Psychiatrie eine Pseudowissenschaft?

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Psychiatrie
eine Pseudowissenschaft?
W
ußten Sie, daß es für kein einziges
psychiatrisches Krankheitsbild objektive Tests
gibt? Für die sogenannte „Schizophrenie“ hat die
Psychiatrie die „Dopaminhypothese“ aufgestellt, die
annimmt, daß für dieses „Krankheitsbild“ ein Überschuß
am Botenstoff Dopamin im Gehirn verantwortlich wäre.
Bis zum heutigen Tag hat das noch kein Wissenschaftler nachgewiesen.
Ebenso verbreitet die Psychiatrie bis heute die Meinung, daß sogenannte
„psychiatrische Krankheiten“ etwas mit erblich bedingten Gendefekten zu tun
hätten. Im 21. Jahrhundert kennen wir sowohl die Semantik des genetischen
Codes, als auch das vollständige menschliche Genom. Wir haben
Supercomputer, die genetischen Code analysieren und Proteinfaltung
berechnen können. Ebenso existieren automatisierte Schnelltests, mit denen
man eventuelle Erbkrankheiten nachweisen kann. Trotzdem ist es noch
niemanden bis zum heutigen Tag gelungen, irgendwelche Gene zu bestimmen,
die für angebliche „psychische Krankheiten“ verantwortlich sein sollen. Auch
sogenannte bildgebenden Verfahren, wie z.B. Magnetresonanztomographie,
mit denen man Bilder vom Körperinneren machen kann, können keine
„psychischen Krankheiten“ zeigen. Genau so wenig kann man diese in
Blutbildern oder durch Messung der Gehirnströme nachweisen.
O
b jemand eine angebliche „psychische Krankheit“ hat, oder nicht, hängt
also nur von der subjektiven Beurteilung eines Psychiaters ab. Diese
Beurteilung ist aber unter anderem von sogenannter „Fremdanamnese“
abhängig. Das bedeutet, daß Dritte über den Probanden Dinge behaupten, die
dann einfach so als gegeben in sogenannte „Gutachten“ einfließen, ohne daß
diese weiter überprüft werden. Das kann dann beispielsweise dazu führen,
daß jemand als „schizophren“ abgestempelt und zwangsbehandelt wird, nur
weil mißliebige Angehörige das so wollen. In der psychiatrischen Anamnese
gilt auch der Grundsatz, daß wenn ein Proband keine Zeichen einer
„psychiatrischen Krankheit“ zeigt, dies als „Beweis“ dafür gewertet wird, daß
dieser eine „psychiatrische Krankheit“ haben muß, weil „psychisch Kranke“ ja
laut psychiatrischer Lehrmeinung diese Symptome „dissimulieren“
(wegsimulieren). So argumentierte jedenfalls der Psychiater Prof. Dr.
Johannes Schröder von der Universitätsklinik Heidelberg im Rahmen eines
aktuellen Verfahrens vor dem Landgericht Stuttgart. Somit ist es also für die
psychiatrische Beurteilung irrelevant, ob jemand irgendwelche Symptome zeigt
oder nicht.
D
aß Psychiatrie weniger etwas mit Medizin zu tun hat, sondern vielmehr ein
Mittel der sozialen Kontrolle ist, zeigt sich auch darin, wie sich
„psychiatrische Krankheitsbilder“ im Laufe der Zeit ändern und sich den
veränderten gesellschaftlichen Umständen anpassen. So galt bis in die 1970er
Jahre Homosexualität als „psychiatrische Krankheit“ und wurde
dementsprechend auch zwangsweise „behandelt“. Ein berühmter Fall ist der
Mathematiker Alan Turing, der sich wegen den Folgen dieser „Behandlung“
das Leben nahm. Heute ist Homosexualität nicht mehr als „psychiatrische
Krankheit“ im DSM – der Bibel der Psychiatrie – definiert. Somit hört eine
„psychiatrische Krankheit“ einfach nur deshalb auf zu existieren, weil die
Definition eines bestimmten Verhaltens als „Krankheit“ aus den psychiatrischen
Lehrbüchern gestrichen wurde. Gleichzeitig kamen seit dem aber viele neue
„psychiatrische Krankheiten“, wie z.B. ADHS hinzu. In Berührung mit der
Psychiatrie geraten Menschen meistens deshalb, weil sie auf irgend eine Art
anecken. Diese Erfahrung hat beispielsweise auch der ehemalige Frankfurter
Steuerfahnder Rudolf Schmenger gemacht. Ihm und seinen Kollegen wurde
eine „querulatorische Störung“ attestiert, weil sie erfolgreich gegen
Großbanken wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelten.
W
ußten Sie auch, daß eine psychiatrische
Diagnose dazu führen kann, daß Sie sämtliche im
Grundgesetz und in völkerrechtlich bindenden
Verträgen garantierten Rechte verlieren? Im
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird in
Artikel 2, Absatz 2 das Recht auf körperliche
Unversehrtheit garantiert. Dieses Recht wird flächendeckend in
psychiatrischen Einrichtungen, wie z.B. den sogenannten
„Landeskrankenhäusern“ mißachtet. Menschen, die dort eingesperrt sind,
werden unter Androhung von Gewalt gezwungen, psychiatrische Drogen
einzunehmen, die zu massiven körperlichen und psychischen Dauerschäden
führen. Diese Drogen verändern den Hirnstoffwechsel nachhaltig, führen zu
Neurodegeneration (dem Abbau von Nervenzellen), Dyskinesien (entstellende
Bewegungsstörungen), Parkinson (die sogenannte „Schüttellähmung“),
Akathisie (quälendem Bewegungsdrang) und vielem mehr. In der
psychiatrischen Fachliteratur werden diese Folgen ausführlich beschrieben. So
hat beispielsweise der amerikanische Psychiater Peter Breggin mehrere
Bücher zu diesem Thema verfasst. Auch sein deutscher Kollege Dr. Volkmar
Aderhold warnt in mehreren Abhandlungen vor den schweren körperlichen und
psychischen Folgen von Psychopharmaka-Konsum. Der Münchener Arzt Josef
Zehentbauer geht sogar soweit, das Ausmaß diese Schäden mit der
Contergan-Katastrophe zu vergleichen. Das Oberlandesgericht Hamm hat in
einem Urteil aus dem Jahre 1981 (OLG Hamm, 3 U 50/81) festgestellt, daß
Dopamin-Blocker eine persönlichkeitszerstörende Wirkung haben. Auch das
Absetzen von Psychopharmaka ist wegen dem sogenannten Rebound-Effekt
nicht einfach.
D
ie zuständigen Kontrollbehörden für diese
„Landeskrankenhäuser“ sind die Ministerien für
Arbeit und Soziales der jeweiligen Bundesländer. Diese
wissen von den Zuständen in den
„Landeskrankenhäusern“, sehen aber keinen
Handlungsbedarf. Über diese Untätigkeit der
Kontrollbehörden hat die Diplom-Psychologin Eva
Schwenk ein Buch namens „Fehldiagnose Rechtsstaat“ geschrieben, in dem
sie exemplarisch zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen in der
„Rheinhessen-Fachklinik Alzey“ aufzeigt.
L
aut Strafgesetzbuch § 224 Abs. 1 ist das Beibringen
von Gift oder anderer, gesundheitsschädlicher
Stoffe gefährliche Körperverletzung. Trotzdem werden
solche von der Psychiatrie begangene
Körperverletzungen in der Regel von den deutschen
Strafverfolgungsbehörden nicht verfolgt. Auch
Psychiatrie-Opfer, die auf zivilrechtlichem Wege für
Schadensersatz und Schmerzensgeld kämpfen, haben es schwer. So mußte
beispielsweise Vera Stein durch alle deutschen Gerichtsinstanzen gehen, ohne
daß sie Recht bekommen hat. Erst der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) gab ihr Recht und verurteilte die Bundesrepublik
Deutschland wegen Menschenrechtsverletzungen. Anschließend konnte sie
zwar auch in Deutschland eine Entschädigung erstreiten, doch die Psychiater,
die sie ohne richterlichen Beschluß jahrelang eingesperrt und gegen ihren
Willen zwangsweise mit Neuroleptika „behandelt“ hatten, blieben bis zum
heutigen Tag straffrei.
Z
u dem wird vielen psychiatrisch Diagnostizierten vom
Vormundschaftsgericht ein sogenannter „Betreuer“ zugeordnet. Die
sogenannte „Betreuung“ ist aber nur ein Euphemismus für Entmündigung. Der
„Betreute“ hat dann unter anderem keinen Zugriff auf sein eigenes Bankkonto
mehr, seine Post kann angehalten und geöffnet werden und er darf – als
geschäftsunfähig erklärt – keine Verträge mehr abschließen. All dies nur, weil
jemandem unterstellt wird, eine „Krankheit“ zu haben, für die es aber keinerlei
objektiven Beweise gibt.
W
ußten Sie, daß Eugenik-Gesetze gegen
sogenannte „psychisch Kranke“ keine Erfindung
der Nationalsozialisten waren? Den meisten werden die
„Rassenhygienegesetze“ der Nationalsozialisten und
die „Aktion T4“ bekannt sein. Aber bereits 1896 wurde
im Bundesstaat Connecticut, USA, ein gesetzliches
Heiratsverbot für „Epileptiker, Schwachsinnige und
Geistesschwache“ erlassen. Später wurde es mit Zwangssterilisationen
verbunden. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, daß diese Ideologie und darauf
basierende Gesetze zusammen mit den Nationalsozialisten auf der Müllhalde
der Geschichte entsorgt worden wäre. Die Opfer von Zwangssterilisation
während der Zeit des Nationalsozialismus, wie z.B. die heute 93 jährige
Dorothea Buck, wurden bis heute weder als solche anerkannt, noch
rehabilitiert. Noch heute findet sich im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in §
1905 ein entsprechender Gesetzestext, der die Sterilisation von „betreuten“
(entmündigten) Menschen erlaubt.
D
iese Entrechtung, Stigmatisierung und
Demütigung, sowie die damit verbundene
Ausgrenzung, sozialer Abstieg und die von den
psychiatrischen „Behandlungsmethoden“ verursachten
körperlichen und psychischen Dauerschäden treiben
viele Menschen weltweit in den Selbstmord. Die
Psychiatrie behauptet, diese Selbstmordgedanken
kämen von der „psychiatrischen Krankheit“. Statistiken
zeigen aber, daß Menschen, die psychiatrisch
„behandelt“ wurden, häufiger den Freitod wählen, als
solche, denen diese „Behandlung“ erspart geblieben ist.
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