Leitthema Nervenarzt 2014 · 85:564–570 DOI 10.1007/s00115-013-3984-4 Online publiziert: 19. April 2014 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 W. Maier1 · U.B. Barnikol2 1 Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universität Bonn 2 Institut für Neurowissenschaften und Medizin, Molekulare Organisation des Gehirns INM2, Forschungszentrum Jülich Neurokognitive Störungen im DSM-5 Durchgreifende Änderungen in der Demenzdiagnostik Das Kapitel „Neurocognitive Disorders“ enthält vermutlich die ausgeprägtesten Veränderungen, die sich im DSM-5 im Vergleich zum DSM-IV finden: Der klassische Begriff Demenz wird nicht mehr explizit angeführt und ist unter einer neuen, umfassenderen Kategorie „neurokognitive Störung“ subsumiert. Diesem neuen diagnostischen Begriff werden auch amnestische Störungen und leichtere Vorstadien von Demenzen (derzeit auch als leichte kognitive Störungen [“mild cognitive impairment“, MCI] geläufig) zugeordnet. Für diese neue Diagnosegruppe werden neuropsychologische Merkmalsdomänen systematisch und umfassend eingeführt und zwar einerseits als (kategoriales) Symptom und andererseits auch als dimensionale Variable. Damit werden Möglichkeiten zur Frühdiagnostik im Vorfeld der klassischen Demenzerkrankungen diagnostisch erschlossen. Die zahlreichen Konsensusbildungen zur Diagnostik, die sich in dem interdisziplinären Bereich neurodegenerativer und neurovaskulärer Erkrankungen in den vergangenen Jahren aufgrund intensiver Forschungsfortschritte ergeben haben, werden im DSM-5 aufgegriffen und integriert. All diese Veränderungen versuchen, den rapiden Forschungsfort- 564 | Der Nervenarzt 5 · 2014 schritt in diesem Erkrankungsfeld diagnostisch abzubilden. Die im DSM-5 neu vorgenommenen Konzeptbildungen und Diagnosedefinitionen sind dabei teilweise durchgreifender als die zwei Jahre vorher publizierten, forschungsbasierten Diagnosevorschläge des National Institute of Aging (NIA) und der amerikanischen Alzheimer-Gesellschaft [11, 18]. Der hier zu diskutierende Schlüsselbegriff ist die neu eingeführte Diagnosegruppe „neurokognitive Störungen“ bzw. „neurocognitive disorders“ (NCD). Kernsymptom sind erworbene kognitive Beeinträchtigungen. Zwei Spezifizierungen sind dabei relevant: FKognitive Beeinträchtigungen kommen zwar auch bei Schizophrenie, Psychose oder bipolaren Störungen vor; sie werden aber im DSM-5 nicht als Kernsymptome („core symptom“) dieser anderen genannten psychischen Störungen betrachtet. FKognitive Störungen bei Hirnentwicklungsstörungen werden ebenso ausgegrenzt, weil diese nicht als sekundär erworben gelten. Das gilt auch für neurodegenerative Erkrankungen im Kindesalter – wie dem Rett-Syndrom. Diese neue diagnostische Gruppe der neurokognitiven Störungen geht von der alten DSM-IV-Bezeichnung „Delir, Demenz, amnestische und andere kogniti- ve Störungen“ aus; der frühere DSM-IIIVorläuferbegriff war „organisch bedingte psychische Störungen“, der auch in ICD10 noch verwendet wird. Insbesondere die letztgenannte Bezeichnung ist dem heutigen Forschungsstand nicht mehr angemessen, denn nahezu alle anderen psychischen Störungen haben ebenso eine organische Grundlage. Damit ist diese hergebrachte Bezeichnung nicht mehr hinlänglich differenzierend. Die klinische Forschung zu den im Kapitel „Neurokognitive Störungen“ subsumierten Krankheiten war in den vergangenen 10 Jahren in den Fächern Neurologie und Psychiatrie außerordentlich aktiv. Diese Dynamik drückt sich auch in den zahlreichen Konsensusprozessen zur Diagnostik einzelner Erkrankungen dieser Gruppe aus [5, 6, 9, 11, 15, 16, 18, 21]. DSM5 versucht, einen gemeinsamen Nenner für die Ergebnisse dieser meist unabhängig voneinander arbeitenden Expertengruppen zu finden. Dabei werden allerdings im DSM-5 nur die klinisch gesicherten und umsetzbaren Konzeptentwicklungen aufgenommen. Die sehr erfolgreiche Biomarkerentwicklung [10] wird allerdings noch nicht reif für die klinische Praxis angesehen [1] wegen der noch fehlenden, weil schwierigen Standardisierung. Die zweite Säule in der Diagnosegruppe „neurokognitive Störungen“ sind Delirien, die im DSM-5 in Bezug auf Definitionen, kriterienbasierte Charakterisie- Diagnosen und Specifier Delir Substanzintoxikation Majore NCD mit / ohne Verhaltensstörung Substanzentzug Minore NCD mit / ohne Verhaltensstörung aufgrund Alzheimer-Krankheit medikationsinduziert + frontotemporal aufgrund anderem medizinischem Faktor mit Lewy-Körpern + aufgrund multipler Ätiologien vaskulär + hyperaktiv aufgrund Schädel-Hirn-Trauma hypoaktiv substanz-/medikationsinduziert gemischt aufgrund HIV-Infektion aufgrund Prionenkrankheit akut aufgrund Parkinson-Krankheit persistierend aufgrund Huntington-Krankheit Diagnosen aufgrund anderem medizinischem Faktor Specifier aufgrund multipler Ätiologie ZHLWHUH'LIIHUHQ]LHUXQJZDKUVFKHLQOLFKP|JOLFK rung, Abgrenzung und Zuordnung wesentlich unverändert bleiben. Lediglich die Specifier der Diagnose Delir wurden im Vergleich zu DSM-IV reformuliert und sinnvollerweise um die Kategorien persistierend/akut und hyperaktiv/hypoaktiv erweitert (. Abb. 1). Die Diagnose Delir wird daher in dieser Arbeit nicht weitergehend diskutiert. Neurokognitive Domänen Die Bezeichnung „neurocognitive disorders“ (NCD) im DSM-5 definiert zugleich ein Programm: Erstmals werden in einem Diagnosemanual die sechs wichtigsten kognitiven Domänen (komplexe Aufmerksamkeit, exekutive Funktionen, Lernen und Gedächtnis, Sprache, perzeptuell-motorische Fähigkeiten und soziale Kognitionen) einleitend detailliert beschrieben [2]. Für alle diese Domänen werden a) einerseits klinische Symptome angegeben und b) andererseits verschiedene kognitionswissenschaftliche Teilfunktionen beschrieben, für die meist quantitative Tests verfügbar sind. Solche quantitativen Testuntersuchungen und Assessments zur kognitiven Leistungsfähigkeit benöti- gen eine Standardisierung („standardized neuropsychological testing“). Hier sind insbesondere auch Standardisierungen bezüglich Alter und Bildungshintergrund vorzunehmen, die allerdings nicht explizit im DSM-5 gefordert werden. » Die neue Ausdifferenzierung kognitiver Funktionen entspricht dem wissenschaftlichen Fortschritt Die sechs neurokognitiven Domänen im DSM-5 stimmen nur teilweise mit den fünf ausschließlich kategorial und global formulierten, möglichen kognitiven Symptomen von Demenzen im DSMIV überein (Gedächtnisstörung, Apraxie, Aphasie, Agnosie und gestörte exekutive Funktionen). Die neue Ausdifferenzierung kognitiver Funktionen im DSM5 entspricht dem wissenschaftlichen Fortschritt: So werden aufgrund der gewachsenen Bedeutung frontotemporaler NCD (Demenzen) die Domänen Sprache und soziale Kognition (v. a. Empathie) expliziert; aufgrund der gewachsenen Bedeutung vaskulärer Ursachenformen werden komplexe Aufmerksamkeitsfunktionen Abb. 1 9 Taxonomie der Diagnostik bei „neurocognitive disorders“ (NCD) im DSM-5 und ihre Teilfunktionen als neue, diagnostisch relevante Domänen eingeführt. Neurokognitive Störungen und ihre Subtypen Für die Diagnose werden gefordert: FSubjektiver bzw. objektiver kognitiver Leistungsabfall: entweder Sorgen des Betroffenen oder Wahrnehmung einer Bezugsperson oder eines klinischen Untersuchers bezüglich einer Verschlechterung der kognitiven Leistungsfähigkeit. FObjektivierbare neurokognitive Beeinträchtigung: entweder Feststellung der Beeinträchtigung kognitiver Leistungsfähigkeit durch standardisierte neuropsychologische Tests oder durch eine andere quantitative klinische Beurteilung in jeweils einer der o. g. sechs Domänen. Die kognitiven Leistungseinbußen sollen dabei bevorzugt mit standardisierten neuropsychologischen Testverfahren dokumentiert werden. Neurokognitive Störungen werden dabei entweder als eine majore oder minore Der Nervenarzt 5 · 2014 | 565 Zusammenfassung · Summary Form diagnostiziert (. Abb. 1) und zwar nach den folgenden Kriterien: FNCD minor: moderate („modest“) kognitive Leistungseinbußen, wobei Funktionseinbußen vorhanden sein können, aber ohne zu einer Unselbstständigkeit zu führen. FNCD major: ausgeprägte („substantial“) kognitive Leistungseinbußen, die Unselbstständigkeit hervorrufen (d. h. Abhängigkeit von Hilfe bei komplexen Aufgaben). Zur Auswahl der Tests und zur Quantifizierung von „modest“ und „substantial“ werden weder in den Kriterien noch im Fließtext Erläuterungen gegeben. Besonders bemerkenswert ist, dass neurokognitive Störungen ohne eine funktionelle Beeinträchtigung von Alltagsfunktionen diagnostiziert werden können – allerdings nur in der minoren Form. Die majore NCD fordert dagegen eine spezifische funktionelle kognitionsbedingte Einschränkung bei den Alltagsfunktionen: eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit der Lebensführung bzw. der Bedarf von Unterstützung. Wie ist der Bezug der majoren bzw. minoren NCD zu Diagnosen im DSM-IV? FDie minoren NCD sind schwergradig unterschwelligen Varianten der Demenzen vergleichbar, diese kommen im DSM-IV nicht vor. Nach DSMIV war hierfür nur die Residualkategorie „nicht näher bezeichnete Demenz (294,8)“ möglich. Die minoren NCD sind den leichten kognitiven Störungen (MCI) ähnlich [21]. Dieses Konzept stellte in den letzten 10 Jahren eine Art Arbeitshypothese dar [8]. Dabei ergaben sich Zweifel an der Nützlichkeit des Konzepts MCI: Die Übergangsraten zur voll ausgebildeten Demenz waren sehr stark vom Untersuchungssetting abhängig und (jedenfalls ohne Zuhilfenahme von Biomarkern) zu gering. Damit können sie nicht pauschal als Vorstadien von Demenzen gelten. Das Konzept MCI fokussiert vorzugsweise auf Vorstadien der Alzheimer-Demenz und erwies sich auf Vorstadien anderer Demenzformen weniger anwendbar; dieses Defizit wird in der minoren NCD behoben. Gleichwohl zeig- 566 | Der Nervenarzt 5 · 2014 Nervenarzt 2014 · 85:564–570 DOI 10.1007/s00115-013-3984-4 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 W. Maier · U.B. Barnikol Neurokognitive Störungen im DSM-5. Durchgreifende Änderungen in der Demenzdiagnostik Zusammenfassung Die Diagnosegruppe „neurokognitive Störungen“ („neurocognitive disorders“, NCD) im DSM (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) -5 ersetzt die Diagnosegruppe „Demenzen, Delirien und amnestische Störungen“ im DSM-IV. Das NCD-Kapitel im DSM-5 ist in mehrfacher Hinsicht innovativ: Der Begriff Demenz wird nicht weiter verfolgt, wohl aber das bisherige Konzept des Delirs. Neurokognitive Störungen sind jetzt deutlich breiter angelegt als das Demenzkonzept im DSM-IV; sie umfassen auch Frühstadien demenzieller Entwicklungen unterhalb der DSM-IV-Schwelle. Die Diagnose der NCD erfordert wesentlich eine neuropsychologische Testung mit möglichst standardisierten Verfahren. Ein besonderer Fokus liegt auf der ätiologischen Subtypisierung, wobei die früheren, zahlreichen Konsensusprozesse von Expertengruppen weitgehend berücksichtigt werden. Das damit erweiterte und spezifizierte Konzept neurokognitiver Störungen erlaubt es nun, für jeden ätiologischen Subtyp spezifische klinische Frühzeichen demenzieller Entwicklungen diagnostisch zu identifizieren. Die Veränderungen im DSM-5 im Verhältnis zum DSM-IV werden in dieser Arbeit kritisch diskutiert. Schlüsselwörter Demenz · Neurokognitive Störung · Physiologisches Altern · Ätiologische Subtypen · DSM-5 Neurocognitive disorders in DSM-5. Pervasive changes in the diagnostics of dementia Summary The Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-5) proposes an innovative chapter on neurocognitive disorders (NCD) as a substitute for the dementia, delirium and amnestic disorders chapter in DSMIV. This NCD chapter promotes a most innovative change compared to DSM-IV. While the term delirium is preserved, the commonly used term dementia does not occur as a diagnostic entity. Neurocognitive disorders are more inclusive than dementias; they also cover early prodromal stages of dementias below the DSM-IV threshold. The diagnosis of NCDs requires essentially neuropsycholog- te sich aber aufgrund der Inanspruchnahme durch ältere, nichtdemenzielle Menschen mit Gedächtnisproblemen die Notwendigkeit, eine für die klinische Versorgung geeignete Diagnose im unterschwelligen Bereich von Demenzen einzuführen. FDie majore NCD stellt den Nachfolgebegriff zur Demenz nach DSM-IV. Es gibt dabei zwei relevante Unterschiede: 1Nach DSM-5 ist die NCD nur eine Beeinträchtigung in einer der sechs im DSM-5 definierten kognitiven Domänen – ohne dass Priori- ical testing preferentially with standardized instruments. Special focus is given to etiological subtyping taking former diagnostic consensus processes by expert groups into consideration. The subsequent more extensive concept of NCD also allows the diagnosis of etiological-specific prodromal states of cognitive impairments. The changes from DSM-IV to DSM-5 are critically discussed. Keywords Dementia · Neurocognitive disorders · Physiological aging · Etiological subtypes · DSM-5 sierungen für Gedächtnisfunktionen vorliegen müssen; bei Demenz nach DSM-IV waren es zwei differente Symptome (inkl. Gedächtnisstörung); damit ist die NCD nach DSM-5 umfassender und kann auch die im DSM-IV gesondert geführten amnestischen Störungen einschließen. Im DSM-5 gehen daher auch die monosymptomatischen amnestischen Störungen in der majoren NCD auf. 1Die geforderte funktionelle Einschränkung ist dagegen bei der majoren NCD schärfer bzw. spezifi- scher formuliert. Sie erfordert eine Einschränkung in der Selbstständigkeit der Lebensführung, während für DSM-IV-Demenzen lediglich eine bedeutsame Einschränkung in Alltagsfunktionen gefordert wird. FEine weitere zusätzliche Spezifizierung sind Vorhandensein oder Fehlen von Verhaltensstörungen (Wahn, Halluzinationen, Stimmungsveränderungen, Apathie, Agitation, die in Diagnosecodes nicht gesondert angeführt werden). Diese Syndrome werden nicht näher charakterisiert und abgegrenzt (z. B. von depressiven Erkrankungen). Angesichts der Relevanz dieser begleitenden psychologischen und Verhaltensstörungen liegt hier ein dezidierter Mangel vor. Jede auch nur moderate Beeinträchtigung in einer oder mehreren der sechs Domänen führt zur Diagnose einer NCD. Es werden zusätzlich nach dem Grad der Beeinträchtigung minore oder majore Varianten unterschieden und ebenso wird nach Vorliegen oder Fehlen begleitender Verhaltensstörungen zusätzlich differenziert. Zwischen zwölf möglichen, zugrunde liegenden Krankheitsursachen kann ebenso unterschieden werden. So resultieren 2×2×12=48 verschiedene Diagnoseoptionen. Neurokognitive Störung ersetzt den Begriff „Demenz“ Demenz wird im DSM-IV – wie bei psychischen Störungen üblich – als Syndrom definiert und zwar über erworbene neuropsychologische Beeinträchtigungen mit erheblichen Folgen für die Erfüllung von Alltagsfunktionen („verursacht in bedeutsamer Weise Beeinträchtigungen in sozialen oder beruflichen Funktionsbereichen“). Die DSM-IV-Definition der neuropsychologischen Funktionseinbußen erhebt dabei zwei Forderungen: FSie setzt Störungen des Gedächtnisses und des Lernens als obligate Bedingungen voraus. FZudem wird eine mindestens zweite, qualitativ differente neuropsychologische Funktionseinbuße gefordert und zwar als Aphasie oder Apraxie oder Agnosie oder Störung der Exekutivfunktionen. Diese Definition ist unverkennbar am Modell jener Demenzform orientiert, die bei der (neuropathologisch) definierten Alzheimer-Krankheit auftritt; dort stellen ganz überwiegend Gedächtnisstörungen das erste Symptom dar, andere Funktionsbereiche werden schrittweise einbezogen. Diese Definition bereitet jedoch Schwierigkeiten, da bei verschiedenen Ätiologien und Lokalisationen qualitativ verschiedene neuropsychologische Profile, u. a. ohne Priorisierung von Gedächtnisstörungen, vorliegen können. Zum Beispiel stehen bei vaskulär verursachten kognitiven Störungen vor allem Beeinträchtigungen der Exekutivfunktionen und komplexer Aufmerksamkeitsleistungen im Vordergrund; Gedächtnisstörungen können dabei erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten. Ein weiteres Argument gegen das Demenzkonzept: Auch die der Demenzdiagnose unter den verschiedenen Ätiologien vorausgehenden, weniger ausgeprägten kognitiven Störungen erfordern heute die klinische Aufmerksamkeit. Diese je nach Ätiologieform differenten Symptommuster können im DSM-IV nur als nicht näher definierte Restkategorie geführt werden. Diese klinischen Erfordernisse sind zudem mit den sich in den vergangenen Jahren vollzogenen und forschungsgetriebenen Entwicklungen nicht mehr verträglich: FDemenzen sind neuropsychologisch zu heterogen: Bei kognitiven Beeinträchtigungen aufgrund neurologischer Erkrankungen (v. a. bei vaskulären Erkrankungen) ist der Begriff „Demenz“ nicht akzeptiert worden. So wird z. B. von vaskulärer kognitiver Beeinträchtigung („vascular cognitive impairment“) gesprochen anstelle von vaskulärer Demenz [16]. FDie diagnostische Schwelle für Demenz ist zu hoch: Es ist zunehmend erforderlich, demenzielle Erkrankungen frühzeitig zu erkennen; alle zugrunde liegenden Ätiologien führen meist schon Jahre vor dem Auftreten eines Demenzsyndroms zu neuropsychologischen und klinischen Zeichen; die- se Vorstadien späterer Demenzsyndrome haben ein ätiologiespezifisches Gepräge [12, 17, 22]. Sie konnten bisher im DSM-IV gar nicht und mit der MCI-Kategorie nur unzulänglich diagnostisch erfasst werden. Das Ziel, alle primären und erworbenen neuropsychologischen Störungen unter den NCD zusammenzufassen, hat die Relativierung der „Demenz“ als Diagnose zur Folge. Ein umfassender Diagnosebegriff erscheint dabei auch notwendig. Denn der Demenzbegriff wird mit höherem Lebensalter assoziiert [3]; aber dauerhafte neuropsychologische Beeinträchtigungen kommen auch in jüngerem Alter vor: monogenetische Varianten der Alzheimer-Krankheit in Folge von SchädelHirn-Traumen, HIV oder Substanzgebrauch. In all diesen Fällen wird der Begriff „Demenz“ – obwohl im DSM-IV angezeigt – in der klinischen Praxis oft gemieden [13]. Als Vorteil der Bezeichnung majore NCD anstelle von Demenzen kann sich eine mögliche Reduktion des „Stigmas“ herausstellen, das dem Begriff Demenz (de mente – „ohne Geist“) anhaftet. Dies kann vor allem im medizinischen Kontext bedeutsam sein und der medizinischen Behandlung der Demenz die therapeutische Hoffnungslosigkeit nehmen. Jedoch können aus dem Wegfall des Demenzbegriffs als medizinische Diagnose auch Risiken und Verwirrung resultieren. Denn mit diesem Begriff sind zumindest in Deutschland spezifische medizinische, pflegerische gesetzliche und sozialrechtliche Ansprüche und Gewährleistungen verbunden. Eine getrennte Begrifflichkeit desselben Krankheitsbildes in psychosozialer und medizinischer Hinsicht wäre aber fatal [13]. Ätiologische Spezifizierung neurokognitiver Störungen Im Gegensatz zu den anderen psychischen Erkrankungen sind für die überwiegende Mehrzahl demenzieller Syndrome unterschiedliche spezifische pathophysiologische Prozesse und Krankheiten (Ätiologien) als ursächlich bekannt. Folglich werden – schon im DSM-IV – Demenzen nach acht bekannten Ätiologien Der Nervenarzt 5 · 2014 | 567 Leitthema unterteilt, aber nur bei den beiden häufigsten Varianten (Alzheimer, vaskulär) mit expliziten Kriterien unterlegt. Im DSM-5 werden 12 Krankheiten bzw. Bedingungen angeführt; die minore und die majore NCD sind nach diesen zugrunde liegenden ätiologischen Bedingungen zu spezifizieren (. Abb. 1). Diese Bedingungen sind: die Alzheimer-Erkrankung und vaskuläre Erkrankungen als häufigste Varianten sowie die frontotemporalen NCD, die Parkinson-Erkrankung, die NCD mit Lewy-Körper, die NCD aufgrund von HIV-Infektionen, die Huntington- und die Prionenerkrankung, NCDs aufgrund von Schädel-Hirn-Traumen bzw. von Substanzgebrauch. Hinzu kommen NCD aufgrund mehrerer dieser ätiologischen Bedingungen und als Restkategorie NCD aufgrund eines anderen medizinischen Faktors. » Die Prävalenz der NCD aufgrund multipler Ätiologien wird deutlich steigen Da NCD aufgrund der Alzheimer-Krankheit nur bei fehlender Evidenz für andere Ursachen (inklusive vaskulärer NCD) diagnostiziert wird, dürfte nach DSM-5 die Prävalenz der NCD aufgrund multipler Ätiologien deutlich steigen zuungunsten spezifizierter NCD-Varianten [14]. Die Charakterisierung der ätiologischen Subtypen neurokognitiver Störungen ist im Vergleich zu DSM-IV neu geordnet und dem Wissensfortschritt angepasst. Die zugrunde liegenden neurodegenerativen bzw. vaskulären bzw. entzündlichen Erkrankungen bzw. Bedingungen werden dezidiert benannt (z. B. Alzheimer-Krankheit, neurovaskuläre Erkrankung) oder sie werden nach den heute herrschenden Konzepten typisiert (frontotemporale neurokognitive Störung anstelle von Pick-Erkrankung). Neuere ätiologische Bedingungen, die bislang nicht im DSM-IV (als spezifische Demenzen) enthalten waren, werden aufgenommen (Lewy-Körper-Erkrankung und frontotemporale neurokognitive Störung). Stattdessen entfällt die Pick-Erkrankung als Demenzursache, die eine neuropathologisch definierte Teilgruppe der fronto- 568 | Der Nervenarzt 5 · 2014 temporalen neurokognitiven Störung darstellt. Im Gegensatz zu DSM-IV werden alle diese ätiologischen Subtypen im DSM-5 über explizite diagnostische Kriterien definiert und zwar nach folgender Symptomatik: FGrundstörung NCD: Vorliegen einer neurokognitiven Störung (NCD, minor oder major), jeweils differenziert nach mit oder ohne Vorhandensein von Verhaltensstörungen. FÄtiologiespezifische neuropsychologische Beeinträchtigung: Ätiologiespezifische neuropsychologische Leistungsdefizite müssen vorliegen (z. B. sind dies bei der NCD mit Alzheimer-Erkrankung Gedächtnis- und Lernstörungen sowie eine andere, zusätzliche kognitive Einschränkung; bei vaskulärer NCD sind dies Störungen der Aufmerksamkeit und der exekutiven Funktionen). FÄtiologiespezifische klinische Symptomatik: Klinische Zeichen für die spezifische zugrunde liegende Ätiologie, soweit diese vorhanden sind: z. B. bei NCD bei Alzheimer-Erkrankung sind dies stetig fortschreitende Einschränkungen in der Kognition ohne längerfristige Plateaus; bei der NCD bei vaskulären Erkrankungen sind dies zerebrovaskuläre Ereignisse und deren Zusammenhang mit kognitiven Verschlechterungen sowie ggf. aufgrund von Bildgebungsdiagnostik (bei NCD bei Lewy-Körpern sind dies fluktuierende kognitive Fähigkeiten, wiederkehrende visuelle Halluzinationen und motorische Symptome). Bei den einzelnen ätiologischen Subtypen kann die Sicherheit für das Vorliegen der spezifischen Ätiologie unterschiedlich ausgeprägt sein; z. B. kann die Anzahl der Hinweissymptome oder Kennzeichen variieren. Insofern gibt es z. B. bei den Ätiologien Alzheimer-Krankheit, neurovaskuläre Erkrankungen und mit Lewy-Körpern unterschiedliche Sicherheitsstufen („wahrscheinlich“, „möglich“). Dabei wird bei spezifischen Subtypen – wie bei DSMIV – davon ausgegangen, dass eine sichere Diagnose nur neuropathologisch möglich ist. Die ätiologischen Subtypisierungen sind nicht nur bei der majoren NCD, sondern auch bei der minoren NCD durchzuführen. Damit wird das Problem einer reduzierten Akzeptanz der in der klinischen und epidemiologischen Forschung weit verbreiteten MCI-Kategorie (v. a. jenseits der Alzheimer-Forschung) elegant gelöst. Jede spezifische Ätiologie hat ein Kontinuum spezifischer neuropsychologischer Funktionseinbußen zur Folge, das in drei Stufen („keine“, „minore“, „majore“) kategorisiert wird. Allerdings sind v. a. auf der Stufe minorer NCD die Zuordnungen zu den ätiologischen Subtypen oft nicht sicher zu treffen; ätiologische Subtypen, die besonders anfällig für mangelnde Trennschärfe (diagnostisch) sind, werden mit der zusätzlichen Differenzierung „möglich“ und „wahrscheinlich“ versehen. Die minore NCD aufgrund von Alzheimer-Krankheit stellt dabei noch ein zusätzliches Problem dar. Da die neuropsychologischen und klinischen Zeichen für den Subtyp NCD bei AlzheimerKrankheit in Bezug auf das neuropsychologische Leistungsprofil vor allem gegenüber dem physiologischen Altern oft nur schwer zu differenzieren sind, wird die Diagnose minore NCD bei AlzheimerKrankheit – wahrscheinlich – nur unter sehr engen Bedingungen gestellt, nämlich bei genetisch eindeutiger Konstellation oder bei Alzheimer-spezifischer Biomarkerevidenz. Diskussion Neurokognitive Störungen (NCD) im DSM-5 beinhalten Diagnosen, die die psychologischen und kognitiven Folgen definierter Hirnerkrankungen (neurodegenerative, neurovaskuläre und von Schädel-Hirn-Traumen) darstellen. Früher wurden diese als hirnorganische Psychosyndrome bezeichnet und später unter den Hauptkategorien Demenzen und Delirien zusammengefasst. DIm DSM-5 wird die Kognition als definierendes Hauptsymptom in den Vordergrund gestellt. Neurokognitive Störungen werden Namensgeber, andere Psychosyndrome werden ergänzend (mit oder ohne Verhal- tensstörungen) benannt. Besonders bemerkenswert ist, dass die Diagnose einer minoren wie majoren NCD notwendigerweise quantifizierte (d. h. zumindest quasi-dimensionale) Untersuchungsverfahren voraussetzt. Die frühere Demenzdiagnostik im DSM-IV kannte dieses Erfordernis nicht. Diese DSM-5-Diagnostik erfordert also vom Beurteiler erstmals nicht nur klinische, sondern auch neuropsychologische Expertise. Dieser Schritt ist entschieden zu begrüßen. Diese kognitive Akzentuierung ist insofern konsequent, als bei allen spezifizierten, zugrunde liegenden Erkrankungen (Ätiologie) a)initial meist kognitive Störungen auftreten und b)alle ätiologisch definierten Störungen kognitive Symptomatik aufweisen. Auch wenn diese Namensgebung für diese Diagnosegruppe gut begründet ist, so ist doch die Beseitigung bzw. zumindest Relativierung der Demenzdiagnose ein Problem. Auch wenn sich die medizinischen Bezeichnungen ändern, so wird das pflegerische und psychosoziale Feld diesem Schritt vermutlich nicht folgen. Von diesem Feld werden aktuell aber die Hauptlasten für die Versorgung demenziell erkrankter Menschen getragen. Das medizinische Motiv für diese Neubenennung ist eine verstärkte Betonung der zugrunde liegenden Ätiologien. Da es sich hier mehrheitlich um vorwiegend primär neurologisch zu behandelnde Erkrankungen handelt (mit Ausnahme der Alzheimer-Erkrankung und der frontotemporalen Demenzen), kommt die dabei ausgedrückte deutliche Zurückhaltung gegenüber dem klassischen Demenzkonzept zum Tragen (siehe z. B. [19]). Inwieweit sich diese Ausrichtung auf die zugrunde liegenden medizinischen Ätiologien auch in der medizinischen Praxis umsetzen kann, muss allerdings zumindest für Deutschland gefragt werden. Denn über 80% der Patienten mit Demenzen werden in Deutschland von behandelnden Ärzten (meist Hausärzte) gar nicht nach ätiologischem Subtyp differenziert (was ja auch in ICD-10 möglich ist; [20]). Die inhaltlichen, durch DSM-5 vorgenommenen Veränderungen greifen die folgenden, aus der klinischen Forschung abgeleiteten Erfordernisse auf. FNeurokognitive und neuropsychologische Zeichen und Symptome treten meist schon mehrere Jahre früher auf als die diagnostisch greifbaren Demenzen. Zwischen den ersten, meist kognitiv messbaren Normabweichungen – noch ohne funktionelle Alltagsrelevanz – und den nachfolgenden Vollformen einer Demenz besteht ein meist gleitender Übergang. Diagnostische Möglichkeiten zur Frühdiagnostik müssten daher geschaffen werden; dabei ist das MCI-Konzept für diesen Zweck wegen zu großer ätiologischer Heterogenität ungeeignet, denn der notwendige Bezug zu einer grundlegenden Ätiologie unterbleibt. FNeurokognitive Störungen kommen bei verschiedenen neurodegenerativen und neurovaskulären Störungen, Schädel-Hirn-Traumen, Entzündungen und Substanzeinflüssen vor; sie haben dabei eine jeweils verschiedene qualitative Ausgestaltung – ohne dass Gedächtnis und Lernen im Vordergrund stehen müssen. Die Definition „neurokognitive Störung“, die mit der minoren Variante (im Vergleich zu Demenzen) deutlich die diagnostische Schwelle senkt und lediglich eine Beeinträchtigung in einer von sechs gründlich explizierten neurokognitiven Funktionen fordert, erfüllt beide Erfordernisse, wenn der ätiologische Subtyp zusätzlich festgestellt wird. Sie erlaubt auch den Einschluss der monosymptomatischen amnestischen Störungen. » Klare Ankerpunkte für die Differenzierung gesund/krank fehlen Dieser eleganten Lösung für die Erfüllung der genannten Erfordernisse gelingt es aber nicht, auf alle Probleme der Diagnostik neurokognitiver Störungen Antworten zu finden: FBegleitende psychologische und Verhaltensstörungen sind zwar global kodierbar, werden allerdings nicht näher charakterisiert; diagnostische Kriterien für die einzelnen Syndro- me fehlen; die für die psychiatrische und pflegerische Versorgung wichtigen Störungsgruppen liegen somit im DSM-5 nicht ausreichend differenziert vor. FEs gelingt nicht, die Grenze zwischen physiologischem Altern und neurokognitiven Störungen (also zwischen gesund und krank) überzeugend zu formulieren. Diese Differenzierung ist erschwert, da die minore NCD keine Einschränkungen in der Erfüllung der Alltagsfunktionen voraussetzt; die Diagnostik sich also nur auf das Vorliegen einer mäßigen kognitiven Beeinträchtigung bezieht. Dabei werden Befürchtungen geäußert, einerseits ältere Menschen ohne eine vorhandene Erkrankung unnötiger und kostspieliger Diagnostik zu unterwerfen [4] oder andererseits die Diagnose „minore NCD“ zu trivialisieren [7]. FEs gelingt nicht, einen klar definierten und sachgerechten Cut-off zwischen der minoren (Vorgängerbegriff MCI) und majoren NCD (Vorgängerbegriff Demenz) zu finden; diese Schwierigkeit gilt insbesondere, wenn sich die kognitive Veränderung schleichend wie bei der Alzheimer-Demenz entwickelt; im DSM-5-Manual werden zur Charakterisierung kognitiver Beeinträchtigungen nur die undefinierten Begriffe „moderat“ für minore und „substantial“ für die majore NCD verwendet. Beide Differenzierungen brauchen klare, plausible und handhabbare Ankerpunkte, die aber für die Differenzierung gesund/ krank nicht gegeben werden und für die Differenzierung major/minor NCD unzulänglich sind. Die in Forschungskontexten häufig verwendete MCI-Kategorie war zumindest über Grenzwerte auf einer spezifischen Skala zur kognitiven Leistungsprüfung definiert: ein Wert unterhalb von 1,0 oder 1,5 der Standardabweichungen des altersspezifischen (bzw. bildungsspezifischen) Mittelwerts. Solche beispielhaften Ankerpunkte werden im DSM-5 nicht gegeben, die Differenzierung zwischen „moderater“ oder „ausgeprägter“ Beeinträchtigung bleibt dem klinischen Beurteiler überlassen! Dies erscheint angesichts der umfassenden QuaDer Nervenarzt 5 · 2014 | 569 Leitthema litätsentwicklung in der Medizin wenig überzeugend [7]. Hieraus resultieren Risiken: FMängel in der Reliabilität der Diagnosestellungen sind wohl kaum vermeidbar, ein Missbrauch von Diagnosen ist aufgrund des breiten Entscheidungsspielraums möglich (in den DSM-5 Field Trials kommen NCD leider nicht vor). FDie „Pathologisierung“ physiologischer Alterungsprozesse wird zur möglichen Gefahr. Vor allem für die Differenzierung von minoren NCD ohne Einschränkung von Alltagsfunktionen vom physiologischen Alterungsprozess müssen also noch Lösungen gefunden werden. Fazit FZweifellos ist die ätiologische Subtypisierung nach DSM-5 durch explizite, spezifische neurokognitive und klinische Diagnosekriterien als Fortschritt für die Patienten zu werten. Dabei werden zugrunde liegende Ätiologien nach aktuellem Wissensstand reformuliert und erweitert. Weiterhin ist vorteilhaft, dass für jeden ätiologischen Subtyp Frühdiagnosen (prodromal zum Auftreten von demenziellen Syndromen) möglich werden – und zwar graduiert nach diagnostischer Sicherheit. FEinschränkend ist festzustellen, dass das Problem der Abgrenzung neurokognitiver Störungen vom physiologischen Altern im DSM-5 weiterhin ungelöst bleibt. Sehr zu bedauern ist, dass die versorgungsrelevanten begleitenden psychologischen und Verhaltensstörungen im DSM-5 nur unzureichend abgebildet werden. FZu hoffen ist, dass in der medizinischen Versorgung neurokognitive Störungen bzw. demenzielle Syndrome zum Vorteil der Patienten verstärkt nach ihrem ätiologischen Subtyp differenziert werden. 570 | Der Nervenarzt 5 · 2014 Korrespondenzadresse Prof. Dr. W. Maier Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universität Bonn Sigmund-Freud-Str. 25, 53115 Bonn [email protected] Einhaltung ethischer Richtlinien Interessenkonflikt. W. Maier und U.B. Barnikol geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht. Dieser Beitrag beinhaltet keine Studien an Menschen oder Tieren. Literatur 1. 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