Vereinfachter Jahresbericht über die aktuellen Aktivitäten der NÖ Umweltanwaltschaft im Berichtsjahr 2015 gemäß § 4 (6) zweiter Fall NÖ Umweltschutzgesetz idF. LGBl 8050-8 vom 22. November 2013 Tätigkeitsbericht der Niederösterreichischen Umweltanwaltschaft fürdas Kalenderjahr2015 Mag. Thomas Hansmann, MAS Leiter der NÖ Umweltanwaltschaft 01 Inhaltsverzeichnis Vorwort ....................................................................................................................... 3 30 Jahre Niederösterreichische Umweltanwaltschaft .............................................. 3 Was soll und kann der vorliegende Bericht leisten? ................................................ 4 Proaktiv, kooperativ und aufrecht in die Zukunft ..................................................... 5 1. Erneuerbare Energie/Windkraft .............................................................................. 6 UN-Klimakonferenz: Ein Paradigmenwechsel ist nötig ........................................... 6 Schwierige Rahmenbedingungen für die Länder: Der Bund ist gefordert ............... 7 Niederösterreich ist Vorreiter .................................................................................. 8 Windkraft: Herausforderungen für die NÖ Umweltanwaltschaft .............................. 8 2. „Steinbruch Spitz“ ................................................................................................. 11 Ausgangssituation................................................................................................. 11 Handlungsbedarf aus Sicht der NÖ Umweltanwaltschaft ...................................... 12 3. „Marchfeldkogel“ und Baurestmassen-Recycling ................................................. 13 „Hügeldeponien“ in und um Markgrafneusiedl? .................................................... 13 Thematik „Baurestmassen-Recycling“ .................................................................. 15 4. Niederösterreichischer Kompensationsflächenkataster ........................................ 19 5. Steinbrüche – aktuelle Entwicklungen .................................................................. 21 Steile gefährliche Bruchwände in der Vergangenheit............................................ 21 Umdenken und bewährte Grundsätze................................................................... 21 Kommt nun wieder ein Rückschritt? ...................................................................... 23 6. Vertretung von Umweltschutzinteressen in Verwaltungsverfahren ....................... 24 Verfahren nach dem NÖ Naturschutzgesetz 2000 ................................................ 24 NATURA 2000 – Netzwerk: Vogelschutzgebiete und Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie .............................................................................. 24 Naturdenkmäler und landschaftsprägende Elemente ........................................... 25 Verfahren nach dem NÖ Flurverfassungslandesgesetz ........................................ 25 Massentierhaltung ................................................................................................. 26 Photovoltaikanlagen .............................................................................................. 26 Biogasanlagen ...................................................................................................... 26 Raumordnung ....................................................................................................... 27 Umweltverträglichkeitsprüfung .............................................................................. 27 Abfallwirtschaftsgesetz 2002................................................................................. 28 02 Mobilfunkanlagen .................................................................................................. 28 7. Unterstützung von Bürgerinnen, Bürgern und Gemeinden ................................... 29 Beratung in Verfahren über Maßnahmen und Anlagen die Umwelt betreffend ..... 29 Beratung hinsichtlich privater umweltrelevanter Maßnahmen ............................... 29 Sprechtage an Bezirkshauptmannschaften........................................................... 30 Aktive Teilnahme an BürgermeisterInnen-Konferenzen ........................................ 30 8. Konfliktmanagement, Mediationen und Moderationen.......................................... 31 „Mediation Mostschank“ ........................................................................................ 31 Mountainbiken im Biosphärenpark Wienerwald .................................................... 32 9. Beispiele aus der Praxis ....................................................................................... 33 „Bodenaushubdeponie Seefeld“............................................................................ 33 Zusammenlegungsverfahren „Moidrams“ und „Obergrünbach“ ............................ 35 Windpark Palterndorf-Dobermannsdorf-Neusiedl/Zaya Süd: Ein Beispiel zum Thema „Windkraft und Vogelschutz“ ..................................................................... 42 Fracking – schriftliche Erklärung der OMV ............................................................ 44 10. Beobachtung der Verwaltungspraxis auf dem Gebiet des Umweltschutzes & Erstattung von Verbesserungsvorschlägen .............................................................. 44 11. Kommunikation und Vernetzung......................................................................... 47 12. Internes............................................................................................................... 50 13. Verfahrensstatistik .............................................................................................. 52 14. Schwerpunktsetzungen 2016 ............................................................................. 55 Impressum ................................................................................................................ 57 03 Vorwort 30JahreNiederösterreichischeUmweltanwaltschaft Die Niederösterreichische Umweltanwaltschaft hat im Jahr 2015 ihr 30-jähriges Bestehengefeiert–unddasistgutso,dennesistwichtig,hinundwiederdenBlickaufdas ErreichteundGeglücktezurichten,umKraftundZuversichtfürdiezukünftigenHerausforderungenzusammeln.Undderengibtesmehralsgenug. Vor der interessierten Leserin bzw. dem interessierten Leser liegt nun also der erste Tätigkeitsbericht, den ich zur Gänze und ohne jede Einschränkung als Niederösterreichischer Umweltanwalt zu verantworten habe, weil das Jahr 2015 das erste „volle“ Jahr gewesen ist, in dem ich diese wichtige Einrichtung des Landes Niederösterreich führenundleitendurfte.UnddiesistHerausforderungundgroßeFreudezugleich. Ichdarfmichherzlich–auchimNamenmeinerMitarbeiterinnenundMitarbeiter–bei vielenMenschenausdenunterschiedlichstenBereichenfürdasentgegengebrachteVertrauen sowie für die vielfältige Unterstützung bedanken, besonders bei allen in EinrichtungenundbeiDienststellendesLandesNiederösterreichTätigen.EgalobGemeinden, Bürgerinnen und Bürger, NGOs, Verwaltung, Landespolitik, Kolleginnen und Kollegen:Siealletragendazubei,dassdieNÖUmweltanwaltschaftihrenverantwortungsvollenAuftraggemäßdemNÖUmweltschutzgesetzsogutwiemöglicherfüllenkann. 04 Der größte Dank gebührt meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auf die ich mich verlassen kann und die ich ausnahmslos für ihr großes Engagement und ihre sowohl quantitativ wie auch qualitativ bemerkenswerte Dienstleistung hervorheben möchte. OhnediehoheMotivation sowiedieEinsatzfreudejederundjedesEinzelnenwäreunser kleinesTeamnichtinderLage,seinenanspruchsvollengesetzlichenAuftragzuerfüllen, denndievorhandenenpersonellenRessourcensindüberschaubar. WassollundkanndervorliegendeBerichtleisten? Nach dem gemäߧ4 (6) erster FallNÖUmweltschutzgesetzidgF.umfassendenTätigkeitsbericht 2013 (ein solcher ist in regelmäßigen Abständen von nicht mehr als vier Jahrenzuerstellen)wirdhiermitfürdasKalenderjahr2015einvereinfachterJahresbericht über die aktuellen Aktivitäten der Niederösterreichischen Umweltanwaltschaft gemäߧ4(6)zweiterFallleg.cit.vorgelegt. Diesersetztsichausgesamt14Schwerpunktenzusammen: 1. ErneuerbareEnergie/Windkraft 2. „SteinbruchSpitz“ 3. „Marchfeldkogel“undBaurestmassen-Recycling 4. NiederösterreichischerKompensationsflächenkataster 5. Steinbrüche–aktuelleEntwicklungen 6. VertretungvonUmweltschutzinteresseninVerwaltungsverfahren 7. UnterstützungvonBürgerinnen,BürgernundGemeinden 8. Konfliktmanagement,MediationenundModerationen 9. BeispieleausderPraxis 10. BeobachtungderVerwaltungspraxisaufdemGebietdesUmweltschutzes& ErstattungvonVerbesserungsvorschlägen 11. KommunikationundVernetzung 12. Internes 13. Verfahrensstatistik 14. Schwerpunktsetzungen2016 05 Proaktiv,kooperativundaufrechtindieZukunft LautStudiederNÖLandesakademiegemeinsammit„EcoquestMarketResearch&Con- sulting GmbH“ aus 2015 (Telefonumfrage im Oktober 2015, Sample: 1000) sind wie schon im Jahr zuvor 96 Prozent der Befragten mit der Lebensqualität und den LebensbedingungeninNiederösterreichzufrieden,dasistabsolutesTopniveau.92Prozent fühlen sich mit Niederösterreich verbunden bzw. sind stolz auf Niederösterreich,zwei vondreiBefragtensindmitderLandesentwicklungsehrzufrieden,für68Prozententwickelt sich das Land deutlich besser als der Bund. Auch die Langzeitentwicklung Niederösterreichs im vergangenen Jahrzehnt zeigt für mehr als zwei Drittel der BefragteneinenAufwärtstrend,56ProzentkonstatierenVerbesserungenbeimNatur-und Umweltschutz. Das sind zweifellos sehr gute Werte, die verdeutlichen, dass in NiederösterreichvielWertaufdieUmweltgelegtwird.FürdieNÖUmweltanwaltschaftistdies vor allem ein Ansporn, unser „Scherflein“ beizutragen und weiterhin mit ganzer Kraft und Motivation der Erfüllung unseres verantwortungs- und anspruchsvollen gesetzlichenAuftragsnachzukommen. Dabeiistesmirbesonderswichtig,proaktivundunerschrockenvorzugehen,umimInteressederUmweltnichtbloßreagieren,sondernhilfreichmitgestaltenzukönnen.Wir gehendabeikooperativvor,woimmeresmöglichist,denndiesistzumeistdererfolgreichsteWegzutragfähigenLösungen,dieauchBestandhaben,weilsieunterschiedliche Interessenberücksichtigen.SolltedieserWegsichalsnichtgangbarerweisen,soistes selbstverständlicheVerpflichtungfüreineweisungsfreieEinrichtung,deutlichaufFehlentwicklungen hinzuweisen, Rechtsmittel zu erheben, usw. Leitstern unseres Tuns ist stetsunsergesetzlicherAuftrag,denwiraufrichtigundaufrechtzuerfüllentrachten. SanktPölten,imSommer2016 Mag.ThomasHansmann,MAS LeiterderNiederösterreichischenUmweltanwaltschaft/NÖUmweltanwalt 06 1.ErneuerbareEnergie/Windkraft UN-Klimakonferenz:EinParadigmenwechselistnötig nen in einer Größenordnung von etwa 15.000 Gigatonnen CO2. Um die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen müssen wir demnach von 15.000 Giga- Bei der UN-Klimakonferenz in Paris im tonnen CO2 in Form von Öl, Kohle und Dezember 2015 haben sich195Staaten Gasmindestens14.000imBodenlassen. auf das Ziel verständigt, die Erderwär- mung auf deutlich unter zwei Grad zu Kurz gefasst: Unser Problem ist nicht begrenzen. Die Klimaforscherinnen und derKnappheitderfossilenRessourcen– –forscher hatten aufgezeigt, dass der sondern genau das Gegenteil. Wir Weltgemeinschaft noch ein Budget von brauchen konzertierte Ausstiegsstrate- weniger als 1.000 Gigatonnen CO2 zur gien,dieeine„Dekarbonisierung“fokus- Verfügung steht. Werden demnach in sieren. Energieeffizienz und erneuerba- den kommenden Jahrzehnten mehr als re Energien sind unverzichtbare Teile diese1.000GigatonnenCO2beiderVer- einerAntwortaufdenKlimawandel.Die brennung von Öl, Kohle und Gas freige- fossilenEnergieträgerÖl,KohleundGas setzt, so steht der Welt ein äußerst ge- sind durch Investitionen in Effizienz- fährlicher und nicht mehr umkehrbarer technologien und erneuerbare Energien Klimawandel bevor. Das in Paris verab- zu ersetzen, die Schlüsselrolle der Digi- redete internationale Abkommen soll talisierung ist dabei zu berücksichtigen. möglichstraschdafürSorgetragen,dass Fossile Energieträger sind also durch die jährlichen globalen Emissionen sin- Intelligenz und Investitionen zu substi- ken und der Ausstoß von Treibhaus- tuieren – dies kann qualitatives Wachs- gasen in wenigen Jahrzehnten auf netto tumundBeschäftigungschaffen. nullreduziertwird. Wie kann dies gelingen? Es braucht Dies ist eine große Herausforderung, einenParadigmenwechsel:Investitionen denn würden die bekannten Vorkom- in Effizienz und erneuerbare Energien men an Öl, Kohle und Gas ausgebeutet müssen zum Standard werden, Investi- und zur Energiegewinnung eingesetzt tionen in unbeherrschbare (Atomener- werden, so lägen die globalen Emissio- gie) und fossile Strukturen stellen sich 07 alsFehlinvestitionendar–einmalabge- Österreich: Der Bund ist nun massiv sehen von Ausnahmen wie etwa Gas- gefordert, die mit Unterzeichnung des kraftwerke,diealssteuerbareKraftwer- Pariser Abkommens vereinbarten Ziel- ke für die Versorgungssicherheit mit setzungenineinerechtlichverbindliche klar definierten Zeitzielen vonnöten und naturverträgliche österreichische sind,bisauchdieseersetztwerdenkön- Energie- und Klimastrategie überzufüh- nen. ren. Umweltschädliche Subventionen stellen Fehlinvestitionen dar und müs- Eine große Herausforderung liegt im sen abgebaut werden, eine Ökologi- Verkehrssektor, wobei dieElektromobi- sierungdesSteuersystemsistunabding- lität die Chance bietet, im Bereich des bar, die rechtlich verbindliche Veranke- IndividualverkehrsdieEnergiewendezu rung von Energieeinsparung, Energie- schaffen.WeitereNotwendigkeitenwer- effizienz und Erneuerbaren ist umge- den die Festlegung sowie Einhaltung hendsicherzustellen. von Effizienzstandards im Gebäudebe- reich (Dämmung und Heizung) sowie Novelle des Ökostromgesetzes erfor- die Entwicklung technologischer Alter- derlich: Österreichweit stecken derzeit nativen und Innovationen etwa in der ca. 220 Windkraftanlagen mit rund 660 Industrie (prozessbedingte Emissionen) MW Leistung in der Warteschlange bei oder in der Landwirtschaft (Methan- der„AbwicklungsstellefürÖkostromAG emissionen)sein.InderFolgevonParis (OeMAG)“. Die Situation gemäß dem sollte ein Wettbewerb der Staaten um Ökostromgesetz (ÖSG) in der geltenden die klügste und kosteneffizienteste Mo- Fassungstelltsichsodar,dassdieeinge- dernisierungspolitikentstehen. brachten Anträge nach drei Jahren ver- fallenunddaherdieHälftederProjekte keinen Vertrag bekommt und somit SchwierigeRahmenbedingungen nicht realisiert wird. Darüber hinaus sieht das ÖSG in der derzeitigen Form fürdieLänder:DerBundist für neue Verträge jährlich begrenzte gefordert Fördermittelvor,wobeidieFördersum- mejährlichumeineMio.Euroreduziert Naturverträgliche rechtsverbindliche Energie- und Klimastrategie für wird. Eine Novellierung des ÖSG ist bitternötig,siesollteausSichtderNÖUmweltanwaltschaft neben der erforder- 08 lichenBerechenbarkeitinFormvonsta- gung von 100 Prozent des benötigten bilen und vorhersehbaren Rahmenbe- Stroms mittels erneuerbarer Energien. dingungen für die Projektwerberinnen In unterschiedlichen Bereichen werden und –werber unserer Meinung nach zu- wichtige Initiativen und Aktivitäten dem eine Regelung bringen, die beson- (etwa Energieberatung, Service für Ge- dershoheQualitäteninBezugaufNatur- meinden, „e5-Gemeinden“, „Energiebe- undLandschaftsverträglichkeitvonPro- wegung“, Elektromobilität, etc.) gesetzt, jekten auch in besonderem Maße bei womit Niederösterreich eine Vorreiter- denFördersätzenhonoriert.Dieswürde rolle für die übrigen Bundesländer ein- Anreize schaffen, die das zum Teil vor- nimmt. liegende „Entweder-oder“-Denken (Er- neuerbare versus Natur- und Land- schaftsschutz) durch eine sinnvolle „Sowohl-als auch“-Logik ersetzen könnten. Windkraft:Herausforderungen Eine solche Logik wird es unserer Ein- fürdieNÖUmweltanwaltschaft schätzung nach beim zukünftigen Aus- bau erneuerbarer Energien mit Sicher- Die NÖ Umweltanwaltschaft bekennt heit brauchen, will man zudem nicht sich zum Ausbau der Energieerzeugung riskieren, dass die Zustimmung der Be- aus erneuerbaren Quellen und somit völkerung zur Energiewende abnimmt auchzurNutzungderWindkraft. undderWiderstandwächst. DasaufderBasisder20.NovelledesNÖ Raumordnungsgesetzes NiederösterreichistVorreiter Innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen lässt sich der Weg, den das Land Niederösterreich in Bezug auf die Energiewende eingeschlagen hat, als sehr ambitioniert bezeichnen: Im Jahr 2015 hat Niederösterreich ein wesentlichesEtappenzieldes„Energiefahrplan 2030“ erreicht, nämlich die Erzeu- 1976, LGBl. 8000-26, im Jahr 2014 erlassene einschlägige sektorale Raumordnungsprogramm, welches Zonen festlegt, auf denendieWidmung„Grünland-Windkraftanlage“zulässigist,hatsichausunserer Sichtweitgehendbewährt. Dieses für ganz Niederösterreich geltende Raumordnungsprogramm hat zum Ziel, die landesweiten und regio- 09 nalen Schutzinteressen wahrzunehmen. leistungwirdauch2016wiederausNie- Die lokalen Schutzinteressen und die derösterreichkommen. konkrete Standortbestimmung der WindkraftanlagenbleibenjedochGegen- Diese überaus dynamische Entwicklung stand des Widmungsverfahrens auf Ge- führt zu entsprechenden Herausforde- meindeebene. Darauf aufbauend sind rungen für die NÖ Umweltanwaltschaft, dieUmweltverträglichkeitsprüfungbzw. treten doch immer mehr BürgerInnen- die materienrechtlichen Bewilligungs- InitiativensowieEinzelpersonenanuns verfahren für das einzelne Windkraft- mitderAufforderungheran,diederNÖ projektdurchzuführen. Umweltanwaltschaft im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfungbzw.der Das sektorale Raumordnungsprogramm materienrechtlichen hat jedenfalls zu einer größeren Be- fahren zukommende Parteistellung da- rechenbarkeit für alle Interessensgrup- hingehendzunutzen,Windkraftprojekte pen geführt–ihm kommtdiesbezüglich verhindern zu helfen – aus verschie- einewesentlicheAusgleichsfunktionzu. denstenMotiven. Bewilligungsver- Wir haben uns angesichts des jeweils konkretenProjektesnachAbwägenaller gemäß unseres gesetzlichen Auftrages berücksichtigungswürdigen Umstände zu positionieren. Dabei ist – wie schon im Tätigkeitsbericht 2014 ausgeführt – zubedenken,dassbereitsanlässlichder Wahrung der Interessen des Umwelt- Der erwartete und auch eingetroffene schutzesZielkonfliktezwischendemNa- hohe Ausnutzungsgrad führt zu einem tur- und Landschaftsschutz einerseits beeindruckenden Leistungsbild: Nieder- und der CO2-Reduktion mittels Energie- österreichistÖsterreichsbedeutendstes erzeugung aus Windkraft andererseits Windbundesland–imMärz2015wurde vorliegen bzw. entstehen können (ob- die Marke von 1.000 MW Windkraft- wohlsichdiesebeinähererBetrachtung leistung überschritten, Ende 2015 wa- alsScheindilemmaentpuppen,sinddoch renesdann1.250MWbei602Anlagen. Klima-undNaturschutznurzweiSeiten Undder„Löwenanteil“neuerWindkraft- ein und derselben Medaille). Darüber 10 hinaus gilt es auch, die Sorgen und KlarerweiseführtderbereitshoheAus- Vorbehalte von Teilen der Bevölkerung nutzungsgraddazu,dassessichbeiden ernst zu nehmen und zu berücksich- verbleibenden Windkraft-Potenzialflä- tigen. Zudem bestimmt § 5 (2) NÖ Um- chenzumeistumjenehandelt,dieinna- weltschutzgesetzidgF.,dassdieNÖUm- tur-undlandschaftsschutzfachlicherso- weltanwaltschaft bei der Ausübung wie –rechtlicher Hinsicht höhere Sensi- ihrer Parteistellung im Interesse des bilitäten aufweisen (etwa Waldstand- Umweltschutzes „auf andere, insbe- orte). Um unseremgesetzlichen Auftrag sondere wirtschaftliche Interessen so- sogutwiemöglichnachkommenzukön- weit wie möglich Rücksicht zunehmen“ nen,achtenwirinbesonderemMaßeauf hat. Sie hat stetsauf die „größtmögliche die Qualität der vorgelegten Gutachten, Schonung anderer Interessen“ zu ach- hinterfragendieEinhaltungartenschutz- ten. rechtlicherErfordernissegenau,bringen die berücksichtigungswürdigen Beden- Somit wird deutlich, dass die NÖ Um- ken der Bürgerinnen und Bürger in die weltanwaltschaft, um ihrem gesetz- Verfahren ein und streben konsequent lichen Auftrag bestmöglich nachkom- inundauchaußerhalbderBewilligungs- men zu können, im jeweiligen Einzelfall verfahren nach Projektverbesserungen sämtlichevonihrzuberücksichtigenden bzw. –veränderungen. Es könnte auf- Umstände zu erheben und gegeneinan- grundderderzeitbestehendenRahmen- der abzuwägen hat, bevor sie sich im bedingungen (insbesondere im Bereich Verfahren positioniert. Da sie vom des Fördersystems) in Zukunft aller- Gesetzgeber mitten in strukturelle Kon- dings der Fall eintreten, dass mehr fliktehineinpositioniert worden ist,die Windkraftprojekte als bisher nicht be- nicht generell lösbar sind, hat sie von willigtwerdenkönnen. Fall zu Fall zu entscheiden. und ent- sprechende Konfliktkonstellationen so AndieserStelleseinochmalsdieForde- gutwiemöglichauszuhalten.DiederNÖ rung an den Bund artikuliert, neben Umweltanwaltschaft vom Gesetzgeber einer dringlichen Ökologisierung des zugedachte „Zwischenposition“, die oft- Steuersystems die Rahmenbedingungen mals große Chancen und Möglichkeiten imBereichderÖkostromförderungder- bietet, sorgt im Falle der Windkraft re- art zu gestalten, dass die dringend an- gelmäßigfür„Spannungen“. stehendeNovellierungdesÖkostromge- setzes das Scheindilemma Klimaschutz 11 versus Naturschutz derart auflöst, EswirdfürdiefortdauerndeAkzeptanz indem Regelungen vorgesehen werden, der Energiewende aus unserer Sicht in die sicherstellen, dass besonders hohe besonderem Maße darauf ankommen, Qualitäten in Bezug auf Natur- und die Erfordernisse von Natur-, Land- Landschaftsverträglichkeit von Projek- schafts- sowie Klimaschutz als Einheit ten auch in besonderem Maße bei der zu berücksichtigen. Die teils vertretene Förderunghonoriertwerden. Polarisierung provoziert einen Schein- widerspruch, der letztlich nur Verlierer kennenwürde. 2.„SteinbruchSpitz“ Ausgangssituation dieTagbausohlebisfastzumDammder Gleisanlage. Daraufhin wurde die Ab- baurichtunggeändert,dadurchaberdas Der ehemalige „Tagbau Fehringer“ be- südliche Widerlager des durch den findet sich etwa 1,5 Kilometer südsüd- früherenAbbaunachWestenentstande- westlich der Gemeinde Spitz an derDo- nenGewölbessogeschwächt,dassesim nau am linken Donauufer. Der Tagbau Oktober1984versagteunddiedarüber hateinespezielleHistorie,inderoftmals lagerndenMassenabstürzten. dieBesitzerwechseltenundsichmehre- reFelsstürzeereigneten. Im Oktober 2002 ereignete sich jener Felssturz, der das heutige Bild des Infolge der Abbautätigkeit bis zum Jahr ehemaligen„TagbauFehringer“prägt. 1961 gegen die Einfallsrichtung der Schieferung des Silikatmarmors entstandeine180Meterlange,etwa60bis 70Meterhohe,etwa50bis60Gradsteile Böschung, die parallel zur ÖBB-Gleisanlage verlief unddie Schieferungstark unterschnitt. Im März 1961 lösten sich ca.70.000m3Gesteinundverschütteten 12 Die derzeitige Situation stellt eine Ge- nische Universität) und Leoben (Mon- fahr unbestimmter Intensität für die tanuniversität) kontaktiert und in der Wachau-Bahn,denWachau-Radweg,die FolgebeiUniv.-Prof.DIDr.RainerPoisel linksufrige Wachau-Straße (Landes- eineStudieinAuftraggegeben,wobeiim straßeB3)unddaslinkeDonauuferdar. Zuge der Erstellung auch ein Experten- Für die Straße und die Wachau-Bahn panel durchgeführt wurde. Die Studie wurde auf Grundlage wissenschaft- wird zum Zeitpunkt der Erstellung die- licher Untersuchungen ein Vorwarnsys- sesTätigkeitsberichtserwartet. teminstalliert,beirelevantenBewegun- gen kommt es (Ampelregelung) zur SchließungderobgenanntenStrecken. HandlungsbedarfausSichtder NÖUmweltanwaltschaft Abb.:Georeferenziertes3DModellvomSteinbruchSpitz DieunbestimmteGefahrensituation,ver- bunden mit der komplexen Rechtslage und der Tatsache, dass der „Steinbruch Spitz“ vom „Weltkulturerbe Wachau“ umfasst ist, haben die NÖ Umweltan- waltschaft dringenden Handlungsbedarf erkennen lassen. Zudem wurden im Frühjahr2015ÜberlegungenundAmbi- tionen in Richtung Rohstoffgewinnung vorOrtanunsherangetragen. Zwecks Untersuchung der aktuellen Si- tuation mit nachfolgender Risikoab- schätzung wurden in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium zwei Pro- fessoren der Universitäten Wien (Tech- 13 3.„Marchfeldkogel“undBaurestmassen-Recycling „Hügeldeponien“inundum füllvolumen: 1 Mio. m3 Bodenaushub und etwa 3 Mio. m3 Baurestmassen) Markgrafneusiedl? nach dem Umweltverträglichkeitsprü- fungsgesetz 2000 (UVP-G 2000 idgF.) Bereits seit Jahrzehnten wird der Land- eingereicht, die eine Überhöhung von schaftsraum nördlich von Markgrafneu- max.25Meternsowie14Meternvorse- siedlintensivfürdieSchottergewinnung hen. Weiters ist im Abbaugebiet Mark- genutzt. Die durch die Abbautätigkeiten grafneusiedl seit dem Jahr 2012 auch entstandenen Gruben blieben teils be- das Projekt „Marchfeldkogel“ (Fläche: stehen und wurden landwirtschaftlich 112ha;Verfüllvolumen:10Mio.m3Bo- genutzt,großteilswurdensiejedochzur denaushub ohne bzw. etwa 15 Mio. m3 Deponierung Aktuell mit Verfüllung eines „Canyons“ sowie wurde umdie Bewilligungeiniger soge- etwa10,6Mio.m3Baurestmassen),eine nannter „Hügeldeponien“ angesucht. DeponiemiteinerHöhevonmaximal40 DieseProjektehabeneinerseitsgemein- Metern,beiderUVP-Behördeanhängig. sam, dass die beantragte Verfüllung über das ursprüngliche Geländeniveau Die NÖ Umweltanwaltschaft erachtet hinausgeht und die vorgesehene Über- diese Vorhaben als „nicht umweltver- höhungderjeweiligenDeponiedieAus- träglich“,undzwarausfolgendenGrün- bildung eines Hügels bedingt, anderer- den: seits geht es bei allen Projekten um die Deponierung von Bodenaushub und · herangezogen. Unserer Auffassung nach gibt es im Baurestmassen. Marchfeld ohnehin genügend Gru- ben, also offene Materialgewin- Im Berichtsjahr 2015 wurden von der nungsstätten, die im Laufe der Zeit Cemex Austria AG („Abbaufeld Kies IV“; und jedenfalls vor der Errichtung Fläche: 22,6 ha; Verfüllvolumen: 1 Mio. von Hügeldeponien auf das ur- m3 Bodenaushub und rund 3,2 Mio. m3 sprüngliche Geländeniveau zu ver- Baurestmassen)undderZöchlingGmbH füllenwären. („DeponieKleeblatt“;Fläche:44ha;Ver- 14 · Durch eine zeitlich frühere Verfül- mung aufgrund ihrer Höhe deutlich lung der Hohlräume auf das ur- inErscheinungtretenundsomitden sprüngliche Niveau könnte die gebietstypischen Landschaftscharak- Staubbelastung reduziert werden, ter nachhaltig verändern. Auch die waseinespürbareEntlastungfürdie freie Einsehbarkeit von bestimmten ortsansässige Bevölkerung bedeuten Landschaftsteilen würde durch die würde. optische Barrierewirkung der Deponienbeschnitten. · feld würde den Staub des Deponie- In den Verfahren wurde und wird von gutes bei hügelförmiger Deponie- uns eine gesamtheitliche Landschafts- errichtung „weit ins Land“ tragen, bildbewertung hinsichtlich aller anhän- womit die derzeitige Belastung für giger Deponieprojekte im Untersu- die ortsansässige Bevölkerung noch chungsraum gefordert, weil gerade vergrößertwerdenwürde. durch die Anhäufung von künstlichen · landschaftsuntypischen Elementen das DurchdieVerwirklichungderHügel- Landschaftsbild in auffälliger Weise ne- deponien würde eine Flächevonge- gativverändertwerdenwürde.Beieiner samt fast 180 Hektar dauerhaft der großräumigen Betrachtung des gesam- landwirtschaftlichen Nutzung entzo- ten Abbaugebietes nördlich von Mark- gen (Landschafts- und Flächenver- grafneusiedl sollte die Wiederherstel- brauch). lung der naturgegebenen Morphologie · DervorherrschendeWindimMarch- der Landschaft als globales Rekulti- Ganz besonders ist bezüglich der vierungsziel angestrebt werden. Das Auswirkungen auf das Landschafts- heißt also: Verfüllung und Rekulti- bild zu betonen, dass die regionale vierung der vorhandenen Hohlräume Eigenart des Landschaftsraumes, aufmöglichstursprünglichesGeländeni- nämlicheineflacheundoffeneLand- veau. So könnte langfristig betrachtet schaft, die von landwirtschaftlichen das typische Erscheinungsbild und die Nutzungsformen geprägt ist, durch damit verbundene Identität der Land- die projektierten hügelartigen Auf- schaftwiederhergestelltwerden. schüttungenerheblichverändertund beeinträchtigt würde. Die Deponie- HinsichtlichdieserunsererForderungen körper würden in ihrer Endausfor- zur gesamtheitlichen Bewertung des 15 Landschaftsbildes liegen bis dato noch BelastungenfürvieleweitereJahrzehnte keine Ergebnisse vor. Der Ausgang der bedingenwürde. Verfahren ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts demnach nochoffen. Esistfestzuhalten,dassesabsolutnichts Ehrenrühriges, sondern aus betriebswirtschaftlichenÜberlegungensogarein gebotenes Verhalten darstellt, wenn die im Marchfeld tätigen Unternehmen danachstreben, sichvorabzusätzlicheDe- ponierungsvolumina – vor allem für Baurestmassen – für Jahrzehnte zu sichern, zumal die rege Abbruch- und Thematik„Baurestmassen- BautätigkeitinWieneinenentsprechen- Recycling“ denBedarfnahelegt. Die Europäische Union strebt zum Er- Aus weiter oben angeführten Gründen reichen der Klimaschutzziele, zur Ver- kann jedoch aus Sicht der NÖ Umwelt- ringerungderUmweltbelastungundfür anwaltschaftkeinesfallsvonumweltver- eine nachhaltige wirtschaftliche Ent- träglichen Vorhaben gesprochen wer- wicklung eine Reformierung der euro- den. Zudem ist jedenfalls zu berück- päischen Wirtschaft zu einer Kreislauf- sichtigen, dass sich im Marchfeldinden wirtschaft an. In ihrer Natura 2000- letzten Jahrzehnten eine fragile Balance Richtlinie fordert die Europäische Kom- zwischenwirtschaftlichenNutzungenei- mission den Schutz der Biodiversität, nerseits und der Lebensqualität der wobei vorrangig der zu hohe Land- ebendortbeheimatetenBevölkerungan- schaftsverbrauch eingeschränkt werden dererseitsetablierthat–einsehrlabiles muss. Gleichgewicht, dass durch die Reali- sierung der nunmehr geplanten „Hügel- Bezüglich der Vermeidung von Abfällen deponie“-Vorhaben massiv ins Kippen sieht die 2010 in Kraft getretene euro- käme und aus Perspektive der dort päische Abfallrahmenrichtlinie verbind- lebendenMenschenunverhältnismäßige liche Recyclingquoten für die Staaten 16 der Europäischen Union vor. Die Recy- über oftmals große Entfernungen clingquote soll bei Bau- und Abbruch- freigesetzt würden. Damit vermag abfällen bis zum Jahr 2020 auf durch- das Baustoff-Recycling auch einen schnittlich 70 Prozent des Abfallauf- erheblichen Beitrag zum Klima- kommens gesteigert werden. Ziel ist es, schutzzuleisten. aus Bauabfällen hochwertige Baupro- dukte im Sinne eines geschlossenen ü DieseVorteilelassensichauchfinan- Kreislaufeszuerzeugen. ziell bewerten und führen zu einem DieEuropäischenStaatensindaufgefor- weiteren nicht zu unterschätzenden dert, die Verwendung von Recycling- Vorteil der Kostenreduktion. Insbe- Baustoffen zu fördern, um die Mindest- sondereinderaktuellenWirtschafts- recyclingquotevon70Prozentbeimine- kriseistdieReduzierungderKosten ralischenBauabfällenzugewährleisten. für den nachhaltigen Haushalt jeden Landes, jeder Stadt oder Kommune Hierdurch wird die Umwelt in mehr- zwingendnotwendig. facherHinsichtgeschützt: ü Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet, ü Es wird der Landschaftsverbrauch qualitatives Wachstum ohne Belas- einerseitsdurchdieReduzierungder tung der Umwelt zu erzielen. Bau- Deponieflächen verringert, anderer- stoff-Recyclingverbindetidealerwei- seits stellen hochwertige Recycling- se wirtschaftliches Wachstum mit Baustoffe einen gleichwertigen Er- Umweltschutz und schafft Arbeits- satz für Naturbaustoffe dar und tra- plätze. Es kann abgeschätzt werden, gen auch durch die entsprechende dass durch die konsequente Tren- Reduzierung von Abbauflächen und nungderBaurestmassenunddasRe- –gruben zur Landschaftsschonung cyclingmineralischerAbfälleineiner bei. Größenordnung von jährlich 900 Mio.TonneninEuropabiszu50.000 ü Durch das Recycling der Baustoff- Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichertwerdenkönnen. abfälle vor Ort oder in der näheren Region werden große Mengen Koh- lendioxid eingespart, die ansonsten ü Als weiterer positiver volkswirt- durch den Abtransport der Abfälle schaftlicher Effekt sind die gegen- und Antransport der Naturbaustoffe über dem Einsatz von Naturbaustof- 17 fen mit der Verwendung von Recy- intensive Administration und Kontrolle cling-Baustoffen verbundenen Kos- sogardazu,dassdas bislangfunktionie- tenvorteile bei Infrastrukturmaß- rende Recycling von Baurestmassen nahmenzusehen.Geradebeigroßen wirtschaftlich nicht mehr darzustellen Verkehrsprojekten wie etwa der Er- ist. neuerung von Fernstraßen und Au- tobahnen stellt das Recycling der Das Bundesministerium für ein lebens- Altbeläge die weitaus wirtschaft- wertes Österreich (BMLFUW) arbeitet lichste und auch die ökologisch ver- bereits an einer Novellierung der obge- tretbarsteLösungdar. nannten Verordnung. In diesen Prozess wird sich die NÖ Umweltanwaltschaft Und wie fördert nun der Bund die Ver- auch im Jahr 2016 massiv und kritisch wendungvonRecycling-Baustoffen? einbringen. Bereits während der Diskussionen in Das Hauptziel der Verordnung zur För- der Vorbereitungsphase der sogenann- derung der Kreislaufwirtschaft und Ma- ten „Baustoffrecycling-Verordnung“ des terialeffizienz durch das Recycling von Bundes, die im Wesentlichen am 1. Jän- Baurestmassen wird nämlich denklo- ner2016inKraftgetretenist,habendie gischerweise nur dann zu erreichen Landesumweltanwaltschaften in einer sein, wenn folgende drei Parameter er- gemeinsamen Stellungnahme darauf fülltsind: hingewiesen, dass es Rahmenbedingun- genbraucht,diedasBaustoffrecyclingin Ø Recycling-Baustoffemüssenfürden/ Österreich attraktivieren. Die nunmehr /die VerwenderIn qualitativ gleich- (zum Zeitpunkt der Erstellung dieses wertig mit vergleichbaren Primär- Berichts)geltendeVerordnungwirdvon rohstoffen sowie preisgünstiger als der Wirtschaft als „Recyclingkiller“ be- diesesein. zeichnet (nicht wirtschaftlich darstell- bar,zuwenigeProdukte,zurigideinden Ø Das Recycling von Baurestmassen Prüfpflichten, zu bürokratisch, usw.). mussfürden/dieHerstellerIneinlu- DemnachsindaufgrundderkleinenZahl krativeres Geschäft sein als die De- von Produkten überhaupt nur sehr ge- ponierungderselben. ringe Recyclingquoten erzielbar und führen eine bürokratische und kosten- 18 Ø Die Risiken für den/die Verwende- Namenauchverdient,gehtdaherunver- rIn von Recycling-Baustoffen dürfen mindertmitvollerKraftweiter. nichtgrößerseinalsbeiEinsatzvon vergleichbarenPrimärrohstoffen. Es besteht demnach großer Handlungs- bedarf für den Bund, um die EU-Vorga- ben zum Baurestmassen-Recycling er- reichenzukönnen–undesdarfkeines- fallspassieren,dassBaurestmassenauf- grund unzulänglicher Regelungen nur mehr bzw. überwiegend deponiert wer- den. Die „Deponiehügel“-Vorhaben in Markgrafneusiedl zeigen bereits jetzt, wohindieReisegehenkönnte. Die Länder und Gemeinden befinden sichdiesbezüglichineinermisslichenSi- tuation,dennwenneinerseitsdasBewil- ligungsregime für Deponien, das Abfall- wirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002 idgF., ein Bundesgesetz), mittelsVerfas- sungsbestimmung die Relevanz von Raumordnung und Widmung (Landes- bzw. Gemeindekompetenz) „aushebelt“ und andererseits eine Bundes-Verord- nung (obgenannte Baustoffrecycling- VO) das Recycling von Baurestmassen völlig unattraktiv macht, verlieren Länder und Gemeinden ihre diesbezüg- liche Gestaltungs- sowie Handlungs- fähigkeit. Unser Engagement für eine Baustoffrecycling-Verordnung, die ihren 18 19 4.NiederösterreichischerKompensationsflächenkataster Im Zusammenhang mit der von der NÖ weil auch für größere Umwidmungen Umweltanwaltschaftgemeinsammitden bzw.daraufhindannumzusetzendePro- LandesumweltanwaltschaftenvonOber- jekte naturschutzfachlicher Ausgleich in österreichundBurgenlandbeauftragten Genehmigungsverfahrenvorgeschrieben Studie „Ausgleich für Eingriffe in Natur wird (etwa MinroG-Anlagen, große Ge- undLandschaft“(vgl.Punkt10.S.44ff.) werbegebieteimNahebereichvonNatu- ist sehr rasch das Faktum in den Fokus ra-2000-Flächen,Energie-Infrastruktur). unserer Aufmerksamkeit gerückt, dass Damit wird sich auch der „Markt“ an bei Projekten, die mit einem Eingriff in verfügbaren Flächen weiter verengen. Natur und Landschaft verbunden sind, Darüber hinaus haben Unternehmen zunehmendSchwierigkeitenhinsichtlich Pflegemaßnahmen zu erbringen, die PlanungundUmsetzungvonAusgleichs- weit außerhalb ihrer Kernkompetenz maßnahmenauftreten. liegen.SchließlichentstehtzumTeilein „Fleckerlteppich“ von Flächen, die auch Dabei spielen insbesondere folgende naturschutzfachlichteilweisewenigSinn FaktoreneineRolle: machen. Es liegt demnach aktuell eine „lose-lose-Situation“ für alle beteiligten · Mangelnde Grundverfügbarkeit (vor Interessenvor. allemfürspezielleSchutzgüter), In Zukunft wäre es mit Sicherheit wün- · überhöhte Preisforderungen für Flä- schenswert, wenn es eine landesseitig chen infolge des Bekanntwerdens erstellte strategische Planung für sinn- vonProjekten,sowie voll aggregierte Kompensationsflächen gäbe, verfügbare und kostengünstigere · die in den Genehmigungsverfahren Kompensationsflächen infolge der ver- geforderteunbedingteräumlicheNä- mehrten Flexibilität hinsichtlich der La- he von Ausgleichsflächen zum Ort ge der Flächen zur Verfügung ständen desEingriffs. und eine größere Berechenbarkeit und bessere Genehmigungschancen sowie Zukünftig ist mit einem noch größeren ein effizienteres Vorgehen für Projekt- Ausgleichsflächenbedarf zu rechnen, werberInnen daraus resultierte. Darü- 20 berhinausistauchvorstellbar,dassPro- Eswurdenoch2015einProjektinsLe- jektwerberInnensichdurchdieMöglich- ben gerufen, welches die Erfassung der keit des „Auslagerns“ der Pflege- bzw. inNiederösterreichexistentenKompen- ManagementmaßnahmenaufderFläche sationsflächen zum Ziel hat, welches ab an fachkundige „Flächenagenturen“ auf 2016umgesetztwird.Wirwerdendarü- ihr Kerngeschäft konzentrieren könn- ber mit Sicherheit in den kommenden ten,usw. Tätigkeitsberichtenreportieren. Basis dafür ist jedoch das Vorhanden- sein einer Übersicht(„Kataster“) betref- fend die bereits im Land Niederöster- reich vorhandenen Kompensationsflä- chen(Ausgleichs-undErsatzflächen). Auf Initiative der NÖ Umweltanwalt- schaftwurdedieRechtsgrundlagefürei- nen solchen Kataster Ende 2015 (LGBl. Nr. 111/2015) in das NÖ Naturschutz- gesetz 2000 idgF. aufgenommen. Im Rahmen dieser Novelle wurde auch der Begriff „Ausgleich“ durchgehend durch „Kompensation(Ausgleich-undErsatz“) ersetzt und somit die rechtliche Basis für die Flexibilisierung der Lage der Kompensationsflächengeschaffen. 21 5.Steinbrüche–aktuelleEntwicklungen lembeiDolomit–wurdendiegesetzten SteilegefährlicheBruchwändein Forstpflanzen jedoch binnen wenigen derVergangenheit Jahren durch die Erosion der darüber liegenden Wandbereiche eingeschüttet ZuBeginnderTätigkeitderNÖUmwelt- und somit vernichtet. Übrig blieb dann anwaltschaft vor 30 Jahren wurden wir eine,zwardurchBermenunterteilte,al- mit Steinbrüchen konfrontiert, die lerdings optischweithin in Erscheinung Wandhöhen von 90 Metern und mehr tretende Bruchwand. Bei Gesteinen, die aufwiesen. Solche Bruchwände waren für die Erosion weniger anfällig sind, nicht nur im Abbau extrem gefährlich, wie etwa Kalk, bildeten sich im besten sondern stellten – durch die Tatsache, Falle unnatürliche, mit Bäumen bestan- dass sie oft weithin sichtbar waren – deneschmaleFelsbänderaus,diedurch aucheinemaßgeblicheBeeinträchtigung ihren linearen Strukturcharakter einen desLandschaftsbildesdar.DieseArtvon Fremdkörper im Landschaftsbild dar- Steinbrüchen widersprachen, vor allem stellten. in Landschaftsschutzgebieten, den In- tentionendesNÖNaturschutzgesetzes. In mühsamer Hartnäckigkeit ist es der NÖ Umweltanwaltschaft in Zusammenarbeit mit den Naturschutzsachverständigen der Bezirkshauptmannschaften sowie der Gebietsbauämter und jenen derAbteilungBD2gelungen,einUmdenkenzubewirken. „Modernere“ProjektesahenbereitsBermenlösungen mit Wandhöhen von etwa 20 Metern und Aufforstungen der Bermenvor.IndenmeistenFällen–voral- 22 UmdenkenundbewährteGrund- In den letzten 15 bis 20 Jahren wurden sätze Neugenehmigungen auf diese Art und Weise erteilt und auch mehrere Sanie- Das Befolgen folgender Grundsätze hat sichnunmehrvieleJahrelangbewährt: Ø WennesdieÖrtlichkeitzulässtsollte ein Scheibenabbau vorgesehen werden, weil dadurch der geringste Rekultivierungsaufwandentsteht.Im IdealfalleinesKogelsmusserstnach Abbauende eine horizontale Fläche rekultiviertwerden. Ø Sollte ein Etagenabbau notwendig sein,soistdieserjedenfallsvonoben nach unten durchzuführen, wobei auf eine rasche Rekultivierung oder Renaturierung Wert gelegt werden sollte. Dadurch ist eine möglichst kurze optische Beeinträchtigung gewährleistet, weil maximal drei Etagen gleichzeitig optisch wirksam werden. Es tritt nicht die gesamte Bruchwand in ihrer vollen Höhe – wenn auch durch Bermen unterteilt –fürJahrzehnteinErscheinung. Ø ImEndzustandsollteunbedingteine BöschungmiteinerNeigungvonmaximal35bis38Gradhergestelltwerden. rungen von „Altlasten“ erfolgreich bewilligt, so dass wir in Niederösterreich derzeitinderglücklichenLagesind,bereits entsprechende Vorzeigesteinbrüchevorweisenzukönnen–auchbereits abgeschlosseneSteinbrüche. Derzeit geht der Trend von der Rekultivierung zur Renaturierung, sodass überall dort, wo nicht das Landschaftsbild im Vordergrund steht, das Augenmerk auf die ökologische Vielfalt sowie die natürliche Entwicklung gelegt wird. In diesen Fällen sind im Endzustand auch vereinzelte Wandpartien wünschenswert bzw. kann von der bisher üblichenWiederaufforstungabgegangen werden. Die Herstellung einer Endböschung mit einer Neigung zwischen maximal 35 und 38 Grad, ob nun mit Humus überschüttet oder nicht, sollte jedoch obligatorisch sein – ausgenommen die bereits erwähnten, aus ökologischen Gründen wünschenswerten Wandpartien. Auch sonstige „Unregelmäßigkeiten“ in der Endgestaltung haben sich als positiv herausgestellt. Diese Entwicklung ist aus Sicht der NÖ Umweltanwaltschaft grundsätzlich zu begrüßenundwirdvonunsunterstützt. 23 KommtnunwiedereinRück- ökologischen Funktionsfähigkeit zu er- schritt? wartenist.ImIdealfallsolltesichausnaturschutzfachlicher Sicht eine Bereiche- rung einstellen. Beispiele dafür, dass Umso bedenklicher ist jedoch die Tat- dies machbar ist, gibt es mittlerweile sache, dass gerade in jüngster Zeit wie- docheinige.InderVergangenheitkonn- der Großprojekte vorgestellt werden, te hier durch viel Überzeugungsarbeit die entgegen dieser positiven Entwick- unsererseitsdochvielbewirktwerden. lungbiszu20Meterhohedurchgängige Wändevorsehen,die auchausSichtder Geologen in Bezug auf die langfristige Standsicherheit bedenklich sind. Wenn heuteProjekteerstelltwerden,diejenen der frühen90er-Jahre erschreckend äh- neln, so ist dies eine sehr bedenkliche Entwicklung,diealsRückschrittangese- henwerdenmuss. Aus Sicht der NÖ Umweltanwaltschaft reicht es nicht aus, dass ein Abbau hin- ter einer Sichtkulisse stattfindet. Viel- mehr sollte dieser so getätigt werden, dassdasbeanspruchteArealsichimFal- le einer Einstellung jederzeit so ent- wickeln kann, dass keine Beeinträch- tigung des Erholungswertes sowie der 24 6.VertretungvonUmweltschutzinteressenin Verwaltungsverfahren VerfahrennachdemNÖ zur Baufreimachung von Bauland (Aus- Naturschutzgesetz2000 nahmebewilligungsverfahren). Die Anzahl dieser Verfahren betrug im Jahr 2015 genau 1.926. Damit stellt das NÖ Naturschutzgesetz unverändert die Rechtsmaterie mit den meisten Erledigungen im Rahmen der Tätigkeit der NÖUmweltanwaltschaftdar. Hierunter fallen sämtliche naturschutz- rechtlichen Bewilligungsverfahren, Ver- NATURA2000–Netzwerk: fahren gemäߧ 35 (2) NÖNaturschutzgesetzzurWiederherstellungdesfrüheren Zustandes, Verfahren betreffend Naturdenkmäler und Naturschutz- Vogelschutzgebieteund SchutzgebietenachderFloraFauna-HabitatRichtlinie gebiete sowie NVP-Feststellungsver- fahren.ImJahr2015wurdevondiesem Durch die Parteistellung der NÖ Antragsrecht aufFeststellungdesErfor- Umweltanwaltschaft in unterschiedlich- dernisses einer Naturverträglichkeits- sten Verwaltungsverfahren sowie ihren prüfung wieder mehrmalsGebrauchge- sonstigengesetzlichenAufgabenkommt macht. uns bei den Europaschutzgebieten (Vo- gelschutzgebiete bzw. Schutzgebiete Einen Schwerpunkt bildeten im Be- nachderFFH-Richtlinie)eineArt„Dreh- richtszeitraum auch Fragen des Arten- scheibenfunktion“ zu: In vielen Fällen schutzes, vor allem im Zusammenhang sindesHinweisevonNGOsodervonbe- mit Windkraftanlagen, aber auch mit sorgten Bürgerinnen und Bürgern, die Zieselvorkommen im Wiener Umland letztendlich Auslöser für die Einleitung eines Feststellungsverfahrens durch die 25 NÖUmweltanwaltschaftsind.Dabeisind Konzepte zu erarbeiten, die für das je- wir stets bemüht, den Verwaltungsauf- weilige Naturdenkmal nicht nachteilig wand so gering wie möglich zu halten. sind. Dies ist etwa durch die Mitbehandlung im naturschutzbehördlichen Ermitt- Weiterhin kommt es in Landschafts- lungsverfahrenmöglich. schutzgebietenzurEntfernungvonland- schaftsprägenden Elementen (Hecken, Aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtli- Rainen sowie Steilböschungen) zwecks nie waren nach dem 1. Nationalen Ge- besserer landwirtschaftlicher Nutzung. wässerbewirtschaftungsplan bei beste- Einerseits ist einer modernen Land- henden Wasserkraftanlagen an priori- wirtschaft Rechnung zu tragen, wurden tärenGewässernFischaufstiegshilfenbis und werden doch durch diese die land- Ende 2015 zu errichten. Dadurch erga- schaftsprägenden Elemente auch ge- ben sich zahlreiche Anpassungsverfah- pflegt, andererseits sind Kompensati- ren, die deutlich machten, dass es fach- onsmaßnahmen unerlässlich, weil diese licheUnterschiedeinderBewertungaus ElementemeistRückzugsgebietefürvie- naturschutzfachlicher und wasserwirt- leTiereundPflanzendarstellen.Beson- schaftlicher Sicht gibt. An zwei Stellen ders laufende Schlägerungen in ausge- wurden an kleinen Gewässern zwecks wiesenen Waldbeständen können zu Wiederherstellung der Fischdurchgän- KonfliktenmitdenErhaltungszielenvon gigkeit Versuchsanlagen mit wissen- Schutzgebieten führen, weshalb es auch schaftlicher Begleitung akzeptiert. Bei hiersinnvollerKonzeptebedarf. zwei Anlagen wurden auch bereits Fischabstiegevorgesehen. VerfahrennachdemNÖ Flurverfassungslandesgesetz Naturdenkmälerundland- schaftsprägendeElemente HierzuseiaufPunkt9.,S.35ff.,verwie- sen. Zunehmend kommt es im Bereich von Naturdenkmälern zu Nutzungskonflik- ten mit dem Tourismus, sei es durch Rafting,KanuingoderKlettern.Hiersind 26 Massentierhaltung Bei den Massentierhaltungen hat sich 2015 gegenüber dem Vorjahrkeinewesentliche Änderung ergeben. Dies trifft sowohlaufBeschwerdenbetreffendGeruchsbelästigungen durch Nutztierhaltungen im Allgemeinen und Massentierhaltung im Besonderen als auch auf befürchteteGeruchsbelästigungenbeineuen Vorhaben zu. Ein Interessensausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Produktionsbedarfen und –bedürfnissen einerseits und den Bedürfnissen von Anrainerinnen und AnrainernandererseitsistzumErhaltdessozialen Friedens in den Gemeinden notwendig,inderPraxisjedochoftmalsnur sehrschwierigzubewerkstelligen. Verfahren nach dem NÖ IPPC-Anlagen und Betriebegesetz (NÖ IBG) für Geflügel und Schweine werden nur äußerst seltendurchgeführt.AufgrundderViehstandszahlen wären hier eigentlich wesentlichmehrVerfahrenzuerwarten. Photovoltaikanlagen BeidenPhotovoltaikanlagenhatsichinsofernetwasverändert,alsimJahr2015 nochmehrGebäudeanlagenundfastkeine Freilandanlagen mehr eingereicht worden sind. Erstere betreffen die NÖ Umweltanwaltschaft lediglich durchunsereParteistellunglautNÖElektrizitätswesengesetz,letztereauchdurchunsere ParteistellungimBewilligungsverfahren nach dem NÖ Naturschutzgesetz. WährendkleinereFreianlagen,diesichmeist im Haus- und Hofbereich befinden, naturschutzrechtlich meist unproblematischsind,trifftdiesaufisoliertsituierte Großanlagennichtimmerzu. Biogasanlagen Im Berichtsjahr 2015 sind, wie auch bereitsindenJahrendavor,dieBewilligungsverfahren hinsichtlich neuer Biogasanlagen erheblich zurückgegangen. EswarennurvereinzelteAbänderungen oder Erweiterungen von bereits bestehendenAnlagenzuverzeichnen. Auch 2015 wurden wieder einige Problemanlagen stillgelegt, sei es aus wirtschaftlichen Gründen oder seitens der Behörde. Vereinzelt gibt es jedoch nach wie vor Geruchsbeschwerden, die jedoch in der Regel einige wenige „altbekannteAnlagen“betreffen.Insbesondere zwei Anlagen führen weiterhin regel- 27 mäßig zu zahlreichen Beschwerden. schutzgebiet für Baulanderweiterungen Hier ist die NÖ Umweltanwaltschaft be- inderWachaugenannt. müht, einenAusgleich zwischenderBe- treiberseite und den Anrainerinnen so- wie Anrainern zu finden. Die gewählten Umweltverträglichkeitsprüfung AnsätzezeigenzwarWirkung,eskommt jedoch immer wieder zur Rückschlägen, weshalb eine vermehrte Kontrolle seitens der Behördenorgane erforderlich ist. Raumordnung Die NÖ Umweltanwaltschaft kann im Rahmen der Änderung der regionalen Raumordnungsprogramme Stellungnahmen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schutzgüter im Naturschutz abgeben.HierbeiwirdvonunsvielZeitinBesprechungen mit Bürgerinnen und BürgernundmitExpertinnenundExperten sowieinBegehungeninvestiert.Inwenigen Fällen sind von der NÖ Umweltanwaltschaft im Zusammenspiel mit den Amtssachverständigen für Naturschutz ergänzende Untersuchungen hinsichtlich der Schutzgüter bzw. des Landschaftsbildes zu fordern. Hier seienbeispielsweise Umwidmungsverfahren in sensiblen Lebensräumen wie dem Wiener Wald und in einem Landschafts- Bei den UVP-Verfahren waren es auch 2015 große Infrastrukturprojekte wie etwa „Flughafen Wien dritte Piste“, „Semmering Basistunnel neu“, „A5 Nord/Weinviertelautobahn“,derbereits weiterobenbesprochene„Marchfeldkogel“oderdie„S8Marchfeldschnellstrasse“, welche die Schwerpunkte unserer diesbezüglichen Tätigkeit darstellten. Darüberhinaussindesvorallemdiebereits erwähnten Windkraftanlagen und diverse UVP-Feststellungsverfahren, die aufgrund der sehr komplexen Materien einen bedeutenden Ressourceneinsatz erfordert haben. Insgesamt fielen im Jahr 2015 111 UVP-Verfahren an und somit mehr als in jedem anderen Bundesland. In diesem Bereich hat sich im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich wenigverändert,zumaldieangeführten Großprojekte die NÖ Umweltanwaltschaft in der einen oder anderen Form über mehrere Jahre hindurch beschäftigen. Da es uns wesentlich ist, so oft es gehtproaktivtätigzusein,kommtnoch hinzu,dasswirunsnachMöglichkeitbereits vor Einleitung von UVP-Verfahren 28 einbringen, um die Interessen des Umweltschutzes bestmöglich wahren zu können (beispielsweise „Weinviertelleitung“). Und auch die eine oder andere grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (etwa zum „Kernkraftwerk Paks“) verlangt unsere AufmerksamkeitundMitwirkung. Abfallwirtschaftsgesetz2002 Im Jahr 2015 war neben der Wahrnehmung der Parteistellung im Bereich der Deponien, wo die NÖ Umweltanwaltschaft die öffentlichen Interessen des Naturschutzes zu vertreten hat, nach wie vor das verstärkte Bestreben erkennbar,AushubinFormvon„Geländegestaltung“ oder „Bodenverbesserungsmaßnahmen“ außerhalb von Deponien abzulagern und somit das strenge RegimedesAbfallwirtschaftsrechtszuumgehen. In mehreren derartigen Fällen hat die NÖ Umweltanwaltschaft – wie schon in den Jahren zuvor – von ihrem Antragsrecht auf Einleitung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 6 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 Gebrauch gemacht. Weiters sei an dieser Stelle auf die Ausführungen über die geplanten „Deponiehügel“(vgl.Punkt3.,S.13ff.)in diesemBerichthingewiesen. Mobilfunkanlagen Hier gibt es für das Jahr 2015 insofern Neues zu berichten, als auch in Österreich der Rollout von „LTE“, der Mobilfunktechnik der vierten Generation, voranschreitet. Derzeit wird die NÖ Umweltanwaltschaft daher immer wieder auch mit Neuerrichtungen und Mastenerhöhungen sowie mit Nachrüstungen von bestehenden Anlagen im Naturschutzverfahren befasst. Durch diese UmbaumaßnahmenkommendieseAnlagen wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung, womit es folglich vermehrt zuAnfragenbesorgterBürgerinnenund BürgerbeiunsinHinblickaufmögliche problematischegesundheitlicheAuswirkungenkommt. 29 7.UnterstützungvonBürgerinnen,BürgernundGemeinden BeratunginVerfahrenüber MaßnahmenundAnlagendie Umweltbetreffend Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag hat die NÖ Umweltanwaltschaft auch im Jahr 2015 wieder viele Bürgerinnenund-bürgersowieGemeindenin Verwaltungsverfahren über Maßnah- Beratunghinsichtlichprivater men und Anlagen die Umwelt betref- umweltrelevanterMaßnahmen fendberatendunterstützt.Daruntersind sowohldieBeratung oderVertretungin DieNÖUmweltanwaltschafthatimLau- Wasserrechts-oderBetriebsanlagenver- fe des Jahres 2015 wieder zahlreiche fahrenalsauchdieBearbeitungvonBe- Bürgerinnen und Bürger bei privaten schwerden über umweltrelevante Miss- umweltrelevanten Maßnahmen – so- stände sowie direkte projektbezogene wohl rechtlich als auch fachlich – bera- Beratungstätigkeitzuverstehen. ten. Diese Beratungstätigkeit erstreckte sichvonderPrüfungbeabsichtigterVor- Eine diesbezügliche Beratungstätigkeit haben auf ihre Machbarkeit unter den wird zunehmend auch von Unterneh- gegebenen Rahmenbedingungen über men hinsichtlichStandortwahlundPro- AuskünfteinRechts-undSachfragenbis jektchancen in Anspruch genommen, hin zu maßgeschneiderten Einzelbera- zudem auch von den Planungsträgerin- tungen mit konkreten Lösungsansätzen. nen und -trägern großer Infrastruktur- Diese Beratungen fanden auf unter- projekte (Straßen- und Eisenbahnbau, schiedlicheArtundWeisestatt,nämlich Wasserwirtschaft). per E-Mail, telefonisch (etwa auch An- fragen über das „Natur im Garten“- Telefon), in persönlichen Gesprächen am Sitz der NÖ Umweltanwaltschaft in St.PöltenoderauchdirektvorOrt. 30 SprechtageanBezirkshaupt- AktiveTeilnahmeanBürger- mannschaften meisterInnen-Konferenzen Im Jahr 2015 wurden gesamt sechs Zwecks Information der Bürgermeis- Sprechtage an unterschiedlichen Be- terInnen sowie AmtsleiterInnen über zirkshauptmannschaften abgehalten, unsere Aufgaben und Möglichkeiten ge- wobeinebendem/derfürdenBezirkzu- nerell sowie über aktuelle Themen im ständigen Fachreferentin/Fachreferen- jeweiligen Bezirk war ich als Leiter der tenauchichalsLeitungderNÖUmwelt- NÖ Umweltanwaltschaft im Jahr 2015 anwaltschaft immer und durchgehend bei gesamt sechs BürgermeisterInnen- für Anliegen und Fragen von Interes- Konferenzen mit einem Vortrag samt sentInnen zur Verfügung gestandenbin. Diskussionsmöglichkeit vertreten. Dies Es folgen die Daten der Sprechtage im hat großen Anklang gefunden und zu- Jahr2015: dem die Möglichkeit eröffnet, im Rah- men der Veranstaltungen als auch am · BHHollabrunn(15.April2015) Rande derselben konkrete Probleme · BHWr.Neustadt(20.Mai2015) bzw. Vorhaben der Gemeinden zu be- · BHSt.Pölten(24.Juni2015) sprechen und Lösungsansätze zu ent- · BHScheibbs(23.September2015) wickeln. Es folgen die Daten der Kon- · BHKorneuburg(4.November2015) ferenzen: · BHMödling(10.November2015) Ø BHHollabrunn(15.April2015) Im Rahmen dieses niederschwelligen Ø BHKorneuburg(29.April2015) Angebots konnten insgesamt 32 Par- Ø BHNeunkirchen(21.Mai2015) teien (oft bestehend aus mehreren Per- Ø BHMistelbach(5.Oktober2015) sonen) beraten bzw.informiertwerden. Ø BHMödling(10.November2015) Wir werden diese Serviceleistung auch Ø BHGmünd(26.November2015) inHinkunftbeibehalten. Nach Maßgabe der vorhandenen be- grenztenRessourcenwerdenwirandiesen Konferenzen auch in Zukunft aktiv teilnehmen. 31 BezüglichderTeilnahmeanTreffenvon Punkt 11., S. 48, dieses Berichts hinge- UmweltgemeinderätInnen wiesen. wird auf 8.Konfliktmanagement,MediationenundModerationen · Ruhender Verkehr – Verkehrsbehin- Die NÖ Umweltanwaltschaft hat auch derung durch parkende Autos und 2015 wieder Mediationen und Konflikt- Busse, managementverfahren – meist über Er- suchen von Gemeinden – durchgeführt. · Lärmbelästigung der Nachbarn In der Regel handelte es sich dabei um durchdenGastgartenundVeranstal- Konflikte, die auf dem „normalen tungen,sowie Rechtsweg“ nicht zufriedenstellend ge- löst werden können. Grundvoraus- · setzung für ein diesbezügliches Tätig- werden der NÖ Umweltanwaltschaft ist InmehrerenSitzungenistessowohlge- dabei,dassessichumeinenKonfliktmit lungen, eine Lösung für das Verkehrs- Umweltbezughandelt. problem zu finden, als auch einige Lö- sungsansätze für die anderen Probleme zuentwickelnundzuvereinbaren. „MediationMostschank“ Geruchsbelästigungen. EinbesondererDankgehtindiesemZu- sammenhangandieBezirkshauptmann- Als Beispiel soll hier die „Mediation schaft Sankt Pölten, die das Verfahren Mostschank“ genannt werden: Über Er- durchdenzuständigenGewerbejuristen suchendesBürgermeistersderMarktge- sowiedurchdasrascheundunbürokra- meinde Obergrafendorf führt die NÖ tische Vorgehen der Verkehrsabteilung Umweltanwaltschaft ein Mediationsver- unterstützt hat. Dies war für die Klar- fahrendurch. stellung der rechtlichen Situation sowie für das Finden und anschließende Im- DiewesentlichenThemendabei: plementieren einer Verkehrslösung von großer Bedeutung. Das Verfahren ist zum Zeitpunkt der Berichtserstellung 32 noch am Laufen, die Zukunft wird zei- Im Bereich der Konfliktmoderation gen, wie nachhaltig die Ergebnisse sein möchteichalsBeispielaufmeineTätig- werden. keitfürdieNÖUmweltanwaltschaftzum Thema „Mountainbiken im Biosphären- Die NÖ Umweltanwaltschaft verfügt parkWienerwald“hinweisen: über drei ausgebildete Mediatoren: Die vonDipl.-Ing.HerbertBeyer,MAS,Dipl.Ing. Dr. Erwin Huter, MA, und mir fachkundig begleiteten Mediationsverfahren betreffen vor allem Nachbarschaftskonflikte, die sich thematisch zumeist um Geruchs- bzw. Lärmemissionen drehen. Generell versucht die NÖ Umweltan- waltschaft hilfreich in Konfliktsysteme mit Umweltbezug zu intervenieren, so- MountainbikenimWaldisteinkonflikt- fern gesetzlicher Auftrag sowie Rolle trächtigesThema.WährendMountainbi- dieszulassen.JenachSituationundKon- ker auf anspruchsvollen legalen Strek- flikteskalation erfolgt dies in unter- ken ihrem Hobby nachgehen wollen, schiedlichenSettings,etwainFormver- sind GrundeigentümerInnen zur Einhal- mittelnder Gesprächsführung („Runder tung des Forstgesetzes und zur Haf- Tisch“), Konfliktmoderation, Mediation, tungsübernahme verpflichtet. Auch die usw. berechtigten Interessen des Natur- schutzes und jene anderer Erholungs- Soweitunsdasmöglichistunterstützen suchender stehen oftmals im Wider- wir zum Thema Konfliktmanagement spruchzujenenderBiker.Aufgrundder nebendenBürgermeisterinnenundBür- zunehmendenEskalationeinesKonflikts germeisternauchBezirkshauptleuteund im Raum Klosterneuburg/Weidlingbach Umweltgemeinderätinnenund–räte. habe ich auf Ersuchen der neu ge- gründeten bestehendausdemMountainbikeverein MountainbikenimBiosphärenparkWienerwald „Mountainbike-Plattform“, „Wienerwaldtrails“, dem „Biosphärenpark Wienerwald Management“, dem Stift Klosterneuburg, den „Österreichischen Bundesforsten“ (ÖBf), „Wiener- 33 waldTourismus“unddemForstamtder Weidlingbach,derzumZeitpunktderEr- Stadt Wien, im ersten Quartal 2015 ei- stellungdiesesBerichtskurzvorderEr- nen Stakeholder-Dialog zum Thema öffnungsteht.DurchdieEntwicklungat- „Mountainbiken Biosphärenpark traktiver und miteinander vernetzter Wienerwald“ mitkonzipiert und mode- Mountainbike-Trails erwartet sich die riert.Über50TeilnehmerInnenausver- Plattform eine Entlastung des übrigen schiedenen Bereichen der Gesellschaft Natur- und Erholungsraums und damit (Verwaltung, Forst, Naturschutz, Wan- eine Abnahme der Interessenskonflikte. dernundSport,GrundeigentümerInnen, Die Umsetzung wird durch die Univer- usw.) waren der Einladung gefolgt. Es sität für Bodenkultur (BOKU) wissen- standen dabei der kooperative Dialog schaftlichbegleitet. über die unterschiedlichen Interessen und die bisherige Arbeit an einer Schließlich ist zu erwähnen, dass Dipl.- gemeinsamen Vision für ein nachhal- Ing. Herbert Beyer, MAS aufgrund eines tiges Mountainbiken im Wienerwald im BeschlussesderNÖLandesregierungals Vordergrund. einer von sieben Vertretern des Landes Niederösterreichs dasselbe im Verein Aktuell entwickelt die Plattform einen „Dialogforum Flughafen Wien“ vertritt. im Trailpark im Raum Klosterneuburg/ 9.BeispieleausderPraxis anwaltschafthäufigbefasst.UnserePar- Die nachstehenden Praxisbeispiele sol- teistellung beschränkt sich im konzen- len zeigen, wie sich die NÖ Umweltan- triertenVerfahrennachdemAbfallwirt- waltschaft zwecks VertretungderInter- schaftsgesetz(AWG)2002idgF.aberauf essendesUmweltschutzesinvolviert: das Recht, die Einhaltung von natur- schutzrechtlichen Vorschriften geltend „BodenaushubdeponieSeefeld“ zu machen. Wesentliches Augenmerk wird von der NÖ Umweltanwaltschaft MitVerfahrenzurGenehmigungvonBo- daher einerseits auf den gewählten denaushubdeponienist dieNÖUmwelt- Standortundandererseitsaufdienach- 34 folgende Rekultivierung der jeweiligen specht, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Bodenaushubdeponiegelegt. etc.),entwickelt. 2015 wurde inderMarktgemeindeSee- AufAnfragebeiderMarktgemeindeSee- feld-KadolzeineDeponieabgeschlossen, feld-Kadolz wurde mitgeteilt, dass die die nach einem bereits 1981 beendeten geplanten Sandabbau 1989 genehmigt wurde. Im menzurBeseitigungderSteilwändeaus Jahr2012wurdedieNÖUmweltanwalt- Sicherheitsgründen(Absturzgefahr)und schaft darauf hingewiesen, dass sich im inweitererFolgezurNutzungdesAreals Bereich der Deponie eine Steilwand be- für eine Rinderhaltung gesetzt würden. finden würde, in der Bienenfresser und Es wurde auch auf einen diesbezügli- einSteinkauzbrüteten,nunabergeplant chen Gemeinderatsbeschluss hingewie- wäre, diese Steilwand im Rahmen von sen. Abschlussmaßnahmen abzuschieben Deponieabschlussmaßnah- und damit den wertvollen Lebensraum DieNÖUmweltanwaltschafthatdeshalb zuzerstören.Beieinerdaraufhinvorge- die Abteilung „Umwelt- und Energie- nommenen Besichtigung des Areals recht“beimAmtderNÖLanderegierung konnte festgestellt werden, dass das umdringendeAnberaumungeinerÜber- 1989 genehmigte Projekt nicht zur prüfungsverhandlung unter Beiziehung Gänze umgesetzt worden war und da- von Sachverständigen für Naturschutz, durch Steilwandbereiche erhalten wa- DeponietechnikundGeologieersucht. ren,diezahlreichekleinereundgrößere Löcheraufwiesen. Diese Löcherwurden In einer daraufhin durchgeführten Ver- einerseitsvonBienenfressernundande- handlung mit Ortsaugenschein wurde rerseits von einer Vielzahl verschiede- von der Sachverständigen für Natur- ner Insekten (Hautflügler) angelegt. schutz die besondere Wertigkeit der Durch die relativ abgeschiedene Lage Steilwände für den Lebensraum bestä- und der von Halbtrockenrasen gepräg- tigt.VomSachverständigenfürGeologie tenUmgebungderSteilwändehattesich wurde festgestellt, dass die Steilwände der Deponiebereich zu einem äußerst aus Sicherheitsgründen nicht unbedingt hochwertigen Lebensraum, insbesonde- entfernt werden müssen, sondern dass re aus ornithologischer Sicht (Bienen- durch entsprechende Maßnahmen (ins- fresser, Turmfalke, Steinkauz, Blut- besondere Herstellung eines SicherheitswallesundAufstellungvonWarnta- 35 feln) ein ausreichender Schutz vor Ab- Zusammenlegungsverfahren stürzen gewährleistet werden kann. „Moidrams“und„Obergrünbach“ VomSachverständigenfürDeponietechnik wurde ebenfalls die Belassung der Steilwände für möglich erachtet, sofern entsprechende deponietechnische Maßnahmen (Deponieoberflächenabdek- kung,etc.)vorgesehenwerden. Die Marktgemeinde Seefeld-Kadolz hat daraufhin erklärt, ein diesen Vorgaben entsprechendes DeponieabschlussprojektausarbeitenzulassenundesderBehörde anzuzeigen. Kurz darauf wurde dasProjektvorgelegt,dasnachpositiver Beurteilung durch die beigezogenen Sachverständigen von der Behörde zur Kenntnis genommen werden konnte. 2015 wurde im Rahmen einer weiteren Überprüfungsverhandlung festgestellt, dass die Abschlussmaßnahmen dem Projekt entsprechend durchgeführt und dadurch sowohl die deponie- als auch die sicherheitstechnischen Anforderungenerfülltwurden. Durch das rasche und unbürokratische Handeln der Behörde und aufgrund des Verständnisses der Markgemeinde Seefeld-Kadolz für die angeregtenMaßnahmen konnte ein Naturjuwel von außergewöhnlicher Bedeutung erhalten werden. Wie bereits in den vergangenen Tätigkeitsberichten ausgeführt wurde stellen Verfahren nach dem FlurverfassungsLandesgesetz 1975 idgF., vor allem die Zusammenlegungsverfahren, ein sehr wichtiges Aufgabengebiet für die NÖ Umweltanwaltschaftdar,weilinderartigenVerfahrengroßeGebiete(inderRegel ca. 200 bis 500 Hektar) durch die Zusammenlegung von Ackerflächenund diedadurchbedingteVerlegung,Entfernung oder Neuanlage von Landschaftselementenverändertwerden. InderFolgesollunseredabeigegebene mannigfaltige Aufgabenstellung grundsätzlich erörtert bzw. beispielhaft über zwei große Zusammenlegungsverfahren berichtet werden, die im Jahr 2015 durchgeführtwurden: Das Mitwirkungsrecht der NÖ Umweltanwaltschaftgründetsichauf§ 14ades Flurverfassung-Landesgesetzes 1975 idgF., wonach vor Erlassung des Plans der gemeinsamen Maßnahmen und AnlagenderNÖUmweltanwaltschaftunter Vorlage der Planungsunterlagen die Möglichkeit zu geben ist, innerhalb von sechs Wochen die Feststellung zu bean- 36 tragen, ob für das Vorhaben eine Um- ten Gebiete ausgeschlossen werden weltverträglichkeitsprüfung durchzu- konnte.InsgesamtwerdenZusammenle- führen ist. Vorweg ist aber von der NÖ gungsverfahren aber nur selten auf Agrarbezirksbehördezuklären,obeiner Grundstücken innerhalb eines derar- der folgenden Tatbestände für die tigenSchutzgebietesdurchgeführt. Durchführung einer Umweltverträglich- keitsprüfungerfülltist: Wesentlich anders verhält es sich beim letzten Aufzählungspunkt, weil Zusam- · Entwässerung von Kulturland von menlegungsverfahren mehrals30ha; schwerwiegendeAuswirkungenaufvor- Geländeveränderungenvonmehrals haben. einem Meter Höhe auf einer Fläche vonmehrals20ha; DieZusammenlegungvonGrundstücken · und die Schaffung von größeren und wennnaturschutzrechtlichgeschütz- einfacher te Gebiete berührt werden und eine flächen kann oft nur durch Beseitigung erhebliche Gefährdung des Schutz- oder zumindest Beeinträchtigung von zweckszuerwartenist; Rainen,Hecken,Böschungen,Feldgehöl- · immer handene naturnahe Strukturelemente · fast bewirtschaftbaren Acker- zen oder Waldrändern erreicht werden. wenn sich durch die vorgesehenen EsistdaherimAgrarverfahreneineBe- Maßnahmen und Anlagen die quali- wertung vorzunehmen, inwieweit eine tative und quantitative Ausstattung qualitative oder quantitative Verringe- an naturnahen Strukturelementen rungderbeanspruchtenLandschaftsele- im Zusammenlegungsgebiet insge- mente erfolgt und wie diese Verringe- samtwesentlichverringernwürde. rung vermieden bzw. durch geeignete Maßnahmen und Anlagen ausgeglichen Die ersten beiden Punkte waren bisher werdenkann. noch nie erfüllt. Schutzgebiete gemäß dem dritten Aufzählungspunkt werden Relativ einfach erscheint diese Bewer- zwar manchmal randlich berührt, die tung hinsichtlich der quantitativen Ver- Planungen konnten aber immer so ge- ringerung staltet werden, dass eine erheblicheGe- weil betroffene Flächen leicht addiert fährdung des Schutzzwecks der berühr- und somit erfasst werden können. Viel der Landschaftselemente, 37 schwieriger verhält es sich bei der Be- Bei allen größeren Verfahren erfolgt wertung aus qualitativer Sicht. Land- diesinderWeise,dasswirnachVorlage schaftselemente haben vielfache Funk- der Planungsunterlagen eine Begehung tionen, wie etwa Erosionsverminderung bzw. Befahrung des Zusammenlegungs- (Wasser, Wind), als Biotopverbundele- gebietes gemeinsam mit VertreterInnen menteundvorallemalsLebensraumfür der NÖ Agrarbezirksbehörde und des Flora und Fauna. Diese Lebensräume Ausschusses der Zusammenlegungsge- reichen von relativ artenarmen Schmal- meinschaft unternehmen. Die NÖ Um- rainen bis zu hochwertigen Feuchtbe- weltanwaltschaftwirdvorallembeiZu- reichenoderTrockenwiesen,vonmono- sammenlegungsverfahren, die aus orni- tonenFichtenkulturenbiszuökologisch thologischer Sicht besonders kritisch besonders wertvollen Feldgehölzen mit sind,voneinemexternenExpertenbera- Altholz- bzw. Totholzbeständen. Dane- ten.ImRahmendieserBegehungenwer- ben haben diese Strukturelemente na- den die kritischen Bereiche diskutiert türlich auch eine besondere Bedeutung undseitensderNÖUmweltanwaltschaft fürdasLandschaftsbild. Änderungswünschebekanntgegeben. In der Planung der gemeinsamen Maß- Wichtigster Grundsatz für uns ist, dass nahmenund Anlagen istdaher festzule- hochwertige Landschaftselemente bzw. gen, welche Landschaftselemente zur Biotope (Moore, wertvolle Feuchtwie- Verbesserung der Agrarstruktur ent- sen, Trocken- und Halbtrockenrasen, ferntwerdenkönnen,welcheunbedingt etc.)unbedingtzuerhaltensind.Weiters zuerhaltensindundwelcheAusgleichs- istdaraufzuachten,dasseinBiotopver- maßnahmen zur Erhaltung der wesent- bundnetz erhalten bzw. durch Aus- lichen Funktionen der Landschaftsele- gleichsmaßnahmengeschaffenwird.Um mente für die Beibehaltung der Arten- diesen Anforderungen gerecht zu wer- vielfalt und des Landschaftscharakters denisteinzusätzlicherGrundbedarfun- gesetztwerdenmüssen. abdingbar. Der Grundbedarf ergibt sich für die Erhaltung bestehender Land- Diese Planung wird von ÖkologInnen schaftselemente, der Schaffung von zu- derNÖAgrarbezirksbehördevorgenom- sätzlichen Grünmaßnahmen als Aus- men. Sobald die Planung vorliegt, wird gleich für entfernte Landschaftselemen- dieNÖUmweltanwaltschaft imHinblick te (Bodenschutzanlagen, Baumreihen, auf ihr Mitwirkungsrecht beigezogen. Krautstreifen) und für Wasserbauten 38 (Rückhaltebecken, Gräben). Gegenüber men nach Agrarverfahren für erforder- dem Bestand vor dem Zusammenle- lich erachtet. So hat die NÖ Agrarbe- gungsverfahrenistabereinzusätzlicher zirksbehörde die folgende Auswertung Bedarf an Flächen notwendig, weil derFachliteraturvorgenommen: durch die Schaffung von großen Acker- flächen auch vermehrte Erosionsgefahr - Broggi „Naturnaher Flächenbedarfin besteht,durchdenVerlustderkleinräu- der Schweiz“ am Beispiel Schweizer migen landwirtschaftlichen Strukturen Mittelland: viele gegebene positive Randstrukturen Ist-StandannaturnahenFlächen:3,5 verloren gehen und bei Ausgleichsmaß- %derKulturlandschaft. nahmen gewachsene ältere Strukturen Bedarf: Mindestens 12 % (Verdrei- durch neue, oft erst nach Jahrzehnten fachungdesBestandeserforderlich). die gleiche Wirkung aufweisende Land- - schaftselementegeschaffenwerden. Flächenanalyse für Deutschland durchBund: Wie die NÖ Agrarbezirksbehörde erho- 11 % der ben hat, wurden in den durchgeführten (Kernfläche 6,5 % und Biotopver- Zusammenlegungsverfahren in den Jah- bundachsen4,5%). ren 2007 bis 2014 bei einer durch- schnittlichen Gesamtausstattung an - Bundesgebietsfläche Röser„Saum-undKleinbiotope“: Grünanlagen von 4, 45 Prozent (in der Bedarf an naturnahen Elementen/ Folge „%“) pro Zusammenlegungsgebiet /Flächen in Agrarlandschaften min- durchschnittlich um 1,39 % neue Grün- destens5bis8%. anlagen mehr hergestellt als vor Ein- leitungdesVerfahrensbestandenhaben. - Thomet-Thoutberger (CH): „Ökolo- Dieser von den GrundeigentümerInnen gische Gestaltung und Nutzung der zusätzlich aufzubringende Grundbedarf Agrarlandschaft“1991 wurdeindenletztenJahrenvonVertre- 5 bis 10 % naturbetonte Biotope; terInnenderLandwirtschaftzunehmend müssen großteils neu geschaffen kritisiert. Dazu ist seitens der NÖ Um- werden. weltanwaltschaft anzumerken, dass ne- ben den bereits erwähnten Gründen Darausergibtsichzuzweifelsohne,dass auch die Fachliteratur einen zusätz- in Niederösterreich der von den Land- lichen Flächenbedarf für Grünmaßnah- wirtinnen und -wirten aufzubringende 39 Grundbedarf für Ausgleichsmaßnahmen meLösungensindklarerweisenichtim- weit unter dem in der Fachliteratur ge- mer ohne Kompromisse erzielbar. fordertenMaßliegtunddahereinewei- Kommt es aber zu einer gemeinsamen tere Abnahme von Ausgleichsflächen, Planabstimmung,sowirdeineVereinba- wie dies von Teilen der Landwirtschaft rung aufgesetzt, in der wir auf unser gefordertwird,nichtzurechtfertigenist. Recht, einen UVP-Feststellungsantrag Betont soll auch werden, dass Aus- einzubringen, verzichten. Dadurch kann gleichsflächen vorwiegend auf landwirt- das Verfahren wesentlich beschleunigt schaftlichen Böden mit schlechteren werden. Bonitäten(mitAusnahmevonunbedingt notwendigen Bodenschutzanlagen oder Es kann berichtet werden, dass auch Wasserbauten)vorgesehenwerden. 2015 in allen Fällen eine Einigung mit den GrundeigentümerInnen erzielt und In den meisten Zusammenlegungsver- vonderEinbringungeinesUVP-Feststel- fahren wird nach Begehung des Zusam- lungsantrages abgesehen werden konn- menlegungsgebietes eine Sitzung des te. Ausschusses der Zusammenlegungsge- meinschaft durchgeführt, an der neben Aus Sicht der NÖ Umweltanwaltschaft der NÖ Agrarbezirksbehörde auch die habensichderdirekteKontakt,dieDis- NÖ Umweltanwaltschaft teilnimmt. In kussionunddasSuchennachgemeinsa- dieser Sitzung wird der Plan der ge- men Lösungen mit den Grundeigen- meinsamen Maßnahmen und Anlagen tümerInnen bewährt. Für die betroffe- vorgestellt die nenLandwirtInnenistesunseresErach- Ausschussmitglieder als auch die NÖ tensauchwichtig,persönlichmitVertre- Umweltanwaltschaft geben ihre Ände- terInnenderNÖUmweltanwaltschaftzu rungswünsche dazu ab. Bei der Planab- diskutierenundderenArgumentezuhö- stimmung soll eine Lösung gefunden ren.DadurchwirdnichtnurdasVerfah- werden, die eine entsprechende Agrar- ren beschleunigt, sondern es führt in strukturverbesserung ermöglicht, aber den meisten Fällen auch zu einer weit gleichzeitig sollen auch die Interessen höheren Akzeptanz von notwendigen des Natur- und Landschaftsschutzes ge- Grünmaßnahmen. wahrtwerden.IndiesenSitzungenwer- den die geplanten Maßnahmen und An- 2015wardieNÖUmweltanwaltschaftin lagensehrintensivdiskutiert.Gemeinsa- zahlreichenZusammenlegungsverfahren und sowohl 40 tätig. Über zwei wichtige Verfahren im Vogelarten (Rote Liste Österreich bzw. Waldviertel, die aus ökologischer Sicht AnhangIderEUVogelschutzrichtlinie– doch sehr unterschiedliche Ausgangsla- 79/409/EWG) gen und Zielsetzungen aufwiesen, wird Wachtel, Rebhuhn, Neuntöter, Sperber- inderFolgeberichtet: grasmücke, Heidelerche, Baumpieper, Hohltaube, Wiesenpieper, Braunkehl- „Z-VerfahrenMoidrams“: chen,FeldschwirlundRaubwürger. Durch das Umfahrungsstraßenprojekt Zwettl wurden auch die landwirtschaft- Neben der außergewöhnlich hohen Be- lichen Flächen in der KG Moidrams be- deutung des Gebietes für Tier- und rührt unddurchschnitten.Deshalbwur- Pflanzenarten lag jedenfalls auch eine de ein Zusammenlegungsverfahren ein- Besonderheit aus landschaftlicher Sicht geleitet. Die landwirtschaftlichen Flä- vor, weil Kulturlandschaften mit einer chen in Moidrams zeigten sich als ty- derartigen Vielfalt und solch hohem vi- pische Waldviertler Streifenflur mit suellen Natürlichkeitsgrad selbst im einem engen Netz an Rainen (vielfach Waldviertel zu einem Relikt geworden mitKlaubsteinhaufen,diezumTeilüber- undnurmehrseltenzufindensind. wachsen und mit Sträuchern bestockt waren), Hecken, Einzelbäumen sowie Es war für die NÖ Umweltanwaltschaft mitabwechselndverteiltenWiesen-und indiesembesonderenFallnichteinfach, Ackerflächen, die mosaikartig über das ein Zusammenlegungsverfahren mitzu- Gebiet verteilt waren. Der Anteil an na- tragen. In guter Zusammenarbeit mit turnahen Strukturelementen war mit derNÖAgrarbezirksbehördeistschließ- über 8 % der Gesamtfläche überdurch- lich eine Lösung gelungen. So wurden schnittlich hoch. Durch die gegebene einerseitszurVergrößerungderSchläge Strukturvielfalt mit Feuchtwiesen und schmale Raine zwischen größeren Rai- Magerstandorten war das Gebiet auch nen oder Hecken herausgenommen, an- von großer Bedeutung für Amphibien dererseits wurden zur leichteren Be- und Reptilien. Durch das UVP-Einreich- wirtschaftung Hecken und Raine durch operat zum Umfahrungsstraßenprojekt die Zulage von Flächen verbreitert und Zwettl lagen gute Kenntnisse über die begradigt. Die Eingriffserheblichkeit im Gebiet vorkommenden Vogelarten konnte auch durch die Realisierung vor. So konnten im Zusammenlegungs- eines Heidelerchen-Ausgleichsflächen- gebiet eine hohe Anzahl an sensiblen projekts im Zusammenlegungsgebiet, festgestellt werden: 41 das im Rahmen der UVP „Umfahrung kommen. Das Zusammenlegungsgebiet Zwettl“ vorgeschrieben wurde, gemin- war aber durch relative kleine und dert werden. Im Hinblick auf den über- schmaleAcker-undteilweiseWiesenflä- durchschnittlich hohen Anteil an natur- chen mit einem Netz an Schmalrainen nahen Strukturelementen wurde von geprägt,weshalbauchdasZusammenle- uns Zusammenlegungsverfahren gungsverfahren eingeleitet wurde. Die Moidrams auch kein Mehr an Aus- Besonderheit war aber, dass das Pro- gleichsflächen gefordert, sodass nach jektsgebieteinenwesentlichenAnteilan Abschluss des Verfahrens der Anteil an der national bedeutendsten Wiesenwei- Landschaftselementen bei etwas über 8 hen-Population Österreichs im nörd- %derGesamtflächelag. lichenWaldviertelaufweist. Wenn sich auchmanche Landwirteeine Die Hauptgefährdung der Wiesenweihe weitgehende Entfernung der Land- (Anhang I derEU-Vogelschutzrichtlinie) schaftselementegewünschthaben,soist besteht in der landwirtschaftlichen In- esletztlichdochgelungen,fürdieLand- tensivierung und somit vor allem auch wirtschaft eine wesentliche Verbesse- in der Durchführung vongroßräumigen rungderAgrarstrukturzuerzielen,weil Grundstückszusammenlegungen. die durch das Umfahrungsprojekt zer- der angestrebten Verbesserung der schnittenen Flächen zusammengelegt, Agrarstruktur durch die Vergrößerung dieÄckerwesentlichvergrößertunddie der Äcker geht neben dem Verlust der Bewirtschaftbarkeit erleichtert werden FeldvielfaltundvonFeldrandstrukturen konnten.Gleichzeitigkonntenaberauch sowieDauergrünlandvorallemauchdie derLandschaftscharakterunddieökolo- Entfernung derSchmalraine einher. Da- gische Wertigkeit dieses besonders durch wird der Wiesenweihe – die wertvollen Landschaftsteiles erhalten Kleinsäuger (vor allem Feldmäuse) als bleiben. Beutetierehat– dieNahrungsgrundlage entzogen. Die am Boden brütende Wie- „Z-VerfahrenObergrünbach“: senweihe hat sich zwar insofern ange- Ganz anders als in Moidrams zeigt sich passt, als sie immer mehr in Getreide- die Landschaft in Obergrünbach. Hier feldern brütet, der durch die landwirt- liegt eine eher strukturarme Offenland- schaftliche Intensivierung bedingte Ver- schaft vor, in der Feldgehölze, Hecken lustanNahrungsflächenführtaberletzt- im und Einzelbäume nur vereinzelt vor- Mit 42 lich zu einer Vernichtung des Lebens- Wiesenweihe erhalten werden kann raumesfürdiesesoselteneVogelart. wird sich aber erst in den kommenden Jahrenzeigen. Im Zusammenlegungsverfahren Ober- grünbach galt es daher, die landwirt- schaftlichen Intensivierungspläne mit WindparkPalterndorf-Dober- den Mindestanforderungen für den Er- mannsdorf-Neusiedl/ZayaSüd: halt der Wiesenweihenpopulationabzustimmen.DerVerlustderkleinräumigen landwirtschaftlichenStrukturenunddamit der Schmalraine wurde vor allem durch die Anlage von breiteren Krautstreifen ausgeglichen. Dabei wurde einerseitsaufdielandwirtschaftlichenBedürfnisseinsofernRücksichtgenommen, indem nach Möglichkeit „Zwickel“ und nur schlecht bewirtschaftbare Flächen für die Anlage von Krautstreifen herangezogenwurden,andererseitsaberauch der Fokus auf die Herstellung eines wirksamen Biotopverbundnetzes gelegt wurde. DieNÖ Umweltanwaltschaftfordert auch in Offenlandschaften das vereinzelte Aussetzen von Sträuchern, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass Krautstreifen ohne jegliche Bepflanzung mit größerer Wahrscheinlichkeit im Laufe derZeitverschwinden.SchließlichkonnteinObergrünbachdersehrgeringeflächige Anteil an Landschaftselementen vor Durchführung des Zusammenlegungsverfahrens von 1,45 % auf zumindest 3,36 % danach erhöht werden. Ob dadurch der Lebensraum der EinBeispielzumThema„WindkraftundVogelschutz“ Der Landschaftsraum „Weinviertel Nordost“ stellt aus ornithologischer Sicht–aufgrundderNähezudenMarchThaya-Auen) – einen wertvollen und schutzbedürftigen Lebensraum für windkraftsensible Vogelarten wie etwa Kaiseradler, Seeadler und Rotmilan dar, aberaucheinengeeignetenStandortfür die Erzeugung von Windenergie. Dieser Themenkomplex „Windkraft – Vogelschutz“ wurde in einer vom Land Niederösterreich in Auftrag gegebenen Studie(LiteraturhinweisamEndedieses Beitrags),die2015veröffentlichtwurde, detailliertaufgearbeitet. Die im Frühjahr 2015 eingereichte Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) für das Windparkprojekt „Palterndorf-Dobermannsdorf-Neusiedl/ZayaSüd“sieht dieErrichtungvon13Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 200 Metern vor. Bei einem Abgleich der geplanten 43 Windkraftstandorte durch die NÖ Um- laufenden Kollisions- und Telemetrie- weltanwaltschaft mit der angesproche- studiefürdasgegenständlicheGenehmi- nen Studie wurde festgestellt, dass acht gungsverfahrenein. der insgesamt 13 Windkraftanlagen in einer sogenannten Vorbehaltszone zu Mittlerweile(Mai2016)liegennundrei liegen kommen. Entsprechend der Stu- weiterevertiefendeStudienvor,ausde- die erschien die Umsetzung der Wind- nen der Schluss gezogen werden kann, kraftvorhaben aufgrund der damals ak- dassdergeplanteWindparknichtinden tuellenDatenlage möglich, für eine end- Hauptaktivitätszentren von Kaiser- und gültige Abklärung aus ornithologischer Seeadlerbzw.Rot-undSchwarzmilanzu Sicht waren jedoch noch die Ergebnisse liegen kommt. Aufgrund der Ergebnisse des laufenden Kollisionsmonitoringsso- der Raumnutzungsanalyse wurde der wie der Telemetriestudie abzuwarten. Genehmigungsantrag jedoch dahinge- Entsprechend den Intentionen des Lan- hend eingeschränkt, dass die drei öst- des Niederösterreich sollte mit der in lichsten Windkraftanlagen entfallen sol- Auftrag gegebenen Studie eine Abstim- len (höhere Aktivitätsdichte nach Osten mung zwischen den Interessen des Na- hin)undnurmehrzehnAnlagenerrich- turschutzes (Ornithologie) und des Kli- tetwerdensollen.DasUVP-Verfahrenist maschutzes erfolgen, wobei der Fokus im Zeitpunkt der Erstellung dieses Be- für die Ausweisung der Potenzial- und richtsnochimLaufen. AusschlussflächenaufeineregionaleGe- samtbetrachtung gelegt wurde. Da zum Literaturhinweis: Zeitpunkt der Einreichung die erforder- „Kleinregionales Fachkonzept March-Thaya-Re- lichen Daten hinsichtlich der Raumnut- gion:GroßkrutNord,Altlichtenwarth,Palterndorf zung durch windkraftrelevante Großvögel und bezüglich des Kollisionsrisikos Südost, Zistersdorf Nordost und Mitte und DürnkrutOst;Eignungs-undAusschlussflächenfürdie Widmung von Windkraftanlagen für 18 Gemein- noch nicht vorlagen, die Einhaltungund denimBereichWeinviertelNordostausderSicht UmsetzungderVorgabendeskleinregio- desVogelschutzes“;DeutschWagram2015. nalen Fachkonzeptes jedochalsVoraus- setzung für einen aus ornithologischer Sicht verträglichen Ausbau der Wind- kraft in der Region zu sehen sind, for- dertenwirinunsererStellungnahmezur UVE die Einbringung der Daten aus der 44 Fracking–schriftlicheErklärung reichentfaltenwürde.AufInitiativeund derOMV Drängen der NÖ Umweltanwaltschaft Anfang des Jahres 2015 sind mehrere Anfragen und Hinweise von BürgerInnen und –initiativen bei uns eingegangen, mit welchen der Besorgnis Ausdruck gegeben wurde, dass die OMV „Fracking“-Aktivitäten in Niederöster- wurde seitens der Geschäftsleitung der OMVschriftlicherklärt,dassseitensdes Unternehmenssowiewirtschaftlichverbundener Unternehmen keinerlei Aktivitätenstattfindenbzw.geplantsind,die unterdenBegriff„Fracking“imweiteren Sinnefallen. 10.BeobachtungderVerwaltungspraxisaufdemGebietdes Umweltschutzes&ErstattungvonVerbesserungsvorschlägen mationen für Feststellungsanträge ge- Die NÖ Umweltanwaltschaft ist zur mäß NÖ Naturschutzgesetz, Abfallwirt- BegutachtungvonGesetzen,Verordnun- schaftsgesetz und UVP-Gesetz subsum- gen und anderen Normen aus der Sicht mieren. des Umweltschutzes berufen undleistet AnregungenzurbesserenGestaltungder Bezüglichder Anregungen zur besseren Umwelt. Darüber hinaus wird auch die Gestaltung der Umwelt sollen hier bei- Vollziehung von Rechtsmaterien durch spielsweisedieInvolvierungindieBear- dieBehördenbeobachtet,wobeiderNÖ beitungderProblemstellung„Mountain- Umweltanwaltschaft hierbei aufgrund bikenimWald“unddieMitbeauftragung ihrer überregionalen Zuständigkeit be- derStudie„AusgleichfürEingriffeinNa- sondere Bedeutung zukommt. Durch tur und Landschaft“ (Literaturhinweis den dadurch möglichen Überblick kön- am Ende dieses Beitrags) genannt wer- nen beispielsweise Unterschiede im den. Vollzug zwischen einzelnen Bezirken und Magistraten bzw. auch Vollzugsde- Ausgangspunkt für die Beauftragung fizite aufgezeigt werden. Unter diesen dieser Studie ist die Tatsache, dass ein PunktlassensichauchdieAntragslegiti- funktionierenderNaturhaushaltzweifel- 45 los die Basis für die Land- und Forst- Es werden Möglichkeiten und zugleich wirtschaft sowie die Erholungs- und auch die Notwendigkeit zur Weiterent- Freizeitnutzungist.Mitderstetigzuneh- wicklung der Eingriffsregelung und menden Beanspruchung von Natur und ihres Vollzuges aufgezeigt. Das bearbei- Landschaft steigt die Bedeutung des tete Spektrum umfasst rechtliche Rah- noch verbliebenen Freiraums. Zur Ver- menbedingungen, die einzuhaltende meidung, Verminderung bzw. allfälligen „Prüfkaskade“ bei beabsichtigten Ein- Kompensation von Beeinträchtigungen griffen, die Sicherung von Kompen- des Naturhaushaltes und zwecks Auf- sation,dieEinrichtungeinesKompensa- rechterhaltungseinerLeistungsfähigkeit tionsflächenkatasters (vgl. Punkt 4., S. sind jedenfalls umfassende Überlegun- 19 f.), unterschiedliche Möglichkeiten gen anzustellen und erfolgversprechen- der Trägerschaft für geeignete Flächen de Ansätze für die Zukunft zu diskutie- (inklusiveÜberlegungenzu„Ökokonten- ren. Modellen“), Varianten der Überbindung von Pflegeverpflichtungen, Vertragsmo- Auf Initiative der Landesumweltanwalt- delle,usw. schaften von OÖ, NÖ und dem Burgen- land wurde – in Abstimmung mit Im Rahmen öffentlicher Tagungen (im Infrastrukturplanungsträgern (Landes- Oktober 2015 sowie im Februar 2016) straßenverwaltung, ÖBB, ASFINAG)und und Fachgruppen wurde die Studie Naturschutz–einAuftragfüreineStudie vorgestellt, diskutiert und – auf Basis vergeben, die sich mit vielfältigen The- der erfolgten Rückmeldungen – adap- menstellungen auf umfassende Art und tiert. Der zum Zeitpunkt der Erstellung Weise beschäftigt. Der vorgelegte End- dieses Papiers bereits vorliegende End- bericht spannt einen Bogen von der Er- bericht soll einem erweiterten Forum mittlung des Ausmaßes erforderlicher zur Verfügung stehen und als „work in Kompensationen für ökologisch wirk- progress“ entsprechend weiterentwik- same Eingriffe über Beeinträchtigungen keltwerden. des Landschaftsbildes bis hin zu Aufga- benbereichen,diezukünftigeinerstruk- Das vorgeschlagene „Berechnungsmo- turellen und rechtlichen Lösung zuge- dell“ für die Kompensation von Eingrif- führtwerdenmüssen. fen in Naturhaushalt und Landschaft, das sich im Anhang zum angesprochenen Endbericht findet, wird von den 46 beauftragenden Landesumweltanwalt- qualität im Wohnumfeld Berücksich- schaftendifferenziertbewertet–vonzu- tigungfinden. stimmend über hilfreich und ambitio- niert bis ablehnend. Das Modell kann Literaturhinweis: und soll an die jeweiligen Erfordernisse Knoll T,. Bergthaler W., Ragger Ch. (2016): „Aus- angepasst werden, wobei sich in klei- gleichfürEingriffeinNaturundLandschaft.End- neren Verfahren der Schwerpunkt der berichtvom25.April2016.StudieimAuftragder Umweltanwaltschaften Burgenland, Niederöster- Kompensationsermittlung oftmals weg reichundOberösterreich.“;Wien2016. vomBerechnungsmodellhinaufdiever- bal-argumentative Schiene verlagert, ohne an Nachvollziehbarkeit einzu- Oftmals werden auch im Rahmen von büßen. Diese Ansätze existieren bereits VerhandlungenoderimZugedesPartei- jetzt und werden auch weiterhin Be- engehörs Verbesserungsvorschläge sei- standhaben.InsgesamtistjedochdieIn- tensderNÖUmweltanwaltschafterstat- tention all dieser Modelle, die Bewer- tet,diesehrhäufigaufgegriffenundum- tung von Vorhaben unddie Notwendig- gesetztwerden. keitfürKompensationenderResterheb- lichkeitdesEingriffs–nachAbarbeitung WieschonimletztenJahresberichtwird derThemen„Vermeidung“und„Vermin- erneut auf die Problemstellung „Bloßer derung“ im RahmenderEntscheidungs- Zutritt gemäß § 26 (1) NÖ NSchG 2000 kaskade–transparentundnachvollzieh- idgF.“hingewiesen: barzumachen. Gemäß § 26 (1) NÖ Naturschutzgesetz Ziel für die Zukunft ist es, ein nachvoll- 2000idgF.istdenmitAufgabendesNa- ziehbares Instrumentarium für die An- turschutzes betrauten behördlichen Or- wendung auf breiter Basis zur Verfü- ganen,denOrganenderUmweltanwalt- gung zu stellen, das als wesentlicher schaftunddenimEinzelfallvonderBe- Baustein von Umwelt- und Naturschutz hörde oder der Landesregierung dazu dienen kann und hohe Akzeptanz bei schriftlich betrauten Personen jederzeit Konsenswerbern sowie in der Bevöl- ungehindert Zutritt zu den in Betracht kerunggenießt,wobeinebenFragender kommenden Grundstücken und Objek- Ökologie auch die Erhaltung der land- ten, ausgenommen Wohnungen sowie schaftlichen Qualität sowie der Lebens- sonstige zum Hauswesen gehörige Räumlichkeiten,zugewähren. 47 DieseRegelungführtinderPraxisleider DieNÖUmweltanwaltschaftregthiermit regelmäßigzuMehraufwandundInnef- neuerlich aus Gründen der Effizienzer- fizienzen, weil bloß der ungehinderte höhung und der Hintanhaltung von un- Zutritt,nichtaberdieteilsunbedingter- nötigem Mehraufwand die Umformulie- forderliche Zufahrt zu den in Betracht rungvon§ 26(1)NÖNSchG2000idgF. kommenden Grundstücken und Objek- wie folgt an: „… ungehindert der Zutritt teneingeräumtwird. bzw.dieZufahrtzudeninBetrachtkommendenGrundstücken…“. 11.KommunikationundVernetzung DieNÖUmweltanwaltschafthatauchimJahr2015wiederInformationsveranstaltungen über für den Umweltschutz bedeutsame Planungen bzw. über Angelegenheiten des Umweltschutzes auf Ersuchen von Behörden, Gemeinden, BürgerInneninitiativen oder auseigenemAntriebdurchgeführt. KernderTätigkeitderNÖUmweltanwaltschaftistdieVertretungderInteressendes Umweltschutzes als Partei in diversen Verwaltungsverfahren. Um darüber hinaus unseren gesetzlichen Auftrag effektiv wahrnehmen zu können, sehen wir uns als „Andockstation“ für Bürgerinnen, Bürger und Gemeinden in Umweltangelegenheitenundals„Drehscheibe“indiesenAngelegenheiten. 48 Um diesem Anspruch genügen zu können, bedarf es intensiver Kommunikation mit sämtlichen relevanten Systemen, welche die Umwelt der NÖ Umweltanwaltschaft ausmachen, sowie der Herstellung eines hohen Vernetzungsgrades, um für die FörderungderInteressendesUmweltschutzesKräftezubündeln. Nachstehend eine Auswahl von diesbezüglichen Aktivitäten der NÖ Umweltanwaltschaft, die im Jahr 2015 entweder verstärkt oder erstmalig wahrgenommen wurden (undihreintensivierteFortsetzungimJahr2016bereitsgefundenhabensowieauchin Zukunftfindenwerden): · Teilnahme ansechs BürgermeisterInnen-KonferenzenindenBezirkensowiean weiterenVeranstaltungenvonundmitGemeindevertreterInnen; · Vorstellung der NÖ Umweltanwaltschaft sowie aktuellen Themen bei Veranstaltungen für die NÖ Umweltgemeinderätinnen und –räte in den Landesvierteln (vier Abendveranstaltungen im Mai 2015) sowie bei den „Gemeindetagen“inSanktPölten(MaiundSeptember2015,TeilnahmemitInfo-Stand); · regelmäßiger Austausch mit den thematisch in der NÖ Landesregierung zuständigenpolitischenVerantwortungsträgerinnenund–trägernsowiederenBürosundEtablierungvonKontaktenaufderEbenederEuropäischenUnion; · Treffen mit NGOs wie etwa Naturschutzbund, BirdLife, Umweltdachverband, WWF, KFFÖ, usw. und Gedankenaustausch im Rahmen von gemeinsamen Jours fixes; · AustauschundBesprechungenmitBürgerInneninitiativen; · Kooperation mit den übrigen Landesumweltanwaltschaften Österreichs (Konferenzen im April 2015in WiensowieimSeptember2015inKärnten),auchund insbesonderezubundesländerübergreifendenThemenstellungen; 49 · Austausch und Suche nach Synergien und Kooperationsmöglichkeiten mit der Energie- und Umweltagentur Niederösterreich (eNu), der NÖ.Regional.GmbH, „NaturimGarten“,SUM,usw.; · Vernetzung und regelmäßiger Austauschmit allen relevanten Dienststellen und Abteilungen der NÖ Landesverwaltung (Bezirkshauptmannschaften, Fachabteilungen,Amtssachverständige); · Austausch mit Bundesdienststellen, politischen Parteien, Kammern (etwa Landwirtschaftskammer NÖ, Wirtschaftskammer NÖ), Interessensgemeinschaften (etwa Forum Rohstoffe, Österreichischer Baustoff-Recycling Verband), Wirtschaftsunternehmen,usw. · Teilnahme an Veranstaltungen von und Kooperation mit Universitäten (etwa BOKU, WU Wien, Universität Wien), dem Österreichischen Bundesverband für Mediation(ÖBM),usw. 50 · Vortragstätigkeit zu verschiedenen Themen, etwa „Naturschutzrecht“, „Konfliktregelung“,usw. 12.Internes An dieser Stelle werden in aller Kürze jene Personen in alphabetischer Reihung angeführt, welche für die NÖ Umweltanwaltschaft aktuell (Stand Sommer 2016) als Mitarbeiterinnenbzw.Mitarbeitertätigsind: · BandionMartina(Kanzlei) · BeyerHerbert,Dipl.-Ing.,MAS(Fachreferent) · DiemtJohannes(Kanzlei) · DötzlWolfgang(Kanzlei) · HansmannThomas,Mag.,MAS(Leitung/NÖUmweltanwalt) · HuterErwin,Dipl.-Ing.Dr.,MA(Fachreferent) · Kasper,Birgit,Mag.a(Fachreferentin) · SchirlHerbert,MSc.(Fachreferent) · Schmitz,Ingrid(Kanzlei) 51 Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter unserer kleinen Organisationseinheit ist mit bedeutsamer Fachkenntnis, ebensolcher Erfahrung und großer Motivation bei der Arbeit. Im Jahr 2015 wurden folgende interne strukturelle, prozedurale und kulturelle Veränderungenangestoßenbzw.bereits2015verwirklicht: · NeuordnungdesArchivs; · regelmäßige interne Jours fixes in zwei Settings (Gesamtrunde und FachreferentInnen-Runde)mitjeweilswechselnderModerationundProtokollführung; · Einführung des Elektronischen Aktes (Projektdesign und –beginn noch 2014, 2015vollständigumgesetzt); · Wahrnehmung von individuell passgenauen fachlichen (etwa UVP-Recht, GeruchsemissioneninderLandwirtschaft,Ökokonto-Praxis,VogelschutzundForstwirtschaft,etc.)undpersönlichkeitsbildendenWeiterbildungsangeboten. · Neben den weiter oben bereits angeführten Sprechtagen der NÖ Umweltanwaltschaft an den Bezirkshauptmannschaften sowie den zahlreichen Kommunikationen mitBürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden per E-Mail, telefonisch, in persönlichen Gesprächen am Sitz der NÖ Umweltanwaltschaft in St. Pölten oder auch direkt vor Ort zählt mittlerweile eine aussagekräftige Webpräsenz zum Standardrepertoire in informations- und kommunikationspolitischer Hinsicht einer Landesumweltanwaltschaft. Somit wurde in 2015 das Projekt„Gemeinsamer WebauftrittderösterreichischenLandesumweltanwaltschaften“erweitert.UnterderAdressewww.umweltanwaltschaft.gv.atfindetdiebzw. der Interessierte gemeinsame Stellungnahmen aller Landesumweltanwaltschaften, zudem jedoch auch Bereiche, die von jeder Landesumweltanwaltschaft autonom mit Inhalten ausgestattetwerden.AufderSubpagederNÖUmweltanwaltschaftbefindensichmittlerweilezahlreicheInformationenundInhalte(Positionspapiere, Termine, Neuigkeiten, Besprechungen von Erkenntnissen, usw.). DasAngebotwirdauchinZukunftsukzessiveerweitert. 52 Weiters ist auf die Jubiläumsfeier „30 Jahre Umweltanwalt in NÖ“ hinzuweisen: Aus Anlass des30-jährigen Bestehens derNÖUmweltanwaltschafthabenwiram13.Oktober 2015 – unter dem Ehrenschutz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll – zu einer Jubiläumsfeiereingeladen. Rund 200 Gäste aus Politik, Wissenschaft, Natur- und Umweltschutz sowie Justiz und Verwaltung ließen es sich nicht nehmen, den runden Geburtstag der durch das NÖ UmweltschutzgesetzimJahr1985eingerichtetenNÖUmweltanwaltschaftzufeiern.Im RahmenderVeranstaltungbetonteLandesratDr.StephanPernkopfdieBedeutungdes kooperativen professionellen Miteinanders von Politik und Umweltanwaltschaft und wies auf die Wichtigkeit der Umsetzung seiner Pläne im Bereich der Erneuerbaren Energien für Umwelt und Lebensqualität in Niederösterreich hin. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer, von 1985 bis 1991 als erster NÖ Umweltanwalt tätig, zeigte in seinerpointiertenRedeauf,welchezukünftigenHerausforderungendas„Spannungsfeld Wirtschaft – Umwelt“ aus seiner Sicht bereithält. Mag. Hermann Frühstück, erster UmweltanwaltdesBurgenlandes,gabineinemsehrpersönlichenBeitrageinenEinblick inseinelangjährigePraxisundseineHaltungalsUmweltanwalt. SusanneRyneschvonder„Österreich-PlattformFluglärm“bedanktesichbeiunsfürdie konfliktregelnde Rolle und unser Engagement im Interessenskonflikt zwischen Flughafenbetreibern und AnrainerInnen. In meiner abschließenden Rede mit dem Titel „OmbudsmannoderAdvokat?“durfteichaufdieKompetenzunddasEngagementmeiner MitarbeiterInnen hinweisen und über die unterschiedlichen Aufgaben sowie Herausforderungen der NÖ Umweltanwaltschaft informieren. Das gelungene Fest fand sehrgutenAnklangbeidenBesucherinnenundBesuchern. 13.Verfahrensstatistik Vorablässtsichzusammenfassendzeigen,dasssichdieGesamtzahljenerVerwaltungsverfahren, in welchen der NÖ Umweltanwaltschaft Parteistellung zukommt, im Jahr 2015 wiederum erhöht hat. Nach den „größten Brocken“ aufgegliedert stellt sich dies wiefolgtdar: 53 · AnzahlderVerfahrennachdemNÖNaturschutzgesetz2000idgF: 1926 · AnzahlderVerfahrennachdemAbfallwirtschaftsgesetz2002idgF.: 254 · AnzahlderVerfahrennachdemUmweltverträglichkeitsprüfungs- gesetz2000idgF: 111 · AnzahlderVerfahrennachdemFlurverfassungs-Landesgesetz1975 idgF.: 21 NachMaterienbzw.ThemengegliedertergibtsichnachstehendesdetaillierteresBild: Neu begonnene Verfahren 2015 Bereits anhängige Verfahren BegutachtungvonGesetzesentwürfenundVerordnungen 42 3 Naturschutzangelegenheiten: Anschüttungen,AbgrabungenNiveauveränderungen 136 81 Ablagerungen 46 49 Naturdenkmäler 73 119 Naturschutzgebiete,Biotope,Natura2000-Gebiete 11 5 Nationalparke–Naturparke 15 2 LandschaftsprägendeElemente 10 3 BaulicheAnlagen Mobilfunkanlagen Artenschutz–Pflanzenschutz 51 92 86 24 124 46 Rodungen–Aufforstungen 33 11 Christbaumkulturen–Kulturflächenschutz 6 3 AgrarischeOperationen(Zusammenlegungsverfahrenund 9 13 54 Flurbereinigungsverfahren) Güterwegebau 18 3 Forststraßen 71 6 Radwege Straßenbau-Verkehrswesen 10 4 54 24 19 121 19 15 28 13 17 4 Abfallwirtschaft–Abfallbehandlungsanlagen 79 39 Deponien 25 67 21 7 26 32 Materialgewinnung(Steinbrüche,Schottergruben, Nass-undTrockenbaggerungen) GewerblicheBetriebsanlagen NichtbetrieblicheLärm-,Staub-undGeruchsbelästigung (Truppenübungsplätze,Festebzw.Veranstaltungen,KFZMotorsportveranstaltungen,Strahlungsbelastung) LandwirtschaftlicheBelästigungen(Hühnerställebzw. Schweineställe),Nachbarschaftsbelästigungen (Rauchgasbelästigungen) Siedlungswasserbau(Verrohrungen,Kläranlagen, Abwasserbeseitigung,Wasserversorgungsanlagen) Flussbau Hochwasserschutzmaßnahmen,Rückhaltebecken 42 27 Grundwasser,Trinkwasser,Gewässerverunreinigungen 9 1 Wasserkraftanlagen,Wasserkraftwerke 15 15 LandwirtschaftlicherWasserbau 3 1 Skilifte,Skipisten,Beschneiungsanlagen 5 4 Baurecht 11 5 Brückenbau 16 6 Raumordnung,Raumplanung,Umwidmungen 40 116 55 Energiewesen-Elektrizitätswesengesetz Windenergieanlagenbzw.Windparks 32 28 13 54 ÖBB,Bahnstrecken,Eisenbahn-Hochleistungsstrecken 4 7 Flugverkehr 2 10 102 - SonstigeAngelegenheiten–AllgemeineKorrespondenz (Einladungen,Sprechtage,Auskünfte,Vorträge,EU, allgemeineStudienundBerichte,Seminare,etc.) Tabelle:DarstellungderimJahr2015neubegonnenensowie2015weiterhinanhängigenVerfahrennachMaterien/Themen 14.Schwerpunktsetzungen2016 Kern unsererTätigkeit undsomit„unsertäglichBrot“istdieverantwortungsvolleund gewissenhafte Wahrnehmung der uns übertragenen Parteien-, Anhörungs- sowie Stellungnahmerechte in Verwaltungsverfahren zwecks Vertretung der Interessen des Umweltschutzes. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags verfolgt die NÖ UmweltanwaltschaftimJahr2016folgendeSchwerpunktsetzungen: v Intensivierung und Ausbau der Strategie von Kommunikation und Vernetzung, umals„Andockstation“fürBürgerinnen,BürgerundGemeindeninUmweltangelegenheitensowiealsdiesbezügliche„Drehscheibe“dienenzukönnen–mitdem Ziel, die unterschiedlichenKräftefürdieFörderungderInteressendesUmweltschutzesbündelnundVerständnisfürdessenAnliegenerzielenzukönnen; v starkeWahrnehmungderKoordinierungskompetenzzurHarmonisierungparallel laufender Verwaltungsverfahren sowie möglichst frühzeitiges Involvieren in umweltrelevantePlanungsprozesse; v Bündelung der unterschiedlichen Kräfte in Richtung Adressierung notwendiger umweltrelevanter Veränderungen an den Bund (Beispiele: Baurestmassen-Recycling,ÖkologisierungdesSteuersystems,etc.); 56 v verstärkteModerationstätigkeit,umunterschiedlicheInteressenindiversenumweltrelevanten Themenbereichen (etwa Windkraft und Ornithologie, Mountainbiken im Wald, generell „Runde Tische“ in Gemeinden, usw.) ins Gespräch zu bringenundwechselseitigesVerständnissowieLösungsansätzezubefördern.In diesemZusammenhangwird2016und2017dasgroßeProblem„IllegaleVogelverfolgung“indenFokusgenommenwerdenundwirdesunterEinbindungaller beteiligtenInteressenumdieErarbeitungvonStrategienfüreinemoderneLandwirtschaft gehen, die es ermöglicht, Konflikte mit AnrainerInnen, NaturschutzaktivistInnenundGewässerschutzinteressenzureduzieren; v Initiieren von und Teilnehmen an Gemeinschaftsprojekten mit anderen Landesumweltanwaltschaften, universitären Einrichtungen, usw. (etwa zum Thema „AusgleichfürEingriffeinNaturundLandschaft“);schließlich v kritisches „Monitoring“ von umweltgefährdenden und zugleich ökonomisch unsinnigen Formen der Energiegewinnung (etwa Atomkraft sowie Fracking) im Verbund mit in diesem Feld tätigen Stellen des Landes Niederösterreich sowie darüberhinaus. 57 Impressum Gestaltung&fürdenInhaltverantwortlich: NiederösterreichischeUmweltanwaltschaft/Mag.ThomasHansmann,MAS Adresse:3109St.Pölten,Wienerstraße54–TorzumLandhaus,StiegeB,5.OG Telefon:02742/9005-12972;E-Mail:[email protected] Web:www.umweltanwaltschaft.gv.at VerwendeteFotografien/Urheberrecht:1&9–Wölfl,M.;2,5,7,8,10,11&12–NÖUmweltanwaltschaft;3&4– Poisel,R.;6&13–WienerUmweltanwaltschaft;14–Brein,R.;15–Forstner,M.