ZERTIFIKATSLEHRGANG Oö. UmweltreferentInnen in Gemeinden Freitag, 12. Mai 2017, 17:00 Uhr bis Samstag, 13. Mai 2017, 17:00 Uhr Hotel Post, Traunkirchen Freitag, 19. Mai 2017, 17:00 Uhr bis Samstag, 20. Mai 2017, 17:00 Uhr LFI Hotel, Linz Thema: Allgemeiner rechtlicher Überblick Referent: Mag. Hannes Mossbauer Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht beim Amt der Oö. Landesregierung UmweltreferentInnen in Gemeinden Allgemeiner rechtlicher Überblick Hannes Mossbauer Mai 2017 Rechtlicher Überblick Kompetenzverteilung in Österreich - Aufgaben der Gemeinden OÖ. Umweltschutzgesetz Umweltverträglichkeitsprüfung Wasser Klimaschutz – Luftreinhaltung Umweltinformation Organisation "Umwelt" beim Land OÖ. Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 2 Kompetenzverteilung im Umweltrecht Gesetzgebung Bund: Anlagenrecht (tw., Gewerbeordnung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Abfallrecht, Altlastensanierung, Wasserrecht, Forstrecht, MineralrohstoffG, Luftreinhaltung (tw.), Pflanzenschutz, Tierschutz, Lärmschutz (tw.), Energierecht (tw.), Straßen (tw.),Förderungen(tw.) Länder: Raumordnung, Baurecht, Naturschutz, Abfallrecht (tw.), Anlagenrecht (tw.), Bodenschutz, Jagd, Fischerei, Straßen (tw.) Vollziehung Bundesminister Landeshauptmann, Landesregierung, Bezirksverwaltungsbehörde Bürgermeister, Gemeinderat Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 3 Aufgaben der Gemeinden eigener Wirkungsbereich im ausschließlichen oder überwiegendem Interesse der Gemeinde örtliche Baupolizei, örtliche Raumordnung, örtlicher Umweltschutz übertragener Wirkungsbereich Meldewesen........... Privatwirtschaftsverwaltung - wirtschaftliche Unternehmungen "Pflichtausschüsse": Bau- und Straßenangelegenheiten örtliche Raumplanung Schul,-Kindergarten-,Kultur- und Sportangelegenheiten örtliche Umweltfragen Jugend-, Familien-,Senioren- und Integrationsangelegenheiten Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 4 Gemeindeaufgaben mit Bezug zu Umweltschutz /-gesetzen Raumplanung, Baurecht Daseinsvorsorge Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Müllabfuhr, Hochwasserschutz berühren viele wesentliche Bereiche des Umweltrechtes Naturschutz Wasserrecht Abfallrecht Luftreinhaltung Anlagenrecht (Betriebsanlagen, Umweltverträglichkeitprüfung...) ..... Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 5 OÖ. Umweltschutzgesetz Recht der Gemeinden Mitwirkungsrechte in Umweltverfahren Informationsrechte, Beratung und Unterstützung durch OÖ. Umweltanwaltschaft Oö. Umweltanwaltschaft weisungsfreies Organ des Landes vertritt die Interessen des Umweltschutzes Beratung, Missstandskontrolle... http://www.ooe-umweltanwaltschaft.at/ Landes- Umweltbericht Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 6 Die Gemeinde in UVP- Verfahren Mitwirkungsrechte als Baubehörde Parteistellung als Standortgemeinde Stellungnahmerechte (Umweltverträglichkeitserklärung...) Auflage des Antrages, der Projektunterlagen, der Gutachten Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 7 Die Gemeinde und das Trinkwasser Wasserrechtsgesetz Grundwasser als Trinkwasser erhalten Bewilligungspflicht für Entnahme, Anlagen, Leitungsnetz Bewilligungsfreie Hausbrunnen wasserrechtliche Bewilligung regelt auch Grundinanspruchnahme Überwachung etc. lt. Trinkwasserverordnung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 8 Die Gemeinde und das Trinkwasser Wasserrechtsgesetz - Schutz- und Schongebiete Anordnungen über Bewirtschaftung von Grundstücken sonstige Nutzung von Grundstücken und Gewässern Errichtung und Betrieb von Anlagen Ge- und Verbote, Bewilligungspflichten Grundwassersanierung Oö. Wasserversorgungsgesetz Anschluss- und Bezugspflicht Wasserschutzberatung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 9 Die Gemeinde und das Trinkwasser Trinkwasserversorgungskonzepte Unterstützung von "gemeinsamen Lösungen" im Bereich der Wasserversorgung: zentrale Versorgung durch öffentl. Wasserversorger, wo aus volkswirtschaftl. Gesichtspunkten "gemeinsame Lösungen" besser sind als Einzelwasserversorgungsanlagen "Öffentl. Wasserversorger": Gemeinden, Verbände, Genossenschaften Steigerung der qualitativen u. quantitativen Versorgungssicherheit im Gemeindegebiet Bewusstseinsbildung für "Wasserversorgung in der Gemeinde" generelle Planungsmaßnahme zur strategischen Ausrichtung d. künftigen Wasserversorgung im Gemeindegebiet Förderungsvoraussetzung für Baumaßnahmen öffentl. Wasserversorger im Hinblick auf Bundes- und Landesförderung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 10 Die Gemeinde und das Trinkwasser Trinkwasserversorgungskonzepte Bestandsaufnahme: Eckdaten wasserrechtl. bewilligter Anlagen (Lage, Konsenswerte, etc.) Festlegung mittels Wirtschaftlichkeitsberechnung: Gemeinsame Zonen": zentrale Versorgung d. Gebietes wirtschaftl. zweckmäßig Objekte in "Streulage": zentrale Versorgung des Einzelobjekt wirtschaftl. nicht zweckmäßig Überlegungen zur zukünftigen Bedarfsdeckung(Bsp.: vorhandene Wasserdargebotsüberkapazitäten zur Deckung d. zuk. Bedarfes, Möglichkeiten zur Schaffung von "Zweiten Standbeinen") Keine Planung von Anlagenteilen zur Wasserversorgung (Leitungssysteme, Behälter, Brunnen, Quellen, etc.) " Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 11 Die Gemeinde und das Abwasser Wasserrechtsgesetz Abwasser nach dem Stand der Technik reinigen guten Zustand der Gewässer sicher stellen Errichtung und Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen Werterhaltung, Wartung ! OÖ. Abwasserentsorgungsgesetz, Bodenschutzgesetz Abwasserentsorgungskonzept Kanalanschluss Beschränkungen für Errichtung und Betrieb von Senkgruben Ausbringungsverbote- und -beschränkungen Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 12 Die Gemeinde und das Hochwasser Hochwasserschutz – Wasserrechtsgesetz Errichtung wasserrechtlich bewilligungspflichtig Bundesgewässer/Interessentengewässer Eigenverantwortung der Ufereigentümer Instandhaltungspflicht der Regulierungsunternehmen Bewilligungspflicht für Räumungen Freihalten der Gefahrenzonen und der Hochwasserabflussbereiche Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 13 Die Gemeinde und der Klimaschutz / Luftreinhaltung Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz – Oö. LuftREnTG Zuständigkeit Bürgermeister bzw. Magistrat (§ 49) Heizungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe Sonstige technische Einrichtungen (wie Wärmepumpen, Brennstoffzellen) Anzeigepflichten (§ 21) Feuerungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe mit Nennwärmeleistung ab 50 kW oder Lagerkapazität von mehr als 5.000 l flüssiger Brennstoffe Anzeige bei Behörde vor Ausführung Untersagung durch Behörde innerhalb von 8 Wochen bzw. 3 Monaten bei Nichtentsprechen der Bestimmungen oder bescheidmäßige Vorschreibung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen keine Untersagung/Bescheid – mit Ausführung darf begonnen werden Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 14 Die Gemeinde und der Klimaschutz / Luftreinhaltung Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz – Oö. LuftREnTG Abnahme- und Meldepflichten (§ 22) für alle Heizungsanlagen Überprüfung durch Überprüfungsberechtigten auf Einhaltung der Bestimmungen und Erstellung eines Abnahmebefunds Abnahmebefund ist unverzüglich Bürgermeister bzw. Magistrat zu übermitteln Auflassung (§ 24) ist Bürgermeister/Magistrat anzuzeigen bzw. zu melden Handlungsmöglichkeiten- und pflichten (etwa bei Anzeigen wegen nicht ordnungsgemäßem Betrieb): Wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen (§ 25) – Prüfbericht muss der Behörde auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden Möglichkeit der jederzeitigen und unangekündigten behördlichen Überprüfung von Heizungsanlagen auf die Einhaltung der Vorschriften (§ 27) Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 15 Die Gemeinde und der Klimaschutz / Luftreinhaltung Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz – Oö. LuftREnTG Berechtigung zur Setzung folgender Maßnahmen (§ 46) unter möglichster Schonung und vorheriger Verständigung: Betreten von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen Durchführung von Messungen und Überprüfungen Entnahme von Proben Handlungspflichten der Behörde nach Feststellung von Verstößen (§ 28): formlose oder bescheidmäßige Auftragung der Mängelbehebung bei Gefahr im Verzug unverzügliche Anordnung der Maßnahmen Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 16 Die Gemeinde und der Klimaschutz / Luftreinhaltung Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz – Oö. LuftREnTG Umweltschutzbestimmungen (§ 18), Ziele und Grundsätze (§1): schädliche und unzumutbar belästigende Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der freien Luft sind zu verhindern, Gefahren insbesondere für Leben, Gesundheit und Umwelt abzuwehren eine möglichst sparsame Verwendung von Energie ist sicherzustellen. Zusätzlich sind die aufgrund des Oö. LuftREnTG erlassenen Verordnungen zu beachten: www.besserheizen.at Für Heizungsanlagen (mit Ausnahme von Gasanlagen und Gasgeräten) und Lagerstätten für feste Brennstoffe und brennbare Flüssigkeiten gelten die Bestimmungen der Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung Wärmepumpen: keine generell bindenden schallschutzrechtlichen Vorgaben Für weitere schalltechnische Fragen steht die Abteilung Umweltschutz, Gruppe Lärmschutz, DW 14543, zur Verfügung, die auch ein Informationsblatt mit schalltechnischen Empfehlungen erstellt hat Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 17 Umweltinformation Umweltinformationsgesetz, OÖ. Umweltschutzgesetz Informationen über den Zustand von Umweltbestandteilen (zB Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Land, Artenvielfalt) Informationen über Umweltfaktoren (zB Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfall, Emissionen, Ableitungen...) Informationen über Maßnahmen wie zB Gesetze, Pläne, Programme, Verwaltungsakte und Tätigkeiten, die sich auf Umweltbestandteile und Umweltfaktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken sowie Maßnahmen und Tätigkeiten zu deren Schutz Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts Kosten-/Nutzen-Analysen Informationen über den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 18 Umweltinformation Umweltinformationsgesetz, OÖ. Umweltschutzgesetz Wer hat ein Recht auf Umweltinformationen? Jede natürliche oder juristische Person ohne Nachweis eines Rechtsanspruchs oder eines rechtlichen Interesses, auch mündl. Begehren zulässig ! In manchen Fällen darf die Mitteilung von Umweltinformationen abgelehnt werden = Mitteilungsschranken – zB Informationsbegehren zu allgemein; offensichtlich missbräuchlich; betrifft unvollständiges Material. Daneben können Geheimhaltungsinteressen gegen das Recht auf Umweltinformationen sprechen – zB Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Vertraulichkeit von Beratungen, Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten, öffentliche Sicherheit... bei „freien“ Umweltinformationen (§ 4 Abs.2 UIG) sind Geheimhaltungsinteressen nicht relevant (nur Mitteilungsschranken) – zB Informationen über die Überschreitung von Emissionsgrenzwerten oder über den Zustand von Umweltbestandteilen. Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 19 Umweltinformation Praktische Beispiele – was sind Umweltinformationen? (Genehmigungs)bescheide – zB Betriebsanlagengenehmigung, naturschutzbehördlicher Bewilligungsbescheid – die Beschreibung einer Betriebsanlage in einem dem Bescheid zugrunde liegenden Gutachten (dessen Text auch Bestandteil des Bescheides ist) stellt per se kein schutzwürdiges Geschäfts- und Betriebsgeheimnis dar Sachverständigengutachten Projekte, die sich auf Umweltbestandteile und –faktoren auswirken (zB Betrieb eines Hubschrauberlandeplatzes, Anzahl von Parkplätzen einer gewerblichen Betriebsanlage) allgemein: Fragen, die sich auf (umweltrelevante) Inhalte beziehen Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 20 Umweltinformation Praktische Beispiele – was sind keine Umweltinformationen? Strafanzeigen und die daraus resultierenden Verfahren (Führung, Ausgang) Namen von Bescheidadressaten (zB jemand verlangt nur die Namen von einer Gruppen von Bescheidadressaten, aber keine Inhalte) Fragen der Beweiswürdigung und der rechtlichen Beurteilung (zB zwei einander widersprechende Studien – Frage, warum die Behörde der einen gefolgt ist) aktive Umweltinformation - internet Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 21 vertiefende Informationen Gemeindebund: http://gemeindebund.at/images/uploads/downloads/2014/Publikation en/RFGs/2013/RFG_5_6-2013__Umweltrecht_fuer_Gemeinden_(PDF__3MB).pdf www.land-oberoesterreich.gv.at / Themen / Umwelt Amtstafel / Kundmachungen www.lebensministerium.at Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 22 www.land.oberoesterreich.gv.at / Themen/ Umwelt undNatur Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 23 Umwelt - Organisation im Land OÖ Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Direktion Inneres und Kommunales Baurecht Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung Naturschutz, Raumordnung Direktion Straßenbau und Verkehr Umweltanwaltschaft Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 24 Umwelt - Organisation beim Land OÖ Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht 25