Tätigkeitsbericht der Niederösterreichischen

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Vereinfachter Jahresbericht über die
aktuellen Aktivitäten der NÖ
Umweltanwaltschaft im Berichtsjahr 2015
gemäß § 4 (6) zweiter Fall NÖ
Umweltschutzgesetz idF. LGBl 8050-8
vom 22. November 2013
Tätigkeitsbericht
der
Niederösterreichischen
Umweltanwaltschaft
fürdas
Kalenderjahr2015
Mag. Thomas Hansmann, MAS
Leiter der NÖ Umweltanwaltschaft
01
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ....................................................................................................................... 3
30 Jahre Niederösterreichische Umweltanwaltschaft .............................................. 3
Was soll und kann der vorliegende Bericht leisten? ................................................ 4
Proaktiv, kooperativ und aufrecht in die Zukunft ..................................................... 5
1. Erneuerbare Energie/Windkraft .............................................................................. 6
UN-Klimakonferenz: Ein Paradigmenwechsel ist nötig ........................................... 6
Schwierige Rahmenbedingungen für die Länder: Der Bund ist gefordert ............... 7
Niederösterreich ist Vorreiter .................................................................................. 8
Windkraft: Herausforderungen für die NÖ Umweltanwaltschaft .............................. 8
2. „Steinbruch Spitz“ ................................................................................................. 11
Ausgangssituation................................................................................................. 11
Handlungsbedarf aus Sicht der NÖ Umweltanwaltschaft ...................................... 12
3. „Marchfeldkogel“ und Baurestmassen-Recycling ................................................. 13
„Hügeldeponien“ in und um Markgrafneusiedl? .................................................... 13
Thematik „Baurestmassen-Recycling“ .................................................................. 15
4. Niederösterreichischer Kompensationsflächenkataster ........................................ 19
5. Steinbrüche – aktuelle Entwicklungen .................................................................. 21
Steile gefährliche Bruchwände in der Vergangenheit............................................ 21
Umdenken und bewährte Grundsätze................................................................... 21
Kommt nun wieder ein Rückschritt? ...................................................................... 23
6. Vertretung von Umweltschutzinteressen in Verwaltungsverfahren ....................... 24
Verfahren nach dem NÖ Naturschutzgesetz 2000 ................................................ 24
NATURA 2000 – Netzwerk: Vogelschutzgebiete und Schutzgebiete nach der
Flora-Fauna-Habitat Richtlinie .............................................................................. 24
Naturdenkmäler und landschaftsprägende Elemente ........................................... 25
Verfahren nach dem NÖ Flurverfassungslandesgesetz ........................................ 25
Massentierhaltung ................................................................................................. 26
Photovoltaikanlagen .............................................................................................. 26
Biogasanlagen ...................................................................................................... 26
Raumordnung ....................................................................................................... 27
Umweltverträglichkeitsprüfung .............................................................................. 27
Abfallwirtschaftsgesetz 2002................................................................................. 28
02
Mobilfunkanlagen .................................................................................................. 28
7. Unterstützung von Bürgerinnen, Bürgern und Gemeinden ................................... 29
Beratung in Verfahren über Maßnahmen und Anlagen die Umwelt betreffend ..... 29
Beratung hinsichtlich privater umweltrelevanter Maßnahmen ............................... 29
Sprechtage an Bezirkshauptmannschaften........................................................... 30
Aktive Teilnahme an BürgermeisterInnen-Konferenzen ........................................ 30
8. Konfliktmanagement, Mediationen und Moderationen.......................................... 31
„Mediation Mostschank“ ........................................................................................ 31
Mountainbiken im Biosphärenpark Wienerwald .................................................... 32
9. Beispiele aus der Praxis ....................................................................................... 33
„Bodenaushubdeponie Seefeld“............................................................................ 33
Zusammenlegungsverfahren „Moidrams“ und „Obergrünbach“ ............................ 35
Windpark Palterndorf-Dobermannsdorf-Neusiedl/Zaya Süd: Ein Beispiel zum
Thema „Windkraft und Vogelschutz“ ..................................................................... 42
Fracking – schriftliche Erklärung der OMV ............................................................ 44
10. Beobachtung der Verwaltungspraxis auf dem Gebiet des Umweltschutzes &
Erstattung von Verbesserungsvorschlägen .............................................................. 44
11. Kommunikation und Vernetzung......................................................................... 47
12. Internes............................................................................................................... 50
13. Verfahrensstatistik .............................................................................................. 52
14. Schwerpunktsetzungen 2016 ............................................................................. 55
Impressum ................................................................................................................ 57
03
Vorwort
30JahreNiederösterreichischeUmweltanwaltschaft
Die Niederösterreichische Umweltanwaltschaft hat im Jahr 2015 ihr 30-jähriges Bestehengefeiert–unddasistgutso,dennesistwichtig,hinundwiederdenBlickaufdas
ErreichteundGeglücktezurichten,umKraftundZuversichtfürdiezukünftigenHerausforderungenzusammeln.Undderengibtesmehralsgenug.
Vor der interessierten Leserin bzw. dem interessierten Leser liegt nun also der erste
Tätigkeitsbericht, den ich zur Gänze und ohne jede Einschränkung als Niederösterreichischer Umweltanwalt zu verantworten habe, weil das Jahr 2015 das erste „volle“
Jahr gewesen ist, in dem ich diese wichtige Einrichtung des Landes Niederösterreich
führenundleitendurfte.UnddiesistHerausforderungundgroßeFreudezugleich.
Ichdarfmichherzlich–auchimNamenmeinerMitarbeiterinnenundMitarbeiter–bei
vielenMenschenausdenunterschiedlichstenBereichenfürdasentgegengebrachteVertrauen sowie für die vielfältige Unterstützung bedanken, besonders bei allen in EinrichtungenundbeiDienststellendesLandesNiederösterreichTätigen.EgalobGemeinden, Bürgerinnen und Bürger, NGOs, Verwaltung, Landespolitik, Kolleginnen und Kollegen:Siealletragendazubei,dassdieNÖUmweltanwaltschaftihrenverantwortungsvollenAuftraggemäßdemNÖUmweltschutzgesetzsogutwiemöglicherfüllenkann.
04
Der größte Dank gebührt meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auf die ich mich
verlassen kann und die ich ausnahmslos für ihr großes Engagement und ihre sowohl
quantitativ wie auch qualitativ bemerkenswerte Dienstleistung hervorheben möchte.
OhnediehoheMotivation sowiedieEinsatzfreudejederundjedesEinzelnenwäreunser
kleinesTeamnichtinderLage,seinenanspruchsvollengesetzlichenAuftragzuerfüllen,
denndievorhandenenpersonellenRessourcensindüberschaubar.
WassollundkanndervorliegendeBerichtleisten?
Nach dem gemäߧ4 (6) erster FallNÖUmweltschutzgesetzidgF.umfassendenTätigkeitsbericht 2013 (ein solcher ist in regelmäßigen Abständen von nicht mehr als vier
Jahrenzuerstellen)wirdhiermitfürdasKalenderjahr2015einvereinfachterJahresbericht über die aktuellen Aktivitäten der Niederösterreichischen Umweltanwaltschaft
gemäߧ4(6)zweiterFallleg.cit.vorgelegt.
Diesersetztsichausgesamt14Schwerpunktenzusammen:
1. ErneuerbareEnergie/Windkraft
2. „SteinbruchSpitz“
3. „Marchfeldkogel“undBaurestmassen-Recycling
4. NiederösterreichischerKompensationsflächenkataster
5. Steinbrüche–aktuelleEntwicklungen
6. VertretungvonUmweltschutzinteresseninVerwaltungsverfahren
7. UnterstützungvonBürgerinnen,BürgernundGemeinden
8. Konfliktmanagement,MediationenundModerationen
9. BeispieleausderPraxis
10. BeobachtungderVerwaltungspraxisaufdemGebietdesUmweltschutzes&
ErstattungvonVerbesserungsvorschlägen
11. KommunikationundVernetzung
12. Internes
13. Verfahrensstatistik
14. Schwerpunktsetzungen2016
05
Proaktiv,kooperativundaufrechtindieZukunft
LautStudiederNÖLandesakademiegemeinsammit„EcoquestMarketResearch&Con-
sulting GmbH“ aus 2015 (Telefonumfrage im Oktober 2015, Sample: 1000) sind wie
schon im Jahr zuvor 96 Prozent der Befragten mit der Lebensqualität und den LebensbedingungeninNiederösterreichzufrieden,dasistabsolutesTopniveau.92Prozent
fühlen sich mit Niederösterreich verbunden bzw. sind stolz auf Niederösterreich,zwei
vondreiBefragtensindmitderLandesentwicklungsehrzufrieden,für68Prozententwickelt sich das Land deutlich besser als der Bund. Auch die Langzeitentwicklung
Niederösterreichs im vergangenen Jahrzehnt zeigt für mehr als zwei Drittel der BefragteneinenAufwärtstrend,56ProzentkonstatierenVerbesserungenbeimNatur-und
Umweltschutz. Das sind zweifellos sehr gute Werte, die verdeutlichen, dass in NiederösterreichvielWertaufdieUmweltgelegtwird.FürdieNÖUmweltanwaltschaftistdies
vor allem ein Ansporn, unser „Scherflein“ beizutragen und weiterhin mit ganzer Kraft
und Motivation der Erfüllung unseres verantwortungs- und anspruchsvollen gesetzlichenAuftragsnachzukommen.
Dabeiistesmirbesonderswichtig,proaktivundunerschrockenvorzugehen,umimInteressederUmweltnichtbloßreagieren,sondernhilfreichmitgestaltenzukönnen.Wir
gehendabeikooperativvor,woimmeresmöglichist,denndiesistzumeistdererfolgreichsteWegzutragfähigenLösungen,dieauchBestandhaben,weilsieunterschiedliche
Interessenberücksichtigen.SolltedieserWegsichalsnichtgangbarerweisen,soistes
selbstverständlicheVerpflichtungfüreineweisungsfreieEinrichtung,deutlichaufFehlentwicklungen hinzuweisen, Rechtsmittel zu erheben, usw. Leitstern unseres Tuns ist
stetsunsergesetzlicherAuftrag,denwiraufrichtigundaufrechtzuerfüllentrachten.
SanktPölten,imSommer2016
Mag.ThomasHansmann,MAS
LeiterderNiederösterreichischenUmweltanwaltschaft/NÖUmweltanwalt
06
1.ErneuerbareEnergie/Windkraft
UN-Klimakonferenz:EinParadigmenwechselistnötig
nen in einer Größenordnung von etwa
15.000 Gigatonnen CO2. Um die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen
müssen wir demnach von 15.000 Giga-
Bei der UN-Klimakonferenz in Paris im
tonnen CO2 in Form von Öl, Kohle und
Dezember 2015 haben sich195Staaten
Gasmindestens14.000imBodenlassen.
auf das Ziel verständigt, die Erderwär-
mung auf deutlich unter zwei Grad zu
Kurz gefasst: Unser Problem ist nicht
begrenzen. Die Klimaforscherinnen und
derKnappheitderfossilenRessourcen–
–forscher hatten aufgezeigt, dass der
sondern genau das Gegenteil. Wir
Weltgemeinschaft noch ein Budget von
brauchen konzertierte Ausstiegsstrate-
weniger als 1.000 Gigatonnen CO2 zur
gien,dieeine„Dekarbonisierung“fokus-
Verfügung steht. Werden demnach in
sieren. Energieeffizienz und erneuerba-
den kommenden Jahrzehnten mehr als
re Energien sind unverzichtbare Teile
diese1.000GigatonnenCO2beiderVer-
einerAntwortaufdenKlimawandel.Die
brennung von Öl, Kohle und Gas freige-
fossilenEnergieträgerÖl,KohleundGas
setzt, so steht der Welt ein äußerst ge-
sind durch Investitionen in Effizienz-
fährlicher und nicht mehr umkehrbarer
technologien und erneuerbare Energien
Klimawandel bevor. Das in Paris verab-
zu ersetzen, die Schlüsselrolle der Digi-
redete internationale Abkommen soll
talisierung ist dabei zu berücksichtigen.
möglichstraschdafürSorgetragen,dass
Fossile Energieträger sind also durch
die jährlichen globalen Emissionen sin-
Intelligenz und Investitionen zu substi-
ken und der Ausstoß von Treibhaus-
tuieren – dies kann qualitatives Wachs-
gasen in wenigen Jahrzehnten auf netto
tumundBeschäftigungschaffen.
nullreduziertwird.
Wie kann dies gelingen? Es braucht
Dies ist eine große Herausforderung,
einenParadigmenwechsel:Investitionen
denn würden die bekannten Vorkom-
in Effizienz und erneuerbare Energien
men an Öl, Kohle und Gas ausgebeutet
müssen zum Standard werden, Investi-
und zur Energiegewinnung eingesetzt
tionen in unbeherrschbare (Atomener-
werden, so lägen die globalen Emissio-
gie) und fossile Strukturen stellen sich
07
alsFehlinvestitionendar–einmalabge-
Österreich: Der Bund ist nun massiv
sehen von Ausnahmen wie etwa Gas-
gefordert, die mit Unterzeichnung des
kraftwerke,diealssteuerbareKraftwer-
Pariser Abkommens vereinbarten Ziel-
ke für die Versorgungssicherheit mit
setzungenineinerechtlichverbindliche
klar definierten Zeitzielen vonnöten
und naturverträgliche österreichische
sind,bisauchdieseersetztwerdenkön-
Energie- und Klimastrategie überzufüh-
nen.
ren. Umweltschädliche Subventionen
stellen Fehlinvestitionen dar und müs-
Eine große Herausforderung liegt im
sen abgebaut werden, eine Ökologi-
Verkehrssektor, wobei dieElektromobi-
sierungdesSteuersystemsistunabding-
lität die Chance bietet, im Bereich des
bar, die rechtlich verbindliche Veranke-
IndividualverkehrsdieEnergiewendezu
rung von Energieeinsparung, Energie-
schaffen.WeitereNotwendigkeitenwer-
effizienz und Erneuerbaren ist umge-
den die Festlegung sowie Einhaltung
hendsicherzustellen.
von Effizienzstandards im Gebäudebe-
reich (Dämmung und Heizung) sowie
Novelle des Ökostromgesetzes erfor-
die Entwicklung technologischer Alter-
derlich: Österreichweit stecken derzeit
nativen und Innovationen etwa in der
ca. 220 Windkraftanlagen mit rund 660
Industrie (prozessbedingte Emissionen)
MW Leistung in der Warteschlange bei
oder in der Landwirtschaft (Methan-
der„AbwicklungsstellefürÖkostromAG
emissionen)sein.InderFolgevonParis
(OeMAG)“. Die Situation gemäß dem
sollte ein Wettbewerb der Staaten um
Ökostromgesetz (ÖSG) in der geltenden
die klügste und kosteneffizienteste Mo-
Fassungstelltsichsodar,dassdieeinge-
dernisierungspolitikentstehen.
brachten Anträge nach drei Jahren ver-
fallenunddaherdieHälftederProjekte
keinen Vertrag bekommt und somit
SchwierigeRahmenbedingungen
nicht realisiert wird. Darüber hinaus
sieht das ÖSG in der derzeitigen Form
fürdieLänder:DerBundist
für neue Verträge jährlich begrenzte
gefordert
Fördermittelvor,wobeidieFördersum-
mejährlichumeineMio.Euroreduziert
Naturverträgliche rechtsverbindliche
Energie- und Klimastrategie für
wird. Eine Novellierung des ÖSG ist bitternötig,siesollteausSichtderNÖUmweltanwaltschaft neben der erforder-
08
lichenBerechenbarkeitinFormvonsta-
gung von 100 Prozent des benötigten
bilen und vorhersehbaren Rahmenbe-
Stroms mittels erneuerbarer Energien.
dingungen für die Projektwerberinnen
In unterschiedlichen Bereichen werden
und –werber unserer Meinung nach zu-
wichtige Initiativen und Aktivitäten
dem eine Regelung bringen, die beson-
(etwa Energieberatung, Service für Ge-
dershoheQualitäteninBezugaufNatur-
meinden, „e5-Gemeinden“, „Energiebe-
undLandschaftsverträglichkeitvonPro-
wegung“, Elektromobilität, etc.) gesetzt,
jekten auch in besonderem Maße bei
womit Niederösterreich eine Vorreiter-
denFördersätzenhonoriert.Dieswürde
rolle für die übrigen Bundesländer ein-
Anreize schaffen, die das zum Teil vor-
nimmt.
liegende „Entweder-oder“-Denken (Er-
neuerbare versus Natur- und Land-
schaftsschutz) durch eine sinnvolle „Sowohl-als auch“-Logik ersetzen könnten.
Windkraft:Herausforderungen
Eine solche Logik wird es unserer Ein-
fürdieNÖUmweltanwaltschaft
schätzung nach beim zukünftigen Aus-
bau erneuerbarer Energien mit Sicher-
Die NÖ Umweltanwaltschaft bekennt
heit brauchen, will man zudem nicht
sich zum Ausbau der Energieerzeugung
riskieren, dass die Zustimmung der Be-
aus erneuerbaren Quellen und somit
völkerung zur Energiewende abnimmt
auchzurNutzungderWindkraft.
undderWiderstandwächst.
DasaufderBasisder20.NovelledesNÖ
Raumordnungsgesetzes
NiederösterreichistVorreiter
Innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen lässt sich der Weg, den das
Land Niederösterreich in Bezug auf die
Energiewende eingeschlagen hat, als
sehr ambitioniert bezeichnen: Im Jahr
2015 hat Niederösterreich ein wesentlichesEtappenzieldes„Energiefahrplan 2030“ erreicht, nämlich die Erzeu-
1976,
LGBl.
8000-26, im Jahr 2014 erlassene einschlägige sektorale Raumordnungsprogramm, welches Zonen festlegt, auf denendieWidmung„Grünland-Windkraftanlage“zulässigist,hatsichausunserer
Sichtweitgehendbewährt.
Dieses für ganz Niederösterreich geltende
Raumordnungsprogramm
hat
zum Ziel, die landesweiten und regio-
09
nalen Schutzinteressen wahrzunehmen.
leistungwirdauch2016wiederausNie-
Die lokalen Schutzinteressen und die
derösterreichkommen.
konkrete
Standortbestimmung
der
WindkraftanlagenbleibenjedochGegen-
Diese überaus dynamische Entwicklung
stand des Widmungsverfahrens auf Ge-
führt zu entsprechenden Herausforde-
meindeebene. Darauf aufbauend sind
rungen für die NÖ Umweltanwaltschaft,
dieUmweltverträglichkeitsprüfungbzw.
treten doch immer mehr BürgerInnen-
die materienrechtlichen Bewilligungs-
InitiativensowieEinzelpersonenanuns
verfahren für das einzelne Windkraft-
mitderAufforderungheran,diederNÖ
projektdurchzuführen.
Umweltanwaltschaft im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsprüfungbzw.der
Das sektorale Raumordnungsprogramm
materienrechtlichen
hat jedenfalls zu einer größeren Be-
fahren zukommende Parteistellung da-
rechenbarkeit für alle Interessensgrup-
hingehendzunutzen,Windkraftprojekte
pen geführt–ihm kommtdiesbezüglich
verhindern zu helfen – aus verschie-
einewesentlicheAusgleichsfunktionzu.
denstenMotiven.
Bewilligungsver-
Wir haben uns angesichts des jeweils
konkretenProjektesnachAbwägenaller
gemäß unseres gesetzlichen Auftrages
berücksichtigungswürdigen Umstände
zu positionieren. Dabei ist – wie schon
im Tätigkeitsbericht 2014 ausgeführt –
zubedenken,dassbereitsanlässlichder
Wahrung der Interessen des Umwelt-
Der erwartete und auch eingetroffene
schutzesZielkonfliktezwischendemNa-
hohe Ausnutzungsgrad führt zu einem
tur- und Landschaftsschutz einerseits
beeindruckenden Leistungsbild: Nieder-
und der CO2-Reduktion mittels Energie-
österreichistÖsterreichsbedeutendstes
erzeugung aus Windkraft andererseits
Windbundesland–imMärz2015wurde
vorliegen bzw. entstehen können (ob-
die Marke von 1.000 MW Windkraft-
wohlsichdiesebeinähererBetrachtung
leistung überschritten, Ende 2015 wa-
alsScheindilemmaentpuppen,sinddoch
renesdann1.250MWbei602Anlagen.
Klima-undNaturschutznurzweiSeiten
Undder„Löwenanteil“neuerWindkraft-
ein und derselben Medaille). Darüber
10
hinaus gilt es auch, die Sorgen und
KlarerweiseführtderbereitshoheAus-
Vorbehalte von Teilen der Bevölkerung
nutzungsgraddazu,dassessichbeiden
ernst zu nehmen und zu berücksich-
verbleibenden Windkraft-Potenzialflä-
tigen. Zudem bestimmt § 5 (2) NÖ Um-
chenzumeistumjenehandelt,dieinna-
weltschutzgesetzidgF.,dassdieNÖUm-
tur-undlandschaftsschutzfachlicherso-
weltanwaltschaft bei der Ausübung
wie –rechtlicher Hinsicht höhere Sensi-
ihrer Parteistellung im Interesse des
bilitäten aufweisen (etwa Waldstand-
Umweltschutzes „auf andere, insbe-
orte). Um unseremgesetzlichen Auftrag
sondere wirtschaftliche Interessen so-
sogutwiemöglichnachkommenzukön-
weit wie möglich Rücksicht zunehmen“
nen,achtenwirinbesonderemMaßeauf
hat. Sie hat stetsauf die „größtmögliche
die Qualität der vorgelegten Gutachten,
Schonung anderer Interessen“ zu ach-
hinterfragendieEinhaltungartenschutz-
ten.
rechtlicherErfordernissegenau,bringen
die berücksichtigungswürdigen Beden-
Somit wird deutlich, dass die NÖ Um-
ken der Bürgerinnen und Bürger in die
weltanwaltschaft, um ihrem gesetz-
Verfahren ein und streben konsequent
lichen Auftrag bestmöglich nachkom-
inundauchaußerhalbderBewilligungs-
men zu können, im jeweiligen Einzelfall
verfahren nach Projektverbesserungen
sämtlichevonihrzuberücksichtigenden
bzw. –veränderungen. Es könnte auf-
Umstände zu erheben und gegeneinan-
grundderderzeitbestehendenRahmen-
der abzuwägen hat, bevor sie sich im
bedingungen (insbesondere im Bereich
Verfahren positioniert. Da sie vom
des Fördersystems) in Zukunft aller-
Gesetzgeber mitten in strukturelle Kon-
dings der Fall eintreten, dass mehr
fliktehineinpositioniert worden ist,die
Windkraftprojekte als bisher nicht be-
nicht generell lösbar sind, hat sie von
willigtwerdenkönnen.
Fall zu Fall zu entscheiden. und ent-
sprechende Konfliktkonstellationen so
AndieserStelleseinochmalsdieForde-
gutwiemöglichauszuhalten.DiederNÖ
rung an den Bund artikuliert, neben
Umweltanwaltschaft vom Gesetzgeber
einer dringlichen Ökologisierung des
zugedachte „Zwischenposition“, die oft-
Steuersystems die Rahmenbedingungen
mals große Chancen und Möglichkeiten
imBereichderÖkostromförderungder-
bietet, sorgt im Falle der Windkraft re-
art zu gestalten, dass die dringend an-
gelmäßigfür„Spannungen“.
stehendeNovellierungdesÖkostromge-
setzes das Scheindilemma Klimaschutz
11
versus Naturschutz derart auflöst,
EswirdfürdiefortdauerndeAkzeptanz
indem Regelungen vorgesehen werden,
der Energiewende aus unserer Sicht in
die sicherstellen, dass besonders hohe
besonderem Maße darauf ankommen,
Qualitäten in Bezug auf Natur- und
die Erfordernisse von Natur-, Land-
Landschaftsverträglichkeit von Projek-
schafts- sowie Klimaschutz als Einheit
ten auch in besonderem Maße bei der
zu berücksichtigen. Die teils vertretene
Förderunghonoriertwerden.
Polarisierung provoziert einen Schein-
widerspruch, der letztlich nur Verlierer
kennenwürde.
2.„SteinbruchSpitz“
Ausgangssituation
dieTagbausohlebisfastzumDammder
Gleisanlage. Daraufhin wurde die Ab-
baurichtunggeändert,dadurchaberdas
Der ehemalige „Tagbau Fehringer“ be-
südliche Widerlager des durch den
findet sich etwa 1,5 Kilometer südsüd-
früherenAbbaunachWestenentstande-
westlich der Gemeinde Spitz an derDo-
nenGewölbessogeschwächt,dassesim
nau am linken Donauufer. Der Tagbau
Oktober1984versagteunddiedarüber
hateinespezielleHistorie,inderoftmals
lagerndenMassenabstürzten.
dieBesitzerwechseltenundsichmehre-
reFelsstürzeereigneten.
Im Oktober 2002 ereignete sich jener
Felssturz, der das heutige Bild des
Infolge der Abbautätigkeit bis zum Jahr
ehemaligen„TagbauFehringer“prägt.
1961 gegen die Einfallsrichtung der
Schieferung des Silikatmarmors entstandeine180Meterlange,etwa60bis
70Meterhohe,etwa50bis60Gradsteile Böschung, die parallel zur ÖBB-Gleisanlage verlief unddie Schieferungstark
unterschnitt. Im März 1961 lösten sich
ca.70.000m3Gesteinundverschütteten
12
Die derzeitige Situation stellt eine Ge-
nische Universität) und Leoben (Mon-
fahr unbestimmter Intensität für die
tanuniversität) kontaktiert und in der
Wachau-Bahn,denWachau-Radweg,die
FolgebeiUniv.-Prof.DIDr.RainerPoisel
linksufrige Wachau-Straße (Landes-
eineStudieinAuftraggegeben,wobeiim
straßeB3)unddaslinkeDonauuferdar.
Zuge der Erstellung auch ein Experten-
Für die Straße und die Wachau-Bahn
panel durchgeführt wurde. Die Studie
wurde auf Grundlage wissenschaft-
wird zum Zeitpunkt der Erstellung die-
licher Untersuchungen ein Vorwarnsys-
sesTätigkeitsberichtserwartet.
teminstalliert,beirelevantenBewegun-
gen kommt es (Ampelregelung) zur
SchließungderobgenanntenStrecken.
HandlungsbedarfausSichtder
NÖUmweltanwaltschaft
Abb.:Georeferenziertes3DModellvomSteinbruchSpitz
DieunbestimmteGefahrensituation,ver-
bunden mit der komplexen Rechtslage
und der Tatsache, dass der „Steinbruch
Spitz“ vom „Weltkulturerbe Wachau“
umfasst ist, haben die NÖ Umweltan-
waltschaft dringenden Handlungsbedarf
erkennen lassen. Zudem wurden im
Frühjahr2015ÜberlegungenundAmbi-
tionen in Richtung Rohstoffgewinnung
vorOrtanunsherangetragen.
Zwecks Untersuchung der aktuellen Si-
tuation mit nachfolgender Risikoab-
schätzung wurden in Zusammenarbeit
mit einem Expertengremium zwei Pro-
fessoren der Universitäten Wien (Tech-
13
3.„Marchfeldkogel“undBaurestmassen-Recycling
„Hügeldeponien“inundum
füllvolumen: 1 Mio. m3 Bodenaushub
und etwa 3 Mio. m3 Baurestmassen)
Markgrafneusiedl?
nach dem Umweltverträglichkeitsprü-
fungsgesetz 2000 (UVP-G 2000 idgF.)
Bereits seit Jahrzehnten wird der Land-
eingereicht, die eine Überhöhung von
schaftsraum nördlich von Markgrafneu-
max.25Meternsowie14Meternvorse-
siedlintensivfürdieSchottergewinnung
hen. Weiters ist im Abbaugebiet Mark-
genutzt. Die durch die Abbautätigkeiten
grafneusiedl seit dem Jahr 2012 auch
entstandenen Gruben blieben teils be-
das Projekt „Marchfeldkogel“ (Fläche:
stehen und wurden landwirtschaftlich
112ha;Verfüllvolumen:10Mio.m3Bo-
genutzt,großteilswurdensiejedochzur
denaushub ohne bzw. etwa 15 Mio. m3
Deponierung
Aktuell
mit Verfüllung eines „Canyons“ sowie
wurde umdie Bewilligungeiniger soge-
etwa10,6Mio.m3Baurestmassen),eine
nannter „Hügeldeponien“ angesucht.
DeponiemiteinerHöhevonmaximal40
DieseProjektehabeneinerseitsgemein-
Metern,beiderUVP-Behördeanhängig.
sam, dass die beantragte Verfüllung
über das ursprüngliche Geländeniveau
Die NÖ Umweltanwaltschaft erachtet
hinausgeht und die vorgesehene Über-
diese Vorhaben als „nicht umweltver-
höhungderjeweiligenDeponiedieAus-
träglich“,undzwarausfolgendenGrün-
bildung eines Hügels bedingt, anderer-
den:
seits geht es bei allen Projekten um die
Deponierung von Bodenaushub und
·
herangezogen.
Unserer Auffassung nach gibt es im
Baurestmassen.
Marchfeld ohnehin genügend Gru-
ben, also offene Materialgewin-
Im Berichtsjahr 2015 wurden von der
nungsstätten, die im Laufe der Zeit
Cemex Austria AG („Abbaufeld Kies IV“;
und jedenfalls vor der Errichtung
Fläche: 22,6 ha; Verfüllvolumen: 1 Mio.
von Hügeldeponien auf das ur-
m3 Bodenaushub und rund 3,2 Mio. m3
sprüngliche Geländeniveau zu ver-
Baurestmassen)undderZöchlingGmbH
füllenwären.
(„DeponieKleeblatt“;Fläche:44ha;Ver-
14
·
Durch eine zeitlich frühere Verfül-
mung aufgrund ihrer Höhe deutlich
lung der Hohlräume auf das ur-
inErscheinungtretenundsomitden
sprüngliche Niveau könnte die
gebietstypischen Landschaftscharak-
Staubbelastung reduziert werden,
ter nachhaltig verändern. Auch die
waseinespürbareEntlastungfürdie
freie Einsehbarkeit von bestimmten
ortsansässige Bevölkerung bedeuten
Landschaftsteilen würde durch die
würde.
optische Barrierewirkung der Deponienbeschnitten.
·
feld würde den Staub des Deponie-
In den Verfahren wurde und wird von
gutes bei hügelförmiger Deponie-
uns eine gesamtheitliche Landschafts-
errichtung „weit ins Land“ tragen,
bildbewertung hinsichtlich aller anhän-
womit die derzeitige Belastung für
giger Deponieprojekte im Untersu-
die ortsansässige Bevölkerung noch
chungsraum gefordert, weil gerade
vergrößertwerdenwürde.
durch die Anhäufung von künstlichen
·
landschaftsuntypischen Elementen das
DurchdieVerwirklichungderHügel-
Landschaftsbild in auffälliger Weise ne-
deponien würde eine Flächevonge-
gativverändertwerdenwürde.Beieiner
samt fast 180 Hektar dauerhaft der
großräumigen Betrachtung des gesam-
landwirtschaftlichen Nutzung entzo-
ten Abbaugebietes nördlich von Mark-
gen (Landschafts- und Flächenver-
grafneusiedl sollte die Wiederherstel-
brauch).
lung der naturgegebenen Morphologie
·
DervorherrschendeWindimMarch-
der Landschaft als globales Rekulti-
Ganz besonders ist bezüglich der
vierungsziel angestrebt werden. Das
Auswirkungen auf das Landschafts-
heißt also: Verfüllung und Rekulti-
bild zu betonen, dass die regionale
vierung der vorhandenen Hohlräume
Eigenart des Landschaftsraumes,
aufmöglichstursprünglichesGeländeni-
nämlicheineflacheundoffeneLand-
veau. So könnte langfristig betrachtet
schaft, die von landwirtschaftlichen
das typische Erscheinungsbild und die
Nutzungsformen geprägt ist, durch
damit verbundene Identität der Land-
die projektierten hügelartigen Auf-
schaftwiederhergestelltwerden.
schüttungenerheblichverändertund
beeinträchtigt würde. Die Deponie-
HinsichtlichdieserunsererForderungen
körper würden in ihrer Endausfor-
zur gesamtheitlichen Bewertung des
15
Landschaftsbildes liegen bis dato noch
BelastungenfürvieleweitereJahrzehnte
keine Ergebnisse vor. Der Ausgang der
bedingenwürde.
Verfahren ist zum Zeitpunkt der
Erstellung dieses Berichts demnach
nochoffen.
Esistfestzuhalten,dassesabsolutnichts
Ehrenrühriges, sondern aus betriebswirtschaftlichenÜberlegungensogarein
gebotenes Verhalten darstellt, wenn die
im Marchfeld tätigen Unternehmen danachstreben, sichvorabzusätzlicheDe-
ponierungsvolumina – vor allem für
Baurestmassen – für Jahrzehnte zu sichern, zumal die rege Abbruch- und
Thematik„Baurestmassen-
BautätigkeitinWieneinenentsprechen-
Recycling“
denBedarfnahelegt.
Die Europäische Union strebt zum Er-
Aus weiter oben angeführten Gründen
reichen der Klimaschutzziele, zur Ver-
kann jedoch aus Sicht der NÖ Umwelt-
ringerungderUmweltbelastungundfür
anwaltschaftkeinesfallsvonumweltver-
eine nachhaltige wirtschaftliche Ent-
träglichen Vorhaben gesprochen wer-
wicklung eine Reformierung der euro-
den. Zudem ist jedenfalls zu berück-
päischen Wirtschaft zu einer Kreislauf-
sichtigen, dass sich im Marchfeldinden
wirtschaft an. In ihrer Natura 2000-
letzten Jahrzehnten eine fragile Balance
Richtlinie fordert die Europäische Kom-
zwischenwirtschaftlichenNutzungenei-
mission den Schutz der Biodiversität,
nerseits und der Lebensqualität der
wobei vorrangig der zu hohe Land-
ebendortbeheimatetenBevölkerungan-
schaftsverbrauch eingeschränkt werden
dererseitsetablierthat–einsehrlabiles
muss.
Gleichgewicht, dass durch die Reali-
sierung der nunmehr geplanten „Hügel-
Bezüglich der Vermeidung von Abfällen
deponie“-Vorhaben massiv ins Kippen
sieht die 2010 in Kraft getretene euro-
käme und aus Perspektive der dort
päische Abfallrahmenrichtlinie verbind-
lebendenMenschenunverhältnismäßige
liche Recyclingquoten für die Staaten
16
der Europäischen Union vor. Die Recy-
über oftmals große Entfernungen
clingquote soll bei Bau- und Abbruch-
freigesetzt würden. Damit vermag
abfällen bis zum Jahr 2020 auf durch-
das Baustoff-Recycling auch einen
schnittlich 70 Prozent des Abfallauf-
erheblichen Beitrag zum Klima-
kommens gesteigert werden. Ziel ist es,
schutzzuleisten.
aus Bauabfällen hochwertige Baupro-
dukte im Sinne eines geschlossenen
ü DieseVorteilelassensichauchfinan-
Kreislaufeszuerzeugen.
ziell bewerten und führen zu einem
DieEuropäischenStaatensindaufgefor-
weiteren nicht zu unterschätzenden
dert, die Verwendung von Recycling-
Vorteil der Kostenreduktion. Insbe-
Baustoffen zu fördern, um die Mindest-
sondereinderaktuellenWirtschafts-
recyclingquotevon70Prozentbeimine-
kriseistdieReduzierungderKosten
ralischenBauabfällenzugewährleisten.
für den nachhaltigen Haushalt jeden
Landes, jeder Stadt oder Kommune
Hierdurch wird die Umwelt in mehr-
zwingendnotwendig.
facherHinsichtgeschützt:
ü Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet,
ü Es wird der Landschaftsverbrauch
qualitatives Wachstum ohne Belas-
einerseitsdurchdieReduzierungder
tung der Umwelt zu erzielen. Bau-
Deponieflächen verringert, anderer-
stoff-Recyclingverbindetidealerwei-
seits stellen hochwertige Recycling-
se wirtschaftliches Wachstum mit
Baustoffe einen gleichwertigen Er-
Umweltschutz und schafft Arbeits-
satz für Naturbaustoffe dar und tra-
plätze. Es kann abgeschätzt werden,
gen auch durch die entsprechende
dass durch die konsequente Tren-
Reduzierung von Abbauflächen und
nungderBaurestmassenunddasRe-
–gruben zur Landschaftsschonung
cyclingmineralischerAbfälleineiner
bei.
Größenordnung von jährlich 900
Mio.TonneninEuropabiszu50.000
ü Durch das Recycling der Baustoff-
Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichertwerdenkönnen.
abfälle vor Ort oder in der näheren
Region werden große Mengen Koh-
lendioxid eingespart, die ansonsten
ü Als weiterer positiver volkswirt-
durch den Abtransport der Abfälle
schaftlicher Effekt sind die gegen-
und Antransport der Naturbaustoffe
über dem Einsatz von Naturbaustof-
17
fen mit der Verwendung von Recy-
intensive Administration und Kontrolle
cling-Baustoffen verbundenen Kos-
sogardazu,dassdas bislangfunktionie-
tenvorteile bei Infrastrukturmaß-
rende Recycling von Baurestmassen
nahmenzusehen.Geradebeigroßen
wirtschaftlich nicht mehr darzustellen
Verkehrsprojekten wie etwa der Er-
ist.
neuerung von Fernstraßen und Au-
tobahnen stellt das Recycling der
Das Bundesministerium für ein lebens-
Altbeläge die weitaus wirtschaft-
wertes Österreich (BMLFUW) arbeitet
lichste und auch die ökologisch ver-
bereits an einer Novellierung der obge-
tretbarsteLösungdar.
nannten Verordnung. In diesen Prozess
wird sich die NÖ Umweltanwaltschaft
Und wie fördert nun der Bund die Ver-
auch im Jahr 2016 massiv und kritisch
wendungvonRecycling-Baustoffen?
einbringen.
Bereits während der Diskussionen in
Das Hauptziel der Verordnung zur För-
der Vorbereitungsphase der sogenann-
derung der Kreislaufwirtschaft und Ma-
ten „Baustoffrecycling-Verordnung“ des
terialeffizienz durch das Recycling von
Bundes, die im Wesentlichen am 1. Jän-
Baurestmassen wird nämlich denklo-
ner2016inKraftgetretenist,habendie
gischerweise nur dann zu erreichen
Landesumweltanwaltschaften in einer
sein, wenn folgende drei Parameter er-
gemeinsamen Stellungnahme darauf
fülltsind:
hingewiesen, dass es Rahmenbedingun-
genbraucht,diedasBaustoffrecyclingin
Ø Recycling-Baustoffemüssenfürden/
Österreich attraktivieren. Die nunmehr
/die VerwenderIn qualitativ gleich-
(zum Zeitpunkt der Erstellung dieses
wertig mit vergleichbaren Primär-
Berichts)geltendeVerordnungwirdvon
rohstoffen sowie preisgünstiger als
der Wirtschaft als „Recyclingkiller“ be-
diesesein.
zeichnet (nicht wirtschaftlich darstell-
bar,zuwenigeProdukte,zurigideinden
Ø Das Recycling von Baurestmassen
Prüfpflichten, zu bürokratisch, usw.).
mussfürden/dieHerstellerIneinlu-
DemnachsindaufgrundderkleinenZahl
krativeres Geschäft sein als die De-
von Produkten überhaupt nur sehr ge-
ponierungderselben.
ringe Recyclingquoten erzielbar und
führen eine bürokratische und kosten-
18
Ø Die Risiken für den/die Verwende-
Namenauchverdient,gehtdaherunver-
rIn von Recycling-Baustoffen dürfen
mindertmitvollerKraftweiter.
nichtgrößerseinalsbeiEinsatzvon
vergleichbarenPrimärrohstoffen.
Es besteht demnach großer Handlungs-
bedarf für den Bund, um die EU-Vorga-
ben zum Baurestmassen-Recycling er-
reichenzukönnen–undesdarfkeines-
fallspassieren,dassBaurestmassenauf-
grund unzulänglicher Regelungen nur
mehr bzw. überwiegend deponiert wer-
den. Die „Deponiehügel“-Vorhaben in
Markgrafneusiedl zeigen bereits jetzt,
wohindieReisegehenkönnte.
Die Länder und Gemeinden befinden
sichdiesbezüglichineinermisslichenSi-
tuation,dennwenneinerseitsdasBewil-
ligungsregime für Deponien, das Abfall-
wirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002
idgF., ein Bundesgesetz), mittelsVerfas-
sungsbestimmung die Relevanz von
Raumordnung und Widmung (Landes-
bzw. Gemeindekompetenz) „aushebelt“
und andererseits eine Bundes-Verord-
nung (obgenannte Baustoffrecycling-
VO) das Recycling von Baurestmassen
völlig unattraktiv macht, verlieren
Länder und Gemeinden ihre diesbezüg-
liche Gestaltungs- sowie Handlungs-
fähigkeit. Unser Engagement für eine
Baustoffrecycling-Verordnung, die ihren
18
19
4.NiederösterreichischerKompensationsflächenkataster
Im Zusammenhang mit der von der NÖ
weil auch für größere Umwidmungen
Umweltanwaltschaftgemeinsammitden
bzw.daraufhindannumzusetzendePro-
LandesumweltanwaltschaftenvonOber-
jekte naturschutzfachlicher Ausgleich in
österreichundBurgenlandbeauftragten
Genehmigungsverfahrenvorgeschrieben
Studie „Ausgleich für Eingriffe in Natur
wird (etwa MinroG-Anlagen, große Ge-
undLandschaft“(vgl.Punkt10.S.44ff.)
werbegebieteimNahebereichvonNatu-
ist sehr rasch das Faktum in den Fokus
ra-2000-Flächen,Energie-Infrastruktur).
unserer Aufmerksamkeit gerückt, dass
Damit wird sich auch der „Markt“ an
bei Projekten, die mit einem Eingriff in
verfügbaren Flächen weiter verengen.
Natur und Landschaft verbunden sind,
Darüber hinaus haben Unternehmen
zunehmendSchwierigkeitenhinsichtlich
Pflegemaßnahmen zu erbringen, die
PlanungundUmsetzungvonAusgleichs-
weit außerhalb ihrer Kernkompetenz
maßnahmenauftreten.
liegen.SchließlichentstehtzumTeilein
„Fleckerlteppich“ von Flächen, die auch
Dabei spielen insbesondere folgende
naturschutzfachlichteilweisewenigSinn
FaktoreneineRolle:
machen. Es liegt demnach aktuell eine
„lose-lose-Situation“ für alle beteiligten
·
Mangelnde Grundverfügbarkeit (vor
Interessenvor.
allemfürspezielleSchutzgüter),
In Zukunft wäre es mit Sicherheit wün-
·
überhöhte Preisforderungen für Flä-
schenswert, wenn es eine landesseitig
chen infolge des Bekanntwerdens
erstellte strategische Planung für sinn-
vonProjekten,sowie
voll aggregierte Kompensationsflächen
gäbe, verfügbare und kostengünstigere
·
die in den Genehmigungsverfahren
Kompensationsflächen infolge der ver-
geforderteunbedingteräumlicheNä-
mehrten Flexibilität hinsichtlich der La-
he von Ausgleichsflächen zum Ort
ge der Flächen zur Verfügung ständen
desEingriffs.
und eine größere Berechenbarkeit und
bessere Genehmigungschancen sowie
Zukünftig ist mit einem noch größeren
ein effizienteres Vorgehen für Projekt-
Ausgleichsflächenbedarf zu rechnen,
werberInnen daraus resultierte. Darü-
20
berhinausistauchvorstellbar,dassPro-
Eswurdenoch2015einProjektinsLe-
jektwerberInnensichdurchdieMöglich-
ben gerufen, welches die Erfassung der
keit des „Auslagerns“ der Pflege- bzw.
inNiederösterreichexistentenKompen-
ManagementmaßnahmenaufderFläche
sationsflächen zum Ziel hat, welches ab
an fachkundige „Flächenagenturen“ auf
2016umgesetztwird.Wirwerdendarü-
ihr Kerngeschäft konzentrieren könn-
ber mit Sicherheit in den kommenden
ten,usw.
Tätigkeitsberichtenreportieren.
Basis dafür ist jedoch das Vorhanden-
sein einer Übersicht(„Kataster“) betref-
fend die bereits im Land Niederöster-
reich vorhandenen Kompensationsflä-
chen(Ausgleichs-undErsatzflächen).
Auf Initiative der NÖ Umweltanwalt-
schaftwurdedieRechtsgrundlagefürei-
nen solchen Kataster Ende 2015 (LGBl.
Nr. 111/2015) in das NÖ Naturschutz-
gesetz 2000 idgF. aufgenommen. Im
Rahmen dieser Novelle wurde auch der
Begriff „Ausgleich“ durchgehend durch
„Kompensation(Ausgleich-undErsatz“)
ersetzt und somit die rechtliche Basis
für die Flexibilisierung der Lage der
Kompensationsflächengeschaffen.
21
5.Steinbrüche–aktuelleEntwicklungen
lembeiDolomit–wurdendiegesetzten
SteilegefährlicheBruchwändein
Forstpflanzen jedoch binnen wenigen
derVergangenheit
Jahren durch die Erosion der darüber
liegenden Wandbereiche eingeschüttet
ZuBeginnderTätigkeitderNÖUmwelt-
und somit vernichtet. Übrig blieb dann
anwaltschaft vor 30 Jahren wurden wir
eine,zwardurchBermenunterteilte,al-
mit Steinbrüchen konfrontiert, die
lerdings optischweithin in Erscheinung
Wandhöhen von 90 Metern und mehr
tretende Bruchwand. Bei Gesteinen, die
aufwiesen. Solche Bruchwände waren
für die Erosion weniger anfällig sind,
nicht nur im Abbau extrem gefährlich,
wie etwa Kalk, bildeten sich im besten
sondern stellten – durch die Tatsache,
Falle unnatürliche, mit Bäumen bestan-
dass sie oft weithin sichtbar waren –
deneschmaleFelsbänderaus,diedurch
aucheinemaßgeblicheBeeinträchtigung
ihren linearen Strukturcharakter einen
desLandschaftsbildesdar.DieseArtvon
Fremdkörper im Landschaftsbild dar-
Steinbrüchen widersprachen, vor allem
stellten.
in Landschaftsschutzgebieten, den In-
tentionendesNÖNaturschutzgesetzes.
In mühsamer Hartnäckigkeit ist es der
NÖ Umweltanwaltschaft in Zusammenarbeit mit den Naturschutzsachverständigen der Bezirkshauptmannschaften
sowie der Gebietsbauämter und jenen
derAbteilungBD2gelungen,einUmdenkenzubewirken.
„Modernere“ProjektesahenbereitsBermenlösungen mit Wandhöhen von etwa
20 Metern und Aufforstungen der Bermenvor.IndenmeistenFällen–voral-
22
UmdenkenundbewährteGrund-
In den letzten 15 bis 20 Jahren wurden
sätze
Neugenehmigungen auf diese Art und
Weise erteilt und auch mehrere Sanie-
Das Befolgen folgender Grundsätze hat
sichnunmehrvieleJahrelangbewährt:
Ø WennesdieÖrtlichkeitzulässtsollte
ein Scheibenabbau vorgesehen werden, weil dadurch der geringste
Rekultivierungsaufwandentsteht.Im
IdealfalleinesKogelsmusserstnach
Abbauende eine horizontale Fläche
rekultiviertwerden.
Ø Sollte ein Etagenabbau notwendig
sein,soistdieserjedenfallsvonoben
nach unten durchzuführen, wobei
auf eine rasche Rekultivierung oder
Renaturierung Wert gelegt werden
sollte. Dadurch ist eine möglichst
kurze optische Beeinträchtigung gewährleistet, weil maximal drei Etagen gleichzeitig optisch wirksam
werden. Es tritt nicht die gesamte
Bruchwand in ihrer vollen Höhe –
wenn auch durch Bermen unterteilt
–fürJahrzehnteinErscheinung.
Ø ImEndzustandsollteunbedingteine
BöschungmiteinerNeigungvonmaximal35bis38Gradhergestelltwerden.
rungen von „Altlasten“ erfolgreich bewilligt, so dass wir in Niederösterreich
derzeitinderglücklichenLagesind,bereits entsprechende Vorzeigesteinbrüchevorweisenzukönnen–auchbereits
abgeschlosseneSteinbrüche.
Derzeit geht der Trend von der Rekultivierung zur Renaturierung, sodass
überall dort, wo nicht das Landschaftsbild im Vordergrund steht, das Augenmerk auf die ökologische Vielfalt sowie
die natürliche Entwicklung gelegt wird.
In diesen Fällen sind im Endzustand
auch vereinzelte Wandpartien wünschenswert bzw. kann von der bisher
üblichenWiederaufforstungabgegangen
werden. Die Herstellung einer Endböschung mit einer Neigung zwischen
maximal 35 und 38 Grad, ob nun mit
Humus überschüttet oder nicht, sollte
jedoch obligatorisch sein – ausgenommen die bereits erwähnten, aus ökologischen Gründen wünschenswerten
Wandpartien. Auch sonstige „Unregelmäßigkeiten“ in der Endgestaltung
haben sich als positiv herausgestellt.
Diese Entwicklung ist aus Sicht der NÖ
Umweltanwaltschaft grundsätzlich zu
begrüßenundwirdvonunsunterstützt.
23
KommtnunwiedereinRück-
ökologischen Funktionsfähigkeit zu er-
schritt?
wartenist.ImIdealfallsolltesichausnaturschutzfachlicher Sicht eine Bereiche-
rung einstellen. Beispiele dafür, dass
Umso bedenklicher ist jedoch die Tat-
dies machbar ist, gibt es mittlerweile
sache, dass gerade in jüngster Zeit wie-
docheinige.InderVergangenheitkonn-
der Großprojekte vorgestellt werden,
te hier durch viel Überzeugungsarbeit
die entgegen dieser positiven Entwick-
unsererseitsdochvielbewirktwerden.
lungbiszu20Meterhohedurchgängige
Wändevorsehen,die auchausSichtder
Geologen in Bezug auf die langfristige
Standsicherheit bedenklich sind. Wenn
heuteProjekteerstelltwerden,diejenen
der frühen90er-Jahre erschreckend äh-
neln, so ist dies eine sehr bedenkliche
Entwicklung,diealsRückschrittangese-
henwerdenmuss.
Aus Sicht der NÖ Umweltanwaltschaft
reicht es nicht aus, dass ein Abbau hin-
ter einer Sichtkulisse stattfindet. Viel-
mehr sollte dieser so getätigt werden,
dassdasbeanspruchteArealsichimFal-
le einer Einstellung jederzeit so ent-
wickeln kann, dass keine Beeinträch-
tigung des Erholungswertes sowie der
24
6.VertretungvonUmweltschutzinteressenin
Verwaltungsverfahren
VerfahrennachdemNÖ
zur Baufreimachung von Bauland (Aus-
Naturschutzgesetz2000
nahmebewilligungsverfahren).
Die Anzahl dieser Verfahren betrug im
Jahr 2015 genau 1.926. Damit stellt das
NÖ Naturschutzgesetz unverändert die
Rechtsmaterie mit den meisten Erledigungen im Rahmen der Tätigkeit der
NÖUmweltanwaltschaftdar.
Hierunter fallen sämtliche naturschutz-
rechtlichen Bewilligungsverfahren, Ver-
NATURA2000–Netzwerk:
fahren gemäߧ 35 (2) NÖNaturschutzgesetzzurWiederherstellungdesfrüheren Zustandes, Verfahren betreffend
Naturdenkmäler
und
Naturschutz-
Vogelschutzgebieteund
SchutzgebietenachderFloraFauna-HabitatRichtlinie
gebiete sowie NVP-Feststellungsver-
fahren.ImJahr2015wurdevondiesem
Durch die Parteistellung der NÖ
Antragsrecht aufFeststellungdesErfor-
Umweltanwaltschaft in unterschiedlich-
dernisses einer Naturverträglichkeits-
sten Verwaltungsverfahren sowie ihren
prüfung wieder mehrmalsGebrauchge-
sonstigengesetzlichenAufgabenkommt
macht.
uns bei den Europaschutzgebieten (Vo-
gelschutzgebiete bzw. Schutzgebiete
Einen Schwerpunkt bildeten im Be-
nachderFFH-Richtlinie)eineArt„Dreh-
richtszeitraum auch Fragen des Arten-
scheibenfunktion“ zu: In vielen Fällen
schutzes, vor allem im Zusammenhang
sindesHinweisevonNGOsodervonbe-
mit Windkraftanlagen, aber auch mit
sorgten Bürgerinnen und Bürgern, die
Zieselvorkommen im Wiener Umland
letztendlich Auslöser für die Einleitung
eines Feststellungsverfahrens durch die
25
NÖUmweltanwaltschaftsind.Dabeisind
Konzepte zu erarbeiten, die für das je-
wir stets bemüht, den Verwaltungsauf-
weilige Naturdenkmal nicht nachteilig
wand so gering wie möglich zu halten.
sind.
Dies ist etwa durch die Mitbehandlung
im naturschutzbehördlichen Ermitt-
Weiterhin kommt es in Landschafts-
lungsverfahrenmöglich.
schutzgebietenzurEntfernungvonland-
schaftsprägenden Elementen (Hecken,
Aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtli-
Rainen sowie Steilböschungen) zwecks
nie waren nach dem 1. Nationalen Ge-
besserer landwirtschaftlicher Nutzung.
wässerbewirtschaftungsplan bei beste-
Einerseits ist einer modernen Land-
henden Wasserkraftanlagen an priori-
wirtschaft Rechnung zu tragen, wurden
tärenGewässernFischaufstiegshilfenbis
und werden doch durch diese die land-
Ende 2015 zu errichten. Dadurch erga-
schaftsprägenden Elemente auch ge-
ben sich zahlreiche Anpassungsverfah-
pflegt, andererseits sind Kompensati-
ren, die deutlich machten, dass es fach-
onsmaßnahmen unerlässlich, weil diese
licheUnterschiedeinderBewertungaus
ElementemeistRückzugsgebietefürvie-
naturschutzfachlicher und wasserwirt-
leTiereundPflanzendarstellen.Beson-
schaftlicher Sicht gibt. An zwei Stellen
ders laufende Schlägerungen in ausge-
wurden an kleinen Gewässern zwecks
wiesenen Waldbeständen können zu
Wiederherstellung der Fischdurchgän-
KonfliktenmitdenErhaltungszielenvon
gigkeit Versuchsanlagen mit wissen-
Schutzgebieten führen, weshalb es auch
schaftlicher Begleitung akzeptiert. Bei
hiersinnvollerKonzeptebedarf.
zwei Anlagen wurden auch bereits
Fischabstiegevorgesehen.
VerfahrennachdemNÖ
Flurverfassungslandesgesetz
Naturdenkmälerundland-
schaftsprägendeElemente
HierzuseiaufPunkt9.,S.35ff.,verwie-
sen.
Zunehmend kommt es im Bereich von
Naturdenkmälern zu Nutzungskonflik-
ten mit dem Tourismus, sei es durch
Rafting,KanuingoderKlettern.Hiersind
26
Massentierhaltung
Bei den Massentierhaltungen hat sich
2015 gegenüber dem Vorjahrkeinewesentliche Änderung ergeben. Dies trifft
sowohlaufBeschwerdenbetreffendGeruchsbelästigungen durch Nutztierhaltungen im Allgemeinen und Massentierhaltung im Besonderen als auch auf befürchteteGeruchsbelästigungenbeineuen Vorhaben zu. Ein Interessensausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Produktionsbedarfen und –bedürfnissen einerseits und den Bedürfnissen von Anrainerinnen und AnrainernandererseitsistzumErhaltdessozialen Friedens in den Gemeinden notwendig,inderPraxisjedochoftmalsnur
sehrschwierigzubewerkstelligen.
Verfahren nach dem NÖ IPPC-Anlagen
und Betriebegesetz (NÖ IBG) für Geflügel und Schweine werden nur äußerst
seltendurchgeführt.AufgrundderViehstandszahlen wären hier eigentlich wesentlichmehrVerfahrenzuerwarten.
Photovoltaikanlagen
BeidenPhotovoltaikanlagenhatsichinsofernetwasverändert,alsimJahr2015
nochmehrGebäudeanlagenundfastkeine Freilandanlagen mehr eingereicht
worden sind. Erstere betreffen die NÖ
Umweltanwaltschaft lediglich durchunsereParteistellunglautNÖElektrizitätswesengesetz,letztereauchdurchunsere
ParteistellungimBewilligungsverfahren
nach dem NÖ Naturschutzgesetz. WährendkleinereFreianlagen,diesichmeist
im Haus- und Hofbereich befinden, naturschutzrechtlich meist unproblematischsind,trifftdiesaufisoliertsituierte
Großanlagennichtimmerzu.
Biogasanlagen
Im Berichtsjahr 2015 sind, wie auch
bereitsindenJahrendavor,dieBewilligungsverfahren hinsichtlich neuer Biogasanlagen erheblich zurückgegangen.
EswarennurvereinzelteAbänderungen
oder Erweiterungen von bereits bestehendenAnlagenzuverzeichnen.
Auch 2015 wurden wieder einige Problemanlagen stillgelegt, sei es aus wirtschaftlichen Gründen oder seitens der
Behörde. Vereinzelt gibt es jedoch nach
wie vor Geruchsbeschwerden, die jedoch in der Regel einige wenige „altbekannteAnlagen“betreffen.Insbesondere
zwei Anlagen führen weiterhin regel-
27
mäßig zu zahlreichen Beschwerden.
schutzgebiet für Baulanderweiterungen
Hier ist die NÖ Umweltanwaltschaft be-
inderWachaugenannt.
müht, einenAusgleich zwischenderBe-
treiberseite und den Anrainerinnen so-
wie Anrainern zu finden. Die gewählten
Umweltverträglichkeitsprüfung AnsätzezeigenzwarWirkung,eskommt
jedoch immer wieder zur Rückschlägen,
weshalb eine vermehrte Kontrolle seitens der Behördenorgane erforderlich
ist.
Raumordnung
Die NÖ Umweltanwaltschaft kann im
Rahmen der Änderung der regionalen
Raumordnungsprogramme Stellungnahmen hinsichtlich der Auswirkungen auf
die Schutzgüter im Naturschutz abgeben.HierbeiwirdvonunsvielZeitinBesprechungen mit Bürgerinnen und BürgernundmitExpertinnenundExperten
sowieinBegehungeninvestiert.Inwenigen Fällen sind von der NÖ Umweltanwaltschaft im Zusammenspiel mit den
Amtssachverständigen für Naturschutz
ergänzende Untersuchungen hinsichtlich der Schutzgüter bzw. des Landschaftsbildes zu fordern. Hier seienbeispielsweise Umwidmungsverfahren in
sensiblen Lebensräumen wie dem Wiener Wald und in einem Landschafts-
Bei den UVP-Verfahren waren es auch
2015 große Infrastrukturprojekte wie
etwa „Flughafen Wien dritte Piste“,
„Semmering Basistunnel neu“, „A5
Nord/Weinviertelautobahn“,derbereits
weiterobenbesprochene„Marchfeldkogel“oderdie„S8Marchfeldschnellstrasse“, welche die Schwerpunkte unserer
diesbezüglichen Tätigkeit darstellten.
Darüberhinaussindesvorallemdiebereits erwähnten Windkraftanlagen und
diverse UVP-Feststellungsverfahren, die
aufgrund der sehr komplexen Materien
einen bedeutenden Ressourceneinsatz
erfordert haben. Insgesamt fielen im
Jahr 2015 111 UVP-Verfahren an und
somit mehr als in jedem anderen Bundesland. In diesem Bereich hat sich im
Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich
wenigverändert,zumaldieangeführten
Großprojekte die NÖ Umweltanwaltschaft in der einen oder anderen Form
über mehrere Jahre hindurch beschäftigen. Da es uns wesentlich ist, so oft es
gehtproaktivtätigzusein,kommtnoch
hinzu,dasswirunsnachMöglichkeitbereits vor Einleitung von UVP-Verfahren
28
einbringen, um die Interessen des Umweltschutzes bestmöglich wahren zu
können (beispielsweise „Weinviertelleitung“). Und auch die eine oder andere
grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (etwa zum „Kernkraftwerk Paks“) verlangt unsere AufmerksamkeitundMitwirkung.
Abfallwirtschaftsgesetz2002
Im Jahr 2015 war neben der Wahrnehmung der Parteistellung im Bereich der
Deponien, wo die NÖ Umweltanwaltschaft die öffentlichen Interessen des
Naturschutzes zu vertreten hat, nach
wie vor das verstärkte Bestreben erkennbar,AushubinFormvon„Geländegestaltung“ oder „Bodenverbesserungsmaßnahmen“ außerhalb von Deponien
abzulagern und somit das strenge RegimedesAbfallwirtschaftsrechtszuumgehen. In mehreren derartigen Fällen
hat die NÖ Umweltanwaltschaft – wie
schon in den Jahren zuvor – von ihrem
Antragsrecht auf Einleitung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 6 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 Gebrauch gemacht. Weiters sei an dieser Stelle auf
die Ausführungen über die geplanten
„Deponiehügel“(vgl.Punkt3.,S.13ff.)in
diesemBerichthingewiesen.
Mobilfunkanlagen
Hier gibt es für das Jahr 2015 insofern
Neues zu berichten, als auch in Österreich der Rollout von „LTE“, der Mobilfunktechnik der vierten Generation, voranschreitet. Derzeit wird die NÖ Umweltanwaltschaft daher immer wieder
auch mit Neuerrichtungen und Mastenerhöhungen sowie mit Nachrüstungen
von bestehenden Anlagen im Naturschutzverfahren befasst. Durch diese
UmbaumaßnahmenkommendieseAnlagen wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung, womit es folglich vermehrt
zuAnfragenbesorgterBürgerinnenund
BürgerbeiunsinHinblickaufmögliche
problematischegesundheitlicheAuswirkungenkommt.
29
7.UnterstützungvonBürgerinnen,BürgernundGemeinden
BeratunginVerfahrenüber
MaßnahmenundAnlagendie
Umweltbetreffend
Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag hat die NÖ Umweltanwaltschaft
auch im Jahr 2015 wieder viele Bürgerinnenund-bürgersowieGemeindenin
Verwaltungsverfahren über Maßnah-
Beratunghinsichtlichprivater
men und Anlagen die Umwelt betref-
umweltrelevanterMaßnahmen
fendberatendunterstützt.Daruntersind
sowohldieBeratung oderVertretungin
DieNÖUmweltanwaltschafthatimLau-
Wasserrechts-oderBetriebsanlagenver-
fe des Jahres 2015 wieder zahlreiche
fahrenalsauchdieBearbeitungvonBe-
Bürgerinnen und Bürger bei privaten
schwerden über umweltrelevante Miss-
umweltrelevanten Maßnahmen – so-
stände sowie direkte projektbezogene
wohl rechtlich als auch fachlich – bera-
Beratungstätigkeitzuverstehen.
ten. Diese Beratungstätigkeit erstreckte
sichvonderPrüfungbeabsichtigterVor-
Eine diesbezügliche Beratungstätigkeit
haben auf ihre Machbarkeit unter den
wird zunehmend auch von Unterneh-
gegebenen Rahmenbedingungen über
men hinsichtlichStandortwahlundPro-
AuskünfteinRechts-undSachfragenbis
jektchancen in Anspruch genommen,
hin zu maßgeschneiderten Einzelbera-
zudem auch von den Planungsträgerin-
tungen mit konkreten Lösungsansätzen.
nen und -trägern großer Infrastruktur-
Diese Beratungen fanden auf unter-
projekte (Straßen- und Eisenbahnbau,
schiedlicheArtundWeisestatt,nämlich
Wasserwirtschaft).
per E-Mail, telefonisch (etwa auch An-
fragen über das „Natur im Garten“-
Telefon), in persönlichen Gesprächen
am Sitz der NÖ Umweltanwaltschaft in
St.PöltenoderauchdirektvorOrt.
30
SprechtageanBezirkshaupt-
AktiveTeilnahmeanBürger-
mannschaften
meisterInnen-Konferenzen
Im Jahr 2015 wurden gesamt sechs
Zwecks Information der Bürgermeis-
Sprechtage an unterschiedlichen Be-
terInnen sowie AmtsleiterInnen über
zirkshauptmannschaften
abgehalten,
unsere Aufgaben und Möglichkeiten ge-
wobeinebendem/derfürdenBezirkzu-
nerell sowie über aktuelle Themen im
ständigen Fachreferentin/Fachreferen-
jeweiligen Bezirk war ich als Leiter der
tenauchichalsLeitungderNÖUmwelt-
NÖ Umweltanwaltschaft im Jahr 2015
anwaltschaft immer und durchgehend
bei gesamt sechs BürgermeisterInnen-
für Anliegen und Fragen von Interes-
Konferenzen mit einem Vortrag samt
sentInnen zur Verfügung gestandenbin.
Diskussionsmöglichkeit vertreten. Dies
Es folgen die Daten der Sprechtage im
hat großen Anklang gefunden und zu-
Jahr2015:
dem die Möglichkeit eröffnet, im Rah-
men der Veranstaltungen als auch am
·
BHHollabrunn(15.April2015)
Rande derselben konkrete Probleme
·
BHWr.Neustadt(20.Mai2015)
bzw. Vorhaben der Gemeinden zu be-
·
BHSt.Pölten(24.Juni2015)
sprechen und Lösungsansätze zu ent-
·
BHScheibbs(23.September2015)
wickeln. Es folgen die Daten der Kon-
·
BHKorneuburg(4.November2015)
ferenzen:
·
BHMödling(10.November2015)
Ø BHHollabrunn(15.April2015)
Im Rahmen dieses niederschwelligen
Ø BHKorneuburg(29.April2015)
Angebots konnten insgesamt 32 Par-
Ø BHNeunkirchen(21.Mai2015)
teien (oft bestehend aus mehreren Per-
Ø BHMistelbach(5.Oktober2015)
sonen) beraten bzw.informiertwerden.
Ø BHMödling(10.November2015)
Wir werden diese Serviceleistung auch
Ø BHGmünd(26.November2015)
inHinkunftbeibehalten.
Nach Maßgabe der vorhandenen be-
grenztenRessourcenwerdenwirandiesen Konferenzen auch in Zukunft aktiv
teilnehmen.
31
BezüglichderTeilnahmeanTreffenvon
Punkt 11., S. 48, dieses Berichts hinge-
UmweltgemeinderätInnen
wiesen.
wird
auf
8.Konfliktmanagement,MediationenundModerationen
·
Ruhender Verkehr – Verkehrsbehin-
Die NÖ Umweltanwaltschaft hat auch
derung durch parkende Autos und
2015 wieder Mediationen und Konflikt-
Busse,
managementverfahren – meist über Er-
suchen von Gemeinden – durchgeführt.
·
Lärmbelästigung
der
Nachbarn
In der Regel handelte es sich dabei um
durchdenGastgartenundVeranstal-
Konflikte, die auf dem „normalen
tungen,sowie
Rechtsweg“ nicht zufriedenstellend ge-
löst werden können. Grundvoraus-
·
setzung für ein diesbezügliches Tätig-
werden der NÖ Umweltanwaltschaft ist
InmehrerenSitzungenistessowohlge-
dabei,dassessichumeinenKonfliktmit
lungen, eine Lösung für das Verkehrs-
Umweltbezughandelt.
problem zu finden, als auch einige Lö-
sungsansätze für die anderen Probleme
zuentwickelnundzuvereinbaren.
„MediationMostschank“
Geruchsbelästigungen.
EinbesondererDankgehtindiesemZu-
sammenhangandieBezirkshauptmann-
Als Beispiel soll hier die „Mediation
schaft Sankt Pölten, die das Verfahren
Mostschank“ genannt werden: Über Er-
durchdenzuständigenGewerbejuristen
suchendesBürgermeistersderMarktge-
sowiedurchdasrascheundunbürokra-
meinde Obergrafendorf führt die NÖ
tische Vorgehen der Verkehrsabteilung
Umweltanwaltschaft ein Mediationsver-
unterstützt hat. Dies war für die Klar-
fahrendurch.
stellung der rechtlichen Situation sowie
für das Finden und anschließende Im-
DiewesentlichenThemendabei:
plementieren einer Verkehrslösung von
großer Bedeutung. Das Verfahren ist
zum Zeitpunkt der Berichtserstellung
32
noch am Laufen, die Zukunft wird zei-
Im Bereich der Konfliktmoderation
gen, wie nachhaltig die Ergebnisse sein
möchteichalsBeispielaufmeineTätig-
werden.
keitfürdieNÖUmweltanwaltschaftzum
Thema „Mountainbiken im Biosphären-
Die NÖ Umweltanwaltschaft verfügt
parkWienerwald“hinweisen:
über drei ausgebildete Mediatoren: Die
vonDipl.-Ing.HerbertBeyer,MAS,Dipl.Ing. Dr. Erwin Huter, MA, und mir fachkundig begleiteten Mediationsverfahren
betreffen vor allem Nachbarschaftskonflikte, die sich thematisch zumeist um
Geruchs- bzw. Lärmemissionen drehen.
Generell versucht die NÖ Umweltan-
waltschaft hilfreich in Konfliktsysteme
mit Umweltbezug zu intervenieren, so-
MountainbikenimWaldisteinkonflikt-
fern gesetzlicher Auftrag sowie Rolle
trächtigesThema.WährendMountainbi-
dieszulassen.JenachSituationundKon-
ker auf anspruchsvollen legalen Strek-
flikteskalation erfolgt dies in unter-
ken ihrem Hobby nachgehen wollen,
schiedlichenSettings,etwainFormver-
sind GrundeigentümerInnen zur Einhal-
mittelnder Gesprächsführung („Runder
tung des Forstgesetzes und zur Haf-
Tisch“), Konfliktmoderation, Mediation,
tungsübernahme verpflichtet. Auch die
usw.
berechtigten Interessen des Natur-
schutzes und jene anderer Erholungs-
Soweitunsdasmöglichistunterstützen
suchender stehen oftmals im Wider-
wir zum Thema Konfliktmanagement
spruchzujenenderBiker.Aufgrundder
nebendenBürgermeisterinnenundBür-
zunehmendenEskalationeinesKonflikts
germeisternauchBezirkshauptleuteund
im Raum Klosterneuburg/Weidlingbach
Umweltgemeinderätinnenund–räte.
habe ich auf Ersuchen der neu ge-
gründeten
bestehendausdemMountainbikeverein
MountainbikenimBiosphärenparkWienerwald
„Mountainbike-Plattform“,
„Wienerwaldtrails“, dem „Biosphärenpark Wienerwald Management“, dem
Stift Klosterneuburg, den „Österreichischen Bundesforsten“ (ÖBf), „Wiener-
33
waldTourismus“unddemForstamtder
Weidlingbach,derzumZeitpunktderEr-
Stadt Wien, im ersten Quartal 2015 ei-
stellungdiesesBerichtskurzvorderEr-
nen Stakeholder-Dialog zum Thema
öffnungsteht.DurchdieEntwicklungat-
„Mountainbiken
Biosphärenpark
traktiver und miteinander vernetzter
Wienerwald“ mitkonzipiert und mode-
Mountainbike-Trails erwartet sich die
riert.Über50TeilnehmerInnenausver-
Plattform eine Entlastung des übrigen
schiedenen Bereichen der Gesellschaft
Natur- und Erholungsraums und damit
(Verwaltung, Forst, Naturschutz, Wan-
eine Abnahme der Interessenskonflikte.
dernundSport,GrundeigentümerInnen,
Die Umsetzung wird durch die Univer-
usw.) waren der Einladung gefolgt. Es
sität für Bodenkultur (BOKU) wissen-
standen dabei der kooperative Dialog
schaftlichbegleitet.
über die unterschiedlichen Interessen
und die bisherige Arbeit an einer
Schließlich ist zu erwähnen, dass Dipl.-
gemeinsamen Vision für ein nachhal-
Ing. Herbert Beyer, MAS aufgrund eines
tiges Mountainbiken im Wienerwald im
BeschlussesderNÖLandesregierungals
Vordergrund.
einer von sieben Vertretern des Landes
Niederösterreichs dasselbe im Verein
Aktuell entwickelt die Plattform einen
„Dialogforum Flughafen Wien“ vertritt.
im
Trailpark im Raum Klosterneuburg/
9.BeispieleausderPraxis
anwaltschafthäufigbefasst.UnserePar-
Die nachstehenden Praxisbeispiele sol-
teistellung beschränkt sich im konzen-
len zeigen, wie sich die NÖ Umweltan-
triertenVerfahrennachdemAbfallwirt-
waltschaft zwecks VertretungderInter-
schaftsgesetz(AWG)2002idgF.aberauf
essendesUmweltschutzesinvolviert:
das Recht, die Einhaltung von natur-
schutzrechtlichen Vorschriften geltend
„BodenaushubdeponieSeefeld“
zu machen. Wesentliches Augenmerk
wird von der NÖ Umweltanwaltschaft
MitVerfahrenzurGenehmigungvonBo-
daher einerseits auf den gewählten
denaushubdeponienist dieNÖUmwelt-
Standortundandererseitsaufdienach-
34
folgende Rekultivierung der jeweiligen
specht, Neuntöter, Sperbergrasmücke,
Bodenaushubdeponiegelegt.
etc.),entwickelt.
2015 wurde inderMarktgemeindeSee-
AufAnfragebeiderMarktgemeindeSee-
feld-KadolzeineDeponieabgeschlossen,
feld-Kadolz wurde mitgeteilt, dass die
die nach einem bereits 1981 beendeten
geplanten
Sandabbau 1989 genehmigt wurde. Im
menzurBeseitigungderSteilwändeaus
Jahr2012wurdedieNÖUmweltanwalt-
Sicherheitsgründen(Absturzgefahr)und
schaft darauf hingewiesen, dass sich im
inweitererFolgezurNutzungdesAreals
Bereich der Deponie eine Steilwand be-
für eine Rinderhaltung gesetzt würden.
finden würde, in der Bienenfresser und
Es wurde auch auf einen diesbezügli-
einSteinkauzbrüteten,nunabergeplant
chen Gemeinderatsbeschluss hingewie-
wäre, diese Steilwand im Rahmen von
sen.
Abschlussmaßnahmen
abzuschieben
Deponieabschlussmaßnah-
und damit den wertvollen Lebensraum
DieNÖUmweltanwaltschafthatdeshalb
zuzerstören.Beieinerdaraufhinvorge-
die Abteilung „Umwelt- und Energie-
nommenen Besichtigung des Areals
recht“beimAmtderNÖLanderegierung
konnte festgestellt werden, dass das
umdringendeAnberaumungeinerÜber-
1989 genehmigte Projekt nicht zur
prüfungsverhandlung unter Beiziehung
Gänze umgesetzt worden war und da-
von Sachverständigen für Naturschutz,
durch Steilwandbereiche erhalten wa-
DeponietechnikundGeologieersucht.
ren,diezahlreichekleinereundgrößere
Löcheraufwiesen. Diese Löcherwurden
In einer daraufhin durchgeführten Ver-
einerseitsvonBienenfressernundande-
handlung mit Ortsaugenschein wurde
rerseits von einer Vielzahl verschiede-
von der Sachverständigen für Natur-
ner Insekten (Hautflügler) angelegt.
schutz die besondere Wertigkeit der
Durch die relativ abgeschiedene Lage
Steilwände für den Lebensraum bestä-
und der von Halbtrockenrasen gepräg-
tigt.VomSachverständigenfürGeologie
tenUmgebungderSteilwändehattesich
wurde festgestellt, dass die Steilwände
der Deponiebereich zu einem äußerst
aus Sicherheitsgründen nicht unbedingt
hochwertigen Lebensraum, insbesonde-
entfernt werden müssen, sondern dass
re aus ornithologischer Sicht (Bienen-
durch entsprechende Maßnahmen (ins-
fresser, Turmfalke, Steinkauz, Blut-
besondere Herstellung eines SicherheitswallesundAufstellungvonWarnta-
35
feln) ein ausreichender Schutz vor Ab-
Zusammenlegungsverfahren
stürzen gewährleistet werden kann.
„Moidrams“und„Obergrünbach“
VomSachverständigenfürDeponietechnik wurde ebenfalls die Belassung der
Steilwände für möglich erachtet, sofern
entsprechende deponietechnische Maßnahmen
(Deponieoberflächenabdek-
kung,etc.)vorgesehenwerden.
Die Marktgemeinde Seefeld-Kadolz hat
daraufhin erklärt, ein diesen Vorgaben
entsprechendes DeponieabschlussprojektausarbeitenzulassenundesderBehörde anzuzeigen. Kurz darauf wurde
dasProjektvorgelegt,dasnachpositiver
Beurteilung durch die beigezogenen
Sachverständigen von der Behörde zur
Kenntnis genommen werden konnte.
2015 wurde im Rahmen einer weiteren
Überprüfungsverhandlung festgestellt,
dass die Abschlussmaßnahmen dem
Projekt entsprechend durchgeführt und
dadurch sowohl die deponie- als auch
die sicherheitstechnischen Anforderungenerfülltwurden.
Durch das rasche und unbürokratische
Handeln der Behörde und aufgrund des
Verständnisses der Markgemeinde Seefeld-Kadolz für die angeregtenMaßnahmen konnte ein Naturjuwel von außergewöhnlicher Bedeutung erhalten werden.
Wie bereits in den vergangenen Tätigkeitsberichten ausgeführt wurde stellen
Verfahren nach dem FlurverfassungsLandesgesetz 1975 idgF., vor allem die
Zusammenlegungsverfahren, ein sehr
wichtiges Aufgabengebiet für die NÖ
Umweltanwaltschaftdar,weilinderartigenVerfahrengroßeGebiete(inderRegel ca. 200 bis 500 Hektar) durch die
Zusammenlegung von Ackerflächenund
diedadurchbedingteVerlegung,Entfernung oder Neuanlage von Landschaftselementenverändertwerden.
InderFolgesollunseredabeigegebene
mannigfaltige Aufgabenstellung grundsätzlich erörtert bzw. beispielhaft über
zwei große Zusammenlegungsverfahren
berichtet werden, die im Jahr 2015
durchgeführtwurden:
Das Mitwirkungsrecht der NÖ Umweltanwaltschaftgründetsichauf§ 14ades
Flurverfassung-Landesgesetzes
1975
idgF., wonach vor Erlassung des Plans
der gemeinsamen Maßnahmen und AnlagenderNÖUmweltanwaltschaftunter
Vorlage der Planungsunterlagen die
Möglichkeit zu geben ist, innerhalb von
sechs Wochen die Feststellung zu bean-
36
tragen, ob für das Vorhaben eine Um-
ten Gebiete ausgeschlossen werden
weltverträglichkeitsprüfung
durchzu-
konnte.InsgesamtwerdenZusammenle-
führen ist. Vorweg ist aber von der NÖ
gungsverfahren aber nur selten auf
Agrarbezirksbehördezuklären,obeiner
Grundstücken innerhalb eines derar-
der folgenden Tatbestände für die
tigenSchutzgebietesdurchgeführt.
Durchführung einer Umweltverträglich-
keitsprüfungerfülltist:
Wesentlich anders verhält es sich beim
letzten Aufzählungspunkt, weil Zusam-
·
Entwässerung von Kulturland von
menlegungsverfahren
mehrals30ha;
schwerwiegendeAuswirkungenaufvor-
Geländeveränderungenvonmehrals
haben.
einem Meter Höhe auf einer Fläche
vonmehrals20ha;
DieZusammenlegungvonGrundstücken
·
und die Schaffung von größeren und
wennnaturschutzrechtlichgeschütz-
einfacher
te Gebiete berührt werden und eine
flächen kann oft nur durch Beseitigung
erhebliche Gefährdung des Schutz-
oder zumindest Beeinträchtigung von
zweckszuerwartenist;
Rainen,Hecken,Böschungen,Feldgehöl-
·
immer
handene naturnahe Strukturelemente
·
fast
bewirtschaftbaren
Acker-
zen oder Waldrändern erreicht werden.
wenn sich durch die vorgesehenen
EsistdaherimAgrarverfahreneineBe-
Maßnahmen und Anlagen die quali-
wertung vorzunehmen, inwieweit eine
tative und quantitative Ausstattung
qualitative oder quantitative Verringe-
an naturnahen Strukturelementen
rungderbeanspruchtenLandschaftsele-
im Zusammenlegungsgebiet insge-
mente erfolgt und wie diese Verringe-
samtwesentlichverringernwürde.
rung vermieden bzw. durch geeignete
Maßnahmen und Anlagen ausgeglichen
Die ersten beiden Punkte waren bisher
werdenkann.
noch nie erfüllt. Schutzgebiete gemäß
dem dritten Aufzählungspunkt werden
Relativ einfach erscheint diese Bewer-
zwar manchmal randlich berührt, die
tung hinsichtlich der quantitativen Ver-
Planungen konnten aber immer so ge-
ringerung
staltet werden, dass eine erheblicheGe-
weil betroffene Flächen leicht addiert
fährdung des Schutzzwecks der berühr-
und somit erfasst werden können. Viel
der Landschaftselemente,
37
schwieriger verhält es sich bei der Be-
Bei allen größeren Verfahren erfolgt
wertung aus qualitativer Sicht. Land-
diesinderWeise,dasswirnachVorlage
schaftselemente haben vielfache Funk-
der Planungsunterlagen eine Begehung
tionen, wie etwa Erosionsverminderung
bzw. Befahrung des Zusammenlegungs-
(Wasser, Wind), als Biotopverbundele-
gebietes gemeinsam mit VertreterInnen
menteundvorallemalsLebensraumfür
der NÖ Agrarbezirksbehörde und des
Flora und Fauna. Diese Lebensräume
Ausschusses der Zusammenlegungsge-
reichen von relativ artenarmen Schmal-
meinschaft unternehmen. Die NÖ Um-
rainen bis zu hochwertigen Feuchtbe-
weltanwaltschaftwirdvorallembeiZu-
reichenoderTrockenwiesen,vonmono-
sammenlegungsverfahren, die aus orni-
tonenFichtenkulturenbiszuökologisch
thologischer Sicht besonders kritisch
besonders wertvollen Feldgehölzen mit
sind,voneinemexternenExpertenbera-
Altholz- bzw. Totholzbeständen. Dane-
ten.ImRahmendieserBegehungenwer-
ben haben diese Strukturelemente na-
den die kritischen Bereiche diskutiert
türlich auch eine besondere Bedeutung
undseitensderNÖUmweltanwaltschaft
fürdasLandschaftsbild.
Änderungswünschebekanntgegeben.
In der Planung der gemeinsamen Maß-
Wichtigster Grundsatz für uns ist, dass
nahmenund Anlagen istdaher festzule-
hochwertige Landschaftselemente bzw.
gen, welche Landschaftselemente zur
Biotope (Moore, wertvolle Feuchtwie-
Verbesserung der Agrarstruktur ent-
sen, Trocken- und Halbtrockenrasen,
ferntwerdenkönnen,welcheunbedingt
etc.)unbedingtzuerhaltensind.Weiters
zuerhaltensindundwelcheAusgleichs-
istdaraufzuachten,dasseinBiotopver-
maßnahmen zur Erhaltung der wesent-
bundnetz erhalten bzw. durch Aus-
lichen Funktionen der Landschaftsele-
gleichsmaßnahmengeschaffenwird.Um
mente für die Beibehaltung der Arten-
diesen Anforderungen gerecht zu wer-
vielfalt und des Landschaftscharakters
denisteinzusätzlicherGrundbedarfun-
gesetztwerdenmüssen.
abdingbar. Der Grundbedarf ergibt sich
für die Erhaltung bestehender Land-
Diese Planung wird von ÖkologInnen
schaftselemente, der Schaffung von zu-
derNÖAgrarbezirksbehördevorgenom-
sätzlichen Grünmaßnahmen als Aus-
men. Sobald die Planung vorliegt, wird
gleich für entfernte Landschaftselemen-
dieNÖUmweltanwaltschaft imHinblick
te (Bodenschutzanlagen, Baumreihen,
auf ihr Mitwirkungsrecht beigezogen.
Krautstreifen) und für Wasserbauten
38
(Rückhaltebecken, Gräben). Gegenüber
men nach Agrarverfahren für erforder-
dem Bestand vor dem Zusammenle-
lich erachtet. So hat die NÖ Agrarbe-
gungsverfahrenistabereinzusätzlicher
zirksbehörde die folgende Auswertung
Bedarf an Flächen notwendig, weil
derFachliteraturvorgenommen:
durch die Schaffung von großen Acker-
flächen auch vermehrte Erosionsgefahr
-
Broggi „Naturnaher Flächenbedarfin
besteht,durchdenVerlustderkleinräu-
der Schweiz“ am Beispiel Schweizer
migen landwirtschaftlichen Strukturen
Mittelland:
viele gegebene positive Randstrukturen
Ist-StandannaturnahenFlächen:3,5
verloren gehen und bei Ausgleichsmaß-
%derKulturlandschaft.
nahmen gewachsene ältere Strukturen
Bedarf: Mindestens 12 % (Verdrei-
durch neue, oft erst nach Jahrzehnten
fachungdesBestandeserforderlich).
die gleiche Wirkung aufweisende Land-
-
schaftselementegeschaffenwerden.
Flächenanalyse
für
Deutschland
durchBund:
Wie die NÖ Agrarbezirksbehörde erho-
11 % der
ben hat, wurden in den durchgeführten
(Kernfläche 6,5 % und Biotopver-
Zusammenlegungsverfahren in den Jah-
bundachsen4,5%).
ren 2007 bis 2014 bei einer durch-
schnittlichen
Gesamtausstattung
an
-
Bundesgebietsfläche
Röser„Saum-undKleinbiotope“:
Grünanlagen von 4, 45 Prozent (in der
Bedarf an naturnahen Elementen/
Folge „%“) pro Zusammenlegungsgebiet
/Flächen in Agrarlandschaften min-
durchschnittlich um 1,39 % neue Grün-
destens5bis8%.
anlagen mehr hergestellt als vor Ein-
leitungdesVerfahrensbestandenhaben.
-
Thomet-Thoutberger (CH): „Ökolo-
Dieser von den GrundeigentümerInnen
gische Gestaltung und Nutzung der
zusätzlich aufzubringende Grundbedarf
Agrarlandschaft“1991
wurdeindenletztenJahrenvonVertre-
5 bis 10 % naturbetonte Biotope;
terInnenderLandwirtschaftzunehmend
müssen großteils neu geschaffen
kritisiert. Dazu ist seitens der NÖ Um-
werden.
weltanwaltschaft anzumerken, dass ne-
ben den bereits erwähnten Gründen
Darausergibtsichzuzweifelsohne,dass
auch die Fachliteratur einen zusätz-
in Niederösterreich der von den Land-
lichen Flächenbedarf für Grünmaßnah-
wirtinnen und -wirten aufzubringende
39
Grundbedarf für Ausgleichsmaßnahmen
meLösungensindklarerweisenichtim-
weit unter dem in der Fachliteratur ge-
mer ohne Kompromisse erzielbar.
fordertenMaßliegtunddahereinewei-
Kommt es aber zu einer gemeinsamen
tere Abnahme von Ausgleichsflächen,
Planabstimmung,sowirdeineVereinba-
wie dies von Teilen der Landwirtschaft
rung aufgesetzt, in der wir auf unser
gefordertwird,nichtzurechtfertigenist.
Recht, einen UVP-Feststellungsantrag
Betont soll auch werden, dass Aus-
einzubringen, verzichten. Dadurch kann
gleichsflächen vorwiegend auf landwirt-
das Verfahren wesentlich beschleunigt
schaftlichen Böden mit schlechteren
werden.
Bonitäten(mitAusnahmevonunbedingt
notwendigen Bodenschutzanlagen oder
Es kann berichtet werden, dass auch
Wasserbauten)vorgesehenwerden.
2015 in allen Fällen eine Einigung mit
den GrundeigentümerInnen erzielt und
In den meisten Zusammenlegungsver-
vonderEinbringungeinesUVP-Feststel-
fahren wird nach Begehung des Zusam-
lungsantrages abgesehen werden konn-
menlegungsgebietes eine Sitzung des
te.
Ausschusses der Zusammenlegungsge-
meinschaft durchgeführt, an der neben
Aus Sicht der NÖ Umweltanwaltschaft
der NÖ Agrarbezirksbehörde auch die
habensichderdirekteKontakt,dieDis-
NÖ Umweltanwaltschaft teilnimmt. In
kussionunddasSuchennachgemeinsa-
dieser Sitzung wird der Plan der ge-
men Lösungen mit den Grundeigen-
meinsamen Maßnahmen und Anlagen
tümerInnen bewährt. Für die betroffe-
vorgestellt
die
nenLandwirtInnenistesunseresErach-
Ausschussmitglieder als auch die NÖ
tensauchwichtig,persönlichmitVertre-
Umweltanwaltschaft geben ihre Ände-
terInnenderNÖUmweltanwaltschaftzu
rungswünsche dazu ab. Bei der Planab-
diskutierenundderenArgumentezuhö-
stimmung soll eine Lösung gefunden
ren.DadurchwirdnichtnurdasVerfah-
werden, die eine entsprechende Agrar-
ren beschleunigt, sondern es führt in
strukturverbesserung ermöglicht, aber
den meisten Fällen auch zu einer weit
gleichzeitig sollen auch die Interessen
höheren Akzeptanz von notwendigen
des Natur- und Landschaftsschutzes ge-
Grünmaßnahmen.
wahrtwerden.IndiesenSitzungenwer-
den die geplanten Maßnahmen und An-
2015wardieNÖUmweltanwaltschaftin
lagensehrintensivdiskutiert.Gemeinsa-
zahlreichenZusammenlegungsverfahren
und
sowohl
40
tätig. Über zwei wichtige Verfahren im
Vogelarten (Rote Liste Österreich bzw.
Waldviertel, die aus ökologischer Sicht
AnhangIderEUVogelschutzrichtlinie–
doch sehr unterschiedliche Ausgangsla-
79/409/EWG)
gen und Zielsetzungen aufwiesen, wird
Wachtel, Rebhuhn, Neuntöter, Sperber-
inderFolgeberichtet:
grasmücke, Heidelerche, Baumpieper,
Hohltaube, Wiesenpieper, Braunkehl-
„Z-VerfahrenMoidrams“:
chen,FeldschwirlundRaubwürger.
Durch das Umfahrungsstraßenprojekt
Zwettl wurden auch die landwirtschaft-
Neben der außergewöhnlich hohen Be-
lichen Flächen in der KG Moidrams be-
deutung des Gebietes für Tier- und
rührt unddurchschnitten.Deshalbwur-
Pflanzenarten lag jedenfalls auch eine
de ein Zusammenlegungsverfahren ein-
Besonderheit aus landschaftlicher Sicht
geleitet. Die landwirtschaftlichen Flä-
vor, weil Kulturlandschaften mit einer
chen in Moidrams zeigten sich als ty-
derartigen Vielfalt und solch hohem vi-
pische Waldviertler Streifenflur mit
suellen Natürlichkeitsgrad selbst im
einem engen Netz an Rainen (vielfach
Waldviertel zu einem Relikt geworden
mitKlaubsteinhaufen,diezumTeilüber-
undnurmehrseltenzufindensind.
wachsen und mit Sträuchern bestockt
waren), Hecken, Einzelbäumen sowie
Es war für die NÖ Umweltanwaltschaft
mitabwechselndverteiltenWiesen-und
indiesembesonderenFallnichteinfach,
Ackerflächen, die mosaikartig über das
ein Zusammenlegungsverfahren mitzu-
Gebiet verteilt waren. Der Anteil an na-
tragen. In guter Zusammenarbeit mit
turnahen Strukturelementen war mit
derNÖAgrarbezirksbehördeistschließ-
über 8 % der Gesamtfläche überdurch-
lich eine Lösung gelungen. So wurden
schnittlich hoch. Durch die gegebene
einerseitszurVergrößerungderSchläge
Strukturvielfalt mit Feuchtwiesen und
schmale Raine zwischen größeren Rai-
Magerstandorten war das Gebiet auch
nen oder Hecken herausgenommen, an-
von großer Bedeutung für Amphibien
dererseits wurden zur leichteren Be-
und Reptilien. Durch das UVP-Einreich-
wirtschaftung Hecken und Raine durch
operat zum Umfahrungsstraßenprojekt
die Zulage von Flächen verbreitert und
Zwettl lagen gute Kenntnisse über die
begradigt. Die Eingriffserheblichkeit
im Gebiet vorkommenden Vogelarten
konnte auch durch die Realisierung
vor. So konnten im Zusammenlegungs-
eines Heidelerchen-Ausgleichsflächen-
gebiet eine hohe Anzahl an sensiblen
projekts im Zusammenlegungsgebiet,
festgestellt
werden:
41
das im Rahmen der UVP „Umfahrung
kommen. Das Zusammenlegungsgebiet
Zwettl“ vorgeschrieben wurde, gemin-
war aber durch relative kleine und
dert werden. Im Hinblick auf den über-
schmaleAcker-undteilweiseWiesenflä-
durchschnittlich hohen Anteil an natur-
chen mit einem Netz an Schmalrainen
nahen Strukturelementen wurde von
geprägt,weshalbauchdasZusammenle-
uns
Zusammenlegungsverfahren
gungsverfahren eingeleitet wurde. Die
Moidrams auch kein Mehr an Aus-
Besonderheit war aber, dass das Pro-
gleichsflächen gefordert, sodass nach
jektsgebieteinenwesentlichenAnteilan
Abschluss des Verfahrens der Anteil an
der national bedeutendsten Wiesenwei-
Landschaftselementen bei etwas über 8
hen-Population Österreichs im nörd-
%derGesamtflächelag.
lichenWaldviertelaufweist.
Wenn sich auchmanche Landwirteeine
Die Hauptgefährdung der Wiesenweihe
weitgehende Entfernung der Land-
(Anhang I derEU-Vogelschutzrichtlinie)
schaftselementegewünschthaben,soist
besteht in der landwirtschaftlichen In-
esletztlichdochgelungen,fürdieLand-
tensivierung und somit vor allem auch
wirtschaft eine wesentliche Verbesse-
in der Durchführung vongroßräumigen
rungderAgrarstrukturzuerzielen,weil
Grundstückszusammenlegungen.
die durch das Umfahrungsprojekt zer-
der angestrebten Verbesserung der
schnittenen Flächen zusammengelegt,
Agrarstruktur durch die Vergrößerung
dieÄckerwesentlichvergrößertunddie
der Äcker geht neben dem Verlust der
Bewirtschaftbarkeit erleichtert werden
FeldvielfaltundvonFeldrandstrukturen
konnten.Gleichzeitigkonntenaberauch
sowieDauergrünlandvorallemauchdie
derLandschaftscharakterunddieökolo-
Entfernung derSchmalraine einher. Da-
gische Wertigkeit dieses besonders
durch wird der Wiesenweihe – die
wertvollen Landschaftsteiles erhalten
Kleinsäuger (vor allem Feldmäuse) als
bleiben.
Beutetierehat– dieNahrungsgrundlage
entzogen. Die am Boden brütende Wie-
„Z-VerfahrenObergrünbach“:
senweihe hat sich zwar insofern ange-
Ganz anders als in Moidrams zeigt sich
passt, als sie immer mehr in Getreide-
die Landschaft in Obergrünbach. Hier
feldern brütet, der durch die landwirt-
liegt eine eher strukturarme Offenland-
schaftliche Intensivierung bedingte Ver-
schaft vor, in der Feldgehölze, Hecken
lustanNahrungsflächenführtaberletzt-
im
und Einzelbäume nur vereinzelt vor-
Mit
42
lich zu einer Vernichtung des Lebens-
Wiesenweihe erhalten werden kann
raumesfürdiesesoselteneVogelart.
wird sich aber erst in den kommenden
Jahrenzeigen.
Im Zusammenlegungsverfahren Ober-
grünbach galt es daher, die landwirt-
schaftlichen Intensivierungspläne mit
WindparkPalterndorf-Dober-
den Mindestanforderungen für den Er-
mannsdorf-Neusiedl/ZayaSüd:
halt der Wiesenweihenpopulationabzustimmen.DerVerlustderkleinräumigen
landwirtschaftlichenStrukturenunddamit der Schmalraine wurde vor allem
durch die Anlage von breiteren Krautstreifen ausgeglichen. Dabei wurde einerseitsaufdielandwirtschaftlichenBedürfnisseinsofernRücksichtgenommen,
indem nach Möglichkeit „Zwickel“ und
nur schlecht bewirtschaftbare Flächen
für die Anlage von Krautstreifen herangezogenwurden,andererseitsaberauch
der Fokus auf die Herstellung eines
wirksamen Biotopverbundnetzes gelegt
wurde. DieNÖ Umweltanwaltschaftfordert auch in Offenlandschaften das vereinzelte Aussetzen von Sträuchern, weil
die Erfahrung gezeigt hat, dass Krautstreifen ohne jegliche Bepflanzung mit
größerer Wahrscheinlichkeit im Laufe
derZeitverschwinden.SchließlichkonnteinObergrünbachdersehrgeringeflächige Anteil an Landschaftselementen
vor Durchführung des Zusammenlegungsverfahrens von 1,45 % auf
zumindest 3,36 % danach erhöht werden. Ob dadurch der Lebensraum der
EinBeispielzumThema„WindkraftundVogelschutz“
Der
Landschaftsraum
„Weinviertel
Nordost“ stellt aus ornithologischer
Sicht–aufgrundderNähezudenMarchThaya-Auen) – einen wertvollen und
schutzbedürftigen
Lebensraum
für
windkraftsensible Vogelarten wie etwa
Kaiseradler, Seeadler und Rotmilan dar,
aberaucheinengeeignetenStandortfür
die Erzeugung von Windenergie. Dieser
Themenkomplex „Windkraft – Vogelschutz“ wurde in einer vom Land
Niederösterreich in Auftrag gegebenen
Studie(LiteraturhinweisamEndedieses
Beitrags),die2015veröffentlichtwurde,
detailliertaufgearbeitet.
Die im Frühjahr 2015 eingereichte Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) für
das Windparkprojekt „Palterndorf-Dobermannsdorf-Neusiedl/ZayaSüd“sieht
dieErrichtungvon13Windkraftanlagen
mit einer Gesamthöhe von 200 Metern
vor. Bei einem Abgleich der geplanten
43
Windkraftstandorte durch die NÖ Um-
laufenden Kollisions- und Telemetrie-
weltanwaltschaft mit der angesproche-
studiefürdasgegenständlicheGenehmi-
nen Studie wurde festgestellt, dass acht
gungsverfahrenein.
der insgesamt 13 Windkraftanlagen in
einer sogenannten Vorbehaltszone zu
Mittlerweile(Mai2016)liegennundrei
liegen kommen. Entsprechend der Stu-
weiterevertiefendeStudienvor,ausde-
die erschien die Umsetzung der Wind-
nen der Schluss gezogen werden kann,
kraftvorhaben aufgrund der damals ak-
dassdergeplanteWindparknichtinden
tuellenDatenlage möglich, für eine end-
Hauptaktivitätszentren von Kaiser- und
gültige Abklärung aus ornithologischer
Seeadlerbzw.Rot-undSchwarzmilanzu
Sicht waren jedoch noch die Ergebnisse
liegen kommt. Aufgrund der Ergebnisse
des laufenden Kollisionsmonitoringsso-
der Raumnutzungsanalyse wurde der
wie der Telemetriestudie abzuwarten.
Genehmigungsantrag jedoch dahinge-
Entsprechend den Intentionen des Lan-
hend eingeschränkt, dass die drei öst-
des Niederösterreich sollte mit der in
lichsten Windkraftanlagen entfallen sol-
Auftrag gegebenen Studie eine Abstim-
len (höhere Aktivitätsdichte nach Osten
mung zwischen den Interessen des Na-
hin)undnurmehrzehnAnlagenerrich-
turschutzes (Ornithologie) und des Kli-
tetwerdensollen.DasUVP-Verfahrenist
maschutzes erfolgen, wobei der Fokus
im Zeitpunkt der Erstellung dieses Be-
für die Ausweisung der Potenzial- und
richtsnochimLaufen.
AusschlussflächenaufeineregionaleGe-
samtbetrachtung gelegt wurde. Da zum
Literaturhinweis:
Zeitpunkt der Einreichung die erforder-
„Kleinregionales Fachkonzept March-Thaya-Re-
lichen Daten hinsichtlich der Raumnut-
gion:GroßkrutNord,Altlichtenwarth,Palterndorf
zung durch windkraftrelevante Großvögel und bezüglich des Kollisionsrisikos
Südost, Zistersdorf Nordost und Mitte und DürnkrutOst;Eignungs-undAusschlussflächenfürdie
Widmung von Windkraftanlagen für 18 Gemein-
noch nicht vorlagen, die Einhaltungund
denimBereichWeinviertelNordostausderSicht
UmsetzungderVorgabendeskleinregio-
desVogelschutzes“;DeutschWagram2015.
nalen Fachkonzeptes jedochalsVoraus-
setzung für einen aus ornithologischer
Sicht verträglichen Ausbau der Wind-
kraft in der Region zu sehen sind, for-
dertenwirinunsererStellungnahmezur
UVE die Einbringung der Daten aus der
44
Fracking–schriftlicheErklärung
reichentfaltenwürde.AufInitiativeund
derOMV
Drängen der NÖ Umweltanwaltschaft
Anfang des Jahres 2015 sind mehrere
Anfragen und Hinweise von BürgerInnen und –initiativen bei uns eingegangen, mit welchen der Besorgnis Ausdruck gegeben wurde, dass die OMV
„Fracking“-Aktivitäten in Niederöster-
wurde seitens der Geschäftsleitung der
OMVschriftlicherklärt,dassseitensdes
Unternehmenssowiewirtschaftlichverbundener Unternehmen keinerlei Aktivitätenstattfindenbzw.geplantsind,die
unterdenBegriff„Fracking“imweiteren
Sinnefallen.
10.BeobachtungderVerwaltungspraxisaufdemGebietdes
Umweltschutzes&ErstattungvonVerbesserungsvorschlägen
mationen für Feststellungsanträge ge-
Die NÖ Umweltanwaltschaft ist zur
mäß NÖ Naturschutzgesetz, Abfallwirt-
BegutachtungvonGesetzen,Verordnun-
schaftsgesetz und UVP-Gesetz subsum-
gen und anderen Normen aus der Sicht
mieren.
des Umweltschutzes berufen undleistet
AnregungenzurbesserenGestaltungder
Bezüglichder Anregungen zur besseren
Umwelt. Darüber hinaus wird auch die
Gestaltung der Umwelt sollen hier bei-
Vollziehung von Rechtsmaterien durch
spielsweisedieInvolvierungindieBear-
dieBehördenbeobachtet,wobeiderNÖ
beitungderProblemstellung„Mountain-
Umweltanwaltschaft hierbei aufgrund
bikenimWald“unddieMitbeauftragung
ihrer überregionalen Zuständigkeit be-
derStudie„AusgleichfürEingriffeinNa-
sondere Bedeutung zukommt. Durch
tur und Landschaft“ (Literaturhinweis
den dadurch möglichen Überblick kön-
am Ende dieses Beitrags) genannt wer-
nen beispielsweise Unterschiede im
den.
Vollzug zwischen einzelnen Bezirken
und Magistraten bzw. auch Vollzugsde-
Ausgangspunkt für die Beauftragung
fizite aufgezeigt werden. Unter diesen
dieser Studie ist die Tatsache, dass ein
PunktlassensichauchdieAntragslegiti-
funktionierenderNaturhaushaltzweifel-
45
los die Basis für die Land- und Forst-
Es werden Möglichkeiten und zugleich
wirtschaft sowie die Erholungs- und
auch die Notwendigkeit zur Weiterent-
Freizeitnutzungist.Mitderstetigzuneh-
wicklung der Eingriffsregelung und
menden Beanspruchung von Natur und
ihres Vollzuges aufgezeigt. Das bearbei-
Landschaft steigt die Bedeutung des
tete Spektrum umfasst rechtliche Rah-
noch verbliebenen Freiraums. Zur Ver-
menbedingungen, die einzuhaltende
meidung, Verminderung bzw. allfälligen
„Prüfkaskade“ bei beabsichtigten Ein-
Kompensation von Beeinträchtigungen
griffen, die Sicherung von Kompen-
des Naturhaushaltes und zwecks Auf-
sation,dieEinrichtungeinesKompensa-
rechterhaltungseinerLeistungsfähigkeit
tionsflächenkatasters (vgl. Punkt 4., S.
sind jedenfalls umfassende Überlegun-
19 f.), unterschiedliche Möglichkeiten
gen anzustellen und erfolgversprechen-
der Trägerschaft für geeignete Flächen
de Ansätze für die Zukunft zu diskutie-
(inklusiveÜberlegungenzu„Ökokonten-
ren.
Modellen“), Varianten der Überbindung
von Pflegeverpflichtungen, Vertragsmo-
Auf Initiative der Landesumweltanwalt-
delle,usw.
schaften von OÖ, NÖ und dem Burgen-
land wurde – in Abstimmung mit
Im Rahmen öffentlicher Tagungen (im
Infrastrukturplanungsträgern (Landes-
Oktober 2015 sowie im Februar 2016)
straßenverwaltung, ÖBB, ASFINAG)und
und Fachgruppen wurde die Studie
Naturschutz–einAuftragfüreineStudie
vorgestellt, diskutiert und – auf Basis
vergeben, die sich mit vielfältigen The-
der erfolgten Rückmeldungen – adap-
menstellungen auf umfassende Art und
tiert. Der zum Zeitpunkt der Erstellung
Weise beschäftigt. Der vorgelegte End-
dieses Papiers bereits vorliegende End-
bericht spannt einen Bogen von der Er-
bericht soll einem erweiterten Forum
mittlung des Ausmaßes erforderlicher
zur Verfügung stehen und als „work in
Kompensationen für ökologisch wirk-
progress“ entsprechend weiterentwik-
same Eingriffe über Beeinträchtigungen
keltwerden.
des Landschaftsbildes bis hin zu Aufga-
benbereichen,diezukünftigeinerstruk-
Das vorgeschlagene „Berechnungsmo-
turellen und rechtlichen Lösung zuge-
dell“ für die Kompensation von Eingrif-
führtwerdenmüssen.
fen in Naturhaushalt und Landschaft,
das sich im Anhang zum angesprochenen Endbericht findet, wird von den
46
beauftragenden Landesumweltanwalt-
qualität im Wohnumfeld Berücksich-
schaftendifferenziertbewertet–vonzu-
tigungfinden.
stimmend über hilfreich und ambitio-
niert bis ablehnend. Das Modell kann
Literaturhinweis:
und soll an die jeweiligen Erfordernisse
Knoll T,. Bergthaler W., Ragger Ch. (2016): „Aus-
angepasst werden, wobei sich in klei-
gleichfürEingriffeinNaturundLandschaft.End-
neren Verfahren der Schwerpunkt der
berichtvom25.April2016.StudieimAuftragder
Umweltanwaltschaften Burgenland, Niederöster-
Kompensationsermittlung oftmals weg
reichundOberösterreich.“;Wien2016.
vomBerechnungsmodellhinaufdiever-
bal-argumentative Schiene verlagert,
ohne an Nachvollziehbarkeit einzu-
Oftmals werden auch im Rahmen von
büßen. Diese Ansätze existieren bereits
VerhandlungenoderimZugedesPartei-
jetzt und werden auch weiterhin Be-
engehörs Verbesserungsvorschläge sei-
standhaben.InsgesamtistjedochdieIn-
tensderNÖUmweltanwaltschafterstat-
tention all dieser Modelle, die Bewer-
tet,diesehrhäufigaufgegriffenundum-
tung von Vorhaben unddie Notwendig-
gesetztwerden.
keitfürKompensationenderResterheb-
lichkeitdesEingriffs–nachAbarbeitung
WieschonimletztenJahresberichtwird
derThemen„Vermeidung“und„Vermin-
erneut auf die Problemstellung „Bloßer
derung“ im RahmenderEntscheidungs-
Zutritt gemäß § 26 (1) NÖ NSchG 2000
kaskade–transparentundnachvollzieh-
idgF.“hingewiesen:
barzumachen.
Gemäß § 26 (1) NÖ Naturschutzgesetz
Ziel für die Zukunft ist es, ein nachvoll-
2000idgF.istdenmitAufgabendesNa-
ziehbares Instrumentarium für die An-
turschutzes betrauten behördlichen Or-
wendung auf breiter Basis zur Verfü-
ganen,denOrganenderUmweltanwalt-
gung zu stellen, das als wesentlicher
schaftunddenimEinzelfallvonderBe-
Baustein von Umwelt- und Naturschutz
hörde oder der Landesregierung dazu
dienen kann und hohe Akzeptanz bei
schriftlich betrauten Personen jederzeit
Konsenswerbern sowie in der Bevöl-
ungehindert Zutritt zu den in Betracht
kerunggenießt,wobeinebenFragender
kommenden Grundstücken und Objek-
Ökologie auch die Erhaltung der land-
ten, ausgenommen Wohnungen sowie
schaftlichen Qualität sowie der Lebens-
sonstige zum Hauswesen gehörige
Räumlichkeiten,zugewähren.
47
DieseRegelungführtinderPraxisleider
DieNÖUmweltanwaltschaftregthiermit
regelmäßigzuMehraufwandundInnef-
neuerlich aus Gründen der Effizienzer-
fizienzen, weil bloß der ungehinderte
höhung und der Hintanhaltung von un-
Zutritt,nichtaberdieteilsunbedingter-
nötigem Mehraufwand die Umformulie-
forderliche Zufahrt zu den in Betracht
rungvon§ 26(1)NÖNSchG2000idgF.
kommenden Grundstücken und Objek-
wie folgt an: „… ungehindert der Zutritt
teneingeräumtwird.
bzw.dieZufahrtzudeninBetrachtkommendenGrundstücken…“.
11.KommunikationundVernetzung
DieNÖUmweltanwaltschafthatauchimJahr2015wiederInformationsveranstaltungen
über für den Umweltschutz bedeutsame Planungen bzw. über Angelegenheiten des
Umweltschutzes auf Ersuchen von Behörden, Gemeinden, BürgerInneninitiativen oder
auseigenemAntriebdurchgeführt.
KernderTätigkeitderNÖUmweltanwaltschaftistdieVertretungderInteressendes
Umweltschutzes als Partei in diversen Verwaltungsverfahren. Um darüber hinaus
unseren gesetzlichen Auftrag effektiv wahrnehmen zu können, sehen wir uns als
„Andockstation“ für Bürgerinnen, Bürger und Gemeinden in Umweltangelegenheitenundals„Drehscheibe“indiesenAngelegenheiten.
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Um diesem Anspruch genügen zu können, bedarf es intensiver Kommunikation mit
sämtlichen relevanten Systemen, welche die Umwelt der NÖ Umweltanwaltschaft ausmachen, sowie der Herstellung eines hohen Vernetzungsgrades, um für die FörderungderInteressendesUmweltschutzesKräftezubündeln.
Nachstehend eine Auswahl von diesbezüglichen Aktivitäten der NÖ Umweltanwaltschaft, die im Jahr 2015 entweder verstärkt oder erstmalig wahrgenommen wurden
(undihreintensivierteFortsetzungimJahr2016bereitsgefundenhabensowieauchin
Zukunftfindenwerden):
· Teilnahme ansechs BürgermeisterInnen-KonferenzenindenBezirkensowiean
weiterenVeranstaltungenvonundmitGemeindevertreterInnen;
· Vorstellung der NÖ Umweltanwaltschaft sowie aktuellen Themen bei Veranstaltungen für die NÖ Umweltgemeinderätinnen und –räte in den Landesvierteln (vier Abendveranstaltungen im Mai 2015) sowie bei den „Gemeindetagen“inSanktPölten(MaiundSeptember2015,TeilnahmemitInfo-Stand);
· regelmäßiger Austausch mit den thematisch in der NÖ Landesregierung zuständigenpolitischenVerantwortungsträgerinnenund–trägernsowiederenBürosundEtablierungvonKontaktenaufderEbenederEuropäischenUnion;
· Treffen mit NGOs wie etwa Naturschutzbund, BirdLife, Umweltdachverband,
WWF, KFFÖ, usw. und Gedankenaustausch im Rahmen von gemeinsamen Jours
fixes;
· AustauschundBesprechungenmitBürgerInneninitiativen;
· Kooperation mit den übrigen Landesumweltanwaltschaften Österreichs (Konferenzen im April 2015in WiensowieimSeptember2015inKärnten),auchund
insbesonderezubundesländerübergreifendenThemenstellungen;
49
· Austausch und Suche nach Synergien und Kooperationsmöglichkeiten mit der
Energie- und Umweltagentur Niederösterreich (eNu), der NÖ.Regional.GmbH,
„NaturimGarten“,SUM,usw.;
· Vernetzung und regelmäßiger Austauschmit allen relevanten Dienststellen und
Abteilungen der NÖ Landesverwaltung (Bezirkshauptmannschaften, Fachabteilungen,Amtssachverständige);
· Austausch mit Bundesdienststellen, politischen Parteien, Kammern (etwa Landwirtschaftskammer NÖ, Wirtschaftskammer NÖ), Interessensgemeinschaften
(etwa Forum Rohstoffe, Österreichischer Baustoff-Recycling Verband), Wirtschaftsunternehmen,usw.
· Teilnahme an Veranstaltungen von und Kooperation mit Universitäten (etwa
BOKU, WU Wien, Universität Wien), dem Österreichischen Bundesverband für
Mediation(ÖBM),usw.
50
· Vortragstätigkeit zu verschiedenen Themen, etwa „Naturschutzrecht“, „Konfliktregelung“,usw.
12.Internes
An dieser Stelle werden in aller Kürze jene Personen in alphabetischer Reihung angeführt, welche für die NÖ Umweltanwaltschaft aktuell (Stand Sommer 2016) als Mitarbeiterinnenbzw.Mitarbeitertätigsind:
· BandionMartina(Kanzlei)
· BeyerHerbert,Dipl.-Ing.,MAS(Fachreferent)
· DiemtJohannes(Kanzlei)
· DötzlWolfgang(Kanzlei)
· HansmannThomas,Mag.,MAS(Leitung/NÖUmweltanwalt)
· HuterErwin,Dipl.-Ing.Dr.,MA(Fachreferent)
· Kasper,Birgit,Mag.a(Fachreferentin)
· SchirlHerbert,MSc.(Fachreferent)
· Schmitz,Ingrid(Kanzlei)
51
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter unserer kleinen Organisationseinheit ist mit
bedeutsamer Fachkenntnis, ebensolcher Erfahrung und großer Motivation bei der Arbeit. Im Jahr 2015 wurden folgende interne strukturelle, prozedurale und kulturelle
Veränderungenangestoßenbzw.bereits2015verwirklicht:
· NeuordnungdesArchivs;
· regelmäßige interne Jours fixes in zwei Settings (Gesamtrunde und FachreferentInnen-Runde)mitjeweilswechselnderModerationundProtokollführung;
· Einführung des Elektronischen Aktes (Projektdesign und –beginn noch 2014,
2015vollständigumgesetzt);
· Wahrnehmung von individuell passgenauen fachlichen (etwa UVP-Recht, GeruchsemissioneninderLandwirtschaft,Ökokonto-Praxis,VogelschutzundForstwirtschaft,etc.)undpersönlichkeitsbildendenWeiterbildungsangeboten.
· Neben den weiter oben bereits angeführten Sprechtagen der NÖ Umweltanwaltschaft an den Bezirkshauptmannschaften sowie den zahlreichen Kommunikationen mitBürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden per E-Mail, telefonisch, in persönlichen Gesprächen am Sitz der NÖ Umweltanwaltschaft in St.
Pölten oder auch direkt vor Ort zählt mittlerweile eine aussagekräftige Webpräsenz zum Standardrepertoire in informations- und kommunikationspolitischer Hinsicht einer Landesumweltanwaltschaft. Somit wurde in 2015 das Projekt„Gemeinsamer WebauftrittderösterreichischenLandesumweltanwaltschaften“erweitert.UnterderAdressewww.umweltanwaltschaft.gv.atfindetdiebzw.
der Interessierte gemeinsame Stellungnahmen aller Landesumweltanwaltschaften, zudem jedoch auch Bereiche, die von jeder Landesumweltanwaltschaft
autonom mit Inhalten ausgestattetwerden.AufderSubpagederNÖUmweltanwaltschaftbefindensichmittlerweilezahlreicheInformationenundInhalte(Positionspapiere, Termine, Neuigkeiten, Besprechungen von Erkenntnissen, usw.).
DasAngebotwirdauchinZukunftsukzessiveerweitert.
52
Weiters ist auf die Jubiläumsfeier „30 Jahre Umweltanwalt in NÖ“ hinzuweisen: Aus
Anlass des30-jährigen Bestehens derNÖUmweltanwaltschafthabenwiram13.Oktober 2015 – unter dem Ehrenschutz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll – zu einer
Jubiläumsfeiereingeladen.
Rund 200 Gäste aus Politik, Wissenschaft, Natur- und Umweltschutz sowie Justiz und
Verwaltung ließen es sich nicht nehmen, den runden Geburtstag der durch das NÖ
UmweltschutzgesetzimJahr1985eingerichtetenNÖUmweltanwaltschaftzufeiern.Im
RahmenderVeranstaltungbetonteLandesratDr.StephanPernkopfdieBedeutungdes
kooperativen professionellen Miteinanders von Politik und Umweltanwaltschaft und
wies auf die Wichtigkeit der Umsetzung seiner Pläne im Bereich der Erneuerbaren
Energien für Umwelt und Lebensqualität in Niederösterreich hin. Univ.-Prof. Dr.
Bernhard Raschauer, von 1985 bis 1991 als erster NÖ Umweltanwalt tätig, zeigte in
seinerpointiertenRedeauf,welchezukünftigenHerausforderungendas„Spannungsfeld
Wirtschaft – Umwelt“ aus seiner Sicht bereithält. Mag. Hermann Frühstück, erster
UmweltanwaltdesBurgenlandes,gabineinemsehrpersönlichenBeitrageinenEinblick
inseinelangjährigePraxisundseineHaltungalsUmweltanwalt.
SusanneRyneschvonder„Österreich-PlattformFluglärm“bedanktesichbeiunsfürdie
konfliktregelnde Rolle und unser Engagement im Interessenskonflikt zwischen Flughafenbetreibern und AnrainerInnen. In meiner abschließenden Rede mit dem Titel
„OmbudsmannoderAdvokat?“durfteichaufdieKompetenzunddasEngagementmeiner MitarbeiterInnen hinweisen und über die unterschiedlichen Aufgaben sowie
Herausforderungen der NÖ Umweltanwaltschaft informieren. Das gelungene Fest fand
sehrgutenAnklangbeidenBesucherinnenundBesuchern.
13.Verfahrensstatistik
Vorablässtsichzusammenfassendzeigen,dasssichdieGesamtzahljenerVerwaltungsverfahren, in welchen der NÖ Umweltanwaltschaft Parteistellung zukommt, im Jahr
2015 wiederum erhöht hat. Nach den „größten Brocken“ aufgegliedert stellt sich dies
wiefolgtdar:
53
· AnzahlderVerfahrennachdemNÖNaturschutzgesetz2000idgF:
1926
· AnzahlderVerfahrennachdemAbfallwirtschaftsgesetz2002idgF.:
254
· AnzahlderVerfahrennachdemUmweltverträglichkeitsprüfungs-
gesetz2000idgF: 111
· AnzahlderVerfahrennachdemFlurverfassungs-Landesgesetz1975
idgF.: 21
NachMaterienbzw.ThemengegliedertergibtsichnachstehendesdetaillierteresBild:
Neu
begonnene
Verfahren
2015
Bereits
anhängige
Verfahren
BegutachtungvonGesetzesentwürfenundVerordnungen
42
3
Naturschutzangelegenheiten:
Anschüttungen,AbgrabungenNiveauveränderungen
136
81
Ablagerungen
46
49
Naturdenkmäler
73
119
Naturschutzgebiete,Biotope,Natura2000-Gebiete
11
5
Nationalparke–Naturparke
15
2
LandschaftsprägendeElemente
10
3
BaulicheAnlagen
Mobilfunkanlagen
Artenschutz–Pflanzenschutz
51
92
86
24
124
46
Rodungen–Aufforstungen
33
11
Christbaumkulturen–Kulturflächenschutz
6
3
AgrarischeOperationen(Zusammenlegungsverfahrenund
9
13
54
Flurbereinigungsverfahren)
Güterwegebau
18
3
Forststraßen
71
6
Radwege
Straßenbau-Verkehrswesen
10
4
54
24
19
121
19
15
28
13
17
4
Abfallwirtschaft–Abfallbehandlungsanlagen
79
39
Deponien
25
67
21
7
26
32
Materialgewinnung(Steinbrüche,Schottergruben,
Nass-undTrockenbaggerungen)
GewerblicheBetriebsanlagen
NichtbetrieblicheLärm-,Staub-undGeruchsbelästigung
(Truppenübungsplätze,Festebzw.Veranstaltungen,KFZMotorsportveranstaltungen,Strahlungsbelastung)
LandwirtschaftlicheBelästigungen(Hühnerställebzw.
Schweineställe),Nachbarschaftsbelästigungen
(Rauchgasbelästigungen)
Siedlungswasserbau(Verrohrungen,Kläranlagen,
Abwasserbeseitigung,Wasserversorgungsanlagen)
Flussbau
Hochwasserschutzmaßnahmen,Rückhaltebecken
42
27
Grundwasser,Trinkwasser,Gewässerverunreinigungen
9
1
Wasserkraftanlagen,Wasserkraftwerke
15
15
LandwirtschaftlicherWasserbau
3
1
Skilifte,Skipisten,Beschneiungsanlagen
5
4
Baurecht
11
5
Brückenbau
16
6
Raumordnung,Raumplanung,Umwidmungen
40
116
55
Energiewesen-Elektrizitätswesengesetz
Windenergieanlagenbzw.Windparks
32
28
13
54
ÖBB,Bahnstrecken,Eisenbahn-Hochleistungsstrecken
4
7
Flugverkehr
2
10
102
-
SonstigeAngelegenheiten–AllgemeineKorrespondenz
(Einladungen,Sprechtage,Auskünfte,Vorträge,EU,
allgemeineStudienundBerichte,Seminare,etc.)
Tabelle:DarstellungderimJahr2015neubegonnenensowie2015weiterhinanhängigenVerfahrennachMaterien/Themen
14.Schwerpunktsetzungen2016
Kern unsererTätigkeit undsomit„unsertäglichBrot“istdieverantwortungsvolleund
gewissenhafte Wahrnehmung der uns übertragenen Parteien-, Anhörungs- sowie Stellungnahmerechte in Verwaltungsverfahren zwecks Vertretung der Interessen des Umweltschutzes. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags verfolgt die NÖ UmweltanwaltschaftimJahr2016folgendeSchwerpunktsetzungen:
v Intensivierung und Ausbau der Strategie von Kommunikation und Vernetzung,
umals„Andockstation“fürBürgerinnen,BürgerundGemeindeninUmweltangelegenheitensowiealsdiesbezügliche„Drehscheibe“dienenzukönnen–mitdem
Ziel, die unterschiedlichenKräftefürdieFörderungderInteressendesUmweltschutzesbündelnundVerständnisfürdessenAnliegenerzielenzukönnen;
v starkeWahrnehmungderKoordinierungskompetenzzurHarmonisierungparallel laufender Verwaltungsverfahren sowie möglichst frühzeitiges Involvieren in
umweltrelevantePlanungsprozesse;
v Bündelung der unterschiedlichen Kräfte in Richtung Adressierung notwendiger
umweltrelevanter Veränderungen an den Bund (Beispiele: Baurestmassen-Recycling,ÖkologisierungdesSteuersystems,etc.);
56
v verstärkteModerationstätigkeit,umunterschiedlicheInteressenindiversenumweltrelevanten Themenbereichen (etwa Windkraft und Ornithologie, Mountainbiken im Wald, generell „Runde Tische“ in Gemeinden, usw.) ins Gespräch zu
bringenundwechselseitigesVerständnissowieLösungsansätzezubefördern.In
diesemZusammenhangwird2016und2017dasgroßeProblem„IllegaleVogelverfolgung“indenFokusgenommenwerdenundwirdesunterEinbindungaller
beteiligtenInteressenumdieErarbeitungvonStrategienfüreinemoderneLandwirtschaft gehen, die es ermöglicht, Konflikte mit AnrainerInnen, NaturschutzaktivistInnenundGewässerschutzinteressenzureduzieren;
v Initiieren von und Teilnehmen an Gemeinschaftsprojekten mit anderen Landesumweltanwaltschaften, universitären Einrichtungen, usw. (etwa zum Thema
„AusgleichfürEingriffeinNaturundLandschaft“);schließlich
v kritisches „Monitoring“ von umweltgefährdenden und zugleich ökonomisch unsinnigen Formen der Energiegewinnung (etwa Atomkraft sowie Fracking) im
Verbund mit in diesem Feld tätigen Stellen des Landes Niederösterreich sowie
darüberhinaus.
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Impressum
Gestaltung&fürdenInhaltverantwortlich:
NiederösterreichischeUmweltanwaltschaft/Mag.ThomasHansmann,MAS
Adresse:3109St.Pölten,Wienerstraße54–TorzumLandhaus,StiegeB,5.OG
Telefon:02742/9005-12972;E-Mail:[email protected]
Web:www.umweltanwaltschaft.gv.at
VerwendeteFotografien/Urheberrecht:1&9–Wölfl,M.;2,5,7,8,10,11&12–NÖUmweltanwaltschaft;3&4–
Poisel,R.;6&13–WienerUmweltanwaltschaft;14–Brein,R.;15–Forstner,M.
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