1. Planungskonzept Das Grundstück mit der Flurnummer 642/10

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1.
Planungskonzept
Das Grundstück mit der Flurnummer 642/10 liegt im Stadtbezirk Untermenzing. Für
das Gebiet gibt es keinen rechtsgültigen Bebauungsplan, eine Aufstellung wird
derzeit nicht verfolgt. Daher ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die
umgebende Wohnbebauung besteht aus meist zweigeschossigen Einfamilien-,
Doppel- und Reihenhäusern. Stadtbild prägend ist die weitgehend durchgängig
vorhandene begrünte Vorgartenzone. Als Solitärgebäude, mit dem Bedarf für
Krippenplätze innerhalb des Baugebiets, ist eine Genehmigung auch bei deutlicher
Überschreitung der Kubatur nach § 31Abs. 2Nr. 1 städtebaulich in Aussicht gestellt.
Das Eckgrundstück wir im Süden vom Löherweg und im Westen von der
Gruithuisenstraße begrenzt.
Das Grundstück ist derzeit mit dichtem Baum- und Buschwerk besetzt. Neben
einigen kleineren zu erhaltenden Bäumen wird die große Esche an der Nordostecke
der Grundstücks als wertvoll beurteilt und soll erhalten werden.
1.2 Alternative Lösungsmöglichkeiten
1.3
Beschreibung
Vorentwurf 1 v. 29.10.2007
Ein polygonaler zweigeschossiger Baukörper, der durch zwei ineinander geschobene
Baukörper mit gegenläufigen Pultdächern entsteht lässt in seinem Zentrum eine
dreieckige Halle entstehen, um die sich im Norden die Serviceräume, im Süden die
Gruppenräume gruppieren. Im Norden wird in einer eingeschossigen Grenzbebauung
der Kinderwagenraum und der Außengeräteraum an die nördlichen Garagen
angeschlossen. An der Gruithuisenstraße kommen sowohl der Eingang als auch die
Stellplätze zu liegen. Alle Gruppen- und Ruheräume sind nach Süden orientiert.
Diese Anordnung ist nur mit einer Überschreitung der Baugrenze zum Vorgarten zur
Gruithuisenstraße möglich. In einer Teilunterkellerung liegen lediglich die
Technikräume.
Im Süden des Grundstück entsteht eine große gut proportionierte Gartenfläche.
Vorentwurf 2 v. 29.10.2007
Der Vorentwurf 1 wird in ein orthogonales Raumgefüge modifiziert. Durch eine
Raumzone mit den Serviceräumen betritt man von Westen die lang gezogene Halle,
die sich im Osten zum Außenraum, mit der großen Esche, öffnet. Im Süden legen
sich die Haupträume um die Halle. Dadurch sind die Gruppen- und Ruheräume zum
Teil nach Osten/ Westen und Süden orientiert. Der zweite bauliche Rettungsweg wird
über zwei Loggien sichergestellt, die jeweils mit einer Außentreppe mit dem Garten
verbunden sind. Die Außentreppe mit der Loggia und die Stellplätze sind in der
Vorgartenzone angeordnet.
Das Untergeschoss nimmt die Technikräume auf und ist von außen über eine
separate Kellertreppe erschlossen.
Im Süden des Grundstück entsteht eine große Gartenfläche.
Vorentwurf 3 v. 29.10.2007
Eine zweigeschossiger schmaler Baukörper mit einem Flachdach stellt sich entlang
der Gruithuisenstraße und füllt die gesamte Länge des Bauraums aus. Im Nordteil
entsteht eine kleine Halle, an der im Westen der Eingang liegt und um die sich die
Serviceräume orientieren. Im Süden schließt sich daran ein zweibündiger Baukörper
an. Westlich des Mittelflurs liegen in einer schmalen Zone die Garderoben und die
Sanitärräume, im Osten liegen die Gruppen- und Ruheräume. Diesen Räumen ist
eine Terrasse bzw. Loggia vorgelagert, die über eine Außentreppe mit dem Garten
verbunden ist. Die Stellplätze liegen im Norden in der Vorgartenzone. Im Westen und
Süden beschränkt sich der Garten auf die Vorgartenzone. Im Osten entsteht ein
längs gerichteter schattiger Außenbereich, vor den Haupträumen.
1.3
Bewertung
Vorentwurf 1 v. 29.10.2007
Positiv bewertet werden der kleinmaßstäbliche, gegliederte Baukörper und die
zentrale gut proportionierte Halle. Der Baumschutz ist sichergestellt. Die Lage der
Außenanlagen und die Orientierung der Haupträume nach Süden sind optimal gelöst.
Die Überschreitung der Baugrenze und die Lage der Stellplätze lassen Probleme im
Genehmigungsverfahren erwarten.
Der gegliederte Baukörper lässt erhöhte Baukosten erwarten.
Vorentwurf 2 v. 29.10.2007
Positiv bewertet werden der gegliederte Baukörper und die gut belichtete Halle. Der
Baumschutz ist sichergestellt. Zuschnitt und Lage der Außenanlagen entspricht dem
Vorentwurf 1. Durch die Orientierung der Haupträume in verschiedene
Himmelsrichtung entstehen unterschiedliche Lichtsituationen in den Haupträumen.
Die Lage der Stellplätze widerspricht der Vorgartensatzung der Stadt.
Der gegliederte Baukörper, die geteilten Loggien mit den zwei Außentreppen als
baulicher Fluchtweg lassen erhöhte Baukosten erwarten.
Vorentwurf 3 v. 29.10.2007
Positiv bewertet werden der klare Baukörper und die Anordnung der Haupträume im
Osten, mit der vorgelagerten Loggia.
Als Spielbereich ist der Flur nur in den Bereichen vor den Garderoben geeignet. Der
Baumschutz ist sichergestellt. Die Lage der Außenanlagen und vor allem ihr
Zuschnitt werden nachteilig beurteilt
Die Lage der Stellplätze ist bei dieser Lösung ausschließlich in der Vorgartenzone
möglich und lässt Probleme im Genehmigungsverfahren erwarten.
Der klare einfache Baukörper lässt niedrigere Baukosten erwarten, trotz der im
Vergleich zu den vorhergehenden Lösungen höheren Kubatur.
1.0.3
Entscheidung:
Der Vorentwurf 1 wird auf Grund der Genehmigungsproblematik und der zu
erwartenden höheren Kosten ausgeschieden.
Weiter verfolgt wird eine Kombination der Vorentwürfe 2 und 3. Folgende
Lösungsansätze werden weiterverfolgt:
Einfacher klarer Baukörper, Halle als Spielflur, Anordnung der Gruppenräume und der
Ruheräume um eine Loggia/ Terrasse, nur eine Fluchttreppe, keine Überschreitung
der Baulinie, Lage der Stellplätze innerhalb des Bauraums, möglichst breiter
Gartenanteil im Süden.
1.2 Gebäude
Das Grundstück ist derzeit mit dichtem Baum- und Buschwerk besetzt. Neben einigen
kleineren zu erhaltenden Bäumen wird die große Esche an der Nordostecke der
Grundstücks als wertvoll beurteilt und erhalten. Der Baukörper nimmt die westliche Flucht
der Baugrenze auf. Im Norden springt die Ostfassade um ca. 4 m zurück, um den
Kronenbereich der Esche von Bebauung freizuhalten. Der kubische Baukörper ist mit
einem begrünten flach geneigten Dach abgedichtet.
Das zweigeschossige Gebäude nimmt annähernd die gesamte bebaubare Länge des
Grundstücks ein. Entlang der Gruithuisenstraße ist die z.T. zweigeschossige längs
gerichtete Halle in der Fassade ablesbar. Eine offene, einläufige Treppe verbindet die
beiden Geschosse. Nördlich davon liegt der rollstuhlgerechte Personenaufzug. Die lichte
helle Halle wird in beiden Ebenen zum Spiel- und Begegnungsraum für Kinder, Erzieher
und Eltern. Über eine Türe ist die direkte Verbindung zum Garten hergestellt. In deren
Nähe liegt ein Sanitärraum für die Kinder. Durch die Anordnung aller wesentlichen
Räume an diese Halle sind auch die Serviceräume für die Kinder erlebbar.
Im Nordteil der Halle liegen die Küche, Hauswirtschafts- sowie Personalraum, im Südteil
die nach Süden und Osten orientierten Gruppen- und Ruheräume. Diesen Räumen sind
im Außenbereich die Terrassen bzw. die Loggia vorgelagert, die ein geschütztes Spielen
im Freien, auch bei schlechtem Wetter, erlauben.
Wegen des engen Grundstücks ist eine Teilunterkellerung für Technik und Lagerräume
erforderlich.
1.2
Aussenanlagen
Aufgrund des kleinen Grundstücks verbleiben für die Freifläche sehr schmale
Spielflächen. Diese orientieren sich hauptsächlich nach Süden und Osten. Entlang
der Gruithuisenstr. ist im Westen der Eingangsbereich, das Müllhäuschen und 5
Fahrradständer geplant. Im Norden des Grundstücks sind zwei hintereinander
liegende PKW-Stellplätze mit einem angrenzenden Gartenhäuschen vorgesehen. Auf
der Nordostseite befindet sich eine riesengroße Esche. Hier ergibt sich im Sommer
ein kühler, schattiger Naturspielbereich. Im Südosten des Grundstücks ist ein kleiner
Hügel mit einer Hangrutsche geplant, im Süden ein Sandkasten und eine Spielmulde.
Als Sonnenschutz kommen 3 Sonnenschirme mit festmontierten Bodenhülsen. Die
Einzäunung des Geländes erfolgt durch einen Stabgitterzaun.
Im N/O ist der Rasen unter der großen Esche, aufgrund des Nutzungsdrucks und der
Verschattung, dauerhaft nicht haltbar. Daher ist ein Holzschnitzbelag vorgesehen.
Eine Umlaufende Erschließung mit befestigten Wegen wird vorgesehen, da der
Rasen wegen der hohen Verschattung, der vorhandenen Bäume, nicht haltbar ist.
Die vom Sozialreferat geforderte Rutsche wird in einem kleinen Hügel integriert.
Diese Hügelmodelierung ist aber nur bis zu einer Höhe von 1 m vertretbar, da
ansonsten der Erdkörper mit Böschung sehr raumgreifend wirkt.
Bei der Aussentreppe wird, aus Sicherheitsgründen ein Unterlaufschutz nötig.
1.3
Künstlerische Ausgestaltung
Für die künstlerische Ausstattung wird ein noch zu bestimmender Bereich im oder
außerhalb des Gebäudes vorgeschlagen.
Die Entscheidung über die Auswahl von Künstlern und deren Entwürfe wird von
Mitgliedern der Kommission für Kunst am Bau im öffentlichen Raum im Benehmen
mit dem Kulturreferat, dem Sozialreferat, sowie dem Baureferat und dem
beauftragten Architekten getroffen.
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