Bankensystem im Überblick

Werbung
13
2
Bankensystem im Überblick
Detlef Hellenkamp
2.1
Einleitung – 14
2.2
Bankensystem der Bundesrepublik Deutschland – 14
2.3
Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) – 15
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.3.5
2.3.6
2.3.7
Institutionelle Ausgestaltung der EZB – 17
Ziele und Aufgaben des ESZB – 17
Preisindex – 19
Analyse der (erwarteten) Preisniveaustabilität – 19
Geldpolitische Instrumente der EZB – 20
Ausgewählte (relevante) Zinssätze – 23
Aufgaben und Funktionen der Deutschen Bundesbank – 24
2.4
Geschäftsbanken in Deutschland – 25
2.4.1
2.4.2
Universalbanken – 26
Spezialbanken – 30
2.5
Bankenverbände – 33
2.6
Bankenaufsicht – 34
2.6.1
Ausgestaltung der Finanzmarktaufsicht auf nationaler
Ebene bis November 2014 – 34
Ausgestaltung der Finanzmarktaufsicht
auf EU-Ebene bis November 2014 – 35
Ausgestaltung der Finanzmarktaufsicht
auf EU-Ebene ab November 2014 – 36
Durchführung der Bankenaufsicht – 37
2.6.2
2.6.3
2.6.4
2.7
Ausländisches Bankensystem – 38
2.7.1
2.7.2
Trennbanken versus Universalbankensystem – 38
(Ausgewählte) Supranationale Institutionen – 39
2.8
Lern-Kontrolle – 42
D. Hellenkamp, Bankwirtschaft, Studienwissen kompakt,
DOI 10.1007/978-3-658-06765-6_2, © Springer Fachmedien Wiesbaden 2015
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
14
1
2
3
4
5
6
7
----
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit folgenden Inhalten:
Übersicht der Elemente bzw. Institutionen des Bankensystems in der Bundes­
republik Deutschland
Stufen der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion im Überblick
Ausgestaltung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) – im Fokus:
Ziele, Aufgaben und Instrumente der Europäischen Zentralbank (EZB) und der
Deutschen Bundesbank
Ausprägungen und Abgrenzungen von Geschäftsbanken in Deutschland
Bankenverbände als Interessenvertreter der Kreditinstitute
Beaufsichtigung der Kreditinstitute – Bankenaufsicht
Ausländisches Bankensystem – im Fokus: Universalbanken- versus Trennbankensystem und Übersicht relevanter supranationaler Kreditinstitute
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
2.1Einleitung
In einer Volkswirtschaft agieren zahlreiche Marktteilnehmer, deren individuelle Einnahmen und Ausgaben zeitraumbezogen i. d. R. nicht deckungsgleich sind. So können
beispielsweise Marktteilnehmer mit Geldüberschüssen, z. B. private Haushalte, diese
temporär anlegen, um Zinsen zu erzielen. Andere Marktteilnehmer, z. B. Unternehmen, investieren Geld in ein Vorhaben, um hieraus eine attraktive Rendite zu erzielen.
Die privaten Haushalte können den Unternehmen einerseits ihr überschüssiges
Geld direkt zur Verfügung stellen, beispielsweise durch den Kauf von Schuldverschreibungen des Unternehmens oder in Form einer Unternehmensbeteiligung durch den
Kauf von Aktien (▶ Kap. 7). Wenn diese direkte Form von Finanzierung in einer
Volkswirtschaft dominiert, spricht man von einem marktbasierten Finanzsystem,
welches in angelsächsischen Finanzsystemen eher üblich ist.
Andererseits können die privaten Haushalte ihr überschüssiges Geld den Banken
als verzinste Sicht-, Termin- oder Spareinlage zur Verfügung stellen. Die Banken stellen den Unternehmen ihrerseits aus diesen Mitteln als Finanzintermediär einen Investitionskredit zur Verfügung. Dominiert diese Form der Finanzierung, wie z. B. in
der Bundesrepublik Deutschland und zahlreichen kontinentaleuropäischen Ländern,
spricht man von einem bankbasierten Finanzsystem.
2.2
Bankensystem der Bundesrepublik Deutschland
Für die Abbildung eines Bankensystems ist im erweiterten Sinne die Gesamtheit der
Elemente bzw. Institutionen relevant, die in einem spezifischen Bankensystem, bei-
2
15
2.3 • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
Elemente bzw. Institutionen des
Banksystems der Bundesrepublik Deutschland
Europäisches System
der Zentralbanken
(ESZB)
Europäische
Zentralbank (ESZB)
Deutsche Bundesbank
Bankenaufsicht
Bankenverbände
Europäische
Zentralbank (EZB)
Bundesverband
deutscher Banken e.V.
Europäische
Bankenaufsicht (EBA)
Deutscher Sparkassenund Giroverband e.V.
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken
und Raiffeisenbanken e.V.
Geschäftsbankensystem
Universalbanken
Spezialbanken
Kreditbanken
Realkreditinstitute
Öffentlich
Rechtliche
Banken
Bausparkassen
GenossenschaftBanken mit
liche Banken
Sonderaufgaben
Sonstige
Deutsche
Bundesbank
.. Abb. 2.1 Elemente des Bankensystems der BRD
spielsweise der Bundesrepublik Deutschland, die Durchführung von Bankgeschäften
determinieren. Hierzu zählen neben den Banken als Institutionen auch die mit den
Banken aus rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen unmittelbar verflochtenen Institutionen. Aus Sicht der Deutschen Bundesbank besteht das deutsche Bankensystem hierbei (im engeren Sinne) aus den Geschäftsbanken und der Deutschen
Bundesbank als Zentralbank.
Die bestimmenden Elemente bzw. Institutionen des Bankensystems in der Bundesrepublik Deutschland sind in . Abb. 2.1 dargestellt.
2.3
Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
Der Europäische Rat bestimmte im Jahr 1988 die europäische Wirtschafts- und Wäh-
rungsunion (WWU) in drei Stufen umzusetzen.
Die 1. Stufe (Beginn 1. Juli 1990) hatte die zentralen Ziele einer Liberalisierung
des Kapitalverkehrs und einer Koordination von Wirtschafts-, Finanz-, Geld- und
Wechselkurspolitik.
Mit der 2. Stufe (Beginn 1. Januar 1994) folgte die Errichtung des Europäischen
Währungsinstituts (EWI), als Vorgängerinstitution des heutigen Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Wesentliche Aufgaben des EWI waren eine Stärkung
der Zusammenarbeit zwischen Zentralbanken und die Koordination der Geldpolitik
16
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
.. Abb. 2.2 Deutsche Bundesbank, Drei Stufen der Wirtschafts- und Währungsunion
sowie die Vorbereitung zur Errichtung eines ESZB zwecks gemeinsamer Währung
und einheitlicher Geldpolitik. Ein zentrales Ziel war dabei möglichst eine fiskalische
und monetäre Konvergenz (Annäherung) der Mitgliedstaaten, insbesondere in der
3. Stufe, zu erreichen.
Am 1. Januar 1999 wurde mit der dritten Stufe eine gemeinsame Geldpolitik und
der EURO als eigenständige Währung für (zunächst) 11 Mitgliedsländer (Belgien,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien) eingeführt. Vergleiche zur Chronologie . Abb. 2.2.
Bis ins Jahr 2015 wurde die Einheitswährung inzwischen in insgesamt 19 Mitgliedsländern eingeführt, zuletzt am 1. Januar 2015 mit Litauen als Mitgliedsland.
2.3 • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
17
2
Weitere Beitrittsländer sollen in den nächsten Jahren folgen. Zum Beitritt in das Euro-Währungsgebiet müssen die (potentiellen) Beitrittsländer bestimmte Voraussetzung hinsichtlich ihrer Preisstabilität, der Konvergenz ausgewählter Zinssätze, ihrer
Wechselkursstabilität und ihrer Haushaltsdisziplin erfüllen (Konvergenzkriterien).
Hintergrund: Konvergenzkriterien im Euro-Währungsgebiet
Vergleiche hierzu weiterführend die Bedingungen der einzelnen Konvergenzkriterien und die Relevanz einer strikten Einhaltung rechtlicher, ökonomischer und politischer Rahmenbedingungen für
die Stabilität des Euro-Währungsgebietes (Spoerer, M., Streb, J. (2013). Neue deutsche Wirtschaftsgeschichte des 20. Jahrhunderts. S. 235 ff.).
Bereits am 1. Juni 1998 wurde das Europäische System der Zentralbanken (ESZB)
geschaffen. Dieses besteht aus den nationalen Notenbanken der EWU-Mitgliedsstaaten
und der Europäischen Zentralbank (EZB), mit Sitz in Frankfurt a. M.
2.3.1
Institutionelle Ausgestaltung der EZB
Die nationalen Notenbanken haben durch den Eintritt in das ESZB ihre geldpolitische Souveränität verloren. Die Beschlussorgane der EZB sind der EZB-Rat, das
Direktorium und der Erweiterte Rat. Der EZB-Rat ist dabei zentrales Entscheidungsgremium, welcher den grundsätzlichen geldpolitischen Kurs sowie den Einsatz der
geldpolitischen Instrumente festlegt.
Merke! Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) umfasst die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedsstaaten (d. h. auch
die Zentralbanken, deren Staaten den Euro nicht eingeführt haben).
Das Eurosystem umfasst die Europäische Zentralbank und nur die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedsstaaten, deren Staaten den Euro bereits eingeführt
haben.
Beide Systeme werden solange nebeneinander bestehen, wie es EU-Mitgliedstaaten gibt, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören.
2.3.2
Ziele und Aufgaben des ESZB
Das vorrangige Ziel gem. Art. 105 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EU-Vertrag) des ESZB ist die Gewährleistung der Preisstabilität.
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
18
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
.. Abb. 2.3 Deutsche Bundesbank, Ausgabengruppen im VPI
---
Die Aufgaben des ESZB bestehen insbesondere darin:
die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen,
Devisengeschäfte durchzuführen,
die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten zu halten und zu verwalten,
das reibungslose Funktionieren der Zahlungsströme zu fördern.
Die Zieleinhaltung der Preisstabilität erfolgt in Form der Setzung eines normativen
Preisniveauanstiegs, der als Definition von Preisniveaustabilität gilt und durch den
Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI-Index) gemessen wird. Dabei ist derzeit ein jährlicher Anstieg in Höhe von unter aber nahe 2 % vorgesehen.
2
19
2.3 • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
.. Tab. 2.1 Deutsche Bundesbank, Beispielrechnung für einen Preisindex
Beispielrechnung für einen Preisindex
Menge
Preise
im Jahr 1
Preise
im Jahr 2
Preise
im Jahr 3
Preise
im Jahr 4
Basisjahr
Tafel Schokolade
100
0,50 €
0,75 €
0,75 €
0,80 €
Flasche Apfelsaft
50
1,20 €
1,00 €
1,50 €
1,20 €
Kinobesuch
10
10,00 €
12,00 €
18,00 €
15,00 €
Paar Schuhe
1
90,00 €
115,00 €
120,00 €
115,00 €
Wert des Warenkorbs
300,00 €
360,00 €
450,00 €
405,00 €
Preisindex
100
120
150
135
+ 20 %
+ 25 %
− 10 %
Jährliche Preis­
steigerungsrate
Deutsche Bundesbank, 2014f, S. 141. 2.3.3Preisindex
Ein Preisindex ist eine Kennzahl, die die Preisveränderungen von Gütern und Dienstleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einem Warenkorb ausweist, z. B.
der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI-Index), der EU-weit nach einheitlichen Regeln berechnet wird. Anhand von Preisindizes können hiernach Aussagen
zur Inflation/Deflation innerhalb eines (Volks-)Wirtschaftsgebietes, beispielsweise
innerhalb Deutschlands oder der EU getroffen werden. . Abbildung 2.3 zeigt beispielhaft die Zusammensetzung des alle fünf Jahre aktualisierten Warenkorbes, des
Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI).
Die vereinfachte Berechnung eines Preisindex stellt . Tab. 2.1 beispielhaft dar.
2.3.4
Analyse der (erwarteten) Preisniveaustabilität
Risiken einer möglichen Abweichung von der erwarteten Preisniveaustabilität werden
auf Grundlage einer Zwei-Säulen-Strategie getroffen. Hierbei erfolgt eine wechsel-
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
20
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
seitige Überprüfung der beiden Säulen, das Cross-Checking, um zu verhindern, dass
relevante Informationen übersehen werden:
Säule 1: Wirtschaftliche Analyse. Aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen
werden hinsichtlich deren Auswirkung auf die kurz- bis mittelfristigen Risiken
der Preisniveaustabilität analysiert und bewertet. Hierzu fließen maßgebliche
volkswirtschaftliche Parameter, beispielsweise Zinsen, Löhne und Gehälter,
Wechselkurse, Rohstoffpreisentwicklungen, Konjunktur- und Wachstumsindikatoren u. a. ein.
Säule 2: Monetäre Analyse. Hierbei werden Zusammenhänge der Geldtheorie
berücksichtigt, welche auf einen mengenmäßigen Zusammenhang zwischen
Geldmengen- und Preisniveauentwicklung abzielen.
-
Die EZB berücksichtigt für die Geldmengenentwicklung (M1–M3 Geldmengenaggregate) einen Referenzwert, der sich aus der Zielinflationsrate, der mittelfristigen
Wachstumsrate des Produktionspotenzials sowie einer trendmäßigen Veränderung
der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes, zusammensetzt. Vergleiche zur Geldmenge
M1–M3 im Euro-Währungsgebiet . Abb. 2.4.
Zwischen der Entwicklung der verwendeten Indikatoren, wie z. B. der Geldmenge
und steuernden Eingriffen der EZB, existiert aber kein (Aktivitäts-) Automatismus.
2.3.5
Geldpolitische Instrumente der EZB
-
Die geldpolitischen Instrumente lassen sich grundsätzlich untergliedern in:
Offenmarktpolitik. Befristete, regelmäßig revolvierende Bereitstellung von
Bankenliquidität, d. h. die Geschäftsbanken können sich bei der EZB für einen
bestimmten Zeitraum Liquidität beschaffen. Hierbei stehen der EZB unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Das bedeutsamste ist das Hauptrefinanzierungsgeschäft (mit einer Laufzeit von einer Woche). Der Zins, welchen die
Geschäftsbanken für die Inanspruchnahme entrichten, wird auch als Leitzins
bezeichnet. Daneben stehen der EZB weitere Geschäftsarten und Verfahren mit
unterschiedlichen Laufzeiten, z. B. drei, sechs oder zwölf Monate, zur Verfügung.
Hinweis: Der EZB-Rat hat am 5. Juni 2014 „Gezielte Längerfristige RefinanzierungsGeschäfte“ (GLRG) mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren beschlossen
(engl. TLTRO, targeted longer-term refinancing operations), um die Kreditvergabe von Banken an den Nicht-Bankensektor zu unterstützen.
>> Auf den Punkt gebracht:
Die EZB verändert durch eine Reduktion/Steigerung der Zinsen, die diesbezüg­
lichen Refinanzierungskosten der Geschäftsbanken.
2.3 • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
21
.. Abb. 2.4 Deutsche Bundesbank, Geldmenge im Euro-Währungsgebiet
2
22
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
Ständige Fazilitäten. Diese Instrumente umfassen die Einlagen- und Spitzenrefinanzierungsfazilität. Im Rahmen der Einlagenfazilität können Geschäftsbanken ihre überschüssige Liquidität bei der Zentralbank als Tagesgeld zu
einem von der EZB festgelegten Zinssatz (über Nacht) anlegen. Im Rahmen der
Spitzenrefinanzierungsfazilität erhalten Geschäftsbanken zu einem von der
EZB vorgegebenen Zinssatz (gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten) Tagesgeld (über Nacht) von der Zentralbank. Die Höhe der Zinsen für die ständigen
Fazilitäten durch die EZB nimmt somit Einfluss auf die Attraktivität der Geldaufnahme/-anlage durch die Geschäftsbanken bei der Zentralbank.
Mindestreservepolitik. Geschäftsbanken müssen bei den nationalen Zentralbanken Pflichteinlagen unterhalten, die Mindestreserven. Die Höhe des
Mindestreserve-Solls einer Bank wird durch Anwendung der Mindestreserve­
sätze auf die reservepflichtigen Bilanzpositionen (z. B. täglich fällige Einlagen)
ermittelt. Ein Einlagenkreditinstitut muss also einen von der EZB vorgegebenen
Prozentsatz bestimmter Kundeneinlagen auf einem separaten Konto bei der
Zentralbank vorhalten. Diese Mittel stehen damit nicht für andere Bankgeschäfte, z. B. der Kreditvergabe, bereit. Durch die Höhe des von der EZB festgesetzten Mindestreservesatzes wird die Liquiditätslage der Banken unmittelbar
beeinflusst. Dabei steht das Ziel einer Steuerung der strukturierten Liquiditätsknappheit im Bankensektor und einer Stabilisierung der Geldmarktzinssätze
im Fokus. In der Praxis hat die EZB bisher keine aktive Mindestreservepolitik
betrieben, d. h. die Mindestreservesätze werden nicht als Teil des geldpolitischen
Tagesgeschäfts zur Steuerung eingesetzt (seit Januar 1999 zwischen 1 und 2 %).
-
Wirkungszusammenhänge durch Leitzinsänderungen . Abbildung 2.5 zeigt tenden-
zielle Auswirkungen einer Leitzinsänderung durch die EZB.
Merke! Zins ist ein Entgelt für die vorübergehende Überlassung von Geld bzw. Kapital,
welches der Schuldner dem Gläubiger entrichtet. Da die Ausgestaltung der
Überlassung vielfältig sein kann, beispielsweise hinsichtlich Laufzeiten, Währungen, Risiken, Besicherungen u. a., berücksichtigt der Preis für die Überlassung von
Geld bzw. Kapital, d. h. der Zins, die spezifischen Ausgestaltungen entsprechend.
Deshalb gibt es nicht den Zins bzw. einen Zins.
2.3 • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
23
2
.. Abb. 2.5 Deutsche Bundesbank, Wirkungszusammenhänge bei Leitzinsänderungen
2.3.6
-
Ausgewählte (relevante) Zinssätze
EONIA (Euro Overnight Index Average) ist ein Zinssatz im Interbankenmarkt
(d. h. Banken sind einander Geschäftspartner), zu dem unbesicherte Ausleihungen in Euro von einem Tag auf den nächsten im Euro-Währungsgebiet überlassen werden.
-
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
24
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Euro InterBank Offered Rate (EURIBOR) ist ein Referenz-Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankenmarkt für die Laufzeiten eine Woche, zwei
Wochen, ein Monat, zwei, drei, sechs, neun und zwölf Monate. Zinssätze werden
von ausgewählten internationalen Geschäftsbanken geschäftstäglich an den
Informationsanbieter Thomson Reuters gemeldet. Die Berechnung erfolgt als
Durchschnittssätze durch Reuters.
London Interbank Offered Rate (LIBOR) ist ein täglich festgelegter Referenz-Zinssatz im Interbankenmarkt für zehn verschiedene Währungen mit
unterschiedlichen Laufzeiten bis zu einem Jahr, beispielsweise für den Schweizer
Franken, das Pfund Sterling, den Yen, den US-Dollar oder auch den EURO.
Ausgewählte international in London tätige Geschäftsbanken melden Zinsen
einer möglichen Geld-/Kapitalaufnahme der British Bankers’ Association. Die
British Bankers’ Association (BBA), als Interessenvertretung der Banken in
Großbritannien, ermittelt die unterschiedlichen LIBOR-Sätze. Der EURIBOR
hat als Referenzzinssatz eine höhere Relevanz als der Euro-Libor.
-
>> Auf den Punkt gebracht:
Geschäftsbanken können sich grundsätzlich auch im Interbankenmarkt von anderen Geschäftsbanken Liquidität als Tagesgeld leihen bzw. ihre eigene überschüssige Liquidität anderen Geschäftsbanken zur Verfügung stellen. Da die Bonität
einer einzelnen Geschäftsbank stets geringer als die der EZB ist, bilden die Zinssätze der Spitzenrefinanzierungsfazilität (Obergrenze) und der Einlagenfazilität
(Untergrenze) den Zinskorridor für den Tagesgeldmarkt im Interbankenmarkt.
Der Grund dafür ist folgender: Eine Geschäftsbank würde sich Geld (overnight) nicht von einer anderen Geschäftsbank leihen, wenn dieses bei der EZB
günstiger zu beschaffen ist.
Seit dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2007 hatten Kreditinstitute untereinander partiell kein Vertrauen mehr, so dass der europäische Interbankenmarkt
quasi zum Erliegen kam. Die EZB intervenierte mit ausreichender Liquidität, um die
Refinanzierung der Geschäftsbanken in dieser Zeit sicherzustellen.
2.3.7
Aufgaben und Funktionen der Deutschen
Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank, mit Sitz in Frankfurt a. M., ist Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) sowie des Eurosystems. Sie ist zugleich Zentralbank
der Bundesrepublik Deutschland, aber gegenüber den Entscheidungen der EZB weisungsgebunden. Der Bundesbankpräsident gehört dem EZB-Rat an.
2.4 • Geschäftsbanken in Deutschland
25
2
-
Die primären Funktionen der Deutschen Bundesbank sind:
Geldpolitik (Mitwirkung beim vorrangigen Ziel der Preisstabilität im Eurosystem),
Bankenaufsicht (Mitwirkung bei der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der
deutschen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute),
Finanz- und Währungssystem (Mitwirkung bei der Sicherstellung eines stabilen
Finanz- und Währungssystems),
Unbarer Zahlungsverkehr (Mitwirkung bei der Sicherheit und Effizienz von
Zahlungsverkehrs- und Abwicklungssystemen),
Bargeld (Verantwortung für eine effiziente Bargeldversorgung und -infrastruktur).
Darüber hinaus bringt die Deutsche Bundesbank ihre Expertise in zahlreichen internationalen Kooperationen und Gremien ein. Sie ist zudem forschungsorientiert und
erstellt umfassende wirtschaftspolitische Analysen.
2.4
Geschäftsbanken in Deutschland
--
Die in . Abb. 2.1 vorgenommene Einteilung der Kreditinstitute in:
Universalbanken und
Spezialbanken
richtet sich an dem Geschäftsmodell/der Geschäftsstruktur der Kreditinstitute aus.
Die Deutsche Bundesbank nimmt in den Statistischen Beiheften zum Monatsbericht
in ihrer Bankenstatistik eine identische Einordnung der Universalbanken vor.
Daneben werden Realkreditinstitute, Bausparkassen und Banken mit Sonderaufgaben ebenso ausgewiesen, die hier aus Gründen der Darstellung den Spezialbanken
zugeordnet werden.
Merke! Universalbanken sind dadurch gekennzeichnet, dass sie alle wesentlichen Bankgeschäfte abwickeln. Spezialinstitute hingegen fokussieren ihre Geschäftsaktivität auf einzelne ausgewählte Bankgeschäfte.
Darüber hinaus stehen im Kontext zum Geschäftsbankensystem in Deutschland Near
Banks und Non Banks, die dem Geschäftsbankensystem nicht unmittelbar zugerechnet werden.
26
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
Near Banks sind banknahe Institutionen, die gem. § 1 KWG nicht zu den Kredit­
instituten gehören und aufgrund ihrer angebotenen (substituierbaren) Leistungen im
direkten Wettbewerb mit Kreditinstituten stehen, beispielsweise Kreditkartengesellschaften oder Versicherungen.
Non Banks sind bankfremde Institutionen, die aufgrund ihrer angebotenen (substituierbaren) Leistungen im Wettbewerb mit Kreditinstituten stehen können, beispielsweise Waren- und Versandhäuser oder Automobilhersteller.
2.4.1Universalbanken
Ein Kreditinstitut kann als Universalbank bezeichnet werden, wenn Einlagen- und
Kreditgeschäfte und gleichzeitig Effektengeschäfte zu ihren Geschäftsaktivitäten gehören. Universalbanken bieten darüber hinaus üblicherweise zahlreiche der in § 1
Abs. 1 KWG genannten Geschäfte an.
Universalbanken können unterschieden werden in:
Kreditbanken,
öffentlich-rechtliche Banken,
genossenschaftliche Banken.
--
Diese charakteristische Trennung für das Bankwesen in der BRD wird als Drei-Säulen-Struktur bezeichnet.
12
14
2.4.1.1Kreditbanken
Kreditbanken umfassen Großbanken, Regionalbanken und sonstige Kreditbanken und
Zweigstellen ausländischer Banken.
15
Großbanken Großbanken wie beispielsweise die Deutsche Bank AG, Commerzbank
13
18
AG oder die HypoVereinsbank AG firmieren gemeinhin als privatrechtliche Universalbanken in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Sie bieten nahezu alle Bankdienstleistungen an und haben kaum Beschränkungen innerhalb der Kundengruppen
(Privat-, Firmen oder Institutionelle Kunden). Üblicherweise haben sie ein großes
Filial- und Zweigstellennetz in Deutschland und sind an ausländischen Märkten durch
ausländische Tochtergesellschaften vertreten.
19
Regionalbanken und sonstige Kreditbanken Regionalbanken und sonstige Kredit-
16
17
20
banken bilden eine heterogene Bankengruppe, beispielweise Bankhaus Lampe KG,
Donner & Reuschel AG, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Merck Finck &
Co oHG Privatbankiers, National-Bank AG oder die Targobank AG & Co. KGaA.
Regionalbanken sind privatrechtlich organisierte Banken unterschiedlicher Rechts-
2.4 • Geschäftsbanken in Deutschland
27
2
formen, deren Aktivität (ursprünglich) regional beschränkt ist bzw. war. Inzwischen
agieren zahlreiche Regionalbanken überregional. Die sonstigen Kreditbanken beziehen auch größere Kreditinstitute ein, deren Geschäftsgebiet regional nicht begrenzt
ist.
Zweigstellen ausländischer Banken Nach § 53 Abs. 1 KWG kann ein Unternehmen
mit Sitz im Ausland eine Zweigstelle im Inland unterhalten, die Bankgeschäfte betreibt
oder Finanzdienstleistungen erbringt, beispielsweise BNP PARIBAS, Niederlassung
Frankfurt am Main, UBS Limited, Niederlassung Deutschland oder Bank für Tirol und
Vorarlberg AG, Zweigniederlassung Deutschland. Die Zweigstelle gilt dann als Kredit­
institut oder Finanzdienstleistungsinstitut. Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds benötigen vor der Inbetriebnahme
ihres Geschäftes eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Unternehmen aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums müssen der BaFin ihre Geschäftsaktivitäten im Rahmen eines
freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs oder im Rahmen einer Niederlassung dabei nur anmelden. Diese vereinfachte Vorgehensweise bezeichnet man als
Notifikationsverfahren oder Europäischen Pass.
2.4.1.2 Öffentlich-rechtliche Banken
Zu den öffentlich-rechtlichen Banken zählen als Universalbanken typischerweise die
Institute des Sparkassensektors. Dem Sparkassensektor zurechenbar sind dabei insbesondere die DekaBank Deutsche Girozentrale, Landesbanken und Sparkassen. Die
zahlreichen Institute des Sparkassensektors agieren dabei im Rahmen eines Finanzverbunds.
DekaBank Deutsche Girozentrale Die DekaBank ist das Wertpapierhaus der Sparkas-
sen-Finanzgruppe mit Sitz in Frankfurt a. M. Sie ist eine bundesunmittelbare Anstalt
des öffentlichen Rechts, die durch zahlreiche Sparkassenverbände getragen wird. Sie
konzentriert als zentraler Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe ihre Aktivitäten
im Asset Management (Vermögensverwaltung) und Bankgeschäft mit ausgewählten
Schwerpunkten im Wertpapier-, Immobilien-, Kapitalmarkt- und Finanzierungsgeschäft. Kunden können zahlreiche Fondsprodukte zu Aktien, festverzinslichen
Wertpapieren, Immobilien oder auch Spezialfonds erwerben. Die Sparkassen und
Landesbanken agieren dabei für die Fonds der DekaBank Deutsche Girozentrale als
Vertriebspartner in Deutschland.
Landesbanken Insgesamt sieben Landesbanken in Deutschland, wie z. B. die Baye-
rische Landesbank (BayernLB), die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die
Norddeutsche Landesbank-Girozentrale (NORD/LB), die Landesbank Hessen-Thü-
28
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
ringen-Girozentrale (Helaba), agieren üblicherweise in der Rechtsform als Anstalten
des öffentlichen Rechts (Träger sind z. B. Bundesländer, Sparkassenverbände sowie
Landschaftsverbände). Landesbanken nehmen im einzelnen Bundesland als Staatsund Kommunalbank alle üblichen Bankgeschäfte als Universalbank wahr, beispielsweise im Kommunalkredit- und im Baufinanzierungsgeschäft.
Eine Refinanzierung erfolgt hier gemeinhin durch die Emission von Pfandbriefen
und Kommunalobligationen. Landesbanken betreiben Bankgeschäfte mit Privat-, Firmen-, und Institutionellen Kunden als Geschäftsbank. Im Rahmen einer vertikalen
Arbeitsteilung sollen Landesbanken innerhalb der Sparkasseninstitutsgruppe nur die
Aktivitäten übernehmen, die sich aufgrund ihrer Größe und/oder Fachlichkeit vorteilhafterweise ergeben (Subsidiaritätsprinzip).
Da die quantitative und qualitative Kapazität zur Durchführung von Bankgeschäften zahlreicher Sparkassen regelmäßig nicht ausreicht, unterstützen die Landesbanken die Sparkassen bei der Durchführung des überregionalen Zahlungsverkehrs, dem
Liquiditätsmanagement, der Vergabe gemeinsamer Kredite mit Sparkassen an deren
Kreditnehmer sowie im Wertpapier-, Depot-, Außenhandels- und Devisengeschäft,
sowohl personell, fachlich als auch technisch.
Sparkassen Sparkassen agieren i. d. R. als Anstalten des öffentlichen Rechts, das
heißt, deren Eigentümer sind kommunale Gebietskörperschaften wie Gemeinden,
Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände. Daneben gibt es wenige freie
Sparkassen, die nicht dem Eigentum oder der Kontrolle einer öffentlichen Gebietskörperschaft zurechenbar sind, beispielsweise die Sparkasse zu Lübeck AG, die Hamburger Sparkasse AG oder die Sparkasse Bremen AG. Sparkassen betreiben als Universalkreditinstitute alle üblichen Bankgeschäfte mit privaten Haushalten, Unternehmen,
Kommunen und institutionellen Kunden.
Dabei unterliegen sie dem Regionalprinzip, d. h. eine Sparkasse ist üblicherweise
im Gebiet des kommunalen Gewährträgers aktiv. Wesentliche Aufgaben einer Sparkasse sind dabei die Förderung des Sparsinns und der Vermögensbildung sowie die
einer sicheren Geldanlage der Bevölkerung im Geschäftsgebiet. Darüber hinaus soll
die Kreditversorgung der Bevölkerung im Geschäftsgebiet sichergestellt werden. Die
Aufgaben der Sparkassen werden dabei vor dem Hintergrund der kommunalen Bindung und der Gemeinwohlorientierung wahrgenommen.
Hintergrund: Gewährträgerhaftung und Anstaltslast
In diesem Kontext sei auf die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast verwiesen, welche nach
öffentlichem Verwaltungsorganisationsrecht in der BRD das Haftungssystem für öffentliche Unternehmen üblicherweise in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts abbilden.
Da Sparkassen und Landesbanken im allgemeinen Wettbewerb der Kreditwirtschaft stehen (müssen), wurden durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und Vereinbarungen
mit der EU-Kommission im Jahr 2002 Gewährträgerhaftung und Anstaltslast in Deutschland im
Rahmen einer Übergangsphase abgeschafft.
2.4 • Geschäftsbanken in Deutschland
29
2
2.4.1.3 Genossenschaftliche Banken
Zu den genossenschaftlichen Banken zählen als Universalbanken typischerweise die
Institute des Genossenschaftssektors. Diesem Sektor unmittelbar zurechenbar sind die
Kreditgenossenschaften und die genossenschaftlichen Zentralbanken. Ein zentrales
Ziel ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. Die zahlreichen Institute des
Genossenschaftssektors agieren dabei (ebenfalls) im Rahmen eines Finanzverbunds.
Genossenschaftliche Zentralbanken Als genossenschaftliche Zentralbanken fungie-
ren die Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank AG (DZ Bank AG), mit Sitz in Frankfurt am Main und die Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank AG (WGZ BANK
AG) mit Sitz in Düsseldorf, welche insbesondere im Rheinland sowie in Westfalen
als Zentralbank der Volksbanken und Raiffeisenbanken agiert. Die Zentralbanken
unterstützen dabei die Geschäfte der eigenständigen Genossenschaftsbanken vor Ort.
In Analogie zu den Sparkassen reicht die quantitative und qualitative Kapazität zur
Durchführung von ausgewählten Bankgeschäften zahlreicher genossenschaftlicher
Kreditinstitute ebenso nicht aus. Insofern unterstützen auch die genossenschaftlichen
Zentralbanken ihre Kreditgenossenschaften entsprechend personell, fachlich sowie
technisch, beispielweise bei der Durchführung des überregionalen Zahlungsverkehrs,
dem Liquiditätsmanagement, der Vergabe gemeinsamer Kredite an deren Kreditnehmer sowie im Wertpapier-, Depot-, Außenhandels- und Devisengeschäft. Die genossenschaftlichen Zentralbanken betreiben überdies, insbesondere mit Firmen- und
Institutionellen Kunden, eigenständig Bankgeschäfte als Geschäftsbank. Zahlreiche
Institute, z. B. Bausparkasse, Versicherung, Hypothekenbank, Leasinggesellschaft u. a.,
an welchen die Zentralbanken wesentliche Beteiligungen halten, stellen ihr Leistungsportfolio in der genossenschaftlichen Finanzgruppe bereit.
Kreditgenossenschaften Die Ursprünge der Genossenschaftsbanken in Deutschland
gehen unabhängig voneinander auf Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich
Wilhelm Raiffeisen in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Im Vordergrund stand
in der damaligen Zeit das Vorhaben, der einfachen Stadt- und Landbevölkerung die
Möglichkeiten bankbetrieblicher Leistungen mittels Kapitalansammlung und Kreditgewährung zugänglich zu machen. In den städtischen Gebieten wurden überwiegend
Volksbanken, in den ländlichen Gebieten Raiffeisenbanken mit dem Ziel der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung gegründet.
Die Kreditgenossenschaften agieren bis heute regional als Banken vor Ort und zwar
überwiegend in der Rechtsform einer Genossenschaft (partiell als Aktiengesellschaft)
als Volksbank, Raiffeisenbank, Sparda-Bank oder PSD Bank. Die von den Mitgliedern
gekauften Geschäftsguthaben bilden dabei das Eigenkapital einer Kreditgenossenschaft. Nichtmitglieder können ebenfalls bankbetriebliche Leistungen in Anspruch
nehmen. Kreditgenossenschaften agieren als Universalbanken und greifen, wie die
30
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
Sparkassen, in ihrem eigenen Verbundsystem bei verschiedenen Finanzdienstleistungen auf Produkte und das Wissen ihrer Partnerunternehmen zurück, beispielsweise
beim Bausparen, bei Versicherungen, bei Altersvorsorge, Vermögensanlage oder bei
Finanzierungen.
2.4.2Spezialbanken
Spezialbanken werden terminologisch von Universalbanken abgegrenzt und sind aus
Sicht der Deutschen Bundesbank Kreditinstitute mit speziellen Tätigkeitsfeldern. Dabei nehmen sie Einschränkungen:
in ihren angebotenen Bankdienstleistungen und der Ausrichtung ihres Geschäftsmodells und/oder
in der Auswahl ihrer Kundengruppen und/oder
der Inanspruchnahme möglicher Vertriebswege vor.
--
Zu den Spezialbanken gehören Realkreditinstitute, Bausparkassen, Banken mit Sonderaufgaben und sonstige Spezialbanken. Im Rahmen der monatlichen Bankenstatistik
der deutschen Bundesbank werden Realkreditinstitute, Bausparkassen und ausgewählte Banken mit Sonderaufgaben separat ausgewiesen.
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
2.4.2.1Realkreditinstitute
Realkreditinstitute (z. B. Hypothekenbanken) sind Kreditinstitute, die langfristige Darlehen beispielsweise an Privatpersonen oder an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gewähren. Die Finanzierungsmittel erhalten sie durch
die Ausgabe (Emission) von Pfandbriefen. Käufer von Pfandbriefen sind beispielsweise Privatpersonen, institutionelle Kunden, Kapitalsammelstellen (u. a. Versicherungen, Pensionskassen, Sterbekassen) und andere Kreditinstitute. Pfandbriefe sind emittierte gedeckte Schuldverschreibungen auf Basis des Pfandbriefgesetzes (PfandBG).
Die unterschiedlichen Pfandbriefarten beziehen sich dabei auf die zugrunde
liegende Deckungsmasse des jeweiligen Darlehens beispielsweise der Immobilien­
finanzierung (Hypothekenpfandbriefe), Schiffshypotheken (Schiffspfandbriefe),
Staatskredite (Öffentliche Pfandbriefe) oder Flugzeughypotheken (Flugzeugpfandbriefe). Kreditinstitute müssen zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts besondere Anforderungen erfüllen. Dazu zählen:
das Deckungsprinzip (Jederzeitige Deckung der Pfandbriefe durch konkrete
Deckungswerte),
separate Deckungsmassen (Separate Deckungsmassen für Hypothekendarlehen,
Schiffshypotheken, Staatskredite und Flugzeughypotheken, die über Pfandbriefe
refinanziert werden),
-
-
2.4 • Geschäftsbanken in Deutschland
31
2
Schutzvorkehrungen für die Inhaber von Hypothekenpfandbriefen (Beleihungsauslauf einer (Deckungs-)Hypothek wird beschränkt auf maximal 60 % des
vorsichtig kalkulierten Beleihungswertes).
2.4.2.2Bausparkassen
Bausparkassen sind privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Spezialbanken, welche mit dem Ziel der Finanzierung von wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen das
Kollektivsparen fördern. Dabei nehmen sie im Rahmen eines Bausparvertrages von
Bausparern (private Haushalte) Spareinlagen entgegen. Der Bausparer kann zur Finanzierung privater wohnwirtschaftlicher Maßnahmen nach Ablauf einer entsprechenden
Ansparphase ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen.
Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Bausparer zu regelmäßigen Einzahlungen und erwirbt nach einer Wartefrist und dem Erreichen einer vereinbarten Mindestsparsumme einen Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Darlehens in bestimmter Höhe. Die Bausparkasse bestimmt durch eine Bewertungszahl die Zuteilungsreife
des einzelnen Bauspardarlehens, stets abhängig von der geleisteten Einlagenhöhe,
der angestrebten Darlehenshöhe und -laufzeit, der Zinsvariante und weiterer Vertragsmerkmale. Zweckgebundene Finanzierungen (überwiegend zu Wohnzwecken)
wohnwirtschaftlicher Maßnahmen durch ein Bauspardarlehen sind beispielsweise die
Beschaffung, Errichtung, Modernisierung und Erhaltung von Wohngebäuden, Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie der Erwerb von Bauland/Erbbaurechten
oder der Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum, beispielsweise
in einem Seniorenzentrum.
2.4.2.3 Banken mit Sonderaufgaben
Merke! Kreditinstitute mit Sonderaufgaben können keiner Bankengruppe direkt zugeordnet werden. Sie erfüllen sehr unterschiedliche Aufgaben, welche sich beispielsweise nach der Förderung eines bestimmten Zwecks, der regionalen Ausrichtung
oder einer Zielgruppe bestimmen. Da sich die Geschäftsmodelle grundlegend
unterscheiden, ist eine einheitliche Abgrenzung nicht möglich.
Die Deutsche Bundesbank führt in ihrem aktuellen Verzeichnis der Kreditinstitute
und ihrer Verbände sowie der Treuhänder für Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland die Banken mit Sonderaufgaben auf. Diese werden unterschieden
in öffentlich-rechtliche Institute beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau
32
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
(KfW), Investitionsbank Berlin, Landwirtschaftliche Rentenbank, NRW.BANK und
Institute in privater Rechtsform beispielsweise die AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft oder die
EUREX Clearing Aktiengesellschaft.
2.4.2.4 Sonstige Spezialbanken
Sonstige Spezialbanken sind insbesondere Bürgschaftsbanken und Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung.
Bürgschaftsbanken Bürgerschaftsbanken sind Förderbanken in einer privaten
Rechtsform, die vom Staat unterstützt werden. Sie haben das Ziel, kleine und
mittlere Unternehmen bei Finanzierungen zu unterstützen, wenn Sicherheiten nicht
ausreichend vorhanden sind. Die Institute agieren dabei wettbewerbsneutral. Deren
Eigentümer/Gesellschafter sind typischerweise Verbände, Kammern wie Industrieund Handelskammern oder Handwerkskammern, Innungen, Versicherungen, Kredit­
institute oder Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft. Bürgschaftsbanken erhalten vom
Bund und den Ländern Rückbürgschaften, so dass die von den Bürgschaftsbanken
vergebenen Bürgschaften für die Kreditinstitute ausreichende Sicherheiten bei den
entsprechenden Finanzierungen darstellen.
Hierzu zählen beispielsweise die Bürgschaftsbank Hessen GmbH, Bürgschaftsbank
Brandenburg GmbH, Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH, Bürgschaftsbank
Baden-Württemberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung Wohnungsunternehmen mit Spar-
einrichtung verwalten als kooperative Wohnungsunternehmen (beispielsweise als
Bauverein, Baugenossenschaft, Wohnungsbaugenossenschaft, Bau- und Sparverein
u. a.) Spareinlagen der Mitglieder. Dem genossenschaftlichen Grundgedanken folgend,
resultieren hieraus für Mitglieder beispielsweise Möglichkeiten einer zinsgünstigen
Refinanzierung für Renovierungen, Um- oder Neubauten, die sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation alleine nicht hätten darstellen können.
Kooperative Wohnungsunternehmen beispielsweise als Wohnungsgenossenschaften können unterschiedliche Aufgaben für ihre Mitglieder übernehmen und deshalb
nach verschiedenen Unternehmensarten unterschieden werden, beispielsweise Vermietungsgenossenschaft, Bauträgerwohnungsgenossenschaft, Vermietungs- und Eigentumswohnungsgenossenschaft, Dienstleistungsgenossenschaft (wohnungsbezogen
oder mit immobilienwirtschaftlicher Herkunft). Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung betreiben damit Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG)
und müssen deshalb zum Betreiben zahlreiche Voraussetzungen erfüllen.
Zu den zahlreichen Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung zählen in der
BRD beispielsweise der Bau- und Sparverein Göppingen eG, der Bauverein Schwein-
2.5 • Bankenverbände
33
2
furt eG, Braunschweiger Baugenossenschaft eG, Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Wiesbaden 1950 eG, Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz West eG.
2.5Bankenverbände
Merke! Bankenverbände sind Interessenvertretungen, welche einen Verband durch
den Zusammenschluss mehrerer Kreditinstitute bilden. Bankenverbände sind
typischerweise national und nicht regional organisiert. Die charakteristische
Drei-Säulen-Struktur des Bankwesens in der BRD hat u. a. zu mehreren nationalen
Spitzenverbänden geführt.
Diese sind:
Bundesverband deutscher Banken e. V. (Interessenvertretung der privaten
Banken, BdB)
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. (Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe, DSGV)
Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (Spitzenverband der genossenschaftlichen Bankengruppe, BVR)
Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (Spitzenverband der
deutschen Kreditwirtschaft, z. B. Landesbanken sowie bundes- und länder­
eigene Förderbanken)
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. (Interessenvertretung der Pfandbriefbanken in der Bundesrepublik Deutschland)
-
Typische Aufgaben der Verbände sind beispielsweise Interessenvertretungen gegenüber staatlichen Stellen, Förderung der Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden,
Abstimmungen über rechtliche und technische Standards, Unterstützung und Beratung der Mitglieder oder Repräsentationsfunktionen. Partiell agieren die Verbände
überdies als Tarifpartner (Arbeitgeberverband) als Träger von Versorgungswerken
der Bankmitarbeiter und Einlagensicherungseinrichtungen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist als Dachverband der deutschen Kreditinstitute in der BRD ein Zusammenschluss der fünf vorstehenden Spitzenverbände und steht
nach eigenen Angaben für eine gemeinsame Meinungs- und Willensbildung insbesondere in bankrechtlichen, bankpolitischen und bankpraktischen Fragen. Hierzu gehören
beispielsweise gemeinsame standardisierte Regeln im Zahlungsverkehr einschließlich
der Kartenzahlungssysteme und das Aufsichts-, Wertpapier- und Steuerrecht.
34
1
2
3
4
5
6
7
8
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
Darüber hinaus vertritt die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) gegenüber den gesetzgebenden Organen, der Regierung, den Behörden sowie bank- und finanzwirtschaftlichen Institutionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ihre
gemeinsamen Positionen.
Bis zum August des Jahres 2011 titulierte dieser Zusammenschluss als Zentraler
Kreditausschuss (ZKA).
Hintergrund: Einlagensicherungen
Einlagensicherungen bezeichnen die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz
von (Bank-)Einlagen der Kunden. Die gesetzlichen Mindestanforderungen der Einlagensicherung
sind in der EU durch EG-Richtlinien bestimmt und in der BRD durch das Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) umgesetzt. Hiernach besteht ein Schutz in Höhe von
max. 100.000 Euro der Einlage pro Kunde und Institut und zusätzlich 90 % der Verbindlichkeiten
aus Wertpapiergeschäften in Höhe von max. 20.000 Euro.
Darüber hinaus bieten die Kreditinstitute in der BRD weitere freiwillige Sicherungsmaßnahmen
an, typischerweise in Form von Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände (▶ Abschn. 6.3).
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
2.6Bankenaufsicht
Die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft ist in hohem Maße von einem funktionstüchtigen Bank- und Finanzdienstleistungswesen abhängig. Aus diesem Grund
sind neben der Vorgabe strikter Rahmenbedingungen für das Betreiben von Bankgeschäften auch Kontrollfunktionen für die Einhaltung derselben durch eine effiziente
Bankenaufsicht notwendig. Hierdurch soll Fehlentwicklungen vorgebeugt werden, die
das reibungslose Funktionieren des Bankensystems beeinträchtigen könnten.
Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute werden im Rahmen einer staatlichen Finanzmarktaufsicht kontrolliert. Man spricht in diesem Kontext von der
Bankenaufsicht. Die staatliche Finanzmarktaufsicht kontrolliert überdies Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (Versicherungsaufsicht) sowie Wertpapierdienstleistungsunternehmen und den Wertpapierhandel (Wertpapieraufsicht).
2.6.1
Ausgestaltung der Finanzmarktaufsicht
auf nationaler Ebene bis November 2014
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nahm seit dem
Jahr 2002 im Rahmen ihrer Allfinanzaufsicht die Aufgaben der Bankenaufsicht,
der Versicherungsaufsicht und der Wertpapieraufsicht in der BRD wahr. Die BaFin
arbeitete dabei im Bereich der Bankenaufsicht mit der Deutschen Bundesbank zusammen.
2.6 • Bankenaufsicht
35
2
Die Deutsche Bundesbank war insbesondere verantwortlich für die operative
Bankenaufsicht, d. h. die laufende Überwachung der Institute, beispielsweise durch
Auswertungen der von den Instituten eingereichten Unterlagen, Meldungen, Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte sowie regelmäßige bankgeschäftliche Prüfungen oder
bedarfs- und routinemäßige Aufsichtsgespräche innerhalb der einzelnen Institute.
Die BaFin übernahm typischerweise hoheitliche Aufgaben beispielsweise zur Sicherung der Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems.
§ 7 KWG bestimmte dabei die Zusammenarbeit der Deutschen Bundesbank und
der BaFin innerhalb der Bankenaufsicht. Die Umsetzung der Aufgabenteilung und die
Anwendung der zugewiesenen Kompetenzen in der Praxis wurden von der Deutschen
Bundesbank und der BaFin in einer Vereinbarung konkretisiert (Aufsichtsrichtlinie).
Für die Bankenaufsicht war und ist rechtlich insbesondere das Kreditwesengesetz
(KWG) relevant, darüber hinaus das Wertpapierhandelsgesetz, sowie Spezialgesetze
beispielsweise das Depot-, das Pfandbrief-, das Bausparkassengesetz und die Sparkassengesetze der Bundesländer sowie zahlreiche Verordnungen. Das Hauptaugenmerk
der operativen Bankenaufsicht zielte insbesondere darauf ab zu überprüfen, ob die
Liquidität und die Eigenkapitalausstattung sowie die Risikosteuerungsverfahren der
Institute angemessen sind.
2.6.2
Ausgestaltung der Finanzmarktaufsicht
auf EU-Ebene bis November 2014
Das Europäische Finanzaufsichtssystem ESFS (European System of Financial Supervision) hat seine Aufgaben am 1. Januar 2011 übernommen.
Es besteht aus dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken ESRB (European
Systemic Risk Board) und den folgenden drei zentralen europäischen Finanzaufsichtsbehörden ESA (European Supervisory Authorities):
der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority),
der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die
betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational
Pensions Authority) und
der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European
Securities and Markets Authority).
-
Die zentralen Funktionen des ESRB sind insbesondere eine systematische Risikoanalyse und Überwachung der Stabilität des Finanzsystems, um im Rahmen bestehender
Mechanismen Warnungen und Empfehlungen zur Beseitigung dieser Risiken an ausgewählte Adressaten, beispielsweise EU-Mitgliedsstaaten, Europäische Finanzbehörden, nationale Aufsichtsbehörden oder die EU-Kommission, zu geben.
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
36
1
2
3
4
5
6
Die europäischen Finanzaufsichtsbehörden ESA und die nationalen Aufsichtsbehörden teilen sich dabei Verantwortungen. Die nationalen Aufsichtsbehörden sind für
die tägliche Aufsicht der Institute verantwortlich. Um ein einheitliches Aufsichtshandeln sicherzustellen und die Zusammenarbeit der nationalen Aufseher zu intensivieren, nehmen die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden vornehmlich harmonisierende Aufgaben wahr, beispielsweise Entwicklungen technischer Standards, Erstellung
von Leitlinien und Empfehlungen, Überwachung der Anwendung des EU-Rechts oder
Maßnahmen im Krisenfall.
2.6.3
Ausgestaltung der Finanzmarktaufsicht
auf EU-Ebene ab November 2014
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
>> Auf den Punkt gebracht:
Die Europäische Zentralbank (EZB) trägt seit dem 4. November 2014 die alleinige
Verantwortung für die zentralen Aufgaben im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht.
Die EU-Mitgliedsstaaten ziehen hiermit eine Konsequenz aus der Finanzkrise seit dem
Jahr 2007. Durch einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus, den Single Supervisory
Mechanism (SSM), sollen zukünftige vom Bankensektor ausgelöste Risiken reduziert
werden.
Die rechtliche Grundlage des SSM wird über EU-Verordnungen geschaffen, welche
neben der Organisation einer gemeinschaftlichen Bankenaufsicht durch die EZB und
den nationalen Aufsichtsbehörden, beispielsweise auch eine Reform der bisherigen
Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA, beinhalten.
Die Länder des Euroraums nehmen automatisch teil. EU-Mitgliedstaaten, die bisher nicht den Euro als Währung eingeführt haben, können sich über ihre nationalen
zuständigen Behörden im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit der EZB ebenfalls für eine Teilnahme am SSM entscheiden.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat dabei weitreichende Befugnisse, beispielsweise die Erteilung bzw. den Entzug der Zulassung gegenüber allen Banken im Euroraum oder die Übernahme der Verantwortung für die Einhaltung von EU-Bankenvorschriften. Zum Schutz der Finanzstabilität können dabei strengere Anforderungen
für die Institute festgelegt werden.
2.6 • Bankenaufsicht
2.6.4
37
2
Durchführung der Bankenaufsicht
Die EZB unterscheidet zwischen direkter und indirekter Aufsicht.
Bestehen Bankengruppen aus mehreren Einzelbanken werden diese als ein Institut
bewertet. Unter direkter Aufsicht der EZB stehen bedeutende Banken.
Hiervon betreut die EZB etwas mehr als 100 Banken in Europa, allerdings mit etwa
85 % der Gesamtaktiva der Banken des Eurogebiets (d. h. etwa 85 % der summierten
Bilanzsumme aller Banken!).
Merke! --
Eine Bank ist bedeutend, aufgrund der:
Größe: Gesamtaktiva (d. h. Bilanzsumme) von mehr als 30 Mrd. Euro oder über
20 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) – aber nicht unter 5 Mrd. Euro Bilanz­
summe,
Bedeutung für die Wirtschaft: In dem ansässigen Land oder der EU insgesamt,
Relevanz ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten,
Inanspruchnahme/Beantragung direkter finanzieller Unterstützung durch
den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder die Europäische Finanzstabilitätsfazilität (EFSF).
Die drei bedeutendsten Banken in jedem teilnehmenden Land unterliegen ungeachtet ihrer absoluten Größe der direkten Aufsicht durch die EZB.
Die etwa 4500 weniger relevanten Banken der teilnehmenden Länder im Euroraum
werden durch die EZB nur mittelbar beaufsichtigt – unmittelbar durch die nationalen
Aufsichtsbehörden, d. h. in Deutschland die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die EZB kann zur Sicherstellung
der Einhaltung der hohen Aufsichtsstandards indes jederzeit auch die direkte Aufsicht
über jede der weniger bedeutenden Banken übernehmen.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ist nicht für die Überwachung
einzelner Kreditinstitute verantwortlich, sondern soll insbesondere das Funktionieren
des EU-Binnenmarktes durch eine wirksame und geeignete Aufsicht und Regulierung
bestimmen. Hierzu zählen z. B. die Annahme verbindlicher technischer Standards und
eines einheitlichen europäischen Regelwerks von Aufsichtsregeln für Finanzinstitute.
Darüber hinaus soll die EBA insbesondere durch europaweite Stresstests Risiken im
EU-Bankensektor bewerten.
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
38
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Funktionen der nationalen Aufsichtsbehörden Die Europäische Zentralbank (EZB)
arbeitet intensiv mit den nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCA’s) zusammen. Diese bereiten beispielsweise EZB-Beschlüsse vor und
setzen diese national um.
Darüber hinaus werden für die Aufsicht der bedeutenden Banken gemeinsame Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) zwischen der EZB und den nationalen
Aufsichtsbehörden gebildet. Diese Teams mit Mitarbeitern der EZB und NCA’s führen
die laufende Aufsicht und Vor-Ort-Prüfungen der bedeutenden Banken durch, um aus
den Risikoanalysen geeignete Aufsichtsmaßnahmen vorzuschlagen.
2.7
Ausländisches Bankensystem
Kreditinstitute können nach ihren Tätigkeiten in Geschäftsbanken, d. h. Kredit- und
Depositengeschäft (engl.: Commercial Banking), sowie Investmentbanken, d. h. Wertpapiergeschäft (engl.: Investment Banking), unterschieden werden.
Merke! Commercial Banks nehmen Einlagen entgegen und vergeben Kredite, d. h. sie
führen funktional klassische Losgrößen-, Fristen- und Risikotransformationen
durch (▶ Abschn. 1.1). Darüber hinaus werden Funktionen des Zahlungsverkehrsgeschäftes angeboten.
Investmentbanken unterstützen primär den Handel an Kapitalmärkten durch
Investmentgeschäfte. Hierzu gehören beispielsweise Emissions- und Effektengeschäfte, Asset Management (Vermögensverwaltung), Mergers & Acquisitions
(Transaktionen im Unternehmenssektor wie Unternehmenskäufe/-übernahmen,
Fusionen, Outsourcin/Insourcing, Beratungsgeschäft (z. B. Beratung von Finanzierungs- und Organisationsstrukturen im Unternehmenssektor).
16
17
18
19
20
2.7.1
Trennbanken versus Universalbankensystem
Wenn in einem nationalen Bankensystem die Bereiche Commercial und Investment
Banking der Institute organisatorisch voneinander zu trennen sind, wird gemeinhin
von einem Trennbankensystem gesprochen. Können die Institute beide Bereiche
unter einem Dach betreiben, spricht man von einem Universalbankensystem, wie
beispielsweise in der BRD. Im deutschen Universalbankensystem, bietet eine Universalbank grundsätzlich alle Bankdienstleistungen an.
2.7 • Ausländisches Bankensystem
39
2
Die nationalen Bankensysteme der industrialisierten Länder haben sich hierbei
nicht einheitlich, sondern historisch unterschiedlich entwickelt. Einzelne Systeme sind
geprägt durch ein Universalbankensystem beispielsweise Schweiz, Österreich, Niederlande, Frankreich, Spanien, Italien, dort aber jeweils unterschiedlich dominiert durch
Großbanken, Genossenschaftsbanken oder öffentlich-rechtliche Institute.
Andere nationale Bankensysteme wurden stärker durch das Trennbankensystem
determiniert beispielsweise England, Japan, USA. In den USA galt beispielsweise
bis 1999 noch ein striktes Trennbankensystem. Zahlreiche nationale Bankensysteme
haben sich in den letzten Jahren aus unterschiedlichen Gründen beiden Systemen
angenähert, u. a. auch durch die Finanzkrise seit dem Jahr 2007.
Darüber hinaus stehen zahlreiche Institute in einem globalen Wettbewerb, so dass
einzelne Dienstleister nicht mehr alle, sondern nur noch ausgewählte Bankleistungen
anbieten, um durch Skaleneffekte Kostendegressionen zu erzielen, beispielsweise im
Zahlungsverkehrsgeschäft oder der Wertpapierabrechnungen.
In der Diskussion zu den Vor- und Nachteilen eines Universalbanken- oder Trennbankensystems werden unterschiedliche Argumente angeführt.
Ein zentrales Argument für das Trennbankensystem ist regelmäßig, dass eine Refinanzierung nicht über Kundeneinlagen erfolgt, so dass Kundeneinlagen in einem
Trennbankensystem besser geschützt sind. Andererseits sind die Möglichkeiten einer
Risikodiversifikation von Universalbanken durch ihr umfangreicheres Produktportfolio, und damit die Möglichkeiten einen Risikoausgleich vorzunehmen, größer.
Darüber hinaus sprechen gegen ein Universalbankensystem (und damit für ein
Trennbankensystem) beispielsweise mögliche Interessenkonflikte bei der Kreditvergabe und Emissionsunterstützung (z. B. in der Firmenkundenbetreuung – die Bank
ist möglicherweise versucht einen Kredit oder eine Emission zu beraten, je nachdem
was ihr den größeren Nutzen verspricht). Oder Informationen aus dem Commercial
Banking werden im Rahmen (möglicher Insiderinformationen) im Investment Banking der Universalbank im Bankinteresse genutzt (vice versa).
Andererseits besteht in einem Universalbankensystem ein größerer Wettbewerb im
Emissionsgeschäft, vermehrte Subventionsmöglichkeiten der einzelnen Institute und
deutliche geringere Ineffizienzen durch redundante Tätigkeiten im Gesamtsystem,
beispielsweise durch doppelte Kreditwürdigkeitsprüfungen bei hybriden Finanzierungsstrukturen (z. B. ein Unternehmenskunde finanziert seine Investition über einen
Bankkredit und die Emission einer Anleihe).
2.7.2
(Ausgewählte) Supranationale Institutionen
Das internationale Bankensystem wird neben einzelnen Geschäftsbanken und den Zentralbanken auch durch supranationale Institutionen determiniert. Dies sind insbesondere:
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
40
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
.. Abb. 2.6 Deutsche Bundesbank, Mitgliedsorganisationen der Weltbankgruppe
--
die Weltbank,
der Internationale Währungsfonds (IWF) und
die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ).
2.7.2.1Weltbank
Die Weltbank (International Bank for Reconstruction and Development, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) mit Sitz in Washington D.C. nahm
1946 ihre Geschäftstätigkeit auf. Die Mitgliedschaft bei der Weltbank bedingt eine
Mitgliedschaft beim Internationalen Währungsfonds (IWF). Die BRD ist seit 1952
Mitglied der Weltbank. Im Fokus der Nachkriegszeit stand der erhebliche langfristige
internationale Kapitalbedarf zahlreicher Länder.
Heute liegen die Ziele in der Förderung einer langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung weniger entwickelter Staaten durch finanzielle Hilfen (Kredite, keine Entwicklungshilfe), Beratung und technische Hilfen. Die Refinanzierung der Kredite (z. T.
über einige Jahrzehnte) erfolgt typischerweise über Emission internationaler Kapitalmarktanleihen sowie aus Darlehensrückzahlungen, Erträgen und Einzahlungen der
Mitglieder auf ihr Grundkapital.
Die Weltbankgruppe besteht aus mehreren Mitgliedsorganisationen, wie . Abb. 2.6
ausweist.
2.7 • Ausländisches Bankensystem
41
2
2.7.2.2 Internationale Währungsfonds (IWF)
Der Internationale Währungsfonds (Internationaler Währungsfonds, International
Monetary Fund, IMF) nahm ebenfalls 1946 seine Geschäftstätigkeit auf. Er wurde auf
der Grundlage des 1944 vereinbarten Bretton-Woods-Abkommens zusammen mit
der Weltbank vor dem Hintergrund erheblich veränderter Weltwährungsbedingungen
gegründet.
Der IWF soll zu einem ausgeglichenen Wachstum des Welthandels beitragen, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen der internationalen
Währungspolitik, beispielsweise durch Errichtung eines finanziellen Beistandssystems
für Länder zur Behebung von Zahlungsbilanzungleichgewichten.
Seit seiner Gründung war der IWF wiederkehrend im Krisenmanagement von
Währungskrisen involviert, beispielsweise zur Überwindung des Problems der Auslandsverschuldung der Entwicklungsländer sowie den Währungs- und Finanzkrisen in
Asien, Russland und Lateinamerika gegen Ende der 1990er-Jahre als auch im Rahmen
der Finanzkrise seit dem Jahr 2007. So ist der IWF beispielsweise Mitglied der Troika,
d. h. einem Kontrollgremium (Vertretern von EZB, IWF und EU-Kommission), deren Aufgabe darin besteht, Verhandlungen mit Mitgliedsländern der Euro-Gruppe zu
führen, deren Staatshaushalt sehr kritisch ist.
Die ursprüngliche Ausrichtung des IWF, kurzfristige Hilfen bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten bereitzustellen, änderte sich dabei inzwischen in Richtung längerfristiger Finanzierungen, insbesondere durch mittelfristige Kredite zum Zwecke von
Strukturanpassungen.
2.7.2.3 Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlement,
BIS) wurde 1930 in Basel ursprünglich zur Abwicklung deutscher Reparationszahlungen gegründet. Mitglieder sind etwa 60 Zentralbanken und Finanzorganisationen.
Sie gilt als Zentralbank der Zentralbanken und unterstützt die (nationalen) Zentralbanken vor allem in ihrem Bestreben nach Währungs- und Finanzstabilität und
fördert die Zusammenarbeit der Nationalbanken.
Hierzu übernimmt sie beispielsweise Treuhandfunktionen bei internationalen Abkommen und im internationalen Zahlungsverkehr (die BIZ verwaltet Währungsreserven zahlreicher Länder und institutioneller Institutionen) sowie Aufgaben bei der
Förderung der Stabilität des internationalen Finanzsystems und der Bankenaufsicht.
Insbesondere im Rahmen der Finanzkrise seit 2007 übernimmt die BIZ einen wesentlichen Beitrag bei der Reform des internationalen Finanzsystems. Hierzu übernehmen einzelne Ausschüsse, Gremien und Institutionen am Sitz der BIZ zentrale
Funktionen. Einen bedeutsamen Beitrag hierzu leisten der Baseler Ausschuss für
Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) und der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB).
42
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Kapitel 2 • Bankensystem im Überblick
Die Aufgaben des Baseler Ausschusses dienen u. a. der Weiterentwicklung der
Bankenaufsicht, die unter dem Begriff Basel III intensiv diskutiert werden. Hierzu
zählen beispielsweise standardisierte Mindestkapitalausstattungen international tätiger Banken der G 10 Gruppe, d. h. Regelungen zur Eigenkapitalunterlegung von
Bankgeschäften.
Das Financial Stability Board ist im Jahr 2009 als Nachfolger des Financial Stability
Forum von der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer
(G-20) mit dem Ziel eingerichtet worden, das Globale Finanzsystem zu überwachen
und entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten.
2.8Lern-Kontrolle
Kurz und bündig
Die Form der Finanzierung in der Bundesrepublik Deutschland ist geprägt durch ein bankbasiertes Finanzsystem.
Die prägenden Elemente bzw. Institutionen des Bankensystems in Deutschland sind das
Europäische System der Zentralbanken (ESZB), das Geschäftsbankensystem, die Bankenaufsicht und die einzelnen Bankenverbände.
Der 1988 gestartete 3-Stufenplan der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zählt
seit dem 1. Januar 2015 mit Litauen insgesamt 19 EURO-Mitgliedsländer. Durch den Eintritt
in das ESZB haben die nationalen Notenbanken ihre geldpolitische Souveränität verloren.
Die Europäische Zentralbank (EZB) bestimmt seitdem den geldpolitischen Kurs sowie den
Einsatz der geldpolitischen Instrumente im ESZB. Seit November 2014 ist die EZB zusätzlich
für die europäische Finanzmarktaufsicht (Bankenaufsicht) verantwortlich.
Das Geschäftsbankensystem in Deutschland ist durch Universalbanken und Spezialbanken
geprägt. Diese weisen unterschiedliche Geschäftsmodelle aus und stehen sowohl untereinander als auch mit Near Banks und Non Banks in einem zunehmenden Wettbewerb.
Eine Einteilung des deutschen Geschäftsbankensystems wird regelmäßig auch als 3-Säulen-System vorgenommen, d. h. Kreditinstitute werden dem öffentlich-rechtlichen, dem
genossenschaftlichen und dem privaten Sektor zugerechnet.
Interessenvertretungen der Banken werden durch unterschiedliche Verbände wahrgenommen, die jeweils durch einen Zusammenschluss mehrerer Kreditinstitute gebildet werden.
?? Let’s check
1. Was versteht man unter einem markt- und unter einem bankbasierten Finanzsystem?
2. Welches sind die zentralen Institutionen des Bankensystems in der BRD?
3. Was ist der Unterschied zwischen dem ESZB und dem Eurosystem?
4. Wie viele der 28 EU-Mitgliedsländer haben den Euro bis zum Jahr 2015 als Währung eingeführt?
2.8 • Lern-Kontrolle
43
2
5. Welches ist das vorrangige Ziel des ESZB? Benennen Sie weitere Aufgaben.
6. Was versteht man unter einem Preisindex? Welcher Preisindex ist für das Ziel der
Preisstabilität durch die EZB relevant?
7. Welche wesentlichen geldpolitischen Instrumente stehen der EZB zur Verfügung?
8. Was versteht man unter Near Banks und Non Banks?
9. Was versteht man unter der Drei-Säulen-Struktur im deutschen Bankwesen?
10. Welche Bankenverbände kennen Sie und welche Funktionen nehmen Bankenverbände im Allgemeinen wahr?
11. Wer ist ab November 2014 für die europäische Bankenaufsicht zuständig?
12. Wodurch ist ein Trennbankensystem gekennzeichnet?
?? Vernetzende Aufgaben
Die EZB hat seit November 2014 sowohl die Verantwortung für die europäische
Geldpolitik als auch für die europäische Finanzmarktaufsicht. Welche Interessenkonflikte hinsichtlich jeweils unabhängiger Entscheidungen können hieraus resultieren?
Welche Absicht verfolgt die EZB mit dem Festlegen eines negativen Zinssatzes der
Einlagenfazilität?
ii Lesen und Vertiefen
–
–
–
–
European Central Bank (2014). Monthly Bulletin. Jan.–Dec. 2014. ISSN 1725-2822
(epub), url-link: ▶ www.ecb.europa.eu. Frankfurt.
Inhalt: Ausführungen zu wirtschafts- und geldpolitischen Entwicklungen aus Sicht
der Europäischen Zentralbank
Gabler Wirtschaftslexikon (2014). Begriffsbestimmungen (Stichworte): Banken
mit Sonderaufgaben, Bausparkassen, BIZ, Eurosystem, ESZB, IWF, Near Banks,
Non Banks, Pfandbrief, Weltbank, Wohnungsgenossenschaft. Wiesbaden: Springer Gabler Verlag.
Sauter, W. (2010). Grundlagen des Bankgeschäftes (S. 12 ff.). Frankfurt: Frankfurt
School Verlag.
Inhalt: Bankensystem in Deutschland
Spoerer, M., Streb, J. (2013). Neue deutsche Wirtschaftsgeschichte des 20. Jahrhunderts (S. 235 ff.). München: Oldenbourg Verlag.
Inhalt: Währung und Wechselkursregimes, Vertrag von Maastricht
http://www.springer.com/978-3-658-06764-9
Herunterladen