1. Planungskonzept Das Grundstück mit der Flurnummer 642/10 liegt im Stadtbezirk Untermenzing. Für das Gebiet gibt es keinen rechtsgültigen Bebauungsplan, eine Aufstellung wird derzeit nicht verfolgt. Daher ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die umgebende Wohnbebauung besteht aus meist zweigeschossigen Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern. Stadtbild prägend ist die weitgehend durchgängig vorhandene begrünte Vorgartenzone. Als Solitärgebäude, mit dem Bedarf für Krippenplätze innerhalb des Baugebiets, ist eine Genehmigung auch bei deutlicher Überschreitung der Kubatur nach § 31Abs. 2Nr. 1 städtebaulich in Aussicht gestellt. Das Eckgrundstück wir im Süden vom Löherweg und im Westen von der Gruithuisenstraße begrenzt. Das Grundstück ist derzeit mit dichtem Baum- und Buschwerk besetzt. Neben einigen kleineren zu erhaltenden Bäumen wird die große Esche an der Nordostecke der Grundstücks als wertvoll beurteilt und soll erhalten werden. 1.2 Alternative Lösungsmöglichkeiten 1.3 Beschreibung Vorentwurf 1 v. 29.10.2007 Ein polygonaler zweigeschossiger Baukörper, der durch zwei ineinander geschobene Baukörper mit gegenläufigen Pultdächern entsteht lässt in seinem Zentrum eine dreieckige Halle entstehen, um die sich im Norden die Serviceräume, im Süden die Gruppenräume gruppieren. Im Norden wird in einer eingeschossigen Grenzbebauung der Kinderwagenraum und der Außengeräteraum an die nördlichen Garagen angeschlossen. An der Gruithuisenstraße kommen sowohl der Eingang als auch die Stellplätze zu liegen. Alle Gruppen- und Ruheräume sind nach Süden orientiert. Diese Anordnung ist nur mit einer Überschreitung der Baugrenze zum Vorgarten zur Gruithuisenstraße möglich. In einer Teilunterkellerung liegen lediglich die Technikräume. Im Süden des Grundstück entsteht eine große gut proportionierte Gartenfläche. Vorentwurf 2 v. 29.10.2007 Der Vorentwurf 1 wird in ein orthogonales Raumgefüge modifiziert. Durch eine Raumzone mit den Serviceräumen betritt man von Westen die lang gezogene Halle, die sich im Osten zum Außenraum, mit der großen Esche, öffnet. Im Süden legen sich die Haupträume um die Halle. Dadurch sind die Gruppen- und Ruheräume zum Teil nach Osten/ Westen und Süden orientiert. Der zweite bauliche Rettungsweg wird über zwei Loggien sichergestellt, die jeweils mit einer Außentreppe mit dem Garten verbunden sind. Die Außentreppe mit der Loggia und die Stellplätze sind in der Vorgartenzone angeordnet. Das Untergeschoss nimmt die Technikräume auf und ist von außen über eine separate Kellertreppe erschlossen. Im Süden des Grundstück entsteht eine große Gartenfläche. Vorentwurf 3 v. 29.10.2007 Eine zweigeschossiger schmaler Baukörper mit einem Flachdach stellt sich entlang der Gruithuisenstraße und füllt die gesamte Länge des Bauraums aus. Im Nordteil entsteht eine kleine Halle, an der im Westen der Eingang liegt und um die sich die Serviceräume orientieren. Im Süden schließt sich daran ein zweibündiger Baukörper an. Westlich des Mittelflurs liegen in einer schmalen Zone die Garderoben und die Sanitärräume, im Osten liegen die Gruppen- und Ruheräume. Diesen Räumen ist eine Terrasse bzw. Loggia vorgelagert, die über eine Außentreppe mit dem Garten verbunden ist. Die Stellplätze liegen im Norden in der Vorgartenzone. Im Westen und Süden beschränkt sich der Garten auf die Vorgartenzone. Im Osten entsteht ein längs gerichteter schattiger Außenbereich, vor den Haupträumen. 1.3 Bewertung Vorentwurf 1 v. 29.10.2007 Positiv bewertet werden der kleinmaßstäbliche, gegliederte Baukörper und die zentrale gut proportionierte Halle. Der Baumschutz ist sichergestellt. Die Lage der Außenanlagen und die Orientierung der Haupträume nach Süden sind optimal gelöst. Die Überschreitung der Baugrenze und die Lage der Stellplätze lassen Probleme im Genehmigungsverfahren erwarten. Der gegliederte Baukörper lässt erhöhte Baukosten erwarten. Vorentwurf 2 v. 29.10.2007 Positiv bewertet werden der gegliederte Baukörper und die gut belichtete Halle. Der Baumschutz ist sichergestellt. Zuschnitt und Lage der Außenanlagen entspricht dem Vorentwurf 1. Durch die Orientierung der Haupträume in verschiedene Himmelsrichtung entstehen unterschiedliche Lichtsituationen in den Haupträumen. Die Lage der Stellplätze widerspricht der Vorgartensatzung der Stadt. Der gegliederte Baukörper, die geteilten Loggien mit den zwei Außentreppen als baulicher Fluchtweg lassen erhöhte Baukosten erwarten. Vorentwurf 3 v. 29.10.2007 Positiv bewertet werden der klare Baukörper und die Anordnung der Haupträume im Osten, mit der vorgelagerten Loggia. Als Spielbereich ist der Flur nur in den Bereichen vor den Garderoben geeignet. Der Baumschutz ist sichergestellt. Die Lage der Außenanlagen und vor allem ihr Zuschnitt werden nachteilig beurteilt Die Lage der Stellplätze ist bei dieser Lösung ausschließlich in der Vorgartenzone möglich und lässt Probleme im Genehmigungsverfahren erwarten. Der klare einfache Baukörper lässt niedrigere Baukosten erwarten, trotz der im Vergleich zu den vorhergehenden Lösungen höheren Kubatur. 1.0.3 Entscheidung: Der Vorentwurf 1 wird auf Grund der Genehmigungsproblematik und der zu erwartenden höheren Kosten ausgeschieden. Weiter verfolgt wird eine Kombination der Vorentwürfe 2 und 3. Folgende Lösungsansätze werden weiterverfolgt: Einfacher klarer Baukörper, Halle als Spielflur, Anordnung der Gruppenräume und der Ruheräume um eine Loggia/ Terrasse, nur eine Fluchttreppe, keine Überschreitung der Baulinie, Lage der Stellplätze innerhalb des Bauraums, möglichst breiter Gartenanteil im Süden. 1.2 Gebäude Das Grundstück ist derzeit mit dichtem Baum- und Buschwerk besetzt. Neben einigen kleineren zu erhaltenden Bäumen wird die große Esche an der Nordostecke der Grundstücks als wertvoll beurteilt und erhalten. Der Baukörper nimmt die westliche Flucht der Baugrenze auf. Im Norden springt die Ostfassade um ca. 4 m zurück, um den Kronenbereich der Esche von Bebauung freizuhalten. Der kubische Baukörper ist mit einem begrünten flach geneigten Dach abgedichtet. Das zweigeschossige Gebäude nimmt annähernd die gesamte bebaubare Länge des Grundstücks ein. Entlang der Gruithuisenstraße ist die z.T. zweigeschossige längs gerichtete Halle in der Fassade ablesbar. Eine offene, einläufige Treppe verbindet die beiden Geschosse. Nördlich davon liegt der rollstuhlgerechte Personenaufzug. Die lichte helle Halle wird in beiden Ebenen zum Spiel- und Begegnungsraum für Kinder, Erzieher und Eltern. Über eine Türe ist die direkte Verbindung zum Garten hergestellt. In deren Nähe liegt ein Sanitärraum für die Kinder. Durch die Anordnung aller wesentlichen Räume an diese Halle sind auch die Serviceräume für die Kinder erlebbar. Im Nordteil der Halle liegen die Küche, Hauswirtschafts- sowie Personalraum, im Südteil die nach Süden und Osten orientierten Gruppen- und Ruheräume. Diesen Räumen sind im Außenbereich die Terrassen bzw. die Loggia vorgelagert, die ein geschütztes Spielen im Freien, auch bei schlechtem Wetter, erlauben. Wegen des engen Grundstücks ist eine Teilunterkellerung für Technik und Lagerräume erforderlich. 1.2 Aussenanlagen Aufgrund des kleinen Grundstücks verbleiben für die Freifläche sehr schmale Spielflächen. Diese orientieren sich hauptsächlich nach Süden und Osten. Entlang der Gruithuisenstr. ist im Westen der Eingangsbereich, das Müllhäuschen und 5 Fahrradständer geplant. Im Norden des Grundstücks sind zwei hintereinander liegende PKW-Stellplätze mit einem angrenzenden Gartenhäuschen vorgesehen. Auf der Nordostseite befindet sich eine riesengroße Esche. Hier ergibt sich im Sommer ein kühler, schattiger Naturspielbereich. Im Südosten des Grundstücks ist ein kleiner Hügel mit einer Hangrutsche geplant, im Süden ein Sandkasten und eine Spielmulde. Als Sonnenschutz kommen 3 Sonnenschirme mit festmontierten Bodenhülsen. Die Einzäunung des Geländes erfolgt durch einen Stabgitterzaun. Im N/O ist der Rasen unter der großen Esche, aufgrund des Nutzungsdrucks und der Verschattung, dauerhaft nicht haltbar. Daher ist ein Holzschnitzbelag vorgesehen. Eine Umlaufende Erschließung mit befestigten Wegen wird vorgesehen, da der Rasen wegen der hohen Verschattung, der vorhandenen Bäume, nicht haltbar ist. Die vom Sozialreferat geforderte Rutsche wird in einem kleinen Hügel integriert. Diese Hügelmodelierung ist aber nur bis zu einer Höhe von 1 m vertretbar, da ansonsten der Erdkörper mit Böschung sehr raumgreifend wirkt. Bei der Aussentreppe wird, aus Sicherheitsgründen ein Unterlaufschutz nötig. 1.3 Künstlerische Ausgestaltung Für die künstlerische Ausstattung wird ein noch zu bestimmender Bereich im oder außerhalb des Gebäudes vorgeschlagen. Die Entscheidung über die Auswahl von Künstlern und deren Entwürfe wird von Mitgliedern der Kommission für Kunst am Bau im öffentlichen Raum im Benehmen mit dem Kulturreferat, dem Sozialreferat, sowie dem Baureferat und dem beauftragten Architekten getroffen.