung des Klosterareals. Seit Erbauung bis ins Jahr 1967 beherbergte das Gebäude fast ununterbrochen eine Schlosserei, in der auch der lokal bekannte Kunstschmied Rudolf Strehler wirkte. Dem Wohn- und Geschäftshaus kommt deshalb auch eine gewisse wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung zu. Die erhaltenen Eingangstüren, die Treppenläufe mit Staketengeländer sowie einzelne lnnenausbauten im Erdgeschoss lassen erkennen, dass das Wohngebäude mit Schlosserei mit hoher Sorgfalt und einem bestimmten Detailreichtum erbaut worden ist. Wegen der mangelnden bauzeitlichen Substanz kann das Wohn- und Geschäftshaus aber nicht mehrals materieller Zeuge gelten. Die Anhebung der Gebäudeecken 1938 und die Sanierung von 1977 haben das Gebäude in seiner Volumetrie, seinem Baubestand und seinem Erscheinungsbild empfindlich verändert. Die ursprüngliche Schlossereiausstattung mit Esse ist nicht mehr vorhanden, die lnnenräume weisen bis auf die Treppe mit Geländer und einzelne Zimmerund Schranktüren hauptsächlich im Erdgeschoss keine bauzeitliche Substanz mehr auf. Der Wohnungsausbau im 2. Obergeschoss stammt von 1938, die lnnenraumteilung derWohnungen im 1 . Obergeschoss wurden 1977 verändert. Die beiden Obergeschosse konnten zurar nicht besichtigt werden, aber es ist aufgrund der Umbauten nicht zu erwarten, dass sich hier mehr von der historischen Substanz erhalten konnte als im Erdgeschoss. Das Wohn- und Geschäftshaus an der Werner Weber-Strasse 5 vermag die strengen Anforderungen an ein Schutzobjekt gemäss S 203 Abs. 1 lit. c PBG nicht zu erfüllen und kann aus dem kommunalen lnventar der schützenswerten Bauten entlassen werden. Ein allfälliger Neubau kann im Rahmen der kommunalen Kernzonenbestimmungen und unter Berücksichtigung des überkommunalen Ortsbildes errichtet werden. Eruvägungen Gemäss S 211 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) trifft der Gemeinderat die Schutzmassnahmen für Objekte von kommunaler Bedeutung. Demzufolge ist der Gemeinderat auch für Entlassungen aus dem kommunalen lnventar zuständig. Beschluss 1. Das Wohn- und Geschäftshaus beim Amthof, Vers. Nr. 1154, Kat. Nr. 270, Werner WeberStrasse 5, im Eigentum der Gemcop AG, vertreten durch Markus Wigger und Ellen Peitz, wird aus dem kommunalen lnventar der schützenswerten Bauten entlassen. 2. Das Bauamt wird beauftragt, die Entlassung gemäss Ziffer Abs. 2 PBG mit Rechtsmittelbelehrung amtlich zu publizieren. 3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. 1 im Sinne von $ 203, 2 Gemeinderat 4. Mitteilung durch Protokollauszug an: - Gemcop AG Zürich, Hermetschloosstr. 70, 8048 Zürich (einschreiben) - Baudirektion Kanton Zürich, Sektion Recht, Doris Bircher, Walcheplatz2,8090 Zürich - Bauamt - Rechnungsprüfungskommission (zur Kenntnisnahme) - lnternet,,lnventar Nr. 5 Wohn- und Geschäftshaus beim Amthof, Vers. Nr. 1154, Kat. Nr. 270, Werner Weber Strasse 5 - Provokationsbegehren - Entlassung aus dem kommunalen lnventar" - Archiv Versand t 7. Jul,i tgll Gemeinderat Rüti Luginbü Andreas Sprenger Gemeindeschreiber 3