Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG Schipisten und Liftanlagen Schafkögel Positionspapier Die Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG hat im Juli 2006 Pläne zur Erweiterung ihres Schigebietes Hinterstoder / Höss (Bergstation SH ca. 1850 m üA) um zwei Schlepplifte (Panoramalift und 2000´er Lift) samt dazugehörigen ca. 45 m-breite Schipisten auf die Schafkögel ( SH ca. 2000 m üA) beantragt. Das nur mäßig geneigte Pisten- und Lifttrassengelände liegt südlich des bestehenden Schiareals zwischen Weißenbachtal im Westen und Rottal im Osten und beansprucht eine Fläche von über 7,2 ha (davon Planien und Rodungen auf 4,2 ha). Das Areal zwischen der Bergstation Hutter-Höß samt Speicherteich im Norden und dem abfallenden Grat des Schrocken im Süden ist von alpinen Wiesenflächen und Latschenflächen bedeckt. Der mäßig abfallende Plateaubereich der Schafkögel ist ein Bindeglied zwischen dem Rottal im Osten und dem Weißenbachtal im Westen. Das Areal ist ein potentieller Lebensraum von Schneehase und Alpenschneehuhn (Anhang I-Vogelschutz-Richtlinie) und ein mögliches Wechselgebiet von Schalenwild (Gemse, Anhang IV-FFH-Richtlinie). Die Oö. Umweltanwaltschaft den Antrag auf Einzelfallprüfung nach UVP-G 2000 eingebracht, der jedoch in erster und zweiter Instanz abgewiesen wurde. Im nachfolgenden Naturschutzverfahren ergab sich: Auf Basis der bestehenden Biotopkartierung besteht keine der betroffenen Vegetationstypen und Pflanzenarten. Ebenso können über die Beweisthemen des Lebensraums und Gefährdungsgrades der oben angeführten Tierarten, insbesondere der Rauhfußhühner (insbesondere Birkhühner) keine grundlegenden Einwände gegen das Vorhaben geltend gemacht werden. Die geplanten Liftprojekte betreffen keine Kernbereiche des Winterlebensraumes der Birkhühner, sehr wohl sind aber Teile des Sommerlebensraumes. Die sommerliche Beunruhigung des Birkwildes erfolgt primär durch andere Nutzer wie Paragleiter und Wanderer. Bei einer Neuregelung der Nutzungen und einer Sicherung zentraler Birkhuhnhabitate stellen Regelungen über die Anlage von Pisten und Schiliften nur einen Teil einer Gesamtlösung dar. Im Bereich bis zur Bergstation des Panoramaliftes bestehen schon Weiterentwicklungen des Landschaftsbildes durch frühere und bestehende Nutzungen (z.B. Speicherteich für die Beschneiungsanlagen, die Almnutzung, die Neuanlage des Rundwanderweges und eine frühere Nutzung für Schirennen). Im Bereich des 2000-Liftes und der Schafkögel selber betritt man einen noch weitgehend unberührten und auch landschaftlich in sich geschlossenen Teilraum. Durch die geplanten Lifttrassen und Pistenanlagen kommt es zu bandartigen, linearen Zerschneidungen der durch Felsbänder, alpine Wiesenflächen und Latschenbereiche unregelmäßig gegliederten Landschaft. Eine Hauptqualität dieses Bereichs liegt in seiner aus Sicht der Formen großen Homogenität des Ganzen bei hoher Diversität der Einzelteile. Die Oö. Umweltanwaltschaft hält eine Konzentration von Schianlagen, eine Erweiterung derselben und deren Attraktivität für sinnvoller als die Neuanlage eines Schigebietes. Wir haben auf eine Berufung gegen einen positiven Naturschutzbescheid für die Erweiterung des Schigebietes Hutter-Höß unter folgenden Bedingungen verzichtet: - explizite Zustimmung der Gemeinden zum laufenden Verordnungsverfahren zum Naturschutzgebiet Warscheneck-Nord Festlegung eines aus naturschutzfachlicher Sicht tragbaren Konsenses über die Adaptierungen der Liftanlagen Frauenkar und Schwarzeck auf der Wurzeralm. Beide Forderungen lassen sich zwar rein rechtlich nicht verknüpfen, es gehört jedoch zur Natur der Oö. Umweltanwaltschaft über den jeweiligen Rahmen hinaus tragbare Gesamtlösungen zu suchen. Dies entspricht dem Prinzip einer wirkungsvollen Verwaltung. Zum Nachlesen: 2 Stellungnahmen siehe mail