Informationsveranstaltung der BAuA Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung Dortmund, 23.09.2014 Neue Technischen Regeln zur künstlichen optischen Strahlung 23. September 2014 in Dortmund Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch inkohärente optische Strahlung Günter Ott Gruppe 2.2 Physikalische Faktoren Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung TROS Inkohärente optische Strahlung Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch inkohärente optische Strahlung 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Grundsätze bei der Festlegung und Durchführung von Schutzmaßnahmen 4 Einzelmaßnahmen 5 Kennzeichnung, Abgrenzung, Zugangsregelung 6 Unterweisung der Beschäftigten zur Benutzung von PSA 7 Betriebsanweisung 8 Literaturhinweise Anlage 1: Beispiele zur Auswahl und Anwendung von Schutzmaßnahmen Anlage 2: Warn- und Hinweiszeichen Anlage 3: Was ist bei Erstellung einer Betriebsanweisung zu beachten? Anlage 4: Hinweise zur Kennzeichnung von Augenschutz (UV- und IR-Filter sowie Schweißerschutzbrillen) 2 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen TROS IOS Teil 3 Maßnahmen 1 Informationsveranstaltung der BAuA Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung Dortmund, 23.09.2014 Schutzmaßnahmen Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung: Expositionsgrenzwerte können überschritten werden Schutz der Augen und der Haut notwendig Schutz vor indirekter Auswirkung notwendig Auswahl von Schutzmaßnahmen: S–T–O–P 3 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen Rangfolge von Schutzmaßnahmen Substitution – Technisch – Organisatorisch – Persönlich Expositionszeit Abstand Kennzeichnung Unterweisung 4 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen TROS IOS Teil 3 Maßnahmen 2 Informationsveranstaltung der BAuA Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung Dortmund, 23.09.2014 Substitutionsprüfung Auswahl alternativer Arbeitsverfahren, bei denen keine oder geringfügige Strahlungsemissionen oder expositionen stattfinden Kleben statt Schweißen Einsatz von Kameras und Bildschirmen anstatt direkter Beobachtung von Prozessen Beschränkung auf die erforderliche Leistung Anpassung der Wellenlänge auf den für den Prozess notwendigen Bereich 5 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen Technische Maßnahmen Zur Reduzierung der Exposition sind technische Schutzmaßnahmen vorrangig an der Quelle anzuwenden durch: Abschirmungen Abdeckungen Blenden optische Filter 6 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen TROS IOS Teil 3 Maßnahmen 3 Informationsveranstaltung der BAuA Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung Dortmund, 23.09.2014 Technische Maßnahmen Konkrete Technische Schutzmaßnahmen sind: Einhausungen, ggf. mit Verriegelung geeignete Positionierung der Strahlungsquelle(n) steuerbare Blenden, Verschlüsse Optimierung der Strahlgeometrie, die zu keiner oder nur geringer Exposition von Personen führt Einsatz von Schutzvorhängen und Schutzwänden Abschrankungen Vorrichtungen zur automatischen Abschaltung Begrenzung der Strahlausbreitung (z. B. bei Schweißrobotern) automatische Prozessführung bei besonders strahlintensiven Arbeiten Einsatz von reflexionsmindernden oder absorbierenden Oberflächen 7 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Organisatorischen Maßnahmen sind raum- oder zeitorganisatorische Maßnahmen: Minimierung der Expositionszeit durch Optimierung der Arbeitsabläufe Einschieben von Abkühlphasen (bei IR-Exposition) Vergrößerung des Abstandes zwischen Strahlungsquelle(n) und Beschäftigtem(n) Beachtung von (ggf. zeitabhängigen) Sicherheitsabständen nach Herstellerangaben Kennzeichnung, Warnsignale (Warn-, Hinweis- und Zusatzzeichen sowie Verbotszeichen und Warnleuchten) Wechsel von Tätigkeitsanteilen zwischen höher- und niedriger exponierten Bereichen Unterweisung: Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und über die getroffenen Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdungen 8 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen TROS IOS Teil 3 Maßnahmen 4 Informationsveranstaltung der BAuA Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung Dortmund, 23.09.2014 Persönliche Schutzmaßnahmen Anzuwenden, wenn technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen dienen zum Schutz der Augen und Schutz der Haut mit dem Ziel, die Exposition möglichst weit, mindestens aber unter die Expositionsgrenzwerte, herabzusetzen Arbeits-, Berufs- oder Dienstkleidung sind geeignet, wenn die EGW für die Haut eingehalten werden (keine PSA) Die Auswahl kann anhand von Informationen für bestimmte Arbeitsverfahren erfolgen ( z. B. für Schweißen) oder durch Expositionsermittlung und Berechnung des notwendigen Reduktionsfaktors durch Vergleich mit den Expositionsgrenzwerten (z. B. bei Schutzbrillen ) Beteiligung der Beschäftigten bei der Auswahl von persönlichen Maßnahmen erhöht die Akzeptanz (Tragekomfort, Hautverträglichkeit) Überprüfung der Wirksamkeit 9 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen Persönliche Schutzmaßnahmen 10 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen TROS IOS Teil 3 Maßnahmen 5 Informationsveranstaltung der BAuA Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung Dortmund, 23.09.2014 Schutzmaßnahmen gegen indirekte Auswirkungen Indirekte Auswirkungen sind vorübergehende Blendung, Brandgefahr, Explosionsgefahr und Gefährdungen durch Gefahrstoffe Zur Vermeidung von Gefährdungen durch vorübergehende Blendung ist die wichtigste Schutzmaßnahme, den direkten Blick in eine Quelle mit sichtbarer Strahlung durch technische oder organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich zu verhindern Zur Vermeidung einer Zündung brennbarer Stoffe oder explosionsfähiger Atmosphäre sind Schutzmaßnahmen bei hohen Energie- oder Leistungsdichten ( z. B. durch Fokussierung) erforderlich Gefährdungen durch Gefahrstoffe, aus Wechselwirkung zwischen der Strahlung und der Umgebung (z. B. Entstehung von Ozon) Gefährdungen durch Gefahrstoffe, die sich aus der Wechselwirkung zwischen der Strahlung und den Werkstoffen ergeben (z. B. Rauche, Dämpfe) TROS IOS Teil 3 Maßnahmen 11 Anlage1: Beispiele zur Auswahl und Anwendung von Schutzmaßnahmen 12 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen TROS IOS Teil 3 Maßnahmen 6 Informationsveranstaltung der BAuA Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung Dortmund, 23.09.2014 Anlage1: Beispiele zur Auswahl und Anwendung von Schutzmaßnahmen Lichtbogenhandschweißen Strahlung sehr intensiv; Überschreitung von Expositionsgrenzwerten im Sekundenbereich Neben der stark blendenden sichtbaren Strahlung auch hohe Strahlungsanteile aus den ultravioletten und infraroten Spektralbereichen Haut und Augen sind vor dieser Strahlung zu schützen Für die verschiedenen Schweißverfahren werden entsprechende Schutzstufen für Schutzfilter in Abhängigkeit von der Stromstärke empfohlen die Haut ist z. B. durch Lederstulpenhandschuhe, geschlossene Kleidung, Lederschürze und Nackenleder, zu schützen Der Arbeitgeber hat je nach Verfahren und Arbeitsbedingungen dem Beschäftigten geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen Strahlung über relativ große Entfernungen wirksam; auch Personen, die in die Nähe von Schweißarbeitsplätzen gelangen können, sind zu schützen 13 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen Anlage1: Beispiele zur Auswahl und Anwendung von Schutzmaßnahmen Gasschweißen und verwandte Verfahren verwandte Verfahren sind Brennschneiden, Flammlöten, Flammrichten und Flammwärmen Strahlung bei weitem nicht so stark wie beim Lichtbogenschweißen Neben der stark blendenden sichtbaren Strahlung auch Strahlungsanteile aus den ultravioletten und infraroten Spektralbereichen Haut und die Augen sind vor dieser Strahlung zu schützen Insbesondere beim Brennschneiden sind zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Verbrennungen der Haut durch Funken, Spritzer, Schlacke und glühende Metallteilchen zu treffen Gegebenenfalls Maßnahmen treffen gegen Brand- und Explosionsgefahr 14 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen TROS IOS Teil 3 Maßnahmen 7 Informationsveranstaltung der BAuA Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung Dortmund, 23.09.2014 Anlage1: Beispiele zur Auswahl und Anwendung von Schutzmaßnahmen Hitzearbeit Als technische Schutzmaßnahmen können an hitzebelasteten Arbeitsplätzen die Luftführung, Luftkühlung, Wasserkühlung, Abschirmung bzw. Verminderung der Strahlung zur Anwendung kommen Bei starker Hitzebelastung kann als organisatorische Maßnahme die Reduzierung der Arbeitsschwere sein In Fällen, in denen eine Reduzierung der Arbeitsschwere nicht mehr möglich ist, haben sich Entwärmungsphasen (Abkühlungsphasen) bewährt Persönliche Schutzausrüstungen müssen auch vor Verbrennungen an heißen Oberflächen, Hitzeeinwirkungen und feuerflüssigen Spritzern schützen 15 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen Anlage1: Beispiele zur Auswahl und Anwendung von Schutzmaßnahmen Betrachtungsplätze für die fluoreszierende Prüfung mit dem Magnetpulver- oder Eindringverfahren („Fluxarbeitsplätze“) Verfahren für die zerstörungsfreie Qualitätskontrolle von mechanisch hoch belasteten Werkstücken wie Kurbelwellen, Turbinen usw. Zur Anregung des fluoreszierenden Prüfmittels wird UV-Strahlung benötigt. Anregungswellenlängen liegen im Bereich von 330 nm bis 400 nm Strahlungsemission der Strahler ist im Rahmen der technischen Maßnahmen auf die Anregungswellenlängen zu beschränken Die Strahlungsleistung ist auf das notwendige Maß zu reduzieren Strahler nicht oberhalb der Augen anbringen 16 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen TROS IOS Teil 3 Maßnahmen 8 Informationsveranstaltung der BAuA Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung Dortmund, 23.09.2014 Anlage 2: Warn- und Hinweiszeichen Warnung vor optischer Zutritt für Unbefugte Strahlung verboten Augenschutz benutzen Gesichtsschutz benutzen Handschutz benutzen Schutzkleidung benutzen Warnschild mit Hinweisschild TROS IOS Teil 3 Maßnahmen 17 Anlage 3: Was ist bei Erstellung einer Betriebsanweisung zu beachten? Zugangsregelungen und Anwendung persönlicher Schutzausrüstungen sind in einer Betriebsanweisung zu regeln. Bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen ist eine Aktualisierung erforderlich. Inhalte einer Betriebsanweisung nach OStrV Anwendungsbereich (z.B. für Schweißarbeiten) Gefährdungen für den Menschen (welche Gesundheitsschäden oder Gefährdungsfaktoren können auftreten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Verhalten bei Störungen Verhalten bei Unfällen Abschluss der Arbeiten 18 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen TROSIOS Teil3 Maßnahmen 9 Informationsveranstaltung der BAuA Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung Dortmund, 23.09.2014 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Handlungsweisen für einen UV-Arbeitsplatz Einhaltung der Expositionsgrenzwerte arbeitstägliche Funktionsprüfung der zwangsläufigen Abschaltung der Strahlung bei Verkleidungs- und Verdeckungssystemen mit selbsttätiger Überwachung Auf eine Abschirmung, die keine inkohärente optische Strahlung durchlässt, achten (z. B. Bleche, Holzplatten, Vorhänge etc.) wirkungsvoll abschirmende PSA tragen Eindämmen von Reflexionen; Hinweis: UV-Strahlung kann praktisch von allen Flächen, auch von verputzten Mauerwänden, reflektiert werden Ozon-Entstehung vermeiden bzw. an der Entstehungsstelle absaugen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung anbringen TROSIOS Teil3 Maßnahmen 19 Anlage 4: Hinweise zur Kennzeichnung von Augenschutz PSA zum Schutz vor Gesundheitsschäden durch inkohärente optische Strahlung ist i. A. der Kategorie II zuzuordnen PSA Kategorien Kategorie I: Kategorie II: einfache PSA zum Schutz gegen minimale Gefahren z. B. Augenschutz und Filter zum Schutz vor Sonnenlicht, Sonnenbrillen, für gewerblichen und privaten Gebrauch zum Schutz vor mittleren Risiken z. B. Augenschutz und Filter, Gesichtsschutz, Schutzkleidung/-zubehör jeglicher Art Kategorie III: komplexe PSA zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden. Augenschutz/ Filter und Schutzkleidung/-zubehör für Hochtemperaturumgebung (Temperatur vergleichbar mit einer Lufttemperatur von 100 °C oder höher) oftmals gekennzeichnet durch die Merkmale Infrarotstrahlung, Flammenschutz, Schutz vor großen Mengen geschmolzenen Metalls. 20 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen TROS IOS Teil 3 Maßnahmen 10 Informationsveranstaltung der BAuA Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung Dortmund, 23.09.2014 Anlage 4: Hinweise zur Kennzeichnung von Augenschutz Tabellen: Kennzeichnung der Sichtscheiben und Tragkörper nach DIN EN 166 Kennzeichnung von Augenschutzgeräten mit Sichtscheiben und Tragkörper in einer Einheit Sichtscheiben ohne Filterwirkung (mit höchstem Niveau mechanischer Schutzfunktion) UV- und IR-Schutzfilter mit und ohne mechanische Schutzfunktion Sichtscheiben mit Filterwirkung z. B. Schweißerschutzfilter Sonnenschutzfilter für gewerblichen Gebrauch und Sonnenschutzfilter mit mechanischer Schutzfunktion 21 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Günter Ott Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Gruppe: Physikalische Faktoren Friedrich-Henkel-Weg 1-25 44149 Dortmund Tel. 0231/9071-2317 Fax 0231/9071-2023 [email protected] www.baua.de 22 TROS IOS Teil 3 Maßnahmen 11