1. Umfassende Bankenprüfung im Rahmen der Vorbereitung auf den SSM (Comprehensive assessment) Gemäß der SSM-Verordnung haben die EZB und die zuständigen Behörden im November des Betrachtungsjahres die umfassende Prüfung der Banken eingeleitet, deren Überwachung von der neuen europäischen Aufsichtsbehörde ab dem 4. November 2014 übernommen wird. Diese Prüfung bezieht sich auf 128 Bankengruppen in den 18 Ländern der Eurozone mit einer Bilanzsumme von über 30 Mrd. Euro. Dies entspricht rund 85% der Bankaktiva in der Eurozone. Ziel dieser Übung, die vor dem Inkrafttreten des SSM abgeschlossen sein soll, ist einerseits die Förderung der Transparenz bei gleichzeitiger Verbesserung der Qualität der verfügbaren Informationen über die Situation der Banken und andererseits die Fortsetzung der Sanierung der Bilanzen der Kreditinstitute durch eine umfassende Prüfung ihres Risikoprofils und gegebenenfalls die Festlegung und Umsetzung von Korrekturmaßnahmen. Diese Prüfung, die das Vertrauen in den europäischen Bankensektor stärken soll, umfasst drei sich ergänzende Elemente, deren Ergebnisse am Ende des Verfahrens und vor der Übertragung der Aufsicht über diese Institute an den SSM pro Land und pro Kreditinstitut mitgeteilt werden: Die Risikoprüfung (RES): Auf Basis diverser Indikatoren sowie retrospektiver und prospektiver Informationen wird eine umfassende quantitative und qualitative Analyse des intrinsischen Risikoprofils der Institute durchgeführt. Sie umfasst das Geschäftsmodell, die Liquiditäts- und Kreditrisiken sowie Aspekte der Unternehmensführung. Diese Analyse erfolgt auf der Grundlage einer von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Behörden entwickelten einheitlichen Methodik. Zunächst soll dieses neue Aufsichtsinstrument parallel zu den nationalen Systemen genutzt werden, so dass man über Vergleichsmöglichkeiten verfügt und die Methodik optimiert werden kann. Diese in operativer Hinsicht relativ belastende doppelte Prüfung wird den Übergang zu den neuen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen erleichtern. Die Bilanzprüfung: In diesem Rahmen wird die Qualität der Aktiva der Banken im Detail analysiert. Dabei wird vor allem ihr Ansatz in den Abschlüssen der Institute unter Berücksichtigung der Sicherheiten und Rückstellungen zum 31. Dezember 2013 überprüft. Die Analyse umfasst die Risikoengagements im Bank- und Handelsbuch, die bilanziellen und außerbilanziellen Posten, die Risikoengagements im In- und Ausland, wobei die Kriterien einer Mindestabsicherung zur Anwendung kommen. Betroffen sind alle Risikokategorien, unabhängig davon, ob sie gegenüber staatlichen Stellen, Finanzinstituten, Unternehmen oder Privatpersonen bestehen. Besonderes Augenmerk wird auf die Bewertung komplexerer Instrumente und weniger liquider oder riskanterer Vermögenswerte gerichtet, die die Undurchsichtigkeit von Bankbilanzen erhöhen. In diesem Rahmen kommt auch eine vorsichtige Auslegung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zur Anwendung und es wird eine einheitliche Definition für notleidende Forderungen und Toleranz (forbearance) von der EBA erstellt, um eine kohärente Behandlung aller Länder und Institute sicherzustellen. Stresstests: Nach dem Abschluss der aufsichtsrechtlichen Analyse und der qualitativen Prüfung wird in Abstimmung mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA die Widerstandsfähigkeit der Banken untersucht, um ihre Fähigkeit zu prüfen, volkswirtschaftlichen und finanziellen Krisen standzuhalten. Zur Feststellung eventueller Kapitalmängel basiert die Beurteilung auf einem Referenzwert von 8% hartem Kernkapital (Common Equity Tier I – CET 1) gemäß Definition in der CRD IV-Richtlinie und der CRR-Verordnung unter Berücksichtigung des Übergangssystems sowohl für die qualitative Beurteilung der Aktiva als auch für das Basisszenario der Stresstests. Für besonders verschärfte Umfeldbedingungen werden zusammen mit Einzelergebnissen der Prüfung niedrigere Eigenkapitalquoten mitgeteilt. Angesichts des Umfangs dieser Initiative werden die EZB und die nationalen Behörden unter Zuhilfenahme unabhängiger externer Partner eng und kontinuierlich zusammenarbeiten. Um die Kohärenz der Übung zwischen den Mitgliedstaaten und den Banken sicherzustellen, wird die EZB eine einheitliche Methodik und einen globalen Ansatz entwickeln und umsetzen, während die nationalen Behörden für die Durchführung unter der Kontrolle der EZB zuständig sind, die die Qualität der Übung gewährleistet. Mehrere Kreditinstitute belgischen Rechts werden dieser umfassenden Prüfung unterzogen. Es handelt sich um Belfius, KBC Group, Investar (Argenta), AXA, Bank of New York Mellon und Dexia. Für Letztgenannte ist auf Grund ihrer Besonderheiten und des Abwicklungsplans, der am 28. Dezember 2012 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde, eine Sonderbehandlung vorgesehen. Betroffen sind ferner die Kreditinstitute BNP Paribas Fortis und ING Belgium über ihre Muttergesellschaften. Auf diese umfassende Prüfung der Kreditinstitute soll gegebenenfalls eine Reihe von Korrekturmaßnahmen folgen, die insbesondere auf eine Anpassung der Rückstellungen und des Eigenkapitals der verschiedenen Banken abzielen. Vor diesem Hintergrund ist die frühzeitige Einrichtung von Unterstützungsmechanismen für den Erfolg der Übung ausschlaggebend. Festgestellte Eigenkapitalmängel müssen vorrangig durch private Kapitalquellen beseitigt werden. Falls diese unzulänglich sind, kommt ein Eingreifen von staatlicher Seite im Einklang mit der nationalen Praxis und den europäischen Bestimmungen in Frage. Comrehensive assessment