Schutzverordnung Uzwil Merkblatt für Eigentümer von Objekten

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Schutzverordnung Uzwil Merkblatt für Eigentümer von Objekten innerhalb geschützter Ortsbilder (Ortsbildschutzgebiete) Mit der liebevollen Pflege und sorgfältigen Erneuerung Ihrer Liegenschaft tragen Sie als Eigentümer wesentlich zum Schutz des historisch gewachsenen Ortsbildes bei. Dieses soll in Struktur und Erscheinung erhalten bleiben. Für die räumliche Einheit sind neben den Bauten auch die Aussenräume wie Gärten, Baumbestände, Bachläufe und Wiesen wertvoll. Prägende Merkmale im Ortsbildschutzgebiet -­‐ beidseitig gleich geneigte Satteldächer, meist mit Ziegeln gedeckt -­‐ verputzte Bruchsteinwände und verschindelte, vertäferte oder mit Brettern verschalte Fassaden -­‐ gereihte oder regelmässig angeordnete, hochformatige, gegliederte Fenster, meist mit Holzläden -­‐ Farbgebung in der für die Entstehungszeit typischen Art -­‐ feingliedrige, unversiegelte Aussenräume mit standortheimischen Pflanzen und traditioneller Gestaltung Gestaltungsgrundsätze -­‐ Keine Übernutzung von Altbauten. Moderater Dachausbau, Dachöffnungen und Dachaufbauten können die Dachlandschaft negativ verändern. Parkplätze verdrängen Vorgärten und Gärten. -­‐ Einpassen statt anpassen: Keine «rustikale» Imitationen, sondern zeitgemässe Architektur von hoher gestalterischer Qualität. -­‐ Standort berücksichtigen: Steht das Gebäude an der Strasse oder davon abgerückt? -­‐ Orientierung / Ausrichtung: Ist das Gebäude nach der Strasse, einer bestimmten Himmelsrichtung oder auf die Baufluchten von Nachbarliegenschaften ausgerichtet? -­‐ Verhältnis von bebautem zu unbebautem Volumen sowie die Proportion der Bauten beachten. -­‐ Fassadengestaltung: Wie ist das Verhältnis von geschlossenen Fassaden zu Öffnungen? Wie sind Körnung, Proportion und Regelmässigkeit von Öffnungen? Hat es Lisenen, Fensterdetails mit Einfassungen, Abwürfe und Verdachungen, Sprossenteilungen, Läden oder Friese? Feingliederige Bauten nicht in banale Baukuben verwandeln. -­‐ Dachform und Dachgestaltung: Typisch sind einfache Satteldächer mit wenigen Aufbauten und roten bis braunen Tonziegeln. In der Regel nur kleine und sorgfältig eingepasste Dachflächenfenster bis maximal 55/98 cm und keine Dacheinschnitte. -­‐ Materialwahl-­‐ und Farbgebung: Auf möglichst gleichartige Oberflächentextur achten (Teilung beim Eternitschiefer, Profile von Fensterleibungen, Gestaltung von Abwürfen mit Hohlkehlen, Zahnschnitten usw.) und zurückhaltende Farben wählen. Verputzte Fassaden sind in der Regel untypisch. -­‐ Fenster und Fensterläden in Holz ausführen. -­‐ Umgebungsgestaltung: Standortheimische Sträucher und Bäume pflanzen, Wiesen statt Rasen, Hecken und Holzzäune statt Mauern und Eisengitter. Verzicht auf Randabschlüsse und versiegelte Verkehrsflächen. Kiesflächen mit wenigen gepflästerten Partien anstelle gemusterter Verbundsteinpflästerungen. Wie vorgehen bei Veränderungsabsichten? 1. Objekte mittels exakter Aufnahmen und des Inventars kennenlernen. Dafür gibt es Fachleute (Architekten, Denkmalpfleger), die einen hinsichtlich des Wertes oder des Zustands der Baute oder Anlage und ihrer Umgebung beraten können. 2.
Schutzverordnung studieren und Vorhaben im Kontext zum Ortsbild (je nach Massnahme in engerem oder weiterem Sichtbereich) analysieren. 3.
Beratungsangebot nutzen, bevor viel in die Planung/Projektierung investiert wird. Aufnahmen und Absichten möglichst vorgängig der Bauverwaltung zustellen. So hat sie Zeit, sich auf das Gespräch vorzubereiten und notwendige Vorabklärungen vorzunehmen, um Ihnen konkrete fachliche und verfahrensmässige Hinweise geben zu können. 4.
Einreichung des Baugesuches mit sämtlichen beabsichtigten Massnahmen nach den Angaben der Gemeindebehörde. 489:024:15:300:Merkblätter:Merkblatt_OSG_120429.docx
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