Teil A/13: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan 7-11 der Stadt Bocholt (II. BA Zur Eisenhütte) bearbeitet für: Stadt Bocholt Berliner Platz 1 46395 Bocholt bearbeitet von: öKon GmbH Liboristraße 13 48155 Münster Tel.: 0251 / 13 30 28 -12 Fax: 0251 / 13 30 28 -19 10. NOV 2013 öKon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben und Zielsetzung ................................................................................................. 5 2 Untersuchungsrahmen....................................................................................................... 6 3 Allgemeine und naturräumliche Grundlagen .................................................................... 6 3.1 Lage des Untersuchungsgebiets, Naturräumliche Einordnung .......................................................... 6 3.2 Klima / Luft............................................................................................................................................ 7 3.3 Boden .................................................................................................................................................... 7 3.3.1 Bodentyp.......................................................................................................................................... 7 3.3.2 Bodendenkmale ............................................................................................................................... 9 3.3.3 Kampfmittel ..................................................................................................................................... 9 3.3.4 Altlasten ........................................................................................................................................... 9 3.4 Wasser .................................................................................................................................................. 9 3.5 4 5 6 7 Potenziell natürliche Vegetation ........................................................................................................ 10 Planerische Vorgaben, Schutzausweisungen ................................................................ 11 4.1 Regionalplan, Landschaftsplan, Flächennutzungsplan .................................................................... 11 4.2 Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete................................................................................ 11 4.3 Natura 2000-Gebiete ........................................................................................................................... 11 4.4 Biotopkataster NRW, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile (LB) ........................... 12 4.5 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, § 62 LG NW .................................................................... 12 Ökologische Bestandsaufnahme .................................................................................... 13 5.1 Biotoptypen und Flächennutzung ...................................................................................................... 13 5.2 Streng geschützte Arten ..................................................................................................................... 14 Bewertung des Ist-Zustands ............................................................................................ 15 6.1 Landschaftsökologische Bewertung des Untersuchungsgebiets .................................................... 15 6.2 Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes...................................................................... 18 6.3 Vorhandene Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft / Vorbelastungen ............................... 18 Bewertung des Eingriffs – Konfliktanalyse ..................................................................... 19 7.1 Beschreibung der allgemeinen Wirkfaktoren der Planung ............................................................... 19 7.2 Bewertung bezüglich der abiotischen Faktoren ................................................................................ 20 7.2.1 Klima/Luft ...................................................................................................................................... 20 7.2.2 Boden ............................................................................................................................................ 20 7.2.3 Wasser .......................................................................................................................................... 22 7.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Bewertung des Eingriffs in Naturhaushalt und Landschaftsbild............................................................................................................................................... 23 7.3.1 Landschaftsökologische Bewertung ................................................................................................ 23 7.3.2 Auswirkungen auf streng geschützte Arten ..................................................................................... 26 öKon GmbH, Münster 7.3.3 Seite 3 Landschaftsästhetische Beurteilung ................................................................................................ 28 8 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.................................................................. 29 9 Kompensationsmaßnahmen ............................................................................................ 29 10 Grünordnung und textliche Festsetzungen .................................................................... 30 10.1 Grünflächenkonzept ........................................................................................................................... 30 10.1.1 Strauchpflanzungen ....................................................................................................................... 30 10.1.2 Herstellung von Verkehrsgrün......................................................................................................... 31 10.1.3 Anlage von Rasenflächen ............................................................................................................... 31 10.1.4 Fuß- und Radwege......................................................................................................................... 31 11 Zusammenfassung ........................................................................................................... 31 12 Verwendete Literatur ........................................................................................................ 32 13 Anhang: Pflanzlisten ....................................................................................................... 35 13.1 Laubbäume, Obstgehölze und Rankpflanzen .................................................................................... 35 13.2 Sträucher............................................................................................................................................. 36 Tabellen Tab. 1: Biotoptypen/Flächennutzung 14 Tab. 2: Bewertung der Flächen im Ausgangszustand 16 Tab. 3: Ausmaß der Flächenversiegelung gemäß E+A-Bilanz (Vergleich Ist- / Plan-Zustand) 22 Tab. 4: Flächenwerte gemäß Planzustand 24 Tab. 5: Ermittlung der Biotopwertdifferenz (vorher / nachher) 26 Anlagen 1 Bestandsplan Biotop-/ Nutzungstypen 2 Maßnahmenplan öKon GmbH, Münster Seite 4 Gutachtenverzeichnis zum BA II (2013) Teil A/13: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan 7-11 Teil B/13: Umweltbericht gemäß §2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes 7-11 Teil C/13: Umweltbericht gemäß §2 BauGB zur Anpassung der im Jahre 2009 erfolgten 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bocholt Teil D/13: Nachtrag (ÖKON 2013) zur Artenschutzrechtlichen Prüfung ( ÖKON 2009) (Eine Umweltverträglichkeitsstudie gemäß § 3 UVPG wurde bereits im Jahre 2009 erstellt.) Abkürzungen ASP BA BEW B-Plan DWA E+A-Bilanz ESB FNP LANUV LFB LWL NRW PNV RRB STUA UB ULB UVS Artenschutzrechtliche Prüfung Bauabschnitt Bocholter Energie- und Wasserversorgungs GmbH Bebauungsplan Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Eingriffs-/Ausgleichsbilanz Entsorgungs- und Servicebetrieb Bocholt Flächennutzungsplan Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Landschaftsverband Westfalen Lippe Nordrhein-Westfalen Potenziell natürliche Vegetation Regenwasserrückhaltebecken Staatliches Umweltamt Umweltbericht Untere Landschaftsbehörde Umweltverträglichkeitsstudie Abkürzungen Gesetze, Verordnungen siehe Literaturverzeichnis öKon GmbH, Münster Seite 5 1 Vorhaben und Zielsetzung Im Nordwesten der Stadt Bocholt an der Straße Zur Eisenhütte im Ortsteil Lowick ist die Errichtung eines Wohnbaugebietes (II. BA Zur Eisenhütte; B-Plan 7-11) geplant. Das geplante Wohnbaugebiet stellt einen Eingriff (§1a BauGB, §21 BNatSchG) in Naturhaushalt und Landschaftsbild dar, der im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages (LFB) zu bilanzieren ist und durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen ist. Im folgenden Gutachten werden die von dem geplanten Vorhaben ausgehenden Einflüsse auf Natur und Landschuft sowie auf die abiotische Umwelt untersucht. Nach einer landschaftsökologischen und -ästhetischen Bestandsaufnahme werden Kompensationsmaßnahmen für unvermeidliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erarbeitet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-11 1 liegt westlich der Grundstücke Gildhaus Esch Haus-Nr. 1 und 3, südlich des Grundstückes Zur Eisenhütte Haus-Nr. 4, östlich des Grundstücks Zur Eisenhütte Haus-Nr. 15 und nördlich der Bebauung Miep-Gies-Straße und Hannah-ArendtStraße. Im Süden grenzt das Gebiet direkt an den bereits realisierten B-Plan 7-10 (BA I Zur Eisenhütte) an. Im Westen grenzen Ackerflächen sowie Wiesen des Hauses Nr. 15 an das Plangebiet; im Norden und Osten die Straße Zur Eisenhütte (nördlich bzw. östlich dieser Straße befinden sich ein Ausflugslokal, Hoflagen mit überwiegend Grünland, Acker sowie der Siedlungsbereich an der Straße Gildhaus Esch). Das Plangebiet selbst besteht aus überwiegend Ackerflächen, gefolgt von Grünland; desweiteren Gärten, Obstwiese, Gebäude und Verkehrsflächen (Zufahrten). Als Art der baulichen Nutzung sieht der Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet vor (WA). Die in Allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden ausgeschlossen, um den Wohncharakter des Siedlungsbereiches zu erhalten. Ebenfalls nicht zulässig sind Einzelhandelsbetriebe. Die geplante Wohnbebauung besteht aus Einzel- und Doppelhäusern (Ausnahme: Haus Nr. 13, Mehrfamilienhaus) mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8. Die äußere verkehrliche Erschließung findet über die Straße Zur Eisenhütte statt, die innere über neue Planstraßen; ausgenommen hiervon sind die Hausnummern Zur Eisenhütte 9, 9a, 11, 11a, die nach wie vor von der Straße Zur Eisenhütte aus erschlossen werden. Der Bereich des Bebauungsplanes 7-11 ist Teil eines größeren Plangebietes, das im Entwicklungsplan Wohnen der Stadt Bocholt als Wohnbauentwicklungsbereich Nr. 2 (Lowick Zur Eisenhütte) geführt wird. Dieses gesamte Plangebiet hat eine Größe von 11,4 ha. Der Bebauungsplan 7-11 bezieht sich nunmehr auf den 2. Bauabschnitt, der im Nordosten des Entwicklungsplanes liegt und eine Gesamtfläche von ca. 2,5 ha (inkl. Straße Zur Eisenhütte) aufweist. Der seit dem 12.01.1979 rechtswirksame Flächennutzungsplan stellte für den Bereich des Bebauungsplanes 7-11 eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Der FNP wurde bereits parallel zum B-Planverfahren 7-10 (BA I) im Jahre 2009 geändert, er wird jedoch im Rahmen des neuen Verfahrens angepasst, da ein ursprünglich geplantes Regenrückhaltebecken nun aufgrund einer neuen Entwässerungsplanung für das Gebiet entfallen kann. Außerdem hat sich der Änderungsbereich geringfügig geändert (Straßenbereiche Zur Eisenhütte, vgl. Anpassung des UB zur 85. FNP-Änderung 2013). 1 Vgl. Anlage 1 öKon GmbH, Münster Seite 6 2 Untersuchungsrahmen Der Geltungsbereich des B-Planes 7-11 wird als Untersuchungsraum des LFB betrachtet. Im Rahmen des Gesamtverfahrens Zur Eisenhütte wurde eine UVS erarbeitet ; in dieser wurde ein deutlich erweiterter Untersuchungsbereich berücksichtigt (UVS 2009). Für die E+A-Bilanzierung wird die "Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen bei Bebauungsplänen" (LANDESREGIERUNG NRW 1996) verwendet. Für das Gesamtplanvorhaben sind faunistische Gutachten beizubringen (Vögel / Fledermäuse / Zufallsfunde), die Untersuchung von Amphibien entfällt. Mit den faunistischen Untersuchungen wurde im Frühjahr 2009 begonnen. Die artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2009) liegt bereits vor; sie wurde nun, im Jahre 2013, um einen Nachtrag zur ASP ergänzt (ÖKON 2003). 3 Allgemeine und naturräumliche Grundlagen 3.1 Lage des Untersuchungsgebiets, Naturräumliche Einordnung Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand von Bocholt in der Ortslage Lowick (vgl. Anlage 1). Die Höhen im Untersuchungsgebiet betragen ca. 23 m üNN. Die ebene Landschaft wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Bereits bebaute Grundstücke (Bestandsbauten) Zur Eisenhütte Nr. 9, 9a, 11 und 11a befinden sich im Südosten des Plangebietes. Das Haus Nr. 13 wird nicht mehr bewohnt und soll abgerissen werden. Die zum Kreis Borken gehörige Stadt liegt in der Isselebene (Kennziffer 576) naturräumlich gehört diese zum Niederrheinischen Tiefland (Kennziffer 57). Die naturräumliche Einheit Niederrheinisches Tiefland ist der nördliche Teil der Niederrheinischen Bucht und wird im Westen und Nordwesten durch die niederländische Grenze, im Nordosten durch das Westmünsterländische Tiefland, im Osten durch Ruhrgebiet und Bergisches Land und im Süden durch die Kölner Bucht begrenzt. Die Höhenlage beträgt fast durchgängig weniger als 100 m üNN. Die größeren Fließgewässer sind Rhein, Erft, Niers, Lippe, Ruhr und Issel. Die Isselebene (Kennziffer 576) liegt im Nordosten der Flussterrassenlandschaft Niederrheinisches Tiefland. Es handelt sich um eine auf drei Seiten (Westen, Süden, Osten) durch Geländestufen eingegrenzte Niederterrassenfläche mit aufgelagerten Flugdecksanden, die sich zwischen 17 und 26 m üNN bewegt. Im Bereich der Issel, die von Südosten nach Nordwesten die Ebene durchfließt, befinden sich eingelagerte holozäne Auenlehme und -sande. Die Landschaft wird hauptsächlich von landwirtschaftlichen Flächen bedeckt, die im nördlichen Teil von kleineren Waldstücken, Baumreihen und Gehölzstreifen gegliedert werden. In der südlichen Hälfte werden die landwirtschaftlichen Flächen vorwiegend als Dauergrünland, im Norden vorwiegend als Ackerland genutzt. Es finden sich nur zwei nennenswerte forstwirtschaftlich genutzte Gebiete in der Isselebene. Auf den Drevenacker Dünen ganz im Süden stocken überwiegend Kiefern, der Diersfordter Wald im Westen besteht aus einem Mosaik verschiedener Waldtypen. Die Isselebene teilt sich nach den wechselnden Anteilen der aufgelagerten Flugdecksande auf in die DiersfordtWittenhorster Sandplatte (576.1), die Obere Isselebene (576.0) und die Millingen-Bocholter-Ebene (576.2), die sich im nördlichen Teil der Isselebene befindet. Die Millingen-Bocholter-Ebene wird durch die holozäne Niederungsfläche der Isselburg-Werther Bruchniederung in zwei Niederterrassenplatten getrennt, zum einen die Millinger Ebene im Westen, zum anderen die Bocholter Sandebene (576.22) im Osten (VON KÜRTEN 1977). Das Planungsgebiet gehört zur Bocholter Sandebene (Kennziffer 576.22), hierbei handelt es sich um eine Niederterrasse, die von Flugsanden bedeckt ist und deren Mächtigkeit in östlicher Richtung auf z.T. 5 m ansteigt. Entlang der Wasserläufe fügen sich schmale holozäne Bachablagerungen ein. In erhöhten Lagen sind Plaggenesche zu finden. Die Bocholter Sandebene ist durch nährstoffarme Böden gekennzeichnet ( VON KÜRTEN 1977). öKon GmbH, Münster Seite 7 3.2 Klima / Luft Das Planungsgebiet gehört zum Klimabereich Nordwestdeutschland und liegt im Übergangsbereich der Klimabezirke Niederrheinisches Tiefland und Münsterland. Das Klima in Bocholt ist gemäßigt, wobei die Winter im Vergleich zu anderen Regionen aufgrund der niedrigen Höhenlage und der Nähe zum Rhein sehr mild (Temperaturmittel im Januar 2,6 °C) und die Sommer warm, aber nicht heiß ausfallen (Juli 18,4 °C). Im langjährigen Mittel gibt es im Jahr 12 Schneedeckentage, 50 Frosttage und nur 8 Eistage (Dauerfrosttage), wobei der erste Frost im langjährigen Mittel Mitte November zu erwarten ist und der letzte Frost Mitte April. In den meisten anderen Regionen in Deutschland herrscht eine längere Zeit lang Frostgefahr. Es gibt außerdem rund 32 Sommertage (Tagesmaximum 25 °C oder mehr) und 6 heiße Tage (30 °C oder mehr) im Mittel. Die ersten Sommertage treten meist Mitte/Ende April, die ersten heißen Tage Mitte Mai auf; die letzten heißen Tage gibt es Ende August/Anfang September und die letzten Sommertage meist Ende September. Im Jahresmittel fallen rund 750 mm Niederschlag, wobei der Juni mit fast 78 mm der regenreichste und der April mit knapp 41 mm der trockenste Monat sind. Außerdem gibt es durchschnittlich 22 Gewittertage im Jahr. Die vorherrschende Windrichtung an den nächstgelegenen Wetterstationen ist Westsüdwest (Bocholt, DWD) bis Südsüdwest (Coesfeld, METEOMEDIA). Die mittlere Windgeschwindigkeit ist aufgrund des ebenen und offenen Geländes relativ hoch. Das Geruchsgutachten (UPPENKAMP & PARTNER 2009) kommt zu folgenden Ergebnissen: Im Bereich des Entwicklungsplans wird eine relative Häufigkeit der Geruchswahrnehmungen von 1-6% der Jahresstunden ermittelt. Unter Berücksichtigung einer potenziellen Erweiterung der Tierhaltung Langenberg wurden Geruchswahrnehmungen von 2-7% der Jahresstunden ermittelt. Die ermittelten Geruchswahrnehmungen auch unter Berücksichtigung einer Erweiterung der Tierhaltung Langenberg liegen an der Wohnbebauung im Bereich des Entwicklungsplans Lowick Zur Eisenhütte unter den Geruchsimmissionswerten der GIRL (Geruchs-Immissions-Richtlinie NRW) für Wohnbebauung von 10% der Jahresstunden. D.h. es ist von keinen erheblichen Geruchsimmissionen im Gebiet durch landwirtschaftliche Betriebe auszugehen. 3.3 Boden 3.3.1 Bodentyp Das Ausgangsgestein des Untersuchungsgebiets ist pleistozäner2 und holozäner3 Sand (GEOLOGISCHE KARTE NRW 1:100.000, Blatt C4302 Bocholt, 1997). Gemäß BODENKARTE VON NRW (1:50000, Blatt L4104 Bocholt, 1983) sind im Plangebiet zwei Bodentypen vorzufinden: Brauner Plaggenesch, z.T. Graubrauner Plaggenesch (Kürzel E8 1). Ausdehnung: Sehr kleiner Bereich im äußersten Südwesten. Podsol-Gley, z.T. Gley-Podsol und Gley (Kürzel: pG8 1). Ausdehnung: Fast im gesamten Plangebiet. 2 erdgeschichtliche Epoche von vor etwa 1,8 Millionen Jahren bis vor 11.500 Jahren 3 vor ca. 11.500 Jahren bis heute öKon GmbH, Münster Seite 8 Auszug aus der Bodenkarte NRW (1:50000, Blatt L4104 Bocholt, 1983) Der anthropogene Plaggeneschboden nimmt nur einen kleinen Teil der Fläche ein. Gemäß Karte der schutzwürdigen Böden NRW (GEOL. DIENST NRW, 2004) ist er aufgrund seiner Archivfunktion als "sehr schutzwürdiger" Boden (Stufe "swb_2") eingestuft worden. Bedeutung der Stufen: swb_1 = besonders schutzwürdig swb_2 = sehr schutzwürdig swb_3 = schutzwürdig Podsole sind klimaphytomorphe Böden, d.h. deren Eigenschaften werden vor allem durch das Klima und der damit zusammenhängenden Vegetation beeinflusst. Dieser Bodentyp nimmt den größten Teil des Gebietes ein. Boden am Eingriffsort: Kürzel Bodentyp, geologische Kennzeichnung E81 Brauner Plaggenesch, Graubrauner Plaggenesch Bodenartenschichtung (von oben nach unten) z.T. aus humosem sandigem Bodenmaterial, meist über Podsol-Braunerde aus Flugsand (Holozän, Pleistozän), darunter Sand und Kies der Nieder- und Hauptterrasse sowie Geschiebelehm (Pleistozän) pG81 Podsol-Gley, z.T. Gley-Podsol und Gley aus Flugsand oder sandigen Flussablagerungen (Pleistozän, Holozän) über Sand und Kies der Niederund Hauptterrasse (Pleistozän) - humoser Sand bis schwach schluffiglehmiger Sand 4-13 dm - Sand bis schwach schluffig-lehmiger Sand - Feinsand bis schwach schluffiger Feinsand 10 bis >20 dm - Sand und kiesiger Sand Eigenschaften tiefreichend humose Sandböden, die anthropogen durch künstlichen Bodenauftrag entstanden sind; großflächig auf Ebenen und flachen Hängen im Gebiet von Bocholt, Isselburg und Gendringen; Acker, mittlerer Ertrag; jederzeit bearbeitbar; mittlere Sorptionsfähigkeit, im Allgemeinen mittlere nutzbare Wasserkapazität, hohe Wasserdurchlässigkeit, Grundwasser meist tiefer als 20 dm unter Flur Sandböden; großflächig auf Ebenen, flachen Hängen und Rücken im Bereich Bocholt; Varsseveld und Lichtenvoorde; Acker, Grünland und vereinzelt Wald; geringer Ertrag; Bearbeitbarkeit nur bei hohem Grundwasserstand erschwert; geringe Sorptionsfähigkeit; meist hohe Wasserdurchlässigkeit; Grundwasser ehemals 2-10 dm unter Flur, heute meist auf 8-13 dm abgesenkt; dabei vielfach nur geringe nutzbare Wasserkapazität und dürreempfindlich; stw. noch entwässerungsbedürftig öKon GmbH, Münster Seite 9 Die Böden des Plangebietes sind vorbelastet durch: a) Intensivlandwirtschaft mit hohen Nähr- und Schadstoffeinträgen in den Boden und nachfolgender Grundwasserbelastung. b) Auf Ackerböden mit Dünger- und Pestizideinträgen und intensiver mechanischer Bodenbearbeitung ist das Artenspektrum von Bodenorganismen in der Regel stark reduziert. c) Veränderung der natürlichen Bodenverhältnisse durch Erosion und längjährige Bodenbearbeitung. d) Flächenversiegelung durch Gebäude und Verkehrswege in mäßigem Umfang. e) Die für Plaggeneschgebiete typischen Eschkanten, die den kulturhistorischen Wert dokumentieren, sind nicht mehr vorhanden, so dass insgesamt die Archivfunktion des Bodens in diesem Bereich als stark beeinträchtigt angesehen werden muss. 3.3.2 Bodendenkmale In den weiter südlich gelegenen Baugebieten Nevelkamp (Bebauungspläne 7-6/1 und -6/2) konnten archäologisch relevante Funde verzeichnet werden. Auf Grund dessen wurden im Frühjahr 2008 auch Probegrabungen im Bereich des B-Planes 7-10 durchgeführt. Im südlichen Teil wurden keine archäologischen Funde festgestellt, im nördlichen Teil wurden Scherben gefunden (LWL-ARCHÄOLOGIE MÜNSTER 2008). Da das Vorkommen weiterer archäologischer Gegenstände jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, sind Pflichten aus dem Bodendenkmalschutz auch im B-Plan 7-11 zu beachten (Melde-, Genehmigungs- und Dokumentationspflicht sowie die Ablieferung von Fundstücken). Im B-Plan 7-11 wurde ein entsprechender Hinweis aufgenommen (vgl. Begründung zum B-Plan). 3.3.3 Kampfmittel Es liegen Erkenntnisse vor, dass Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg im Plangebiet vorhanden sind. Entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sowohl bei der Planung wie bei evtl. Funden sind zu treffen. Ein entsprechender Hinweis wurde in den B-Plan 7-11 aufgenommen (vgl. Begründung zum B-Plan). 3.3.4 Altlasten Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Flächen mit Bodenbelastungen oder Verdachtsflächen. 3.4 Wasser Oberflächenwasser: Das geplante Neubaugebiet liegt im Einzugsgebiet des Gewässersystems der Schieve. Am nordwestlichen Rand, jenseits der Straße Zur Eisenhütte verläuft das Hauptgewässer der Schieve (Gewässernummer 023). Im weiteren Verlauf des Hauptgewässers mündet, von Süden kommend, das "Gewässer 024". Beide Gewässer sind hinsichtlich ihrer ökologischen Einstufung eher als naturfern zu bewerten (BÜRO DAHLEM 2009). Für das Entwässerungskonzept des Gebietes sind sie jedoch von großer Bedeutung. Im Plangebiet selbst befinden sich keine Oberflächengewässer. Im Süden - außerhalb des Untersuchungsgebiets - verläuft die Bocholter Aa, ein Nebenfluss der Issel. Nördlich der Straße Zur Eisenhütte verläuft der Bach Schieve. Bocholter Aa und Schieve gelten als WBVHauptgewässer. Das nächste Stillgewässer befindet sich auf einem benachbarten privaten Grundstück westlich des Plangebietes. öKon GmbH, Münster Seite 10 Das Überschwemmungsgebiet der Bocholter Aa wurde mit der Überschwemmungsgebietsverordnung Bocholter Aa vom 07.11.2003 neu festgesetzt. Das gesetzliche Überschwemmungsgebiet der Bocholter Aa gem. § 32 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §112 LWG (Landeswassergesetz) liegt außerhalb der Bebauungspläne. Teile des Plangebietes sind als potenzielles Überflutungsgebiet im Blatt 11 zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete für das Einzugsgebiet der Bocholter Aa vom Dezember 2001 (StUA Herten) nachrichtlich dargestellt. Sie sind kein gesetzliches Überschwemmungsgebiet. Potenzielle Überflutungsgebiete sind solche Gebiete, die im Falle des Versagens von Hochwasserschutzeinrichtungen überflutet werden. Ein diesbezüglicher Hinweis wird für die betroffenen Bereiche im Bebauungsplan aufgenommen. Grundwasser: Das Plangebiet weist als Teil der aus Sanden und Kiesen bestehenden eiszeitlichen Terrassenlandschaft des Rheins ein Porengrundwasser mit sehr ergiebigen bis ergiebigen Grundwasservorkommen auf. Der gesamte Planungsbereich ist als wasserhöffiges Gebiet ausgewiesen (Geoserver Kreis Borken 2008). Außerdem ist der Planbereich im Regionalplan als Bereich zum Schutz der Gewässer dargestellt. Bedingt durch die Nähe zur Oberfläche und Durchlässigkeit der Deckschichten besteht eine Gefährdung durch Verunreinigungen. Ein entsprechender Hinweis wurde in den B-Plan 7-11 aufgenommen. Wasserschutzgebiet: Das gesamte Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III B (= weitere Schutzzone) des Wasserschutzgebietes Bocholt-Liedern. Die Zone III stellt die Zone mit dem geringsten Schutzstatus dar und soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen, gewährleisten. Welche Handlungen oder Maßnahmen in der Zone III B verboten oder genehmigungspflichtig sind, ist der "Anlage 3 zur Wasserschutzgebietsverordnung für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Liedern der Bocholter Energie- und Wasserversorgungs GmbH (BEW)" zu entnehmen. So sind z.B. das Umbrechen von Dauergrünland oder die Errichtung von Abwasseranlagen oder die Versickerung / Verrieselung von Niederschlagswasser von Straßen, Hofflächen, Parkplätzen aus Wohngebieten genehmigungspflichtig. Die für die Umsetzung des Bebauungsplanes erforderlichen Handlungen sind unter Beachtung der Festsetzungen der Wasserschutzgebietsverordnung Liedern vom 04.05.1998 durchzuführen. 3.5 Potenziell natürliche Vegetation Unter der potenziellen natürlichen Vegetation (PNV) versteht man nach TÜXEN (1956) die Pflanzengesellschaft, die aufgrund ihrer speziellen Ansprüche an den Lebensraum nach Aufgabe jeglicher anthropogener Nutzung nur durch die am Standort vorliegenden Faktoren Boden, Wasser und Klima zu erwarten ist. Nach KOWARIK (1987) ist die heutige potenzielle natürliche Vegetation (PNV) "eine rein gedanklich vorzustellende, (...) gegenwärtigen Standortbedingungen entsprechende höchstentwickelte Vegetation, bei deren Konstruktion neben den natürlichen Ausgangsbedingungen auch nachhaltige anthropogene Standortveränderungen mit Ausnahme derjenigen zu berücksichtigen sind, die (...) im Zuge eines gedachten Regenerationszyklus auszugleichen wären." Die PNV kann für Bewertungsaufgaben sowie zur Ableitung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen herangezogen werden, sofern die Grenzen ihrer Aussagefähigkeit beachtet werden (KAISER 1996). Bei der Ableitung von Entwicklungszielen ist zu beachten, dass die PNV immer die höchstentwickelte Vegetation benennt und damit alle vorgeschalteten Sukzessionsstadien außer Acht lässt, die aber in naturschutzfachliche Überlegungen einbezogen werden müssen (KAISER 1996). Der Name der Kartierungseinheit ist damit als Symbol für alle über eine Sukzessionsreihe mit Schlussgesellschaft verbundenen Einheiten aufzufassen. Die Zuordnung der PNV wurde der thematischen Karte der Potenziellen Natürlichen Vegetation entnommen (LANDSCHAFTSVERBAND W ESTFALEN-LIPPE (1988). öKon GmbH, Münster Seite 11 Das Untersuchungsgebiet liegt im Wuchsbereich des Buchen-Eichenwaldes (Fago Quercetum). Der Buchen-Eichenwald gehört zu den bodensauren Eichenmischwäldern. Er bildet sich bevorzugt auf trockenen bis frischen, mäßig nährstoffreichen, schwach anlehmigen Sandböden aus. Hauptholzarten sind Buche (Fagus sylvatica), Traubeneiche (Quercus petraea) und fast immer auch die Stieleiche (Quercus robur), die von der Atlantischen Hülse (Ilex aquifolium) und der kulturfolgenden Esskastanie (Castanea sativa) begleitet werden (BURRICHTER et al. 1988). 4 Planerische Vorgaben, Schutzausweisungen 4.1 Regionalplan, Landschaftsplan, Flächennutzungsplan Der Regionalplan (Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland Blatt 25), weist im Planbereich zwei sich überlagernde Bereiche aus (BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER 1999): Wohnsiedlungsbereich Bereich zum Schutz der Gewässer (wasserhöffiges Gebiet) Das Untersuchungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Bocholt-West (1997). Der Landschaftsplan sieht im Plangebiet keine Festsetzungen vor. In der Entwicklungskarte des LP wird das Entwicklungsziel "EZ 2 – Anreicherung" genannt. Anreicherung der bestehenden Gehölzstrukturen mit gliedernden und belebenden Elementen zur Entwicklung eines Biotopverbundsystems, zur Abschirmung der Gewerbegebiete "Industriepark Bocholt" und "Lowick" und zur Optimierung des Landschaftsbildes für die Erholung. In dem seit dem 12.01.1979 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bocholt ist der Bereich des B-Planes 7-11 als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um die Wohnbebauung zu ermöglichen, wurde eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Umwandlung der Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 7-10 im Jahre 2009 beschlossen. Die Änderungsvorschläge des Flächennutzungsplanes lehnen sich an die Darstellung des Regionalplanes an, die wiederum aus dem Instrument des städtischen "Bodenmanagements" entwickelt wurde. Die Bezirksregierung Münster hat die Änderung des FNP für den I. und II. BA Entwicklungsplan Zur Eisenhütte am 17.12.2009 genehmigt. Die Genehmigung lautet: „Genehmigung der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bocholt.“ Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 02.02.2010 wurde die Flächennutzungsplanänderung wirksam und der Bebauungsplan 7-10 (I. BA) rechtsverbindlich. Der FNP wird im Rahmen des B-Planverfahrens 7-11 angepasst (s. UB zur 85. Änderung des FNP, ÖKON 2009). 4.2 Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete Im Untersuchungsgebiet oder in seinem Nahbereich sind keine Naturschutzgebiete und/oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. 4.3 Natura 2000-Gebiete Im Untersuchungsgebiet oder in seinem Nahbereich gibt es weder FFH-Gebiete noch Gebiete, die unter die Vogelschutz-Richtlinie fallen. öKon GmbH, Münster Seite 12 4.4 Biotopkataster NRW, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile (LB) Im B-Plangebiet selbst befinden sich keine im Biotopkataster NRW der LANUV verzeichneten schützenswerten Biotope. Die nächstgelegenen schutzwürdigen Biotope befinden sich im Süden in ca. 300 m Entfernung (BK-4105-037, "Bocholter Aa westlich Bocholt"), im Nordwesten in ca. 900 m Entfernung (BK4105-011, "Grünland-Gehölzkomplex südwestlich Holtwick") und im Norden in ca. 1200 m Entfernung (BK4104-040, "Holtwicker Bach zwischen Bocholter Aa und Bocholt"). Diese schützenswerten Biotope sind im Kataster NRW aufgeführt, haben aber ansonsten keinen besonderen Schutzstatus und werden auch nicht überplant. Innerhalb des Planungsraumes befinden sich keine Naturdenkmale. Unter Naturdenkmalen (§28 BNatSchG, § 22 LG NRW) versteht man Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis fünf Hektar festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz a) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder b) wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Die Festsetzung kann auch die für den Schutz des Naturdenkmals notwendige Umgebung einbeziehen. (Anm. des Verf.: Als Schutzgegenstand kommen z.B. Bäume, Baumreihen, Alleen, Hecken, Quellen, außergewöhnliche Findlinge und ähnliche Objekte in Frage). Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß §23 LG NRW kommen im Plangebiet ebenfalls nicht vor. "Als geschützte Landschaftsbestandteile werden Teile von Natur und Landschaft festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder zur Abwehr schädlichen Einwirkungen erforderlich ist. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken." 4.5 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, § 62 LG NW Besonders schützenswerte Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NW Geltungsbereich sowie der näheren Umgebung des B-Planes nicht vorhanden. sind im Besonders schützenswerte Biotope: Nach § 30 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz 2009, zuletzt geändert August 2013) stehen folgende Biotope unter besonderem Schutz; Maßnahmen, die zur Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können, sind unzulässig: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und LärchenArvenwälder, 5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. öKon GmbH, Münster Seite 13 Im § 62 LG NW (Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen; 2000 zuletzt geändert Okt. 2013) findet sich folgende Entsprechung besonders schützenswerter Biotope: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht- Blockhalden- und Hangschuttwälder. 5 Ökologische Bestandsaufnahme Um eine mögliche Gefährdung vorhandener Biotopstrukturen durch das geplante Vorhaben einschätzen zu können, wird zunächst der ökologische Ist-Zustand des Plangebiets ermittelt. Die Bestandsaufnahme hierzu erfolgte im August 2008; eine zusätzliche Begehung fand im Mai 2013 statt. 5.1 Biotoptypen und Flächennutzung Der Bereich des B-Plans 7-11 ist überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Der größte Anteil wird von Ackerflächen, gefolgt von Grünland eingenommen. Im Osten befinden sich die Grundstücke Zur Eisenhütte 9, 9a, 11, 11a mit Wohnhäusern und Ziergärten. Haus Nr. 13 soll gemäß Planung abgerissen werden. Als Gehölzstrukturen kommen im Plangebiet vor: eine alte Obstwiese am Haus Nr. 13; acht Laubbäume (geringes Baumholz) im Bereich des Straßenseitenraumes an Haus Nr. 15 und Heckenabschnitte entlang der Straße Zur Eisenhütte. Desweiteren befinden sich im Plangebiet: strukturreiche und strukturarme Zier-/Nutzgärten sowie eine Gartenbrache aus strukturarmen Ziergärten (> 5 -15 Jahre alt) (vgl. EA-Bilanz). Fließgewässer und stehende Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Zur Kartierung der Biotoptypen wurde die "Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen bei Bebauungsplänen" (LANDESREGIERUNG NRW 1996) verwendet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-11 umfasst eine Gesamtfläche (mit Straße und Straßenseitenraum Zur Eisenhütte) von ca. 2,5 ha. Die in diesem Gebiet vorhandenen Biotoptypen sind mit ihren Flächengrößen und ihren prozentualen Flächenanteilen in der folgenden Tabelle aufgeführt. öKon GmbH, Münster Seite 14 Tab. 1: Biotoptypen/Flächennutzung Typ / Nutzung Fläche in m 2 Fläche in % Ackerflächen 9830 48,8 Grünland 4790 23,8 Zier- und Nutzgärten, strukturreich 926 4,6 Zier- und Nutzgärten, strukturarm 1225 6,1 Gebäude (Wohnhäuser, Garagen, Gartenhäuser) Schotterflächen (Zufahrt) 760 3,8 420 2,1 Obstwiese, alt 1172 5,8 Gartenbrache 1000 5,0 Summe 20123 100,0 Bestandsflächen (Straße Zur Eisenhütte samt Seitenraum) 4710 Gesamtgröße 24833 Einzelstrukturen 8 Laubbäume an Haus Nr. 15 (Trauffläche 8 x 30m²) Heckenbereiche an der Straße Zur Eisenhütte 240 250 5.2 Streng geschützte Arten Bei Eingriffsplanungen sind grundsätzlich alle Arten der Kategorien streng geschützte Arten und besonders geschützte Arten einschließlich der europäischen Vogelarten gesondert zu berücksichtigen. Die Artengruppen werden in § 10 Abs. 2 Nr. 9 bis 11 BNatSchG definiert, wobei sich der Gesetzgeber auf vier verschiedene europa- bzw. bundesweit geltende Richtlinien und Verordnungen stützt: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, Richtlinie 92/43/EWG), Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL, Richtlinie 79/409/EWG), EU-Artenschutzverordnung (EUArtSchV, (EG) Nr. 338/97) und Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). An artenschutzrechtlichen Prüfungen (ASP) liegen vor: a) Die ASP aus dem Jahre 2009 (ÖKON 2009) b) Der ASP-Nachtrag aus dem Jahre 2013 (ÖKON 2013) öKon GmbH, Münster Seite 15 6 Bewertung des Ist-Zustands 6.1 Landschaftsökologische Bewertung des Untersuchungsgebiets Die ökologische Bewertung des geplanten Eingriffes erfolgt nach der "Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen bei Bebauungsplänen NRW" (LANDESREGIERUNG NRW 1996). Bei diesem Verfahren wird die Beurteilung des Wertes eines Untersuchungsgebietes für Naturschutz und Landschaftspflege auf der Grundlage von Biotoptypen vorgenommen. Die Biotoptypen sind in einer Biotoptypenwertliste vorgegeben, in denen ihnen jeweils ein festgesetzter Grundwert zugeordnet ist. Die Grundwerte, die insbesondere von den Faktoren Seltenheit und Wiederherstellbarkeit der Biotoptypen abgeleitet sind, reichen auf einer Skala von 0 (= niedrigster Wert) bis 10 (= höchster Wert). Für den Ausgangszustand wird der Grundwert A der Biotoptypenwertliste verwendet, für durch die Planung veränderte Biotoptypen der Grundwert P, der den Wert eines Biotops 30 Jahre nach Neuanlage darstellt. Der Grundwert kann durch Korrekturfaktoren (atypische Ausprägung, Störeinflüsse, besondere Bedeutung für den Biotopverbund, besondere Bedeutung für das Landschaftsbild) noch vermindert oder erhöht werden. Bei normaler Ausprägung wird der Faktor 1 benutzt. Der Grundwert wird mit dem Korrekturwert und der Flächengröße des Biotoptyps multipliziert, um einen Einzelflächenwert je Biotoptyp zu erhalten. Die Summe der Einzelflächenwerte aller Biotoptypen ergibt die Gesamtwertigkeit des Ausgangszustandes bzw. des Planung. Die ökologischen Gesamtwertigkeiten von Ausgangszustand und Planung werden einander gegenübergestellt; wenn die Gesamtwertigkeit der Planung geringer ist als die des Bestandes, sind ausgleichende Maßnahmen nötig. Im Untersuchungsgebiet sind 6% der Fläche durch Gebäude (3,1%) oder Zufahrten (2,8%) versiegelt oder verdichtet (Biotopwert 0 bzw. 1). Circa 48,8% der Fläche werden durch Ackerflächen mit einem Biotopwert von 2 eingenommen; den gleichen Wert tragen die im Gebiet vorhandenen strukturarmen Ziergärten (6,1 %). Die genannten Flächen besitzen einen geringen Biotopwert. Einen mittleren Biotopwert von 4 weisen das vorhandene Grünland und die strukturreichen Ziergärten auf. Insgesamt macht das Grünland einen Flächenanteil von 23,8 % aus; strukturreiche Ziergärten erreichen 4,6%. Bei den höherwertigen Biotopen handelt es sich um Gartenbrache aus strukturarmen Ziergärten (5%; Biotopwert 6) und um eine alte Obstwiese (5,8%; Biotopwert 9). Einzelstrukturen: Acht Laubbäume (geringes Baumholz) stehen nördlich von Haus Nr. 15 im Straßenseitenraum; ihnen wird der Biotopwert 8 zugeordnet. Heckenbereiche (ca. 250 m²) stocken ebenfalls an der Straße Zur Eisenhütte, sie besitzen den Biotopwert 6. Sowohl Hecke wie Laubbäume werden planbedingt beseitigt und müssen entsprechend der E/A-Bilanzierung (Tab. 2, 4, 5) ersetzt werden. In den folgenden Tabellen sind die im Plangebiet vorhandenen Biotoptypen mit ihrem Biotopcode, mit ihren ermittelten Flächengrößen, dem ökologischen Grundwert und dem Flächenwert aufgeführt. öKon GmbH, Münster Seite 16 Tab. 2: Bewertung der Flächen im Ausgangszustand Ausgangszustand II. Bauabschnitt (B-Plan 7-11) 1 2 Code Biotoptyp / Flächenbezeichnung (entspricht weitgehend Teilbereich 2 des Entwicklungsplangebietes) 3 4 5 Fläche Grundwert A Gesamtm² 6 7 8 Gesamtwert Einzel- Bemerkung korrekturfaktor flächenwert *) Sp 4 x Sp 5 Sp 3 x Sp 6 Straßenbereich Zur Eisenhütte 1.1 Straße (Bestand) 2.1 Straßenseitenraum, Begleitgrün ZWISCHENSUMME 1 4260 0 1 0 0 450 2 2 4 1800 4710 1800 1.1 Gebäude (Wohnhäuser, Garagen, Gartenhäuser) 760 0 1 0 0 1.3 Schotterflächen (Zufahrt) 420 1 1 1 420 3.1 Ackerflächen 9830 2 1 2 19660 3.2 Grünland 4790 4 1 4 19160 4.1 Zier- und Nutzgärten, strukturarm 1225 2 1 2 2450 4.2 Zier- und Nutzgärten, strukturreich 926 4 1 4 3704 5.1 Gartenbrache > 5-15 J. (aus strukturarmen Gärten) 1000 6 1 6 6000 3.7 Obstwiese, alt 1172 9 1 9 10548 Zur Eisenhütte Nr. 13 ZWISCHENSUMME 2 20123 61942 SUMME (1+2) 24833 63742 Zusätzlich Einzelstrukturen: Baumreihe (8 Laubb.) nördl. von Haus Nr. 15 (im Seitenraum der Straße Zur Eisenhütte); geringes Baumholz; pro Baum 30 m² 240 8 1 8 1920 öKon GmbH, Münster Seite 17 Hecken im Bereich der neuen Straßeneinmündung Zur Eisenhütte / II. BA und östlich von Haus Nr. 13 250 ZWISCHENSUMME 3 490 Flächenwert Ausgangszustand Im Ausgangszustand beträgt der Flächenwert des Plangebietes insgesamt 67412 Punkte. 7 1 7 1750 3670 67412 öKon GmbH, Münster Seite 18 6.2 Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes Naturraum: Das Plangebiet liegt in der Isselebene, die sich als grünlandbetonte offene Kulturlandschaft auszeichnet; größere Waldflächen gibt es nur wenige. Die Landschaft ist hauptsächlich von landwirtschaftlichen Flächen bedeckt, die im Norden von kleineren Waldstücken, Baumreihen und Gehölzstreifen gegliedert sind. Im südlichen Teil der Isselebene überwiegt die Dauergrünlandnutzung, der nördliche Teil wird vorwiegend als Ackerland genutzt. Entwicklungsplan: Das Untersuchungsgebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Bocholt. Die Landschaft ist hier überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Im Osten und Süden befindet sich Wohnbebauung, die sich vorwiegend aus Einfamilienhäusern mit Ziergärten zusammensetzt. Die südliche Bebauung ist noch sehr jung und somit wenig entwickelt. Westlich der Straße Zur Eisenhütte sind locker ehemalige Gehöfte eingestreut, die heute überwiegend nur noch als Wohngebäude genutzt werden. Die flache Landschaft erlaubt in Richtung Norden und Westen freie Sichtbeziehungen, die an der westlichen Grenze des ursprünglichen Entwicklungsplangebietes durch eine Gehölzreihe unterbrochen werden. Für die Naherholung (Lage am Stadtrand, Radfahren, Wandern) kommt der freien Landschaft im Plangebiet des Entwicklungsplanes eine mittlere Bedeutung zu. B-Plangebiet: Im Bereich des B-Planes 7-11 überwiegt mit 48,8 % der Fläche die Ackernutzung; Grünland nimmt ebenfalls mit 23,8 % einen großen Raum ein. Im Osten an der Straße Zur Eisenhütte befinden sich die Grundstücke Zur Eisenhütte 9, 9a, 11, 11a mit Wohnhäusern und Ziergärten. Das Haus Nr. 13 soll abgerissen werden. Als Gehölzstrukturen kommen im Plangebiet eine alte Obstwiese sowie Heckenabschnitte am Haus Nr. 13 vor. Desweiteren acht Laubbäume (geringes Baumholz) im Bereich des Straßenseitenraumes an Haus Nr. 15. Außerdem befinden sich im Plangebiet: strukturreiche und strukturarme Zier-/Nutzgärten sowie eine Gartenbrache aus strukturarmen Ziergärten (> 5 -15 Jahre alt) (vgl. Anlage 1). Aufgrund der ökologischen Ausstattung wird der Plangebietsfläche (B-Plan 7-11) die Bewertung "von allgemeiner Bedeutung" für das Landschaftsbild zugeordnet. 6.3 Vorhandene Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft / Vorbelastungen Bei der Bewertung der Auswirkungen des geplanten Eingriffs auf die Schutzfunktionen und -potenziale des Untersuchungsgebiets muss die vorhandene Grundbelastung berücksichtigt werden. Diese spiegelt sich in der Beschreibung des ökologischen Ist-Zustands wider, da die bestehende Situation eines Raumes immer auch aus den Belastungen seiner Potenziale und Ressourcen resultiert. Folgende Beeinträchtigungen und Störungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild liegen im Gebiet vor: Intensivlandwirtschaft mit hohen Nähr- und Schadstoffeinträgen in Boden und Grundwasser, Emissionen eines im Umfeld vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebes außerhalb des Plangebietes (s. Kap. 3.2 und Geruchsgutachten) in geringem Umfang, Veränderung der natürlichen Bodenverhältnisse durch Erosion und langjährige Bodenbearbeitung, Flächenversiegelung durch Gebäude und Verkehrswege in geringem Umfang, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch angrenzende Siedlungen wegen dort fehlender bzw. mangelhafter Ortsrandeingrünung. öKon GmbH, Münster Seite 19 7 Bewertung des Eingriffs – Konfliktanalyse Im Rahmen der Konfliktanalyse ist zu prüfen, ob ein Vorhaben mit erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen (der Leistungsfähigkeit) des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes verbunden und somit ausgleichspflichtig ist. Gesetzlich vorgegebene und/oder länderübergreifend einheitliche, exakte Wertmaßstäbe für die Feststellung der Erheblichkeit bzw. Nachhaltigkeit von Vorhaben existieren nicht. Erheblichkeit und Nachhaltigkeit bleiben unbestimmte Rechtsbegriffe. Die Schwere eines Eingriffs muss in jedem Einzelfall bewertet werden (vgl. LANDESBÜRO DER NATURSCHUTZVERBÄNDE 2006). Als erheblich betrachtet man im Allgemeinen die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes, die den zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege erforderlichen Zustand von Natur und Landschaft verschlechtern oder der ggf. notwendigen Entwicklung zuwiderlaufen. Beeinträchtigungen werden als nachhaltig eingestuft, wenn sie voraussichtlich länger als 5 Jahre anhalten werden, d.h. wenn sich nicht innerhalb von 5 Jahren ein Zustand bzw. Wert einstellt, der dem vor dem Eingriff entspricht. Während die Erheblichkeit insbesondere auf die Qualität bzw. Intensität der Beeinträchtigungen abhebt, steht bei der Nachhaltigkeit die zeitliche Komponente, also die Dauer der Beeinträchtigungen im Vordergrund. Sind Schutzgüter von allgemeiner Bedeutung betroffen, ist i.d.R. von nicht erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen. Insbesondere bei Beeinträchtigungen von Funktionen mit besonderer Bedeutung ist im Einzelfall zu prüfen, ob sie als erheblich einzustufen sind, und ob sie damit einer zusätzlichen Ausgleichspflicht unterliegen, die über die vom Biotopwertverfahren schon ermittelte Kompensationsverpflichtung (in Form des errechneten Flächenwertdefizits) hinausgeht. Vorhaben, die geschützte Gebiete bzw. schutzwürdige Biotope beeinträchtigen, sind von vornherein als Eingriffe einzuschätzen. Dies gilt insbesondere für die Beeinträchtigung von Biotopen, die grundsätzlich als "nicht ausgleichbar" gelten (wie z.B. Moore). Außerdem ist generell anzunehmen, dass erhebliche Beeinträchtigungen in solchen Bereichen eher eintreten, die bisher kaum vorbelastet sind oder aufgrund hoher Vorbelastungen kaum mehr Beeinträchtigungen verkraften können, ohne dass mit nicht reversiblen Beeinträchtigungen zu rechnen wäre ("Umkippen von Ökosystemen"). Auch Summeneffekte von unerheblichen Beeinträchtigungen können insgesamt zur Erheblichkeit führen. Daher ist das Zusammenwirken einzelner Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. 7.1 Beschreibung der allgemeinen Wirkfaktoren der Planung Bei Bauvorhaben treten im Allgemeinen die folgenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren auf. Wirkfaktoren müssen nicht immer und nicht unbedingt erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter zur Folge haben. Baubedingte Wirkfaktoren - Entfernen vorhandener Vegetation in den Baufeldern Bodenabtrag und -umlagerung, sowie Verdichtung von Teilbereichen (Baustelleneinrichtung, Lagerplätze, Befahren mit LKW und Maschinen) Erhöhte Emission von Abgasen durch Baufahrzeuge und Transportverkehr Erhöhte Staubemission aus Behandlung von Boden und Baumaterialien sowie aus dem Transportverkehr Erhöhte Emission von Lärm, Erschütterungen durch Baufahrzeuge und Transportverkehr Stoffeinträge in angrenzenden Bereichen Auswirkungen auf Grundwasser (Zer)störung von Tierlebensräumen Reichweite: Betrifft das Planungsgebiet bzw. das Umfeld der Bauarbeiten Dauer: Auf die Bauzeit begrenzt öKon GmbH, Münster Seite 20 Anlagebedingte Wirkfaktoren - Flächeninanspruchnahme Baukörper / bauliche Anlagen Versiegelung und Verdichtung von Oberflächen Beseitigung der Vegetationsdecke Verminderung der Grundwasserneubildung Verändertes Orts-/ Landschaftsbild (Zer)störung von Tierlebensräumen Reichweite: Betrifft das Plangebiet und ggf. angrenzende Bereiche Dauer: Langfristig Betriebsbedingte Wirkfaktoren - Anlieger- und Besucherverkehr, ruhender Verkehr (Parken) Entstehung von Abwärme, Abwasser, Abfall Emission von Lärm, Geräuschen, Licht, Luftverunreinigungen Reichweite: Umliegende Wohngebäude und Plangebiet Dauer: Langfristig 7.2 Bewertung bezüglich der abiotischen Faktoren Während für die Bereiche Landschaftsökologie und Landschaftsästhetik verschiedene schema tisierte Bewertungsverfahren zur Abschätzung der Kompensationsflächen und –maßnahmen vorliegen, können die Auswirkungen auf die abiotischen Faktoren nur funktional-beschreibend dargestellt werden. 7.2.1 Klima/Luft Durch die Versiegelung von Acker- und Grünlandflächen gehen Kaltluftentstehungsflächen verloren, die aber im Umfeld nach wie vor in großem Umfang vorhanden sind. Kleinräumig können geringe Aufwärmungseffekte durch die Versiegelungszunahme auftreten. Der Luftaustausch von Freiflächen in vorhandene Wohnsiedlungen wird nicht wesentlich beeinträchtigt. Lokalklimatisch ist im Gebiet eine leichte Minderung der Luftqualität durch Autoabgase und Heizungen der Neubauten zu erwarten. Überschreitungen gesetzlicher bzw. untergesetzlicher Normwerte sind nicht zu erkennen. Die Bebauung bzw. Neuversiegelung der geplanten Flächen wird in der überwiegend unversiegelten Landschaft mesoklimatisch unbedeutsam sein. Die Durchgrünung im B-Plan-Gebiet und die lockere Bebauung machen eine Frischluftzufuhr sowie ein Durchströmen aus dem angrenzenden Freiraum möglich, so dass im neuen Wohngebiet mit einem positiven Bioklima zu rechnen ist. 7.2.2 Boden Der Boden ist Grundlage für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Er bildet Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen, ist mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen Bestandteil des Naturhaushalts und dient als Filter und Puffer dem Schutz des Grundwassers. Daneben erfüllt er öKon GmbH, Münster Seite 21 Archivfunktion für die Natur- und Kulturgeschichte (z.B. fossile Böden wie Moorböden oder Plaggenesche als Dokument historischer Wirtschaftsformen). Durch Maßnahmen wie z.B. Überbauung und Straßenbau wird gewachsener Boden vernichtet und damit die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigt. Auswirkungen sind die Verringerung des Lebensraums von Tier- und Pflanzenarten, die Verhinderung der Neubildung und Speicherung von Grundwasser, die Beeinträchtigung der Luft- und Klimaregulation sowie der von intaktem Boden abhängigen Funktionen für die land- oder forstwirtschaftliche Produktion oder als Lebens- und Erholungsraum (Totalverlust der Bodenfunktionen). Während der Bau- und späteren Nutzungsphase sind potenzielle Verunreinigungen des Bodens mit Schadstoffen - insbesondere durch Kfz - nicht ganz auszuschließen. Da jedoch keine gewerbliche Nutzung geplant ist, die künftige Bodenverunreinigungen vermuten lassen, ist die Gefahr einer Boden- und Grundwasserverschmutzung wenig wahrscheinlich und insgesamt als gering einzuschätzen. Die Beurteilung des Bodens erfolgt im Hinblick auf die im Bodenschutzgesetz (BBodSchG) definierten natürlichen Lebens- und Archivfunktionen sowie ihre Empfindlichkeiten gegenüber Eingriffen. Die Erfassung und Berücksichtigung des Bodens anhand der in NRW flächendeckend verfügbaren Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 (BK 50) wird als ausreichend betrachtet (s. ARGE 2002). Beeinträchtigungen ergeben sich durch nachteilige Veränderungen der an Boden geknüpften Funktionen. Wert- und Funktionselemente allgemeiner Bedeutung werden nach dem Indikatorprinzip4 ausreichend über Biotope (Vegetation) repräsentiert und kompensiert. Im Plangebiet ist überwiegend der Bodentyp Podsol-Gley, z.T. Gley-Podsol und Gley; Kürzel: pG81) vorhanden. Sie stellen keine schutzwürdigen Böden dar. Plaggenesch (Brauner Plaggenesch, z.T. Graubrauner Plaggenesch; Kürzel E81) kommt nur in einem kleinen Bereich im äußersten Südwesten des Gebietes vor.. Gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden NRW (GEOL. DIENST NRW 2004) sind Plaggeneschböden aufgrund ihrer Archivfunktion als "sehr schutzwürdige" Böden (Stufe "swb_2") eingestuft worden. Bedeutung der einzelnen Stufen: swb_1 = besonders schutzwürdig, swb_2 = sehr schutzwürdig, swb_3 = schutzwürdig. Dem Plaggeneschboden ist prinzipiell eine besondere Bedeutung zuzuschreiben (ARGE 1994). Es ist daher zu prüfen, ob zusätzlicher Kompensationsbedarf besteht. Aufgrund der in Kap. 3.3. beschriebenen Vorbelastungen ist jedoch eine zusätzliche Kompensation, die über die aus dem Bewertungsverfahren ermittelte Kompensationsverpflichtung hinausgeht, nicht erforderlich. Insbesondere die wertgebende Archivfunktion ist stark beeinträchtigt. Versiegelungsbilanz: In der folgenden Tabelle wird der Anteil der versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen im IstZustand den versiegelten Flächen im Plan-Zustand gegenübergestellt. 4 Nach dem Indikatorprinzip wird davon ausgegangen, dass der biotische Komplex (Tiere, Pflanzen) auch abiotische Wert- und Funktionselemente mit allgemeiner Bedeutung am betroffenen Standort repräsentiert (vgl. ARGE 1994). Durch die Kompensation von eingriffsbetroffenen Biotoptypen (Vegetation) werden somit auch allgemeine faunistische und abiotische Funktionen (z.B. Boden oder Wasser) mit ausgeglichen. öKon GmbH, Münster Seite 22 Tab. 3: Ausmaß der Flächenversiegelung gemäß E+A-Bilanz (Vergleich Ist- / Plan-Zustand) IstZustand m² % II. BA (ohne Bestand Straße Zur Eisenhütte) 20123 Straßen inkl. Straßenbegleitgrün, Gebäude, Zufahrten, Fußweg (versiegelt oder geschottert) 1180 PlanZustand m² % Versiegelung Veränderung in % 20123 5,9 18980 94,3 88,5 Der Vergleich der beiden Zustände zeigt, dass sich bei Realisierung des B-Planes 7-11 (II. BA) die Versiegelungsbilanz (bei Berücksichtigung teilversiegelter oder verdichteter Flächen) um 88,5 Prozentpunkte gegenüber dem Ist-Zustand verändert. Durch Neuversiegelung gehen im Plangebiet insgesamt 17800 m² Boden verloren (18980 m² – 1180 m², vgl. Tab. 3). 7.2.3 Wasser Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet III B (= weiteres Schutzgebiet) Bocholt-Liedern. In der Regel wird den Schutzzonen I und II eine besondere Bedeutung, der Schutzzone III eine allgemeine Bedeutung für den Naturhaushalt zugemessen (vgl. z.B. ARGE Eingriff-Ausgleich 1994 und LANA 1996 zit. in LANDESBÜRO der Naturschutzverbände 2006). Eine zusätzliche Ausgleichsverpflichtung leitet sich daher nicht ab (vgl. EA-Bilanz). Es ist jedoch - insbesondere in der Bauphase (LKW, Baumaschinen, Materiallagerung, Umgang mit Chemikalien) - darauf zu achten, dass keine Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen entstehen können. Da das Plangebiet im Regionalplan als wasserhöffiges Gebiet dargestellt ist, ist der Einbau von Recyclingmaterial bzw. industriellen Nebenprodukten stark eingeschränkt und grundsätzlich mit dem Kreis Borken, als Unterer Wasserbehörde, abzustimmen. Durch Versiegelung wird der Oberflächenabfluss des Niederschlagwassers vermehrt und beschleunigt. Die Grundwasserneubildungsrate vermindert sich und das Rückhaltevolumen des Bodens wird geringer. Es bestehen enge Wechselwirkungen zwischen dem Schutzgut Boden und dem Grundwasser (vgl. Kap. 3.3 und 7.2.2). Aufgrund der o.g. Neuversiegelung geht eine im Plangebiet nicht ausgleichbare Fläche für die Grundwasserneubildung verloren. Das Schmutzwasser im Baugebiet wird über einen Schmutzwasserkanal abgeleitet und an den bestehenden Schmutzwasserkanal im Bebauungsplan 7-10 (1. Bauabschnitt) im Anknüpfungspunkt in der „Hannah-Ahrend-Straße“ angeschlossen. Für das Plangebiet des Entwicklungsplanes Zur Eisenhütte wurde vom Büro DR. SCHLEICHER & PARTNER (2008) ein Baugrundgutachten erstellt. Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist demnach nur bei einer Auffüllung des Geländes nach dem Oberbodenabtrag möglich. Das Regenwasser der Erschließungsstraßen und der neuen Baugrundstücke wird daher über eine herkömmliche Regenwasserkanalisation innerhalb der neuen Erschließungsstraße Richtung Norden in den Regenwasserkanal in der Straße „Zur Eisenhütte“ geleitet. Der bestehende Regenwasserkanal in der Straße „Zur Eisenhütte“ leitet das Regenwasser über das Regenrückhaltebecken am Fischerweg ortsnah in die Schieve (Wasserlauf 023). Vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 7-10 (1. Bauabschnitt) wurde für den Entwicklungsplan Zur Eisenhütte im August 2008 eine Machbarkeitsstudie zur Niederschlagsentwässerung in Auftrag gegeben. Die vorliegende Machbarkeitsstudie vom Büro DAHLEM (2009) wurde entsprechend für den 2. Bauabschnitt im Frühjahr 2012 überarbeitet und liegt den jeweiligen Fachbehörden vor bzw. kann im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung eingesehen werden. Eine entsprechende Festsetzung wird in den B-Plan aufgenommen: öKon GmbH, Münster Seite 23 „Das anfallende Niederschlagswasser der privaten Grundstücke und der Straßen ist über den Regenwasserkanal und zwischengeschalteten Regenrückhaltebecken ortsnah in die Schieve (Wasserlauf 023) einzuleiten“. Die Löschwasserversorgung wird durch das Wasserversorgungsnetz der BEW sichergestellt. Die erforderliche Löschwassermenge von 48 m³/h entsprechend dem DVGW -Arbeitsblatt W 405 kann gewährleistet werden. Die Löschwasserentnahme hat gleichmäßig aus dem umliegenden Wassernetz (Unterflurhydranten, Abstand 120 m) zu erfolgen. Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. 7.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Bewertung des Eingriffs in Naturhaushalt und Landschaftsbild 7.3.1 Landschaftsökologische Bewertung Für die Ermittlung des Bedarfs an Kompensationsmaßnahmen muss für den geplanten Eingriff in den Naturhaushalt die biologische Wertigkeit der Biotoptypen bestimmt werden. Die Biotoptypen wurden nach dem bereits genannten NRW-Verfahren (LANDESREGIERUNG NRW 1996) beurteilt. Ein Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist die Ermittlung des Umfanges von Kompensationsmaßnahmen bezüglich der Biotopfunktion. In der Bilanz wird die ökologische Wertigkeit der Biotoptypen vor und nach dem Eingriff gegenübergestellt. Zunächst wird die Bewertung der Flächen nach Realisierung des B-Planes aufgeführt: öKon GmbH, Münster Seite 24 Tab. 4: Flächenwerte gemäß Planzustand Planzustand II. Bauabschnitt (B-Plan 7-11) 1 2 Biotoptyp / Flächenbezeichnung Code 3 Fläche 4 Grundwert P 5 6 GesamtGesamtwert korrekturfaktor 7 Einzelflächenwert Sp 4 x Sp 5 Sp 3 x Sp 6 8 Bemerkung m² Straßen (Bestand) 1.1 Zur Eisenhütte (samt Straßenseitenraum) Neue Straßenbereiche 4710 0 1 0 0 3308 1.1 Neuer Straßenabschnitt an Haus Nr. 15 448 0 1 0 0 1.1 Neuer Straßenabschnitt gegenüber neuer Straßeneinmündung Baugebiet / Zur Eisenhütte 299 0 1 0 0 1.1 Neue Straßen im Baugebiet 2561 0 1 0 0 ZWISCHENSUMME 1 Allg. Wohngebiet (neu) [ges_15172 - 2950_alt] 8018 0 12222 1.1 GRZ 0.4 4889 0 1 0 0 1.1 zu erwartende GRZ-Überschreitung (25%) 1222 0 1 0 0 Erfahrungswert der Stadt Bocholt 4.1 Grünanlagen, strukturarm (Ziergärten) 6111 2 1 2 12222 1180 0 1 0 0 295 0 1 0 0 Erfahrungswert der Stadt Bocholt 1475 2 1 2 2950 500 1 1 1 500 Grundst. (alt) Haus Nr. 9-11a 1.1 GRZ 0,4 1.1 zu erwartende GRZ-Überschreitung (25%) 4.1 Grünanlagen, strukturarm (Ziergärten) öffentliche Grünflächen 1.3 anteiliger Fuß- und Radweg, innerh. öffentl. Grünanlage 2950 1643 öKon GmbH, Münster Seite 25 4.5 öffentliche Grünflächen (ohne Fuß-/Radweg) 513 4 1 4 2052 4.3 Spielplatz 630 2 1 2 1260 ZWISCHENSUMME 2 16815 18984 SUMME 1+2 24833 18984 Zusätzliche Einzelstrukturen: 8.1 8.2 Erhalt Hecken Ersatz der Baumreihe nördlich von Haus Nr. 15. (8 Eichen, 15 m² pro Baum). 0 8 1 8 0 120 8 1 8 960 Flächenwert gemäß B-Plan II. BA Im Planzustand beträgt der Flächenwert des Plangebietes insgesamt 19944 Punkte. 19944 öKon GmbH, Münster Seite 26 In einem weiteren Schritt wird der Wert des Ausgangszustands (Tab. 2) dem Wert des Planzustands (Tab. 5) gegenübergestellt. Die Biotopwertdifferenz (Überschuss oder Defizit) wird dadurch erkennbar. Tab. 5: Ermittlung der Biotopwertdifferenz (vorher / nachher) Ermittlung Kompensationsüberschuss / -defizit II. BA Flächenwert Flächenwert Planzustand 19944 - Flächenwert Ausgangszustand 67412 Kompensationsüberschuss / -defizit -47468 Es wird ein Flächenwertdefizit von 47468 Wertpunkten ermittelt. Um das Defizit auszugleichen ist die externe Kompensationsmaßnahme K2 erforderlich: = Abbuchung vom Ökokonto der Stadt Bocholt in Höhe von 47468 W ertpunkten. Durch die Maßnahme K2 kann das Flächenwertdefizit vollständig ausgeglichen werden. 7.3.2 Auswirkungen auf streng geschützte Arten Im Rahmen der Eingriffsregelung ist nach § 19 (3) BNatSchG festzustellen, ob als Folge eines Eingriffs Biotope zerstört werden, die für dort wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen streng geschützter Arten nicht ersetzbar sind. Werden derartige Biotope zerstört, ist der Eingriff unzulässig. Ausnahmen können nur bei zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zugelassen werden. Um bereits frühzeitig einen ersten Überblick über möglicherweise auftretende artenschutzrechtliche Probleme zu erhalten, wurde anlässlich der Planung des ersten Bauabschnittes die ÖKON GmbH beauftragt, im Jahr 2009 ökologische Untersuchungen (Vögel, Fledermäuse) durchzuführen. Der Untersuchungsraum der ASP bezog sich auf den Gesamtbereich des Entwicklungsplanes Zur Eisenhütte und angrenzender jedoch für den Artenschutz relevanter Bereiche (s. Abb. 1 ASP-Nachtrag 2013). Die erste ASP aus dem Jahre 2009 kam bezüglich der Fledermäuse bereits zu dem Ergebnis, dass: Bei Erhalt von lokalen Jagdräumen, ist eine Verschlechterung für die lokalen Fledermauspopulationen weder bei der Planrealisierung des 1. Bauabschnitts noch bei Realisierung der Gesamtplanung abzuleiten. Da u.a. artenschutzrechtliche Konflikte mit den Arten Steinkauz, Rebhuhn und Schleiereule nicht ausgeschlossen werden konnten (vgl. ÖKON GMBH 2009), wurde die ÖKON GmbH mit Nachuntersuchungen für diese beiden Arten in 2013 beauftragt. Zudem sollte eine mögliche Wiederansiedlung der Schleiereule bei Benning überprüft werden. Auch die nachträglichen Untersuchungen umfassten den Gesamtbereich des Entwicklungsplanes Zur Eisenhütte und angrenzende Bereiche (s. Abb. 1 und Karte 1 ASP-Nachtrag 2013). öKon GmbH, Münster Seite 27 Ergebnisse der ASP-Untersuchungen (2009 und 2013) sind: Schleiereule: Nach dem Ergebnis der ASP-Untersuchungen (2009, 2013) ist eine Betroffenheit der Schleiereule nicht länger ableitbar. Artenschutzrechtliche Konflikte mit der Schleiereule können ausgeschlossen werden. Rebhuhn: Für das Rebhuhn stellte das Untersuchungsgebiet voraussichtlich im Randbereich einen bedingt geeigneten Lebensraum dar, 2009 wurde ein Rebhuhnpaar nachgewiesen. Sofern keine Verwechslung mit dem Fasan vorliegt, war das Rebhuhn auch 2012 noch präsent. Trotz intensiver Nachsuche im Untersuchungsgebiet konnte 2013 bei keiner der beiden Kartierungen nachgewiesen werden. Mit der zurückliegenden und fortschreitenden Bebauung hat sich die Lebensraumeignung für das Rebhuhn und auch die Schleiereule verschlechtert. Die mittlerweile kleinräumigen Verhältnisse und die ± isolierten Lage wirken sich in dem von Spaziergängern, Hunden und spielenden Kindern hoch frequentierten, störungsbelasteten Umfeld vermutlich besonders ungünstig auf störungsempfindliche Arten wie dem Rebhuhn aus. Nach den Untersuchungen in 2013 ist davon auszugehen, dass das Rebhuhn nicht mehr als Brutvogel im Untersuchungsgebiet präsent ist. Ein artenschutzrechtlicher Konflikt mit dem Rebhuhn ist daher nicht ableitbar. Eine sporadische Präsenz benachbart brütender und im Untersuchungsgebiet nach Nahrung suchender Rebhühner kann dagegen nicht ausgeschlossen werden. Vorsorglich wird empfohlen, bei der Planung der externen Ausgleichsmaßnahmen einen Teil der Maßnahmen freiwillig zur Stützung der lokalen Rebhuhn-Population zu nutzen. Steinkauz: Für den Steinkauz sind artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich, um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, zu mindern oder auszugleichen: Bereitstellung von Ersatzlebensraum für den Steinkauz: Bei der Realisierung des Gesamtvorhabens wird zumindest ein Steinkauzrevier vernichtet, ein zweites außerhalb des Planbereichs wird ggf. störungsbedingt beeinträchtigt. Für das betroffene Steinkauz-Revier Benning ist vor Baubeginn ein adäquater Ersatz im Sinne einer CEF-Maßnahme bereit zu stellen. Da die Entwicklung gänzlich neuer Steinkauzhabitate (z.B. Anlegen einer Streuobstwiese) viel Zeit zum ‘Reifen‘ benötigt entfällt diese Möglichkeit im vorliegenden Fall. Eine realisierbare Alternative stellt die Optimierung derzeit nicht besetzter, suboptimaler Steinkauz-Lebensräume dar. Häufig mangelt es diesen an Brutplatz- und Nahrungsangebot. Diese Mängel können oft mit vergleichsweise geringem Aufwand behoben werden. Beispiele für solche Maßnahmen sind: o o o Aufhängen von mind. 2 Steinkauzröhren in geeignetem Umfeld mit Brutplatzmangel Umstellen intensiver Grünlandnutzung auf (extensive) Beweidung oder MähweideNutzung Anreicherung des Habitats mit Elementen wie lockerem Holzstapel oder Misthaufen als Lebensraum für wichtige Beutetiere des Steinkauzes (Mäuse, Käfer, Insekten) Die Maßnahme ist mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen. Eine fachliche Begleitung der Maßnahme, insbesondere bei der Suche und Gestaltung von Ersatzfläche(n) wird empfohlen, da der Erfolg der Maßnahme maßgeblich von der richtigen Umsetzung abhängt. Vermeidung Brutverlust durch Baubeginn in der Brutzeit: Brutvögel allgemein: In der Zeit von März bis Juli dürfen zum Schutz von brütenden Vögeln keine lärmintensiven Bauarbeiten begonnen werden. Sofern die lärmintensiven öKon GmbH, Münster Seite 28 Arbeiten bis in die Brutzeit von Vögeln andauern, müssen sie kontinuierlich, ohne mehrtägige Pausen, fortgeführt werden. Brutwillige Vögel können dann ausweichen. Ausweichmöglichkeiten sind in ausreichendem Maße vorhanden. Steinkauz: Sofern der Beginn der Bauarbeiten innerhalb der Brutzeit des Steinkauzes (März bis Juli) liegt, ist die Röhre Benning vor Brutbeginn im Jahr des Baubeginns entweder in einen Ersatzlebensraum abseits der Planung umzuhängen oder aber bis zum Abschluss aller Bauarbeiten zu verschließen, um den Verlust einer Brut zu verhindern. Darüber hinaus werden im ASP-Nachtrag (ÖKON 2013) die folgenden Empfehlungen ausgesprochen: Die nachfolgenden Maßnahmen sind artenschutzrechtlich nicht erforderlich, sie stellen eine über die rechtlich erforderlichen Maßnahmen hinausgehende ökologische Empfehlung für mögliche weitere (freiwillige) Maßnahmen dar: Anlage einer extensiv genutzten Obstwiese: Ergänzend zu der kurzfristigen Bereitstellung von Ersatzlebensraum für den Steinkauz wird die Neuanlage und extensive Nutzung von Obstwiesen empfohlen, die zu der langfristigen Stabilisierung der lokalen Steinkauzpopulation beitragen kann. Berücksichtigung von Maßnahmen für Offenlandarten: Unabhängig von einer artenschutzrechtlich begründeten Kompensationsverpflichtung besteht für den geplanten Eingriff eine allgemeine Kompensationspflicht nach §§ 14-17 BNatSchG. Aufgrund der Inanspruchnahme von Ackerland und der in Deutschland in den letzten Jahren dramatisch rückläufigen Bestände bei Arten der Agrarlandschaft wie Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz, sollte freiwillig ein Teil des Ausgleich für die Flächeninanspruchnahme zur Förderung dieser Offenlandarten dienen. 7.3.3 Landschaftsästhetische Beurteilung Das B-Plangebiet 7-11 grenzt im Norden und Westen an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Osten wird es von der Kreisstraße K1 (Zur Eisenhütte) begrenzt, die z.T. selbst Teil des Plangebietes ist. An der südlichen Grenze befindet sich das Gebiet des B-Planes 7-10 (I. BA), das bereits realisiert ist. Jenseits der K1 sowie südlich vom Plangebiet befinden sich Siedlungsbereiche mit Wohnbebauung. Die geplante Wohnbebauung ähnelt in Bauweise und Dichte der bereits vorhandenen und fügt sich daher ins bestehende Ortsbild ein. Bei Realisierung der Planung findet eine Verlagerung des Ortsrandes nach Nordwesten statt, der bisher vorwiegend landwirtschaftlich geprägte Bereich wird dann als Siedlungsraum zu charakterisieren sein. Durch die geplanten Grünflächen (Anlage 2) erfolgt eine Begrünung des neuen Wohnabschnittes. Eine zusätzliche Begrünung erfolgt durch die Schaffung privater Gärten. Wahrnehmbar wird die neue Bebauung vor allem von der Kreisstraße K1 aus sein. Die im B-Plan 7-11 getroffenen Aussagen zur Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie zur städtebaulichen Gestaltung bewirken ein einheitliches und ruhiges Siedlungsbild. Neben den im nahen Umfeld bereits vorhandenen Spielplätzen ist im B-Plangebiet 7-11 ein weiterer vorgesehen. Weitere Spielplätze befinden sich gegenwärtig bzw. zukünftig in unmittelbarer Nähe des neuen Quartiers: a) eine als Spielwiese geplante Fläche im Nordwesten des Entwicklungsplanes (Teilbereich 3 des Gesamtplangebietes) sowie b) ein vorhandener Spielplatz südwestlich vom Plangebiet (südlich einer neu angelegten Obstwiese). Neben der Erfüllung stadtplanerischer Anforderungen kann damit zugleich dem Bewegungsdrang von Kindern wohnungsnah Rechnung getragen werden. öKon GmbH, Münster Seite 29 Eine landschaftsästhetische Störung, die eine Ausgleichsverpflichtung nach sich zöge, ist nicht gegeben. 8 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Neben der Bereitstellung von Kompensationsflächen als direktem Ausgleich des Eingriffs lassen sich mittels der Konfliktanalyse weitere Vorschläge zur Minderung der Eingriffsfolgen ableiten. Die wesentliche Maßnahme zur Konfliktminderung besteht in der Reduzierung der Flächenversiegelung auf das unbedingt notwendige Maß. Zur Verminderung des Versiegelungsgrades und der resultierenden Beeinträchtigung des Bodens und Wasserhaushaltes sowie des Mikro-/Mesoklimas wurden bereits im Bebauungsplan folgende landschaftspflegerische und grünordnerische Planungsempfehlungen aufgenommen und festgesetzt: Zur Minderung der Auswirkungen der Bodenversiegelung auf den Boden- und Wasserhaushalt und auf die kleinklimatischen Verhältnisse sollten Zufahrten und Stellplatzflächen auf den privaten Baugrundstücken sowie öffentliche Stellplatzflächen und Rad- und Fußwege im Baugebiet aus versickerungsfähigen Oberflächenbefestigungen hergestellt werden, wie z.B. wassergebundene Decke, breitfugige Pflaster, Ökopflaster, Schotterrasen, Rasenkammersteine. Bei der Bepflanzung der Grün- und Freiflächen sollen vorrangig standortgerechte und einheimische Laubgehölze verwendet werden. Fassaden und flache bis flach geneigte Dächer (insbesondere von Garagen und Carports) sollen soweit als möglich unter Berücksichtigung der erforderlichen Belüftung und Belichtung der baulichen Anlagen begrünt werden (Rankpflanzen und extensive Dachbegrünung). 9 Kompensationsmaßnahmen Rechtlich liegt nach dem Landschaftsgesetz NW ein Eingriff vor, wenn sowohl die Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verändert wird als auch die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden kann. Insbesondere bauliche Maßnahmen stellen in der Regel eine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft dar. Die Eingriffsregelung nach §1a BauGB ist gemäß §21 BNatSchG anzuwenden auf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von: a) F-Plänen b) B-Plänen c) Ergänzungssatzungen. Anders als im BNatSchG wird im Rahmen der Bauleitplanung nicht zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unterschieden und zusammenfassend von Kompensationsmaßnahmen gesprochen. Es gibt ferner keinen Vorrang des Ausgleichs vor Ersatzmaßnahmen. Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung eröffnet eine große zeitliche und räumliche Flexibilität hinsichtlich der Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen festzusetzen (z.B. innerhalb oder außerhalb des B-Plangebietes, Ökokonto). Außerdem ist die Prüfung der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung kein strikt beachtliches Recht, sondern muss im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nur als ein (wenn auch hervorgehobener) Belang berücksichtigt werden (vgl. LANDESBÜRO NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW 2006). Ein Eingriff gilt dann als ausgeglichen, wenn nach Beendigung des Eingriffs keine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zurückbleibt. Kompensationsmaßnahmen sollen Beeinträchtigungen von konkret vorhandenen Funktionen oder Werten des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes wesentlich abmildern bzw. vollständig aufheben. Im juristischen Sinn ist der erforderliche Ausgleich erreicht, wenn alle erheblichen Beeinträchtigungen auf ein unerhebliches Maß gesenkt werden können. Im ökologischen Sinn ist ein Ausgleich praktisch nicht zu erzielen, denn der größte Teil der Eingriffsfolgen ist irreversibel. Realisierbar ist immer nur eine öKon GmbH, Münster Seite 30 annähernde Kompensation der Eingriffsfolgen, wobei der Ausgleich nur bezüglich ausgewählter Funktionen oder Werte erfolgt und in der Konsequenz andere Funktionen oder Werte ohne Kompensation bleiben. Hinsichtlich des Landschaftsbildes ist neben der Wiederherstellung als Ausgleich auch die landschaftsgerechte, d.h. für den Naturraum typische Neugestaltung zugelassen. Die Kompensation soll möglichst im vom Eingriff betroffenen Raum erfolgen und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Zur Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen, ausgedrückt durch das oben genannte Flächenwertdefizit in Höhe von 47468 Wertpunkten, sind die nachstehenden Maßnahmen (K = Kompensationsmaßnahmen; bzw. über das Bewertungsverfahren kompensatorisch wirksame Maßnahmen) vorzusehen (vgl. Tab. 4 und 5, Anlage 2): K1 Öffentliche Grünflächen (am westlichen Rand, mit Spielplatz; ohne Fuß-/Radweg). Grünflächengestaltung bestehend aus: a) Abschnitten aus Rasen (Zierrasen, Landschaftsrasen) b) Abschnitten aus Strauchpflanzungen, c) ggf. Einzelbäumen gem. Pflanzliste. Für den im Bereich der öffentlichen Grünfläche verlaufenden Fuß-/Radweg ist eine wassergebundene Decke vorzusehen. K2 Außerhalb des Plangebietes: Abbuchung vom Ökokonto der Stadt Bocholt in Höhe von 47468 Wertpunkten. Alle Pflanzungen sind langfristig zu erhalten und bei Ausfall zu ersetzen. Die Maßnahmen entfalten - neben einer ökologischen Aufwertung - multifunktionale Wirkungen, die sowohl den Bodenfunktionen, dem Wasserhaushalt, der Biotopvernetzung, der Luftregeneration als auch der Verbesserung des Landschaftsbildes sowie des Standortklimas dienen. 10 Grünordnung und textliche Festsetzungen 10.1 Grünflächenkonzept Die Grünflächenplanung des B-Plans 7-11 fügt sich ein in das Grünflächenkonzept des gesamten Entwicklungsplanes Zur Eisenhütte, das in der UVS 2009 dargestellt ist. Das Maßnahmenkonzept zum B-Plan 7-11 besteht aus den oben genannten Kompensationsmaßnahmen K1 und K2 (Anlage 2). Auf die Gestaltung der privaten Ziergärten wird an dieser Stelle nicht eingegangen (vgl. h ierzu Kap. 8; Strauchpflanzungen, Dachbegrünung, Rankpflanzen und entsprechende Angaben zur Pflanzenwahl im Anhang). Das Straßenbegleitgrün im Bereich der neuen Planstraßen soll in Form von Pflanzbeeten hergestellt werden. Die Bepflanzung erfolgt mit Sträuchern, Stauden und z.T. auch mit Einzelbäumen gem. Pflanzliste. 10.1.1 Strauchpflanzungen Innerhalb der öffentlichen Grünflächen sind Pflanzflächen vorzusehen, die mit Sträuchern gemäß Pflanzliste zu bepflanzen sind (entweder als Hecke und/oder als Flächenbepflanzung). öKon GmbH, Münster Seite 31 Die Pflanzungen sollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen; Containerware kann (nahezu) ganzjährig gepflanzt werden. 10.1.2 Herstellung von Verkehrsgrün Pflanzabschnitte im Straßenseitenraum sind mit Rasensaat RSM 2.1 (Regel-Saatgut-Mischung Standard) einzugrünen. 10.1.3 Anlage von Rasenflächen Innerhalb der öffentlichen Grünflächen (inkl. Spielplatz) sind abschnittsweise a) Zierrasenflächen mit Regel-Saatgut-Mischung RSM 1.1 (Zierrasen) und/oder b) artenreiche Landschaftsrasenflächen, RSM 7.1.2 (Standard mit Kräutern) herzustellen. 10.1.4 Fuß- und Radwege Die Fuß- und Radwege im Bereich der öffentlichen Grünflächen sind mit einer wassergebundenen Decke herzustellen. 11 Zusammenfassung Die Stadt Bocholt betreibt zu Wohnzwecken die Aufstellung des B-Planes 7-11 als Bestandteil des Entwicklungsplanes Zur Eisenhütte (ca. 11,4 ha). Das geplante Vorhaben stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Die Bewertung des Gebiets ergab überwiegend geringe bis mittlere Wertigkeiten hinsichtlich der ökologischen Belange. Bei den einzigen höherwertigen Biotopen/Strukturen handelt es sich um eine Laubbaumreihe (8 Bäume aus geringem Baumholz) im Straßenseitenraum (an Haus Nr. 15) sowie um Heckenabschnitte (an Haus Nr. 13). Bäume und Heckenbereiche werden planbedingt beseitigt. Der Ersatz bzw. Ausgleich erfolgt über das ermittelte Wertdefizit. Das Plangebiet wird im B-Plan überwiegend als WA-Gebiet - mit durchgängig zweigeschossiger Bauweise und einer GRZ von 0,4 - festgesetzt. Neben der Wohnbebauung werden Straßen und öffentliche Grünflächen festgesetzt. Für die Grünflächen sieht der LFB die abschnittsweise Bepflanzung mit Sträuchern gem. Pflanzliste und die abschnittsweise Anlage von Zierrasen- oder artenreichen Landschaftsrasenflächen vor. Der geplante Fuß-/Radweg befindet sich im Bereich der öffentlichen Grünfläche. Im LFB werden neben der Eingriffsbilanzierung Maßnahmen erarbeitet, die für einen Ersatz- oder Ausgleich des beeinträchtigten Naturhaushalts sorgen sollen. Der Biotopflächenverlust und der Verlust der Bodenfunktionen durch Neuversiegelung werden als die zentralen Konflikte herausgestellt. Der entsprechende Kompensationsumfang wird mit Hilfe der nordrheinwestfälischen Methode für die Bauleitplanung (LANDESREGIERUNG NRW 1996) ermittelt. Zu einem geringen Teil kann der notwendige Kompensationsumfang intern, d.h. im Plangebiet erbracht werden; der größere Teil ist durch planexterne Kompensationsmaßnahmen (ÖkokontoAbbuchung) zu erbringen. Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung werden zusätzlich beschrieben. Gemäß der verwendeten Bewertungsmethode wurden für den Ausgangzustand 67412 Wertpunkte ermittelt, für den Planzustand 19944. Es errechnet sich demnach ein Flächenwertdefizit von 47468 Wertpunkten, dieses kann über den Ausgleichspool der Stadt Bocholt ausgeglichen werden. Zudem sind für den Steinkauz artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich (vgl. ASP ÖKON 2009 und 2013). öKon GmbH, Münster Seite 32 12 Verwendete Literatur ARGE (1994): Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft. Bewertungsrahmen für die Straßenplanung. Hrsg.: Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr (MSV) und Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL). Düsseldorf. 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W ASSERSCHUTZGEBIETSVERORDNUNG (1998): Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH, Wasserschutzgebietsverordnung vom 4. Mai 1998 – Einzugsgebiet Liedern. WHG (2009): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts. Wasserhaushaltsgesetz. Dieser Landschaftspflegerische Fachbeitrag wurde von den Unterzeichnern nach bestem Wissen und Gewissen unter Verwendung der im Text angegebenen Unterlagen erstellt. Münster, den 10. NOV 2013 ……………………………………… ……………………………………… O. Miosga Dr. J. Gerdsmeier Dipl.-Biologe (Bearbeiter) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz (Projektleiter) öKon GmbH, Münster Seite 35 13 Anhang: Pflanzlisten 13.1 Laubbäume, Obstgehölze und Rankpflanzen Pflanzliste für standorttypische Laubbäume, für Obstgehölze und Rankpflanzen: Zuordnung: Allg. Durchgrünungsmaßnahmen im Bereich priv. und öffentl. Grünflächen Laubbäume Pflanzenart deutscher Name Hainbuche Feldahorn Winter-Linde Trauben-Eiche Stiel-Eiche Rosskastanie Esskastanie Elsbeere Vogel-Kirsche Bergahorn Spitzahorn Esche Birke Pflanzenart wissenschaftl. Name Carpinus betulus Acer campestre Tilia cordata Quercus petraea Quercus robur Aesculus hippocastanum Castanea sativa Sorbus torminalis Prunus avium Acer pseudoplatanus Acer platanoides Fraxinus excelsior Betula pendula Bemerkung auch in Sorten keine Kleinbäume keine Kleinbäume keine Kleinbäume Qualität: HSt 3xv mDb, StU 12-14. Im Bereich der Pflanzbeete innerhalb der neuen Planstraßen sind auch Kleinbäume zuzulassen (bleibt ohne Einfluss auf die E+A-Bilanz). Obstgehölze Pflanzenart deutscher Name Kirsche Birne Apfel Walnuss Pflanzenart wissenschaftl. Name Prunus spec. Pyrus spec. Malus spec. Juglans regia Bemerkung in Sorten in Sorten in Sorten in Sorten Qualität: HSt / Stammlänge 1,40 - 2,00 m bis zur Veredelungsstelle. Lokalsorten sind wegen ihrer Robustheit zu bevorzugen. Pflanzabstände variabel, möglichst nicht unter 10 m Abstand zueinander. öKon GmbH, Münster Seite 36 Rankgewächse Pflanzenart deutscher Name Efeu Wald-Geißblatt Wohlriechendes Geißblatt Waldrebe Hopfen Wilder Wein Pflanzenart wissenschaftl. Name Hedera helix Lonicera periclymenum Lonicera caprifolium Clematis vitalba Humulus lupus Parthenocissus quinquefolia Bemerkung 13.2 Sträucher Pflanzliste für ein- bzw. zweireihige Strauchhecken und flächige Strauchpflanzungen: Zuordnung: Kompensationsmaßnahme K1 (abschnittsweise) Im Rahmen der Ausführung ist bei den Pflanzungen das folgende Pflanzschema zugrunde zu legen und in der Abwicklung fachlich an die Örtlichkeit anzupassen. Pflanzenart deutscher Name Schlehe Pflanzenart wissenschaftl. Name Prunus spinosa für 20 m 5 WD Weißdorn Crataegus monogyna 6 HU Hundsrose Rosa canina 4 HA HR SH PF RJ GS HK VK KD Hasel Roter Hartriegel Schwarzer Holunder Pfaffenhütchen Rote Johannisbeere Gemeiner Schneeball Heckenkirsche Vogelkirsche Kreuzdorn Corylus avellana Cornus sanguinea Sambucus nigra Euonymus europaeus Ribes rubrum Viburnum opulus Lonicera xylosteum Prunus avium Rhamnus cathartica Summe 6 3 3 2 2 3 3 2 1 40 Abk. SL Pflanzgröße: (*) x x (x) x (x) x x (x) Wurzeln flach und weitstreichend tief mit Seitenwurzeln tief mit Seitenwurzeln flach Herzwurzler flach Herzwurzler flach flach Herzwurzler tief alle Gehölze mind. 2 x verpflanzt, ohne Ballen, 60/100 cm. (*) Für ggf. einreihige Strauchhecken zu bevorzugende Arten = x / evtl. auch (x) öKon GmbH, Münster Seite 37 2-reihige Strauchhecke: Pflanzschema für 20 m +Saum Reihenabstand: 1,0 m +Saum SH VK SL HK SL HK WD HR WD HR HA RJ HU SL HU HA KD HA SH HA SL HK GS PF HR GS WD GS WD HU SL WD SH WD HA VK HA PF HU RJ Pflanzschema bis zum Ende der Pflanzung wiederholen, Pflanzabstand innerhalb der Reihen 1,00 m.