13 2 Bankensystem im Überblick Detlef Hellenkamp 2.1 Einleitung – 14 2.2 Bankensystem der Bundesrepublik Deutschland – 14 2.3 Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) – 15 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5 2.3.6 2.3.7 Institutionelle Ausgestaltung der EZB – 17 Ziele und Aufgaben des ESZB – 17 Preisindex – 19 Analyse der (erwarteten) Preisniveaustabilität – 19 Geldpolitische Instrumente der EZB – 20 Ausgewählte (relevante) Zinssätze – 23 Aufgaben und Funktionen der Deutschen Bundesbank – 24 2.4 Geschäftsbanken in Deutschland – 25 2.4.1 2.4.2 Universalbanken – 26 Spezialbanken – 30 2.5 Bankenverbände – 33 2.6 Bankenaufsicht – 34 2.6.1 Ausgestaltung der Finanzmarktaufsicht auf nationaler Ebene bis November 2014 – 34 Ausgestaltung der Finanzmarktaufsicht auf EU-Ebene bis November 2014 – 35 Ausgestaltung der Finanzmarktaufsicht auf EU-Ebene ab November 2014 – 36 Durchführung der Bankenaufsicht – 37 2.6.2 2.6.3 2.6.4 2.7 Ausländisches Bankensystem – 38 2.7.1 2.7.2 Trennbanken versus Universalbankensystem – 38 (Ausgewählte) Supranationale Institutionen – 39 2.8 Lern-Kontrolle – 42 D. Hellenkamp, Bankwirtschaft, Studienwissen kompakt, DOI 10.1007/978-3-658-06765-6_2, © Springer Fachmedien Wiesbaden 2015 Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick 14 1 2 3 4 5 6 7 ---- Dieses Kapitel beschäftigt sich mit folgenden Inhalten: Übersicht der Elemente bzw. Institutionen des Bankensystems in der Bundes­ republik Deutschland Stufen der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion im Überblick Ausgestaltung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) – im Fokus: Ziele, Aufgaben und Instrumente der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Deutschen Bundesbank Ausprägungen und Abgrenzungen von Geschäftsbanken in Deutschland Bankenverbände als Interessenvertreter der Kreditinstitute Beaufsichtigung der Kreditinstitute – Bankenaufsicht Ausländisches Bankensystem – im Fokus: Universalbanken- versus Trennbankensystem und Übersicht relevanter supranationaler Kreditinstitute 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 2.1Einleitung In einer Volkswirtschaft agieren zahlreiche Marktteilnehmer, deren individuelle Einnahmen und Ausgaben zeitraumbezogen i. d. R. nicht deckungsgleich sind. So können beispielsweise Marktteilnehmer mit Geldüberschüssen, z. B. private Haushalte, diese temporär anlegen, um Zinsen zu erzielen. Andere Marktteilnehmer, z. B. Unternehmen, investieren Geld in ein Vorhaben, um hieraus eine attraktive Rendite zu erzielen. Die privaten Haushalte können den Unternehmen einerseits ihr überschüssiges Geld direkt zur Verfügung stellen, beispielsweise durch den Kauf von Schuldverschreibungen des Unternehmens oder in Form einer Unternehmensbeteiligung durch den Kauf von Aktien (▶ Kap. 7). Wenn diese direkte Form von Finanzierung in einer Volkswirtschaft dominiert, spricht man von einem marktbasierten Finanzsystem, welches in angelsächsischen Finanzsystemen eher üblich ist. Andererseits können die privaten Haushalte ihr überschüssiges Geld den Banken als verzinste Sicht-, Termin- oder Spareinlage zur Verfügung stellen. Die Banken stellen den Unternehmen ihrerseits aus diesen Mitteln als Finanzintermediär einen Investitionskredit zur Verfügung. Dominiert diese Form der Finanzierung, wie z. B. in der Bundesrepublik Deutschland und zahlreichen kontinentaleuropäischen Ländern, spricht man von einem bankbasierten Finanzsystem. 2.2 Bankensystem der Bundesrepublik Deutschland Für die Abbildung eines Bankensystems ist im erweiterten Sinne die Gesamtheit der Elemente bzw. Institutionen relevant, die in einem spezifischen Bankensystem, bei- 2 15 2.3 • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Elemente bzw. Institutionen des Banksystems der Bundesrepublik Deutschland Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (ESZB) Deutsche Bundesbank Bankenaufsicht Bankenverbände Europäische Zentralbank (EZB) Bundesverband deutscher Banken e.V. Europäische Bankenaufsicht (EBA) Deutscher Sparkassenund Giroverband e.V. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. Geschäftsbankensystem Universalbanken Spezialbanken Kreditbanken Realkreditinstitute Öffentlich Rechtliche Banken Bausparkassen GenossenschaftBanken mit liche Banken Sonderaufgaben Sonstige Deutsche Bundesbank .. Abb. 2.1 Elemente des Bankensystems der BRD spielsweise der Bundesrepublik Deutschland, die Durchführung von Bankgeschäften determinieren. Hierzu zählen neben den Banken als Institutionen auch die mit den Banken aus rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen unmittelbar verflochtenen Institutionen. Aus Sicht der Deutschen Bundesbank besteht das deutsche Bankensystem hierbei (im engeren Sinne) aus den Geschäftsbanken und der Deutschen Bundesbank als Zentralbank. Die bestimmenden Elemente bzw. Institutionen des Bankensystems in der Bundesrepublik Deutschland sind in . Abb. 2.1 dargestellt. 2.3 Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Der Europäische Rat bestimmte im Jahr 1988 die europäische Wirtschafts- und Wäh- rungsunion (WWU) in drei Stufen umzusetzen. Die 1. Stufe (Beginn 1. Juli 1990) hatte die zentralen Ziele einer Liberalisierung des Kapitalverkehrs und einer Koordination von Wirtschafts-, Finanz-, Geld- und Wechselkurspolitik. Mit der 2. Stufe (Beginn 1. Januar 1994) folgte die Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), als Vorgängerinstitution des heutigen Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Wesentliche Aufgaben des EWI waren eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Zentralbanken und die Koordination der Geldpolitik 16 Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 .. Abb. 2.2 Deutsche Bundesbank, Drei Stufen der Wirtschafts- und Währungsunion sowie die Vorbereitung zur Errichtung eines ESZB zwecks gemeinsamer Währung und einheitlicher Geldpolitik. Ein zentrales Ziel war dabei möglichst eine fiskalische und monetäre Konvergenz (Annäherung) der Mitgliedstaaten, insbesondere in der 3. Stufe, zu erreichen. Am 1. Januar 1999 wurde mit der dritten Stufe eine gemeinsame Geldpolitik und der EURO als eigenständige Währung für (zunächst) 11 Mitgliedsländer (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien) eingeführt. Vergleiche zur Chronologie . Abb. 2.2. Bis ins Jahr 2015 wurde die Einheitswährung inzwischen in insgesamt 19 Mitgliedsländern eingeführt, zuletzt am 1. Januar 2015 mit Litauen als Mitgliedsland. 2.3 • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) 17 2 Weitere Beitrittsländer sollen in den nächsten Jahren folgen. Zum Beitritt in das Euro-Währungsgebiet müssen die (potentiellen) Beitrittsländer bestimmte Voraussetzung hinsichtlich ihrer Preisstabilität, der Konvergenz ausgewählter Zinssätze, ihrer Wechselkursstabilität und ihrer Haushaltsdisziplin erfüllen (Konvergenzkriterien). Hintergrund: Konvergenzkriterien im Euro-Währungsgebiet Vergleiche hierzu weiterführend die Bedingungen der einzelnen Konvergenzkriterien und die Relevanz einer strikten Einhaltung rechtlicher, ökonomischer und politischer Rahmenbedingungen für die Stabilität des Euro-Währungsgebietes (Spoerer, M., Streb, J. (2013). Neue deutsche Wirtschaftsgeschichte des 20. Jahrhunderts. S. 235 ff.). Bereits am 1. Juni 1998 wurde das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) geschaffen. Dieses besteht aus den nationalen Notenbanken der EWU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Zentralbank (EZB), mit Sitz in Frankfurt a. M. 2.3.1 Institutionelle Ausgestaltung der EZB Die nationalen Notenbanken haben durch den Eintritt in das ESZB ihre geldpolitische Souveränität verloren. Die Beschlussorgane der EZB sind der EZB-Rat, das Direktorium und der Erweiterte Rat. Der EZB-Rat ist dabei zentrales Entscheidungsgremium, welcher den grundsätzlichen geldpolitischen Kurs sowie den Einsatz der geldpolitischen Instrumente festlegt. Merke! Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) umfasst die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedsstaaten (d. h. auch die Zentralbanken, deren Staaten den Euro nicht eingeführt haben). Das Eurosystem umfasst die Europäische Zentralbank und nur die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedsstaaten, deren Staaten den Euro bereits eingeführt haben. Beide Systeme werden solange nebeneinander bestehen, wie es EU-Mitgliedstaaten gibt, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören. 2.3.2 Ziele und Aufgaben des ESZB Das vorrangige Ziel gem. Art. 105 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EU-Vertrag) des ESZB ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick 18 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 .. Abb. 2.3 Deutsche Bundesbank, Ausgabengruppen im VPI --- Die Aufgaben des ESZB bestehen insbesondere darin: die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte durchzuführen, die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten zu halten und zu verwalten, das reibungslose Funktionieren der Zahlungsströme zu fördern. Die Zieleinhaltung der Preisstabilität erfolgt in Form der Setzung eines normativen Preisniveauanstiegs, der als Definition von Preisniveaustabilität gilt und durch den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI-Index) gemessen wird. Dabei ist derzeit ein jährlicher Anstieg in Höhe von unter aber nahe 2 % vorgesehen. 2 19 2.3 • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) .. Tab. 2.1 Deutsche Bundesbank, Beispielrechnung für einen Preisindex Beispielrechnung für einen Preisindex Menge Preise im Jahr 1 Preise im Jahr 2 Preise im Jahr 3 Preise im Jahr 4 Basisjahr Tafel Schokolade 100 0,50 € 0,75 € 0,75 € 0,80 € Flasche Apfelsaft 50 1,20 € 1,00 € 1,50 € 1,20 € Kinobesuch 10 10,00 € 12,00 € 18,00 € 15,00 € Paar Schuhe 1 90,00 € 115,00 € 120,00 € 115,00 € Wert des Warenkorbs 300,00 € 360,00 € 450,00 € 405,00 € Preisindex 100 120 150 135 + 20 % + 25 % − 10 % Jährliche Preis­ steigerungsrate Deutsche Bundesbank, 2014f, S. 141. 2.3.3Preisindex Ein Preisindex ist eine Kennzahl, die die Preisveränderungen von Gütern und Dienstleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einem Warenkorb ausweist, z. B. der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI-Index), der EU-weit nach einheitlichen Regeln berechnet wird. Anhand von Preisindizes können hiernach Aussagen zur Inflation/Deflation innerhalb eines (Volks-)Wirtschaftsgebietes, beispielsweise innerhalb Deutschlands oder der EU getroffen werden. . Abbildung 2.3 zeigt beispielhaft die Zusammensetzung des alle fünf Jahre aktualisierten Warenkorbes, des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI). Die vereinfachte Berechnung eines Preisindex stellt . Tab. 2.1 beispielhaft dar. 2.3.4 Analyse der (erwarteten) Preisniveaustabilität Risiken einer möglichen Abweichung von der erwarteten Preisniveaustabilität werden auf Grundlage einer Zwei-Säulen-Strategie getroffen. Hierbei erfolgt eine wechsel- Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick 20 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 seitige Überprüfung der beiden Säulen, das Cross-Checking, um zu verhindern, dass relevante Informationen übersehen werden: Säule 1: Wirtschaftliche Analyse. Aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen werden hinsichtlich deren Auswirkung auf die kurz- bis mittelfristigen Risiken der Preisniveaustabilität analysiert und bewertet. Hierzu fließen maßgebliche volkswirtschaftliche Parameter, beispielsweise Zinsen, Löhne und Gehälter, Wechselkurse, Rohstoffpreisentwicklungen, Konjunktur- und Wachstumsindikatoren u. a. ein. Säule 2: Monetäre Analyse. Hierbei werden Zusammenhänge der Geldtheorie berücksichtigt, welche auf einen mengenmäßigen Zusammenhang zwischen Geldmengen- und Preisniveauentwicklung abzielen. - Die EZB berücksichtigt für die Geldmengenentwicklung (M1–M3 Geldmengenaggregate) einen Referenzwert, der sich aus der Zielinflationsrate, der mittelfristigen Wachstumsrate des Produktionspotenzials sowie einer trendmäßigen Veränderung der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes, zusammensetzt. Vergleiche zur Geldmenge M1–M3 im Euro-Währungsgebiet . Abb. 2.4. Zwischen der Entwicklung der verwendeten Indikatoren, wie z. B. der Geldmenge und steuernden Eingriffen der EZB, existiert aber kein (Aktivitäts-) Automatismus. 2.3.5 Geldpolitische Instrumente der EZB - Die geldpolitischen Instrumente lassen sich grundsätzlich untergliedern in: Offenmarktpolitik. Befristete, regelmäßig revolvierende Bereitstellung von Bankenliquidität, d. h. die Geschäftsbanken können sich bei der EZB für einen bestimmten Zeitraum Liquidität beschaffen. Hierbei stehen der EZB unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Das bedeutsamste ist das Hauptrefinanzierungsgeschäft (mit einer Laufzeit von einer Woche). Der Zins, welchen die Geschäftsbanken für die Inanspruchnahme entrichten, wird auch als Leitzins bezeichnet. Daneben stehen der EZB weitere Geschäftsarten und Verfahren mit unterschiedlichen Laufzeiten, z. B. drei, sechs oder zwölf Monate, zur Verfügung. Hinweis: Der EZB-Rat hat am 5. Juni 2014 „Gezielte Längerfristige RefinanzierungsGeschäfte“ (GLRG) mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren beschlossen (engl. TLTRO, targeted longer-term refinancing operations), um die Kreditvergabe von Banken an den Nicht-Bankensektor zu unterstützen. >> Auf den Punkt gebracht: Die EZB verändert durch eine Reduktion/Steigerung der Zinsen, die diesbezüg­ lichen Refinanzierungskosten der Geschäftsbanken. 2.3 • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) 21 .. Abb. 2.4 Deutsche Bundesbank, Geldmenge im Euro-Währungsgebiet 2 22 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick Ständige Fazilitäten. Diese Instrumente umfassen die Einlagen- und Spitzenrefinanzierungsfazilität. Im Rahmen der Einlagenfazilität können Geschäftsbanken ihre überschüssige Liquidität bei der Zentralbank als Tagesgeld zu einem von der EZB festgelegten Zinssatz (über Nacht) anlegen. Im Rahmen der Spitzenrefinanzierungsfazilität erhalten Geschäftsbanken zu einem von der EZB vorgegebenen Zinssatz (gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten) Tagesgeld (über Nacht) von der Zentralbank. Die Höhe der Zinsen für die ständigen Fazilitäten durch die EZB nimmt somit Einfluss auf die Attraktivität der Geldaufnahme/-anlage durch die Geschäftsbanken bei der Zentralbank. Mindestreservepolitik. Geschäftsbanken müssen bei den nationalen Zentralbanken Pflichteinlagen unterhalten, die Mindestreserven. Die Höhe des Mindestreserve-Solls einer Bank wird durch Anwendung der Mindestreserve­ sätze auf die reservepflichtigen Bilanzpositionen (z. B. täglich fällige Einlagen) ermittelt. Ein Einlagenkreditinstitut muss also einen von der EZB vorgegebenen Prozentsatz bestimmter Kundeneinlagen auf einem separaten Konto bei der Zentralbank vorhalten. Diese Mittel stehen damit nicht für andere Bankgeschäfte, z. B. der Kreditvergabe, bereit. Durch die Höhe des von der EZB festgesetzten Mindestreservesatzes wird die Liquiditätslage der Banken unmittelbar beeinflusst. Dabei steht das Ziel einer Steuerung der strukturierten Liquiditätsknappheit im Bankensektor und einer Stabilisierung der Geldmarktzinssätze im Fokus. In der Praxis hat die EZB bisher keine aktive Mindestreservepolitik betrieben, d. h. die Mindestreservesätze werden nicht als Teil des geldpolitischen Tagesgeschäfts zur Steuerung eingesetzt (seit Januar 1999 zwischen 1 und 2 %). - Wirkungszusammenhänge durch Leitzinsänderungen . Abbildung 2.5 zeigt tenden- zielle Auswirkungen einer Leitzinsänderung durch die EZB. Merke! Zins ist ein Entgelt für die vorübergehende Überlassung von Geld bzw. Kapital, welches der Schuldner dem Gläubiger entrichtet. Da die Ausgestaltung der Überlassung vielfältig sein kann, beispielsweise hinsichtlich Laufzeiten, Währungen, Risiken, Besicherungen u. a., berücksichtigt der Preis für die Überlassung von Geld bzw. Kapital, d. h. der Zins, die spezifischen Ausgestaltungen entsprechend. Deshalb gibt es nicht den Zins bzw. einen Zins. 2.3 • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) 23 2 .. Abb. 2.5 Deutsche Bundesbank, Wirkungszusammenhänge bei Leitzinsänderungen 2.3.6 - Ausgewählte (relevante) Zinssätze EONIA (Euro Overnight Index Average) ist ein Zinssatz im Interbankenmarkt (d. h. Banken sind einander Geschäftspartner), zu dem unbesicherte Ausleihungen in Euro von einem Tag auf den nächsten im Euro-Währungsgebiet überlassen werden. - Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick 24 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Euro InterBank Offered Rate (EURIBOR) ist ein Referenz-Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankenmarkt für die Laufzeiten eine Woche, zwei Wochen, ein Monat, zwei, drei, sechs, neun und zwölf Monate. Zinssätze werden von ausgewählten internationalen Geschäftsbanken geschäftstäglich an den Informationsanbieter Thomson Reuters gemeldet. Die Berechnung erfolgt als Durchschnittssätze durch Reuters. London Interbank Offered Rate (LIBOR) ist ein täglich festgelegter Referenz-Zinssatz im Interbankenmarkt für zehn verschiedene Währungen mit unterschiedlichen Laufzeiten bis zu einem Jahr, beispielsweise für den Schweizer Franken, das Pfund Sterling, den Yen, den US-Dollar oder auch den EURO. Ausgewählte international in London tätige Geschäftsbanken melden Zinsen einer möglichen Geld-/Kapitalaufnahme der British Bankers’ Association. Die British Bankers’ Association (BBA), als Interessenvertretung der Banken in Großbritannien, ermittelt die unterschiedlichen LIBOR-Sätze. Der EURIBOR hat als Referenzzinssatz eine höhere Relevanz als der Euro-Libor. - >> Auf den Punkt gebracht: Geschäftsbanken können sich grundsätzlich auch im Interbankenmarkt von anderen Geschäftsbanken Liquidität als Tagesgeld leihen bzw. ihre eigene überschüssige Liquidität anderen Geschäftsbanken zur Verfügung stellen. Da die Bonität einer einzelnen Geschäftsbank stets geringer als die der EZB ist, bilden die Zinssätze der Spitzenrefinanzierungsfazilität (Obergrenze) und der Einlagenfazilität (Untergrenze) den Zinskorridor für den Tagesgeldmarkt im Interbankenmarkt. Der Grund dafür ist folgender: Eine Geschäftsbank würde sich Geld (overnight) nicht von einer anderen Geschäftsbank leihen, wenn dieses bei der EZB günstiger zu beschaffen ist. Seit dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2007 hatten Kreditinstitute untereinander partiell kein Vertrauen mehr, so dass der europäische Interbankenmarkt quasi zum Erliegen kam. Die EZB intervenierte mit ausreichender Liquidität, um die Refinanzierung der Geschäftsbanken in dieser Zeit sicherzustellen. 2.3.7 Aufgaben und Funktionen der Deutschen Bundesbank Die Deutsche Bundesbank, mit Sitz in Frankfurt a. M., ist Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) sowie des Eurosystems. Sie ist zugleich Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland, aber gegenüber den Entscheidungen der EZB weisungsgebunden. Der Bundesbankpräsident gehört dem EZB-Rat an. 2.4 • Geschäftsbanken in Deutschland 25 2 - Die primären Funktionen der Deutschen Bundesbank sind: Geldpolitik (Mitwirkung beim vorrangigen Ziel der Preisstabilität im Eurosystem), Bankenaufsicht (Mitwirkung bei der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der deutschen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute), Finanz- und Währungssystem (Mitwirkung bei der Sicherstellung eines stabilen Finanz- und Währungssystems), Unbarer Zahlungsverkehr (Mitwirkung bei der Sicherheit und Effizienz von Zahlungsverkehrs- und Abwicklungssystemen), Bargeld (Verantwortung für eine effiziente Bargeldversorgung und -infrastruktur). Darüber hinaus bringt die Deutsche Bundesbank ihre Expertise in zahlreichen internationalen Kooperationen und Gremien ein. Sie ist zudem forschungsorientiert und erstellt umfassende wirtschaftspolitische Analysen. 2.4 Geschäftsbanken in Deutschland -- Die in . Abb. 2.1 vorgenommene Einteilung der Kreditinstitute in: Universalbanken und Spezialbanken richtet sich an dem Geschäftsmodell/der Geschäftsstruktur der Kreditinstitute aus. Die Deutsche Bundesbank nimmt in den Statistischen Beiheften zum Monatsbericht in ihrer Bankenstatistik eine identische Einordnung der Universalbanken vor. Daneben werden Realkreditinstitute, Bausparkassen und Banken mit Sonderaufgaben ebenso ausgewiesen, die hier aus Gründen der Darstellung den Spezialbanken zugeordnet werden. Merke! Universalbanken sind dadurch gekennzeichnet, dass sie alle wesentlichen Bankgeschäfte abwickeln. Spezialinstitute hingegen fokussieren ihre Geschäftsaktivität auf einzelne ausgewählte Bankgeschäfte. Darüber hinaus stehen im Kontext zum Geschäftsbankensystem in Deutschland Near Banks und Non Banks, die dem Geschäftsbankensystem nicht unmittelbar zugerechnet werden. 26 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick Near Banks sind banknahe Institutionen, die gem. § 1 KWG nicht zu den Kredit­ instituten gehören und aufgrund ihrer angebotenen (substituierbaren) Leistungen im direkten Wettbewerb mit Kreditinstituten stehen, beispielsweise Kreditkartengesellschaften oder Versicherungen. Non Banks sind bankfremde Institutionen, die aufgrund ihrer angebotenen (substituierbaren) Leistungen im Wettbewerb mit Kreditinstituten stehen können, beispielsweise Waren- und Versandhäuser oder Automobilhersteller. 2.4.1Universalbanken Ein Kreditinstitut kann als Universalbank bezeichnet werden, wenn Einlagen- und Kreditgeschäfte und gleichzeitig Effektengeschäfte zu ihren Geschäftsaktivitäten gehören. Universalbanken bieten darüber hinaus üblicherweise zahlreiche der in § 1 Abs. 1 KWG genannten Geschäfte an. Universalbanken können unterschieden werden in: Kreditbanken, öffentlich-rechtliche Banken, genossenschaftliche Banken. -- Diese charakteristische Trennung für das Bankwesen in der BRD wird als Drei-Säulen-Struktur bezeichnet. 12 14 2.4.1.1Kreditbanken Kreditbanken umfassen Großbanken, Regionalbanken und sonstige Kreditbanken und Zweigstellen ausländischer Banken. 15 Großbanken Großbanken wie beispielsweise die Deutsche Bank AG, Commerzbank 13 18 AG oder die HypoVereinsbank AG firmieren gemeinhin als privatrechtliche Universalbanken in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Sie bieten nahezu alle Bankdienstleistungen an und haben kaum Beschränkungen innerhalb der Kundengruppen (Privat-, Firmen oder Institutionelle Kunden). Üblicherweise haben sie ein großes Filial- und Zweigstellennetz in Deutschland und sind an ausländischen Märkten durch ausländische Tochtergesellschaften vertreten. 19 Regionalbanken und sonstige Kreditbanken Regionalbanken und sonstige Kredit- 16 17 20 banken bilden eine heterogene Bankengruppe, beispielweise Bankhaus Lampe KG, Donner & Reuschel AG, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Merck Finck & Co oHG Privatbankiers, National-Bank AG oder die Targobank AG & Co. KGaA. Regionalbanken sind privatrechtlich organisierte Banken unterschiedlicher Rechts- 2.4 • Geschäftsbanken in Deutschland 27 2 formen, deren Aktivität (ursprünglich) regional beschränkt ist bzw. war. Inzwischen agieren zahlreiche Regionalbanken überregional. Die sonstigen Kreditbanken beziehen auch größere Kreditinstitute ein, deren Geschäftsgebiet regional nicht begrenzt ist. Zweigstellen ausländischer Banken Nach § 53 Abs. 1 KWG kann ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Zweigstelle im Inland unterhalten, die Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, beispielsweise BNP PARIBAS, Niederlassung Frankfurt am Main, UBS Limited, Niederlassung Deutschland oder Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Zweigniederlassung Deutschland. Die Zweigstelle gilt dann als Kredit­ institut oder Finanzdienstleistungsinstitut. Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds benötigen vor der Inbetriebnahme ihres Geschäftes eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Unternehmen aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums müssen der BaFin ihre Geschäftsaktivitäten im Rahmen eines freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs oder im Rahmen einer Niederlassung dabei nur anmelden. Diese vereinfachte Vorgehensweise bezeichnet man als Notifikationsverfahren oder Europäischen Pass. 2.4.1.2 Öffentlich-rechtliche Banken Zu den öffentlich-rechtlichen Banken zählen als Universalbanken typischerweise die Institute des Sparkassensektors. Dem Sparkassensektor zurechenbar sind dabei insbesondere die DekaBank Deutsche Girozentrale, Landesbanken und Sparkassen. Die zahlreichen Institute des Sparkassensektors agieren dabei im Rahmen eines Finanzverbunds. DekaBank Deutsche Girozentrale Die DekaBank ist das Wertpapierhaus der Sparkas- sen-Finanzgruppe mit Sitz in Frankfurt a. M. Sie ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, die durch zahlreiche Sparkassenverbände getragen wird. Sie konzentriert als zentraler Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe ihre Aktivitäten im Asset Management (Vermögensverwaltung) und Bankgeschäft mit ausgewählten Schwerpunkten im Wertpapier-, Immobilien-, Kapitalmarkt- und Finanzierungsgeschäft. Kunden können zahlreiche Fondsprodukte zu Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien oder auch Spezialfonds erwerben. Die Sparkassen und Landesbanken agieren dabei für die Fonds der DekaBank Deutsche Girozentrale als Vertriebspartner in Deutschland. Landesbanken Insgesamt sieben Landesbanken in Deutschland, wie z. B. die Baye- rische Landesbank (BayernLB), die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die Norddeutsche Landesbank-Girozentrale (NORD/LB), die Landesbank Hessen-Thü- 28 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick ringen-Girozentrale (Helaba), agieren üblicherweise in der Rechtsform als Anstalten des öffentlichen Rechts (Träger sind z. B. Bundesländer, Sparkassenverbände sowie Landschaftsverbände). Landesbanken nehmen im einzelnen Bundesland als Staatsund Kommunalbank alle üblichen Bankgeschäfte als Universalbank wahr, beispielsweise im Kommunalkredit- und im Baufinanzierungsgeschäft. Eine Refinanzierung erfolgt hier gemeinhin durch die Emission von Pfandbriefen und Kommunalobligationen. Landesbanken betreiben Bankgeschäfte mit Privat-, Firmen-, und Institutionellen Kunden als Geschäftsbank. Im Rahmen einer vertikalen Arbeitsteilung sollen Landesbanken innerhalb der Sparkasseninstitutsgruppe nur die Aktivitäten übernehmen, die sich aufgrund ihrer Größe und/oder Fachlichkeit vorteilhafterweise ergeben (Subsidiaritätsprinzip). Da die quantitative und qualitative Kapazität zur Durchführung von Bankgeschäften zahlreicher Sparkassen regelmäßig nicht ausreicht, unterstützen die Landesbanken die Sparkassen bei der Durchführung des überregionalen Zahlungsverkehrs, dem Liquiditätsmanagement, der Vergabe gemeinsamer Kredite mit Sparkassen an deren Kreditnehmer sowie im Wertpapier-, Depot-, Außenhandels- und Devisengeschäft, sowohl personell, fachlich als auch technisch. Sparkassen Sparkassen agieren i. d. R. als Anstalten des öffentlichen Rechts, das heißt, deren Eigentümer sind kommunale Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände. Daneben gibt es wenige freie Sparkassen, die nicht dem Eigentum oder der Kontrolle einer öffentlichen Gebietskörperschaft zurechenbar sind, beispielsweise die Sparkasse zu Lübeck AG, die Hamburger Sparkasse AG oder die Sparkasse Bremen AG. Sparkassen betreiben als Universalkreditinstitute alle üblichen Bankgeschäfte mit privaten Haushalten, Unternehmen, Kommunen und institutionellen Kunden. Dabei unterliegen sie dem Regionalprinzip, d. h. eine Sparkasse ist üblicherweise im Gebiet des kommunalen Gewährträgers aktiv. Wesentliche Aufgaben einer Sparkasse sind dabei die Förderung des Sparsinns und der Vermögensbildung sowie die einer sicheren Geldanlage der Bevölkerung im Geschäftsgebiet. Darüber hinaus soll die Kreditversorgung der Bevölkerung im Geschäftsgebiet sichergestellt werden. Die Aufgaben der Sparkassen werden dabei vor dem Hintergrund der kommunalen Bindung und der Gemeinwohlorientierung wahrgenommen. Hintergrund: Gewährträgerhaftung und Anstaltslast In diesem Kontext sei auf die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast verwiesen, welche nach öffentlichem Verwaltungsorganisationsrecht in der BRD das Haftungssystem für öffentliche Unternehmen üblicherweise in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts abbilden. Da Sparkassen und Landesbanken im allgemeinen Wettbewerb der Kreditwirtschaft stehen (müssen), wurden durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und Vereinbarungen mit der EU-Kommission im Jahr 2002 Gewährträgerhaftung und Anstaltslast in Deutschland im Rahmen einer Übergangsphase abgeschafft. 2.4 • Geschäftsbanken in Deutschland 29 2 2.4.1.3 Genossenschaftliche Banken Zu den genossenschaftlichen Banken zählen als Universalbanken typischerweise die Institute des Genossenschaftssektors. Diesem Sektor unmittelbar zurechenbar sind die Kreditgenossenschaften und die genossenschaftlichen Zentralbanken. Ein zentrales Ziel ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. Die zahlreichen Institute des Genossenschaftssektors agieren dabei (ebenfalls) im Rahmen eines Finanzverbunds. Genossenschaftliche Zentralbanken Als genossenschaftliche Zentralbanken fungie- ren die Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank AG (DZ Bank AG), mit Sitz in Frankfurt am Main und die Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank AG (WGZ BANK AG) mit Sitz in Düsseldorf, welche insbesondere im Rheinland sowie in Westfalen als Zentralbank der Volksbanken und Raiffeisenbanken agiert. Die Zentralbanken unterstützen dabei die Geschäfte der eigenständigen Genossenschaftsbanken vor Ort. In Analogie zu den Sparkassen reicht die quantitative und qualitative Kapazität zur Durchführung von ausgewählten Bankgeschäften zahlreicher genossenschaftlicher Kreditinstitute ebenso nicht aus. Insofern unterstützen auch die genossenschaftlichen Zentralbanken ihre Kreditgenossenschaften entsprechend personell, fachlich sowie technisch, beispielweise bei der Durchführung des überregionalen Zahlungsverkehrs, dem Liquiditätsmanagement, der Vergabe gemeinsamer Kredite an deren Kreditnehmer sowie im Wertpapier-, Depot-, Außenhandels- und Devisengeschäft. Die genossenschaftlichen Zentralbanken betreiben überdies, insbesondere mit Firmen- und Institutionellen Kunden, eigenständig Bankgeschäfte als Geschäftsbank. Zahlreiche Institute, z. B. Bausparkasse, Versicherung, Hypothekenbank, Leasinggesellschaft u. a., an welchen die Zentralbanken wesentliche Beteiligungen halten, stellen ihr Leistungsportfolio in der genossenschaftlichen Finanzgruppe bereit. Kreditgenossenschaften Die Ursprünge der Genossenschaftsbanken in Deutschland gehen unabhängig voneinander auf Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Im Vordergrund stand in der damaligen Zeit das Vorhaben, der einfachen Stadt- und Landbevölkerung die Möglichkeiten bankbetrieblicher Leistungen mittels Kapitalansammlung und Kreditgewährung zugänglich zu machen. In den städtischen Gebieten wurden überwiegend Volksbanken, in den ländlichen Gebieten Raiffeisenbanken mit dem Ziel der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung gegründet. Die Kreditgenossenschaften agieren bis heute regional als Banken vor Ort und zwar überwiegend in der Rechtsform einer Genossenschaft (partiell als Aktiengesellschaft) als Volksbank, Raiffeisenbank, Sparda-Bank oder PSD Bank. Die von den Mitgliedern gekauften Geschäftsguthaben bilden dabei das Eigenkapital einer Kreditgenossenschaft. Nichtmitglieder können ebenfalls bankbetriebliche Leistungen in Anspruch nehmen. Kreditgenossenschaften agieren als Universalbanken und greifen, wie die 30 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick Sparkassen, in ihrem eigenen Verbundsystem bei verschiedenen Finanzdienstleistungen auf Produkte und das Wissen ihrer Partnerunternehmen zurück, beispielsweise beim Bausparen, bei Versicherungen, bei Altersvorsorge, Vermögensanlage oder bei Finanzierungen. 2.4.2Spezialbanken Spezialbanken werden terminologisch von Universalbanken abgegrenzt und sind aus Sicht der Deutschen Bundesbank Kreditinstitute mit speziellen Tätigkeitsfeldern. Dabei nehmen sie Einschränkungen: in ihren angebotenen Bankdienstleistungen und der Ausrichtung ihres Geschäftsmodells und/oder in der Auswahl ihrer Kundengruppen und/oder der Inanspruchnahme möglicher Vertriebswege vor. -- Zu den Spezialbanken gehören Realkreditinstitute, Bausparkassen, Banken mit Sonderaufgaben und sonstige Spezialbanken. Im Rahmen der monatlichen Bankenstatistik der deutschen Bundesbank werden Realkreditinstitute, Bausparkassen und ausgewählte Banken mit Sonderaufgaben separat ausgewiesen. 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 2.4.2.1Realkreditinstitute Realkreditinstitute (z. B. Hypothekenbanken) sind Kreditinstitute, die langfristige Darlehen beispielsweise an Privatpersonen oder an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gewähren. Die Finanzierungsmittel erhalten sie durch die Ausgabe (Emission) von Pfandbriefen. Käufer von Pfandbriefen sind beispielsweise Privatpersonen, institutionelle Kunden, Kapitalsammelstellen (u. a. Versicherungen, Pensionskassen, Sterbekassen) und andere Kreditinstitute. Pfandbriefe sind emittierte gedeckte Schuldverschreibungen auf Basis des Pfandbriefgesetzes (PfandBG). Die unterschiedlichen Pfandbriefarten beziehen sich dabei auf die zugrunde liegende Deckungsmasse des jeweiligen Darlehens beispielsweise der Immobilien­ finanzierung (Hypothekenpfandbriefe), Schiffshypotheken (Schiffspfandbriefe), Staatskredite (Öffentliche Pfandbriefe) oder Flugzeughypotheken (Flugzeugpfandbriefe). Kreditinstitute müssen zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts besondere Anforderungen erfüllen. Dazu zählen: das Deckungsprinzip (Jederzeitige Deckung der Pfandbriefe durch konkrete Deckungswerte), separate Deckungsmassen (Separate Deckungsmassen für Hypothekendarlehen, Schiffshypotheken, Staatskredite und Flugzeughypotheken, die über Pfandbriefe refinanziert werden), - - 2.4 • Geschäftsbanken in Deutschland 31 2 Schutzvorkehrungen für die Inhaber von Hypothekenpfandbriefen (Beleihungsauslauf einer (Deckungs-)Hypothek wird beschränkt auf maximal 60 % des vorsichtig kalkulierten Beleihungswertes). 2.4.2.2Bausparkassen Bausparkassen sind privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Spezialbanken, welche mit dem Ziel der Finanzierung von wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen das Kollektivsparen fördern. Dabei nehmen sie im Rahmen eines Bausparvertrages von Bausparern (private Haushalte) Spareinlagen entgegen. Der Bausparer kann zur Finanzierung privater wohnwirtschaftlicher Maßnahmen nach Ablauf einer entsprechenden Ansparphase ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen. Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Bausparer zu regelmäßigen Einzahlungen und erwirbt nach einer Wartefrist und dem Erreichen einer vereinbarten Mindestsparsumme einen Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Darlehens in bestimmter Höhe. Die Bausparkasse bestimmt durch eine Bewertungszahl die Zuteilungsreife des einzelnen Bauspardarlehens, stets abhängig von der geleisteten Einlagenhöhe, der angestrebten Darlehenshöhe und -laufzeit, der Zinsvariante und weiterer Vertragsmerkmale. Zweckgebundene Finanzierungen (überwiegend zu Wohnzwecken) wohnwirtschaftlicher Maßnahmen durch ein Bauspardarlehen sind beispielsweise die Beschaffung, Errichtung, Modernisierung und Erhaltung von Wohngebäuden, Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie der Erwerb von Bauland/Erbbaurechten oder der Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum, beispielsweise in einem Seniorenzentrum. 2.4.2.3 Banken mit Sonderaufgaben Merke! Kreditinstitute mit Sonderaufgaben können keiner Bankengruppe direkt zugeordnet werden. Sie erfüllen sehr unterschiedliche Aufgaben, welche sich beispielsweise nach der Förderung eines bestimmten Zwecks, der regionalen Ausrichtung oder einer Zielgruppe bestimmen. Da sich die Geschäftsmodelle grundlegend unterscheiden, ist eine einheitliche Abgrenzung nicht möglich. Die Deutsche Bundesbank führt in ihrem aktuellen Verzeichnis der Kreditinstitute und ihrer Verbände sowie der Treuhänder für Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland die Banken mit Sonderaufgaben auf. Diese werden unterschieden in öffentlich-rechtliche Institute beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau 32 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick (KfW), Investitionsbank Berlin, Landwirtschaftliche Rentenbank, NRW.BANK und Institute in privater Rechtsform beispielsweise die AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft oder die EUREX Clearing Aktiengesellschaft. 2.4.2.4 Sonstige Spezialbanken Sonstige Spezialbanken sind insbesondere Bürgschaftsbanken und Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung. Bürgschaftsbanken Bürgerschaftsbanken sind Förderbanken in einer privaten Rechtsform, die vom Staat unterstützt werden. Sie haben das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei Finanzierungen zu unterstützen, wenn Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Die Institute agieren dabei wettbewerbsneutral. Deren Eigentümer/Gesellschafter sind typischerweise Verbände, Kammern wie Industrieund Handelskammern oder Handwerkskammern, Innungen, Versicherungen, Kredit­ institute oder Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft. Bürgschaftsbanken erhalten vom Bund und den Ländern Rückbürgschaften, so dass die von den Bürgschaftsbanken vergebenen Bürgschaften für die Kreditinstitute ausreichende Sicherheiten bei den entsprechenden Finanzierungen darstellen. Hierzu zählen beispielsweise die Bürgschaftsbank Hessen GmbH, Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH, Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung Wohnungsunternehmen mit Spar- einrichtung verwalten als kooperative Wohnungsunternehmen (beispielsweise als Bauverein, Baugenossenschaft, Wohnungsbaugenossenschaft, Bau- und Sparverein u. a.) Spareinlagen der Mitglieder. Dem genossenschaftlichen Grundgedanken folgend, resultieren hieraus für Mitglieder beispielsweise Möglichkeiten einer zinsgünstigen Refinanzierung für Renovierungen, Um- oder Neubauten, die sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation alleine nicht hätten darstellen können. Kooperative Wohnungsunternehmen beispielsweise als Wohnungsgenossenschaften können unterschiedliche Aufgaben für ihre Mitglieder übernehmen und deshalb nach verschiedenen Unternehmensarten unterschieden werden, beispielsweise Vermietungsgenossenschaft, Bauträgerwohnungsgenossenschaft, Vermietungs- und Eigentumswohnungsgenossenschaft, Dienstleistungsgenossenschaft (wohnungsbezogen oder mit immobilienwirtschaftlicher Herkunft). Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung betreiben damit Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und müssen deshalb zum Betreiben zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Zu den zahlreichen Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung zählen in der BRD beispielsweise der Bau- und Sparverein Göppingen eG, der Bauverein Schwein- 2.5 • Bankenverbände 33 2 furt eG, Braunschweiger Baugenossenschaft eG, Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Wiesbaden 1950 eG, Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz West eG. 2.5Bankenverbände Merke! Bankenverbände sind Interessenvertretungen, welche einen Verband durch den Zusammenschluss mehrerer Kreditinstitute bilden. Bankenverbände sind typischerweise national und nicht regional organisiert. Die charakteristische Drei-Säulen-Struktur des Bankwesens in der BRD hat u. a. zu mehreren nationalen Spitzenverbänden geführt. Diese sind: Bundesverband deutscher Banken e. V. (Interessenvertretung der privaten Banken, BdB) Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. (Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe, DSGV) Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (Spitzenverband der genossenschaftlichen Bankengruppe, BVR) Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft, z. B. Landesbanken sowie bundes- und länder­ eigene Förderbanken) Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. (Interessenvertretung der Pfandbriefbanken in der Bundesrepublik Deutschland) - Typische Aufgaben der Verbände sind beispielsweise Interessenvertretungen gegenüber staatlichen Stellen, Förderung der Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden, Abstimmungen über rechtliche und technische Standards, Unterstützung und Beratung der Mitglieder oder Repräsentationsfunktionen. Partiell agieren die Verbände überdies als Tarifpartner (Arbeitgeberverband) als Träger von Versorgungswerken der Bankmitarbeiter und Einlagensicherungseinrichtungen. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist als Dachverband der deutschen Kreditinstitute in der BRD ein Zusammenschluss der fünf vorstehenden Spitzenverbände und steht nach eigenen Angaben für eine gemeinsame Meinungs- und Willensbildung insbesondere in bankrechtlichen, bankpolitischen und bankpraktischen Fragen. Hierzu gehören beispielsweise gemeinsame standardisierte Regeln im Zahlungsverkehr einschließlich der Kartenzahlungssysteme und das Aufsichts-, Wertpapier- und Steuerrecht. 34 1 2 3 4 5 6 7 8 Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick Darüber hinaus vertritt die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) gegenüber den gesetzgebenden Organen, der Regierung, den Behörden sowie bank- und finanzwirtschaftlichen Institutionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ihre gemeinsamen Positionen. Bis zum August des Jahres 2011 titulierte dieser Zusammenschluss als Zentraler Kreditausschuss (ZKA). Hintergrund: Einlagensicherungen Einlagensicherungen bezeichnen die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz von (Bank-)Einlagen der Kunden. Die gesetzlichen Mindestanforderungen der Einlagensicherung sind in der EU durch EG-Richtlinien bestimmt und in der BRD durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) umgesetzt. Hiernach besteht ein Schutz in Höhe von max. 100.000 Euro der Einlage pro Kunde und Institut und zusätzlich 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften in Höhe von max. 20.000 Euro. Darüber hinaus bieten die Kreditinstitute in der BRD weitere freiwillige Sicherungsmaßnahmen an, typischerweise in Form von Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände (▶ Abschn. 6.3). 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 2.6Bankenaufsicht Die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft ist in hohem Maße von einem funktionstüchtigen Bank- und Finanzdienstleistungswesen abhängig. Aus diesem Grund sind neben der Vorgabe strikter Rahmenbedingungen für das Betreiben von Bankgeschäften auch Kontrollfunktionen für die Einhaltung derselben durch eine effiziente Bankenaufsicht notwendig. Hierdurch soll Fehlentwicklungen vorgebeugt werden, die das reibungslose Funktionieren des Bankensystems beeinträchtigen könnten. Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute werden im Rahmen einer staatlichen Finanzmarktaufsicht kontrolliert. Man spricht in diesem Kontext von der Bankenaufsicht. Die staatliche Finanzmarktaufsicht kontrolliert überdies Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (Versicherungsaufsicht) sowie Wertpapierdienstleistungsunternehmen und den Wertpapierhandel (Wertpapieraufsicht). 2.6.1 Ausgestaltung der Finanzmarktaufsicht auf nationaler Ebene bis November 2014 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nahm seit dem Jahr 2002 im Rahmen ihrer Allfinanzaufsicht die Aufgaben der Bankenaufsicht, der Versicherungsaufsicht und der Wertpapieraufsicht in der BRD wahr. Die BaFin arbeitete dabei im Bereich der Bankenaufsicht mit der Deutschen Bundesbank zusammen. 2.6 • Bankenaufsicht 35 2 Die Deutsche Bundesbank war insbesondere verantwortlich für die operative Bankenaufsicht, d. h. die laufende Überwachung der Institute, beispielsweise durch Auswertungen der von den Instituten eingereichten Unterlagen, Meldungen, Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte sowie regelmäßige bankgeschäftliche Prüfungen oder bedarfs- und routinemäßige Aufsichtsgespräche innerhalb der einzelnen Institute. Die BaFin übernahm typischerweise hoheitliche Aufgaben beispielsweise zur Sicherung der Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems. § 7 KWG bestimmte dabei die Zusammenarbeit der Deutschen Bundesbank und der BaFin innerhalb der Bankenaufsicht. Die Umsetzung der Aufgabenteilung und die Anwendung der zugewiesenen Kompetenzen in der Praxis wurden von der Deutschen Bundesbank und der BaFin in einer Vereinbarung konkretisiert (Aufsichtsrichtlinie). Für die Bankenaufsicht war und ist rechtlich insbesondere das Kreditwesengesetz (KWG) relevant, darüber hinaus das Wertpapierhandelsgesetz, sowie Spezialgesetze beispielsweise das Depot-, das Pfandbrief-, das Bausparkassengesetz und die Sparkassengesetze der Bundesländer sowie zahlreiche Verordnungen. Das Hauptaugenmerk der operativen Bankenaufsicht zielte insbesondere darauf ab zu überprüfen, ob die Liquidität und die Eigenkapitalausstattung sowie die Risikosteuerungsverfahren der Institute angemessen sind. 2.6.2 Ausgestaltung der Finanzmarktaufsicht auf EU-Ebene bis November 2014 Das Europäische Finanzaufsichtssystem ESFS (European System of Financial Supervision) hat seine Aufgaben am 1. Januar 2011 übernommen. Es besteht aus dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken ESRB (European Systemic Risk Board) und den folgenden drei zentralen europäischen Finanzaufsichtsbehörden ESA (European Supervisory Authorities): der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority). - Die zentralen Funktionen des ESRB sind insbesondere eine systematische Risikoanalyse und Überwachung der Stabilität des Finanzsystems, um im Rahmen bestehender Mechanismen Warnungen und Empfehlungen zur Beseitigung dieser Risiken an ausgewählte Adressaten, beispielsweise EU-Mitgliedsstaaten, Europäische Finanzbehörden, nationale Aufsichtsbehörden oder die EU-Kommission, zu geben. Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick 36 1 2 3 4 5 6 Die europäischen Finanzaufsichtsbehörden ESA und die nationalen Aufsichtsbehörden teilen sich dabei Verantwortungen. Die nationalen Aufsichtsbehörden sind für die tägliche Aufsicht der Institute verantwortlich. Um ein einheitliches Aufsichtshandeln sicherzustellen und die Zusammenarbeit der nationalen Aufseher zu intensivieren, nehmen die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden vornehmlich harmonisierende Aufgaben wahr, beispielsweise Entwicklungen technischer Standards, Erstellung von Leitlinien und Empfehlungen, Überwachung der Anwendung des EU-Rechts oder Maßnahmen im Krisenfall. 2.6.3 Ausgestaltung der Finanzmarktaufsicht auf EU-Ebene ab November 2014 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 >> Auf den Punkt gebracht: Die Europäische Zentralbank (EZB) trägt seit dem 4. November 2014 die alleinige Verantwortung für die zentralen Aufgaben im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht. Die EU-Mitgliedsstaaten ziehen hiermit eine Konsequenz aus der Finanzkrise seit dem Jahr 2007. Durch einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus, den Single Supervisory Mechanism (SSM), sollen zukünftige vom Bankensektor ausgelöste Risiken reduziert werden. Die rechtliche Grundlage des SSM wird über EU-Verordnungen geschaffen, welche neben der Organisation einer gemeinschaftlichen Bankenaufsicht durch die EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden, beispielsweise auch eine Reform der bisherigen Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA, beinhalten. Die Länder des Euroraums nehmen automatisch teil. EU-Mitgliedstaaten, die bisher nicht den Euro als Währung eingeführt haben, können sich über ihre nationalen zuständigen Behörden im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit der EZB ebenfalls für eine Teilnahme am SSM entscheiden. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat dabei weitreichende Befugnisse, beispielsweise die Erteilung bzw. den Entzug der Zulassung gegenüber allen Banken im Euroraum oder die Übernahme der Verantwortung für die Einhaltung von EU-Bankenvorschriften. Zum Schutz der Finanzstabilität können dabei strengere Anforderungen für die Institute festgelegt werden. 2.6 • Bankenaufsicht 2.6.4 37 2 Durchführung der Bankenaufsicht Die EZB unterscheidet zwischen direkter und indirekter Aufsicht. Bestehen Bankengruppen aus mehreren Einzelbanken werden diese als ein Institut bewertet. Unter direkter Aufsicht der EZB stehen bedeutende Banken. Hiervon betreut die EZB etwas mehr als 100 Banken in Europa, allerdings mit etwa 85 % der Gesamtaktiva der Banken des Eurogebiets (d. h. etwa 85 % der summierten Bilanzsumme aller Banken!). Merke! -- Eine Bank ist bedeutend, aufgrund der: Größe: Gesamtaktiva (d. h. Bilanzsumme) von mehr als 30 Mrd. Euro oder über 20 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) – aber nicht unter 5 Mrd. Euro Bilanz­ summe, Bedeutung für die Wirtschaft: In dem ansässigen Land oder der EU insgesamt, Relevanz ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten, Inanspruchnahme/Beantragung direkter finanzieller Unterstützung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder die Europäische Finanzstabilitätsfazilität (EFSF). Die drei bedeutendsten Banken in jedem teilnehmenden Land unterliegen ungeachtet ihrer absoluten Größe der direkten Aufsicht durch die EZB. Die etwa 4500 weniger relevanten Banken der teilnehmenden Länder im Euroraum werden durch die EZB nur mittelbar beaufsichtigt – unmittelbar durch die nationalen Aufsichtsbehörden, d. h. in Deutschland die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die EZB kann zur Sicherstellung der Einhaltung der hohen Aufsichtsstandards indes jederzeit auch die direkte Aufsicht über jede der weniger bedeutenden Banken übernehmen. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ist nicht für die Überwachung einzelner Kreditinstitute verantwortlich, sondern soll insbesondere das Funktionieren des EU-Binnenmarktes durch eine wirksame und geeignete Aufsicht und Regulierung bestimmen. Hierzu zählen z. B. die Annahme verbindlicher technischer Standards und eines einheitlichen europäischen Regelwerks von Aufsichtsregeln für Finanzinstitute. Darüber hinaus soll die EBA insbesondere durch europaweite Stresstests Risiken im EU-Bankensektor bewerten. Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick 38 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Funktionen der nationalen Aufsichtsbehörden Die Europäische Zentralbank (EZB) arbeitet intensiv mit den nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCA’s) zusammen. Diese bereiten beispielsweise EZB-Beschlüsse vor und setzen diese national um. Darüber hinaus werden für die Aufsicht der bedeutenden Banken gemeinsame Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) zwischen der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden gebildet. Diese Teams mit Mitarbeitern der EZB und NCA’s führen die laufende Aufsicht und Vor-Ort-Prüfungen der bedeutenden Banken durch, um aus den Risikoanalysen geeignete Aufsichtsmaßnahmen vorzuschlagen. 2.7 Ausländisches Bankensystem Kreditinstitute können nach ihren Tätigkeiten in Geschäftsbanken, d. h. Kredit- und Depositengeschäft (engl.: Commercial Banking), sowie Investmentbanken, d. h. Wertpapiergeschäft (engl.: Investment Banking), unterschieden werden. Merke! Commercial Banks nehmen Einlagen entgegen und vergeben Kredite, d. h. sie führen funktional klassische Losgrößen-, Fristen- und Risikotransformationen durch (▶ Abschn. 1.1). Darüber hinaus werden Funktionen des Zahlungsverkehrsgeschäftes angeboten. Investmentbanken unterstützen primär den Handel an Kapitalmärkten durch Investmentgeschäfte. Hierzu gehören beispielsweise Emissions- und Effektengeschäfte, Asset Management (Vermögensverwaltung), Mergers & Acquisitions (Transaktionen im Unternehmenssektor wie Unternehmenskäufe/-übernahmen, Fusionen, Outsourcin/Insourcing, Beratungsgeschäft (z. B. Beratung von Finanzierungs- und Organisationsstrukturen im Unternehmenssektor). 16 17 18 19 20 2.7.1 Trennbanken versus Universalbankensystem Wenn in einem nationalen Bankensystem die Bereiche Commercial und Investment Banking der Institute organisatorisch voneinander zu trennen sind, wird gemeinhin von einem Trennbankensystem gesprochen. Können die Institute beide Bereiche unter einem Dach betreiben, spricht man von einem Universalbankensystem, wie beispielsweise in der BRD. Im deutschen Universalbankensystem, bietet eine Universalbank grundsätzlich alle Bankdienstleistungen an. 2.7 • Ausländisches Bankensystem 39 2 Die nationalen Bankensysteme der industrialisierten Länder haben sich hierbei nicht einheitlich, sondern historisch unterschiedlich entwickelt. Einzelne Systeme sind geprägt durch ein Universalbankensystem beispielsweise Schweiz, Österreich, Niederlande, Frankreich, Spanien, Italien, dort aber jeweils unterschiedlich dominiert durch Großbanken, Genossenschaftsbanken oder öffentlich-rechtliche Institute. Andere nationale Bankensysteme wurden stärker durch das Trennbankensystem determiniert beispielsweise England, Japan, USA. In den USA galt beispielsweise bis 1999 noch ein striktes Trennbankensystem. Zahlreiche nationale Bankensysteme haben sich in den letzten Jahren aus unterschiedlichen Gründen beiden Systemen angenähert, u. a. auch durch die Finanzkrise seit dem Jahr 2007. Darüber hinaus stehen zahlreiche Institute in einem globalen Wettbewerb, so dass einzelne Dienstleister nicht mehr alle, sondern nur noch ausgewählte Bankleistungen anbieten, um durch Skaleneffekte Kostendegressionen zu erzielen, beispielsweise im Zahlungsverkehrsgeschäft oder der Wertpapierabrechnungen. In der Diskussion zu den Vor- und Nachteilen eines Universalbanken- oder Trennbankensystems werden unterschiedliche Argumente angeführt. Ein zentrales Argument für das Trennbankensystem ist regelmäßig, dass eine Refinanzierung nicht über Kundeneinlagen erfolgt, so dass Kundeneinlagen in einem Trennbankensystem besser geschützt sind. Andererseits sind die Möglichkeiten einer Risikodiversifikation von Universalbanken durch ihr umfangreicheres Produktportfolio, und damit die Möglichkeiten einen Risikoausgleich vorzunehmen, größer. Darüber hinaus sprechen gegen ein Universalbankensystem (und damit für ein Trennbankensystem) beispielsweise mögliche Interessenkonflikte bei der Kreditvergabe und Emissionsunterstützung (z. B. in der Firmenkundenbetreuung – die Bank ist möglicherweise versucht einen Kredit oder eine Emission zu beraten, je nachdem was ihr den größeren Nutzen verspricht). Oder Informationen aus dem Commercial Banking werden im Rahmen (möglicher Insiderinformationen) im Investment Banking der Universalbank im Bankinteresse genutzt (vice versa). Andererseits besteht in einem Universalbankensystem ein größerer Wettbewerb im Emissionsgeschäft, vermehrte Subventionsmöglichkeiten der einzelnen Institute und deutliche geringere Ineffizienzen durch redundante Tätigkeiten im Gesamtsystem, beispielsweise durch doppelte Kreditwürdigkeitsprüfungen bei hybriden Finanzierungsstrukturen (z. B. ein Unternehmenskunde finanziert seine Investition über einen Bankkredit und die Emission einer Anleihe). 2.7.2 (Ausgewählte) Supranationale Institutionen Das internationale Bankensystem wird neben einzelnen Geschäftsbanken und den Zentralbanken auch durch supranationale Institutionen determiniert. Dies sind insbesondere: Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick 40 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 .. Abb. 2.6 Deutsche Bundesbank, Mitgliedsorganisationen der Weltbankgruppe -- die Weltbank, der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). 2.7.2.1Weltbank Die Weltbank (International Bank for Reconstruction and Development, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) mit Sitz in Washington D.C. nahm 1946 ihre Geschäftstätigkeit auf. Die Mitgliedschaft bei der Weltbank bedingt eine Mitgliedschaft beim Internationalen Währungsfonds (IWF). Die BRD ist seit 1952 Mitglied der Weltbank. Im Fokus der Nachkriegszeit stand der erhebliche langfristige internationale Kapitalbedarf zahlreicher Länder. Heute liegen die Ziele in der Förderung einer langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung weniger entwickelter Staaten durch finanzielle Hilfen (Kredite, keine Entwicklungshilfe), Beratung und technische Hilfen. Die Refinanzierung der Kredite (z. T. über einige Jahrzehnte) erfolgt typischerweise über Emission internationaler Kapitalmarktanleihen sowie aus Darlehensrückzahlungen, Erträgen und Einzahlungen der Mitglieder auf ihr Grundkapital. Die Weltbankgruppe besteht aus mehreren Mitgliedsorganisationen, wie . Abb. 2.6 ausweist. 2.7 • Ausländisches Bankensystem 41 2 2.7.2.2 Internationale Währungsfonds (IWF) Der Internationale Währungsfonds (Internationaler Währungsfonds, International Monetary Fund, IMF) nahm ebenfalls 1946 seine Geschäftstätigkeit auf. Er wurde auf der Grundlage des 1944 vereinbarten Bretton-Woods-Abkommens zusammen mit der Weltbank vor dem Hintergrund erheblich veränderter Weltwährungsbedingungen gegründet. Der IWF soll zu einem ausgeglichenen Wachstum des Welthandels beitragen, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen der internationalen Währungspolitik, beispielsweise durch Errichtung eines finanziellen Beistandssystems für Länder zur Behebung von Zahlungsbilanzungleichgewichten. Seit seiner Gründung war der IWF wiederkehrend im Krisenmanagement von Währungskrisen involviert, beispielsweise zur Überwindung des Problems der Auslandsverschuldung der Entwicklungsländer sowie den Währungs- und Finanzkrisen in Asien, Russland und Lateinamerika gegen Ende der 1990er-Jahre als auch im Rahmen der Finanzkrise seit dem Jahr 2007. So ist der IWF beispielsweise Mitglied der Troika, d. h. einem Kontrollgremium (Vertretern von EZB, IWF und EU-Kommission), deren Aufgabe darin besteht, Verhandlungen mit Mitgliedsländern der Euro-Gruppe zu führen, deren Staatshaushalt sehr kritisch ist. Die ursprüngliche Ausrichtung des IWF, kurzfristige Hilfen bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten bereitzustellen, änderte sich dabei inzwischen in Richtung längerfristiger Finanzierungen, insbesondere durch mittelfristige Kredite zum Zwecke von Strukturanpassungen. 2.7.2.3 Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlement, BIS) wurde 1930 in Basel ursprünglich zur Abwicklung deutscher Reparationszahlungen gegründet. Mitglieder sind etwa 60 Zentralbanken und Finanzorganisationen. Sie gilt als Zentralbank der Zentralbanken und unterstützt die (nationalen) Zentralbanken vor allem in ihrem Bestreben nach Währungs- und Finanzstabilität und fördert die Zusammenarbeit der Nationalbanken. Hierzu übernimmt sie beispielsweise Treuhandfunktionen bei internationalen Abkommen und im internationalen Zahlungsverkehr (die BIZ verwaltet Währungsreserven zahlreicher Länder und institutioneller Institutionen) sowie Aufgaben bei der Förderung der Stabilität des internationalen Finanzsystems und der Bankenaufsicht. Insbesondere im Rahmen der Finanzkrise seit 2007 übernimmt die BIZ einen wesentlichen Beitrag bei der Reform des internationalen Finanzsystems. Hierzu übernehmen einzelne Ausschüsse, Gremien und Institutionen am Sitz der BIZ zentrale Funktionen. Einen bedeutsamen Beitrag hierzu leisten der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) und der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB). 42 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick Die Aufgaben des Baseler Ausschusses dienen u. a. der Weiterentwicklung der Bankenaufsicht, die unter dem Begriff Basel III intensiv diskutiert werden. Hierzu zählen beispielsweise standardisierte Mindestkapitalausstattungen international tätiger Banken der G 10 Gruppe, d. h. Regelungen zur Eigenkapitalunterlegung von Bankgeschäften. Das Financial Stability Board ist im Jahr 2009 als Nachfolger des Financial Stability Forum von der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20) mit dem Ziel eingerichtet worden, das Globale Finanzsystem zu überwachen und entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten. 2.8Lern-Kontrolle Kurz und bündig Die Form der Finanzierung in der Bundesrepublik Deutschland ist geprägt durch ein bankbasiertes Finanzsystem. Die prägenden Elemente bzw. Institutionen des Bankensystems in Deutschland sind das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), das Geschäftsbankensystem, die Bankenaufsicht und die einzelnen Bankenverbände. Der 1988 gestartete 3-Stufenplan der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zählt seit dem 1. Januar 2015 mit Litauen insgesamt 19 EURO-Mitgliedsländer. Durch den Eintritt in das ESZB haben die nationalen Notenbanken ihre geldpolitische Souveränität verloren. Die Europäische Zentralbank (EZB) bestimmt seitdem den geldpolitischen Kurs sowie den Einsatz der geldpolitischen Instrumente im ESZB. Seit November 2014 ist die EZB zusätzlich für die europäische Finanzmarktaufsicht (Bankenaufsicht) verantwortlich. Das Geschäftsbankensystem in Deutschland ist durch Universalbanken und Spezialbanken geprägt. Diese weisen unterschiedliche Geschäftsmodelle aus und stehen sowohl untereinander als auch mit Near Banks und Non Banks in einem zunehmenden Wettbewerb. Eine Einteilung des deutschen Geschäftsbankensystems wird regelmäßig auch als 3-Säulen-System vorgenommen, d. h. Kreditinstitute werden dem öffentlich-rechtlichen, dem genossenschaftlichen und dem privaten Sektor zugerechnet. Interessenvertretungen der Banken werden durch unterschiedliche Verbände wahrgenommen, die jeweils durch einen Zusammenschluss mehrerer Kreditinstitute gebildet werden. ?? Let’s check 1. Was versteht man unter einem markt- und unter einem bankbasierten Finanzsystem? 2. Welches sind die zentralen Institutionen des Bankensystems in der BRD? 3. Was ist der Unterschied zwischen dem ESZB und dem Eurosystem? 4. Wie viele der 28 EU-Mitgliedsländer haben den Euro bis zum Jahr 2015 als Währung eingeführt? 2.8 • Lern-Kontrolle 43 2 5. Welches ist das vorrangige Ziel des ESZB? Benennen Sie weitere Aufgaben. 6. Was versteht man unter einem Preisindex? Welcher Preisindex ist für das Ziel der Preisstabilität durch die EZB relevant? 7. Welche wesentlichen geldpolitischen Instrumente stehen der EZB zur Verfügung? 8. Was versteht man unter Near Banks und Non Banks? 9. Was versteht man unter der Drei-Säulen-Struktur im deutschen Bankwesen? 10. Welche Bankenverbände kennen Sie und welche Funktionen nehmen Bankenverbände im Allgemeinen wahr? 11. Wer ist ab November 2014 für die europäische Bankenaufsicht zuständig? 12. Wodurch ist ein Trennbankensystem gekennzeichnet? ?? Vernetzende Aufgaben Die EZB hat seit November 2014 sowohl die Verantwortung für die europäische Geldpolitik als auch für die europäische Finanzmarktaufsicht. Welche Interessenkonflikte hinsichtlich jeweils unabhängiger Entscheidungen können hieraus resultieren? Welche Absicht verfolgt die EZB mit dem Festlegen eines negativen Zinssatzes der Einlagenfazilität? ii Lesen und Vertiefen – – – – European Central Bank (2014). Monthly Bulletin. Jan.–Dec. 2014. ISSN 1725-2822 (epub), url-link: ▶ www.ecb.europa.eu. Frankfurt. Inhalt: Ausführungen zu wirtschafts- und geldpolitischen Entwicklungen aus Sicht der Europäischen Zentralbank Gabler Wirtschaftslexikon (2014). Begriffsbestimmungen (Stichworte): Banken mit Sonderaufgaben, Bausparkassen, BIZ, Eurosystem, ESZB, IWF, Near Banks, Non Banks, Pfandbrief, Weltbank, Wohnungsgenossenschaft. Wiesbaden: Springer Gabler Verlag. Sauter, W. (2010). Grundlagen des Bankgeschäftes (S. 12 ff.). Frankfurt: Frankfurt School Verlag. Inhalt: Bankensystem in Deutschland Spoerer, M., Streb, J. (2013). Neue deutsche Wirtschaftsgeschichte des 20. Jahrhunderts (S. 235 ff.). München: Oldenbourg Verlag. Inhalt: Währung und Wechselkursregimes, Vertrag von Maastricht http://www.springer.com/978-3-658-06764-9