Psychiatrie eine Pseudowissenschaft? W ußten Sie, daß es für kein einziges psychiatrisches Krankheitsbild objektive Tests gibt? Für die sogenannte „Schizophrenie“ hat die Psychiatrie die „Dopaminhypothese“ aufgestellt, die annimmt, daß für dieses „Krankheitsbild“ ein Überschuß am Botenstoff Dopamin im Gehirn verantwortlich wäre. Bis zum heutigen Tag hat das noch kein Wissenschaftler nachgewiesen. Ebenso verbreitet die Psychiatrie bis heute die Meinung, daß sogenannte „psychiatrische Krankheiten“ etwas mit erblich bedingten Gendefekten zu tun hätten. Im 21. Jahrhundert kennen wir sowohl die Semantik des genetischen Codes, als auch das vollständige menschliche Genom. Wir haben Supercomputer, die genetischen Code analysieren und Proteinfaltung berechnen können. Ebenso existieren automatisierte Schnelltests, mit denen man eventuelle Erbkrankheiten nachweisen kann. Trotzdem ist es noch niemanden bis zum heutigen Tag gelungen, irgendwelche Gene zu bestimmen, die für angebliche „psychische Krankheiten“ verantwortlich sein sollen. Auch sogenannte bildgebenden Verfahren, wie z.B. Magnetresonanztomographie, mit denen man Bilder vom Körperinneren machen kann, können keine „psychischen Krankheiten“ zeigen. Genau so wenig kann man diese in Blutbildern oder durch Messung der Gehirnströme nachweisen. O b jemand eine angebliche „psychische Krankheit“ hat, oder nicht, hängt also nur von der subjektiven Beurteilung eines Psychiaters ab. Diese Beurteilung ist aber unter anderem von sogenannter „Fremdanamnese“ abhängig. Das bedeutet, daß Dritte über den Probanden Dinge behaupten, die dann einfach so als gegeben in sogenannte „Gutachten“ einfließen, ohne daß diese weiter überprüft werden. Das kann dann beispielsweise dazu führen, daß jemand als „schizophren“ abgestempelt und zwangsbehandelt wird, nur weil mißliebige Angehörige das so wollen. In der psychiatrischen Anamnese gilt auch der Grundsatz, daß wenn ein Proband keine Zeichen einer „psychiatrischen Krankheit“ zeigt, dies als „Beweis“ dafür gewertet wird, daß dieser eine „psychiatrische Krankheit“ haben muß, weil „psychisch Kranke“ ja laut psychiatrischer Lehrmeinung diese Symptome „dissimulieren“ (wegsimulieren). So argumentierte jedenfalls der Psychiater Prof. Dr. Johannes Schröder von der Universitätsklinik Heidelberg im Rahmen eines aktuellen Verfahrens vor dem Landgericht Stuttgart. Somit ist es also für die psychiatrische Beurteilung irrelevant, ob jemand irgendwelche Symptome zeigt oder nicht. D aß Psychiatrie weniger etwas mit Medizin zu tun hat, sondern vielmehr ein Mittel der sozialen Kontrolle ist, zeigt sich auch darin, wie sich „psychiatrische Krankheitsbilder“ im Laufe der Zeit ändern und sich den veränderten gesellschaftlichen Umständen anpassen. So galt bis in die 1970er Jahre Homosexualität als „psychiatrische Krankheit“ und wurde dementsprechend auch zwangsweise „behandelt“. Ein berühmter Fall ist der Mathematiker Alan Turing, der sich wegen den Folgen dieser „Behandlung“ das Leben nahm. Heute ist Homosexualität nicht mehr als „psychiatrische Krankheit“ im DSM – der Bibel der Psychiatrie – definiert. Somit hört eine „psychiatrische Krankheit“ einfach nur deshalb auf zu existieren, weil die Definition eines bestimmten Verhaltens als „Krankheit“ aus den psychiatrischen Lehrbüchern gestrichen wurde. Gleichzeitig kamen seit dem aber viele neue „psychiatrische Krankheiten“, wie z.B. ADHS hinzu. In Berührung mit der Psychiatrie geraten Menschen meistens deshalb, weil sie auf irgend eine Art anecken. Diese Erfahrung hat beispielsweise auch der ehemalige Frankfurter Steuerfahnder Rudolf Schmenger gemacht. Ihm und seinen Kollegen wurde eine „querulatorische Störung“ attestiert, weil sie erfolgreich gegen Großbanken wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelten. W ußten Sie auch, daß eine psychiatrische Diagnose dazu führen kann, daß Sie sämtliche im Grundgesetz und in völkerrechtlich bindenden Verträgen garantierten Rechte verlieren? Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird in Artikel 2, Absatz 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert. Dieses Recht wird flächendeckend in psychiatrischen Einrichtungen, wie z.B. den sogenannten „Landeskrankenhäusern“ mißachtet. Menschen, die dort eingesperrt sind, werden unter Androhung von Gewalt gezwungen, psychiatrische Drogen einzunehmen, die zu massiven körperlichen und psychischen Dauerschäden führen. Diese Drogen verändern den Hirnstoffwechsel nachhaltig, führen zu Neurodegeneration (dem Abbau von Nervenzellen), Dyskinesien (entstellende Bewegungsstörungen), Parkinson (die sogenannte „Schüttellähmung“), Akathisie (quälendem Bewegungsdrang) und vielem mehr. In der psychiatrischen Fachliteratur werden diese Folgen ausführlich beschrieben. So hat beispielsweise der amerikanische Psychiater Peter Breggin mehrere Bücher zu diesem Thema verfasst. Auch sein deutscher Kollege Dr. Volkmar Aderhold warnt in mehreren Abhandlungen vor den schweren körperlichen und psychischen Folgen von Psychopharmaka-Konsum. Der Münchener Arzt Josef Zehentbauer geht sogar soweit, das Ausmaß diese Schäden mit der Contergan-Katastrophe zu vergleichen. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil aus dem Jahre 1981 (OLG Hamm, 3 U 50/81) festgestellt, daß Dopamin-Blocker eine persönlichkeitszerstörende Wirkung haben. Auch das Absetzen von Psychopharmaka ist wegen dem sogenannten Rebound-Effekt nicht einfach. D ie zuständigen Kontrollbehörden für diese „Landeskrankenhäuser“ sind die Ministerien für Arbeit und Soziales der jeweiligen Bundesländer. Diese wissen von den Zuständen in den „Landeskrankenhäusern“, sehen aber keinen Handlungsbedarf. Über diese Untätigkeit der Kontrollbehörden hat die Diplom-Psychologin Eva Schwenk ein Buch namens „Fehldiagnose Rechtsstaat“ geschrieben, in dem sie exemplarisch zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen in der „Rheinhessen-Fachklinik Alzey“ aufzeigt. L aut Strafgesetzbuch § 224 Abs. 1 ist das Beibringen von Gift oder anderer, gesundheitsschädlicher Stoffe gefährliche Körperverletzung. Trotzdem werden solche von der Psychiatrie begangene Körperverletzungen in der Regel von den deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht verfolgt. Auch Psychiatrie-Opfer, die auf zivilrechtlichem Wege für Schadensersatz und Schmerzensgeld kämpfen, haben es schwer. So mußte beispielsweise Vera Stein durch alle deutschen Gerichtsinstanzen gehen, ohne daß sie Recht bekommen hat. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab ihr Recht und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland wegen Menschenrechtsverletzungen. Anschließend konnte sie zwar auch in Deutschland eine Entschädigung erstreiten, doch die Psychiater, die sie ohne richterlichen Beschluß jahrelang eingesperrt und gegen ihren Willen zwangsweise mit Neuroleptika „behandelt“ hatten, blieben bis zum heutigen Tag straffrei. Z u dem wird vielen psychiatrisch Diagnostizierten vom Vormundschaftsgericht ein sogenannter „Betreuer“ zugeordnet. Die sogenannte „Betreuung“ ist aber nur ein Euphemismus für Entmündigung. Der „Betreute“ hat dann unter anderem keinen Zugriff auf sein eigenes Bankkonto mehr, seine Post kann angehalten und geöffnet werden und er darf – als geschäftsunfähig erklärt – keine Verträge mehr abschließen. All dies nur, weil jemandem unterstellt wird, eine „Krankheit“ zu haben, für die es aber keinerlei objektiven Beweise gibt. W ußten Sie, daß Eugenik-Gesetze gegen sogenannte „psychisch Kranke“ keine Erfindung der Nationalsozialisten waren? Den meisten werden die „Rassenhygienegesetze“ der Nationalsozialisten und die „Aktion T4“ bekannt sein. Aber bereits 1896 wurde im Bundesstaat Connecticut, USA, ein gesetzliches Heiratsverbot für „Epileptiker, Schwachsinnige und Geistesschwache“ erlassen. Später wurde es mit Zwangssterilisationen verbunden. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, daß diese Ideologie und darauf basierende Gesetze zusammen mit den Nationalsozialisten auf der Müllhalde der Geschichte entsorgt worden wäre. Die Opfer von Zwangssterilisation während der Zeit des Nationalsozialismus, wie z.B. die heute 93 jährige Dorothea Buck, wurden bis heute weder als solche anerkannt, noch rehabilitiert. Noch heute findet sich im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 1905 ein entsprechender Gesetzestext, der die Sterilisation von „betreuten“ (entmündigten) Menschen erlaubt. D iese Entrechtung, Stigmatisierung und Demütigung, sowie die damit verbundene Ausgrenzung, sozialer Abstieg und die von den psychiatrischen „Behandlungsmethoden“ verursachten körperlichen und psychischen Dauerschäden treiben viele Menschen weltweit in den Selbstmord. Die Psychiatrie behauptet, diese Selbstmordgedanken kämen von der „psychiatrischen Krankheit“. Statistiken zeigen aber, daß Menschen, die psychiatrisch „behandelt“ wurden, häufiger den Freitod wählen, als solche, denen diese „Behandlung“ erspart geblieben ist.