Comprehensive assessment

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1.
Umfassende Bankenprüfung im Rahmen der Vorbereitung auf den SSM
(Comprehensive assessment)
Gemäß der SSM-Verordnung haben die EZB und die zuständigen Behörden im November des
Betrachtungsjahres die umfassende Prüfung der Banken eingeleitet, deren Überwachung von der neuen
europäischen Aufsichtsbehörde ab dem 4. November 2014 übernommen wird. Diese Prüfung bezieht sich auf
128 Bankengruppen in den 18 Ländern der Eurozone mit einer Bilanzsumme von über 30 Mrd. Euro. Dies
entspricht rund 85% der Bankaktiva in der Eurozone.
Ziel dieser Übung, die vor dem Inkrafttreten des SSM abgeschlossen sein soll, ist einerseits die Förderung der
Transparenz bei gleichzeitiger Verbesserung der Qualität der verfügbaren Informationen über die Situation der
Banken und andererseits die Fortsetzung der Sanierung der Bilanzen der Kreditinstitute durch eine
umfassende Prüfung ihres Risikoprofils und gegebenenfalls die Festlegung und Umsetzung von
Korrekturmaßnahmen.
Diese Prüfung, die das Vertrauen in den europäischen Bankensektor stärken soll, umfasst drei sich
ergänzende Elemente, deren Ergebnisse am Ende des Verfahrens und vor der Übertragung der Aufsicht über
diese Institute an den SSM pro Land und pro Kreditinstitut mitgeteilt werden:

Die Risikoprüfung (RES): Auf Basis diverser Indikatoren sowie retrospektiver und prospektiver
Informationen wird eine umfassende quantitative und qualitative Analyse des intrinsischen
Risikoprofils der Institute durchgeführt. Sie umfasst das Geschäftsmodell, die Liquiditäts- und
Kreditrisiken sowie Aspekte der Unternehmensführung. Diese Analyse erfolgt auf der Grundlage
einer von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Behörden
entwickelten einheitlichen Methodik. Zunächst soll dieses neue Aufsichtsinstrument parallel zu den
nationalen Systemen genutzt werden, so dass man über Vergleichsmöglichkeiten verfügt und die
Methodik optimiert werden kann. Diese in operativer Hinsicht relativ belastende doppelte Prüfung
wird den Übergang zu den neuen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen erleichtern.

Die Bilanzprüfung: In diesem Rahmen wird die Qualität der Aktiva der Banken im Detail analysiert.
Dabei wird vor allem ihr Ansatz in den Abschlüssen der Institute unter Berücksichtigung der
Sicherheiten und Rückstellungen zum 31. Dezember 2013 überprüft. Die Analyse umfasst die
Risikoengagements im Bank- und Handelsbuch, die bilanziellen und außerbilanziellen Posten, die
Risikoengagements im In- und Ausland, wobei die Kriterien einer Mindestabsicherung zur
Anwendung kommen. Betroffen sind alle Risikokategorien, unabhängig davon, ob sie gegenüber
staatlichen Stellen, Finanzinstituten, Unternehmen oder Privatpersonen bestehen. Besonderes
Augenmerk wird auf die Bewertung komplexerer Instrumente und weniger liquider oder riskanterer
Vermögenswerte gerichtet, die die Undurchsichtigkeit von Bankbilanzen erhöhen. In diesem Rahmen
kommt auch eine vorsichtige Auslegung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zur
Anwendung und es wird eine einheitliche Definition für notleidende Forderungen und Toleranz
(forbearance) von der EBA erstellt, um eine kohärente Behandlung aller Länder und Institute
sicherzustellen.

Stresstests: Nach dem Abschluss der aufsichtsrechtlichen Analyse und der qualitativen Prüfung
wird in Abstimmung mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA die Widerstandsfähigkeit
der Banken untersucht, um ihre Fähigkeit zu prüfen, volkswirtschaftlichen und finanziellen Krisen
standzuhalten. Zur Feststellung eventueller Kapitalmängel basiert die Beurteilung auf einem
Referenzwert von 8% hartem Kernkapital (Common Equity Tier I – CET 1) gemäß Definition in der
CRD IV-Richtlinie und der CRR-Verordnung unter Berücksichtigung des Übergangssystems sowohl
für die qualitative Beurteilung der Aktiva als auch für das Basisszenario der Stresstests. Für
besonders verschärfte Umfeldbedingungen werden zusammen mit Einzelergebnissen der Prüfung
niedrigere Eigenkapitalquoten mitgeteilt.
Angesichts des Umfangs dieser Initiative werden die EZB und die nationalen Behörden unter Zuhilfenahme
unabhängiger externer Partner eng und kontinuierlich zusammenarbeiten. Um die Kohärenz der Übung
zwischen den Mitgliedstaaten und den Banken sicherzustellen, wird die EZB eine einheitliche Methodik und
einen globalen Ansatz entwickeln und umsetzen, während die nationalen Behörden für die Durchführung unter
der Kontrolle der EZB zuständig sind, die die Qualität der Übung gewährleistet.
Mehrere Kreditinstitute belgischen Rechts werden dieser umfassenden Prüfung unterzogen. Es handelt sich
um Belfius, KBC Group, Investar (Argenta), AXA, Bank of New York Mellon und Dexia. Für Letztgenannte ist
auf Grund ihrer Besonderheiten und des Abwicklungsplans, der am 28. Dezember 2012 von der Europäischen
Kommission genehmigt wurde, eine Sonderbehandlung vorgesehen. Betroffen sind ferner die Kreditinstitute
BNP Paribas Fortis und ING Belgium über ihre Muttergesellschaften.
Auf diese umfassende Prüfung der Kreditinstitute soll gegebenenfalls eine Reihe von Korrekturmaßnahmen
folgen, die insbesondere auf eine Anpassung der Rückstellungen und des Eigenkapitals der verschiedenen
Banken abzielen. Vor diesem Hintergrund ist die frühzeitige Einrichtung von Unterstützungsmechanismen für
den Erfolg der Übung ausschlaggebend. Festgestellte Eigenkapitalmängel müssen vorrangig durch private
Kapitalquellen beseitigt werden. Falls diese unzulänglich sind, kommt ein Eingreifen von staatlicher Seite im
Einklang mit der nationalen Praxis und den europäischen Bestimmungen in Frage.
Comrehensive assessment
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