V 108 Verdienstausfallversicherungen Bei Angestellten bezahlt der Arbeitgeber das Gehalt für 6 Wochen weiter, danach bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung für Verdienstausfall. Selbständige müssen selbst Vorsorge für den Verdienstausfall bei Unfall oder Krankheit sorgen. Die sogenannte Krankentagegeldversicherung leistet hier. Die Krankentagegeldversicherung bezahlt einen vereinbarten Betrag solange man krank ist ab einem bestimmten Zeitpunkt z.B: ab dem 14. Tag der Krankheit - auch Samstag und Sonntag, aber nur bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU). Dies wird so definiert: Krank ist, wer behandelt wird und die Möglichkeit einer Gesundung besteht. Berufsunfähig ist, wer seinen Beruf auf Dauer zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben kann. Wer z.B. Querschnittgelähmt ist, ist ab dem Zeitpunkt berufsunfähig ab dem feststeht, dass keine Gesundung mehr möglich ist. Nach Abschluss besteht eine generelle Wartezeit von drei Monaten. Diese kann durch ein Arztzeugnis aufgehoben werden. Bei gleichzeitigem Abschluss mit einer Vollversicherung entfallen die Wartezeiten. Der Versicherer kann während den ersten drei Jahren seit Beginn der Versicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende vom Vertrag zurücktreten (also nicht bei eintretender Krankheit). Dies gilt für alle Versicherungen. Danach können sie unter keinen Umständen mehr kündigen (außer man hat schwerwiegende Vorerkrankungen verschwiegen). Wird eine Tagegeldversicherung zusammen mit der Krankenvollversicherung abgeschlossen, so verzichten die Versicherungsunternehmen auf dieses Kündigungsrecht. Es ist also absolut ratsam, eine KTG zusammen mit seiner Vollversicherung abzuschließen, auch wenn es ein wenig teurer ist. Bei eigenständig abgeschlossenen Versicherungen ist es ratsam, während der ersten drei Jahre möglichst keine Leistungen einzureichen, da der Versicherer dann in der Regel kündigt. Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist auf keinen Fall mehr möglich, wenn eine schwere Krankheit schon eingetreten ist. Es ist sogar schwierig, wenn in den letzten Jahren viele Kosten bei der Versicherung eingereicht wurden, denn die Gesellschaft folgert hieraus dass Krankheiten wieder auftreten können. Oft wird man aber mit einem sog. Risikozuschlag aufgenommen. Preis: Der Preis der KTG - Versicherung bemisst sich nach dem Zeitraum, nach welchem man eine bestimmte Leistung in Anspruch nimmt, die sog. Karenzzeit. KTG ab dem 4. oder 8. Tag ist nur für solche Gewerbetreibenden zu empfehlen, die eine Geschäft betreiben, in dem er bei Krankheit selbst zu ersetzten ist, wie z.B. bei Kiosk-, Restaurant-. Laden- oder anderen Betrieben, denn Sie müssen auch noch Deine Vertretung bezahlen. KTG ab dem 14. Tag ist zu empfehlen für Selbständige mit hohem Lebensstandard und geringen Ersparnissen. Ideal ist KTG ab dem 21. oder 28. Tag, denn in der Regel kann man mit ein wenig Erspartem 3 - 4 Wochen leicht überbrücken und die Beiträge sind hier auch schon sehr günstig. Die Mindestabsicherung ist ein KTG ab dem 43. Tag. Kostet wirklich ganz wenig Beitrag und tritt dann bei wirklich schlimmen Krankheiten wie Krebs, Unfall, etc. ein. Diese Absicherung sollte man auf jeden Fall haben. Hier einige Preisbeispiele: Tagegeld Ab dem 4. Tag 14. Tag 21. Tag 28. Tag 42. Tag Preis von bis je nach Alter 95 – 140 42 – 70 31 - 57 20 – 45 14 - 32 Für obigen Preis erhält man ein Tagegeld von € 50,00 pro Tag, also € 1.500,00 pro Monat. € 25,00 kostet die Hälfte, € 100,00 das doppelte. Abacus vergleicht alle Versicherungen in Deutschland und sucht Ihnen das günstigste Angebot. A Service by Abacus – Pestalozzistrasse 40, 80469 München, Fon: 089 4895 2959 – Fax 089-48952932 Internet: www.abacusonline.de